DER NATURARZT 1896 Der Naturarzt (-) Der Naturarzt 1896 (1896) ( - ) Einband ( - ) [Exlibris]: Aus dem Legat des † Schuldirektors Matthäus Schmiedbauer in Schwanenstadt ( - ) Titelblatt ([I]) Inhalt. (Inhalt.) (II) I. Sachverzeichnis. (II) II. Personen- und Ortsverzeichnis. (VI) II. Personen- und Ortsverzeichnis. (VI) 24. Jahrgang. (Nr. 1. Januar / 1896) (1. Januar 1896.) ([1]) Aus Wissenschaft und Leben. Zur Jahreswende [Gruss des Bundesvorstandes] Voranzeige. Die nächste Bundesversammlung wird am 5. und 6. April 1896 in Cassel stattfinden. ([1]) Approbierte und nicht approbierte Naturärzte. (2) Ein Wort zur Tropenhygiene. (6) Erste Hilfeleistung bei Zahnschmerzen. (6) Aus der Anatomie und Physiologie. Die Haut. Aufgabe und Thätigkeit der Haut. Erkältung. Abhärtung. Hautpflege. (8) Zur Sozialhygiene. 1. Aus Baden. (12) [Tabelle]: Aus Baden. Grosse Sterblichkeit der Cigarrenarbeiter, Zahlen aus dem Sterberegister 1887 bis einschliesslich 1893. Zahl der gestorbenen Cigarrenarbeiter gegenübergestellt der Zahl der an Lungentuberkulose Gestorbenen. (12) Rettung eines Fusses. (14) Zwei Erfolge von "Heilmitteln". (17) Patent-Medizin in Amerika. (18) Niedriger hängen! (19) Sprechsaal. (21) Bundesnachrichten. Bundesvorstand. Verzeichnis. Steuern. Vereine, für welche Aerzte gesucht werden. Aus den Vereinen. (23) Aus der Zeit. Aus dem Reichstag. Aus dem sächsischen Landtage. Vom Reichsversicherungs-Amt. Vom Apotheken-Handel. Dr. Dressel's Nervenfluid. "Malzaxtrakt-Gesundheitsbiere". Auch ein "Naturheilkundiger". "Schwarzer" Medizin-Aberglauben. Aus dem Kampfe gegen den Alkohol. Zur Schulhygiene. Eau de Cologne - als Branntwein. Vom Laufen. (26) Bücherschau. (30) Feuilleton. Wert der Gesundheit. Citate aus dem Werk von Dr. Paul Gizycki: Vom Baume der Erkenntnis, Fragmente zur Ethik und Psychologie aus der Weltliteratur (31) [Gedicht]: O Gesundheit, herrlichst selige, . Ariphron, übersetzt von Thudichum (31) Es ist ein köstlich Ding um die Gesundheit . Michael Montaigne, Gedanken und Meinungen, übersetzt von Bode (31) Zehn Gebote der Frau. (31) Briefkasten. (32) 24. Jahrgang. (Nr. 2. Februar / 1896) (Nr. 2. Februar 1896.) ([33]) Aus Wissenschaft und Leben. Wie ich Naturarzt wurde. ([33]) Vom Wert der Mineralwässer. (35) Aus der Anatomie und Physiologie. Wirkung kalter Abwaschungen und Bäder. Seife, Schminken. Temperatur des Wassers. Baderegeln. Brausebäder. (36) Zur Sozialhygiene. 2. Aus Sachsen. 3 Aus Preussen. (42) Noch zwei Erfolge von "Heilmitteln". (45) Zur Tuberkulose-Frage. (46) Kniegelenkentzüdung nebst 279 Geschwüren. (47) Heilung von Rhachitis. (48) Ein interessanter Prozess. [Dresden. Interessanter Wettkampf zwischen Medizin- und Natur-Heilkunde. Der Naturheilkundige Karl Schüller musste sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.] (50) Sprechsaal. (52) Bundesnachrichten. Bundesvorstand. Verzeichnis. Steuern. Vereine, für welche Aerzte gesucht werden. Aus den Vortragsgruppen. Aus den Vereinen. (53) Aus der Zeit. Im Sächsischen Landtag [Verhältnis der Lehrer zu den Naturheilvereinen]. Ist die Furcht so gross? unwissend oder unwahr? Zur Impffrage. Vivisektion. Geheimmittel. Zur Schulhygiene. [Pflichtstunden der Lehrer sollen nicht erhöht werden, 42,7 % sämtlicher Lehrer sind krank.] In Innsbruck [internationale Ausstellung für körperliche Erziehung, Gesundheitspflege und Sport. Protektorat Erzherzog Ferdinand Karl von Oesterreich]. Ein Elternabend [Schädlichkeit des Rauchens und des Genusses von Bier und Branntwein bei Kindern]. Hängeböden als Schlafräume. Auch ein Prozess. (59) Bücherschau. (61) Feuilleton. [Erzählung]: Zerbrochenes Glück. von Emmy von Borgstede. (61) Briefkasten. (66) 24. Jahrgang. (Nr. 3. März / 1896) (Nr. 3. März 1896.) ([67]) Mitteilungen über die Bundesversammlung siehe Seite 85. ([67]) Aus Wissenschaft und Leben. Heilung von Brandwunden. ([67]) Aus der Anatomie und Physiologie. Von den Haaren, Nägeln etc. Nicht unwichtig ist die Pflege des Haares. Die Nägel. Hühneraugen. Warzen. Bei spröder Haut, aufgesprungenen Händen. Wunde Hautstellen. (70) Akute Fälle. Drei Heilberichte aus der Berliner Naturheilanstalt. (73) Lehrer und Naturheilvereine in Sachsen. (74) Sprechsaal. (77) Bundesnachrichten. Bundesvorstand. Aus den Vortragsgruppen. Die Bundesversammlung wird zu Ostern 1896 in Cassel im "Vereinshaus", Cölnische Strassse 17, abgehalten. [Tagesordnung]. (82) [4 Tabellen]: (1) Kassen-Bericht 1895. (2) Gewinn- und Verlust-Conto 1895. (3) Bilanz am 31. Dezember 1895. (4) Priessnitzfonds 1895. (100) [Naturheilverein Cassel] Programm für die zu Ostern 1896 in Cassel stattfindende Bundesversammlung des Deutschen Bundes der Vereine für Gesundheitspflege und für arzneilose Heilweise. (102) Aus der Zeit. Der Geschäftsausschuss des deutschen Aerztevereinsbundes. Der Geschäftsausschuss der Berliner ärztlichen Standesvereine. Zum kapitel "Unlauterer Wettbewerb". Professor Röntgens Entdeckung. [Professor von Bergmann: Fremdkörper, die keine Beschwerden hervorrufen, im Körper belassen. Dubois-Reymond nannte Karl von Reichenbachs Behauptungen Verirrungen - Und nun?] Also doch? Ein Aufruf an die Naturheilvereine des Königreichs Sachsen. Die Gesundheitslehre in der Fortbildungsschule. Aerzte-Streik [weil Krankenkassen den Naturheilkundigen Wenzel zulassen]. Der Regierungspräsident zu Potsdam [Nebenbeschäftigung von schulpflichtigen Kindern zu Erwerbszwecken] (103) Bücherschau. (106) Feuilleton. Sommertage im heiligen Lande. Allerlei Hygienisches aus meinem Reise-Tagebuch. Von Adolf Damschke. I. (106) Briefkasten. (108) 24. Jahrgang. (Nr. 4. April / 1896) (Nr. 4. April 1896.) ([109]) Aus Wissenschaft und Leben. Naturheilkunde und Medizin. Zugleich eine Antwort an Dr. R. (Leipziger Zeitung vom 24. Dez. 1895) von Dr. med. Hermann Hufschmidt, dirigierender Arzt der Natureilanstalt Ottenstein-Schwarzenberg i. sächs. Erzgebirge. ([109]) Aus der Anatomie und Physiologie. Die Harnorgane. Nieren. Blase. Erkrankungen der Harnorgane. Verhütung derselben. (113) [2 Abb.]: (1) Fig. 1. Die Nieren (schematisch.) (2) Fig. 2. Lauf des Blutes durch die Gefässknäuel. (114) [Abb.]: Fig. 3. Verlauf der Harnkanälchen. (115) [Abb.]: Fig. 4. Schnitt durch eine Niere. (schematisch.) (116) Ein Jahr unter der Herrschaft der physikalisch-diätetischen (Naturheil-)Methode. Fortsetzung der Statistik in No. 11 (1895) von Dr. Kantorowicz (Hannover) (119) Heilung von Schuppenflechte. (120) Einige Vergiftungen durch Gebrauchsgegenstände und Speisen. (121) Zum Krankenkassengesetz. (123) Sprechsaal. (124) Bundesnachrichten. Bundesvorstand. Verzeichnis. Vereine, für welche Aerzte gesucht werden. Steuern. Aus den Vortragsgruppen. Aus den Vereinen. (126) Aufruf an alle Naturärztinnen und Naturärzte Deutschlands. (133) Aus der Zeit. Im Reichstage [Antrag zur Aufhebung des Impfzwangs]. Von der sächsischen Landtagskammer [Gesetz betr. ärztliche Bezirksvereine und nicht approbierte "Heilkünstler"]. [Erlaubnis zur Errichtung einer] Privat-Krankenanstalt. Ein Gutachten über die Lage der Kellner. Zur Schulhygiene. Nichtapprobierter Dr. med. Helft! [Verkäuferinnen können ihre Arbeit nicht anders als stehend verrichten. Oft zwölf- bis fünzehnstündiges Stehen ist gesundheitsschädigend. Aufruf des Berliner Frauenvereins: Frauen werden aufgefordert. sich durch Unterschrift zu verpflichten, jene Geschäfte zu bevorzugen, wo den Angestellten die Möglichkeit gegeben ist, sich zu setzen.] Arzneiliche Vergiftungen. Hydropath. Magnetopath. Hochgradige Schwindsucht! Wer hat Lust? (134) Bücherschau. (137) Feuilleton. Sommertage im heiligen Lande. Allerlei Hygienisches aus meinem Reise-Tagebuch. Von Adolf Damschke. II. (137) Briefkasten. (140) 24. Jahrgang. (Nr. 5. Mai / 1896) (Nr. 5. Mai 1896.) ([141]) Aus Wissenschaft und Leben. Der Fall Langerhans. Zur Frage des Behringschen Heilserums. [Diphtherie-Heilserum, Nutzen und Risiken] ([141]) Die Gefahren und Folgen der modernen Frauenheilkunde. (144) In Wörishofen. Die glänzenden Erfolge Pfarrer Kneipp's, die zahlreichen Auflagen seiner Bücher, haben dem einfachen schwäbischen Pfarrer einen Ruf verliehen der alle fünf Erdteile durch hallt. Aus dem kleinen Landstädtchen Wörishofen ist einer der besuchtesten Kurorte geworden. (147) Heilung eines von Pfarrer Kneipp und der Medizin aufgegebenen Falles von Gicht und Neurasthenie (151) Zur Sozialhygiene. (154) Aus der sächsischen zweiten Kammer. (156) Bundesnachrichten. Protokollarischer Bericht über die Bundesversammlung am 5. und 6. April 1896 in Cassel. Bundesvorstand. Vereine, für welche Aerzte gesucht werden. Verzeichnis. Aus den Vortragsgruppen. Aus den Vereinen. (157) Aus der Zeit. Generalmajor von Lippe. In der balneologischen Gesellschaft. Auf dem XIV. Kongress für innere Medizin. Zur Viehimpfung. Her M. von Egidy. In Württemberg. Zur Schulhygiene. In der Schule zu Szameitkehmen im Kreise Pillkallen hat jeder Schüler in der Klasse ein Paar Filzkorken für den Winter stehen. [von der Gemeinde angeschafft, Kinder brauchen nicht in nassen Schuhen in der Schule zu sitzen.] Lungenschwindsucht als Invaliditätsursache. Dr. W. Häusler. "Praktischer Vertreter der arzneilosen Therapie". Von der Krankenbehandlung auf der Insel Tonoag (Neuhebrifen) erzählt der Missionar G. Kurze. Auch ein Jubiliäum! Am 14. Mai sind es 100 Jahre, dass Dr. Jenner die erste Impfung vornahm. (168) Bücherschau. (171) Feuilleton. [Gedicht]: Festgruss. Gesprochen auf dem Casseler Bundestag. (171) Briefkasten. (172) 24. Jahrgang. (Nr. 6. Juni / 1896) (Nr. 6. Juni 1896.) ([173]) [3 Gedichte]: (1) Das Mass [Pythagoras] (2) Unsere Mässigkeit [Engel] (3) Gäben wir die Hälfte dessen, was wir, krank uns machend, essen, . [Rückert] (-) Aus Wissenschaft und Leben. Welche Faktoren sind einer rascheren Ausbreitung des Naturheilverfahrens hinderlich? Festrede von Philo vom Walde, gehalten auf der Bundesversammlung in Cassel. ([173]) Der Gesetzentwurf über die ärztlichen Ehrengerichte. (179) Ueber Haar-, Nägel- und Hautpflege. [Entgegnung von Herrn Spohr, Oberst a. D., auf den Artikel von W. Siegert in "Der Naturarzt" Nr. 3. März 1896. Entgegnung auf den Artikel von A. Scholta in "Der Naturarzt" Nr. 4. April 1896. Schuppenflechte "Psoriasis" ist eine Folge von Metall- namentlich Quecksilbervergiftung.] (182) Gefahren der modernen Frauenbehandlung. (Nachtrag. Siehe Seite 144.) (188) Die Impffrage im Reichstage. (189) Die Naturheilkunde im österreichischen Herrenhause. [Auszug aus der Rede von Graf Curt Zedtwitz] (191) Bundesnachrichten. Verzeichnis. Steuern. Vereine, für welche Aerzte gesucht werden. Aus den Vortragsgruppen. Aus den Vereinen. (195) Aus der Zeit. Vom Prinzregenten von Lippe-Detmold. Zum Fall Langerhans. [Urteil von Prof. Paul Ehrlich, Direktor der staatlichen Kotrolstation]. Tod durch Heilserum. Behandlung des Scharlachs mit "Antistreptococcen-Serum". Vorgehen einer Krankenkasse gegen gesundheitsschädigende Betriebseinrichtungen. Für Aerzte und Redaktionen. Von der Freiheit der Ueberzeugung. [Aerzte, welche der Homäopathie und der Naturheilkunde anhängen, sind auszuschliessen von der Aufnahme in den Verein der Aerzte in Merseburg und Anhalt.] Ja, die Laienkritik! (203) Bücherschau. (205) Briefkasten. (206) 24. Jahrgang. (Nr. 7. Juli / 1896) (Nr. 7. Juli 1896.) ([207]) Aus Wissenschaft und Leben. Ein Sieg der Naturheilmethode. ([207]) Zur Behandlung der Migräne. (211) Welche Faktoren sind einer rascheren Ausbreitung des Naturheilverfahrens hinderlich? Festrede von Philo vom Walde, gehalten auf der Bundesversammlung in Cassel. (Schluss.) (212) [Gedicht]: Allen Gewalten zum Trutz [J. W. v. Goethe] (216) Die Behandlung der Gicht. (216) Aerztliche Gutachten über Handesartikel. (218) Noch einmal: "Heilung der Schuppenflechte". [Entgegnung von Herrn A. Scholta auf die Kritik von Oberst Spohr in "Der Naturarzt" Nr. 6. Juni 1896.] (219) Berichtigung: Im Spohrschen Artikel in voriger Nummer sind einige Druckfehler zu berichtigen: (219) Sprechsaal. (219) Bundesnachrichten. Vereine, für welche Aerzte gesucht werden. Steuern. Verzeichnis. Aus den Vortragsgruppen. Aus den Vereinen. (223) Aus der Zeit. Dr. med. Schulze [begeht seine goldene Hochzeit]. Naturheilanhänger, welche Mitglieder von Tierschutzvereinen sind [Hinweis auf den internationalen Kongress der Tierschutzvereine]. Herr Franz W. Kubiczek [österreichischer Schriftsteller, ist am 3. Juni 1896 in Wien gestorben.] Eine Naturheilanstalt auf gemeinnütziger Grundlage. "Von einem Naturarzt behandelt" Zur Haftbarkeit der Aerzte. Von der ärztlichen Verantwortung. Vom ärztlichen Berufsgeheimnis. Von der Würde des ärztlichen Standes. "Lungen- und Kehlkopfleiden". Zur Schulhygiene. Zur Sozialhygiene. Der II. Deutsche Kongress für Volks- und Jugendspiele findet vom 10. bis 13. Juli 1896 in Münschen statt. Noch eine Impfung! Zum Begriff "Naturheilanstalt". Einfluss der Gewohnheit auf den Schlaf. Alkoholgenuss in den Tropen. (231) Bücherschau. (236) Feuilleton. Molière und die Aerzte. Eine litterar-historische Studie von Alfred Moulet (professeur d'Ècole Normale), Versailles. I. (237) Briefkasten. (240) 24. Jahrgang. (Nr. 8. August / 1896) (Nr. 8. August 1896.) ([241]) Feuilleton. Molière und die Aerzte. Eine litterar-historische Studie von Alfred Moulet (professeur d'Ècole Normale), Versailles, II. (237) Briefkasten. (240) Aus Wissenschaft und Leben. Aus meiner Studienzeit. Von Dr. med. Anna Fischer-Dückelmann, ([241]) Das medizinische Frauenstudium in Amerika. (246) Ueber Bartflechte. (250) Eine heilgymnastische Methode bei Herzschwäche. (252) Pestalozzi und der Kampf gegen den Alkohol. [Adolf Damaschke zitiert aus der Zeitschrift "Das Schweizer Blatt" und zwar aus der Nummer vom Donnerstag, den 14. Hornung 1782. Er meint, es scheine aufzufallen, dass der Vorschritt der sittlichen und politischen Erleuchtung, den man sich anmasst, nicht so gross sei.] (254) Ein seltener Fall aus der Frauenheilpraxis. (257) Eine Richtigstellung. [Entgegnung von Herrn Spohr, Oberst a. D., auf die Kritik von W. Siegert in "Der Naturarzt" Nr. 7. Juli 1896.] (258) Bekanntmachung. Ausbildung und Prüfung von Naturheilkundigen (259) Bundesnachrichten. Vereine, für welche Aerzte gesucht werden. Steuern. Verzeichnis. Aus den Vortragsgruppen. Aus den Vereinen. (260) Aus der Zeit. Vom Ober-Verwaltungsgericht. Wieder ein Sieg der Wasserheilanwendung! Noech einmal der Fall Langerhans. Der 24. deutsche Aerztetag zu Nürnberg. Paul Krüger, der viel genannte Präsident der Republik Transvaal, trinkt weder Bier noch Wein noch stärkere Sachen, und zwar von Kindheit an. Alkohol auf Bergtouren. Ueber Alkoholmissbrauch bei Kindern. Weibliche Fabrikinspektion. Zur Sozialhygiene. Verlegung des Lohntages. Weibliche Aerzte in Australien. Zum Kapitel Frauenärzte. Apothekengeschäfte. Geheimschwindel und Apotheken. Bienen- und Insektenstiche. Zur Tropenhygiene. Kurpfuscherei. Armut und Sterblichkeit. Lesefrucht aus Pestalozzi. Früher oder später, aber immer gewiss wird sich die Natur an allem Thun der Menschen rächen, das wider sie selbst ist. Aus einer verwesenden Kultur. [Tagestoilette der Römerin]. Licht aus Afrika. Für Radfahrer [Fahrrad ist nicht mehr als Gegenstand des Sports, sondern als Verkehrsmittel anzusehen.] Morphium-Opfer. (265) [Tabelle]: Armut und Sterblichkeit (269) Bücherschau. (270) 24. Jahrgang. (Nr. 9. September / 1896) (Nr. 9. September 1896.) ([275]) Aus Wissenschaft und Leben. Die Baubudenfrage, ihre Bedeutung für die Sozialhygiene und den Alkoholismus. Von einem Steinsetzer. [Über Arbeit und Leben der Steinsetzer]. ([275]) Ein Sieg der Naturheilkunde in Bautzen. (280) Etwas über Kopf- und Bartflechten, ihre Entstehung und naturgemässe Heilung. (282) Der Schnaps in Afrika. (289) Eine Existenzfrage der Naturheilmethode. [Sind Naturheilbäder als gewöhnliche Badeanstalten oder als konzessionspflichtige Privat-Krankenanstalten zu betrachten?] (290) Bundesnachrichten. Zum Preisausschreiben. Inbezug auf das Bundes-Preisausschreiben: "Die Gefahren in der Zeit der geschlechtlichen Entwicklung", ein Wort für Eltern und Lehrer (s. "Naturarzt" 1894, S. 313) ist die Entscheidung [.] getroffen worden [W. Siegert und Dr. med. Kühner]. Vereine, für welche Aerzte gesucht werden. Steuern. Verzeichnis. Aus den Vortragsgruppen. Aus den Vereinen. (297) Aus der Zeit. Frau Erwine Ronge [25 Jahre Thätigkeit auf dem Gebiete der Naturheilkunde]. Heinrich Spörl-Gamma [gestorben]. Verein abstinenter Lehrer. Zur Impffrage. Zur Nachahmung. [Aarau in der Schweiz, Mitglieder des schweizerischen Lehrerinnenverbandes verpflichteten sich, kein Korsett mehr zu tragen keine Handschuhe mehr anzulegen, Kleiderröcke nur "fussfrei" anfertigen zu lassen.] Heilserum! Von der ärztlichen Ueberzeugungsfeiheit. [Es wurde Dr. med. Baur als "Kneipparzt" aus dem ärztlichen Verein ausgeschlossen.] M. von Egidy. Aus dem Kampf gegen den Branntwein. Geheimmittel gegen Trunksucht [.]Vor dem Ankauf des Mittels wird gewarnt. Zur Schulhygiene. "Das ist gut". [Überschrift des satyrischen Artikels in der Zeitschrift "Jugend", über eine Naturheilanstalt]. Aus dem Reichs-Versicherungs-Amt. Ist eine Krankenkasse für die Kurkosten eines geretteten Selbstmörders haftbar? (302) Bücherschau. (305) Feuilleton. [Gedicht]: Und schreib' ich jemals ein Gedicht! (306) Briefkasten. (306) 24. Jahrgang. (Nr. 10. Oktober / 1896) (Nr. 10. Oktober 1896.) ([307]) Aus Wissenschaft und Leben. Aus schwerem Kampf. [Der Standpunkt der Aerzte, die das Naturheilverfahren anwenden, ist kein leichter.] ([307]) Die Alkoholfrage und die Naturheilvereine. (308) Ein Kapitel für die Hausfrauen. [Besonders wichtige Entdeckung: Bereitung von alkoholfreien, ungegorenen Weinen oder Fruchtsäften; bekömmliches und vollwertiges Getränk; Kleine wertvolle Schrift über dieses Thema von Prof. Dr. Müller-Thurgau. Anleitung zum Sterilisierungsverfahren: Flaschen im Waschkessel. Naturheilvereine könnten mitwirken, thörichten Bierkonsum umwandeln in Verbrauch von ungegorenen Weinen.] (311) Nochmals die Baubudenfrage. Praktische Vorschläge zur Lösung derselben. Von einem Steinsetzer. [Gesetzliche Maßnahmen, um Leben und Gesundheit der Bauarbeiter zu schützen]. (313) Etwas über Kopf- und Bartflechten, ihre Entstehung und naturgemässe Heilung. (Fortsetzung.) (315) Naturheilverfahren und Philosophie. (322) Heilung von Gehirnhaut-Entzündung. (325) "Praktischer Naturheilkundiger", eine Gerichtsentscheidung. Im Namen des Königs! [Der Strafsenat des Königl. Sächs. Oberlandesgerichts hat in der Strafsache gegen den Naturheilkundigen Friedrich Hermann Klöden für Recht erkannt:] (326) Zur Krankenkassenfrage. (327) Sprechsaal. (328) Bundesnachrichten. Verzeichnis. Steuern. Vereine, für welche Aerzte gesucht werden. Aus den Vortragsgruppen. Aus den Vereinen. (329) Aus der Zeit. Der frühere Vorsitzende des Vereins Dresden, Her Hydropath Gotthardt, der noch Schüler von Priessnitz war, ist hochbetagt am 6. August verstorben. Etwa 40 Naturärzte Sachsens [traten zu Beratung zusammen]. Gerling - angeklagt [Verfasser der Broschüre "Blattern und Schutzpockenimpfung]. Zur Impffrage in England. Schnapsreklame. Die in der deutschen Kolonialausstellung schwarzen Reichsangehörigen wollte der Physikus des Kreises Teltow einer ärztlichen Kontrole unterwerfen. [.] Auch bei den Mahareros stiess der Herr Kreisphysikus auf energischen Wiederstand! Fritjof Nansen, der berühmte Nordpolfahrer [nahm keinen Alkohol mit sich an Bord seines Schiffes "Fram"] William S. Bryan, der bekannte Präsidentschaftskandidat der Vereinigten Staaten [.] meidet Alkohol und Taback. Gipfel der "organischen Heilmittel". Eine neue Schutz-Impfung und zwar gegen Schlangengift. Lücke im Unfallversicherungsgesetz. Rückenmarksschwindsucht. Vom Beispiel der Erzieher. [Bericht des "Vereins gegen den Missbrauch geistiger Getränke, Meister sollen Vorbild für Lehrlinge sein.] Die Berliner trinken doppelt so viel Bier als Milch. Zur Sozialhygiene. (333) Bücherschau. (337) Feuilleton. [Gedicht]: Gebet Hygieia's im Namen ihrer Schützlinge. [.] Aus dem "Corpus inscriptionum hygieinicarum", Tom. III, pag. 567 f., nach einer am Lacus Vermensis gefundenen Inschrift übersetzt von Dr. Schmidkunz. (337) Briefkasten. (338) 24. Jahrgang. (Nr. 11. November / 1896) (Nr. 11. November 1896.) ([339]) Aus Wissenschaft und Leben. Gesundheitsschutz im Buchdruckgewerbe. ([339]) Kurpfuscherei. (345) Etwas über Kopf- und Bartflechten, ihre Entstehung und naturgemässe Heilung. (Fortsetzung.) (347) Bildet ein Vortrag über Gesundheitspflege eine öffentliche Angelegenheit? (352) "Praktischer Naturheilkundiger" und "Heilkünstler". Ein Briefwechsel [zwischen dem Polizei-Präsident von Berlin und Herrn Gerling]. (353) Durch die Naturheilkunde gerettet! (353) Eine verhütete Operation. (355) Bericht über die ordentliche Generalversammlung der deutschen Naturärzte und Praktiker in Berlin. (355) Sprechsaal. (359) Bundesnachrichten. Verzeichnis. Vereine, für welche Aerzte gesucht werden. Steuern. Aus den Vortragsgruppen. Aus den Vereinen. (360) Aus der Zeit. Ein Sieg in Oesterreich. [Beschluss der österreichischen Regierung, an sämtlichen Universitäten des Landes Lehrstühle für Wasserheilverfahren. Oesterreich geht hier allen anderen Kulturstaaten voran und erwirbt sich dadurch ein hervorragendes Verdienst. Wirken von Vincenz Priessnitz, schlesischer Bauer, und Pfarrer Kneipp]. Heinrich Mertens † [Am 6. d. M. verstarb in Rendsburg der Zeichenlehrer und Photograph Ludwig Christian Heinrich Mertens im hohen Alter von 76 Jahren. Gründer von Naturheilvereinen]. Kurpfuscherei. Frau Prediger Ronge [Anlässlich ihres 25 jährigen Jubiläums als ausübende Naturheilkundige erhielt Frau Ronge vom Bundesvorstande und drei Ortsvereinen gestiftetes Ehrengeschenk: zwei fünfarmige prächtige Leuchter.] Der parakt. Arzt Dr. Franz van Vagedes [vom Landesgericht freigesprochen]. Wie Friedrich der Grosse über den Genuss von Kaffee und Bier dachte. Bitte! Den Freunden des Küssens empfiehlt der Gesundheitsrath von Chicago, die Lippen vor dem Küssen mit carbolisiertem Rosenwasser abzureiben. (363) Bücherschau. (366) Feuilleton. Das ist auch gut. Eine Bazillengeschichte in zehn Postkarten. Geschrieben aus Anlass des in der "Jugend" erschienenen Artikels "Das ist gut". [Helene, Frau von Kurt, einem Forscher, schreibt an Melanie, deren Vater Kurts Ansichten nicht teilt.] (367) Briefkasten. (370) 24. Jahrgang. (Nr. 12. Dezember / 1896) (Nr. 12. Dezember 1896.) ([371]) Aus Wissenschaft und Leben. [Brief]: An die Leser! [Adolf Damaschke beschliesst seine Thätigkeit als Schriftleiter des "Naturarzt", und ebenso sein Amt als Bundesschrfitführer. Er wird Chefredakteur der "Kieler Neuesten Nachrichten".] ([371]) Gesinnungsgenossen! [Bitte um finanzielle Unterstützung für Reinhold Gerling.] Reinhold Gerling ist unter Anklage gestellt worden. In seiner Widerlegung der Denkschrift des Reichsgesundheitsamtes "Blattern und Schutzpockenimpfung" soll er die Behörden und Verfasser beleidigt haben. [.] Gerling vertritt in dieser Frage [Reichsimpfgesetz] die Ansicht von Hunderttausenden. (372) Meine Stellung zum Vegetarismus. (372) Etwas über Kopf- und Bartflechten, ihre Entstehung und naturgemässe Heilung. (Schluss.) (377) Nachschrift. [zu "Etwas über Kopf- und Bartflechten, ihre Entstehung und naturgemässe Heilung."] (381) Krankheitsursachen und Krankheitssymptome. (382) Scharlach. (386) Bundesnachrichten. Bekanntmachung, Ausbildungskursus für Naturheilkundige betreffend. Bekanntmachung, Prüfung der Naturärzte betreffend. Verzeichnis. Steuern. Vereine, bezw. Orte, für welche Aerzte gesucht werden. Aus den Vortragsgruppen. Aus den Vereinen. (389) Soll der entscheidende Schlag doch geführt werden? [Sitzung im Kultusministerium, einziger Gegenstand der Tagesordung: Aerzte aus der Gewerbeordung ausscheiden? Es handelt sich hier um Sein oder Nichtsein aller Laien-Aerzte!] Der Verein abstinenter Aerzte. Gegen die Naturheil-Institute. Wegen fahrlässiger Tötung. Morphium. Eine Unsitte [Kinder an einem Arm fassen und über ein Hindernis hinwegheben. Man fasse die Kinder beim Heben unter beiden Armen.] Wasseranwendung vor 350 Jahren. (394) Bücherschau. (397) Unhygienische Redensarten. (398) Briefkasten. (402)
La presente tesi affronta il tema della modulazione degli effetti delle sentenze di accoglimento della Corte costituzionale intrecciandolo con l'analisi dell'esperienza tedesca delle Unvereinbarkeitserklärungen, le quali costituiscono lo strumento privilegiato con cui il Bundesverfassungsgericht modula nel tempo gli effetti della declaratoria di incostituzionalità. L'analisi congiunta del modello italiano e tedesco consente di valutare sotto un diverso angolo prospettico la questione relativa ai limiti dell'efficacia retroattiva delle sentenze di accoglimento, la quale ha interessato l'attività della Consulta sin dai primissimi anni della sua attività. Nel primo capitolo della tesi verrà analizzata la disciplina relativa agli effetti delle sentenze di accoglimento, ragionando in particolar modo sul principio di retroattività che presidia la declaratoria di incostituzionalità; nel secondo capitolo, verrà dedicato ampio spazio alla prassi temporalmente manipolativa della Corte costituzionale, evidenziandone le esigenze sottese e i relativi nodi problematici. Il terzo capitolo ospiterà una ricognizione delle decisioni di incompatibilità tedesche: l'analisi, che prenderà le mosse da una riflessione sul dogma della nullità e dell'annullabilità della norma incostituzionale, interesserà non solo le ragioni che conducono il Bundesverfassungsgericht a scindere il momento dell'accertamento da quello della declaratoria dell'incostituzionalità, ma anche gli effetti che si ricollegano alle diverse varianti decisionali delle Unvereinbarkeitserklärungen. Infine, l'ultimo capitolo sarà dedicato ad un raffronto tra l'esperienza temporalmente italiana e quella tedesca: esso si strutturerà principalmente intorno al profilo relativo al rapporto tra Giudice costituzionale e legislatore, ovverosia il perno intorno al quale si muove (o, meglio, dovrebbe muoversi) la giurisprudenza temporalmente manipolativa. ; The present thesis deals with the issue of modulating the effects of the sentences of the Constitutional Court by intertwining it with the analysis of the German experience of the Unvereinbarkeitserklärungen, which constitute the privileged temporally manipulative instrument with which the Bundesverfassungsgericht modulates over time the effects of the declaration of unconstitutionality. The analysis of German and Italian constitutional justice makes it possible to assess under a different perspective angle the question concerning the limits of the retroactive effectiveness of the declaration of unconstitutionality, which has affected the activity of the Corte Costituzionale since the very first years of its activity. If in the first chapter of the thesis the discipline relative to the effects of the sentences of unconstitutionality will be analyzed, reasoning in particular on the principle of retroactivity which oversees the declaration of unconstitutionality itself, in the second chapter ample space will be dedicated to the temporally modulative practice of the Constitutional Court, highlighting the underlying needs as well as the related problem areas. The third chapter is devoted to the study of the German incompatibility decisions. The analysis, which starts from a reflection on the dogma of nullity and the annulment of the unconstitutional rule, concerns not only the reasons that lead the Bundesverfassungsgericht to split the moment of assessment from that of the declaration of unconstitutionality, but also the effects that relate to the different decision-making variants of the Unvereinbarkeitserklärungen. Finally, the last chapter is devoted to a comparison between the temporally modulative Italian and German experience: it will be structured mainly around the profile relative to the relationship between the constitutional judge and the legislator, which constitutes the pivot around which the temporally modulative case-law moves (or, better, should move). ; In dieser Doktorarbeit wird das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der vom Verfassungsgerichts getroffenen Annahmeurteile (die "sentenze di accoglimento") mit besonderer Beachtung der Steuerung der zeitlichen Rechtswirkungen durch das Bundesverfassungsgericht untersucht. Vor der Erläuterung des Inhalts dieser Doktorarbeit erscheint es mehr als notwendig, einleitend kurz die Gründe für diese Überlegung zur deutschen Praxis hervorzuheben. In diesem Sinn ist die Behauptung des Verfassungsrichters Lattanzi zur Rechtsprechung im aktuellen Fall "Cappato" von großer Bedeutung: Es geht hier im Wesentlichen um die Ähnlichkeit des Typs der vom Verfassungsgericht getroffenen Entscheidung mit dem der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen, die Hauptthema dieser Untersuchung sind, und zwar nicht nur, da diese einen zeitlichen Aufschub der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wenn auch auf eine ganz eigne Art) verfügen, sondern auch weil sie, wie in der deutschen Rechtslehre bestätigt, ein wichtiges Mittel zur Untersuchung der Beziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber darstellen. Auf der Ebene der Rechtslehre stellen die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen den Gegenstand eines erneuten Interesses heute und sorgfältiger Untersuchungen in der Vergangenheit dar: In diesem Sinn ist das Studienseminar über die Modulation der Rechtswirkungen der von demselben Verfassungsgericht gefassten Annahmesprüche, bei denen die maßgebliche Rechtslehre die typischen Merkmale der Unvereinbarkeitsentscheidungen untersuchte, um eine mögliche Übertragung in die Sammlung der Entscheidungshilfen des Verfassungsgerichts zu erwägen, von Bedeutung. Bei jener Gelegenheit wurden viele Probleme eines solchen Entscheidungstyps vorgebracht: Insbesondere betrafen diese erstens die Schwierigkeit, ihre konkreten Rechtswirkungen zu erkennen, zweitens die Schwierigkeit, ihr in dem untätigen italienischen Parlament Folge zu leisten und drittens die abweichende Rolle, die das Bundesverfassungsgericht innerhalb der deutschen Regierungsform innehat. Es handelt sich um drei im letzten Teil dieser Doktorarbeit untersuchte Punkte, die in der Tat nicht wenige Probleme aufwerfen, vor allem angesichts der Aufnahme durch das Verfassungsgericht einiger Urteile, die unter verschiedenen Aspekten den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln. Dabei handelt es sich insbesondere um die Urteile Nr. 243 von 1993, Nr. 170 von 2014, Nr. 10 von 2015 und Nr. 207 von 2018. Ein enger Vergleich mit der Ratio und den Problempunkten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ist somit nützlich, nicht nur, um deren möglichen Chancen in der italienischen Verfassungsrechtsprechung zu erwägen, sondern auch, um eine noch offene Frage zu erörtern, die das Verfassungsgericht seit Anbeginn ihrer Tätigkeit als Hüter des Grundgesetzes betrifft. Nach dieser Einleitung wird im ersten Kapitel der Doktorarbeit die gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile untersucht; das zweite Kapitel ist der Analyse der zeitlich handhabenden Praxis des Verfassungsgerichts gewidmet. Das dritte Kapitel ist der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, während im vierten Kapitel die wichtigsten Punkte der Vergleichsstudie zwischen der zeitlich steuernden italienischen und der deutschen Praxis behandelt werden. Die Wahl eines solchen Aufbaus erklärt sich angesichts der Möglichkeit einer Analyse ex ante der mit der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile verbundenen Problempunkte, um dann das Verständnis ex post der Gründe, die diese Doktorarbeit zu einer Untersuchung der "flexiblen" Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, zu erleichtern. Im letzten Kapitel schließlich wird versucht, einige Aspekte, die mit den heutigen Schwierigkeiten der zeitlich steuernden Rechtsprechung der Verfassungsgerichte zu tun haben, nach der Logik von Ähnlichkeit und Gegensatz hervorzuheben, darunter insbesondere die Beziehung zwischen Verfassungsorgan und Legislativorgan. Das erste Kapitel ist vollkommen der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile gewidmet, die, wie bereits angedeutet durch Art. 136 des ital. GG, Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 vorgegeben sind. Das Kapitel ist in acht Abschnitte unterteilt, die teilweise auf den Entscheidungstyp der Unvereinbarkeitserklärungen Bezug nehmen. Der 1. Abschnitt (Rückkehr zu Kelsen zur Neuentdeckung möglicher, vom Verfassungsgericht umsetzbarer Perspektiven: Die Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile im Verlauf der Zeit und die Beziehung zum Gesetzgeber) ist einführend der These Kelsens hinsichtlich der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber gewidmet, in Anbetracht der Tatsache, dass, wie im letzten Kapitel erläutert, gerade die Rückkehr zum Ursprung und somit zur Lehre Kelsens bezüglich der Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in dieser Doktorarbeit (mit der erforderlichen Vorsicht) als wünschenswert angesehen wird. Während im 2. Abschnitt (Der heutige Stand: ein "flexibles" Verfassungsgericht, fern vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile) eine zum Teil die Erläuterungen des zweiten Kapitels vorwegnehmende Überlegung zu einem Verfassungsgericht, das "fern" vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist, wird im 3. Abschnitt (Die Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile: Grundgedanken des Art. 136 ital. GG der verfassungsgebenden Versammlung. Einige Anregungen zur zeitlich handhabenden deutschen Praxis) versucht, zum Kern des Art. 136 der ital. GG vorzudringen, wo im ersten Absatz Folgendes vorgesehen ist: "Wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, endet deren Wirksamkeit ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung". Im Verlauf des Abschnitts wird versucht, einen Überblick der wichtigsten Entwürfe bezüglich des ursprünglichen Art. 136 ital. GG zu liefern, wobei der Entwurf der Abg. Mortati, Ruini, Cappi, Ambrosini und Leone kurz untersucht wird. Besonders interessant ist, auch zum Zweck einer Vergleichsstudie mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, der Entwurf des Abg. Calamandrei, der vorschlug, die Legislativorgane sollten im Anschluss an die Aufnahme eines Annahmeurteils sofort das Verfahren zur Gesetzesänderung einleiten, sodass sich, wenn auch mit der erforderlichen Vorsicht eine charakteristische Form der dem Legislativorgan zukommnenden "Nachbesserungspflicht" abzeichnet. Abschnitt 3.1. (Der Vorschlag Perassis: eine Modulation der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung ante litteram?) konzentriert sich in Übereinstimmung mit der deutschen Praxis auf den Vorschlag des Abg. Perassi, der vorsah, die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes sollte ab der Veröffentlichung erlöschen, außer bei Bedürfnis des Gerichts eine andere Wirkungsfrist (in jedem Fall nicht über sechs Monate) zu bestimmen; in diesem Sinn ist der Vorschlag des Abg. Perassi der österreichischen (und zum Teil der deutschen) Praxis ähnlich, und zwar einer Fristsetzung mit dem Ziel einer nützlichen Zusammenarbeit zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Perassi behauptete, dass "beim Erlöschen der Wirksamkeit einer gesetzlichen Vorschrift in bestimmten Fällen heikle Situationen auftreten können, da das Erlöschen dieser Vorschrift möglicherweise Probleme mit sich bringt, wenn man nicht vorsorgt". Die Annäherung an eines der wichtigsten Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitsentscheidungen, d.h. dem auf dem Argument der rechtlichen Folgen begründeten, ist in diesem Sinne eine unvermeidliche Pflicht. Gleichfalls interessant erscheint die Entgegnung auf die Voraussicht einer solchen Lösung durch den Abg. Ruini, der erklärte, eine derartige Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung würde praktisch eine Situation voller übermäßig belastender Folgen hervorrufen, in der insbesondere die Gerichte fortfahren würden, "eine verfassungswidrige Norm anzuwenden". Daher die Bedeutung, die der durch die mit Fortgeltungsanordnung ergänzten Unvereinbarkeitsentscheidungen dargestellte Problempunkt hat. In Abschnitt 3.2 (Zeitlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird versucht, Art. 136 ital. GG innerhalb seines zeitlichen Rahmens zu untersuchen. In Kürze: Während der wortwörtliche Gehalt der besagten Verfügung sich anscheinend (nach einem Teil der Rechtslehre) auf eine lediglich zielgerichtete Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung bezieht, stellt dieser doch, nachdem er sich durch Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30 des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 gefestigt hatte, die verfassungsrechtliche Verfügung dar, auf die sich die ex tunc-Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung gründet. Andererseits wäre es, wie ein anderer Teil der Rechtslehre behauptet, an und für sich nicht folgerichtig, ein System der Rechtswirkungen zu erfinden, das nur ex nunc-Wirkung hat, um dann anschließend den Richtern die Nichtanwendung des verfassungswidrigen Gesetzes "mit Wirkung lediglich nach eigenem Urteil" anzuvertrauen. In Abschnitt 3.3 (Räumlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird ein weiterer, an die Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung gebundener Punkt untersucht, nämlich die "räumliche" Ausdehnung der Wirksamkeit von Art. 136 ital GG. Außer der allgemein verbindlichen Wirksamkeit der Annahmeurteile, an welche die Untersuchung der von den Verfassungsgebenden gewählten Art der Normenkontrolle anknüpft, wird der mit der gerichtlichen oder gesetzgebenden Art der Verfassungswidrigkeitserklärung verbundene Rechtslehredisput, an den die "allgemeine" Wirksamkeit derselben unvermeidlich anknüpft, kurz untersucht. Während in den letzten vier Abschnitten der Art. 136 der ital. GG allein im Mittelpunkt steht, ist der 4. Abschnitt (Die "Revolution" des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948) vollständig der "Revolution" gewidmet, welche das ital. Verfassungsgesetz Nr. 1 von 1948 darstellt. Für diese "Revolution" (oder besser die Spezifikation) ist der erste Artikel des besagten Gesetzes bezeichnend, wo es heißt: "Die amtlich erfasste oder von einer Partei im Verlauf eines Rechtsverfahrens erhobene und vom Richter nicht als offensichtlich unbegründet angenommene Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme der Republik wird dem Verfassungsgericht zur Entscheidung übertragen". Im Wesentlichen hat der besagte Artikel als tragendes Element der Inzidentalität des Verfassungssystems Art. 136 ital. GG Bedeutung verliehen, nicht nur, indem die Bedeutung tatsächlich im Einzelnen erläutert wird, sondern vor allem dadurch, dass der Klage vor dem Verfassungsgericht dort, wo es angerufen wird, für alle zu entscheiden (mit wenn auch innerhalb bestimmter Grenzen allgemein verbindlichen Rechtswirkungen) eine "logische" Bedeutung auf Grundlage einer "genetisch zwiespältigen" Erneuerung verliehen wird, und zwar anhand eines konkreten Einzelfalls". Es erscheint notwendig, anzumerken, dass die besagte Verfügung in Bezug auf die Ratio Art. 100, 1. Abs. des deutschen GG ähnelt, auf dessen Grundlage die sogenannte konkrete Normenkontrolle beruht. Und tatsächlich übernimmt das zwischenrangige Verfahren eine grundlegende Rolle in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit, da es konkreter der in der Notwendigkeit, die diachronischen Rechtswirkungen der Verkündigung zu steuern, enthaltenen Ratio vollkommen antithetisch gegenübersteht. Wie können die Jura angesichts einer Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung für die Zukunft geschützt werden? Während Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 das zwischenrangige Verfahren kennzeichnet und definiert, so hat Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes Nr. 87 von 1953, der Hautuntersuchungsgegenstand des 5. Abschnitts (Die Rückwirkung der Annahmeurteile: Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953) ein weiteres Element zur Erläuterung der Ratio der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtsauswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit annehmen, hinzugefügt. Im Anschluss an das Inkrafttreten desselben, wo es heißt, "die als verfassungswidrig erklärten Normen können nicht ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung Anwendung haben", hat die Rückwirkung des Annahmeurteils begonnen, die Form der ius receptum anzunehmen, wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt. Nun war diese, mit Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 in die Verfassung eingeführte "Errungenschaft" das Ergebnis einer umfassenden theoretischen Analyse und Überlegung: Es ist kein Zufall, dass einer der zentralen Mechanismen der Normenkontrolle eher das "Ergebnis der beharrlichsten Arbeit der Rechtslehre war, statt ein präziser Gesetzesentwurf" und hauptsächlich auf der Notwendigkeit beruhte, nicht nur den Grundsatz der Gleichheit, sondern auch den der Verteidigung zu bewahren, und dies unter Ausschluss der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen, die bei Eintritt der Rechtskraft, Verjährung, Verwirkung und Vergleich bestehen. Hinzu kommt, dass das Prinzip der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung laut Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953 – vielleicht auch angesichts der Möglichkeit die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen Abstufungen und somit nicht absolut zu klassifizieren – auch Gegenstand einer erheblichen Kontroverse zwischen Verfassungsgericht und Strafkammer des Kassationshofs eben zum Thema der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm war. In diesem Sinne treten die Urteile Nr. 127 von 1966 und Nr. 49 von 1970 hervor: beim ersten hatte das Verfassungsgericht über die notwendige Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung von Prozessvorschriften befunden; mit der zweiten Verkündigung dagegen bestätigte das Gericht vollkommen überraschend, den Richtern "das letzte Wort" zu lassen. Dieses Prinzip kann nicht übergangen werden: So hatte beispielsweise im Anschluss an das in keiner Weise rückwirkende Urteil Nr. 10 von 2015 das Verfassungsgericht einer bedeutenden Form der Rebellion durch das vorlegende Gericht beigewohnt, das nicht befunden hatte, sich in Bezug auf die zeitliche Rechtswirkung der Verfassungswidrigkeitsaussprüche vom Gesetzesrahmen zu distanzieren. Gleichzeitig erhält auch in der zeitlich handhabenden deutschen Praxis die Rolle der Richter Bedeutung: Sollte beispielsweise der Gesetzgeber seiner Reformpflicht im Anschluss an die Aufnahme eines Unvereinbarkeitsspruchs nicht nachkommen und dadurch die Ratio der Unvereinbarkeitsentscheidung vollkommen zunichte gemacht werden, können die Richter angerufen werden, um "letztendlich" und in Übereinstimmung mit der Verfassung einzugreifen. Im 6. Abschnitt (Der zeitliche Rahmen der verfassungswidrigen Norm: Nichtigkeit oder Vernichtbarkeit? Eine Überlegung ausgehend vom amerikanischen und vom österreichischen Modell. Hinweise auf die Art der Annahmeurteile) lässt die Studie der gesetzlichen Regelung der zeitlichen Auswirkungen des Verfassungswidrigkeitsspruchs Raum für eine Untersuchung bezüglich der Vernichtbarkeit oder Nichtigkeit der als verfassungswidrig erklärten Norm und dies angesichts einer anfänglichen Überlegung zum amerikanischen und zum österreichischen Modell des Verfassungsrechts, die bekanntlich gegensätzlich zueinander eingestellt sind. Und tatsächlich ist die zeitliche Orientierung des Annahmeurteils nicht nur direkt an die Art derselben Verfassungswidrigkeitserklärung gebunden, sondern ist in ihrem Wesen indirekt an die Wahl des Modells zur Normenkontrolle geknüpft: Irgendwie scheint die ursprüngliche Zweideutigkeit des Art 136 ital. GG tatsächlich an die "gemischte" Natur des italienischen Verfassungsrechts anknüpfen zu können, das sich aus einigen typischen Elementen des amerikanischen Systems (Diffusivität der jedem Richter zukommenden Kontrolle) und dem österreichischen System (ausschließliche Zuständigkeit des Verfassungsgerichts in Bezug auf die Verfassungswidrigkeitserklärung einer nicht mit der Verfassung übereinstimmenden Norm mit allgemeiner Rechtswirkung) zusammensetzt. Nun wirkt die Wahl des Systems zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit auf die von der Ungültigkeit der verfassungswidrigen Norm angenommene Form ein, welche ihrerseits nach der typischen Logik des Teufelskreises die Art der Verfassungswidrigkeitserklärung beeinflusst: Im amerikanischen Verfassungsrechtssystems ist die verfassungswidrige Norm null and void, da sie dem Willen einer superior Norm widerspricht und somit unwirksam ist; im österreichischen System dagegen ist die verfassungswidrige Norm lediglich vernichtbar, und zwar deshalb, weil Grundlage des Systems die Idee ist, dass, da die gesamte politische Macht auf dem Gesetz gründet, "das Konzept eines von Beginn an nichtigen Gesetzes" vollkommen inakzeptabel ist. Übrigens darf nicht verwundern, dass im Bereich des amerikanischen Verfassungsrechts die Verfassungswidrigkeitserklärung eine Norm erklärender Art ist, während sie im Bereich des österreichischen Verfassungsrechts eine verfassungsgebende Natur annimmt. Nun teilt im Bereich des italienischen Verfassungsrechts nur eine Minderheit die Idee der Nichtigkeit der verfassungswidrigen Norm und somit des Annahmeurteils erklärender Natur, die Mehrheit teilt die These der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm, die also der verfassungsgebenden Natur des Gerichtsspruchs entspricht. Dass die obigen Ausführungen wahr sind, ist daran zu erkennen, dass in der maßgebenden Rechtslehre bestätigt wurde, dass die Verfassungsgebenden dachten, ein im Wesentlichen von dem im österreichischen Grundgesetz vorgesehenen System der Verfassungsgerichtsbarkeit abgeleitetes System eingeführt zu haben. Auch erklärt sich die verfassungsgebende Bedeutung der Verfassungswidrigkeitserklärung angesichts der Betrachtung, dass das allgemeine Verbot, die verfassungswidrige Norm anzuwenden, tatsächlich nur im Zeitraum vor der Aufnahme der Verfassungswidrigkeitserklärung durch das Verfassungsgericht besteht. Wenn man zur nicht statischen sondern "dynamischen" Ebene der Verfassungswidrigkeitserklärung wechselt, ist Zagrebelskys Theorie zu betrachten, nach der im Anschluss an die Aufnahme des Annahmeurteils das Verfassungsproblem entsteht, dem bezüglich anderen institutionellen Stellen wie Richtern und dem Gesetzgeber umfangreicher Spielraum gelassen wird. In diesem Sinn ist das Verfahren der Unvereinbarkeitserklärungen interessant, welche eben hinsichtlich des "Verfassungsproblems" eingreifen, um dies dank der Mitarbeit anderer Verfassungsorgane, unter denen zumindest anfangs der Gesetzgeber zu nennen ist, zu lösen. Im 7. Abschnitt (Erste Zeichen für die Zulässigkeit eines Verfassungsgerichts als "Verwalter" der Rechtswirkungen seiner eigenen Entscheidungen) wird die mögliche Legitimation (auf theoretischer Ebene) des Verfassungsgerichts als Verwalter der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitsurteile angedeutet, wobei insbesondere die Tatsache diskutiert wird, dass der zeitgenössische Konstitutionalismus wegen seiner substantialistischen Eigenschaft die Suche der für den spezifischen Fall am besten geeigneten Lösung und somit die "Negativ-Neuqualifizierung der Automatismen" erfordert, um zu starre Lösungen zu vermeiden. In diesem Sinn ist die Praxis des Bundesverfassungegsricht und dessen Erfindung der Unvereinbarkeitsentscheidungen von großer Bedeutung. In der Tat ist ein "flexibler" Ansatz an den zeitlichen Faktor der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen europäischen Erfahrungen erkennbar; andererseits ist das was als "Naivität der Verfassungsgebenden" bezeichnet wurde, und zwar die "allzu simple Formulierung des Art. 136 ital. GG" hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückzuführen, erstens die Notwendigkeit des Schutzes des Prinzips der Gewaltenteilung, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg und zweitens der Schutz der Rechtssicherheit. Im 8. Abschnitt (Verwaltet das Verwaltungsgericht die Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit?) tritt das Verfassungsrecht in den Hintergrund, um zumindest in Kürze über die Steuerung der Rechtswirkungen der Annullierungsurteile durch das Verwaltungsgericht nachzudenken, wobei von einer Betrachtung ausgegangen wird, welche in der Rechtslehre – recht eindrucksvoll – klar ausgedrückt werden sollte, und zwar, dass die Verwaltungsprozessregeln wegen ihres entscheidenden kreativen Beitrags zur Rechtsprechung einen Ausgangspunkt und sicher keinen Endpunkt darstellen: In diesem Sinn erhielt das von der 4. Kammer des Staatsrats getroffene Urteil Nr. 2755 von Mai 2011 Bedeutung, wie auch das vom selben Verwaltungsrechtsorgan getroffene Urteil Nr. 13 von 2017. In beiden Fällen scheint der Staatsrat bestimmt zu haben, die Rechtswirkungen der eigenen Verkündigung angesichts der Notwendigkeit, einen übermäßigen Bruch innerhalb der Rechtsordnung zu verhindern, zeitlich zu steuern. Insbesondere hätte der Staatsrat ("Consiglio di Stato") beim ersten Spruch eine neue Art der Verkündigung gebildet, indem er bei der Untersuchung – nach einer vollkommen neuen Logik – den Bereich der zeitlichen Rechtswirkung des eigenen Spruchs so definierte, dass eine lediglich für die Zukunft geltende Rechtswirkung der eignen Entscheidung vorhergesehen wurde, sodass das Prinzip der Effektivität des Schutzes über das des Antrags der Partei siegt. Es ist unbedingt anzumerken, dass, wenn die Aufrechterhaltung der Rechtswirkungen der rechtswidrigen Maßnahme spiegelbildlich der Beibehaltung des Allgemeininteresses entspricht, die urteilende Tätigkeit des Verwaltungsgerichts dem des "Verwaltungsorgans" zu ähneln scheint. Auch bei seiner zweiten Verkündigung steuerte der Staatsrat die Rechtswirkungen mit Wirksamkeit pro futuro; die ganze Versammlung befand nämlich, das Urteil Nr. 10 von 2015 anzuführen, fast als Rechtfertigung des Argumentationskonstrukts zur Wahl einer derartigen Wirksamkeit, wobei im Übrigen bestätigt wurde, dass "die Ausnahme von der Rückwirkung […] auf dem Grundsatz der Rechtssicherheit beruht: […] die Möglichkeit für die Betroffenen, die Rechtsnorm wie ausgelegt anzuwenden, wird eingeschränkt, wenn die Gefahr schwerer wirtschaftlicher oder sozialer Auswirkungen besteht, die zum Teil auf die hohe Anzahl von in gutem Glauben begründeten Rechtsbeziehungen zurückzuführen ist […]". Darüber hinaus befand der Staatsrat, als spezifische Bedingungen, die es ermöglichen, die Rückwirkung einzuschränken oder richtiger "die Anwendung des Rechtsgrundsatzes auf die Zukunft zu beschränken" folgende: die objektive und erhebliche Unsicherheit bezüglich der Tragweite der auszulegenden Verfügungen; das Bestehen einer mehrheitlichen Orientierung entgegen der eingeführten Auslegung und die Notwendigkeit zum Schutz eines oder mehrere Verfassungsgrundsätze oder in jedem Fall, um schwere sozialwirtschaftliche Rückwirkungen zu verhindern. Das zweite Kapitel dieser Doktorarbeit ist gemeinsam mit dem ersten Kapitel darauf ausgerichtet, zu zeigen, dass die Frage bezüglich der Grenzen der Rückwirkung der Annahmeurteile seit den allerersten Jahren der Verfassungsrechtsprechung eine nicht nebensächliche Rolle gespielt hat, wie man sehen konnte. Daher die Bedeutung der Behauptung der neuesten deutschen Rechtslehre, die bestätigt, dass die Entscheidungshilfsmittel eines Verfassungsgerichts nicht vollkommen von der fortlaufenden "Konstitutionalisierung" der "neuen Rechte" entbunden sind. Somit scheint es eben diese dynamische Sicht zu sein, die Grundlage der Aufnahme der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen war (und vor allem heute noch ist) und auch Grundlage einiger neuerer Verkündigungen des Verfassungsgerichts ist, darunter vor allem die Verordnung Nr. 207 von 2018. Wie im Übrigen im dritten Kapitel dieser Doktorarbeit ausgeführt wird, gab es bei der Regelung bezüglich der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung zwei Änderungsversuche innerhalb der deutschen Ordnung, die beide darauf abzielten, die Wirksamkeit der Nichtigkeitserklärung "flexibler" zu machen. Angesichts der obigen Ausführungen ist im Verlauf der Zeit nicht nur - wie schon geschrieben - eine gemeinsame Tendenz der Verfassungsgerichte erkennbar, die insbesondere den Umgang mit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung prägt, sondern auch ein "konstantes" Bedürfnis, die "starre" Regelung der Rechtswirkungen zu reformieren, die – wenn auch nur zum Teil – eine wichtige Form der Umsetzung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz fand. Das zweite Kapitel beginnt im 1. Abschnitt (Eine Stellungnahme: die Furcht vor den "Folgen" der Verfassungswidrigkeitserklärung und die Regelung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit) mit einer Überlegung zur Furcht des Verfassungsgerichts, die Ordnung im Anschluss an die Aufnahme einer Verfassungswidrigkeitserklärung negativ zu beeinflussen; wie in der maßgeblichen Lehre Sajas bestätigt, darf das Verfassungsgericht "das Gewicht" seiner eigenen Entscheidungen nicht übersehen, denn dieses ist voll und ganz in einen sozialwirtschaftlichen Rahmen eingefügt, dessen Dynamik es tatsächlich nicht kennen kann; das Bedürfnis einer größeren "Flexibilität" der dem Verfassungsgericht zur Verfügung stehenden Entscheidungshilfsmittel ist, wie im Übrigen im Verlauf des Abschnitts gezeigt wird, verschiedenen europäischen Erfahrungen gemein. Auch aus diesem Grund legte der Gesetzgeber – was vielleicht nicht überrascht – mit der Zeit verschiedene Gesetzesentwürfe vor, die darauf abzielten, den Aspekt der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu ändern. Diese Änderungsvorschläge werden (in der Zeit zurückgehend) im 2. Abschnitt (Die Reformversuche hinsichtlich der Regelung der Verfassungswidrigkeitserklärung) dargelegt: Die Analyse beginnt bei dem Gesetzesentwurf A. S. 1952, der verzeichnet ist unter "Änderungen der Gesetze Nr. 87 vom 11. März 1953 und Nr. 196 vom 31. Dezember 2009 zur Ermittlung und Transparenz in Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit", der nie diskutiert und daher nie aufgenommen wurde. Dieser letzte Änderungsversuch war durch das "Kostenurteil" Nr. 70 von 2015 angeregt worden, das wegen seiner vollständigen Rückwirkung die Wirtschaftsstruktur des Staates besonders belastete und den Gesetzgeber dazu veranlasste, eine Form der Positivierung der zeitlichen "Steuerung" der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zu erfinden. In Art. 1, lit. c) des Gesetzesentwurfs ist vorgesehen, den Inhalt des dritten Absatzes, Art. 30, ital. Gesetz L. 87 von 1953 zu erweitern und somit neben der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm den Einwand der Verfügung durch das Verfassungsgericht einer "anderen Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze" vorzusehen. Bedeutend scheint dabei der Verweis auf "Verfassungsgrundsätze", die, wenn korrekt und ausführlich beschrieben, nach der Ratio des vorliegenden Gesetzesentwurfs, den Antrag auf Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung legitimieren können. Es folgt eine kurze Analyse des Verfassungsgesetzesentwurfs Nr. 22 von 2013, der, wie es schien, eine wesentliche Änderung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einführen wollte und eine Bevollmächtigung des Gesetzgebers zur effektiven Steuerung der Wirksamkeit der erfolgten Verfassungswidrigkeitserklärung vorsah, denn der Gesetzesentwurf verwendete den Begriff "Abschaffung" für das Phänomen des aufhebenden Eingriffs des Verfassungsgerichts. Was vermutlich an diesem Änderungsentwurf am meisten interessiert, ist die Voraussicht der Spaltung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der "verfassungsgebenden" Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung: Man beachte in diesem Sinne Art. 1 der Gesetzesvorlage, laut der "[…] die Regierung […] die Initiative ergreift, den Kammern ein Aufhebungsgesetz oder eine Änderung des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes vorzulegen; diese Initiative kann direkt von den Versammlungen ergriffen werden, […] sofern der Gesetzesentwurf nicht innerhalb der Frist der folgenden sechs Monate bzw. neun Monate bei Verfassungsgesetzen verabschiedet wird; dieselben Versammlungen erklären die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes als erloschen". Schließlich ist der am 30. Juni 1997 verabschiedete Entwurf zu beachten, in dem vorgesehen war, dass "wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, die Wirksamkeit dieser Norm am Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung endet, außer dem Gericht bestimmt eine andere Frist, in jedem Fall nicht über einem Jahr ab Veröffentlichung der Entscheidung". Der besagte Entwurf ähnelt der österreichischen Praxis sehr, wo der Verfassungsgerichtshof über einen bestimmten Ermessensspielraum in Hinsicht auf die Möglichkeit verfügt, den Stichtag zeitlich zu verschieben, wie es zum Teil auch in der Praxis des Bundesverfassungsgerichts geschieht. Im 3. Abschnitt (Ein Verfassungsgericht, das handelt und die "traditionellen Einschränkungen" des Verfassungsrechts über die Verwaltung der Verfahrensregeln des Verfassungsprozesses hinaus überwindet) wird das Thema der Überwindung der traditionellen Einschränkungen des Verfassungsrechts durch die italienischen Verfassungsgerichte behandelt, insbesondere in Hinsicht auf die Einschränkung des Ermessensspielraums des Gesetzgebers. In diesem Sinne tritt der Beschluss Nr. 207 von 2018 hervor – der es vielleicht ermöglicht, das Thema der zeitlichen Steuerung der Rechtswirkungen wieder mit dem der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Parlament auf dem Gebiet des Strafrechts zu verbinden – mit dem das Verfassungsgericht meinte, mit einer ganz eigenen und besonders "gefestigten" Mahnung einzugreifen; weiter verfolge das Verfassungsgericht, wie der Verfassungsrichter Lattanzi schreibt, in letzter Zeit einen eher interventionistischen und weniger von Selbstbeschränkung geprägten Trend. In diesem Sinn treten einige Verkündigungen im Strafrecht hervor, darunter Urteil Nr. 236 von 2016 (auf das auch in dem erst kürzlich ergangenen Urteil Nr. 242 von 2019 verwiesen wird und das die "Sage" Cappato beendete), Urteil Nr. 222 von 2018, Urteil Nr. 233 von 2018, das allerdings nicht im Strafrecht eingeführte kürzliche Urteil Nr. 20 von 2019, das jedoch für die Rolle, die das Verfassungsgericht in Bezug auf das Legislativorgan einnimmt, von Bedeutung ist. Im 4. Abschnitt (Die Form der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung "Richtung Vergangenheit" verwaltet) wird die "Form" der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung steuert, untersucht: in diesem Sinn tritt das Mittel der Urteile der verschobenen Verfassungswidrigkeit hervor, welche den Urteilen der plötzlichen Verfassungswidrigkeit im weiteren Sinn ähneln, und sich dagegen von den Urteilen der Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn, da letztere das Phänomen der Abfolge der Nomen im Verlauf der Zeit betreffen, abheben. Kurz gesagt, im 4. Abschnitt wird versucht – auf theoretischer Ebene – zu zeigen, wie das Verfassungsgericht das Hilfsmittel der eintretenden Verfassungswidrigkeit (in diesem Sinn ist Urteil Nr. 174 von 2015 vollkommen unerheblich) oder der verschobenen Verfassungswidrigkeit unter Ausschluss des Fehlens jeglicher Form der Positivierung des Umgangs mit dem Zeitfaktor hinsichtlich der Wirksamkeit der Annahmeurteile, verwendet. In diesen Fällen kommt dem Verfassungsgericht ein bestimmter Ermessensspielraum in der Bestimmung des Stichtags zu. Im 5. Abschnitt (Die Entscheidungen, die der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Bezug auf die Vergangenheit zugrunde liegen) dagegen sollen die Gründe erkannt werden, die dem Bedürfnis, die Rechtswirkungen der Urteile im Verlauf der Zeit zu steuern, zugrunde liegen. Erstens tritt die Notwendigkeit hervor, den Grundsatz der Rechtskontinuität ganz allgemein zu schützen, der als ein zu schützender Grundsatz definiert wurde und tatsächlich zu den von der Verfassung abgesicherten Grundsätzen, Interessen und Rechtssituationen gehört, zweitens tritt das Bedürfnis hervor, schwere Schädigungen des öffentlichen Haushalts oder neue und höhere finanzielle Ausgaben für den Staat und die öffentlichen Einrichtungen zu verhindern. Dieser Grundsatz wurde, wie zu unterstreichen ist, als ein allgemeiner verfassungsrechtlicher Wert definiert. Nach einem ersten theoretischen Teil wird im zweiten Kapitel versucht, die zeitlich handhabende Praxis des Verfassungsgerichts zu untersuchen. Ende der achtziger Jahre führte das Verfassungsgericht die allerersten zeitlich handhabenden Urteile ein (Abschnitte 5.1 und 5.2) und begann mit den Urteilen Nr. 266 von 1988, 501 von 1988 und 50 von 1989 die zeitlichen Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu regulieren; später verwaltete das Verfassungsgericht den Zeitfaktor der Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen weiter und beträchtlich, ohne allerdings jemals ausdrücklich zu erklären, in die Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzugreifen (eingreifen zu wollen). Zur Sparte der ersten zeitlich handhabenden Urteile gehört auch das Urteil Nr. 1 von 1991, das hinsichtlich der finanziellen Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch bezüglich der vom Verfassungsgericht vor der Einführung desselben durchgeführten Ermittlung) von besonderer Bedeutung ist. Wenig später führte das Verfassungsgericht das Urteil Nr. 124 von 1991 ein (über dessen Wesen die Rechtslehre diskutiert, da sie teilweise der Meinung ist, es handele sich um ein Urteil zur plötzlichen Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn), bei dem man ein weiteres Mal der Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung beiwohnen konnte. Von Bedeutung ist auch Urteil Nr. 360 von 1996: bei dieser Gelegenheit erklärte das Verfassungsgericht die (alleinige) Verfassungswidrigkeit der ihm zur Beurteilung vorgelegten Verfügung der Gesetzesverordnung, ohne die Tragweite allgemein auf die wiederholten Verordnungen auszudehnen. In diesem Fall hätte das Verfassungsgericht in seiner Eigenschaft als Hüter der Rechtsordnung befunden, die Annullierung der wiederholten Gesetzesverordnungen angesichts des Grundsatzes der Rechtssicherheit zu "einzusparen". Am Rande der genannten Verkündigungen werden andere Entscheidungen in der Hauptsache untersucht, bei denen das Verfassungsgericht, wenn auch keine wahre zeitliche Handhabung der Rechtswirkungen vornahm, so doch eine erhebliche Furcht vor dem gezeigt hatte, was in der Rechtslehre als horror vacui bezeichnet wird. In Abschnitt 5.2.1 (Fokus: Urteil Nr. 1 von 2014: "ausgleichende" Bedeutung und horror vacui) wird Urteil Nr. 1 von 2014 Gegenstand der Untersuchung, bei dem das Verfassungsgericht zum Thema Wahlsystem eingriff und die Verfassungswidrigkeit des s.g. Porcellum erklärte, d.h des proportionalen WahlgesetzesmitMehrheitsprämieund starren Listen, welche die Wahl derAbgeordnetenkammerund desSenats der Republikin Italien in den Jahren2006,2008und2013 geregelt hatte. Das Verfassungsgericht hatte bei diesem Anlass von der Kategorie der abgeschlossenen Rechtsbeziehungen Gebrauch gemacht, um sich Handlungsspielraum hinsichtlich der zeitlichen Handhabung der Wirksamkeit der eignen Urteile zu verschaffen, nicht ohne die Prozessregeln politisch zu nutzen: Es handelt sich hierbei um einen der Fälle, bei denen das Verfassungsgericht angesichts des Nichtbestehens der Möglichkeit zur Steuerung der Rechtswirkungen der eignen Urteile bestimmt hat, die Regeln des eigenen Verfahrens vollkommen elastisch zu nutzen. Die Elastizität der Interpretation der Kategorie und der Regeln des Verfassungsverfahrens war im untersuchten durch das Bedürfnis, den Grundsatz zum Schutz des Staats und der verfassungsgemäß notwendigen Funktionen beizubehalten, vorgeschrieben. In diesem Sinn ähnelt die Ratio, die der besagte Spruch mit sich bringt, zum Teil einem der Anwendungsthemen der Unvereinbarkeitserklärungen, und zwar dem der "Rechtsfolgen". Nun tritt das Urteil Nr. 1 2014 in dieser Doktorarbeit hervor, da die Eigentümlichkeit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch der Kategorie der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen) angesichts der verfassungsgemäßen Bedürfnisse "gesteuert " worden wäre. Während in Abschnitt 5.2.2. (Am Rande des Urteils Nr. 1 von 2014) nochmals auf das Thema des s.g. horror vacui hingewiesen wird, so wird im 6. Abschnitt (Das Haushaltsgleichgewicht als Gegenspieler der Rückwirkung von Annahmeurteilen) der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts als möglicher, im Übrigen nach Inkrafttreten des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 2012, das den Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts einführte, erstarkter Gegenspieler der in den Annahmeurteilen verwurzelten Rückwirkung, untersucht. Kurz gesagt, obwohl Art. 81, dritter Abs, ital. GG ("Jedes Gesetz, das neue oder höhere Ausgaben mit sich bringt, muss für die dafür notwendigen Mittel sorgen") nicht für die Tätigkeiten des Verfassungsorgans gilt, sondern nur für den Gesetzgeber, haben der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts und somit die streng finanziellen Bedürfnisse das Verfassungsgericht dazu geführt, Entscheidungsmittel zur Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzusetzen (wie auch im Bereich der französischen und der spanischen Verfassungsjustiz), und zwar deshalb, weil das Verfassungsgericht sich – unvermeidlicherweise – in einem durch eingeschränkte wirtschaftliche Ressourcen charakterisierten Umfeld bewegt. Nicht nur hat es in der Verfassungsrechtsprechung verschiedene Verkündigungen gegeben, bei denen die Rückwirkung mit der konkreten Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Wirtschafts- und Finanzstruktur kontrastierte (man beachte, wenn auch unter anderen Gesichtspunkten, die Urteile Nr. 137 von 1986, Nr. 1 von 1991, Nr. 240 von 1994, Nr. 49 von 1995, Nr. 126 von 1995) und nicht nur wurde der letzte Änderungsvorschlag der Regelung der Annahmeurteile im Anschluss an die Aufnahme eines Kostenurteils vorgebracht, sondern vor allem beschloss das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 zum ersten Mal mit Kenntnis der Sachlage, die Möglichkeit zur zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der eigenen Urteile zu erklären. In dieser Arbeit wird insbesondere in Abschnitt 6.1 (Fokus: Das Urteil Nr. 10 von 2015: ein unicum in der Geschichte der Verfassungsjustiz) dem Urteil Nr. 10 von 2015 viel Raum gewidmet, da dieses tatsächlich ein unicum in der Geschichte der italienischen Verfassungsjustiz darstellt: Dabei bestimmte das Verfassungsgericht, den Verfassungsprozess nach vollkommen kreativen Regeln zu steuern und setzte das um, was als "Verfassungsgewalt" bezeichnet wurde und das, wie anscheinend behauptet werden kann, auf einer bestehenden starken Korrelation zwischen der Verfassungsjustiz und dem materiellen Verfassungsrecht basiert. In der Tat kann nicht geleugnet werden, dass das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit ein Thema des materiellen Verfassungsrechts ist, welches bedeutende Anregungen für eine Überlegung zur Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und seinem Verfahren bietet. Weiter zwingt die Überbeanspruchung des Mechanismus, auf den sich die Inzidentalität des Systems gründet, dazu, über die Bedeutung nachzudenken, welche die Abwägung der Interessen, die einen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, erwirbt. Vor allem scheint sich das Thema der Identifizierung jener Interessen zu stellen, die einen derartigen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, dass sie vielleicht eine Ausnahme von der Regelung zur Steuerung der Wirksamkeit der Annahmeurteile rechtfertigen. Nun meinte das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 die Rückwirkung mit dem Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts aufwiegen zu können und somit Art. 81 ital. GG im Sinne eines "Übergrundsatzes" einzuordnen. Das materielle Recht, der Schutz der Verfassungsgrundsätze und -werte kollidierte also mit der Garantie der Jura und somit der Anrechte der Einzelnen. Der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Verteidigung waren somit Gegenstand einer Abwägung mit Art. 81 ital. GG: Das Ergebnis war der Sieg des letzteren, da das Verfassungsgericht befand, dem besagten Urteil eine bloße ex nunc-Wirkung zu verleihen. Mit dem besagten Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der s.g. Robin Hood tax, einer 2008 eingeführte der Erdölbranche auferlegte Steuer. Das Verfassungsgericht bestätigte äußerst vielsagend – nach einer vollkommen innovativen Logik – Folgendes: "Bei der Verkündigung der Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Verfügungen kann dieses Verfassungsgericht den Einfluss, den eine solche Verkündigung auf andere Verfassungsgrundsätze ausübt, nicht unbeachtet lassen, um die eventuelle Notwendigkeit einer Abstufung der zeitlichen Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen über die anhängigen Beziehungen zu beurteilen. Die diesem Gerichtshof übertragene Rolle als Hüter der Verfassung in ihrer Gesamtheit erfordert es, zu verhindern, dass die Verfassungswidrigkeitserklärung einer gesetzlichen Verordnung paradoxerweise "mit der Verfassung noch weniger vereinbare Rechtswirkungen bestimmt" (Urteil Nr. 13 von 2004) als die, welche zur Zensierung der Gesetzesordnung geführt haben. Um dies zu verhindern, muss der Gerichtshof seine eigenen Entscheidungen auch unter dem zeitlichen Aspekt modulieren, sodass die Behauptung eines Verfassungsgrundsatzes nicht die Opferung eines anderen zur Folge hat. Dieser Gerichtshof klärte mit den (Urteilen Nr. 49 von 1970,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966) dass die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsverkündigungen ein allgemeines Prinzip ist (und sein muss), das in den Urteilen vor diesem Gerichtshof gilt; dieses ist jedoch nicht uneingeschränkt. Zunächst ist unbestreitbar, dass die Wirksamkeit der Annahmeurteile nicht in soweit rückwirkend ist, dass sie "in jedem Fall rechtskräftig gewordene Rechtslagen" d.h. "abgeschlossene Rechtsbeziehungen" umkehrt. Andernfalls wäre die Sicherheit der Rechtsverhältnisse beeinträchtigt (Urteile Nr. 49 von 1970,Nr. 26 von 1969,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966). Der Grundsatz der Rückwirkung "gilt […] nur für noch anhängige Verhältnisse, mit daraus folgendem Ausschluss der abgeschlossenen, die weiter durch das als verfassungswidrig erklärte Gesetz geregelt bleiben" (Urteil Nr. 139 von 1984, zuletzt wieder aufgenommen imUrteil Nr. 1 von 2014). In diesen Fällen gehört die konkrete Erkennung der Einschränkung der Rückwirkung, die von der besonderen Regelung der Abteilung abhängt – zum Beispiel bezüglich der Ablauf-, Verjährungs- oder Unanfechtbarkeitsfristen von Verwaltungsmaßnahmen – die jede weitere Rechtsmaßnahme oder -behelf ausschließt, in den Bereich der ordentlichen Auslegung, für den die gewöhnlichen Gerichte zuständig sind (ex plurimis bestätigter Grundsatz durchUrteile Nr. 58 von 1967undNr. 49 von 1970)". Das Verfassungsgericht behauptet weiter, um sein praeter legem-Vorgehen zu rechtfertigen: "der Vergleich mit anderen europäischen Verfassungsgerichten, wie beispielsweise dem österreichischen, dem deutschen, dem spanischen und dem portugiesischen zeigt im Übrigen, dass das Einschränken der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsentscheidungen auch in zwischenrangigen Verfahren eine verbreitete Vorgehensweise darstellt, unabhängig davon, ob die Verfassung oder der Gesetzgeber dem Verfassungsgericht diese Befugnisse ausdrücklich übertragen haben". Somit verließ das Verfassungsgericht bei dieser Verkündigung den Weg der "getarnten" Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, um das Thema des Interventionismus zur Steuerung der Wirksamkeit der eigenen Verkündigungen im Verlauf der Zeit ausdrücklich in Angriff zu nehmen. In Abschnitt 6.2 (Die Rebellion des vorlegenden Gerichts gegenüber des mit Rückwirkungsklausel ausgezeichneten Aufschubs der Rückwirkung) wird versucht, über die von den vorlegenden Gerichten an den Tag gelegte Rebellion gegenüber dem Aufschub der Rechtswirkungen durch die Verkündigung Nr. 10 von 2015 nachgedacht: Der Kurzschluss Verfassungsgericht – Richter läuft Gefahr, mit der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit beinahe ein unicum zu werden, sollte letztere nicht Gegenstand einer Positivierung durch den Gesetzgeber werden. Wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt, haben im Übrigen "die Richter" das letzte Wort. Wie im dritten Kapitel ausgeführt wird, übernehmen in diesem Sinn die Richter auch im deutschen System eine Hauptrolle in Bezug auf die Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile, nicht nur hinsichtlich der "Folgen" der Unvereinbarkeitssprüche, sondern auch in dem Fall, wo der Gesetzgeber nicht innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht angegebenen Frist handelt, denn diese, wie durch maßgebliche Rechtslehre bestätigt, werden angerufen, um verfassungsmäßig zu entscheiden. In Abschnitt 6.3 (Ein inkohärentes Verfassungsgericht? Der "Einzelfall" des Urteils Nr. 10 von 2015 und die anschließende Rechtsprechung) werden die beiden, im Anschluss an das Urteil Nr. 10 von 2015 eingeführten Kostenurteile untersucht: das Urteil Nr. 70 von 2015 und das Urteil Nr. 178 von 2015. Bei erstgenanntem erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit derital. Gesetzesverordnung Nr. 201 vom 6. Dezember 2011 (Eilverfügungen zum Zuwachs, zur Angemessenheit und zur Konsolidierung der Staatsfinanzen), das mit Änderungen durch Art. 1, 1. Abs. ital. Gesetz Nr. 214 vom 22. Dezember 2011 umgewandelt wurde, ohne jegliche zeitliche Modulation der Rechtswirkungen vorzunehmen. Aus diesem Grund stufte die Rechtslehre die besagte Verkündigung als ein "überraschendes" Urteil ein, in Anbetracht der Tatsache, dass die aus den Einwirkungen auf die wirtschaftlich-finanzielle Basis entstehenden Kosten entschieden höher waren als die, welche aus der Aufnahme des Urteils Nr. 10 von 2015 entstanden wären, hätte man dieses ganz einfach mit Rückwirkung ausgestattet. Andererseits, während der Gerichtshof beim Urteil Nr. 10 von 2015 meinte, eine Ausnahme von der den Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zugrunde liegenden Regelung zu machen, obwohl die Aufnahme einer "physiologischen" Verfassungswidrigkeitserklärung von sich aus hohe Kosten "nur" in Bezug auf die Erdölbranche und insbesondere in Bezug auf einen bestimmten Unternehmenszweig bewirkt hätte, ist es schwer zu verstehen, warum das Verfassungsgericht im Fall des Urteil Nr. 70, das nicht nur die s.g. Goldpensionen, sondern auch das Rentensystem insgesamt betraf, befand, nicht nach derselben Logik zu verfahren. In diesem Sinn liegt eine Antwort auf diese Entscheidungsinkohärenz vielleicht in der mangelnden Verwendung durch das Verfassungsgericht der Ermittlungsbefugnisse, die weiter unten behandelt werden. Sicher ist, dass das Verfassungsgericht eine vollkommen ungeordnete Steuerung seiner Prozesse an den Tag legte und tatsächlich eine freie und unbefangene Vorgehensweise hinsichtlich der Regeln des verfassungsrechtlichen Prozesses bewies. Die obige Behauptung wird durch die Aufnahme des zum Thema Tarifverhandlungen eingeführten Urteils Nr. 178 von 2015 bewiesen, bei dem das Verfassungsgericht durch Verwendung des Hilfsmittels der plötzlichen Verfassungswidrigkeit erneut die zeitliche Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung steuerte. Das Verfassungsgericht behauptet nämlich: "Erst jetzt offenbarte sich vollkommen, wie strukturpolitisch die Verhandlungsaussetzung war, daher kann die eintretende Verfassungswidrigkeit, deren Rechtswirkungen im Anschluss an die Veröffentlichung dieses Urteils beginnen, als eingetreten angesehen werden. Der unversehens begonnene Mangel an Verfassungsmäßigkeit erklärt sich angesichts der Kritiken, die dem Verfassungsgericht im Anschluss an das "denkwürdige" Urteil Nr. 10 von 2015 entgegengebracht wurden. Darum kommentierte die Rechtslehre die besagte Verkündigung im Sinne eines Falls, bei dem "ein Mangel am selben Tag auftritt und verschwindet, an dem er durch den Richter erklärt wird, welcher gleichzeitig das Fehlen zum Zeitpunkt der Überweisung der Maßnahmen an das Verfassungsgericht feststellt". Im Wesentlichen ist unzweifelhaft, dass das Verfassungsgericht einen Aufschub der Rechtswirkungen seiner eigenen Verkündigung aus plausiblerweise mit den finanziellen Folgen verbundenen Gründen in die Tat umsetzte. Hier soll in jedem Fall hervorgehoben werden, dass, wie in dem der deutschen Praxis gewidmeten Kapitel ausgeführt wird, auch das Bundesverfassungsgericht manchmal, vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet zeitlich handhabende und nicht vollkommen mit der grundlegenden Ratio kohärente Verkündigungen einführte. Außerhalb des Rahmens des zwischenrangigen Verfahrens führte das Verfassungsgericht im Bereich des Hauptverfahrens das Urteil Nr. 188 von 2016 ein, bei dem eine vollkommene Rückwirkung der Verkündigung, wieder einmal zum Zweck der maximalen Verminderung der finanziellen Beeinträchtigung durch die rückwirkende Rechtskraft verfügt wurde. Der Fall ergab sich aus einer Klage der Region Friuli Venezia Giulia bezüglich des Haushaltsgesetzes 2013, da die Region mit besonderer Rechtsstellung befand, dass einige Artikel einigen Bestimmungen der besonderen Rechtsstellung der Region, einigen Durchführungsbestimmungen dieser Rechtsstellung und anderen, aus dem System zur Steuerung der Beziehungen zwischen dem Staat und dieser Region ableitbare Grundsätzen auf finanziellem Gebiet widersprachen. Im Wesentlichen kommt das Verfassungsgericht, auch angesichts der Durchführung einer Ermittlung zu dem Schluss der Verfassungswidrigkeit der beurteilten Norm und behauptet im Einzelnen wie folgt: "Der Grundsatz des dynamischen Gleichgewichts, der eng verbunden ist mit dem für die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen, finanziellen und vermögensrechtlichen Gleichgewichts im Verlauf der Zeit grundlegenden Prinzip der Haushaltskontinuität, […] kann auch zum Zweck des erweiterten Schutzes der Finanzlage der öffentlichen Hand angewendet werden, indem gestattet wird, die finanziellen Beziehungen bei Abkommen auch in Hinsicht auf die vergangenen Betriebsjahre angemessener umzugestalten" (Urteil r. 155 von 2015).Im Übrigen behauptete dieser Gerichtshof, wenn man einen anderen auf steuerrechtlichem Gebiet zwischenrangig eingeleiteten Fall untersucht, dass der Gesetzgeber rechtzeitig eingreifen muss, "um die verfassungsmäßige Auflage des Haushaltsgleichgewichts auch in dynamischer Hinsicht zu erfüllen (Urteile Nr. 40 von 2014,Nr. 266 von 2013,Nr. 250 von 2013,Nr. 213 von 2008,Nr. 384 von 1991eNr. 1 von 1966), […] dies eventuell auch, indem die erkannten Mängel der untersuchten Steuerregelung behoben werden" (Urteil Nr. 10 von 2015). Schließlich kann das Urteil Nr. 27 von 2018, ebenfalls auf wirtschaftlichem Gebiet interessieren. Im 7. Abschnitt (Eine Betrachtung über die Handhabung der Wirkungen: die Untersuchungsbefungnisse des Verfassungsgerichts) wird das Thema der Ermittlungsbefugnisse des Verfassungsgerichts untersucht, insbesondere in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, ausgehend von der Voraussetzung, dass die Annahmeurteile tatsächlich "systemische" Rechtswirkungen erzeugen: daher erscheint es im höchsten Maße relevant, dass das Verfassungsrechtsorgan in Hinsicht auf die eventuell durch seine Urteile erzeugten Einwirkungen auf die Ordnung bewusste Entscheidungen aufnehmen kann. Der kritische Punkt ist, dass das Verfassungsgericht selten von seinen Ermittlungsbefugnissen Gebrauch macht (obwohl die vom Verfassungsgericht tatsächlich verwendbaren Hilfsmittel in den ergänzenden Normen besonders detailliert erläutert werden), was sich nicht nur, wie oben beschrieben in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht auswirkt, sondern auch auf dem Gebiet der Wissenschaft (vgl. Urteile Nr. 162 von 2014, Nr. 96 von 2015 und Nr. 84 von 2016). Ab dem 8. Abschnitt (Die Verschiebung des Stichtags: die Gründe, die der zeitlich Richtung Zukunft handhabenden Verfahrensweise zugrunde liegen) ist das zweite Kapitel der Arbeit den ein Prinzip ergänzenden Urteilen, den Urteilen zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit und den mahnenden Urteilen gewidmet. Im Allgemeineren ist dieser Abschnitt den Gründen gewidmet, die der zeitlich handhabenden Vorgehensweise, bei denen der zukünftige Zeitabschnitt hervortritt, zugrunde liegen: Es handelt sich um die Fälle, in denen das Verfassungsgericht nicht festlegt (oder nicht nur festlegt), die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung bzgl. der Vergangenheit einzuschränken, sondern (auch) entscheidet, einen Anschluss zum Gesetzgeber zu suchen, indem der Stichtag aufgeschoben wird. Weiter im Einzelnen nutzt das Verfassungsgericht einige Entscheidungsstrategien, um der Bildung der s. g. Gesetzeslücken vorzubeugen, die an sich der Kontinuität der staatlichen Funktionen wie auch der Stabilität der Rechtsverhältnisse, der positiven Tendenz der Finanzlage der öffentlichen Hand wie auch der öffentlichen Verwaltung schaden. Die Gründe, auf denen die besagte zeitlich handhabende Vorgehensweise aufbaut, sind ein weiteres Mal denen sehr ähnlich, die den Unvereinbarkeitserklärungen zugrunde liegen: die Gefahr, dass sich im Fall der Einführung eines die Verfassungswidrigkeit einer Norm ganz einfach erklärenden Urteils ein "Chaos" innerhalb der Rechtsordnung bildet. Im 9. Abschnitt (Die Mittel zur Vorverlegung des Stichtags: Die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit) werden die Hauptmerkmale der ermittelten ab nicht erklärten Verfassungswidrigkeit dargelegt ("sentenze di incostituzionalità accertata ma non dichiarata") die den Entscheidungen der Unvereinbarkeitserklärungen erheblich ähneln, denn in beiden Fällen besteht der Mangel der Verfassungsmäßigkeit und der Gerichtshof mahnt gleichzeitig den Gesetzgeber zur (mehr oder weniger unverzüglichen) Handlung, um die Beseitigung der Verfassungswidrigkeit, die das Rechtssystem insgesamt gefährdet, zu beschleunigen. Der grundlegende Unterschied besteht in der Tatsache, dass im Fall der Unvereinbarkeitserklärungen, die Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht nur ermittelt, sondern auch erklärt wird und dies eben in Form der Unvereinbarkeitserklärung (und also nicht der Verfassungswidrigkeitserklärung). In Abschnitt 9.1 (Die Aufschiebung des Stichtags: die ein Prinzip ergänzenden Urteile) werden die ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio") ebenfalls in ihren Hauptmerkmalen zum Gegenstand der Untersuchung; diese gehören, wie von der neuesten Rechtslehre bestätigt zu einem ungeschriebenen, der Rechtsprechung entspringenden Prozessrecht, auf das erst kürzlich vom Gerichtshof zum Thema der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärungen auch mit Bezugnahme auf ausdrücklich komparatistische Bezüge verwiesen wurde. Mittels dieser Art der Entscheidung erklärt das Verfassungsgericht zwar die Verfassungswidrigkeit einer Norm für den Teil, in welchem diese keine bestimmte Voraussicht oder Regelung enthält, stellt jedoch gleichzeitig einen Grundsatz auf, der prinzipiell vom Gesetzgeber ausgeführt werden muss (welcher je nach Fall mehr oder weniger Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Grundsatzes haben kann). Wie man sieht, ähnelt das besagte Entscheidungshilfsmittel in seiner Art den Unvereinbarkeitserklärungen, da diese eine synergetische Form der Zusammenarbeit zwischen den Organen Verfassungsgericht, Gesetzgeber und Richter mit sich bringen. Doch nicht nur das: Der Gesetzgeber wird außerdem dazu aufgerufen, die Wiederherstellung der verletzten Verfassungslegalität zu optimieren, so wie mit Bezug auf die zeitlich handhabende deutsche Praxis, denn das, was die Unvereinbarkeitserklärung auszeichnet, ist die Reformpflicht, die s.g. Nachbesserungspflicht. Im Fall einer legislativen Untätigkeit im Anschluss an die Aufnahme eines ein Prinzip ergänzenden Urteils muss die "juristische Ebene" aktiviert werden: in Wirklichkeit ist vor dem Eingriff des Legislativorgans immer eine gewisse Zusammenarbeit zwischen den Richtern und dem Verfassungsgericht notwendig: in diesem Sinne haben die ein Prinzip ergänzenden Urteile eine weitere Ähnlichkeit mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Den Urteilen der "reinen" Unvereinbarkeit ebenfalls sehr ähnlich sind die mit einer allgemeinen Beschlussformel ausgestatteten, ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio dotate di un dispositivo generico"): in diesem Fall im Anschluss an die erfolgte Verfassungswidrigkeitserklärung, wenn es dem Gericht schwerfällt, im Anschluss an eine wissenschaftliche Auslegung des vom selben Verfassungsgericht erkannten Grundsatzes eine anzuwendende Norm zu bestimmen. Nach diesen Erläuterungen darf das Urteil Nr. 243 von 1993, das in dieser Doktorarbeit ausgiebig behandelt wird, nicht unberücksichtigt bleiben. Mit diesem Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit eines bestimmten Mechanismus, der vom Gesetzgeber im Rentensystems erkannt wurde, ohne jedoch mit der Aufnahme eines Verfassungswidrigkeitsurteils mit ex tunc-Wirkung fortzufahren. Die mit der Aufnahme eines Urteils der ganz einfachen Annahme verbundenen Folgen wären nämlich für die Staatskassen übermäßig belastend gewesen. Die Rechtswirkungen einer derartigen Verkündigung, die daher von der Rechtslehre akkurat als ein einen Mechanismus ergänzendes Urteil definiert wird, erwiesen sich als denen der deutschen Unvereinbarkeitsurteile vollkommen ähnlich, insbesondere in Bezug auf die Beziehung zum Gesetzgeber: Letzterer wird nicht nur dazu angerufen, zu handeln, um den festgestellten Legitimitätsmangel zu beseitigen, sondern wird auch aufgefordert, innerhalb einer präzisen Frist einzugreifen; die Festsetzung einer Frist ist nämlich einer der Aspekte, der die zeitlich handhabende Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen am stärksten auszeichnen. Ebenfalls von Bedeutung ist das Urteil Nr. 170 von 2014, das eben durch den allgemeinen Grundsatz ein Paradox innerhalb der Rechtsordnung erzeugte: Es wurde eine homosexuelle Ehe vorgesehen, obwohl die homosexuelle Ehe in Italien noch nicht legalisiert ist (man beachte im Übrigen, dass dasselbe Verfassungsgericht "BVerfG 1. Senat Beschluss vom 27. Mai 2008, 1 BvL 10/05" zitiert). Der Fall ergab sich aus einem von einem Ehepaar (bei dem eine Person, ihr Geschlecht verändert hatte) eingeleiteten Verfahren, um die Löschung der Eintragung "Beendigung der Rechtswirkungen des amtlichen Ehebundes" zu erwirken, die der Standesbeamte zusammen mit der Eintragung im Auftrag des Gerichts zur Berichtigung (von "männlich" in "weiblich") des Geschlechts des Ehemanns unter die Heiratsurkunde gesetzt hatte; das Verfassungsgericht befand, das Fehlen jeglicher Regelung des besagten Paars stelle eine Verletzung der unantastbaren Menschenrechte laut Art 2 ital. GG dar. Dennoch behauptete das Verfassungsgericht: "Die reductio adlegitimitatemdurch eine handhabende Verkündigung, welche die automatische Scheidung durch eine beantragte Scheidung ersetzt, ist nicht möglich, da dies gleichbedeutend mit einer Fortdauer des Ehebundes zwischen Personen desselben Geschlechts, im Widerspruch zu Art. 29 ital. GG wäre. Es wird also Aufgabe des Gesetzgebers sein, eine alternative (und von der Ehe verschiedene) Form einzuführen, die es den Ehepartnern ermöglicht, den Übergang von einem Zustand höchsten rechtlichen Schutzes zu einer auf dieser Ebene absolut unbestimmten Bedingung zu verhindern. Und der Gesetzgeber wird angerufen, diese Aufgabe mit höchster Eile zu erfüllen, um die erkannte Gesetzeswidrigkeit der untersuchten Regelung unter dem Gesichtspunkt des heutigen Rechtsschutzdefizits der betroffenen Personen zu überwinden". Schließlich ist das ein Prinzip ergänzende Urteil Nr. 278 von 2013 zur Anonymität der Mutter und das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen, um seine Grundrechte zu schützen, von Bedeutung. Abschnitt 9.2 (Der Aufschub des Stichtags: die Appelle und die "Geisterhandhabung ", die diese mit sich bringen) schließlich ist den Mahnungsurteilen gewidmet, die, obwohl sie nicht in die Steuerung der Verfassungswidrigkeitserklärung eingreifen, dennoch einen Ausgleich zwischen Grundsätzen und Werten mit sich bringen, der "typischerweise" die Grundlage der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist: Der Gesetzgeber wird im Bereich eines Unzulässigkeitsurteils oder eines ablehnenden Urteils aufgefordert, in Bezug auf eine bestimmte Gesetzesordnung zu handeln, um die Legalität wiederherzustellen, von der angenommen wird, dass sie tatsächlich verletzt wurde. In Bezug auf Mahnungen ist Abschnitt 9.3 (In Bezug auf gefestigte Appelle: die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber angesichts des Beschlusses Nr. 207 von 2018) vollständig dem Fall Cappato gewidmet, einem wichtigen und bedeutenden juristischen Fall, der es gestattet, die Wechselbeziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber unter einer besonderen Lupe (auf dem Gebiet des Strafrechts) zu untersuchen. Zunächst scheint es relevant, die Sachlage zu erläutern: Der allgemein als DJ Fabo bekannte Fabiano Antoniani, der durch die Folgen eines Autounfalls 2014 querschnittsgelähmt und blind geworden war, bat Marco Cappato im Januar 2017, ihm zu helfen, die Schweiz zu erreichen, wo er die Euthanasie durch den sogenannten unterstützten Suizid beantragt hatte und am 27. Februar 2017 erhielt. Marco Cappato, dem bekannt war, dass auch die alleinige Hilfe bei der Beförderung in die Schweiz des Kranken, der darum bittet, nach italienischem Recht verboten ist, verklagte sich selbst bei seiner Rückkehr nach Italien. Gegen Marco Cappato wurde ein Verfahren eingeleitet, das später der Ausführung der Straftat nach gemäß Art. 580 ital. StGb als "Verleitung oder Hilfe zum Selbstmord" rubriziert wurde, nach dem "jeder, der Andere zum Selbstmord bringt oder sie in ihrem Suizidvorhaben bestärkt bzw. auf jedwede Weise dessen Ausführung erleichtert, wird, sofern der Selbstmord erfolgt mit fünf bis zwölf Jahren Haft bestraft". Die Prozessverhandlungen fanden am 8. November 2017, am 4. Und 13. Dezember 2017, am 17. Januar 2018 und am 14. Februar 2018 mit Verlesung des Beschlusses durch den Vorsitzenden des Geschworenengerichts Mailand statt, das die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Norm an das Verfassungsgericht verwies. Das Mailänder Gericht hatte zwei verfassungsrechtliche Legitimitätsfragen aufgeworfen: a) "dort, wo das Verhalten zur Hilfe zum Selbstmord statt des Verhaltens zur Verleitung zu Last gelegt wird und somit abgesehen von seinem Beitrag zur Entscheidung oder Bestärkung des Suizidvorhabens" wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 2, 13, erster Absatz und 117 des ital. GG zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK, das in Rom, am 4. November 1950 unterzeichnet, ratifiziert und durch Gesetz Nr. 848 vom 4. August 1955 vollstreckbar wurde); b) "dort, wo das Verhalten der Erleichterung in der Ausführung des Selbstmords vorgesehen ist, das nicht auf den Weg der Entscheidungsfindung des Suizid-Anwärters einwirkt, mit einer Haftstrafe von 5 bis 10 [recte: 12] Jahren, ohne Unterschied zum Verhalten der Verleitung bestraft werden kann", wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 3, 13, 25, zweiter Absatz, und 27, dritter Absatz, ital. GG. Das Verfassungsgericht bestätigte bei der Aufnahme des Beschlusses Nr. 207 von 2018 die Nicht-Unvereinbarkeit der Beschuldigung der Hilfe zum Selbstmord mit dem Grundgesetz; dennoch befand das Verfassungsgericht, spezifische Fälle zu erkennen, in denen das besagte Verbot fallen müsse. Es handele sich um völlig außergewöhnliche Situationen, und zwar solche, in denen die unterstützte Person sich selbst wie folgt identifiziere: (a) als an einer unheilbaren Krankheit leidend, die (b) körperliches und psychisches Leiden mit sich bringt, die von der Person als absolut nicht auszuhalten betrachtet werden, welche (c) durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehalten wird, aber (d) in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen. In allen anderen Fällen könnte sich der Sterbewille dank Anwendung des ital. Gesetz L. Nr. 219 von 2017 erfüllen, das als Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung) rubriziert ist und durch die Voraussichten des ital. Gesetzes Nr. 38 vom 15. März (Bestimmungen zur Gewährleistung des Zugangs zu Palliativpflege und Schmerztherapie) ergänzt wurde. Anschließend bestätigt das Verfassungsgericht bedeutungsvoll: "Dieses Gericht befindet im Übrigen, zumindest zu diesem Zeitpunkt, keine Abhilfe schaffen zu können gegen die erkannte Rechtsverletzung hinsichtlich der oben aufgeführten Grundsätze durch die bloße Ausweisung aus dem Anwendungsbereich der Strafverfügung jener Fälle, in denen die Hilfe gegenüber Personen geleistet wird, die sich in den gerade beschriebenen Zuständen befinden", denn "eine solche Lösung würde an sich die Leistung materieller Hilfe gegenüber von Patienten in diesen Zuständen, in einem ethisch-gesellschaftlich höchst empfindlichen Bereich, in welchem jeder mögliche Missbrauch mit Bestimmtheit auszuschließen ist, vollkommen ungeschützt lassen". Die besagte Regelung müsste anfangs dem Parlament anvertraut werden, da die normale Aufgabe dieses Gerichtshofs die Überprüfung der Vereinbarkeit der vom Gesetzgeber in Ausübung seines politischen Ermessensspielraums bereits vorgenommenen Entscheidungen mit den durch die Notwendigkeit der Beachtung der verfassungsrechtlichen Grundsätze und der Grundrechte der betroffenen Personen vorgeschriebenen Einschränkungen ist. Das Verfassungsgericht bestimmt also, "seine eigenen Befugnisse zur Steuerung des Verfassungsprozesses" zu nutzen und die nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmende Vorschrift beizubehalten, ohne jedoch deren Anwendung durch die Richter zu verfügen, in Anbetracht der Tatsache, dass die Wirksamkeit der zensierten Regelung im vorliegenden Fall angesichts "dessen besonderer Eigenschaften und wegen der Bedeutung der damit verbundenen Werte" nicht als erlaubt gelten könnte. Wie man bemerken kann, scheint die Ratio der Unvereinbarkeitserklärung in diesem Fall tatsächlich die Rolle des "steinernen Gastes" übernommen zu haben. Der Gerichtshof bestätigt somit: "Um zu verhindern, dass die Vorschrift in dem hier angefochtenen Teil in der Zwischenzeit angewendet werden kann, wobei dem Parlament dennoch die Möglichkeit gegeben ist, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, die grundsätzlich in seinem Ermessensspielraum bleiben – die Notwendigkeit, den Schutz der Patienten in den mit dieser Verkündigung angegebenen Einschränkungen zu gewährleisten, bleibt unangetastet – befindet der Gerichtshof somit auf andere Weise vorsorgen zu müssen, indem er also die Aufschiebung des laufenden Verfahrens verfügt und die Verhandlung zur neuen Diskussion der Verfassungsmäßigkeitsfragen für den 24. September 2019 anberaumt; in den anderen Verfahren dagegen obliegt es den Richtern, zu beurteilen, ob, angesichts der Angaben in dieser Verkündigung ähnliche Fragen zur Verfassungslegitimität der untersuchten Verfügungen als erheblich und nicht offensichtlich unbegründet anzunehmen sind, um die Anwendung derselben Verfügung in dem hier angefochtenen Teil zu vermeiden". Die besagte Verkündigung ist durch die nun sehr bekannte Beschlussformel, charakterisiert, welche die getroffene Erklärung der Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb nicht enthält. Darin heißt es: "Aus diesen Gründen wird die Behandlung der mit dem im Rubrum angegebenen Beschluss aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf die öffentliche Verhandlung am 24. September 2019 verschoben". Es handelt sich nämlich um einen vorläufigen Beschluss, mit dem das Verfassungsgericht entschied, das Gerichtsverfahren aufzuschieben und die Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb auf die in derselben Verkündigung beschriebene Weise zu überprüfen. Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln jedoch in Ratio und Aufbau der besprochenen Verkündigung, denn derselbe Verfassungsrichter Modugno verwies in Bezug auf Beschluss Nr. 207 von 2018 bei der öffentlichen Verhandlung am 24. September 2019 ausdrücklich auf die deutsche Rechtsprechung. In erster Linie tritt die "Anwendungssperre der verfassungswidrigen Norm" hervor; in zweiter Linie tritt die für den Gesetzgeber vorgesehenen Frist und der Verweis auf eine "faire und dialektische institutionelle Zusammenarbeit" hervor; in dritter Linie tritt der weite Ermessensspielraum, den das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber zur verfassungsgemäßen Gestaltung der Regelung gelassen hat, hervor. Wie in der Rechtslehre bestätigt, handele es sich um ein "gefestigter" Appell, ein Urteil zur ermittelten aber nicht erklärten ganz eigenen Verfassungswidrigkeit, eine italienische Unvereinbarkeitserklärung. Außerdem besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass das Gebiet, auf welchem die besagte Verkündigung eingriff, das Strafrecht ist, indem das Ermessen des Gesetzgebers erheblich bedeutend ist. Trotz der Absicht des Verfassungsgerichts handelte der Gesetzgeber nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, aus diesem Grund referierte das Verfassungsgericht in der am 25. Oktober 2019 veröffentlichten Pressemeldung, dass "der Gerichtshof in Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt". Vor wenigen Tagen wurde das Urteil Nr. 242 von 2019 hinterlegt, mit dem das Verfassungsgericht die "Sage" Cappato "abschloss": aus zeitlichen Gründen konnte diese Verkündigung, die jedoch in Bezug auf die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber von erheblicher Bedeutung für diese Doktorarbeit ist, nicht untersucht werden. Das Verfassungsgericht entschied somit, die "Verfassungswidrigkeit von Art. 580 des ital. Strafgesetzbuchs dahingehend" zu erklären, "dass die Strafbarkeit dessen nicht ausgeschlossen wird, der mit der in den Artikeln 1 und 2 des ital. Gesetzes Nr. 2019 vom 22. Dezember 2017 (Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung)– d.h. in Bezug auf die Tatbestände vor der Veröffentlichung dieses Urteils im Amtsblatt der Republik mit gleichwertigen Vorgehensweisen wie in der Begründung – vorgesehenen Art und Weise die Ausführung des sich selbständig und frei gebildeten Suzidvorhabens einer durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Person, die an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von dieser als nicht auszuhalten angesehen werden, welche aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, sofern diese Bedingungen und die Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes überprüft werden nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission erleichtert". Der Gesetzgeber, der zum Handeln im Anschluss an die erfolgte Aufschiebung der Rechtswirkungen des Urteils der "ermittelten" Verfassungswidrigkeit laut Beschluss Nr. 207 von 2018 aufgerufen wurde, scheint zusammen mit und vor allem durch seine Untätigkeit im Urteil Nr. 242 von 2019 in den Vordergrund zu treten. Das dritte Kapitel ist vollumfänglich der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, deren wichtigste Vorteile und Problempunkte untersucht werden. Im 1. Abschnitt (Die Ratio eines Vergleichs zwischen der "alternativen Tenorierung" des BVerfG und der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichts) wird versucht, die Gründe, auf denen das Interesse für die zeitlich handhabende deutsche Praxis beruht zu erklären. Erstens entspricht, wie weiter unten ausgeführt sowohl in der italienischen Ordnung wie auch in der deutschen die Verfassungswidrigkeit einer Norm faktisch seiner Ungültigkeit. Trotz dieser gemeinsamen Voraussetzung, eben in Hinsicht auf die Notwendigkeit, eine Steuerung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der Verfassungswidrigerklärung vorzunehmen, sah der deutsche Gesetzgeber eine Änderung des BVerfGG vor, während dagegen, obwohl die Corte costituzionale in einigen Fällen befunden hatte, von der Rückwirkung der Annahmeurteile abzuweichen, das Verfassungssystem, wie im ersten und zweiten Kapitel zu zeigen versucht wurde, noch keine Form der Positivierung der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit erfahren. Und dies trotz der kürzlichen Einführung von Urteil Nr. 10 von 2015 und Beschluss Nr. 207 von 2018: erstes enthält, wie bereits besprochen, einen ausdrücklichen Verweis auf die deutsche Praxis; zweiter dagegen verweist lediglich implizit auf den Aufbau und die Ratio der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Die besagten Entscheidungen werden aufgrund ihrer Bedeutung Untersuchungsgegenstand in Abschnitt 1.1. (Die Ratio des Vergleichs: zwei aktuelle Beispiele). In Abschnitt 1.2. (Die Problematik eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis) wird die Problematik bezüglich eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis hervorgehoben. In erster Linie tritt die verschiedene gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung hervor; in zweiter Linie die ungleichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Verfassungsorganen (zu denen das Verfassungsgericht offensichtlich gehört). In diesem Abschnitt werden diese beiden Aspekte beleuchtet, wobei jedoch nicht zu vergessen ist, dass, wenn auch die Beziehung zwischen BVerfG und dem Gesetzgeber entschieden entspannter ist als in der italienischen Situation, werden in der deutschen Rechtslehre dennoch die Problematiken hervorgehoben, die ein eventuelles Nicht-Erfüllen des Gesetzgebers der Vorgabe des Verfassungsgerichts mit sich bringt; gleichzeitig weisen die Unvereinbarkeitserklärungen Elemente der Unklarheit auf, und zwar in Bezug auf die Möglichkeit, ihre juristischen Folgen sicher kennen zu können, da diese konkret von den Entscheidungen des BVerfG abhängen; aus diesem Grund ist dieser Entscheid zum Teil auch Gegenstand der Kritik durch die deutsche Rechtslehre. Im Übrigen, während in Bezug auf die italienische Praxis die Unvereinbarkeitserklärungen vor allem angesichts der "unvorhersehbaren" Folgen kritisiert werden, kann man gleichzeitig nicht übersehen, dass dieselbe Kritik (und nicht nur diese) in der deutschen Rechtslehre angeführt wird, in der auch einige Problempunkte in Bezug auf die Beziehung zwischen Gesetzgeber und BVerfG mit besonderem Verweis auf die zeitlich handhabende Praxis hervorgehoben werden. In Abschnitt 1.3. (Ziel des Vergleichs mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) wird das Ziel des Vergleichs unterstrichen, das nicht nur in einer Überlegung zur hypothetischen Übertragung dieses Entscheidungstyps in die Sammlung der Entscheidungsmittel des Verfassungsgerichts ist, sondern auch in einer Überlegung zum Thema der "Einschränkung" der Rückwirkung besteht. Die nachfolgenden Abschnitte sind der Untersuchung der Norm gewidmet. Im 2. Abschnitt (Die Nichtigkeitslehre und die Theorie der Vernichtbarkeit) geht es auf rein theoretischer und allgemeiner Ebene um die Grundzüge der Nichtigkeitslehre und der Vernichtbarkeitstheorie. Abschnitt 2.1. ist vollumfänglich der Ipso-iure-Nichtigkeit gewidmet, die das Panorama der deutschen Rechtslehre seit den fünfziger Jahren beherrscht; es werden die juristischen Modelle untersucht, auf denen sie beruht und auf die Verfassungsnormen und das einfache Recht verwiesen, auf das sie aufbaut. Abschnitt 2.2. (Die Theorie der Nichtigkeit im Grundgesetz) ist den Verfassungsnormen gewidmet, welche die Grundlage der Nichtigkeitslehre darzustellen scheinen. Abschnitt 2.3. (Die Nichtigkeit des Verfassungsgesetzes und die Hauptquelle: §78 BVerfGG) ist der Untersuchung von § 78 BVerfGG gewidmet, wo es heißt, "Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, dass Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig". Wie man sieht, bestätigt diese Verfügung die Nichtigkeit der für verfassungswidrige erklärten Norm und steht so im Widerspruch zur "bloßen" Erklärung der Unvereinbarkeit der verfassungswidrigen Norm. Abschnitt 2.4. (Die Gesichtspunkte der Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Entscheidung angesichts der Ipso-iure-Nichtigkeit) ist den allerersten Versuchen des BVerfG gewidmet, eine Ausnahme vom Dogma der Nichtigkeit zu machen und sich auf dieser Weise dem zu nähern, was als "Anwendbarkeit des Rechts" definiert wurde. Abschnitt 2.5. ist vollumfänglich der Vernichtbarkeitstheorie des Gesetzes gewidmet; insbesondere werden im Verlauf desselben die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen dieser These untersucht, die sich teilweise mit der Notwendigkeit der Überwindung der die Nichtigkeitserklärung charakterisierenden Problempunkten deckt, wobei die Bedeutung, die diese Theorie hinsichtlich der Unvereinbarkeitserklärungen annimmt zu berücksichtigen ist. Der 3. Abschnitt (Die Folgen der Nichtigkeitserklärung, §79 BVerfGG) ist der Untersuchung der Folgen (gegenüber Vergangenheit und Zukunft) der Verfassungswidrigerklärung gewidmet: Diese Analyse entwickelt sich angesichts einiger von einigen Autoren der deutschen Rechtslehre, darunter vor allen Kneser, Gusy und Ipsen vorgebrachten Thesen. Abschnitt 3.1. (Die Vorschläge zur Änderung der Rechtswirkungen der deutschen Nichtigkeitserklärung) ist, fast symmetrisch zum 2. Abschnitt des 2. Kapitels, der Untersuchung zweier bedeutender Versuche zur Änderung der Rechtswirkungen laut § 79, Abs. 1 BVerfGG (BT-Drs. V/3916) und (BT-Drs VI/388) gewidmet, die, obwohl nie verabschiedet zur Verbreitung einer möglichen Rechtfertigung der Theorie der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm beigetragen haben. Nach einem Teil der Rechtslehre war der Grund für die mangelnde Änderung der Rechtswirkungen des Nichtigkeitsurteils laut §79 BVerfGG sehr einfach, denn jede Form der Kodifizierung würde die notwendige Handlungsflexibilität des BVerfG einschränken, welches im Übrigen durch den Gebrauch der Unvereinbarkeitserklärungen immer anwendbare Handlungen gefunden hat. In jedem Fall änderte der Gesetzgeber im Jahr 1970 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des BVerfGG den §79 1. Abs. und den § 31 2. Abs., in denen die Möglichkeit vorgesehen ist, dass die verfassungswidrige Norm nicht nur nichtig erklärt wird, sondern auch unvereinbar. Der umfangreiche 4. Abschnitt (Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) ist den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, die unter mehreren Gesichtspunkten untersucht werden und in diesem Kapitel Hauptgegenstand der Studie sind. In Abschnitt 4.1. (Grundlage und Legitimation der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die allgemeinen Gründe untersucht, die das BVerfG dazu führten, trotz der Vorgabe des § 78 BVerfGG einen von der Nichtigkeitserklärung verschiedenen Entscheidungstyp einzuführen. Der zu untersuchende Entscheidungstyp ist mit der Zeit nach einem Teil der Rechtslehre zu einer "Regel" geworden, denn §78 BVerfGG hätte (nach der Lehre Burkiczaks) ein primitives Wesen angenommen. Andererseits weist der Pragmatismus des BVerfG einige bedeutende Schwierigkeiten auf, wie hier hervorzuheben versucht wird: Erstens die der Erkennung einer juristisch-theoretischen Rechtfertigung des besprochenen Entscheidungstyps und zweitens das Problem der Beschreibung der Anwendungstopoi, in Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendungskriterien der Unvereinbarkeitserklärungen oft Überlagerungen aufweisen. In Abschnitt 4.2. (§ 79 1. Abs. des BVerfGG und § 31, 2. Abs. BVerfGG: die Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG) wird das Thema der Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG in Angriff genommen, das §79 1. Abs. des BVerfGG und § 31 2. Abs. BVerfGG änderte und die Möglichkeit einfügte, die Norm für unvereinbar zu erklären. Während in Abschnitt 4.3. (Der § 31 des BVerfGG) eben § 31 des BVerfGG, untersucht wird, befasst sich Abschnitt 4.4. (Der § 35 des BVerfGG) mit § 35 des BVerfGG, welcher nicht nur die Grundlage der Fortgeltungsanordnung der unvereinbaren Norm, sondern auch die möglichen Formen zu deren Vollstreckung begründet. Gerade wegen der "pragmatischen" Natur der Unvereinbarkeitserklärungen ist es schwierig, die Anwendungstopoi dieses Entscheidungsmittels zu erkennen; nicht ohne Grund wird in der maßgeblichen Rechtslehre auf eine pragmatische, flexible und nicht dogmatische zeitlich handhabende Praxis verwiesen, die im 5. Abschnitt (Das Problem der Erkennung einer Kasuistik der Unvereinbarkeitserklärungen: die pragmatische, flexible und nicht dogmatische Praxis) behandelt wird. Ganz allgemein werden Unvereinbarkeitserklärungen in folgenden Fällen angewendet: a) wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, um den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen, für gewöhnlich, wenn der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, da dem Gesetzgeber ein großer Ermessensspielraum zukommt, um die verletzte Legalität wiederherzustellen. In diesem Fall ist es der Schutz der Ermessenssphäre des Gesetzgebers der zur Grundlage der Beurteilung (oder wenn man will der Abwägung) der juristischen Folgen der Verfassungswidrigerklärung wird. Hinsichtlich der Beziehung zum Gesetzgeber wird in der Rechtslehre eine Form der spezifischen Koordinierung zwischen BVerfG und Gesetzgeber bezeichnet, in Anbetracht der Tatsache, dass die Unvereinbarkeitserklärung den Ermessensspielraum des Gesetzgebers in Hinsicht auf den Zeitraum zwischen der Erklärung der Unvereinbarkeit und der Einführung der neuen Gesetzesverordnung schützt. b) wenn ein Übergang von der verfassungswidrigen Lage zur verfassungsmäßigen Situation im Gemeininteresse notwendig ist. Im Wesentlichen erhält dieser Anwendungsbereich in dem Fall Bedeutung, wo die Aufnahme einer Verfassungswidrigerklärung die Verfassungswidrigkeit innerhalb der Rechtsordnung noch verschlimmern würde. In diesem Sinne tritt die "Chaos-Theorie" hervor, die im Übrigen an die Verletzung der Artt. 33. 1. Abs., 2. Abs., 3. Abs. und 21 1. Abs. GG anknüpft. Während man die Einwendung der möglichen Unbestimmtheit der s.g. Anwendungstopoi der Unvereinbarkeitserklärungen eben wegen des Fehlens einer umfassenden Gesetzesgrundlage, die in Abschnitt 5.1. (Gibt es einen Numerus clausus der Anwendungsfälle der Unvereinbarkeitserklärungen?) angesprochen wird, im Hinterkopf behält, wird im 6. Abschnitt (Die Unterkategorien der Unvereinbarkeitserklärungen) auf die notwendige Unterscheidung zwischen den Unvereinbarkeitsentscheidungen und den s.g. Appellentscheidungen hingewiesen, um dann im Verlauf von Abschnitt 6.1. (Das "reine" Unvereinbarkeitserklärung) zur Untersuchung der Hauptmerkmale der reinen (oder schlichten) Unvereinbarkeitserklärung überzugehen, die sich vor allem durch eine Reformpflicht (mit dem Ziel der Garantie der freien Ausübung durch den Gesetzgeber seines Werks zur Beseitigung des vom BVerfG entschiedenen Legitimitätsmangels) und durch die s.g. Anwendungssperre des für verfassungswidrig erklärten Gesetzes charakterisiert, wie im Übrigen in der allerersten Unvereinbarkeitsentscheidungen, BVerfGE 28, 227 (Steuerprivilegierung Landwirte) vorgesehen war. Abschnitt 6.2. (Die Unvereinbarkeitserklärung und die s.g. weitere Anwendbarkeit des für unvereinbar erklärten Gesetzes) ist der Untersuchung des Aufbaus der vom BVerfG verfügten Anordnung der Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes: wie in diesem Abschnitt gezeigt wird, betrachtet die Rechtslehre das Mittel der Fortgeltungsanordnung als eine Art "Ebene" des "reinen" Unvereinbarkeitsurteils; gleichzeitig wird deren so verschiedenartiger Aufbau untersucht. In diesem Sinn wird auf die vorläufige Weitergeltungsanordnung und die endgültige Weitergeltungsanordnung verwiesen. Die Fortgeltungsanordnung wird auch in Abschnitt 6.2.1. untersucht, wo die gesetzliche Grundlage der Fortgeltungsanordnung zum Analyseobjekt wird; gleichzeitig erfolgt eine Überlegung zur Möglichkeit, die Voraussicht der zeitlich beschränkten Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes mit der Normenhierarchie zu vereinen. Die Lösung scheint in dem vom BVerfG verspürten Bedürfnis, die verfassungsfernere Lösung auszuschließen zu liegen. In Abschnitt 6.2.2. (Die in der Motivation der Unvereinbarkeitserklärungen liegende Schwierigkeit, vor allem in Bezug auf die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Erklärungen) wird der Problempunkt der schwierigen Erkennung der Folgen, die sich aus den Unvereinbarkeitsurteilen ergeben können, behandelt, und insbesondere im Fall der mit Anordnung der s.g. weiteren Anwendbarkeit, verbundenen Entscheidungen, in Anbetracht der Tatsache, dass das BVerfG die Folgen der Unvereinbarkeitsentscheidungen offen lässt. In Abschnitt 6.3. (Die mit einer Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) werden dagegen die mit einer vom selben BVerfG bestimmten Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitsentscheidungen analysiert. Die besagten Übergangsregelungen bestehen auch unabhängig von der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, denn diese können an Nichtigkeitserklärungen gebunden sein: Man denke beispielsweise an die Entscheidungen BVerfGE 1, 39 – Schwangerschaftsabbruch 1 und BVerfGE 88, 203 – Schwangerschaftsabbruch II. Wie weiter unten gezeigt, übernehmen die Übergangsregelungen, wenn sie in Begleitung der Unvereinbarkeitserklärungen beschlossen werden, die Rolle der "Entscheidungsgrundlage", und zwar deshalb, weil die Übergangsregelung keinen unabhängigen Entscheidungstyp darstellt. Der 7. Abschnitt (Die Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitserklärungen) besteht aus mehreren Unterabschnitten und beschäftigt sich mit Überlegungen zu den Anwendungsgebieten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, die vor allem in Bezug auf die italienische Praxis von besonderem Interesse sind. Wie weiter unten gezeigt, basieren die Unvereinbarkeitserklärungen auf denselben Gründen wie die vom Verfassungsgericht entwickelte umfangreiche Sammlung an Entscheidungsmitteln, d.h. zum Beispiel die Urteile mit verschobener Verfassungswidrigkeit, die ein Prinzip ergänzenden Urteile und die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit. Erstens ist der Anwendungstopos der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, zu berücksichtigen, der in Abschnitt 7.1. (Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers) ausgehend von der ersten "offensichtlichen" Entscheidung mit Verzicht auf die Anwendung der Nichtigkeitserklärung BVerfGE 22, 349 (361-362) – Waisenrente und Wartezeit – untersucht wird. Das Ziel, die Optimierung der Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu gewährleisten, vereint sich im Fall der Verletzung des – in Art. 3 GG dargelegten Gleichheitsgrundsatzes – mit dem Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 17, 148; BVerfGE 93, 386; BVerfGE 71, 39; BVerfGE 105, 73; siehe schließlich auch das Urteil zum dritten Geschlecht vom 10. Oktober 2017). Während in Abschnitt 7.1.1. (Die Einführung der Nichtigerklärung im Fall der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) die (außergewöhnlichen) Gründe behandelt werden, aufgrund derer das BVerfG verfügt, die Nichtigerklärung anzuwenden, obwohl ein Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde, beschäftigt sich Abschnitt 7.2. (Die s.g. Chaos-Theorie) mit der Theorie, die auch als "Argument der juristischen Folgen" bezeichnet wird: Dieses Argument liegt, wie man im Verlauf dieses Kapitels sieht, dem Verzicht auf die Anwendung der Nichtigerklärung zugrunde, d.h. die Gefahr eines noch "verfassungsferneren Zustands bei Nichtigerklärung" (vgl. BVerfGE 37, 217; BVerfGE 33, 303; BVerfGE 132, 134). Es ist interessant zu bemerken, dass dieser Anwendungstopos im Bedürfnis, die Rechtssicherheit und den Rechtsstaat zu gewährleisten, substanziiert werden kann; weiter könnte das BVerfG nicht nur gesellschaftliche, sondern auch durch das Grundgesetz gewährleistete Grundrechte schützen wollen. Wegen der Bedeutung der Kategorie der Rechtssicherheit in der Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen ist Abschnitt 7.2.1. (Rechtssicherheit . Eine elastische Kategorie) einer Untersuchung der Beziehung zwischen diesem juristischen "Gut" und der zeitlich handhabenden Praxis des BVerfG gewidmet; in Abschnitt 7.2.2. (Der Schutz des Gemeinwohls und die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) wird eine Überlegung zur Beziehung zwischen den mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen und der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit zum Schutz des Gemeinwohls entwickelt (vgl. BVerfGE 91, 186; BVerfGE 198, 190; BVerfGE 109, 190); der nächste Abschnitt 7.3. (BVerfG und Strafrecht) behandelt die Verwendung der Unvereinbarkeitserklärungen (insbesondere der mit Fortgeltungsanordnung verbundenen) durch das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts. Dieser Abschnitt ist für italienische Forscher besonders interessant, nicht nur angesichts des weiten Ermessensspielraums, der dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Strafrechts zukommt, sondern auch angesichts der Aufnahme des kürzlichen Beschlusses Nr. 208 von 2017, der im späteren Verlauf seine "Folge" in Urteil Nr. 242 von 2019 fand (vgl. BVerfGE 109, 190; die Verkündigung zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai 2011, oder weiter die Entscheidung vom 20. April 2016 zum Thema Bundeskriminalamtgesetz). Wie man sehen wird, scheinen der Gesetzgeber und das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts zwischen den Vorgaben der Beachtung des legislativen Ermessens und der erfolgten Unvereinbarkeitserklärung der nicht mit der Verfassung zu vereinbarenden Strafnorm zu "dialogisieren". Abschnitt 7.4. (Der Topos der Finanz- und Haushaltsplanung) ist der zwischen der Annahme der Unvereinbarkeitserklärung, seiner zeitlichen Wirkung und der Notwendigkeit zum Schutz des Staatshaushalts bestehenden Beziehung gewidmet. Zu diesem Zweck darf man die Tatsache nicht vergessen, dass die Weitergeltungsanordnung eine ausreichende juristische Grundlage ist, um die Zahlung der Steuern von den Bürgern zu fordern und dass diese gleichzeitig ein mögliches Mittel darstellt, um das Auftreten einer unsicheren Rechtssituation zu verhindern, da die Steuereinnahmen des Bundes oder der Länder verloren gehen könnten (vgl. BVerfGE 138, 136; Urteil vom 15. Januar 2019 2 BvL 1/09). Der Abschnitt 7.5. (Die Unvereinbarkeitserklärungen gegenüber der legislativen Unterlassung) behandelt die Beziehung zwischen der Unterlassung des Gesetzgebers und dem Verzicht auf die Nichtigkeitserklärung einer Norm. Es handelt sich im Wesentlichen um ein vollkommen primitives – und problematisches – Kriterium der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, wie es auch die Kategorie hinsichtlich des Ermessens des Gesetzgebers ist, dessen Hauptmerkmale in Abschnitt 7.6. (Ein primitives Kriterium: der Ermessensspielraum des Gesetzgebers) untersucht werden. Im 8. Abschnitt (Die Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen: Eine allgemeine Übersicht) werden die Folgen analysiert, die ganz allgemein die Anwendung der Unvereinbarkeitserklärung betreffen, wobei jedoch zu unterstreichen ist, dass die Folgen je nach der "konkreten" Praxis, die dasselbe BVerfG befindet, Änderungen unterliegen können. Die Auswirkungen der Unvereinbarkeitserklärung haben keine "klare Linie". Ganz allgemein folgt der Anwendung einer Unvereinbarkeitserklärung die Pflicht des Gesetzgebers, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen und die Pflicht der Richter, die Vorgabe des Gerichts in Bezug auf die für unvereinbar erklärte Norm zu befolgen. In Bezug auf die Beziehung zwischen BVerfG und Gesetzgeber wird in Abschnitt 8.1. (Die aus der Pflicht zur Reform der unvereinbaren Norm, der s.g. Nachbesserungspflicht entstehenden Folgen) die Reformpflicht des Gesetzgebers untersucht und deren ex tunc- bzw. ex nunc-Wirkung je nachdem, wie das Bundesverfassungsgericht von Fall zu Fall entscheidet. In diesem Abschnitt wird versucht, auch die Natur und das Gebundensein an die Frist zu untersuchen, einem nicht ganz unbekannten Instrument im Bereich des italienischen Verfassungsrechts. Obwohl der Deutsche Bundestag häufig innerhalb der vom BVerfG, vorgesehenen Frist eingreift, gibt es doch auch Fälle, in denen der Gesetzgeber nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums gehandelt hat (vgl. BVerfGE 99, 300; und das Urteil zur Erbschaftssteuer vom 17. Dezember 2014). In Bezug auf Problematiken hinsichtlich der Untätigkeit des Gesetzgebers kommt man nicht umhin, das in der übermäßigen zeitlichen Verlängerung der Anwendungssperre liegende Risiko zu betrachten (vgl. BVerfGE 82, 136). In Hinsicht auf die anderen Verfassungsorgane hat die Rechtslehre im Fall von legislativer Untätigkeit zwei verschiedene Möglichkeiten zum "Sperren" des verfassungswidrigen Zustands erkannt: Eingriff der Gerichte, die dazu aufgerufen sind, verfassungsmäßig zu entscheiden und Eingriff desselben BVerfG in "Einzelfall" gemäß § 35 des BVerfGG. Hinzu kommt, wie man weiter unten sieht, dass es schwierig ist, die Nichtigkeit der für unvereinbar erklärten Norm bei Untätigkeit des Gesetzgebers vorauszusehen. In jedem Fall sind die Probleme hinsichtlich des mangelnden Nachkommens der Nachbesserungspflicht eher theoretischer Art, wenn man die bestehende gute Zusammenarbeit zwischen Gesetzgeber (Richtern) und BVerfG bei der Umsetzung der zeitlich handhabenden Praxis bedenkt. In Abschnitt 8.2. (Die spezifischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die spezifischen juristischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen untersucht, wobei vor allem die "reinen" und die mit weiterer Anwendbarkeit verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen betrachtet werden. Der 9. Abschnitt (Der Zeitfaktor der Unvereinbarkeitserklärungen: ein flexibles Entscheidungsmittel) widmet sich der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtswirkungen der Unvereinbarkeitsurteile annehmen können, und zwar ex tunc- oder ex nunc-Wirkung, je nach der ihrerseits von der Reformpflicht des Gesetzgebers angenommenen zeitlichen Orientierung. Die mit der bloßen ex nunc-Wirkung der Unvereinbarkeitserklärungen verbundenen Problematiken, die in den Bereichen zur Beurteilung der konkreten Normenkontrolle und der Verfassungsbeschwerde am deutlichsten hervortreten, sind für das italienische Verfassungsrecht besonders interessant, in Anbetracht der Tatsache, dass dieses weitgehend durch die Inzidentalität des Systems charakterisiert ist, das durch die Unterbrechung des Inzidentalitätszusammenhangs stark beeinträchtigt würde. Die gleichen Problematiken scheinen sich laut der deutschen Rechtslehre in Bezug auf die beiden eben angeführten deutschen Urteilstypen zu stellen; ein deutliches Beispiel ist das in diesem Abschnitt untersuchte Urteil, die Entscheidung vom 10. April 2018 – 1 BvL 11/14. Angesichts der Ausführungen im ersten, zweiten und dritten Kapitel werden im letzten die Schlüsse dieser Doktorarbeit gezogen und versucht einen roten Faden zwischen der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des ital. Verfassungsgerichts und der des BVerfG zu finden, und zwar anhand der Untersuchung einiger Aspekte, die das heutige Verfassungsrecht zu "modellieren" scheinen und deren korrekte Funktionsweise dadurch beeinflussen. Die abschließenden Betrachtungen (4. Kapitel) drehen sich um die Beziehung zwischen Verfassungsgerichtshof und Gesetzgeber der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (1. Abschnitt), um die Beachtung des legislativen Ermessens in der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (2. Abschnitt) und um die Notwendigkeit, "übermäßige Folgen" zu verhindern, sowohl in der italienischen als auch in der deutschen Praxis (3. Abschnitt). Weiter angesichts der deutschen Praxis, die sich auf den Schutz der Grundrechte aber weitgehend auch der Rechtsordnung insgesamt zu konzentrieren scheint, wird versucht, über eine mögliche neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems nachzudenken (4. Abschnitt - Eine neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems? Überlegungen zur deutschen Praxis). Nach dieser Klarstellung kommt man zur Endaussage dieser Doktorarbeit, die mit dem 5. Abschnitt (Reformbedarf der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile. Auf welche Weise?) schließt: Es ist unbestreitbar, dass die Unumgänglichkeit der Rückwirkung den verfassungsrechtlichen (materiellen) Problematiken zugrunde liegt. Die deutsche Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen beeinflusst das Verfassungsrecht unter mehreren Gesichtspunkten. Erstens in Hinsicht auf die Verbindung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Eine Bestimmung des zeitlichen Elements der Rechtswirkungen der Entscheidungen der koordinierten Verfassungswidrigkeit gestattet es dem Gerichtshof, die Grenzen des Ermessensspielraums des Gesetzgebers zu ziehen. Daher die Bedeutung der Frist zur Eingrenzung der gesetzgebenden Gewalt innerhalb der verfassungsrechtlichen Trasse, um eine gemeinsame Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu fördern. Im Gegenfall muss das italienische Verfassungsgericht "alles alleine machen". Wie bereits angemerkt, sind die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, die beispielsweise die mangelnde Reform des Strafgesetzbuchs von 1930 mit sich bringt, das unter anderem zu einem "unsystematischen und ungenauen" wie auch nicht in den Werterahmen der Verfassungsurkunde passendes Strafsystem geworden ist. Von erheblicher Bedeutung ist in dieser Hinsicht die kürzliche Pressemitteilung in Bezug auf die endgültige Entscheidung in der "Cappato-Sage", die auf der offiziellen Website des Verfassungsgerichts am 25. September 2019 veröffentlicht und durch das entsprechende nachfolgende Urteil Nr. 242 von 2019 bestätigt und in dieser Studie bereit ausgiebig behandelt wurde. Aufgrund seiner Relevanz wird hier der Text der Mitteilung vollumfänglich wiedergegeben: "Das Verfassungsgericht hat sich zur Urteilsfindung zurückgezogen, um die vom Mailänder Geschworenengericht zu Artikel 580 des Strafgesetzbuchs aufgeworfenen Fragen zur Strafbarkeit der Hilfe zum Selbstmord gegenüber einer Person, die entschlossen ist, ihrem Leben ein Ende zu setzen, zu untersuchen. In Erwartung der Urteilshinterlegung lässt die Presseabteilung wissen, dass der Gerichtshof eine Person, welche die Ausführung des selbständig und frei gebildeten Suizidvorhabens eines durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Patienten, der an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von diesem als nicht auszuhalten angesehen werden, welcher aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, erleichtert, unter bestimmten Bedingungen für nicht strafbar laut Artikel 580 des Strafgesetzbuchs hält. In Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers hat das Verfassungsgericht die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt. Der Gerichtshof unterstreicht, dass die Festlegung dieser spezifischen Bedingungen und Verfahrensweisen, die aus bereits in der Ordnung vorhandenen Normen abgeleitet werden, notwendig wurde, um die Risiken des Missbrauchs gegenüber besonders schwachen Personen zu verhindern, wie bereits in Beschluss 207 von 2018 hervorgehoben. Gegenüber den bereits umgesetzten Verhalten wird das Gericht das Bestehen äquivalenter materieller Bedingungen zu den oben angeführten beurteilen". Wie man beim einfache Lesen der Mitteilung erahnen kann, war es Absicht des Verfassungsgerichts, bei der Erklärung der Nicht-Strafbarkeit der Person, die unter bestimmten Bedingungen die Ausführung des Suizidvorhabens erleichtert (es handelt sich um die in Beschluss Nr. 207 von 2018 festgelegten Bedingungen), den Gesetzgeber aufzufordern, der erneut auf dem Gebiet des Lebensendes durch eine eigene Regelung eingreifen soll: Zweck des Beschlusses Nr. 207 von 2018 war gerade die zeitliche Verschiebung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung, um "vor allem dem Parlament zu gestatten, durch eine angemessene Regelung einzugreifen". Und wie man sieht, befand das Verfassungsgericht, gegenüber der fehlenden gesetzgebenden Handlung in der Rechtsordnung eine Form des Schutzes der Einzelnen durch Anwendung der bestehenden Bestimmungen zum Lebensende zu erkennen: Daher die (offensichtliche) Bedeutung, die dem Thema der Abstimmung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan zukommt. Der Fall Cappato bestätigt die Idee, dass die Zusammenarbeit zwischen Gerichtshof und Parlament, sich eben in Richtung einer möglichen Einführung der Trennung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der Erklärung der Verfassungswidrigkeit bewegen könnte, ohne den Inzidentalitätszusammenhang zu opfern. In diesem Sinn treten die Unvereinbarkeitsentscheidungen hervor, bei denen der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit mit Rückwirkung zu "bereinigen", sodass ein solches Modell funktionieren kann; dennoch ist es notwendig, der Abstimmung zwischen Gerichtshof und Parlament – wenn möglich – einen bestimmten Grad juristischer Gebundenheit zu verleihen. Anhand der deutschen Praxis und in Hinsicht auf das (entschieden kreative) zu formulierende Gesetz könnte eine bedeutende Verfassungsreform, in dieser Richtung vom Verfassungsgesetzgeber in Betracht gezogen werden (auch in diesem Fall unter Voraussicht der Rückwirkung im vorgelegten Verfahren). Wie man sehen konnte, sind die Entscheidungen des BVerfG gesetzeskräftig und bindend für alle Verfassungsorgane; sicher ist diese Grundlage in erster Instanz vorgesehen und sicher beruht auch die Pflicht des deutschen Gesetzgebers zur Beachtung der Entscheidung des BVerfG theoretisch auf Verfassungsgesetzen: dennoch wäre es vielleicht nützlich, die Vorgaben des Art. 136 2. Abs. ital. GG aufzuwerten, der, wenn auch in Bezug auf eine Beurteilung der Nützlichkeit des Eingriffs durch die Kammern und die betroffenen Regionalversammlungen doch "eine ausdrückliche und dynamische Verbindlichkeit […] der Legislativfolgen" darzustellen scheint. Eine mögliche Festigung der Verbindung zum Gesetzgeber könnte also durch eine Verfassungsreform umgesetzt werden, und zwar insbesondere durch die Änderung von Art. 132 2. Abs. ital. GG. Auf diese Weise würde die Möglichkeit des Verfassungsgerichts zur Festlegung einer Frist für den Gesetzgeber gerechtfertigt, ein Verfahren, das im Übrigen in unserem Verfassungssystem sicher nicht unbekannt ist, wie man sehen konnte. Sollte das Verfassungsgericht aufgrund verfassungsrechtlicher Bedürfnisse befinden, auf eine Form der Modellierung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit und damit einer zeitlichen Verschiebung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigerklärung durch eine Rückwirkungsklausel nicht verzichten zu können, dann gäbe es zwei mögliche Lösungen, die in Bezug auf ihre konkrete (aber eventuelle) "leichte" Umsetzbarkeit in absteigender Reihenfolge erläutert werden, im Bewusstsein jedoch, dass die Annahme einer der drei Vorschläge erhebliche Schwierigkeiten aufweist, sodass es vielleicht ratsam wäre, dass der Gesetzgeber sie alle untersucht und so dem Gerichtshof Spielraum lässt, durch eine Abwägung nach Feststellung einer elastischen Regelung der Rechtswirkungen zu handeln. Es ist jedoch sicher, dass die zuerst umrissene Lösung in jedem Fall die zu sein scheint, die am ehesten einer "Rückkehr zum Ursprung" des Verfassungsrechts entspricht, einschließlich der für das österreichische Verfassungsrecht im Bereich der ex nunc-Wirkung so typischen "Umfassungsprämie", die es ermöglicht, gleichzeitig sowohl den Einzelfall als auch die Ordnung insgesamt zu schützen. a) angesichts einer angemessenen Ermittlung könnte das Verfassungsgericht die Rechtswirkung der Verfassungswidrigerklärung auf Grundlage einer strengen Reglementierung aller an die Folgen der Einschränkung oder "Aussetzung" der mit der Rückwirkung verbundenen Aspekte und der Fälle, in denen eine derartige relevante und bedeutende Ausnahme in vollkommen außergewöhnlicher Weise erfolgen könnte, in der Zeit verschieben (wie es in Bezug auf die deutsche Praxis nicht geschehen ist), ebenfalls nach einer "kelsenschen Orientierung" der Reform des Artikels 30 3. Abs. ital. GG. In diesem Sinn tritt das Gesetzesdekret d.d.l. Lanzillotta hervor, wo befunden wurde, zu einer "schlichten" Reglementierung jener Fälle überzugehen, in denen der Gerichtshof eine Modulation der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit legitimerweise hätte tätigen können. In Art. 1 des Gesetzesentwurfs A.S. 1952 war vorgesehen, "c)im dritten Absatz des Artikels 30 werden am Ende folgende Worte hinzugefügt: ", außer falls der Gerichtshof eine andere Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze verfügt". Die "allgemeine" Formulierung ähnelt dem ersten Änderungsvorschlag für § 79 des BVerfGG: Die Ausdehnung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung war in beiden Fällen vorgesehen, in denen wie hervorzuheben ist, das deutsche und das italienische Verfassungsgericht "freie Hand" gehabt hätten. Vielleicht könnte man aber in Hinsicht auf die gemeinsame Trendlinie bemerken, dass Grundlage einer eventuellen Positivierung der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitssprüche eine übermäßige Versteifung der Fälle, welche die Verfassungsgerichte zur Abweichung von der Rückwirkung der Verfassungswidrigerklärung legitimieren würden, sein könnte. b) man könnte – mit der angemessenen Vorsicht und im Bewusstsein der erheblichen Problematik, die diese aufweist – eine dritte Lösung von anderer Art erfinden, die von einer ganz einfachen bloßen ex nunc,-Wirkung geprägt und von der Zusammenarbeit des Gesetzgebers und der Gerichte begleitet wäre (grundsätzlich nach dem Vorbild jener Unvereinbarkeitsentscheidungen, die keine "reinen" Unvereinbarkeitsentscheidungen sind). Eine solche Hypothese und extreme Lösung könnte von der Betrachtung ausgehen, dass die Rettung allein des vorgelegten Verfahrens vor der gesetzlichen Priorität den Gleichheitsgrundsatz (und auch den damit verbundenen Grundsatz des Rechts auf Verteidigung) verletze. Abgesehen von der Vorliebe für das erste vorgeschlagene Modell könnte es sich vielleicht auch auf Grundlage einer elastischen Reform der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile als nützlich erweisen, dem Verfassungsgericht die Wahl des verfassungsrechtlich zwingenden Wegs – Auswegs – dem, welcher der geringsten Qual am nächsten kommt, zu überlassen, wobei alle Möglichkeiten sorgfältig abzuwägen sind, wenn man bedenkt, dass in der Tat im Fall a) einer "ungeregelten" Modulation ohne juristische Grundlage, b) der Vorgabe einer Modulation unter Beachtung des Grundsatzes der Rückwirkung nur im vorgelegten Verfahren und c) einer ganz einfachen Modulation ohne Beachtung des Rückwirkungsprinzips, man in jedem Fall einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes oder des Grundsatzes des Rechts auf Verteidigung (oder beider) beiwohnt. Sicher ist es nicht einfach, eine angemessene Änderung der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Anlehnung an das deutsche Modell vorzusehen: Mit jeder Hypothese für das zu formulierende Gesetz sind erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Und doch ist zum heutigen Stand vielleicht sicher, dass die Lösung, die Augen vor den vom Verfassungsgericht verspürten Bedürfnissen zu schließen, dem Rahmen, in welchem dieses sich bewegt, nicht gerecht werden würde, denn dieses sollte manchmal, eben aufgrund der Beachtung des Grundsatzes der höheren Stellung der Verfassung, die Möglichkeit haben, die Rückwirkung angesichts einer größeren Verfassungswidrigkeit auszuschließen und dem Gesetzgeber gestatten, durch eine gute Verwendung seines Ermessensspielraums wieder zu einer größeren Verfassungsmäßigkeit zu gelangen.
DAS BILD ALS VERLEUMDER Das Bild als Verleumder ( - ) Einband ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([1]) 1. Fälschungen bildlicher urkunden. (4) 2. Freie Illustrationen. (7) 3. Zwischenspiel. (8) 4. Offene und verschleierte Karikaturen. (12) 5. Fälschungen des Ausdrucks. (13) 6. Die Weltlüge. (14) [Abb.]: Abb. 1. Die Greuel des Pogrom. (Rückkehr eines jüdischen Soldaten nach der Heimat). (20) Photographie einer halben Seite der deutschen Zeitschrift "Ost und West" vom Mai/juni 1906, aus einem Artikel über "verbotene Malwerke in Russland" (20) [Abb.]: Abb. 2. APRÉS LE PASSAGE DE BARBARES (21) Aus "Le Journal" vom 12. Februar 1915. Dass man sich der verleumderischen Fälschung bewusst war, geht daraus hervor, dass das Blatt mit der jüdischen Inschrift neben dem Spiegel zugetuscht ist. Ausserdem ist der Streifen mit dem Namen des Malers weggeschnitten worden. (21) [Abb.]: Abb. 3. Etwas vergrößerte Wiedergabe einer Postkarte, die von russischen Juden nach dem Odessaer Pogrom von 1905 verbreitet wurde. Die Aufschrift besagt: "Mutter und Kind von Banden grausam erschlagen zu Odessa." (22) [Abb.]: Abb. 4. LES CRIMES DES HORDES ALLEMANDES EN POLOGNE (23) Dasselbe russische Pogrombild als Dokument einer deutschen Schandtat in Lodz, erschienen als grosses Bild in "Le Miroir" von Mitte Februar 1915 und in anderen illustrierten Blättern aller Erdteile. Beweis der bewussten Fälschung: Der Streifen mit der Schrift oben ist von der Postkarte weggeschnitten. (23) [Abb.]: Abb. 5. Eine Seite aus dem russischen Buche "Der letzte russische Selbstherrscher". Die Leiche einer beim Pogrom 1905 in Bjelostok nach Folterung durch Russen getöteten Jüdin. (24) [2 Abb.]: "Die deutsche Barbarei, graphisches Dokument für die Geschichte." Abb. 6. "Bauer aus der Warschauer Gegend, Schädel mit Kolben eingeschlagen." Abb. 7. "Drei russische Soldaten von den Teutonen massakriert." (25) Abb. 6 und 7. Dasselbe Bild wie Abb. 5, und ein anderes Pogrombild (mit jüdischen Gebetmänteln), hier nach der argentinischen "Critica" v. 24. Nov. 1914 als Dokument deutscher Schandtaten. Diese und noch andere Bilder aus derselben Reihe wurden mit besonderem Nachdruck als unwiderlegliche Dokumente der deutschen Schandtaten verbreitet. (25) [Abb.]: Abb. 8. Offiziere mit Rennpreisen in Grunewald. (26) Abb. 8. Bild aus dem "Berliner Lokalanzeiger" vom 9. Juni 1914 mit der Unterschrift: "Vom Armee-Jagdrennen in Grunewald. Von Links Lt. Prieger. Zweiter: Lt. v. Egan-Krieger. Dritter: Lt. v. Herder, Sieger." (26) [Abb.]: Abb. 9. "Die deutschen Räuber vor Warschau" (27) Abb. 9. Ausschnitt aus dem gegenüberstehenden Bild nach der russischen Zeitschrift "Wes Mir". Überschrift übersetzt: "Die deutschen Räuber vor Warschau." Unterschrift: "Es glückte unserm Künstler, dem Photographen N. S-Ko, eine Gruppe von Marodeuren, Repräsentanten der deutschen Armee, aufzunehmen, deren Hände mit geraubter Beute gefüllt sind." (27) [2 Abb.]: Bilder von der "Reichs-Wollwoche". Abb. 10. und 11. (28) Abb. 10. Berliner Schüler holen fürs Rote Kreuz erbetene Wollsachen aus den Häusern zusammen. Die Aufschrift fordert die Berliner Hausfrauen zum Geben auf. Abb. 11. Berliner Helferinnen ordnen die geschenkten Sachen. Diese Bilder sind von der "Berliner Illustrations-Gesellschaft" hergestellt und in der "Berliner Illustrierten Zeitung erschienen. (28) [2 Abb.]: "Ce qu' ils font des lainages volés en France". Abb. 12. und 13. (29) Diesselben Bilder mit den französischen Unterschriften aus "Le Miroir", der in dieser einen Folge sechs solche Bilder mit verleumderisch gefälschten Unterschriften brachte. Beweis für die Absicht der Fälschung: Die Aufschrift, welche die Berliner Hausfrauen zum Geben aufruft, ist unleserlich gemacht. (29) [2 Abb.]: Abb. 14. Der Alarmschrei des "Matin" an die Schweizer: Photographisch getreu, nur ist unter der Überschrift der Anfang des Artikels zur Raumersparnis weggelassen. Abb. 15. Ein solches in unserer Anstalt hergestelltes "Dokument", um zu zeigen, wie leicht solch eine Fälschung ist. Auch der "Martin" hat seine Vorlage nicht einmal mit einem falschen Stempel überdrucken, sondern einfach bemalen lassen. (30) [Abb.]: Abb. 16. "ENTHOUSIASME ET JOIE DE BARBARES" (31) Abb. 16. Die Ovation vor dem Berliner Schlosse am 31. Juli 1914, als der Kaiser das Wort: "Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche" sprach. Dieses Bild aus Berliner Zeitungen wurde nach mehr als einem Jahre von der französischen Presse hervorgeholt, um damit eine - Freudenkundgebung über den Untergang der "Lusitana" mit einem "Document allemand" zu beweisen" Hier nach "Le monde illustré" vom 21. August 1915. Wir bitten die Unterschrift zu lesen. (31) [2 Abb.]: Deutsche Arbeiter fühlen die Klemme" Abb. 17. und 18. (32) Abb. 17. "Wie wir internierte Russen und Franzosen behandeln: Antreten der Internierten vor der Ausgabe des Essens". Mit dieser Unterschrift erschienen im Berliner "Tag" vom 13. August 1914. Abb. 18. "Deutsche Arbeiter fühlen die Klemme." Ausschnitt der "Daily News" vom 2. April 1915, in der das über acht Monate alte Bild aus Döberitz mit der gefälschten Unterschrift erschien, um die Wirkung der englischen Blockade gegen Deutschland anschaulich zu zeigen. (32) [Abb.]: Abb. 19. "Die deutschen Riesenverluste" (33) Abb. 19. Aus "The War Illustrated" vom 8. Mai 1915. Die Unterschrift: "Diese Trümmerhaufen sind ein Teil der Berge deutschen Kriegsmaterials, Uniformen gefallener Soldaten, Waffen usw., die nach einer grossen Schlacht zusammengebracht wurden, um mit der Bahn hinter die Front befördert und ordnungsgemäss ausgesucht zu werden und dann weiter Wilhelms Zwecken zu dienen." In Wirklichkeit aber stellt die Aufnahme nach den "Bildern vom Tage" im "Lokalanzeiger" einen Teil des Scheldekais in Antwerpen vor, nach dem Fall der Festung, und die Uniformstücke sind belgische Ausrüstungsgegenstände, die die belgischen Truppen auf ihrer eiligen Flucht zurückgelassen hatten. Beweis der absichtlichen Fälschung: Schloss Steen im Hintergrunde ist wegretuschiert worden. (33) [Abb.]: Abb. 20. "Deutsche Kunstschändung" (34) Abb. 20. Postkarte, verbreitet von der Genfer Firma Photo Télég Stand und darstellend: "Bombardement et Incendie de la Cathédrale de Reims (20. Septembre 1914)". Fälschend übertuschte Photographie, die als authentisches Dokument verbreitet und weiter vervielfältigt wurde. Damals brannte nur der Dachstuhl ab. Der hier einstürzende Turm steht noch. (34) [Abb.]: Abb. 21. "Deutsche Kunstschändung" (35) Abb. 21. Eine gleichfalls viel verbreitete Postkarte, die bei Uneingeweihten den Eindruck erwecken musste, die Kirche sei jetzt von den "Barbaren" so vernichtet worden. Das Bild gibt aber eine Photographie von 1871 wieder. Seitdem ist die Kirche wieder ausfgebaut. In diesem Kriege ist sie überhaupt nicht beschädigt worden. (35) [2 Abb.]: Abb. 22. und 23. BROUGHT DOWN BY RUSSIAN GUNS. (36) Abb. 22. "Schwere Landung in einem Steinbruch in Polen". Eine unter dieser Überschrift in der "Berliner Illustr. Zeitung" erschienene Photographie einer Landung innerhalb der deutschen Linien, deren Original uns aus Krakau zugesandt wurde. Abb. 23. Diesselbe Photographie aus "Daily Mirror" vom 26. 11. 1915, mit einer Unterschrift, die das innerhalb der deutschen Linien gelandete Fahrzeug von den Russen gefangen nehmen lässt, obgleich gar keine Russen darauf zu sehen sind. Diese Gegenüberstellung als Beispiel einer grossen Gruppe "authentischer Kriegsberichterstattung mit der Camera". (36) [2 Abb.]: Abb. 24. und 25. Zum Thema: Photographien mit beweislos verdächtigenden Unterschriften (37) Abb. 24. Ein Kleiderklopfer, wie sie bei Deutschen sehr beliebt sind. Aber nach "L'Illustration" vom 5. Dezember 1914 "un instrument de Kultur, imaginé et confectionné par un officier allemand pour faire marcher ses soldats". Abb. 25. Aus "The Graet War". Dieser Mann hat nach der Behauptung des Blattes den verbrannten Rest des Fusses einer seiner Töchter in der Hand. Was könnte es auch sonst sein? (37) [Abb.]: Abb. 26. Et Fremstod mod Bosporus (38) Abb. 26. Aus "Folkets Avis" (April 1915) Deutsche jagen ihre eigenen Soldaten mit Maschinengewehren in den Kampf. Der Auftritt spielt am Bosporus. (38) [Abb.]: Abb. 27. Kampene ved Yser. (39) Abb. 27. Aus dem Aalborger "Venstreblad", gleichfalls vom April 1915. Der Auftritt spiel an der Yser. - Die beiden Bilder geben zugleich eine Stichprobe derjenigen Bilderlügen gegen uns, die gleich mit Galvanoversand verbreitet wurden. (39) [Abb.]: Abb. 28. (40) Abb. 28. Nach dem Begleittext zu diesem farbigen Hauptbilde des "Petit Journal" begab sich die Peitschung griechischer Gefangener in den Argonnen. Aber abgesehen davon, ob ein derartiger Vorgang im deutschen Heer überhaupt möglich ist - in den Argonnen sind gar keine "volontaires grecs" gefangen worden. Schon die Voraussetzungen des Vorganges sind nach genauen Nachforschungen glatt erfunden. Vermutlich sollten durch dieses Bild die Griechen gegen die Mittelmächte erregt werden. (40) [Abb.]: Abb. 29. A COIGN OF VANTAGE UNDER THE RED CROSS (41) Abb. 29. Aus der Graphic vom 26. Dezember 1914. "Eine vorteilhafte Stellung unterm Roten Kreuz". Freie Zeichnung, also ohne Beweiskraft. Wir bitten, hier wie bei den folgenden Bildern auch auf den Typ von deutschen Menschen zu achten und ihn mit den echten Photographien von Deutschen zu vergleichen, die auch aus feindlichen Zeichnungen entnommen sind. (41) [Abb.]: Abb. 30. (42) Abb. 30. Eine Phantasiezeichnung aus "L'Illustration" vom 16. Januar 1915. "Nos troupes donnent l'assaut. Rien n'a pu arreter leur élan". Da schreien die Deutschen um Gnade usw. Aber: jetzt kümmert man sich nach "L'Illustration" um die "supplications hypocrites" und die "gestes perfides" der Deutschen nicht mehr. (42) [Abb.]: Abb. 31. Sie verspotten prassend die Gefangenen. Phantasiezeichnung aus "Illustrated London News" vom 17. April 1915. (43) [Abb.]: Abb. 32. "Les Déménageurs". Eine Phantasiezeichnung aus "L'Illustration" vom 28. Nov. 1914. Man wolle immer auch die Typen der deutschen Soldaten beachten und mit den ungefälschten Photographien vergleichen. (44) [Abb.]: Abb. 33. Plünderung bei dem Deutschen A. Schoenfeld in London. Photographische Augenblicksaufnahme und also echtes Dokument, veröffentlicht im Mai 1915 von "The Graphic" in London. Man beachte die Haltung der vier Polizisten! (45) [Abb.]: Abb. 34. Zum unnötigen Schiessen auf Kunstbauten (46) Abb. 34. Skizze eines englischen Kriegsberichterstatters, die in deutsche Hände fiel. Auf dieser Skizze ist die Aufstellung von Maschinengewehren sowohl auf dem Rathaus wie auf der Kathedrale von Löwen von dem englischen Verfasser (dort, wo die Kreise sind) ausdrücklich angegeben. (46) [Abb.]: Abb. 35. (47) Abb. 35 beweist, dass man das Rathaus trotzdem bei der Beschiessung verschont hat. Ebenso, wie trotz der Beobachtungsposten, von denen das folgende Bild zeugt, die Kathedrale von Antwerpen. Dass man sie bei schwerer Gefährdung der eigenen Sicherheit hätte zerschiessen müssen, bestreiten wir Deutschen trotzdem nicht. Am Schutz und an der Rettung belgischer Kunstwerke haben sich übrigens deutsche Offiziere und Mannschaften (unter denen ja auch zahlreiche gebildete Kunstfreunde sind) da und dort bis zur Gefährdung des eigenen Lebens beteiligt. Man sollte das im Auslande bedenken, um zu verstehen, wie anfangs die Beschuldigungen wirken mussten, wir zerstörten Kunstwerke aus Freude am Zerstören. (47) [Abb.]: Abb. 36. Belgische Soldaten, welche die Antwerpener Kathedrale als Beobachtungsposten benutzen. Aus "New York Tribune" vom 22. Oktober 1914. (48) [Abb.]: Abb. 37. Verkleiden mit feindlichen Uniformen (49) Abb. 37. Aus "Daily Mail" vom 22. Juni 1915. Die Unterschrift: "Der Vicomte als Gemeiner. Der Soldat auf der linken Seite ist ein belgischer Vicomte. Mit seinem Begleiter dient er jetzt als Gemeiner in den belgischen Schützengräben. Beide tragen erbeutete deutsche Helme." Nach diesem Zeugnis sieht man in dem völkerrechtlich verbotenen "Tragen feindlicher Uniformstücke" eine schöne Kriegslist, und lobt man das auch in Belgien - wenn es gegen die Deutschen geschieht. (49) [Abb.]: Abb. 38. Missbrauch des Roten Kreuzes? (50) Abb. 38. Aus "The War illustrated", wo das Bild zu wirksamerer Verhetzung als Umschlagzeichnung erschien. Als freie Zeichnung, also ohne jeden dokumentarischen Wert. Von deutscher Seite stehen eidliche Zeugnisse für ganz entsprechenden englischen Missbrauch des Roten Kreuzes zur Verfügung, er ist aber weder photographiert, noch nach "Inspiration" oder "Angaben von Augenzeugen" gezeichnet. (50) [Abb.]: Abb. 39. Missbrauch des Roten Kreuzes. (51) Abb. 39. ist viel weniger effektvoll, dafür aber ein echtes photographisches Dokument. Ein deutscher Wagen, der in russische Hände fiel, wurde von den Russen mit dem Roten Kreuz und der russischen Bezeichnung als Sanitätswagen ausgestattet und so, vor deutschen Geschossen sicher, zum Munitionstransport benutzt, bis er mit dem betreffenden "Krankenzuge" wieder in deutsche Hände kam. (51) [Abb.]: Abb. 40. Verspottung deutscher Gefangener in Frankreich nach französischem Bilde (52) Abb. 40. Grosses Bild aus "L'Illustration": Gefangene deutsche Offiziere und Mannschaften müssen im Paradeschritt defilieren und werden von Kindern verspottet, denen das niemand verwehrt. - Man beachte hier und im Folgenden, dass der Typ der deutschen Soldaten immer desto weniger unsympathisch gezeichnet wird, je beschähmender für sie die Lage ist. (52) [Abb.]: Abb. 41. Sieben auf einen Schlag (53) Abb. 41. Aus "The Graphic" vom 28. 11. 14: Die Sieben, die sich dem einen Heldenknaben prompt auf Anruf ergeben, sind ebenso, wie die Gefangenen auf dem gegenüberstehenden Bild, weit weniger als widerlich gekennzeichnet, als die "boches" und "huns" sonst. Nur, wenn es uns Deutschen gut geht, erscheinen wir unausstehlich. Hier dürfte unbewusst ein psychologischer Grund walten. Glaubt man selber recht an die objektive Wirklichkeit des widerlichen Typs, wenn man ihn je nachdem verwendet oder fallen lässt? (53) [Abb.]: Abb. 42. "Die Ausflucht zur Konstruktion von "Repressalien", dass Frauen auf Deutsche geschossen hätten, ist eine Lüge". Umschlagzeichnung eines französischen Schulheftes aus der "Collection Godaux". (54) [Abb.]: Abb. 43. "Die Ausflucht zur Konstruktion von "Repressalien", dass Frauen auf Deutsche geschossen hätten, ist eine Lüge". (55) Abb. 43. Eine gestellte Szene zur Kennzeichnung der Gesinnung und des Geschmacks der breiten Massen, an die man sich mit solchen Bildern wendet. Die mit Empörung bestrittene Beteiligung von Frauen an Angriffen aus dem Hinterhalt wird ohne weiteres angenommen und verherrlicht, wenn man unter sich ist. - Hier nach "The Spere" vom 22. August 1914. (55) [Abb.]: Abb. 44. (56) Abb. 44. Eine Anzeige aus "American Machinist", die eine neue Art von Geschossen ausdrücklich deshalb empfiehlt, weil sie nicht nur kampfunfähig machen, sondern "Tod in schrecklichem Todeskampf" veranlassen, wenn nicht sofortige ausgiebige Hilfe kommt. Die sei aber in den Schützengräben unmöglich, deshalb seien die anderen nicht vergifteten Geschosse nicht so empfehlenswert, wie diese. Vgl. die mit schwarzem Streif bezeichnete Stelle. (56) [Abb.]: Abb. 45. Photographie eines russischen Geheimbefehls. Darunter die Übersetzung. (57) [Abb.]: Abb. 46. Theaterrussen (58) Abb. 46. Ein Phantasiebild aus "The Great War". "Die Spur der Hunnen an der russischen Grenze war ebenso wie in Belgien." Über das Verhalten der Russen in Ostpreussen vgl. den Text. Wie es mit den bildlichen Dokumenten für Greueltaten der Deutschen steht, davon sprachen die ersten Seiten dieser Schrift, von echten Dokumenten darüber kennen wir kein einziges. - Man vergleiche mit diesen Edelgestalten der Phantasie das Wirklichkeitsbild, das folgt. (58) [Abb.]: Abb. 47. ([59]) Abb. 47. Ein echtes Dokument aus der Wirklichkeit des russischen Heeres, eine Photographie, die bei einem gefangenen russischen Offizier gefunden wurde. Wir bitten, die Theaterrussen des gegenüberstehenden Phantasiebildes mit diesen hier auf Typen, Haltung und - Stimmung. (bei solcher Behandlung ihres Kameraden!) zu vergleichen. ([59]) [2 Abb.]: Abb. 48. und 49. (60) Abb. 48. und 49. Die Tätowierung auf dem Arm eines französischen Soldaten: ein Zuave, der den Kopf eines Deutschen hochhält. Ein Bild, nicht um zu beschuldigen, sondern um darauf zu deuten, wie leicht das Verdächtigen und Herabsetzen nach jeder Seite wäre, wenn man sich auf unberechtigte Verallgemeinerungen einlassen wolle. (60) [Abb.]: Abb. 50. (61) Abb. 50. Eine Tafel der Volksbildung nach eigenen Angaben verschiedener Länder. Die Analphabeten Italiens sind hier noch nicht berücksichtigt, es gibt ihrer rund 300 auf 1000 Mann, so dass Italien nach der Zahl derer, die nicht lesen können, zwischen Frankreich und Russland steht. (61) [Abb.]: Abb. 51. Zur Volksaufklärung in Russland (62) Abb. 51. Ein russischer Volksbilderbogen. Er stellt die Eroberung von Berlin durch die Russen dar. Die Deutschen fliehen, aber im Hintergrunde liegt schon Paris mit dem Eiffelturm, wo es ihnen übel ergehen wird. - Solche Volksbilderbogen, grellfarbig bemalt und in Gedanken wie Ausführung von einer den Westeuropäer verblüffenden Naivität, werden in Russland als eine Art Biblia pauperum verbreitet, um Massen, die nicht lesen können, über die Ereignisse zu "unterrichten". (62) [Abb.]: Abb. 52. Zum Thema "Deutschland der Angreifer" (63) Abb. 52. Aus "John Bull". Karikatur, die bezeichnend ist für das "Zweierlei Mass". Deutschland, das sonst als "Weltwürger" dargestellt wird, als Verdränger aller anderen, hier im Gegenteil geradeso aufgefasst, wie wir selber das fühlten, nur dass wir deshalb nicht jammerten: als von allen Seiten bedrängt und bedroht. Noch vor Juli 1914! (63) [Abb.]: Abb. 53. (64) Abb 53. Aus "La Presse". Beispiel von verleumderischer und künstlerisch schlechter aber echter Karikatur. Gerade durch die ungeheuerlichen Uebertreibungen der Darstellung hebt die echte Karikatur die Gehässigkeit ihrer Wirkungen teilweise auf. Auch der dümmste Leser kann nicht glauben, daß der Kronprinz Ofenrohre und Bettbretter stiehlt und dass er und sein Vater so aussehen. Hier ist ein Luftmachen des Hasses, das in seiner Gemeinheit und Albernheit doch weniger gefährlich ist, als die versteckte Karikatur, die nach Inhalt und Form möglich scheint und ins Gedächtnis die Erinnerung an etwas Mögliches einführt. (64) [Abb.]: Abb. 54. "KULTUR !!!" (65) Abb. 54. - aus Le Journal vom 12. 11. 1915 - bietet von dieser weit gefährlicheren "Karikatur" ein Beispiel. Die Formen sind nicht sofort erkennbar übertrieben, äusserlich wäre ein solcher Vorgang möglich. Aber innerlich! Ein deutscher Vorgesetzter soll Helfer rufen und finden, um einen Jungen erschiessen zu lassen, weil er mit einem Kindergewehrchen gespielt hat. Und über diese Phantasie des Zeichners ruft die mit abphotogtafierte Ueberschrift wie zu einer Tatsache als Glosse das entrüstete "Kultur!!!". (65) [Abb.]: Abb. 55. Eine "Normalszene" von Deutschen (66) [Abb.]: Abb. 55. Aus "The Illustrated London News" vom 10. Oktober 1914. Beispiel der üblichen Darstellungen von "boches" und "huns", um Verachtung und Hass gegen sie zu suggerieren. (66) [Abb.]: Abb. 56. Ein "Normaltyp" vom Deutschen. Aus derselben Zeitschrift. Ein angeblicher Typ des Deutschen, der immer wiederkehrt. (67) [4 Abb.]: Abb. 57. bis 60. Angebliche Typen von Deutschen. Vier typische Darstellungen von "Deutschen" aus von uns vorgelegten Blättern, etwas grösser wiedergegeben. (68) [Abb.]: Abb. 61. (69) Abb. 61. Aus "The Graphic" vom 6. März 1915. "A troublesome customer". Echte Photographie eines gefesselten und darüber empörten deutschen Soldaten. Wir wollen uns vor einer Beurteilung des dargestellten Vorgangs selber hüten, da wir ja die näheren Umstände nicht kennen. Bezeichnend aber ist die Aufmachung, wie dieses Bild erschien: in einem Medaillon, umgeben von Wappen und Emblemen und zwei grossen Schilden, das eine mit einem Schlüsselbund, das andere mit Ketten. Raumaufwand: eine volle Seite Imperialformat. (69) [Abb.]: Abb. 62. Zum Thema Deutsche Typen. Echte Photographie deutscher Gefangener, aus "L'illustration". Man wolle mit diesen Gesichtern die gezeichneten und getuschten "Deutschen" vergleichen. (70) [Abb.]: Abb. 63. Echte Photographie deutscher Gefangener, aus "The Graphic" vom 3. Oktober 1914. Zum Vergleich der Typen mit den frei gezeichneten und getuschten "Deutschen". (71) [Abb.]: Abb. 64. "Am Pranger". Aus "Le Matin". Vgl. die Nebenseite. (72) Die nebenstehende Abb. 64. war das Haupt-Schlager-Bild auf der ersten Seite des "Matin" vom 12. Januar 1915: "Am Pranger". In dieser Art werden die Bilder der feindlichen Heerführer gezeigt, für welche sich die Leser nun einmal so interessieren, dass man sie doch irgendwie zeigen muss. "Seht sie an: das sind keine souveränen Fürsten noch führende Generale; das sind keine Obersten; das sind keine Soldaten. Sie tragen auf sich allen Schmutz der Niederträchtigkeiten, durch den sie ihre Uniform und ihre Fahne geschleppt haben." Die Gegenüberstellung über diesen Zeilen hier zeigt an einem Beispiele; wie der Ausdruck der Gesichter verändert wird. Leider haben wir die für das Kronprinzenbild benutzte Unterlage nicht auffinden können. Kennt sie ein Leser, so bitten wir ihn darum, um sie für weitere Auflagen dieser Schrift verwenden zu können. (72) [2 Abb.]: Abb. 65 Der Kronprinz. Mit dem hineingetuschten Ausdruck der Bosheit nach "Le Matin". Abb. 66. Der Kronprinz. Naturaufnahme vom Feld aus der "Berl. Ill. Ztg." (73) [2 Abb.]: Nicht übermalte Photographien des Kaisers aus dem Feld Abb. 67. Der Kaiser im Pelz. Unretuschierte Aufnahme aus dem Feld, von der Berl. Ill.-Gesellschaft. Abb. 68. Der Kaiser mit dem Tornister. Unretuschierte Aufnahme aus dem Feld, von G. Berger. (74) [2 Abb.]: Übermalte Photographien des Kaisers aus französischen Blättern Abb. 69. Der Kaiser. Angeblich echtes photographisches Dokument aus dem "Matin" vom 24. Oktober 1914. Ausdrucksfälschung durch Übertuschen. Abb. 70. Der Kaiser. Eine Aufnahme wahrscheinlich vom Besuch der Schweizerischen Manöver, deren Ausdruck durch Übermalen verändert ist. Aus "Le Miroir". (75) [Abb.]: Abb. 71. "Die weggetuschte Zigarre" I. Die echte Vorlage (76) Abb. 71. Photographie von A. Gross in Berlin. Kaiser und Kronprinz haben sich getroffen und sprechen miteinander, wobei der Kronprinz seine Zigarre vom Kaiser weghält, um ihn nicht durch den Rauch zu belästigen. (76) [Abb.]: Abb. 72. "Die weggetuschte Zigarre" II. Die Fälschung, die als "Dokument" ausgegeben wird. (77) Abb. 72. "Die weggetuschte Zigarre II". "Die Auseinandersetzung ist stürmisch." "Wilhelm II. ist ergrimmt (courroucé), die Gebärde des Kronprinzen ist bezeichnend, und die Offiziere der Suite lächeln ironisch." "Le geste du Kronprinz est signicatif". Um der Hand des Kronprinzen den "bezeichnenden" Ausdruck einer wütenden Gebärde zu geben, ist die Zigarre weggetuscht, welche seine Handhaltung auf dem Original motiviert. Die Fälschung ist also durchaus bewusst. - Man beachte, wie sich alle Gesichter verändert haben. Aber die gefälschte Photographie wird ausdrücklich als "document allemand" bezeichnet. Aus dem "Martin" vom 1. Februar 1915. (77) Titel der bis jetzt erschienenen Flugschriften. ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )
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An diesem Mittwoch könnte der Göttinger Unisenat die Abwahl des vor drei Jahren als Hoffnungsträger gestarteten Präsidenten Metin Tolan einleiten. Wie konnte das passieren? Die so stolze wie krisengeschüttelte "Georgia Augusta" steht vor einem Wendepunkt – mal wieder.
Aula am Wilhelmplatz. Julian Herzog: "Aula am Wilhelmsplatz Georg-August-Universität Göttingen 2017 01.jpg", CC BY 4.0.
ZWEI TAGE VOR DER SITZUNG die über seine berufliche Zukunft entscheiden könnte, unternahm Metin Tolan einen letzten Versuch. In einem Newsletter, der am Montag an die gesamte Universität Göttingen verschickt wurde, schlug der Physiker eine "Schlichtung" vor – "so wie sie etwa bei schwierigen Tarifverhandlungen oder beim Großprojekt 'Stuttgart 21' durchgeführt wurde."
Doch wer sich Anfang der Woche im Senat, dem wichtigsten akademischen Gremium der Stiftungsuniversität, umhörte, bekam den Eindruck: Die Initiative Tolans kommt zu spät. Die meisten Senatoren wollen ihren Plan durchziehen. Sie sprechen von zahlreichen gescheiterten Aussprache- und auch Moderationsversuchen. Sie wollen ihren Unipräsidenten jetzt per Abwahl aus seinem Amt entfernen. Und haben, wie es aussieht, auch die erforderliche Dreiviertelmehrheit dafür.
Es würde den Rahmen sprengen, alle Gründe dessen zu beschreiben, was sie in Göttingen, dieser stolzen, 1737 eröffneten Universität, als "Polykrise" bezeichnen. Da ist das Trauma Exzellenzstrategie: 2012 verlor die Hochschule ihren Exzellenztitel. 2018 reichte es nur noch für einen einzigen Exzellenzcluster. 2024 scheiterte Göttingen gar schon in der Vorauswahl mit allen neuen Anträgen – so dass sich alle verbliebenen Hoffnungen auf die Verteidigung des bestehenden Clusters "Multiscale Bioimaging: von molekularen Maschinen zu Netzwerken erregbarer Zellen" richten. Und das in einer Universität, die sich lange auf Augenhöhe mit Heidelberg, München oder Berlin wähnte.
Nach der Fast-Pleite 2018 war die damalige Präsidentin Ulrike Beisiegel nicht mehr lange im Amt. Ihr wurde Beratungsresistenz vorgeworfen. Sie erklärte, wohl unter Druck, ihren Rückzug. Als nächstes das Debakel um Beisiegels bereits gewählten Nachfolger Sascha Spoun, gegen den eine einflussreiche Gruppe von Professoren rebellierte. Es war ein Kampf mit harten Bandagen, inklusive Protesten gegen ein angeblich undemokratisches Wahlverfahren und eine erfolgreiche Konkurrentenklage. Im Kern aber ging es wohl darum, dass Spouns Kritiker den Wirtschaftswissenschaftler und langjährigen Präsidenten der Leuphana-Universität Lüneburg für ein akademisches Leichtgewicht hielten, einen Managertypen, der nicht zu dem Bild passte, das sie von Göttingen hatten.
Spoun sagte entnervt ab, der damalige Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) drohte mit der Einsetzung eines Staatskommissars. Was immerhin dazu führte, dass die zerstrittene Universität sich auf einen Übergangskandidaten einigte: den gerade pensionierten Max-Planck-Direktor Reinhard Jahn, der Anfang Dezember 2019 ins Amt kam.
Die 13 Monate mit Reinhard Jahn seien für Göttingen die beste Zeit seit langem gewesen, sagen viele
"Die legale Basis meiner Bestellung war kompliziert, ich habe die ganzen juristischen Finessen selber nicht hundertprozentig nachvollzogen", sagte Jahn Mitte 2020, ein halbes Jahr nach seinem Amtsantritt, hier im Blog. "Aber die Gremien der Universität haben mir ihre Unterstützung signalisiert, sonst hätte ich es sicher nicht gemacht. Und ich operiere wie ein normaler Unipräsident – bis ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt worden ist."
Jahns 13 Monate dauernde Präsidentschaft, sagen viele inzwischen, sei eine Zeit der Beruhigung gewesen und die beste Zeit, die Göttingen seit langem gehabt habe: mit der Hoffnung auf ein Ende der Zerrissenheit, den Abschied von den Selbstzweifeln und die Rückkehr in die erste Liga der deutschen Universitäten.
Und tatsächlich schien man in Metin Tolan die ideale Verkörperung dieses Neuanfangs gefunden zu haben: ein anerkannter Forscher, ausgezeichnet von der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, ein erfahrener Hochschulmanager nach zwölf Jahren Prorektorat an der TU Dortmund und – vielleicht am wichtigsten – ein begnadeter Wissenschaftskommunikator.
Neben seiner Forschung zum Verhalten von Grenzflächen so genannter "weicher Materie" (Polymere, Flüssigkeiten oder Biomaterialien) schrieb Tolan populärwissenschaftliche Sachbücher und hielt erfolgreiche und humoristische Vorträge zur Physik des Fußballs, der Physik bei Star Trek oder bei James Bond. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Stifterverband hatten ihn für sein Engagement mit dem Communicator-Preis geehrt.
Zu Anfang jede Menge richtige Sätze
Und Tolan sagte nach seiner Wahl Anfang 2021 jede Menge richtige Sätze: Göttingen könne nur das Ziel haben, zu den Top 10 der Universitäten in Deutschland zu gehören. "In Wirklichkeit gehört sie längst dazu, das zeigen fast alle einschlägigen Rankings." Bis auf eines, das allerdings in der Wissenschaft besonders viel zähle: die Exzellenzstrategie. "Wir müssen uns als Universität so aufstellen, dass wir 2026, wenn die nächste Wettbewerbsrunde ansteht, gut vorbereitet sind. Dazu braucht es aber mehr, als dass sich nur einige wenige Bereiche stark entwickeln. Wir müssen alle Teile der Universität in ihren Potenzialen mitnehmen und anheben."
Was aus den Exzellenz- und Befriedungsplänen wurde: An der Wettbewerbsrunde 2026, für die mindestens zwei Exzellenzcluster nötig wären, nimmt Göttingen nicht einmal mehr teil. Mit dem langjährigen Vizepräsidenten Norbert Lossau lieferte sich Tolan 2023 über Monate einen skurrilen Personalstreit, der bundesweit Schlagzeilen machte und vor allem eines war: ein Führungs-GAU, der Tolan erstmals heftige Kritik vom damaligen Senat einbrachte.
Gut zwei Jahre nach seinem Amtsantritt befand sich der vermeintlich so begnadete Kommunikator Tolan "selbst in einer Göttinger Kommunikationskrise, die zumindest von ihrer Absurdität her die vergangenen in den Schatten stellen könnte", kommentierte ich im April 2023 hier im Blog. "Und er muss sich fragen lassen, inwiefern er diese Krise mit seinem eigenen Kommunikationsstil mit verursacht hat."
Schon wenige Monate später ging es erneut hoch her. Das mit Hilfe der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) aufgelegte Projekt "Pro.Admin" zur Optimierung von Verwaltung und zentralen Einrichtungen stieß auf Ängste und verursachte weitere teils überregionale Presseartikel.
Als Berichte über Umstrukturierungspläne für die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB) die Runde machten, erreichte ein Protestbrief für die Sicherung der SUB über 2.700 Unterschriften. Die Universität beruhigte die Gemüter mit einem Bekenntnis zur SUB, doch "Pro.Admin", das weit über die SUB hinausreichte, ging weiter. Der Personalrat kritisierte in einer internen Stellungnahme "eine Reduktion der Zufriedenheit der Beschäftigten", welche nicht überraschend sei, "da der bisherige Prozess den Beschäftigten wenig Raum bietet mitzugestalten – also selbst keine Kultur des Gestaltens etabliert". Der langjährige SUB-Direktor Wolfram Horstmann ging nach Karlsruhe, die Leitung der SUB wurde umstrukturiert; die wissenschaftliche Gesamtleitung übernahm, für viele überraschend, im Juni 2024 Thomas Kaufmann, Theologieprofessor, Leibniz-Preisträger und eine der lautesten Stimmen im Machtkampf nach dem Rücktritt von Ex-Präsidentin Ulrike Beisiegel.
"Das Vertrauen in die Fähigkeiten des Präsidenten ist weitestgehend im kompletten Senat verlorengegangen"
Die finanzielle Situation der seit Jahren verschuldeten Stiftungsuniversität war weiter schlecht, der Spardruck auf alle Teile der Universität hoch, verstärkt durch die seit vielen Jahren unzureichende Hochschulfinanzierung durch das Land.
In den vergangenen beiden Jahren hätten mehrere Punkte, zum Beispiel die Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen, die abnehmende Zusammenarbeit zwischen Universität und Universitätsmedizin, aber auch mit den außeruniversitären Einrichtungen sowie "die Präsentation und Durchführung des Pro.Admin Prozesses oder das Mikromanagement mit unzureichender Priorisierung bedeutsamer Projekte, eine zunehmend kritische Wahrnehmung des Präsidenten in Teilen des gewählten Senats bewirkt", hieß es schließlich in einem auf den 4. August 2024 datierten Memorandum des Senats.
Es war die Reaktion auf eine Strategie-Präsentation Tolans, die dieser kurz vorher unter dem Titel "Bilanz & Ausblick nach 3 Jahren Präsidium Metin Tolan" gehalten hatte und die von den meisten Senatoren und vielen Dekanen als unterkomplex empfunden wurde. "Keine*r der 26 anwesenden Personen war vom vorgestellten Zukunftskonzept des Präsidenten überzeugt", hält das Memorandum als Ergebnis eines anschließenden Austauschs von Senatoren und Dekanen fest. "Das Vertrauen in die Fähigkeiten des Präsidenten, die Universität erfolgreich zu führen, ist weitestgehend im kompletten Senat, d.h. nicht nur unter den stimmberechtigten Mitgliedern, verlorengegangen."
Das Video der Präsentation ist inzwischen online, Tolan verweist in seinem Newsletter-Schreiben sogar darauf, "so dass Sie sich selbst ein Bild machen können" über die Bilanz seiner bisherigen Amtszeit, die finanzielle Situation der Universität "und einen strategischen Ausblick in die Zukunft". Direkt nach Tolans Präsentation, sagt einer, der dabei war, sei bei vielen der Eindruck jedenfalls sehr deutlich gewesen: "Der kann es einfach nicht."
In dem Memorandum des Senats vom 4. August stand denn auch: Eine Wiederwahl Tolans 2026 werde es nicht geben. "Die Nachricht der bitteren Niederlage der Universität in der Exzellenzinitiative mit dem Scheitern aller eingereichten Cluster-Skizzen hat viele Angehörige der Universität schockiert und eine kritische Selbstreflexion ausgelöst. Wer sind wir als Universität? Wofür stehen wir und wie wollen wir uns als Universität nun für die Zukunft aufstellen?"
Weiter erklärten die Senatoren: Viele hätten diese Zäsur auch als eine Möglichkeit des Aufbruchs gesehen, in der man sich befreit vom Druck der laufenden Exzellenzinitiative auf die eigenen, dringenden Baustellen, wie die finanzielle Lage der Universität und das Schaffen neuer strategischer Handlungsspielräume konzentrieren könne. "Dazu war die Erwartung an den Präsidenten der Universität, eine Aufbruchsstimmung zu initiieren und ein Momentum zu schaffen, in dem eine Vision für die Zukunft kreiert werden kann." Leider hätten weder die Veranstaltung mit allen Professoren der Universität oder die folgende(n) Senatssitzung(en) noch der universitätsweite "Augusta-Dialog" die erwarteten Themen behandelt. "Insbesondere wurde eine Aufbruchsstimmung einschl. einer kritischen Selbstreflexion durch den Präsidenten nicht oder unzureichend geliefert."
Feindseligkeiten, Warnungen und die Drohung mit einem Staatskommissar
Das Memorandum der Senats klang wie eine letzte Mahnung an Tolan zu handeln, um zumindest seine Amtszeit beenden zu können. Mitte August gab es nochmal ein Gespräch von Senats- und Dekanevertretern mit Tolan in Gegenwart des Stiftungsratsvorsitzenden Peter Strohschneider, doch auch das besserte nichts mehr, im Gegenteil: Die Fronten verhärteten sich weiter. Von Feindseligkeiten und einer konfrontativen Atmosphäre war anschließend die Rede.
30 Professoren und verschiedener Fakultäten und Max-Planck-Institute, darunter Reinhard Jahn, wandten sich in einer öffentlichen Erklärung gegen Tolans Abwahl. Man warne "eindringlich vor Maßnahmen, welche die Handlungsfähigkeit des Präsidiums auf unabsehbare Zeit lähmen könnten".
Auch Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) stärkte Tolan mehrfach und teilweise öffentlich den Rücken. "Ich glaube, dass der Universität im Moment nicht damit gedient wäre, die Handlungsfähigkeit des Präsidiums anzugreifen", sagte er dem Göttinger Tageblatt. Tolan besitze sein Vertrauen. Und wie schon sein Vorgänger drohte Mohrs im Falle einer Abwahl des Präsidenten zumindest indirekt mit einem vom Ministerium eingesetzten Staatsbeauftragten, wie er übrigens seit Juli 2024 an der Musikhochschule Hannover amtiert. Obgleich Mohrs, wie die TAZ schrieb, sich eigentlich nur auf Spekulationen zu solchen "Worst-Case-Szenarien" eingelassen hatte.
Der Senat wiederum meldete sich am 21. September erneut zu Wort mit einer "Stellungnahme der Mehrheit des stimmberechtigten Senats zur Zukunft der Universität", unterstützt von elf der 13 stimmberechtigten Mitglieder: Mit Rückblick auf die bisherige Performance des Präsidenten als auch im Hinblick auf das zurückliegende Gespräch gebe es "keine belastbaren Ansätze, wie eine konstrukive Lösung der obigen Probleme und Aufgaben erreicht werden kann und wie ein Neuanfang glaubwürdig von ihm vertreten werden kann". Die verbleibende Amtszeit des Präsidenten werde als zu lang angesehen. "Das Risiko ist zu groß, dass die Universität in 2,5 Jahren noch schlechter dasteht, interne Gräben vertieft werden und noch mehr Personal resigniert die Universität verlässt." Es bleibe nur noch das Instrument der Abwahl, um kurzfristig einen Führungswechsel in die Wege zu leiten.
Dass Tolan sich öffentlich zu der Kritik an seiner Person äußerte, gehörte in den vergangenen Jahren hingegen zu den Ausnahmen. Er mache das nicht gern, erklärte er bereits Anfang 2021 hier im Blog: "öffentlich über interne Konflikte meiner Universität zu sprechen. Das habe ich in Dortmund so gehalten, und das werde ich in Göttingen so fortsetzen. Wie in einer guten Familie sollte man auch an einer Universität versuchen, Probleme möglichst selbst zu lösen." Seine Aufgabe als künftiger Unipräsident bestehe auch darin, dass die Universität Göttingen ihre Konflikte künftig nicht mehr so stark nach außen trage.
Tolan weist die Vorwürfe zurück und spricht von Diffamierungen
An diesem selbstgesteckten Ziel jedenfalls ist Tolan jetzt gescheitert. Und ging unmittelbar vor seiner möglichen Abwahl nun selbst an die Öffentlichkeit. Zwar enthielt sein Newsletter-Text vom Montag das Schlichtungsangebot, vor allem aber jede Menge Gegenangriffe in Richtung seiner Kritiker. "Angesichts der Tatsache, dass ich mich in der Presse mit diffamierenden Aussagen über meine Person konfrontiert sehe", schrieb Tolan, wolle er seiner bisherigen Linie entgegen den Newsletter nun doch nutzen, "um mein Bedauern über diese Vorgehensweise und das damit erreichte Niveau auszudrücken".
In der Stellungnahme von Akteurinnen und Akteuren des Senates, die breit über die Universität verteilt wurde und "erwartungsgemäß" auch die Presse erreicht habe, werde ihm "weder Problembewusstsein noch Kritikfähigkeit", dafür aber ein "konfrontativer Führungsstil" attestiert. Darüber hinaus herrsche angeblich ein "zunehmendes Klima der Einschüchterung". Des Weiteren, so könne man der Presse entnehmen, "mangele es mir an der 'Fähigkeit, in schwierigen Situationen mit der notwendigen Professionalität zu agieren', stattdessen ließe ich mich 'immer wieder von Emotionalitäten und gefühlten Verletzungen leiten'".
Tolan betone, er weise die erhobenen Vorwürfe – auch zum Umgang mit Mitarbeitenden – mit aller Deutlichkeit zurück, da sie unsubstantiiert und unzutreffend seien. Durch die Pauschalität der Behauptungen werde ihm keine Möglichkeit gegeben, die Verdächtigungen zu entkräften, fügte der Präsident hinzu, während "der große Zuspruch der vergangenen Wochen" ihm zeige, "dass diese persönlich verletzende Kritik von zahlreichen Angehörigen der Universität, des Göttingen Campus und unserer Aufsichtsgremien nicht geteilt wird".
Eine Verteidigungsstrategie, die allerdings hochproblematisch erscheint: Indem Tolan der Senatsmehrheit persönlich verletzende Kritik vorwirft, unterstellt er seinen Kritikern seinerseits pauschal niedere Motive und versucht, das von der Universität erst vor kurzem neu gewählte Gremium in einen Gegensatz zu denen zu bringen, die sie gewählt haben. Was wiederum in Ton und Inhalt viel von dem zu bestätigen scheint, was die Senatoren Tolan an Schwächen attestiert haben.
Der in Göttingen auf die Spitze getriebene
Zustand deutscher Universitätsbefindlichkeiten
Das Bild der Universität als große Familie, in der man Probleme unter sich und abseits der Öffentlichkeit löst, kann man ebenfalls hinterfragen hinsichtlich seiner Eignung als Führungsverständnis in einem akademischen System, das weiter von Hierarchien und Abhängigkeiten geprägt ist.
An anderer Stelle hingegen trifft der Präsident in dem Newsletter den Nagel auf den Kopf: Er wolle, schreibt er, seine Sorge um die Zukunft der Universität teilen, "die bereits in den Jahren vor meinem Amtsantritt durch interne Querelen in eine Abwärtsbewegung geriet. Diese langjährig anhaltenden Querelen und die damit verbundene öffentliche Berichterstattung lassen keinen Zweifel daran, dass die Universität Probleme mit der akademischen Selbstverwaltung hat." Von außen betrachtet könnten diese Vorgänge seit der Umwandlung Göttings in eine Stiftungsuniversität gar als "Indiz gesehen werden, dass wir mit dieser Freiheit nicht angemessen umgehen können".
Diesen in Göttingen auf die Spitze getriebene Zustand deutscher Universitätsbefindlichkeiten zwischen vielstimmigen Gremien, selbstbewussten Fakultäten und teilweise übergroßen Wissenschaftler-Egos hatte Tolan übrigens vor seinem Amtsantritt noch bestritten. "Das, was in Göttingen passiert ist", sagte er im Januar 2021 mit Blick auf Beisiegels Rücktritt, Spouns Verzicht und Jahns Interimspräsidentschaft, "ist insofern so außergewöhnlich nicht".
Es habe eine Krise gegeben, aber ähnliche Krisen habe es auch schon an Universitäten anderswo in Deutschland gegeben, und es werde sie auch künftig geben. "Göttingen war in den vergangenen zwei, drei Jahren nicht die einzige Universität, an der sich die Wahl eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin etwas schwieriger gestaltete. Das ist, ich sagte es, ein Stückweit systembedingt: Auch in Zukunft werden hier wie anderswo die verschiedenen Charaktere aufeinanderprallen, aber hoffentlich in Göttingen nicht mehr ganz so heftig wie zuletzt."
Am Ende scheinen vier Dinge klar
Wie geht es weiter? Nach einer Aussprache mit Tolan plant der Senat am Mittwochnachmittag direkt eine Abstimmung. Mindestens zehn der 13 Senatoren müssen für seine Abwahl stimmen, die Senats-Stellungnahme zur geplanten Abwahl im September hatte elf Unterzeichner.
Doch wäre Tolan selbst dann noch im Amt, denn die Abwahl muss durch den Stiftungsausschuss Universität bestätigt werden, dessen Vorsitzender Strohschneider als Unterstützer Tolan gilt. Falls die Bestätigung ausbleibt, müsste ein Einigungsversuch zwischen Senat und Stiftungsausschuss folgen. Bleibt der wiederum ohne Erfolg, kann der Senat erneut abstimmen – und dann wäre die Abwahl gültig. Aber wie lange würde dieses Verfahren dauern? Und was würde das in der Zwischenzeit mit der Universität machen?
Am Ende, so scheint es, sind vier Dinge klar. Erstens: Die Universität Göttingen hat ein Problem mit sich, das weit über den gegenwärtigen Präsidenten hinausgeht. Zweitens: Der gegenwärtige Präsident ist mindestens an den selbstgesteckten Zielen, die Universität zu befrieden und ein besseres Ergebnis bei der Exzellenzstrategie zu erreichen, gescheitert. Hinzu kommt: Mit seiner Kommunikation und seinem Führungsverständnis scheint er die Krise eher noch zu befeuern denn zu beruhigen. Drittens: Ein Staatsbeauftragter muss kein Schreckensszenario sein, im Gegenteil, siehe Reinhard Jahn oder – aktuell an der Musikhochschule Hannover – der hochkompetente und respektierte Hans-Jürgen Prömel. Doch sie sind nur gut für den Übergang. Denn viertens: Wer eine Abwahl betreibt, muss auch einen Plan haben, wie es danach weitergeht.
Anmerkung: Ich habe den Artikel am 02. Oktober mittags leicht ergänzt.
Nachtrag am 02. Oktober, 21 Uhr
Senat startet Abwahlverfahren
Wie erwartet hat der Uni-Senat Tolan am Mittwochabend mit elf von 13 Stimmen abgewählt – nach fast sechsstündiger zuerst öffentlicher, dann nichtöffentlicher Diskussion. Die Abwahl muss nun vom Stiftungsausschuss Universität bestätigt werden, dessen Vorsitzender Peter Strohschneider wie berichtet als Unterstützer Tolans gilt.
Nach der Senatsentscheidung veröffentlichte die Universität auf ihrer Website ein Statement Tolans: "Ich bedauere diesen Schritt des Senates sehr und insbesondere, dass sich der Senat nicht bereitgefunden hat, sich auf einen Prozess der Schlichtung einzulassen. Auch die persönlichen Angriffe haben mich verletzt und sollten im Nachhinein noch aufgearbeitet werden. Ich bedanke mich für die große Unterstützung, die ich in den letzten Wochen von unseren Aufsichtsgremien, dem Ministerium und in großer Zahl von Personen innerhalb und außerhalb der Universität erfahren habe."
Falls die Bestätigung der Abwahl Tolans durch den Stiftungsausschuss ausbleibt, müsste ein Einigungsversuch zwischen Senat und Stiftungsausschuss folgen. Bleibt der wiederum ohne Erfolg, kann der Senat erneut abstimmen – und dann wäre die Abwahl gültig. Wie lange diese Prozedur dauert, wird sich zeigen. "Die Grundordnung der Universität und das Hochschulgesetz sehen vor, dass der Präsident bis zu diesem Zeitpunkt im Amt bleibt", teilt die Universität mit. Bis dahin befindet die "Georgia Augusta" in einem Schwebezustand – mal wieder.
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Der IQB-Bildungstrend zeigt: Innerhalb von sieben Jahren ist die Deutschkompetenz von Neuntklässlern auf den Stand abgerutscht, den 2015 Siebt- und Achtklässler hatten. Dafür gibt es viel mehr Jugendliche, die richtig gut Englisch können – trotz der Corona-Schulschließungen. IQB-Direktorin Petra Stanat über die Suche nach den Ursachen – und die Gestaltungsaufgaben der Bildungspolitik.
Petra Stanat ist Psychologin, Bildungsforscherin und seit 2010 Direktorin des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB). Foto: IQB Berlin.
Frau Stanat, nach 2009 und 2015 hat das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zum dritten Mal im Auftrag der Kultusminister die sprachlichen Kompetenzen der Neuntklässler in Deutschland überprüft. Jetzt liegen sie vor, die Ergebnisse des "IQB-Bildungstrends 2022". Sind irgendwelche Überraschungen dabei?
Für mich persönlich zum Teil schon. Ich hatte zwar erwartet, dass es wie im vergangenen Jahr im IQB-Bildungstrend für die Grundschulen auch in der neunten Jahrgangsstufe einen Rückgang in den erreichten Kompetenzen geben würde, allein schon wegen des Ausfalls von Präsenzunterricht und anderen Einschränkungen während der Corona-Zeit. In Deutsch mussten wir diesen
Rückgang jetzt tatsächlich auch feststellen, und zwar in allen drei untersuchten Kompetenzbereichen Lesen, Orthografie und Zuhören. Womit ich aber nicht gerechnet hatte: dass er in Deutsch derart heftig ausfällt. Und was mich noch mehr überrascht hat: dass die Schülerinnen und Schüler fast spiegelbildlich in Englisch so stark zulegen würden, sogar ebenso stark wie zwischen 2009 und 2015, als wir keine Pandemie hatten. Das ist ein bemerkenswerter Befund.
"Ein Lernrückstand zwischen einem und zwei Schuljahren im Vergleich zu 2015."
Wie heftig ging es denn runter in Deutsch und wie kräftig nach oben in Englisch?
In Deutsch beträgt der Rückgang zwischen den Jahren 2015 und 2022 im Lesen 25 Kompetenzpunkte, in der Orthografie 31 Punkte und im Zuhören sogar 44 Punkte. Wenn man das in Unterrichtzeit umrechnet, was allerdings in der Sekundarstufe schwierig ist, entspricht das je nach Kompetenzbereich einem Lernrückstand zwischen einem und zwei Schuljahren im Vergleich zu 2015.
Nur zur Klärung: Das heißt, heutige Neuntklässler sind in Deutsch auf dem Stand, den 2015 Siebt- oder Achtklässler hatten?
Wie gesagt: Diese Umrechnung ist aus verschiedenen Gründen nicht exakt, deshalb sollte man sie nicht allzu wörtlich nehmen, aber richtig ist in jedem Fall: Wir sprechen von einer massiven Verschlechterung der Ergebnisse in Deutsch. Umgekehrt erreichten die Schülerinnen und Schüler in Englisch im Leseverstehen im Schnitt 22 Punkte und im Hörverstehen 23 Punkte mehr, was wiederum etwa der Lernzeit von einem halben Schuljahr gleichkommt. Auch das ist erstaunlich viel. >>>
Stichproben, Risikogruppen und Länder-Unterschiede: die IQB-Ergebnisse in der Zusammenfassung
Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends basieren auf repräsentativen Stichproben in allen 16 Bundesländern, die insgesamt mehr als 35.000 Neuntklässler umfassten. Untersucht wurden 2022 die Kompetenzen in Deutsch, Englisch und (in einzelnen Bundesländern) Französisch, die Testaufgaben orientierten sich an den KMK-Bildungsstandards.
In Deutsch verfehlten im Kompetenzbereich Lesen fast 33 Prozent aller Schüler den Mindeststandard, der als Untergrenze für den Mittleren Schulabschluss (MSA) angesetzt wird, im Zuhören 34 Prozent und in der Rechtschreibung 22 Prozent, jeweils ein massiver Anstieg gegenüber der letzten Messung von 2015. Auch die durchschnittlichen Kompetenzen aller Neuntklässler rutschten ab, je nach Bereich um 25 bis 44 Punkte, was laut IQB-Direktorin Stanat grob dem Stoff von ein bis zwei Schuljahren entspricht. Der Rückgang betraf in unterschiedlicher Stärke fast durchgängig alle Bundesländer.
Genau umgekehrt verlief die Entwicklung in Englisch. Im Leseverstehen ging es im Vergleich zu 2015 um 22, im Hörverstehen um 23 Kompetenzpunkte hoch, wobei fast alle Länder einen positiven Trend verzeichneten. Damit setzt sich die seit 2009 beobachtete Aufwärtsbewegung fort.
Allerdings wurde die Risikogruppe derjenigen Schüler, die die Mindeststandards verfehlen, nicht in gleichem Maß kleiner, was laut IQB darauf hinweist, dass die Kompetenzsteigerung besonders bei den mittelguten und den leistungsstarken Schülern stattgefunden hat. Immer noch liegen 24 Prozent der Neuntklässler unterhalb der MSA-Mindestanforderungen für Englisch im Leseverstehen und 14 Prozent im
Hörverstehen. Immerhin: Legt man die geringeren Mindeststandards für den Ersten Schulabschluss (ESA, früher Hauptschulabschluss) an, verfehlen diese beim Lesen weniger als neun und beim Hörverstehen weniger als zwei Prozent aller Schüler.
Am besten fielen die Deutsch-Ergebnisse erneut in Bayern und Sachsen aus, die Risikogruppen waren auch in Sachsen-Anhalt sowie teilweise in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen vergleichsweise klein. Besonders schwach schnitten laut IQB nahezu durchgängig Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen ab. Erfreulich: In Englisch gelingt es den meisten Ländern, den Anteil der Schüler unterhalb der ESA-Mindeststandards auf dem deutschen Durchschnittsniveau zu halten. Im Schnitt besonders gute Ergebnisse erreichen die Neuntklässler in Bayern und Hamburg sowie in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Auffällig ist, dass in Englisch wie schon 2015 die ostdeutschen Bundesländer gegenüber dem Westen schlechter da stehen als der Westen.
In der Gesamtbetrachtung beider Fächer liegen neben Bayern die Länder Baden-Württemberg und Hamburg jeweils in mehreren Kompetenzbereichen statistisch signifikant über dem Bundesdurchschnitt.
Eine gute Nachricht noch am Ende: Angesichts der aktuell sehr negativ geprägten Diskussion über den Lehrerberuf, sagt IQB-Direktorin Stanat, "hat mich der Befund erfreut, dass mehr als 70 Prozent der Lehrkräfte sagen, dass sie sehr zufrieden mit ihrer Berufswahl sind." Politik, Gesellschaft und gerade auch die Lehrerverbände müssten aufpassen, dass sie den Beruf nicht systematisch schlecht redeten, warnt Stanat.
>>> Sie geben beim Bildungstrend zusätzlich den Anteil der Schülerinnen und Schüler an, die die Mindeststandards verfehlen. Was genau bedeutet das?
Die Kultusministerkonferenz hat auf Grundlage der Bildungsstandards auch festgelegt, was Kinder und Jugendliche in bestimmten Klassenstufen mindestens können sollten in Deutsch, Englisch und anderen Fächern. Also im Sinne einer Untergrenze, die von allen erreicht werden sollte, um erfolgreiches Weiterlernen und Teilhabe zu ermöglichen. Dabei wird nach dem angestrebten Schulabschluss unterschieden. Das absolute Minimum ist der Mindeststandard für den früheren Hauptschulabschluss, der heute als Erster Schulabschluss bezeichnet wird. Den sollten wirklich alle erreichen.
Wer diesen Mindeststandard nicht beherrscht, kann nicht richtig lesen, rechnen oder schreiben?
Vereinfacht kann man das so sagen. Zumindest wird ohne das Beherrschen der Mindeststandards ein erfolgreicher Übergang in eine Berufsausbildung und gesellschaftliche Teilhabe deutlich erschwert sein. Und wir sehen, dass je nach Kompetenzbereich in Deutsch acht bis 18 Prozent der Jugendlichen dieses Minimum nicht mehr erreichen. Legen wir die höheren, aber immer noch sehr moderaten Mindeststandards für den Mittleren Schulabschluss an, verfehlen diese im Lesen und Zuhören inzwischen ein Drittel der Neuntklässler in Deutschland. In der Orthografie ist es gut ein Fünftel. Da inzwischen sehr viele Berufe den mittleren Schulabschluss erfordern, ist auch diese Gruppe zu groß und im Vergleich zu 2015 stark gewachsen: je nach Kompetenzbereich und Abschlussart um vier bis 16 Prozentpunkte – wobei die Leistungen im Zuhören besonders kräftig abgefallen sind, das war schon im Bildungstrend für die Grundschule der Fall.
"Deutlich mehr Jugendliche,
die richtig gut Englisch können."
Geben Sie bitte ein konkretes Beispiel für eine Aufgabe, die ich richtig beantworten muss, um den Mindeststandard für den Ersten Schulabschluss zu erfüllen.
Zum Beispiel lesen die Jugendlichen einen 70 Wörter umfassenden Text über die Seidenstraße, in dem wörtlich steht, dass es sich um die wichtigste Handelsroute zwischen Asien und Europa handelte. Dennoch wird zur Frage, "Was war die Seidenstraße laut Text?" nicht mit hoher Sicherheit die Antwortalternative "ein Handelsweg zwischen Asien und Europa" angekreuzt. Oder bei einer Korrekturaufgabe zur Orthografie wird in dem Satz "Das rote Auto hate das Kennzeichen MM-NB 612" nicht mit hoher Sicherheit das Wort "hate" korrigiert.
Sehen wir wenigstens umgekehrt, dass die Risikogruppen in Englisch kleiner geworden sind?
Sie sind zumindest nicht größer geworden. Die Kompetenzverbesserungen, die wir insgesamt beobachten, sind vor allem im mittleren und oberen Leistungsbereich festzustellen. Diejenigen Jugendlichen, die den Mittleren Abschluss anstreben, erreichen zu deutlich höheren Anteilen die Regelstandards und sogar die sogenannten Optimalstandards, hier sehen wir einen Anstieg in den Prozentwerten um zehn bis 14 Prozentpunkte. Anders formuliert: Im Vergleich zu 2015 gibt es heute deutlich mehr Jugendliche, die richtig gut Englisch können.
"Der Trend in Deutsch zeigt auch bei den nicht zugewanderten Jugendlichen nach unten. Es ist in der aktuellen Debatte sehr wichtig, das festzuhalten."
So erfreulich die Entwicklung in Englisch ist: Die Bildungsdebatte der nächsten Tage wird sich vermutlich um die dramatisch schlechteren Ergebnisse in Deutsch drehen. Die Kultusminister könnten sagen, schuld sei nicht die Bildungspolitik, sondern verantwortlich seien die Corona-Schulschließungen und die Flüchtlingsströme seit 2015.
Da ist ja bestimmt auch etwas dran, nur wissen wir nicht, welchen Einfluss genau Corona hatte, das können wir nicht messen. Dafür, dass die Pandemie eine erhebliche Rolle gespielt hat, spricht jedoch, dass wir in praktisch allen Bundesländern unabhängig von ihrer Ausgangslage eine deutlich negative Entwicklung beobachten. Gleichzeitig erzielten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler erneut signifikant schwächere Ergebnisse als der Durchschnitt, und der Anteil dieser Schülerinnen an der Gesamtschülerschaft in Deutschland ist seit 2015 um fünf Prozentpunkte auf insgesamt neun Prozent gestiegen. Wahr ist aber auch: Selbst wenn wir statistisch so tun, als hätte sich die Zusammensetzung der Schülerschaft seit damals nicht verändert, zeigt der Trend trotzdem eindeutig nach unten. Und auch bei den Jugendlichen ohne Zuwanderungshintergrund sehen wir in Deutsch einen Kompetenzrückgang, wenn auch weniger stark. Es ist in der aktuellen Debatte sehr wichtig, das festzuhalten.
Wirkt sich hier der vielerorts extreme Lehrkräftemangel aus?
Das können wir anhand unserer Daten nicht untersuchen. Eigentlich wollten wir uns ansehen, ob Schülerinnen und Schüler, die von nicht traditionell ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden, weniger gute Ergebnisse erzielen. Aber diese Auswertung ist daran gescheitert, dass die Gruppe der Quer- und Seiteneinsteigenden in den sprachlichen Fächern immer noch vergleichsweise klein ist: Von den etwa 1250 befragten Lehrkräften in unserer Studie betrifft das nur 40 Deutsch- und 59 Englischlehrkräfte. Der Anteil der Berufsanfänger, die ohne reguläres Lehramtsstudium unterrichten, steigt zwar, aber auf die Ergebnisse des Bildungstrends 2022 dürfte sich das kaum ausgewirkt haben.
Eben sagten Sie, die durchschnittlichen Kompetenzen seien in praktisch allen Bundesländern gesunken, aber es gibt schon noch deutliche Unterschiede, oder?
In der Tat kann man einige Länder herausheben. Hamburg zum Beispiel, das sich in den vergangenen 13 Jahren sukzessive hochgearbeitet hat, 2009 noch zu den Schlusslichtern zählte und jetzt in Deutsch im Mittelfeld liegt, in Englisch teilweise mit an der Spitze. Und das bei einem sehr hohen Anteil an Einwandererkindern wohlgemerkt. Erstaunlich finde ich auch, dass in Baden-Württemberg in mehreren Kompetenzbereichen wieder etwas bessere Ergebnisse erzielt werden als in Deutschland insgesamt. Auf die enttäuschenden Ergebnisse früherer Bildungstrends hat dieses Land strategisch reagiert, und vielleicht zeichnet sich hier schon eine Trendwende ab. Das lässt sich jetzt aber noch nicht mit Sicherheit sagen.
"Die Dynamik in Baden-Württemberg hat mich beeindruckt. Sogar der Ministerpräsident hat sich intensiv mit den Ergebnissen beschäftigt."
Baden-Württembergs damalige Kultusministerin Susanne Eisenmann hatte die Losung ausgegeben, von Hamburg lernen zu wollen.
Eine genaue Ursache-Wirkungs-Analyse kann ich Ihnen leider nicht bieten, nur einen Eindruck: Nach Veröffentlichung des Bildungstrends 2015 bin ich sehr oft nach Baden-Württemberg eingeladen worden, und es fanden dort viele bildungspolitische Diskussionen statt, unter Beteiligung von Politik, Administration, Schulpraxis, Bildungsforschung und Verbänden. Sogar der Ministerpräsident hat sich intensiv mit den Ergebnissen beschäftigt. Man war sich einig, dass etwas passieren muss. Diese Dynamik, die unter anderem in der Gründung von zwei Instituten mündete, die Bildungsprozesse wissenschaftlich fundiert unterstützen sollen und sehr überzeugende Arbeit leisten, hat mich beeindruckt.
Beeindruckend ist allerdings auch, wie sich Länder wie Bayern oder Sachsen von Mal zu Mal weit vorn halten. Wie ist das zu erklären?
Diese Frage stellt sich bei jedem Bildungstrend, und ehrlich gestanden habe ich darauf immer noch keine guten Antworten. Ein Faktor ist sicher, dass der Anteil zugewanderter Schülerinnen und Schüler in diesen Ländern geringer ist als in vielen der anderen Länder, vor allem in Sachsen. Das sieht man ansatzweise in Analysen, in denen wir statistisch so tun als wäre die Schülerschaft in allen Ländern so zusammengesetzt wie in Deutschland insgesamt, bezogen auf den sozioökonomischen und den zuwanderungsbezogenen Hintergrund. Dann schrumpft der Vorsprung in den erreichten Kompetenzen für Sachsen und Bayern etwas, er verschwindet aber keineswegs. Es müssen also weitere Faktoren eine Rolle spielen. Vielleicht ein besonders ausgeprägter Konsens darüber, dass Lernerfolg in grundlegenden Kompetenzbereichen wirklich zentral ist und auf sich abzeichnende Probleme reagiert werden muss. Und in Bayern hatte ich immer wieder den Eindruck, dass einmal getroffene bildungspolitische Entscheidungen von einer gut funktionierenden Bildungsverwaltung umgesetzt werden und in der Praxis auch ankommen. Wenn die bildungspolitischen Entscheidungen fundiert und zielführend sind, ist das natürlich von Vorteil. Aber das sind wirklich nur Spekulationen, die auf subjektiven Eindrücken und Gesprächen basieren.
Sie haben den Einfluss der Corona-Pandemie auf den Schulbetrieb erwähnt, den teilweise viele Wochen langen Distanzunterricht zum Beispiel. Wie kann es sein, dass der in Deutsch offenbar zum Absturz beigetragen hat – in Englisch die Leistungen aber hochgegangen sind, als sei nichts passiert?
Der Anstieg der Kompetenzen war im Zeitraum von 2015 bis 2022, in dem die Corona-Pandemie lag, sogar genauso groß wie von 2009 bis 2015. Auch hier kann ich im Moment nur spekulieren, weil wir uns in Ruhe anschauen müssen, wie sich die Sprachnutzung bei außerschulischen Aktivitäten verändert hat. Denn die Annahme liegt ja nahe, dass die Schülerinnen und Schüler auf Englisch Videos und Serien anschauen, Computerspiele spielen und im Internet unterwegs sind. Und genau diese Aktivitäten dürften während der Pandemie zugenommen haben. Das könnte mit dazu beigetragen haben, dass die Schülerinnen und Schüler in diesem Zeitraum ihre englischsprachigen Kompetenzen weiter gesteigert haben.
"Guter Englischunterricht schafft die Voraussetzungen, dass die Schülerinnen und Schüler von ihrer Internetnutzung profitieren können."
Das klingt so, als sei die Zeit mit Videogucken oder Daddeln besser angelegt gewesen als mit Schulunterricht?
Das wäre sicher übertrieben. Denn natürlich braucht man einen guten Englischunterricht, der die Grundlagen dafür schafft, dass Schülerinnen und Schüler von der Internetnutzung und anderen Aktivitäten auf Englisch profitieren können. Der Englischunterricht ist heute viel kompetenzorientierter als früher. Übrigens zeigt sich in einer unserer Analysen, dass Unterricht, der fachfremd, also nicht von einer Englischlehrkraft erteilt wird, mit einem niedrigeren Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler einhergeht. Ein weiteres Indiz dafür, dass guter Englischunterricht wichtig ist.
Aber auch nach Ihrer Ehrenrettung des schulischen Englischunterrichts bleibt festzuhalten: Die Behauptung, viel Zeit online wirke sich automatisch negativ auf die Schulnoten aus, ist vermutlich falsch.
Eine Fremdsprache lernt man durch ihre Nutzung – so, wie man Lesen durch Lesen lernt. Und weil die Schülerinnen und Schüler unter anderem online erleben, wie wichtig gute Englischkenntnisse sind, wie viele neue Inhalte sie sich mit Englisch erschließen können, dürfte das ihre Motivation gewaltig steigern. Hierin liegt ein weiterer großer Unterschied zum Deutschunterricht, für den wir eine vergleichsweise niedrige Lernmotivation bei den Neuntklässlern finden – das Fach kann offenbar nur wenige Jugendliche für sich begeistern. Das Interesse am Englischunterricht ist viel höher ausgeprägt.
Vorhin haben Sie darauf hingewiesen, dass eingewanderte Kinder deutlich schwächere Kompetenzen erreichen als der Durchschnitt. Deutschland gilt insgesamt als ein Land, in dem die soziale Herkunft stark über den Bildungserfolg entscheidet. Spiegelt sich das auch im IQB-Bildungstrend 2022 wider?
Leider ja. Die Disparitäten haben weiter zugenommen. Die negative Entwicklung im Fach Deutsch ist bei sozioökonomisch benachteiligten Jugendlichen im Schnitt stärker ausgefallen, auch der Rückstand der neu eingewanderten Schülerinnen und Schüler hat sich vergrößert. In Englisch wiederum haben Jugendliche aus sozioökonomisch besser gestellten Elternhäusern besonders stark zugelegt, die soziale Schere geht also auch hier weiter auf. Aber ein erfreuliches Ergebnis möchte ich noch erwähnen: Jugendliche, die zu Hause nicht immer Deutsch sprechen, haben zwar Nachteile in Deutsch, aber Vorteile in Englisch. Dies bestätigt, dass sich Mehrsprachigkeit auf den Erwerb weiterer Sprachen positiv auswirken kann – der Zusammenhang hat sich auch schon in früheren Studien gezeigt.
Insgesamt aber gilt: Deutschland entfernt sich weiter vom Ziel, mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen – obwohl die Bildungspolitik seit vielen Jahren das Gegenteil beschwört?
So ist es.
"Besteht tatsächlich bei allen Akteuren
Einigkeit darüber, dass es brennt?"
Bildungspolitik und Öffentlichkeit werden angesichts der Ergebnisse natürlich wissen wollen, was zu tun ist. Wie lautet Ihre Antwort?
Zunächst müssen sich alle Akteure im Bildungssystem darüber einig sein, dass diese grundlegenden Kompetenzen wirklich grundlegend sind und dass wir alles dafür tun müssen, damit die Mindeststandards erreicht und gesichert werden.
Haben wir den Konsens nicht längst?
Einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass Lesen, Schreiben, Mathematik wichtig sind, haben wir schon, denke ich. Auch die alten Debatten, in denen die Förderung dieser Kompetenzen und die Entwicklung sozialer Kompetenzen als Gegensatz darstellt wurden, haben wir zum Glück weitgehend hinter uns gelassen. Genauso wie die Stimmen, die Kompetenzmessungen und Sicherung von Standards als überzogenen Leistungsdruck betrachtet haben. Aber besteht tatsächlich bei allen Akteuren Einigkeit darüber, dass es brennt und wir trotz schwieriger Rahmenbedingungen dringend dafür sorgen müssen, dass wirklich alle Kinder und Jugendlichen die grundlegenden Kompetenzen erwerben, die sie benötigen, um sich gut weiterentwickeln zu können? Da bin ich mir nicht sicher.
Wie erreichen wir diese Einigkeit?
Dazu ist es unter anderem erforderlich, dass regelmäßig geschaut wird, wie sich die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen entwickeln, inwieweit sie besondere Förderung benötigen und ob die Förderung gegriffen hat. Stichwort "Kultur des Hinschauens" durch datengestützte Unterrichtsentwicklung, die selbstverständlicher Bestandteil von Professionalität werden muss. Das hat ein Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK jüngst für die Grundschule beschrieben. Oder nehmen Sie die frühkindliche Sprachförderung, die schon so lange Thema ist. Hier hat sich zwar schon einiges getan, aber von einer systematischen Umsetzung in der Fläche sind wir noch weit entfernt. Und wir müssen uns dringend mit der Frage beschäftigen, wie die Sprachförderung für Kinder und Jugendliche zu gestalten ist, die mit geringen Deutschkenntnissen ins System kommen. Hier ist in den vergangenen Jahren nach den großen Fluchtbewegungen ad hoc viel geleistet worden, aber wir werden ja weiter Zuwanderung haben und müssen diese Förderung jetzt systematischer aufsetzen und begleiten. Alles anspruchsvolle Entwicklungen, die natürlich Zeit brauchen. Aber die Ergebnisse des Bildungstrends zeigen erneut, dass wir dringend vorankommen müssen.
Bund und Länder werden auf das geplante "Startchancen"-Programm verweisen als ihren Beitrag zur Lösung der Probleme.
Das "Startchancen"-Programm ist dann eine Chance, wenn es wirklich fokussiert wird auf die evidenzbasierte Förderung grundlegender Kompetenzen in Deutsch und Mathematik. Dafür müssen Bund und Länder bei ihrer Ankündigung bleiben, die "Startchancen" wissenschaftlich begleiten und evaluieren zu lassen. Denn eines darf nicht passieren: dass das Programm in Maßnahmen zerfasert, für die es keinen soliden Grund zur Annahme gibt, dass sie wirken.
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Welche Erklärungen Politiker aus Bund und Ländern für den Abwärtstrend bei den Schülerleistungen haben – und was sie jetzt tun wollen. (13. September 2023) >>>
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Die eherne Mauer und die Aktualität der Herbartschen Ethik Von Renato Pettoello »Dem Inhalte [und .] der Methode nach [.] ist mit diesem Systeme ein ganz neues Bildungsmittel in die Philosophie der Gegenwart gekommen.« (I. H. Fichte, Ein Wort über die "Zukunft" der Philosophie, in "Zeitschrift f. Phil. u. philos. Kritik" XXI (1852), p. 239). Das Problem ist immer wieder dasselbe: Ist es möglich, eine feste Grundlegung für die Moral zu finden? Bzw. ist es möglich, ein Prinzip oder mehrere Prinzipien auszumachen, die es uns gestatten, zwischen Gut und Böse zu wählen? Die Schlange der Versuchung verspricht Adam und Eva keine immensen Reichtümer oder unendliche Macht; außer der Unsterblichkeit verspricht sie ihnen, wenn sie die Frucht des verbotenen Baumes essen, daß sie sein werden »wie Gott«, d.h. daß sie wissen werden, »was gut und böse ist.« Der Mensch ist also im selben Augenblick, in dem er zum Menschen wird, d.h. in dem Augenblick, in dem er seine Unschuld verliert, sozusagen dazu gezwungen, sich zu fragen, ob das, was er tut, gut oder böse sei. Einzig der Mensch besitzt diese gleichzeitig göttliche und teuflische Fähigkeit. In seiner Unschuld kann sich das Tier dieses Problem nicht einmal stellen; mit Ausnahme vielleicht der höheren Primaten hat es kein Bewußtsein von dem, was es tut. Das Tier kann unschuldigerweise grausam sein, der Mensch nicht. Doch was sind denn eigentlich Gut und Böse? Wie können wir feststellen, ob dies eine gute oder böse Sache ist? Und ob sie immer gut ist oder nur unter gewissen Umständen, unter anderen aber nicht? Sicherlich können wir das Problem nicht dadurch lösen, daß wir einfach behaupten, dies sei gut, dies hingegen böse. Schon Platon hatte dies mit großer Klarheit erkannt und im Menon den Sokrates folgendes sagen lassen: »Das Gleiche gilt denn auch von den Tugenden. Mag es ihrer auch viele und mancherlei geben, so stehen sie doch alle unter ein und derselben Begriffsbestimmung, die den Grund dafür enthält, daß sie Tugenden sind, und der Antwortende tut gewiß gut, auf diese sein Augenmerk zu richten, um so dem Fragenden Auskunft zu geben über das Wesen der Tugend.« Ähnlich steht es auch im Euthyphron zu lesen: »Erinnerst du dich nun, daß ich dich nicht dazu aufforderte, mich über eine oder zwei der vielen frommen Handlungen zu belehren, sondern über das Wesen selbst, durch welches alles Fromme fromm ist?« »Das Wesen der Tugend«. Ich kann mir vorstellen, daß viele der Anwesenden hier schon die Nase gerümpft haben und diesen Ausdruck für abstrakt und vielleicht sogar für verdächtig halten. Und dies mit Recht. Denn es liegt ja auf der Hand, daß Platon die von der griechischen Polis und mehr noch die von Athen anerkannten Tugenden im Sinne hatte und von diesen nun verlangte, daß sie universalen Wert besäßen. – Wir sind uns der Übel nur allzu bewußt, welche in der Vergangenheit – und vielleicht auch noch heute – von der Überzeugung verursacht wurden, die einzig mögliche Kultur sei die europäische. Aufgrund dieser Überzeugung haben wir uns dazu ermächtigt gefühlt, unser Model von Kultur und Sittlichkeit ganzen Volksgruppen auf dem Planeten aufzuzwingen und dies oft mit Gewalt. Heute akzeptieren wir zumindest formal, daß unterschiedliche Modelle nebeneinander existieren können und wir hüten uns davor – oder zumindest sollten wir uns hüten –, einen erneuten Kulturkolonialismus zu betreiben. Zum Glück. Und doch hat sich gerade unter den Personen, welche sich der Unterschiede stark bewußt sind und sie am meisten respektieren (zu denen ich hoffe, auch mich selbst zählen zu dürfen), oft eine Art von ethischem Relativismus verbreitet, der, wenn man genauer hinsieht, widersprüchlich ist und oft das Gegenteil erreicht. Oft nämlich endet es auf diese Weise mit der Verwechslung von Anthropologie und Ethik. Natürlich steht es außer Frage, daß jede Kultur das Recht hat, ihre eigenen ethischen Regeln selbständig zum Ausdruck zu bringen und wir haben die Pflicht, sie zu respektieren. Doch gilt dies immer und in jedem Fall? Während nämlich der Anthropologe sich darauf beschränken muß, Sitten und Traditionen ohne Wertung aufzuzeichnen, liegen die Dinge in der Ethik nicht so. Hier hat man das Recht/die Pflicht, Werturteile zu fällen. Der Kindermord an den Mädchen, gewisse schreckliche Praktiken, wie Infibulation, die Ausbeutung der Kinder, die Sklaverei, die Folter, die Todesstrafe – um nur einige Beispiele zu nennen, doch leider könnte man noch sehr viele andere hinzusetzen – sind Praktiken, welche bei einigen Kulturen als moralisch gleichgültig betrachtet werden, wenn nicht sogar als moralisch akzeptabel; können derartige Praktiken uns im Namen eines falsch verstandenen Relativismus gleichgültig sein? Und wenn sie uns nicht gleichgültig sind und uns sogar empören und unseren Protest erregen, aufgrund welcher Prinzipien fühlen wir uns dazu ermächtigt? Es könnte nun jemand einfach und einsichtig antworten: aufgrund der Anerkennung der menschlichen Würde. Wenn aber jemand sie ablehnt? Wenn aber, wie einer der Gesprächspartnern in einem Herbartschen Dialog in platonischem Stil über das Böse sagt, welcher das Kantische Prinzip diskutiert, demzufolge man stets so handeln soll, daß man die Menschen »jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel« behandelt, wenn also »jemand sich dessen weigert; wird nun das Böse unmittelbar anschaulich seyn, das daraus entsteht? Oder kann der, welcher den Andern als Maschine gebraucht, auch noch fragen: was denn darin Schlimmes liege?« (IV, 490). Es ist immer wieder dasselbe, werden Sie sagen: die Philosophen (und zudem noch die italienischen) müssen immer alles unnötigerweise kompliziert machen. Warum sollte man nach einer festen Grundlage suchen, soweit es eine solche überhaupt gibt, wenn der gesunde Menschenverstand und die Menschlichkeit ausreichen, um uns bei der Bewertung von Gut und Böse zu leiten? Einmal abgesehen davon, daß Philosophie sich nicht mit dem gesunden Menschenverstand zufriedengeben kann und seit je nach einem festeren und sichereren Wissen strebt, sind wir uns denn wirklich so sicher, daß uns der Gemeinsinn eine zuverlässige Führung bietet? Außerdem bringen die mit der Ethik zusammenhängenden Probleme wichtige Auswirkungen im juristischen und, allgemeiner, im politischen Bereich mit sich, welche, so denke ich, eine aufmerksame Reflexion und eine feste Grundlage verdienen. Es ist auf der anderen Seite auch klar, daß die Grundlage, die wir suchen, allgemeine Gültigkeit haben muß, ohne deshalb bloß abstrakt zu sein, denn sonst bliebe sie in der Schwebe und im Leeren, ohne als Anleitung für den wirklichen Menschen fungieren zu können. Sie wird ebenfalls die fundamentalen Prinzipien der Moral auf klare und endgültige Weise zu definieren haben, ohne deshalb jedoch die Existenz unterschiedlicher moralischer Normen auszuschließen. Es ist nicht schwer zu sehen, daß sowohl diachronisch im Verlauf der Geschichte als auch synchronisch in den verschiedenen heutigen Gesellschaften unterschiedliche moralische Regeln existiert haben und existieren, die zu respektieren sind, solange sie nicht mit den Prinzipien in Konflikt geraten (sicherlich hat es keinen Sinn und ist vielmehr beleidigend und demütigend, den Masai-Kriegern die Unterhosen aufzuzwingen, wie es das viktorianische England getan hat); im gegenteiligen Falle jedoch sind sie in aller Schärfe anzuprangern. Zwei Beispiele: Der im alten Griechenland und in Rom verbreitete Brauch, die Neugeborenen auszusetzen, ist aus dem historischen Blickwinkel heraus eine einfache Tatsache, aus ethischer Sicht aber ein Greuel. Wer würde dies heute wieder einführen wollen? Die Verurteilung zum Tode durch Steinigung einer Frau, weil sie einem unehelichen Sohn das Leben geschenkt hat, nachdem sie vergewaltigt wurde, ist nicht nur ein juristisches Ungeheuer, sondern auch moralisch inakzeptabel. Um Mißverständnisse zu vermeiden, sei klargestellt, daß wir uns hier auf einer ausschließlich ethischen Ebene bewegen, die in keiner Weise Formen der Aufzwingung zuläßt. Ich bin mir auf der anderen Seite auch vollkommen der komplexen Implikationen, welche all dies mit sich bringen könnte und des Konflikts bewußt, der zwischen traditionalen Formen von Kultur und ethischen Prinzipien aufkommen könnte, doch denke ich auch, daß wir uns nicht hinter derartigen Schwierigkeiten verstecken können. In jedem Fall lassen wir für den Moment diese Probleme außer Acht und konzentrieren uns auf das Hauptproblem: Die Grundlage. Ich bin davon überzeugt, daß Herbarts Philosophie bei dieser Suche in die richtige Richtung führen kann und daß sie uns auch heute noch wichtige Anregungen auch im ethischen Bereich zu bieten hat. Bevor wir uns jedoch in Herbarts Reflexionen zur Moral vertiefen, ist es notwendig, vorher noch schnell auf Kant zu sprechen zu kommen, der für Herbart konstanter Bezugspunkt ist und auch für das zeitgenössische Denken einen unausweichlichen Probierstein darstellt. Natürlich werde ich nur auf einige wenige zentrale Punkte der Kantschen Ethik zu sprechen kommen. Ich fürchte, eine etwas technische Terminologie nicht vollkommen vermeiden zu können, doch ich hoffe, mich trotzdem klar verständlich zu machen. Welche Eigenschaften muß ein moralisches Prinzip besitzen, um wahrhaft universal zu sein? Vor allem müssen hier die Grenzen geklärt werden, indem das moralische Prinzip klar und deutlich von den theoretischen Prinzipien unterschieden wird, da der Gegenstand, mit dem diese sich beschäftigen ein grundlegend anderer ist. Dies bedeutet, daß die Moral der Metaphysik, der Psychologie usw. gegenüber autonom ist. Wenn wir wollen, daß das Prinzip, welches wir suchen, auch wirklich universal ist, ist es des weiteren notwendig, daß es nicht auf subjektiven Elementen fußt oder auf solchen, die nicht verallgemeinerbar sind, und daß es absolut autonom ist, d.h. seine Rechtfertigung nicht von fremden Elementen erhält. Die subjektiven Neigungen, die Gefühle, die Leidenschaften usw. können also die Moral nicht fundieren. Dies heißt allerdings nicht, daß sie an sich böse wären, sondern nur, daß sie das Prinzip subjektiv beeinflussen, welches dementsprechend keine universale Geltung mehr besäße. Dies eben ist Kant zufolge die Grenze aller vergangenen Versuche, die Moral zu begründen. Sie suchten die Grundlage der Moral nämlich in materiellen und heteronomen Prinzipien, wie der Glückseligkeit oder dem Nützlichen – doch meine Glückseligkeit, mein Nützliches kann das Unglück und den Schaden eines anderen bedeuten –; die Vollkommenheit oder das höchste Gute – welche jedoch entweder vergängliche Begriffe sind oder von der Geschichtsepoche bzw. der Gesellschaft beeinflußt wurden, welche sie hervorgebracht hat. Man kann also auch nicht, wie Platon es wollte, mit der Definition des Guten und des Bösen beginnen: Böse und Gut sind lediglich Gegenstände der praktischen Vernunft, ja eigentlich »die alleinigen Objecte einer praktischen Vernunft.« Schließlich kann auch die Religion die Moral nicht begründen, sondern eher das Gegenteil: Die Religion ist eventuell eine moralische Forderung. Andernfalls gründete Moral sich auf ein heteronomes Prinzip, d.h. ihre Rechtfertigung käme von außen. Das Prinzip, das wir suchen, muß also folgende Eigenschaften haben: Es muß autonom, bedingungslos und formal sein. Der Sitz, um uns so auszudrücken, dieses Prinzips kann nirgendwo anders als in der Vernunft in ihrem praktischen Gebrauch liegen. Im Gegensatz zu dem, was immer wieder wiederholt wird, ist die Kritik der praktischen Vernunft in keiner Weise eine "Moral", eine Tugendlehre; sie ist vielmehr eine Art von Metaethik. Sie bewegt sich sozusagen auf einer zweiten Ebene, auf einer metanormativen Ebene, welche eben die Moral als ihren Gegenstand hat. Genauso wie die theoretische Vernunft die Mathematik und die Physik zum Gegenstand hat, oder genauer: so wie sie die Bedingungen der Möglichkeit von Wissenschaft untersucht, so fragt die praktische Vernunft nach den Bedingungen der Möglichkeit der Moral, d.h. einer Modalität von Erfahrung, welche ihre spezifische Selbständigkeit besitzt. Die Philosophie, sagt Kant, muß sich darauf beschränken, »eine neue Formel« der Moral zu entwerfen; weder kann sie noch soll sie beanspruchen, eine neue Moral zu erfinden. Dies erklärt auch eine gewisse Bestürzung, die bei einer ersten, oberflächlichen Lektüre des Werkes aufkommen kann. Wie denn – will man sagen – am Ende all dieser Mühsal weiß ich nicht einmal, ob ich gut handle, wenn ich einer alten Dame helfe, die Straße zu überqueren. Der Grund hierfür besteht darin, daß dies nicht die Aufgabe der Kritik der praktischen Vernunft ist. Das Problem der Normen und der Regeln wird sich natürlich stellen, doch hierfür muß man andere Werke Kants heranziehen, wie etwa die Metaphysik der Sitten. Objektivität der Moral bedeutet für Kant allgemeine Gültigkeit dessen, was er das moralische Gesetz nennt und dieses Gesetz ist ein »Faktum der Vernunft«, weil es seit je in den vernünftigen Wesen vorhanden ist, d.h. in den Menschen als Menschen. Das moralische Gesetz bedarf keinerlei philosophischer Rechtfertigung; es ist hier eine Grundlegung weder möglich noch notwendig. Und zwar deshalb, weil es sein Fundament in sich selbst findet bzw. weil es an sich gültig ist und sich uns gegenüber von selbst durchsetzt. Diese Behauptung nun scheint paradox. Was heißt das, das moralische Gesetz brauche keine Grundlegung? Die Antwort auf diese Frage finden wir in der Kritik der reinen Vernunft, wo zu lesen ist: »Von der Eigenthümlichkeit unsers Verstandes aber […] läßt sich eben so wenig ferner ein Grund angeben, als warum wir gerade diese und keine andere Functionen zu Urtheilen haben, oder warum Zeit und Raum die einzigen Formen unserer möglichen Anschauung sind.« Es hat demnach keinen Sinn, nach einer weiteren Grundlage der Grundlage zu suchen: wir müssen uns mit diesem Faktum begnügen. In den Menschen tritt das moralische Gesetz als Imperativ auf, der berühmte kategorische Imperativ: Du sollst, weil du sollst. Nicht: Du sollst dieses oder jenes tun, sondern du sollst das moralische Gesetz befolgen. Aber aufgepaßt, das moralische Gesetz und der kategorische Imperativ stimmen keineswegs überein. Sie scheinen nur für den Menschen übereinzustimmen, welcher nicht nur ein Vernunftwesen, nicht reine Vernunft ist, sondern der auch (zum Glück) ein sinnliches Wesen ist, das Neigungen, Wünschen, Impulsen usw. unterliegt. All diese Gefühle sind natürlich legitim, aber sie können nicht, wie wir gesehen haben, zur Grundlegung der Moral beitragen. Für einen Engel etwa wäre der Imperativ absolut nicht notwendig, weil sein Wille vollkommen mit dem moralischen Gesetz übereinstimmen würde. Dem kategorischen Imperativ stehen wie bekannt die hypothetischen Imperative entgegen; Wenn du dies tun willst, wenn du das erreichen willst, mußt du dies oder jenes tun. Sie können jedoch keinerlei Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben. Doch auch in diesem Fall müssen vereinfachende Banalisierungen vermieden werden. Der Gegensatz zwischen kategorischem Imperativ und hypothetischen Imperativen ist nicht der Gegensatz zwischen Moralität und Unmoralität. Freilich ist es wahr, daß der kategorische Imperativ der moralische Imperativ ist, doch das bedeutet nicht, daß der hypothetische Imperativ notwendigerweise unmoralisch sein muß. Auch ist die sinnliche Natur des Menschen nicht schon als solche ein Übel; sie wird dazu erst in dem Moment, in dem sie mit dem moralischen Gesetz in Konflikt gerät. Im Gegensatz zur gewöhnlichen Vorstellung scheint mir Kant eine rigorose, aber keine rigoristische Moral vorzuschlagen, die sich der Grenzen des Menschlichen und seiner Rechte als sinnliches Wesen vollkommen bewußt ist. Aus dem Faktum des moralischen Gesetzes wird die Willensfreiheit abgeleitet. Die Freiheit, sagt Kant, ist »allerdings die ratio essendi des moralischen Gesetzes« bzw. die Bedingung der Wirklichkeit des moralischen Gesetzes. Wäre der Mensch nicht frei, könnte man von Moral überhaupt nicht sprechen, denn er wäre dann wie die Tiere. Auf der anderen Seite ist das moralische Gesetz »die ratio cognoscendi der Freiheit« , d.h. das, was es uns erlaubt, die Freiheit zuzulassen. Nur so können wir verstehen, daß wir einen freien Willen haben. Noch einmal, die transzendentale Freiheit, von der Kant hier spricht, ist nicht so sehr die Freiheit, dieses oder jenes zu tun, als vielmehr die Möglichkeit selbst von Freiheit, eine Freiheit als solche und absolut unbedingt. Ich entschuldige mich für diese allzu kurze und schematische Darstellung der Kantschen Morallehre, die notwendigerweise eine ganze Reihe von wichtigen Problemen außer Acht gelassen hat. Doch war es meines Erachtens notwendig, einige zentrale Themen dieser Theorie wieder ins Gedächtnis zu rufen, um nun Herbarts Position verstehen zu können. Seine Stellung ist, um die Wahrheit zu sagen, komplex und zweideutig, denn seine Kritiken an Kant, und nicht nur diejenigen im moralischen Bereich, sind oft ungerechtfertigt und doch ist er gerade in diesen Fällen besonders anregend. Bevor ich jedoch endlich zu Herbart komme, sei es mir erlaubt, Sie noch einmal auf die Wichtigkeit des ethischen Formalismus Kants aufmerksam zu machen, denn eben hier kann man meines Erachtens die Aktualität der Herbartschen Ethik voll und ganz ausmessen. Das ethische Prinzip, haben wir gesagt, muß formal sein, da es sonst durch materielle Elemente bedingt wäre, welche seine Universalität herabsetzen würden, weil es »von keiner Vorstellung irgend eines Gegenstandes, welche sie auch sei, a priori erkannt werden [kann], ob sie mit Lust oder Unlust verbunden, oder indifferent sein werde.« In diesem Sinne ist der meines Erachtens fehlgeschlagene Versuch von John Rawls bezeichnend, der eine Metaethik verwirklichen wollte ohne den Formalismus, wie auch immer man ihn verstehen will, oder auf jeden Fall durch seine Schwächung. In der Tat ist er in den Werken nach A Theory of Justice dazu gezwungen, seine Position zu revidieren, den Anspruch auf Universalität seiner Moral zu verleugnen und ihre Geltung auf die industrialisierten Gesellschaften des Abendlandes einzuschränken. Der Kantische Formalismus allerdings impliziert keineswegs Leere. Esi ist mir klar, daß die allgemeine Form sehr wohl ohne Inhalte erkannt werden kann, doch das heißt noch lange nicht, daß sie der Inhalte entbehrt. Die Form gibt es in Wahrheit nie ohne die Inhalte, doch bedeutet das nicht, daß man sie nicht unabhängig von ihnen betrachten kann. Wie bekannt riefen der vorgebliche Rigorismus Kants und der Formalismus seiner Ethik unmittelbar negative Reaktionen hervor. Man denke, nur um einige Namen zu nennen, an Schiller und Hegel, an Fichte und Schleiermacher. In einer seiner Xenien schreibt Goethe sogar sarkastisch: »Gerne dien' ich den Freunden, doch thu' ich es leider mit Neigung | Und so wurmt mir oft, daß ich nicht tugendhaft bin.« Doch die Diskussion setzte sich weit über das eben vergangene 18. Jahrhundert hinaus fort. So hat Husserl, der eine formale Ethik in Analogie zur Logik aufbauen wollte, Kant kritisiert, weil seine Ethik nicht formal genug sei, während Max Scheler, der im Gegenteil eine materielle Wertethik begründen wollte, den Kantschen Formalismus glattweg ablehnte. Doch nun ist es Zeit, zu Herbart überzugehen, der ja auch als Inspirationsquelle und als Bezugspunkt allen Hauptdarstellern dieser Debatte gegenwärtig ist, H. Cohen ebenso wie Vorländer, die meines Erachtens entscheidende Beiträge zum ethischen Formalismus Kants geliefert haben , Scheler ebenso wie, auf vermittelte Weise, Husserl. Auch Herbart reiht sich in den Chor der Kritiken ein. Auch er weist den Kantschen Formalismus zurück, weil er ihm leer erscheint und deshalb unfähig, wirklich vom Besonderen Rechenschaft zu geben, das sich im Allgemeinen verliert. Des weiteren lehnt er die transzendentale Freiheit (auch wegen ihrer unheilvollen pädagogischen Konsequenzen) und den kategorischen Imperativ ohne Vorbehalt ab, da sie für ihn nichts anderes sind, als begriffliche Absurditäten. Natürlich hat auch für ihn die Pflichtmäßigkeit eine zentrale Funktion in der Behandlung der Moral; doch der kategorische Imperativ und die Kantschen Pflichten sind am Ende eben wegen ihres leeren Formcharakters dazu gezwungen, auf eine höhere Autorität zu rekurrieren, auf einen ewigen Herrn. Allerdings erkennt er an, daß mit Kant »der wichtige Theil der Reform, welche die Sittenlehre treffen mußte.« (III, 235) abgeschlossen wurde. Kant hat das Verdienst, die Selbständigkeit der Moral klar erkannt zu haben: selbständig gegenüber dem Gegenstand, der nicht mit dem der theoretischen Vernunft verwechselt werden darf und selbständig gegenüber der Form, welche nach Kants Absicht von jeder Bestimmung unabhängig sein sollte, es sei denn der des reinen Wollens in seiner Universalität. Kant wird also auf der einen Seite das Verdienst zuerkannt, Ethik und Metaphysik klar voneinander getrennt zu haben: Der verfehlte Ausdruck Metaphysik der Sitten – sagt Herbart – ist lediglich eine unglückliche Redensart, die der Tatsache keinen Abbruch tut, daß Kant die ursprüngliche, besondere und absolute Evidenz des moralischen Elements erkannt hat, welches keiner äußeren Stützen bedarf (XII, 348). Auf der anderen Seite kommt ihm das Verdienst zu, »gleichsam eine eherne Mauer« (III, 70) zwischen der Totalität der materiellen Prinzipien des Wollens und den formalen Prinzipien aufgerichtet zu haben. Das Bestreben Herbarts besteht also in folgendem: ein moralisches Prinzip oder besser moralische Prinzipien ausmachen, welche allgemeinen Wert haben, jedoch gleichzeitig das Besondere wahren; welche formal sind, aber nicht leer, ohne deshalb von materiellen Elementen bedingt zu sein. Wie sollen wir uns also bewegen? Zunächst einmal ist klar, daß das ethische Urteil, welches der Herbartschen Moral zugrunde liegt, keinen Anspruch darauf erheben kann, im logischen Sinne universal zu sein, da es auf diese Weise das Besondere vollkommen aus dem Auge verlöre; auch kann es keineswegs auf dem Wege der Abstraktion erreicht werden, wie es die Empiristen möchten, da es auf diese Weise die Allgemeingültigkeit verlöre. Des weiteren muß man sich davor hüten, um alles in der Welt ein einziges Prinzip zu suchen, das es nicht gibt und das auch nicht gesucht werden soll. Wir werden also eine Vielfalt von Prinzipien vor uns haben, ähnlich dem, was in der Metaphysik auch passiert. Ein einziges Prinzip ist eine reine Abstraktion, welches das richtige Verhältnis zwischen Gegebenem und Prinzipien umkehrt. Zuerst werden die einzelnen Werturteile gefällt und dann wird künstlich ein einziges Prinzip aufgestellt. So läßt Herbart in seinen Gesprächen über das Böse, die ich schon erwähnt habe, einen seiner Gesprächspartner, und zwar Otto, zu einem anderen, der die Thesen Fichtes vertritt, sagen: »Sie tadeln erst den Streit, und alsdann aus diesem Grunde die Trägheit; Sie verurtheilen den Hass, und darum hintennach das, was Sie als Quelle des Hasses ansehen, und so weiter.« (IV, 491) Doch was geschieht nun eigentlich, wenn wir ein moralisches Urteil fällen oder wenn wir sagen, dies sei gut, das sei schlecht? Um welche Form von Urteil handelt es sich? Und betrifft das Urteil die Form oder den Inhalt? Zunächst leuchtet ein, daß das Urteil (A ist B zum Beispiel) eine Beziehung vorsieht und das gilt auch für das Werturteil: Ein einzelnes materielles Element ist moralisch indifferent, es ist weder gut noch böse. Hat man einmal eine Güterlehre ausgeschlossen und das Problem des Werts oder Unwerts für den Willen gestellt, dann kann dieser letztere, da er von allen Beziehungen zu den Dingen befreit ist, sich einzig durch die Form der Beziehung charakterisieren, welche er angenommen hat: »Jede Zusammenfassung – so Herbart -, welche als solche eine neue Bedeutung erlangt, ergiebt eine Form; im Gegensatze gegen die bloße Summe dessen, was zusammengefasst wird, welche Summe in sofern Materie heißt. Also kann nur der Form des Wollens ein Werth oder Unwerth beygelegt werden.« (X, 348) Das Geschmacksurteil betrifft also lediglich die Form, nicht den Inhalt und ist doch nicht abstrakt: Es ist nichts anderes als der Name für besondere Beziehungsurteile. Doch muß sich die praktische Philosophie keineswegs schämen, keine solche Universalität erreichen zu können, welche alle Tatsachen des Lebens vollkommen erfassen könnte: »das menschliche Leben ist viel zu bunt, als daß die einfachen Willensverhältnisse im Voraus wissen könnten, wie sie einander darin begegnen werden.« (II, 351) Das Werturteil, welches für die Ästhetik und mehr noch für die Ethik bezeichnend ist, stellt sich als Geschmacksurteil dar, welches unmittelbar Billigung oder Mißbilligung auslöst. Aus dem Geschmacksurteil muß jeder subjektive Gemütszustand ausgeschlossen werden. Es handelt sich um ein reines Urteil und das unterscheidet Herbart sicherlich klar von den englischen Moralisten, mit denen er trotzdem, wie wir gleich sehen werden, bedeutsame Punkte gemein hat. In Über die ästhetische Darstellung der Welt schreibt er denn auch, indem er sich ausdrücklich auf Platon beruft: Die ästhetische, und das heißt für Herbart auch die ethische Notwendigkeit »charakterisiert sich dadurch, daß sie in lauter absoluten Urtheilen, ganz ohne Beweis, spricht, ohne übrigens Gewalt in ihre Forderung zu legen. Auf die Neigung nimmt sie gar keine Rücksicht; sie begünstigt und bestreitet sie nicht. Sie entsteht beym vollendeten Vorstellen ihres Gegenstandes.« (I, 264) Die ethischen Urteile müssen demnach absolut und unbedingt sein und können deshalb nicht im Willen als einer subjektiven Wirklichkeit gesucht werden, sondern einzig in einer objektiven Wirklichkeit, die – wie wir gleich sehen werden – in den praktischen Ideen ihren Ausdruck findet, welche typische Willensverhältnisse sind, die mit ihrer Beispielhaftigkeit notwendige Urteile hervorrufen. Doch gehen wir der Reihe nach vor. Obschon wir uns in der Heimatstadt dieses großen Denkers befinden (meines Erachtens sicherlich einer der größten Denker nach Kant), ist nicht gesagt, daß auch alle seine Ethik aus der Nähe kennen. Deshalb scheint es, so hoffe ich, nicht unnütz, kurz die wichtigsten Züge darzustellen. Herbart lehnt also, wie gesehen wurde, Kants Formalismus ab, dem er einen Formalismus entgegenzusetzen beabsichtigt, welcher ein solcher nur deshalb ist, weil er vom besonderen Inhalt der menschlichen Handlungen absieht, allerdings die typischen Verhältnisse, welche diese Handlungen aufweisen, einschließt. Die Absolutheit, die mit dem Formalismus eng verbunden ist, wird dann Herbart zufolge nicht im Willen als einer subjektiven Wirklichkeit gesucht (in Herbarts Augen wäre dies der Kantsche gute Wille), sondern in einer objektiven Wirklichkeit, in unwillkürlichen Urteilen der Billigung oder Mißbilligung, welche jeden Aspekt des menschlichen Lebens einbeziehen. Die moralische Pflichtmäßigkeit besteht aus absoluten, atheoretischen Urteilen. Die Haltung des urteilenden Subjekts muß also der des reinen Beobachters entsprechen oder, wie er mit evidentem Bezug auf Adam Smiths "interesselosen Zuschauer" auch sagt, der des »inneren Zuschauers.« (I, 118, siehe auch X, 338-340) Die praktischen Ideen sind eben Ausdruck von typischen Willensverhältnissen und rufen mit ihrer Beispielhaftigkeit unwillkürliche Urteile der Billigung oder Mißbilligung hervor. Die moralische Pflichtmäßigkeit wird also durch die unmittelbare Notwendigkeit des "ästhetischen" Urteils garantiert, eine Notwendigkeit, die sich den Menschen aufdrängt; eine Notwendigkeit, die aus dem objektiven "Wert" herkommt, der in jenen Urteilen beschlossen liegt, die in ihm ihren Inhalt finden und der stark an den Respekt erinnert, den Kant zufolge das moralische Gesetz unmittelbar und notwendig hervorruft, aber auch an den "ästhetischen Geschmack" der englischen Moralisten. Allerdings sind es nicht die Ideen, welche unmittelbar Gehorsam verlangen; die Pflicht vielmehr, die aus ihnen herkommt, fordert ihn. Das Gebieterische der Pflicht leitet sich eben gerade von der Billigung oder Mißbilligung her, welche die Urteile gegenüber den moralischen Ideen zum Ausdruck bringen, insoweit sie als objektiv gültige und universale anerkannt sind und dies unabhängig von der Befriedigung, die daraus entstehen kann. Ursprünglich jedenfalls ist nicht die Pflicht. Erst wenn man sich seiner eigenen Verpflichtung bewußt wird, indem man einer Richtschnur folgt, hat man es mit dem Begriff der Pflicht zu tun, wodurch man nun wirklich in die Moralität eintritt. Der Begriff der Pflicht kann nicht das erste Fundament der moralischen Wissenschaft sein, denn, wäre dem so, dann müßte eine unmittelbare Sicherheit bestehen für den Wert eines ursprünglichen Befehls. Doch dies ist nicht möglich, denn befehlen bedeutet wollen, und sollte der Befehl einen ursprünglichen Wert haben, dann käme ein Konflikt zwischen den unterschiedlichen Willen auf, wobei die einen untergeordnet, der andere herrschend wäre; doch jedes Wollen ist als Wollen jedem anderen gleich und keines kann sich über das andere erheben. Die Grundlage der Ethik besteht also weder im Begriff der Pflicht noch in dem des Guten und auch nicht in dem der Tugend, sondern einzig in einer spontanen Reaktion gegenüber den jeweiligen Situationen, welche erst in der Folge moralisch wird, wenn man von den reinen ethischen Ideen übergeht zu den moralischen Maximen. Die ethischen Ideen sind also natürlich anerkannte "Werte", die angemessene Handlungen anraten, weil sie ein gemeinsames Gut der menschlichen Natur sind, dem man widerspricht, wenn man nicht gehorcht. Die ursprünglichen praktischen Ideen sind fünf und nicht gegenseitig auseinander deduzierbar; das wahrhaft moralische Urteil muß alle fünf Ideen vereinigen. Keine von ihnen kann isoliert und von den anderen getrennt genommen werden. Die erste praktische Idee ist die »Idee der inneren Freiheit«, die in keiner Weise mit der transzendentalen Freiheit verwechselt werden darf. Es handelt sich vielmehr, wie Herbart schreibt, um »diejenige Freyheit der Wahl, die wir alle in uns finden, welche wir als die schönste Erscheinung unsrer selbst ehren, und welche wir unter den andern Erscheinungen unsrer selbst hervorheben möchten« (I, 261). Herbart zieht also die Beziehung in Betracht, welche die innere Kohärenz bei der Bewertung des Willens betrifft bzw. die Beziehung zwischen dem Willensakt und dem Werturteil. Ihr Zusammenstimmen ist eben die Idee der inneren Freiheit, der innigen und tiefen Einheit der einzelnen Personen mit sich selbst. Dieses Zusammenstimmen ruft unmittelbar Billigung hervor, während im Falle, daß der Wille nicht mit den Forderungen des Werturteils übereinstimmt, sich eine Beziehung einstellt, welche unmittelbar mißfällt. Die zweite praktische Idee ist die »Idee der Vollkommenheit« und sie beschäftigt sich mit den Beziehungen der einzelnen Willensakte untereinander. Die dritte praktische Idee ist die »Idee des Wohlwollens.« Mit dieser Idee befinden wir uns in einer mittleren Stellung zwischen der Betrachtung eines einzelnen Willens und der Beziehung zwischen mehreren Willen. Die Idee des Wohlwollens nämlich setzt einen einzelnen Willen mit einem anderen in Beziehung, insoweit er von jenem vorgestellt wird. Das Wohlwollen besteht somit in der Harmonie des eigenen Willens mit einem anderen, insoweit er vorgestellt wird. Dieses Verhältnis ruft unmittelbar Billigung hervor, während das Gegenteil, d.h. der intentionale Kontrast zwischen zwei Willen mißfällt. Die vierte praktische Idee ist die »Idee des Rechts.« Ein weiteres Mal schwimmt Herbart gegen den Strom, denn er unterscheidet nicht zwischen Moralphilosophie und Philosophie des Rechts; mehr noch, er denkt, daß einige der grundlegenden Fehler der Philosophie des Rechts seiner Zeit eben in dieser Trennung zu suchen seien. Und wir Italiener können davon eine Geschichte erzählen. Das Recht, behauptet Herbart, ist das Zusammenstimmen mehrerer Willen, welches als Regel verstanden wird, um dem Konflikt zuvorzukommen. Die Idee des Rechts hat also die Aufgabe, Kontraste, die zwischen zwei realen, in Beziehung stehenden Willen aufkommen, zu vermeiden oder zu überwinden, wobei beide diese Idee als Einschränkung ihrer Willkür spontan und wie eine Notwendigkeit akzeptieren. Die fünfte und letzte praktische Idee ist die »Idee der Billigkeit.« Wenn in der Idee des Rechts das intentionale Element keine Rolle spielte, so ist es hingegen zentral in der Idee der Billigkeit. Herbart versucht die Notwendigkeit klarzumachen, daß zwischen Schuld und Strafe ein genaues Gleichgewicht herrsche. Durch die fünf praktischen Ideen sind Herbart zufolge alle möglichen Grundverhältnisse zwischen Urteil und Willen nach einer klaren Ordnung bestimmt, die vom Einfachen zum Komplexen aufsteigt. Bisher hat er nur die Verhältnisse des Willens einer und derselben Person oder zwischen einzelnen Personen in Betracht gezogen, doch dies schöpft natürlich die Zahl aller möglichen praktischen Verhältnisse nicht aus. Es müssen nun Strukturen von Verhältnissen zwischen mehreren Willen untersucht werden, zwischen einer unbestimmten Vielheit von vernünftigen Wesen. Dieser Übergang von den einzelnen Individuen zur Gesellschaft hat nach Herbart nicht die Notwendigkeit zur Folge, neue Verhältnisse einzuführen: Alle Grundverhältnisse werden von den ursprünglichen moralischen Ideen ausgeschöpft. Lediglich die Komplexität der Verhältnisse zwischen den verschiedenen Willen ist nun größer, von denen wir annehmen müssen, daß sie sich in einem konstanten Fortschritt hin zu einer immer vollkommeneren Einheit befinden. An diesem Punkt nun führt Herbart die abgeleiteten Ideen ein, die den ursprünglichen Ideen entsprechen – auch sie sind fünf an der Zahl, doch keine Angst, ich habe nicht die Absicht, sie hier aufzuzählen –, auch wenn die von ihm angewandte Darstellung in gewisser Weise der vorhergegangenen gegenüber umgekehrt verfährt. Man muß nämlich bei den letzten beiden Verhältnissen beginnen, welche den anderen gegenüber eine weniger vollkommene Kommunikation zwischen den Willen impliziert, um dann zu einer immer größeren Vollkommenheit emporzusteigen. Was aus der Untersuchung dieses Teils des Herbartschen Werks hervorginge, wäre die Feststellung, daß seine Ethik in einer Philosophie der Gesellschaft mündet. Herbart achtet denn auch immer stark auf die praktische Anwendbarkeit seiner Konzeptionen und ist der Überzeugung, daß eine Theorie der Pflichten einzig in der konkreten Wirklichkeit durchgeführt und auf die Probe gestellt werden könne. Herbarts Ideenlehre ist zum Teil auch scharfen Kritiken unterzogen worden. Schon Hartenstein, einer seiner wichtigsten Schüler, hatte aus der Moral die Idee der Vollkommenheit und die daraus abgeleitete der Kultur ausgeschlossen, weil bei ihnen auf den Grad Bezug genommen wird und das bedeutet auf quantitative Beziehungen ; was Adolf Trendelenburg betrifft, so meinte er, daß alle fünf verworfen werden müßten . Doch auch Paul Natorp wird eine aufmerksame und kritische Analyse der praktischen Ideen Herbarts durchführen . Sicherlich ist dies nicht der richtige Ort, um diese Kritiken im Detail zu untersuchen und um zu bewerten, inwieweit sie zutreffen und noch weniger können wir hier bewerten, ob die praktischen Ideen auch wirklich fünf sein müssen und ob es gerade diese fünf sind. Was mich hier interessiert, ist vielmehr die grundlegende Idee, welche Herbarts Theorie beseelt. Die Idee nämlich, daß unter Beibehaltung des Kantschen Prinzips, daß die ethische Grundlage eine formale zu sein hat, welches, wie wir gesehen haben, auch für Herbart die einzige Garantie für die Allgemeingültigkeit der ethischen Prinzipien darstellt, es trotzdem notwendig sei, typische Prinzipien auszumachen, welche verhindern, daß man sich in der reinen Abstraktion verliere und welche als Model dienen, auf dessen Grundlage die einzelnen Normen und die einzelnen Verhaltensweisen bewertet werden können. Heutzutage sind die Bedingungen wahrscheinlich besser, um befriedigendere Resultate in der Richtung zu erzielen, die von Herbart angezeigt wurde. Die besseren anthropologischen, paleoanthropologischen und ethologischen Kenntnisse, die wir der Epoche gegenüber besitzen, in der Herbart lebte, erlauben es, mit größerer Klarheit das typisch Menschliche jenseits aller geschichtlichen und kulturellen Bedingungen zu bestimmen und es mit mehr Bewußtsein beurteilen zu können. Wir können ja auch gar nicht umhin, vorauszusetzen, daß es Elemente gibt, welche für alle Menschen typisch sind, für den Menschen als homo sapiens. Das Gegenteil vorauszusetzen, nämlich daß die Menschen verschieden sind, hätte von diesem Standpunkt aus (auf welcher Grundlage? Auf der Rasse?) gravierende Folgen. Es wäre leicht nachzuweisen, daß die von mir anfangs zitierten Beispiele in klarem Widerspruch zu Herbarts fünf praktischen Ideen stehen und wahrscheinlich auch zu den Prinzipien, die man mit seiner Methode erarbeiten könnte. Es bleiben natürlich noch viele Probleme offen, die ich hier auch absichtlich aus Gründen der Zeit weglasse. An Stelle all dieser Probleme sei dieses eine genannt: Wie können wir die unmoralischen Verhaltensweisen erklären? Wenn das ethische Urteil unmittelbar Billigung oder Mißbilligung hervorruft, warum verhalten sich die Menschen dann so schlecht? Wenn man Herbarts praktische Philosophie detailliert analysieren würde, dann könnte man entdecken, daß sein Ansatz auch von diesem Gesichtspunkt aus überraschend aktuell und fruchtbar ist. Dies jedoch führte uns zu weit und es ist Zeit, daß ich schließe, denn ich habe Ihre Geduld schon viel zu sehr ausgenutzt.
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Soziale Medien nehmen auch und gerade in Zeiten von Konflikten und Krisen bei der Informationsverbreitung eine zentrale Rolle ein. Diese Plattformen dienen hierbei nicht nur dem raschen Austausch von Nachrichten und Informationen, sondern können auch den "Nährboden" für die Verbreitung von Desinformation bieten. Deutlich wird dies beispielsweise in aktuellen Konflikten wie dem Russland-Ukraine-Krieg, wo mit der gezielten Verbreitung von Falschinformationen der Versuch unternommen wird, die öffentliche Meinung zu manipulieren, um politische Agenden und Ideologien zu fördern. Durch solche Desinformationskampagnen wird nicht nur die nationale wie internationale Informationslandschaft in ihrer Integrität angegriffen, sondern es drohen zusätzlich schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaften der betroffenen Länder und darüber hinaus.Soziale Medien als aktuelle Informationsquelle bekommen für einen zunehmenden Teil der Bevölkerung eine immer größere Relevanz. Mit der Verbreitung von Desinformationen, vor allem in Krisenzeiten, kann gesellschaftlich großer Schaden entstehen: das Vertrauen in Institutionen wird untergraben, Polarisierung kann sich verstärken und die Konfliktbewältigung erschweren. Im Fall des Russland-Ukraine Krieges übt die Verbreitung von Falschinformationen bereits massive Auswirkungen auf die globale Wahrnehmung aus und beeinflusst die politische Entscheidungsfindung. Deshalb ist es wichtig, die Folgen und Gegenmaßnahmen gegen Desinformation in diesem spezifischen Kontext zu untersuchen.GrundlagenDesinformation Bei einer Desinformation werden bewusst irreführende oder falsche Informationen verbreitet mit dem Ziel, Menschen gezielt zu täuschen oder zu beeinflussen. Die Falschnachricht ist im Gegensatz dazu eine fehlerhafte oder falsche Information, die unbeabsichtigt verbreitet wurde. Dies ist der wesentliche Unterschied. Desinformationen können trügerisch echt sein, wenn "Dinge völlig frei erfunden, [...] aus dem Zusammenhang gerissen, zugespitzt oder wesentliche Informationen weggelassen" werden. Ziel solcher Desinformation ist es, "Schaden anzurichten", indem gesellschaftliche Konflikte verschärft oder das Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben wird (Bundesregierung 2023).Fake News sind "gefälschte Nachrichten", die durch "reißerische Schlagzeilen, gefälschte Bilder und Behauptungen" verbreitet werden, um Lügen und Propaganda zu verbreiten. Sie zielen darauf ab, den Anschein echter Nachrichten zu erwecken und Menschen zu manipulieren. Dies kann insbesondere in Wahlkämpfen gefährlich sein, da Fake News "die Glaubwürdigkeit von Politikerinnen und Politikern erschüttern" können (Schneider/Toyka-Seid 2024).RechtslageIn der deutschen Gesetzgebung existiert keine spezifische Regelung, die den Umgang mit Desinformation und Fake News festlegt. Jedoch können bei der Verbreitung von Desinformationen andere allgemeine Rechtsformen relevant werden. Die Verbreitung von Informationen wird zunächst durch die im Grundgesetz festgelegte Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG) geschützt, solange diese nicht die Rechte anderer verletzen oder gegen Gesetze verstoßen.Es gibt rechtliche Grenzen in der Meinungs- und Pressefreiheit: Wenn durch nicht korrekte Informationen die öffentliche Sicherheit gefährdet wird oder die Rechte Dritter verletzt werden, können bestehende Gesetze wie das Strafrecht oder das Wettbewerbsrecht greifen. Darüber hinaus hat die Europäische Union Maßnahmen gegen Desinformation ergriffen, etwa durch den "Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation", dem sich große Plattformen wie Facebook und Google verpflichtet haben. Diese freiwilligen Selbstverpflichtungen zielen darauf ab, die Verbreitung von Desinformation zu reduzieren und mehr Transparenz in den sozialen Medien zu gewährleisten (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2017).Soziale Medien als Plattform für DesinformationVerbreitungsmechanismen Bei der Verbreitung von Informationen spielen soziale Medien eine entscheidende Rolle. Die Mechanismen, durch die Inhalte in diesen Netzwerken verbreitet werden, sind eng mit der Struktur und Funktionsweise der Plattformen verknüpft. Zu den zentralen Eigenschaften der sozialen Medien zählt deren topologische Struktur, die den Informationsfluss stark beeinflusst. In den meisten Netzwerken, wie z.B. auf Twitter, basiert die Verbreitung weniger auf Reziprozität, das heißt, dass Informationen, die innerhalb eines Netzwerks geteilt werden, häufig nur innerhalb kleinerer Gruppen (Bubble) verbleiben und es selten schaffen, über die Grenzen dieser Bubble hinaus größere Gemeinschaften zu erreichen. Eine solche Netzwerkstruktur hat zur Folge, dass Informationen oftmals in "Echokammern" zirkulieren, in denen vorwiegend Nutzer mit ähnlichen Überzeugungen interagieren. Durch solche Echokammern wird die Verbreitung von neuen oder kontroversen Informationen stark eingeschränkt.Ein weiteres Merkmal der Verbreitungsmechanismen in sozialen Medien ist die selektive Verbreitung von Inhalten durch Algorithmen, welche auf Nutzerinteraktionen basieren. Der Algorithmus der Netzwerke priorisiert Inhalte, welche populäre Informationen beinhalten, und verbreitet diese öfters. Dies führt zur Bildung von Filterblasen, in denen Nutzer vorwiegend Informationen sehen, die ihren bestehenden Überzeugungen entsprechen, und somit alternative Sichtweisen ausblenden.Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Verbreitungsmechanismen Informationen lenken und dabei sowohl die Reichweite als auch die Vielfalt der verbreiteten Inhalte beeinflussen. Insbesondere während Krisen wie dem Russland-Ukraine-Krieg tragen sie dazu bei, dass Desinformationen schneller und zielgerichteter verbreitet werden, da diese spezifische Gruppen innerhalb der Netzwerke ansprechen. (Puschmann/Peters 2015) Algorithmen und ihre Rolle bei der InformationsverbreitungDie Algorithmen, welche zur Verbreitung von Informationen genutzt werden, spielen eine zentrale Rolle, da diese bestimmen, welche Inhalte den Nutzern vorgeschlagen bzw. angezeigt werden. Die Algorithmen priorisieren Inhalte, die eine hohe Interaktionsrate versprechen. Mit den Priorisierungen entstehen Filterblasen, in der Nutzer hauptsächlich Informationen zu sehen bekommen, die ihren bereits bestehenden Überzeugungen entsprechen. Neutralität ist bei solchen Algorithmen nicht vorhanden. Mit solchen Mechanismen wird die Verbreitung von bestimmten Inhalten verstärkt, "unabhängig davon, ob diese Informationen korrekt sind oder nicht". Sie tragen so zur Verbreitung von Desinformation bei. Die Selektion von Inhalten führt dazu, dass "unseriöse oder irreführende Informationen überproportional häufig verbreitet werden", was die öffentliche Meinung stark beeinflussen kann.Die daraus resultierende Verzerrung der Informationslandschaft trägt zur Polarisierung der Gesellschaft bei. Es wird daher gefordert, die Funktionsweise dieser Algorithmen transparenter zu gestalten und Maßnahmen zu entwickeln, die ihre negativen Auswirkungen begrenzen können (FasterCapital, 2024).Desinformation als Gefahr für die DemokratieDie Bedrohung der Demokratie durch Desinformationen ist erheblich. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass 81% der Bevölkerung in Deutschland Falschinformationen, hauptsächlich auf sozialen Medien, als Gefahr für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt betrachten. Die befragten Personen vermuten, dass hinter diesen Falschinformationen vor allem Aktivisten- und Protestgruppen sowie Influencer und Blogger stehen. (Bertelsmann 2024)In dieser Bertelsmann-Studie wird verdeutlicht, dass das Bewusstsein der Bevölkerung in Bezug auf Desinformation in weiten Teilen gestiegen ist. Die Wahrnehmung, was als Falschinformation im Internet gilt, und die Annahmen über deren Urheber und Motive variiert allerdings. Personen mit einem großen Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der in den Medien verbreiteten Informationen sind eher davon überzeugt, dass Fake-News gezielt verbreitet werden, um das Vertrauen in Demokratie und Politik zu schwächen. Im Gegensatz dazu glauben Personen mit geringem Medienvertrauen häufig, dass Fake-News dazu dienen, von Skandalen und politischer Inkompetenz abzulenken. Die Gruppe mit einem geringen Medienvertrauen beträgt circa ein Drittel. In dieser Studie werden mehrere Belege für eine zunehmende Polarisierung geliefert. So nehmen u.a. Wähler der Grünen eher an, dass Manipulationen von rechts kommen, wohingegen Wähler der AfD eher annehmen, dass Fake-News von linksgerichteten Kreisen verbreitet werden. Die Ergebnisse der Studie zeigen ein zunehmendes Misstrauen und eine Verunsicherung gegenüber Politik und Medien. Cathleen Berger warnt in diesem Zusammenhang vor der Gefahr einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft durch den fehlenden Diskurs. Sie spricht sich für verstärkte und strengere Faktenchecks in den sozialen Medien aus, um den Nutzern die Überprüfung von Informationen zu erleichtern und die Möglichkeit zu geben, Falschnachrichten zu melden. (vgl. Bertelsmann 2024, S. 62)Filterblasen und Algorithmen fördern die zunehmende Polarisierung der Gesellschaft in den sozialen Medien. Sie führen dazu, dass personalisierte Nachrichten angezeigt werden und sich die Nutzer in einer Meinungs-Bubble bewegen. Der Austausch mit Gleichgesinnten wird gefördert, wohingegen die allgemeine demokratische und kritische Auseinandersetzung ausbleibt. Es wird dem Nutzer das Gefühl vermittelt, dass er immer zu einer vermeintlichen Mehrheit gehört, da er in seiner Blase stets eine sofortige Zustimmung auf die eigene Meinung erfährt und eine Gegenposition nie thematisiert wird. Polarisierung in der Gesellschaft kann hier forciert werden.Die Vermittlung von Medienkompetenz ist von entscheidender Bedeutung, um dieser Gefahr entgegenzuwirken. Durch einen reflektierten Umgang mit Medien können Nachrichten hinterfragt und Fake-News erkannt werden, denn Demokratie erfordert mündige Bürgerinnen und Bürger (sieheWeb 2.0 - Medienkompetenz - (politische) Bildung: Desinformation als Gefahr für die Demokratie (web20ph.blogspot.com)Desinformation im Russland-Ukraine-KriegDer Russland-Ukraine-Krieg ist tief in der Geschichte und den geopolitischen Spannungen zwischen beiden Ländern verwurzelt. Um ein Verständnis für die Verbreitung von Desinformation in diesem Konflikt zu erzeugen, ist es unerlässlich, den historischen Kontext zu betrachten. Historischer Kontext Bereits seit Jahrhunderten gibt es Streitigkeiten über territoriale und kulturelle Ansprüche zwischen Russland und der Ukraine. Zu den entscheidenden Momenten zählt die 1991 erklärte Unabhängigkeit der Ukraine nach dem Zerfall der Sowjetunion, die von Russland nie vollständig akzeptiert wurde. Diese historischen Spannungen wurden immer wieder von Russland instrumentalisiert, um prorussische Narrative zu stärken und die Legitimität ukrainischer Unabhängigkeitsbestrebungen zu untergraben (Conant 2022). Ein negativer Höhepunkt war die Annexion der Krim (2014) und dann der Beginn des Ukraine-Krieg im Jahr 2022 mit der Besetzung von Teilen der Ukraine durch Russland. Mediale Vorbedingungen Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine wird seit Jahren durch die mediale Landschaft angeheizt. Von russischer Seite wird eine aggressive Propagandastrategie verfolgt, um prorussische Narrative in der Ukraine und weltweit zu verbreiten. Die Kampagnen basieren oftmals auf historischen Argumenten und versuchen, der ukrainischen Regierung ihre Legitimität abzusprechen. Schon Jahre vor Kriegsbeginn wurde der ukrainische Staat von russischen Medien als gescheitert dargestellt (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg). Chronologie des Konflikts und Desinformation Die Verbreitung von Desinformation wurde nach der Annexion der Krim (2014) massiv verstärkt. Der russische Staat nutzt dabei seine Medien, um diesen Akt zu legitimieren. Laut russischer Propaganda stelle die Ukraine eine Bedrohung für die russischsprachige Bevölkerung dar. Die Verbreitung solcher Desinformationen hat dazu beigetragen, die öffentliche Meinung sowohl in Teilen Russlands als auch in der Ukraine zu beeinflussen. Diese langjährige Propagandakampagne war entscheidend, um die russische Bevölkerung auf den Krieg vorzubereiten und internationale Kritik abzuwehren (LpB, 2024 Chronologie) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gezielte Verbreitung von Desinformationen u.a. mit historischem Kontext in den Medien einer der entscheidenden Faktoren ist, der die öffentliche Meinung so manipuliert, dass ein erhöhtes Konfliktpotenzial entsteht und der Weg für weitere Eskalationen bereitet wird.Hauptakteure und ihre Strategien in der InformationskriegsführungDie Verbreitung von Desinformationen als Informationskriegsführung spielt im Russland-Ukraine-Krieg eine zentrale Rolle. Unterschiedliche Akteure, insbesondere staatliche Organisationen oder Stellen, nutzen die gezielte Verbreitung von Falschinformationen, um politische Ziele zu erreichen und das öffentliche Meinungsbild, national und international, zu manipulieren. Bei dieser Informationskriegsführung gibt es mit dem russischen Staat einen Hauptakteur, welcher in einer fast schon traditionellen Weise Desinformationen als ein strategisches Instrument über unterschiedliche Kanäle und Medien, u.a. das Staatsfernsehen, verbreitet.Die Strategie liegt darin, Verwirrung zu stiften und das Vertrauen in westliche Institutionen und Medien zu untergraben. Eine typische, von Russland angewendete Methode ist die Verbreitung widersprüchlicher Informationen, um das Verständnis der Realität zu erschweren und Zweifel an der Glaubwürdigkeit aller Informationsquellen zu säen. Diese Technik wird durch eine Vielzahl von Taktiken unterstützt, darunter die Verwendung von "Bots" und "Trollfabriken", welche gezielt falsche oder irreführende Informationen verbreiten, um gesellschaftliche Spaltungen zu vertiefen und das Vertrauen in die politischen Institutionen des Westens zu schwächen (Aro 2022).Parallel zum russischen Staat spielen auch nichtstaatliche Organisationen eine Rolle in der Verbreitung von Desinformationen. Das können private Unternehmen aber auch extremistische Gruppierungen sein, die aus unterschiedlichen Motiven handeln, so z.B. aus finanziellen Gewinnabsichten oder ideologischer Überzeugung. Vorzugsweise in den sozialen Medien sind solche Akteure in der Lage, Falschinformationen rasch und weitreichend zu verbreiten. Dies geschieht häufig ohne direkte Unterstützung des Staates, hat dennoch erhebliche Auswirkungen auf den Konflikt.Die Mischung aus verschiedenen Akteuren und Strategien macht die Informationskriegsführung im Russland-Ukraine-Krieg zu einem mehrschichtigen Phänomen, welches deutlich über die traditionelle Propaganda hinausgeht und damit auch tief in die digitalen Kommunikationsstrukturen eingreift.Spezifische Narrative und FalschinformationenZu den zentralen Elementen der Desinformationskampagnen im Russland-Ukraine-Krieg gehört die gezielte Verbreitung von Narrativen, welche die öffentliche Wahrnehmung der Konflikte beeinflussen und die Legitimität von russischen Aktionen gegen die Ukraine "verdeutlichen" sollen. Die Verbreitung solcher Narrative erfolgt nicht nur durch staatseigene und staatlich kontrollierte Medien, sondern auch durch alternative Medienkanäle, z.B. Telegram, Instagram und entsprechende Plattformen, und durch Einzelpersonen, die sich oftmals als unabhängige Berichterstatter ausgeben.Das prominenteste Beispiel im deutschsprachigen Raum ist die Influencerin Alina Lipp, die sich als eine prorussische Aktivistin darstellt und über ihre Kanäle gezielt prorussische Beiträge verbreitet. Ihre verbreiteten Inhalte sind von einer einseitigen Darstellung des Konflikts geprägt, welche ausschließlich die russische Perspektive aufzeigt. Alina Lipp nutzt ihre große Reichweite (fast 200.000 Follower auf Telegram) um eine alternative "Wahrheit" zu propagieren und um Zweifel an der Berichterstattung westlicher Medien zu säen, welche nicht dem russischen Narrativ entsprechen. Der Einfluss von Alina Lipp war zwischenzeitlich so groß, dass fast jede Falschmeldung (prorussisch) ihren Ursprung auf ihrem Kanal "Neues aus Russland" hatte. Die propagandistische Berichterstattung Lipps beginnt bei der Darstellung der Ukraine als "Nazis", welche die Zivilbevölkerung unterdrücken und Zivilisten töten, bis hin zu der Darstellung Russlands als Beschützer, welche das Land entnazifizieren und den Menschen die Freiheit geben. Auch Kriegsverbrechen wie z.B., das Massaker von Butscha werden von ihr geleugnet und als Inszenierung mit Schauspielern als Leichen dargestellt.Finanziert werden Kanäle wie der von Alina Lipp häufig über Spenden. Der russische Staat unterstützt entsprechende Influencer mit Kamera-Teams, Cuttern oder Akkreditierungen für die russisch besetzten Gebiete, in welche westliche, unabhängige Medien keinen Zutritt haben. Zusätzlich sind die "Stars der Szene" wie Alina Lipp auch gern gesehen als geladene Gäste im russischen Staatsfernsehen oder bei Veranstaltungen mit führenden Politikern, z.B. Außenminister Lavrow. (Loll /Wendrich, 2023) Ethische und rechtliche HerausforderungenMeinungsfreiheit vs. Schutz vor Desinformation im KriegskontextDie Debatte um die Meinungsfreiheit und den Schutz vor Desinformation hat sich seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine intensiviert. In Krisenzeiten prallen die Prinzipien der freien Meinungsäußerung und die Notwendigkeit, die Verbreitung von Falschinformationen zu verhindern, besonders stark aufeinander. Die Meinungsfreiheit ist ein fundamentales Recht in demokratischen Gesellschaften und wird durch die gezielte Verbreitung von Desinformationen erheblich gefährdet. Dies wirkt sich auch auf die öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit aus.Laut einem Artikel der Konrad-Adenauer-Stiftung "nutzen sowohl staatliche als auch nicht-staatliche Akteure soziale Medien gezielt, um Desinformationen zu verbreiten und damit die Wahrnehmung des Krieges in der internationalen Gemeinschaft zu beeinflussen". Durch diese gezielte Manipulation der öffentlichen Meinung wird die Glaubwürdigkeit demokratischer Institutionen untergraben und das Meinungsbild der Gesellschaft verzerrt. (Moroz, 2024)Bei der Bekämpfung dieser Desinformationen, vor allem im Kontext von Kriegen, ist ein Abwägen, vergleichbar mit einem Balanceakt, zwischen dem Schutz der Bevölkerung und der Meinungsfreiheit nötig. Die Maßnahmen zur Eindämmung von Falschinformationen müssen so getroffen werden, dass es zu keiner Zensur kommt und somit zu einer unzulässigen Einschränkung der Meinungsfreiheit.In diesem Spannungsfeld stehen soziale Medienplattformen und Regierungen vor der Herausforderung, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Die Einführung von transparenten Kriterien für die Entfernung von Inhalten sowie der Ausbau von Faktenprüfungen und die Förderung von Medienkompetenz spielen eine zentrale Rolle, damit die Bevölkerung zwischen vertrauenswürdigen Informationen und Desinformation unterscheiden kann.Die Notwendigkeit, gegen Desinformationen vorzugehen zur Wahrung der Integrität des Informationsraumes, ist seit dem Beginn des russisch-ukrainischen-Krieges verdeutlicht worden.Gegenmaßnahmen und LösungsansätzeTechnologische Lösungen im Kontext des Russland-Ukraine-Krieges Die technischen Innovationen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Desinformation im Russland-Ukraine-Konflikt. Durch die gezielte und massive Verbreitung falscher Informationen auf Social Media mussten unterschiedliche technische Lösungen entwickelt und eingesetzt werden, um die Verbreitung solcher Desinformationen zu begrenzen und die Authentizität von Informationen zu gewährleisten.Fact-Checking-Algorithmen zählen zu den zentralen Instrumenten im Kampf gegen Falschinformationen. Sie überprüfen Inhalte automatisch, indem sie diese mit vertrauenswürdigen Quellen abgleichen. Vornehmlich während des Russland-Ukraine-Krieges kamen solche Algorithmen verstärkt zum Einsatz, um "die Flut an Falschmeldungen, die vor allem über soziale Medien verbreitet wurden, in Echtzeit zu überprüfen und zu korrigieren" (Tsereteli, 2022).Der Einsatz von durch künstliche Intelligenz unterstützte Technologien wurde ebenfalls intensiviert, um gegen Desinformationskampagnen vorzugehen. Hierbei analysiert die Technologie große Datenmengen und identifiziert Muster, welche auf die koordinierte Verbreitung von Falschinformationen hindeuten. Zusätzlich hat die Zusammenarbeit zwischen den Plattformbetreibern und unabhängigen Fact-Checking-Organisationen an Bedeutung gewonnen, denn durch diese Zusammenarbeit konnte "die Verbreitung von Desinformation durch schnelle Identifizierung und Kennzeichnung erheblich eingedämmt werden" (LpB, 2024).Die Verwendung von spezieller Software zur Analyse von Satellitenbildern ist eine mögliche Lösung, welche die Verbreitung von Falschinformationen über militärische Operationen eindämmt, da diese die militärischen Bewegungen verifiziert. In Kombination mit anderen Technologien konnte "gezielt gegen russische Desinformationskampagnen vorgegangen und die Verbreitung falscher Informationen signifikant reduziert werden" (Eigendorf/Girke/Streich, 2024). Medienkompetenz und digitale Bildung in KriegszeitenMedienkompetenz und digitale Bildung sind essenziell, um die Bevölkerung in Kriegszeiten vor den Auswirkungen gezielter Desinformation zu schützen. Im Russland-Ukraine-Krieg wird eindrucksvoll aufgezeigt, wie Desinformation als Waffe eingesetzt werden kann, um die öffentliche Meinung zu manipulieren und das Vertrauen in staatliche Institutionen und etablierte Medien zu untergraben. Daher ist die Fähigkeit, Medieninhalte kritisch zu hinterfragen und digitale Plattformen sicher zu nutzen, zu einer zentralen Aufgabe für die Gesellschaft geworden.Die Stärkung der Medienkompetenz dient dazu, die Menschen in die Lage zu versetzen, "Informationen kritisch zu hinterfragen und Quellen auf ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen" (BMI, 2023). In Zeiten von gezielter Verbreitung von falschen Informationen ist diese Fähigkeit besonders wichtig, um Manipulation oder Verzerrung vorzubeugen, da diese Desinformationen häufig militärische Ziele verfolgen. Medienkompetenz umfasst nicht nur das Wissen darüber, wie man vertrauenswürdige von zweifelhaften Informationen unterscheidet, sondern auch ein tiefes Verständnis der Funktionsweise von Medien und den Mechanismen hinter der Informationsverbreitung.Digitale Bildung erweitert diese Kompetenzen, indem sie den Menschen die nötigen Werkzeuge und Fähigkeiten vermittelt, um sicher und kritisch im digitalen Raum zu agieren. In Zeiten von Konflikten und Kriegen hat die Aneignung dieses Fachwissens zugenommen, da häufig soziale Netzwerke als Hauptkanal für die Verbreitung von Desinformation genutzt werden. Das Verständnis für Algorithmen sowie technische Kompetenzen werden durch digitale Bildung geschult."Die Menschen brauchen Kenntnisse und Werkzeuge, um sich sicher und kritisch im digitalen Raum zu bewegen und den Herausforderungen der digitalen Kriegsführung zu begegnen" (Aschemann, 2022).Zu den weiteren Elementen der Medienkompetenz in Kriegszeiten zählt die Aufklärung über die Mechanismen digitaler Kriegsführung, welche oftmals vernachlässigt wird. In solchen Kontexten können sich "Verschwörungsglaube und falsche Narrative besonders schnell verbreiten", da sie auf die Unsicherheit und Ängste der Menschen abzielen (Herrenbach, 2023). Hier wird ein Bewusstsein für die Existenz bestimmter Desinformationskampagnen erzeugt und Strategien aufgezeigt, wie man sich davor schützen kann. Dies beinhaltet auch Schulungen im Erkennen von typischen Anzeichen für Desinformation, wie z.B. der manipulativen Nutzung von Bildern oder der selektiven Darstellung von Fakten.Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass Medienkompetenz und digitale Bildung in Kriegszeiten zu den unverzichtbaren Werkzeugen zählen, um die Gesellschaft vor den Gefahren der Desinformation zu schützen. Denn eine kritische Bürgerschaft ist in der Lage, sich aktiv gegen die Manipulation von Informationen zu wehren und so die Stabilität und das Vertrauen in demokratische Prozesse zu sichern.Regulatorische Ansätze und ihre Grenzen in internationalen KonfliktenIm Kontext internationaler Konflikte wie dem Russland-Ukraine-Krieg haben sich verschiedene regulatorische Ansätze entwickelt, um der Verbreitung von Desinformation entgegenzuwirken. Solche Ansätze sollen die Verbreitung von Falschinformation, die die öffentliche Ordnung gefährden, eindämmen. Jedoch stoßen diese Maßnahmen in einer global vernetzten und digitalen Welt oft an Grenzen.Die zentralen Bestandteile der regulatorischen Ansätze sind die Einführung von Gesetzen, welche die Verbreitung und Erstellung von Desinformation strafrechtlich sanktionieren sollen. In vielen Ländern Europas wurde bereits eine "Verschärfung der Gesetze zur Bekämpfung von Desinformation" eingeführt mit dem Ziel, eine wirksame Kontrolle über die auf den sozialen Medien verbreiteten Inhalte zu erlangen (Jaursch, 2019). Regulierungen dieser Art fordern von den Plattformen ein, dass diese Inhalte, die nachweislich falsch sind oder zu Gewalt aufrufen, kennzeichnen oder entfernen. Zu den weiteren regulatorischen Ansätzen zählt die internationale Zusammenarbeit, welche ein zentrales Element beim Vorgehen gegen Desinformation ist. Um so ein Vorhaben umzusetzen, ist die Zusammenarbeit in multilateralen Foren wie der EU oder den Vereinten Nationen nötig. Mitgliedstaaten der EU haben im Rahmen des Aktionsplans gegen Desinformation "gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen koordiniert und umgesetzt" (Benkler/Hansen/Reichert, 2022). Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem die Unterstützung unabhängiger Medien und die Förderung von Medienkompetenz und digitaler Bildung, um die Gesellschaft widerstandsfähiger gegen Desinformation zu machen.Trotz dieser Bemühungen stoßen regulatorische Ansätze an erhebliche Grenzen. Eine der größten Herausforderungen ist die globale Natur von Desinformationskampagnen. "Desinformation kennt keine nationalen Grenzen" und kann von jedem Ort der Welt aus verbreitet werden, was die Durchsetzung nationaler Gesetze schwierig macht (Bundesregierung 2017). Die effektive Durchsetzung bleibt weiterhin eine große Herausforderung, selbst wenn Staaten Gesetze erlassen, da die Urheber von Desinformationen oftmals außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit operieren.Ebenso besteht eine große Gefahr, wenn die Maßnahmen, die zur Regulation gedacht waren, nicht ausreichend und sorgfältig gestaltet sind und in ihrer Ausführung die Meinungsfreiheit einschränken würden. Hier wird die Balance zwischen der Wahrung der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Gesellschaft vor Desinformation zu einem zentralen Punkt, denn es geht um die Gradwanderung, "die Meinungsfreiheit nicht unverhältnismäßig einschränken, während sie gleichzeitig einen wirksamen Schutz vor Desinformation bieten" (Interface, 2022).Schließlich zeigt sich, dass regulatorische Maßnahmen allein oft nicht ausreichen, um Desinformation wirksam zu bekämpfen. Es bedarf einer umfassenden Strategie, die neben rechtlichen Maßnahmen die Förderung von Medienkompetenz in der Gesellschaft und die Unterstützung unabhängiger Medien umfasst.ZukunftsperspektivenTechnologische Entwicklungen und ihre Rolle im Russland-Ukraine-Krieg Die Bedeutung technologischer Innovation in modernen Konflikten, auch im Bereich der Desinformationsbekämpfung, wurde durch den Russland-Ukraine Konflikt verdeutlicht. Innovative und moderne Technologien u.a. KI, Drohnen und Cyberangriffe, spielen sowohl im digitalen Informationsraum als auch auf dem realen Schlachtfeld eine zentrale Rolle. Im Folgenden werden exemplarisch verschiedene Innovationen vorgestellt. Künstliche Intelligenz in der Desinformationsbekämpfung Die Nutzung von KI-Technologien hat sich als essenziell im Kampf gegen Desinformation erwiesen, so setzt die Ukraine mittlerweile auf KI, um Desinformationen schnell zu erkennen und effektiv zu bekämpfen. Diese KI-basierten Systeme werden genutzt, um die Sozialen Medien nach Falschinformationen zu durchsuchen, die Verbreitungsmechanismen zu analysieren und dann zu unterdrücken oder gezielt zu widerlegen. Laut Tsereteli werden Algorithmen eingesetzt, die große Datenmengen in Echtzeit analysieren können, um die Herkunft und Verbreitung von Desinformationen zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen (Tsereteli, 2022). Die Herausforderung ist es, die KI mit entsprechenden Datensätzen zu "füttern", damit sie lernt, was als Desinformation gilt. Einsatz von Drohnen und anderen Technologien auf dem Schlachtfeld Parallel zu dem Kampf gegen Desinformationen werden neue Technologien wie Drohnen eingesetzt. Sie dienen nicht nur zur Unterstützung von Bodentruppen oder um gezielte Angriffe durchzuführen, sondern werden auch als Aufklärungswerkzeug verwendet, welche zeitnah (oder in Echtzeit) Bildmaterial bereitstellen und damit auch Belege liefern, welche Desinformation widerlegen können. Mit ihrer Flexibilität und Präzision haben sie den Charakter des Krieges deutlich verändert. Drohnen werden beidseitig im Konflikt eingesetzt und durch die damit einhergehenden Möglichkeiten der Überwachung und Zielerfassung ermöglichen diese eine effizientere Kriegsführung (Franke 2023). Cyberkriegsführung und Informationskontrolle Zu den weiteren Schlüsselelementen in dem Krieg zählt die Cyberkriegsführung. Sie wird sowohl von russischer als auch von ukrainischer Seite angewandt mit dem Ziel, die Kommunikationsstrukturen des Gegners zu stören und eine Informationshoheit zu erlangen. Eine Kontrolle der digitalen Kommunikationswege ermöglicht es, den Gegner mit gezielten Informationen zu manipulieren. In der modernen Kriegsführung zählen Cyberangriffe mittlerweile zur Tagesordnung (Tsereteli, 2022). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass technologische Innovationen wie KI, Drohnen und Cybertechnologien eine entscheidende Rolle in modernen Konflikten wie dem Russland-Ukraine-Krieg spielen. Solche Technologien beeinflussen nicht nur das Schlachtfeld, sondern auch den Informationsraum, indem sie sowohl zur Verbreitung als auch zur Bekämpfung von Desinformation eingesetzt werden. Durch ihren Einsatz wird eine neue Ära der Kriegsführung eingeleitet, in der der Kampf um Informationen ebenso wichtig ist wie die physischen Auseinandersetzungen. Gesellschaftliche Trends und ihre Auswirkungen auf zukünftige KonflikteIm Kontext des Russland-Ukraine-Konflikts lassen sich gesellschaftliche Trends beobachten, die auf tiefgreifende Veränderungen hindeuten und zukünftige Konflikte erheblich beeinflussen könnten. Diese Trends reichen von der Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bis hin zu der Rolle der sozialen Medien in modernen Gesellschaften. Soziale Medien und Informationskriege Zu den signifikanten gesellschaftlichen Trends gehört die zunehmende Nutzung von sozialen Medien als Hauptquelle für Information. Speziell im Russland-Ukraine-Krieg wird deutlich, wie soziale Medien sowohl zur Mobilisierung von Unterstützung als auch zur Verbreitung von Desinformation genutzt werden können. Die Macht der sozialen Medien, große Bevölkerungsgruppen schnell und direkt zu erreichen, macht diese Netzwerke zu einem elementaren Werkzeug in modernen Konflikten. Eine solche Entwicklung kann dazu führen, dass sich zukünftige Konflikte vermehrt im digitalen Raum abspielen werden, wobei die Kontrolle über den Informationsfluss mitentscheidend für den Erfolg sein wird (Tsereteli, 2022). Technologisierung und Digitalisierung der Gesellschaft Eine weitere Entwicklung ist die zunehmende Digitalisierung und Technologisierung, welche nicht nur Einfluss auf das tägliche Leben nimmt, sondern auch die Art und Weise verändert, wie Konflikte geführt werden. Der Widerstand der Ukraine wird u.a. mit modernen Technologien organisiert und auch die zivile Verteidigung und die Förderung der internationalen Solidarität wird über diese Technologien erreicht. In Zukunft könnte es dazu kommen, dass Konflikte stärker über technologische Überlegenheit entschieden werden, wobei die Gesellschaften, die sich am schnellsten an neue Technologien anpassen, im Vorteil sein könnten (Rat SWD, 2023). Zivilgesellschaftliches Engagement und internationale Solidarität Durch den Russland-Ukraine Konflikt wird auch die Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und der internationalen Solidarität verdeutlicht. Mit der digitalen Verbreitung konnte großer Support für die Ukraine bereitgestellt werden. Crowdfunding-Kampagnen, internationale Protestbewegungen, soziale und monetäre Sammlungen sind Beispiele dafür, wie gesellschaftliche Trends die Dynamik von Konflikten verändern. Solche Tendenzen werden voraussichtlich bei zukünftigen Konflikten an Bedeutung gewinnen, da sie neue Formen des Widerstands und der Unterstützung ermöglichen (Rat SWD, 2023). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesellschaftlichen Trends, wie sie sich im Russland-Ukraine-Krieg abzeichnen, Auswirkungen auf die Konflikte der Zukunft haben werden. Soziale Medien, die Digitalisierung und das zivilgesellschaftliche Engagement werden voraussichtlich wichtige Faktoren sein, die den Verlauf und das Ergebnis von Konflikten im 21. Jahrhundert prägen.Fazit und AusblickDie Rolle sozialer Medien bei der Verbreitung von Desinformation ist im Russland-Ukraine-Krieg sehr deutlich geworden. Diese Plattformen dienen nicht nur als Werkzeug des Informationsaustausches, sondern auch als "Schlachtfeld" digitaler Kriegsführung, auf denen staatliche und nichtstaatliche Akteure gezielt Desinformation verbreiten, um politische Agenden zu fördern und die öffentliche Meinung zu manipulieren. Die Nutzung von Algorithmen, welche insbesondere auf die Maximierung von Interaktionen abzielen, verstärkt diese Problematik, da es durch diese zu einer Bildung von Filterblasen und Echokammern kommt, welche die Wahrnehmung alternativer Informationen einschränken, was die Polarisierung von Gesellschaften beschleunigt.Die Gefahren durch den gezielten Einsatz von Desinformationen, mit dem Ziel, demokratische Prozesse zu untergraben und die globale Wahrnehmung auf Konflikte zu manipulieren, wurde und wird im Russland-Ukraine-Konflikt sehr deutlich. In der heutigen Gesellschaft haben sich die sozialen Medien als effektives Mittel zur Meinungsbildung etabliert. Die schnelle Verbreitung von Falsch- und Desinformationen bzw. einseitiger Darstellung von Sachverhalten über Plattformen wie Telegram oder Twitter hat eine immense Wirkung auf die öffentliche Meinung in den Gesellschaften beider Seiten und auch auf internationale politische Entscheidungen.Die Herausforderung ist es, eine objektive Berichterstattung und Meinungsbildung insbesondere in den Sozialen Medien zu fördern. Gleichzeitig müssen Wege gefunden werden zur Eindämmung von Desinformation. Eine wichtige Rolle spielen hierbei künstliche Intelligenz und Fact-Checking-Systeme. Diese Technologien müssen kontinuierlich verbessert werden, um den immer komplexeren Desinformationsstrategien entgegenzuwirken. Parallel dazu bleibt die Förderung der Medienkompetenz in allen gesellschaftlichen Schichten und Altersgruppen unerlässlich, damit die Gesellschaft widerstandsfähiger und weniger anfällig gegenüber Desinformation wird. Der Kampf gegen Desinformation ohne Einschränkung der Meinungsfreiheit bleibt eine große Herausforderung und wird ein Balanceakt für Plattformen, staatliche Institutionen und die Presselandschaft bleiben.Durch den Russland-Ukraine-Krieg wurde verdeutlicht, dass zukünftige Konflikte vermehrt im digitalen Raum ausgetragen werden, wo die Kontrolle über Informationen und deren Verbreitung eine entscheidende Rolle spielt. Die Fähigkeit von Gesellschaften, auf diese Entwicklungen zu reagieren, könnte in Zukunft den Erfolg in Konflikten maßgeblich beeinflussen und dami die Bewahrung demokratischer Gesellschaften.LiteraturverzeichnisAro, 2022: Desinformation als Waffe, APuZ - Aus Politik und Zeitgeschichte Desinformation als Waffe | Krieg in Europa | bpb.deAschemann, 2022: Medienkompetenz leben in Kriegszeiten, Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung Österreich Medienkompetenz leben in Kriegszeiten | erwachsenenbildung.atBenkler/Hansen/Reichert, 2022: Der Schutz der Wahrheit: Friedenseinsätze und Desinformation, Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) Der Schutz der Wahrheit: Friedenseinsätze und Desinformation (zif-berlin.org)Bertelsmann (2024) – Bernhard, Schulz, Berger, Unzicker: Verunsicherte Öffentlichkeit – Superwahljahr 2024: Sorgen in Deutschland und den USA wegen Desinformation, Bertelsmann-Stiftung.BMI, o. 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DER VÖLKERKRIEG BAND 3 Der Völkerkrieg (-) Der Völkerkrieg Band 3 (3 / 1915) ( - ) Titelseite (-) Einband ( - ) [Abb.]: ( - ) Impressum ( - ) Der Völkerkrieg. Die Ereignisse auf den serbisch-montenegrinischen Kriegsschauplätzen / Die russischen Kriegsschauplätze bis zur Winterschlacht in Masuren / Die Türkei und der heilige Krieg bis zu den Dardanellenkämpfen / Rußland während des ersten Kriegshalbjahres / Der Seekrieg bis zur Erklärung der Unterseebootsblockade gegen England / Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten / Zeittafel der Ereignisse des ersten Kriegshalbjahrs ( - ) [Abb.]: Soltan Muhammed Reschad Chan V. Kaiser der Osmanen ( - ) Die Ereignisse auf den serbisch-montenegrinischen Kriegsschauplätzen. Von Ende oktober 1914 bis Mitte Februar 1915 (1) Der große Vorstoß der Oesterreicher nach Serbien (1) Chronologische Uebersicht der Kämpfe (1) [2 Abb.]: (1)König Peter von Serbien beobachtet seine Truppen während eines Kampfes (2)Serbische Armee-Reserven ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine serbische Patrouille im Gebirge (2)Ein serbisches Maschinengewehr russischer Herkunft in Stellung bei Obrenovac ( - ) [Karte]: Uebersichtskarte über das Kriegsgebiet im nordwestlichen Teil Serbiens (Vgl. die Karte II, S. 83.) (5) Personalien (9) Wiederaufnahme der Kämpfe in der Macva und die Einnahme von Sabac (11) [3 Abb.]: (1)Feldzeugmeister Oskar Potiorek (2)General d. I. L. Ritter v. Frank (3)Beim Bau einer österreichisch-ungarischen Feldbahn bei Rača in Macva (Serbien) ( - ) [2 Abb.]: (1)Aus den österreichisch-ungarischen Befestigungen in den Bitvasümpfen in der Macva (2)Aus einem verlassenen befestigten serbischen Lager nördlich von Glušci in der Macva ( - ) Die Schlacht beu Krupanj und die Einnahme von Valjevo (13) Die Siege an der Kolubara und bei Lazarevac und Einnahme von Uzice (16) Die Einnahme von Belgrad (17) Der Rückzug der Oesterreicher (18) [2 Abb.]: (1)Ein Zug von gefangenen serbischen Komitadschi in Mitrovica (2)Serbische Landbevölkerung auf der Flucht ( - ) [2 Abb.]: (1)Die von den österreichisch-ungarischen Truppen erbaute Kriegsbrücke über die Save zwischen Klenak und Sabac (2)S. M. S. Donaumonitor "Bodrog" ( - ) Episoden (21) Der Zug der Gefangenen (21) Der Bote (22) Der Serbe und die "Barbaren" (22) In Belgrad (23) Vom serbischen Heere (23) Die Kämpfe gegen die Montenegriner (25) Die amtlichen österreichisch-ungarischen Meldungen (25) Kurze Zusammenfassung (25) Die Beschießung des Lovcen (26) Vom Entsatz der Feste Bilek (27) [2 Abb.]: (1)Lager österreichisch-ungarischer Infanterie bei Krupanj in Serbien (2)Lager einer österreichisch-ungarischen Verpflegungskolonne bei Autovac an der montenegrinischen Grenze ( - ) [2 Abb.]: (1)Österreichisch-ungarisches Zeltlager an der montenegrinischen Grenze (2)Österreichisch-ungarische Gebirgsartillerie auf dem Marsch in Kluz an der montenegrinischen Grenze ( - ) Serbiens und Montenegros innere Lage (29) Hof und Regierung in Serbien (29) Die Zustände in Alt-Serbien (30) Die Zustände in Neu-Serbien (31) Montenegros innere Lage (32) [Karte]: Übersichtskarte der Kämpfe in Polen ( - ) Die russischen Kriegsschauplätze bis zur Winterschlacht in Masuren. Von Ende Oktober 1914 bis Ende Februar 1915. Fortsetzung von Band II, Seiten 1 - 69 und 193 - 248 (33) Die gemeinsame Offensive (33) Zusammenfassende Darstellung (33) Das Zusammenarbeiten der Verbündeten (37) Die Schlacht in Polen (39) Chronologische Uebersicht nach den Generalstabsmeldungen (39) Von der Schlacht und den Schlachtfeldern bei Kutno (48) Der Durchbruch bei Brzeziny (52) [3 Abb.]: (1)General d. Inf. Freiherr v. Scheffer-Boyadel (2)Generalleutnant von Litzmann (3)Eine verlassenen russische Feldstellung bei Lodz ( - ) [2 Abb.]: (1)Russische Truppen, die aus dem Schützengraben hervorkommen, um sich zu ergeben (2)Drahtverhaue vor einer russischen Feldstellung bei Lodz ( - ) [Karte]: Übersichtskarte des Gebietes der Kämpfe bei Lodz und des Durchbruchs bei Brzeziny (53) Die Kämpfe bei Lodz und Augustynow (57) Aus den Kämpfen um Lowicz (60) [2 Abb.]: (1)Bei einer deutschen Batterie während eines Gefechts in Polen (2)Deutsche Pioniere bei der Herstellung eines Unterstandes in Polen ( - ) [2 Abb.]: (1)Aufklärung durch deutsche Vorposten in Polen (2)Eine radfahrende Jägerabteilung bei einem plötzlichen Angriff in Polen ( - ) Von den Schlachtfeldern an der Bzura und Rawka (63) [2 Abb.]: (1)Deutsche schwere Feldhaubitzen beschießen eine russische Artilleriestellung in Zgierz bei Lodz (2)Die Wiederherstellung der zerstörten Eisenbahnbrücke über die Warthe an der Linie Kalisch-Warschau ( - ) [2 Abb.]: (1)Deutsche Pioniere mit Pontons und Brückenmaterial auf dem Marsch bei Lodz (2)Deutsche Truppen auf dem Marsch in Polen ( - ) Der Vormarsch auf Warschau und der Sturm auf Humin (65) [Karte]: Uebersichtskarte über das Kampfgebiet bei Lowicz und den Vorstoß über Bolimow und die Rawka gegen Humin sowie den Suchafluß. Vergleiche auch die Uebersichtskarte über Polen nach Seite 32. ([67]) [2 Abb.]: (1)Der Stab einer deutschen Heeresabteilung auf einem Hügel bei Mlawa. Im Vordergrund ein Maschinengewehr (2)Vorgeschobener Schützengraben hinter Mlawa ( - ) [2 Abb.]: (1)Deutsche Maschinengewehr-Abteilung in einem Wäldchen in Russisch-Polen (2)Abtransport russischer Truppen, die von den Deutschen bei Plonsk gefangen genommen wurden ( - ) Warschau in Erwartung der Deutschen (70) Von den Kämpfen in Nordpolen nördlich der Weichsel (72) Die Kämpfe in Südpolen und Westgalizien (73) Chronologische Uebersicht nach den österreichisch-ungarischen Generalstabsmeldungen (73) [2 Abb.]: (1)Österreichisch-ungarischer 30,5 cm Mörser in gedeckter Stellung bei den Kämpfen in Russisch-Polen (2)Eine österreichisch-ungarische Maschinengewehr-Abteilung mit Tragtieren während der Kämpfe bei Tomaschow ( - ) [2 Abb.]: (1)Russische und ungarischer Pferde bei einer österreichisch-ungarischen Sanitätskolonne (2)Österreichisch-ungarisch schweres Geschütz in einem Wald Polens während des Ladens ( - ) [Karte]: Übersichtskarte zu den Kämpfen in Südpolen und Westgalizien. ([77]) Zusammenfassende Darstellung (80) [2 Abb.]: (1)Der Hauptplatz in Limanowa (2)Österreichisch-ungarische Schützenlinie an der Nida in Süd-Polen (-) [2 Abb.]: (1)Eine befestigte Stellung österreichisch-ungarischer Truppen in Ost-Galizien (2)In der Schlacht bei Limanowa gefallene Russen werden in einem Massengrab beerdigt ( - ) Die Schlacht bei Limanowa (82) [2 Abb.]: (1)Österreichisch-ungarische Schützengräben an einem Flusse Ostgaliziens (2)Die von den Russen zerstörte Dunajec-Brücke bei Neu-Sandek wird von österreichisch-ungarischen Pionieren wieder hergestell (-) [3 Abb.]: (1)Ungarischer "Honved"-Vorposten verjagt eine Kosaken-Patrouille bei Krakau (2)Distanzmessen einer österreichisch-ungarischen Maschinengewehr-Abteilung bei grodek (3)In den Schützengräben bei Zakliczyn gefallene Russen ( - ) Aus den siegreichen Kämpfen bei Zakliczyn ( - ) Die Kämpfe in Galizien und in den Karpathen (87) Chronologische Uebersicht nach den österreichisch-ungarischen Generalstabsmeldungen (87) [Karte]: Übersichtskarte zu den Kämpfen in Galizien und in den Karpathen ([91]) [2 Abb.]: (1)Österreichisch-ungarische Infanterie im Schützengraben in Galizien (2)Österreichisch-ungarische Infanterie im Schützengraben in Galizien ( - ) [2 Abb.]: (1)Österreichisch-ungarische Schnehschuh-Patrouille in den Karpathen (2)Ein österreichisch-ungarisches Feldgeschütz in Galizien während des Ladens mit einem Schrapnell ( - ) [2 Abb.]: (1)Deutsche und österreichisch-ungarische Truppen vor einem Bauernhause in der Nähe des Uzsok-Passes in den Karpathen (2)Österreichisch-ungarische Kolonne in den Karpathen, die auf Pferden und Maultieren Munition zur Front befördert ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine österreichisch-ungarische Patrouille auf der Rast in den Karpathen (2)Ein österreichisch-ungarischer Panzerzug in den Karpathen ( - ) Zusammenfassende Darstellung (97) Aus den Kämpfen in Galizien und in den Karpathen (100) Die Erstürmung des Duklapasses (103) Die Wiedergewinnung des Uzoker Passes (106) Von der zweiten Belagerung der Festung Przemysl (107) Von der Russenherrschaft in den befreiten Gebieten Galiziens und in Ungarn (108) Die Kämpfe in der Bukowina (111) Chronologische Uebersicht nach den österreichisch-ungarischen Generalstabsberichten (111) Zusammenfassende Darstellung (112) [2 Abb.]: (1)Ein Geschützstand österreichisch-ungarischer Feldartillerie diesseits des Pruth in der Bukowina (2)Aus einem von den Russen niedergebrannten Dorfe der Bukowina ( - ) [2 Abb.]: (1)Ungarische Gendarmen als Grenzschutz an der rumänischen grenze (2)Österreichisch-ungarische Infanterie am Ufer des Pruth in der Bukowina ( - ) [Karte]: Uebersichtskarte zu den Kämpfen in der Bukowina (113) Die Russenherrschaft in der Bukowina (115) [2 Abb.]: (1)General der Infanterie Otto von Below mit seinem engeren Stabe (2)Eine deutsche Maschinengewehr-Kompagnie während der Kämpfe bei Darkehmen ( - ) [3 Abb.]: (1)Generalleutnant von Kosch (2)Generaloberst Hermann v. Eichhorn (3)In einem Schützengraben bei Darkehmen nach der Schlacht ( - ) Die Kämpfe in Ostpreußen (117) Chronologische Uebersicht nach den deutschen Generalstabsmeldungen (117) [Karte]: Uebersichtskarte zu den Kämpfen in Ostpreußen. (119) Die zusammenfassenden Berichte des Großen Hauptquartiers (122) [2 Abb.]: (1)Der Kassensaal des Bankgebäudes zu Pilkallen nach dem Rückzug der Russen (2)Das von den Russen vor ihrem Rückzug zerstörte Gerdauen ( - ) [2 Abb.]: (1)Auf dem Vormarsch in Ostpreußen mit Schlittenkufen an den Rädern der Wagen (2)Deutsche Landwehrmänner in Schafpelzen in Ostpreußen ( - ) Aus den Kämpfen der Grenzschutztruppen (126) Aus der Winterschlacht an den Masurischen Seen. Vom 10. - 18. Februar 1915 (129) [2 Abb.]: (1)Aus der Winterschlacht in Masuren. - Eine Munitionskolonne auf dem Marsche (2)In der Winterschlacht in Masuren gefangene Russen auf dem Marsch zwischen Sejny und Suwalki ( - ) [2 Abb.]: (1)Die letzten Befestigungen der Russen in den Wäldern vor Augustow (2)Im deutschen Feuer gefallene Russen, die versuchten, die Drahthindernisse zu durchkriechen ( - ) Die Einkreisung des russischen Heeres (133) Die russischen Verluste in der Winterschlacht (137) Auf den Spuren russischer Kultur in Masuren (139) [2 Abb.]: (1)Vierzehn in der Winterschlacht in Masuren gefangene russische Offiziere, darunter ein Oberstleutnant und ein Oberst bei Wilkowischki (2)In der Winterschlacht in Masuren gefangene Russen während des Abmarsches ( - ) [2 Abb.]: (1)Deutsche Fuhrpark-Kolonne in der Ebene von Suwalki (2)Zweistöckige Erdhütten deutscher Truppen an der Ostfront ( - ) Weihnachten auf dem östlichen Kriegsschauplatz (141) Episoden aus den russischen Kriegsschauplätzen (144) Aus den Kämpfen in Polen (144) Die kühnen Hessen (144) Der Soldat von Janow (144) Die Braut im Felde (145) Wie ein Deutscher 30 Russen "umzingelte" (146) Heldentod eines deutschen Husarenoffiziers (146) Heimaterde (147) Aus den Kämpfen in Galizien und in den Karpathen (147) Das treue Mutterherz (147) "Echt österreichisch!" (148) [2 Abb.]: (1)Die Ausgabe von Kohlen an die arme Bevölkerung von Lodz durch die deutschen Behörden (2)Deutsche Soldaten verteilen Extrablätter in jüdischer Sprache an die Juden einer Stadt in Russisch-Polen ( - ) [2 Abb.]: (1)Das Leben in der Petrikauerstraße zu Lodz nach der Einnahme durch die deutschen Truppen (2)Deutsche Offiziere durchreiten die Warschauerstraße in Mlawa ( - ) Spione bei der Arbeit (149) Aus den Kämpfen in der Bukowina. Ein Held von zwölf Jahren (149) Aus den Kämpfen in Ostpreußen (150) Wie der Leutnant dem Ernst Zickermann das Leben rettete (150) Kameradschaft (151) Ein Soldatengrab (152) Von den Fürsten und Heerführern der Verbündeten (153) Personalien (153) [2 Abb.]: (1)Generaloberst Hermann v. Eichhorn, der Führer der zehnten Armee mit seinem engeren Stabe (2)Generalfeldmarschall Paul v. Hindenburg mit seinem Stabe ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Stab einer deutschen Truppenabteilung verfolgt von einem Hügel den Verlauf der Kämpfe (2)Deutsche Sanitätssoldaten mit Sanitätshunden zum Absuchen des Schlachtfeldes bereit ( - ) Kaiser Wilhelm auf dem östlichen Kriegsschauplatz (158) Der Erzherzog-Thronfolger Karl Franz Josef an der Front (160) [2 Abb.]: (1)Der deutsche Kaiser Wilhelm II. verfolgt den Gang der Winterschlacht in Masuren bei Grabnik (2)Erzherzog-Thronfolger Karl Franz Josef im österreichischen Hauptquartier ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein Feldgottesdienst in Ostpreußen vor einer Schlacht (2)Der deutsche Kaiser Wilhelm II. im wiedereroberten Lyck umjubelt von seinen siegreichen Truppen ( - ) Bei Hindenburg (161) Vom Zaren und den russischen heerführern (164) Personalien (164) Die Besuche des Zaren an der Front (164) [2 Abb.]: (1)Der russische Generalissimus Nikolai Nikolajewitsch im Hauptquartier (2)Ein russischer Schützengraben in der Nähe der ostpreußischen Grenze ( - ) [3 Abb.]: (1)Der russische Generalfeldmarschall Radko Dimitriew (2)Der Kommandant der russ. Nordwestarmee General Rußki (3)Russische Infanterie in Feuerstellung ( - ) Im russischen Hauptquartier (165) Die Mannschaftsverluste der Russen bis Ende Februar 1915 (167) Von der Verwaltung der von den Verbündeten besetzten Teile Russisch-Polens (168) Die Türkei und der heilige Krieg bis zu den Dardanellen-Kämpfen. Von Ende August 1914 bis Ende Februar 1915 ([169]) Die Türkei bis zum Ausbruch des heiligen Krieges (170) Die türkische Armee (170) Die inneren Verhältnisse der Türkei und ihre Beziehungen zu den kriegsführenden Mächten (171) Aegypten vor dem heiligen Kriege (179) [2 Abb.]: (1)Generalleutnant Liman v. Sanders im Kreise der mit ihm im türkischen Heere tätigen deutschen Offiziere (2)Türkische Soldaten vor der Jeni-Walidé-Moschee in Konstantinopel ([uncounted]) [2 Abb.]: (1)Türkische Kavallerie (2)Türkische Infanterie ([uncounted]) Persien und Afghanistan bis zur Verkündigung des heiligen Krieges (182) Vorbemerkung (182) Chronologische Uebersicht der Ereignisse in Persien (182) Aus Afghanistan (186) Von der türkischen Politik Englands (187) In Aegypten (187) [2 Abb.]: (1)Abbas Hilmi II. Pascha. Der rechtmäßige Khedive von Aegypten (2)Parade vor dem Palais des Khediven zu Kairo anläßlich der Einsetzung des Prinzen Hussein Kamel zum Sultan von Aegypten durch die Engländer ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Suezkanal etwa 80 Kilometer nördlich von Aden (2)Port Aid und der Suezkanal ( - ) Der Suezkanal (190) In Kleinasien (192) [Abb.]: Enver Pascha der türkische Kriegsminister und Vizegeneralissimus der ottomanischen Armee ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Kommandant von Jaffa hält eine Ansprache an die ausrückenden Truppen und das Volk (2)Dschemal Pascha, der Oberkommandeur der türkischen Truppen am Suezkanal verläßt die Omar-Moschee in Jerusalem ( - ) Die Verkündigung des Heiligen Krieges (193) Die türkischen Proklamationen (193) Der Fetwa (195) Die Rechtfertigungsversuche der Dreiverbandsmächte und die Entgegnung der Türkei (198) Die Begrüßungstelegramme der verbündeten Fürsten und Heerführer (201) Der Feldzug im Kaukasus (203) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers und ergänzenden Berichten (203) [Karte]: Uebersichtskarte zu den Kämpfen im Kaukasus. Links die Küste des Schwarzen Meeres, rechts oben die Küste des Kaspischen Meeres. Ueber die Gegend östlich des Wansees vgl. die Karte S. 213. (207) [2 Abb.]: (1)Türkische Kamelkarawanen mit Militärbedarf im Taurusgebirge (2)Türkische Artilllerie auf dem Marsch durch Syrien ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine Kamelkarawane im Dienste des Roten Kreuzes in Bozanti (2)Türkische Vorposten vor einem Han (Einkehrhaus) im Taurus ( - ) Zusammenfassende Darstellung (210) Der Persische Kriegsschauplatz (212) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers (212) [2 Abb.]: (1)Der Beduinen-Scheich Ibn Reschid, der sich den türkischen Truppen angeschlossen und einen von den Engländern aufgewiegelten Beduinenstamm besiegt hat. Der Hut des anführenden englischen Obersten, der im Kampfe fiel, als Siegestrophäe auf der Fahnenspitze (2)Blick auf die Stadt Täbris ( - ) [2 Abb.]: (1)Schemal Pascha und der die Waffen segnende Hoscha verabschieden die nach dem Suezkanal abziehenden türkischen Truppen (2)Landsturm-Freiwillige Beduinen ( - ) [Karte]: Uebersichtskarte zu den Kämpfen an den persischen Grenzen und am Urmia-See (213) Zusammenfassende Darstellung (215) Die Kämpfe am Persischen Golf (216) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers (216) [Karte]: Uebersichtskarte der Kämpfe am Persischen Golf (217) Zusammenfassende Darstellung (218) Der Feldzug gegen Aegypten (219) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers (219) [2 Abb.]: (1)Exz. Schemal Pascha, der Oberkommandierende der türkischen Truppen am Suezkanal und der deutsche Oberst von Frankenberg (2)Türkische Artillerie bringt ihre Geschütze (mit Wüstenbereifung) in Stellung ( - ) [2 Abb.]: (1)Lager australischer Hilfstruppen in Aegypten am Fuße der Pyramiden (2)Türkische Artillerie im Feuer am Suezkanal ( - ) Die Kämpfe am Suezkanal (221) [Karte]: Uebersichtskarte des Suezkanals (223) Die Türkei im Seekampf mit dem Dreiverband (225) Die türkische Flotte und Rußlands Streitkräfte im Schwarzen Meer (225) Die Kriegsereignisse im Schwarzen Meer (226) Der Seekrieg im Mittelländischen Meer und vor den Dardanellen (228) [2 Abb.]: (1)Kapitän v. Kettner und die Offiziere des ehemals deutschen jetzt türkischen kleinen Kreuzers "Breslau", "Midillih" (2)Blick auf das Goldene Horn mit den Kreuzern Breslau-Midillih und Hamidjeh ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Eingang in die Dardanellen mit den türkischen Forts (2)Alte türkische Befestigungen am Eingang zum Bosporus ( - ) Von den Seekämpfen im Schwarzen Meer und vor den Dardanellen (230) Von den Fürsten und Heerführern (233) Personalien der türkischen und deutschen Heerführern (233) Vom Zaren (234) Die Türkei, Aegypten und Persien während der ersten Kriegsmonate (234) Maßnahmen der türkischen Regierung (234) Die Kriegstagung des türkischen Parlaments (236) Die Eröffnungssitzung (236) [Abb.]: Prinz Said Halim Pascha. Der türkische Großvezier ( - ) [2 Abb.]: (1)Die Verkündigung des Fetwa in der Fethie-Moschee zu Konstantinopel (2)Der Sultan Mohammed Reschad Chan auf der Fahrt zur Parlaments-Eröffnung ( - ) Aus den Geschäftssitzungen (238) Nachrichten über die innerpolitischen Verhältnisse Aegyptens (239) Nachrichten aus Persien (240) Rußland während des ersten Kriegshalbjahres ([241]) Das russische Kulturproblem ([241]) Die zweite Kriegstagung des russischen Parlaments (243) Die Tagung des Reichsrats (243) Die Tagung der Duma (244) [2 Abb.]: (1)Der Metropolit von St. Petersburg besucht die Verwundeten in der Halle der Adelsgesellschaft die der Regierung zur Verfügung gestellt wurde (2)Ein Pope predigt verwundeten russischen Soldaten in einem Feldlazarett ( - ) [2 Abb.]: (1)Russische Krankenschwestern bei der Beerdigung des Arztes (2)Russische Soldaten auf der Reise nach der Front während des Aufenthalts auf einer Eisenbahnstation ( - ) Die Maßnahmen des Zaren und der Regierung (249) Verwaltungsmaßnahmen, Kundgebungen und Personalien (249) Militärische Maßnahmen (250) Maßnahmen gegen die Angehörigen der feindlichen Staaten (251) [2 Abb.]: (1)Der russische Finanzminister Bark (2)Russische Offiziere küssen das heilige Kreuz vor ihrer Abreise zur Front ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein russisches Infanterie-Regiment in Winterausrüstung verläßt Petersburg (2)Feldgottesdienst russischer Truppen vor der Schlacht ( - ) Rußlands wirtschaftliche Verhältnisse. Der Reichshaushalt und die wirtschaftlichen Maßnahmen der Regierung (253) Vom russischen Volk (259) Stimmungen und Wandlungen (259) In Moskau und in St. Petersburg (262) Die russische Sozialdemokratie und der Krieg (263) Das russische Problem (265) Der Seekrieg bis zur Erklärung der Unterseeblockade gegen England. Von Mitte November 1914 bis Mitte Februar 1915 ([267]) Die Kämpfe in der Nordsee ([267]) [3 Abb.]: (1)Englische Minenfischer versuchen eine schwimmende Mine durch Gewehrfeuer zum Explodieren zu bringen (2)Die Explosion einer Wassermine mit dem von dem amerikan. Leutnant C. H. Woodward neu erfundenen Explosivstoff (3)Das auf eine Mine aufgelaufene schwedische Dampfschiff "Svartön" im Trockendock in Amsterdam ( - ) [2 Abb.]: (1)Blick auf die englische Stadt Cromer, die wie Yarmouth und Sheringham am 20. Januar 1915 von einem deutschen Luftschiff beschossen wurde (2)Blick auf den Hafen und die Küstenwerke von Dover, die am 4. November 1914 von einem deutschen Flugzeug beschossen wurden ( - ) Schiffsverluste der Verbündeten (269) Deutscher Vorstoß an die englische Ostküste (270) [2 Abb.]: (1)Vizeadmiral Sir David Beatty. Der Kommandant der englischen Streitkräfte in dem Seegefecht bei Helgoland (2)Ein englisches Torpedoboot ( - ) [2 Abb.]: (1)Blick von Witby auf die befestigte Küstenstadt Hartlepool, die am 16. Dezember 1914 von deutschen beschossen wurde (2)Die Südseite der befestigung von Scarborough, die am 16. Dezember 1914 von deutschen Schiffen beschossen wurden ( - ) Englischer Vorstoß gegen die deutsche Bucht (273) Das Seegefecht bei Helgoland (274) [2 Abb.]: (1)Konter-Admiral Hipper. Kommandant des deutschen Geschwaders in dem Seegefecht bei Helgoland (2)Das englische Linienschiff "Formidable", das in der Neujahrsnacht 1914/1915 unweit Plymouth von einem deutschen Unterseeboot durch Torpedoschuß zum Sinken gebracht wurde ( - ) [2 Abb.]: (1)Korvetten-Kapitän Erdmann. Kommandant von S. M. Panzerkreuzer Blücher in englischer Gefangenschaft † (2)S. M. Panzerkreuzer Blücher, gesunken im Seegefecht bei Helgoland am 24. Januar 1915 ( - ) Der Handelskrieg in der Nordsee (279) Vorbemerkung (279) Zur Minengefahr in der Nordsee (279) Die deutsche Blockadeerklärung (281) [Karte]: Der deutsche Blockadering um Großbritannien. (283) In der Ostsee (284) [Abb.]: Kapitänleutnant v. Mücke. Führer eines Teils der Emden-Mannschaft auf S. M. Schiff "Ayesha" ( - ) [2 Abb.]: (1)Der französische Dreadnought "Courbet". Ein Schiff dieses Typs, der "Jean Bart", ist am 21. Dezember von dem österreichisch-ungarischen Unterseeboot 12 torpediert worden. Auch der Dreadnought "Courbet" ist später versenkt worden. (2)Das französische Unterseeboot "Curie", das Ende Dezember 1914 an der österreichisch-ungarischen Adriaküste von Strandbatterien und Wachfahrzeugen zum Sinken gebracht wurde ( - ) Im Mittlemeer (285) Vorbemerkung (285) In der Adria (285) Die Jagd auf die deutschen Uebersee-Kreuzer (287) Chronologische Uebersicht (287) [2 Abb.]: (1)Vizeadmiral Sir Frederic C. D. Sturdee. Der Kommandant des britischen Geschwaders in der Seeschlacht bei den Falklandinseln (2)Eine 6-inch-Kanone in Tätigkeit auf der "Highflyer" ( - ) [2 Abb.]: (1)Fregatten-Kapitän Lüdecke. Kommandant von S. M. kl. Kreuzer "Dresden" (2)Das englische Kriegsschiff "Hibernia" mit einem Flugzeug an Board ( - ) Die Seeschlacht bei den Falklandinseln (289) [Karte]: Skizze über den Verlauf der Seeschlacht bei den Falklandinseln (291) [2 Abb.]: (1)Geh. Reg.-Rat Dr. A. H. H. Schnee. Der Gouverneur von Deutsch-Ostafrika (2)Ein Negerdorf am Fuße des Kilimandscharo in Deutsch-Ostafrika ( - ) [2 Abb.]: (1)Straßenbild aus dem Eingeborenenviertel von Muanza in Deutsch-Ostafrika (2)Straßenbild aus dem Eingeborenenviertel von Lindi in Deutsch-Ostafrika ( - ) Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten. Von Anfang November 1914 bis Mitte Februar 1915. Vgl. Band II, Seiten 295 - 320. ([293]) Englands afrikanischer Kolonialkrieg ([293]) Deutsch-Ostafrika (295) Verspätete Meldung (295) Amtliche Meldungen und Private Mitteilungen (295) Deutsch-Südwestafrika (298) Verspätete Meldung (298) Amtliche Meldungen und private Mitteilungen (298) [2 Abb.]: (1)Oberstleutnant Victor Franke. Der Kommandeur der Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika (2)Eine Abteilung der deutschen südwestafrikanischen Schutztruppe ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein Burendetachement auf dem Marsche (2)Deutsche Truppen in Deutsch-Südwestafrika beim Abkochen ( - ) Die Vorgänge an der Grenze zu Angola (301) Kamerun (302) Verspätete Meldungen (302) Amtliche Meldungen und private Mitteilungen (303) [2 Abb.]: (1)Geh. Ober.-Reg.-Rat Ebermaier. Der deutsche Gouverneur von Kamerun (2)Blick auf die alte Mole in Swakopmund in Deutsch-Südwestafrika ( - ) [2 Abb.]: (1)Oberstleutnant Zimmermann. Kommandeur der Schutztruppe in Kamerun (2)Eine deutsche Polizeitruppe auf dem Marsch in Gadha am Afu ( - ) Togo. Von der englischen und französischen Verwaltung (309) In der Südsee. Deutsch.Neuguinea (311) 1. Altes Schutzgebiet. (311) 2. Inselgebiet. (313) Samoa (314) Zeittafel der Ereignisse des ersten Kriegshalbjahres. Von Ende Juni 1914 bis Ende Januar 1915. Band I - IV des Gesamtwerkes (314) Der Völkerkrieg. Die Ereignisse an der Westfront von Mitte Januar bis Mai 1915 / Der Seekrieg bis zur Torpedierung der Lusitania ( - ) [2 Abb.]: (1)Der deutsche Kaiser beobachtet durch das Scherenfernrohr eine feindliche Stellung auf dem westlichen Kriegsschauplatz (2)Der deutsche Kaiser und Generaloberst v. Einem bei einer Parade auf dem Marktplatz von Bouziers ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein deutscher Fesselballon wird zum Auftsieg gebracht. (2)Deutsche Truppen in einem Steinbruch bei Soissons ( - ) Die Ereignisse an der Westfront von Mitte Januar bis Mai 1915. Fortsetzung von Band III, Seiten 65 - 240 (1) Drei Kriegslieder (1) Zusammenfassende Darstellung der Kämpfe an der Westfront bis zur Schlacht von Arras (2) Die Kämpfe im Zentrum der Schlachtfront (5) Chronologische Uebersicht nach den deutschen Generalstabsmeldungen (5) [Karte]: Uebersichtskarte zur Winterschlacht in der Champagne. (Vgl. auch die Karten Bd. III, S. 75, 125 u. 127.) ([11]) Der Kampf um den "Granathof" (14) Das Gefecht von Hurtebise auf der Hochebene von Craonne. (16) [3 Abb]: (1)General von Gersdorff (2)General der Infanterie d'Elsa (3)Straßenbarrikaden in einem von den Deutschen gestürmten Dorfe auf den Höhen von Craonne ([uncounted]) [2 Abb]: (1)Blick auf die Stadt Craonne; im Vordergrund Hindernisse, die von den deutschen Truppen im Sturm genommen wurden (2)Unterstände deutscher Infanterie bei Craonne ([uncounted]) Der deutsche Vorstoß bei Massiges vom 2. bis 12. Februar 1915 (19) [2 Abb]: (1)Ein französischer Infanterist schleudert Handgranaten aus dem Schützengraben (2)Ein Maschinengewehr wird in einem deutschen Schützengraben aufgebaut ( - ) [2 Abb]: (1)Beobachtungsposten in einem deutschen Schützengraben während der Ruhe der Mannschaften (2)Deutsche Soldaten verlassen beim Morgengrauen die Unterstände und begeben sich auf ihre Posten ( - ) Aus dem bombadierten Reims (22) Die Winterschlacht in der Champagne Ende Februar bis 10. März 1915 (23) [2 Abb]: (1)Generaloberst von Einem (2)Deutsche Truppen im Schützengraben. Rechts vorn ein Minenwurfapparat; der vorderste liegende Mann hält eine Minenbombe. Im Hintergrund eine auf einem Holzgestell montierte Gewehrgranate, davor kniend zwei Mann mit Handgranaten ( - ) [2 Abb]: (1)Generalleutnant Fleck (2)Ein stark ausgebauter deutscher Schützengraben in der Champagne ( - ) Die Menschen der Champagne-Schlacht (29) Episoden (31) Wie wir unseren toten Leutnant bargen. (31) Kugeln, die nicht trafen (32) Die Kämpfe im Abschnitt Lille - Arras (33) Chronologische Uebersicht nach den deutschen Generalstabsmeldungen (33) [Karte]: Uebersichtskarte über das Kampfgebiet Lille - Arras. (Vgl. auch die Karten Bd. III, S. 75 u. 109.) (35) [2 Abb]: (1)Teil eines französischen, von den Deutschen eroberten Laufgrabens, der den Schützengraben mit einem Gehöft verbindet (2)Eine deutsche Sanitätkolonne sucht das Kampfgebiet ab ( - ) [2 Abb]: (1)Eine Zusammengeschossene Straße in Neuville, nördlich von Arras (Aus den Kämpfen um den Südhang der Lorettohöhe ( - ) Von den Kämpfen am Kanal von La Bassée Ende Januar 1915 (37) Die Kämpfe um die Lorettohöhe Anfang und Mitte März 1915 (38) Die Schlacht von Neuve-Chapelle vom 10. - 15. März 1915 (43) [2 Abb]: (1)Ein von deutscher Artillerie aus einer Höhe von 2000 m heruntergeschossenes englisches Flugzeug (2)Deutsche Unterstände nördlich Neuve-Chapelle ( - ) [2 Abb]: (1)Indische Hilfstruppen der englischen Armee (2)Neu eingetroffene englische Truppen mit ihren Offizieren auf einer Landstraße in Nordfrankreich ( - ) [2 Abb]: (1)Vor einem gestürmten französischen Schützengraben (2)Von den Deutschen gefangene Engländer auf dem Wege nach Lille ( - ) [2 Abb]: (1)Ein deutsches Zeltlager für die Verwundeten hinter der Front in Nordfrankreich (2)Deutsche Unterstände an einem Bahndamm in Nordfrankreich ( - ) Episoden (50) Die beiden Musketiere. (50) Unsere Pioniere unter der Erde. (51) In den Schanzen bei Contalmaison (bei Albert). (51) Englische Niedertracht. Anmarsch. (52) Der Waldkrieg in den Argonnen (53) Chronologische Uebersicht nach den deutschen Generalstabsmeldungen (53) Die Kämpfe der Württemberger bei Vauquois vom 29. Januar bis März 1915 (55) Aus Kampf- und Ruhetagen im Argonnenwald (58) Episoden (62) Die Stadt im Lehm (62) Heldengräber. (63) Nachtwanderungen (64) [2 Abb]: (1)Deutsche Kriegergräber, von einem deutschen Landsturm-Bataillon geschmückt (2)Ein französischer Vorposten in den Argonnen ( - ) [2 Abb]: (1)Deutsche Pioniere vor ihren Blockhäusern (2)Eine Unteroffiziersstube in den deutschen Unterständen in den Argonnen ( - ) Die Kämpfe zwischen Maas und Mosel (65) Aus den Kämpfen im Priesterwald (-) Episoden (-) Er geht auf Patroull'! (-) Aus Französisch-Lothringen (-) Chronologische Uebersicht nach den deutschen Generalstabsmeldungen (65) [2 Abb]: (1)Ein deutscher Schützengraben auf der Combreshöhe (2)Ein Beobachtungsstand der deutschen Feldartillerie vor Verdun ( - ) [2 Abb]: (1)Erdhöhlen der französischen Truppen in einem Walde zwischen Maas und Mosel (2)Küche französischer Vorposten in einem zerstörten Hause ( - ) Die Kämpfe um Norroy und die französischen Vorstöße bei Combres vom 13. - 20. Februar 1915 (71) Die französische Offensive zwischen Maas und Mosel vom 5. bis 16. April 1915 nach den amtlichen französischen Meldungen (76) [2 Abb]: (1)Eingebautes Maschinengewehr in einem deutschen Schützengraben (2)Ein Periskop in einem französischen Schützengraben ( - ) [2 Abb]: (1)Das Begräbnis zweier Offiziere, die in den Kämpfen zwischen Maas und Mosel fielen (2)Verladen von Verwundeten nach einem Gefecht in der Woëvre-Ebene auf der Verwundetenversandstelle Vigneulles ( - ) [Karte]: Uebersichtskarte über die Kämpfe zwischen Maas und Mosel. Vgl. die Karten Band III, S. 75 sowie Band I, S. 241 und Band II, S. 123. (79) Richtigstellung des deutschen Großen Hauptquartiers. (82) Die französische Offensive zwischen Maas und Mosel vom 5. - 20. April 1915 nach den Berichten aus dem deutschen Großen Hauptquartier. Vergleiche die amtlichen französischen Meldungen und Berichte S. 67 ff. (83) Bericht vom 7. April 1915 (83) Bericht vom 9. April 1915 (84) [2 Abb]: (1)Der französische Generalissimus Joffre beim Studium der Karte an der Front (2)Ein deutscher Infanterie-Stützpunkt im Walde ( - ) [2 Abb]: (1)Die Berliner Straße in der deutschen Laubenkolonie "Grunewalden-Woëvre" (2)Deutsche Unterstände in einem Walde zwischen Maas und Mosel ( - ) Bericht vom 12. April 1915 (85) Bericht vom 16. April 1915 (86) Bericht vom 21. April 1915 (88) Von den Kämpfen um die Combreshöhe und die Côte-Lorraine um Ostern 1915 (89) [2 Abb.]: (1)Franzosen, die im Walde von Ailly gefangen genommen wurden, auf dem Marsch durch Vigneulles (2)Deutsche Soldaten in der Kirche eines Dorfes zwischen Maas und Mosel ( - ) [2 Abb.]: (1)Deutsche Pioniere in Frankreich bei der Anfertigung von Drahtverhauen, sogenannten "Spanischen Reitern" (2)Eine deutsche Feldhaubitze während der Gefechtspause ( - ) Die Kämpfe in Lothringen, in den Vogesen und im Sundgau (97) Chronologischer Uebersicht nach den deutschen Generalstabsmeldungen (97) [2 Abb.]: (1)Französische Patrouille in einem Dorfe in französisch Lothringen (2)Aus einem französischen Schützengraben in den Vogesen ( - ) [2 Abb.]: (1)Die Gesamtansicht von Altkirch im Elsaß (2)Aus Sennheim im Elsaß nach der Beschießung ( - ) Die Entwicklung der Kämpfe im Oberelsaß. Ein Rückblick (102) [Karte]: Uebersichtskarte über die Südvogesen und den Sundgau (103) Die Wacht am Rhein (105) Die erste Erstürmung des Hartmannsweilerkopfes durch die Deutschen am 19. Januar und die Durchbruchsversuche der Franzosen am 27. Januar 1915 (107) [2 Abb.]: (1)Französische Befestigungen auf dem Donon (2)Französische Alpenjäger in den Vogesen ( - ) [2 Abb.]: (1)Französische Bagagewagen mit fußkranken Farbigen hinter der Vogesenfront (2)Aus einem deutschen Schützengraben in den Vogesen ( - ) Die Kämpfe nordöstlich von Badonviller vom 27. Februar bis März 1915 (110) [Karte]: Uebersichtskarte des Kampfgebietes nördöstlich von Badonviller ([111]) [2 Abb.]: (1)Generaloberst Freiherr von Falkenhausen (2)Deutsche Erdhütten in den Vogesen ( - ) [2 Abb.]: (1)Französische Alpenjäger mit einem Scheinwerfer in den Vogesen (2)Aus einem deutschen Schützengraben in den Vogesen ( - ) Die Erstürmung und Behauptung des Reichsackerkopfes von Mitte Februar bis Ende April 1915 (117) [Karte]: Uebersichtskarte über das Kampfgebiet beim Reichsackerkopf (Vgl. auch die Karte S. 103) (119) [2 Abb.]: (1)Gesamtansicht der Stadt Münster im Elsaß (2)Deutsche Unterstände in den Vogesen ( - ) [2 Abb.]: (1)Die feierliche Beerdigung eines deutschen Soldaten in Feindesland (2)Ein französisches Soldaten-Begräbnis in französisch Lothringen ( - ) Der Verlust und die Wiederbesetzung des Hartmannsweilerkopfes von Ende Februar bis Ende April 1915 (129) Die zweite Erstürmung des Hartmannsweilerkopfes am 25. April 1915 (132) [2 Abb.]: (1)Deutsche Schneeschuhtruppen im Gefecht in den Vogesen (2)Halt einer deutschen Bagage-Kolonne bei einer Etappenstation ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein deutscher Badezug: Wasserwagen, Badewagen, An- und Auskleidewagen und Wohnwagen (2)Blick in das Innere des Badewagens eines deutschen Badezug. Jeder Wagen enthält 16 Brausen; der dritte Wagen nur 10 Brausen und ein Wannenbad ( - ) Die Vogesenwacht der deutschen Schneeschuhtruppe (135) Vom Luftkampf im Oberelsaß (137) Episoden (139) Kameradschaft (139) Schritt für Schritt (139) Die verirrte Kugel (140) [2 Abb.]: (1)Patrouille der deutschen Schneeschuhtruppen in den Vogesen (2)Ein französisches Flugzeug, das von deutschen Abwehrtruppen in den Vogesen heruntergeschossen wurde ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein Sonntag-Nachmittag in den deutschen Unterständen in den Vogesen (2)Eine deutsche Munitionskolonne bei einer Rast in den Vogesen ( - ) Der flandrische Kriegsschauplatz (141) Chronologische Uebersicht nach den deutschen Generalstabsmeldungen (141) [Karte]: Uebersichtskarte über das Kampfgebiet bei Ypern (147) [2 Abb.]: (1)Blick in einen deutschen Schützengraben. Rechts Höhlen zur Ruhe während des Tages links Hohlräume zur Aufbewahrung von Ausrüstungsstücken (2)Sorgfältig ausgebauter deutscher Schützengraben mit Holzrosten am Boden, bombensicheren Unterständen und stufenartigen Auftritten für die Schützen ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein belgisches Panzerautomobil auf der Fahrt zur Front (2)Ermüdete Turkos auf der Rast in den Dünen ( - ) Der zusammenfassende Bericht des Generals French über die Kämpfe bei Ypern. Ende April bis Mitte Mai 1915 (154) Ueber die Berechtigung der Verwendung von betäubenden Gasen im Kriege (156) [2 Abb.]: (1)Ein englisches Militärautomobil hinter der Front (2)Eine englische Feldküche hinter der Front ( - ) [2 Abb.]: (1)Französische Infanterie auf dem Wege zur Front durch die Dünen Flanderns (2)Englische Infanterie auf dem Marsche in Flandern ( - ) [2 Abb.]: (1)General d. Inf. Freiherr v. Hügel (2)Ein von den Deutschen erobertes Gehöft bei Zonnebecke, das stark befestigt war ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine Ruhepause in einem englischen Schützengraben (2)Deutsche Truppen beim Bau von Unterständen ( - ) Aus den Kämpfen bei Ypern von Ende April bis Mitte Mai 1915 (161) [2 Abb.]: (1)Blockhäuser der Kanadier im Polygonwald (2)Eigenartig angelegte englische Schützengräben in Flandern ( - ) [2 Abb.]: (1)Engländer, die von den Deutschen bei Ypern gefangen genommen wurden (2)Ein bei Ypern von den Deutschen heruntergeschossenes englisches Flugzeug mit eingebautem Maschinengewehr ( - ) Die Kanadier bei Ypern (169) [2 Abb.]: (1)Aus einem deutschen Schützengraben in Flandern (2)Aus einem deutschen Schützengraben in Flandern. Die Schlafstätten gegen den Regen und Kälte geschützt ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine englische Reparaturwerkstätte unmittelbar hinter der Front (2)Deutsche Truppen in Laufgräben an der flandrischen Küste ( - ) Aus dem zerstörten Flandern (174) [2 Abb.]: (1)Eine deutsche Küstenbatterie wird auf der Promenade von Ostende eingegraben (2)Deutsche Marine Infanterie an der flandrischen Küste ( - ) [2 Abb.]: (1)Blick auf den Hafen in Dünkirchen (2)Französische Infanterie auf dem Marsch durch die Dünen Nordfrankreichs ( - ) Die Kämpfe an der flandrischen Küste (177) Die deutschen Luftangriffe auf die französischen Kanalfestungen (180) Die Beschießung von Dünkirchen (181) Die Engländer in Calais und Dünkirchen (184) Episoden (186) Hinrichtung eines englischen Deserteurs (186) Belgische Nonnen und deutsche Soldaten (187) Die Gefangennahme des französischen Fliegers Garros (188) Einquartierung (189) Die Verluste der Westmächte bis Anfang Mai 1915 (191) Fliegerangriffe auf deutsche Städte und die deutschen Vergeltungsmaßnahmen. Von Ende Januar bis Anfang Mai 1915 (193) [2 Abb.]: (1)Der württembergische Fliegeroffizier Leutnant Hellmut Hirth (2)Der bayrische Fliegeroffizier Hauptmann Stadelmeyer, die Oberleutnants König und Hailer und Leutnant Schlemmer, die für ihre kühnen Erkundungsflüge das eiserne Kreuz zweiter und erster Klasse erhielten ( - ) [2 Abb.]: (1)Deutsche Abwehrtruppen auf der Wacht gegen feindliche Flieger (2)Die gepanzerte Gondel eines französischen lenkbaren Luftschiffs ( - ) Die amtliche Kriegsberichterstattung der Franzosen und Engländer (201) Von den deutschen Fürsten und Heerführern (204) Personalien (204) [2 Abb.]: (1)Der Generalquartiermeister Generalleutnant Freiherr v. Freytag-Loringhoven (2)Kronprinz Rupprecht von Bayern nimmt zu Lille am Geburtstag des deutschen Kaisers die Parade der bayrischen Truppen ab (27. Januar 1915) ( - ) [2 Abb.]: (1)Kaiser Wilhelm besucht das Hauptquartier des deutschen Kronprinzen; ganz rechts Prinz Oskar von Preußen (2)Prinz Eitel Friedrich von Preußen auf dem westlichen Kriegsschauplatz ( - ) Vom Besuch deutscher Fürsten an der Westfront (208) [Abb.]: Kaiser Wilhelm II. im Felde ( - ) [2 Abb.]: (1)König Wilhelm II. von Württemberg beim Besuch der württembergischen Truppen an der Westfront (2)König Ludwig III. von Bayern beim Besuch der bayrischen Truppen an der Westfront ( - ) Des Kaisers Geburtstag am 27. Januar 1915 (210) Von den feindlichen Staatsoberhäuptern und Heerführern (214) Personalien (214) Besuche an der Front und Kundgebungen (215) [2 Abb.]: (1)Der französische Generalissimus Joffre begrüßt den englischen Feldmarschall Sir John French bei einem Besuch im Hauptquartier. Rechts im Vordergrund der englische General Wilson (2)Der französische Generalissimus Joffre überreicht dem Alpenjäger Lamadon die Militärmedaille. Links General Dubail, rechts im Hintergrund die Generale de Maud 'hui und Ponydraguin ( - ) [2 Abb.]: (1)Der französische Generalissimus Joffre überreicht einem französischen Soldaten gemeinsam mit zwölf Generälen die französische Militärmedaille (2)Ein belgischer General besichtigt in Paris eine belgische Radfahrer-Abteilung ( - ) Das Ende der Garibaldiner in Frankreich (218) Der Seekrieg bis zur Torpedierung der "Lusitania". Von Mitte Februar bis Mitte Mai 1915. Fortsetzung von Band IV, Seite 267 - 292 ([219]) In der Nordsee ([219]) Der Unterseeboot-Krieg und die Tätigkeit der deutschen Hochseeflotte ([219]) Schiffsverluste der Kriegsflotten (221) Die Seeschlacht zwischen britischen Geschwadern bei Bergen am 7./8. April 1915 (225) Deutsche Flugzeuge und Luftschiffe über der Nordsee und England (226) [2 Abb.]: (1)Der Fliegeroffizier Leutnant Caspar, der als erster den Kanal überflog und Dover bombadierte (2)Die befestigte englische Küste bei Dover ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine deutsche Fliegerstation an der Westfront (2)Die äußerste Spitze Frankreichs, die England am nächsten liegt ( - ) Der Handelskrieg in der Nordsee (231) Von der Minengefahr (231) Die Maßnahmen der englischen, französischen und deutschen Regierungen (232) Die Kampfesweise im Handelskrieg (235) [Abb.]: Ein deutsches Hochseegeschwader ( - ) [2 Abb.]: (1)Engländer bei der Untersuchung einer explodierten Zeppelin-Bombe (2)Die Überreste des deutschen Luftschiffes L 4 bei Esbjerg (Dänemark) ( - ) Die Wirkung der Unterseeboot-Blockade (238) [Tabelle]: Die Verluste der feindlichen Handelsmarine an der englischen Küste in der Zeit vom 18. Februar bis 7. Mai 1915 (240) [Abb.]: Ein deutsches Torpedoboot in Fahrt ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Eunard-Dampfer "Lusitania" (2)Ein Offizier am Periskop im Innern eines Unterseeboots ( - ) Die Versenkung der "Lusitania" (241) Die Behandlung der gefangenen Unterseeboots-Mannschaften in England (248) Episoden. Die Wachsamkeit der deutschen "U"-Boote (253) In der Ostsee (254) Im Mittelmeer (255) [2 Abb.]: (1)Linienschiffsleutnant Georg Ritter von Trapp (2)Der versenkte französische Panzerkreuzer "Léon Gambetta" ( - ) [2 Abb.]: (1)Die Bucht von Cattaro (2)Ein französosches Unterseeboot ( - ) [Karte]: Übersichtskarte des Deutsch-Französischen Kriegsschauplatzes. ( - ) [Karte]: Übersichtskarte des Deutsch-Französischen Kriegsschauplatzes. ( - ) [Karte]: Karte des Österreichisch-Italienischen Grenzgebietes. ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )
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1. Einleitung Das Besondere an Wilhelm Heitmeyer ist, dass er uns empirisch erklärt, was wir vorher nur vermutet oder gesagt bekommen haben. Der Sozialwissenschaftler Wilhelm Heitmeyer, Jahrgang 1945, forscht seit Jahrzehnten zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus (Universität Bielefeld, o.J.). Bekannt geworden ist er als Gründungsdirektor des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld 1996, wo er bis zu seiner altersbedingten Emeritierung als Direktor fungierte. Seine Langzeitstudie "Deutsche Zustände" zu rechtsextremen Einstellungen in der Gesellschaft und zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit machen ihn zu einem der "wichtigsten Rechtsextremismus-Forscher der Bundesrepublik" (Laudenbach, 2023).Im folgenden Beitrag soll es um ausgewählte Arbeiten von Heitmeyer gehen. In seinen jüngeren Veröffentlichungen nimmt er die Mechanismen von Krisen und daraus resultierenden Kontrollverlusten als Treiber von autoritären Versuchungen in den Fokus. In Bezug darauf wird in der vorliegenden Arbeit genauer auf Heitmeyers Beitrag zur Erklärung des Erstarkens des "autoritären Nationalradikalismus" eingegangen. Hierunter fällt die Partei "Alternative für Deutschland (AfD)", die den Kern dieses Politiktypus in Deutschland ausmacht.Heitmeyer stellte um die Jahrtausendwende die These auf, der globalisierte Kapitalismus bringe vielfältige Schieflagen mit sich in Form von Desintegration, Abstiegsängsten und Kontrollverlusten. Damals ahnte er noch nichts von den Krisen, die in den folgenden "entsicherten Jahrzehnten" auf uns zukommen und uns vor erhebliche Herausforderungen stellen würden (Heitmeyer, 2018, S. 89).Die aufgestellte These rund um soziale, politische und ökonomische Strukturentwicklungen wurde mit individuellen und kollektiven Verarbeitungsmustern gekoppelt und 2022 um Krisen der "Post-9/11"-Ära und Kontrollverluste als Krisenfolgen erweitert. Diese wiederum bilden einen Nährboden für autoritäre Versuchungen, für sogenannte rechte Bedrohungsallianzen als politische Folgen autoritärer Entwicklungen.Die Ergebnisse der Langzeitstudie eignen sich, um das Aufkommen und Erstarken einer autoritär nationalradikalen Partei wie der Alternative für Deutschland zu beleuchten. Heitmeyer ist es, der durch seine Sozialstrukturanalyse das vielzitierte Fünftel (19,6%) der Bevölkerung empirisch nachweisen konnte, das der rechtspopulistisch eingestellten Gruppe in der Bevölkerung mit Einstellungen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zugeordnet werden kann (Schaefer, Mansel & Heitmeyer, 2002, S. 125 f.).Wahlpolitisch blieben diese Teile der Bevölkerung lange unbedeutend. Die Wähler:innen waren meist keiner Partei zugehörig, sie "vagabundierten" zwischen den Parteien von Wahl zu Wahl oder wählten gar nicht; viele harrten in einer "wutgetränkten Apathie". Bis zu dem Jahr, als die AfD auf die politische Oberfläche trat und ab 2015 eine radikale Entwicklung nahm; ein "politisches Ortsangebot" für diese Teile der Bevölkerung ist gefunden (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 113 ff.).Im folgenden wird zuerst eine begriffliche Rahmung des Politiktypus des "autoritären Nationalradikalismus" vorgenommen. Zentrale Schemata der Arbeiten von Wilhelm Heitmeyer sollen beleuchtet werden. Nach diesen Ausführungen wird der Blick auf Krisen und Kontrollverluste und ihre Funktion als Treiber autoritärer Entwicklungen gerichtet. Im letzten Schritt geht es um die Ausprägung des autoritären Nationalradikalismus in Form der AfD.2. Der autoritäre NationalradikalismusUm über Heitmeyers Arbeiten zu schreiben, bedarf es einer Konturierung der von ihm verwendeten Begriffe. Im Folgenden werden die Begriffe des Autoritarismus und der dichotomischen Welt- und Gesellschaftsbilder erklärt, um anschließend den politischen Typus des autoritären Nationalradikalismus von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus abzugrenzen und entsprechend zu erläutern. 2.1 AutoritarismusDas Legitimations- und Strukturmuster politischer Macht des Autoritarismus gründet auf einer Beziehung zwischen "Machthaber:innen" in Regierungen, Parteien und anderen Organisationen und "Machtunterworfenen". Unter Machthaber:innen versteht man Amts-, Funktions- und Handlungsträger:innen, während Machtunterworfene Mitglieder, Gefolgsleute oder Anhänger:innen sind (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 31). Abhängig ist diese Beziehung in der sozialen Praxis von der Autorität der Machthabenden und der Reaktion der Unterworfenen.Autorität kann aus Bewunderung, begeisterter Unterstützung, Respekt, Ehrfurcht oder gleichmütiger Duldung aus freien Stücken zugeschrieben werden und gründet in Anerkennung. Jedoch wird Autorität dann autoritär, "[...] wenn Willfährigkeit aufgenötigt, Unterwerfung durch Täuschung bewirkt, Gehorsam durch Drohung oder handgreifliche Gewalt erzwungen wird" (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 32).Eine dominante Rolle spielen Grunderzählungen in der Entwicklung des Autoritären. Hierzu zählen die Bedrohung von Ordnung, die Auflösung von Identitäten, das Zerstören von Hierarchien und Dominanzen, Fantasien vom Untergang des (deutschen) Volkes sowie der Opferstatus aufgrund des Agierens feindlicher Mächte sowohl aus dem Inneren wie von außen (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 35). Diese Kennzeichen der Bedrohung, Auflösung, Zerstörung, des Untergangs etc. haben die Funktion, kollektive Ängste zu schüren. Zugleich sollen so Mobilisierungen in Gang gesetzt und autoritäre Bewegungen und Bestrebungen angetrieben werden (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 35).Frankenberg & Heitmeyer beschreiben die politische Rhetorik des Autoritären als Diskurslogik, die sich vor allem in Wahlpropaganda und programmatischen Erklärungen zeigt. Diese konstruieren manichäische Weltbilder, weisen eine dichotomische Struktur auf und manifestieren sich auf drei Ebenen, wie die folgende Abbildung zeigt. Häufig anzutreffen sind die Gegensätze von Volk vs. Elite, geschlossene vs. offene Gesellschaft, wir vs. die oder Ungleichwertigkeit vs. Gleichwertigkeit. Abbildung 1: Dichotomische Welt- und Gesellschaftsbilder (Quelle: eigene Darstellung nach Heitmeyer, 2018, S. 248)2.2 Dichotomische Welt- und GesellschaftsbilderDiese Gegensätze laufen auf "Entweder-Oder"-Konflikte hinaus, die sich immer aufs "Ganze" beziehen, da es um "Alles" geht (Heitmeyer, 2022 b, S. 275). Der Streitgegenstand wird der Verhandlung oder dem Kompromiss entzogen, ein "Mehr-oder-Weniger" ist nicht möglich. Die von autoritären Bewegungen, Organisationen und Regimen geführten Konflikte zielen demnach nicht auf Verständigung oder Verhandlungen ab. Es geht um "[...] Entscheidungen zugunsten einer rigiden Machtdurchsetzung und Machtsicherung mit möglichst umfassender Verhaltenskontrolle in allen Lebensbereichen der Gesellschaft und den Institutionen des politischen Systems" (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 37).Gesellschaftliche Entwicklungen sind von immer höherer Komplexität und Ambivalenz geprägt. Ebenso nimmt ihre Unübersichtlichkeit zu und sie verändern sich mit zunehmender Geschwindigkeit. In diesem Zuge stehen politische Akteur:innen vor der Herausforderung, ihre Ambitionen und Machtansprüche für die jeweilige Wähler:innenschaft passend aufzubereiten. Hierzu gehört das Anbieten von Welt- und Gesellschaftsbildern, die Unübersichtlichkeit strukturieren, Entschleunigung versprechen und Komplexität reduzieren. Aus diesen Gründen werden von gemäßigten und extremen rechten Bewegungen und Parteien solche Dichotomien verwendet, die das Ordnen der eigenen Gefühlslagen, Erfahrungen und der eigenen Weltsichten erleichtern. 2.3 Populismus und RechtspopulismusPopulismus sieht Heitmeyer als Stil der Mobilisierung, der übergehen kann in eine "machiavellistische Strategie zur Erlangung oder Verteidigung der Macht" und auf marginalisierte Gruppen abzielt. Hinzu kommt häufig eine populistisch etikettierte Rhetorik und schlichte, aber einflussreiche Weltdeutungen, die dazu dienen, Ressentiments zu aktivieren, um eine imaginäre, kollektive Identität zu beschwören. Dies ganz im Sinne eines authentischen Volkes oder "der Nation" gegen Elit:innen, gegen "das System", Minderheiten oder die "Lügenpresse" (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 24).Nach Heitmeyer hat sich eine allgemein akzeptierte Definition von Populismus etabliert, wonach eine Bewegung dann als populistisch charakterisiert werden kann, "[...] wenn ihr die Unterscheidung zwischen dem "wahren" Volk einerseits und den ausbeuterischen, dekadenten, volksverräterischen Eliten andererseits zugrunde liegt" (Heitmeyer, 2018, S. 231). Heitmeyer verwendet mittlerweile meist den Begriff autoritär anstelle von populistisch, im Folgenden wird ebenfalls diese Bezeichnung verwendet.Beim Rechtspopulismus prangert Heitmeyer eine "inflationäre Verwendung" ohne wirkliche Trennschärfe an, der keine einheitliche Definition hat, oftmals jedoch als Form des Autoritarismus mit "dünner Ideologie" und als Vergangenheitsorientierung beschrieben wird (Heitmeyer, 2018, S. 231). Im Allgemeinen bezeichnet er den Rechtspopulismus als eine Ergänzung des populistischen Grundprinzips "Volk gegen Elite" um eine nationalistische Rhetorik (Heitmeyer, 2018, S. 232).Zur These der "dünnen Ideologie" führt Heitmeyer an, dass sich populistische bzw. autoritäre Bestrebungen nicht nur durch ihren Politikstil und einer auf Machterwerb zielenden Strategie auszeichnen, sondern durch ein "Set von Ideen" und einem spezifischen Politik- und Demokratieverständnis, also ein Muster zur Deutung der gesellschaftlichen Wirklichkeit anbieten, das sich nicht nur auf Kritik an Elit:innen und demokratischer Repräsentation beschränkt."Mit der ideologischen Kombination und politischen Handlungsagenda von Antielitismus und Antipluralismus, einer Kultur der unmittelbaren Kommunikation, einem xenophoben Nationalismus und dem Phantasma imaginärer Gemeinschaftlichkeit entfernt sich die Beschreibung des Populismus weit von demokratischen grass roots und nimmt die Deutungsangebote aus dem Lager des Autoritarismus an" (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 25). 2.4 Autoritärer NationalradikalismusDer Einheitsbegriff des Rechtspopulismus als "catch-all-term" wird nach Heitmeyer der sperrigen Realität nicht gerecht und hat viele alternative Benennungen verkümmern lassen. Zudem werden mit Nutzen dieses Begriffes durch Wissenschaft, Politik und Medien Vernebelungstaktiken der politischen Akteur:innen und Bewegungen bedient, da nicht die genauen ideologischen Komponenten ihrer jeweiligen Programme benannt werden. Das Abbilden der vielfältigen Realität muss auch begrifflich differenziert abgebildet werden, was notwendig ist, um "Gegengifte" zu entwickeln. Daher müssen die Begriffe "sperrig und unpoliert" sein (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 105).Der autoritäre Nationalradikalismus bewegt sich zwischen dem Rechtspopulismus und dem gewalttätigen Rechtsextremismus bzw. Neonazismus. Anzumerken ist, dass es sich nicht um eine faschistische Gesinnung handelt, da der italienische Faschismus nicht mit dem Nationalsozialismus identisch ist, in dem der Antisemitismus zentral ist (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 106). Der gewalttätige Rechtsextremismus schreckt viele Wähler:innen oder Sympathisant:innen ab, da er in öffentlichen Räumen situativen Schrecken verbreiten will.Im Gegensatz dazu weist der Rechtspopulismus eine "flache" Ideologie auf und ist mit der dramatisierten Konfliktlinie Volk vs. Elite auf kurzzeitige Erregungszustände ausgerichtet, die über klassische Massenmedien und die sozialen Medien verbreitet werden sollen, wie Abbildung 2 anschaulich darstellt (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 106). Der autoritäre Nationalradikalismus hingegen zielt auf die destabilisierende Veränderung gesellschaftlicher und politischer Institutionen. Zudem bedient er sich dichotomischer Welt- und Gesellschaftsbilder, um destabilisierende Veränderungen erreichen zu können. Abbildung 2: Die Erfolgsspur des autoritären Nationalradikalismus (Quelle: eigene Darstellung nach Heitmeyer, 2018, S. 236; Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 107)Drei markante Charakteristika des autoritären Nationalradikalismus werden in der Sozialforschung hervorgehoben. Diese werden im folgenden erklärt und in Kapitel 6 auf die AfD bezogen:Das Autoritäre zeigt sich in der Betonung einer hierarchischen sozialen Ordnung, in Forderungen nach rigider Führung politischer Institutionen und in einem fundamentalistischen Verständnis des Agierens und Opponierens auf politischer Ebene ohne Kompromisse. Politik und Gesellschaft sollen also entsprechend einem Kontrollparadigma organisiert werden. Dichotomische Gesellschaftsbilder sind maßgebend und operieren als Grundlage für kämpferisch initiierte "Entweder-oder-Konflikte" (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 105).Die Betonung der besonderen Stellung des deutschen Volkes bildet das Nationale des autoritären Nationalradikalismus. Formulierungen und Parolen wie "Deutschland den Deutschen" oder "Deutschland zuerst" unterstreichen eine Überlegenheit gegenüber anderen Völkern, Nationen, ethnischen und religiösen Gruppen und eine neue, "deutsche" Vergangenheitsdeutung wird reklamiert (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 105 f.).Das Radikale, vom ursprünglichen Wortsinn aus dem Lateinischen (radix = Wurzel) her bestimmt, richtet sich gegen die offene Gesellschaft und die liberale Demokratie, die trotz zahlreicher kritikwürdiger Defekte erst durch jahrzehntelange Entwicklungen und Freiheitskämpfe ermöglicht wurden. Ein rabiater und emotionalisierter Mobilisierungsstil wird dazu angewendet, der sich vor allem durch menschenfeindliche Grenzüberschreitungen auszeichnet (vgl. Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 106).Weiterhin ist auf acht Elemente hinzuweisen, die zum Instrumentarium des organisierten autoritären Nationalradikalismus zählen:""Deutsch-Sein" als Schlüsselkategorie und sicherheitsspendender Identitätsanker;Propagandierung dichotomer Weltbilder;Kontrollparadigma als Versprechen einer autoritären sozialen Ordnung;Emotionalisierung gesellschaftlicher Probleme als Kontrollverluste;eskalativer Mobilisierungsstil zur Wiederherstellung von Kontrolle;Forcierung sozialer Vergleichsprozesse zwecks Radikalisierung;Ausnutzen der "Gewaltmembran", um mit bestimmten Begriffen andernorts Gewalt freizusetzen und Legitimationen zu liefern;Konstruktion einer "Opferrolle", um Sympathisanten an sich zu binden und ein Recht auf "Notwehr" zu etablieren" (Heitmeyer, 2018, S. 213-276; Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 111).Diese Elemente sind deshalb wichtig zu nennen, da sie als Grundlage für drei wichtige Ziele dienen, die autoritär nationalradikale Parteien verfolgen:Das Besetzen vakanter politischer Themenräume, die von etablierten Parteien in der Vergangenheit übersehen wurden,das Verschieben des Sagbaren, wobei Heitmeyer auf die Theorie des "Overton-Windows" hinweist, sowie drittensdie Normalisierung von Positionen und dadurch die Schaffung neuer Normalitätsstandards (vgl. Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 111 f.).Der autoritäre Nationalradikalismus wird ab Kapitel 5 ausführlich in Bezug auf die Partei "Alternative für Deutschland" dargestellt, die den Kern des autoritären Nationalradikalismus in Deutschland bildet. 2.5 Rechtsautoritär und rechtsextremDen Bezug von Autoritärem zu Rechtsautoritärem und Rechtsextremem begründen Frankenberg & Heitmeyer damit, dass "für die Übersetzung des Autoritären in die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Zustände und Entwicklung [...] eine Fokussierung auf das rechtsautoritäre und rechtsextreme Spektrum angebracht" ist (2022, S. 40).In Ermangelung einer umfassenden Definition von Rechtsextremismus, die die Dimension der Gewalt beinhaltet, hat Heitmeyer ein eigenes Konzept vorgelegt (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 40). Dieses akzentuiert die "Kernverbindung" von Ideologie der Ungleichheit und Gewaltakzeptanz. Die Ideologie der Ungleichheit enthält zwei zentrale Dimensionen, wobei die erste gruppenbezogen auf Ungleichwertigkeit ausgerichtet ist und sich später als "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" ausgeprägt hat:"Sie zeigt sich in Facetten wie nationalistische bzw. völkische Selbstübersteigerung; rassistische Einordnung; soziobiologische Behauptung von natürlichen Hierarchien; sozialdarwinistische Betonung des Rechts des Stärkeren; totalitäre Normverständnisse im Hinblick auf Abwertung des "Anders-Sein" und die Betonung von kultureller Homogenität gegen Heterogenität" (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 40 f.).Diese erste Dimension lässt sich als Vorlage für die späteren Studien "Deutsche Zustände" von Wilhelm Heitmeyer verstehen. Die zweite Dimension der Ideologie der Ungleichheit hat sich als lebenslagenbezogen erwiesen und verweist auf Ausgrenzungsforderungen in Form von kultureller, politischer, rechtlicher, ökonomischer sowie sozialer Ungleichbehandlung von Fremden bzw. "Anderen".Die Gewaltakzeptanz haben Frankenberg & Heitmeyer in vier ansteigend eskalierende "Varianten der Überzeugung unabänderlicher Existenz von Gewalt" kategorisiert, hinter denen die Grundannahme steht, dass Gewalt als "normale Aktionsform zur Regelung von Konflikten" und demnach als legitim angesehen würde (2022, S. 41). Insofern überrascht die Tatsache nicht, dass etwa rationale Diskurse oder demokratische Regelungsformen von sozialen und politischen Konflikten abgelehnt und autoritäre oder gar militaristische Umgangsformen und Stile betont werden (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 41).Die politikwissenschaftliche Forschung zum Rechtsextremismus sieht Heitmeyer fixiert auf politische Symbole, historisch-politische Bezugnahmen, Parteiprogramme und Wahlerfolge. Jedoch reicht dieser Fokus nicht aus, um den Aufschwung rechter und rechtsextremer Kräfte in der Gesellschaft zu erklären – weshalb der "[..] Blick auf die Zusammenhänge zwischen ökonomischen, sozialen und politischen Strukturentwicklungen, den individuellen und kollektiven Verarbeitungen und den politischen Handlungskonsequenzen, wenn ein entsprechendes Handlungsangebot vorhanden ist", geweitet werden muss (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 41).Dies beschreibt das "Analyseschema" (siehe Abbildung 5) im folgenden Kapitel. Fürderhin sollen nicht einzelne Aspekte oder Ereignisse parzelliert betrachtet werden, sondern mittels des "konzentrischen Eskalationskontinuums" die "rechten Bedrohungsallianzen", die bis in die Mitte der Gesellschaft hineinreichen, sichtbar werden. Hierzu hat Heitmeyer 2018 ein weiteres Untersuchungsmodell entwickelt (siehe Abbildung 3). Die beiden Schemata werden folgend beschrieben. Vorangestellt finden sich die zentralen Ausgangspunkte und Thesen von Wilhelm Heitmeyer, auf denen die Schemata beruhen. 3. Heitmeyers Arbeiten: Zentrale Thesen und SchemataWilhelm Heitmeyers Studien knüpften ursprünglich an die mittlerweile vielzitierte Prognose Ralf Dahrendorfs aus 1997 an, dass wir uns "an der Schwelle zum autoritären Jahrhundert" befinden würden, da vieles auf solch eine Entwicklung hindeuten würde (Dahrendorf, 1997; Heitmeyer, 2022 b, S. 256). Dahrendorf wies vor über 25 Jahren auf das verhängnisvolle Zusammenwirken von Ökonomie, politischer Partizipation und sozialer Integration bzw. Desintegration hin und deutete dieses Spannungsverhältnis als eine "Quadratur des Kreises". Heitmeyer fragt in diesem Zusammenhang, "zu wessen Lasten diese Spannungen gehen würden" und "[...] wie sich unter dem Druck der kapitalistischen Kontrollgewinne die individuellen, kollektiven und institutionellen Kontrollverluste auswirken würden" (Heitmeyer, 2022 b, S. 256).Insbesondere die Langzeitstudie "Deutsche Zustände" zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit hat ergiebiges Daten- und Analysematerial erbracht, welches Heitmeyer in seinen Arbeiten verwendet (Heitmeyer, 2018, S. 28). Das Projekt mit seinen jährlichen repräsentativen Bevölkerungsbefragungen dient dazu, Langzeitverläufe sichtbar zu machen und eignet sich, um das Aufkommen und Erstarken der autoritär nationalradikalen AfD zu beleuchten.Heitmeyer konnte mit Hilfe der Resultate empirisch Zusammenhänge in zwei Richtungen nachweisen: "für die Unterstützung autoritärer Bewegungen sowie Parteien und gegen verschiedene Gruppen in der Gesellschaft (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 55). Je deutlicher man autoritäre Überzeugungen vertritt, desto eher stimme man fremdenfeindlichen und rassistischen Äußerungen zu, abgeschwächt auch Äußerungen zu Antisemitismus, Heterophobie und klassischem Sexismus sowie der These von Etabliertenvorrechten, also sozialer Dominanz in einem Hierarchiengefüge.So kam Heitmeyer auf das oben erwähnte und seither vielzitierte Fünftel der Bevölkerung (19,6%), das Einstellungen zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hegt und als "Machtmaterial" für autoritäre Bewegungen, Parteien und Regime zur Etablierung und Sicherung von autoritären gesellschaftlichen und politischen Machtstrukturen dienen kann (Schaefer, Mansel & Heitmeyer, 2002, S. 125 f.; Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 56). 2001 formulierte Wilhelm Heitmeyer seinen Ausgangspunkt wie folgt:"Die zu verfolgende These geht davon aus, daß [sic] sich ein autoritärer Kapitalismus herausbildet, der vielfältige Kontrollverluste erzeugt, die auch zu Demokratieentleerungen beitragen, so daß neue autoritäre Versuchungen durch staatliche Kontroll- und Repressionspolitik wie auch rabiater Rechtspopulismus befördert werden" (Heitmeyer, 2001, S. 500).Der sogenannte "autoritäre Kapitalismus" entstand durch eine neoliberale Politik rund um die Jahrtausendwende. Weitreichende ökonomische Kontrollgewinne in einerseits gesellschaftlichen Lebensbereichen über soziale Standards von Verdiensten und soziale Absicherung sowie andererseits über Standortentscheidungen waren zu verzeichnen, ergo übergriffig eindringende Prozesse, sodass nun mehr ökonomische Dominanz als Quelle für Kontrolllosigkeit sowie für Anomie gilt.Diese weitreichenden Kontrollgewinne des Kapitals wurden begleitet von ebenso weitreichenden politischen Kontrollverlusten nationalstaatlicher Politik, verbunden mit sozialen Desintegrationsprozessen von Teilen der Bevölkerung. Diese Auswirkungen blieben auf politischer Ebene allerdings solange wahlpolitisch folgenlos, bis ein entsprechendes politisches Angebot auf den Plan trat. In Deutschland erschien dieses Angebot in Form des autoritären Nationalradikalismus der AfD, besonders anschaulich im Jahr 2015 durch die politisch-kulturelle Krise der Flüchtlingsbewegungen und die Spaltung der AfD auf Bundesebene (Heitmeyer, 2022 a, S. 301; Heitmeyer, 2022 b, S. 261).2018 schreibt Heitmeyer, dass sich dies tatsächlich so ereignet hat und sich empirisch nachweisen lässt: "Ein zunehmend autoritärer Kapitalismus verstärkt soziale Desintegrationsprozesse in westlichen Gesellschaften, erzeugt zerstörerischen Druck auf liberale Demokratien und befördert autoritäre Bewegungen, Parteien und Regime" (Heitmeyer, 2018, S. 23). Nachfolgend werden das Modell des konzentrischen Eskalationskontinuums und das Untersuchungsschema beschrieben. 3.1 Konzentrisches EskalationskontinuumMit dem Schema des konzentrischen Eskalationskontinuums soll dargestellt werden, wie autoritäre Eliten auf Legitimation und Partizipation – unter anderem durch die Bürger:innen - angewiesen sind, zumindest so lange, wie sie ein "formales Demokratiesystem westlicher Prägung" aufrecht erhalten wollen oder auch durch soziale, politische und ökonomische Gegenkräfte dazu genötigt werden.Heitmeyer rückt somit die "[...] Entstehung von Eskalationsdynamiken ins Blickfeld, mit denen die zustimmende oder schweigend duldende Beteiligung von erheblichen Teilen der Bevölkerung zu erfassen ist" (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 43). Das konzentrische Eskalationskontinuum dient dazu, die Wucht rechter Bedrohungsallianzen herauszukristallisieren und soll helfen, Gewalt, Gewaltstadien und deren Ursachen besser verstehen zu können.Betrachtet werden Einstellungen und Verhaltensweisen einzelner unverbunden nebeneinander lebender Personen sowie formelle Mitgliedschaften in politischen Parteien oder Vereinigungen. Dem Eskalationsmodell zugrunde liegt das Milieukonzept. Heute sind nicht mehr zwingend physische Kontakte notwendig, da Milieubildung auch im virtuellen Raum stattfindet. Heitmeyer weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang durch ein entstehendes "Wir"-Gefühl gleichzeitig eine abwertende, diskriminierende und ausgrenzende "Die"-Kategorie mitgeliefert wird.Das Schema stellt im "Zwiebelmodell" fünf Stufen dar, die als Einstellungsmuster der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Teilen der Bevölkerung zu verstehen sind, die wiederum autoritären Versuchungen nachgeben und somit den Autoritären Nationalradikalismus der AfD in Deutschland, aber auch Fidesz in Ungarn oder der FPÖ in Österreich begünstigen (Heitmeyer, 2022, S. 43). Die jeweiligen eskalierenden Akteur:innengruppen in den Schalen des Modells werden kleiner, während die Gewaltorientierung im Inneren des Modells zunimmt.Als Kernmechanismus und verbindendes Element der Schalen zueinander werden die verschiedenen Legitimationsbrücken genannt. Fürderhin darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Ideologie der Ungleichwertigkeit der kleinste gemeinsame Nenner aller Schichten des Eskalationskontinuums ist. Sie dient als Legitimationsfundus für personen- wie gruppenbezogene Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 20). Abbildung 3: Konzentrisches Eskalationskontinuum (Quelle: eigene Darstellung nach Heitmeyer, 2018, S. 356; Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 59) Nachfolgend werden die Schichten im Spektrum von rechtem Denken bis zum terroristischen Handeln kurz erläutert: Die äußerste Schicht repräsentiert die gesamte Bevölkerung, in der in unterschiedlichem Ausmaß Einstellungen vertreten werden, je nach gesellschaftlicher Debatte, die der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zugeordnet werden können. Diese Einstellungen in der Bevölkerung stellen individuelle Positionierungen dar, die parteipolitisch gebunden, "freischwebend" sein oder auch zwischen Parteien "vagabundieren" können. Diejenigen Teile der Bevölkerung mit menschenfeindlichen Einstellungen sympathisieren zwar maßgeblich mit der AfD, sind an sie jedoch nicht zwangsläufig gebunden und können auch andere Parteien präferieren und wählen (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 60).Das Milieu des autoritären Nationalradikalismus, insbesondere der AfD, das an diese erste Schicht anschließt, präsentiert und propagiert entsprechende Ausgrenzungsstrategien und konstruierte Feindbilder. Die AfD "saugt" die jeweiligen individuellen Einstellungen in der Bevölkerung auf und verdichtet sie zu kollektiven Aussagen, die sie dann wiederum auf die politische Agenda setzt. Sie konzentriert also potenzielle menschenfeindliche Einstellungen in der Bevölkerung, die bereits im Vorfeld durch andere Bewegungen, wie beispielsweise Pegida, verdichtet wurden und bildet für sie den parlamentarischen Arm.Ein weiteres Kennzeichen dieses Milieus ist eine gewisse ideologische Heterogenität, da die Einstellungen von "[...] rechtskonservativen bis hin zu "Übergangspositionen" in das systemfeindliche Milieu des völkischen "Flügels" der AfD" reichen" (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 62). Zudem bemüht sich die AfD um den Anstrich einer "bürgerlichen" Partei, um anschlussfähig an die Mitte der Gesellschaft zu sein.Im systemfeindlichen Milieu ist man parteipolitisch eindeutig im rechtsextremen Milieu verortet, Bezug genommen wird etwa auf die NPD, was auch für die extremistisch-modernistische Identitäre Bewegung gilt. Gemeint sind also rechtsextremistische Bewegungen und neonazistische Kameradschaften, die sich an einschlägigen historischen Vorbildern orientieren. Die gemeinsame Grundlage stellt die Ideologie der Ungleichwertigkeit dar. In diesem Milieu sind bereits Gewaltattitüden verbreitet, Gewalt wird akzeptiert und zur Ausübung ist man situativ bereit (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 62). Jedoch lässt man sich in Form von Parteien durchaus darauf ein, vorübergehend am demokratischen System teilzunehmen.An staatliche Vorgaben passt man sich nur aus strategischen Überlegungen an, indem beispielsweise Demonstrationen angemeldet werden; zugleich ist "Systemüberwindung" das zentrale Ziel: "In der "Parteifantasie" arbeitet man auf den "Volksaufstand" hin, mit dem die Vergangenheit wiederhergestellt werden soll. Es ist ein offener und weitgehend öffentlicher Kampf gegen das verhasste System" (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 64).Diese wenn auch nur vorübergehende Teilnahme am demokratischen System gilt als wesentlicher Unterschied zur vorletzten Schicht, dem klandestinen terroristischen Planungs- und Unterstützungsmilieu. Es schließt jegliche Teilnahme am demokratischen System aus und fasst jede partielle und temporäre Teilnahme als Verrat an der Bewegung auf (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 64). Dieses Milieu gilt als noch radikaler und agiert im Geheimen, oft mit eindeutiger Gewaltoption oder Gewalttätigkeit. Ziel ist der "Umsturz", wenn nötig mit Waffengewalt, weshalb dieser verdeckte Kampf auch aus dem Untergrund unterstützt wird – hier weist Heitmeyer auf die hohe Zahl untergetauchter rechtsextremistischer Straftäter:innen als aufschlussreiches Indiz hin (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 64).Den Kern der "Zwiebel" stellen terroristische Zellen oder Einzeltäter:innen dar. Den Unterschied zur vorherigen Eskalationsstufe stellt das alleinige Merkmal des "Grad(s) der Klandestinität und Vernichtungsrealisierung" dar: "Die einen führen zum Schein noch ein "normales" Alltagsleben, die anderen eine Existenz im Untergrund. Sie beschaffen Waffen, erstellen Todeslisten und bereiten sich auf den Tag X vor. Die einen planen die Vernichtungstaten, die anderen setzen sie um" (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 64).Die fünf Schichten des konzentrischen Eskalationskontinuums werden durch sogenannte "Legitimationsbrücken" zusammengehalten. Diese können dann entstehen, wenn es für gesellschaftliche Entwicklungen keine Lösungen zu geben scheint. Die Entwicklungen werden als Bedrohungen empfunden, für die die "Anderen", beispielsweise Geflüchtete oder Menschen mit anderen Lebensstilen, oder "die da oben", ergo der Staat als Ganzes, demokratische Institutionen oder demokratisch gewählte Entscheidungsträger:innen, verantwortlich gemacht werden. Diese kollektiven Schuldzuweisungen aus Teilen der Bevölkerung können sich dann in gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit übersetzen.Zum anderen können sich die Legitimationen aus Verschwörungsideologien, aus Anleihen bei gesellschaftlichen Ordnungen oder historischen ideologischen Konzepten, wie dem Regime des Nationalsozialismus, dessen Ordnung wiederhergestellt werden soll, ergeben. Diese beispielhaft aufgezeigten Legitimationsquellen werden dann im Eskalationskontinuum von den äußeren Schichten weiter nach innen "transportiert (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 65). Heitmeyer hat vier solcher Legitimationsbrücken jeweils zwischen den Stufen bestimmt, wie die folgende Abbildung zeigt:Abbildung 4: Legitimationsbrücken im Eskalationskontinuum (Quelle: eigene Darstellung nach Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 67)1. Das Einstellungsmuster gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Teilen der Bevölkerung stellt den Ausgangspunkt dar. Es dient dem autoritären Nationalradikalismus der AfD als Legitimation, entsprechende Feindbilder aufzubauen und zuzuspitzen. Wichtig anzumerken ist, dass auch Menschen mit diesen Einstellungen, die nicht die AfD wählen oder mit ihr sympathisieren, zu diesem Legitimationsfundus beitragen. Sie bestimmen das gesellschaftliche Klima mit, aus dem die AfD ihre politische Legitimation "saugt" (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 66 f.).2. Führende Vertreter:innen des autoritären Nationalradikalismus der AfD machen von einer "Gewaltmembran" Gebrauch, was bedeutet, dass eine aggressive Rhetorik die trennende Membran zur nächsten Stufe in gewissen Fällen durchdringen kann und den Weg freilegt für autoritär nationalradikale Bewegungen mit weiteren Aufheizungen – psychische Gewaltandrohungen können von gewalttätigen Akteur:innen in physische Gewalt umgesetzt werden, "[...] ohne dass diese Gewalt den sprachlichen Urhebern und Legitimationsbeschaffern direkt zuzurechnen wäre" (Heitmeyer, 2018, S. 271). Durch diese Gewaltmembran werden dem systemfeindlichen Milieu Motive für entsprechende Gewalt geliefert. Zur aggressiven Rhetorik zählen beispielsweise Erzählungen von einem "Bevölkerungsaustausch", Parolen wie "Corona-Diktatur" oder das Beschwören von Untergangsszenarien von Führungskräften der AfD. Auch das Propagieren einer Reinterpretation der deutschen Geschichte insbesondere seitens des völkischen "Flügels" der AfD durch Begriffe wie "Umvolkung" bringt die Gewaltmembran zum Schwingen. Diese Rhetoriken und Untergangsfantasien erzeugen Handlungsdruck (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 67 f.).3. Das systemfeindliche Milieu ist geprägt von verschiedenen Akteur:innen, die sich auf der Schwelle zur Legitimation offener Gewalt gegen Vertreter:innen des Staates und gegen Minderheiten bewegen. Heitmeyer führt als Beispiel die Partei "Die Rechte" an, die den klandestinen terroristischen Planungsmilieus Motivation und Legitimation liefert (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 68).4. Im letzten Schritt stehen die klandestinen Planungsmilieus. Diese errichten im Gegensatz zu den vorherigen Eskalationsstufen keine zusätzlichen ideologischen Legitimationsbrücken. Ihr Ziel sind die "Brücken zur Tat" und das Abschirmen terroristischer Akteur:innen gegen staatliche Verfolgung (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 68).Hieraus resultiert die Schlussfolgerung, dass über verschiedene, eskalierende Stufen jene Teile der Bevölkerung, die explizite autoritäre Einstellungen oder Einstellungen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit aufweisen, an politischer Gewalt beteiligt sind; nicht zwangsläufig als Täter:innen im juristischen Sinne, aber als Gehilf:innen und Legitimationshelfer:innen, wie das konzentrische Eskalationskontinuum anschaulich darstellt (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 43). Das Modell des konzentrischen Eskalationskontinuums wird in Kapitel 6 in Bezug auf das Auftreten der AfD näher erläutert und an Beispielen untersucht.3.2 Analyseschema2018 hat Heitmeyer ein weiteres Analyseschema eingeführt. Ausgangspunkt für dieses soziologische Analysekonzept ist die Thematik, dass allein das Vorhandensein von autoritären Versuchungen in Teilen der Bevölkerung nicht ausreicht, um die entsprechenden Inhalte dann auch umgesetzt zu sehen. Hierzu ist es notwendig, dass diese Einstellungen in der Bevölkerung zusammen mit autoritären politischen Angeboten wirken. Insofern, formuliert Heitmeyer, "[...] wäre es zu kurz gegriffen, die Entstehung von autoritären Versuchungen nur aus Fehlentwicklungen des politischen Systems erklären zu wollen" (2018, S. 21).Die erste Ebene des Analyseschemas bildet Interdependenzen zwischen dem ökonomischen, sozialen und politischen Bereich ab. Diese sind als strukturelle Entwicklungen gekennzeichnet. Die unter "individuelle Verarbeitung" genannten Punkte sind von großer Bedeutung. Zentral ist hier, wie diese Erfahrungen bzw. Wahrnehmungen der ersten Ebene seitens der Bevölkerung subjektiv und individuell verarbeitet werden. Die individuellen Verarbeitungsmechanismen werden nach der Konzeption von Heitmeyer durch die "gesellschaftliche Integrations- und Desintegrationsdynamik" geprägt. Hierfür sind die folgenden Faktoren und Fragen von besonderer Bedeutung:"Sicherheit oder Unsicherheit der materiellen Reproduktion, der Anerkennung, des Statusaufstiegs, der Statussicherung bzw. des Statusabstieges, und ein Gefühl der Kontrolle über die eigene Biografie.Wird die eigene Stimme bzw. die Stimme der sozialen, ethnischen oder religiösen Gruppe, der Personen sich zugehörig fühlen, von den Regierenden wahrgenommen oder vielmehr ignoriert?Verlässlichkeit oder Erosion sozialer Beziehungen und Anerkennung der eigenen Identität bzw. der Identität der eigenen Gruppe durch Dritte, um emotionale Zugehörigkeit zu sichern" (Heitmeyer, 2018, S. 22).Zentral in Heitmeyers Analyse sind der Kontrollverluste und die Defizite in der Wahrnehmung sowie der subjektive Begriff der Anerkennung. Diese Verarbeitungen haben Auswirkungen auf die Integrations- und Desintegrationsprozesse bzw. auf Anerkennungsverhältnisse, aus welchen im letzten Schritt politische Konsequenzen, also politische Handlungsfolgen, resultieren.Essenziell ist an dieser Stelle die Tatsache, dass die individuellen Verarbeitungen auch als Grund dafür angeführt werden können, weshalb nicht alle Teile der Bevölkerung, die unter einer Art von Desintegrationsdynamik leiden, zwangsläufig für autoritäre Versuchungen anfällig sind und sich wahlpolitisch entsprechend verhalten. Von einer Krisenfolge betroffen zu sein, hat also nicht zwangsläufig das Annehmen eines autoritär nationalradikalen Angebots zur Folge (Heitmeyer, 2022 b, S. 269).Auch die autoritären Bewegungen, Parteien und Regime weisen autoritäre Versuchungen auf, die zu entsprechenden Einstellungen und Entscheidungen führen, die das gesellschaftliche Zusammenleben beeinflussen, da sie Bezug auf die ökonomischen, sozialen und politischen Systeme nehmen (Heitmeyer, 2018, S. 21 f.). Dieses Schema wurde von Heitmeyer mit diversen theoretischen Ansätzen angelegt und ausgefüllt mit empirischen Daten (Heitmeyer, 2022 b, S. 252).Das Theoriegeflecht aus mehreren sich ergänzenden disziplinären Zugängen besteht aus der Theorie Sozialer Desintegration von Anhut & Heitmeyer, der Konflikttheorie von Hirschman, der Theorie kapitalistischer Landnahme von Dörre, der Anomietheorie von Thome und dem kontrolltheoretischen Ansatz aus der Sozialpsychologie von Frey & Jonas. Die für das Analysekonzept wichtigsten Charakteristiken dieser Theorien werden in Heitmeyer 2018 und 2022 b ausführlich erklärt. Die genauere Betrachtung dieser Theorien würde den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen, weshalb darauf an dieser Stelle verzichtet wird.Abbildung 5: Analyseschema (Quelle: eigene Darstellung nach Heitmeyer, 2018, S. 21)Erfolge rechter Parteien und Bewegungen wären demnach nicht möglich gewesen ohne bestimmte Entwicklungen im sozialen System der Gesellschaft, im politischen System der Demokratie und im ökonomischen System des globalisierten Kapitalismus (Heitmeyer, 2018, S. 16). Durch das vorliegende Analyseschema soll verdeutlicht werden, wie autoritärer Kapitalismus in Zusammenwirken mit sozialen Desintegrationsprozessen und politischer Demokratieentleerung als "Ursachenmuster für die Realisierung autoritärer Sehnsüchte" fungiert (Heitmeyer, 2018, S. 16 f.).Demokratieentleerung meint, dass ein Teil der Bevölkerung das Gefühl hat, nicht mehr wahrgenommen zu werden und gleichzeitig das Vertrauen schwindet, dass die herrschende Politik bzw. die Regierung willens und fähig ist, soziale Ungleichheit zu bekämpfen. Dies mündet bei Teilen der Bevölkerung in ein Gefühl, Bürger:innen zweiter Klasse zu sein (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 48). Heitmeyer hat 2022 das Analyseschema ergänzt; die Komponenten Krisen und Kontrollverluste wurden entsprechend ausdifferenziert (siehe Abbildung 6). Im Folgenden werden Krisen und Kontrollverluste als besondere Treiber autoritärer Entwicklungen und die dahingehende Erweiterung des Analyseschemas beleuchtet.4. Krisen und Kontrollverluste als Treiber autoritärer EntwicklungenEine Krise wird von Frankenberg & Heitmeyer durch drei Charakteristika definiert. Die bisherigen sozialen, ökonomischen und politischen Routinen zur Bewältigung von Ereignissen greifen nicht mehr und die bis dato vorhandenen Wissensbestände zur Problemlösung reichen nicht aus. Zusätzlich sind die Zustände, wie sie vor diesen Ereignissen herrschten, nicht wieder herstellbar. Darüber hinaus konkurrieren in solch krisenhaften Situationen verschiedene Möglichkeiten zu ihrer Bewältigung, was wiederum anomische Verhaltensunsicherheiten erzeugt (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 45).Die Kombination der drei Kriterien legt nahe, dass "Situationen mit notstandsähnlichem Zuschnitt" mit der Erfahrung von Kontrollverlusten verflochten sind (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 45; Heitmeyer, 2023, S. 253). Insofern verwundert die Tatsache nicht, wenn die These vertreten wird, dass krisenhaft zugespitzte Entwicklungen und Ereignisse nicht allein, jedoch in besonderem Maße als Treiber und Pfade des Autoritären sowie rechtsextremer Aktivitäten zählen (Heitmeyer, 2022 b, S. 251).Von autoritären Regimen wird in Krisen oder notstandsähnlichen Situationen erwartet, dass sie Sicherheit und die Wiedergewinnung der Kontrolle gewährleisten können (2022, S. 44 f.). Zudem werden die Ereignisse von der Bevölkerung individuell je nach Betroffenheit und auch Resilienz unterschiedlich bearbeitet. Diese Verarbeitung wiederum wird unterschiedlich intensiv und nachhaltig in individuelle Befürchtungen sowie kollektive Ängste übertragen. Somit dienen sie dazu, Vorstellungen von Entsicherungen und Kontrollverlusten zu erzeugen, die sich identifizieren lassen als Treiber autoritärer Bestrebungen (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 45 f.).Eine weitere wichtige Unterscheidung in der Konzeption von Krise ist die Unterteilung in zwei Typen von Krise. Der erste Typus, sektorale Krisen, erfasst unterschiedliche Lebensbereiche und Funktionssysteme einer Gesellschaft schlagartig und mit massiven "Funktionsstörungen". Dazu gehören ein zeitlich entzerrtes Auftreten sowie die Lokalisierung in unterschiedlichen Teilbereichen der Gesellschaft. Zudem gab es verschiedene Instrumente, um diese Funktionsstörungen einzudämmen und gravierendere Auswirkungen zu verhindern.In der "Post-9/11"-Ära, in den sogenannten "entsicherten Jahrzehnten" seit Beginn des 21. Jahrhunderts, werden nach Heitmeyer vor allem drei – mit 9/11 als religiös-politische Krise vier - verschärfte Gefahrenlagen als sektorale Krisen identifiziert. Dazu zählt ab 2005 die Einführung von Hartz IV als eine sektorale, soziale Krise für gewisse Teile der Bevölkerung, die mit Statusängsten oder auch mit sozialem Abstieg konfrontiert waren. Weiter ist ab 2008/2009 die weltweite Banken- und Finanzkrise zu nennen, die die "systemrelevante" Finanzökonomie ins Wanken brachte mit Ausstrahlungseffekten auf das Gesamtsystem als ökonomisch-politische Krise. Fürderhin wird die sogenannte "Flüchtlingskrise" 2015/2016 als sozial-kulturelle bzw. kulturell-politische Krise angesehen, die das politisch-administrative System prägte (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 46; Heitmeyer, 2022 b, S. 255).Der zweite Typus bezieht sich auf systemische Krisen. Sie erfassen das gesamte Gesellschaftssystem in sich zuspitzenden Gefahrenlagen. Als langsame bzw. schleichende systemische Krise kann die Klimakrise angesehen werden, als "schnelle" systemische Krise die COVID-19 Pandemie. Hier werden die Potenziale für autoritäre Entwicklungen besonders offen sichtbar, da zahlreiche "Einhegungsinstrumente" nicht greifen, wodurch politische, individuell-biografische und kollektive Kontrollverluste auftreten, die politisch instrumentalisiert und mit Verschwörungstheorien und Wahnvorstellungen verbunden werden können (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 46 f.). Krisen lösen je nach Gefahrenlage individuelle und kollektive Befürchtungen aus, die sich in der Vorstellung einer "kollektiven Hilflosigkeit" verdichten können.In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach Krisenängsten, ob und wie sie zu Treibern autoritärer Entwicklungen werden können. Ängste, unabhängig davon, ob eingebildet oder realistisch, ob auf Wissen oder Unwissen beruhend, lassen sich schwerlich von einer politischen Klasse, von Unternehmen oder dem freien Markt abfangen. Je mehr sich Gefahrenlagen häufen und sich Wahrnehmungen von Kontrollverlusten sowie Unsicherheiten ausbreiten, fallen auch Rechtsprechung und Verfassung als Orientierungsmedien aus und auch Wissenschaften können diese nicht mit der Lieferung von Begleitgewissheit neutralisieren.In solchen Situationen "[...] mutieren selbst Realängste, die vor greifbaren, konkreten Gefahren warnen, zu frei flottierenden, allfälligen Befürchtungen, die jede Risikoeinschätzung verhindern und irrationale Rettungsbedürfnisse wecken" (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 53). Diese Situationen können dann von autoritären Bewegungen, Organisationen und Regimen ausgebeutet werden, indem zunächst Ängste geschürt und im zweiten Schritt die Anhänger:innen mit wahnhaften Rettungsphantasien "versorgt" werden. Alexander Gaulands Aussage, "Wir werden uns unser Land und unser Volk zurückholen", liefert ein entsprechendes prominentes Beispiel für das Versprechen, die Kontrolle wieder herzustellen (Reuters Staff, 2017; Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 53; Nickschas, 2023).Eine Annahme von Heitmeyer & Heyder lautet hier, dass die Faktoren der Standortlosigkeit und Kontrollverluste Autoritarismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bestärken. Eine Variante zur Wiederherstellung von Stabilität stellt die Demonstration von Überlegenheit dar, die durch autoritäre Aggression ausgeübt werden kann. Um wirklich Überlegenheit demonstrieren zu können, muss diese möglichst risikoarm sein; dies ist dann gegeben, wenn besonders schwache, machtlose Gruppen als Gegner:innen ausgewählt werden (Heitmeyer & Heyder, 2002, S. 62). Empirisch stehen Abstiegsängste in einem signifikanten Zusammenhang mit einerseits Kontrollverlust-Situationen und andererseits der Abwertung schwacher Gruppen:"Wenn jemandem das eigene Leben außer Kontrolle gerät (oder zu geraten scheint), kann das Panik erzeugen. Zur Panikbekämpfung erfolgt dann eine Selbstaufwertung, die gleichzeitig die Abwertung von ungleichwertig markierten Gruppen bedeutet (Flüchtlinge, Migranten, Langzeitarbeitslose etc.)" (Heitmeyer, 2018, S. 109).Die individuellen Verarbeitungsmuster von Krisen und (gefühlten) Kontrollverlusten lassen sich durch entsprechende autoritäre Angebote von "rechtspopulistischen Mobilisierungsexperten" – mittels scharf konturierter Feindbilder und Kontrollversprechen - politisch aufladen und bedienen zur vermeintlichen "Wiederherstellung von Ordnung" (Heitmeyer, 2018, S. 106).2022 stützt Heitmeyer also die oben erwähnte These von Krisen als besondere Treiber autoritärer Entwicklungen und rechtsextremer Aktivitäten, indem er formuliert, dass der Blick auf Veränderungen in Richtung autoritärer Entwicklungen in gesellschaftlichen und politischen Verläufen geweitet werden soll, die unter verstärktem Einfluss zeitlich verdichteter Krisen stattfinden (Heitmeyer, 2022 b, S. 251). Das soziologische Analysekonzept von 2018 wird entsprechend angepasst um die zwei zentralen Eskalationstreiber Krisen und Kontrollverluste bzw. "Kontrollverluste als Krisenfolgen" (siehe Abbildung 6).Dies geht aus der Abbildung insofern deutlich hervor, als in die Strukturentwicklungen der ökonomischen, sozialen und politischen Dimension "[...] verschiedene Krisen mit unterschiedlichen Auswirkungen "hineingewirkt" und Einfluss genommen haben auf die individuellen psychologischen und sozialen Verarbeitungen, die wiederum mit Kontrollverlusten durchsetzt waren – immer auch je nach Krisenbetroffenheit" (Heitmeyer, 2022 b, S. 252 f.). Hierdurch entstanden durch das generelle Bedürfnis nach Realitätskontrolle Handlungsoptionen, die mehrfach variieren und auch autoritäre Versuchungen bzw. Gefahren beinhalten können.Abbildung 6: Analyseschema, erweitert und angepasst (Quelle: eigene Darstellung nach Heitmeyer, 2018, S. 21; Heitmeyer, 2022 b, S. 254)Fürderhin ist anzufügen, dass sich Kontrollverluste in Krisen verschiedenartig ausdrücken und sich Verhaltensmöglichkeiten zur Realitätskontrolle, also zur Lösung von Problemen, massiv verengen, insbesondere in systemischen Krisen. Individuelle Suchbewegungen setzen ein, um das grundlegende Bedürfnis nach Realitätskontrolle zu befriedigen. Diese Suchbewegungen schließen politische Suchbewegungen nach autoritären Akteur:innen mit ein, die die Wiederherstellung von Kontrolle durch Reduktion der Krisenkomplexität versprechen (Heitmeyer, 2022 b, S. 256).Krisen und Kontrollverluste treten daher als Treiber autoritärer politischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungspfade in Erscheinung, da indes eine kritische Masse entstanden ist, die nicht mehr in der Lage ist, ihr zentrale Bedürfnis nach Realitätskontrolle im "bisher gewohnten Maße" zu realisieren. Genau das bieten autoritäre Akteur:innen im Gegensatz zur abnehmenden Kapazität liberaler Demokratien, geeignete Lösungen schnell zu finden und die Kontrolle wiederherzustellen (Heitmeyer, 2022 b, S. 257). Zudem ist diese versprochene Wiederherstellung keine Wiederherstellung des vorhergehenden Prä-Krisenzustandes, "[...] sondern eine autoritäre Veränderung von Kontrolle und damit auch veränderte ökonomische, soziale, kulturelle und politische Verhältnisse" (Heitmeyer, 2022 b, S. 257).Als Indiz sieht Heitmeyer zwei Mechanismen, die besonders hervorstechen: Einerseits die Ambivalenz, dass zahllose Widersprüche zunehmen, und andererseits die Ambiguität, dass zunehmende Komplexität von modernen Gesellschaften gepaart sind mit uneindeutigen Situationen und Zukünften. Ambivalenz- und Ambiguitätstoleranz kristallisieren sich also als unabdingbar heraus, um autoritären Versuchungen nicht nachzugeben."Denn wenn Sitationen [sic] oder auch die Anwesenheit von fremden Menschen als unberechenbar oder unkontrollierbar wahrgenommen werden, dann reagieren Personen, deren Ambiguitätstoleranz niedrig ist, mit vereinfachten Weltsichten oder Stereotypen, um wieder Ordnung, Struktur und Kontrolle zu erreichen" (Heitmeyer, 2018, S. 80).Hinzu tritt das Verschwimmen von gesellschaftlichen Koordinaten, die eigentlich als Vergewisserungen der jeweils eigenen Position in der Gesellschaft dienen, welches die Suchbewegungen nach politischen Akteur:innen aktiviert, die vorgeben, Widersprüche zu lösen, Unklarheiten in Klarheiten verwandeln und Kontrolle wiederherzustellen versprechen (Heitmeyer, 2018, S. 109 ff.; Heitmeyer, 2022 b, S. 258 f.).Hieraus könnte die Folgerung gezogen werden, dass das Potenzial von autoritären Versuchungen in der Moderne angelegt sei: "Ambivalenzen und Ambiguitäten als Grundparadigma der Moderne entfalten unter dem Druck von Krisen und damit verbundenen Kontrollverlusten eine neue Wucht, die ins Autoritäre drängt" (Heitmeyer, 2022 b, S. 259). Beispielsweise ist die erwähnte "Entweder-Oder" Logik im Vergleich zu "Mehr-oder-weniger" darauf angelegt, Ambivalenzen und Ambiguitäten zu beseitigen. "Das Autoritäre dient dann als Strategie zur Reduzierung von ökonomischer, sozialer und politischer Komplexität – und gleichzeitig von Freiheitsräumen" (Heitmeyer, 2022 b, S. 259).Heitmeyers Analysen zeigen, dass die Fähigkeiten zum Aushalten von Ambiguitäten und zum Umgang mit Ambivalenzen über zukünftige soziale, politische und ökonomische Entwicklungspfade in Teilen der Bevölkerung abnehmen. Dies ist passgenau für das Angebot vonseiten der autoritär-nationalradikalen Akteur:innen mit ihren dichotomischen Welt- und Gesellschaftsbildern (siehe Kapitel 2.2); das Angebot eignet sich hervorragend für mobilisierende Ideologien und rhetorische Eskalation (Heitmeyer, 2018, S. 246 f.).Erfolge rechter Parteien und Bewegungen wären demnach also nicht möglich gewesen ohne bestimmte Entwicklungen im sozialen System der Gesellschaft, im politischen System der Demokratie und im ökonomischen System des globalisierten Kapitalismus (Heitmeyer, 2018, S. 16). Konkreter ist es das Zusammenwirken eines autoritären Kapitalismus, sozialer Desintegrationsprozesse und politischer Demokratieentleerung als Ursachenmuster für die "Realisierung autoritärer Sehnsüchte" (Heitmeyer, 2018, S. 17).5. Die Partei "Alternative für Deutschland"Mit der inhaltlichen Neuausrichtung der vormals liberal-konservativen, eurokritischen Partei ab 2015 sowie mit dem immer weiter um sich greifenden Einfluss von rechtsextremistischen Akteur:innen innerhalb der AfD hält Heitmeyer es nicht mehr für angemessen, die AfD als rechtspopulistisch zu "verharmlosen", noch die Partei als vollständig rechtsextrem oder neonazistisch zu bezeichnen (Heitmeyer, 2022 a, S. 302; Heitmeyer, 2022 b, S. 265 f.; Heitmeyer & Piorkowski, 2023). Mit der herkömmlichen Typologie sei die AfD, als Typ einer neuen Partei, nicht zu beschreiben. Ebenso reichen die bisherigen Begriffe und Kategorien nicht aus, um "analytische Klarheit" über Zustand und Entwicklung der AfD zu gewinnen (Heitmeyer, 2018, S. 233).Seit dieser Neuausrichtung zieht die AfD Teile der Bevölkerung an, die unter den oben beschriebenen Krisen Kontrollverluste wahrnehmen oder empfinden und eine Wiedererlangung der Kontrolle forcieren. Das Autoritäre ist dann ein Weg zur Realitätskontrolle. Insofern lässt sich deutlich machen, dass die AfD nicht der Grund für die Entstehung von autoritären Versuchungen in der Bevölkerung ist. Diese autoritären Einstellungsmuster "schlummern" in Teilen der Bevölkerung bereits über einen längeren Zeitraum als Gefahrenpotenzial für die offene Gesellschaft (Heitmeyer, 2018, S. 113):"Ein Zwischenfazit zum Zusammenwirken von strukturellen Entsicherungen und individuellen Verunsicherungen zeigt, dass aufgrund der Krisen und ihrer Verarbeitungen, aufgrund von veränderten Lebensumständen und von Verschiebungen der gesellschaftlichen Koordinaten in entsicherten Zeiten bei Teilen der Bevölkerung ein erheblicher "Vorrat" an gruppenbezogen-menschenfeindlichen Einstellungen existiert, an die autoritäre politische Akteure bloß noch anzuknüpfen brauchten" (Heitmeyer, 2018, S. 117).Dies bedeutet, dass die Erfolgsvoraussetzungen des autoritären Nationalradikalismus der AfD eine längere Vorgeschichte haben, die in den letzten Jahrzehnten geformt und vorangetrieben wurden durch neue Entwicklungen des kapitalistischen Systems. Die Wähler:innen der AfD waren zuvor Wechselwähler:innen oder wählten gar nicht (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 115). Sie verharrten dann in "wutgetränkter Apathie", was folgenlos blieb für die Politik, da diese Teile der Bevölkerung keinen wahlpolitischen Ausdruck fanden.Dieser in der Bevölkerung existierende Autoritarismus, der laut Heitmeyer "[...] vagabundierte, mal auf diese, mal auf jene im Bundestag vertretene Partei setzte oder aber gar nicht offen zutage trat, sondern in der politischen Apathie verharrte [...]" (2018, S. 237), hat durch das Aufkommen der Partei "Alternative für Deutschland" und ihren autoritären Nationalradikalismus ein neues politisches "Ortsangebot" bekommen. Hinsichtlich des oben beschriebenen Zwischenfazits lässt sich konstatieren, dass es der AfD offensichtlich gelungen ist, "[...] Personen aus ihrer individuellen Ohnmacht herauszuholen und mit kollektiven Machtfantasien auszustatten. Dazu gehört es auch, gruppenbezogen-menschenfeindliche Einstellungen zu kanalisieren und gegen schwache Gruppen zu richten" (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 116).In diesen Prozessen ist die Ideologie der Ungleichwertig eingelagert und wird genutzt, um sich selbst aufzuwerten durch Abwertung und Ausgrenzung der vermeintlich "Anderen". Für die sogenannte "rohe Bürgerlichkeit" entstehen neue Anschlussmöglichkeiten. Unter diesem Begriff verbirgt sich keine soziale Klassenzugehörigkeit, sondern es handelt sich um eine verachtende Haltung gegenüber Schwächeren, geäußert in einer rabiaten Rhetorik und gepaart mit einer Ideologie, in der bestimmte Gruppen als ungleichwertig angesehen werden, während sich die eigentlichen autoritären Haltungen hinter einer dünnen Schicht zivilisiert-vornehmen, also bürgerlichen äußeren Umgangsformen, verbergen (Heitmeyer, 2018, S. 310; Heitmeyer, 2022 b, S. 273).6. Der autoritäre Nationalradikalismus der AfDSo folgert Heitmeyer, dass die AfD vorrangig für jenes Publikum attraktiv ist, "[...] das sich einerseits von den flachen Sprüchen rechtspopulistischer Akteure, die nur auf schnelle Erregungszustände fixiert sind, nichts verspricht, und sich andererseits von der Brutalität des Rechtsextremismus distanziert, um seine Bürgerlichkeit zu unterstreichen" (Heitmeyer, 2018, S. 235). Er weist zurecht auf ihre "bürgerliche Patina" hin, die die AfD für viele gesellschaftliche Gruppen wählbar macht (Heitmeyer & Piorkowski, 2023).Vor diesem Hintergrund überrascht der empirische Befund nicht, dass die bereits benannten 19,6 % der Bevölkerung mit Einstellungen zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sich selbst in der "politischen Mitte" einordnet, weshalb sich die "bürgerliche Patina" für die AfD als unentbehrlich erweist (Schaefer, Mansel & Heitmeyer, 2002, S. 132 f.).Die neue begriffliche Rahmung dient dazu, unterschiedliche inhaltliche und formale Ebenen zusammenzufassen, wie prägende Einstellungsmuster, der Mobilisierungsstil sowie zentrale programmatische Aussagen zu "bewegenden Themen" (Heitmeyer, 2018, S. 234). Daher ordnet Heitmeyer die AfD als autoritäre nationalradikale Partei ein, die gleichzeitig als Kern des autoritären Nationalradikalismus in Deutschland fungiert. Im Folgenden wird das Agieren der Partei als Protagonistin des autoritären Nationalradikalismus anhand der in Kapitel 2.4 erklärten Charakteristika erläutert:Als autoritär wird sie charakterisiert, da das Kontrollparadigma grundsätzlich ihre Vorstellungen von Politik sowie Gesellschaft durchzieht. Beispiele sind Forderungen nach einer streng hierarchisch organisierten sozialen Ordnung sowie nach rigider Führung in politischen Institutionen. Auch beruht das Verständnis von Politik und Gesellschaft wesentlich auf den Kategorien "Kampf und Konflikt", womit dichotomische Gesellschaftsbilder und strenge Freund-Feind-Schemata einhergehen (Heitmeyer, 2018, S. 234).Als national wird sie aufgrund der "[...] Betonung der außerordentlichen Stellung des deutschen Volkes" bezeichnet (Heitmeyer, 2018, S. 234). Hinzu kommt auch die Beanspruchung einer "neuen deutschen" Vergangenheitsdeutung sowie eines Überlegenheitsanspruchs gegenüber anderen Nationen oder ethnischen und religiösen Gruppen (Heitmeyer, 2018, S. 235).Das radikale Moment liegt in der Bekämpfung der offenen Gesellschaft und dem Ziel, die liberale Demokratie grundlegend umzubauen. Somit positioniert sich die Partei gegen zwei zentrale politisch-gesellschaftliche Errungenschaften. Hierzu dient ein rabiater und emotionalisierter Mobilisierungsstil der AfD, der mit menschenfeindlichen Grenzüberschreitungen arbeitet (Heitmeyer, 2018, S. 235).Die AfD hat die Destabilisierung gesellschaftlicher und politischer Institutionen zum Ziel, was entscheidend für die Erfolgsgeschichte der Partei ist, es geht um Militär, Polizei, Gerichte, Gewerkschaften, Rundfunkräte, politische Bildung, Theater oder auch Feuerwehrverbände (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 107). Hierin besteht nach Heitmeyer die eigentliche Gefahr. Das Fiasko rund um die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen 2020 zeigt, dass mittlerweile auch das parlamentarische System von der forcierten Destabilisierung betroffen ist (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 107). Der autoritäre Nationalradikalismus der AfD und das Agieren der Partei soll im folgenden exemplarisch an zwei Krisen der vergangenen Jahre behandelt werden.Die Fluchtbewegungen ab 2015 bezeichnete Alexander Gauland als "Geschenk" für seine Partei, die AfD (Decker, 2022). In der Tat diente sie AfD und PEGIDA, um Personen, die vorrangig unter Anerkennungsdefiziten litten, mittels dichotomischer Weltbilder und der Emotionalisierung sozial-kultureller Probleme zu instrumentalisieren. Der anhaltende Erfolgsmechanismus von Parteien und Bewegungen wie AfD und PEGIDA besteht demnach darin, Anerkennungsprobleme zu bearbeiten und so Selbstwirksamkeit erfahren zu lassen. Als (potenzielle) Wähler:in würde man wahrgenommen werden und dies ließ Handlungsbereitschaften entstehen, die einerseits autoritäre Ausrichtungen entwickelten und andererseits themengebunden immer wieder neu aktiviert werden können (Heitmeyer, 2022 b, S. 275). Dies ist bei dem bereits genannten "Entweder-Oder"-Mechanismus der Fall, da es um "Alles" geht und Kompromisse von vornherein ausschließt.Weiter führt Heitmeyer aus, dass die Verbindungen von einem systemischen Krisentypus, wie beispielsweise der COVID-19-Pandemie, mit einer "Entweder-Oder"-Konfliktstruktur gesellschaftliche Entwicklungen begünstigen, die zwar nicht die Gesellschaft spalten, jedoch asymmetrisch polarisieren zwischen einer Bevölkerungsmehrheit und einer Minderheit (Beispiel: Geimpfte vs. Impfgegner:innen). In solchen Konstellationen enthüllt sich das Zusammenwirken und gemeinsame Auftreten der aufgeführten Mechanismen als äußerst gewaltanfällig (Heitmeyer, 2022 b, S. 275 f.).Im Jahr 2015 war der "Kampf um die Opferrolle" ein zentraler Mechanismus der AfD, um die Mobilisierung gegenüber Geflüchteten und staatlicher sowie gesellschaftlicher Integrationspolitik voranzubringen. Entsprechend entstanden Kampfbegriffe wie "Umvolkung" oder das Propagieren des "Untergangs der deutschen Kultur". Die Opferrolle kann nach Heitmeyer als Schlüsselkategorie interpretiert werden, "[...] denn wer [sich] in der öffentlichen Wahrnehmung glaubhaft als Opfer darstellen kann, schafft damit eine zentrale "moralgetränkte" Kategorie, um Widerstand als Notwehrrecht einschließlich Gewalt zu legitimieren" (Heitmeyer, 2022 b, S. 266). Insofern gilt der Opferstatus als eines der wichtigsten Instrumente, um Anhänger:innen an sich zu binden.Im Verlauf der COVID-19-Pandemie verkehren sich die Verhältnisse in den digitalen Medien, auf radikalisierten Demonstrationen und in der öffentlichen Debatte, was auch darauf zurückzuführen ist, dass der Mechanismus einer veränderten "Täter-Opfer"-Konstruktion sich ausbreitet. Neue Gelegenheitsstrukturen und Mobilisierungsaktivitäten werden in Figuren von "Freiheitskämpfern" ausgebaut und radikalisiert.Während der sogenannten "Flüchtlingskrise" waren es vor allem männliche Geflüchtete, die in der öffentlichen Wahrnehmung als bedrohliche Täter, die Verbrechen wie Vergewaltigungen und Tötungen begehen, dargestellt wurden. Staatliche Institutionen ließen sie "gewähren" im Sinne einer bevorstehenden "Umvolkung" (Heitmeyer, 2022 b, S. 266). In der COVID-19-Krise trat der Staat als Haupttäter auf: Die Bevölkerung wurde in den Lockdown getrieben, massiven Freiheitsbeschränkungen unterworfen und Ungeimpfte – ob Gegner:in oder nur Zweifelnde – wurden durch eine "Corona-Diktatur" in die Knie gezwungen.In diesem Strukturwandel wirken Verschwörungstheorien passgenau auf ideologische Konzeptionen ein, die an Krisen sowie an Kontrollverluste andockt. Verschwörungstheorien bilden hier als quasi-religiöses, glaubensbasiertes Kampfinstrument eine Art Ersatzlösung für die in der Moderne verloren gegangenen Gewissheiten und markieren gleichzeitig Feindgruppen für autoritäre politische "Lösungen", meist auch antisemitisch aufgeladen.Im Sinne des angeführten konzentrischen Eskalationskontinuums sind es unter anderem solche Parolen und Kampfbegriffe, die als begrifflich "notwehrrelevante" Legitimationsbrücken dienen. So wurden während der COVID-19-Pandemie von parlamentarisch einflussreichen Positionen weitere eskalationsorientierte Handlungsweisen beflügelt (Heitmeyer, 2022 b, S. 267). Die bisher aufgeführten Mechanismen und Strukturen fungieren demnach also als Bestandteile von Radikalisierungsprozessen. Diese wiederum bilden die Voraussetzungen für das Aufkommen von physischer Gewalt, von Körperverletzungen bis hin zu rechtsterroristischen Vernichtungstaten. Um diese Wirkung aufzuzeigen, soll folgend das Agieren der AfD anhand des oben beschriebenen Eskalationskontinuums verdeutlicht werden.In den "Schalen" des "Zwiebelmusters" wird, wie oben erläutert, die Gewaltorientierung größer, während die eskalierenden Akteur:innengruppen kleiner werden. Als Kernmechanismus werden die verschiedenen Legitimationsbrücken angeführt. In der äußersten, der größten Schale, finden sich feindbildliche autoritäre Einstellungsmuster in Teilen der Bevölkerung gegenüber dem Staat als Ganzes und generell demokratischer Politik. Diese liefern die entsprechenden Legitimationen für das Auftreten und Agieren des autoritären Nationalradikalismus der AfD.Zu Beginn der Pandemie forderte die AfD zunächst besonders harte Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung, sie blieb bei ihrem Stil der Emotionalisierung politischer und sozialer Probleme inklusive dem autoritären Kontrollparadigma. Da hiermit keine Zustimmungserweiterungen von potenziellen Wähler:innen gewonnen werden konnten, wurde eine radikale Richtungsänderung ins Gegenteil vollzogen. Dies führt Heitmeyer an, um zu verdeutlichen, "[...] dass es der Partei nicht um sachbegründete Prinzipien, sondern um opportunistische Nutzenkalküle zur Ausbreitung von Zustimmungen bzw. Verfestigungen der Wählerschaft geht – und um die Straße" (Heitmeyer, 2022 b, S. 276). Insofern mussten Parolen geprägt werden, wie der Begriff der "Corona-Diktatur", dem Selbststilisieren als "Freiheitskämpfer:innen" oder dem Verbreiten von Verschwörungsideologien wie des "Great Resets" (Siggelkow, 2023).So trat die AfD im Herbst und Winter 2021/2022 als wesentlicher Treiber der Corona-Proteste auf und baute gleichzeitig mit diesen Parolen, wie bereits ab 2015 in Zusammenhang mit der Krise um die Flüchtlingsbewegungen, gezielt Legitimationsbrücken für ohnehin schon mit Gewalt operierende rechtsextremistische Gruppen (Heitmeyer, 2022 b, S. 277). Diese Gruppierungen können sich durch diese Parolen auf eine Art gewaltlegitimierendes "Notwehrrecht" berufen, um gegen eine "Diktatur" zu agieren, verbunden mit "Umsturzfantasien".Heitmeyer führt weiter aus, dass diese Gruppen sich öffentlich in Demonstrationen bewegen und gleichzeitig klandestine rechtsterroristische Kleingruppen bedienen, "[...] die unter anderem aus Misserfolgen gegen die staatlichen Ordnungsmächte dann Legitimationen zum Umsturz des Systems ziehen" (Heitmeyer, 2022 b, S. 277). Aus diesem Mechanismus eröffnet sich, was Heitmeyer durch das konzentrische Eskalationskontinuum eindrucksvoll darstellen kann, dass schlussendlich Teile der Bevölkerung durch die verschiedenen "Schalen" hindurch zu den Legitimationslieferant:innen zählen, auf die sich Gewaltakteur:innen berufen, wenn sie sich auf "das Volk" beziehen (Heitmeyer, 2022 b, S. 277).Die Mechanismen verweisen insgesamt auf Bedrohungen der liberalen Demokratie und der offenen Gesellschaft. Weiter führt Heitmeyer an, dass staatliche Kontrollapparate sowie die Politik samt Appellen oder Ankündigungen der "wehrhaften Demokratie" nicht in der Lage sind, mehrere dieser Mechanismen in ihren Wirkungen "in den Griff zu bekommen". Die aufgezeigten Mechanismen, die bereits während der Krise der Flüchtlingsbewegungen und der Corona-Pandemie gewirkt haben, sind etabliert und werden auch weiterhin wirken.Die so genannte "3K-Trias" - Krisen, Konfliktstruktur und Kontrollverluste - gilt mittlerweile als etabliert und wirkt als wirkungsvoller Zusammenhang für autoritäre Entwicklungen. Die zukünftigen Krisenthemen werden wechseln, jedoch bleiben die gesellschafts- und demokratiezerstörerischen Mechanismen bestehen und können durch autoritär-nationalradikale Akteur:innen immer wieder neu themenbezogen aktiviert und emotional aufgeladen werden (Heitmeyer, 2022 b, S. 277).7. Fazit & AusblickHeitmeyers Arbeiten bilden einen Meilenstein in der empirischen Forschung zu Einstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zu rechten Einstellungen in der Bevölkerung. Er wies bereits zu Beginn seiner Studien im Jahr 2001 darauf hin, dass ein globalisierter Kapitalismus zu politischen und sozialen Kontrollverlusten führen könne, die mit Demokratieentleerung und einem Erstarken des rabiaten Rechtspopulismus einhergehen.Anhand der Ergebnisse seiner langjährigen Forschung, unter anderem der Langzeitstudie zu den "deutschen Zuständen", konnte er empirisch nachweisen, dass knapp 20 % der Bevölkerung autoritäre Einstellungen haben (Schaefer, Mansel & Heitmeyer, 2002, S. 125 f.). Diese Einstellungen "schlummerten" in diesen Bevölkerungsteilen und fanden politisch bis zum Aufkommen der AfD keine sonderliche Beachtung. Sie "vagabundierten" zwischen den Parteien - meist zwischen den Volksparteien CDU/CSU und der SPD - oder verharrten in einer "wutgetränkten Apathie" und machten von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch (Schaefer, Mansel & Heitmeyer, 2002, S. 127 f.).Die strukturellen Ursachen des autoritären Kapitalismus, also Transformationsprozesse in ökonomischen Strukturen samt den Krisen in der "Post-9/11"-Ära führen zu Veränderungen im sozialen Bereich, wie individuelle Verarbeitungsprozesse der Krisenfolgen in Form von Abstiegsängsten oder Anerkennungsverlusten, also soziale Desintegrationserfahrungen bzw. Desintegrationsgefährdungen. In Kombination mit den damit einhergehenden Kontrollverlusten sehnen sich Teile der Bevölkerung nach einem krisensicheren, kollektiven kulturell-politischen Identitätsanker und nach der "Wiederherstellung der Ordnung" (Heitmeyer, 2022 a, S. 325). Dies schafft günstige Gelegenheitsstrukturen für die AfD, die sich 2015 inhaltlich radikal neu ausrichtete und als autoritär nationalradikales Angebot wahlpolitisch von diesen Entwicklungen profitierte. Durch ihre Fokussierung auf die kulturelle Dimension hat die Partei die Möglichkeit erhalten, "[...] soziale Kontrollverluste in Versprechungen zur Wiederherstellung von politischer Kontrolle zu übersetzen" (Heitmeyer, 2022 a, S. 325).Die Frage nach dem weiteren Verlauf liegt auf der Hand. Hier spricht Heitmeyer von "Zukünften" in einer Zeit, in der viele Menschen auf tiefgreifende Verunsicherungen seit 2001 mit einer Sehnsucht nach Ordnung, Kontrolle und Sicherheit reagiert haben, die von dem autoritären Nationalradikalismus der AfD bedient wird (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 281). Zu den Entsicherungen der sozialen Zustände der letzten Jahrzehnte gesellt sich nun eine "Unübersichtlichkeit möglicher Zukünfte". Klar ist, dass die Routinen zur Bewältigung politischer, ökonomischer und sozialer Probleme und Krisen nicht länger funktionieren und es kein Zurück zu den Zuständen davor geben wird.Nach Heitmeyer muss die Frage nach der Resilienz demokratischer Einstellungen und Gegenevidenzen zum grassierenden Autoritarismus auf der Ebene der Akteur:innen angesetzt werden, bei der Bürger:innenschaft. Jedoch beschreibt er sie, die in Krisen sonst durchaus wehrhaft und spontan auf Herausforderungen reagierten und heute mehr denn je gefragt seien, als erschöpft, auch wenn in der Mehrheit der europäischen Staaten bisher nur eine Minderheit der autoritären Versuchung vollends nachgibt (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 282; Heitmeyer, 2022 b, S. 277).Dennoch haben sich quer durch die Altersgruppen und unabhängig von der sozialen Lage unterschiedliche Teile der Bevölkerung "[...] statistisch signifikant und im Erscheinungsbild deutlich autoritären Versuchungen nachgegeben [...]" (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 74). Ebenso erschöpft seien auch die politischen Eliten, die eigentlich Visionen und Ideen für individuelle und gesellschaftliche Zukünfte, die Freiheit spenden und Sicherheit verheißen, entwickeln sollten. Es benötigt also mehr visionäre und zukunftssichernde Gesellschafts- und Politikvorstellungen gepaart mit neuen Beteiligungsformen, die von den Bürger:innen wahrgenommen werden (Heitmeyer, 2022 b, S. 278).Aktuelle empirische Befunde zu weiteren demokratischen Fortschritten geben wenig Anlass zu Optimismus (Frankenberg & Heitmeyer, 2022, S. 73 f.). Insofern folgert Heitmeyer, dass sich der Höhenflug autoritärer Politikangebote weiter fortsetzen wird, insofern sich der autoritäre Nationalradikalismus nicht selbst (von innen) zerlegt und es kein massives politisches Umsteuern mit gravierenden wirtschaftspolitischen Reformen gibt, wofür derzeit keine Anzeichen bestehen (Heitmeyer, 2018, S. 368). Nach Heitmeyer müssten aus den folgenden Punkten ökonomische, soziale und politische Konsequenzen gezogen werden:"Der finanzialisierte Kapitalismus verfolgt weiter ungehindert seine globale Landnahme, ohne Rücksicht auf die gesellschaftliche Integration.Die nationalstaatliche Politik ist angesichts der ökonomischen Abhängigkeit nicht willens oder in der Lage, soziale Ungleichheit konsequent zu verringern.Ein Fortschreiten der sozialen Desintegration ist angesichts von Prozessen wie der Digitalisierung sehr wahrscheinlich.Kulturelle Konflikte entlang konfessioneller und religiöser Grenzen werden nicht dauerhaft befriedet; vielmehr ist davon auszugehen, dass sie – auch im Zusammenhang mit Migrationsbewegungen – immer wieder angefacht werden.Sozialgeografische Entwicklungen wie Abwanderung und das ökonomische Abdriften ganzer Regionen gehen ungebremst weiter" (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 283 f.).Die aufkommenden Probleme dieser auf Dauer gestellten Faktoren können von autoritär nationalradikalen Parteien und Bewegungen als "Signalereignisse" für sich ausgebeutet werden. Sie stellen also "stabile" günstige Voraussetzungen für ein weiteres Erstarken des autoritären Nationalradikalismus der AfD dar (Heitmeyer, Freiheit & Sitzer, 2021, S. 284). Es ist mittelfristig nicht abzusehen, dass die Themen, die die AfD mit ihrer eskalativen Rhetorik bearbeitet, in absehbarer Zukunft von der Bildfläche verschwinden werden.Zudem weisen die Strukturen der AfD und des sie unterstützenden Milieus mittlerweile einen hohen Organisations- und Institutionalisierungsgrad auf. Insofern ist davon auszugehen, dass die autoritär nationalradikalen Parteien und Bewegungen öffentliche Debatten weiterhin maßgeblich prägen und so das soziale Klima innerhalb der Gesellschaft dauerhaft in Richtung von mehr Aggressivität verschieben werden.Die Bedrohungen für die liberale Demokratie und die offene Gesellschaft durch den globalisierten Kapitalismus, durch Desintegrationsprozesse und dem autoritären Nationalradikalismus sind offensichtlich. Es hängt also viel von der Kraft konfliktbereiter und widerspruchstrainierter Gegenbewegungen ab, die für die offene Gesellschaft eintreten und sich nicht mit den Normalitätsverschiebungen, die aktuell bereits ablaufen, abfinden wollen (Heitmeyer, 2018, S. 372).LiteraturverzeichnisDahrendorf, R. (14. 11 1997). Die Globalisierung und ihre sozialen Folgen werden zur nächsten Herausforderung einer Politik der Freiheit. Von zeit.de: https://www.zeit.de/1997/47/thema.txt.19971114.xml/komplettansicht abgerufen am 21.10. 2023.Decker, F. (02. 12 2022). Etappen der Parteigeschichte der AfD. Von bpb.de: https://www.bpb.de/themen/parteien/parteien-in-deutschland/afd/273130/etappen-der-parteigeschichte-der-afd/ abgerufen am 21.10. 2023.Frankenberg, G., & Heitmeyer, W. (2022). Autoritäre Entwicklungen. Bedrohungen pluralistischer Gesellschaften und moderner Demokratien in Zeiten der Krisen. In G. Frankenberg, & W. Heitmeyer (Hg.), Treiber des Autoritären: Pfade von Entwicklungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts (S. 15-86). Frankfurt a. M.: Campus Verlag GmbH.Heitmeyer, W. (2001). Autoritärer Kapitalismus, Demokratieentleerung und Rechtspopulismus. Eine Analyse von Entwicklungstendenzen. In D. Loch, & W. Heitmeyer (Hg.), Schattenseiten der Globalisierung (S. 497-534). Frankfurt a. M.: Suhrkamp Verlag, 1. Auflage.Heitmeyer, W. (2018). Autoritäre Versuchungen. Berlin: Suhrkamp Verlag.Heitmeyer, W. (2022 a). Autoritärer Nationalradikalismus (2018). In K. Möller (Hg.), Populismus. Ein Reader (S. 300-328). Berlin: Suhrkamp Verlag, 1. Auflage.Heitmeyer, W. (2022 b). Krisen und Kontrollverluste - Gelegenheitsstrukturen für Treiber autoritärer gesellschaftlicher Entwicklungspfade. In G. Frankenberg, & W. Heitmeyer (Hg.), Treiber des Autoritären: Pfade von Entwicklungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts (S. 251-280). Frankfurt a. M.: Campus Verlag GmbH.Heitmeyer, W., & Heyder, A. (2002). Autoritäre Haltungen. Rabiate Forderungen in unsicheren Zeiten. In W. Heitmeyer (Hg.), Deutsche Zustände. Folge 1 (S. 59-70). Frankfurt a. M.: Suhrkamp Verlag, 1. Auflage.Heitmeyer, W., & Piorkowski, C. (09. 10 2023). "Autoritärer Nationalradikalismus". Von bpb.de: https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/522277/autoritaerer-nationalradikalismus/ abgerufen am 21.10. 2023.Heitmeyer, W., Freiheit, M., & Sitzer, P. (2021). Rechte Bedrohungsallianzen. Bonn: Sonderausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung.Laudenbach, P. (09. 07 2023). Die Gründe des Aufstiegs der AfD: Soziologe Wilhelm Heitmeyer im Interview. Von sueddeutsche.de: https://www.sueddeutsche.de/kultur/wilhelm-heitmeyer-afd-analyse-1.6012038?reduced=true abgerufen am 21.10. 2023.Nickschas, J.-B. (06. 02 2023). Zehn Jahre AfD: Zunehmend radikal. Von tagesschau.de: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-zehn-jahre-103.html abgerufen am 21.10. 2023.Reuters Staff. (24. 09 2017). Gauland kündigt an - "Wir werden Regierung jagen". Von reuters.com: https://www.reuters.com/article/deutschland-wahl-afd1-idDEKCN1BZ0QJ abgerufen am 21.10. 2023.Schaefer, D., Mansel, J., & Heitmeyer, W. (2002). Rechtspopulistisches Potential. Die "saubere Mitte" als Problem. In W. Heitmeyer (Hg.), Deutsche Zustände. Folge 1 (S. 123-135). Frankfurt a. M.: Suhrkamp Verlag, 1. Auflage.Siggelkow, P. (16. 01 2023). Verschwörungsmythen: Klaus Schwab, das WEF und der "Great Reset". Von tagesschau.de: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/wef-schwab-101.html abgerufen am 21.10. 2023.Universität Bielefeld. (o.J.). Prof. Dr. Wilhelm Heitmeyer. Von ekvv.uni-bielefeld.de: https://ekvv.uni-bielefeld.de/pers_publ/publ/PersonDetail.jsp?personId=21765 abgerufen am 21.10. 2023.
ILLUSTRIERTE GESCHICHTE DES WELTKRIEGES 1914/15. SIEBENTER BAND. Illustrierte Geschichte des Weltkrieges (-) Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/15. Siebenter Band. (Siebenter Band) ( - ) Einband ( - ) [Abb.]: Französische Maschinengewehrabteilung wird von einer deutschen Patrouille beschlichen. ( - ) Titelseite ( - ) Kriegskalender zur Original-Einbanddecke der Illustrierten Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Siebenter Band enthaltend die Ereignisse vom 1. Juli bis 31. Dezember 1917. ( - ) Juli. ( - ) August. ( - ) September. ( - ) Oktober. ([I]) November. ([I]) Dezember. ([II]) Inhaltsverzeichnis. ([III]) Kunstbeilagen. (IV) Karten. (IV) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 151 (Heft 151) ([1]) [Abb.]: Aus der Schlacht bei Arras. Reserven werden in Kraftwagen an die Front gebracht. Rechts im Vordergrund gefangene Engländer. ([1]) [Abb.]: Der Marktplatz von Douai, auf das die Granaten weittragender englischer Geschütze fielen. Im Hintergrund das schöne Rathaus. (2) [3 Abb.]: Zu den schweren Niederlagen der Engländer vor Arras. (1)Bei Arras gefangene Engländer. (2)Englischer Verwundeter erhält die erste Zigarette aus deutscher Hand. (3)Gefangene Engländer werden auf der Bahn verladen. (3) [Abb.]: Die Wiedereroberung des Dorfes Fresnoy durch bayrische Truppen am 8. Mai 1917. ([4 - 5]) [Abb.]: Oberstleutnant Schwerck, Kommandeur des 4. Niederschlesischen Infanterieregiments Nr. 51, hat das Eichenlaub zum Orden Pourle Mérite erhalten. (6) Illustrierte Kriegsberichte. (7) Großbritannien und Österreich-Ungarn. (7) [Karte]: Vogelschaukarte vom Chemin des Dames nördlich der Aisne. (7) [Abb.]: Der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen mit seinem Generalstabschef Oberst Graf von der Schulenburg. (8) [Abb.]: Aus den Kämpfen um Fort Brimont im Norden von Reims. ([9]) Die Schlacht bei Arras. (10) [Abb.]: Französische Fliegerbombe (Blindgänger) mit dem Zünder in der Erde steckend. (10) [Abb.]: Eine englische Neutralitätsverletzung. Übersicht über den durch englische Fliegerbomben am 30. April 1917 zerstörten Teil der holländischen Stadt Zierikzee auf der Scheldeinsel Schouwen. Durch die Explosion der Bomben büßten auch drei Holländer das Leben ein. (11) [Abb.]: Eine deutsche Matrosenabteilung an der flandrischen Küste in der Gegend von Westende. (12) Fliegerkämpfe vor der Themsemündung. (12) [Abb.]: Die deutsche Kolonie von Westende-Dorf, vor der sich deutsche Laufgräben hinziehen. (12) [Abb.]: Vorstoß deutscher Flieger gegen die Themsemündung, bei dem drei Gegner zum Absturz gebracht wurden. Ein deutsches Seekampfflugzeug übernimmt zwei deutsche Flieger. ([13]) Fliegers Werdegang. (14) [2 Abb.]: In einer deutschen Fliegerschule. (1)Verteilung der Flugzeuge auf dem Flugplatz durch den Startoffizier. (2)Studium der Karte vor dem Fluge. (14) [2 Abb.]: In einer deutschen Fliegerschule. (1)Einfüllen von Benzin in den Flugapparat. (2)Unterricht im Aufnehmen von Funkentelegrammen. (15) [Abb.]: Bosnische Soldaten der österreichisch-ungarischen Armee auf der Rast. (16) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 152 (Heft 152) ([17]) [Abb.]: Kaiser und König Karl verfolgt mit seinem Stab die schweren Kämpfe der zehnten Isonzoschlacht. ([17]) [Abb.]: Gasalarm bei der österreichisch-ungarischen Armee an der Isonzofront. Durch hartes Schlagen an eine hängende Eisenschiene wird den in den Unterständen befindlichen Truppen ein Zeichen gegeben, daß Gasgefahr vorhanden ist und jeder Soldat eine Gasmaske anzulegen hat. (18) [Karte]: Karte zur zehnten Isonzoschlacht. (18) [Abb.]: Der Monte Santo mit dem berühmten Kloster, das vom italienischen Feuer völlig zerstört wurde. (19) [Abb.]: Wiener Landsturmtruppen säubern in kühnem Nachtangriff eine tagsüber verlorene Stellung im Raume des Monte San Gabriele vom Feinde. ([20 - 21]) [Abb.]: Durch Torpedotreffer beschädigtes Fahrzeug der österreichisch-ungarischen Kriegsmarine im Trockendock. (22) [2 Abb.]: (1)Linienschiffskapitän v. Horthy auf dem österreichisch-ungarischen Rapidkreuzer "Novara". (2)Torpedoboote der österreichisch-ungarischen Kriegsmarine, im Vordergrund S.M.S. "Balaton". (23) Illustrierte Kriegsberichte. (24) Die Reichsbank im Kriege. (24) [Abb.]: Mit Kriegsmaterial für die Front beladene türkische Kamele in Mazedonien. (24) [Abb.]: Vormarsch deutscher Truppen an die Palästinenserfront. ( - ) [Abb.]: Italienische Gefangene geraten mit ihrer österreichisch-ungarischen Bedeckungsmannschaft in italienisches Artilleriefeuer. ([25]) [4 Abb.]: (1)Skobelew, russischer Sozialist und Stellvertreter Tscheidses im Vorsitz des Arbeiter- und Soldatenrates, wurde Arbeitsminister. (2)Dr. Georg Plechanow, der aus der Verbannun heimgekehrte russische Sozialist u. Anhänger der Verbandspolitik, wurde Minister der Verpflegung. (3)Michael Iwanowitsch Tereschtschenko, ein guter Kenner deutscher Verhältnisse, wurde russischer Minister des Auswärtigen. (4)Eine Sitzung des russischen Arbeiter- und Soldatenrates in der Duma in St. Petersburg. (26) [6 Abb.]: Zum Vormarsch der deutschen, österreichisch-ungarischen und türkischen Truppen in der Wüste am Suezkanal. (1)Oberst Kreß v. Kressenstein begibt sich mit seinem Stabe zur Front bei El Arisch. (2)Deutsche und türkische Reitertruppen auf dem Vormarsch zur Front. Im Hintergrunde El Arisch. (3)Die Zugbüffel werden von deutschen Soldaten in die Fluten des Mittelmeeres getrieben. (4)Ein kühles Bad für die Reitkamele der Truppen in den Fluten des Mittelmeeres. (5)Vorrücken der von Büffeln gezogenen österreichisch-ungarischen Gebirgshaubitzen in der Wüste. (6)Beförderung von Kriegsmaterial in der Wüste durch sogenannte Dekorialwagen. ([27]) Seegefecht an der kurländischen Küste. (28 - 29) [Abb.]: Beschießung russischer Seestreitkräfte durch deutsche Torpedoboote an der kurländischen Küste. (28 - 29) Kriegsgräber im Operationsgebiet. (30) [Abb.]: Wirklicher Geheimer Rat Dr. Havenstein, Leiter der Reichsbank. (30) [2 Abb.]: (1)Letzte Fahrt auf der Lafette. (2)Deutscher Ehrenfriedhof an der Westfront. ([31]) Die neue Währung in Polen. (32) [2 Abb.]: (1)Polnischer Zehnmarkschein, Vorderseite. (2)Polnischer Zehnmarkschein, Rückseite. (32) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 153 (Heft 153) ([33]) [Abb.]: Abtransport gefangener Engländer durch eine der in Trümmer liegenden Ortschaften des Kampfgebietes vor Arras. ([33]) [Abb.]: Katakomben in Nordfrankreich, die, zwanzig Meter unter der Erde, den deutschen Soldaten einen guten natürlichen Schutz gegen feindliche Feuerwirkung gewähren. (34) [3 Abb.]: (1)Die französische Schützengrabenmaschine beim selbsttätigen Ausheben eines Grabens. (2)Das neue französische 24-cm-Geschütz, das auf Schienen fortbewegt wird. (3)Seitenansicht der französischen Schützengrabenmaschine. (35) [Abb.]: Bei Arras. Gegenstoß deutscher Sturmtruppen gegen die Engländer und deren Tanks, die im deutschen Artilleriefeuer vernichtet werden. ([36 - 37]) [Karte]: Vogelschaukarte zu den Kämpfen in der Champagne, die sich besonders im Gebiet Nauroy-Moronvilliers entwickelten. (38) Illustrierte Kriegsberichte. (39) Linienschiffskapitän Horthy de Nagybanya. (39) [Abb.]: Der Klostergarten von Messines. (39) [2 Abb.]: (1)Korvettenkapitän Strasser, unter dessen Führung ein duetsches Marineluftschiffgeschwader in der Nacht vom 23. zum 24. Mai 1917 die befestigten Plätze Südenglands: London, Cheerness, Harwich und Norwich mit Erfolg angegriffen hat. (2)Prinz Heinrich von Preußen verabschiedet sich von der Mannschaft eines deutschen U-Bootes vor der Ausfahrt. Das Kaiserhoch. (40) Die Reichsbank im Kriege. (40) [Abb.]: Der deutsche Fliegerangriff auf die Seefestung Dover am 25. Mai 1917. ( - ) [Abb.]: Deutsches U-Boot versenkt einen feindlichen Segler. ([41]) [2 Abb.]: Bei einer Flak (Fliegerabwehrkanonen-) Abteilung.(1)Fliegerabwehrkanone auf einem Kraftwagen in Feuerstellung. Neben dem Kraftwagen Mannschaften, die die Geschosse mit dem Stellschlüssel stellen. Links ein Entfernungsmesser. (2)Scheinwerfer bei einer Fliegerabwehrkanonen-Abteilung. (42) Deutsche Flieger und Fliegerabwehr. (43) [2 Abb.]: Bei einer Flak (Fliegerabwehrkanonen-) Abteilung. (1)Entfernungsmesser einer Fliegerabwehrkanonen-Abteilung. (2)Horchapparat mit dem die Annäherungsrichtung feindlicher Flugzeuge festgestellt wird. (43) [Abb. ]: Anlage einer Flieger-Abwehrkanonenbatterie (Flakbatterie) zum Schutze des Heimat- und Industriegebiets. Abwehrgeschütze in Tätigkeit bei der Abwehr eines feindlichen Fliegerangriffs auf ein deutsches Hüttenwerk. (44 - 45) Der Krieg in Ostafrika im Februar und März 1917. (44 - 45) [3 Abb.]: (1)Vormarsch der Südafrikaner am Kilimandscharo. (2)Kigale, der Sitz des Residenten von Ruanda. (3)Besichtigung der britischen berittenen ostafrikanischen Schützen. (44 - 45) Die Schlacht im Karst. (46) [2 Abb.]: (1)Marschübung der 4. Kompanie der deutsch-ostafrikanischen Schutztruppe in der Militärstation Kilimatinde. (2)Eine Gruppe der Nagoge-Hilfskrieger der deutsch-ostafrikanischen Schutztruppe, genannt Ruga-ruga. (47) [Abb.]: Ausblick von Gradiskutta nach Süden gegen das Karstgebirge. (48) [Abb.]: Sturm schlesischer Grenadiere gegen die feindliche Mitte der Cernabogenstellung. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 154 (Heft 154) ([49]) [Abb.]: Italienischer Ansturm auf österreichisch-ungarische Stellungen am Isonzo. Der Telephonist gibt die Verständigung zum Gegenstoß. ([49]) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Steinbatterie am Ortler. (50) [Abb.]: Österreichisch-ungarisches Geschütz an der Front in Tirol. Im Hintergrund Drei-Schusterspitze und Drei-Zinnen. (51) [Abb.]: Exzellenz Feldmarschalleutnant v. Fabini, der heldenmütige Verteidiger eines Abschnittes an der Isonzofront, und sein Generalstabschef Oberst v. Lerch. (52) [Abb.]: Aus der zehnten Isonzoschlacht. Tiefgegliederte Angriffsmassen der Italiener brechen, von der durch kein Artilleriefeuer zu erschütternden österreichisch-ungarischen Infanterie empfangen, im Geschütz- und Maschinengewehrfeuer der k.u.k. Truppen zusammen. ([53]) [Abb.]: An der Ostfront gefangene Russen mit Stahlhelmen im Sammellager. (54) Illustrierte Kriegsberichte. (54) Charakterköpfe der Weltkriegsbühne. (54) [2 Abb.]: (1)Russische Friedenssehnsucht. Dieses Tuch mit Inschrift wurde von deutschen Soldaten im vordersten Drahtverhau hängend gefunden. Auf dem Schild unten steht die deutsche Übersetzung. (2)Aus dem Überschwemmungsgebiet der Aa bei Mitau. Auf der Landstraße Riga-Mitau. (55) [Abb.]: Seeflugzeug der österreichisch-ungarischen Kriegsmarine über Cetinje. (56) Deutsche Lokomotivführer und feindliche Flieger. (57) [Abb.]: Bulgarische Infanterie mit deutschen Maschinengewehren weist feindliche Angriffe im zerklüfteten Gelände beim Doiransee zurück. (57) [2 Abb.]: (1)Bulgarischer Posten an der rumänischen Grenze. (2)Türkische Artillerie auf dem Vormarsch in die Serethstellungen. (58) Admiral Souchon. (59) [Abb.]: Exzellenz Souchon-Pascha, der Chef der türkischen Flotte, Ritter des Ordens Pour le Mérite. (59) General der Infanterie v. Strantz, Oberst v. Berendt und Oberstleutnant Sick, drei neue Ritter des Ordens Pour le Mérite. (60) [3 Abb.]: (1)General der Infanterie v. Strantz, im Frieden kommandierender General des V. Armeekorps, wurde in Genehmigung seines Abschiedsgesuches unter Belassung in dem Verhältnis als Chef des dritten niederschlesischen Infanterieregiments Nr. 50 zur Disposition gestellt. Als Oberbefehlshaber einer Armeeabteilung erhielt er 1915 den Orden Pour le Mérite. (2)Oberst v. Berendt, Kommandeur des Fußartillerieregiments Nr. 1, wurde durch Verleihung des Ordens Pour le Mérite ausgezeichnet. (3)Oberstleutnant Sick, Kommandeur des Schleswig-Holsteinischen Infanterieregiments Nr. 163 in Neumünster, erhielt in Anerkennung seiner Verdienste in der Arrasschlacht den Orden Pour le Mérite. (60) Die schweizerische Armee im Winter. (61) [3 Abb.]: Von der kriegsbereiten schweizerischen Armee. (1)Schneeschuhpatrouille. (2)Truppen mit dem neuen Stahlhelm. (3)Sprung eines Soldaten mit Schneeschuhen. (61) [2 Karten]: (1)Das Verhältnis der Volksmenge der Verbandstaaten zu der der Mittelmächte. (2)Die von den Mittelmächten eroberten Gebiete. (62) Der Weltkrieg gegen die Mittelmächte. (63) [Karte]: Die Welt im Kampf gegen die Mittelmächte. (63) [Abb.]: Jahreserzeugung des Verbands 38,8 Millionen Tonnen Roheisen, des Vierbunds 19,8 Millionen Tonnen Roheisen. (63) [2 Abb.]: (1)Die Förderung der Verbandsländer an Kohlen beträgt jährlich 717 700 000 Metertonnen. Das ist das 310fache des Inhalts der Cheopos-Pyramide, des größten Bauwerkes der Erde. Die Jahresförderung der Vierbundsmächte beläuft sich auf nur 324 700 000 Metertonnen. (2)Der Außenhandel der Mittelmächte und der ihrer Feinde. (64) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 155 (Heft 155) ([65]) [Karte]: Das Gelände am Wytschaetebogen aus der Vogelschau. ([65]) [Abb.]: Oberst Frhr. Martin v. Oldershausen, Chef des Generalstabs eines Generaloberkommandos der Westfront, wurde mit dem Orden Pour le Mérite ausgezeichnet. (66) [2 Abb.]: (1)Die deutsche Marine in Flandern: Eine Kleinbahn befördert Marinetruppen an die Front. (2)Schützengraben und Brustwehr der äußersten deutschen Seestellung in Flandern. (67) [Abb.]: Wirksamer Gegenstoß der Garde und der Bayern bis zum Ostrand von Messines. ([68 - 69]) [2 Abb.]: (1)Korvettenkapitän Viktor Schütze, Führer des deutschen Luftschiffgeschwaders, das in der Nacht vom 16. zum 17. Juni 1917 wichtige Festungen Südenglands mit beobachtetem guten Erfolg angriff. Auf der Rückfahrt wurde das von ihm geleitete Luftschiff L 48 von einem feindlichen Flieger abgeschossen. Korvettenkapitän Schütze wurde nebst zwei Mann der Besatzung von den Engländern gerettet und gefangen. (2)Ein deutsches Wasserflugzeug übernimmt auf hoher See von einem deutschen U-Boot erbeutete wichtige Papiere. (70) Illustrierte Kriegsberichte. (71) Das Kampfgebiet in Flandern. (71) [Abb.]: Deutsches U-Boot greift eine bewaffnete feindliche Bark an. (71) [2 Abb.]: (1)Englands Menschenhandel mit Portugal. (2)Vorbeimarsch einzelner Abteilungen der tapferen Champagnekämpfer vor Kronprinz Friedrich Wilhelm. (72) [Abb.]: Die wichtigsten Kriegsorden und -ehrenzeichen Deutschlands, Österreich-Ungarns, Bulgariens und der Türkei in 2/5 der natürlichen Größe. Tafel II. ( - ) [Abb.]: Ein niederschlesisches Infanterieregiment stürmt bei Braye am 3. Juni 1917 einen französischen Graben von 250 Meter Länge. ([73]) [3 Abb.]: (1)Generalmajor Franklin Bell, Führer der nach Frankreich entsandten amerikanischen Truppen. (2)General Pershing, dessen Befehl die amerikanischen Expeditionstruppen unterstellt sind. (3) Kanadische Indianer als Vorkämpfer für Englands Kulturmission. (74) Die Kriegsorden und -ehrenzeichen Deutschlands, Österreich-Ungarns, Bulgariens und der Türkei. (75) [Abb.]: Wünheim mit Blick auf den Hartmannsweilerkopf. (75) [Abb.]: Der große Belchen. (76 - 77) Im Oberelsaß. (76 - 77) Tolmein. (78) [Abb.]: Angreifende österreichisch-ungarische Sturmtruppe in der Furt eines Sees an der Isonzofront. (78) [Abb.]: Sturmangriff österrichisch-ungarischer Truppen auf eine italienische Stellung an der Isonzofront. (79) Amerikanische U-Bootjäger und ihre Taktik. (79) [Abb.]: Amerikanisches Patrouillenboot. (80) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 156 (Heft 156) ([81]) [Abb.]: Vormarsch auf einer Bergstraße im feindlichen Feuer ([81]) [Karte]: Karte zu den Kämpfen in Südtirol. (82) [2 Abb.]: (1)Dr. Artur Hoffmann, bisheriger schweizerischer Bundesrat und Leiter der auswärtigen Politik. (2)Gustav Ador, Mitglied des schweizerischen Nationalrats und Nachfolger Dr. Artur Hoffmanns. (83) [Abb.]: Bepacktes Maultier der schweizerischen Armee. (84) [Abb.]: Ein italienisches Marieneflugzeug wird bei Arco am Gardasee im Luftkampf zum Absturz gebracht. (85) Illustrierte Kriegsberichte. (86) Englische Kavallerie im türkischen Maschinengewehrfeuer bei Gaza. (86) Österreichisch-ungarische Donaumonitormannschaften besetzen die Insel Dinu. (86) [Abb.]: Österreichisch-ungarisches Geschütz wird auf dem östlichen Kriegschauplatz eine Anhöhe hinaufgezogen. (86) [Abb.]: Beim Lesen der neuesten Kriegsberichte. (87) Der Kampf um die Mennejean-Höhle. (87) [Abb.]: Im Wardatale bei Köprülü. (88) [Abb.]: Englische Kamelreiter und Kavallerie im türkischen Maschinengewehrfeuer bei Gaza. Im Hintergrunde die Stadt mit der Warte, dem Grabmal des heiligen Muntar. ( - ) [Abb.]: Mannschaften österreichisch-ungarischer Donaumonitore besetzen die rumänische Insel Dinu. ([89]) Verkehrsverhältnisse im Orient. (90) [Abb.]: Von der deutschen Schutztruppe gefangene portugiesische Soldaten, die sich im Verein mit den Engländern am Kampfe gegen Deutsch-Südwestafrika beteiligten. (90) [2 Abb.]: (1)Eine Kamelreiterabteilung der deutsch-südwestafrikanischen Schutztruppe. (2)Nach der Besetzung von Windhuk, der Hauptstadt Deutsch-Südwestafrikas, durch die Engländer. (91) [Abb.]: Die Verteidigung der Mennejean-Höhle am Chemin des Dames. (92 - 93) [Abb.]: Das Lager einer deutschen Kraftfahrerabteilung im Taurus. (94) Das Kampfgebiet in Flandern. (94) [4 Abb.]: (1)Lebensmittelkolonne bei Basra. (2)Kameltreiber mit ihren Tieren in Aleppo. (3)Flußverkehr auf dem Tigris. (4)Erproben eines Schnellfeuer-Bordgeschützes im Etappendepot Navajeh. (95) [3 Abb.]: Aus flandrischen Orten in der Gegend des Wytschaetebogens. (1)Oberes Bild: Blick auf den Marktplatz von Kortrynk. (2)Mittleres Bild: Ansicht aus Comines. (3)Unteres Bild: Der deutsche Heldenfriedhof von Wervicq. (96) [Abb.]: Abschießung französischer Fesselballone durch deutsche Flieger. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 157 (Heft 157) ([97]) [Abb.]: Englische Reiter bei Messines. ([97]) [Abb.]: Prinz Heinrich von Preußen auf einem in den Heimathafen wieder einlaufenden deutschen U-Boote. (98) [2 Abb.]: (1)Begegnung zweier deutscher U-Boote auf hoher See. Sie haben sich zwecks Übernahme von Materialien längseits gelegt. (2)Übernahme von Torpedogeschossen an Bord eines deutschen U-Bootes auf See. (99) [Abb.]: Deutsche Flieger greifen ein feindliches Munitionslager und eine Fabrik im Westen erfolgreich mit Bomben an, wobei eine Munitionskolonne auseinandergesprengt wird. ([100 - 101]) [Abb.]: Zwei gefangene Engländer tragen einen verwundeten Kameraden hinter die deutsche Kampflinie. (102) Illustrierte Kriegsberichte. (103) Die Minenschlacht bei Wytschaete. (103) [Abb.]: Von den Zerstörungen der Engländer auf französischem Gebiet: Blick auf das unter schwerem englischem Feuer liegende Lens. (103) [Abb.]: Blick über St. Mihiel auf das französische Fort des Paroches. (104) [Abb.]: Sturmkolonnen weißer und farbiger Engländer im Flankenfeuer deutscher Flachbahngeschütze im Wytschaetebogen. ([105]) [Abb.]: Oberst Friedrich v. Loßberg, Chef des Generalstabes einer Armee im Westen, erhielt den Pour le Mérite. (106) Die Kriegslasten nach dem Friedenschluß. (106) [Abb.]: Nahkampf deutscher Stoßtruppen mit feindlicher Grabenbesatzung an den französischen Drahtverhauen der Höhe 304 vor Verdun. (107) [Abb.]: Eines der neuen amerikanischen Panzerautomobile, die ähnlich den vielgenannten englischen Tanks imstande sein sollen, Gräben und Granatlöcher zu überfahren und sich durch jedes Gelände hindurchzuarbeiten. (108) Eroberung einer rumänischen Batterie durch deutsche Reiter bei Rimnic-Sarat. (108) [Abb.]: Eine deutsche Reiterabteilung erobert eine rumänische Batterie an den Berghängen oberhalb Rimnic-Sarat. ([109]) Englands Kampf mit der Türkei um Arabien und Mesopotamien. (110) [2 Abb.]: Eine türkische Truppenschau in Damaskus. (1)Türkische Militärkapelle auf dem Paradefeld. (2)Türkische Militärkapelle an der Spitze von nach dem Paradefeld ziehenden Truppen. (110) [2 Abb.]: Eine türkische Truppenschau in Damaskus. (1)Türkische Kavallerieabteilung auf dem Wege zur Truppenschau. (2) Türkische Infanterie auf dem Wege zum Paradefeld. (111) [Abb.]: Beförderung einer Meldung nach der vordersten Linie durch einen französischen Kriegshund, an dessen Hals ein Zettel mit der Nachricht befestigt ist. (112) [Abb.]: Aus dem Guerillakrieg im Kaukasus: Kurden überfallen einen russischen Transportzug. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 158 (Heft 158) ([113]) [Abb.]: Grabenstellung an einem Flusse in Rumänien, an dessen anderem Ufer der Gegner liegt. ([113]) [Karte]: Karte zu der russischen Offensive im Juli 1917. (114) [2 Abb.]: (1)Österreichisch-ungarischer Soldat beim Legen von Kabeln in die Drahtverhaue der galizischen Front. (2)Österreichisch-ungarische Hochspannungsmaschinen, die die Elektrizität zu den Drahthindernissen der vordersten Lienien liefern. (115) [Abb.]: Angriff der Russen an der galizischen Front. (116 - 117) Illustrierte Kriegsberichte. (116 - 117) Charakterköpfe der Weltkriegsbühne. (116 - 117) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Fernsprecherabteilung beim Telephondrahtlegen auf dem Vormarsch durch russische Dörfer. (118) Brzezany. (118) [3 Abb.]: Aus Brzezany. (1)Oberes Bild: Blick auf Brzezany vom Bernhardinerkloster aus. (2)Mittleres Bild: Grabkapelle des Fürsten Sieniawski in Brzezany. (3)Unteres Bild: Der Hof des alten Schlosses von Brzezany. (119) Die Zerstörung der Funkenstation auf der russischen Insel Runö durch deutsche Wasserflugzeuge. (120) Waffenstillstand und Friedensverhandlungen. (120) [Abb.]: Deutsche Wasserflugzeuge landen am 15. Juni 1917 auf der russischen Insel Runö zur Vernichtung der Funkenstation. ([121]) [Abb.]: Kabelbau im Krngebiet. (122) Die Schlacht in Ostgalizien. 1. Vorbereitungen, Führung, Frontverlauf, Anfangserfolge. (123) [Abb.]: Gesamtansicht des italienischen Panzerwerkes Punta-Cerbin im Südtiroler Grenzgebiet. (123) [Abb.]: Aus den Kämpfen im Gebiet des Suganer Tales: Gefangennahme italienischer Truppen. ([124 - 125]) [Abb.]: Kampfflieger Leutnant d.R. Heinrich Gontermann, Ritter des Ordens Pour le Mérite, der bis zum 1. Juli 1917 22 feindliche Flugzeuge zum Absturz gebracht hat. (126) [3 Abb.]: In einer deutschen Flak-Scheinwerferschule. (1)Flak-Scheinwerfer mit 2 Meter Durchmesser und 6000 Meter Leuchtweite. (2)Flak-Scheinwerfer beleuchtet ein Erdziel. (3)Vereinigung der Lichtkegel zweier Flak-Scheinwerfer auf ein Luftziel, wodurch sich Entfernung und Höhe feststellen läßt. (127) [Abb.]: Riesensonnenuhr in Russisch-Polen. (128) Scheinwerfer zur Flugzeugabwehr. (128) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 159 (Heft 159) ([129]) [Abb.]: Der neue Reichskanzler Dr. Georg Michaelis. ([129]) [Abb.]: Deutscher Sturmtrupp im Westen vor dem Sturm. (130) [2 Abb.]: (1)Einbringen gefangener Franzosen in die Zitadelle von Laon. (2)Gefangene Franzosen werden hinter die Kampflinie gebracht. (131) [Abb.]: Deutsche Marineinfanterie wirft nach Erstürmung der Verteidigungsanlagen bei Lombartzyde die Engländer über die Yser zurück. ([132 - 133]) [Karte]: Zum Sturmangriff bei Lombartzyde. (134) Illustrierte Kriegsberichte. (134) Die erfolgreichen Durchbruchskämpfe der deutschen Schutztruppenkolonne des Generalleutnants Wahle in Ostafrika im Oktober und November 1916. (134) [Abb.]: Besetzung eines riesigen Minentrichters unmittelbar nach der Sprengung durch deutsche Truppen. ([135]) [2 Abb.]: (1)Oberleutnant z.S. Heino Adolf v. Heimburg, unter dessen Führung ein deutsches U-Boot im Mittelmeer an der Küste von Tunis ein im Geleit eines Zerstörers fahrendes großes französisches Unterseeboot vernichtete, v. Heimburg hat damit das dritte feindliche U-Boot versenkt. (2)Hauptmann Kleine, unter dessen Führung ein Geschwader deutscher Großflugzeuge am Vormittage des 7. Julis 1917 die befestigte Stadt London und den befestigten Hafen Margate ausgiebig und mit deutlich beobachtetem gutem Erfolg mit Bomben belegte. (136) [Abb.]: Zu dem großen deutschen Fliegerangriff am 7. Juli 1917 auf die Festung London. ([137]) [Abb.]: Generalleutnant Kurt Wahle, einer der erfolgreichsten Truppenführer in Deutsch-Ostafrika gegen feindliche Übermacht. Er ging im Juni 1914 zu einem Besuch in die Kolonie und wurde dort vom Kriege überrascht. (138) Die Schlacht in Ostgalizien. 2. Um Brzezany. (138) [3 Abb.]: (1)Haus des Residenten in Bukoba. (2)Eitega, die neue Residentur von Urundi. (3)Wohnung des Residenten von Ruanda. (139) [2 Karten]: (1)Kartenskizze 1 zu dem Artikel "Die Schlacht in Ostgalizien".(2)Kartenskizze 2 zu dem Artikel "Die Schlacht in Ostgalizien". (140) [Abb.]: Einnahme eines rumänischen Dorfes durch ein ungarisches Honvedregiment. ([141]) [2 Abb.]: (1)Kohleneinnahme eines deutschen Kriegschiffes: Die Kohlen werden mittels eines Krans zu den Schiffen befördert. (2)Kohleneinnahme eines deutschen Kriegschiffes: Überblick über den Kohlenlagerplatz im Hafen. (142) Kampf um ein rumänisches Dorf. (143) Vizeadmiral Konrad v. Henkel-Gebhardi, Oberwerftdirektor der Kaiserlichen Werft in Kiel. (143) [Abb.]: Vizeadmiral Konrad v. Henkel-Gebhardi, Oberwerftdirektor der Kaiserlichen Werft in Kiel, erhielt vom Deutschen Kaiser die Schwerter zum Roten Adlerorden 2. Klasse mit Eichenlaub und den Stern mit Schwertern zu dieser Auszeichnung. (143) Das Wrack der "Emden". (144) [Abb.]: Das Wrack des bei den Kokosinseln im Kampfe mit seinen Verfolgern gestrandeten deutschen Kreuzers "Emden". (144) [Abb.]: Torpedobootangriff bei schwerem Wetter. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 160 (Heft 160) ([145]) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Stellungen auf der Mogilahöhe bei Zborow, die, heldenhaft verteidigt, in den Julikämpfen 1917 infolge der erdrückenden feindlichen Übermacht an die Russen verloren gingen. ([145]) [Karte]: Kartenskizze zu den Kämpfen in Ostgalizien. (146) Illustrierte Kriegsberichte. (147) Die Schlacht in Ostgalizien. 3. Zwischen Bystrzyca und Lomnica. (147) [Abb.]: An einem Seeufer der russischen Front. (147) [Abb.]: Angriff von Honvedhusaren auf russische Dragoner in Galizien. (148 - 149) [Karte]: Kartenskizze zu den Kämpfen im Raume Halicz-Stanislau. (150) [Abb.]: Österreichisch-ungarisches Infanteriegeschütz. (151) Kriegsbriefmarken. (151) Der Krieg in Ostafrika im April und Mai 1917. (152) [Abb.]: Beförderung eines italienischen Alpini am Drahtseil. (152) [Abb.]: Schwieriger Transport eines österreichisch-ungarischen Geschützes zur Gipfelstellung auf dem Ortler. ([153]) [2 Abb.]: (1)Serbischer Schützengraben in Mazedonien. (2)Schweres englisches Geschütz in den Straßen Salonikis wird mittels Lokomotive befördert. (154) [Abb.]: Türkische Kavallerie auf dem Durchmarsch durch Ziliahowo an der Salonikifront. (155) Luftgeschwaderangriff auf den Hafen von Culina am Schwarzen Meer. (155) [2 Abb.]: Deutsches Soldatenleben in Palästina. (1)Ein deutscher Soldat vor seinem Zelt. (2)Bereit zum Aufbruch in die Wüste. (156) Walther Rathenau und seine Tätigkeit in der Kriegsrohstoffabteilung. (156) [Abb.]: Ein Geschwader deutscher Marineflugzeuge, darunter eines mit bulgarischer Besatzung, belegt den rumänischen Hafen Culina im Donaudelta am Schwarzen Meer mit Bomben. ([157]) [Abb.]: Dr. Walther Rathenau. (158) Deutschlands Retter. (158) [3 Abb.]: Um Englands Seegeltung zu vernichten, hat Deutschland nach englischer Behauptung drei Hauptklassen von U-Booten ausgebildet, die die englische Zeitschrift "The Graphic" ihren Lesern durch drei Skizzen veranschaulicht, die unter Verdeutschung der englischen Bezeichnungen oben wiedergegeben werden. (1)Kleines deutsches Minenleger-U-Boot, in seiner Einrichtung ähnlich dem russischen "Krab", dem ersten modernen U-Minenleger. (2)Für die Hochsee bestimmtes deutsches U-Boot der U-30-Klasse, die sich am besten bewährt haben und im Handelskrieg die weiteste Verbreitung finden soll. (3)Deutsches U-Frachtboot, das angeblich als bewegliches Vorratslager für Öl und sonstigen Bedarf für Kampf-U-Boote dient. ([159]) Ein mutiger Handstreich. (160) [Abb.]: Ein mutiger Handstreich. (160) [Abb.]: Deutsches U-Boot, zwischen den Klippen einer schottischen Insel auf Beute lauernd. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 161 (Heft 161) ([161]) [Abb.]: Englische Neutralitätsverletzung gegen Holland: Überfall deutscher Frachtdampfer durch englische Kriegschiffe im holländischen Hoheitsgebiet. ([161]) [9 Abb.]: Erfolgreiche deutsche U-Bootführer. (1)Kapitänleutnant Waßner. (2)Kapitänleutnant Max Viebeg. (3)Kapitänleutnant v. Bothmer. (4)Kapitänleutnant Otto Wünsche. (5)Kapitänleutnant Hans Adam. (6)Kapitänleutnant Wilhelms. (7)Oberleutnant z.S. Ernst Voigt. (8)Oberleutnant z.S. W. Fürbringer. (9)Oberleutnant z.S. Hans Howaldt. (162) [Abb.]: Straßenverkehr in einem Etappenort hinter der Front im Westen im französischen Kampfabschnitt. (163) [3 Abb.]: (1)Oberes Bild: Laden eines deutschen Minenwerfers an der Westfront. (2)Mittleres Bild: Ein kleiner deutscher Minenwerfer an der Westfront. (3)Unteres Bild: In Körben verwahrte, 1 1/4 Meter lange Minenwerfergeschosse, die von Schützengraben zu Schützengraben geschleudert werden. (164) [Abb.]: Marschierende französische Infanterie- und Wagenabteilungen werden unter Vernichtungsfeuer genommen. ([165]) [Abb.]: Bergung eines abgestürzten feindlichen Fliegers durch ein deutsches Wasserflugzeug. (166) Illustrierte Kriegsberichte. (167) Die Notwendigkeit der Wiedererlangung und Erweiterung unseres Kolonialbesitzes. (167) [Abb.]: Der bewaffnete englische Dampfer "Dalton" wird westlich vom Kap Matapan, der südlichsten Spitze des griechischen Festlandes, von einem österreichisch-ungarischen U-Boot versenkt. (167) [Abb.]: Eine niedergegangene feindliche Fliegerbombe. (168) Feldbefestigungsbaukunst. (168) [Abb.]: Deutscher Luftangriff auf Harwich am 22. Juli 1917. (169) [Abb.]: Bombensicherer Tunnellaufgraben von einem Kilometer Länge, der bis zu den vordersten Schützengräben führt. (170) [2 Abb.]: (1)Unterstand aus Wellblech. (2)Bombensichere österreichisch-ungarische Telephonzellen an der Front. (171) Der deutsche Hilfskreuzer "Seeadler" bringt die französische Bark "Cambronne" auf. (171) Der Beobachtungsflieger. (171) [Abb.]: Der deutsche Hilfskreuzer "Seeadler" (Kommandant Graf Luckner) kapert im Südatlantik die französische Bark "Cambronne". ([172 - 173]) [Abb.]: Vor dem Abflug des Beobachtungsflugzeuges. (174) [2 Abb.]: (1)Ein Fort der Festung Kowno mit den Einschlägen der Geschosse aus schweren deutschen Geschützen. Man erkennt deutlich den hellen aufgeworfenen Erdrand um die Granattrichter herum. (2)Fliegeraufnahme des Hafens und der Werft von Calais. (175) Unterbringung französischer Zivilbevölkerung in einer Kirche im Westen. (175) [Abb.]: Von den Kämpfern der Kronprinzenarmee in der Champagne erbeutete Fahne der Senegalneger. (176) [Abb.]: Unterbringung französischer Zivilbevölkerung wegen Wohnungsmangels in der Kirche einer hinter der Front im deutschen Etappengebiet gelegenen Ortschaft. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17.Heft 162 (Heft 162) ([177]) [10 Abb.]: Die neuen Männer in den deutschen Reichsämtern. (1)Botschafter Dr. Richard v. Kühlmann, Staatssekretär des Auswärtigen. (2)Bürgermeister Dr. Rudolf Schwander, Unterstaatssekretär, Leiter des Reichswirtschaftsamts. (3)Staatssekretär Dr. Karl Helfferich, Stellvertreter des Reichskanzlers. (4)Geh. Justizrat Dr. Paul v. Krause, Staatssekretär des Reichsjustizamts. (5)Oberbürgermeister Max Wallraf, Unterstaatssekretär im Reichsamt des Innern. (6)Landrat Hans Joachim v. Graevenitz, Unterstaatssekretär in der Reichskanzlei. (7)Oberpräsident Wilhelm v. Waldow, Leiter des Kriegsernährungsamts. (8)Kgl. Bayr. Ministerialdirektor und Staatsrat Friedrich Edler v. Braun, Unterstaatssekretär im Kriegsernährungsamt. (9)Dr. August Müller, Unterstaatssekretär im Kriegsernährungsamt. (10)Eisenbahndirektionspräsident Otto Rüdlin, Staatssekretär des Reichspostamts. ([177]) [Abb.]: Ballonaufnahme aus dem flandrischen Kriegsgebiet. (178) [Abb.]: Durch Granattreffer hervorgerufene Explosion eines großen Hauses in einer von den Engländern besetzten Ortschaft. (179) [Abb.]: Aus den Durchbruchskämpfen in Ostgalizien im Juli 1917. Ein mit Geschützen, Munition und Lebensmitteln beladener russischer Eisenbahnzug, der nach Osten zu entkommen suchte, wird nachts bei Denysow von deutschen Jägern und Ulanen überfallen und zur Umkehr gezwungen. Die auf dem Bilde sichtbaren Gefallenen zeugen von dem erbitterten Kampf am Tag zuvor. ([180 - 181]) [Abb.]: Das brennende Dorf Koniuchy: im Hintergrunde die früheren, hartnäckig verteidigten österreichisch-ungarischen Stellungen, die bei der russischen Offensive im Juli 1917 zunächst verloren gingen. (182) [Abb.]: K.u.k. Major Novotny mit den tapferen Truppen, die den ersten Stoß der Russen bei Koniuchy aufhielten. (183) Illustrierte Kriegsberichte. (184) Schleichpatrouille. (184) [Abb.]: Den weichenden Russen nachsetzende kroatische Abteilungen dringen bei Nacht über die Pruthbrücke in Czernowitz ein. (184) [Abb.]: Bei Warneton an der Lys vorgehende deutsche Truppen. ( - ) [3 Abb.]: (1)Im eroberten Tempel. Die durch die Russen bei ihrem Abzug verwüstete Perlstraße. (2)General der Infanterie Kornilow, Oberbefehlshaber der russischen Südwestarmee, wurde an Stelle des zurückgetretenen Generals Brussilow zum Oberbefehlshaber über die russische Armee ernannt. (3)Der Einmarsch einer siegreichen österreichisch-ungarischen Truppenabteilung in das befreite Tarnopol. (185) [Abb.]: General v. Seekt, Chef des Generalstabs des Kommandos der Heeresfront Erzherzog Joseph. (186) [6 Abb.]: Vom Durchbruch in Ostgalizien im Juli 1917. (1)Von deutschen Truppen in Kozowa erbeutete Minen englischen Ursprungs. (2)Durch Treffer deutscher Artillerie zur Explosion gebrachter russischer Munitionszug in Kozowa. (3)Schwer beschädigte russische Kraftwagen vor Tarnopol. (4)Zerschossenes russisches Panzerautomobil auf der Straße nach Tarnopol. (5)An der Zlota-Gora-Höhe gefangene Russen werden auf einem Verbandplatz untersucht und verbunden. (6)Ein von den Deutschen an der Straße nach Tarnopol erbeuteter russischer Mörser. ([187]) [2 Abb.]: (1)Munitionsfabrik der Skodawerke in Pilsen-Bolevec. (2)Riesenmaschinen für die Kriegsindustrie in den Skodawerken: 200-Tonnen-Presse in der Kanonenfabrik. (188) [Abb.]: Kleine Montierungshalle der Skodawerke. ([189]) Die Skodawerke in Pilsen. (190) [Abb.]: Mechanische Werkstätte der Skodawerke. (190) [Abb.]: Kanonendreherei der Skodawerke. (191) Ein französisches Fliegerbild als Beweis gegen französische Meldungen. (191) [Abb.]: Die Kathedrale von Reims aus der Vogelschau. (192) [Gedicht]: Die Mutter. (192) [Abb.]: Auf Schleichpatrouille. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 163 (Heft 163) ([193]) [Abb.]: Sperrfeuer auf deutschen Gräben in einer Waldstellung im Westen. ([193]) [Abb.]: Einschlagende 38-cm-Granate, durch deren Luftdruck die in der Nähe stehenden Häuser niedergerissen werden. (194) [2 Abb.]: (1)eine Gruppe von "Kulturträgern" der Westmächte aus aller Herren Ländern. Gefangene aus den Kämpfen in der Champagne. (2) Deutsche Tonnenbarrikade an der Aisne. (195) [Abb.]: Gegenstoß deutscher Sturmtruppen im flandrischen Trichtergelände. ([196 - 197]) [Abb.]: Aus dem Überschwemmungsgebiet in Flandern. (198) Illustrierte Kriegsgeschichte. (199) Versöhnungsfriede. (199) [Abb.]: Die vollkommen zerschossene Stadt Loos, zwei Kilometer hinter der feindlichen Front, aus 2000 Metern Höhe von einem deutschen Flieger aufgenommen. (199) [Abb.]: Besuch des Generalfeldmarschalls v. Hindenburg bei dem General der Artillerie v. Gallwig, dem als Anerkennung für die siegrieche Abwehr der feindlichen Angriffe im Westen das Großkreuz des Roten Adlerordens mit Eichenlaub und Schwertern verliehen wurde. (200) [Abb.]: Württembergische Artillerie bei der Windmühle von Warneton. ([201]) [2 Abb.]: (1)Oberleutnant Ritter v. Tutschek, erfolgreicher deutscher Kampfflieger, erhielt den Orden Pour le Mérite. (2)Marsch amerikanischer Truppen durch die Straßen von Paris. (202) Die Befreiung Ostgaliziens und der Bukowina. (202) 1. Der deutsche Durchbruch. Von Zborow bis nach Tarnopol. (202) [3 Abb.]: Zum feindlichen Fliegerangriff auf die offene Stadt Trier. (1)Die zerstörte Kapelle des Franziskanerklosters. (2)Der zerstörte Dachstuhl des Franziskanerklosters. (3)Ein zerstörtes Haus mit zwei aus den Trümmern geborgenen Kindern. (203) 2. Bis an den Zbrucz und bis nach Czernowitz. (204 - 205) Finnische Bauern im Kampf mit russischen Soldaten. (204 - 205) [Abb.]: Finnische Bauern im Kampfe mit plündernden russischen Soldaten. (204 - 205) Der Krieg in Ostafrika im Juni und Juli 1917. (206) [Abb.]: Der Grenzfluß Rowuma im Süden von Deutsch-Ostafrika, der Schauplatz kleiner Gefechte mit den Portugiesen. (206) [2 Abb.]: (1)Heliographenabteilung der deutschen Schutztruppe in Daresalam. (2)eine militärische Beobachtungstation auf freiem Felde in Deutsch-Ostafrika. (207) Die Kriegsbeschädigtenfürsorge in den Lazaretten. (208) [Abb.]: Aus einem deutschen Lazarett bei Sedan. Hüftwiege zur Stärkung verheilter Muskelpartien. (208) die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 164 (Heft 164) ([209]) [Abb.]: Kaiser Karl nimmt im befreiten Czernowitz auf dem Rathausplatz Nachrichten vom Kriegschauplatz entgegen. ([209]) [Abb.]: K.u.k. Generaloberst Baron v. Rohr, dessen Truppen sich der Oitospaß-Straße bis Grozesci bemächtigten, so daß den Rumänen ebenso wie ihre rückwärtigen Verbindungen nach Osten auch die nach Norden verlegt wurden. (210) [2 Abb.]: (1)Beim Durchbruch in Ostgalizien gefangene Russen werden in einer Reservestellung gesammelt. (2)Deutsche Truppen auf dem weiteren Vormarsch hinter Tarnopol. (211) [Abb.]: Die Wiedereinnahme von Czernowitz am 3. August 1917. ([212 - 213]) [Abb.]: Französisches Gebirgsgeschütz und Maschinengewehr in Stellung in einer Athen beherrschenden Bresche der Pelasgischen Mauer. Im Hintergrund die Höhe von Lycabette. (214) [Abb.]: Französisches Feldgeschütz auf dem Musenhügel von Athen, nahe dem Grabmal des Philoppapos. Im Mittelgrund die Akropolis. (215) [2 Abb.]: (1)Blick auf das Sumpfgelände der Donau an der beßarabischen Front in Rumänien. (2)Stellung im Sumpfgelände der beßarabischen Front. (216) [Abb.]: Kosakenhorden bei der Plünderung einer Branntweinbrennerei in Radautz in der Bukowina. ( - ) [Abb.]: Rumänische Flüchtlinge. ([217]) [Abb.]: Kriegerischer Beduinenstamm am völlig versandeten Tigrisufer bei Assur, der Residenz des alten assyrischen Weltreiches, im mesopotamischen Wüstengelände. (218) Illustrierte Kriegsberichte. (218) Bomben auf Southend. (218) [Abb.]: Arabische Stadtmauern in Mosul, nördlich von Bagdad, im mesopotamischen Wüstengelände. (219) Die Befreiung Ostgaliziens und der Bukowina. (220) [3 Abb.]: (1)Flugzeugführer Oberleutnant Falke. (2)Flugzeugbeobachter Oberleutnant Felmy. (3)K.u.k. Kampfflieger Hauptmann Heyrowsky, der nach dem österreichisch-ungarischen Heeresbericht an einem Tag zwei italienische Flieger abschoß. (220) [Abb.]: Russische Truppen verweigern ihren Offizieren den Gehorsam und verlassen ihre Gräben. ([221]) [Abb.]: Exzellenz v. Litzmann überschreitet die neugeschlagene Brücke über den Dnjestr. (222) [2 Abb.]: (1)Von den Russen auf ihrem Rückzug gesprengte Brücke von Zaleszczyki. (2)Eine der beiden von den Russen zerstörten Dnjestr-Brücken von Czernowitz. (223) Der Meldehund. (223) [3 Abb.]: Deutsche Meldehunde. (1)Oberes Bild: Meldehündin "Lucie" mit ihrem Führer. Sie hat durch Zurückbringen wichtiger Meldungen über Sperrfeuerverlegungen an der Westfront bereits ungemein wichtige Dienste geleistet. (2)Mittleres Bild: Einem aus der Vorpostenstellung zurückgekommenen Meldehunde wird die Meldung abgenommen. (3)Unteres Bild: Der Meldehund als Kabelträger. Der Draht wird an dem Hund befestigt, so daß das Kabel abrollt. (224) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 165 (Heft 165) ([225]) [Abb.]: Granattrichterfeld an der Front in Flandern. Die Granatlöcher füllen sich sofort mit Grund- und Regenwasser und verschlammen. ([225]) [Karte]: Übersichtskarte zur Schlacht in Flandern. (226) [Abb.]: Bahnhof von Langemark. (226) [Abb.]: Munitionsübernahme aus einem Eisenbahnzug zur Beförderung nach der Front zwischen Lens und Arras. (227) [Abb.]: Nach Vergasung der deutschen Linien durch die Franzosen brechen diese mit vorgebundenen Gasmasken aus ihren eigenen Gräben zum Sturm vor. ([228 - 229]) [Abb.]: Gewehrgranate, fertig zum Abschießen. Das Gewehr liegt auf einem Ständer, der beliebig eingestellt werden kann. (230) [Karte]: Übersichtskarte zu den Kämpfen bei Verdun im Sommer und Herbst 1917. (230) [Abb.]: Französische Befestigungswerke vor Verdun. (231) [Abb.]: Wie die Franzosen ihre eigenen historischen Kulturdenkmale vernichten: Das Trümmerfeld der durch die französischen Granaten zerstörten Umgebung der Kathedrale in St. Quentin. Der Dachstuhl der Kathedrale ist eingestürzt, das Innere ausgebrannt. (232) Illustrierte Kriegsberichte. (232) Unsere Schütte-Lanz-Luftschiffe. (232) [Abb.]: Ein Schütte-Lanz-Luftschiff im Fluge über die Alpen. ( - ) [Abb.]: Artilleriegefecht zwischen deutschen Wachfahrzeugen und englischen Seestreitkräften am 16. August 1917 vor Helgoland. ([233]) Die elfte Isonzoschlacht. (234) [Abb.]: Deutsche Truppen verteidigen sich auf einer Bergspitze in den Alpen. (234) [Karte]: Übersichtskarte zur elften Isonzoschlacht. (235) [2 Abb.]: (1)Hauptmann Godwin Brumowsky. (2)Kaiser und König Karl bei den österreichisch-ungarischen Fliegern in Tirol. (236) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Kanoniere verteidigen sich und ihre aus den Deckungen nach vorn gerissenen Geschütze gegen anstürmende Italiener. ([237]) Flieger über Rußland. (238) [2 Abb.]: (1)Die Festung Iwangorod am 3. August 1915, als sie sich noch in russischem Besitz befand. (2)Dieselbe Festung zwei Tage später. (238) [2 Abb.]: (1)Eisenbahnbrücke bei Kowno. (2)Von den Russen in Brand gesteckte Fabrikanlagen. (239) Die Treffsicherheit beim Bombenabwurf. (239) [3 Abb.]: (1)Fig. I Vorfallstrecken von Abwurfmunition für gebräuchlichste Verhältnisse. (2)Fig. II (3)Fig. III Flugzeug in links- u. rechtsschiefer Lage. (240) [Gedicht]: Nach der Schlacht. (240) [Abb.]: Die "Erlöser". Italienische Flieger bewerfen die offene Stadt Triest mit Bomben. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 166 (Heft 166) ([241]) [Abb.]: Auf der Hochfläche von Vrh vorgedrungene Italiener werden im Kampf Mann gegen Mann von österreichisch-ungarischen Truppen aufgehalten. ([241]) [Abb.]: Waldüberreste und Geschoßkrater auf dem Gipfel des San Marco bei Görz. (242) [Abb.]: Italienische Brückenbauabteilung am Isonzo. (243) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Artillerie entzündet ein italienisches Munitionslager am Monte Majo. ([244 - 245]) [Abb.]: Eine Luftverflüssigungsanlage an der Karstfront zur Herstellung aller Arten von Gasen für den Kriegs- und Spitalgebrauch. (246) [Abb.]: Italienischer Pionier in seiner Schutzrüstung beim Durchschneiden eines feindlichen Drahtverhaus. (247) Illustrierte Kriegsberichte. (248) Mit einem Stiefel. (248) [Abb.]: Russischer Zerstörer, der bei den Angriffen deutscher Flugzeuggeschwader im Gebiet des Rigaischen Meerbusens zum Sinken gebracht wurde. (248) [Abb.]: Am Nordhang des Monte San Gabriele eingedrungene feindliche Abteilungen werden von den österreichisch-ungarischen Truppen in die Flucht geschlagen. ([249]) [Abb.]: Ungarische Honvedinfanterie wird von der rumänischen Bevölkerung auf dem Marsch ins Gefecht mit Lebensmitteln beschenkt. (250) [2 Abb.]: (1)Im Donauhafen von Giurgiu. Umladen von Weizen aus Eisenbahnwagen in Schleppkähne nach Deutschland. (2)Das von den Russen zerstörte Podhajce: Einwohner vor den Trümmern ihrer Häuser am Markt. (251) [2 Abb.]: (1)Der ehemalige russische Kriegsminister Suchomlinov, dessen Zeugenaussagen in dem großen Unterschlagungsprozeß die aufsehenerregenden Enthüllungen über die Irreführung des Zaren seitens seiner Minister und den dadurch herbeigeführten Ausbruch des Weltkriegs erbrachten. (2)Vormarsch in den Bereczker Karpathen an der rumänischen Grenze. (252) Charakterköpfe der Weltkriegsbühne. 7. Achmed Dschemal Pascha. (252) [Abb.]: Erstürmung des Dorfes Muncelul am 28. August 1917. ([253]) [Abb.]: Exzellenz Dschemal Pascha, türkischer Marineminister u. Oberbefehlshaber der 4. Armee. (254) Die siebente Leipziger Kriegsmesse. (254) [2 Abb.]: (1)Deutsche Kamelreiterpatrouille in der Wüste an der Front von Gaza. (2)Eine von den Türken wähend des Krieges erbaute Wüstenbahn mit Etappenstation an der Front von Gaza. Auf dem Hügel im Hintergrund ein deutsch-türkisches Lazarett. (255) [2 Abb.]: (1)Während der siebenten Kriegsmesse in Leipzig: Beim Mittagskonzert auf dem Markte. (2)Während der siebenten Kriegsmesse in Leipzig: Leben und Treiben auf dem Markte. (256) Russen, die im Elsaß waren. (256) [Abb.]: Riga am Tage der Eroberung, 3. September 1917. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 167 (Heft 167) ([257]) [Abb.]: Blick auf das erobert Riga vom Turm der Petrikirche aus. ([257]) [Karte]: Von Riga bis Reval. (258) [6 Abb.]: Führer der deutschen Truppen bei der Eroberung von Riga. (1)General v. Sauberzweig. (2)General der Infanterie v. Kathen. (3)Generalleutnant v. Berrer. (4)General der Infanterie Riemann. (5)General v. Hutier, der Eroberer Rigas. (6)Im eroberten Riga. (259) [Abb.]: Blick auf den Kathedraleplatz in Riga während der Ansprache des Deutschen Kaisers an die siegreichen Truppen. (260) [Abb.]: Der Übergang deutscher Truppen über die Düna beim Dorfe Uxküll am 1. September 1917. ([261]) [Abb.]: Deutsche Truppen überschreiten die von den Russen bei ihrem Abzuge gesprengte Eisenbahnbrücke bei Riga. (262) [3 Abb.]: (1)Im eroberten Dünamünde. Deutsche Infanterie- und Marineposten an der Hafeneinfahrt von Dünamünde. (2)Bei der Verfolgung der Russen von den Deutschen auf der Straße nach Wenden erbeutete russische Minenwerfer. (3)Im eroberten Dünamünde. Eine der von den Deutschen erbeuteten Batterien schwerer Festungsgeschütze. (263) [Abb.]: Ein Tank auf dem Marsche. (264) Illustrierte Kriegsberichte. (264) Am Rande der Verdunschlacht: August 1917. (264) [9 Abb.]: (1)-(9)Zu den schweren Verlusten der Engländer in Flandern. Truppen von gefangenen englischen Soldaten. ([265]) [Abb.]: General der Infanterie v. Soden. Kommandierender General eines preußischen Reserve-Armeekorps, erhielt den Orden Pour le Mérite. (266) [2 Abb.]: (1)Kampfflieger Leutnant Max Müller, der wegen seiner Kampfleistungen vom Vizefeldwebel zum Offizier befördert wurde, hat anläßlich seines 27. Luftsieges den Orden Pour le Mérite erhalten. (2)Dun, nördlich von Verdun, als Lazarettstadt während der Kämpfe bei Verdun. (267) [Abb.]: Französische Sturmtruppen werden im Hohlweg von Vaux vor Verdun durch das deutsche Sperrfeuer vernichtet. (268 - 269) Im Kanonenlazarett. (268 - 269) [Abb.]: Erbeutete und ausbesserungsbedürftige Geschütze in einer Sammelstelle hinter der deutschen Front. (270) [Abb.]: Im Hofe einer Reparaturwerkstätte für Geschütze hinter der deutschen Front. (271) Die elfte Isonzoschlacht. (271) [Abb.]: Blick vom Monte Santo auf die Conca di Gargaro. (272) [Abb.]: Abweisung italienischer Anstürme auf dem Monte San Gabriele. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 168 (Heft 168) ([273]) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Patrouille auf dem Tonalepaß. ([273]) [Abb.]: Wasserversorgung im Karstgebiet durch Wasserkraftwagen, die so nahe wie möglich an die Front fahren. Vom Halteplatz aus erfolgt die Weiterbeförderung durch Tragtiere. (274) [2 Abb.]: (1)Prinz Emanuel, Herzog von Aosta. (2)Das heiß umstrittene Kampfgebiet an der Isonzofront: Der Monte San Gabriele in der Mitte zwischen den Bäumen, rechts von ihm der Monte Santo, links im Hintergrund die steile Wand des Monte Sabotino und vorn links ansteigend der Monte San Daniele. Die Steine im Vordergrund stammen von aufgewühlten Granatlöchern. (275) [Abb.]: Aus der 11. Isonzoschlacht: Österreichisch-ungarische Mannschaftsunterkunftstelle in Tolmein. (276) [Abb.]: Italienische Vorposten werden im Gebiet des Ortlers von einer österreichisch-ungarischen Patrouille überwältigt und gefangen genommen. ([277]) [Abb.]: Einbringen von Motorkampfzeugen im Kriegsgebiet Südalbanien. (278) [Abb.]: (1)Gefangene Serben und farbige Franzosen werden durch Usküb geführt. (2)Deutsche Soldaten durchwaten einen angeschwollenen Gebirgsbach an der albanischen Grenze. (279) [Abb.]: Junger Beduine am Tigrisufer. (280) [3 Abb.]: (1)Ein Beduinenzeltlager am Euphrat. (2)Stadttor in Mosul. (3)Beduinenposten in Assur. ([281]) Illustrierte Kriegsberichte. (282) Am Rande der Verdunschlacht; August 1917. (282) [2 Abb.]: (1)Von den Deutschen erbeuteter russisch-belgischer Panzerwagen. (2)Generalleutnant v. Wenninger, bayrischer Divisionskommandeur, Ritter des Ordens Pour le Mérite und des bayrischen Militär-Max-Joseph-Ordens, mit seinem Stab des 18. Reservekorps in Rumänien, fiel im Alter von 57 Jahren beim Begehen der deutschen Stellungen. (282) [Abb.]: Rumänen werden von einer deutschen Streifpatrouille überrascht. (283) Eine deutsche Stellung im Osten. (284 - 285) [Abb.]: Eine deutsche Stellung im Osten. (284 - 285) Wie Riga deutsch wurde. (286) [Karte]: Kartenskizze zum deutschen Durchbruch an der Dünafront. (286) [8 Abb.]: Zur Einnahme von Riga. (1)Blick auf die von den deutschen Pionieren geschlagene Dünabrücke bei Uxküll. (2)Übergang deutscher Kolonnen über die Düna bei Uxküll. Im Vordergrund verlassene russische Stellungen. (3)Ankunft des Deutschen Kaisers (X) in Riga. Prinz Joachim (XX) von Preußen. (4)Deutsche Truppenabteilungen ziehen nach der Eroberung Rigas in die Stadt ein. (5)Blick auf Riga von der Düna aus. (6)Die Eisenbahn- und die Straßenbahnbrücke von Riga. (7)Parade deutscher Truppen vor dem Oberbefehlshaber v. Hutier auf dem Kathedraleplatz in Riga. (8)Prinz Leopold von Bayern und Oberst Hoffmann vor dem Hotel de Rome beim ersten Einzug in Riga. ([287]) [Abb.]: Im eroberten Riga: Von den Einwohnern Rigas mit Blumen geschmückte deutsche Regimenter am Dünakai auf dem weiteren Vormarsch gen Osten. (288) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 169 (Heft 169) ([289]) [Abb.]: Vorgehen im Schutze von Nebelbomben. ([289]) [Abb.]: Oberleutnant Otto v. Rompf, vom König Ludwig von Bayern wegen hervorragender Tapferkeit vor dem Feinde mit dem bayrischen Militär-Max-Josephs-Orden ausgezeichnet, mit dem der persönliche Adel verbunden ist, fiel an der Spitze seiner Kompanie. (290) [3 Abb.]: Beim Marinekorps in Flandern. (1)Oberes Bild: In Stellung gehende Truppen in den Dünen. (2)Mittleres Bild: Minenwerfer bei der Arbeit in den Dünen. (3)Unteres Bild: Minenwerfertrupp geht in Stellung. (291) [2 Abb.]: (1)Ansicht des Dorfes Braye, bei dem andauernd die heftigsten Kämpfe im Gebiete der Aisne stattfanden. (2)Soldaten einer deutschen Sturmtruppe bringen vor Verdun ein Maschinengewehr in Stellung. (292) [Abb.]: Zufuhr von Kriegsbedarf und Lebensmitteln auf einer Etappenstraße im Westen. ([293]) [2 Abb.]: (1)Deutsches Einsitzer-Jagdflugzeug, von einem deutschen Flieger aufgenommen. (2)Deutscher Aviatik-Doppeldecker (Zweisitzer); rechts neben dem Beobachtersitz das Maschinengewehr. (294) [Abb.]: Kampfflieger Oberleutnant Dostler, Führer einer Jagdstaffel im Westen, erhielt den Orden Pour le Mérite. (295) Illustrierte Kriegsberichte. (295) Ein Kampftag des "roten Richthofen". (295) [3 Abb.]: Erfolgreiche deutsche U-Bootführer. (1)Kapitänleutnant Marschall. (2)Oberleutnant z.S. Reinhold Salzwedel. (3)Kapitänleutnant Gerlach. (296) Wie Riga deutsch wurde. (296) [Abb.]: Abfeuern eines Schusses von einem deutschen U-Boot, das einen feindlichen Dampfer zum Stoppen bringt. (296) [Abb.]: Deutscher Sturmtrupp überrennt einen französischen Graben. Ein erbeutetes französisches Maschinengewehr wird gegen den zweiten französischen Graben gerichtet. ( - ) [Abb.]: Englische Neutralitätsverletzung gegen Dänemark: Überfall überlegener englischer Seestreitkräfte auf deutsche Wachtschiffe am 1. September 1917. Englische Granaten schlagen auf dänischem Boden ein. ([297]) [Abb.]: Italienische Unterseebootjäger, die bestimmt sind, zur Abwehr des deutschen U-Bootkrieges auf die deutschen und österreichisch-ungarischen Unterseeboote im Adriatischen Meer Jagd zu machen. (298) [4 Abb.]: Amerika im Kriege. (1)Londoner "Ballettratten" als Werber in Amerika. (2)Die amerikanische Auffassung vom Kriege. (3)Ein Indianerhäuptling als Soldatenanwerber. (4)Gepanzerte Soldaten. (299) Die deutschen Internierten in der Schweiz. (300 - 301) [Abb.]: Chemische Werke im Kriege. (300 - 301) [3 Abb.]: (1)Professor Heise aus Bochum bei der deutschen Internierten-Bergschule in Chur. (2)Generalmajor Friedrich. (3)Deutsche Internierte der Landwirtschaftlichen Schule auf Schloß Hard in Ermatingen in der Schweiz bei Erntearbeiten. (302) [3 Abb.]: (1)Schnitzereiwerkstätte der deutschen Internierten in Beckenried. (2)Ein Geschäftszimmer der Bücherzentrale für deutche Kriegsgefangene in Bern. (3)Maschinensaal der deutschen Interniertendruckerei in Bern. (303) [Abb.]: Ehrendenkmünze, die vom preußischen Kriegsministerium an solche Schweizer Persönlichkeiten verliehen wird, die sich um die in der Schweiz internierten Deutschen besonders verdient gemacht haben. (304) [Abb.]: Rückzug der Russen aus Livland. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 170 (Heft 170) ([305]) [Abb.]: Ein deutsches Fluzeuggeschwader belegt russische Seestreitkräfte bei der Insel Ösel mit Bomben. ([305]) [Karte]: Übersichtskarte zum deutschen Vorstoß bei Jakobstadt. (306) [2 Abb.]: (1)Beförderung eines auf dem versumpften Gelände des südöstlichen Kriegschauplatzes eingesunkenen 21-cm-Mörsers. (2)Vorgehende deutsche Truppen in einem galizischen Dorf. (307) [Abb.]: Abweisung rumänischer Angriffe auf den Mt. Casinului. (308) [Abb.]: Unter dem Armeekommando des Grafen Bothmer kämpfende deutsche und österreichisch-ungarische Sturmtruppen und Maschinengewehrabteilungen übersetzen bei der Verfolgung der geschlagenen Russen einen Fluß im Raume Tarnopol-Brzezany. Im Hintergrunde erbeutete russische Panzerkraftwagen und sonstiges Fahrgerät. ([309]) [2 Abb.]: Die Anarchie in Rußland. (1)Wilde Flucht eines russischen Regiments. (2)Ein englischer Offizier versucht auf einer Etappenstraße den russischen Rückzug zum Stehen zu bringen. (310) [Abb.]: (1) Die Anarchie in Rußland. Friedenskundgebung in Moskau. (311) Illustrierte Kriegsberichte. (311) Die Brieftaube. (311) [Abb.]: K.u.k. Feldmarschalleutnant Baron v. Zeitler. (312) [Abb.]: Straßenkämpfe in Turin anläßlich der Hungersnot in Italien. ([313]) [Abb.]: Die Bainsizza-Hochfläche an der Isonzofront. (314) Die Militärkleinbahnen im Feindesland. (314) [Abb.]: Österreichisch-ungarisches Feldartillerieregiment bezieht eine Stellung im Südtiroler Kampfgebiet. (315) [Abb.]: Bau einer Argonnenbahn. ([316 - 317]) Etwas über die Herstellung von Handgranaten. (318) Der Tag von Jakobstadt. (318) [6 Abb.]: Herstellung von Handgranaten in einer großen deutschen Munitionsfabrik. (1)Das Modellieren der Handgranaten zum Guß. (2)Blick in eine Gießerei für Handgranaten. (3)Die gegossenen Handgranatengehäuse werden der Form entnommen. (4)Die gegossenen Handgranaten werden mittels Luftpumpen vom letzten Staub befreit. (5)Das Putzen und Abwiegen der Handgranaten. (6)Das Ausbohren der Eierhandgranaten. ([319]) [Abb.]: Das bei Gumbinnen in Ostpreußen errichtete Denkmal für die am 20. August 1914 Gefallenen des Infanterieregiments Nr. 61. (320) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 171 (Heft 171) ([321]) [Abb.]: Zum Besuch des deutschen Kaisers in Flandern. Der Kaiser auf dem Wege zur Begrüßung der tapferen Flandernkämpfer. ([321]) [2 Abb.]: (1)Deutscher Maschinengewehr-Panzerturm in einer zerstörten Ortschaft in Flandern. (2)Deutsche Fliegeraufnahme von den schweren Kämpfen an der flandrischen Front: Die Reste des Dorfes Becelaere. (322) [Abb.]: Deutsche Fliegeraufnahme von den schweren Kämpfen an der flandrischen Front: Trichterfeld und zerschossene Häuser bei Poelcapelle. (323) [Abb.]: Deutsche Feldartillerie, in vorderster Kampflinie. ([324 - 325]) [Abb.]: Völlig zusammengeschossener französischer Panzerkraftwagen in einem deutschen Schützengraben, den er nicht zu überfahren vermochte. (326) [Abb.]: Infanterieflieger unterstützen vorgehende deutsche Sturmtruppen, indem sie in geringer Höhe der Infanterie voranfliegen und mit ihren Maschinengewehren die feindlichen Gräben beschießen. ([327]) [Abb.]: Die Kirche St. Etienne in St. Mihiel (200 Meter von dem Feinde entfernt). (328) Illustrierte Kriegsberichte. (328) Die Brieftaube. (328) [2 Abb.]: (1)Wie die Engländer ihre belgischen Verbündeten behandeln. Wirkung einer englischen Fliegerbombe an einem von Belgiern bewohnten Hause in der flandrischen Stadt Kortryk. (2)Abtransport vor Verdun gefangener Franzosen über eine von deutschen Pionieren gebaute Maasbrücke. (329) [4 Abb.]: Die Führer des deutschen Luftschiffgeschwaders, das in der Nacht vom 24. zum 25. September 1917 befestigte Plätze der englischen Küste erfolgreich angriff. (1)Kapitänleutnant d.R. Proelß. (2)Kapitänleutnant Ehrlich. (3)Kapitänleutnant Stabbert. (4)Hauptmann Manger. (330) Gefecht im Mitauer Kronforst. (331) [4 Abb.]: (1)Kampfflieger Leutnant Wüsthoff (X) mit einem von ihm abgeschossenen feindlichen Dreidecker. (2)Leutnant d.R. Anslinger, Kampfflieger. (3)Leutnant Tuy, Führer einer Jagdstaffel im Westen. (4)Leutnant Hans Adam, Führer einer Jagdstaffel im Westen. (331) [2 Abb.]: (1)Heimkehrendes deutsches Lazarettschiff. (2)Deutsche Torpedoboothalbflotille im Hafen. (332) Die Zentraleinkaufsgesellschaft m.b.H. in Berlin. (332) [Abb.]: Deutsche Truppen im Gefecht im Mitauer Kronforst. (333) [3 Abb.]: Lagervorräte der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft in Hamburg. (1)Kaffeelager. (2)Lager für Grieß, Reis und Graupen. (3)Klippfischlager. (334) Fliegerkampf gegen Fesselballone. (334) [3 Abb.]: Lagervorräte der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft in Hamburg. (1)Zuckervorräte. (2)Specklager. (3)Käsevorräte. (335) [Abb.]: Absprung mit dem Fallschirm. (336) [Abb.]: Ausschiffung deutscher Sturmtruppen zur Besetzung der Insel Ösel im Rigaischen Meerbusen. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 172 (Heft 172) ([337]) [Abb.]: Schwierige Auffahrt auf den verwahrlosten Wegen Ostgaliziens. ([337]) [2 Abb.]: Die Einnahme von Jakobstadt. (1)Deutsche Kolonnen überschreiten die versumpften russischen Stellungen vor der Einnahme von Jakobstadt. (2)Gestürmte russische Stellungen vor Jakobstadt. (338) [2 Abb.]: Die Einnahme von Jakobstadt. (1)Russische Bauern flüchten aus dem Feuerbereich von Jakobstadt. (2)Deutsche Patrouille in den Straßen von Jakobstadt am Tage der Einnahme. (339) [Abb.]: Gefangene Rumänen und Russen aus den Kämpfen an der rumänischen Grenze. (340) [Abb.]: Deutsche Truppen erobern eine rumänische Stellung an der Höhe Odobesci im Sturm. (341) Illustrierte Kriegsberichte. (342) Die Eroberung von Ösel. (342) [Abb.]: Vizeadmiral Erhard Schmidt. Leiter der Unternehmungen der deutschen Marine bei dem Vorgehen in der Bucht von Riga, wurde mit dem Orden Pour le Mérite ausgezeichnet. (342) [8 Abb.]: Die Vorbereitung der deutschen Transportflotte im Heimathafen zur Abfahrt nach dem Rigaischen Meerbusen. (1)Infanterie vor dem Einschiffen am Kai im Heimathafen. (2)Truppen gehen im Heimathafen an Bord eines Transportdampfers. (3)Einschiffen der Truppen in die bereitgestellten Schiffe. (4)Trainkolonne vor ihrer Einschiffung am Kai im Heimathafen. (5)(6)Verladen von Lastkraftwagen. (7)Im Verschiffungshafen. (8)Vor der Ausfahrt der Transportflotte. ([343]) [2 Abb.]: (1)General Luigi Capello, Kommandant der gegen die österreichisch-ungarische Hermadastellung eingesetzten italienischen Truppen. (2)Österreichisch-ungarische (X) und italienische (o) Stellungen bei Görz. (344) [Abb.]: Zerstörung eines italienischen Luftschiffes in der Halle bei Ancona durch Bombenabwurf aus österreichisch-ungarischen Seeflugzeugen am Abend des 27. Septembers 1917. ([345]) [Abb.]: Am Ufer des Tigris. Deutsche Lastkraftwagen bei Mosul auf Flößen, Keleks genant, die aus aufgeblasenen Ziegenhäuten mit darüber gelegten Baumstämmen bestehen. (346) Die Brieftaube. (346) [2 Abb.]: (1)Türkische Kavallerie auf dem Marsche vor Gaza. (2)Bei Gaza gefangene Engländer in Jerusalem. (347) [Abb.]: S.M.S. "Möwe", Kommandant Burggraf und Graf zu Dohna-Schlodien, versenkt die französische Viermastbark "Asnières" mit einer Ladung von 64 381 Sack Weizen für Frankreich. ([348 - 349]) Die "Möwe" versenkt die französische Viermastbark "Asnières". (350) Sterbende Städte. (351) [3 Abb.]: Von den Engländern zerstörte flandrische Stätten. (1)Die Reste der Kirche von Gheluvelt östlich von Ypern; vorn ein deutsches Kriegerdenkmal. (2)Ansicht der von den Engländern häufig beschossenen Stadt Comines. (3)Die traurigen Überreste des einstigen Schlosses von Hollebeke im Ypernbogen. (351) [Abb.]: Zum Besuch des deutschen Kaisers in der bulgarischen Hauptstadt. Der Kaiser im Gespräch mit Offiziersabordnungen am Schloß von Sofia. Hinter ihm König Ferdinand von Bulgarien. (352) [Abb.]: Sturm auf ein Franzosennest an der Westfront. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 173 (Heft 173) ([353]) [Abb.]: Belebte Etappenstraße hinter der englischen Front. Englische Truppen und Fahrzeuge auf einer Straße nach Pilkem in Flandern. ([353]) [Abb.]: Deutsche Sturmtruppen besetzen Granattrichter im Westen. (354) [2 Abb.]: (1)Englische Pioniere bauen Brücken durch eine flandrische Sumpfgegend. (2)Englische Pioniere im Westen beim Bau einer neuen Straße nach der Front. (355) [Abb.]: Ausgebauter deutscher Sprengtrichter, der mit unterirdischen Minenstollen für eine etwa notwendige Sprengung versehen ist, in der La-Folie-Stellung bei Vimy im Norden von Arras. (356) [Abb.]: Volltreffer in einem feindlichen Munitionslager an der Westfront. ([357]) [Abb.]: Zweiundzwanzig in der Champagne gefangene französische Offiziere auf dem Bahnhof in Vouziers. (358) [Abb.]: Der deutsche Späher in der Luft. Die Festung Verdun, in großer Höhe von einem deutschen Beobachtungsflugzeug aus aufgenommen. Man erkennt deutlich Straßenzüge, Häusergruppen, Wasserläufe, Brücken und die Bäume der Parkanlagen. (359) Illustrierte Kriegsberichte. (360) Die Brieftaube. (360) [Abb.]: Sturm nach einer Handgranatensalve. (360) [Abb.]: Auf einer Straße in der Nähe von Flabas bei Verdun. ([361]) [Abb.]: Ein von deutschen Fliegern und durch Artilleriefeuer vernichteter französischer Munitionszug und ein gesprengtes Munitionslager. (362) [8 Abb.]: Bewährte Führer deutscher Luftschiffgeschwader. (1)Kapitänleutnant Waldemar Kölle. (2)Kapitänleutnant Schwonder. Neue Ritter des Ordens Pour le Mérite. (3)Generalleutnant Freiherr Hermann v. Stein. (4)Generalleutnant Otto Rauchenberger. Erfolgreiche deutsche U-Bootkommandanten. (5)Oberleutnant z.S. Korsch. (6)Kapitänleutnant Georg. (7)Kapitänleutnant Rohrbeck. (8)Kapitänleutnant Jeß. (363) Chemische Werkstätten im Kriege. (363) [Abb.]: Vernichtung eines aus dreizehn Schiffen bestehenden englischen Geleitzuges durch zwei deutsche Schiffe nahe den Shetlandinseln. ([364 - 365]) [4 Abb.]: 80 000 Tonnen in 28 Tagen. (1)Vor Perasto an der dalmatinischen Küste. (2)Im Hafen von Spalato an der dalmatinischen Küste. (3)Festmachen nach erfolgreicher Unternehmung längseits des Wohnschiffes. (4)Die Offiziere von U35". Von links nach rechts: Leutnant z.S. de Terra, Kapitänleutnant v. Arnauld, Marine-Ingenieur Göhrs, Oberleutnant z.S. Loyck. (366) Mit Kapitänleutnant v. Arnauld de la Perière auf "U 35" im Mittelmeer. (367) [4 Abb.]: 80 000 Tonnen in 28 Tagen. Mit Kapitänleutnant v. Arnauld de la Perière auf "U 35" im Mittelmeer. (1)Übungen vor dem Auslaufen im Hafen. Nach dem Auftauchen. (2)Versenkung des italienischen Dampfers "Giuseppe Accamo". (3)Versenkung des englischen Schoners "Miß Morris". (4)Die Besatzung des versenkten Dampfers "Parkgate" kommt längseits. (367) Der deutsche Militärkrankenträger. (368) [Abb.]: Eine neue, im deutschen Sanitätswesen benützte Tragbahre, die den Vorzug hat, durch ihr leichtes Gewicht und ihre Kürze auch in den engen Schützen- und Verbindungsgräben gut verwendbar zu sein. (368) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 174 (Heft 174) ([369]) [2 Abb.]: (1)Generalleutnant v. Estorff, der Führer der siegreichen deutschen Truppen, die die Insel Moon im Rigaischen Meerbusen einnahmen. (2)Deutsches Wasserflugzeug überbringt den auf der Insel Ösel gelandeten deutschen Truppen Meldungen. ([369]) [Abb.]: Ein abgeschossenes russisches Flugzeug wird an der Küste Kurlands eingebracht. (370) [2 Abb.]: (1)Ausschiffen von deutschen Truppen vor Ösel. (2)Ausschiffen von Pferden deutscher Landungstruppen vor Ösel. (371) [Abb.]: Italienische Transportkraftwagen werden auf einer Bergstraße an der Isonzofront von einer österreichisch-ungarischen Abteilung überfallen. (372 - 373) [Karte]: Übersichtskarte zur Offensive der Mittelmächte gegen Italien. (374) [3 Abb.]: Helden vom Isonzo. (1)Generalmajor Lequis, Kommandeur der 12. Infanterie-Division, erhielt für besondere Verdienste an der Isonzofront den Orden Pour le Mérite. (2)General der Infanterie Alfr. Kraus, dessen Truppen die erste Bresche in das befestigte Lager von Gemona schlugen und sich durch Handstreich des Panzerwerks auf dem M. Lanza bemächtigten. (3)Leutnant Schnieber, der Führer der Kompanien, die am 25. Oktober 1917 den Monte Matajur erstürmten, erhielt für seine Heldentat den Orden Pour le Mérite. (375) Illustrierte Kriegsberichte. (375) Die Brieftaube. (375) [2 Abb.]: (1)In dem gestürmten Santa Lucia im Isonzotal. (2)Rastende österreichisch-ungarische Truppen vor Santa Lucia. (375) [Abb.]: Räumung von Vermiglio im Tonalegebiet. (376) [Abb.]: Die zweite italienische Armee, am 24. Oktober 1917 in voller Auflösung auf der ganzen Linie weichend, unter dem Kreuzfeuer österrichisch-ungarischer Artillerie und von Fliegern angegriffen. ( - ) [Abb.]: Wegschaffen von Verwundeten im zerklüfteten Karstgebirge durch eine österreichisch-ungarische Sanitätskolonne mittels Gebirgsponys, Maulesel und Gebirgskarren. ([377]) [Karte]: Vogelschaukarte des Gebietes vom Rombongebirge bis nach Görz. (378) [6 Abb.]: Vom Vormarsch der siegreichen deutschen und österreichisch-ungarischen Truppen im Isonzogebiet. (1)Beschießung und Sturmreifmachen der italienischen Stellungen bei Tolmein. (2)Deutsche Kavallerie auf dem Vormarsch durch Tolmein. (3)Deutsche Radfahrerabteilung am Isonzo vor Tolmein. (4)Im Isonzotal vorgehende deutsche Truppen. (5)Verwundete Italienier werden von ihren gefangenen Kameraden hinter die Front der Verbündeten gebracht. (6)Mit Straßenbauarbeiten beschäftigte Soldaten der verbündeten Truppen im Isonzotal. (379) [2 Abb.]: (1)Das Durchbruchsgebiet der deutschen Isonzoarmee zwischen Flitsch und Tolmein. In der Mitte der Monte Matajur, den Leutnant Schnieber vom oberschlesischen Infanterieregiment Nr. 63 mit vier Kompanien am 25. Oktober 1917 stürmte. (2)Der Angriffsraum im Isonzotal und um Tolmein. (380 - 381) Die Eroberung von Ösel. 2. Der Siegeszug durch die Insel. (382) [Abb.]: Zwei deutsche Grüße an England. (382) [2 Abb.]: (1)Französische Brandpfeile, die von Fliegern gegen Fesselballone verwendet werden. (2)Fertigmachen eines deutschen Flugzeuges zu einem Bombenangriff. Einhängen der Bomben in die Abwurfvorrichtung unter dem Rumpf. (383) Die Fliegerwaffen. (384) [Abb.]: Beobachter in einem deutschen Flugzeug mit seinem drehbaren, luftgekühlten Maschinengewehr. (384) [Abb.]: Deutscher Flammenwerfer bei einem Angriff im Westen. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 175 (Heft 175) ([385]) [Abb.]: Exzellenz Dr. Georg Graf v. Hertling, deutscher Reichskanzler. ([385]) [Abb.]: Wohnlich gebaute Unterstände an der flandrischen Küste. (386) [Abb.]: Eine deutsche Matrosenabteilung mit erbeuteten belgischen Hundegespannen, die sich bei der Beförderung von Maschinengewehren und kleinen Munitionswagen bewährt haben. (387) [Abb.]: Ein durch Sprengung eines englischen Grabenstückes entstandener, von den Engländern wieder ausgebauter Minentrichter wird unter deutsches Artilleriefeuer genommen und durch Sturmtruppen angegriffen. ([388 - 389]) [Abb.]: Deutsche Erkundungspatrouille in Granatlöchern vor Soissons. (390) [Abb.]: Blick durch eine deutsche Schießscharte auf Soissons am linken Ufer der Aisne. Rechts der 66 Meter hohe Turm der Kathedrale links die ehemalige Abteikirche St. Leger. (391) Illustrierte Kriegsberichte. (391) Ein Flug um die Wolken. (391) [2 Abb.]: (1)Der Beobachter eines von einem deutschen Flieger angegriffenen englischen Fesselballons rettet sich mittel Fallschirms. Da der Schirm in einer Baumkrone hängen blieb, mußte der Beobachter längere Zeit auf Befreiung warten. (2)Ein ausgehöhlter Baumstamm als Unterkunft für einen englischen Beobachtungsposten im Westen. (392) [Abb.]: Ostfriesische Sturmabteilungen erobern die französischen Stellungen auf der Höhe 326 südwestlich von Beaumont. ([393]) [Abb.]: Schwerer deutscher Mörser wird von Mannschaften durch eine Ortschaft in Stellung gebracht. (394) S.M.S. "Breslau" ("Midilli") und andere türkische Seestreitkräfte landen Truppen auf der Schlangeninsel. (395) [2 Abb.]: (1)Kapitänleutnant d.R. Julius Lauterbach. (2)Maschinengewehrstand in der vordersten deutschen Linie zur Bekämpfung feindlicher, die Front überfliegender Flugzeuge. (395) [2 Abb.]: (1)Der Deutsche Kaiser in Begleitung des Sultans Mohammed V. und des türkischen Kriegsministers Enver Pascha begrüßt in Konstantinopel den Scheich ul Islam. (2)Der Deutsche Kaiser an Bord eines Motorkanonenbootes während der Fahrt durch die Dardanellen. (396) Bulgarenwacht an der Ägäis. (396) [Abb.]: S.M.S. "Breslau" ("Midilli") und andere türkische Seestreitkräfte landen am 24. Juni 1917 nach Beschießung der Küste Truppen auf der Schlangeninsel bei der Donaumündung. ([397]) [Abb.]: Blick auf das alte Kastell von Kavalla. Rechts die wohlerhaltene römische Wasserleitung. (398) Ritterlichkeit im Felde jetzt und früher. (398) [Abb.]: Ankunft einer Kamelkolonne vor den Tabaklagerhäusern in Kavalla. (398) [2 Abb.]: (1)Blick auf Kavalla vom alten Kastell aus. Im Vordergrunde bulgarischer Ausguckposten. (2)Türkische Soldaten beim Einkauf in Kavalla. (399) Erfolgreiche deutsche Kampfflieger und die Zahl ihrer Luftsiege bis zum 1. November 1917. (399) Die Eroberung von Ösel. 3. Moon und Dagö. (400) [Abb.]: Erbeutetes russisches Riesengeschütz englischer Herkunft von der Batterie "Zerel" auf der Insel Ösel. (400) Einband ( - ) Einband ( - )
"Fake News" bilden seit Menschengedenken ein zentrales Problem für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Dabei wird die Wirkung verbreiteter Desinformation heutzutage durch die technischen Möglichkeiten im Bereich der Online-Kommunikation, etwa durch die Echokammern in sozialen Netzwerken oder den Einsatz künstlicher Meinungsverstärker, mitunter noch verstärkt. Effekte von einmal geäußerter Desinformation lassen sich aus kognitionswissenschaftlicher Perspektive nur noch sehr schwer korrigieren. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit dem (kommunikations-)grundrechtlichen Schutz vo...
"Fake News" bilden seit Menschengedenken ein zentrales Problem für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Dabei wird die Wirkung verbreiteter Desinformation heutzutage durch die technischen Möglichkeiten im Bereich der Online-Kommunikation, etwa durch die Echokammern in sozialen Netzwerken oder den Einsatz künstlicher Meinungsverstärker, mitunter noch verstärkt. Effekte von einmal geäußerter Desinformation lassen sich aus kognitionswissenschaftlicher Perspektive nur noch sehr schwer korrigieren. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit dem (kommunikations-)grundrechtlichen Schutz vo...
DIE UNSTERBLICHE LANDSCHAFT. ZWEITER BAND: FLANDERN. ARRAS-SOMME-ST. QUENTIN. DIE AISNE-CHAMPAGNE-FRONT. DER KAMPFRAUM VERDUN. VOGESENKRIEG. DER KRIEG IN DEN KOLONIEN. DER SEEKRIEG. Die unsterbliche Landschaft (-) Die unsterbliche Landschaft. Zweiter Band: Flandern. Arras-Somme-St. Quentin. Die Aisne-Champagne-Front. Der Kampfraum Verdun. Vogesenkrieg. Der Krieg in den Kolonien. Der Seekrieg. (II. / 1935) ( - ) Einband ( - ) Titelseite ( - ) Impressum ( - ) Flandern ( - ) Vorwort ([1]) Die Eroberung von Lüttich (1) [2 Abb.]: (1)Der große Augenblick des Einmarsches in Feindesland! (2)Die Regimenter liegen am Abend des 5. August in weitem Halbkreis um die Fortlinie. In dem Ernst der Gesichter prägt sich die Spannung des bevorstehenden Gefechts aus. (1) [2 Abb.]: (1)Der nächtliche Kampf in brennenden Dörfern entschleiert dem Soldaten hier zum ersten Male das grausige Gesicht des Krieges. (2)Einer einzigen Kolonne glückt der Einbruch in die Festung. In fieberhafter Eile wird schwerstes Geschütz gegen die Forts in Stellung gebracht, um den Eingeschlossenen Hilfe zu bringen. (2) [3 Abb.]: (1)Fort Liers. In einem gewaltigen Betonklotz sind vier Panzerkuppeln eingebettet; eine Anlage, die unverwundbar schien. (2)Fort Loncin. Teile des Forts sind durch die deutsche Beschießung in ein Trümmerfeld verwandelt; andere, dicht daneben liegende Teile sind von der Geschoßwirkung fast unberührt geblieben, ein Zeichen für die Treffgenauigkeit der schweren Geschütze. (3)Das Geschütz war stärker als Panzer und Beton! Die Forts mußten Kapitulieren. - Wall und Graben eines gestürmten Werkes. Voll Staunen betrachten die deutschen Soldaten die zerschmetternde Wirkung der 42-cm-Granate. (3) [2 Abb.]: (1)Der Justizpalast, im 16. Jahrhundert als Residenzschloß des Fürstbischofs erbaut, im 18. Jahrhundert erneuert, würde für kurze Zeit Hauptsitz der militärischen Verwaltungsbehörde. (2)Hof des Justizpalastes in Brüssel nach der Besetzung. Er gehört zu den bedeutendsten Baudenkmälern Brüssels. (4) Der Durchmarsch durch Belgien im August 1914 (5) [2 Abb.]: (1)Durch die bei Lüttich geschlagene Bresche strömten um die Mitte des August die 1. und 2. deutsche Armee nach Belgien hinein. (2)Marschieren! - Marschieren! (5) [3 Abb.]: (1)Nicht selten kam es zu erbitterten Ortskämpfen mit der aufständischen Bevölkerung, deren völkerrechtswidriges Verhalten strenge Strafmaßnahmen notwendig machte. - Im Franktireurkrieg in Brand geratenes Dorf. (2)Unsere vorrückenden Truppen begegneten überall flüchtender Zivilbevölkerung. (3)Auf Schubkarren führen die heimatlos Gewordenen ihre ärmliche Habe mit sich. - Ein trauriges Bild des erbarmungslosen Krieges. (6) [2 Abb.]: Am 20. August wurde Brüssel besetzt, das Sitz des Generalgouverneurs von Belgien wurde. Hier liefen während des ganzen Krieges die Fäden der Verwaltung zusammen. (1)Auf dem Marktplatz vor dem Rathaus. (2)Die deutsche Wache vor dem Brüsseler Rathaus. (7) [2 Abb.]: (1)Namur. Blick von der Zitadelle auf das tief eingeschnittene Maastal mit seinen bewaldeten Hängen. Teile der Stadt sind durch die Belagerung zerstört worden. (2)Maubeuge, Fort Boussoir. Wirkung eines 42 cm-Treffers auf eine Panzerkuppel, deren Deckel abgehoben und fortgeschleudert ist. (8) [2 Abb.]: Rastlos weiter geht der Marsch, nach Frankreich hinein. Immer länger werden die rückwärtigen Verbindungen zu den Proviant- und Munitionsdepots der Heimat. Die Kolonnen haben schwere Arbeit. (2)Am härtesten sind die Anforderungen an die Infanterie. Die ungeheure Spannung der Lage erlaubt keine Ruhe und Schonung. Todmüde sinken die Soldaten bei jeder Rast zu Boden. (9) Die Eroberung Antwerpens im Oktober 1914 (10) [2 Abb.]: (1)Einschlag einer 42-cm-Granate im Fort de Wavre St. Catherine. Man erkennt die klare Linie der Wallböschung rechts und links vom Einschlag und die Panzerkuppeln. (2)Vor dem Sturm auf Fort de Wavre. Die Sturmkolonne hat in einem riesigen, anscheinend von einem 42-cm-Geschoß herrührenden Granattrichter Deckung genommen und erwartet das Signal zum Vorbrechen. Einige Leute sind mit Brandröhren zum Ausräuchern der Grabenwehren ausgerüstet. Der offizier trägt noch den langen Degen. Haltung und Gesichtsausdruck der Mannschaften ist für die Lage sehr bezeichnend. (10) [2 Abb.]: (1)Sturm auf das Fort de Wavre. Über den Wassergraben des Forts sind von den Pionieren tragbare Schnellbrücken geschoben für den Übergang der Infanterie. In der Mitte der Wallböschung sammelt sich der Sturmtrupp, um geschlossen in das Innere des Forts einzubrechen. Links daneben eine außer Gefecht gesetzte Panzerkuppel. (2)Zertrümmerter Panzerbeobachtungsturm. Ein einziger Volltreffer hat genügt. (11) [2 Abb.]: (1)In den Straßen, die zum Hafen hinabführen, einst von Seeleuten aus aller Welt belebt, ist es still geworden. Der herrliche Turm der Kathedrale ist das stolze Wahrzeichen der reichen alten Handelsstadt. (2)Teil des Hafens an der Schelde mit Blick auf die Kathedrale. (12) Der Vormarsch der neuen Reservekorps nach Flandern (13) [Abb.]: Marschrast. Die jungen Soldaten wußten noch nichts von dem furchtbaren Ernst des Krieges, der sie an der Yser und vor Ypern erwartet. (13) [2 Abb.]: (1)Gent. Blick von der St.-Michaels-Brücke auf die St.-Nikolaus-Kirche und den Belfried, (2)Marktplatz in Courtrai. (14) [2 Abb.]: Das prachtvolle gotische Rathaus in Oudenaarde legt Zeugnis ab von dem einstigen Reichtum selbst der kleineren flandrischen Städte. (2)Belgische Flüchtlinge kehren zurück. Charakteristisch ist die Art, wie das schwere belgische Pferd ohne Deichsel an losen Ketten vor den Wagen gespannt ist. (15) [2 Abb.]: (1)Brügge, in früheren Jahrhunderten Mittelpunkt des Welthandels im nördlichen Europa, heute eine stille verträumte Stadt, der die altertümlichen Bauten und zahllose Kanäle einen einzigartigen Zauber verleihen. - Der Marktplatz mit den vom Belfried überragten "Hallen". (16) An der belgischen Küste (17) [2 Abb.]: (1)Schützengräben in den Dünen bei Zebrügge nahe der holländischen Grenze. Der Strand ist durch Buhnen gegen die Gewalt der Fluten geschützt. Ins Meer hinaus geführte Dämme sichern den Kanal gegen Versandung. Hinter den Dünen breitet sich eine fruchtbare Landschaft. - Die Aufnahme stammt von 1917. (2)Ein Seekanal verbindet Brügge mit dem Seehafen Zeebrügge. (17) [3 Abb.]: (1)Am Meer. - Badende Soldaten. (2)Das Weltbad Ostende wurde ohne Widerstand besetzt. Auf den Terrassen der Luxushotels vergessen die Soldaten für kurze Stunden den Ernst des Krieges. (3)Aber bald ändert sich auch hier das Bild. Die Ostender Strandpromenade, einst Treffpunkt der eleganten Welt, wird ein Teil der Küstenkampffront. (18) [2 Abb.]: (1)Küstenverteidigung bei Ostende. Von Marinesoldaten besetzte Stellungen in den Dünen. (2)Matrosenartillerie. - Vier Jahre lang hielten die deutschen schweren Geschütze die englische Flotte von der belgischen Küste fern. (19) [2 Abb.]: Küstenbatterie Kaiser Wilhelm II. bei Knocke. (1)Eine gewaltige Anlage mit Betonunterständen und Panzerschutz und mit Gleisanschlüssen für den Munitionstransport. Vor der Batterie ein Drahthindernisstreifen. Weiter vorwärts, hier nicht mehr sichtbar, Infanterieanlagen, durch Annäherungswege mit der Batterie verbunden. (2)Aufbau einer Küstenbatterie, aus der Nähe gesehen. Die unter Panzerlafette stehenden Geschütze sind im Halbkreis drehbar und durch mächtige gemauerte und betonierte Schulterwehren gegen Schrägfeuer geschützt. Hinter den Geschützen läuft das Förderbahngleis für den Munitionstransport. Die Geschützstände stehen auf Kasematten für die Unterbringung der Mannschaften und der Munition. (20) [2 Abb.]: Deutsche Torpedoboote und U-Boote vor Zebrügge. (21) [2 Abb.]: (1)Rundbild vom Lombardzyde. (2)Rundbildaufnahme des Geländes zwischen Nieuport und Nieuport Bad. Im Vordergrund der Groot Noord Nieuwland Polder mit der durch den Durchstich des Yserdammes hervorgerufenen Überschwemmung. Die deutschen Stellungen laufen durch die Zuckerfabrik, die französischen liegen an der Baumlinie hinter der Polder Ferme. (22 -23) Der Kampfraum an der Yser (24) [2 Abb.]: (1)Große Yserschleuse bei Nieuport. Infolge der Zerstörung der Schleusen strömte das Meerwasser ungehindert in das teilweise unter dem Meeresspiegel liegende Land ein. Der aus dem Schleusenbecken in der Mitte des Bildes nach oben rechts führende Wasserlauf stellt die Verbindung zum Meer her; die nach unten und nach links führenden Wasserläufe sind Kanäle und schiffbar gemachte Flußläufe, die in das Innere des Landes gehen. Das Bild ist 1915 aufgenommen. Die Zerstörungen um Nieuport sind bereits sehr beträchtlich. (2)Immer mehr füllte sich die Yserniederung mit Meerwasser. Nur die auf Dämmen führenden Straßen boten noch Verkehrsmöglichkeiten. Neben dem Fahrdamm läuft, ein in der Flandrischen Landschaft häufiges Bild, eine Kleinbahn. Charakteristisch für Flandern sind die schiefgeneigten Baumreihen. (24) [2 Abb.]: Die steigende Wasserflut machte die Fortsetzung des Angriffs schließlich unmöglich. In kurzer Zeit war ein weitausgedehntes Sumpfgebiet entstanden. (25) [2 Abb.]: (1)Selbst die Kanalböschungen mußten, um Schutz zu gewinnen, erhöht werden. Im Vordergrund eine behelfsmäßige Kanalbrücke, hinten ein langer über die Wasserfläche führender Laufsteg. (2)Schräge Ballonaufnahme aus dem Überschwemmungsgebiet. Die dunklen Flächen sind trockengebliebenes Land. (26) [2 Abb.]: (1)Senkrechte Fliegeraufnahme vom Überschwemmungsgebiet. Die Verteilung von Wasser und Land ist deutlich zu erkennen. - Der helle Strich von links oben nach rechts unten ist eine Chaussee. Die dünnen Linien sind Laufstege, die zu den Stützpunkten (Werften) führen. In der rechten unteren Ecke ein zur Verteidigung eingerichtetes Dorf mit vielen Geschoßeinschlägen; in der linken ein Fluß, an dessen Ufern befestigte Häusergruppen stehen. (2)Englisches Arbeitskommando im Überschwemmungsgebiet. (27) [2 Abb.]: (1)Das zerstörte Rathaus in Dixmuiden, 1917 aufgenommen. Die edlen architektonischen Formen sind selbst aus den Trümmern noch deutlich erkennbar. (2)Straße am Kanal in Dixmuiden. - Aufnahme von 1916. (28) Der Kampfraum um Ypern (29) [2 Abb.]: (1)Vorkriegsaufnahme der Tuchhalle und der Kathedrale St. Martin in Ypern. Diese beiden Meisterwerke der gotischen Baukunst Flanderns hat der Weltkrieg bis auf spärliche Reste vernichtet. Heute ist die Kathedrale nach den alten Plänen wieder vollständig aufgebaut. (2)Blick aus dem Fesselballon auf das brennende Ypern. (29) [3 Abb.]: (1)Rundbild von Ypern vom Juni 1915. Die Aufnahme ist von Höhe 60, nördlich Hollebeck, gemacht. Am unteren Rand des Bildes ist die Brustwehr des deutschen Schützengrabens sichtbar, links in der Mitte das feindliche Drahthindernis; dahinter maskierte Schützengräben. Die Raumverhältnisse sind durch die Fernaufnahme stark verschoben. Die Entfernung bis Ypern beträgt etwa 7 km. (2)Fliegeraufnahme von Ypern aus dem Jahre 1915. In der Mitte die Tuchhalle mit dem Belfried, dahinter die Kathedrale. Die ganze Stadt ist schon fast ausgebrannt. Nur die Umfassungsmauern stehen noch. (3)Ypern im Jahre 1917. Oben in der Mitte ein Teil der Tuchhalle, links daneben die Kathedrale (Turmseite). Die Umfassungsmauern der Gebäude sind durch die ständige Beschießung größenteils eingestürzt. In der linken und rechten Ecke mächtige Erdtrichter, wahrscheinlich von schweren Fliegerbomben herrührend. (30 - 31) [2 Abb.]: (1)Unterstände im Damm des Yserkanals (Innenseite). Die Kanalwand ist durch Faschinen befestigt. Ein Bohlenweg stellt die Verbindung her. (2)Flandrischer Kanal. Die Schleuse (unten) ist zerstört. Vier Brücken stellen auf der kurzen Strecke schnellen Übergang sicher. (32) [Abb.]: Die zerstörte Kirche von Langemarck. (33) [2 Abb.]: (1)Deutsche Betonunterstände bei Langemarck, die alle Stürme der Materialschlachten überdauert haben, dienten nach dem Kriege den Bauern als Geräteschuppen. (2)Ehrenhof in der Gedächtnishalle auf dem deutschen Gefallenenfriedhof bei Langemarck, den die deutsche Studentenschaft im Jahre 1932 unter Verwendung der alten Betonunterstände errichten ließ. (34) [2 Abb.]: Das stark zerschossene "Polygonwäldchen" südöstlich Ypern, einer der Brennpunkte des Kampfes. (35) [2 Abb.]: Englische und deutsche Schützengräben bei Zonnenbeke im Jahre 1915. (36) [2 Abb.]: (1)Paschendaele vor Beginn der Flandernschlacht 1917. Um diese Zeit standen noch Trümmer des Dorfes. Die Straßenzüge sind deutlich erkennbar. (2)Becelaire. Man erkennt die ganz flache Bodenwelle, wie sie für diese Landschaft charakteristisch ist. Nach dem oberen und linken Rand des Bildes zu fällt das Gelände ab und bildet dort eine flache Mulde. Die Schützengräben und Annäherungswege um Kirche und Dorf zeichnen sich deutlich ab. (37) [Abb.]: Gutausgebauter Schützengraben im Park des Schlosses Hooge, östlich Zillebeke. (38) [2 Abb.]: (1)Im Houthulsterwald Anfang 1917. Trotz der Verwüstungen sind noch Schützengräben und Annäherungswege vorhanden, die eine geregelte Gefechtstätigkeit ermöglichen. (2)Betonunterstand in Gegend Hollebeke. Da die Anlage von Unterständen in dem versumpften flandrischen Boden je länger je mehr unmöglich wurde, war man gezwungen, auf dem gewachsenen Boden mächtige Betonflötze (Bunker) zu errichten. (39) [2 Abb.]: (1)Meilenlange Bohlenstraßen wurden gebaut, um der Kampffront Verpflegung und Kampfgerät zuführen zu können. So entstand ein ganz neues Wegenetz, eine Glanzleistung deutscher Pioniere. (2)Außerhalb der Bohlenwege war in dem Trichterfeld ein Verkehr von Fahrzeugen vielfach gar nicht mehr möglich. (40) [2 Abb.]: (1)Im Wytschaetebogen. - In dem Höhengelände südlich Ypern wurden die riesigen bei den englischen Sprengungen entstandenen Trichter zu Stützpunkten ausgebaut. (2)Auf der anderen Seite des Stacheldrahts (41) Die Schlacht in Flandern 1917 (42) [2 Abb.]: (1)Trommelfeuer auf den deutschen Stellungen bei Zillebeke. Dieser Geschoßhagel hielt ohne Unterbrechung Tage und Wochen an, bis endlich der Infanterieangriff begann. - Der schwarz-Weiße Strich ist ein Teil des Flugzeugs. (2)Stellung im Trichtergelände vor dem Trommelfeuer. Es besteht noch eine Art durchlaufender Graben. Zahlreiche Trampelwege führen nach vorwärts und rückwärts. Links oben ein Förderbahngleis. Der Platz in der Mitte ist anscheinend Stapelplatz für Pioniergerät; auf seiner rechten Seite ein gut getarnter Bunker. (42) [2 Abb.]: (1)Flandrisches Trichterfeld. Der Soldat muß sich zwischen den Trichtern mühsam seinen Weg suchen, bis zu den Knien im Morast watend, stets in Gefahr, in einem Trichter zu versinken. In dunkler Nacht und unter schwerem Feuer steigert sich das Grausen einer solchen Wanderung ins unvorstellbare. (2)Trichterstellung während der Flandernschlacht. Es gibt keine zusammenhängenden und durchlaufenden Gräben mehr, sondern nur noch einzelne Maschinengewehrnester und Postenlöcher (auf dem Bild an der dunkleren Färbung erkennbar). In ihnen lagen die Mannschaften halb im Wasser und Schlamm, wochenlang der Wirkung der Artillerie und der Infanterieflieger schutzlos preisgegeben. - Die drei von rechts oben nach links unten führenden dunklen Striche deuten noch die ursprüngliche Grabenanlage an, die jedoch völlig aufgegeben ist. (43) Die Erstürmung des Kemmel im April 1918 (44 - 45) [3 Abb.]: (1)Blick aus der Gegend nordöstlich Armentières auf den Kemmel. (2)Die Artillerievorbereitungen für den Sturm auf den Kemmel: Vergasung der feindlichen Artilleriestellungen und Beobachtungsstellen. Die in der Bildmitte schwarz erkennbaren feindlichen Infanteriestellungen weisen vorläufig nur wenig Beschuß auf. (3)Rundbild vom Kemmelgebiet, aufgenommen vom Straßenkreuz östlich Nieuwekerke. Man erkennt, daß es sich um einen ziemlich flachen, mit schütterem Wald bedeckten Höhenzug handelt, der indessen einen umfassenden Überblick über das Gelände südlich Ypern gewährt. Links im Walde zahlreiche Wellblechbaracken. Auf dem rechten Teil des Bildes sind Stellungen sichtbar. (44 - 45) [2 Abb.]: (1)Die ganze Feuervorbereitung dauerte nur wenige Stunden, war dafür aber von ungeheurer Stärke. - Das Bild zeigt die höchste Feuersteigerung. Der ganze Berg liegt unter einem Orkan, bei dem die einzelnen Einschläge nicht mehr erkennbar sind. (2)An der Vormarschstraße. (46) [2 Abb.]: (1)Schnell ausgehobene Gräben boten geringen Schutz. - Meldegänger am Hang des Kemmel. (2)Der Kemmel nach dem Sturm. - Ein riesiges Trichterfeld, in dem die Stellungen kaum noch erkennbar sind. (47) [Abb.]: Am Ortseingang des wiedererstandenen Langemarck. (48) [3 Karten]: (1)Westflandern (2)Belgien (3)Sprachgebiete von Belgien ( - ) Arras - Somme - St. Quentin ( - ) Vorwort ([1]) [Abb.]: Das Industriegebiet von Lille bildete die Grenze zwischen den Kampfräumen Flandern und Lens - Arras. - Die Stadt Lille, die seit Herbst 1914 nahe hinter den deutschen Linien lag, erlitt verhaltensmäßig nur geringe Zerstörungen. (1) [2 Abb.]: (1)Amiens, die alte Hauptstadt der Pikardie, sah nur beim Vormarsch 1914 deutsche Truppen in ihren Mauern. Während des späteren Stellungskrieges lag es weit vor der deutschen Front. - Die herrliche Kathedrale blieb unbeschädigt. (2)Marktplatz von Cambrai. - Die Stadt geriet nur 1917 in der Tankschlacht von Cambrai in den Brennpunkt der Kämpfe. (2) [2 Abb.]: (1)In der Schlacht von St. Quentin warf die deutsche 2. Armee in den letzten Augusttagen 1914 den bereits bei Charleroi geschlagenen Feind erneut zurück. Im späteren Stellungskrieg hatte die Stadt zeitweise schwer unter dem Krieg zu leiden. (2)Péronne war während der Sommeschlacht einer der Hauptpfeiler der deutschen Front. Die Stadt wurde beim Rückzug in die Siegfriedstellung dem Feind überlassen, in der Großen Schlacht in Frankreich im Frühjahr 1918 aber zurückerobert. (3) [2 Abb.]: (1)Sommelandschaft bei Cléry nordwestlich von Péronne. Die Somme verläuft hier in einer breiten sumpfigen Niederung zwischen flachen Hügeln. (2)Landschaft bei Arras. Das Bild ist von den Stellungen bei Beaurains aus mit der Blickrichtung von Süden nach Norden aufgenommen. (4 - 5) Die Schlacht bei Arras (6 - 7) [2 Abb.]: Das Hügelland des Artois fällt zwischen Arras und Lens mit einer deutlichen Stufe nach Westen zur flandrischen Ebene ab. Um die Abhänge bei Farbus, Vimy, Souchez, die im Herbst 1914 von den Deutschen besetzt worden waren, wurde jahrelang unter ungeheurem Einsatz von Menschen und Material gekämpft. Erst im Jahre 1917 wurden die Deutschen endgültig von den Hängen heruntergedrängt. - Blick von Liévin auf Schloß und Wald von Noulette. (2)Die Kämpfe bei Lens-Souchez, spielten sich vielfach mitten zwischen den Schachtanlagen und Geröllhalden und im Straßengewirr der Arbeiterkolonien ab. Sie erhielten dadurch ein ganz besondereres Gepräge. - Der Schacht 6, südlich von Angres. (6 - 7) [Abb.]: Marktplatz und Kirche in Lens vor dem Beginn der großen englischen Offensive beiderseits von Arras im April 1917. (8) [2 Abb.]: (1)Der gleiche Platz nach der Schlacht, in deren Verlauf die feindlichen Linien bis unmittelbar an Lens heranrückten. (2)Die Ruinen der Schlachtanlagen mit gespenstisch in die Luft ragenden Maschinen gaben der Landschaft ihre besondere Note. (9) [2 Abb.]: (1)Rundblick auf die Lorettohöhe, einen schmalen von Südost nach Nordwest sich hinziehenden Bergrücken westlich Lens mit einer Notre Dame de Loretto genannten Wallfahrtskapelle, die vom Herbst 1914 bis zum Herbst 1915 im Brennpunkt der Kämpfe bei Arras stand. - Das Bild ist von der östlich der Lorettohöhe gelegenen Gießlerhöhe aufgenommen worden. (2)Kampfgelände vor der Siegfriedstellung, nordwestlich St. Quentin. Blick vom Standpunkt 500 m östlich St. Emilie nach Südwesten auf Villers-Faucon und Roisel. - Das Bild wurde im Mai 1918, nach der Großen Schlacht in Frankreich, aufgenommen. (10 -11) [2 Abb.]: (1)Um Schußfeld für die Stellungen zu schaffen, die seit dem Frühjahr 1917, nach der Arrasschlacht, durch den Westteil von Lens führten, wurde durch ausgedehnte Sprengungen eine breite Lücke mitten durch das Häusergewirr geschlagen. (2)Die neben den Schächten auftragenden Schlackenpyramiden wurden zu Hauptstützpunkten der Verteidigung ausgebaut. (12) [2 Abb.]: (1)Das Rathaus von Arras, mit seinem hochragenden Belfried, eine der schönsten Bauten Frankreichs, vor der Zerstörung. (2)Die Ruinen des Rathauses, nachdem Arras durch jahrelange Beschießung zum großen Teil in Trümmer gesunken war. (13) [2 Abb.]: (1)Das zerstörte Souchez. Im Hintergrund der Hang der Lorettohöhe. (2)Sehr schwere Kämpfe spielten sich auch weiter nördlich am La-Bassée-Kanal ab. - Fliegerbild vom Kampfgelände am Kanal. (14) Die Sommeschlacht (15) [2 Abb.]: (1)Schwere englische Artillerie in Feuerstellung auf dem Sommeschlachtfeld. (2)Englische Munitionskolonne. Bei dem gewaltigen Munitionsverbrauch hatten die Kolonnen große Arbeit zu leisten. (15) [2 Abb.]: (1)Im Kampfgebiet an der Somme. Das Gelände ist durch das Trommelfeuer vollkommen zerstampft. Die Bodenbewachsung und - bedeckung ist ganz verschwunden. Die deutschen Gräben sind nur noch in schwachen Umrissen zu erkennen. (2)Zum Durchbruch kam es trotzdem nicht. Die deutschen Reserven setzten sich in dem Trichtergelände immer wieder fest. (16) [2 Abb.]: (1)Eingreifdivisionen standen hinter den Kampflinien bereit, um sich dem Feind im Gegenangriff entgegenzuwerfen. (2)Kampfgelände bei Maurepas. (17) [2 Abb.]: (1)Der Wald von Thiepval, nordöstlich Albert. (2)Kampfgelände zwischen Combles und Morval. (18) [2 Abb.]: (1)Kampfgelände bei Cléry. (2)Truppenverbandplatz hinter der Front. (19) [2 Abb.]: (1)Der Weg nach "vorn" führte an zusammengeschossenen Munitionswagen und an Toten vorbei, die das Feuer gefaßt hatte. (2)Straße in Bapaume. Die Kampflinie rückte im Laufe der Kämpfe bis dicht an die zusammengeschossene Stadt heran. (20) [2 Abb.]: (1)Ebenso wie Baupame wurde auch Péronne während der Schlacht zerstört. Die Kathedrale fiel der Beschießung zum Opfer. (2)Englische Reserven auf dem Vormarsch zur Front. (21) [2 Abb.]: (1)Die Trümmer von Chaulnes, des südlichen Eckpunktes der deutschen Stellungen in der Sommeschlacht. (2)Platz vor der Kathedrale von Péronne. (22) [2 Abb.]: (1)Je tiefer die angreifenden Engländer und Franzosen in das völlig zerstörte Gelände eindrangen, um so schwieriger gestalteten sich die rückwärtigen Verbindungen. - Wegeausbesserungen hinter den englischen Stellungen bei Guillemont. (2)Als die Schlacht im November 1916 zu Ende ging, hatten die Angreifer nur einen schmalen Streifen von wenigen Kilometer Tiefe gewonnen. Dieser Raum war mit dem Blut von mehr als einer Million Toter und Verwundeter getränkt. (23) Die Siegfriedstellung (24 - 25) [3 Abb.]: (1)Noyon. Im Hintergrund die Türme der Kathedrale. Der weit nach Südwesten auspringende Bogen von Noyon wurde beim Rückzug in die Siegfriedstellung aufgegeben. (2)Bei La Fère die Stellungen auf das Westufer der Oise vorgeschoben und bildeten dort einen Brückenkopf. (3)Oiselandschaft nördlich von La Fère. Das durch Flußanstauungen weithin überschwemmte Gelände gewährte den deutschen Stellungen wirksamen Schutz. (24 - 25) [2 Abb.]: (1)Brand und Sprengungen in dem wenige Kilometer vor der Siegfriedstellung, westlich von La Fère, gelegenen Chauny. (2)Besonderen Wert legte man auf die Zerstörung der Bahnanlagen. - Sprengung an der Bahnstrecke Chauny - Noyon. (26) [2 Abb.]: (1)Um dem Feind jede Unterkunftsmöglichkeit zu nehmen, mußte eine größere Anzahl an Dörfern niedergelegt werden. (2)Alles Gerät und alle Vorräte, die für die Kriegführung irgendwie von Nutzen sein konnten, werden zurückgeschafft. (27) [3 Abb.]: (1)St. Quentin im Januar 1917, also noch vor dem Rückzug in die Siegfriedstellung. Die Stadt befand sich um diese Zeit in völlig unversehrtem Zustande. (2)Durch den Rückzug in die Siegfriedstellung geriet St. Quentin in die vorderste Kampflinie und wurde durch die französische Beschießung allmählich zerstört. Blick auf die ausgebrannte Kathedrale. Rechts auf dem Bilde ein Einschlag. (3)Im sterbenden St. Quentin: Die Straßen verwandeln sich durch Beschießung und Brände allmählich in Schutthaufen. Im Hintergrunde des Bildes ist, von der Seite gesehen, das durch seine reiche Architektur berühmte Rathaus sichtbar. (28 - 29) Die Tankschlacht bei Cambrai. (30) [Abb.]: Feindlicher Tankhafen hinter der Front. Die mit Lagerräumen und Reparaturwerkstätten ausgestatteten Sammelstellen dienten auch als Exerzierplätze. Die Tankspuren lassen die Beweglichkeit und Wendigkeit der Tanks erkennen. (30) [2 Abb.]: (1)Der Marktplatz von Cambrai. Die Stadt wurde durch die Tankschlacht aus ihrer bisherigen Ruhe heftig aufgeschreckt. (2)Englische Tanks im Abwehrfeuer deutscher Geschütze und Minenwerfer. Ein großer Teil wurde kampfunfähig gemacht. (31) [2 Abb.]: (1)Durch das deutsche Abwehrfeuer kampfunfähig gemachte und liegengebliebene Tanks. - Auf der linken Bildseite ist ein in den Graben seitlich abgerutschter Tank erkennbar. Ein anderer liegt im Trichtergelände (Bildmitte). Die kreisrunde Spur auf der rechten Bildseite läßt darauf schließen, daß sich hier ein Tank völlig um seine eigene Achse gedreht hat. (2)Die schwersten Kämpfe spielten sich im Bourlonwald westlich von Cambrai ab. - Ein durch Volltreffer vernichteter Tank. (32) [2 Abb.]: (1)Auf der großen Straße Bapaume - Cambrai drangen die englischen Tanks bis Fontaine, hart westlich Cambrai, vor. (2)Tankabwehrgeschütz in Feuerstellung. - Das leichte Geschütz erwies sich bis zum Kriegsende als bestes Tankabwehrmittel. (33) Die Große Schlacht in Frankreich und die Armentières-Offensive im Frühjahr 1918 (34) [2 Abb.]: (1)Eine gewaltige Artillerie wurde bereitgestellt, um die Verteidigung zu lähmen. - Mörserbatterie geht in Stellung. (2)Die Geheimhaltung des Angriffsplanes war von entscheidender Wichtigkeit. - Gut getarntes deutsches Langrohrgeschütz. (34) [2 Abb.]: Oben und unten: Die Wirkung des straff zusammengefaßten deutschen Artillerie- und Minenwerferfeuers war außerordentlich stark; sie reichte meist aus, um der Infanterie den Durchbruch durch die feindlichen Stellungen zu ermöglichen. (35) [2 Abb.]: Oben und unten: Dicht hinter der Infanterie überschritt ein Teil der Artillerie die feindlichen Stellungen. Es bedurfte des Einsatzes alle Kräfte, um die Geschütze über das Gewirr der Gräben und Hindernisse hinwegzubringen. (36) [2 Abb.]: (1)Zum ersten Mal seit Herbst 1914 wurden auch die höheren Stäbe wieder beweglich. Divisionsstab auf dem Gefechtsfeld. (2)Das Kampffeld war bedeckt mit Schützenlinien und Kolonnen, die hinter dem weichenden Feind zur Verfolgung antraten. (37) [2 Abb.]: (1)Deutsche Marschkolonne in St. Quentin. (2)In Templeux. (38) [2 Abb.]: (1)Vor Ham. (2)Im alten Kampfgebiet der Somme. (39) [2 Abb.]: (1)Auch die hohen Stäbe mußten schließlich ihre Quartiere nach vorn verlegen. Quartierwechsel eines Armeekommandos. (2)Tausende von Geschützen und Minenwerfer fielen in die Hand der Deutschen. Sie säumten überall die Straßenränder. (40) [Abb.]: Unendliche Massen von Muntion und Kriegsgerät, die nicht geborgen werden konnten, bedeckten das weite Schlachtfeld. (41) [2 Abb.]: (1)In den eroberten englischen Magazinen fanden die ausgehungerten deutschen Soldaten reiche, hochwillkommenen Beute. (2)Auf dem Marktplatz in Ham. (42) [2 Abb.]: (1)Die englischen Gefangenen leisteten beim Rücktransport von Verwundeten aus der Kampflinie sehr erwünschte Hilfe. (2)Rast deutscher Truppen in Bethencourt. (43) [2 Abb.]: (1)Im eroberten Montdidier. Die Stadt, die bisher wenig gelitten hatte, geriet jetzt mitten in die Hauptkampfzone. (2In rastloser Verfolgung wurde das Sommeschlachtfeld des Jahres 1916 durchschritten. Schon gelangte der Angriff in ein Gebiet, das bisher vom Kampf noch kaum berührt war. - Kampfgelände bei Moreuil an der Avre, südöstlich Amiens. (44) [2 Abb.]: (1)Au & Noyon kam wieder in den Bereich der Kämpfe. Die herrliche Kathedrale geriet durch das Artilleriefeuer in Brand. (2)Endlich erlahmte die Kraft des deutschen Vormarsches an dem wachsenden Widerstand der in der letzten Minute unter den einheitlichen Oberbefehl Generals Foch gestellten feindlichen Armeen. - Der blutige Weg, der von St. Quentin bis dicht an Amiens herangeführt hatte, endete schließlich doch wieder in der hoffnungslosen Öde des Stellungskrieges. (45) [2 Abb.]: (1)Die Bereitstellung der Truppen und das erste Vorgehen litten unter der Ungunst des tiefliegenden Angriffsgeländes. (2)Das während des Angriffs vergaste Armentières wurde am 11. April besetzt. - Deutsche Truppen auf dem Marktpatz. (46) [2 Abb.]: (1)Mitten zwischen den Häuserreihen der Stadt hatten die Engländer ihre sehr geschickt getarnten Batterien aufgestellt. (2)Estaires und Bailleut konnten noch genommen werden. Dann erlahmte die Offensive. - Fliegeraufnahme von Estaires. (47) [2 Abb.]: (1)Neue Dörfer sind emporgewachsen. Freundlich, als wüßten sie nichts mehr vom Krieg, grüßen sie aus der Landschaft. (2)Das Kriegsgerät findet heute vielfach Verwendung: Bunker dienen als Keller, Wellblechbaracken als Ställe. (48) [2 Abb.]: (1)Der eine deutsche Kriegerfriedhof auf der Vimyhöhe trägt schlichte schwarze Holzkreuze für 41 000 Gefallene. (2)Gegnüber leuchten in unendlichen Reihen die weißen Grabsteine der in fremder Erde ruhenden Söhne Großbritanniens. (49) [Abb.]: Das Ehrenmal, das deutsche Soldaten im Kriege ihren toten Kameraden in St. Quentin errichteten, steht nicht mehr. Aber die Dankbarkeit des Vaterlandes ist den an der Somme und Arras gebliebenen Söhnen gewiß. (50) [3 Karten]: (1)Somme-Aisne (2)Die Kämpfe bei Arras (3)Der französ.-engl. Angriff an der Somme 1916 ( - ) Die Aisne - Champagne - Front ( - ) Vorwort ([1]) [Abb.]: Die Kathedrale von Reims, eine der schönsten gotischen Kirchen Frankreichs, seit dem 12. Jahrhundert Krönungsstätte der französischen Könige, wurde im Weltkrieg durch Beschießung und Brand schwer beschädigt. Sie wird in ihrer alten Gestalt wieder hergestellt. (1) [2 Abb.]: (1)Dinant. Auf steilem Felsen über dem Fluß liegt die veraltete Zitadelle, an ihrem Fuß erhebt sich die Kathedrale. (2)Givet. Die auf dem Westufer der Maas gelegenen Befestigungen ergaben sich rasch nach Einsatz schwerer Geschütze. (2) [2 Abb.]: (1)Sedan. Die Maashöhen beiderseits der Stadt konnten am 25. August 1914 erst nach hartem Gefecht genommen werden. (2)Charleville. Die Doppelstadt Charleville-Mézières war später jahrelang Sitz der deutschen Obersten Heeresleitung. (3) [2 Abb.]: (1)Der Marsch der 3. Armee führte über Rethel. Die Stadt wurde teilweise zerstört. Die Kathedrale blieb unversehrt. (2)Die Festung Reims bereitete keinerlei Aufenthalt. - Rastende deutsche Truppen auf dem Platz vor der Kathedrale. (4) [2 Abb.]: (1)Die 4. Armee marschierte westlich der Argonnen über Vouziers. - Die Stadt wurde im letzten Kriegsjahr halb zerstört. (2)Am Schicksalsfluß, der Marne, wandte sich das Kriegsglück. Marnelandschaft zwischen Château Thierry und Epernay. (5) [3 Abb.]: (1)Rundbildaufnahme vom Ostrand des Argonner Waldes. Blickrichtung von Norden nach Süden. Am unteren Bildrand sind die durch die Kämpfe hervorgerufenen, quer durch den Wald sich hinziehenden Verwüstungen deutlich zu erkennen. (2)Um den steil über das umliegende Gelände emporragenden Vauquois, am Ostrand der Argonnen, wurde besonders heftig gekämpft. - Das Bild ist vom Westrand des Cheppywaldes aus aufgenommen. (3)Der Minenkrieg spielte in den Kämpfen um den Vauquois eine besondere Rolle. Der Gipfel des Berges war durch eine Kette der Minensprengungen vollkommen zerrissen. (6 -7) [2 Abb.]: (1)Varennes. - In dem wenige Kilometer hinter der Front gelegenen Städtchen liefen die Hauptverbindungen östlich der Argonnen zusammen. Es war auch Ausgangspunkt der wichtigsten Querstraße durch die Argonnen. (2)Ein gewaltiges Denkmal erinnert heute in Varennes an den amerikanischen Angriff zwischen den Argonnen und Verdun, der im Rahmen der allgemeinen Offensive der Entente hier im Herbst 1918 begann. (8) [2 Abb.]: (1)Außerhalb der wenigen Dörfer finden sich in dem Waldgebiet der Argonnen kaum irgendwelche menschlichen Ansiedlungen. Um einige in der Kampffront liegende Jagdhütten, "Pavillons" genannt, wurde besonders heftig gekämpft. (2)Französische Stellung am Bagatelle-Pavillon. Das ungemein dichte Unterholz in den Argonnen verlangte schärfste Aufmerksamkeit gegen überraschende Angriffe. (9) [2 Abb.]: (1)Deutsche Laufgräben im Minen- und Sprengtrichtergelände des Argonner Waldes. (2)Deutsche Reserven hinter der Front in Gegend Binarville. Unmittelbar neben dem Lager war ein Kriegerfriedhof. (10) [2 Abb.]: (1)Besondere Sorgfalt mußte in dem stets feuchten Waldgelände auf den Bau guter Wege verwendet werden. - Die "Halberstädter Straße". (2)Der Weiler Le Four de Paris, eine wichtige Straßenkreuzung im Biesmetal, war Hauptziel der deutschen Angriffe. (11) [2 Abb.]: (1)Oben: Aufgemauerte Stellung. - Die Aufnahme zeigt, mit welcher Sorgfalt die Gräben im Argonnerwald im Laufe der Jahre ausgebaut wurden. - (2)Unten: Hinter den französischen Linien: Quartierleben in einem halbzerstörten Dorf. (12) [2 Abb.]: (1)Heute deckt frisches Grün das Kampfgelände in den Argonnen. Der breite Streifen der Kampfzone ist an den jungen Baumbeständen noch deutlich sichtbar. Jahrzehnte werden vergeben, bis die Narben verheilt sind und der Wald wieder ein gleichmäßiges Bild zeigt. Einzelne abgestorbene Bäume erinnern noch an das Grauen des Krieges. (2)Geht man wenige Schritte vom Weg ab, dann birgt sich unter dem üppigen Wuchs der Pflanzen und Sträucher ein fast undurchdringliches Gewirr von Gräben, Draht, Betondrümmer und Esienstangen. Es scheint bisweilen, als hätten die Truppen dieses Gelände erst vor wenigen Monaten verlassen. (13) [2 Abb.]: (1)Oben: Kampfgelände zwischen Moronvilliers und St. Souplet. - (2)Unten: Französische Reservestellungen bei Perthes. (14) [2 Abb.]: (1)Champagnelandschaft. Das Bild zeigt die Umgebung des aus den Heeresberichten bekannten Ortes Somme Py. (2)Der Stützpunkt "Ulm" bei Souain, wo den Franzosen in der Herbstschlacht in der Champagne ein Einbruch gelang. (15) [2 Abb.]: (1)Champagnerkämpfe: Luftbild vom Vorgehen französischer Reserven durch die Annäherungswege in den vordersten Linien. (2)Französisches Artilleriefeuer im Kampfgelände bei Souain. Die Sturmtruppen warten auf den Befehl zum Angriff. (16) [2 Abb.]: (1)Betonblockhaus am Mont Cornillet, der die Hügelkette Pöhlberg-Keilberg-Hochberg nach Westen zu abschließt. (2)Die gleiche Gegend im Jahr 1935. Die Landschaft zeigt auch heute, nach zwanzig Jahren, noch ein Bild der Verwüstung. (17) [2 Abb.]: (1)Rundbild aus Gegend nordwestlich Moronvilliers (etwa 15 km östlich Reims) nach Süden auf das Höhengelände des Poehlberges, Keilbergs und Hochbergs. Diese beherrschenden Höhen gingen in den Kämpfen im Frühjahr 1917 zum Teil an die Franzosen verloren. (2)Eine wichtige Rolle, besonders für die Artillerie, spielte weiter östlich bei Rouvroy-Massiges der Kanonenberg. - Das Bild ist vom Ballon nördlich Rouvroy mit dem Blick nach Süden aufgenommen und umfaßt den Raum von Minaucourt bis Ville sur Tourbe. (18 - 19) [3 Abb.]: (1)Blick aus Gegend Berru, östlich Reims, auf die Stadt. Im Vordergrund vor dem Wald ist ein Teil der Stellungen sichtbar. Hinter der Stadt steigen die Höhen des Reimser Bergwaldes empor, die ein nicht erreichtes Ziel der deutschen Offensive im Juli 1918 bildeten. (2)Das brennende Reims. - Der größte Teil der Stadt sowie die Kathedrale wurden durch die Kampfereignisse zerstört. (3)Fort Brimont nordöstlich Reims. Von hier aus verliefen die Stellungen hinter dem Aisne-Marnekanal auf Berry-au-Bac. (20 - 21) [2 Abb.]: (1)Blick von den Höhen bei Crouy auf Soissons. Die Stadt lag ebenso wie Reims dicht vor den deutschen Linien und wurde stark zerstört. Im März 1917, bei dem Rückzug in die Siegfriedstellung, wurden die deutschen Linien hier bis Lauffaux zurückverlegt. (2)Rundbild von Höhe 109 nördlich Vailly auf das Aisnetal und die gegenüberliegenden Höhen. Dieser Teil des Kampffeldes ging bei der großen Nivelleoffensive im Frühjahr verloren. (22 - 23) [2 Abb.]: (1)Bis zum Frühjahr 1915 wies das hochgelegene Craonne, wie das Bild zeigt, nur ziemlich geringe Beschädigungen auf. (2)Zwei Jahre später, in der französischen Offensive im Frühjahr 1917, mußte es von den Deutschen preisgegeben werden. (24) [2 Abb.]: (1)Das berühmte Schloß Coucy le Château, nördlich Soissons, galt als eine der schönsten Burgruinen Frankreichs. Es mußte im Frühjahr 1917 gelegentlich des Rückzugs in die Siegfriedstellung aus taktischen Gründen niedergelegt werden. (2)Als im Sommer des Jahres 1918, während der Schlacht bei Soissons und Reims, der Chemin des Dames von den Deutschen zurückerobert wurde, kündeten nur noch schwache Mauerreste von den Dörfern Craonne und La Ville-aux-Bois. (25) [2 Abb.]: (1)Filain, am Nordhang des Chemin des Dames, das im Verlauf der Kämpfe des Jahres 1917/18 völlig zerstört wurde. (2)Blick auf die im Mai 1918 von den Deutschen gestürmten englischen Stellungen am Aisne-Kanal und bei Berry-au-Bac. (26) [2 Abb.]: (1)Blick vom nordöstlichen Ufer der Ailette nach Süden auf den von den Deutschen Ende 1917 geräumten Chemin des Dames. (2)An den Abhängen des Chemin des Dames führen Steinbrüche tief in das Innere des Berges hinein. Die Höhlen, in denen ganze Bataillone und Regimenter Platz fanden, bildeten bombensichere Unterkunftsräume für die Kampfreserven. (27) [2 Abb.]: (1)Fernaufnahme vom Chemin des Dames aus nach Norden auf das hochgelegene Laon mit seiner mächtigen Kathedrale. (2)Blick von den Höhen bei Chermizy, nördlich der Ailette, aus auf den Chemin des Dames zwischen Cerny und La Creute. (28 - 29) [2 Abb.]: (1)Die Sturmtruppen überschreiten auf Schnellbrücken den Ailettebach und stellen sich am Südufer zum Angriff bereit. (2)Offiziere beobachten von der Höhe nördlich Berry-au-Bac das Vorgehen der vordersten Angriffslinien gegen die Aisne. (30) [2 Abb.]: (1)Vor dem Befehl zum Antreten. (2)Der Sturmangriff: Die ersten Gefangenen. - Eines jener nicht häufigen Bilder, die in der vordersten Linie während des Sturmes aufgenommen sind, an die daher in technischer Hinsicht keine großen Ansprüche gestellt werden können. (31) [2 Abb.]: (1)Vorgehen deutscher Infanterie über den Chemin des Dames. - Ohne Aufenthalt erreichte die Strumgruppe das Aisnetal. (2)Ein Maschinengewehrtrupp eilt im Laufschritt zum jenseitigen Rand eines eben eroberten Dorfes. (32) [2 Abb.]: (1)Angriff unter dem Schutz von Nebelbomben auf ein vorher von der eigenen Artillerie sturmreif geschossenes Dorf. (2)Auf dem Weg zur Marne. - Vormarsch durch zerstörtes Gelände. (33) [2 Abb.]: (1)Aus dem Angriffsgelände bei Berry-au-Bac: deutsche Minenwerfer überschreiten die vordersten englischen Stellungen. (2)DerWinterberg bei Craonne nach dem Sturm. (34) [2 Abb.]: (1)Deutsche Reserven marschieren durch Craonelle (südlich Craonne), einen Hauptkampfpunkt auf dem Chemin des Dames. (2)Am Winterberg. (35) [2 Abb.]: (1)Die Verluste des Feindes waren schwer. Lange Züge Gefangener wurden zurückgebracht. (2)Zusammengeschossene französische Artillerie. (36) [2 Abb.]: (1)Deutsches Feldlazarett im Schloß Pinon nördlich von Laffaux. (2)Ein Teil der Einwohner der Kampfzone war in den halbzerstörten Häusern geblieben. (37) [2 Abb.]: (1)Die Stimmung der Truppe war glänzend. Sie glaubte, diesmal sei die Entscheidung errungen. (2)Die Schnelligkeit des deutschen Vormarsches hatte die gründliche zerstörung der Brücken verhindert. (38) [2 Abb.]: (1)Im eroberten Soissons. Schwere Brände wüteten in den Ruinen der Stadt. (2)Auf dem Kirchplatz in Cormicy, südwestlich von Berry-au-Bac. (39) [Abb.]: Immer größer wurde die Beute an Gefangenen und Kriegsmaterial. Gefangenentransport in der Zitadelle von Laon. (40) [2 Abb.]: (1)Am Abend des ersten Angriffstages standen die deutschen Truppen in Fismes an der Vesle. (2)Kurze Rast. - Die Anstrengungen der Truppen, die teilweise über 25 km zurückgelegt hatten, war außerordentlich. (41) [2 Abb.]: (1)Auch an der Vesle vermochten die Franzosen sich nicht zu halten. Die Verfolgung ging südlich des Flusses weiter. (2)Divisionsstab auf dem Gefechtsstand. (42) [2 Abb]: (1)Hinter der Kampffront: Der Verwundetentransport nach der Verwundetensammelstelle erfolgte oft durch Gefangene. (2)Schwere Batterie auf dem Vormarsch. (43) [3 Abb.]: (1)Blick von den Höhen bei Troissy am Südufer der Marne auf das Nordufer. An dieser Stelle erzwangen deutsche Truppen im Verlauf der mit einem Mißerfolg endenden letzten deutschen Offensive beiderseits Reims im Juli 1918 den Übergang über den Fluß. (2)Vincelles an der Marne im feindlichen Artilleriefeuer. Hinter dem Dorf ist die Marne sichtbar. (3)Auf der Straße nach Château Thierry. (44 - 45) [Abb.]: Auf dem Chemin des Dames erinnern heute nur noch wenige Trümmer an den Krieg. - Betonklotz im Fort de Malmaison. (46) [2 Karten]: Aisne und Champagne. (1)Aisne: (2)Champagne: ( - ) [Karte]: Nordfrankreich ( - ) Der Kampfraum Verdun ( - ) Vorwort ([1]) Die lothringische Landschaft (1) [Abb.]: Umgebung von Dieuze. In dieser Landschaft spielte sich im August 1914 die Lothringer Schlacht ab. - Hinter der Stadt (Mitte) ist der Linderweiher erkennbar. Am Horizont die Vogesen. - Dieuze war vor dem Kriege Grenzgarnison. (1) [2 Abb.]: (1)Mörchingen, an der Bahn Salzburg - Metz. Auch dieses Gelände zeigt die charakteristischen Merkmale der lothringischen Landschaft: Flache, weitgestreckte Hügel, Waldparzellen zwischen den Feldern und Wiesen, spärliche Besiedlung. (2)Der Gedanke, Frankreich durch einen Gürtel von Befestigungen abzuschließen, ist alt. Marsal ist eine der vielen unter Ludwig XIV. erbauten Grenzfestungen, die schon längst vor dem Weltkrieg ihren militärischen Wert völlig verloren hatten. (2) [2 Abb.]: (1)An der elsaß-lothringischen Grenze stießen die Grenzkorps frühzeitig aufeinander. Bei dem am Rhein - Marne-Kanal liegenden Lagarde erfochten preußische und bayerische Truppen am 11. August 1914 einen der ersten deutschen Siege. (2)Im südlichen Teil der lothringischen Front zogen sich die Stellungen in den Nordausläufern der französischen Vogesen von Blâmont über Badonviller nach Moyenmoutier. - Vorgeschobener deutscher Posten in den französischen Nordvogesen. (3) [2 Abb.]: (1)Lothringen war ein römisches Siedlungsland. - Reste der nach Metz führenden alten Wasserleitung in Jouy aux Arches. (2)Das Moseltal zwischen Ars und Metz. Das Bild läßt die Lage von Metz zwischen den zu beiden Seiten des Flusses ansteigenden Höhen erkennen, die die alten Befestigungen trugen. Die modernen Werke lagen in weiter Entfernung der Stadt. (4) Der Mihielbogen (5) [2 Abb.]: (1)Landschaft bei Pont à Mousson. Das Bild vom heiß umkämpften Priesterwald nordwestlich der Stadt aufgenommen. (2)Über Pont à Mousson erhebt sich steil und beherrschend die Moussonhöhe, ein Wahrzeichen der dortigen Landschaft. (5) [3 Abb.]: (1)Kampfgelände im Priesterwald. Im Hintergrund zwischen den Bäumen ist das Moseltal bei Pont à Mousson erkennbar. Auf der linken Bildseite der Moussonberg. (2)Am Wald von Apremont. Das Gelände zeigt hier bereits die für die Côtes Lorraines eigentümlichen Bergvorsprünge. (3)Mörserstellung bei St. Mihiel. Das den felsigen Boden bedeckende Gestrüpp erleichterte die Maskierung der Geschütze. (6 - 7) [2 Abb.]: (1)St. Mihiel. Die deutschen Stellungen reichten nur in einer ganz schmalen Ausbuchtung auf das westliche Maasufer hinüber. (2)Das auf dem Ostufer der Maas über St. Mihiel gelegene Sperrfort Camp des Romains wurde nach kurzer Beschießung aus schwerem Geschütz von den Bayern im Handstreich genommen, eine der glänzendsten Waffentaten des Weltkrieges. (8) [2 Abb.]: (1)Die auf das westliche Maasufer vorgeschobene Stellung konnte bis zum Herbst 1918 behauptet werden - Auf den Höhen im Hintergrunde liegt das Nachbarsperrfort Les Paroches, vor dem der Vorstoß im Herbst 1914 zum Stehen kam. (2)Die Festung Toul, 20 Kilometer südlich der Südfront des Mihielbogens gelegen, geriet nie in den unmittelbaren Bereich der Kämpfe. - Die Fliegeraufnahme zeigt das Stadtbild im Rahmen der alten Vaubanschen Stadtbefestigungen. (9) [2 Abb.]: (1)Auf einem der zahlreichen Bergvorsprünge der Côte liegt Hattonchâtel. Das Bild gibt den Blick nach Süden. Im Vordergrund Vigneulles. Der einzelne Berg im Hintergrund ist der in den Kämpfen um den Mihielbogen oft genannte Mont Sec. (2)Das die Ebene weithin beherrschende Hattonchâtel fiel den Bayern im September 1914 ohne ernste Kämpfe in die Hände. Die Baulichkeiten weisen weit in die Vergangenheit zurück. (10) [2 Abb.]: (1)Thiaucourt, halbwegs zwischen St. Mihiel und Metz in der Ebene gelegen, war der Hauptverkehrspunkt des Mihielbogens. (2)Pannes bei Flirey. Typ eines französisch-lothringischen Bauernhofs romanischer Bauart: Breite Straßen, eng aneinandergebaute Häuser, flache Dächer. (11) [3 Abb.]: (1)Die Combreshöhe vom Westausgang des Dorfes Saulx, also aus genau östlicher Richtung gesehen. Die deutschen Stellungen lagen auf dem Kamm und führten von "Combres Ost" in die Ebene hinab. Der Montgirmont war in französischem Besitz. - Jeder Fußbreit Boden war hier von größter Bedeutung. (2)Senkrechte Fliegeraufnahme der Höhe Combres Ost und des Dorfes Combres. Die Kämpfe um den Berg fanden auf den Nordwesthängen statt. Hier liegen auch die von den deutschen und französischen Sprengungen herrührenden Minentrichter. (3)Schräge Fliegeraufnahme der Combreshöhe im Augenblick einer Minensprengung. Die Eingänge der Sprengstellen führenden Minenstollen liegen, wie auf dem Bild erkennbar ist, auf dem diesseitigen Hange der Höhe. (12 - 13) Die Woëvre-Ebene. (14 - 15) [2 Abb.]: (1)Rundbildaufnahme der Côte von Broville, 5 km westlich Etain aus gesehen. Der Ausschnitt umfaßt den Höhenrand zwischen der waldigen Kuppe des Hardaumont und der Straße Etain - Verdun. Die Aufnahme ist nach Abschluß der großen Verdunkämpfe im Mai 1917 gemacht. - Man blickt in das teifeingeschnittene, zwischen den Forts Douaumont und Vaux gelegene Vauxtal, um dessen Besitz im Jahr 1916 monatelang mit unvorstellbarer Erbitterung gekämpft wurde. (2)Dieser ganz der Woëvre-Ebene zugeordnete Abschnitt lag außerhalb der entscheidenden Kämpfe. Die beherrschende Lage der Côtes wird hier deutlich erkennbar. (14 - 15) [2 Abb.]: (1)Etain bildet den Mittelpunkt des nordöstlichen Woëvre-Gebiets. Es wurde im Laufe des Krieges fast völlig zerstört. (2)In den Dörfern wenige Kilometer hinter der Kampffront atmete die Landschaft eine fast unwahrscheinliche Ruhe. (16) [2 Abb.]: (1)Constans, ein Etappenort zwischen Etain und Metz. - Der Posten übt, wie das neben dem Schilderhaus erkennbare Schild "Hat" zeigt, die den rückwärtigen Gebieten oft sehr notwendige Kontrolle über den Kraftwagenverkehr aus. (2)Briey. Seine Besetzung durch die Deutschen bedeutete einen schweren Verlust für die französische Kriegswirtschaft. (17) Die Nordostfront von Verdun (18) [2 Abb.]: (1)Die kleine Festung Longwy bildete neben Briey den Mittelpunkt des französisch-lothringischen Erzgebietes. Hier erfocht die 5. Armee ihren ersten Sieg. Die veralteten Befestigungen fielen nach kurzer Beschießung in deutsche Hand. (2)Montmédy, einer der wichtigsten Etappenorte an der Nordfront, war angefüllt mit Einrichtungen der Heeresverwaltung. Das auf die Straße verlegte Eisenbahngleis diente zur Umgehung des von den Franzosen gesprengten Eisenbahntunnels. (18) [2 Abb.]: (1)Dun, malerisch am rechten Ufer der Maas nördlich von Verdun gelegen, war ein wichtiger Übergangspunkt für den Verkehr der Truppen und Kolonnen zwischen den beiden Maasufern. (2)Das nahe hinter der Front gelegene Städtchen Marville bedeutete für zahlreiche Verdunkämpfer eine Erinnerung. (19) [2 Abb.]: (1)Moirey, südlich Damvillers, lag in der Kampfzone vor Beginn der großen Kämpfe des Jahres 1916. Im Hintergrund der Gündelberg, der als günstiger Beobachtungsposten eine Rolle spielte. (2)Straße in dem ebenfalls am Fuße des Gündelberges gelegenen Dorfe Chaumont. (20) [2 Abb.]: (1)Die unzähligen Verdunkämpfer bekannte Straßenkreuzung in Ville; von hier zweigten mehrere Wege nach vorn ab. (2)Deutsche Truppenlager am Berge Morimont unweit des am Rande der Woëvreebene gelgene Romagne sous les Côtes. (21) [2 Abb.]: (1)Brabant an der Maas. Hier ging im Februar 1916 der rechte Flügel des deutschen Angriffs vor. (2)Französische Gefangene aus den Verdun-Kämpfen. (22) [2 Abb.]: (1)Flabas, ein etwa in der Mitte der Angriffsfront liegender Ort. (2)Auf der anderen Seite: Rastende französische Truppe im Kampfgelände von Verdun. (23) [Abb.]: Verdun war die erste der großen Materialschlachten des Weltkrieges, bei denen durch Masseneinsatz von Artillerie die Entscheidung erzwungen werden sollte. Alle Geschützarten, von der Schützengrabenkolonne bis zum großkalibrigen, weittragenden Eisenbahngeschütz, gelangten hier zum Einsatz. - 21-cm-Mörser unmittelbar nach dem Abfeuern. (24) [2 Abb.]: (1)Am 21. Februar 1916 drangen die deutschen Sturmtruppen in glänzendem Anlauf tief in die feindlichen Stellungen ein. (2)Gegen die Durchschlagskraft der schweren Kaliber schützten die stärksten Eindeckungen nichts: Ein Volltreffer in einen mit dicken Stämmen eingedeckten Unterstand. (25) [2 Abb.]: (1)Die Wälder in der Kampfzone wurden fast völlig vernichtet. Nur einzelne Baumstümpfe blieben übrig. - Der Chaumewald am Südrand der Ornesschlucht. (2)Die im nördlichen Teil des Angriffsgebietes liegenden Ortschaften wurden im ersten Angriff rasch durchschritten. Hier blieben wenigstens noch Trümmer stehen. - Kirche in Ornes, die in ihrem damaligen Zustand bis heute belassen ist. (26) [2 Abb.]: (1)Das weit ins Hinterland reichende Feuer der Fernkampfgeschütze erfaßte mehrfach Munitionszüge. Die Munitionsvorräte wurden hierbei meist vernichtet. (2)In der Wüste des Schlachtfeldes blieben mitunter durch merkwürdigen Zufall einzelne Heiligenbilder unversehrt. Da die Soldaten stets eifrig bemüht waren, sie zu erhalten, standen manche von ihnen noch am Ende des Krieges. (27) [2 Abb.]: (1)Oben und unten: Von Ornes aus zieht sich die Ornesschlucht in das Kampfgelände nach Westen. Auf dem von Granaten zerwühlten Talgrund entstand ein Schlammboden, der stellenweise nur noch auf Brückenstegen überschritten werden konnte. (28) [2 Abb.]: (1)Die Vauxkreuzschlucht führt von Ornes nach Südwesten zu einer auf der Landkarte als "Vauxkreuz" bezeichneten Höhe. (2)Grémilly, am Rande der Côtes gelegen. Von hier aus etwa ging der linke Flügel des Angriffs im Februar 1916 vor. (29) Douaumont und Vaux. (30 - 31) [3 Abb.]: (1)Französische Aufnahme des Douaumont von Südwesten her. Das Fort ist durch das Feuer schon fast unkenntlich geworden. (2)Trümmer des in der Mitte des Angriffsfeldes gelegenen Ortes Louvemont, der längere Zeit heiß umkämpft war. (3)Blick vom Douaumont in südwestlicher Richtung nach Thiaumont und Froide Terre. Das Bild ist während der Beschießung unter erschwerten Umständen aufgenommen. Es gibt trotz technischer Mängel einen unmittelbaren Eindruck des Kampfgeländes. (30 - 31) [2 Abb.]: (1)Das Fort Douaumont, wie es der Flieger Anfang 1916 sah, zu einer Zeit, als die Schlacht noch nicht begonnen hatte. (2)Eine spätere Aufnahme des Forts Douaumont, nachdem bereits monatelang das schwerste Feuer auf ihm gelegen hatte. (32) [2 Abb.]: (1)Französische Aufnahme des Forts Douaumont vom Beginn des Jahres 1916. Man sieht die noch gut erhaltene Kehlkaserne. Links im Schatten der innere Graben. Auf dessen Grunde liegt die durch einen Tunnel in das Fort führende Einfahrt. (2)Blick vom östlichen (rechten) Schulterpunkt des Forts Douaumont in den auf der rechten Flanke entlang führenden Graben. (33) [2 Abb.]: (1)Rundbild von der Höhe 378 östlich Louvemont auf einen Teil der Forts der Nordostfront. Man sieht von rechts nach links das erst später eroberte Zwischenwerk Thiaumont auf der Côte de Froide Terre; dann das mehrere Kilometer südlich liegende Fort zweiter Linie Souville, schließlich das Dorf und Fort Douaumont. Das Bild ist nach der Schlacht von Verdun im Frühjahr 1917 aufgenommen. (2)Anfang März griffen die Kämpfe auch auf das westliche Maasufer über. Das von Höhe 165 am Westufer der Maas, östlich des Cumieres Waldes, aufgenommene Rundbild gibt einen Überblick über das Hauptkampfgelände auf dem Westufer: Cumières-Wald- (rechts) - Toter Mann - Wälder zwischen Avaucourt und Béthelainville (Hessenwald). Im Vordergrunde das Maastal. (34 - 35) [2 Abb.]: (1)Oben: Deutsche Soldaten im Hauptgang des Untergeschosses des Fort Douaumont. Das Bild gibt eine Vorstellung davon, unter welchen Umständen die Fortbesetzung zu Ruhe und Schlaf gelangte. (2)Unten: Französisches Geschütz zur Bestreichung des Grabens der linken Flanke im Fort Douaumont. Die Mauer nach dem Graben zu ist teilweise zerstört. Im Dunkel des Hintergrundes liegt der Eingang zu einem anschließenden Hohlraum. (36) [2 Abb.]: (1)Deutscher M. G.-Schütze an einem französischen Maschinengewehr in einer der Grabenstreichen des Forts Douaumont. Der Mann hat es sich auf seinem gefährlichen Sitz, auf dem er in schärfster Anspannung stundenlang hocken muß, so bequem wie möglich gemacht; Munition und Verpflegung sind in ausreichenden Mengen rings um ihn aufgebaut. (2)Unten: Als die Franzosen im Herbst 1916 bei Verdun zur Gegenoffensive schritten, gelang es ihnen, das Fort Douaumont zurückzuerobern. - Das aus dem Januar 1917 stammende französische Bild zeigt, daß die Kämpfe um das Fort um diese Zeit endgültig abgeschlossen waren und daß bereits wieder ein regelrechter Kantinenbetrieb in ihm stattfand. (37) [2 Abb.]: (1)Ein Kasemattenraum im Fort Douaumont (heutiger Zustand), in dem durch eine gewaltige Handgranatenexplosion am 8. Mai 1916 hunderte von deutschen Soldaten ums Leben kamen. Das es unmöglich war, die Toten im Fort regelrecht zu begraben, beließ man sie im Hohlraum und mauerte dessen Zugänge zu (2)Das Fort Douaumont im Jahre 1917 nach Abschluß der Kämpfe. Die Umrisse des Forts sind nur noch schwach zu erkennen. (38) [2 Abb.]: (1)Nicht weniger heiß umstritten als der Douaumont war das Fort Vaux, das durch seine Lage als Eckpunkt der Nordfront und der Ostfront von Verdun besondere Bedeutung besaß. Das Bild gibt das Gelände am Rande der Côtes vom Fort Vaux (links oben) über die "Hohe Batterie" (Mitte) bis zum Zwischenwerk Lauffée (rechts unten) (2)Die Rückseite des Forts Vaux im März 1917, nach seiner Wiedereinnahme durch die Franzosen. Die auf dem Bild erkennbare gewaltige Stärke der Betondecke macht es erklärlich, daß die Wirkung der schwersten Geschosse hier versagte. (39) [Abb.]: In dem Fort Vaux war eine Art Kapelle eingerichtet, die man in ihrem damaligen Zustande bis heute erhalten hat. (40) [2 Abb.]: (1)Fliegeraufnahme der Vaux-Schlucht (vergl. auch die Bilder auf S. 26/27), die sich zwischen den Douaumont und dem Fort Vaux hinzieht. Sie gehört zu den blutigsten Kampffeldern des Weltkrieges. - Von dem verschwundenen Dorf Vaux (rechte untere Ecke) führt die Schlucht zum Vaux-Teich und gabelt sich hier in mehrere Seitentäler, an deren Hängen Waldstücke lagen: der Caillette-Wald (oben rechts), der Chapitre-Wald oben links), das Fumin-Wäldchen (unten links). (2)Die Vaux-Schlucht in ihrem heutigen Zustand. Im Vordergrund der Vaux-Teich. Die Trichter sind völlig zugewachsen. (41) [2 Abb.]: (1)Das Dorf Fleury (Bildmitte), das nach schweren Kämpfen erst Ende Juni erobert wurde, bildete ungefähr den äußersten von den Deutschen in der Verdunoffensive 1916 erreichten Punkt. - Die auf der rechten Bildseite nach rechts oben zusammenlaufenden Mulden umschließen den Chapitre-Wald und endigen in ihrem weiteren Verlauf in der Vaux-Schlucht. (2)Das Fort Tavannes, südlich von Fort Vaux, lag bereits an der äußersten Grenze der Hauptkampfzone. Sein Zustand zu Beginn des Jahres 1917 läßt erkennen, daß es nicht so im Brennpunkt der Kämpfe stand, wie Douaumont und Vaux. (42) [2 Abb.]: (1)Fliegeraufnahme von Verdun. Die Stadt war halb zerstört. Die alten Vaubanschen Befestigungsanlagen treten deutlich hervor. - Verdun und seine Umgebung gilt seit den Kämpfen des Jahres 1916 den Franzosen als heiliger Bezirk. (2)Kronprinz Wilhelm, der als Oberbefehlshaber der 5. Armee die Verdunkämpfe befehligte, im Gespräch mit Verwundeten. (43) Das westliche Maasufer (44) [2 Abb.]: (1)Oberes Bild: Im Rabenwald östlich vom Toten Mann. (2)Unten: Das Dorf Malancourt auf dem westlichen Maasufer, das im März 1916 gegen zäheste französische Verteidigung genommen wurde. (44) [2 Abb.]: (1)Der Montfaucon bot einen glänzenden Überblick über die Nordwestfront von Verdun zwischen den Argonnen und der Maas. Es war hier der wichtigste Beobachtungspunkt der deutschen Artillerie. - Kirche von Montfaucon im Oktober 1915. (2)Der Ort Montfaucon nach seiner Eroberung durch amerikanische Truppen während der Herbstoffensive der Entente 1918. (45) [2 Abb.]: (1)Inmitten grüner Wiesen starren dem Wanderer die dunklen Schießscharten mächtiger Maschinengewehrstände entgegen. (2)Die Combreshöhen, wie man sie heute sieht. Die Gipfel sind noch immer zerrissen durch die riesigen Minentrichter. (46) [2 Abb.]: (1)Die Lage der einstigen blühenden Ortschaft Fleury ist heute nur noch durch ein einfaches Denkmal zu erkennen. (2)Gedenkhalle über dem "Graben der Bajonette" bei Fort Douaumont, in dem eine ganze französische Kompanie verschüttet wurde, deren Bajonette aus der Erde ragen. - Dieser Graben gilt als heiliges Symbol der Verdunkämpfe. (47) [Abb.]: Wie friedliche Teiche und Tümpel wirken heute die Granattrichter auf den Höhen rings um Verdun, ganz überwuchert von Gebüsch, Gras und Schilf. Aber noch viele Jahrzehnte werden sie ein Mahnzeichen sein für die Toten von Verdun. (48) [2 Karten]: (1Chamapagne-Woëvre (2)Verdun ( - ) Vogesenkrieg ( - ) Vogesenkrieg ( - ) Vorwort ([1]) [Abb.]: Das Staßburger Münster, ein Meisterwerk deutscher Gotik. - Straßburg, nach Metz die stärkste Festung an der Westgrenze, blieb im Weltkrieg von den Kriegsvorgängen fast unberührt. Die mehrfachen Einfälle der Franzosen in das Oberelsaß gelangten nicht bis zum Bereich der Festungsgeschütze. - Als Landeshauptstadt und Hauptetappenort war die Stadt fast allen deutschen Soldaten, die im Elsaß gekämpft haben, wohlbekannt. (15) [3 Abb.]: (1)Blick von der Ebene aus gegen die Hohkönigsburg. Im Vordergrund der Flugplatz. - Die Hohkönigsburg, eine der schönsten Burgen des Elsaß, mit mächtigem Bergfried, liegt westlich von Schlettstadt auf einem steil emporragenden Bergkegel. Einst Hohenstaufenburg, wurde die Hohkönigsburg im Dreißigjährigen Krieg von den Schweden zerstört. 1901 wurde im Auftrag Kaiser Wilhelms mit ihrem Wiederaufbau begonnen. Zu Beginn des Weltkrieges war sie in ihrem ursprünglichen Zustand völlig wieder hergestellt. (2)Deutsche Vogesenlandschaft in Gegend Markirch. Die Vogesen verlaufen in einer nur durch wenige Einsenkungen und Paßübergänge unterbrochenen Kette langgestreckter Kämme aus verwittertem Granit, die sich von Süden nach Norden hinziehen. Von ihnen abzweigende Seitenkämme bilden nach der Rheinebene zu tief eingeschnittene Täler. (3)Blick vom Hartmannsweilerkopf in die Rheinebene. - Die Vogesen fallen nach dem Rheintal ziemlich steil ab. Der untere Teil der Berghänge ist bedeckt mit Weinbergen; dahinter liegt eine fruchtbare Landschaft mit Ackerbau und Laubwäldern, durchströmt vom Rhein (im oberen Bilddrittel als seine Linie erkennbar). Jenseits die Schwarzwaldberge. (16 - 17) [2 Abb.]: (1)Elsässisches Bauerndorf alemannischer Bauart: Dorfstraße in dem durch das Jugenderlebnis Goethes berühmt gewordenen Sesenheim, unweit Straßburg. Einzelstehende Gehöfte, von Gärten umgeben; Fachwerkbau und herabgezogene Dächer (2)Zum Vergleich ein lothringisches Bauerndorf (Autrepierre) typisch romanischer Bauart: Breite Straße mit geschlossenen Häuserfronten; reiner Steinbau. Wohn- und Wirtschaftsräume unter einem einzigen, flach geneigten Dach. Fehlen von Vorgärten, statt dessen häufig vor den Häusern die Dungablagerung. Rundgewölbte Torbögen führen zum Stall und zum Hof. (18) [2 Abb.]: (1)Elsässische Landstadt deutscher Bauart: Marktplatz in Oberehnheim (Unterelsaß. - Ein mittelalterliches Stadtbild mit Erkern und Türmchen, mit spitzgiebeligen steilen Dächern und schönem Brunnen. Die staatlichen Häuser lassen auf den ehemaligen Reichtum Oberehnheims schließen, das, wie viele andere dieser elsässischen Landstädtchen, schon zur Stauferzeit freie Reichsstadt war. (2)Zum Unterschied eine lothringische Landschaft in charakteristisch romanischer Bauart: Blaâmont in den französischen Vogesen. (19) [2 Abb.]: (1)Auf Patrouillenritt. (2)Unten: Infanteriepatrouille im Vormarsch an den Berghängen des Münstertals bei Drei-Ahren, westlich Colmar. (20) [2 Abb.]: (1)Deutsche Infanterie verfolgt den in die Vogesen zurückgeworfenen Feind. (2)Unten: Artillerie im Vormarsch auf einer Vogesenstraße. (21) [2 Abb.]: (1)Längs der deutsch-schweizerischen Grenze führte ein elektrisch geladener Drahtzaun von der Gegend von Nieder- und Obersept zum Rhein nördlich Basel. (2)Unten Eroberte französische Gräben bei Niedersept. (22) [2 Abb.]: (1)Altkirch, südwestlich Mühlhausen. Das altertümliche Städtchen lag nur wenige Kilometer hinter den deutschen Stellungen. (2)Unten: Kirche von Nieder-Aspach. (23) [3 Abb.]: (1)Oben: Der Übergang von der Burgundischen Pforte zu den Südvogesen. Charakteristisch auch hier das unvermittelte Ansteigen des Gebirges aus der Ebene. (2)Unten: Auf den Berghängen hinter Altthann überhöhten die rückwärtigen Stellungen der Franzosen die deutschen Gräben. (3)Unten: Die Stadt Thann, Hauptort des Thurtales, mit gotischem Münster lag bereits hinter den französischen Stellungen. (24 - 25) [Abb.]: Rundbild Hartmannsweilerkopf - Molkenrain. Der Hartmannsweilerkopf steigt aus der Rheinebene fast ohne Übergang zu einer Höhe von 950 m auf. Er wird vom Molkenrain noch um fast 200 m überragt. Die deutschen und französischen Stellungen führten von Süden an den Hängen empor zum Gipfel und zogen sich dann in die Vogesen hinein. Die ersten Kämpfe um den Hartmannsweilerkopf spielten im Januar 1915 ab. Sie brachten die Deutschen in den Besitz zuerst des vorgelagerten Hirzsteins und dann des Berggipfels selbst. - Im März ging der Sattel zwischen Wolkenrain und Hartmannsweilerkopf und dann dieser selbst wieder verloren. Im April wurde der Rehfelsen und Aussichtsfelsen zurückgewonnen. Die Spitze des Berges lag unbesetzt zwischen den beiderseitigen Stellungen. - Noch einmal entbrannten um die Jahreswende 1915/16 um den Besitz des Berges überaus schwere und sehr wechselvolle Kämpfe, bei deren Abschluß die deutschen Truppen im Besitz des Hirzsteins und des Rehfelsens blieben. (26 - 27) [Abb.]: Blick vom Hartmannsweilerkopf auf die von den Franzosen besetzten Höhen des Sudelkopfes und des Großen Belchen. (28) [2 Abb.]: (1)Die Stadt Sennheim, südlich vom Hartmannsweilerkopf am Eingang zum Thurtal, lag unmittelbar hinter der vordersten deutschen Linie. Bei den Kämpfen um den "H. R." hatte sie besonders schwer zu leiden. (2)Unten: Der Hartmannsweilerkopf. (29) [2 Abb.]: (1)Der Hirzstein, ein Felsgipfel am Hang des Hartmannsweilerkopfes, um den in den Jahren 1915 und 1916 heftig gekämpft wurde und der mehrfach den Besitzer wechselte. Erst nach sehr blutigem Ringen kam er endgültig in deutsche Hand. - Die Stellungen verliefen am Hange hart jenseits des Felsgipfels zum Hartmannsweilerkopf hinauf. (2)Fliegeraufnahme der französischen Stellungen im Sattel zwischen Molkenrain und dem Hartmannsweilerkopf. Dieser Sattel befand sich im Frühjahr 1915 nur vorübergehend im deutschen Besitz, konnte aber nicht gehalten werden. - Die feinen schrägen Striche sind Schatten der Baumstümpfe. Die oberen Bergränder (oben rechts und links) sind fast völlig kahl geschossen; die abwärts ins Tal führenden Hänge (Mitte unten) zeigen geringere Spuren der Zerstörung. (30) [2 Abb.]: (1)Oben: Die "Serpentinenstraße", die in vielen Windungen aus der Ebene bis fast zum Gipfel des Hartmannsweilerkopfes hinaufführte, wurde während der schweren Kämpfe des Jahres 1915 gebaut. - (2)Unten: Stollen im Rehfelsen auf dem Hartmannsweilerkopf. Das Bild gibt die Stimmung der Mannschaften sehr eindrucksvoll wieder. (31) [2 Abb.]: (1)Geschützfeuer auf die Kampfgräben des Hartmannsweilerkopfes. Im Hintergrund der Sudelkopf und der Große Belchen. (2)Unten: Am Hange des Hartmannsweilerkopfes. Vom hochstämmigen Walde ragen nur noch nackte Stümpfe empor. (32) [Abb.]: Die "Felsenkaserne" auf dem Hartmannsweilerkopf. Die meterdicke Stein- und Betondecke und die Lage des Unterstandes am stark geneigten Hange gewährten sicheren Schutz selbst gegen schwerstes Steilfeuer. (33) [2 Abb.]: (1)Der "Aussichtsfelsen", eine Felskuppe am oberen Hange des Hartmannsweilerkopfes. Man hatte von diesem beherrschenden Punkt aus einen umfassenden Überblick über das südliche Elsaß von der Schweizer Grenze bis hinauf nach Colmar. (2)Unten: Das berühmte Jägerdenkmal auf dem Hartmannsweilerkopf mit seinen bronzenen Erinnerungstafeln und den Trophäen aus vielen Kämpfen. Es lag so geschützt, daß das feindliche Geschütz- und Minenfeuer ihm nichts anhaben konnte. (34) [2 Abb.]: (1)Auf einer Zwischenstation der am Hange des Hartmannsweilerkopfes in dem Jahre 1915 gebauten Drahtseilbahn. Sie spielte bei der Beförderung der gewaltigen Mengen von Munition und Proviant eine wichtige Rolle. (2)Unten: Am Rehfelsen. Der Besitz der Felsengruppe entschied über die Behauptung des Hartmannsweilerkopfes. Um sie wurde am erbittersten gekämpft. Wiederholt ging sie verloren. Erst seit dem Januar 1916 war sie fest in deutscher Hand. - Von größter Wichtigkeit war die "Serpentinenstraße", die hier endete, da sie einen gedeckten Anmarsch für die Mannschaften und seine sichere Zufürhung des Kampfgeräts ermöglichte. (35) [3 Abb.]: (1)Ballonaufnahme der Stellungen aus dem Kampfraum beiderseits des Hilfenfirst zwischen Sondernach und Linthal. (2)Unten: Blick von den deutschen Stellungen auf den Hilfenfirst in die Vogesen. (3)Unten: Unterstände am Hange des Hilfenfirst. (36 - 37) [Abb.]: Ruhiger Stellungskrieg im Gebirgswald; ein sehr friedlich anmutendes Bild, das für sich selbst spricht. - Ganz schwieg der Kampf freilich auch in den ruhigsten Vogesenstellungen nie. Immer stand der Beobachtungsposten schußbereit am Grabenrand und beobachtete durch das Zielfernrohrgewehr jede Bewegung in den feindlichen Gräben. (38) [2 Abb.]: (1)Im Reservegraben. Die Stellungen in den Vogesen waren meist so vorzüglich ausgebaut, daß sie den Mannschaften in den Zeiten der Ruhe einen ganz behaglichen Aufenthalt boten. (2)Unten: Hinter der Front. Pferdetränken auf dem Marktplatz einer kleinen Vogesenstadt. (39) [2 Abb.]: (1)Eine "chinesische Mauer". - Ein eigenartiges Beispiel dafür, zu welchen Formen des Stellungsbaues man in den Hochvogesen gelangte. Meterdicke Betonwände sicherten gegen feindliches Flankenfeuer, das von irgend einer fernliegenden Höhe her den rückwärtigen Verkehr an dieser einzusehenden Stelle belästigte. - Die geköpften Bäume lassen erkennen, daß hier eine Drahtseilbahn zu Tal geführt hat. (2)Die Minenwerfer spielten im Gebirgskrieg eine besonders wichtige Rolle. - Mit Wurfminen konnte man, infolge der starken Krümmung ihrer Flugbahn, auch hinter steile Deckungen fassen und Ziele erreichen, die für Geschütze im "toten Winkel" lagen. (40) [2 Abb.]: (1)Oben: Essenempfang im winterlichen Hochwalde. (2)Unten: Kompanieschuster und -schneider konnten ihre "Handwerksstube" an schönen Sommertagen dicht hinter der Stellung mitten im Walde aufschlagen. (41) [2 Abb.]: (1)Oben: Stellungen zwischen Mühlbach - Reichsackerkopf - Stoßweier. (2)Unten: Blick auf den Grenzkamm, nördlich Stoßweier, bis zum Weißen See. (42 - 43) [2 Abb.]: (1)Oben: Münster, der Hauptort des Fechttals, das sich von Colmar aus in die Vogesen hinaufzieht. Die Stadt liegt hart östlich des Reichsackerkopfes. - (2)Unten: Deutsche Stellungen im Kampfgebiet des Reichsackerkopfes. (44) [Abb.]: Stoßweier, am Nordfuß des Reichsackerkopfes. Das Dorf lag mitten zwischen den beiden Stellungen. Deutsche wie französische Gräben liefen durch den Ort, ohne daß es einer der beiden Parteien gelang, sich völlig in seinen Besitz zu setzen. - Die Aufnahme stammt noch aus dem Jahre 1915. Das Dorf wurde später ganz zusammengeschossen. (45) [3 Abb.]: (1)Blick von der Bludenberghöhe (Bressoir) gegen den Grenzgebirgskamm zwischen Markirch und Diedolshausen. Die Stellungen liefen hier genau längs der Grenze. Die französischen Gräben sind auf den kahlgeschossenen Hängen jenseits des Tals zu erkennen. (2)Blick vom Hansfelsen über den Weißen See. - Ein einsamer, in großartiger Landschaft zwischen schroffen Felsenwänden eingebetteter Hochgebirgssee zwischen Diedolshausen und Münster. Unweit daneben der Schwarze Seer. (3)Felslandschaft in der Nähe des über 1300 m hohen Hohneck (westlich Münster, südlich des Schluchtpasses). Der alpine Charakter der Südvogesen mit seinen vielfach kahlen, waldlosen Gipfeln und Bergmatten tritt hier bereits in Erscheinung. (46 - 47) [2 Abb.]: (1)Stadttor in Türkheim, einem der berühmtesten Weinorte des Elsaß ("Türkenblut"). Das Tor ist ein gutes Beispiel mittelalterlicher Elsässer Bauart, deren deutscher Charakter klar zu Tage tritt. (2)Unten: Kaysersberg. Das Städtchen liegt, von alten Türmen und Mauern umgeben, malerisch am Eingang zu dem nach Schnierlach und Diedolshausen führenden Weißbachtal. (48) [2 Abb.]: (1)Die Kaysersberger Burg, eine der schönsten Ruinen des Elsaß. (2)Unten: Im Weißbachtal. (49) [3 Abb.]: (1)Colmar, am Eingang zum Münstertal gelegen, gehört zu den schönsten Städten des Rheintales. Blick gegen die Vogesen. (2)Schlettstadt mit dem Münster St. Georg. Die Stadt, einst eine blühende Reichsstadt, war stets eine der Mittelpunkte echt deutscher Kultur im Elsaß. (3)Rufach, elsässische Landstadt zwischen Colmar und Schlettstadt. Die stattlichen Häuser lassen den ehemaligen Reichtum und die Bedeutung dieser kleinen elsässischen Städte erkennen. (50) [Abb.]: Die Hohkönigsburg. Blick in die Rheinebene. (51) [2 Abb.]: (1)Das Schratzmännle, benannt nach einem bösen Berggeist, der nach der Volkssage hier sein Unwesen treibt. Der über 1000 Meter hohe Berg gewährt einen weiten Überblick vom großen Belchen über den Hohneck bis zu dem Reichsackerkopf. (2)Unten: Blick vom Schratzmännle gegen den Barrenkopf. (52) [2 Abb.]: (1)Oben: Fliegeraufnahme vom Buchenkopf. Der Verlauf der in schmalem Keil zum Gipfel führenden Stellung läßt erkennen, wie schwer es für die Deutschen war, sich auf diesem Berge zu behaupten. Die Kämpfe um den Buchenkopf standen denen um den Hartmannsweiler- und Reichsackerkopf an Schwere nicht nach. - (2)Unten: Der Buchenkopf, von Süden her gesehen. (53) [2 Abb.]: (1)Oben: Geschützstand im Hochgebirge. (2)Unten: Stellung im Bergwald. (54) [2 Abb.]: (1)Oben: Hart am Feind. Der Franzose liegt auf Handgranatenwurfweite vom Sappenkopf entfernt. - (2)Unten: Unterstände für Kampfreserven. Starke Betondecken und gedeckte Lage im Walde geben ihnen ein hohes Maß von Sicherheit. (55) [2 Abb.]: (1)Der Schneeschuh gewährt im Winter die einzige Möglichkeit, sich über die Schneemassen fortzubewegen. (2)Unten: Artilleriebeobachtungsstand am Waldrand. (56) [2 Abb.]: (1)Vogesenlandschaft zur Zeit der Schneeschmelze. (2)Unten: Zwischen meterhohen Schneewänden führt der Weg in die Stellung. (57) [2 Abb.]: (1)Schnierlach im Weißbachtal. Der Bezirk Schnierlach - Diedolshausen war eine der wenigen elsässischen Gegenden mit überwiegend französisch sprechender Bevölkerung. (2)Unten: Diedolshausen. (58) [2 Abb.]: (1)Blick von der Grenzhöhe der Bressoir nach Norden in das Markircher Tal. (2)Unten: Markirch, ein industrierreicher Ort im Oberlauf des Lebertals, ringsum eingeengt durch steil ansteigende Höhen. (59) [2 Abb.]: (1)Oben: Die rückwärtigen deutschen Verbindungen auf diesem Frontabschnitt führten durch das Breuschtal auf Straßburg. - Saales, deutscher Grenzort am Beginn des Breuschtals. (2)Unten: Molsheim am Austritt des Breuschtals in die Rheinebene westlich von Straßburg. (60) [2 Abb.]: (1)Oben: Auf französischer Seite: Stellungen östlich St. Dié. - (2)Unten: Provenschères, am Fuße der Montagne d'Ormont. (61) [3 Abb.]: (1)La Montagne d'Ormont, ein das Hügelgelände der mittleren Vogesen beherrschender, weithin sichtbarer Berg in Form einer abgeschnittenen Pyramide. Die Aufnahme gibt eine gute Vorstellung der französischen Vogesenlandschaft zwischen St. Dié und Raon L'Etape: Weite Täler, flache, langgestreckte Hügelketten. Ein von der deutschen Vogesenlandschaft völlig verschiedenes Bild (2)Von Laufgräben durchzogene Gebirgslandschaft zwischen dem deutschen Grenzort Saales und dem auf der französischen Seite der Vogesen liegenden Colroy la Grande. Der Wechsel im Charakter der Landschaft tritt deutlich in die Erscheinung. (3)Unten: Le Beuley östlich St. Dié. Charakteristisch die romanische Bauart der Gehöfte. Im Hintergrund La Montagna d'Ormont. Auch dieses Bild veranschaulicht die Bedeutung der Vogesen als Grenzscheibe zweier wesensverschiedener Kulturlandschaften. (62 - 63) [Abb.]: Deutscher Kriegerfriedhof am Hartmannsweilerkopf. (64) [Karte]: Elsass-Lothringen ( - ) Der Krieg in den Kolonien ( - ) Vorwort ([1]) Deutsch-Ostafrika (3) Deutsch-Südwestafrika (13) Kamerun (23) Togo (32) Die deutschen Südsee-Inseln (33) Tsingtau (34) Deutsch-Ostafrika (1) [Abb.]: Die Bucht von Daressalam. - Die herrliche Hafenstadt, die Hauptstadt der Kolonie und der Sitz des Gouvernements und Kommandos der Schutztruppe, war unter deutscher Herrschaft zu einer der schönsten und saubersten Städte der gesamten afrikanischen Ostküste geworden. (1) [2 Abb.]: (1)Straße in der Europäerstadt von Daressalam. (2)Im Inderviertel. - Die Inder, deren Zahl etwa 9000 betrug, saßen in der Kolonie als Händler und Handwerker. (2) Abb.]: Dorfstraße im Nergerviertel. - Die Eingeborenen wohnten in geschlossenen Siedlungen außerhalb der Europäerstadt. (3) [Abb.]: Der über 6000 m hohe, schneebedeckte Gipfel des Kibo, ein erloschener Vulkan, ist die höchste Erhebung des Kilimandscharo und der höchste Berg Afrikas. Im Vordergrund eine Europäer-Farm. - Auf diesem Hochland, das zu den fruchtbarsten Gebieten der ganzen Kolonie gehört, hatten sich besonders deutsche und burische Farmer angesiedelt. (4) [2 Abb.]: (1)Auf den Höhen des Usambara-Gebirges. In der Tiefe die weite, endlose Steppe, das Kampfgebiet der Patrouillen. (2)Im Bergurwald des Kilimandscharo. Im Vordergrund ein von der Truppe durch das Dickicht geschlagener Etappenweg. (5) [2 Abb.]: (1)Westlich des Kilimandscharo erhebt sich der 4730 m hohe Kegel des Meru, ebenfalls vulkanischen Ursprungs. Am Fuße des Berges liegt Aruscha. Das weiße Gebäude am Ende der Hauptstraße ist die Boma, die Festung des Ortes. (2)Eine Askarikompanie im Standlager. - Die 14 Kompanien der Schutztruppe waren im Frieden über die Kolonie verteilt. (6) [2 Abb.]: (1)Mitte August besetzten die Deutschen die dicht an der Grenze gelegene englische Station Taveta, eine äußerst wertvolle Wasserstelle und ein wichtiger Ausgangspunkt für Patrouillenunternehmungen in die Steppe und zur Ugandabahn. (2)Eine Patrouille von 8-10 Askari unter Führung von 2-3 Europäern auf dem Marsch durch die wasserlose Steppe. (7) [2 Abb.]: (1)Zu Beginn des Krieges hatte die Truppe noch Zelte. Links im Hintergrund ein Europäerzelt. - Abendstimmung. (2)Askari und Träger am Lagerfeuer. Später traten Grashütten an Stelle der Zelte. - In der Mitte ein Soldatenweib. (8) [2 Abb.]: (1)Trägerkolonne auf dem Marsch. Die Träger bildeten das wichtigste Beförderungsmittel in Deutsch-Ostafrika. (2)Auf der Rast. Müde von des Tages Last und Arbeit kauern die braven Träger im Busch. Waffenlos mußten sie die MG.- und Munitionslasten bis in die Schützenlinie und ins feindliche Feuer schleppen. Sie hatten oft schwere Verluste. (9) [2 Abb.]: (1)Das englisch-indische Expeditionskorps läuft im Hafen von Tanga ein, ein Augenblick höchster Gefahr. Rechts, ganz im Hintergrund, der englische Kreuzer "Fox" am Kap Ras Kazone, an dem die Landung der englischen Truppen erfolgte. (2)Der Sturm der deutschen Askaria. - In Front und Flanke angegriffen, geriet die englische Linie in Völlige Auflösung. (10) [2 Abb.]: (1)Das Schlachtfeld von Tanga. Der verwüstete Palmenwald gibt ein deutliches Bild von der Schwere des Kampfes. (2)"Hier ruhen 13 deutsche Helden an der Stelle, wo sie am 4. November 1914 für die Größe des Vaterlandes fielen." (11) [3 Abb.]: (1)Nordwestlich vom Kilimandscharo erhebt sich aus der freien Steppe der langgestreckte Bergrücken des Longido, der von Deutschen besetzt wurde. Der Steinhügel im Vordergrund ist ein Europäergrab. (2)Askari in Schützenlöchern am Longido. Die Schwarzen passen sich dem steinigen Steppengelände ausgezeichnet an. (3)Askari und Träger an einer Wasserstelle. Die Wasserversorgung bereitete in der Steppe oft größte Schwierigkeiten. (12 - 13) [2 Abb.]: (1)Endlos schlängelt sich die Marschkolonne durch die weite, fast baumlose Massaisteppe im Westen des Kilimandscharo. (2)Marschkolonne am Natronsee. Tausende von Trägern befördern Wasser, Proviant und Munition für die Schutztruppe. (14) [2 Abb.]: (1)Verteidigungsstellung mit zwei übereinanderliegenden Schützengräben, die mühsam in die Lava eingebrochen sind. (2)Maschinengewehrstellung am Engare Nairobi am Nordwestabhang des Kilimandscharo. Blick in die Serengetisteppe. Der lange, dünne Strich in der Ebene (Mitte des Bildes) kennzeichnet einen von der Truppe angelegten Dornverhau. (15) [3 Abb.]: (1)Eine Askarikompanie am Ufer des Viktoriasees. - Gleich nach Kriegsbeginn hatt sich an der ganzen Westgrenze der Kolonie kleinere Abteilungen gebildet, die unabhängig von der Hauptmacht der Schutztruppe den dort vordringenden Engländern und Belgiern anderthalb Jahre lang in zahlreichen Einzelgefechten erfolgreich Widerstand leistete. (2)Landschaft im Nordosten der Kolonie. Das Bergland von Ruanda am Ostufer des insel- und buchtenreichen Kiwusees. (3)Blick auf Stadt und Hafen Muansa am Südufer des Victoriasees. (16 - 17) [2 Abb.]: (1)Blick auf Tabora, den Sammelpunkt der nach dem Süden zum Mahenge-Hochland zurückweichenden Westtruppen. (2)Südlich von Morongoro erhebt sich das mächtige Uluguru-Gebirge, das Rückzugsgebiet der Hauptmacht unter Lettow-Vorbeck. Zu beiden Seiten des Gebirges und im Süden bei Kissaki spielten sich im September 1916 furchtbare Kämpfe ab. (18) [2 Abb.]: (1)Oben: Askari-Unteroffizier. - (2)Unten: Am Baumverbau im Kampfgebiet des Mahenge-Hochlandes. (19) [2 Abb.]: (1)Das Wrack der "Königsberg" in der Rufiji-Mündung. Der kleine Kreuzer hatte in den ersten Monaten des Krieges zunächst erfolgreich Handelskrieg im Indischen Ozean geführt. Nach Verbrauch der Kohlenvorräte zog er sich in das unübersichtliche Delta des Rufiji zurück. Dort wurde er nach zehnmonatiger Blockade durch englische Kriegsschiffe und nach heftiger Beschießung im Juli 1915 von der eigenen Besatzung gesprengt. Die Besatzung trat zur Schutztruppe über. (2)Das Wrack des Dampfleichters "Hedwig", der den kleinen Kreuzer "Königsberg" mit Kohlen versorgt hat, in einem der zahlreichen Flußarme der weitverzweigten Rufijimündung. Dieses Wrack wurde erst im Jahre 1921 entdeckt. (20) [2 Abb.]: (1)Aus Marinetruppengebildeter Delta-Schutz an der Rufiji-Mündung, der dem Feind die Einfahrt in den Fluß versperrt. (2)!0,5-cm-Geschütz der "Königsberg", auf eine fahrbare Lafette montiert, auf der Lukigurabrücke. - Hunderte von Eingeborenen zogen die geretteten Geschütze der "Königsberg" ins Innere, zum Teil bis in den Norden der Kolonie. (21) Deutsch-Südwestafrika (22) [2 Abb.]: (1)Windhuk, die Hauptstadt der Kolonie, liegt im Inneren des Hochlandes in einem Talkessel. - Noch heute trägt die fast 5000 Einwohner zählende Europäerstadt rein deutschen Charakter. Auf der Höhe im Hintergrund das Regierungsgebäude. (2)Die letzte Parade vor dem Gouverneur. Dr. Seitz anläßlich der fünfundzwanzigjahrfeier der Kolonie im Juni 1914. (22) [3 Abb.]: (1)Oben: Auf der Fahrt zur Front. (2)Artillerie, mit Maultierbespannung, rollt nach dem Süden. (3)Eine Munitionskolonne verläßt Windhuk, den Sammelpunkt der Truppenteile des Nordbezirks. (23) [2 Abb.]: (1)Sonnenübergossen liegt Ramansdrift im breiten Tal des Oranje, auf beiden Seiten von hohen Bergen eingeschlossen. (2)Maschinengewehrzug in den Oranjebergen. Der Süden gehört zu den regenärmsten Siedlungsgebieten der Kolonie. (24) [2 Abb.]: (1)Lüderitzbucht. Die inmitten der Wüste an zwei Buchten gelegene Stadt hatte einen guten Hafen, war aber wasserlos. (2)Wanderdünen an der Küste bei Lüderitzbucht, das Patrouillengelände der schwachen deutschen Küstenschutzabteilung. (25) [2 Abb.]: (1)Die Namib-Wüste bei Tschaukaib, 70 km östlich von Lüderitzbucht, wo sich lange Zeit ein feindliches Lager befand. (2)Deutscher Flieger bewirft das Zeltlager der Buren bei Tschaukaib mit Bomben. - Auf dem Bild links die Bahnlinie. (26) [2 Abb.]: (1)Um dem Gegner das Vordringen durch wasserlose Wüste nach Möglichkeit zu erschweren, wurde die Eisenbahnlinie von Lüderitzbucht ab von den Deutschen auf ihrem Rückzuge an zahlreichen Stellen gesprengt. (27) [2 Abb.]: (1)Das Bild zeigt eine typische Landschaft aus der Gegend von Keettmanshoop. Im Vordergrund Kandelaber-Euphorbien. (2)Auf Patrouille. - Die Kamelreiter wurden an der Südostgrenze und in der Namib zu Patrouillendiensten verwandt. (28) [2 Abb.]: (1)Mole von Swakopmund. Da die schwere Brandung die Landung auf der offenen Reede sehr erschwerte, baute die Schutztruppe 1905 eine 300 m lange hölzerne Brücke in das Meer hinaus, die es ermöglichte, bei jedem Seegang zu landen. (2)Swakopmund, der Hafenplatz für die Mitte und den Norden und der Ausgangspunkt der Otawi-Bahn. (29) [2 Abb.]: (1)In der Namib bei Swakopmund. - Ähnlich wie im Süden liegt auch hier an der Küste eine Zone von Wanderdünen. (2)An der Otawi-Bahn. - Mit großer Schnelligkeit stellte der Feind bei seinem Vormarsch durch die Namib die von der Schutztruppe zerstörten Bahnen wieder her. Im Hintergrund ein zum Schutz der Bahn errichtetes englisches Blickhaus. (30) [2 Abb.]: (1)Swakoptal bei Goanikontes. Etwa 30 Kilometer oberhalb der Mündung durchbricht der Fluß ein wildzerklüftetes, ödes Bergland. Wasserreichtum und fruchtbares Schwemmland ermöglichen im Tal den Anbau von Obst, Gemüse und Luzerne; eine Oase in der Steinwüste. - Der Platz war bis Ende Februar 1915 ein wertvoller Stützpunkt für die Schutztruppe. (2)Patrouille am Swakop-Rivier. - In Deutsch-Südwest waren Maultier- und Ochsenwagen das Haupttransportmittel. (31) [2 Abb.]: (1)Bahnstation Khan im Khan-Gebirge. - Auch im Norden erheben sich am Ostrande der Namib schroffe Gebirgszüge. (2)Karibib, die erste größere Stadt auf der Hochebene der Kolonie. Sie wurde am 5. Mai 1915 vom Feinde besetzt. (32) [2 Abb.]: (1)Artillerieabteilung auf der Rast. Die Giraffenakazie bietet den Mannschaften nur spärlichen Schutz vor der Sonne. (2)Feldhaubitz-Batterie auf dem Marsch. Für den Transport der Geschütze wurden in den meisten Fällen Ochsen verwandt. (33) [3 Abb.]: (1)Keetmanshoop. Weitläufig gebaut, wie alle südwestafrikanischen Städte und Ortschaften, liegt dieser wichtige Eisenbahnknotenpunkt auf der flachen, fast baumlosen Hochebene. - Hier sammelten sich die deutschen Truppen auf ihrem Marsche nach Norden. Die Stadt wurde am 19. April 1915 geräumt. (2)Rietfontein. Auch von Osten stieß gleichzeitig eine englische Abteilung durch die Kalahari auf Rietfontein vor und bedrohte die Südtruppen im Rücken. - Eine typische Trockenlandschaft. Die Steppe ist fast ohne Vegetation. (3)Die gleiche Landschaft zur Regenzeit. Aus dem trockenen, gelben Sande sprießt plötzlich üppiges Gras, das ganze Land überzieht sich mit einem hellen Grün. - Die gute Regenzeit 1914/15 erleichterte dem Feinde den Vormarsch sehr. (34 - 35) [2 Abb.]: (1)Typische südwestafrikanische Buschsteppe mit Giraffenakazien. - Die freie, offene Steppe war überall passierbar. In diesem Gelände drang der Feind auf Pferden, Kamelen und Kraftwagen mit außerordentlicher Schnelligkeit vor. (2)Auf dem Komas-Hochland südlich des oberen Swakop. - Wilde Felsen, tiefe Schluchten, bewaldete Täler, kahle Berge, in der Ferne wellige, blau verdämmernde Höhenzüge, das ist das charakteristische Bild dieser romantischen Landschaft. (36) [2 Abb.]: (1)Kamelreiterpatrouille an der Ostgrenze der Kolonie am Steilabhang eines Riviers lagernd. (2)Reiterkolonne auf dem Marsch durch Karibib. - In Deutsch-Südwest war die fechtende Truppe durchweg beritten. (37) [2 Abb.]: (1)Der Waterberg, berühmt durch die Kämpfe im Hererokrieg, liegt im landschaftlich schönsten Teil des Nordostgebietes. (2)Truppenstation Otawifontein. Hier leistete die Schutztruppe dem nachdrängenden Gegner den letzten Widerstand. (38) [2 Abb.]: (1)Im Otawibergland. Im Gegensatz zu den lichten Steppen der Mitte und des Südens ist im Nordosten das Land weit und breit mit dichtem Busch bewachsen. - In dieser Gegend vollendete sich das Schicksal von Deutsch-Südwestafrika. (2)Soldatenfriedhof bei Aus. Hier ruhen 60 deutsche und 64 englische Soldaten, an Grippe gestorben im Gefangenenlager. (39) Kamerun (40) [Abb.]: An der Küste von Kamerun. - Im Inneren der malerischen Bucht liegt die Hafen- und Plantagenstadt Viktoria. (40) [2 Abb.]: (1)Der kleine Kamerunberg. In mehreren Terrassen erhebt sich an der Küste das über 4000 m hohe Vulkanmassiv des Kamerunberges, das Wahrzeichen der Kolonie. - Im Vordergrund des Bildes liegt eine Bananenpflanzung. (2)Die Küste bei Bota am Westabhang des Kamerunberges. Jahrzehntelange deutsche Kolonialarbeit hat hier aus dem tropischen Urwald ein fruchtbares Kulturland mit ausgedehnten, modernen Pflanzungsanlagen geschaffen. (41) [2 Abb.]: (1)Längs der Küste von Kamerun erstreckt sich ein dichter Urwaldgürtel, das Kampfgebiet der Küstentruppen. (2)Bei Johann-Albrechtshöhe liegt inmitten immergrünen Urwalds der märchenhafte Elefantensee, ein erloschener Krater. (42) [2 Abb.]: (1)Lianenbrücke. Im Küstengebiet dienten diese an Bäumen befestigten und geflochtenen Brücken als Flußübergang. (2)Küstenfluß in der Urwaldzone. Bis zu den Stromschnellen drang der Feind auf Flußdampfern in den Urwald vor. (43) [2 Abb.]: (1)Typische Kulturlandschaft auf dem Hochplateau Mittelkameruns, wo die Urwaldzone in Gras- und Parklandschaft übergeht. In diesem offenen Gelände war der Feind auf die Dauer den Deutschen mit seiner Artillerie überlegen. (2)Tal des Mao-Deo-Flusses bei Kontscha. - Unendlich dehnen sich die Grasflächen im Norden aus. Das Land ist gesund, fruchtbar und viehreich, es bietet für die europäische Ansiedlung noch unabsehbare Möglichkeiten. (44) [2 Abb.]: (1)Die Besatzung von Garua hatte die Verteidigung auf eine Hügelkette gelegt, die sich nördlich der Stadt aus der Benuë-Ebene erhob. - Blick auf die Schanze III von Süden. In der Mitte der Kanonenstand. (2)Berittene Abteilung in Garua vor dem Kanonenhügel. Im Gegensatz zu den dicht bewachsenen Niederungen der Küste und des Südens konnten auf den offenen Steppen des Hochlandes auch berittene Kompanien verwendet werden. (45) [2 Abb.]: (1)Blick von der Schanze IV auf den Ring der Schanzen III, II, I. In monatelanger, mühsamer Arbeit wurden auf der Hügelkette aus Erde, Sand und Steinen Befestigungsanlagen geschaffen, die für Infanterieangriffe uneinnehmbar waren. (2)Die Besatzung der sogenannten Kuhstallschanze in Alarmstellung. Rechts auf dem Bilde ein Maschinengewehr-Stand. (46) [2 Abb.]: (1)Die durch einen dicken Wall aus Gras und Erde verstärkte Backsteinmauer des Reduits, von Norden her gesehen. (2)Das Innere des Reduits mit dem Residentenhaus. - In diesem unbeschreiblichen Durcheinander hausten eng zusammengepfercht die Soldaten. - Im Süden jenseits des Benuë die Bogle-Berge, wo sich die Stellung der Engländer befand. (47) [2 Abb.]: (1)Kolonialtruppen und Träger in Marschkolonne beim Übergang über den Mao Ntelo auf dem Ngaundere-Hochland. (2)Jaunde, seit Mitte November 1914 der Sitz des Huptquartiers und das Zentrum der deutschen Verteidigung. (48) Togo (49) [2 Abb.]: (1)Lome, die Hauptstadt der Kolonie, war zu einer der schönsten Hafenstädte der afrikanischen Westküste geworden. (2)Marktplatz in Lome mit typischen Europäerhäusern. Eingeborene Händler bieten in Verkaufsständen ihre Waren an. (49) Die deutschen Südsee-Inseln (50) [2 Abb.]: (1)Blick auf Markhamebene in Kaiser-Wilhelm-Land auf Neu-Guinea. Der Markhamfluß mündet in den Huon-Golf. (2)Straße in Rabaul auf Neu-Pommern, Sitz des Gouverneurs von Neu-Guinea. (50) [2 Abb.]: (1)Missionsdorf bei Rabaul. - Auf Neu-Guinea und Neu-Pommern waren nur die Küstengebiete von Europäern besiedelt. (2)Blick auf Apia, die Hauptstadt von Samoa und Sitz des Gouverneurs. (51) Tsingtau (52) [2 Abb.]: (1)Tsingtau. Der Eingang zur Bucht und zum Hafen war nur auf der Stadtseite durch Befestigungsanlagen geschützt. (2)Bismarckstraße in Tsingtau. Im Hintergrund die 3-4 km breite Einfahrt in die Kiautschou-Bucht mit Kap Jäschke. (52) [2 Abb.]: (1)Landung japanischer Truppen in der außerhalb des Schutzgebietes gelegenen Lauschanbucht bei Wangkotschwang. (2)Deutsches Genesungsheim "Mecklenburghaus" im Lauschangebirge, wo die ersten Kämpfe mit den Japanern stattfanden. (53) [2 Abb.]: (1)Batterie reitender Feldartillerie auf dem Marsch im Vorgelände von Tsingtau. (2)Deutsche Infanterie in Schützenlinie in Erwartung des feindlichen Angriffs. (54) [2 Abb.]: (1)Stacheldrahtverhau in versumpfter Niederung im Vorfeld der Festung. (2)Vormarsch der Japaner. Antransport von Belagerungsgerät auf einer von Kulis betriebenen Feldbahn. (55) [Abb.]: Unvergessenes Land. (56) [9 Karten]: (1)Koloniale Kriegsschauplätze (2)Lagekärtchen der deutschen Kolonien (3)Schutzgebiet Kiautschou (4)Samoa-Inseln (5)Togo u. Kamerun (6)Deutsch-Südwestafrika (7)Deutsch-Ostafrika (8)Deutsche Südseekolonien (9)Kaiser Wilhelms-Land und Bismarck-Archipel ( - ) Der Seekrieg ( - ) Vorwort ([1]) Vom Frieden in den Krieg (1) [Abb.]: Der Kaiser ist eingetroffen, englische und deutsche Kriegsschiffe begrüßen ihn mit Salut. Der weiße Pulverdampf zieht über den Hafen. Im Flaggenschmuck liegen die Segel- und Dampfjachten. Eine festliche Menschenmenge säumt das Ufer. (1) [2 Abb.]: (1)Deutsche U-Boote neben ihren Mutterschiffen an der Kieler Hafenbrücke. Ihre Gesamtzahl betrug zu Kriegsbeginn 20. (2)In Langer Reihe liegen die mächtigen Schiffe der Hochseeflotte an den Bojen. In wenigen Stunden sind sie gefechtsbereit. (2) [2 Abb.]: (1)Der Mobilmachungsbefehl trifft ein, Es ergeht der Befehl: "Alle Mann an Board!" Die Angehörigen geben das Geleit. (2)Zur gleichen Zeit liegen große Teile der englischen Hochseeflotte in dem schottischen Hafen Firth of Forth versammelt. (3) [Abb.]: Blick auf die großen Werftanlagen von Wilhelmshaven. Am 17. Juni 1869 eingeweiht, hat der Kriegshafen an der Nordsee eine stürmische Aufwärtsentwicklung erlebt. Riesige Hafenbecken und Schleusenanlagen, Docks und Magazine, Werkstätten und Hellinge die Instandhaltung und Versorgung der gesamten Hochseeflotte. Zahlreiche gelungene Neubauten gingen aus der Bauwerft hervor. Drei Einfahrten führten auf die Jade hinaus, eine vierte war geplant. (4 - 5) [2 Abb.]: (1)Die Insel Helgoland, seit 1890 deutscher Besitz, war ein wichtiger Vorposten der deutschen Marineverteidigung. Ihre schwere Bewaffnung und starke Besatzung machten sie zur uneinnehmbaren Festung. Ansicht vor Beginn des Hafenbaues. (2)Stürmischer Südwest fegt die See über die Brandungsmauer der im Bau begriffenen gewaltigen Hafenanlagen. (6) [2 Abb.]: (1)Eine Salve der Helgoländer schweren Geschütze (Südgruppe, vier 30,5 cm). Leider hatten sie im Kriege keine Gelegenheit einzugreifen. Nur einmal, am 24. November 1914, schossen sie, jedoch war die Entfernung zum Feinde zu weit. (2)Der fertige Hafen bot Liegeplätze für 18 Unterseeboote und 90 Torpedoboote und Versorgung mit Wasser, Brennstoff und Vorräten aller Art. Ein technisches Wunderwerk, bei Freidensschluß auf Befehl der Entente sinnlos zerstört. (7) Das Meer (8) [2 Abb.]: (1)Ein Unterseeboot bei grober See in Überwasserfahrt. Im Hintergrunde Helgoland. (2)Der Wind erreichte Stärke 7. Der Seegang wächst, starke Wellen wandern, Berge und Täler bildend, an dem Schiff entlang. (8) [2 Abb.]: (1)Kleinere Fahrzeuge, wie Minensuchboote, verschwinden hinter den sich türmenden Wogen. (2)Ein Brecher fegt über die Back (Vorschiff) eines Linienschiffes, das in ruhiger Bewegung gegen die See andampft. (9) Die Flotte in See (10) [2 Abb.]: (1)Das II. Geschwader, im Vordergrund Linienschiff "Westfalen" (1908 vom Stapel gelaufen, 18900 Tonnen, 20 Knoten) (2)Linienschiff "Baden" das letzte deutsche Flottenflaggschiff (1915 vom Stapel gelaufen, 28600 Tonnen, 21 Knoten) (10) [2 Abb.]: (1)Die Flotte übt Schwenkungen im Kielwasser. Auf größte Genauigkeit in den Bewegungen wurde besonderer Wert gelegt. (2)Torpedoboote haben angegriffen und kehren, die eigene Linie durchbrechend, zurück. Links im Hintergrund der Gegner. (11) Minen und Minensucher (12) [2 Abb.]: (1)Oben: Eine Minensuch-Halbflottille in See. (2)Unten: Torpedo-Minensuchboot "A 88" dampft auf. (12) [2 Abb.]: (1)Eine Ladung Minen. Man sieht die "Bleikappen" mit den Zündungen. Darunter liegt der Sprengkörper (150 - 200 kg). (2)Eine Seemine explodiert. Die mächtige Rauch- und Wassersäule kennzeichnet die ungeheure Wirkung der Detonation. (13) In fernen Meeren (14) [2 Abb.]: (1)Kreuzer "Emden" kämpfte im Indischen Ozean; seine Beute betrug 17 Dampfer, einen Kreuzer und ein Torpedoboot. (2)Landungskorps der "Emden" hat die Funkstation auf den Kokos-Keeling-Inseln zerstört. - Aber der Feind war nahe. (14) [2 Abb.]: (1)Der starke englische Kreuzer "Sydney" vernichtete die "Emden" am 9. November 1914. Ihr Wrack liegt auf den Felsen. (2)Das Landungskorps der "Emden" unter Kapitänleutnant v. Mücke kaperte den Schoner "Ayesha", ging mit ihm in See und erreichte über Sumatra und Arabien im abenteuerlichen Wechsel von Kampf, Seefahrt und Marsch Konstantinopel. (15) [2 Abb.]: (1)Graf Spee hat den Feind bei Coronel am 17. November 1914 geschlagen. "Die "Scharnhorst" bei Kohlenübernahme. (2)Das Kreuzergeschwader im Hafen von Valparaiso. Es bestand aus den Panzerkreuzern "Scharnhorst" und "Gneisenau" (4 Schornsteine) und den Kreuzern "Nürnberg", "Leipzig", "Dresden". Neben den deutschen ankern chilenische Schiffe. (16) [2 Abb.]: (1)Admiral Graf Spee geht mit dem deutschen Konsul zu Besuchen bei den chilenischen Behörden in Valparaiso an Land. (2)Englisches Geschwader, das die weit unterlegenen deutschen Schiffe am 8. Dez. 1914 bei den Falklandinseln vernichtete. (17) [2 Abb.]: (1)Befestigungsanlagen von Anadoli-Kavak, darüber der Schatten eines Zeppelins. Die türkischen Festungen stammen meist aus älterer, zum Teil mittelalterlicher Zeit. Sie wurden mit deutscher Hilfe zeitgemäß verstärkt und ausgebaut. (2)Unten: Schlachtkreuzer "Goeben" im Bosporus in Ruhestellung. Das mächtige Schiff bildete seit seinem Übergang in türkische Dienste den Kern der osmanischen Seemacht. Es gelang den feindlichen Anstrengungen nicht, es zu vernichten. Noch heute ist es als "Javus Selim" in Dienst. (18) [2 Abb.]: (1)Schlachtkreuzer "Goeben" und der kleine Kreuzer "Breslau" in der Stenia-Bucht am Bosporus. Aus Sicherheitsgründen mußte der Liegeplatz öfters gewechselt werden. (2)Unten: Die beiden Schiffe auf hoher See im Schwarzen Meer. In zahlreichen Gefechten behauptete das stolze Paar die Seeherrschaft gegenüber einer starken russischen Übermacht. (19) [2 Abb.]: (1)Deutsches Unterseeboot "UC 25" mit türkischer Flagge im Bosporus. (2)Der Dardanellenangriff mit 20 Linienschiffen der Alliierten ist abgeschlagen. Englisches Linienschiff "Irresistibele" sinkt am 18. März 1915, dazu zwei andere; drei sind schwer beschädigt, drei weitere werden etwas später versenkt. (20) [2 Abb.]: (1)LZ 81 verläßt die Luftschiffhalle in Temesvar zu einer Aufklärungsfahrt über das Schwarze Meer. (2)LZ 87 landet auf dem Luftschiffhafen in Tondern (Schleswig) nach einer Aufklärungsfahrt über die Nordsee. Die Hülle des Luftschiffes ist durch Wolkenschattenbemalung getarnt. (21) Krieg in der Nordsee (22) [2 Abb.]: (1)Ausfahrt zum Vorstoß: Panzerkreuzer "Blücher" und Kreuzer "Rostock", begleitet von 19 Torpedobooten auf dem Marsch. (2)Die deutschen Schlachtkreuzer im Gefecht. Rechts die mächtigen Wassersäulen eingeschlagener schwerer englischer Granaten. (22) [2 Abb.]: (1)"Blücher" ist überwältigt und sinkt. Er kämpfte bis zum letzten Augenblick. Nur 260 Mann konnten gerettet werden. (2)Eine Torpedobootsflottille in hoher Fahrt. (23) Skagerrakschlacht, 31. Mai 1916 (24) [2 Abb.]: (1)Ausfahrt der Flotte zur Schlacht. (2)Höchste Fahrt, dem Feind entgegen. Die Sicht ist durch Rauch und Dunst verhüllt. (24) [2 Abb.]: (1)Eine schwere Salve. (2)Ein Gefechtsbild vom II. Geschwader, Schiffe der "Deutschland"-Klasse im Vordergrund. (25) [3 Abb.]: (1)Gefechtsbild mit durchbrechenden Torpedobooten. Links im Hintergrund der Gegner. - Manöverbild zur Erläuterung taktischer Lagen. (2)Vernichtung des Schlachtkreuzers "Queen Mary" (27400 t, 28,5 Knoten, acht 34,3-cm-, zwölf 15,2-cm-Geschütze, 5 Torpedorohre) und "Indefatigable". In Sekunden sind die Schiffe verschwunden, eine Rauchwolke bezeichnet ihr Grab. (3)Den englischen Schlachtkreuzer "Invincible" (20300 t, 27 Knoten, acht 30,5-cm-, sechzehn 10,2-cm-Geschütze, 5 Torpedorohre) trifft in der Skagerrakschlacht das gleiche Schicksal. (26 - 27) Nach der Schlacht (28) [2 Abb.]: (1)Schwerer Treffer gegen ein Geschützrohr. (2)Schlachtkreuzer "Seydlitz" blieb trotz vieler schwerer Treffer schwimmfähig und war bald wieder verwendungsbereit. (28) [Abb.]: Auf "Derfflinger" war ein Volltreffer auf ein Geschützrohr aufgeschlagen und hatte es glatt abgerissen. (29) Hilfe für Finnland (30) [2 Abb.]: (1)Treibeis im Hafen von Pernau. Links von den Russen als Hafensperre versenkte Schiffe. (2)In Helfingfors, Nordhafen und Werft. (30) [2 Abb.]: (1)Im Treibeis des finnischen Meerbusens versinkender russischer Frachtdampfer. (2)Deutsche Eisbrecher bei der Arbeit. (31) U-Bootskrieg (32) [2 Abb.]: (1)Das Boot des Kapitänleutnants Weddigen, "U 9", mit dem er am 22. September 1914 in einem mit höchstem Schneid durchgeführten Angriff die englischen Panzerkreuzer "Aboukir", "Cressy" und "Hogue" kurz hintereinander versenkte. (2)Der Panzerkreuzer "Aboukir" (12200 t, 22 Knoten, zwei 23,4-cm-, zwölf 15-cm-Geschütze, 2 Torpedorohre, gebaut 1900). (32) [2 Abb.]: (1)Ein kleines U-Boot auf See bei einem größeren längsseits, um von ihm Vorräte und Mitteilungen zu empfangen. (2)Blick auf zwei Torpedorohre im Bootsinneren. Das linke Rohr ist geöffnet, die Propeller des Torpedos sind sichtbar. (33) [2 Abb.]: (1)"U 66" in See (50 t, 13 Knoten, ein 10,5-cm-Geschütz, 5 Rohre). Der weiße Kreis ist Erkennungszeichen für Flieger. (2)Ein Handelsschiff wird angehalten. (34) [2 Abb.]: (1)Die Besatzung längsseits, wird versorgt und erhält Anweisungen über Schiffsort und Kurs zum nächsten Hafen. (2)Das von der Besatzung verlassene Schiff wird versenkt. (35) [2 Abb.]: (1)Oben: Ein Dampfer ist torpediert und bricht entzwei. - (2)Unten: Ein Dampfer mit Fässern kentert bei der Versenkung. (36) [2 Abb.]: (1)"U 35" kehrt von der Fahrt heim, durch zahlreiche Flaggen zeigt es nach Art siegreicher Jachten die Ziffer seiner Erfolge an: so viele Siegesflaggen, so viele versenkte Schiffe. (2)Unten: Die Schiffsraumnot zwang den Feindbund, alle irgendwie seetüchtigen Schiffe zur Kriegsversorgung heranzuziehen. Für die Unterseeboote waren Segelschiffe leichte Beute. In Eile wurde stets das Schiff verlassen, mit vollen Segeln mußte es zur Tiefe fahren, für Freund und Feind ein bewegender Anblick. (37) [2 Abb.]: (1)Deutsches Seeflugzeug tauscht Mitteilungen mit einem U-Boot aus. (2)Das englische Unterseeboot "C 25" inmitten von Bombentreffern deutscher Flieger. Abwehrgeschütze gab es noch nicht. (38) [2 Abb.]: (1)Ein feindlicher Dampfer seitlich gegen Torpedierung gedeckt. (2)Auf hoher See geschieht die wichtige Ortsbestimmung durch nautische Messungen. Es ist heiß in der Mittagssonne! (39) Im Mittelmeer (40) [2 Abb.]: (1)Ein Sonnenaufgang an der afrikanischen Küste, vom U-Boot gesehen. (2)U-Bootfahrt längs der marokkanischen Küste. Am Ufer erheben sich die mächtigen Höhenzüge des Atlasgebirges. (40) [2 Abb.]: (1)An der Einfahrt zur inneren Bucht von Cattaro. (2)Vor der dalmatinischen Hafenstadt Trau, von deren einstiger Größe herrliche Baudenkmäler noch Zeugnis ablegen. (41) An der Küste von Flandern (42) [2 Abb.]: (1)Bei einem englischen Sperrversuch am 22./23. April 1918 wurden alte Kreuzer in der Einfahrt von Seebrügge versenkt. (2)Die Ausfahrt war nahezu versperrt, wurde aber bald wieder freigemacht. (42) [2 Abb.]: (1)Der Kreuzer "Vindictive" ist bei einem zweiten Sperrversuch am 10. Mai 1918 an der Ostmole von Ostende gestrandet. (2)Deutsche Torpedoboote laufen aus. (43) [2 Abb.]: (1)Eine eingebaute Marine-Batterie nahe der holländischen Grenze. (2)Ein Marine-Unterstand am Strande. (44) [2 Abb.]: (1)Deutsche Torpedoboote im Hafen von Ostende. (2)Ein abgeschossenes Luftschiff wird nach Seebrügge eingeschleppt. (45) Das Ende des Seekrieges (46) [2 Abb.]: (1)Die U-Boote vom Mittelmehr sind nach Kiel heimgekehrt, trotzig und unbezwungen. Auch ihr Krieg ist jetzt zu Ende. (2)Die Hochseeflotte in Scapa Flow, vom Feinde eng bewacht. (46) [2 Abb.]: (1)Das Linienschiff "Bayern" im Sinken. Die Besatzung hat das Schiff unmittelbar vorher in den Booten verlassen. (2)Das Ende der Torpedoboote. (47) [Abb.]: Am Eingang der Kieler Förde, auf dem hohen Ufer bei Laboe, erhebt sich das Ehrenzeichen des Seekriegs und der kaiserlichen Marine. Einem ragenden Schiffssteven gleich blickt es in die Ferne, ein Sinnbild stolzer Trauer über versunkene Größe und zugleich der festen Hoffnung auf eine neue rumvolle Zukunft. (48) [7 Karten]: (1)Europa Gesamtfront (2)Kriegsschauplatz der Nordsee (3)Seeschlacht an der Doggerbank 24. I. 1915 (4) Kampf um die Dardanellen (5)Seeschlacht bei Coronel 1. XI. 1914 (6)Seeschlacht bei den Falkland-Inseln 8. XII. 1914 (7)Kreuzfahrt d. deutschen Kl. Kreuzers "Emden" Sept-Nov 1914 ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )