La simplification du droit: recherches à la confluence de la légistique et de la pratique
In: Collection "Colloques & essais" 15
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In: Collection "Colloques & essais" 15
In: Beiträge zu Grundfragen des Rechts Band 39
In: Cambridge studies in international and comparative law 158
In: Jus publicum Band 304
Till Markus untersucht die Bedeutung der Rechtsvergleichung für das Völkerrecht, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung, Bestimmung und Anwendung seiner drei primären Rechtsquellen. Aufbauend auf einer Rekonstruktion der Entscheidungspraxis verschiedener internationaler Gerichte sowie im Hinblick auf ausgewählte Arbeiten der Völkerrechtskommission entwickelt er erste Grundrisse einer Methodik der Rechtsvergleichung im Völkerrecht. Die Untersuchung basiert auf der Annahme, dass methodisch angeleitete Rechtsvergleiche einen Beitrag zur Effektuierung und Ordnung des Völkerrechts dadurch leisten, dass sie das Maß an Rationalität, dogmatischer Klarheit und Legitimität völkerrechtlicher Vertragsgestaltung und gerichtlicher Entscheidungsfindung steigern.
The so-called fundamental rights and duties of states were invented by natural law theory and exist in legal doctrine even today. They resulted from a transfer of the rights of the human individual to the state. What appeared in the middle of the 18th century in the works of Wolff and Vattel in a quite unsystematic and scattered way, was fully developed into a canon in the 19th century: Fundamental rights shifted into the centre of international law doctrine. They constituted the starting point of the international legal order as conceptualized by nearly all legal thinkers. Although an invention of natural law, they outlasted the 18th century and were even to be found in the works of some authors who considered themselves as positivists. Moreover, the general move towards "positivism" did not affect these rights, criticism of this view arising only at the end of the 19th century. Academic doctrine, therefore, was in conflict with the theory of the sources of international law. Their popularity resulted from the desire to have guiding principles in the international order. Most of these principles were materially attached to sovereignty: Fundamental rights emphasized the inviolable autonomy of the state as a legal subject no matter how international relations and international treaties developed. ; Die "Grundrechte der Staaten" sind eine juristische Doktrin, die das Natur- und Völkerrecht der Vormoderne hervorgebracht hat. Der folgende Beitrag rekonstruiert ihre Merkmale, wobei er sich vor allem der Tradierung dieser Doktrin im 19. Jahrhundert widmet. Skizziert werden sollen die Voraussetzungen dieser Konstruktion, die ihre Ausformulierung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts fand; im Hauptteil folgen einige Bemerkungen zu ihrer vollen Entfaltung und Karriere um 1800 und ihrer Fortdauer im 19. und 20. Jahrhundert. Gefragt wird, welche Vorstellungen über die zwischenstaatlichen Beziehungen sich in ihr abbildeten und wie diese normativ begründet wurden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Rechtsquellenlehre des klassischen Völkerrechts, welche diese offenkundig naturrechtliche Vorstellung von der Existenz der "Grundrechte der Staaten" auch in jenen Epochen weitgehend unangetastet ließ, die vielfach als "positivistisch" etikettiert werden. .
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Seit der Entstehung des modernen Territorialstaats mit seinem Souveränitätsanspruch und dessen Zivilisierung durch die aufklärerische Theorie vom demokratischen Rechtsstaat sind wir es gewohnt, Recht und Staat als notwendige Einheit zu betrachten. Einerseits soll der Staat Rechtsstaat sein, d.h. politische Machtausübung ist nur in den Formen des Rechts und unter Beachtung von Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes zulässig. Ein eigenständiger Wirk- und Zuständigkeitsbereich der Politik in Form justizfreier Hoheitsakte oder besonderer Gewaltverhältnisse wird negiert. Andererseits ist Recht aber auch nur noch als "Staatsrecht", d.h. als staatlich gesetztes oder zumindest staatlich anerkanntes Recht denkbar. Autonomie im wörtlichen Sinne von Selbstgesetzgebung verblasst angesichts der Dominanz der in der Volkssouveränität verankerten Herrschaft des Gesetzes, so dass privatautonome Rechtsgestaltung durch Verträge von der Rechtsquellenlehre als irrelevant ausgeblendet und sozialautonome Normsetzung in Vereinen und Verbänden nurmehr als derivative, vom Staat abgeleitete Autonomie erklärbar wird. Im Außenverhältnis ist die Souveränität der Nationalstaaten durch das völkerrechtliche [S.62] Prinzip der gegenseitigen Nichteinmischung in innere Angelegenheiten gesichert und gleichzeitig durch das Territorialitätsprinzip begrenzt. Mit Ausnahme des politisch wenig brisanten Privatrechts, das – allerdings nur unter Vorbehalt des ordre public – im Rahmen des (nationalen) internationalen Privatrechts berücksichtigt wird, findet eine gegenseitige Anerkennung ausländischer Rechtsakte nicht statt. Internationales Recht ist nur als Völkervertragsrecht denkbar, welches im Innenverhältnis des Nationalstaates zu seinen Bürgern freilich nur als national umgesetztes Recht Wirkung entfaltet. Das so beschriebene Rechts-Staats-Konzept steht und fällt mit der Möglichkeit wirksamer Grenzziehung. Staatsgrenzen werden deshalb als quasi naturwüchsige (Berge, Flüsse, Küste) angelegt oder mit größter Sorgfalt künstlich materialisiert (Schlagbäume, Zollhäuser). Die symbolische Bedeutung der Visibilisierung von Grenzen kommt nicht zuletzt in der emotionalen Kraft zum Ausdruck, die durch deren Beseitigung – etwa durch Niederreißen von Schlagbäumen in der frühen Phase des europäischen Einigungsprozesses oder beim Fall der Berliner Mauer am Brandenburger Tor – entfesselt wird. Die Abschaffung von Grenzen bildet jedoch den Ausnahmefall und geht regelmäßig mit der Schaffung einer neuen, größeren (vereinigtes Deutschland) oder kleineren (Aufspaltung von Jugoslawien) Territorialgewalt mit Souveränitätsanspruch einher. ; Diminishing the costs of cross border transactions the Internet catalyses the general trend of globalisation. E-commerce opens the global marketplace to smaller companies and consumers. In the context of the ongoing Debate on Internetgovernance the author examines the emergent phenomenon of a transnational Law of Business to Consumer Contracts comparable to the Law Merchant (lex mercatoria). The issue of protecting the Consumer within such global legal system leads to a public-privatepartnership approach on the international level. Codes of Conduct, Trustmarks, and Online Consumer Dispute Resolution are currently established in a joint effort of state, industry, and global civil society actors. The role of the state in co-regulating global communications is to provide a legal framework, guaranteeing due process and thereby fair results of self regulation in transnational private regimes. In conclusion, Cyberspace is in need of a procedural Constitution of Freedom.
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In: Beiträge zu Grundfragen des Rechts Band 39
Wie verhält sich das Strafrecht zu Normen und Verhaltensregeln in sozialen Netzwerken? Welche Rechtsqualität und welche Bedeutung besitzt der ›Deutsche Corporate Governance Kodex‹? Ist die Tarif- und Betriebsautonomie nur komplementär zu staatlicher Regulierung oder können Kollektivorgane gesetzliches Arbeitsrecht sogar abwählen? Vermag der Staat in Regelungsregime von Sportverbänden einzugreifen? In einer globalisierten, beschleunigten und zunehmend technologiegestützten Welt konkurriert das Recht des Nationalstaats immer häufiger mit anderen normativen Ordnungen. Dabei wirken außerstaatliche und staatliche Normenregime auf komplexe Weise zusammen, geraten bisweilen aber auch in Konflikt. Die Beiträge beleuchten aktuelle Systeme der Selbstregulierung in verschiedenen Lebensbereichen, bieten innovative Denkanstöße und eröffnen neue Perspektiven auf ein Recht ›jenseits des Staates‹.How does criminal law relate to norms and rules of conduct in social networks? What is the legal quality and significance of the 'German Corporate Governance Code'? Is collective bargaining and company autonomy only complementary to state regulation or are collective bodies even able to deselect statutory labour law? Can the state intervene in the regulatory regimes of sports associations? In a globalised, accelerated and increasingly technology-based world, the law of the nation state increasingly competes with other normative orders. In this context, extra-state and state normative regimes interact in complex ways, but sometimes also get into conflict. The contributions examine current systems of self-regulation in various spheres of life, offer innovative impulses for discussion and open up new perspectives on a law 'beyond the state'.
Allgemeine theoretische Probleme der Soziologie -- 1. Rolf Ziegler, Typologien und Klassifikationen -- 2. Walter L. Bühl, Theorie und Paratheorie -- 3. Hans-Ulrich Wehler, Geschichte und Soziologie. Möglichkeiten einer Konvergenz? -- 4. Kurt B. Mayer, Soziologie und Demographie -- 5. M. Rainer Lepsius, Gesellschaftsanalyse und Sinngebungszwang -- 6. Hans Albert, Ideologie und Wahrheit. Theodor Geiger und das Problem der sozialen Verankerung des Denkens -- 7. Alfred Bellebaum, Soziologie und Philosophie. Dargestellt an Ferdinand Tönnies -- 8. Theodor Härder, Kontakt- und Kommunikationsverhalten in spieltheoretischer Sicht -- Zur Soziologie des sozialen Wandels und der Modernisierung -- 9. Peter Heintz, Theoretische und methodologische Probleme der Analyse von Entwicklungsgesellschaften -- 10. Horst Reimann, Bedeutung der Kommunikation für Innovationsprozesse -- 11. Josef Gugler, Modelle soziokulturellen Wandels: Urbanisierung in Afrika südlich der Sahara -- 12. Wolf gang S. Freund, Minderheiten und Entwicklung am Mittelmeer. Theoretische Überlegungen und praktische Ableitungen am Beispiel von Juden und Arabern -- 13. Dieter Fröhlich, Berufswandel als Indikator für Modernisierung -- 14. Hansjürgen Daheim, Professionalisierung. Begriff und einige latente Makrofunktionen -- 15. Dietrich Rüschemeyer, Professions. Historisch und kulturell vergleichende Überlegungen -- 16. Wolfgang Zapf, Soziale Indikatoren -- 17. F. J. Stendenbach, Sozialindikatoren und Gesellschaftsplanung -- 18. Gerhard Kleining, Die Legitimation der Ungleichheit -- Soziologie und andere Symbolsysteme -- 19. Demosthenes Savramis, Die Religionssoziologie als Rettungsanker der Religion? -- 20. Heiner Treinen, Ansätze zu einer Soziologie des Museumswesens -- Soziologie und Rechtswissenschaft -- 21. Manfred Rehbinder, Die gesellschaftlichen Funktionen des Rechts -- 22. Wolfgang Kaupen, Uber die Bedeutung des Rechts und der Juristen in der modernen Gesellschaft. Ein strukturell-funktionaler Ansatz -- 23. Niklas Luhmann, Die juristische Rechtsquellenlehre aus soziologischer Sicht -- 24. Fritz Sack, Einige Fragen und Probleme der Rechtsanwendung aus soziologischer Sicht -- 25. Hermann Jülkenbeck, Die Regelung des Sorge- und Verkehrsrechts über Kinder aus geschiedenen Ehen -- Soziologie und Nationalökonomie -- 26. Hans-Günter Krüsselberg, Die Wiederentdeckung der Politischen Ökonomie. Betrachtungen zum gegenwärtigen Stand der Diskussion über die Beziehung zwischen Wirtschaft und Gesellschaft -- 27. Gérard Gäfgen, Rechtfertigung, Relevanz und Erfahrung. Zum Vernunftbegriff in der normativen Ökonomie -- 28. Hans Gerd Schütte, Markt und Konflikt. Randbedingungen innerorganisatorischer Partizipation -- 29. Friedrich Fürstenberg, Arbeitsmarktprobleme in soziologischer Sicht -- 30. Heinz Hartmann, Soziallage und Interessenvertretung der Leitenden -- 31. Renate Mayntz, Probleme der inneren Kontrolle in der planenden Verwaltung -- 32. Günter Büsdiges, Wirtschaftliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen und soziale Marktwirtschaft -- Soziologie und Politikwissenschaft -- 33. Karl Otto Hondrich, Vergesellschaftung - Vermaclitung - Verherrschung. Überlegungen zu einer Theorie der Herrschaft -- 34. Jürgen Fijalkowski, Pluralistische oder antagonistische Gesellschaft? -- 35. Max Kaase, Politisches Verhalten von Studenten im Vergleich mit anderen Gruppen -- 36. Alois Rosner, Mitgliedschaft in freiwilligen Organisationen. Eine Untersuchung zur kollektiven Artikulation beruflicher Interessen -- Soziologie und Medizin -- 37. Manfred Pflanz, Die zunehmende Soziologisierung der Medizin -- 38. Christian von Ferber, Medizin und Sozialstruktur. Medizinsoziologie als Element gesellschaftlicher Theorie? -- 39. Klaus Wieken und Heidrun Kaupen-Haas, Innovationsprobleme in der Medizin -- 40. Johann Jürgen Rohde, Strukturelle Momente der Inhumanität einer humanen Institution. Uber die Situation des Patienten im Krankenhaus -- 41. Klaus J. Roghmann und Robert J. Haggerty, Zur Soziologie der Patienten: Medikamentenkonsum -- Soziologie und Psychologie -- 42. Hans Benninghaus, Soziale Einstellungen und soziales Verhalten. Zur Kritik des Attitüdenkonzepts -- 43. Heinz Renn, Zur Bestimmung der Variabilität von Attitüden -- 44. Wolfgang Sodeur und Klaus Roghmann, Autoritarismus und Dogmatismus im Militär. Eine Replikation früherer Untersuchungen -- 45. Karl-Dieter Opp, Strukturen und Prozesse in Gefängnissen. Zur Anwendbarkeit der Lerntheorie im Strafvollzug -- 46. Günther Lüschen, Psychologischer Reduktionismus und informelle Beziehungen im Wettkampf -- 47. Eno Beuchelt, Kulturanthropologie und Persönlichkeitstheorien -- 48. Günter Albrecht, Die »Erklärung« von Devianz durch die »Theorie« des Symbolischen Interaktionismus - Neue Perspektiven und alte Fehler -- Angewandte Soziologie -- 49. Peter Höhmann, Probleme soziologisch angeleiteter Praxis. Dargestellt am Beispiel der Obdachlosigkeit -- 50. Peter Atteslander, Soziologie und Raumplanung -- 51. Kurt Hammerich, Notizen zum Verhältnis von Soziologie und Pädagogik.