Eine Paradoxie: Öffentliches Wirtschaften als existenziell wichtige Daseinsvorsorge ist real von großer Bedeutung, wird aber in der Wirtschaftswissenschaft weitgehend marginalisiert, wohl, weil sie im Vergleich zu Marktlösungen als ineffizient gilt. Das vorliegende Handbuch ist multidisziplinär angelegt und bietet entgegen ideologischer Apriori-Stereotypik differenzierte Einsichten in Theorie und Praxis öffentlichen Wirtschaftens. Das Handbuch hat in der Literaturlandschaft Alleinstellungsstatus. Disziplinäre Zugänge aus Geschichtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft (Volks- wie Betriebswirtschaftslehre), Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft einerseits und sektorale Kapitel in Bezug auf Kernthemen (Energie, Verkehr, Wasser, Banken, Wohnen, Gesundheit etc.) andererseits decken zentrale Perspektiven ab. Der Gegenstand wird morphologisch im Spannungsfeld institutioneller und funktionaler Betrachtung öffentlichen Wirtschaftens (zwischen öffentlicher Trägerschaft und öffentlicher Aufgabe) entfaltet.
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Die Studie untersucht die gemeinnützigen Bauvereine im Wohnungswesen der Weimarer Republik, die sich in den 20er Jahren zu den Hauptträgern wohlfahrtsstaatlicher Förderungsmaßnahmen entwickelt haben. Das Wohnungswesen in der Weimarer Republik war ein zentrales Politikfeld im Rahmen der neuen entfalteten wohlfahrtsstaatlichen Aktivitäten. Mieterschutzvorschriften, öffentliche Wohnraumbewirtschaftung, Mietpreisfestsetzung und finanzielle Wohnungsbauförderung stellten wesentliche Bestandteile des staatlichen Instrumentariums dar. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für den relativen Erfolg der Weimarer Wohnungspolitik dürften jedoch auch Art und Umfang der Trägerschaft des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gewesen sein. Gemeinnützig- genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, die vor 1914 quantitativ eher bescheidene Wohnungsbauleistungen erbracht hatten, entwickelten sich in den 20er Jahren zu den Hauptträgern wohlfahrtsstaatlicher Förderungsmaßnahmen. "Zielsetzung des vorliegenden Beitrages ist es, Formen und Leistungen wie auch Grenzen und Konfliktlinien dieses im Wohnungswesen erstmalig auf breiter Grundlage einsetzenden Zusammenwirkens wohlfahrtsstaatlicher Maßnahmen und gemeinwirtschaftlicher Unternehmenstätigkeit zu skizzieren. Methodisch wollen wir hierbei gemeinnützige Wohnungsunternehmen als Instrumente zur Realisierung wohnungspolitischer Aufgaben interpretieren. Folgende Fragestellungen will der Beitrag im Einzelnen beantworten: (1) Welche institutionellen Maßnahmen staatlicherseits ergriffen worden sind, die auf eine besondere Instrumentalfunktion gemeinnütziger Wohnungsunternehmen schließen lassen. (2) Wie sich die gemeinnützige Angebots- und Leistungsstruktur in den 20er Jahren entwickelt hat, worin die Erfolge, aber auch Probleme gemeinnütziger und zumal genossenschaftlicher Selbsthilfe lagen. (3) Welche Bedingungen dem gemeinnützigen Wohnungsbau im Rahmen kommunaler Wohnungspolitik zukam und wie sich die öffentlichen Förderungsmaßnahmen auf die strukturelle Entwicklung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft ausgewirkt haben. (4) Worin ökonomische und politische Grenzen der öffentlich geförderten Bautätigkeit lagen" (Drupp, M., a. a. O., S. 125f).
Datentabellen in HISTAT (Thema: Bautätigkeit, Wohnen): 01. Die Entwicklung der Baugenossenschaften (1918-1929) 02. Jahresbauleistung der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nach Rechtsformen (1929-1935) 03. Fertiggestellte Wohnungen nach Bauherren (1927-1933) 04. Wohnungsbauinvestitionen und gemeinnützige Bautätigkeit (1927-1934)
Der zweite Quartalsbericht des Untersuchungsfeldes1 der Evaluation der Experimentierlkausel nach § 6c SGB II liefert einen Überblick über die Situation der zugelassenen kommunalen Träger und der Arbeitsgemeinschaften sowie der Kommunen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung zum 31. Dezember 2005. Ziel der regelmäßigen Berichterstattung im Untersuchungsfeld 1 ist es, anhand ausgewählter Kennzahlen die Strukturen und Entwicklungen auf den regionalen Arbeitsmärkten auf Ebene der SGB II-Trägereinheiten zu beschreiben und zu vergleichen. Weil das Jahr 2005 ein Übergangsjahr war, erlaubt die Datenqualität derzeit noch keine sinnvolle Abbildung der zeitlichen Entwicklung. Auch inhaltlich muss sich der Bericht auf die Darstellung ausgewählter Kenngrößen beschränken. Der Bericht konzentriert sich deshalb auf die beiden Themenschwerpunkte "Struktur der SGB II-Bedarfsgemeinschaften" und "Ausmaß und Struktur der Arbeitslosigkeit".
Zwischenbericht 2007 der FH Frankfurt, Institut für Stadt- und Regionalentwicklung, und des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (infas) zur Implementations- und Governanceanalyse im Rahmen der Evalouation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Die Implementations- und Governanceanalyse untersucht die Umsetzung der durch das SGB II definierten Leistungsprozesse anhand einer Stichprobe von 154 regionalen Einheiten aus allen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), zugelassenen kommunalen Trägern und Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung. Der Bericht analysiert im ersten Teil überregionale Governance-Strukturen (z. B. rechtliche und finanzielle Vorgaben, Zielvereinbarungen), die Auswirkungen auf die Leistungserbringung der SGB II-Einheiten haben. Im zweiten Teil werden die lokalen Steuerungs- und Organisationsstrukturen in den Formen der Aufgabenwahrnehmung untersucht und wird eine Typologie der Organisation des Leistungsprozesses entwickelt. Der dritte Teil beschäftigt sich mit der Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen SGB II, SGB III und SGB VIII, insbesondere im Hinblick auf Eingliederungsleistungen für Jugendliche und junge Erwachsene sowie die Organisation der Arbeitsvermittlung.
Der Beitrag trägt zu den Diskussionen bei, wie unterschiedlich ausgestaltete Systeme frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) mit elterlicher Wahlfreiheit, Qualität und Gleichheit in Verbindung stehen. Basierend auf einer kurzen Skizzierung von generellen Ausgestaltungsoptionen von FBBE in Europa und ihrer Umsetzung in Deutschland wird dargelegt, dass die genrelle Gesetzgebung auf nationaler Ebene hierzulande sowohl elterliche Wahlfreiheit als auch gleichen Zugang zu qualitativ hochwertigen Angeboten für alle Kinder zu gewährleisten scheint. Allerdings verdeckt die ausschließliche Betrachtung auf Landesebene Segregationsprozesse auf lokaler Ebene, die zu Ungleichheiten führen. Der Beitag illustriert trägerspezifische Segregationsmuster auf kommunaler Ebene auf der Basis von Daten der Schuleingangsuntersuchung einer mittelgroßen Stadt in Nordrhein-Westfalen. ; This paper wants to contribute to the political and scientific debate that focuses on the question, how different early childhood education and care (ECEC) system features relate to aspects of parental choice, quality, and equity. In order to do so, it discusses different aspects of ECEC configurations in Europe in general and their implementation in Germany against the background of educational equality. Despite the issue of biased access, within its general framework legislation German ECEC policies seem to allow parents to choose and to ensure equal access to high quality services at the same time. However, a perspective on system characteristics at country level conceals processes at local level that lead to inequalities, such as segregation. Based on data of one example municipality in North Rhine-Westphalia, the paper illustrates such segregation patterns at the local level. As these relate to the type of provider of ECEC services, this is discussed against the background of market mechanisms.
"Dem BMAS wurde durch § 6c SGB II die Aufgabe übertragen, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Modelle der Aufgabenwahrnehmung in Hinblick auf die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beobachten, ihre Wirkungen zu analysieren und Ursachen für Unterschiede in der Leistungsfähigkeit herauszuarbeiten. Gegenstand der Wirkungsforschung zur Experimentierklausel ist der gesamte Aktivierungsprozess, mit dem die Ziele Integration in Erwerbstätigkeit, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und soziale Stabilisierung verfolgt werden. Der spezifische Fokus der Evaluation richtet sich auf die Kernfrage, welches der beiden Modelle der Aufgabenwahrnehmung (Arbeitsgemeinschaft oder zugelassene kommunale Träger) bei der Umsetzung des SGB II erfolgreicher ist und warum dies so ist. Der Bericht bietet eine zusammenfassende Darstellung über die Ergebnisse der im Forschungsverbund der § 6c SGB II-Evaluation durchgeführten Untersuchungen. Eingebettet werden die Ergebnisse in eine Darstellung der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, die zum SGB II geführt haben." (Autorenreferat)
Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Januar 2005 veränderten sich durch die Einführung der SGB-II-Arbeitsgelegenheiten bzw. Zusatzjobs (so genannte 'Ein-Euro-Jobs') die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung. Diese in § 16 (3) (jetzt § 16d) des SGB II erfassten Zusatzjobs ersetzten frühere Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Das Institut für Soziologie der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IfS) führte im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) von September 2005 bis Mai 2007 die empirische Erhebung zum Forschungsprojekt 'Ein-Euro-Jobs' in Deutschland: Qualitative Fallstudien zur Auswirkung der SGB-II-Arbeitsgelegenheiten auf Beschäftigungsstruktur und Arbeitsmarktverhalten von Organisationen durch. Ziel des Forschungsprojekts war es, das 'Zusammenspiel' der beteiligten Akteure bei der Gestaltung der lokalen bzw. kommunalen Arbeitsmarktpolitik zu erfassen und nachzuvollziehen, welche Einsatzformen für welche Zielgruppen mit welchen Zielsetzungen in diesen Netzwerken 'produziert' werden. Deshalb wurden alle relevanten an der Generierung von Arbeitsgelegenheiten beteiligten Akteure in die qualitative Erhebung einbezogen; dies sind neben den Umsetzungsträgern (z. B. ARGEn) auch politische Akteure wie Kammern, Gewerkschaften und Kommunalpolitik sowie die öffentlichen, wohlfahrtlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Maßnahmeträger und Einsatzbetriebe. Wir wollten wissen, welche Faktoren empirisch die sozial- und arbeitsmarktpolitische Ausrichtung der Ein-Euro-Jobs beeinflussen, welche Beschäftigungseffekte in den Einsatzbetrieben und -sektoren daraufhin entstehen und schließlich welche Beschäftigungschancen sich für Langzeitarbeitslose ergeben. ; By the time the Second Social Code (SGB II) came into force in January 2005, the structure of programmes of active labour market policy was changed by the introduction of the SGB II-work opportunities, respectively additional jobs (so-called 'oneeuro jobs'). According to §16 (3) (now §16d) of the SGB II those programmes were now employed replacing former measures. On behalf of the Institute for Employment Research (IAB), the Department of Sociology of the Friedrich-Alexander-University Erlangen-Nuremberg (IfS) carried out the qualitative fieldwork of the research project 'One-euro jobs' in Germany: Qualitative case studies of the impact of the SGB II-work opportunities in employment structure and labour market behaviour of organizations from September 2005 to May 2007. This research project aimed to capture the interaction of the actors involved in shaping the local or municipal labour market policy and to comprehend which modes of application for which target is employed and which objectives are pursued regarding these networks. To account for these issues, all relevant stakeholders which were involved in the creation of the programme of work opportunities were included in the qualitative research project. Thereby, the institution responsible for implementation e. g. jobcentre, political actors such as chambers, trade unions and local politicians, and the public, welfare, civil society and private sector organizations are to be mentioned. We were interested in identifying the factors which empirically determine the orientation of oneeuro jobs in terms of social policy and labour market policy, which employment effects develop in companies and sectors and finally which job opportunities arise for long-term unemployed.
Einleitung: Die Verfassungswidrigkeit der ARGEn und das Erfordernis, die Grundsicherung für Arbeitsuchende neu zu regeln: Eine der umfangreichsten Sozialreformen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland trat in Form des Sozialgesetzbuches II, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, am 01.01.2005 in Kraft und führte die vormals bestehende Sozialhilfe nach dem BSHG mit der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III zusammen. Ziel der Reform war unter anderem, das Nebeneinander mehrerer Transferleistungen zu beenden und die Hilfen aus einer Hand zu gewährleisten. Der während des Gesetzgebungsverfahrens entbrannte politische Streit, wer Träger dieser neu geschaffenen Leistungen sein sollte und wie die organisatorische Umsetzung auszusehen habe, konnte nur durch einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat beigelegt werden, mit dessen Folgen sich diese Masterthesis in weiten Teilen beschäftigt. Während die damalige Regierungskoalition die Bundesagentur für Arbeit als alleinigen Grundsicherungsträger in den Gesetzesentwurf einbrachte, sah die Opposition die Aufgabe bei den Kommunen besser aufgehoben. Das verabschiedete Gesetz schrieb in der Folge sowohl dem Bund als auch den Kommunen Aufgaben nach dem SGB II zu, was zu gemeinsamen Grundsicherungsstellen, den so genannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) als Regelmodell im Rahmen einer Mischverwaltung führte. Zusätzlich, als zunächst zeitlich begrenztes Experiment, wurde 69 Kommunen die alleinige Grundsicherungsträgerschaft als zugelassene kommunale Träger (zkT) übertragen, um Aussagen darüber gewinnen zu können, welche Trägerform die bessere sei. Vom Gesetzgeber ungewollt, etablierte sich eine dritte Umsetzungsform in Gebieten, in denen sich Kommunen und lokale Agenturen für Arbeit nicht auf eine Arbeitsgemeinschaft einigen konnten: die Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft (gAw), bei denen jeder Grundsicherungsträger die ihm jeweils zugeschriebenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit erbringt. Knapp drei Jahre nach Einführung dieser Organisationsmodelle erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20.12.2007 die Mischverwaltung, und damit das im Bundesgebiet weit überwiegend umgesetzte Regelmodell der ARGE, für verfassungswidrig und gab dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 Zeit, um unter Einbeziehung der Ergebnisse der gesetzlich verankerten Wirkungsforschung die Betreuung der Hilfebedürftigen neu zu regeln. Seitdem entstehen in schneller Abfolge sich je nach politischer Grundposition gegenseitig ausschließende Umsetzungsvarianten, die alle dem Prinzip des alten Weins in neuen Schläuchen, also der Beibehaltung der bisherigen Positionierungen zu folgen scheinen. Aus Sicht der Verfasser nähern sich die politischen Haltungen kaum an und es steht zu befürchten, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende wiederum Opfer eines Kompromisses wird, der inhaltlich kaum besser ausgestaltet ist als bisher und dem Willen des Gesetzes nach einheitlicher und bürgernaher Leistungsgewährung nach wie vor nicht gerecht wird. Es gilt deshalb, und das ist das Anliegen dieser Masterthesis, einen vom bisherigen, mittlerweile mehr als fünf Jahre andauernden politischen 'Machtgerangel' unabhängigen, überwiegend an inhaltlichen Kriterien orientierten Lösungsansatz für eine neue Organisationsform des SGB II zu entwickeln. Konkretes Vorgehen bei der Entwicklung einer funktionierenden Organisation: Ausgehend von den rechtlichen Hintergründen der Verfassungswidrigkeit der ARGEn, über die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Auskunft gibt, wird zunächst der Gesetzentwurf ('Hartz IV-Gesetz') und damit verbunden der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers untersucht, der in dem neu zu entwickelnden Umsetzungsmodell Berücksichtigung finden soll. Des Weiteren wird die Entstehungsgeschichte der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschrieben und die normative Kraft des Faktischen in Bezug auf die etablierten drei Umsetzungsmodelle kritisch hinterfragt. Es folgt eine differenzierte Analyse des bisherigen Standes der Evaluations- und Wirkungsforschung, aus der sich folgende zentrale Zwischenergebnisse ableiten lassen: Es lassen sich auf Bundesebene bislang keine systematischen Vorteile eines bestimmten Umsetzungsmodells erkennen. Die Unterschiede innerhalb jedes der drei Umsetzungsmodelle sind mindestens so vielfältig wie zwischen den Formen der Aufgabenwahrnehmung. Unterschiedliche Wirtschaftsräume scheinen einen größeren Einfluss auf die operativen Ergebnisse zu haben als die Modelle selbst. Zum einen veranlassen diese Resultate die Verfasser zu der Annahme, dass ein 'Festhalten' der Entscheidungsträger an Option, ARGE oder getrennter Aufgabenwahrnehmung unter wissenschaftlichen Aspekten wenig sinnvoll erscheint; zum anderen wird der Frage nachgegangen, inwiefern sich auf der Mikroebene in einem möglichst homogenen Wirtschaftsraum unterschiedliche Rahmenbedingungen minimieren und Vorteile entweder eines Modells oder bestimmter organisatorischer Ausgestaltungsformen finden lassen. Anhand der Resultate verschiedener Studien wird in einem ersten Schritt die Region Bodensee-Oberschwaben (speziell die Landkreise Ravensburg, Konstanz und Bodenseekreis) als weitgehend homogener Wirtschaftsraum identifiziert, in dem zudem alle drei Organisationsformen in unmittelbarer Nachbarschaft vorzufinden sind. Um vergleichbare operative Ergebnisse der drei Grundsicherungseinheiten zu erhalten, werden die umfangreichen statistischen Datenbanken der Bundesagentur für Arbeit genutzt, ausgewertet und aufbereitet, dabei die Parameter 'Aktivierung der Hilfebedürftigen' und 'Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung' als wesentliche Indikatoren für erfolgreiche Arbeit der Grundsicherungseinheiten herangezogen. Festzustellen ist, dass bezüglich der gewählten Erfolgsparameter in allen drei Kreisen bei vergleichbarem Mitteleinsatz vergleichbar erfolgreich gearbeitet wird, also wiederum keine systematischen Unterschiede zwischen den Umsetzungsmodellen erkennbar sind. Es erscheint daher legitim, sich in der Folge mit der inhaltlichen Arbeit vor Ort im Jobcenter Konstanz, in der gAw in Ravensburg und im Amt 'Hilfen für Arbeit' in Friedrichshafen auseinanderzusetzen und inhaltliche Erfolgsfaktoren sowie hemmende Faktoren zu identifizieren, die sich in ein neues 'funktionierendes' Modell für die Region Bodensee-Oberschwaben integrieren lassen. Eine Erhebung in Form teilstrukturierter Leitfadengespräche bei den drei Grundsicherungsstellen führt zu Aussagen bezüglich der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Organisation und den subjektiv wahrgenommenen Erfolgs- und hemmenden Faktoren bei der Umsetzung des SGB II. Unter Einbeziehung der deskriptiven Forschungsergebnisse sowie organisations- und managementtheoretischer Aspekte wird darauf ein neuartiges regionales Umsetzungsmodell aufgesetzt, das möglichst vielen Kriterien einer erfolgreichen Aufgabenerledigung in Bodensee-Oberschwaben weitgehend Rechnung trägt. Das Modell erscheint durch seine Flexibilität sowohl im Rahmen einer bundesunmittelbaren als auch einer kommunalen Aufsicht funktionsfähig. Methodischer Ansatz: Ansatz dieser Arbeit ist es, einen zum Verständnis der Thematik erforderlichen Überblick über die Chronologie der Ereignisse, die (politischen) Grundpositionen sowie die Zwischenergebnisse der Forschung zu bieten und letztere nicht nur darzustellen, sondern teilweise auch zu integrieren, also als erweiterte Datenbasis für eine eigene, kleinräumige und als solche nicht repräsentative Erhebung bei drei Grundsicherungseinheiten in Bodensee-Oberschwaben zu nutzen. Neuartig ist in diesem Zusammenhang u. a. die Einbeziehung verschiedener operativer Ergebnisse als Indikatoren für die Qualität der Arbeit der drei Organisationseinheiten. Dadurch wird eine Verbindung zwischen einzelnen Forschungsansätzen, die sich entweder auf deskriptive Aussagen oder einzelne operative Ergebnisse beschränken, hergestellt. Es zeigen sich dabei Zusammenhänge; Kausalschlüsse können jedoch nicht gezogen werden. Das auf diese Weise anschließend erarbeitete regionale Lösungsmodell erscheint auf den Bund übertragbar; der Versuch, sowohl die Erfahrungen aus der Praxis als auch die Evaluationsforschung sowie management- und organisationsentwicklungstheoretische Aspekte bei der Entwicklung einer tragfähigen Lösung zu integrieren, stellt dabei die Einzigartigkeit dieses Ansatzes dar. Trotz des relativ hohen Umfangs dieser Arbeit handelt es sich – angesichts Hunderter allein in den letzten Jahren veröffentlichter, inzwischen weit mehr als 50.000 Seiten umfassender Fachbeiträge aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft – um einen Ansatz zur Reduktion von Komplexität und zur Rückbesinnung auf pragmatische Prinzipien des Managements bei der Umgestaltung sozialer Dienstleistungsorganisationen. Der Sachverstand, die Professionalität und die kreativen Denkansätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich ihren Dienst in den Grundsicherungsstellen verrichten und dadurch wirkliche Experten sind, bilden dabei die Basis für bislang im politischen Dialog fast unbeachtete bottom up-Prozesse, die die Diskussion um inhaltliche und insbesondere 'unpolitische' Lösungsansätze bereichern und weiterbringen könnte.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Danksagungii Inhaltsverzeichnisiii Abkürzungenvii Abbildungen und Tabellenix 1.Einleitung und Problemstellung1 1.1Die Verfassungswidrigkeit der ARGEn und das Erfordernis, die Grundsicherung für Arbeitsuchende neu zu regeln1 1.2Konkretes Vorgehen bei der Entwicklung einer funktionierenden Organisation2 1.3Methodischer Ansatz4 2.Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 20.12.075 3.Die Geschichte des SGB II und der verschiedenen Umsetzungskonstellationen8 3.1Der Reformbedarf und der Wille der Regierung: Der Gesetzesentwurf zum 'Hartz IV-Gesetz'8 3.2Modifikationen des Gesetzes bis zur Verabschiedung15 3.3Der politische Weg: Neue Modelle seit dem Verfassungsgerichtsurteil vom 20.12.200720 3.3.1Das kooperative Jobcenter (KJC) – BMAS/BA20 3.3.2Zentrum für Arbeit – Deutscher Städte- und Gemeindebund21 3.3.3Die Bundesauftragsverwaltung (das 'Bayernmodell')22 3.3.4Aktueller Stand der politischen Diskussion – Modell 'ZAG' mit Verfassungsänderung und Festschreibung der Option24 3.4Die alles beherrschende Frage: Wer kann es besser? Der Bund oder die Kommunen?25 4.Evaluation der Experimentierklausel und allgemeine Wirkungsforschung29 4.1Wirkungsforschung zur Experimentierklausel im Auftrag des BMAS: ISG – Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik30 4.1.1Ergebnisse aus den Untersuchungsfeldern des ISG-Forschungsverbundes33 4.1.2Wer ist besser? ARGE, zkT oder gAw?37 4.2ISE – Internationales Institut für Staats- und Europawissenschaft im Auftrag des DLT (Deutscher Landkreistag)39 4.3Bundesagentur für Arbeit (BA): Sonderbericht – 'Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung'42 4.4Weitere Forschungsansätze44 4.5Zusammenfassung des aktuellen Forschungsstandes46 5.Die Ausgestaltung des SGB II im regionalen Kontext 'Bodensee-Oberschwaben'49 5.1Methodische Erläuterungen49 5.2Überprüfung der Vergleichbarkeit des Landkreises Ravensburg, des Bodenseekreises und des Landkreises Konstanz50 5.2.1SGB II-Vergleichstypen nach IAB50 5.2.2Regionenmatching des ZEW im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II51 5.2.3Deskriptive Analyse des regionalen Arbeitsmarkts54 5.3Zeitreihen zur Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der Situation im SGB II – Bereich der untersuchten Kreise56 5.4Erfolgsparameter: Aktivierungs- und Integrationsquoten62 5.5Fazit aus dem Vergleich der Erfolgsparameter72 5.6Die organisatorische Ausgestaltung der drei Grundsicherungsträger ARGE Konstanz, zkT Bodenseekreis und gAw Ravensburg – Vorstellung der dazu verwendeten Methode (Befragung)75 5.6.1Umsetzung des SGB II in der gAw Ravensburg77 5.6.1.1Entstehungsgeschichte und organisatorische Ausgestaltung77 5.6.1.2Ausgestaltung des Fallmanagements und der Vermittlung88 5.6.1.3Qualitätsmanagement92 5.6.1.4Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente ('Maßnahmemix')94 5.6.1.5Bewertung der getrennten Aufgabenwahrnehmung und der Umsetzung des Gesetzes durch die befragten Mitarbeiter96 5.6.2Die Umsetzung des SGB II beim zkT Bodenseekreis99 5.6.2.1Entstehungsgeschichte und organisatorische Ausgestaltung100 5.6.2.2Ausgestaltung des Fallmanagements und der Vermittlung105 5.6.2.3Qualitätsmanagement109 5.6.2.4Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente ('Maßnahmemix')110 5.6.2.4Bewertung der kommunalen Option und der Umsetzung des Gesetzes durch die befragten Mitarbeiter112 5.6.3Die Umsetzung des SGB II in der ARGE Konstanz115 5.6.3.1Entstehungsgeschichte und organisatorische Ausgestaltung115 5.6.3.2Ausgestaltung des Fallmanagements und der Vermittlung125 5.6.3.3Qualitätsmanagement127 5.6.3.4Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente ('Maßnahmemix')128 5.6.3.5Bewertung der ARGE und der Umsetzung des Gesetzes durch die befragten Mitarbeiter130 5.7Gemeinsamkeiten und Unterschiede bezüglich der Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung des SGB II in den befragten Grundsicherungsstellen der Region Bodensee-Oberschwaben134 5.7.1Organisatorische Ausgestaltung134 5.7.2Wahrgenommene Erfolgsfaktoren138 5.7.3Wahrgenommene hemmende Faktoren143 5.7.4Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse147 6.Entwicklung eines regionalen Trägermodells für Bodensee-Oberschwaben150 6.1Die Entscheidungsgremien des regionalen Modells150 6.2Die Aufbau- und Ablauforganisation des regionalen Modells151 6.3Fallmanagement und Vermittlung156 6.4Der 'Maßnahmemix'159 6.5Das Qualitätsmanagement160 6.6Die trägerübergreifende IT-Lösung163 7.Übertragung des regionalen Modells auf den Bund164 7.1Einbettung des regionalen Modells in die Kompetenzordnung des Bundes und der Länder165 7.2Alles schon mal da gewesen…? – ein möglicher Ausweg166 8.Schlussbemerkung und Ausblick167 9.Literatur169 AnhangI–XVITextprobe:Textprobe: Kapitel 5.7.4, Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse: Betrachtet man die Darstellungen in den letzten Abschnitten zusammenfassend, so ist festzustellen dass sich in einer kleinräumigen Wirtschaftsregion mit ähnlichen Rahmenbedingungen im Rahmen einer 'Mikroanalyse' die bisherigen Forschungsergebnisse im Wesentlichen replizieren lassen. So fallen kontinuierliche organisatorische Veränderungsprozesse ins Auge sowie die Tatsache, dass sich unterschiedliche organisatorische Ausgestaltungen angesichts der zu verzeichnenden 'atypischen' Ausprägungen größtenteils nicht auf die Art des Trägermodells zurückführen lassen. Unabhängig vom Trägermodell und der (sich noch immer im Wandel befindlichen) Organisationstypologien entwickeln sich im Zeitverlauf in einigen Aspekten anscheinend unterschiedliche, in anderen Aspekten ähnliche Strukturen, Erfolgsfaktoren und Problematiken, unabhängig davon, ob die Organisationsform nun zentral vorgegeben ist, sich dezentral entwickelt hat oder eine 'Mischform' darstellt. Dazu gehört der bei allen Befragten geäußerte Wunsch bzw. die als Erfolgsfaktor benannte Individualisierung im Leistungsprozess, einerseits bei den eingesetzten Maßnahmen, andererseits im persönlichen Beziehungsaufbau zum Kunden, der letztlich auch entgegen vorgegebener Strukturen 'durchgesetzt' wird. Das weiter oben angeführte 'Baden-Württemberg-Paradox' zeigt sich in hohem Maße: Deutlich die Mehrheit der eHb werden als nicht direkt vermittelbar eingestuft und die Notwendigkeit sozial stabilisierender und nicht ausschließlich beschäftigungsorientierter Maßnahmen für diese Klientel in den Vordergrund gerückt. Individualisierung als Erfolgsfaktor im Prozess der Erbringung sozialer Dienstleistungen zeigt sich nicht nur im direkten Umgang mit dem Kunden, sondern ist auch in Aspekten der Mitarbeiterzufriedenheit bzw. der Mitarbeitermotivation, Engagement und Identifikation mit der Aufgabe zu finden, und zwar um so mehr dort, wo Mitarbeitern Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheiten eingeräumt werden. Dem stehen andererseits Bemühungen des Gesetzgebers in Richtung zunehmender und größtmöglicher Standardisierung und 'Entpersonalisierung' der Leistungsprozesse entgegen, die durchweg als hemmend und die Arbeit beeinträchtigend erlebt werden. Transparenz, Einheitlichkeit und Einfachheit der Aufbau- und Ablaufstrukturen in der Organisation werden dagegen, ebenso wie eine komfortable und einheitliche EDV-Lösung und transparente, realisierbare geschäftspolitische Ziele als Erfolgsfaktoren wahrgenommen bzw. vermisst, wenn sie nicht vorhanden sind. Eher bzw. 'zu' informelle Strukturen, zu viele Ansprechpartner für die Mitarbeiter innerhalb der Organisation oder für die Kunden werden dagegen wegen der zu verzeichnenden Reibungsverluste und 'Brüche' in der Beziehung zum Kunden sowie der schwierigen Einarbeitung neuer Mitarbeiter eher als hemmend erlebt. Kommunale Strukturen und Netzwerkarbeit werden als Erfolgsfaktoren benannt, am Beispiel der gAw Ravensburg zeigt sich dabei, dass trotz institutionell bedingter Nachteile und entgegen anders lautender bundesweiter Evaluationsergebnisse dennoch ein relativ hohes Maß an Kooperation und Kundenfreundlichkeit sowie auch Netzwerkarbeit möglich ist, wenn die beteiligten Akteure entsprechende Handlungsspielräume erkennen und nutzen. Ganz deutlich wird dem Bedürfnis nach Individualisierung im zkT Bodenseekreis Rechnung getragen, was sich für die Mitarbeiter in einem hohen Beteiligungsgrad einerseits sowie andererseits in einem kaum vorzufindenden quantitativen Controlling zeigt. Auch die 'echte' Sozialarbeit und die wahrgenommene Unterstützung durch die Leitung hinsichtlich der Nicht-Quantifizierbarkeit vieler Ziele werden hervorgehoben. Andererseits sind hier dann auch die Befürchtungen, Gestaltungsspielräume künftig abgeben und sich verstärkt den Reglementierungen des BMAS oder des Bundes 'unterwerfen' zu müssen, am deutlichsten ausgeprägt, während ARGE- und gAw – Mitarbeiter an eine zunehmende Standardisierung eher gewöhnt zu sein scheinen und sich 'Nischen' im System suchen. Bezüglich der Erfolgsindikatoren deuten sich Zusammenhänge mit einzelnen, subjektiv wahrgenommenen Erfolgsfaktoren an, z. B. die Initiative '0 Prozent Jugendarbeitslosigkeit' im Bodenseekreis und die dort zu beobachtende geringe Jugendarbeitslosigkeit, die Betonung präventiver Ansätze und sozial stabilisierender Maßnahmen im Bodenseekreis und der leichte Vorsprung bei der Integration der eHb in Beschäftigung. Andererseits könnte die stärkere Beschäftigungsorientierung in Ravensburg und Konstanz mit der zu verzeichnenden, besseren Integrationsrate von arbeitslosen Hilfebedürftigen in Zusammenhang stehen. Hieraus Kausalzusammenhänge abzuleiten wäre angesichts der schmalen Datenbasis und der sehr schwachen Zusammenhänge jedoch nicht nur vermessen, sondern schlicht falsch. Auch können keine Zusammenhänge zwischen einzelnen Maßnahmen der jeweiligen 'Maßnahmemixe' oder zwischen verschiedenen organisatorischen Ausgestaltungen und 'messbarem' Erfolg festgestellt werden. Auch unter Hinzuziehung der Evaluationsforschung scheint das Modell der Aufgabenwahrnehmung unerheblich zu sein: Innerhalb der Modelle zeigt sich auch in einer kleinräumigen Studie ein derart hohes Maß an Abweichungen und gegenläufigen Tendenzen in mehreren Aspekten, dass letztlich festzuhalten bleibt, dass in Bodensee-Oberschwaben keines der Modelle eine erfolgreiche Wahrnehmung bzw. Umsetzung der sich aus dem SGB II ergebenden Aufgaben 'verhindert' sondern dass sich vielmehr unter Nutzung der Gestaltungsspielräume Abläufe entwickeln, die mehr oder weniger effizient sein mögen, aber – das zeigen die dargestellten Erfolgsparameter – offensichtlich ähnlich effektiv 'funktionieren'. Aus den postulierten Erfolgsfaktoren aller Träger versuchen die Verfasser nun, eine Organisationsform zu entwickeln, die möglichst viele der genannten Aspekte berücksichtigt und Reibungsverluste minimiert.
Obschon auf politischer Ebene sehr stark über die Abschaffung der Elternbeiträge für die Betreuung in Krippen, Kindergärten und Kitas diskutiert wird, liegen derzeit kaum aussagekräftige Zahlen dazu vor, wie stark die Belastung der Eltern tatsächlich ist. Hauptgrund hierfür ist, dass die Gebühren auf kommunaler Ebene festgesetzt werden und sich die Lage entsprechend von Stadt zu Stadt deutlich unterscheidet. Vor diesem Hintergrund wurden für die vorliegende Untersuchung die Gebührenordnungen der Städte mit über 250.000 Einwohnern und der kleineren Landeshauptstädte ausgewertet. Dabei wurde jeweils eine Paarfamilie mit einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro, 50.000 Euro und 90.000 Euro und einem Kind im Alter von 18 Monaten, 30 Monaten und 42 Monaten betrachtet. Zudem wurden Betreuungsumfänge von 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden pro Woche in den Blick genommen. Die niedrigsten Betreuungsgebühren liegen in jedem der betrachteten Fälle bei 0 Euro, da Berlin die Elternbeiträge komplett abgeschafft hat. Ab dem zweiten Geburtstag gilt auch in allen rheinland-pfälzischen Städten vollständige Gebührenfreiheit. In Hamburg erstreckt sich die Beitragsfreiheit für alle Jahrgänge nur auf eine Grundbetreuung im Umfang von 25 Stunden pro Woche, beinhaltet aber ein Mittagessen, für das ansonsten eine Verpflegungspauschale anfällt, die in der Untersuchung nicht miterhoben wurde. Bemerkenswert ist auch die Stadt Düsseldorf, die den Kindergarten für Kinder im Alter ab drei Jahren ohne entsprechende landesrechtliche Regelungen und Zuschüsse komplett beitragsfrei gestellt hat. Die höchsten Elternbeiträge liegen bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro und einem Kind im Alter von 18 Monaten bei knapp 270 Euro für eine Betreuung im Umfang von 25 Stunden, bei rund 300 Euro für 35 Stunden und bei knapp 370 Euro für 45 Stunden in der Woche. Bei einem Dreieinhalbjährigen reichen die Werte bis 155 Euro für 25 Stunden, bis rund 220 Euro für 35 Stunden und bis rund 280 Euro für 45 Stunden. Dazu ist allerdings anzumerken, dass die Gebührensätze der einzelnen Städte nicht komplett vergleichbar sind. Wenn eine Staffelung nach Einkommen erfolgt, wird je nach Kommune das vorletzte, letzte oder aktuelle Jahr betrachtet und bei der Bezugsgröße handelt es sich teilweise um das Bruttoeinkommen und teilweise um das Nettoeinkommen. Zudem gelten die Gebührenordnungen der Städte nicht in allen Bundesländern auch für die staatlich geförderten Einrichtungen in freier Trägerschaft, die deutschlandweit rund zwei Drittel der Einrichtungen ausmachen. Um eine Angleichung der Beitragshöhen und damit einen wesentlichen Abbau der regionalen Ungleichbehandlung der Familien zu erreichen, müssten die Gebühren fast zwangsweise komplett abgeschafft werden, da sonst eine bedeutende Zahl an Familien schlechter gestellt würde. Allerdings sollten die hierfür notwendigen Mittel besser dafür eingesetzt werden, die Betreu-ungsangebote bedarfsgerecht auszubauen und ihre Qualität zu verbessern. ; Despite intense discussions about the abolition of parental contributions for care in crèches, kindergartens and day nurseries at the political level, there are currently hardly any meaningful figures as to how severe the financial burden on parents actually is. The main reason for this is that the fees are fixed at the municipal level and the situation differs significantly from city to city. Against this background, fee schedules of the cities with over 250,000 inhabitants and for the smaller capitals of the federal states were analyzed for this study. For this analysis a two-parents family with a gross annual income of 30,000 euros, 50,000 euros and 90,000 euros and a child at the age of 18 months, 30 months and four years was considered. In addition, care coverage of 25 hours, 35 hours and 45 hours per week was taken into consideration. In each of the cases the lowest fees are at 0 Euro as Berlin has completely abolished the parental contributions. Full exemption from fees also applies in all Rhineland-Palatinate cities from the second birthday onwards. Hamburg grants a free basic care amounting to 25 hours per week for all children which also includes a lunch for which other cities charge a meal allowance that was not considered for the analysis. It is also noteworthy at this point that the city of Dusseldorf has made kindergarten from three years onwards free of charge without corresponding state regulations and grants. The highest parental contributions are for a gross annual income of 50,000 Euro and a child of 18 months at just under 270 Euro for a care of 25 hours, around 300 Euro for 35 hours and almost 370 Euro for 45 hours a week. For a four-year-old, the values range up to 155 Euro for 25 hours, up to around 220 Euro for 35 hours and up to around 280 Euro for 45 hours. However, it should be noted that the rates of the different cities are not completely comparable. When scaled by income, the penultimate, last, or current year is considered, depending on the municipality, and the benchmark is in part gross income and, in part, net income. In ad-dition, the fee regulations of the cities do not apply to the state-subsidized private agencies across all federal states which make up around two-thirds of the facilities in Germany. With the Good Kita Act, the scaling of fees according to the scope of care, the number of children cared for and family income shall be made mandatory nationwide. However, this will probably only lead to a very limited adjustment of the contribution levels and thus not to a significant reduction in the unequal treatment of families across regions. In order to achieve a significant improvement the fees would almost certainly have to be abolished completely, as otherwise a significant number of families would be worse off. However, the funds needed for this should be better used to expand the range of childcare services available and to improve their quality.