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Nach Ansicht von Ludger Schuknecht, ehem. OECD und Bundesministerium der Finanzen, sollte mit dem absehbaren Ende der Covid-19-Krise die Schuldenbremse wieder angewendet werden. Sie garantiere, dass Deutschland seinen zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist. Zudem sei sie pro-europäisch, weil solide Staatsfinanzen die Grundvoraussetzung für Vertrauen und Solidarität in Europa und die Unabhängigkeit der europäischen Zentralbank seien. Christoph A. Schaltegger und Michele Salvi, Universität Luzern, zeigen am Beispiel der Schweiz, dass die Schuldenbremse für eine nachhaltige, wachstumsfördernde und konjunkturverträgliche Finanzpolitik kein Hindernis ist. So verfüge die Schweiz, aber auch Deutschland, gerade wegen der Schuldenbremse über die nötigen Spielräume für eine expansive Fiskalpolitik. Jan Schnellenbach, Technische Universität Cottbus-Senftenberg, sieht die Schuldenbremse nach dem Ende der Covid-Krise vor ihrer ersten echten Bewährungsprobe. Es werde sich zeigen, ob sich die Politik auch unter schwierigeren Bedingungen als im Vorkrisenjahrzehnt an die Regel gebunden fühle. Es gebe keinen Grund, die Schuldenbremse nach 2022 zu umgehen oder aufzuweichen, da mögliche Fehlentwicklungen, wie zu geringe Investitionsausgaben, auch bei unveränderter Schuldenbremse korrigiert werden könnten. Thomas Lenk, Christian Bender und Mario Hesse, Universität Leipzig, stellen die Frage, ob eine flexiblere Ausgestaltung der derzeit geltenden Regelungen zielführend wäre. Langfristig sollte über eine Modifizierung der Schuldenbremse nachgedacht werden. Dies bedeute aber nicht, Fiskalregeln generell als ungeeignet zu stilisieren. So könnte beispielsweise die Investitionstätigkeit des Staates ein wichtiges Kriterium sein. Gert G. Wagner, DIW, Berlin, fragt aus Anlass der Schuldenbremse-Diskussion, wie sinnvoll die (Selbst-)Bindung der (Wirtschafts-)Politik an einfache, eindimensionale quantitative Indikatoren ist. Ein einzelner Indikator könne nicht verschiedene Ziele, und insbesondere Zielkonkurrenz, abbilden. Solche eindimensionalen Indikatoren könnten leicht in die Irre führen und provozierten geradezu dazu, sie zu umgehen. Dadurch werde Vertrauen zerstört. Sinnvoller wäre es, statt starre Grenzwerte festzulegen, systematische öffentliche Diskussionsräume zu schaffen, die über eine veränderte öffentliche Diskurskultur mehr Rationalität in politische Entscheidungen bringen. Stefan Korioth, Ludwig-Maximilians-Universität München, zeigt, dass stärker als die früheren Regeln das geltende Recht die Schuldenaufnahme legalisiert. Keine Verschuldungsregel stehe der Schuldenaufnahme entgegen, wenn Geld dringend gebraucht werde. Für eine Veränderung der Schuldenbremse, etwa eine Lockerung oder ihre Abschaffung, gebe es keine Notwendigkeit. Die beweglichen Verschuldungstatbestände genügten. Klaus Gründler, Philipp Heil und Niklas Potrafke, ifo Institut, zeigen anhand einer Analyse von Reden deutscher Bundesfinanzminister in Haushaltsdebatten seit den frühen 1970er Jahren, dass seit Jahrzehnten immer wieder beteuert wird, dass sich Deutschland jeweils in einer ganz außergewöhnlichen Situation befinde, neue Schulden unausweichlich seien und in Zukunft bestimmt getilgt würden. Zwar könne in außergewöhnlichen Notsituationen Schuldenbremse temporär ausgesetzt werden. In Jahren, in denen keine außergewöhnlichen Notsituationen vorliegen, müssen aber ausgeglichene Haushalte die Regel sein. Fiskalregeln, wie die Schuldenbremse, helfen, dies einzuhalten. Dirk Niepelt, Studienzentrum Gerzensee und Universität Bern, sieht die Gefahr, dass bei der Schuldenbremse die Solidität der Staatsfinanzen nur an expliziten Bruttoschulden gemessen wird. Was aber zähle, wenn es um unerwünschte Umverteilung zulasten künftiger Generationen gehe, sei das staatliche Nettovermögen in einer umfassenden Gesamtschau.
BASE
In: Philosophy, Social Theory, and the Rule of Law 8
This selection of the major works of constitutional theory during the Weimar period reflects the reactions of legal scholars to a state in permanent crisis, a society in which all bets were off. Yet the Weimar Republic's brief experiment in constitutionalism laid the groundwork for the postwar Federal Republic, and today its lessons can be of use to states throughout the world. Weimar legal theory is a key to understanding the experience of nations turning from traditional, religious, or command-and-control forms of legitimation to the rule of law. Only two of these authors, Hans Kelsen and Carl Schmitt, have been published to any extent in English, but they and the others whose writings are translated here played key roles in the political and constitutional struggles of the Weimar Republic. Critical introductions to all the theorists and commentaries on their works have been provided by experts from Austria, Canada, Germany, and the United States. In their general introduction, the editors place the Weimar debate in the context of the history and politics of the Weimar Republic and the struggle for constitutionalism in Germany. This critical scrutiny of the Weimar jurisprudence of crisis offers an invaluable overview of the perils and promise of constitutional development in states that lack an entrenched tradition of constitutionalism
In: Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa Band 8