Privatbank-Verstaatlichung: eine erste (polit-)ökonomische Einschätzung
In: Ukraine-Analysen, Heft 180, S. 2-6
ISSN: 1862-555X
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In: Ukraine-Analysen, Heft 180, S. 2-6
ISSN: 1862-555X
World Affairs Online
In: Entwicklungspolitik Information Nord - Süd: Eins, Heft 13-14, S. 59-62
ISSN: 1861-874X
World Affairs Online
In: Soziale Probleme, Band 14, Heft 2, S. 189-218
'In diesem Aufsatz wird analysiert, welche Auswirkungen Ver- und Entstaatlichungsprozesse von Polizei und Rechtssystem auf die Anwendung der Todesstrafe haben. Ich werde argumentieren, dass stark bürokratisierte Staaten unter bestimmten Umständen dazu neigen, weniger grausame Strafen zu verhängen als plutokratische Staaten mit einer dünnen Verwaltungsstruktur. Das ist deshalb so, weil bürokratisch betriebene Gerichtsbarkeit und Polizei ein stark distanziertes Verhältnis zu Tätern und Opfern von Verbrechen aufbauen. Deshalb herrscht in einer solchen Konstellation eine Form der Sozialkontrolle vor, die sich durch Zurückhaltung und Nüchternheit auszeichnet. In Staaten jedoch, in denen intermediäre Akteure (z.B. lokale Eliten) Macht und Einfluss besitzen, wird Strafen und Kontrolle in expressiv und affektiv eindringlicher Art ausgeübt. Die Strafen neigen dazu, grausam, exemplarisch und abschreckend zu sein. Am Beispiel Englands kann gezeigt werden, dass, als die intermediären Kräfte an Macht zulegten, die Todesstrafe eine höhere Bedeutung bekam. Sie wurde häufiger und für mehr Delikte eingesetzt. Als dann wiederum der bürokratische Zentralstaat gestärkt wurde, verlor die Todesstrafe sehr rasch ihre alte Rolle als zentrales Element des Strafsystems. Auch in Österreich, dessen Staatswendung untrennbar mit dem Organisationsaufbau der Bürokratie einhergeht, begann die Todesstrafe eine untergeordnete Rolle im Strafrecht zu spielen, bis sie schließlich kaum noch zum Einsatz kam.' (Autorenreferat)
In: Schriften des Historischen Kollegs
In: Kolloquien 47
Main description: Im Mittelpunkt des Bandes steht die Frage: Ist es Europa gelungen, seine spezifische politische Kultur - den nationalen Machtstaat - flächendeckend in den Rest der Welt zu exportieren? Die einzelnen Beiträge über die USA und Lateinamerika, Süd- und Ostasien, die islamische Welt und Afrika südlich der Sahara können durchaus Erfolgsgeschichten vorstellen. Weitaus häufiger ist es jedoch inzwischen zu einer Krise im Staatenwesen gekommen, so daß oft von "Staatsversagen" oder sogar "Staatszerfall" gesprochen wird. Aus dem Inhalt: Wolfgang Reinhard, Einführung: Moderne Staatsbildung - eine ansteckende Krankheit? Jürgen Heideking, "Ableger" Europas oder historischer Neubeginn? Britisch-Amerika und die USA Michael Riekenberg, Gewaltmarkt, Staat und Kreolisation des Staates in der Provinz Buenos Aires, 1775-1850 Hans Werner Tobler, Die Entstehung des mexikanischen Staates im 19. und 20. Jahrhundert Peter Waldmann, Nachahmung mit begrenztem Erfolg. Zur Transformation des europäischen Staatsmodells in Lateinamerika Dietmar Rothermund, Der Strukturwandel des britischen Kolonialstaats in Indien 1757-1947 Gita Dharampal-Frick, Das unabhängige Indien: Visionen und Realitäten Wolfgang Schwentker, Staatliche Ordnungen und Staatstheorien im neuzeitlichen Japan Jürgen Osterhammel, China vor 1949: Widerständigkeit und selektive Übernahmen Xuewu Gu: Neue politische Eliten und Staatbildung in China nach Deng Xiaoping Gudrun Krämer, Moderner Staat, kolonialer Staat? Ägypten und der Fruchtbare Halbmond Jamil M. Abun-Nasr, Der Staat im Maghrib und seine Entwicklung nach 1830 M. Reza Fariborz Hamzeh`ee, Das Modell Iran - zwischen säkularem Staat und Gottesstaat Trutz von Trotha, Über den Erfolg und die Brüchigkeit der Utopie staatlicher Herrschaft. Herrschaftssoziologische Beobachtungen über den kolonialen und nachkolonialen Staat in Westafrika Albert Wirz, Körper, Kopf und Bauch. Zum Problem des kolonialen Staates im subsaharischen Afrika Christoph Marx, Zimbabwe: Von der Siedlerherrschaft zum Nationalstaat Chris Tapscott, State Formation in Post-Apartheid South Africa Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt und europäische Expanison Harald Haury, Protokoll der Stellungnahmen zu Kolloquium und Abschlußvortrag
In: Materialien der AG SPAK M 146
In: Kleine Reihe
Der Wechsel von der Arbeitsgesellschaft zur Informations- und Wissensgesellschaft ist gekoppelt mit einem deutlichen Wandel der Bildungspolitik und Bildungsstruktur. Neue Leitideen wie lebenslanges, informelles, selbstorganisiertes und globales Lernen werden vor allem in den Industriestaaten des Nordens zu einer Entschulung und Entinstitutionalisierung der Lernkultur führen. Der Band plädiert für den Wechsel von der Schulpflicht zur Bildungspflicht, für eine Demokratisierung der Bildungskultur und argumentiert für eine Entschulung der Gesellschaft. Eingerahmt wird die Analyse mit der Utopie W. Morris' und einer konkreten Initiative in Österreich, bei der Kinder heute bereits ohne Schule groß werden und lernen.
In: Archiv für Landwirthschaft 15
In: Marx21: Magazin für internationalen Sozialismus, Heft 10, S. 18-21
ISSN: 1865-2557
In: Zeitschrift marxistische Erneuerung, Band 18, Heft 71, S. 181
ISSN: 0940-0648
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 54, Heft 1, S. 53-64
ISSN: 0032-3462
In: Politische Institutionen im gesellschaftlichen Umbruch: ideengeschichtliche Beiträge zur Theorie politischer Institutionen, S. 190-202
Im Anschluß an Giovanni Botero, der Staatsraison definiert als die Kenntnis und den Gebrauch der Mittel und Maßnahmen, die erforderlich sind, um einen Staat zu gründen, zu erhalten und zu vergrößern, zeichnet der Autor die Entstehung und Verbreitung des Begriffs der Staatsraison nach. Im weiteren werden die Folgen, die die politisch-kulturelle Hegemonie der Staatsraisonidee im 17. Jahrhundert hatte, hinsichtlich der Legitimation und der Kritik politischer Institutionen skizziert; dabei wird auch die Rolle der sozialen Träger der Staatsraisonidee berücksichtigt. Die Bedeutung der Hegemonie der Staatsraisonidee im politischen Denken des 16. und 17. Jahrhunderts für die Legitimation und Funktionsweise zentraler politischer Institutionen der frühneuzeitlichen Staatenwelt in Europa wird abschließend an zwei Beispielen verdeutlicht: zunächst an der Frage, wem unter welchen Umständen und mit welchen politischen Rücksichtnahmen das Recht der Steuererhebung zukam, und sodann an dem Streit um die politische wie rechtliche Stellung des deutschen Kaisers gegenüber den Ständen des Reichs. (ICD)
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 128, Heft 7, S. 401-408
ISSN: 0012-1363
Anfang April 2009 stimmte der Bundesrat dem so genannten Rettungsübernahmegesetz zu. Damit ist als letztes Mittel eine zeitlich befristete Enteignung einer systemrelevanten Bank möglich. Ist ein solcher Schritt zulässig? Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, erläutert das vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Restrukturierungsverwaltungsmodell, das dem .Staat ein marktgerechtes Kriseninstrument zur Verfügung stellt, um ohne schädliche Signalwirkungen an Steuerzahler, Investoren und Manager ein in Schieflage geratenes, systemrelevantes Finanzinstitut unterhalb der Enteignungsschwelle stützen zu können. Manfred Weber, Bundesverbandes deutscher Banken, unterstreicht, dass in der derzeitigen systemischen Finanzkrise entschlossenes staatliches Handeln ohne Alternative sei, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Dabei müsse der Erfolg der Stabilisierungsmaßnahmen in einem gut begründeten Einzelfall wie der Hypo Real Estate auch durch eine staatliche Übernahme gesichert werden können. Otto Bernhardt, Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, verweist darauf, dass eine Enteignung zwar sowohl nach dem wirtschaftspolitisch neutralen Grundgesetz als auch nach unserer Wirtschaftsordnung möglich sei, aber vermieden werden sollte. Ausschließen könne man sie jedoch nicht. Für Stephan Paul, Universität Bochum, ist eine Bankenenteignung als Ultima Ratio erforderlich, er weist aber auf die Gefahr ökonomische Fehlanreize hin, die mit dieser Maßnahme verbunden ist. Man müsse künftig, statt eines aus der Not heraus geborenen, zeitlich befristeten Eingriffs, eine Dauerregel verankern, die in ein Gesamtkonzept zur Bankenrettung einzubetten sei. Dieses Konzept sollte – als ein Element – auch ein für Kreditinstitute geeignetes Insolvenzverfahren enthalten. Klaus Fleischer, Fachhochschule München, ist der Ansicht, dass die HRE-Verstaatlichung "nur als kurzfristiges Gastspiel und sanft über die Bühne gehen" sollte.
BASE
In: Zeitschrift für Sozialreform: ZSR = Journal of social policy research, Band 54, Heft 2, S. 141-160
ISSN: 2366-0295
Zusammenfassung
In der einschlägigen Literatur wird, in großer Übereinstimmung bei der Diagnose und im Dissens bei deren Bewertung eine Ökonomisierung und 'Vermarktung der Sozialen Dienste und der Freien Wohlfahrtspflege diagnostiziert. Die als Ökonomisierung angesprochenen Veränderungen lassen sich jedoch zutreffender mit dem Begriff 'Verbetriebswirtschaftlichung' fassen, sofern die die Sozialen Dienste erbringenden Hinrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege genötigt werden, sich wie Betriebe aufzustellen, obwohl sie keine Gewinninteressen verfolgen, und sich und die von ihnen angebotenen Dienste einer betriebswirtschaftlichen Logik zu unterwerfen. Angetrieben werden diese Veränderungen durch den bundesdeutschen Sozialstaat, der auf diesem Weg seine Kontrolle über die Sozialen Dienste und die erbringenden Einrichtungen deutlich steigern kann. Die "Außenseite" der Verbetriebswirtschaftlichung der Sozialen Dienste ist mithin nicht deren Vermarktung, sondern deren weitere Verstaatlichung.
In: Europäisches Parlament: Sitzungsdokumente 1983-1984, Dokument 1-1338/83
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