Qualitative Daten in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften müssen verstärkt verschiedenartigen Anforderungen gerecht werden. Förderinstitutionen fordern die langfristige Aufbewahrung von Primärdaten -entsprechend der Standards "guter wissenschaftlicher Praxis" sollen Forschungsdaten über das originäre Forschungsvorhaben hinaus verfügbar sein-, und internationale Fachzeitschriften erwarten vermehrt die Bereitstellung von Primärdaten, um Forschungsergebnisse für Dritte nachvollziehbar veröffentlichen zu können. Für eine digitale Archivierung und entsprechende Weitergabe qualitativer Interviewdaten, also personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzgesetze, lassen sich drei zentrale Probleme identifizieren: 1. Die Archivierung und Weitergabe von Forschungsprimärdaten ist an die Einwilligung der an der Studie teilnehmenden Personen gebunden. 2. Die Primärdaten sind zu anonymisieren, sobald der Forschungszweck dies ermöglicht. 3. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen beinhalten eine Löschungspflicht für personenbezogene Daten, die im Widerspruch zu den Forderungen der Forschungsförderer und den Standards "guter wissenschaftlicher Praxis" steht. Genau an diesen Problemen setzt die vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) gegründete Arbeitsgruppe "Datenschutz und qualitative Sozialforschung" an. In der Arbeitsgruppe erarbeiten Fachvertreterinnen und Fachvertreter der qualitativen Sozialforschung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Rechtswissenschaften Empfehlungen zum praktischen Umgang mit qualitativen Interviewdaten. In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe präsentiert. (Autorenreferat)
Der Handel mit digitaler Technologie und digitalen Dienstleistungen hat sich zu einem überaus wichtigen Element der internationalen Wirtschaftsbeziehungen entwickelt. Ein großer Teil dieses Handels ist mit dem Transfer von Daten verbunden, die zum Teil personenbezogen sind. Viele der inzwischen im Umfeld des Internets entstandenen Produkte und Dienstleistungen weisen neue datenschutzrelevante Eigenschaften auf. Insofern besteht heute erheblicher Regelungsbedarf, der eine verstärkte Kooperation von Fachleuten für Handelsrecht, Datenschutz und Informations- und Kommunikations-technologie (IKT) verlangt. Dies gilt vor allem für die derzeitigen Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspart-nerschaft (TTIP) und für das neue Abkommen zum transatlantischen Datentransfer (EU-US Privacy Shield). (SWP-Aktuell)
Die EU beabsichtigt, eine Meldepflicht für Cyberattacken auf kritische Infrastrukturen einzuführen. Zwar gibt es in Wirtschaft und Politik Widerstände gegen diesen Vorschlag, doch spricht einiges dafür, dass mit einer solchen Meldepflicht kritische Infrastrukturen präventiv geschützt werden können. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die nationalen und europäischen Behörden die erlangten Informationen vertraulich behandeln und verarbeiten. Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog setzt die EU Maßstäbe für eine europäische und internationale digitale Standortpolitik. (Autorenreferat)
Den Anforderungen des Datenschutzes ist in nahezu allen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft Rechnung zu tragen. Das hierfür derzeit noch als Grundnorm massgebende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird in zwei Jahren weitgehend durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) abgelöst. Unmittelbar geltendes europäisches Recht wird für die Bürger sowie Wirtschaft und Verwaltung den Datenschutz in der EU einheitlich gestalten. Für Wirtschaft und Verwaltung gilt es, sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen. Aufgabe der Kommentierung ist es daher, insbesondere von den Bestimmungen des BDSG abweichende bzw. diese ergänzende Neuregelungen der Verordnung auf den Gebieten des Kunden-, Beschäftigten- und Bürgerdatenschutzes deutlich zu machen. Die Regelungen, die sich speziell der digitalen Lebenswelt des Bürgers annehmen, bedürfen besonderer Betrachtung. Das gilt auch für die Neukonzeption der Arbeit der europäischen Aufsichtsbehörden und den Möglichkeiten zur Gestaltung internationalen Datenverkehrs. Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwälte, Richter, Wissenschaft. (Verlagswerbung)
Kinder und Jugendliche nutzen heute umfassend das Internet und kommen mit datenintensiven Anwendungen in Berührung. Dies betrifft insbesondere Social-Media-Netzwerke, die laut ihrer Nutzungsbedingungen an sich erst ab einem bestimmten Alter genutzt werden können. Julius Schrader erörtert die Frage, ab welchem Alter und unter welchen Voraussetzungen Minderjährige wirksam in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen und Verträge abschließen können, bei denen Daten als Gegenleistung fungieren. Die DS-GVO sieht für die Einwilligung eine europaweit einheitliche Altersgrenze von 16 Jahren vor, lässt jedoch abweichende nationale Regelungen in begrenzter Form zu; die Regelung der Geschäftsfähigkeit ist dem nationalen Recht überlassen. In diesem Spannungsverhältnis formuliert Julius Schrader Vorschläge für eine umfassende Regelung des Minderjährigenschutzes für die Einwilligung und den Vertrag Dienst gegen Daten.
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The trade in digital technology and services has become an absolutely central element of international economic relations. A substantial part of this trade is associated with the transfer of data, some of it personal, and many of the new products and services emerging in connection with the internet exhibit new characteristics of relevance for data protection. A significant need for regulation has thus arisen, requiring closer cooperation between experts for trade law, data protection, and information and communication technology (ICT). This applies above all to the current negotiations on the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) and to the new agreement on transatlantic data transfer (EU-US Privacy Shield). (author's abstract)
Mit RFID steht seit wenigen Jahren eine Technologie zur Verfügung, die einerseits ein großes wirtschaftliches Potential besitzt, mit deren verbreitetem Einsatz andererseits jedoch auch datenschutzrechtliche Risiken einhergehen. Seit Mai 2009 existiert eine Kommissionsempfehlung zu diesem Thema. Dieser Artikel untersucht diese Policy darauf hin, welche Akteure die Ergebnisse des Politikformulierungsprozesses maßgeblich beeinflussten. Das zentrale Anliegen der Arbeit ist die Analyse des Gewichtes verschiedener von Theorien der europäischen Integration als besonders einflussreich erachteter Akteure. Da weder die Betrachtung der Mitgliedstaaten (Liberaler Intergouvernementalismus) noch die der Kommission (Neo-Funktionalismus) eine erschöpfende Erklärung bieten, wendet sich die Arbeit sowohl transgouvernementalen als auch transnationalen Akteuren zu und zeigt, dass beide Akteure wesentlichen Einfluss nehmen konnten. Abschließend wird ein erster Versuch unternommen, zu erklären, warum diese Akteure im vorliegenden Fall einflussreich waren, obwohl gemeinhin angenommen wird, dass ihr Gewicht für politische Entscheidungen in der EU minimal ist. Hierbei wird auf das Bedürfnis nach Expertise einerseits aber auch die geänderte Rolle transnationaler und transgouvernementaler Akteure in der Umsetzung nicht verbindlicher Governanceformen hingewiesen.
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause aus der Arbeitswelt in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Für die damit einhergehenden Kontrollen von Leistung oder Verhalten der Arbeitnehmer arbeitet der Verfasser die spezifischen Anforderungen heraus. Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Darstellung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz sowie ihre Anwendung auf technische Kontrollen wie Videoüberwachung und auf Zutrittsrechte. Ein Mehr an Handlungssicherheit lässt sich durch die Einhaltung bestimmter Grundsätze für technische Kontrollen bei häuslicher Telearbeit erreichen, die der Verfasser herausarbeitet. Zudem geht der Verfasser auf die Rechte des Betriebsrates sowie auf die tarifvertragliche Gestaltung von Leistungs- und Verhaltenskontrollen ein