Zur Menschenrechtsproblematik in Lateinamerika
In: Lateinamerika : Analysen, Daten, Dokumentation, Heft 11/12, S. 3-163
ISSN: 0176-2818
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In: Lateinamerika : Analysen, Daten, Dokumentation, Heft 11/12, S. 3-163
ISSN: 0176-2818
World Affairs Online
Die aktuelle Gesetzeslage fordert mit der im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 eingeführten Versicherungspflicht und dem 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung eine Vollversicherung aller in Deutschland lebenden Personen. Die Erfahrungen aus medizinischen Versorgungseinrichtungen zeigen, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Nach wie vor wird eine bedeutende Anzahl von Patienten ohne Krankenversicherung in Krankenhäusern, Arztpraxen und medizinischen Hilfseinrichtungen versorgt. In der vorliegenden Studie wird in einer praxisnahen Herangehensweise am Beispiel der Stadt Frankfurt am Main untersucht, wo die Ursachen dafür zu finden sind, wenn die Einbindung in das Regelsystem der Krankenversicherung nicht gelingt und wie sich dies auf die medizinische Versorgung der Betroffenen auswirkt. Basierend auf einem qualitativen Studienkonzept wird das empirische Material mit Leitfadeninterviews erhoben und mit der qualitativen Inhaltsanalyse nach Gläser und Laudel ausgewertet. Die Auswahl der Interviewpartner erfolgt mittels Sampling über die Zusammenarbeit mit zwei medizinischen Hilfseinrichtungen als zentrale Kontakte im Forschungsfeld. Die 25 Patienteninterviews stellen eine exemplarische Auswahl an dort behandelten nichtversicherten Patienten dar. Die 21 Experteninterviews mit Gesprächspartnern aus den Arbeitsbereichen Hilfseinrichtungen, Krankenhäuser und Behörden bilden die unterschiedlichen Akteure und Sichtweisen im Handlungsfeld der Nichtversicherung ab. Mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse werden die erfassten Fälle rekonstruiert und auf ihre Kausalmechanismen hin analysiert. Als Ergebnis der Untersuchung werden 13 Grundsituationen typischer Fälle von Nichtversicherung dargestellt und mit den strukturellen Rahmenbedingungen in Zusammenhang gebracht. Daraus werden die Entstehungsmechanismen von Nichtversicherung ersichtlich. Diese zeigen, dass das Fehlen der Krankenversicherung das Resultat einer multifaktoriellen Entwicklung ist. So wirken sich einerseits die individuellen Verhaltensweisen der Betroffenen sowie ihre jeweiligen Lebensum-stände, wie die berufliche Situation, die Wohnsituation, Herkunft, Aufenthaltsstatus und die gesundheitliche Situation, auf die Versicherungssituation aus. Andererseits kommt strukturellen Hürden eine wesentliche Bedeutung bei der Entstehung von Nichtversicherung zu. So lässt die Gesetzgebung in der Versicherungspflicht, dem Sozialleistungsbezug und im Aufenthaltsrecht Lücken, die zwar nicht notgedrungen zum Verlust der Krankenversicherung führen, aber in Wechselwirkung mit bestimmten Lebensumständen und Verhaltensweisen der einzelnen Personen die Eingliederung in das reguläre Versicherungssystem verhindern oder erschweren. Im zweiten Teil der Studienergebnisse wird die Versorgungssituation für Patienten ohne Krankenversicherung beurteilt. Darin wird deutlich, dass Nichtversicherte im Vergleich zu regulär versicherten Personen schlechter medizinisch versorgt sind. Dies ist einem erschwerten Zugang zum Regelsystem der medizinischen Versorgung sowie den eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten im Hilfsnetz geschuldet. Trotz der gut ausgebauten Hilfestrukturen in Frankfurt am Main muss demnach die Versorgungs-situation für Nichtversicherte als unzureichend beurteilt werden. Neben den Patienten sind auch die anderen Akteure von den Folgen des Nichtversichertseins betroffen. Dabei zeigen sich zwei gegensätzliche Perspektiven auf das Problemfeld. Auf der einen Seite stehen die hilfeleistenden Einrichtungen, die den Patienten eine medizinische Versorgung zukommen lassen, auf der anderen Seite die Kostenträger, die als Institutionen des Regelsystems diese medizinische Behandlung finanzieren. Die versorgenden Einrichtungen geraten in einen Konflikt zwischen ihrem Behandlungsauftrag, der sich aus der gesetzlich verankerten Behandlungspflicht und der ethischen Verantwortung den Patienten gegenüber ergibt, und dem wirtschaftli-chen Druck, der die Behandlungsmöglichkeiten bei unzureichender Finanzierung begrenzt. Die Kostenträger können ihre Zuständigkeit als Leistungsträger im Einzelfall prüfen und diese gegebenenfalls ablehnen. Da Nichtversicherte als unattraktive Kunden gelten, geht die Ablehnung meist mit einer Kostenersparnis einher und bedeutet somit für die Kostenträger keinen Nachteil. Die daraus entstehenden Versorgungsvakanzen werden wiederum vom Hilfsnetz aufgefangen. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse muss das Auftreten von Nichtversicherung als Problem gesehen werden, aus dem Handlungsbedarf hervorgeht, auch wenn die Gruppe der Nichtversicherten insgesamt nur einen kleinen Anteil an der Gesamtbevölkerung ausmacht. Die Zielsetzung dieser Studie ist es, eine fundierte Grundlage zu geben, auf der Lösungsansätze für die beschriebenen Konflikte erarbeitet werden können. ; The current legal situation demands full health insurance coverage for everyone living in Germany according to the general obligatory insurance which was introduced in the context of the health care reform in 2007 and the law for elimination of social excessive demand in case of debt of insurance fee ("Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung") which became operative in 2013. The experience in medical facilities shows that this objective has not been achieved. A considerable number of patients without health insurance continues to be treated in hospitals, doctors' offices and auxiliary medical institutions. Using the city of Frankfurt am Main as example this survey explores in a practical approach the causes why integration to the regular system of health insurance does not work and how this affects the medical care of a person concerned. Based on a qualitative research concept the empiric data is collected via guided interviews and evaluated via qualitative content analysis according to Gläser and Laudel. The selection of interview partners is done by sampling through the cooperation with two auxiliary medical institutions as central contacts within the field of research. The 25 patient interviews show an exemplary selection of patients without health insurance. The 21 expert interviews with conversational partners from the working area of auxiliary institutions, hospitals and public authorities represent the different protagonists and perspectives within the field of action brought about by noninsurance. The recorded cases are reconstructed and analysed according to their causality mechanisms by means of qualitative content analysis. As an outcome of this study 13 fundamental circumstances of typical cases of noninsurance are described and brought into relation with the structural surrounding conditions. Through this the mechanisms of how noninsurance can emerge become evident. These show that a lack of insurance is the result of a multifactorial development. The state of insurance is influenced on the one hand by the individual behaviour pattern of the person affected and their particular environment such as the occupational situation, the housing situation, origin, residence permit status and health status. On the other hand structural barriers play a role in the appearance of noninsurance. It becomes apparent that legislation leaves loopholes in the statutory duty to insure, in the drawing of social benefits and in the right of residence; all of which do not inevitably induce the loss of insurance, but impede the integration into the regular system of health insurance when they interact with certain circumstances and behaviour patterns of individuals. The second part of the research results evaluates the medical care situation for patients without health insurance. Here it becomes apparent that uninsured patients receive worse medical care compared to regularly insured patients. This is due to a hindered access to the regular medical care system as well as the limited treatment options in the auxiliary system. Despite the well-developed infrastructure of auxiliaries in Frankfurt am Main, the medical care situation for uninsured patient has to be considered as insufficient. Apart from the patients, other protagonists are affected by the consequences of noninsurance also. At this point two opposed perspectives on the problem area appear. On the one hand you see the medical facilities who grant medical care to the patients, on the other hand you find the paying agencies as part of the regular system financing this medical care. The institutions providing medical aid get into a conflict between their assignment for medical treatment – stemming from the legal duty to provide medical care as well as the ethical responsibility over the patients – and the economic pressure that restricts the treatment options in case of deficient financing. The paying agencies can reassess and refuse their jurisdiction as funding agency in individual cases. As uninsured patients are considered unattractive clients, the rejection mostly involves cost savings and therefore does not represent a disadvantage for the paying agencies. In turn the vacancies in medical care arising from this are picked up by the auxiliaries. Against the background of these results the emergence of noninsurance has to be considered a problem which involves a need for action even though the group of uninsured people altogether forms only a small percentage of the total population. The purpose of this study is to provide a substantiated basis which serves to develop approaches to the described conflicts.
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Die vorliegende Arbeit entwickelt ein Verfahren zur ex-ante Evaluation von Erstaufforstungen nach naturschutzfachlichen Aspekten. Die Ziele überregionaler Planungen und Programme werden integriert. Die Verwendung externer Verfahrensschritte (v.a. aus der Biotopkartierung) fördert die Anpassungsfähigkeit an veränderte Rahmenbedingungen. Maßnahmenspezifische Daten werden erhoben zur Berücksichtigung regionaler Interessen und lokaler Bedingungen. Die Verfahrensentwicklung fand vor dem Hintergrund der aktuellen, unbefriedigenden Situation bei der Berücksichtigung ökologischer Interessen in Genehmigungsverfahren statt. Diese zeigt sich in der Missachtung ökologischer Kriterien in den Förderungsinstrumenten für die Erstaufforstung, obwohl letztere als flankierende Maßnahme der Gemeinsamen Agrarpolitik durchaus eine Bedeutung besitzt. Die Situation beruht aber auch auf der schwierigen Integration divergierender Leitbilder des Naturschutzes. Dies zeigt sich in der ständig wechselnden Argumentation bei Genehmigungsverfahren. Ein neuer Ansatz war notwendig zur Berücksichtigung nationaler, regionaler und lokaler Interessen, bei gleichzeitiger Förderung der flexiblen Anwendungsfähigkeit. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der methodischen Entwicklung des Evaluationsverfahrens. Dieses beginnt mit einer Analyse der gängigen Planungsmethoden in der Landschaftsplanung und der herrschenden Vielfalt unterschiedlicher Leitbilder. Als zielführende Methode zur Verfahrensentwicklung präsentiert sich die Wirkungsanalyse. An deren Anfang steht die Definition eines Systems, welches die Wirkungsbeziehungen innerhalb und mit der Umgebung einer Aufforstungsfläche abbildet. Das System gliedert sich in drei unterschiedliche Ebenen: die Aufforstungsfläche, deren unmittelbare Umgebung und die mittelbare Umgebung. Die systemimmanenten Beziehungen werden mit Hilfe einer Verflechtungsmatrix dargestellt. Sie ermöglicht die Ableitung und Definition von fünf flächenbezogenen und drei raumbezogenen Indikatoren: Natürliche Baumartenvielfalt, Naturnähe der Baumartenzusammensetzung, Strukturpotential, Seltenheit des Biotops, Waldrandausprägung, Biotop-Verbund, Landnutzungsanteile und Randlinien-Vorkommen. Diese Indikatoren geben Hinweise auf die systeminternen Wirkungsbeziehungen. Die ermittelten Indikatoren werden auf ihre Aussagekraft für allgemein anerkannte Naturschutzkriterien - Naturnähe, Vielfalt, Seltenheit, Eigenart - untersucht. Sie bilden jeweils nur Teilaspekte ab, erlauben dafür aber die Bewertung einer Maßnahme im Hinblick auf unterschiedliche, teilweise konkurrierende Ziele. Die Verwendung der einzelnen Indikatoren wird anhand der wissenschaftlichen Literatur legitimiert und die Aussagekraft überprüft. Unter Berücksichtigung externer Verfahrensschlüssel werden anschließend Parameter und Bewertungsschemata entwickelt. Daraus resultiert ein Gesamtverfahren mit gleich gewichteten, unabhängigen Indikatoren und einer ordinalen Bewertungsskala. Die Praktikabilität des entwickelten Verfahrens wird durch die Anwendung in zwei Untersuchungsgebieten (Thüringer Becken; Sollingvorland) getestet. Für beide Regionen werden standortabhängige Aufforstungsvarianten mit systematischer Baumartenwahl nach den Kriterien Vielfalt, Naturnähe und z.T. Strukturpotential vorgestellt. Zusätzlich werden die von den jeweiligen Landesforsten vorgeschlagenen Aufforstungsvarianten (Erstaufforstungszieltypen in Thüringen, Waldentwicklungstypen in Niedersachsen) einbezogen. Die Untersuchung vergleicht unterschiedliche Aufforstungstypen für eine gegebene Fläche, aber auch verschiedene Aufforstungsflächen bei gleichbleibender Baumartenmischung. Die Ergebnisse der Verfahrensanwendung belegen die Bedeutung der Baumartenwahl und des Standorts für die ökologische Wertigkeit des entstehenden Waldbiotops. Sie zeigen darüber hinaus den großen Handlungsspielraum des Grundeigentümers auf, der die naturschutzfachliche Beurteilung der Maßnahme durch Beachtung bestimmter Kriterien gezielt beeinflussen kann. Aufgrund der ordinalen Bewertungsskala und des übersichtlichen Indikatorenkatalogs bietet das Evaluationsverfahren eine gute Hilfe beim Vergleich unterschiedlicher Aufforstungsmaßnahmen. Es greift auf externe Datenquellen zurück und bedient sich der technischen Hilfe eines Geographischen Informationssystems. Eigene Aufnahmen werden auf ein Minimum reduziert. Da öffentliche Interessen berücksichtigt werden, ist es zum Einsatz bei Behörden geeignet. Gleichzeitig vermittelt es dem Antragsteller wichtige Informationen über die Verfahrensinhalte. Schließlich zeigt die Arbeit die Voraussetzungen auf, unter denen das Evaluationsverfahren angewandt werden kann. Dazu gehört die Verfügbarkeit landschaftsbezogener Daten (insbesondere Biotopkartierung), externer Verfahrensschlüssel (Herleitung der PNV über den Standort) sowie raumplanerischer Zielvorgaben für die Flächennutzungsanteile. Diese Bedingungen dürften für die meisten Regionen Deutschlands erfüllt sein. Das Verfahren kann daher an die spezielle Situation in anderen Räumen angepasst werden. Wird darüber hinaus angestrebt, es auf andere Landnutzungsarten zu übertragen oder im Rahmen der Fördermittelzuteilung anzuwenden, so sind weitere Untersuchungen notwendig. ; The work in hand develops a method for an ex-ante evaluation of afforestations along conservational criteria. The objectives of trans-regional planning and programmes are integrated. The use of external, methodological steps (mainly from biotope mapping) increases the adaptability to modified framework conditions. In order to respect regional interests and local conditions, all data is collected according to specific measures. The development of the methodology considers the recent, unsatisfactory situation for regarding ecological interests within legal procedures for approval. This is reflected in a disregard of ecological criteria for the subsidiary instruments for afforestations, although the latter has a significant importance as a flanking measure of the Common Agricultural Policy. The situation is however caused by the difficulty of integration of diverging concepts (Leitbilder) for nature conservation. A new approach deemed necessary to consider national, regional and local interests, while at the same time supporting a flexible adaptability. The work"s emphasis is on methodological development of the evaluation procedure. This starts with an analysis of state-of-the-art methods in landscape planning and of the prevailing diversity of different overall approaches. An impact analysis is seen as a target-oriented means to develop new methods. It starts with the definition of a system that reflects the functional linkages within and beyond the boundaries of the afforestation field. The system is separated into three different levels: the afforestation field, its direct surrounding, and its indirect surrounding. The system"s inherent relations are displayed in a matrix of linkages. This allows it to derive and define five area-related and three spatial indicators: diversity of tree species, naturality, potential for structure, rareness of biotopes, appearance of forest edge, biotope-connections, land-use ratio, and existence of ecotones/edges. These indicators show relationships inherent to the system. The ascertained indicators are investigated for their explanatory power for general criteria of conservation - naturality, diversity, rareness, and particularity. They display aspects only partly, but allow an evaluation of specific measures in concern of different and sometimes contradictory objectives. The application of each indicator is authorised through a review of the relevant scientific literature and its explanatory power is verified. Afterwards, parameter and evaluation schemes are developed, taking into account external methodological keys. It results in an overall method with balanced, independent indicators and an ordinal scale of values. The practicability of the developed method is tested by an application in two different survey areas (in Thuringia and Lower Saxony). Site-specific afforestation-schemes with systematic choice of tree composition - according to the criteria diversity, naturality and partly for potential structure - are presented for both regions. Additionally, afforestation-schemes proposed by the respective state forest authority, are included. The investigation compares different types of afforestation for a given piece of land, but also different areas for an identical tree composition. The results of the method"s application prove the importance of the choice of tree species and the site for the ecological value of the emerging forest biotope. This demonstrates the large scope for the land-owner, who can influence the conservational evaluation of the afforestation measure by addressing certain criteria. Because of the ordinal scale of values and the concise list of indicators, the evaluation method is of good help for the comparison of different afforestation measures. It accesses external sources of data and uses the technical tool of a geographical information system. Field studies are reduced to a minimum. Since public interests are respected, it is applicable for the use by authorities. At the same time, it gives important information on the approval process to the applicant. Eventually, the document explains the circumstances, under which the evaluation method can be applied. This includes the availability of landscape-related data (particularly biotope mapping), external methodological keys (derivation of PNV from site aspects) as well as the objectives of spatial planning for the ratio of land-uses. Such conditions should be fulfilled for most regions of Germany. The method can therefore be adapted to specific conditions of other regions. If it is furthermore aspired to apply it to other land-use types, or to use it as a tool for the allocation of funds, further research should is needed.
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Die Verflechtung einer Vielzahl von AkteurInnen abseits von geplanten Prozessen bringt mitunter neuartige überraschende Strukturen hevor. Dadurch bilden sich ''wirkmächtige Arrangements von Dingen, Zeichen und Subjekten'' (S. 10), die durch Wiederholungen automatisiert werden und sich teilweise der Wahrnehmung entziehen. Diese Annahmen über Automatismen legen eine Auseinandersetzung mit der Akteur-Netzwerk-Theorie (ANT) nahe, die im Mai 2010 in dem Workshop 'Strukturentstehung durch Verflechtung' des Paderborner Graduiertenkollegs 'Automatismen' unternommen wurde. Der daraus entstandene gleichnamige Sammelband setzt einen größeren Rahmen. In ihm werden Kompatibilitäten und gemeinsame Traditionslinien sozial- und kulturwissenschaftlicher Fragestellungen und der Akteur-Netzwerk-Theorie untersucht. In den Beiträgen zu so verschiedenen Themen wie der Atemwegserkrankung SARS, der Hamburger Schilleroper, New Orleans nach Kathrina, Quantenphysik oder der Fernsehserie 'Kunst und Krempel' (Bayrischer Rundfunk, 1985–2012) wird auf das Motiv der 'Strukturentstehung durch Verflechtung' Bezug genommen. Dies geschieht im ersten Teil des Bandes durch die Rekonstruktion von Verflechtungen unerwarteter Handlungsquellen in sich neu etablierenden Netzwerken. Die Beiträge im zweiten Teil des Bandes stellen Fragen nach Machtrelationen innerhalb nicht intendierter Strukturen und reflektieren Macht als temporär stabilisierenden Effekt. Im dritten Teil finden sich Abhandlungen zu Kritik, Korrekturen und Akzentverschiebungen der ANT. Die einzelnen Beiträge bieten dabei einen guten Einblick, wie mit Modellen und Elementen der ANT in der Medien- und Kulturwissenschaft umgangen wird, welche Thesen, Vorgehensweisen, Begriffe und Motive aufgegriffen werden, wie sich diese an Gegenständen testen und weiterentwickeln lassen und wo Lücken und Schwachstellen liegen. Dem Band vorangestellt ist ein Artikel von John Law, der die Entstehungsgeschichte(n) der ANT von den wissenschafts- und organisationstheoretischen Studien über eine erste Formierung der ANT in den 1990er-Jahren bis zur Kritik und Diaspora nach 2000 nachzeichnet (S. 21). Besonders hilfreich ist ein Überblick über die Schwerpunkte, Begriffe und Werkzeuge der ANT in den jeweiligen Phasen. Eine der Geschichten von John Law beginnt mit den mittlerweile berühmten Studien von Michel Callon und Bruno Latour. Diese und Latours Äußerungen zu Kunst nimmt Renate Wieser als Ausgangspunkt. Die moderne sozial- und kulturwissenschaftliche Beschäftigung mit Naturwissenschaft, die nach Latour entweder eine sozialkonstruktivistische Haltung einnimmt oder ihr unreflektiert affirmativ begegnet, trifft auch auf Bereiche der Kunst zu. In den beiden von Wieser besprochenen Beispielen, Installationen und Skizzen von Duyckaert und Dittmer, in denen Laborsituationen adaptiert werden, vermischen sich Fakt und Fiktion und werden die Grenzziehungen zwischen naturwissenschaftlicher und kultureller Handlungsmacht in Frage gestellt. Den (post-)modernen Laboren der Quantenphysik stellt Julian Rohrhuber Aspekte der klassischen wissenschaftssoziologischen Studien der ANT gegenüber. In Bruno Latours Studien werden konkrete Übersetzungsschritte verfolgt: Operationsketten, die von einem unübersichtlichen materiellen Ausgangspunkt zu anschaulichen formalen Rückschlüssen verlaufen. In der theoretischen Physik hingegen wird mit Variablen gearbeitet, die Verkettungen von Ungeklärtem erlaubt. Der übersichtlichste Punkt des Forschungsprozesses ist hier der epistemische Pol, unanschaulich sind die vorläufigen formale Enden des Prozesses. Rohrhubers Versuch den formalen AkteurInnen zu folgen zeigt, dass das Abstrakte im Forschungsprozess der modernen Physik mit zirkuliert. Dass die Prämisse, 'den AkteurInnen zu folgen' die Gefahr einer Blindheit gegenüber AkteurInnen mit eingeschränktem Handlungsspielraum birgt, betont Katharina Holas in ihrem Beitrag zu feministischen Akzentverschiebungen und Kritik an der ANT. Indem häufig große Technikprojekte und Fragen zu Konzeption und Design im Zentrum stehen, bleiben Exklusionsmechanismen intransparent und Dichotomien, etwa die zwischen Planung und Nutzung, bestehen. Mit Verweis auf das Konzept der Multiplizität von Annemarie Mol und Arbeiten von Donna Haraway und Susan Leigh Star lenkt Holas die Aufmerksamkeit auf Unsichtbarkeiten, unintendierte Handlungsabfolgen und bestehende Hierarchien. Zwei Filme über die urbane Sportart 'Parkour' und die Frage wie Atmosphären inszeniert werden, sind der Ausgangspunkt für die Studie von Christoph Michels. Der Beitrag zeigt auf, dass durch die Alltagspraxis 'Parkour' Körper und Orte inszeniert und zugleich in räumliche, soziale und narrative Ordnungslogiken, eingebunden werden. Dies geschieht beispielsweise durch den Gebrauch von SuperheldInnen- oder Tiermetaphern, die als Anleitung für neue Bewegungsabläufe und für ein neues Verhältnis zu den Orten und Gegenständen dienen. Michels beschreibt dies als gegenseitige Übersetzungsprozesse. Ein Element der ANT, das in mehreren Beiträgen aufgegriffen wird, ist der von Bruno Latour geprägte Begriff der 'immutable mobiles'. Er umfasst Techniken wie die Kartografie und Verfahren wie Statistik und bezeichnet die Eigenschaft der Formkonstanz bei gleichzeitiger Mobilität. Nach Bruno Latour machen die 'immutable mobiles' die Überlegenheit westlicher Institutionen aus und haben Anteil an der modernen Reinigungs- und Ausdifferenzierungsarbeit, die Latour in seinem Buch Wir sind nie modern gewesen ausgiebig untersucht und kritisiert hat. Im Prozess des Wiederaufbaus nach dem Hurrikan 'Kathrina', den Anne Dölemeyer in ihrem Beitrag untersucht, zeigt die Autorin wie Daten, Texte und Karten als Verbündete mobilisiert werden. Durch diese Verbündeten wird Wissen sichtbar gemacht, abgeglichen und kombiniert. So agieren die Grafiken und Karten als Machtinstrument, Knotenpunkt und Repräsentation und versammeln NutzerInnen, Vergangenheit und Zukunft in politischen Aushandlungsprozessen. Erhard Schüttpelz zeigt, dass ausgehend vom Postulat einer allgemeinen Symmetrie teleologische, sozial- und technikdeterministische Mediengeschichten und ''Medien-Ursachen-Setzungen'' (S. 244) fragwürdig werden. Dies lässt sich an Bruno Latours Kodak-Studie nachvollziehen: Gegliedert in interdeterministische Schritte können für jeden historischen Zeitpunkt Verflechtungen aus technischen, natürlichen, sozialen und diskursiven Ursachen festgestellt werden. Die medienhistorische Überprüfung der 'immutable mobiles', die Schüttpelz darauf folgend vornimmt, macht die Beteiligung der modernen Medien an den drei Wissensformationen von Natur, Gesellschaft und Diskurs deutlich. Der Hamburger Schilleroper, 1889 als Zirkusgebäude in Auftrag gegeben, über 100 Jahre vielfältig genutzt und seit 2007 leer stehend, widmet sich Anke Rees in ihrem Artikel. Sie versucht, die Widerspenstigkeit des Gebäudes mit Begriffen der ANT zu erklären. Rees beschreibt ein verflochtenes Netz an Baumaterialien, EigentümerInnen, Nutzungsvorstellungen, Nachbarschaften und Behörden mit teils widersprüchlichen Interessen, aber auch die Atmosphären als Verbündete des Gebäudes, die bis jetzt zu dessen Erhalt beigetragen haben. Auffällig häufig ist der Bezug zu Michel Foucault, der in vielen Artikeln im Sammelband hergestellt wird. Verwiesen wird in diesen Beiträgen sowohl auf die Kombinierbarkeit, aber auch auf die Differenzen zu Begriffen und Konzepten Foucaults. Auch der eingangs erwähnte Beitrag von John Law weist auf die Nähe zwischen der Akteur-Netzwerk-Theorie und Foucaults Denkmodellen hin. Er bezeichnet in einer seiner Geschichtsschreibungen die ANT als ''empirische Übersetzung des Poststrukturalismus'' (S. 29). Thomas Foth gelingt es, Foucaults Analyse von Dispositiven mit der ANT in seiner Untersuchung von PatientInnenakten im Nationalsozialismus zu verbinden. Er fasst die Akte als AkteurIn innerhalb der Souveränitäts- und Disziplinarmacht Psychiatrie auf. Kombiniert mit anderen 'inscription devices' wie Checklisten, Thermometern, Waagen und Tabellen sind Akten beteiligt am Erstellen von dokumentarischen Biografien, in denen die PatientInnen sich selbst als psychisch Kranke anerkennen sollen. Umgekehrt kann das Ausbleiben von Aktenaufzeichnungen den Subjektstatus bedrohen, wie Foth am Beispiel einer Akte zeigt. In seinem Artikel ''Strategien ohne Strategen'' (S. 173), setzt Theo Röhle Michel Foucaults Modell der Dispositive in Kontrast zur ANT, in dem er dem Problem der Intentionalität in einer relationalen Perspektive nachgeht. Während Foucault zwischen den Ebenen Strategie und Taktik unterscheidet, bemüht sich die ANT alle Verbindungen und Übersetzungen auf einer Ebene darzustellen. Um Relationen zu beschreiben, ohne auf vorgängige Intentionen zurückzugreifen, habe in der ANT die Sprache eine große Last zu tragen, so Röhle. So werden in sprachlichen Kippfiguren die AkteurInnen sowohl als Ausgangspunkt als auch als Resultat von Übersetzungsprozessen beschrieben. Metasprachliche Begriffe wie Handlungsprogramm oder AkteurIn sollen eine symmetrische Darstellung der Beteiligten ermöglichen. Auch Andrea Seier macht das Verhältnis zwischen Dispositiven und den Agenturen der ANT zum Thema ihres Beitrags und fragt dabei nach ihrer jeweils spezifischen Produktivität für die Medienwissenschaft. Einer der Unterschiede zwischen beiden Modellen liegt demnach in der Konzeption von Handlungsmacht. So lassen sich mit der Dispositivanalyse Rahmungen und Bedingungen untersuchen, die Handlungen anreizen, wahrscheinlich machen oder verunmöglichen. Mit der ANT geraten hingegen hybride Konstellationen aus Dingen, Apparaten und Menschen in den Blick, die in Handlungsketten aufgeschlüsselt werden können. Dass sich beide Modelle produktiv miteinander kombinieren lassen, zeigt Seier an dem Reality TV Format 'Kunst und Krempel' (Bayrischer Rundfunk, 1985–2012). Zwei der Herausgeber des Sammelbands, Tobias Conradi und Florian Muhle, gehen in ihrem Beitrag auf die Möglichkeit der Kritik in den konkreten Fallstudien der ANT und auf das gespannte Verhältnis von Bruno Latour zu anderen kritischen Theorien ein. Im Umgang mit diesen Theorien schreibt Latour fort, was er selbst anderen Theorien zum Vorwurf macht: die Aufrechterhaltung der modernen Unterscheidung zwischen Natur und Kultur, Reduktionismus und den Gestus der Entlarvung. Den teils polemischen Abgrenzungen Latours, die als Teil einer Wissenschaftsstrategie gelesen werden können, stellen Conradi und Muhle den reflexiveren Ansatz von John Law gegenüber. In vielen Beiträgen wird das Postulat einer allgemeinen Symmetrie aufgegriffen, eine Weiterentwicklung der wissenschaftstheoretischen Überlegungen von David Bloor bzw. Thomas Kuhn. Richtiges und falsches Wissen muss mit den gleichen Kategorien erklärt werden, damit nicht richtige Einsichten naturalisiert und Irrtümer auf soziale Größen zurückgeführt werden. Diese Vorgaben wurden in Michel Callons und Bruno Latours Konzeption von Aktanten und menschlichen und nicht-menschlichen AkteurInnen übernommen und radikalisiert. Dominique Rudin kritisiert an Bruno Latours politischen Entwürfen in Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft (2007) eine begriffliche Unschärfe zwischen dem Politischen und dem Sozialen und die Konzentration auf konsensorientierte, integrative Verfahren. Er sieht mögliche Verbindungen zwischen Jacques Rancières Prinzip der Gleichheit und der allgemeinen Symmetrie als Forschungsperspektive der ANT. Wenn AkteurInnen Gleichheit einfordern und dadurch bestehende Ordnungen in Frage stellen, wird die Symmetrie nicht nur von WissenschaftlerInnen, sondern auch von den AkteurInnen als Perspektive eingenommen. Durch diese Verschiebung lässt sich der Begriff des Politischen zur Analyse von existentiellen Konflikten, in denen neue Entitäten auftauchen und ihren Anteil einfordern, schärfen, so Rudin. Jahn-Hendrik Passoth versucht in seinem Beitrag die Denktraditionen der Praxistheorie und der ANT, die häufig als unvereinbar einander gegenübergestellt werden, zu verbinden. Er legt dar, dass der Fokus auf Multiplizität, Komplexität, Symmetrie, und Fragmentierung, den die ''postplurale ANT'' (S. 268) setzt, eine Stütze der praxäologischen Heuristik werden kann. Durch die Übernahme des Symmetrieprinzips in den Praxisbegriff kann Praxis als Zusammenspiel von Körpern und Artefakten analysiert werden, das weitere Praxis ermöglicht oder einschränkt. Die Verflechtungen von Viren, Zellen, Menschen, Tieren, Technologien und Verfahren und die Transformation etablierter Strukturen verfolgen Wiebke Pohler und Michel Schillmeier in ihrer ''Topologie von (Un)sicherheitsstrukturen'' (S. 51). Sie beschreiben die Atemwegserkrankung SARS, die 2003 die Gefahr einer Pandemie darstellte, als kosmo-politisches Ereignis, durch das Praktiken in Krankenhäusern, in der Wissenschaft und an Flughäfen verunsichert und neu konstituiert werden. SARS erscheint als hoch virulentes, komplexes Netzwerk, das tradierte Beobachtungs-, Erklärungs- und Interpretationsmuster und Routinen menschlichen Zusammenlebens radikal in Frage stellt. Der Einblick in laufende Debatten, Anwendungsbereiche und Weiterführungen der ANT ist eine Stärke des Sammelbandes. Es wird deutlich, dass die Akteur-Netzwerk-Theorie sich nicht nur der Herausforderung stellt, materiell und diskursiv heterogene Beziehungen in den Blick zu nehmen, sondern auch sehr unterschiedliche Forschungsbereiche zu Dialog und Widerspruch provoziert. Das Konzept der Automatismen kommt leider etwas zu kurz. Ein stärkerer Fokus darauf hätte dem Sammelband eine deutlichere Richtung geben können.
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In: Diplomarbeit
Aus der Einleitung: Eine EU-mitgliedstaatliche Fluggesellschaft entsendete im Zeitraum Februar bis Juli 2008 Personal und Luftfahrzeuge in ein unter Embargo stehendes Land, um dort innerstaatliche Flüge in der Personenbeförderung auszuführen. Diese Angelegenheit sorgte bei den Beschäftigten der Gesellschaft für Empörung, medienmässig wurde nach aussen hin nichts bekannt, da zum einen gegen das Land internationale und europäische Sanktionen verhängt worden waren und es im weiteren zum damaligen Zeitpunkt Pläne der Vereinigten Staaten von Amerika gab, Waffengewalt gegen den Staat anzuwenden und man in der Politik so um Ruhe bemüht war. Hierbei waren die Beschäftigten des Unternehmens nicht nur den erhöhten Gefahren in ihrer Tätigkeit ausgesetzt, vielmehr wurden sie auch anderen Lebensbedingungen und vor allem Traditionen unterworfen. Generelle Darstellung des Leistungsempfangsstaates: Geographische Angaben: Dieser Staat, liegt auf dem asiatischen Kontinent und grenzt mit seinem Staatsgebiet an sieben weitere Länder an. Mit einer Fläche von 1,645 Millionen km2 ist es etwa dreimal so gross wie Frankreich und ist einer der größten Staaten am Persischen Golf. Den Großteil der Landesfläche bildet ein Halbtrockenes Hochland bis etwa 1200m das von Gebirgen umgeben ist. Im Norden hinegen verläuft, parallel zum Tiefland an der Küste des Kaspischen Meeres das Elburs Gebirge mit Höhen bis zu 5700 m. Im Westen und Südwesten des Landes liegt das Sagros-Gebirge mit Höhen bis zu 4300 m. Dieses Gebirge zieht sich weiter in den Südosten. Politische Verhältnisse: Laut Verfassung vom Dezember 1979 (ergänzt durch das Referendum im Juli 1989) ist der Staat eine islamische Republik, d.h. alle und ausschliesslich alle sozialen, wirtschaftlichen und politischen Angelegeneiten müssen im Einklang mit der Ethik des schiitschen Islams stehen und gepflegt werden. Gewisse Bräuche wie z.B. die Kopftuchpflicht der Frauen werden bei Verstössen streng bestraft. Die Gesetzgebung liegt bei der Nationalversammlung, ist jedoch abhängig von der Zustimmung eines so genannten Wächterrates, der aus sechs vom Revolutionsführer ernannten islamischen Rechtsgelehrten und aus sechs vom Parlament gewählten Juristen besteht. Alle Gesetze müssen mit dem islamischen Recht, der Scharia, konform sein. Die Bewerber für die Parlamentswahlen sind Einzelkandidaten, da Parteien in der Madschlis nicht zugelassen sind. Jeder Bewerber wird im Vorfeld einer Rechtsgläubigkeit unterzogen. Den überwiegenden Anteil der Bevölkerung stellen die Perser da, darüberhinaus gibt es verschiedene Minderheiten wie Masandrane, Aserbaidschaner, Kurden, Araber, Luren, Belutschen und Turkmenen sowie Gilainer. Trotzdem sind 90% der Bevölkerung Anhänger des Islam. Hier leben die weltweit meissten schiitischen Muslime.Der Staat hat ein sehr hohes Bevölkerungswachstum, Verhütungsmittel wurden seit der Revolution 1979 abgeschafft, deren Benutzung ist unter Strafe gestellt. Im Bildungssystem des Landes gibt es eine Grundschulpflicht, deren Lehrinhalte jedoch mehr den Islam als weltliche Themen behandelt, die Alphabetisierung liegt bei 70 Prozent. Ökonomische Betrachtung: Grundlage der Wirtschaft des Landes sind die Erdöl- und Erdgas-Vorkommen, wobei nur ein geringer Teil des Erdöls im eigenen Land weiterverarbeitet wird, der überwiegende Teil wird exportiert. Darüberhinaus exportiert der sanktionierte Staat Textilwaren und die sogenannten Persischen Teppiche. Weitere Wirtschaftszweige sind nur gering ausgeprägt, daher ist es für das Land unablässlich, vor allem Maschinen, Fahrzeuge und elektronische Artikel zu importieren. Einen Großteil des Imports stellen zu dem Nahrungsmittel dar. Aufgrund der geographischen Lage des Landes und der vorherrschenden Klimabedingungen kann eine Produktion im Inland nicht den gesamten Bedarf der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln decken.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: I.Einleitung zum Thema1 1.Hintergrund des Themas1 1.1generelle Darstellung des Leistungsempfangsstaates1 1.1.1geographische Angaben1 1.1.2politische Verhältnisse1 1.1.3ökonomische Betrachtung2 2.Embargos und Sanktionen2 2.1Massnahmen der waffenlosen Kriegsführung2 2.2Betrachtung beider 'Instrumente'3 2.2.12.2.1 Das Embargo, Definition3 2.2.2Zielausrichtung heute3 2.2.3Grundlage eines Embargobeschlusses4 2.2.3.1Beteiligte5 2.2.3.2UN Embargo5 2.2.3.3sonstige Embargos6 2.2.4Dauer eines Embargos7 2.2.5Rechtseingriffe und Rechtfertigungsgründe8 2.3Sanktionen9 2.3.1Begriff, Arten9 2.3.2Wirtschaftssanktionen der (Vereinten Nationen)11 2.3.3Effektivität und Nebenwirkungen12 II.Hauptteil 1.Generelles14 2.Leistungserbringung15 2.1Luftverkehrsunternehmen15 2.1.1Unternehmenszuordnung15 2.1.1.1Unternehmensgegenstand Beispiel16 2.1.2handelsrechtliche Zuordnung17 2.1.3rechtliche Gesichtspunkte des Luftverkehrsgewerbes18 2.1.3.1 nationales Recht18 2.1.3.2 internationale Regelungen18 2.2Durchführung von Flugdiensten19 2.2.1rechtsgrundlegende Voraussetzungen19 2.2.2betriebstechnische Voraussetzungen20 2.2.3personelle Vorraussetzungen20 2.3sonstige Voraussetzungen21 2.4Einschränkungen der Flugdiensterbringung22 2.4.1dienstleistungsrechtliche Einschränkungen22 2.4.2sachenrechtliche Hinderungsgründe23 2.4.3staatsrechtliche Hinterungsgründe26 2.4.3.1geplanter Einflug26 2.4.3.2Nutzungsgenehmigung des Luftraums26 2.4.3.3planmäßige Flüge und Charterflüge27 2.4.3.4sonstige Genehmigungsregeln28 2.4.3.5Kabotage30 2.4.3.6außerplanmäßiger Flug, Abgrenzung zum planmäßigen Flug35 2.4.4Einflussgrössen auf die rechtliche Zuordnung eines Fluges36 2.4.4.1gewerbliche Flüge36 2.4.4.2Gewinnerzielungsabsicht37 2.4.4.3Dauerhaftigkeit37 2.4.4.4Selbständigkeit37 2.4.4.5Abgrenzung einmalige und folgende Tätigkeit38 3.Rechtfertigung der Dienstleistung40 3.1Dienstleistungserbringung aufgrund europäischer Normen40 3.1.1Verwaltungssitzprinzip und die resultierende Dienstleistungsfreiheit40 3.1.2räumlicher Abgrenzungsbereich41 3.1.3Schranken der Dienstleistungsfreiheit42 3.1.3.1Zwischenergebnis43 3.1.4Verordnungen und Richtlinien der EG44 3.2Dienstleistungen in Bezug zu einen Drittstaat45 3.2.1Grenzen der Freiheit nach dem EGV45 3.2.2Rechtfertigung nach dem Grundrechtekatalog46 3.2.3Schranken der Rechtfertigung49 3.2.3.1aufgrund GASP-Beschlüsse50 3.2.3.2aufgrund von UNSCR51 3.2.3.3durch nationale Gesetzgebung53 3.3'target or smart sanctions' Auswirkungen für die Betroffenen53 3.3.1Generelles53 3.3.2Maßnahmen der Staatengemeinschaft54 3.3.2.1GASP-Beschlüsse des Rates54 3.3.2.2Folgen und Auswirkungen der GASP Beschlüsse55 3.2.2.3Verbindlichkeit der GASP-Beschlüsse58 3.3.3arbeitsrechtliche Gesichtspunkte62 3.3.3.1Probleme der Personalentsendung62 3.3.3.2vertragliche Grundlagen62 3.3.3.3Delegationsrecht des Dienstgebers, Recht zur Arbeitsverweigerung?64 3.3.3.4Rechtfertigung einer Arbeitsverweigerung aufgrund besonderer Situation67 3.3.4versicherungsrechtliche Gesichtspunkte69 3.3.4.1Versicherungspflicht im Luftverkehrsgewerbe69 3.3.4.2Auswirkung der Versicherungspflicht71 3.3.4.3Ergebnis71 3.3.5Zulässigkeit für die Tätigkeit in Bezug auf andere Vertragsformen72 3.3.5.1Code-Sharing und Wet-Lease sowie bilaterale Verträge72 3.3.5.2Grenzen der Anwendbarkeit73 3.3.5.3Zurechenbarkeit einer Hilfeleistung77 3.3.5.4Zwischenergebnis78 3.3.5.5Rechtfertigung von Beschränkungen79 3.3.5.6Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Sanktionen79 III.Schlussbemerkungen82Textprobe:Textprobe: Kapitel 2.4.2, Sachenrechtliche Hinderungsgründe: Eine Hinderung der Erbringung von Dienstleistungen im Luftverkehr können auch sachenrechtliche Tatsachen entgegenstehen. Eine Fluggesellschaft, die ihre Luftfahrzeuge, einschliesslich des hierfür notwendigen Betriebspersonals, in einen anderen Staat verbringt, um dort gewerblich Passagiere, Fracht und Gebäck zu befördern hat sich nicht zuletzt auch Fragen zu stellen, wie es beispielsweise mit der Sachbelegenheit und dem hiermit anwendbarem Recht steht. Insbesondere in Betracht zu ziehen ist die Tatsache, das das Zielland kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist wohingegen die Fluggesellschaft ihren Sitz hierin hat. Europarechtlich stellt dies keine Probleme dar, wie wir noch sehen werden. Der Normalfall eines Luftverkehrsunternehmens ist ja der Erwerbszweck, das Flugdienste angeboten werden. Die Anschaffung eines wie im vorliegenden Fall gegeben ist, Luftfahrzeuges des Typ Boing 737, bringt nicht nur hohe Anschaffungskosten mit sich, es bedarf auch des Unterhaltes, der Untersuchung bei Landung und Abflug, also einem höchst monetärem Merkantilsystem. Deshalb, z.B. wie bei AUA, ist die mehrheitliche Anzahl der Luftfahrzeuge, vereinfacht Flugzeuge, geleast oder bankfinanziert. Das heißt, an der Sache bestehen Rechte Dritter, die auch Befugnisse des Eigentümers mit sich bringen. In dem Falle, die Fluggesellschaft ist auch Eigentümer der Sache, könnte diese mit der Sache nach Belieben verfahren, § 903 BGB. Es gäbe keine Bedenken gegen eine Verlagerung der Sache. Zur Klärung des Sachbegriffes, dessen hieraus rührenden Rechte und Abwehransprüche, siehe Anhang. Die Rechte Dritter, die auf das Flugzeug einwirken, schließen aber eine uneingeschränkte Herrschaft der Fluggesellschaft auf diese Sache aus. Die Fluggesellschaft hat die Flugzeuge, mit denen sie in dem anderen Staat Passagiere und Gebäck befördert per Leasingvertrag erworben. Die Leasinggesellschaft, wie immer sie auch strukturiert und zugeordnet werden mag, ist daher Eigentümer des Flugzeuges. Leasingverträge sind der Oberbegriff für Verträge, durch die Wirtschaftsgüter gegen Zahlung eines monatlichen Entgeltes, die sogenannten Leasingraten, zum Gebrauch überlassen werden. Zur weiteren Erläuterung der Vertragsarten, siehe Anhang. Da diese Art der Finanzierung zunehmend Beliebtheit bei den Fluggesellschaften erlangt, hat man mit der Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung vom 20.04.2009 eine Norm geschaffen, um eine einheitliche Bewertung der Flugzeuge im Rahmen des Pfandbriefgesetzes zu schaffen. Eine freie Verfügbarkeit der Fluggesellschaft über das Flugzeug könnte demnach daran scheitern, dass infolge seines Rechtsanspruches an der Sache, der Leasinggeber die Nutzung der Sache beschränkt. Dies könnte sich aus folgendem ergeben: Der Leasinggeber könnte entgegnen, daß seine Sache, das Flugzeug, welches er an die Fluggesellschaft zur Überlassung abgegeben hat, in einem Staat, das mit einem Embargo oder Sanktionen belegt ist, nicht der für diese Sache erforderlichen Sicherheit entspricht und so die Gefahr sehen, bei einem Verlust oder einer Beschädigung Nachteile zu erleiden. Auch willkürliche Maßnahmen seitens der Behörden dieses Staates, gar der Eintritt einer Aggression oder kriegerischen Auseinandersetzung mit diesem Staat, ''welches nicht umsonst von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert wurde''? und nach erfolglosem Ablauf aller friedlichen Maßnahmen auch an eine militärischen Sanktion nach Art. 43UNO Charta zu denken ist. Im weiteren könne er die Gefahr sehen, daß mit Verbringung dieses Flugzeuges ein internationaler Luftverkehr, für den er die Sache an den Leasingnehmer abgegeben hat, nicht durchgeführt wird, sondern innerstaatliche Flüge, die nach der Chicago Convention nicht umfänglich geregelt sind und ausschliesslich dem Recht des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird unterliegen. Die CC ist ein Abkommen, ausschliesslich der internationalen Zivilluftfahrt dienend (Präambel CC). Zwar sieht das Abkommen eine nationale Betätigung eines Luftverkehrsunternehmens vor, Art.5 zweite Absatz, verweißt hierin aber ausdrücklich auf das dann geltende nationale Recht. An der Sachenzugehörigkeit im Großen und Ganzen wird sich nichts ändern. Der Leasinggeber wird, solange der Leasingvertrag besteht, Eigentümer des Flugzeuges sein. Auch mit dem Verbringen in ein drittes Land und dortigem Einsatz des Luftfahrzeuges wird das Flugzeug aufgrund der Staatenzugehörigkeitsregelung nach Art. 17 der CC dem Staat angehören, in dem es eingetragen ist. Jedoch könnte der Leasinggeber dahingehend Schaden erleiten, wenn dieses Flugzeug in dem Drittland nunmehr in Beschlag genommen und versteigert oder sonstwie verwertet werden soll, weil zum Beispiel die Fluggesellschaft fällige Flughafengebühren oder sonstige Abgaben in diesem Staat nicht bezahlt oder bezahlt hat. Auch denkbar wäre, das an diesem Flugzeug außerordentliche Erhaltungsmaßnahmen und unumgängliche, erforderliche Aufwendungen zum Abschluss gebracht wurden und somit Ansprüche Dritter entstanden sind, die nunmehr versuchen ihre Ansprüche durchzusetzen. Derartige Ansprüche könnten ein dingliches Recht an dem Flugzeug begründen und den Rechten der Leasinggeber vorgehen, so daß eine Zwangsvollstreckung in das Luftfahrzeug sich nach den Gesetzen des Vertragsstaates richtet, in dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, Art VII d. Genfer Übereinkommens über die internationale Anerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen. Weiteres Bedenken des Leasinggebers hinsichtlich der Verfügbarkeit über sein Luftfahrzeug könnte dahingehend entstehen, dass dieser im Falle einer Ausrufung des Notstandes, durch Beginn eines Krieges, oder einer Aggression, ungeachtet ob diese aufgrund von Maßnahmen der Vereinten Nationen nach Art. 43 UNO-Charta erfolgen oder einzelstaatliche militärische Maßnahmen sind, und der Tatsache, das internationale Flüge nicht durchgeführt werden, seine Rechte an der Sache verlustig sieht, sobald es nicht möglich erscheint, auf das Flugzeug zuzugreifen oder in der Art, das dieses aufgrund geschlossener Flughäfen und Einstellung des Flugverkehrs aus diesem Staat heraus, nicht in den Zugehörigkeitsstaat zurückgeführt werden kann. Infolge dessen, der Leasingnehmer illiquide wird und die fälligen Raten an den Leasingnehmer nicht mehr auszahlen kann. Der Leasinggeber könnte sodann aufgrund der für beide Parteien unmöglich gewordenen Verbringung der Sache nur schwerlich oder gar keine Befriedigung aus seinem Rechte suchen. Jedoch ist, trotz allen oben aufgeführten, möglichen Varianten, die bei einer Verbringung eines Flugzeuges in ein fremdes Land, noch ein durch internationales Embargo belegtes Land nicht zuvergessen, dass der Leasinggeber natürlich auch Interesse an der Wirtschaftlichkeit und vor allem an dem going concern seines Leasingnehmers hat. Zum einen bedeutet für ihn der Abschluss von Leasingverträgen seine wirtschaftliche Existenz und wenn diese noch pflichtgemäss erfüllt werden, hinzu noch einen kapitalistischen Gewinn. Der Leasinggeber wird einer Einschränkung seiner Sache hinsichtlich des Verwendungsortes nichts entgegensetzen.
Seit der ersten Implementierung der UVP in den USA 1969 haben heute mehr als hundert Länder auf der Welt dieses vorsorgende Umweltinstrument in ihrem Umweltplanungssystem verankert und zu diesen Ländern gehört auch Südkorea. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, die Entwicklung des südkoreanischen UVP-Systems darzustellen und zugleich einen Beitrag zu dessen Verbesserung zu leisten. Diese Bemühungen gehen von der persönlichen Wahrnehmung in der Praxis aus, die sich auf die Teilnahme des Verfassers an mehreren deutsch-koreanischen Forschungsprojekten zurückführen lässt. So war bedauerlicherweise festzustellen, dass das in Deutschland gerade aufkeimende Interesse an der südkoreanischen Entwicklung im Umweltsektor wegen unzureichenden Wissenstandes nur eingeschränkt einer effizienten und zielgerechten Gestaltung der bilateralen Zusammenarbeit zugutekommt. Vor diesem Hintergrund versuchte die Arbeit, am Beispiel des UVP-Systems ein Fundament für weitere Forschung mit Relevanz für die südkoreanische Umweltplanung zu schaffen. Ein weiteres Motiv der Arbeit war die Erwartung der südkoreanischen Fachgemeinde, dass die UVP aufgrund ihrer Struktur zum Konfliktmanagement positiv beitragen könne. Da die Vermutung aber noch nicht empirisch belegt wurde, versuchte die Arbeit, an drei Beispielen zu überprüfen, ob die Vermutung tatsächlich der Realität entspricht und wo die südkoreanische UVP in dieser Hinsicht verbessert werden kann. Somit verfolgte die Arbeit zwei Ziele, zum einen einen Einblick in das südkoreanische UVP-System zu geben und zum anderen Empfehlungen an die UVP als Instrument zur Konfliktmilderung zu formulieren. Als Einstieg wendete sich die Arbeit zunächst dem UVP-Recht, dem Umweltprüfungssystem und dem Aufbau der Umweltbehörde und sonstigen Einrichtungen zur Unterstützung in der Implementierung zu, die als Rahmenbedingung des südkoreanischen UVP-Systems von Bedeutung sind. Anschließend befasste sich die Arbeit mit dem südkoreanischen UVP-Verfahren, indem die sieben wesentlichen Schritte im Verfahren ausführlich erläutert wurden (Screening, Prüfgegenstände, Scoping, Unterlagen im Sinne von § 6 des deutschen UVPG, Behördenbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Nachkontrolle). Nach der Skizze der heutigen UVP-Gestaltung wendete sich die Arbeit der Aufarbeitung der Geschichte der südkoreanischen UVP zu: Im Jahr 1977 als Vorkonsultation begonnen, bekam das Umweltprüfungsinstrument seine heutige Bezeichnung erst im Jahr 1980. In den 80er Jahren wurden die Schritte gemacht, die den Charakter der südkoreanischen UVP prägten. Dazu gehören die Positivliste für UVP-pflichtige Vorhaben, das Einvernehmensverfahren und das Gebot zum Zugang zu umweltrelevanten Unterlagen. In den 90er Jahren wurde das Umweltrecht als neues Verfassungsrecht erklärt. Danach erfolgte die Umstrukturierung der Umweltgesetze und 1993 wurde erstmalig das eigenständige Gesetz für die UVP erlassen. Diese grundlegende Veränderung führte zur Erweiterung der UVP-Regelungen. Es gab in den 90er Jahren drei vorsorgende Prüfinstrumente, die vom Verfahren her der UVP ähnelten. Diese unterschieden sich darin voneinander, dass sie sich mit der Auswirkung des Vorhabens jeweils auf Verkehr, Demografie und Katastrophen befassten. Man vereinte diese vier im Jahre 2000 in einem einzigen Prüfinstrument, womit die im Laufe der Zeit entwickelte Bürokratie in den Planungsverfahren abgebaut werden sollte. Allerdings stellte sich später heraus, dass diese Bemühungen wenig zum Bürokratieabbau beitrugen, und wegen der komplizierten Implementierung vielmehr für mehr Verwirrung sorgten. Diese negative Bilanz veranlasste schließlich die Regierung im Jahr 2008 dazu, die vier Prüfinstrumente wieder zu trennen und sie zugleich einer Überprüfung zu unterziehen, welches weiterhin sinnvoll einsetzbar war und welches nicht mehr. Dabei bewährte sich die UVP, so wie sie heute existiert. Im Teil der empirischen Untersuchung wurden drei Beispiele untersucht: das Ausbauprojekt der Stadtringautobahn zwischen Ilsan und Toegaewon um die Hauptstadt Seoul, das Ausbauprojekt des Kohlekraftwerks auf Jeju und das Gewässerausbauprojekt im Einzugsgebiet des Nakdong-Flusses. Diese Beispiele stellten drei verschiedene Projekttypen dar. Zeitlich lagen die UVPen so weit auseinander, dass die drei Fallanalysen den unterschiedlichen Entwicklungsständen der südkoreanischen UVP entsprachen. In den Fallstudien erfolgte zunächst eine Analyse anhand von Medienberichten, darauf folgte eine Analyse anhand des UVP-Gutachtens. Durch Vergleich mit den Ergebnissen beider Analysen versuchte die Arbeit herauszufinden, ob sich die Konfliktlage über die UVP-Ausführungszeit hinweg geändert hat und welche Faktoren darauf einwirkten. Als Ergänzung setzte die Arbeit die RDI-Analyse ein, um die relative Entwicklung von zwei operativ definierten Konfliktarten anhand eines Diagramms nachvollziehbar zu machen und im Anschluss das Ergebnis des vorangestellten Vergleichs auf dieser Grundlage noch einmal zu interpretieren. Das Ergebnis der Fallstudien war, dass eine positive Auswirkung der südkoreanischen UVP auf die Konfliktmilderung in der UVP-Praxis nur beschränkt galt. Zu diesem Ergebnis hat die Arbeit versucht, Verbesserungsvorschläge im Einzelnen zu formulieren und daraus vier Handlungsfelder zur Verstärkung der UVP-Funktion als Instrument zur Konfliktmilderung zusammenzufassen: • Zu den Rahmenbedingungen: Wegen starker Einflussnahme von außen auf die Konfliktlage erscheint es vernünftig, das Konfliktmanagement-System mehrstufig umzugestalten, indem neben der UVP beispielweise runde Tische oder Workshops mit Arbeitsgruppen in den Planungsprozess eingebaut werden. Im Hinblick auf Mängel der Untersuchungsmethoden sowie der Richtlinien wie z. B. derjenigen über die Datenwiederverwertung, hinkt die UVP-Praxis dem gesetzlich Vorgesehenen hinterher. Die südkoreanische UVP folgt dem Top-Down-Prinzip und bei der UVP-Forschung kommt es wenig auf Grundlagen als vielmehr auf die Anwendung an, die aber meist mangels Grundlagen nur beschränkt umgesetzt werden kann. In dieser Hinsicht soll man langfristig mehr Wert auf Grundlagenforschung zur UVP-Methodik legen. • Zur Vorbereitung auf die Beteiligung: Ein Problem in der Vorbereitung sind für die Beteiligung vorgesehene UVP-Unterlagen, die häufig nicht entscheidungsreif ausgelegt wurden. Als Gegenmaßnahme wird vorgeschlagen, anstatt für das UVP-Gutachten wie heute, für den UVP-Gutachtenentwurf einen bindenden Mindestinhalt zu formulieren und den jetzt in der Positivliste geregelten Zeitpunkt der Abfertigung von entscheidungsreifen UVP-Unterlagen nicht auf die Zulassung bzw. das Einvernehmen mit der Umweltbehörde, sondern besser auf die Beteiligung zu beziehen. • Zur Beteiligung selbst: Missverständnisse zwischen Beteiligten können wegen Mangels an Erfahrung mit dem Beteiligungsverfahren, aber auch wegen unklarer Ausführungsrichtlinien darüber entstehen, und als Folge erschwert das die Lösung der Auseinandersetzung. In dieser Hinsicht ist bei der Bekanntmachung der Auslegung zusätzlich darüber aufzuklären, in welcher Weise die Beteiligung stattfindet und welche Konsequenzen diese nach sich zieht. • Maßnahmen nach der Beteiligung: In der südkoreanischen UVP ist es nicht üblich, den Einwender darüber schriftlich zu unterrichten, ob und inwiefern seine Einwendung berücksichtigt wurde. Damit eine interaktive Konsensbildung gewährleistet wird, sollen in der Information über die Berücksichtigung Maßnahmen konkret formuliert und diese dem Einwender offiziell mitgeteilt werden.:VORWORT 3 INHALTVERZEICHNIS 4 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 7 TABELLENVERZEICHNIS 8 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 10 ÜBERSETZUNGSVERZEICHNIS 11 SÜDKOREANISCHE RECHTSNORMEN 11 SÜDKOREANISCHE PLANUNGSINSTRUMENTE UND -INSTITUTIONEN 13 1 EINLEITUNG 16 1.1 AUSGANGSPUNKT UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT 16 1.2 AUFBAU DER ARBEIT 19 1.3 METHODIK 20 1.3.1 LITERATURRECHERCHE U. EXPERTENINTERVIEW 20 1.3.2 OPERATIVES HERLEITEN DER PRÜFKRITERIEN ZUR KONFLIKTANALYSE 20 1.3.3 FALLSTUDIEN 27 1.3.3.1 Auswahl der Beispiele 27 1.3.3.2 Deskriptive Konfliktanalyse 28 1.3.3.3 Konfliktanalyse anhand der RDI-Analysemethode 29 1.4 DISZIPLINÄRE EINORDNUNG DER ARBEIT 34 2 UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG 36 2.1 ENTWICKLUNG DER UVP WELTWEIT 36 2.2 RAHMENBEDINGUNG DER SÜDKOREANISCHEN UVP 38 2.2.1 UVP-RECHT 38 2.2.2 UMWELTPRÜFUNGSSYSTEM 41 2.2.3 UMWELTBEHÖRDEN 43 2.2.4 RELEVANTE EINRICHTUNGEN SOWIE ORGANISATIONEN 44 2.2.5 ZUGANG ZU UMWELTINFORMATIONEN 46 2.2.5.1 EIA Support System (EIASS) 47 2.2.5.2 National Environmental Information Navigation System (NEINS) 49 2.2.5.3 Gesetz über den Zugang zu Informationen der öffentlichen Stellen 50 2.3 WESENTLICHE SCHRITTE DES SÜDKOREANISCHEN UVP-VERFAHRENS 52 2.3.1 ÜBERBLICK ÜBER DAS UVP-VERFAHREN IN SÜDKOREA 52 2.3.2 SCREENING 53 2.3.2.1 Diskussion kumulierender Vorhaben 56 2.3.3 PRÜFGEGENSTÄNDE 57 2.3.3.1 Diskussion des Umweltbegriffs 59 2.3.4 SCOPING 61 2.3.4.1 Diskussion der Vorselektion durch den Vorhabensträger 64 2.3.5 UNTERLAGEN IM SINNE VON § 6 DES DEUTSCHEN UVPG 65 2.3.5.1 Diskussion der praxistauglichen Qualitätskontrolle von UVP-Unterlagen 67 2.3.6 BEHÖRDENBETEILIGUNG 69 2.3.6.1 Definition der zu beteiligenden Behörden 69 2.3.6.2 Ablauf der Behördenbeteiligung 71 2.3.6.3 Einvernehmensverfahren 71 2.3.6.4 Diskussion der konkurrierenden Behördenzuständigkeit 74 2.3.7 ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG 75 2.3.7.1 Definition von Öffentlichkeit 75 2.3.7.2 Verfahrensablauf 77 2.3.7.3 Diskussion der rechtlichen Problematik im Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung 80 2.3.7.4 Diskussion der grenzübergreifenden UVP in Deutschland 80 2.3.8 NACHKONTROLLE 82 2.4 ENTWICKLUNG DER UVP IN SÜDKOREA 85 2.4.1 1970ER JAHRE 85 2.4.2 1980ER JAHRE 86 2.4.3 1990ER JAHRE 88 2.4.4 2000 BIS 2007 95 2.4.5 2008 100 2.5 ABSCHLIEßENDE DISKUSSION ÜBER DAS VOLLZUGSDEFIZIT UND NEUE ORIENTIERUNG DER UVP 104 2.6 FAZIT 106 3 FALLSTUDIEN: UVP ALS INSTRUMENT ZUR KONFLIKTMILDERUNG 109 3.1 AUSWAHLERGEBNIS 109 3.2 ÜBERBLICK ÜBER DREI BEISPIELE 110 3.2.1 FALL I: AUSBAUPROJEKT DER STADTRINGAUTOBAHN ZWISCHEN ILSAN UND TOEGAEWON 110 3.2.2 FALL II: AUSBAUPROJEKT DES KOHLEKRAFTWERKS AUF JEJU 112 3.2.3 FALL III: GEWÄSSERAUSBAUPROJEKT IM EINZUGSGEBIET DES NAKDONG-FLUSSES 114 3.3 ERGEBNIS DER KONFLIKTANALYSE 118 3.3.1 FALLSTUDIE I: STRAßENBAU- VORHABEN ZUM AUSBAU DER STADTRINGAUTOBAHN UM SEOUL 118 3.3.1.1 Analyse anhand von Medienberichten 118 3.3.1.2 Analyse anhand des UVP-Gutachtens 123 3.3.1.3 Analyse anhand der RDI-Analyse-Methode 126 3.3.1.4 Zusammenfassende Interpretation 127 3.3.2 FALLSTUDIE II: ENERGIE- AUSBAUPROJEKT DES KOHLEKRAFTWERKS AUF JEJU 129 3.3.2.1 Konfliktanalyse anhand von Medienberichten 129 3.3.2.2 Konfliktanalyse anhand des UVP-Gutachtens 133 3.3.2.3 Konfliktanalyse anhand der RDI-Analyse-Methode 135 3.3.2.4 Zusammenfassende Interpretation 136 3.3.3 FALLSTUDIE III: GEWÄSSERAUSBAUPROJEKT IM EINZUGSGEBIET DES NAKDONG- FLUSSES 138 3.3.3.1 Konfliktanalyse anhand von Medienberichten 138 3.3.3.2 Konfliktanalyse anhand des UVP-Gutachtens 146 3.3.3.3 Konfliktanalyse anhand der RDI-Analyse 148 3.3.3.4 Zusammenfassende Interpretation 149 3.4 FAZIT 151 4 SCHLUSSFOLGERUNGEN 154 4.1 UVP-RECHTLICHE ÄNDERUNGEN 155 4.2 NEUERUNGEN IM UVP-VERFAHREN 157 4.3 FAZIT 160 5 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 162 6 LITERATURVERZEICHNIS 166 7 ANHANG 180 7.1 UMWELTSTANDARD NACH § 2 PRÄSIDIALVERORDNUNG FÜR UG 180 7.2 ERGEBNIS DER AUSWERTUNG VON ZEITUNGSARTIKELN 181
BASE
Gegenstand der Studie ist die Frage nach der Auswirkung zyklischer Beschäftigunsschwankungen der deutschen Wirtschaft im 19. Jahrhundert auf Vorgänge in kommunalen Verwaltungsbereichen, die für die Unterstützung von Gemeindemitgliedern ohne eigenes Einkommen oder mit zu geringen Einkommen zuständig waren. Es wird also das Verhältnis von Arbeitslosigkeit und Armut in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts analysiert. Eine stadthistorische Untersuchung bietet sich an, da so der Arbeitsmarkt räumlich eingrenzbar ist. Weiterhin bietet sich die Stadt als Untersuchungsraum an, da die Prozesse der Industrialisierung zuerst in den Städten begann. Zunächst stellt der Autor mit Hilfe von Vergleichen der Beschäftigtenzahlen in Düsseldorf mit anderen regionalen Gebieten (Beschäftigtenzahlen der Zechen im Oberbergamtsbezirk Dortmund, der mittleren Belegschaft in der deutschen Montanindustrie) sicher, dass die städtische Konjunkturgeschichte Düsseldorfs im 19. Jahrhundert den Konjunkturverlauf des Deutschen Reiches wiederspiegelt. In einem späteren Abschnitt werden zusätzlich die spezifisch Düsseldorfer Einkommensstruktur, das örtliche Sparverhalten und die privaten Investitionsneigungen nach ihrem Zusammenhang mit den Wechsellagen untersucht.
Zeit und Ort der Untersuchung:
Die industrialisierte Produktionsweise mit ihren Schwankungen hat sich in Deutschland erst um ca. 1850 mit Beginn der Industrialisierung etabliert. Daher können die entsprechenden Auswirkungen einer industrialisierten Produktionsweise erst ab 1850 analysiert werden. Das Ende des untersuchten Zeitraums ergibt sich aus der Bildung von Gewerkschaften. Die städtischen Armenverwaltungen wurden in ihrer Bedeutung als mögliche Auffanginstanz für Arbeitslose zurückgedrängt. Daher scheint es dem Forscher angebracht, den zeitlichen Rahmen der Untersuchung um 1900 zu beenden.
Düsseldorf wird als geografischer Ort gewählt, weil in Düsseldorf vor der Industrialisierung keine regional bedeutende Gewerbestruktur vorhanden war. Die Stadt erfuhr eine sprunghaften Struktur- und Größenveränderung. Dies wird deutlich an der Rate des Bevölkerungswachstums 1871 – 1905, das weit über den anderen preußischen Städten lag.
Der Autor spezifiziert seine Fragestellung wie folgt:
"… ein Zusammenhang von Arbeitslosigkeit und Armenunterstützung ist [durch die Quellen der Gemeindeverwaltungen] hinreichend dokumentiert. Was waren die möglichen Bedingungen dafür? Nach der einen Seite: wie lange mußte ein Arbeiter von welcher 'Qualifikation arbeitslos sein, um der Armenpflege anheimzufallen? Nach der anderen Seite: war die Unterstützung arbeitswilliger und –fähiger Armer überhaupt im System kommunaler Armenpflege vorgesehen, und wenn ja, bis zu welcher Grenze?" (Balkenhol 1976: S. 15)
Quellenproblematik:
Möglichst lange, kontinuierliche statistische Reihen zur Beschäftigung sind für die vorliegende Untersuchung von Bedeutung, weil sie die konjunkturellen Schwankungen des Arbeitsmarktes über dem Mengenindex (= die Beschäftigungsstatistik) und den Preisindex (= Lohnstatistik) wiedergeben. Diese beiden Indizes zur Ware Arbeitskraft bilden den Rahmen für die unmittelbaren sozialen Auswirkungen von wirtschaftlichen Wechsellagen. (Balkenhol 1976, S. 17)
Die Gewerbe- und Berufszählungen sind für Konjunkturstudien relativ unbrauchbar, da die Zählungen nur in relativ großen Zeitabständen vorgenommen werden. Daher sucht der Autor nach Quellen, die Auskunft geben über den jährlichen Beschäftigungsstand in den wichtigsten Industriebetrieben innerhalb des Untersuchungsraums Düsseldorf. Hier sind Arbeiten zu nennen, die im Auftrag vom preußischen statistischen Bureau bzw. vom statistischen Reichsamt durchgeführt wurden:
- die Gewerbezählungen, die von 1849-1861 in Dreijahresabständen stattfanden,
- die Berufs- und Volkszählungen vom 1.12. 1871,
- die Volks- und Gewerbezählung vom 1.12.1875,
- die Enquête über Frauen- und Kinderarbeit von 1876,
- die Erhebung über die öffentliche Armenpflege 1882,
- die Volks- und Berufszählung vom 5.6.1882,
- die Berufs- und Volkszählung vom 14.6.1895 und 2.12.1895, gleichzeitig Erhebung der Arbeitslosigkeit;
- die Enquête über die Beschäftigung verheirateter Frauen von 1898,
- die Berufs- und Betriebsstatistik von 1907,
- die Statistik über die gesetzliche Krankenversicherung von 1909.
Allerdings handelt es sich hier um punktuelle, unterschiedliche Erhebungen, deren Werte in Rahmen einer statistischen Analyse nicht ohne weiteres vergleichbar sind. Kontinuierlich erhobene Zeitreihendaten eignen sich daher besser. Quellen, welche diesen Anforderungen genügen, sind:
- die vom Ministerium für Handel und Gewerbe herausgegebenen Berichte der Fabrikinspektoren, in Preußen vierteljährlich ab 1876, im Reich ab 1879,
- die Angaben über den Mitgliederbestand in der Kranken- und Unfallversicherung des Reichsversicherungsamts,
- die Angaben über Mitgliederzahlen in den Orts-, Betriebs- und eingeschriebenen Hilfskassen, nach Gemeinden und Monaten im Reichsarbeitsblatt,
- die Ermittlung der Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften und Invalidenversicherungsanstalten 1909. (Balkenhol 1976, S. 18f.)
Die Quellen zu dem Mitgliederstand in den Sozialversicherungen sowie die Quellen der kommunalen Arbeitslosenversicherungen reichen leider nur bis 1884 zurück.
"Die gesetzlichen Sozialversicherungen wurden zumeist in der zweiten Hälfte des 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts (Beginn der Großindustrie) ins Leben gerufen. Im Jahr 1883 setzte sich Reichskanzler Bismarck über die Bedenken seiner Berater hinweg und führte gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland ein. Sie waren überwiegend auf die Arbeiterschaft ausgerichtet. (…) Damit sollte einerseits sozialen Unruhen und dem Sozialismus begegnet werden, andererseits sollte bereits bestehenden, freiwilligen Sozialversicherungen der Gewerkschaften und der kirchlichen Arbeiterverbände die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden.
[Die einzelnen Sozialversicherungen wurden in den folgenden Jahren eingeführt:]
1883 Krankenversicherung
1884 Unfallversicherung
1889 gesetzliche Rentenversicherung (ursprünglich Invaliditäts- und Altersversicherung)
1927 Arbeitslosenversicherung
1953 Rentenreform: Einführung der dynamischen Rente
1995 Pflegeversicherung (der Krankenversicherung angegliedert)"
(Quelle: wikipedia – die freie Enzyklopädie, http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung)
Für die kommunalen Verwaltungen erschien es in der Zeit der Umstellung auf eine öffentliche Arbeitslosenversicherung sinnvoll, die bisher privat betriebenen Arbeitsnachweise nun von den Stadtverwaltungen registrieren zu lassen. In diesem Zusammenhang gehören die Erhebungen der Städte über die Beschäftigung. Dieses statistische Material ist jedoch selten vor 1890 verfügbar (nur Stuttgart und Berlin haben vor 1890 entsprechende Zahlen erhoben). Von Gemeinden durchgeführte Erhebungen sind in folgenden Quellen zu finden:
- die Erhebung 'Arbeitsvermittlung in Preußen während des Jahres 1894',
- die Erhebungen in Dresden, Hamburg, Straßburg und Stuttgart über Arbeitslosigkeit, veröffentlicht 1896,
- die Tätigkeitsberichte der kommunalen Arbeitsnachweise,
- der Bericht über die Arbeitslosen im Winter 1908 in 50 deutschen Gemeinden.
Unter den privaten Trägern von Erhebungen zur Arbeitsmarktlage haben die Gewerkschaften die größte Bedeutung. Aber auch sie konnten ihre arbeitslos gewordenen Mitglieder erst dann erfassen, als sie über einen entsprechenden verwaltungstechnischen Apparat verfügten. Auch hier stellt sich das Problem ein, dass die Zählungen nicht weit genug zurückreichen, um für Auswertungen ergiebig zu sein.
Neben staatlichen Zählungen zum Beschäftigungsstand zu ausgewählten Stichjahren geben die Mitgliederverzeichnisse der lokalen Krankenkassen sowie amtliche Angaben zum Belegschaftsstand in den einzelnen Betrieben Auskunft über den regionalen Beschäftigungsstand, die der Autor zu einer 'Belegschaftsstatistik' zusammengestellt hat.
Amtliche Angaben sind in den einzelnen Betrieben durchgeführte Zählungen, deren Ergebnisse dann an Behörden oder Körperschaften (Handelskammer- und Verwaltungsberichte, Betriebskrankenkassenlisten) weitergeleitet wurden.
Eine wichtige Problematik der unterschiedlichen Zählungen besteht in der abweichenden Systematik der Zuordnung der gezählten Beschäftigten in Berufsgruppen, Gewerbezweige oder zu Handwerk oder zur Industrie. Dies führt teilweise zu erheblichen Abweichungen der Werte zwischen den einzelnen Quellen. "Die staatlichen Zählungen von Beruf und Gewerbe und die Listen der Unterstützungskassen können daher allenfalls zur Orientierung für langfristige Veränderungen der Erwerbsstruktur dienen." (Balkenhol 1976, S. 21f.)
Um zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse der Düsseldorfer Belegschaftsstatistik in den größeren Rahmen der Volkswirtschaft passt, zieht der Autor zum Vergleich die Beschäftigtenzahlen der Zechen im Oberbergamtsbezirk Dortmund, der mittleren Belegschaft in der deutschen Montanindustrie sowie von 10 Düsseldorfer Betrieben der Stahl- und Eisenindustrie heran. Die in der Datentabelle A3 (bzw. im Text: Tabelle 3, S. 25) zusammengestellten Datenreihen weisen ähnliche Entwicklungstendenzen über die Zeit auf. "Weiterhin ergibt sich, daß die Beschäftigungsschwankungen desto stärker ausfallen, je kleiner das betreffende Gebiet ist. Größere Wirtschaftsräume scheinen Abschwünge leichter auffangen zu können. … Die Lage der konjunkturellen Hoch- und Tiefpunkte in Düsseldorf stimmen mit dem Bild des überörtlichen Verlaufs überein." (Balkenhol 1976, S. 25f.) Damit geht die städtische Konjunkturgeschichte Düsseldorfs im 19. Jahrhundert in ihrem Verlauf konform mit dem reichsweiten Verlauf, so dass die Resultate, die für Düsseldorf gewonnen werden, auch eine Bedeutung über diesen regionalen Rahmen hinaus haben.
Der Datenteil der Studie gliedert sich in die folgenden Bereiche auf:
A. Mitgliederstand der lokalen Krankenkassen und amtliche Belegschaftsstatistik
B. Beschäftigungsstatistik Düsseldorfs nach Branchen
C. Durchschnittliche Guthaben und Spartätigkeit
D. Steuern und Privateinkommen
E. Armenstatistik Düsseldorfs
Datentabellen in HISTAT (Thema: Einkommen ):
A Mitgliederstand der lokalen Krankenkassen und amtliche Belegschaftsstatistik
A.1 Kassenmitglieder und Inspektorenberichte in Düsseldorf (1874 - 1878)
A.2 Mitgliederstand der Unterstützungskassen der Metallarbeiter und die Belegschaft der Eisenbahnwaggongfabrik C. Weyer (1859 - 1891)
A.3 Belegschaft der Betriebe der Metallbranche und in der dt. Hüttenindustrie (1861 - 1898)
B Beschäftigungsstatistik Düsseldorfs nach Branchen
B.1 Belegschaft ausgewählter Düsseldorfer Textilbetriebe (1852-1899)
B.2 Belegschaft der Düsseldorfer Metallbetriebe (1856-1899)
B.3 Bevölkerung, Erwerbstätige insgesamt, Erwerbstätige im Facharbeiterberuf, in der Montan- und Metallindustrie sowie in Groß- und mittelständischen Betrieben (1858-1897)
B.4 Betriebszahlen: Eintragungen im Handelsregister Düsseldorf (1888-1898)
B.5 Betriebsgrößen nach Branchen (1875-1933)
C. Durchschnittliche Guthaben und Spartätigkeit
C.1 Anteile der Kontenklassen bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (1877-1899)
C.2 Durchschnittliches Guthaben und Spartätigkeit für unterschiedliche Städte (1890-1899), PDF-Dokument
C.3 Tagelohnsätze Düsseldorfer Industriebetriebe (1864-1885), PDF-Dokument
D. Steuern und Privateinkommen
D.1 Düsseldorfer Bevölkerung nach steuerpflichtige und befreite Bürger in % der Gesamtbevölkerung (1877-1891)
D.2 Anteil der Bevölkerung in den jeweiligen Steuerklassen an der Bevölkerung Düsseldorfs , in Prozent (1861-1899)
D.3 Anteile der Klassen- und Einkommenssteuer an den Kommunalsteuereinnahmen (1851-1900) (PDF-Dokument)
E. Armenstatistik Düsseldorfs
E.01 Zuschüsse der Stadtkasse an die Düsseldorfer Armenverwaltung in % an den Gesamteinnahmen (1850-1900)
E.02 Durchschnittliche Unterstützungskosten pro Fall in der Außenarmenpflege und Gemeindesteuerbelastung pro Kopf in Mark für Düsseldorf, Elberfeld, Duisburg und Dortmund (1870-1890)
E.03 Lebenshaltungskostenindex für Deutschsand auf der Basis von 1913, 1810 - 1913
E.04 Anzahl der vorübergehend und der dauernd Unterstützten in Dortmund (1881-1896)
E.05 Anteil der 30 bis 50jährigen männlichen Unterstützungsempfänger an allen männlichen Unterstützungsempfängern (1881-1896)
E.06 Arbeitssuchende im Verhältnis zu den offenen Stellen in Düsseldorf (1902 – 1913)
E.07 Migrationsverhalten: Durchschnittlicher Fluktuationsgrad der Gesellen nach Altersgruppen (Düsseldorf) (1872-1878)
E.08 Migrationsverhalten: Durchschnittlicher Fluktuationsgrad der Gesellen nach Berufsgruppen (Düsseldorf) (1872-1878)
E.09 Prozentuale Verteilung der Altersklassen in Düsseldorf (1872-1878)
E.10 Prozentuale Verteilung der Berufsgruppen in Düsseldorf (1872-1878)
E.11a Fluktuationsraten nach Altersklassen und Berufsgruppen in Düsseldorf: Büroberufe (1872-1878)
E.11b Fluktuationsraten nach Altersklassen und Berufsgruppen in Düsseldorf: Metall (1872-1878)
E.11c Fluktuationsraten nach Altersklassen und Berufsgruppen in Düsseldorf: Bau (1872-1878)
E.11d Fluktuationsraten nach Altersklassen und Berufsgruppen in Düsseldorf: Fabrikarbeiter (1872-1878)
E.12 Rangfolge der Etatsektoren in Düsseldorf (1850-1900), PDF-Dokument
GESIS
In: Diplomarbeit
Aus der Einleitung: 15. September 2008: Lehman Brothers, eine der weltweit größten Investmentbanken bricht zusammen und gibt damit den Auslöser für die akute Phase der Finanzmarktkrise. Es war lediglich eine Frage der Zeit, bis dieser Tag, welcher als 'Schwarzer Montag' in die Geschichtsbücher eingehen wird, kommen würde. Die im Vorfelde ausgelöste Immobilienkrise in den USA führte somit durch die Verflechtung der Volkswirtschaften zu einer weltweiten Finanzmarktkrise. Viele Menschen verloren ihr angelegtes Geld, Vermögensgegenstände verloren an Wert und durch die Insolvenzen diverser Unternehmen steigt die Arbeitslosigkeit. Die aus diesen Ereignissen folgende Verunsicherung in der Bevölkerung führt unmittelbar zu einer sinkenden Nachfrage nach Konsum- und Investitionsgütern weltweit. Da Deutschland lange Zeit Exportweltmeister war und immer noch mit an der Spitze steht, trifft die gesunkene Nachfrage aus dem Ausland den deutschen Export besonders stark. Dies hat wiederum katastrophale Folgen für die Transportwirtschaft. Im Besonderen ist hierbei die Schifffahrtsbranche betroffen, da rund 90 Prozent des weltweiten Handels über diese abgewickelt wird. Hieraus folgt, dass auch die Nachfrage nach zu transportierenden Schiffen zurückgeht, wodurch ein enormer Werteverlust dieser zu verzeichnen ist. Der extreme Preisverfall ist zudem darin begründet, dass die Schifffahrts-branche in den letzten Jahrzehnten sehr starke Wachstumsraten verzeichnete und aus diesem Grunde verstärkt der Bau von neuen Schiffen in Auftrag gegeben wurde. Demnach sind trotz sinkender Nachfrage nach Schiffen die Orderbücher der Werften gut gefüllt, was das Angebot an Schiffen zusätzlich erhöht. Die Auswirkungen der durch die Finanzmarktkrise gesunkenen Schiffspreise führen unter anderem bei den schiffsfinanzierenden Banken in Deutschland, wobei diese, angeführt von der HSH-Nordbank, rund 40 Prozent der Weltschifffahrt finanzieren, zu einer erhöhten Eigenkapitalhinterlegungspflicht. Diese trägt wiederum dazu bei, dass die Banken zurückhaltender bei der Kreditvergabe geworden sind. Ziel dieser Arbeit ist es auf wissenschaftlicher Basis die These zu belegen, dass die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Schifffahrtsbranche und somit auf die Schiffswerte zu der so häufig in den Medien genannten Kreditklemme beitragen. Die Verbindung zwischen Schifffahrtsmarkt und Finanzmarkt liegt also darin, dass Banken, wie beispielsweise die HSH-Nordbank, die Nord/LB oder die KfW IPEX-Bank, den Bau bzw. Kauf von Schiffen finanzieren. Als Kreditsicherheit dient hierbei vor allem, wie im Fall einer Immobilenfinanzierung, das Schiff selbst. Aus diesem Grunde wird diese Sicherheitenart als 'Schiffshypothek' bezeichnet. Zur Erreichung des oben gesetzten Ziels wird im beginnenden Kapitel 2 auf die Veränderungen von Marktwerten dinglicher Kreditsicherheiten eingegangen. Im Speziellen bedeutet dies, dass im ersten Schritt die allgemeinen Grundlagen von Kreditsicherheiten erläutert werden und im Anschluss daran auf die vom Kreditinstitut durchzuführende Bewertung dinglicher Kreditsicherheiten eingegangen wird. Hierbei wird insbesondere die Marktpreisbildung, welche sich durch den Preismechanismus von Angebot und Nachfrage ergibt, angeführt. Da alle Kreditsicherheiten im Zeitverlauf Schwankungen in der Bewertung durch den Markt unterworfen sind, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich hieraus für die Eigenkapitalhinterlegungspflicht von Banken ergeben. Das dritte Kapitel gibt Auskunft über die Grundlagen der Eigenkapitalhinterlegungspflicht von Banken. Hierzu wird ein Überblick sowohl über die Baseler Eigenkapitalanforderungen, kurz Basel II, als auch über das regulatorische Eigenkapital, welches als zu hinterlegendes Kapital dient, gegeben. Die Höhe des zu hinterlegenden Eigenkapitals von Kreditinstituten orientiert sich dabei an der Höhe des Kreditrisikos, welches auch als Adressausfallrisiko bezeichnet wird. Aus diesem Grunde wird im darauf folgenden Kapitel 4 auf die bankbetrieblichen Risiken und deren Messverfahren eingegangen. Im Anschluss daran verknüpft das fünfte Kapitel die Eigenkapitalhinterlegungspflicht mit den Kredit-sicherheiten. Es wird aufgezeigt, wie Kreditsicherheiten das Kreditrisiko mindern können und somit auch das zu hinterlegende Eigenkapital. Die gesamte Arbeit ist darauf hin ausgerichtet, dass die im sechsten und damit letzten Kapitel angeführten Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Eigenkapital-hinterlegungspflicht von schiffsfinanzierenden Banken verständlich sind und somit die oben gestellte These bestätigt wird.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: VorwortII InhaltsverzeichnisIII AbbildungsverzeichnisV TabellenverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVII 1.Einleitung1 2.Veränderung von Marktwerten dinglicher Kreditsicherheiten3 2.1Grundlagen von Kreditsicherheiten3 2.1.1Definition Kreditsicherheiten3 2.1.2Abgrenzung persönliche und dingliche Kreditsicherheiten4 2.1.2.1Persönliche Kreditsicherheiten4 2.1.2.2Dingliche Kreditsicherheiten6 2.1.2.3Gegenüberstellung persönlicher und dinglicher Sicherheiten8 2.2Bewertung dinglicher Kreditsicherheiten9 2.2.1Marktpreisbildung und -volatilität9 2.2.2Beleihungswert und Beleihungsgrenze11 2.2.3Realisationswerte13 3.Grundlagen der Eigenkapitalhinterlegungspflicht von Banken14 3.1Überblick über Basel II14 3.1.1Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht14 3.1.1.1Gründung und Mitglieder14 3.1.1.2Zielsetzung und Tätigkeitsgebiete14 3.1.2Überblick über die Baseler Eigenkapitalvereinbarung15 3.1.2.1Zeitliche Entwicklung15 3.1.2.2Grundstruktur von Basel II17 3.1.2.3Umsetzung von Basel II in europäisches und deutsches Recht18 3.2Regulatorisches Eigenkapital19 3.2.1Haftendes Eigenkapital19 3.2.1.1Kernkapital19 3.2.1.2Ergänzungskapital19 3.2.2Drittrangmittel20 3.2.3Zuordnung der Eigenmittel zu den Risikoarten21 4.Bankbetriebliche Risiken und deren Messverfahren22 4.1Kreditrisiko22 4.1.1Risikogewichtete Aktiva22 4.1.2Kreditrisikomessverfahren24 4.1.2.1Standardansatz26 4.1.2.2IRB-Ansätze29 4.2Operationelles Risiko36 4.3Marktrisiko37 5.Kreditrisikominderung durch Sicherheitenanrechnung38 5.1Grundlagen der Sicherheitenanrechnung38 5.1.1Umfang der Sicherungsinstrumente38 5.1.2Mindestanforderungen an Kreditrisikominderungstechniken40 5.1.2.1Allgemeine Mindestanforderungen40 5.1.2.2Mindestanforderungen an die Berücksichtigung sonstiger IRBA-Sicherheiten41 5.1.3Offenlegungspflichten42 5.2Techniken der Kreditrisikominderung43 5.2.1Im Standardansatz43 5.2.1.1Einfache Methode44 5.2.1.2Umfassende Methode45 5.2.2Im IRB-Ansatz46 5.2.2.1IRB-Basisansatz46 5.2.2.2Fortgeschrittener IRB-Ansatz49 5.3Auswirkungen von Marktwertveränderungen50 6.Die Finanzmarktkrise und ihre Auswirkungen auf das Eigenkapital schiffsfinanzierender Banken54 6.1Grundlagen der Schiffsfinanzierung54 6.1.1Der Schifffahrtsmarkt und die Schiffsfinanzierung54 6.1.2Bewertung von Schiffen58 6.1.2.1Wertbeeinflussende Faktoren59 6.1.2.2Wertermittlungsverfahren61 6.2Die Finanzmarktkrise und ihre Auswirkungen63 6.2.1Hintergründe der Finanzmarktkrise63 6.2.2Auswirkungen auf die Schiffswerte65 6.2.2.1Veränderungen der Schiffswerte65 6.2.2.2Interview mit der Reederei Hyundai Merchant Marine69 6.2.2.3Alternative Schiffsbewertung72 6.2.3Auswirkungen auf schiffsfinanzierende Banken73 7.Schlussformulierung77 ANHANG A: Berechnung der Risikogewichte im IRB-AnsatzIX ANHANG B: Glossar zur SchifffahrtsbrancheX ANHANG C: Beispielrechnung zur SchiffswertermittlungXIV Quellen- und LiteraturverzeichnisXXIVTextprobe:Textprobe: Kapitel 3.1, Überblick über Basel II: 3.1.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht: 3.1.1.1 Gründung und Mitglieder: Der im Jahre 1974 gegründete 'Ausschuss für Bankbestimmungen und -überwachung', mit Hauptsitz in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, Schweiz, erhielt erst im Jahre 1989 den Namen des 'Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht'. Der Ausschuss wurde von den G10-Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, USA und Großbritannien sowie den zwei Ländern Schweiz und Luxemburg gegründet. Seit Februar 2001 ist auch Spanien im Baseler Ausschuss vertreten. An den Sitzungen des Baseler Ausschusses nehmen neben den Bankenaufsichts-behörden und Vertretern der Zentralbanken der einzelnen Mitgliedsländer auch die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission als Beobachter teil. 3.1.1.2 Zielsetzung und Tätigkeitsgebiete: Das oberste Ziel, welches der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht verfolgt, ist die Gewährleistung eines sicheren und stabilen internationalen Banken- und Finanzsystems. Zur Durchsetzung dieses Oberziels orientiert sich der Baseler Ausschuss an folgenden Unterzielen: Qualitätsoptimierung und Erreichung eines besseren Verständnisses der Bankenaufsicht weltweit, Eliminierung von Defiziten im internationalen Bankenaufsichtssystem. Zur Zielerreichung liegt eine der wichtigsten Aufgaben des Baseler Ausschusses in der Auseinander-setzung mit der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten. Des Weiteren werden bankenaufsichtsrechtliche Fragestellungen wie zum Beispiel die Beeinträchtigung des Bankenaufsichtsprozesses behandelt. Um trotz hoher Komplexität der zu behandelnden Themen optimale Ergebnisse erzielen zu können, setzten sich die Arbeitsgruppen des Baseler Ausschusses in der Regel aus inter-nationalen Experten zusammen. Die Publikationen der Ergebnisse aus den jeweiligen Arbeitsgruppen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern werden vielmehr als bankenaufsichtliche Standards, Richtlinien oder Best-Practice-Empfehlungen betitelt. Der Baseler Ausschuss für Banken-aufsicht erwartet jedoch eine Umsetzung der erarbeiteten Bestimmungen ins nationale Banken-aufsichtsrecht seiner Mitgliedstaaten. Hierbei stellt die Einstimmigkeit von Beschlussfassungen im Baseler Ausschuss eine Umsetzung der Mitglieder weitestgehend sicher. Ein weiterer interessanter als auch wichtiger Aspekt liegt in der Integration der Baseler Vorgaben in nationales Recht von Nicht-mitgliedsstaaten. Diese Entwicklung scheint auf das hohe Ansehen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht weltweit zurückzuführen zu sein. Neben den fachlichen Themen besteht eine weitere wesentliche Aufgabe des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht in der Förderung der Zusammenarbeit und Kommunikation unter den jeweiligen nationalen Bankenaufsichtsbehörden. Dies folgt aus dem Anliegen des Ausschusses eine effiziente, weltweit möglichst einheitliche Bankenaufsicht zu schaffen. In der Praxis wird diese Aufgabe im Rahmen einer zweijährig stattfindenden 'International Conference of Banking Supervisors' umgesetzt. Zum Erfolg, worunter unter anderem auch die Teilnahme von Nichtmitgliedsstaaten zählt, trägt die Zusammenarbeit zwischen dem Baseler Ausschuss mit anderen regionalen und überregionalen Zusammenschlüssen von Bankenaufsichtsbehörden von Nichtmitgliedsstaaten bei. Beispielhaft seien hier Afrika und Indien genannt. 3.1.2 Überblick über die Baseler Eigenkapitalvereinbarung: Im vorigen Abschnitt wurde bereits die hohe Relevanz der Eigenmittelauslastung von Kreditinstituten dadurch begründet, dass sie im Aufgabenbereich des Baseler Ausschusses eine der zentralen Rollen einnimmt. Im Folgenden wird daher nun genauer auf die Baseler Eigenkapitalvereinbarung, welche mittlerweile als Basel II bezeichnet wird, eingegangen. 3.1.2.1 Zeitliche Entwicklung: In den 80er Jahren beschäftigte sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zum ersten Mal mit der Konzeption einer alles übergreifenden Eigenkapitalvereinbarung, welche die angemessene Eigenkapitalausstattung international tätiger Kreditinstitute regeln sollte. Auslöser hierfür war das niedrige Eigenkapitalniveau der weltweit wichtigsten Kreditinstitute, was den Baseler Ausschuss zur Besorgnis veranlasste. Neben dem bereits erwähnten Oberziel der Sicherung und Stabilisierung des inter-nationalen Banken- und Finanzsystems, stand hier gleichzeitig die Regulierung von Wettbewerbsnachteilen im Vordergrund, welche aus den unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen der einzelnen Staaten resultierten. Die Ergebnisse dieser Arbeit publizierte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Sommer 1988 in der 'Internationalen Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapital-anforderungen' kurz 'Basel I', welche Ende 1992 in Kraft trat. Der Grundgedanke von Basel I bestand in der Verknüpfung von Kreditrisiken mit dem Eigenkapital. Somit ergab sich die 8-prozentige Eigen-kapitalhinterlegungspflicht, welche als Risikopuffer für Kreditausfälle dienen sollte. Die Entwicklung der Volkswirtschaften weltweit und die im Rahmen der Globalisierung gestiegene gegenseitige Verbundenheit bzw. Abhängigkeit, entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten stetig fort, so dass der Baseler Ausschuss in Folge dessen 1999 die Überarbeitung von Basel I veranlasste. Neben der Globalisierung lagen die Gründe für die Notwendigkeit einer Reform von Basel I in der geänderten Struktur der Kreditwirtschaft sowie der ständigen Entwicklung neuer Kapitalmarktinstrumente, wie zum Beispiel den Kreditderivaten. Des Weiteren standen auch die Berücksichtigung unterschiedlicher Kreditnehmergruppen sowie deren individuelle Bonitäten im Vordergrund der Überarbeitung. Eine große Schwäche von Basel I lag in der Ermittlung des notwendigen Eigenkapitals, da durch die Konzentration auf das Kreditgeschäft lediglich ein einziges Risikomaß gegeben war und die Eigenkapital-ermittlung dadurch nur sehr grob und nicht vollständig möglich war. Es bestand somit lediglich eine quantitative Bindung zwischen Kredit und Eigenkapital. Abschließend kam noch der Aspekt hinzu, dass ausreichend Eigenkapital allein nicht ausreichte, um möglichen Risiken vorzubeugen. Vielmehr bedurfte es auch einem Management, welches in der Lage ist Risiken frühzeitig zu erkennen und sie ent-sprechend zu managen. Aus den eben genannten Gründen wurde am 26. Juni 2004 die neue Eigenkapitalvereinbarung für Kreditinstitute (Basel II) verabschiedet. Im Sommer 2005 wurde Basel II um Handelsbuchaspekte und die Behandlung des Doppelausfallrisikos bei Garantien ergänzt und trat Ende 2006 in Kraft.
OÖ. LANDWIRTSCHAFTLICHER KALENDER 1915 Oö. landwirtschaftlicher Kalender (-) Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1915 (1915) ( - ) Einband ( - ) [Abb.]: ( - ) Werbung ( - ) Titelseite ([3]) [Kalender]: 1915. (4) Das Jahr 1915. Die vier Quatember. Mondesviertel. Die 12 Zeichen des Tierkreises. Von den Finsternissen. Vom Jahresregenten. (16) Genealogie des Allerhöchsten Kaiserhauses. (17) Politische Behörden. (18) K.k. Statthalterei. (18) Baudepartement. (18) Rechnungsdepartement. Departementseinteilung der k.k. Statthalterei. (19) K.k. Bezirkshauptmannschaften. (20) 1. Braunau. 2. Eferding. 3. Freistadt. 4. Gmunden. 5. Grieskirchen. 6. Kirchdorf. 7. Linz. 8. Perg. (20) 9. Ried. (20) 10. Rohrbach. 11. Schärding. 12. Steyr. 13. Urfahr. 14. Vöcklabruck. 15. Wels. (21) K.k. Strombauleitungen. K.k. Lokalkommissär für agrarische Operationen. Delegierte für Landespferdezucht-Angelegenheiten OÖ. des k.k. Ackerbauministeriums. (21) Reichsvertretung. (22) Abgeordnete des Reichsrates aus den Wahlkreisen. (22) Landesvertretung und Landesverwaltung. (22) Landeshauptmann. Landeshauptmannstellvertreter. Virilstimme. Großgrundbesitz. (22) Städte und Industrialorte. (22) Handels- und Gewerbekammer. Landgemeinden. Allgemeine Wählerklasse. (23) Landesausschuß. (23) Wählerliste des o.ö. Großgrundbesitzes. (24) Oberösterreichische Landes-Hypothekenanstalt. Die oö. wechselseitige Landes-Brandschaden-Versicherungsanstalt. Landesanstalten für Rindviehversicherung und Pferdeversicherung. (26) Oö. Genossenschafts-Zentralkasse. Landes-Ackerbau- und Obstbauschule Ritzlhof. K.k. landw.-chem. Versuchsstation in Linz. (27) Landeskulturrat im Erzherzogtume Österreich ob der Enns. Oö. Landes-Fischereirat. (28) K.k. Landwirtschafts-Gesellschaft in Österreich o.d. Enns. (29) Präsident. Vizepräsident. Mitglieder des Zentralausschusses. Ersatzmitglieder. Referatseinteilung. - Vertretungen. (29) Gesellschaftskanzlei. (29) Koch- und Haushaltungswanderlehrerinnen. Obstbausektion der k.k. oö. Landwirtschafts-Gesellschaft in Linz. (30) Landw. Bezirksvereine. (30) Ziele und Bedeutung der Landwirtschafts-Gesellschaft. (32) Landw. Frauenschule mit angegliederter bäuerlicher Haushaltungsschule in Otterbach (bei Schärding) der k.k. Landwirtschafts-Gesellschaft. (34) Landw. Frauenschule. (34) Bäuerliche Haushaltungsschule. (34) Lehrkörper. (35) Verliehene Ehrenmedaillen der k.k. Landwirtschafts-Gesellschaft. (35) Fachvereine, Genossenschaften usw. (37) Ständiges Geflügelzuchtkomitee. Verein zur Hebung der Landespferdezucht in Oberösterreich. 1. oö. Geflügelzuchtverein. Oö. Landesbienenzüchterverein. Oö. Landesfischereiverein. Landes-Hopfenbauverein. Vöcklabrucker Bezirksfischereiverein. 1. oö. Kaninchenzüchterverein in Linz. Simmentaler Rindviehzüchtergenossenschaft d. Bez. Schärding. Pinzgauer Rinderzuchtgenossenschaft Haag. a.H. u. Umg. Verband der Simmentaler Rindviehzüchter in Ried i.I. Montafoner Zuchtverband in Ried. Rinderzuchtgenossenschaft d. Mariahofer, Vorderstoder u. Umg. Ziegenzuchtverein in Schwertberg. Ziegenzuchtverein in Gaumberg b. Linz. Verein zur Förderung der Obstkultur in Kimpling u. Umgebung. Obstbauverein für Ried und Umgebung. Forstverein für Oberösterreich u. Salzburg. Oö. Schutzverein für Jagd u. Fischerei in Linz. Oö. Landes-Tierschutzverein in Linz. (37) Trabrennverein in Linz. Verein der Gärtner u. Gartenfreunde, Linz. 1. Zentral-Teebutter-Verkaufsgenossenschaft, Schärding. Genossenschaft d. Kardenbauer, Katsdorf. Lagerhausgenossenschaft in Wels. Lagerhausgenossenschaft St. Florian-Enns. (38) Verzeichnis der wichtigsten Viehmärkte. (38) Oberösterreich. (38) Angrenzendes Niederösterreich. (39) Salzburg. (39) Obersteiermark. (40) Südliches Böhmen. Angrenzendes Bayern. (41) Post- und Telegraphenwesen. (42) Briefsendungen. (42) Paketsendungen. (43) Postsparkasse. Staatstelegraph. (44) Stempel und Gebühren. (45) [3 Tabellen]: (1)I. Gebührensatz samt Zuschlag über 3000 bis 6000 K. (2)II. Gebührensatz samt Zuschlag über 4800 bis 6400 K. (3)III. Gebührensatz samt Zuschlag über 2400 bis 3200 K. (45) IV. Für Schriften und Urkunden. (46) Kleiner Wegweiser in Linz und Urfahr. (47) Landwirtschaftliches. ([51]) [Abb.]: ([51]) [Gedicht]: Die deutsche Landwirtschaft! ([51]) 1845 - 1915 Siebzig Jahre Landwirtschafts-Gesellschaft. (52) [Abb.]: Erzherzog Johann. Gründer und Protektor der k.k. oberösterreichischen Landwirtschafts-Gesellschaft. (53) Die Bäuerliche Haushaltungsschule in Otterbach. (54) [Abb.]: Landw. Frauenschule in Otterbach. (55) [Abb.]: Lehrzimmer. (57) [Abb.]: (59) Feldbau. ([60]) Goldene Worte. Das Umbrechen der Stoppeln. ([60]) Der gute Mäher. (61) [Gedicht]: Die Mäherschlacht. (61) Von dem Stallmist. (61) Bekämpfet den Hederich (Drill). (62) [2 Abb.]: (1)Wirkung des Kalkstickstoffes zur Hederichvertilgung. (2)Wirkung des Kalkstickstoffes außerdem als Düngemittel. (62) Überständige Wiesen geben wertloses Heu! (63) [Abb.]: (63) Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Wiesendüngung. (63) Obstbau. ([65]) [Abb.]: ([65]) [Gedicht]: ([65]) Das Wichtigste über den Baumschnitt. ([65]) Tiefe der Baumlöcher. (66) Was ist beim Einfüllen des Mostes zu beachten. (66) Alkoholfreie Obstweinbereitung. (67) [2 Abb.]: (1)Obstwaschmaschine. (2)Frankfurter Mühle. (67) [2 Abb.]: (1)Obstpresse. (2)Kippkessel. (68) Die häusliche Obstessigbereitung. (69) Der hygienische Wert des Obstes. (70) Schutz den Wäldern! (71) Mit dem Walde schwindet die Kultur. (71) [Abb.]: (72) [Gedicht]: (73) Viehzucht. ([74]) 10 Gebote der Milchviehzucht. ([74]) Mittel zur Hebung der Viehzucht. ([74]) Als die milchergiebigste Kuh der Welt. (76) Einige Winke über die rationelle Milchgewinnung. (76) [Abb.]: Milchkühler. (79) Geflügelzucht. (79) Was Amerika in der Geflügelzucht leistet. (79) Die künstliche Brut in der Nutzgeflügelzucht. (80) [Tabelle]: Über die künstliche Brut: (81) Zur Geflügelfütterung. (82) [2 Abb.]: (1)Knochenmühle "Heureka". (2)Kleeschneider. (83) Für den Feierabend. ([84]) [Gedicht]: Der Kaiser rief. ([84]) Treue. ([84]) [2 Gedichte]: (1)Mütter und Bräute. (2)An Deutschösterreich! (87) [Gedicht]: Der große Schicksalstag. (88) Das Aussterben der Blondinen. (89) Kaiser Wilhelm und die Wünschelrute. (89) Bruchstücke aus oberösterreichischen Heimatsagen. (90) Praktische Mitteilungen. ([92]) Geschwindigkeitsrekorde. ([92]) [Abb.]: Neue Geschwindigkeits-Rekorde. ([92]) Kochkiste "Otterbach". (93) [Abb.]: Kochkiste "Otterbach". (93) Ein wertvolles Küchenmaß. (93) [Abb.]: Küchenmaß. (93) Blätter von Zucker- und Runkelrüben. (94) Wann muß das Kernobst gepflückt werden? (94) [Abb.]: (94) Zur Bekämpfung der Feldmäuse. (96) [Abb.]: (96) [Tabelle]: Ergebnis für die einzelnen Bekämpfungsverfahren: (96) Vorschriften für die Anwendung der einzelnen Bekämpfungsmittel. (96) Nehmet keine Vogelnester aus! (97) Wer die Vögel verfolgt, schädigt das Gesamtwohl. (98) [Abb.]: (98) Obstpasten für die Krieger im Felde. (99) [2 Abb.]: Obstzerteiler. (99) Gänsemast. Der Boden der Schweinestallungen. Bei schlechtem Aussehen und Verdauungsstörungen der Hühner. Kriegerische Sprüche alter Zeit. (100) Lustige Ecke. ([101]) A Musterbaumschule. ([101]) Unbewußte Wahrheit. Sein letzter Wunsch. Familiär. Ein Weinkenner. Entlastend. Im Kaffeehaus. Feierlicher Empfang. Jugendfürsorge. Mißverständnis. Gedankensplitter. Der liebenwürdige Gatte. Neid. Fatal. (103) [Gedicht]: Der G'scheidtere gibt nach. (103) Raffiniert. Kinderliebe. Aus der Schule. Guter Trost. Guter Rat. Die Echtheitserklärung wider Willen. Am Neujahrsmorgen. Aus der Schule. Die Bestie im Menschen. Druckfehlerteufel. Der Fachmann. Boshaft. (104) Rache. Der Gentleman. Verblümt. Kuriose Auffassung. Schlechte Ausrede. Unangenehm höflich. Scherzfrage. Nie zufrieden. Die drei Reiche der Natur. Umkehr. Furchtbar. Programm einer landwirtschaftlichen Ausstellung. Empfindlich. Macht der Gewohnheit. (105) [Gedicht]: Stilleben. (105) Milderungsgrund. Vor Gericht. Erklärung. Schwächlicher Nachwuchs. Kindliche Auffassung. Neues Wort. Neuer Beweis. Vorbild. Letztes Mittel. Hier werden schmerzlos Zähne herausgenommen. Gaunerstolz. Böses Gewissen. Offenherzig. (106) Wirtschaftstabellen und Wirtschaftsnotizen. (107) 1. Des Landmanns monatliche Verrichtungen. (107) Januar. - Mai. (107) Juni. (107) Juli. - Dezember. (108) [2 Tabellen]: (1)2. Aussaat und Ernteverhältnisse unserer Kulturpflanzen. (2)3. Paarungs-, Trächtigkeits- und Brüteverhältnisse unserer Haustiere. (109) [2 Tabellen]: (1)4. Trächtigkeitsanfang und -ende. (2)5. Brünstigkeit. (110) 6. Altersbeurteilung des Pferdes. (111) [2 Tabellen]: (1)7. Zähneausbruch und -wechsel bei Pferd, Rind, Schaf. (2)8. Pulsschläge, Atemzüge, Körperwärme gesunder Tiere. (111) 9. Verhältniszahlen für die Bienenwirtschaft. (112) Stärke und Gewicht der Schwärme. Eierlegen der Königin. (112) [4 Tabellen]: (1)Entwicklungszeit, Lebensdauer, Größe und Gewicht der Biene. (2)Jahrestracht und Honigbedarf zur Winterfütterung. (3)Stärke der Stöcke zur Schwarmzeit. Blüten- und Honigbedarf zum Wachsbau. (4)Zellenmenge. Temperatureinfluß auf Wachs und Bienen. (112) [3 Tabellen]: (1)10. Gewährsmängel und Gewährszeiten der Haustiere. (2)11. Milchwirtschaftliche Verhältniszahlen. (3)12. Geschwindigkeiten, m pro Sekunde. (113) [Tabelle]: 13. Für bauende Landwirte. Das Volumen von 1 m³ nachstehender Materialien wiegt q: (113) [Tabelle]: Verzehrungssteuertarif in Linz. (114) 15. Welche Düngemittel dürfen nicht gleichzeitig ausgestreut werden? (114) [Abb.]: (114) 16. Düngerproduktion. - Streu. (115) 17. Hilfeleistung bei Unglücks- und Erkrankungsfällen bis zur Ankunft des Arztes. (115) [3 Tabellen]: (1)18. Schonzeiten des Wildes. (2)19. Schonzeiten der Fische. (3)20. Schwendung landw. Produkte b. 3/4-1jähr. Aufbewahrung. (117) 21. Taschenuhr als Kompaß. (117) [Tabelle]: 22. Kubiktafel für runde Hölzer. (118) 23. Neue und alte Maße und Gewichte. (119) I. Längenmaße. II. Flächenmaße. III. Körpermaße, Hohlmaße. IV. Gewichte. (119) 24. Ausländisches Geld in österr. Kronenwährung. (119) 25. Lohnberechnung. (120) [Tabelle]: 26. Lohnberechnungstabelle bei einer Lohnhöhe von 50 - 200 K (§ 18 des Dienstbotengesetzes). (121) Tabellen für Buchführung. (I) [Tabelle]: Bare Einnahmen und Ausgaben. (I) [Tabelle]: Zusammenstellung der Bar-Einnahmen und -Ausgaben des Jahres. (IX) [Tabelle]: Forderungen des Besitzers. (X) [Tabelle]: Schulden des Besitzers. (XII) [Tabelle]: Reinertrag der Wirtschaft. (XIV) [Tabelle]: Dienstboten-Lohnliste. (XV) [Tabelle]: Beleg- und Geburtsliste. (XIX) [Tabelle]: Probemelk-Tabelle. (XX) [Tabelle]: Anbau- und Ernteregister. (XXII) [Tabelle]: Ausdruschregister. (XXIV) Aus dem Geschäftsleben. (XXV) Inhalt. (XXVI) Werbung ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )
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SALZKAMMERGUT-FAMILIEN-KALENDER 1913 Salzkammergut-Familien-Kalender (-) Salzkammergut-Familien-Kalender 1913 (1913) ( - ) Einband ( - ) [Abb.]: [Schloss Ort, Gmunden] ( - ) Werbung ( - ) [Abb.]: Kaiser Franz Josef I. als Jäger. ( - ) Titelseite ([1]) Das Jahr 1913 ist ein Gemeinjahr von 365 Tagen. (2) Finsternisse. (2) Beginn der vier astronomischen Jahreszeiten. Bedeutung der Kalenderzeichen. Jahrescharakter und mutmaßliche Witterung. Abkürzungen im Kalendarium. (3) Bewegliche Feste. Quatember-Fasttage. Fasttage der Diözese Linz. Gerichtsferien in Oesterreich. Normatage. (4) [Kalender 1913] ([5]) Notizblatt. (17) Landespatrone. Osterfeiertage. Planetensystem der Sonne. Erdoberfläche. Allgemeine Wetterregeln. (18) Zeitrechnung für das Jahr 1913. (19) Namen-Verzeichnis. (20) A (20) B (21) C (21) D (22) E (22) F (23) G (23) H (24) I, K (25) L (25) M (26) N, O, P, Q (27) R (27) S (28) T (28) U, V, W, Z (29) Genealogie des regierenden österreichischen Kaiserhauses. (30) Die europäischen Herrscher. (32) Reichsratsabgeordnete aus Oberösterreich. (33) Landtag von Oberösterreich. (34) Oesterreichs Einwohner und Flächeninhalt. (35) Landwirtschaftlicher Hauskalender. (35) Trächtigkeits- und Brüte-Kalender. Münzwesen. (37) [Gedicht]: Burschenlos. ([38]) Kaiser Franz Josef als Jäger. ([39]) [Abb.]: Papst Pius X. ([39]) Eine hundertjährige Strafe. (40) [Abb.]: Se. königl. Hoheit Prinz Georg Wilhelm Herzog zu Brandenburg und Lüneburg ([41]) Der Buddhismus in China und das Christentum. (42) [Abb.]: Landeshauptmann Joh. Nep. Hauser. (42) [Abb.]: Monsgr. Georg Mayr Stadtpfarrer in Gmunden ([43]) [Abb.]: Franz Grafinger Reichsratsabgeordneter des Landgemeindebezirkes Gmunden-Ischl. (44) [Abb.]: Josef Zaunegger Reichsratsabgeordneter für den Städtebezirk Wels-Gmunden-Ischl, Ebensee, Vöcklabruck, Schwanenstadt, Eferding, Grieskirchen. (45) [Abb.]: Heinrich Pichler Reichsratsabgeordneter für den Bezirk Mondsee, Frankenmarkt, Vöcklabruck. (46) [Abb.]: Dr. Johann Schwinner Landtagsabgeordneter Referent über die Wahlreform im ob.-öst. Landtage. (47) Abbrandla. (48) [Abb.]: Johann Eisterer Landtags- und Reichstagsabgeordneter des Landgemeindenbezirkes Engelszell, Raab, Peuerbach. (48) [Abb.]: Prinz Alois von und zu Liechtenstein Führer der christlichsozialen Partei in Wien. (49) [Abb.]: Exzellenz Dr. Alfred Ebenhoch gewesener Ackerbauminister und Landeshauptmann von Oberösterreich. (50) [Abb.]: Kaiser Wilhelm II. feiert am 15. Juni 1913 sein 25 jähriges Regierungsjubiläum. (51) [Abb.]: Ackerbauminister Dr. Albin Braf (52) [Erzählung]: Finessen. (52) [Erzählung]: Die Schlange im Bett. (53) Die Rosenöl-Fabrikation in Bulgarien. (53) [Abb.]: König Friedrich VIII. von Dänemark (53) Obstbau in Nordamerika. (54) [Abb.]: Junge Bäumchen vor dem Auspflanzen. (54) [Abb.]: Zur Zeit der Baumblüte. (55) [Abb.]: Amerikanisches Tafelobst, sortiert und versandbereit. (56) [Abb.]: Eine amerikanische Obst-Plantage. (57) [2 Abb.]: (1)Aepfelpflücker bei der Arbeit. (2)Aepfelernte auf einer amerikanischen Farm. (58) Der italienisch-türkische Krieg. (59) [2 Abb.]: Die zwei feindlichen kriegsführenden Regenten. (1)Muhammed V., Großsultan des türkischen Reiches. (2)Viktor Emanuel III., König von Italien. (59) [Erzählung]: Der Meuchelmörder und der Arbeiter in Frankreich. (59) [Abb.]: Josef Haydn (60) [Abb.]: Felix Mendelssohn (61) [Abb.]: Stelzhamer-Denkmal in Ried. (62) [Abb.]: Andreas Hofers Gebetbuch im Besitze des Herrn R. v. Lindheim. (63) [Abb.]: Transportable elektrische Bohrmascine auf einem Zimmerplatz. (64) [Erzählung]: Der Votzhobl. Erinnerung an einen obersteirischen Wilderer. (65) [Abb.]: Zahme Seelöwen im Dresdener Zoolgischen Garten. (65) [Abb.]: Zuckerrohrfeld auf den Barbados-Inseln im Stillen Ozean. (66) [Abb.]: Transport von Zuckerrohr auf den Barbados-Inseln. (67) [Abb.]: Zuckermühlen auf den Fidschi-Inseln im Stillen Ozean. (68) [Erzählung]: Eine wirksame Kur. (69) [Abb.]: Inneres der kirche in Schöndorf. (69) [Abb.]: Miramar. (70) [Abb.]: Land und Leute in China. (71) [Abb.]: Bosnische Bäuerinnen. (72) [Abb.]: Land und Leute in China. (73) [Abb.]: Türkinnen in Bosnien. (74) [Abb.]: Land und Leute in China. Hauptstraße nach dem Sommerplatz des Kaisers in Pecking. Die sogenannte weiße Marmorbrücke, die eigentlich von Kulis nicht betreten werden darf. (75) Eine Hinrichtung in Oesterreich. (76) [Abb.]: Volkstrachten in Ragusa. (76) [Abb.]: Der Tempel des Augustus und der Roma in Pola. (77) [Abb.]: Der Mittelpunkt von Europa. (78) [Abb.]: Statistische Uebersicht der Eisenbahn-Unglücksfälle. (79) [Abb.]: Die Getreideproduktion der hauptsächlichen Länder. Durchschnitt der letzten 15 jahre in Million Hektoliter angegeben. (80) [Abb.]: Georg I., König von Griechenland. (81) Zur Geschichte der Seeschlange. (81) [Abb.]: Seeschlange, gesehen von Dr. R. Hamilton. (81) [Abb.]: Seeschlange des Hans Egede, 1734. (82) [Abb.]: Seeschlange von Gesner, 1560. (83) [Erzählung]: Opfer der Menschenliebe. (84) [Abb.]: Seeschlange, gesehen von C. Renard am 19. August 1881. (84) [Abb.]: Seeschlange des Olaus Magnus, 1555. (85) Die Entstehung der botanischen Gärten. (86) Schloß Ort. (87) [Abb.]: Johann Orth. (87) [Abb.]: Schloß Ort bei Gmunden vor 300 Jahren. (89) Eindecker im Insektenreich. (90) [Abb.]: Jerusalem mit dem Oelberg. (91) [Erzählung]: Der Heiratsgeist. (92) [Abb.]: Arabische Familie auf Reisen. (93) Der Weltverbrauch von Kaffee [1913]. (94) [Erzählung]: Fromme Lügen. (95) [Abb.]: Garten der Casa nova der Patres Franziskaner zu Nazareth. (95) [Abb.]: Die Arena in Pola (Seeseite), davor das Denkmal der Kaiserin Elisabeth. (96) [Abb.]: Im Hafen von Zara. (97) [Abb.]: Der Hafen von Gravosa. (98) [Abb.]: Ragusa. (99) [Abb.]: Hochaltar der Herz Jesu-Kirche in Linz (Lustenau). (100) Vogelschutz. (101) 1. Vogelschutz im allgemeinen. (101) 2. Schutz der Höhlenbrüter. (101) [Abb.]: Das Wachsen der Völker und Frankreichs Bevölkerungsrückgang. (102) 3. Schutz der Freibrüter. (102) 4. Winterfütterung. (103) [Abb.]: Zur Frauenfrage. Die Zahl der weiblichen Studierenden im Verhältnis zu den männlichen in den hauptsächlichen Ländern. (104) Eine Million in Goldstücken. (104) [Abb.]: (104) [Erzählung]: Johannesnacht. (105) Die Europäer im Auge des Chinesen. (105) Heiteres. (106) [Erzählung]: Blutrache. (107) [Abb.]: Die Religionen der Erde. (107) [Abb.]: Die Sonnenfinsternis am 17. April 1912 und ihre Sichtbarkeit von unserem Planeten. (108) [Abb.]: Statistik der Schiffskatastrophen in den letzten 30 Jahren. (109) [Abb.]: Wie viel Nahrungsmittel der Mensch in 1 Jahre gebraucht. (110) [Abb.]: Das neue Heim des Gmundner Museums. (111) Heiteres. (117) Vor 100 Jahren. (118) 1. Napoleon auf dem Höhepunkte seiner Macht. (118) [Abb.]: Napoleon I., Kaiser von Frankreich. (119) 2. Der Krieg gegen Rußland. (120) [Abb.]: Franzosen in Rußland 1812. (121) [Abb.]: Napoleons Flucht aus Rußland. (123) 3. Der Verfall des französischen Kaiserreiches. Die Erhebung in Preußen. (124) [Abb.]: Der Dichter der Freiheitskämpfe Theodor Körner an der Spitze der Lützowschen Freischaar. (125) [Abb.]: Die Lützower überfallen eine französische Kriegskasse. (126) [Abb.]: Der preußische General Kleist bei Kulm. (127) [Abb.]: Bülow bei Dennewitz. (128) [Abb.]: Feldmarschall Fürst Karl Schwarzenberg Oberkommandierender der verbündeten Heere während der Schlacht bei Leipzig. (129) [Abb.]: Völkerschlacht bei Leipzig: Der Kampf um die Proviantvorräte an der Frankfurter Straße. (130) [Abb.]: Die französische Armee am 19. Oktober 1913 nach der Leipziger Völkerschlacht auf der Flucht. (131) [Abb.]: Das Dankgebet der drei verbündeten Monarchen (Friedrich Wilhelm III, von Preußen, Franz I. von Oesterreich und Alexander I. von Rußland) nach der Schlacht bei Leipzig. (132) 4. Die Freiheitskämpfe und die Schlacht bei Leipzig. (133) [Abb.]: Das Völkerschlacht-Denkmal zu Leipzig, welches anläßlich der Jahrhundertfeier der Befreiungskriege unter großen Festlichkeiten zur Enthüllung gelangt. (133) Den Bauern ins Stammbuch. (135) [Gedicht]: Mei Hallstatt. (136) [Abb.]: Die Kalvarienberg-Kapelle in Lahn bei Hallstatt. (136) [Erzählung]: D'Freithof-Stanzl. (139) Vor Taschendieben wird gewarnt. (141) [Abb.]: Die jährliche Bierproduktion der hauptsächlichen Länder im Verhältnis zur Größe der Bevölkerung (142) Notsignale bei alpinen Unfällen. (143) Die Pfarre Vorchdorf. (144) [Abb.]: Vorchdorf. (145) Heiteres. (148) Die jüdische Bevölkerung der Welt. Neue Methoden im Kampfe gegen die Heuschrecken. (149) Heiteres. (149) Nützliches und Praktisches. (150) Jahr- und Viehmärkte in Oberösterreich, Salzburg und Steiermark. (152) Oberösterreich. (152) Salzburg. (154) Steiermark. (154) Gewerbliches Nachschlagebuch. (155) Losziehungen im Jahre 1913. (155) [2 Tabellen]: (1)Die Personal-Einkommensteuer (2)Besoldungssteuer. (156) [Tabelle]: Die Militärtaxe. (157) Geschäftsnachrichten. (158) [Abb.]: Zur herrschenden Fleischteuerung. (Der Viehstand im letzten Jahre.) (158) Inhalts-Verzeichnis. (159) Jungfern-Gespräch. Wahre Geschichte. Persönliche Auffassung. (160) Aus der Kaserne. Ein starker Wille. Scherzfrage. Abkühlung. Redeblüten. (161) Werbung (162) Amtliches. ([177]) Auszug aus dem Personalstand der k. k. politischen Behörden. ([177]) Oberösterreich. ([177]) Salzburg. (178) Steiermark. (179) Personalstand der k. k. Forst- u. Domänen-Direction Gmunden. Stand vom 1. Juli 1912. (179) Personalstand der Alpinen Salinen. (183) Postbestimmungen und Tarife. (187) Stempel-Skala. (189) Auszug aus dem Stempel- und Gebührentarif. (191) Maße und Gewichte. (195) [Tabelle]: Schonzeiten des Wildes und der Fische für Oberösterreich. (198) Erste Hilfe bei plötzlichen Unglücksfällen. (199) Werbung (202) Werbung ( - ) Einband ( - )
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OÖ. LANDWIRTSCHAFTLICHER KALENDER 1907 Oö. landwirtschaftlicher Kalender (-) Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1907 (1907) ( - ) Einband ( - ) [Abb.]: ( - ) Werbung ( - ) Titelseite ([3]) [Kalender]: 1907. (4) Das Jahr 1907. Bewegliche Feste. Die vier Quatember. Von den Finsternissen. Vom Jahresregenten. (16) [12 Tabellen]: Bare Einnahmen und Ausgaben. ( - ) [Tabelle]: Zusammenstellung der Bar-Einnahmen und -Ausgaben des Jahres. ( - ) [Tabelle]: Beleg- und Geburtsliste. ( - ) [Tabelle]: Probemelk-Tabelle. ( - ) [Tabelle]: Anbau- und Ernteregister. ( - ) [Tabelle]: Ausdruschregister. ( - ) Genealogie des Allerhöchsten Kaiserhauses. (17) Stempel und Gebühren. (18) Das Postwesen. (20) Briefpost. (20) Fahrpost. (22) Postsparkassen. (23) Der k.k. Staatstelegraph. (23) Verzeichnis der wichtigsten Viehmärkte. (24) Oberösterreich. (24) Angrenzendes Niederösterreich. (25) Salzburg. (26) Obersteiermark. (26) Südliches Böhmen. (27) Angrenzendes Bayern. (27) Kleiner Wegweiser in Linz und Urfahr. (28) Politische Behörden. (32) k.k. Statthalterei. (32) Baudepartement: Rechnungsdepartement: (33) Departementseinteilung der k.k. Statthalterei. (34) k.k. Bezirkshauptmannschaften. (34) 1. Braunau. 2. Freistadt. 3. Gmunden. 4. Kirchdorf. (34) 5. Linz. 6. Perg. 7. Ried. 8. Rohrbach. 9. Schärding. 10. Steyr. 11. Urfahr. 12. Vöcklabruck. 13. Wels. (35) Exponierte Bauleitung f.d. Traunregulierung. K.K. Strombauleitungen. Delegierte d. hoh.k.k. Ackerbauministeriums f.d. Landespferdezuchtangelegenheiten Oberösterreichs. (36) Wählerliste des oberösterreichischen großen Grundbesitzes. (36) Reichsvertretung. (38) Landesvertretung und Landesverwaltung. (38) Landesausschuß. (39) Oberösterreichische Landes-Hypothekenanstalt. (40) Zweigniederlassung der nö. Landes-Lebens- und Renten-, sowie Unfall- und Haftpflicht-Versicherungsanstalt für Oberösterreich. (41) Oö. Landesanstalt für Rindviehversicherung. (41) Oö. Landesanstalt für Pferdeversicherung. (42) Landes-Ackerbau- und Obstbauschule Ritzlhof. (42) Landeskulturrat im Erzherzogtume Österreich o.d. Enns. (43) K.K. Landwirtschafts-Gesellschaft in Österreich o.d. Enns. (44) Fachvereine. (47) Verleihung der Ehrenmedaille der k.k. Landwirtschafts-Gesellschaft. (48) [Abb.]: Neue Mitglieds-Diplome der k.k. Landwirtschafts-Gesellschaft. (50) Landwirtschaftliches. ([51]) [Gedicht]: Die Scholle. ([51]) Ordnung in allen Dingen. (52) Die Baumweißlinge. (52) [3 Abb.]: Baumweißling. (1)A. Schmetterling. (2)B. Raupe. (3)C. Puppe. (53) Brennesseln als Viehfutter. Zur Düngung des Flachses. (54) [Tabelle]: Im nachstehenden sei die Zusammenstellung des Brennesselheues im Vergleich zu anderen Heuarten festgestellt. Es enthalten: (54) Die rationelle Verwendung der Jauche. (55) [2 Abb.]: (1)Einfache und leistungsfähige Jauchepumpe. (2)Verbesserter Jauchewagen. (55) [Abb.]: Jauchewagen in Brückenwagen umgewandelt. (56) Korbweidenanlage. (56) Über das Alter der Tiere. (57) Erhöhung der Güte und Haltbarkeit der Milch. (58) [Abb.]: Königsförder Melkeimer. (58) [2 Abb.]: Faltenmilchsieb. (1)Aufsicht. (2)Durchschnitt. (59) [2 Abb.]: Tiefkühler. (1)Ansicht. (2)Durchschnitt. (60) Stachel- und Johannisbeeren als Hochstamm. (61) Trocknen von Gemüse und Obst für den Haushalt. (61) [Abb.]: Herddarre. (62) Selbstreinigung der Tiere auf Auslauf und Weide. (64) [Abb.]: Viehkratzer für Rinder. (64) [2 Abb.]: (1)Trichterförmiger Viehkratzer für Rinder im Gebrauch. (2)Viehkratzer für Schweine im Gebrauch. (65) Viehhaltung und Futternot. (66) Genaues Messen der Pferde. (67) [Abb.]: Taschen-Stockmaß für Pferde. (67) Größe und Aroma der Baumfrüchte. (68) Zeichnen des Geflügels. (68) [3 Abb.]: (1)Markiervorrichtung für Geflügel. (2)Aluminium-Geflügelfußring. (3)Muster für die Numerierung. (69) Wechselwiesen. (69) Für die Butterversendung. (70) [Abb.]: Butterversandkarton, flach aufgeklappt. (70) [2 Abb.]: (1)Zusammenstellung der Butterversandkartons. (2)Butterversandkarton, zum Versand fertig. (71) Zubereitung der Kaninchenfelle. (72) Erleichterte Heu- und Getreideabladung. (72) [Abb.]: Heugreifer des Heuaufzuges "Germania". (72) [Abb.]: Heu- und Getreideaufzug "Germania" in Tätigkeit. (73) Einfachste Bereitung alkoholfreien Obstsaftes bezw. Gelees. (74) Ein Fehler bei der Wiesendüngung. (75) [Abb.]: Erfolg der Kainitdüngung auf Wiesen. (75) Motorenbetrieb in der Landwirtschaft. (76) [Abb.]: Automobilmotor zum Betriebe einer Dreschmaschine mit Elevator. (76) [Abb.]: Automobilmotor mit Dreischarpflug. (77) Unsere Nutzgeflügelzucht. (77) [Abb.]: Rebhuhnfarbige Italiener. (78) Schutz vor Ratten. (79) Zweckmäßige Obstaufbewahrung. (79) [3 Abb.]: (1)Krannichs Obstschrank. (2)Obstgestell Schmidt & Keerl. (3)Raschigs Obstschrank. (80) Schlechte alte Wiesen umbrechen! (81) [Abb.]: Hafer auf Wiesenumbruch: ungedüngte Parzelle. (81) [Abb.]: Hafer auf Wiesenumbruch: gedünkte Parzelle. (82) Rationelle Fütterung und Bedeutung der Ölkuchen als Kraftfuttermittel. (82) [2 Abb.]: (1)Täglicher Nährstoffbedarf des Rindes. (2)Tagesration eines Rindes in Heu. (83) [2 Tabellen]: (1)Nährstoffbedarf pro Tag und 1000 Kg Lebendgewicht für Ochsen bei voller Stallruhe, bei mittlerer Arbeit, bei schwerer Arbeit, für Mast. (2)Unterschiede in dem Nährstoffgehalte und damit im Nährwert bei den verschiedenen zu Gebote stehenden Futtermitteln. (84) [Tabelle]: Aber auch bei erhöhten Leistungen tritt ein gesteigerter Bedarf an Nährstoffen ein, der nach den diesbezüglichen eingehenden Untersuchungen und Fütterungsversuchen mit nachstehenden Mengen gefunden wurde. (85) [2 Abb.]: Anwachsen des Ölkuchen Consumes in Österreich-Ungarn in den Jahren (1)1880 (2)1900 (85) [2 Abb.]: Ölkuchen Consum Deutschlands in den Jahren (1)1880 (2)1900 (86) [2 Abb.]: Vergleichende graphische Darstellung über Bodenbenützung und Viehstand in (1)Österreich-Ungarn. (2)Deutschland. (87) Zeitgemäße Stallbauten und Stalleinrichtungen. (88) [2 Abb.]: Neuzeitige Stallanlage. (1)Grundriss vom Stall. (2)Querschnitt durch den Stall. (89) [Abb.]: Ansicht des Stalles mit Auffahrtsrampe. Ansicht nach Süden. (90) A. Bei der allgemeinen Anlage der Stallungen. (90) [3 Abb.]: (1)Zweiflügeliges Schiebetor. (2)(3)Einflügelige Schiebetore, links einfache Rollen, rechts Differential Beschlag. (91) [Abb.]: Pat. Differential-Rollen. (92) B. Die Türen und Fenster unserer Stallgebäude . (92) [2 Abb.]: (1)(2)Schmiedeeiserne Stallfenster. (92) [3 Abb.]: (1)Gußeisernes Stallfenster. (2)Drahtglas-Schiebefenster. (3)Feuerfestes Drahtglas. (93) [6 Abb.]: Schmiedeeiserne Stallfenster. (1)gewöhnliches Glas. (2)Drahtglas. Glasbausteine. (3)(4)einzeln. (5)zusammengesetzt. (6)Korridor, Veranda, Vorhalle aus Glasbausteinen. (94) C. Selbsttränkeanlagen. (95) [Abb.]: Selbsttränkeanlagen. Rechts Regulierbassin mit Schwimmer; von a Zufluß aus dem Reservoire. (95) [3 Abb.]: Tränkbecken mit Schwimmdeckel (1)geschlossen. (2)entleert, Durchschnitt. (3)Selbsttränke für Kleinvieh. (96) [2 Abb.]: (1)Kleinvieh-Selbsttränke. Art der Anordnung. (2)Futtertrog mit selbsttätiger Tränke aus Zementstücken. (97) D. Stallbahnen, . (97) Welche Düngemittel dürfen nicht gleichzeitig ausgestreut werden? (98) [Abb.]: Schwefelsaures Ammoniak (98) "Weizen und Spreu" für Haus, Hof und Familie. ([99]) [Gedicht]: Die stolze Ähre. ([99]) [Gedicht]: Lob des Rindes. ([99]) Rosenstamm-Entdorner. Wundbehandlung beim Pferd. (100) [Abb.]: Rosenstamm-Entdorner. Im Gebrauch. (100) Rinnende und schweißende Fässer zu dichten. Entfernung von Obstflecken aus der Wäsche. Die Zitrone im Haushalt. (101) Mittel gegen erfrorene Kämme bei Hühnern. Zur Erleichterung der Pflanzung. Ein billiger und haltbarer Leim ist Zwiebelsaft. (102) [Abb.]: Geflochtene Pflanzleinen. (102) Brandwunden schmerzlos und rasch zu heilen. (103) Die Wespenplage. (103) [4 Abb.]: (1)Wespenfangglas. (2)(3)(4)Neuer Insektenfänger. (103) Einfaches Mittel gegen Baumkrebs. Zur sicheren Befestigung der Obstbäume. Quetschungen. (104) [Abb.]: Baumhalter mit Filzeinlagen. (104) Zur Bekämpfung verschiedener Schädlinge. (105) [2 Abb.]: (1)Handzerstäuber. (2)Demeter-Zerstäuber. (105) Praktische Wirtschaftsbehelfe. ([106]) Lustige Ecke für den Feierabend. ([107]) Im Arrest. ([107]) Zwoa Lumpen. (108) Winke für Touristen. (109) Eine verwickelte Geschichte aus dem schwarzen Erdteil. Die verkannte Spuckschale. (110) [Witze]: (111) [Gedicht]: Der Gemeindearrest. (112) [Witze]: (112) [Gedicht]: Die zwölf Ursachen zum Heiraten. (114) [Witze]: (114) [Gedicht]: Zeitbestimmung. (115) Werbung (118) Wirtschaftstabellen und Wirtschaftsnotizen. (119) Des Landmanns monatliche Verrichtungen. (119) [2 Tabellen]: (1)2. Aussaat und Ernteverhältnisse. (2)3. Paarungs-, Trächtigkeits- und Brüteverhältnisse unserer Haustiere. (121) [2 Tabellen]: (1)4. Trächtigkeits-Anfang und -Ende. (2)5. Brünstigkeit. (122) [3 Tabellen]: (1)6. Altersbeurteilung des Pferdes. (2)7. Zähneausbruch und -wechsel bei Pferd, Rind, Schaf. (3)8. Pulsschläge, Atemzüge, Körperwärme gesunder Tiere. (123) [Tabelle]: Verhältniszahlen für die Bienenwirtschaft. (124) [4 Tabellen]: (1)Entwicklungszeit, Lebensadauer, Größe und Gwicht der Biene. (2)Jahrestracht und Honigbedarf zur Winterfütterung. (3)Stärke der Stöcke zur Schwarmzeit. Blüten- und Honigbedarf zum Wachsbau. (4)Zellenmenge. Temperatureinfluß auf Wachs und Bienen. (124) [Tabelle]: 10. Gewährsmängel und Gewährszeiten der Haustiere. (125) 11. Milchwirtschaftliche Verhältniszahlen. 12. Geschwindigkeiten, m pro Sekunde. (125) 13. Düngerproduktion. - Streu. (126) 14. Hilfeleistung bei Unglücks- und Erkrankungsfällen bis zur Ankunft des Arztes. (126) 15. Schonzeiten des Wildes und der Fische. (128) 16. Schwendung landw. Produkte b. 3/4 - 1 jähr. Aufbewahrung. 17. Taschenuhr als Kompaß. (128) [Tabelle]: 18. Kubiktafel für runde Hölzer. (129) 19. Neue und alte Maße und Gewichte. 20. Ausländisches Geld in österr. Kronenwährung. (130) 21. Lohnberechnung. (131) [Tabelle]: 22. Lohnberechnungstabelle bei einer Lohnhöhe von 50 - 200 K (§ 18 des Dienstbotengesetzes). (132) Inhalt. (134) Werbung ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )
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In: https://freidok.uni-freiburg.de/data/3100
Die vorliegende Forschungsarbeit zeigt die Ursachen und Folgeprobleme von Landnutzungsänderungen, die in den letzten 40 Jahren auf den Naturraum von Almonte wirkten. Dieser im Südwesten von Andalusien in Spanien gelegenen ca. 86.000 ha großen Gemeindefläche kommt eine besondere Bedeutung zu. Im Westen grenzt die Nutzfläche an den Nationalpark Doñana, einem international bekannten Feuchtgebiet. Veränderungen in der Landnutzung können dadurch unmittelbar auf dieses Schutzgebiet wirken. Darüber hinaus stehen die Entwicklungen, die in Almonte einen Wandel hervorriefen beispielhaft für die Landschaften in der Küstenregion der Provinz Huelva. Die Ausdehnung des bewässerten Anbaus, vor allem für den Anbau von Erdbeeren, führte dazu, dass sich diese Region zur Erdbeerkammer Europas entwickelte. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme und dem Ausbau des Tourismus belasten diese Veränderungen zunehmend den Aquifer Almonte-Marismas. Mittlerweile werden mit seinem Wasser ca. 250.000 Menschen versorgt und auf seiner Fläche ca. 14.000 ha Land bewässert. Nicht nur durch den bewässerten Anbau sondern auch den Beitritt zur EU- erfuhr dieser einst ökonomisch schwach entwickelte Raum deutliche Impulse, die einen Wandel in der Landnutzung hervorriefen. Ziel dieser Forschung war es die Veränderungen in der land- und Forstwirtschaftlichen Nutzung, ihre Ursachen sowie ihre Auswirkungen auf den Landschaftshaushalt zu untersuchen. Um die Impulse herauszufinden, die eine Nutzungsänderung induziert haben, wurden sozioökonomische und naturgeographische Aspekte sowie der Einfluss von agrarpolitischen Maßnahmen und hier hauptsächlich der EU-Agrarpolitik (GAP) untersucht. Die Veränderungen in der Landnutzung und ihre Auswirkungen wurden für den Raum Almonte durch Literatur- und Kartenauswertungen erfasst. Ergänzend erfolgte für die Dokumentation der Probleme in der Nutzung von Wasserreserven eine Recherche von Messdaten zur Grundwasserabsenkung sowie der Salz- und Nitratbelastung bei den spanischen Behörden. In drei ausgewählten Testgebieten wurden im Rahmen von Geländeerhebungen die Untersuchungen von Veränderungen und Auswirkungen vertieft. Dabei war es Aufgabe mit einfachen Geländemethoden flächenhaft zu prüfen, welche Auswirkungen die einzelnen Nutzungen auf die Boden- und Wasserpotenziale sowie auf die Kulturlandschaft haben. Der Schwerpunkt dieser Geländeerhebungen lag in der Erfassung der Nitratbelastungen in Boden und Wasser, in der Prüfung der Eignung des Wassers für die Bewässerung sowie in der Aufnahme von Bodenerosion und Landschaftsschäden. Die Untersuchungen der Nitratbelastungen wurden mit den Reflecto-quant Nitratschnelltests der Firma Merck, KGaA, Darmstadt in situ durchgeführt. Insgesamt wurde Nitrat auf ca. 30 km² (Quadratkilometer) Fläche mit 482 Messungen an 48 Probenahmepunkten im Grundwasser und mit 133 Messungen in einer Herbst und 159 Messungen in einer Frühjahrsbeprobung im Boden nachgewiesen. In den Fließgewässern wurde die Nitratkonzentration an 25 Messpunkten mit 281 Messwerten gemessen. Die Messungen erfolgten monatlich von 1996 bis 1997 und wurden durch eine Stichprobenmessung im Mai 2005 ergänzt. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgte unter Anwendung von verschiedenen Methoden der Gewässerbeurteilung (u.a. SchALVO, 2001; LAWA, 1998; FAO; 1994 und Nitratrichtlinie, 91/676/EWG). Darüber hinaus wurde im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerreinhaltung die Umsetzung der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie (EU-WRRL) analysiert. Die Ergebnisse dieser Forschung zeigen, dass das Naturpotenzial, die sozioökonomischen Verhältnisse, die Rentabilität der Anbauprodukte sowie die agrarpolitischen Maßnahmen einen beträchtlichen Einfluss auf die Flächennutzungen haben. Darüber hinaus konnte gezeigt werden, dass diese Veränderungen zum Teil erhebliche Landschaftsschäden hervorrufen. Die Untersuchung der Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt zeigen, dass von einigen Nutzungen zum Teil nicht wiederherzustellende Gefährdung und Schädigung von Naturraumpotenzialen entstehen. Die Nitratnachweise an den Grundwassermesspunkten ergaben eine mittlere Belastung von 54 mg/l und überschreiten damit den Schwellenwert von 50 mg/l der EU-Nitratrichtlinie. Die Stichprobenmessung vom Mai 2005, die an der Mehrzahl der Brunnen dieses Messnetzes durchgeführt wurde ergab, dass die mittlere Nitratkonzentration fast gleich hoch geblieben ist. Hingegen zeigen die Nitratnachweise, die von der Landwirtschaftsbehörde im Rahmen der Nitratrichtlinie an wenigen Messpunkten erhoben werden mit einer mittleren Nitratkonzentration von 5 mg/l (1999) und 8,7 mg/l (2001) eine deutlich geringere Belastung (CONSEJE-RIÁ DE MEDIO AMBIENTE, 2002 und 2000). Die Ergebnisse zeigen, dass mit einer hohen Anzahl von Nitratmessungen eine wesentlich höhere Belastung nachgewiesen werden konnte, als an den 8 bzw. 9 Messpunkten, die von Seiten der Behörden für den Nitratnachweis beprobt werden. Bei den Fließgewässern wurde im Vorfluter Rocina der Median der Nitratkonzentration von 6 mg/l für den Santa Maria der Median der Nitratkonzentration von 18 mg/l ermittelt. Nach den Gewässergütekriterien der LAWA (1998) konnte der Santa Maria als kritisch belastet, der Rocina nach Hütter (1992) als unbelastet festgestellt werden. Die Stichprobenmessungen im Mai 2005 ergaben ähnliche Belastungen wieder. Die Auswertungen der Nitratgehalte im Boden ergaben dass die SchALVO-Überwachungswerte im bewässerten Anbau am häufigsten überschritten werden. Insgesamt ergaben die Erhebungen, dass im Grundwasser, den Fließgewässern sowie im Boden bei allen Nitratmessungen die Standorte mit bewässertem Anbau von Erdbeeren die höchsten Belastungen zeigten. Im Trockenfeldbau wurden erhöhte Nitratwerte in den Brunnen und Stickstoffgehalte in Böden vorgefunden in deren Einzugsgebiet einjährige Kulturen standen. Die höchsten Stickstoffgehalte wurden dann vorgefunden, wenn Getreide angebaut war. Die Untersuchung der Auswirkungen von Landnutzungsänderungen auf den Boden ergab im Trockenfeldbau, dass der Anbau von einjährigen Kulturen auf sandig-schluffigen, im Untergrund verfestigten tonig-lehmigen Böden, bei Hangneigungen von 3 % zu einem erhöhten Erosionsrisiko beiträgt. Es konnte gezeigt werden, dass die EU- Programme zur Förderung des Anbaus von einjährigen Kulturen gerade in den neunziger Jahren zu weitreichenden Bodendegradierungen auf diesen Standorten führte, die bis heute das Ertragspotenzial dieser Böden beeinträchtigt. Von den agrarischen Nutzungen wurden der Wein- und der Olivenanbau als diejenigen Anbaukulturen vorgefunden, die am Besten an den Naturhaushalt angepasst sind. Alle Nachweise, die im Rahmen dieser Untersuchung geführt wurden, um Auswirkungen von Landnutzungen festzustellen: Bodendegradation, Erosion, Nitratbelastung im Grundwasser und den Vorflutern, Wirkungen auf die Wasserreserven sowie Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ergaben, dass diese Kulturen zu keiner nennenswerten Beeinträchtigung führen. Hingegen zeigen die Entwicklungen im bewässerten Anbau und der Anbau von einjährigen Kulturen zu erheblichen Beeinträchtigungen in den Landschaftshaushalt führen kann. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass sowohl innerhalb der EU- als auch der nationalen spanischen Agrarpolitik die landwirtschaftliche Nutzung dringend Vor Ort auf Standorteignung und Nachhaltigkeit zu prüfen ist. Hier sind umfangreiche Kontrollen notwendig, um sicherzustellen, dass die in der neuen GAP eingeführten Umweltstandards umgesetzt werden. Um eine nachhaltige Nutzung des Agrarraums und seiner Wasserreserven zu gewährleisten, ist ein intensiver Schutz notwendig. Dieser könnte umfassend geleistet werden, wenn der gesamte Aquifer als Wasserschutzgebiet ausgewiesen würde. ; This research project addresses the causes of changes in land use over the last 40 years in the community of Almonte and related problems in respect of the soil and water balance. In order to determine the factors that led to these changes, farming problems and agrarian policies are analysed with special consideration of EU agricultural policy. In addition, attention is paid to the current conflict between preserving the protected area of the Doñana National Park on the one hand and promoting agricultural development on the other. The environmental investigation focuses on problems related to water usage, identifying the nitrogen (N) content in soil and water and the extent of soil erosion. Agroecological and agropolitical conditions und their effectiveness as development motors in this region are also described. This research represents a contribution to the understanding of land use change and land degradation in Mediterranean areas. It has been conducted within the scope of the working group "Applied Geography of the Tropics and Subtropics (APT)" at the Department of Physical Geography of the University of Freiburg, Germany. It was funded by a scholarship from the special "University Program II of the State of Baden-Württemberg for Women Resuming their Studies" and a doctoral scholarship from the Heinrich-Böll-Foundation in Berlin. Almonte is located in the coastal region of the province of Huelva, South West Andalusia. The agriculturally utilised zone of this community comprises the area adjacent to the Cota Doñana National Park to the west. This park consists, apart from sandy areas like dunes, of wetlands formed by the Guadalquivir marshes and ecozones which are characterized by high groundwater levels. The water influenced zones play a uniquely important role as resting and breeding sites for migratory birds in Europe. However, the preserve's existence is increasingly coming under threat from economic developments in the sectors of agriculture, forestry, tourism and ur-ban development in the surrounding region. These changes have, on the one hand, contributed to an urgently needed economic upturn in this underdeveloped area. On the other hand, they are having an increasingly significant effect on natural re-sources. In Almonte, the principal factors under discussion in connection with these changing land use practices are overuse of groundwater reserves causing the groundwater horizon to fall, water contamination (fertilizers, pesticides) and huge sand deposits left by fluvial soil erosion (JUNTA ANDALUCIA, 2003 und 2003 A, GONZALES RUIZ & VILLA DIAZ, 2003, CUSTODIO, 2001 und 1995, COROMINAS, 1999, CASTELLS, 1992). These effects result primarily from land use changes due to: – increasing irrigated cultivation of crops for export (mainly strawberries and oranges) – abandoning areas traditionally used to grow crops, and – clearing forests and replanting with eucalyptus trees. Farming practices have also changed, primarily shifting from extensive, low-yield dry farming of grapes, olives and grain to intensive farming with the aim of maximum productivity. This productivity is achieved by applying new agricultural methods and equipment and large amounts of fertilizer either in dry or irrigation farming. Especially in the case of irrigation farming, which is predominantly practiced on sandy soils with a low nutrient storage capacity, the danger of fertilizers leaking into the groundwater and tributaries is very great. To study aspects of land use change and how they are affecting the environment, current and historical land use was charted by cartography and field work and documented for the community of Almonte and, in a more differentiated manner, at three test sites exhibiting the typical processes that are influencing land use change in this region. The environmental problems affecting the investigation areas of the community of Almonte were studied by documenting the general problems caused by land use change and extended data research concentrating mainly on water contamination (nitrogen and salinity) and declining water reserves. At the three test sites located on a total of about 30 km² erosion and soil degradation processes were intensively stud-ied, nitrogen levels in the groundwater and soil were measured in-situ by reflectometric methods using nitrate test sticks and the associated Reflectometer RQflex supplied by the Merck company (MERCK KGAA, Darmstadt). Additionally, the electrical conductivity and the pH value of the water were measured. The groundwater parameters were measured monthly at 48 fixed locations over a period of one year, whilst the soil nitrogen levels were determined at 68 sites at various depths, once in the spring and once in the fall. To determine nitrogen pollution in rivers and streams, these were monitored once a month at 31 riverside locations in the course of one year. All these studies were carried out between 1996 and 1998 and were supplemented for purposes of comparison by a review of the results consisting of two sam-ple measurements in June and May 2005. The results revealed that the highest nitrate levels in groundwater and streams and the highest soil nitrogen levels occurred at locations where strawberries are produced with artificial irrigation. In areas with dry farming, nitrate levels measured in groundwater and nitrogen levels in soils were higher where annual crops were cultivated. The highest levels in dry farming areas were found in grain growing areas. The results from the measurements of groundwater nitrate levels in the year 1996/97 in an area of about 30 square kilometers returned average nitrate levels above the 50 mg/l ceiling imposed by the EU nitrates directive ((91/676/EWG). In 2005, the aver-age value was close to 40 mg/l. The monthly nitrogen load measurements carried out in river courses during 1996/97 returned a median nitrate value of 6 mg/l for the Rocina, representing a natural nitrate level for surface waters according to HÜTTER (1992), and 18 mg/l for the Santa Maria, which represents a critical load (LAWA, 1998). Further, a clear relationship between agricultural usage and nitrate input into drainage water was established. As for the case of groundwater, the highest nitrate loads were found in receiving streams which drain irrigated areas. Regarding the methodology, the results indicate that with simple in situ measurements it is possible to cover a large investigation area quickly and effectively with dense coverage and a large number of measurements. The program was able to reveal a significantly higher degree of nitrate pollution than is indicated by official fig-ures based on just a few selected measurements (CONSEJERIÁ DE MEDIO AMBIENTE, 2002 and 2000). In addition, the results show that there is a need to expand the nitrate monitoring network by increasing the number of measurement points in the aq-uifer. With respect to the effects of land use change on soils in dry farming systems, it was found that in this region, annual crops can increase the risk of erosion on slopes of three percent gradient or more with a sandy-silty substratum. It was also possible to show that agro-political programs to encourage the growing of annual crops (for example wheat and sunflowers) were major contributors to severe soil degradation at these locations. As a result, the potential yields of these soils remain low to this day. The study also showed that grapes and olives are the agricultural products that are best adapted to this natural environment. Neither of these crops adversely affects the quality of the soil or water. This conclusion is valid in respect of all the factors investigated in the course of this research: land degradation, erosion, nitrate load in groundwater and receiving streams, effects on water reserves and disturbance of the natural landscape. Irrigated cultivation, in contrast, significantly disturbed the natural equilibrium. Various pressures on natural resources and extensive damage have resulted from factors such as high soil nitrogen and high levels of nitrate in water caused by irrigated agriculture, massive soil relocation and erosion in various areas, construction of artificial ponds for irrigation purposes and overexploitation of water reserves. The results, which have been elaborated using the coastal region of Huelva in Al-monte as a model show that there is an urgent need to revise agricultural practices based on the suitability of locations and sustainability as defined by the EU's agricultural policy and the Spanish agricultural authorities. In addition, an awareness of the local natural conditions in the growing regions must be seen as a prerequisite for establishing the necessary special programs. Also, it is necessary to develop programs to take account of the socioeconomic situation of the agricultural zone. The region's economic growth, which is urgently needed, is closely linked to the availability of water reserves. Besides being an important economic factor, water plays a crucial role in protecting wetlands. It is therefore vital to assign adequate im-portance to the quantity and quality of water for the entire Almonte-Marisma aquifer. This aquifer is the main source of water for some 250.000 people and an area of about 14.000 ha irrigation land. Good quality water is also needed to develop tourism. In view of the fact that we have been able to demonstrate that nitrate levels in the Almonte-Marismas irrigation area have tripled over the last 15 years – despite the fact that irrigated agriculture has only been practiced for the last 20 years – it is probable that these levels will continue to rise unless effective steps are taken to counteract the trend. This is to be underlined by an urgent call for action to provide better protection for this aquifer than is afforded by present EU-nitrate guidelines. A possible solution that could ensure sustainable use and adequate conservation of these water reserves would be to turn the entire aquifer into a water protection area. This would include legally binding rules on appropriate land use and a strict program of water and soil monitoring. With such a declaration the degree of compliance in re-spect of conserving or restoring groundwater quality could be monitored. A possible example which illustrates this kind of water monitoring is the German Water Protec-tion Ordinance of the State of Baden-Württemberg (SchALVO, 2001)). In contrast, the EU nitrates directive only prescribes programs aimed at reducing nitrate pollution without legally binding rules for farmers. Experience gained in Germany has shown how long it can take and how difficult it is to bring about a reduction in groundwater nitrate levels. Continuous efforts have been made for over 20 years to lower nitrate levels in German groundwater, and yet only in the last few years have some modest improvements been observed (LUBW, 2005; BMU, August 2004; FLAIG & LEHN, 2002).
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World Affairs Online
In: L' Afrique des grands lacs: annuaire, Band 20, S. 19-50
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ISSN: 2165-2627
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