Zur Krise des Normalarbeitsverhältnisses — Thesen
In: 23. Deutscher Soziologentag 1986, S. 115-118
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In: 23. Deutscher Soziologentag 1986, S. 115-118
In: Technik und sozialer Wandel: 23. Deutscher Soziologentag 1986: Beiträge der Sektions- und Ad-hoc-Gruppen, S. 115-118
In: Prokla: Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Band 16, Heft 64, S. 31-45
ISSN: 2700-0311
Das Wort von der »Krise des Normalarbeitsverhältnisses« hat in der Bundesrepublik überraschend schnell Verbreitung gefunden. Der Begriff des Normalarbeitsverhältnissses hat bisvor kurzem kaum existiert, nur derjenige des »Normalarbeitstages«. Von einer »Normalität« zu sprechen, scheint paradoxerweise gerade erst dann nahezuliegen, wenn der umschriebene Tatbestand eben nicht mehr selbstverständlich ist, wenn er Brüche und Erosionstendenzen zeigt, die die vorher als gegeben unterstellte Normalität ins Bewußtsein heben und benennbar machen. So scheint es sich heute zu verhalten. Vollbeschäftigung besteht nicht mehr und zeichnet sich auch nicht mehr ab - weil aufgrund technologischer Basisinnovationen eine Abkopplung der Beschäftigungslage von Wachstumsentwicklungen erfolgt ist. Damit ist die Selbstverständlicheit, daß alle Erwerbswilligen die Möglichkeiten haben, ihr und ihrer Angehörigen Leben durch Erwerbsarbeit zu fristen, vorbei. Unter Bedingungen der ökologischen Krise ist auch ein geradlinig auf Wachstum setzender Weg aus der Beschäftigungskrise versperrt.
In: Staat und industrielle Beziehungen in Großbritannien, S. 188-211
Bis heute sind Kollektivverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften - in Deutschland seit fast sieben Jahrzehnten als rechtsverbindlich anerkannt - in Großbritannien immer noch "gentlemen agreements": ohne rechtliche Verbindlichkeit. Eine der deutschen vergleichbare gesetzliche Betriebsverfassung gibt es in England nicht, ebenso keine umfassende Arbeitsgerichtsbarkeit. In diesem Beitrag wird das britische Arbeitsrecht und sein Einfluß auf die industriellen Beziehungen analysiert und mit dem deutschen Recht verglichen. Der Autor weist nach, daß auf allen wichtigen Gebieten des kollektiven Arbeitsrechts in Großbritannien die zwingende prozedurale Regulierung geringeres Gewicht als in der Bundesrepublik hat. Die neuesten gesetzgeberischen Aktivitäten unter der konservativen Regierung haben aber die Richtung markant geändert. Im Grunde geht es in Großbritannien gegenwärtig um die Einführung zwingender prozeduraler Regulierung, die in Deutschland lange Tradition hat. Das Problem der konservativen Politik in Großbritannien ist, daß mit der Verabschiedung solcher Gesetze nicht innerhalb weniger Jahre zugleich auch die soziale und kulturelle Bereitschaft zur Anpassung an diese Prozeduren herbeigeführt werden kann, die in Deutschland unter andersartigen Bedingungen über Jahrzehnte hinweg auch von Organisationen der Arbeiterbewegung selbst betrieben wurde. (GF)
In: Mitteilungsblatt der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung Arbeit und Betrieb, Heft 11/12, S. 3-36
ISSN: 0721-0248
Um die politischen und rechtlichen Auswirkungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes von 1985 abschätzen zu können, befaßt sich der Autor mit dem Normalarbeitsverhältnis. Dieses wird definiert als dasjenige Arbeitsverhältnis, das optimal die Kriterien erfüllt, an die die geltende Rechtsordnung vorteilhafte Regelungen knüpft (durch Schutzvorkehrungen, Gewährleistungen, flankierende Ge- und Verbote usw.). In dem Artikel wird auf die Faktoren eingegangen, welche ein Normalarbeitsverhältnis mit begründen. Dazu gehören die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Beschäftigungsdauer, das Lebensalter, Vollzeitarbeit, betriebliche Arbeit, die Betriebsgröße sowie die Einstufung der Arbeit. Der Autor geht desweiteren auf die Entstehung, aktuelle Bedeutung und Kritik des Normalarbeitsverhältnisses ein. Anschließend wird das Beschäftigungsförderungsgesetz behandelt, durch welches das Normalarbeitsverhältnis als "herrschende Fiktion" ausgehöhlt und durch das Paradigma der Flexibilisierung abgelöst wird. Zum Abschluß wurden perspektivische Überlegungen zur Sozialpolitik angestellt, welche Sicherungsmaßnahmen gewährleisten muß. (IAB2)
In: Mitteilungsblatt der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung Arbeit und Betrieb, Band 11, S. 3-36
ISSN: 0721-0248
Um die politischen und rechtlichen Auswirkungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes von 1985 abschätzen zu können, befaßt sich der Autor mit dem Normalarbeitsverhältnis. Dieses wird definiert als dasjenige Arbeitsverhältnis, das optimal die Kriterien erfüllt, an die die geltende Rechtsordnung vorteilhafte Regelungen knüpft (durch Schutzvorkehrungen, Gewährleistungen, flankierende Ge- und Verbote usw.). In dem Artikel wird auf die Faktoren eingegangen, welche ein Normalarbeitsverhältnis mit begründen. Dazu gehören die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Beschäftigungsdauer, das Lebensalter, Vollzeitarbeit, betriebliche Arbeit, die Betriebsgröße sowie die Einstufung der Arbeit. Der Autor geht desweiteren auf die Entstehung, aktuelle Bedeutung und Kritik des Normalarbeitsverhältnisses ein. Anschließend wird das Beschäftigungsförderungsgesetz behandelt, durch welches das Normalarbeitsverhältnis als "herrschende Fiktion" ausgehöhlt und durch das Paradigma der Flexibilisierung abgelöst wird. Zum Abschluß wurden perspektivische Überlegungen zur Sozialpolitik angestellt, welche Sicherungsmaßnahmen gewährleisten muß. (IAB2)
In: Recht, Demokratie und Kapitalismus: Aktualität und Probleme der Theorie Franz L. Neumanns, S. 97-109
Bei Franz Neumann findet der Autor viele Parallelen zu seinen eigenen Erfahrungen als hauptamtlicher Funktionär des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Was ihn an Neumanns Arbeiten zur Gewerkschaftsfrage interessiert, ist das Verhältnis des Intellektuellen zur politischen Praxis. Bestätigt sieht er hier die Gefahr der Idealisierung der politischen Organisation, in deren Dienste der Intellektuelle sich begibt, ebenso wie die Gefahr der Überbewertung der eigenen Rolle und die Gefahr eines eklektizistischen, rein instrumentalen Verhältnisses zur politischen Theorie. Trotz seines großen gewerkschaftlichen Engagements vor 1933 hat Neumann keine eigene Gewerkschaftstheorie entwickelt. In seinen Nachkriegsschriften kritisiert Neumann offen die gewerkschaftliche und sozialdemokratische Überbewertung der Ökonomie. Drei Illusionen seien aus dem Primat der Ökonomie erwachsen: Die falschen Hoffnungen, die die Arbeiterbewegung in die Sozialreform, in die Erziehung und in das Recht setzte und die sie davon abhielten, den politischen Kampf um die Demokratie zu führen. (KA)
In: Liberal: das Magazin für die Freiheit, Band 24, Heft 1, S. 55-65
ISSN: 0459-1992
In: Frankfurter Hefte: Zeitschrift für Kultur und Politik, Band 33, Heft 7, S. 22-31
ISSN: 0015-9999
Die Affäre um den Nachdruck des sogenannten "Buback-Nachrufes" im Frühsommer 1977 hat bis heute nichts an politischer Brisanz eingebüßt. Die Presse meldet nur noch Weniges über den Verlauf der Angelegenheit. Dies, obwohl keine Woche vergeht, in der nicht irgendeine Staatsanwaltschaft im Bundesgebiet Anklage erhebt, in der nicht irgendein Gericht in dieser Sache urteilt. Keines der Urteile, obgleich in derselben Sache gesprochen, gleicht dem anderen. Kein Rechtskundiger kann begründete Mutmaßungen über den weiteren Verlauf der Strafprozesse abgeben, keiner die Kriterien ermessen, an denen sich die Rechts-"findung" ausweisen wird. Und doch wird durch sie über zahlreiche Existenzen von Studenten, über die Veröffentlichungsmöglichkeiten von Verlagen, über die wissenschaftliche Äußerungsfreiheit vieler Beteiligter -und allgemein über die Freiheit des gesellschaftlichen Meinungsstreits und die politische Demokratie - entscheiden. Aus der "Mescalero-Affäre", dem Streit um Sinnhaftigkeit von Veröffentlichung und Nachdrucken des "Buback-Nachrufes", ist eine Justiz-Affäre geworden, die von der äußeren und inneren Verfassung der staatlichen Rechtspflege im Umgang mit gesellschaftlichen Kommunikationsfreiheiten - Meinungs-, Informations-, Presse-, Wissenschaftsfreiheit - handelt. (RR)
In: Arbeits- und Sozialrecht Band 153
In: Nomos eLibrary
In: Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
In: Nomos eLibrary
In: Politikwissenschaft
Konsens besteht heute darüber, dass Zeit (Zeitknappheit, Zeitsouveränität, gemeinsame Zeit, Muße) eine wichtiger werdende und durchaus gefährdete Komponente des menschlichen, gerade auch des familiären Alltags bildet. Die große Frage ist, wie Zeit der Lebensqualität gemäß gestaltet werden kann. Das Buch begründet und führt aus, warum den Kommunen bei familienbezogener Zeitpolitik zentrale Bedeutung zukommt. Sie können durch Zusammenfassung ihrer Dienstleistungen einerseits, Bürgernähe und Beteiligungsorientierung dieser Dienstleistungen andererseits zu mehr Zeitwohlstand beitragen. Dazu bedürfen sie des Erfahrungs- und Methodenwissens, das dieses Buch ausbreitet. Es rekurriert auch auf Erfahrungen in Italien und Frankreich, die Deutschland in Sachen lokaler Familienzeitpolitik weit voraus sind. Das Buch beruht auf einem Gutachten, das der Autor der Enquêtekommission zur Zukunft der Familienpolitik des nordrhein-westfälischen Landtags 2016 erstattet hat.
In: Revista internacional del trabajo, Band 141, Heft 4, S. 567-592
ISSN: 1564-9148
ResumenEl objetivo de este número monográfico es enriquecer el debate sobre la nueva regulación («rerregulación») del derecho individual del trabajo, aplicando el concepto de segmentación legal desde una perspectiva mundial y distinguiendo tres funciones de la legislación laboral: estandarización, constitución de privilegios e igualación. En este artículo introductorio se utiliza una nueva base de datos creada por los autores, que permite agrupar los países según una tipología de segmentación legal. Además de abordar las cuestiones metodológicas, se exponen las conclusiones preliminares, contrastándolas con los estudios regionales y temáticos de este monográfico, que proponen políticas destinadas a crear y aplicar normas protectoras inclusivas para todos los trabajadores.
In: Revista internacional del trabajo, Band 141, Heft 4, S. 701-724
ISSN: 1564-9148
ResumenAl configurar la relación de trabajo a nivel internacional, la OIT reprodujo inicialmente la narrativa normativa occidental de la relación de trabajo típica. Cuando el Sur global y las mujeres ganaron voz, una narrativa igualitaria alternativa se opuso a la hegemonía de la relación de trabajo típica y generó una estratificación de narrativas. Desde el institucionalismo histórico y la teoría de la estructuración, los autores observan la trayectoria de estas narrativas y tratan de explicarlas por la evolución de la composición de la OIT y de la representación femenina en la Conferencia Internacional del Trabajo. De ello extraen una serie de conclusiones jurídico‐políticas.