Innerparteiliche Demokratie und politische Willensbildung
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 19, Heft 49, S. 28-38
ISSN: 0479-611X
16091 Ergebnisse
Sortierung:
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 19, Heft 49, S. 28-38
ISSN: 0479-611X
In: Politische Willensbildung und Interessenvermittlung: Verhandlungen der Fachtagung der DVPW vom 11.-13. Oktober 1983 in Mannheim, S. 290-299
Es wird gezeigt, wie sich die "Arbeitseinheiten" von Parlament und Fraktionen gegenseitig beeinflussen. Die deskriptive Analyse führt zu folgendem Resultat: "Die Willensbildung in den Fraktionen formt viele personalpolitischen, verfahrensmäßigen oder sachorientierten Entscheidungen des Bundestages vor. Der Einfluß der Fraktionen wird durch die Tendenz zu einmütigen parlamentarischen Entscheidungen gefördert. Die Vorbereitung der Beschlüsse der Bundestagsgremien durch die Fraktionen erfolgt aber nicht nur im unmittelbaren Kontakt der zugeordneten Arbeitseinheiten, sondern auch im Vorfeld der offiziellen Parlamentsberatungen durch die Mitwirkung der Fraktionen an der Willensbildung anderer Entscheidungsträger wie Regierungen von Bund und Ländern oder Parteien, die ihrerseits Vorlagen für den Bundestag ausarbeiten." (HA2)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 33, Heft 11, S. 27-39
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Das deutsche Parlament, S. 133-190
Dem Deutschen Bundestag kommt eine zentrale Stellung im Verfassungssystem der alten Bundesrepublik wie auch seit dem 3. Oktober 1990 im vereinigten Deutschland zu. Dies gilt trotz vielfältiger gesellschaftlicher, technologischer und politischer Wandlungsprozesse bis hin zur europäischen Integration, mit denen die Anforderungen an die Gestaltungsfähigkeit von Parlament und Regierung gestiegen sind. Zudem haben sich die Forderungen nach mehr Transparenz der staatlich-politischen Willensbildung und deren kommunikative Rückbindung an die Basis der Parteien und Wähler erhöht. Seit dem Umzug von Bonn in die neue Bundeshauptstadt Berlin im Jahre 1999 arbeiten die Bundestagsabgeordneten in einem neuen Umfeld. Im vorliegenden Beitrag wird der Deutsche Bundestag anhand folgender Aspekte ausführlich vorgestellt: (1) Die Abgeordneten, (2) Struktur und Willensbildung der Fraktionen, (3) Organisation und Willensbildung des Bundestages, (4) Funktionen des Bundestages, (5) Parlaments- und Verfassungsreform. (ICI2)
In: Parteien in der Krise: das Parteiensystem in der Bundesrepublik und der Aufstand des Bürgerwillens, S. 126-134
Der Verfasser setzt sich mit dem Art. 21 des Grundgesetzes auseinander, in dem es heißt, "die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit". Es wird untersucht inwieweit die Umsetzung dieses Artikels seitens der Parteien bisher erfolgt ist und wie die Position des Wählers dabei berücksichtigt wird. Im Ergebnis wird u. a. festgestellt, daß das deutsche Parteien- und Regierungssystem hervorragend geeignet war und ist, Gruppenkonflikte und Verteilungskämpfe zu dämpfen und zu schlichten. Tiefgreifende Wertkonflikte und meinungspolarisierende Richtungsentscheidungen von historischer Tragweite sind auf der Basis dieses Systems jedoch kaum zu erwarten. Nur wenn das Parteienmonopol in der Willensbildung nicht alle freien, spontanen Regungen im Ansatz unterdrückt, nur wenn auch den plebiszitären Kräften und Bewegungen innerhalb und außerhalb der Verbände und Parteien ausreichend Spielraum bleibt, kann die Repräsentativverfassung auch in kritischen Zeiten ihre Vorzüge entfalten. (TR)
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Band 47, Heft 3, S. 311-322
ISSN: 0016-5875
Es wurden insgesamt 30 Bundestagsabgeordnete der FPD, der GRÜNEN und der PDS in durchschnittlich einstündigen Interviews über ihre Erfahrungen in der innerfraktionellen Willensbildung befragt. Mehrheitlich vetraten die Befragten die Position, daß sich der Prozeß der Willensbildung in kleinen Fraktionen deutlich transparenter gestalte als bei großen Fraktionen. Zwar spielen Abstimmungsprozesse zwischen Experten und den entsprechenden Arbeitskreisen der Fraktion eine wichtige Rolle, letztendlich ist die Fraktionsversammlung aber das entscheidende Organ und dies ist bei kleinen Fraktionen so übersichtlich, daß auch der einzelne sich an den Beratungen beteiligen kann. Ebenso wird die abweichende Abstimmung eines Parlamantariers eher toleriert, sofern er nachvollziehbare Gründe darlegen kann. Bei Loyalitätskonflikten zwischen dem einzelnen Parlamentarier und seiner Fraktion ist die Rolle der Fraktionsführung kaum zu überschätzen. Ob sie die Geschlossenheit der Fraktion erfolgreich sichern kann, hängt stark von ihrer Führungsqualifikation ab. Toleranz bei abweichendem Stimmverhalten kann durchaus auch die Loyalität des einzelnen zur Fraktion stärken. (prk)
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 30, Heft 2, S. 591-592
ISSN: 0340-1758
In: Schriften zum Umweltrecht Band 48
Die frühe Umweltpolitik war gerade keine "Bewegungs-", sondern eine ministerialbürokrativ-technokratische Elitenpolitik der Bundesregierung, die das Thema "Umweltschutz" seit Ende 1969 / Anfang 1970 besetzt und durch erfolgreiche Lenkungsstrategien zum Gegenstand öffentlicher Meinung und gesellschaftlichen Bewußtseins gemacht hat. So lautet die Grundthese, die in einem ersten, zeitgeschichtlichen Schritt dieser Untersuchung verifiziert wird. Inzwischen ist eine ganze Typologie der Umweltinformation aufzuzeigen. Verfassungsrechtliche Brisanz erhält die Entwicklung zum Meinung machenden, edukatorischen Aufklärungsstaat vor dem Hintergrund des im Hauptteil dieser Arbeit entwickelten Verfassungsgebots der Willensbildung "von unten nach oben". Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit amtlicher Öffentlichkeitsarbeit sei "nicht mehr in Zweifel zu ziehen" (Schürmann 1992). Apodiktische Behauptungen wie diese provozieren Rückfragen: Erlaubt das Demokratieprinzip eine über die Verhaltenssteuerung hinausgehende staatliche Steuerung kollektiver Bewußtseinsinhalte, also die Lenkung der öffentlichen Meinung durch sog. "Staatskommunikation"? Gibt es einen "demokratischen Goebbels"? Oder ist die im Grundgesetz formulierte demokratische Kommunikationsordnung so zu verstehen, daß der Prozeß der öffentlichen Meinungsbildung von jeglicher Form staatlicher Beeinflussung frei zu halten ist? Hat es Sinn, daß der Staat das Vertrauen seiner Bürger, also die Voraussetzung, von der er lebt, selbst künstlich zu garantieren sucht, oder belügt er sich damit nur selbst? Schafft der Staat durch geistige Betreuung den engagierten Aktivbürger oder einen passiven Lethargiker? Darf der Staat nicht nur Rechtsgehorsam verlangen, sondern darüber hinaus auch für eine bestimmte Umweltmoral werben? -- Diesen Fragen geht die vorliegende Untersuchung nach.
Obwohl die Verfassungsrechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende politische Rolle spielt, ist bislang weitgehend unbekannt, wie sich der interne Willensbildungs- und Entscheidungsprozess des BVerfG gestaltet. Auf der Basis von Interviews mit insgesamt 30 aktiven und ehemaligen Richtern kann dieser nun detailliert skizziert und die unterschiedlichen Einflussfaktoren auf das Entscheidungsergebnis offengelegt werden. Ausschlaggebend für die Güte der Karlsruher Rechtsprechung ist die absolute Vertraulichkeit der senatsinternen Beratungen. Allerdings macht das BVerfG mitunter auch einzelne Aspekte der Beratungen bewusst öffentlich, um die Akzeptanz seiner Judikate zu erhöhen.
Obwohl die Verfassungsrechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende politische Rolle spielt, ist bislang weitgehend unbekannt, wie sich der interne Willensbildungs- und Entscheidungsprozess des BVerfG gestaltet. Auf der Basis von Interviews mit insgesamt 30 aktiven und ehemaligen Richtern kann dieser nun detailliert skizziert und die unterschiedlichen Einflussfaktoren auf das Entscheidungsergebnis offengelegt werden. Ausschlaggebend für die Güte der Karlsruher Rechtsprechung ist die absolute Vertraulichkeit der senatsinternen Beratungen. Allerdings macht das BVerfG mitunter auch einzelne Aspekte der Beratungen bewusst öffentlich, um die Akzeptanz seiner Judikate zu erhöhen.
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00045803-6
Paul Natorp. Besorgt von Richard Pippert ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 76.13734
BASE
In: Kommunale Demokratie