"Schmidt diskutiert in seinem Beitrag die Zusammensetzung der Schlesier im Berliner Revolutionsparlament, geht dabei auf ihren Werdegang, ihre Wahl, und vor allem auf ihren Beitrag zum Berliner Revolutionsparlament ein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist ihre Rolle in den parlamentarischen Kämpfen um die gesetzliche Fixierung der Errungenschaften aus der Märzrevolution in einer Verfassung, die eine politische und soziale Neugestaltung der Gesellschaft bedeutete. So erwarteten die Wähler eine Abschaffung des Feudalismus, die Schaffung einer freien demokratischen Gesellschaft und besonders die ländliche Bevölkerung eine Umgestaltung der Agrarverhältnisse. Dementsprechend wählten sie ihre Vertreter für das Revolutionsparlament. Die linksdominierte schlesische Landsmannschaft war einer der Hauptinitiatoren und -verfechter demokratischer Anträge und Entscheidungen, wie Schmidt im Anschluss anhand von entscheidenden Beschlüssen belegt. Des weiteren geht er auf die Rolle der Schlesier beim Widerstand gegen den reaktionären Staat sowie auf den Beschluss der Versammlung zum landesweiten Steuerboykott als Kampfmittel ein. Sein Beitrag endet mit einer Beschreibung der gerichtlichen Verfolgung der Demokraten, nachdem die Krone die Konstituante im Dezember 1848 aufgelöst hatte. Mit dem Beitrag würdigt er die Verdienste der Mehrheit der schlesischen Parlamentarier bei ihrem Versuch, in Deutschland eine Demokratie zu installieren." (Autorenreferat)
Gut einen Monat nach der Märzrevolution, am 20. April 1848, wurde in Berlin ein junger Mann verhaftet. Der junge Mann - sein Name war Gustav Adolf Sehlöffel und er war zu diesem Zeitpunkt ein 19jähriger Student - hatte es damals vor allem als Herausgeber und alleiniger Redakteur einer in hoher Auflage vertriebenen Zeitschrift in der preußischen Hauptstadt zu erheblicher Popularität gebracht. In der zweiten Nummer dieser wie ein Flugblatt vertriebenen Zeitschrift - nach dem Vorbild von Jean-Paul Marats »Ami du Peuple« - Der Volksfreund genannt, hatte Sehlöffel sein politisches Programm zu Papier gebracht, die radikale Version eines Menschenrechts- bzw. Grundrechtekatalogs: »Alle Bürger im Staate sind gleich, Adel und Titel aufgehoben. Weder Glaubensbekenntnis noch Besitz bewirken einen Unterschied der Rechte«, lautete der erste Artikel des Programms. In den folgenden Artikeln verlangte Sehlöffel darüber hinaus die »Aufhebung aller [noch bestehenden] Feudallasten ohne Entschädigung«, uneingeschränkte Presse-, Rede- und Lehrfreiheit, die vollständige Trennung der Kirche vom Staat, die »Einsetzung eines Arbeiterministeriums« sowie eine Gesetzgebung, die »einzig und allein in den Händen des Volkes« ruhe.
Ausgangspunkt des Beitrags ist der Konflikt zwischen Mensch und Maschine, der so alt ist wie die Menschheit selbst. Ausgehend davon, daß sich die Konfliktlösungsstrategien im Verhältnis Mensch und Maschine aus einer archaischen Gewaltförmigkeit in eine geordnete Verhandlungspolitik verwandelt haben, wird gezeigt, daß heute dieser Konflikt in Manteltarifverhandlungen und in Forderungen nach Einführung einer Maschinensteuer bzw. eines Wertschöpfungsbeitrags mündet. Als sozialhistorisches Beispiel für diesen Prozeß wird die Entwicklung in England beschrieben. Daß es unterschiedliche Interessen und Koalitionen gegenüber der Frage gab, ob und wie arbeits(kraft)sparende Maschinen einzusetzen sind, wird an zwei Beispielen aus Deutschland verdeutlicht: dem Maschinensturm deutscher Fabrikanten und dem Maschinensturm deutscher Arbeiter in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Auswirkungen der 1848er Revolution und das Mensch-Maschine-Verhältnis werden untersucht. Die mit dem Stichwort "Veredelung der Arbeiter" bezeichnete differenziertere Argumentation des Konkurrenzkampfes zwischen Mensch und Maschine verdeutlicht die Entwicklung bzw. die sich verändernde Beziehung des Menschen zur Maschine. Die Forderung nach Besteuerung der Maschinen wird in ihrem Entstehungszusammenhang erläutert und diskutiert. In einem Exkurs wird die Situation vor der Märzrevolution mit der heutigen krisenhaften Situation strukturell verglichen. (RW)
Cover -- Titel -- Impressum -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur (zugleich eine Anregung zum Nachschlagen) -- Abkürzungsverzeichnis -- Teil 1: Einführung, Verfassungsgeschichte -- A. Einführung: Staatsrecht und Verfassungsrecht -- I. Der Staat -- II. Der Begriff des Staatsrechts -- III. Was ist eine Verfassung? -- IV. Was ist Verfassungsrecht? -- V. Die Bearbeitung verfassungsrechtlicher Fälle -- B. Deutsche Verfassungsgeschichte im Überblick -- I. Rheinbund und Deutscher Bund, Konstitutionalismus -- II. Märzrevolution und Paulskirchenversammlung (1848/49) -- III. Norddeutscher Bund und Deutsches Kaiserreich -- IV. Die Weimarer Republik -- V. Das "Dritte Reich" -- VI. Die Besatzungszeit (1945-49) -- VII. Die Entstehung des Grundgesetzes (1948/49) -- Übungsfragen zu Teil 1 -- Teil 2: Die Staatsstrukturprinzipien -- A. Das Republikprinzip -- B. Das Demokratieprinzip -- I. Was ist Demokratie? -- II. Grundtypen der Demokratie -- III. Die Verwirklichung des Demokratieprinzips im Grundgesetz -- IV. Das Demokratieprinzip und die Europäische Integration -- C. Das Rechtsstaatsprinzip -- I. Die Gewaltenteilung -- II. Die Rechtsgebundenheit der Staatsorgane -- III. Die Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG und der allgemeine Justizgewährleistungsanspruch -- IV. Weitere Grundsätze für Gerichtsverfahren -- V. Rechtssicherheit -- VI. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Übermaßverbot) -- D. Das Bundesstaatsprinzip -- I. Deutschland als Bundesstaat -- II. Das Homogenitätsprinzip -- III. Der Bundesstaat im Mehrebenensystem -- IV. Die Grundzüge der bundesstaatlichen Kompetenzordnung -- V. Im Einzelnen: Die Gesetzgebungskompetenzen -- VI. Im Einzelnen: Die Ausführung der Bundesgesetze (Verwaltungskompetenzen).
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
An einem Novemberabend des Jahres 1837 umstellten zwei Bataillone preußischer Infanterie das Palais des Erzbischofs von Köln, Clemens August Droste zu Vischering. Als der nicht auf die Aufforderung der preußischen Regierung einging, seine Diözese freiwillig zu verlassen, wurde er eine Stunde später in einer Kutsche nach Minden verfrachtet, wo er von da an unter Hausarrest stand. Die deutsche Presse- und Verlagslandschaft reagierte auf die skandalöse Verhaftung des Kölner Erzbischofs mit einer wahren Publikationslawine: Zahllose polemische Essays und Pamphlete widmeten sich dem 'Kölner Ereignis' und bezogen Stellung zu den beteiligten Parteien. Unter den Verfassern solcher Kommentare verdient Karl Gutzkow besondere Aufmerksamkeit, da er sich in so unterschiedlichen Formen mit dem Kölner Kirchenstreit befasst hat wie kaum ein anderer Zeitgenosse: Er verarbeitete das Geschehen nicht nur in einer eigenständig erschienenen Streitschrift und einer Reihe von Zeitschriftenartikeln, sondern griff es fast zwei Jahrzehnte später in einem ganz anderen literarischen Zusammenhang erneut auf: in seinem neunbändigen Roman "Der Zauberer von Rom" (1858-1861), den er in der zweiten Hälfte der 1850er Jahre zu Papier brachte. Ein Vergleich dieses Romans mit Gutzkows älteren Schriften zum Kirchenstreit verspricht deshalb Aufschluss darüber, wie einer der einflussreichsten zeitgenössischen Autoren je zehn Jahre vor und nach der Märzrevolution das Verhältnis von Religion, Kirche, Staat und Geschichte konzipiert. Dass Gutzkow bestimmte Sachverhalte im komplexen Gefüge des Erzähltextes anders darstellt als in den erheblich kürzeren Streitschriften, ist dabei nicht ausschließlich dem Wechsel in eine andere Gattung geschuldet, sondern lässt auch einen Wandel der Funktion religiöser Diskurse in seinem Werk erkennen.
In den 1840er-Jahren nehmen die Autorinnen des Vormärz zunehmend gesellschaftliche, politische und ökonomische Themen aus der von Umbrüchen geprägten Gegenwart in ihre literarischen Werke auf – allen voran das Phänomen der Massenverelendung, das das öffentliche Leben zwischen dem Schlesischen Weberaufstand (1844) und der Märzrevolution (1848) dominiert. Dabei schreiben die Autorinnen nicht nur über ein zeitgeschichtliches Thema, sondern auch gegen zugewiesene Begrenzungen und Beschränkungen an, denn sie sind einer zweifachen Marginalisierung ausgesetzt: Zum einen aufgrund ihres Geschlechts, und zum anderen aufgrund des Erzählgegenstandes. So haftet sowohl den Werken von Frauen als auch der Literatur über den Pauperismus der Verdacht der Minderwertigkeit an, und zwar aus demselben Grund: aus einer angeblich zu großen Nähe zum ,Leben', sei es aufgrund von traditioneller Geschlechterontologie oder aufgrund von allzu ,ungefilterter' Darstellung der Wirklichkeit in der Kunst. Als Antwort auf die auferlegten Begrenzungen entwickeln die drei untersuchten Autorinnen jeweils individuelle Modelle des Erzählens über das Elend. Für Louise Aston dient das Sujet des Liebesromans in Aus dem Leben einer Frau (1847) als ein ,Schafspelz', um brisante politische Theorien über den Pauperismus unter die Leserinnen zu bringen. Auch werden im Roman die Parallelen zwischen der Lage der Frauen und der Lage der Arbeiterschaft vorgeführt, da in der frühindustriellen Vormärz-Gesellschaft mit beiden wie mit Ware gehandelt werde. Louise Ottos Schloß und Fabrik (1846) ist ein Gesellschaftsroman, in dem sämtliche Lösungsszenarien für das Elend präsentiert, diskutiert oder in Szene gesetzt werden. Der Text ermöglicht insbesondere den Leserinnen, die zur damaligen Zeit von höherer Ausbildung und der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen waren, "spielend [zu] lernen", d. h. in der Sphäre der Phantasie Wissen über die Not zu sammeln, Denkweisen zu erproben oder sich in ein Leben in Armut einzufühlen. Bettina von Arnims Armenbuch (1844) ...
Die revolutionären Ereignisse in den europäischen Hauptstädten Anfang 1848 besiegelten das Schicksal der Ancien régimes. Dies gilt mit Einschränkungen bereits für das Vorspiel der europäischen Revolution von 1848/49, den kurzen Schweizer Bürgerkrieg, der als Sonderbundkrieg in die Geschichte einging: Mit dem Einmarsch der Truppen der Schweizer Mehrheitskantone am 24. November 1847 in Luzem, der neben Zürich und Bern dritten Schweizer Hauptstadt, im Krisenjahr politisches Zentrum der separierten sieben konservativ-'jesuitischen' Minderheitskantone, fand der Sonderbundkrieg faktisch sein Ende. Uneingeschränkt gilt dies für den italienischen Auftakt der europäischen Revolution sowie die Februar- und Märzrevolutionen: Der Aufstand in der sizilianischen (Provinz-)Hauptstadt Palermo Mitte Januar und Massendemonstrationen in Neapel Ende Januar 1848 zwangen den König beider Sizilien, Ferdinand II., eine Verfassung zu gewähren und damit vorübergehend den Übergang zu einer konstitutionellen Monarchie zu vollziehen. Nach Kämpfen am 22. und 23. Februar in Paris wurde am 24. Februar der Bürgerkönig Louis Philippe aus der französischen Hauptstadt vertrieben und Frankreich zur Republik erklärt. Die Ereignisse in Wien am 13. und 14. März und die Barrikadenkämpfe vom 18. März in Berlin machten aus den beiden deutschen Hegemonialmächten konstitutionelle Monarchien. Am 15. März begann mit großen Demonstrationen und der Konstituierung eines ,Komités der öffentlichen Sicherheit' in Buda-Pest - friedlich - die erste Phase der ungarischen Revolution. Der Mailändische Aufstand vom 18. bis 22. März und die Revolution in Venedig am 22. März hatten zur Folge, daß ganz Norditalien vorübergehend die Herrschaft der Habsburger abschütteln konnte.