Gemeinden und Rechnungshofkontrolle
Immer häufiger werden Ungereimtheiten in den öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten insbesondere auf Gemeindeebene bekannt und das Vertrauen der Bürger und Wähler in die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel sinkt zunehmend. Daher und aus vielen weiteren Gründen ist es unabdingbar, einen effektiven Kontrollmechanismus einzuführen. Dieser Kontrollmechanismus ist nicht nur dazu da, Fehler aufzuzeigen und Sanktionen möglich zu machen, sondern soll auch eine abschreckende Wirkung haben.Auf Bundesebene ist der Rechnungshof eingerichtet, auf Landesebene die Landesrechnungshöfe und viele Städte haben eigene städtische Kontrollämter. Weiters werden die Gemeinden noch durch die Gemeindeaufsicht kontrolliert und intern durch den Prüfungsausschuss überprüft. Der Rechnungshof ist für Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern kontrollbefugt. Prüfungen von Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern sind dem Rechnungshof nur möglich, wenn ein dementsprechend lautender Prüfungsauftrag der LReg gestellt wird. Alle Gemeinden können ebenso in der Steiermark, in Salzburg, in Oberösterreich und in Burgenland, teilweise jedoch nur unter gewissen Umständen, vom Landesrechnungshof geprüft werden.In der Steiermark können Gemeinden nur unter der Prämisse geprüft werden, dass diese Förderungen erhalten haben und sich das Land eine Kontrolle vorbehalten hat. In Salzburg ist der Landesrechnungshof jederzeit befugt die Gebarung der Gemeinden zu überprüfen. Die Landesrechnungshöfe von Oberösterreich und Burgenland sind mit der Erstellung von Gutachten betraut. Der Landes-Rechnungshof im Burgenland kann dabei nur aufgrund eines Gutachtensauftrages der LReg tätig werden. Die Prüfungen der Stadtrechnungshöfe überschneiden sich ebenfalls mit jenen des Rechnungshofes und jenen der Landesrechnungshöfe. Der Stadtrechnungshof ist ein städtisches Kontrollamt und ständig damit beschäftigt, die wirtschaftliche Tätigkeit der Städte zu kontrollieren. ; Inconsistencies in claims subject to public law, especially at local government level, are getting more and more considerable and the citizens and voters are losing their trust in the duly use of public funds. This is one of the many reasons why it is indispensable to have an effective control mechanism, not only to point mistakes and to assure sanctions but also to have a preventive effect.The ?Rechnungshof? is set up at federal level, the ?Landesrechnugnshöfe? at regional state level and many cities have a municipal ?Kontrollamt?. Additionally responsible is the ?Gemeindeaufsicht? which controls the community and the ?Prüfungsausschuss? which has to monitor internally.The ?Rechnungshof? is authorized to control communities with more than 20.000 inhabitants. In case of an instruction of the ?Landesregierung?, it is possible to control communities with less than 20.000 inhabitants. In Styria, in Salzburg, in Upper Austria and in Burgenland is the ?Landesrechnungshof? in special circumstances authorized to control all communities. In Styria communities can be controlled when they got financial aid from a regional state in the case that this regional state has reserved the right to control. In Salzburg it is possible to control all communities. The ?Landesrechnungshöfe? of Upper Austria and Burgenland are entrusted with the compilation of expertise. The controls of the ?Stadtrechnungshöfe? also overlap with the controls of the ?Rechnungshof? or the ?Landesrechnungshöfe?. The ?Stadtrechnungshof? controls permanently the economic activity of the city. ; vorgelegt von: Désirée Walter ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2010 ; (VLID)211667