Nationale Normenkontrolle und unionsrechtliches Vorabentscheidungsverfahren: in welchem Verhältnis stehen sie zueinander?
In: Europarecht, Band 58, Heft 3, S. 225-237
Mit Rücksicht darauf, dass der nationale Richter vor die Wahl gestellt werden kann, sich für eine Vorlage entweder an das eigene (innerstaatliche) Verfassungsgericht oder an den EuGH zu entscheiden oder sogar sich an beide Gerichte zu wenden, untersucht der Beitrag, wie er sich zu verhalten hat. Die Frage ist nicht ohne praktische Relevanz, weil gerade – aber nicht allein – bei der Anwendung von Grundrechten es sehr wohl vorkommen kann, dass bei einer Rechtsstreitigkeit mit unionsrechtlichem Einschlag die Voraussetzungen für beide Verfahren gleichzeitig erfüllt sein werden. Auf der Grundlage der deutschen und der französischen Rechtsordnung wird insbesondere der Frage nachgegangen, nach welchen Kriterien der nationale Richter seine Entscheidung treffen muss, damit beide Vorlagen ihre Bedeutung bewahren.