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Mehr Demokratie durch Volksabstimmung/Volksbefragung/Volksbegehren?
In: Österreichisches Jahrbuch für Politik: eine Publikation der Politischen Akademie der Österreichischen Volkspartei
ISSN: 0170-0847
Berlin: Volksbegehren fordert Senat heraus
In: Marx21: Magazin für internationalen Sozialismus, Heft 18, S. 10-13
ISSN: 1865-2557
Kassatorische Volksbegehren als plebiszitäre Abwehrrechte zur Gefahrenprävention?
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 42, Heft 4, S. 194-201
ISSN: 2366-6757
Mehr Demokratie durch Volksabstimmung/Volksbefragung/Volksbegehren?
In: Österreichisches Jahrbuch für Politik: eine Publikation der Politischen Akademie der Österreichischen Volkspartei
ISSN: 0170-0847
Bürgerbeteiligung 3.0: zwischen Volksbegehren und Occupy-Bewegung
In: Politische Ökologie 29. Jahrgang, 127 (Dezember 2011)
"Volksbegehren G 9": Volksbegehren über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vom 14. Juni bis 27. Juni 2005
In: Statistische Berichte
In: B 2005,1
Mehr direkte Demokratie?: Volksbegehren und Volksentscheid im internationalen Vergleich
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1987, Heft B 42, S. 17-30
ISSN: 0479-611X
"Auf kommunaler und auf Landesebene wird immer wieder versucht, über Volksbegehren und Volksentscheid Einfluß auf den politischen Entscheidungsprozeß zu nehmen. Dabei wird offensichtlich, daß es sich um eine demokratie-theoretische und staatsrechtlich brisante Frage handelt. In der Bundesrepublik Deutschland haben die Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus die Skepsis der 'Verfassungsväter' und der Kommission zur Parlamentsreform plebiszitären Elementen gegenüber begründet. Nach einer Klärung der Begrifflichkeit und der Erörterung von Bewertungskriterien wird die Referendumspraxis in europäischen Demokratien und den USA untersucht. Aus der vergleichenden Analyse geht hervor, daß generalisierende Aussagen nur schwer vorzunehmen sind und gängige Argumentationen einer differenzierten Betrachtungsweise gegenübergestellt werden müssen. Der Befund des Vergleichs zeigt, daß die bundesdeutsche Demokratie sich durch eine ausgeprägte Referendums-Abstinenz auszeichnet. Die sozialintegrativen und konsensfördernden Momente, wie sie sich durch die Institution von Volksbegehren und Volksentscheid für politische Systeme ergeben können, bleiben damit ausgeklammert. Dies gilt auch für die dem Demokratisierungsprozeß immanenten Aspekte der Partizipation und Machtkontrolle. Schließlich wird anhand sozialwissenschaftlicher Ansätze der Parlamentarismuskritik der Frage nachgegangen, ob grundlegende politische Innovationen - jenseits von Parteineugründungen und den Aktivitäten neuer sozialer Bewegungen - nicht durch eine plebiszitäre Erweiterung des Grundgesetzes leichter erfolgen könnten." (Autorenreferat)
Grundbucheinsicht für Politiker wegen eines Volksbegehrens zur Enteignung von Immobiliengesellschaften
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 74, Heft 11, S. 667-669
ISSN: 2194-4202
Privatisierung städtischen Wohnungsbaus: Ratsmehrheit unterdrückt Volksbegehren
In: Politische Berichte: Zeitschrift für linke Politik, Band 23, Heft 1-2, S. 13-15
Unzulässigkeit einer Unterschriftensammlung für das KiTa-Volksbegehren im Zusammenhang mit der Europawahl
In: NST-Nachrichten, Band 27, Heft 8-9, S. 272-273
ISSN: 1434-0372, 1615-0511