Aufsatz zur Familienpolitik unter besonderer Berücksichtigung der familiären Unterhaltspflichten. Dargestellt werden sowohl die gegenwärtigen sozialpolitischen Vorstellungen und gesetzlichen Regelungen als auch die traditionellen Ursprünge im Koran, um das Verhältnis zwischen Tradition und Moderne zu verdeutlichen. (DÜI-Fry)
Der Autor erläutert zunächst die Begriffe "Eigentum" und "Eigentumsbildung". Er legt dar, daß die Eigentumsbildung der Familie verhindert wird, durch die Nichtanerkennung und Nichtanrechnung der generativen Leistungen der Familie als sozialer Beitragsleistung. Er fordert einen schichtenspezifischen Familienlastenausgleich für die mit Unterhaltspflicht für Kinder belasteten Familien.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der historischen Entwicklung der Unterhaltsansprüche vom Römischen Recht bis zum geltenden Recht. Einleitend stelle ich zunächst die Familienstruktur im Römischen Recht dar. Es folgt eine Darstellung der einzelnen historischen Epochen des Römischen Rechts, wo ich die Frage kläre, ob nach der jeweiligen Gesetzeslage ein Unterhaltsanspruch zwischen Ehegatten besteht und auf welche Art und Weise der zu leistende Unterhalt zu entrichten war. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man im Römischen Recht eine allgemeine persönliche Rechtspflicht zum Unterhalt zwischen Ehegatten nicht findet. Es folgt eine Betrachtung des Unterhaltsanspruchs in der Zeit der Nachklassik bis hin zur Zeit des Kaisers Justinian. Es lässt sich erkennen, dass auch in der nachklassischen und justinianischen Zeit noch keine gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten bestand. Im Weiteren gehe ich in dieser Arbeit auf die Entwicklungen in Bayern, Preußen und in Österreich ein und nach ausführlicher Betrachtung der naturrechtlichen Kodifikationen werde ich die historische Entwicklung in Österreich bis zum derzeit geltenden Recht in Bezug auf den Unterhaltsanspruch zwischen Ehegatten beschreiben. Das bedeutet, es werden die Vorläufer des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs detailliert erläutert und die Entwicklung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs von 1811 bis zur heutigen geltenden Rechtslage dargestellt. ; This work deals with the historical development of the maintenance claims from the Roman law up to the existing law. By way of introduction I represent first the family structure in the Roman law. The following is a representation of the individual historical epochs of the Roman law, where I clarify the question of whether there is a claim for maintenance between spouses according to the respective legislation and in which way the maintenance to be done was to be paid. In summary it can be said that one does not find a general personal legal duty in the Roman law to the maintenance between spouses. A consideration of the maintenance claim follows in the time of the postclassical period up to the time of the emperor Justinian. It can be recognized that even in the postclassical and Justinian's time still no mutual obligation to pay maintenance of the spouses existed. Subsequently I come in this work on the developments in Bavaria, I will describe Prussia and in Austria and after detailed consideration of the natural law codifications, the historical development in Austria up to the right applying currently concerning the maintenance claim between spouses. This means it will be the precursor of the general civil code explained in detail and the development of the general civil code of 1811 to today's current legal situation is shown. ; ein gereicht von Katharina Reiterer ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2014 ; (VLID)242366
Eingeführte Reihe. Aktualisierte Neuauflage des Ratgebers zum Unterhalt nach Scheidung (zuletzt BA 7/08). Aufbau und Umfang des Buches haben sich nicht geändert. Der Vergleich zwischen alten und neuen Vorschriften entfällt jetzt. Weiterhin empfehlenswert, neben aktuellen Ratgebern zum Scheidungsrecht. (1)
Das Familienrecht regelt den Unterhaltsbedarf für minder- und volljährige Kinder, für Ehegatten vor und nach der Scheidung, für Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes sowie bei eingetragenen Lebenspartnerschaft. (...) Erläutert werden außer den Rechtsansprüchen auch deren Durchsetzung vor Gericht, die steuerliche Behandlung und evtl. Leistungen des Sozialamts. Im Anhang Unterhaltsrichtlinien und -tabellen (...). Mit bekannt übersichtlich gestaltetem Layout, Musterbriefen und -formulierungen. (1) (aus der id-Rez. der 1. Auflage 2002). "Der Ratgeber hilft, die eigenen Rechte durchzusetzen und sorgt für Durchblick - natürlich schon mit dem neuen Unterhaltsrecht." (Verlagswerbung zur Neuauflage))