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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B8-9, S. 32-42
ISSN: 0479-611X
In: Der soziale Wohnungsbau im Bundesgebiet 6
Die folgende Datenkompilation gibt einen Überblick über die Entwicklung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung des Wohnungsbaus durch die öffentliche Hand hat zum Ziel, einem durch Gesetz bestimmten Personenkreis Wohnraum zu tragbaren Kosten zur Verfügung zu stellen. Die gesetzliche Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland war lange Jahre das II. Wohnungsbaugesetz, das als Ziel formulierte, Wohnungen zu schaffen, die nach Größe, Ausstattung Miete oder Belastung für breite Schichten der Bevölkerung bestimmt und geeignet sind. (nach § 1 II. WoBauG). Neben der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum wurde bereits nach dem II. WoBauG außerdem der Erwerb von selbstgenutzten Immobilieneigentum für einen breiten Bevölkerungskreis ermöglicht. Durch unterschiedliche Formen von Subventionen (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung) werden die Mieten unter die Kostenmiete gesenkt und dadurch für die berechtigten unteren Einkommensgruppen geöffnet (direkte Bezuschussung der zu errichtenden Gebäude bzw. Wohnungen: objektbezogene Beihilfen bzw. Objektförderung). Dieses Gesetz wurde am 13. September 2001 abgelöst durch das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts. Es enthält das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnungsraumförderungsgesetz - WoFG). Es regelt den Wohnungsbau und andere Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten mit Mietwohnungen, einschl. Genossenschaftlichem Wohnraum und die Bildung von selbst genutztem Immobilieneigentum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Neben der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum soll außerdem der Erwerb von selbstgenutztem Immobilieneigentum für einen breiten Bevölkerungskreis ermöglicht werden. Der soziale oder öffentliche Wohnungsbau in 'Deutschland stellt eine staatliche Transferleistung dar. Daneben war der soziale Wohnungsbau bis in die 90er Jahre mit seinen umfassenden öffentlichen Investitionen ein wichtiges Element der staatlichen Wirtschaftsbeeinflussung und der Städtebaupolitik. Dieser frühere Soziale Wohnungsbau wurde im Jahr 2001 durch ein Wohnungspolitisches Förderinstrumentarium des Bundes und der Länder abgelöst, das aus mehreren Handlungsebenen besteht: Soziale Wohnraumförderung, Wohngeld, Eigentumsförderung, Bausparförderung, Wohnungsbauprämie, Altersvermögensgesetz Wohnwirtschaftliche Förderprogramme der KfW-Förderbank, "Initiative kostengünstig und qualitätsbewusst bauen".
Die Statistik der Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau erstreckt sich auf Bauvorhaben von Wohnraum, die mit Mitteln der öffentlichen Haushalte im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden. Außerdem wird der Erwerb vorhandener Wohneinheiten erfasst, soweit er mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wird. Wichtige Nachweisungen der Bewilligungsstatistik waren bis 1999: (1) Geförderte Wohnungen und geförderte Gebäude (Neubau), ohne/mit Eigentumswohnungen; (2) Förderungsmittel nach Zweckbestimmung (Förderungswege); (3) Finanzierungsmittel und (4) Struktur im vollgeförderten reinen Wohnungsbau (Gebäudegröße, Gebäudezahl, Anzahl Wohnungen, Rauminhalt, Wohnfläche, veranschlagte Kosten). Vollgeförderte reine Wohnungsbauten sind Bauvorhaben zur Errichtung neuer Gebäude, die ausschließlich Wohneinheiten enthalten, die mit Mitteln öffentlicher Haushalte für den sozialen Wohnungsbau gefördert sind, gleichgültig in welchem Förderungsweg sie gefördert wurden.
Je nach der Zweckbestimmung der eingesetzten Förderungsmittel unterscheidet man Förderungsfälle im 1. Förderungsweg (der traditionelle "öffentlich geförderte soziale Wohnungsbau"), ab 1966 Förderungsfälle im 2. Förderungsweg (Förderung von Wohneinheiten im Rahmen des steuerbegünstigten Wohnungsbaus auch für Personen mit höherem Einkommen) und ab 1989 Förderungsfälle nach der vereinbarten Förderung (3. Förderungsweg, Förderung von Bauvorhaben, bei denen zwischen Darlehens- und Zuschussgeber und dem Bauherren eine Vereinbarung abgeschlossen wird, in der u.a. insbesondere Bestimmungen über Höhe und Einsatz der Mittel festgelegt werden). Wohnungspolitische Zielsetzungen früherer Jahre waren insbesondere für den ersten Förderungsweg fast ausschließlich die Finanzierung von Mietwohnungen, gleichzeitig diente der zweite Förderungsweg als Ergänzung überwiegend der Eigentumsbildung. Ein Teil des 2. Förderungsweges war das Regionalprogramm des Bundes. In diesem Programm wurden den Bauherren bzw. den Erwerbern von Kaufeigenheimen oder Kaufeigentumswohnungen degressiv gestaffelt Aufwendungsdarlehen zur Verbilligung der Mieten oder Lasten gewährt.
Nach dem Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts vom 13. September 2001 wird jährlich eine Statistik der Förderzusagen als Bundesstatistik durchgeführt (Gesetz über die soziale Wohnraumförderung, Wohnraumförderungsgesetz - WoFG). Die Bewilligungsstatistik wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Wohnraumförderungsgesetzes verändert, u.a. Wegfall der Differenzierung nach Förderungswegen. Zugleich soll die Statistik reduziert werden, d.h. der Erhebungskatalog wird gegenüber der bisherigen Statistik zurückgeführt.
Datentabellen in HISTAT (Thema: Bautätigkeit, Wohnungen):
A. Bewilligungen, im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (1960-1999)
A.01a Übersicht: Öffentlich geförderte Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, Früheres Bundesgebiet, Deutschland (1950-2003)
A.01b Bewilligungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau: Gebäude und Wohnungen, Früheres Bundesgebiet (1950-1999)
A.01c Bewilligungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau: Gebäude und Wohnungen, Neue Länder (1991-1999)
A.01d Bewilligungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau: Gebäude und Wohnungen, Deutschland (1991-1999)
A.02a Förderungsmittel nach Art der Förderung (Förderungswege), Früheres Bundesgebiet (1960-1998)
A.02b Förderungsmittel nach Art der Förderung (Förderungswegen), Neue Länder (1991-1998)
A.02c Förderungsmittel nach Art der Förderung (Förderungswegen), Deutschland (1991-1998)
A.03a Veranschlagte Finanzierungsmittel insgesamt nach Finanzquellen, Früheres Bundesgebiet (1960-1998)
A.03b Veranschlagte Finanzierungsmittel insgesamt nach Finanzquellen, Neue Länder (1991-1998)
A.03c Veranschlagte Finanzierungsmittel insgesamt nach Finanzquellen, Deutschland (1991-1998)
A.04 Veranschlagte Finanzierungsmittel insgesamt nach Förderungswegen (1960-1999)
B. Struktur im voll geförderten reinen Wohnungsbau (1960-1999)
B.01a Wohngebäude mit 1 und 2 Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Früheres Bundesgebiet (1962-1998)
B.01b Wohngebäude mit 1 und 2 Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Neue Länder (1990-1998)
B.01c Wohngebäude mit 1 und 2 Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Deutschland (1990-1998)
B.02a Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Früheres Bundesgebiet (1962-1998)
B.02b Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Neue Länder (1990-1998)
B.02c Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Deutschland (1990-1998)
C. Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau und ihre Finanzierung nach Bundesländern
C.01a Bewilligte Wohnungen im sozialen Wohnungsbau (sämtliche Förderungswege) nach Bundesländern (1955-1998)
C.01b Bewilligte Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, 1. Förderungsweg nach Bundesländern (1962-1999)
C.02a Finanzierungsmittel insgesamt nach Bundesländern (1955-1999)
C.02b Finanzierungsmittel: Darunter "Kapitalmarktmittel" nach Bundesländern (1955-1998)
C.02c Finanzierungsmittel: Darunter "Sonstige Mittel insgesamt" (im wesentlichen Eigenmittel) nach Bundesländern (1955-1998)
C.02d Finanzierungsmittel: Darunter "Mittel aus öffentlichen Haushalten" nach Bundesländern (1955-1998)
GESIS
In: StadtPlan 4
In: Planen, Bauen, kommunale Politik
In: Schriftenreihe des Gesamtverbandes Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen 2
Die Studie wurde von der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in Auftrag gegeben mit dem Ziel, die historische und zukünftige Rolle des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland zu analysieren. Ziel der Untersuchung war es auch, eine Bewertung von 47 Jahren sozialen Wohnungsbau vorzunehmen und Vorschläge zu dessen zukünftigen Aufgaben zu machen. Die Ergebnisse der Untersuchung geben Überblick über die Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus in den unterschiedlichen Phasen der Wohnungsmarktentwicklung seit 1950. Darüber hinaus zeigt die Untersuchung differenziert die Unterschiede des sozialen Wohnungsbaus in den einzelnen Bundesländern. "Die vorgelegte Untersuchung zieht ein Resümee über knapp 50 Jahre sozialen Wohnungsbau und stellt die Frage, ob das Gesamtsystem des sozialen Wohnungsbaus noch den Rahmenbedingungen eines zukünftigen Wohnungsmarktes entspricht, die sich mit relativ großer Sicherheit heute schon prognostizieren lassen. Die Frühindikatoren für die zukünftige Ent-wicklung von Bevölkerung und Haushalten zeigen bereits seit zwei Jahrzehnten, dass in der zweiten Hälfte der 90er Jahre zunächst ein Bedarfsrückgang und danach eine lang anhaltende Stagnation des Wohnungsbedarfes auf abgesenktem Niveau eintreten wird. Durch die enorme Zuwanderungswelle von über fünf Mio. Personen nach Westdeutschland ist die bereits in den späten 80er Jahren diskutierte Anpassung der Wohnungsbauförderung an die neuen Bevölkerungsstrukturen noch einmal verschoben worden. Heute, nach dem Abebben der Zuwanderung und bei dünner besetzten Jahrgängen, die ins Haushaltsbildungsalter einrücken, stellt sich die Frage erneut und dringender" (Hübl, L./Möller, P., 1997, a. a. O., S. 4f):
Die Regeln des sozialen Wohnungsbaus wurden seit seiner Einführung lebhaft diskutiert. In den über 45 Jahren seit der Verabschiedung des I. Wohnungsbaugesetz im Jahr 1950 ist durch zahlreiche Änderungen des Förderungsverfahrens versucht worden, den sich wandelnden gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Größere Veränderungen ergaben sich vor allem durch die Einführung des II. Förderwegs im Jahr 1966 und des III. Förderwegs im Jahr 1989. Alle Änderungen waren Schritte auf dem Weg zu einer stärkeren Flexibilisierung der Förderinstrumente.
Datentabellen in HISTAT:
A. Alte Bundesländer: Wohnungsfertigstellungen und Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau
A.01 Wohnungsfertigstellungen insgesamt und Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau in den alten Bundesländern (1950 – 1995)
A.02 Bevölkerung, Haushalte und Wohnungsbestand in den alten Bundesländern (1950 – 1987)
A.03 Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau in den alten Bundesländern (1950-1995)
B. Sozialer Wohnungsbau in den neuen Bundesländern und in Berlin - Ost
B.01 Sozialer Wohnungsbau in den neuen Bundesländern und in Berlin-Ost (1991-1995)
C. Bevölkerungsentwicklung, Bautätigkeit und Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau auf Bundesländerebene
GESIS
In: Architekturen v.10
Seit einigen Jahren scheinen nach den Prinzipien des »modernen Städtebaus« errichtete Häuser oder Wohnanlagen, die in London als öffentlich geförderter Nachkriegswohnungsbau entstanden sind, wieder in Mode zu kommen. Maren Harnack untersucht die Entwicklung von Wohnmaschinen aus dem sozialen Wohnungsbau. Sie geht ihrem Bedeutungswandel und den Gründen für eine mögliche Gentrifizierung dieser Bauform nach. Das Buch schlägt den Bogen von der Geschichte des britischen Wohnungsbaus bis hin zu popkulturellen Einflüssen - und berücksichtigt dabei nicht nur urbane Lebensstile, sondern auch konkrete E