Aus unseren Vereinigungen: Politik und Spiritualität - Ferienkurs 1992 der Religiös-sozialistischen Vereinigung
In: Neue Wege: der Geist des digitalen Kapitalismus ; Religion, Sozialismus, Kritik, Band 87, Heft 1, S. 31-34
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In: Neue Wege: der Geist des digitalen Kapitalismus ; Religion, Sozialismus, Kritik, Band 87, Heft 1, S. 31-34
In: Osteuropa, Band 59, Heft 6, S. 29-46
ISSN: 0030-6428
In: Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte Band 72
In: Forum Kommune: Politik, Ökonomie, Kultur, Band 30, Heft 5, S. 115
ISSN: 0723-7669
In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Band 1, Heft 9, S. 268-272
ISSN: 1434-7474
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 26, S. 26-32
ISSN: 2194-3621
Der Iran ist, so der Verfasser, ein aus einer Revolution hervorgegangener islamischer, theokratischer Staat. Grundlegend für die Minderheitenpolitik ist das staatliche Gebilde aus Verwaltung, Legislative und Exekutive. Die religiöse und linguistische Vielfalt, die für den Vorderen Orient kennzeichnend ist, resultiert aus dessen geopolitischer Lage an der Kreuzung verschiedener Einflusssphären - der persischen und indischen Religionen sowie der zentralasiatischen und mediterranen Kulturen. Heute besteht, so die These, eine stille Vereinbarung zwischen den radikalen islamischen Gruppen und der Regierung, die allerdings nur solange legitim ist, wie das Gesicht der hohen Regierungsbeamten gewahrt wird. Seit den 1990er Jahren versucht das Regime, durch kalkulierte Maßnahmen auf die internationale Kritik an den Menschenrechtsverletzungen zu reagieren. Dazu gehören offizielle Einladungen an religiöse Führer außerhalb Irans, damit sie die "Freiheit" der religiösen Minderheiten in der Islamischen Republik selbst beurteilen können. Der Umgang der muslimischen Bürger mit ihren nichtmuslimischen Landsleuten im Iran lässt sich nicht verallgemeinern. Ihr Verhalten variiert von Stadt zu Stadt und von Person zu Person. Die herrschende religiöse Atmosphäre in der jeweiligen Stadt und auch in der Familie, die Erziehung der Kinder, das Milieu und das Niveau der erziehenden Familie und ihre finanziellen Verhältnisse sind ausschlaggebende Faktoren. Abgesehen von den traditionellen, rituellen und religiös geprägten Vorurteilen, welche die gläubigen Muslime in sich tragen, scheint ihre Annäherung an die religiösen Minderheiten allenfalls missionarischer Natur zu sein. (ICF2)
In: INAMO-Beiträge: Berichte und Analysen zu Politik und Gesellschaft des Nahen und Mittleren Ostens, Band 1, Heft 4, S. 24-25
ISSN: 0946-0721
Der Autor stellt die religiöse Opposition im Iran vor, die zum größten Teil nach der Revolution verboten wurde (mit Ausnahme der Mujahedin der Islamischen Revolution, die offiziell als Partei anerkannt ist) und beschreibt kurz ihre Geschichte und Organisation: Freiheitsbewegung, Bewegung der Kämpferischen Muslime, Islamische Bewegung des Iranischen Volkes, Majame-ye Eslami-ye Iranian (Abolhasan Bani Sadr und seine Sympathisanten), Organisation der Volksmujahedin Irans, Organisation der Volksmujahedin Irans-Gruppe Meysami, die Gruppe Ershad, die Gruppe Ideale der Entrechteten, die Gruppe Wache Geistlichkeit, Mujahedin der Islamischen Revolution, die Gruppe um die islamisch-feministische Zeitschrift Zanan, die Gruppe um die Zeitschrift Kiyan. (DÜI-Sdt)
World Affairs Online
In: Neue Wege: der Geist des digitalen Kapitalismus ; Religion, Sozialismus, Kritik, Band 87, Heft 11, S. 340-340
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 26, S. 20-26
ISSN: 2194-3621
Das Millet-System ordnete alle Untertanen des Osmanischen Reiches Religionsgruppen, so genannten Millets, zu, die ihre religiösen, schulischen, sozialen und juristischen inneren Angelegenheiten selbstverantwortlich regeln durften. Auch wenn dieses System zeitlich und geographisch große Unterschiede aufwies, sicherte die ihm zugrunde liegende Haltung, dass die christlichen Völker des Balkans und Anatoliens mehrere hundert Jahre osmanischer Herrschaft mit ihrem Glauben, ihrer Sprache und ihrer Sozialorganisation überdauert haben. Der wirtschaftliche Aufstieg Europas sowie die Nationalbewegungen des Balkans brachten das Millet-System allmählich zum Erliegen. Die Idee des Nationalstaats und die Gründung von Staaten christlicher Völker auf altem osmanischem Territorium verwandelten die früher "beschützten nichtmuslimischen Untertanen" zuerst in Gegner des Reiches und später in Feinde der neuen türkischen Nation. Vor diesem geschichtlichen Hintergrund wird die politische Kultur im Hinblick auf die Minderheitenproblematik sowie die Lage der Nichtmuslime in der Türkei heute thematisiert. Es wird abschließend argumentiert, dass Religion als Aufgabe der Zivilgesellschaft zu verstehen, ganz von selbst die Trennung von Staat und Religion, religiöse Vielfalt und rechtliche Regelungen des Verhältnisses von Staat und Religion bedeuten würde. Für die Türkei ist ein solches Konzept noch immer Neuland. Es setzt voraus, dass sich die Geisteshaltung ändert, wonach der Staat seine Nation kulturell formen darf, ja muss, weil es für den Bestand des Staats als unabdingbar gilt. Das bedeutet jedoch auch, dass sich die Republik Türkei von ihrem Misstrauen den eigenen muslimischen Bürgern gegenüber lösen muss. (ICF2)
In: Widerspruch: Beiträge zu sozialistischer Politik, Band 16, Heft 32, S. 108-116
ISSN: 1420-0945
Die religiöse Erziehung ist in den letzten drei Jahrzehnten ein Thema in der Politik und den Medien geworden. Im Rahmen der Diplomarbeit wird dieses Phänomen holistisch betrachtet.Ausgehend von dieser Entwicklung werden zunächst die rechtlichen Grundlagen der religiösen Erziehung skizziert. Danach wird auf die relevante Judikatur des EGMR eingegangen, welche in zwei Fallgruppen geteilt wird. Hierbei wird eine Differenzierung in reversible und irreversible (religiöse) Erziehungsmethoden vorgenommen. Danach soll in einem Fazit die zentralen Prinzipien festgehalten werden. Im letzten Kapitel soll auf die komplizierte Beziehung zwischen religiöser Bildung und Erziehung eingegangen werden und wie letztere die Integration beeinflusst. ; Religious instruction has become one of the most debated matters in politics and media. In this thesis religious instruction will be approached in a holistic way. First the legal basis of religious instruction will be explained. Then the relevant jurisdiction of the ECtHR will be discussed and be put into two distinct case categories: on the one hand, religious instructions through methods and practices that are reversible, and on the other hand, religious methods and practices that have an irreversible effect. A comparison of these groups will lead the author to a conclusive finding concerning the main principles of religious instruction. In the final chapter of the thesis, a discussion about the complicated relationship between religious education and religious instruction will be conducted with particular focus on how the latter influences integration. ; vorgelegt von Julius Roman Spieldiener ; Zusammenfassung in Deutsch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2020 ; (VLID)4697569
BASE
In: Globalisierung: ein interdisziplinäres Handbuch, S. 304-310
Im vorliegenden Beitrag beschränkt der Autor den Fundamentalismusbegriff auf moderne religiöse Bewegungen und Gemeinschaftsbildungen. Ausgehend vom Fundamentalismusbegriff, der sich innerhalb des US-amerikanischen Protestantismus herausgebildet hat (seit 1909), wurde der Begriff in den 1980er Jahren auf islamische Bewegungen übertragen und schließlich auf nahezu alle Religionen ausgeweitet. Der Verfasser stellt im Folgenden die Grundstrukturen des Fundamentalismus dar, die sich auf dessen Verständnis von Geschichte, Politik, Anthropologie und Ethik beziehen. Im einzelnen sind dies: (1) Fundamentalismus als radikalisierter Traditionalismus, (2) Fundamentalismus als radikaler Patriarchalismus; (3) Trägerschaft des Fundamentalismus, (4) Fundamentalismus als Sozialdisziplinierung sowie (5) Fundamentalismus, Globalisierung und der 'Kampf der Kulturen'. (ICC2)
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 62, Heft 10, S. 122-127
ISSN: 1430-175X