Vorlageform d. Erscheinungsvermerks: Lemgo ; gedruckt mit Meyerischen Schriften 1747 ; In Fraktur ; Festschrift bei Gelegenheit des Regierungsantritts des Simon August Graf zur Lippe am 17. Juli 1747
von Jetzigem Jüngsten Superintendenten, Predigern in Horn ; Verf. ermittelt: Justus J. Schröder ; Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Lemgo/ Gedruckt bey Henrich Wilhelm Meyer/ 1684.
von Jetzigem Jüngsten Superintendenten ; Predigern in Horn ; Verf. ermittelt: Justus J. Schröder ; Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Lemgo/ Gedruckt bey Henrich Wilhelm Meyer/ 1684.
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 22, Heft S 03, S. S6-S6
ISSN: 2197-621X
64,2 Millionen Euro nimmt die Klinikum Lippe GmbH in den kommenden Jahren in die Hand, 41,3 Millionen Euro fließen bereits in diesen Tagen in 8 Baumaßnahmen an den Standorten in Lemgo und Detmold.
Friedrich Heinrich Stolle ; Vorlageform d. Erscheinungsvermerks: Lemgo ; gedruckt mit Meyerischen Schriften ; 1747 ; In Fraktur ; Festschrift bei Gelegenheit des Regierungsantritts des Simon August Graf zur Lippe am 17. Juli 1747
I: Grundlagen und Ziele der Untersuchung -- 1. Gesetzesvollzug in der Finanzverwaltung als Untersuchungsgegenstand -- II: Die Rahmenbedingungen der Steuerrechtsanwendung in der Finanzverwaltung der Bundesrepublik -- 2. Die Gliederung der deutschen Finanz- und Steuerverwaltung -- 3. Die Organisation der Finanzämter -- 4. Das Personal der Finanzverwaltungen -- 5. Umfang und Folgen des Einsatzes der EDV in der Steuerverwaltung -- III: Die Anforderungen der Steuerrechtswissenschaft an die Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung -- 6. Grundlagen und Methoden der Rechtsanwendung im Steuerrecht -- IV: Theorie und Praxis — Annaherungen an die tatsächlichen Bedingungen der Rechtsanwendung in den Finanzämtern -- 7. Umfang und Struktur des Einkommensteuerrechts in der Bundesrepublik und die Entwicklung der Fallzahlen -- 8 Das Verhältnis von Steuerzahlern und Finanzverwaltung -- V: Autonomie und Regelungsgebundenheit in der Steuerverwaltung -- 9. Rechtsanwendung in der Steuerverwaltung/Die Ergebnisse der Interviews in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern -- 10. Regelungsgebundenheit und Handlungsspielräume von Sachbearbeitern in den Veranlagungsstellen: die konkreten Anwendungsbedingungen des Einkommensteuerrechts -- Anlagen -- Anlage 2/I: Die Gliederung der deutschen Zoll- und Steuerverwaltung heute -- Anlage 2/II: Verwaltungszuständigkeiten der Finanzbehörden in der Bundesrepublik (1986) -- Anlage 3/I: Branchenbezirke im FA Lemgo (bis 1977) -- Anlage 3/II: Belegung der Steuerbezirke im FA Lemgo 1976 -- Anlage 3/III: Aufteilung der Steuerbezirke auf die V-Stellen im FA Lemgo (1976) -- Anlage 3/IV:Die Entwicklung der Teilbezirke und Steuerbezirke in den Finanzämtern Minden, Detmold und Wiedenbrück (1939-1975) -- Anlage 3/V: Die Organisation des Steuerfestsetzungsbereiches nach den GNOFÄ -- Anlage 4/I: Laufbahnen und Ämter in den Finanzverwaltungen -- Anlage 4/II: Gesamtpersonalbestand der Finanz- und Steuerverwaltungen nach Bundesländern gegliedert (1960-1986) -- Anlage 4/III: Gesamtpersonalbestand der Finanz- und Steuerverwaltungen der Länder insgesamt 1960-1986 (Vollzeitbeschäftigte) -- Anlage 4/IV: Entwicklung der Rahmendaten im Bereich des Finanzamts Minden (1939-1987) -- Anlage 4/V: Bestand an zugeteilten Stellen im FA Detmold (1956-1987) -- Anlage 4/VI: Errechneter Personalbedarf im FA Detmold (1956-1987) -- Anlage 5/I: Klassifizierung der Biiroarbeit und Zuordnung der Funktionsträger eines Finanzamtes -- Anlage 5/II: Das Veranlagungsverfahren ohne EDV-Unterstützung, im automatisierten Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren und im verbesserten Veranlagungsverfahren -- Anlage 5/III: Der Ausbau des EDV-gestützten Verarbeitungsverfahrens in -- der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung 1955–1985 -- Anlage 5/IV: Das dreistufige Kommunikationssystem der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens -- Anlage 5/V: Beispiel für Bearbeitungserschwernisse durch den Kennzifferwechsel für verschiedene Veranlagungszeiträume (hier: Zahl der Kinder bei den Grundangaben unbeschränkt Steuerpflichtiger) -- Anlage 7/I: Gesamtumfang des Bundessteuerblattes (1951-1987) -- Anlage 7/II: Seitenumfang der Veröffentlichungen des Bundesministers der Finanzen und der obersten Finanzbehörden der Länder im BStBl -- Anlage 7/III: Seitenumfang der Veröffentlichungen des BFH im BStBl -- Anlage 7/IV: Änderungen des EStG im Bereich des § 33a EStG mit Auswirkungen auf die Veranlagungszeiträume 1982–1986 -- Anlage 7/V: Ständig benutzte Formularvordrucke in der Steuerverwaltung (1986) -- Anlage 7/VI: Aufkommen an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer in der Bundesrepublik (1950–1985) -- Anlage 7/VII: Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in der Bundesrepublik (1950–1983) -- Anlage 7/VIII: Erwerbstatige und Einkommensteuerpflichtige in der Bundesrepublik (1950–1983) -- Anlage 7/IX: FA Herford — Eingange und Erledigungen von ESt- Erklärungen für den Veranlagungszeitraum 1982 -- Anlage 7/X: Eingänge an Einkommensteuererklärungen (VZ 1985) in den Finanzämtern Lübbecke, Bünde und Herford -- Anlage 7/XI: FA Lemgo — Eingänge an 800er-Fällen in den einzelnen Veranlagungsbezirken (VZ 1985) -- Anlage 7/XII: FA Lemgo — Eingänge an 600er-Fällen in den einzelnen Veranlagungsbezirken (VZ 1985) -- Anlage 7/XIII: FA Herford — Eingänge und Erledigungen von LStJA-Anträgen für die Antragszeiträume 1984, 1985 und 1986 -- Anlage 7/XIV: FA Lübbecke — Monatliche Eingange an LStJA-Anträgen (für die Antragszeiträume 1985 bis 1987).
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Aus dem Vorwort: Diese Arbeit befaßt sich mit der Frage, ob und wie sich bestimmte formale Merkmale der Gemeindeverfassung auf den realen Ablauf des kommunalpolitischen Entscheidungsprozesses auswirken. Im Mittelpunkt steht die Frage, wieweit der faktische Einfluß der verschiedenen kommunalpolitischen Entscheidungsträger mit den von den Gemeindeordnungen vorgezeichneten Macht- bzw. Kompetenzverteilungen übereinstimmt. Untersucht wurden Coburg, Bad Homburg, Bad Kreuznach und Lemgo.
aus dem griechischen mit vielen kritischen Anmerkungen übersezt von D. Johan David Heilman, der H. Schrift ordentlichem Lehrer der Hohen Schule zu Göttingen ; Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Lemgo, gedruckt mit Meyerschen Schriften und in Kommission in Leipzig zu haben bey Bernhard Christoph Breitkopf. 1760. ; Rückseite des Titelblatts unbedruckt ; Nicht identisch mit VD18 10384790: dort abweichendes Titelblatt ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- A.gr.b. 3318
Francke hat sich um die Hebung des Volksunterrichts und die Waisenerziehung, um die Förderung des Real- und Anschauungsunterrichts, um die Einführung und Verbreitung der höheren Mädchenschulen und die fachmännische Ausbildung der Lehrer verdient gemacht. Das damals einzigartige Werk August Hermann Franckes führte dazu, dass innerhalb kürzester Zeit auch in Königsberg, Stargard, Bautzen, Zittau, Erfurt, Lemgo, Pyrmont, Wildungen, Kassel, Bayreuth, Darmstadt und Stuttgart, und sogar in England und damaligen Russland Waisenhäuser nach seinem Vorbild gegründet wurden. Auch das große Militärwaisenhaus in Potsdam wurde nach Franckes Ideen konzipiert. Zudem wird er als Vater der deutschen evangelischen Mission bezeichnet und er warb für Missionare bei der Dänisch-Hallischen Mission. Francke brachte auch das erste Missionsblatt heraus und wurde als Liederdichter bekannt.