III. DIE DRITTE PHASE DER DEUTSCHTUMSPOLITIK 1930–1933
In: Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik der Weimarer Republik; Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, S. 117-150
16631 Ergebnisse
Sortierung:
In: Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik der Weimarer Republik; Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, S. 117-150
In: Die Weimarer Republik
In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Band 34, Heft 4/5, S. 253-264
ISSN: 0016-9447
Gegenstand des vorliegenden Beitrages sind die Handlungsstrategien von Arbeit und Kapital in der Endphase der Weimarer Republik. Dabei steht die Politik der Großindustrie und ihrer Spitzenorganisation, der Reichsverband der Deutschen Industrie (RDI), im Mittelpunkt der Untersuchung. Der Verfasser widerspricht der Auffassung von einer geschlossenen Industriefront gegen Gewerkschaften und Sozialdemokratie im RDI. Den kooperativen Industrieflügel verkörperten die Repräsentanten der modernen Wachstumsindustrien. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß es in den Spitzenorganisationen von Arbeit und Kapital auch in der Wirtschaftskrise Ansätze gab, den Weimarer Kompromiß - ZAG - zu bewahren, aber diese Kräfte waren insgesamt zu schwach, um ausschlaggebendes politisches Gewicht zu erlangen. (DR)
In: Gesammelte Schriften: [in acht Bänden] Bd. 2
In: Dokumente zur deutschen Geschichte 1933/35
In: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 45
In: Geschichte kompakt
In: Miscellanea Bavarica Monacensia 3
In: Neue Schriftenreihe des Stadtarchivs München 19
In: Referenten-Material 1946,6
In: Proceedings of the Estonian Academy of Sciences. Humanities and Social Sciences, Band 38, Heft 2, S. 141
In: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium: sowi, Band 14, Heft 3, S. 205-215
ISSN: 0340-2304
Der Verfasser untersucht im vorliegenden Aufsatz die Instrumente der sozialen und wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitslosen in der Endphase der Weimarer Republik. Seit 1927 bestanden zwei Unterstützungseinrichtungen für Arbeitslose: die Arbeitslosenversicherung und die Krisenfürsorge, die beide von der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung und von den nachgeordneten Arbeitsämtern verwaltet wurden. Subsidär trat als dritte Einrichtung und letztes Auffangbecken die öffentliche Fürsorge bzw. Wohlfahrt hinzu, die ausschließlich von den Gemeinden getragen wurde. Mit der unterschiedlichen Finanzierung der drei Systeme ergab sich das Politikum der Kostenabwälzung von einem Träger auf den anderen. Im Verlauf der Weltwirtschaftskrise, die mit einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit verbunden war, ergab sich eine Verschiebung der Lasten von der Krisenfürsorge bzw. Arbeitslosenversicherung auf die Wohlfahrtsfürsorge nicht zuletzt aufgrund der politischen Eingriffe in das Unterstützungsystem. Die damit verbundenen Kürzungen zwangen die Arbeitslosen, ihre Lebenshaltung drastisch einzuschränken und drückten sie z.T. unter das physiologische Existenzminimum. Die sog. Wohlfahrtserwerbslosen waren die Gruppe der Unterstützungsbedürftigen, für die sowohl eine Rückzahlungspflicht als auch eine besondere Arbeitspflicht (gemeinnützige Arbeit) bestand. (SD)
In: Labour history: a journal of labour and social history, Heft 28, S. 22
ISSN: 1839-3039