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3573 Ergebnisse
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In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 122, Heft 23, S. 1486
ISSN: 0012-1363
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 125, Heft 6, S. 363-368
ISSN: 0012-1363
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 113, Heft 3, S. 155
ISSN: 0012-1363
In: JuristenZeitung, Band 62, Heft 23, S. 1150
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 59, Heft 20, S. 882
ISSN: 0029-859X
In: Schriftenreihe 41
Systeme zur Förderung erneuerbarer Energien wie das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die britische Renewables Obligation Order (ROO) sind staatliche Interventionsakte und als solche mit den Grundprinzipien des freien und Gemeinsamen Marktes nicht durchweg in Einklang zu bringen. Die Autorin untersucht die Vereinbarkeit des EEG und der ROO mit dem Europäischen Wirtschaftsrecht des Lissabon-Vertrages, insbesondere mit der Warenverkehrsfreiheit und dem Beihilfenrecht. Dieser Analyse geht eine rechtsvergleichende Untersuchung des EEG und der ROO voran sowie deren Bedeutung für die Einhaltung der Ziele der Europäischen Union bei der Förderung erneuerbarer Energien: Umweltschutz, nachhaltige Energieversorgung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
In: Schriftenreihe 41
Systeme zur Förderung erneuerbarer Energien wie das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die britische Renewables Obligation Order (ROO) sind staatliche Interventionsakte und als solche mit den Grundprinzipien des freien und Gemeinsamen Marktes nicht durchweg in Einklang zu bringen. Die Autorin untersucht die Vereinbarkeit des EEG und der ROO mit dem Europäischen Wirtschaftsrecht des Lissabon-Vertrages, insbesondere mit der Warenverkehrsfreiheit und dem Beihilfenrecht. Dieser Analyse geht eine rechtsvergleichende Untersuchung des EEG und der ROO voran sowie deren Bedeutung für die Einhaltung der Ziele der Europäischen Union bei der Förderung erneuerbarer Energien: Umweltschutz, nachhaltige Energieversorgung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
In: Schriftenreihe des Zentrums für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen (ZERP) 1
In: Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften, Geisteswissenschaften. Vorträge 325
In: Rheinisch-Westfälische Akademie der Wissenschaften, Geisteswissenschaften, Vorträge G 325
Wir stehen an einem Datum von größter Bedeutung für uns, für unsere Kinder: Am 1. Januar 1993 begann der Europäische Binnenmarkt. Er umfaßt "einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Per sonen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen dieses Ver trages gewährleistet ist. " (Art. 8 a Abs. 2 EWGV) Dennoch wird die Europäische Integration kritisiert. Seit dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union und die Europäische Währungsunion wachsen Zweifel an einer europäischen Zukunft. Es geht nicht nur um die Sta bilität der Währung, sondern darum, daß der Europäischen Gemeinschaft das rechte Verhältnis zum Bürger fehle, daß ihr zuviel Macht zuwachse, daß ihre Be ziehung zu den europäischen Staaten und Regionen dem Subsidiaritätsprinzip ent gleite. Dazu wird demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden. I Mit diesen großen Fragen der europäischen Politik möchte ich mich nicht befas sen. Der Jurist lernt je länger je mehr, daß er für die eher kleinen Angelegenheiten zuständig ist und sich die politischen Ströme seinem Einfluß entziehen; in ihnen schafft sich das Leben eine Ordnung ohne den Juristen. Aber sein "kleines" Arbeitsfeld ist doch wiederum so groß, daß es ernst zu nehmen ist. Wir werden sehen, daß auch die handwerklich-künstlerische juristische Technik die europäi sche Integration vorantreibt. Der Laie erlebt das Recht in der umfassenden Wirkung von der Wiege bis zur Bahre kaum.
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft Band/volume 6751
Recht dient im Allgemeinen zur Prävention von Rechtsverstößen und zur Sanktionierung von bereits begangenem Unrecht. Die Rechtssysteme können hierfür sowohl öffentliche als auch private Rechtsdurchsetzungsmechanismen anwenden. In Europa wird seit Beginn der 21. Jahrhunderts diskutiert, ob die private Rechtsdurchsetzung, im bekannten Anglizismus: private law enforcement die Effektivität der europäischen Rechtsdurchsetzung verbessern könnte. In Rahmen der vorliegenden Dissertation wurde untersucht, welche Mechanismen der privaten Rechtsdurchsetzung zur Lückenschließung im europäischen Wirtschaftsrecht einen Beitrag leisten können, um einen adäquaten Vorschlag zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung des europäischen Wirtschaftsrechts erstellen zu können