Die Förderung der Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union
In: Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit: Anspruch und politische Wirklichkeit, S. 69-86
Der Verfasser gibt einen Überblick über die Menschenrechtsförderung in der Entwicklungspolitik der EU seit Beginn der 1990er Jahre. Dabei wird deutlich, dass die Bedeutung der Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit der EU von einer eher marginalen Rolle im Lomé-III-Abkommen bis zum Cotonou-Abkommen von 2000 erheblich zugenommen hat. Entscheidend hierfür war die Erklärung des Luxemburger Europäischen Rates von Juni 1991 zu den Menschenrechten. Der Verfasser würdigt den Stellenwert der Entwicklungszusammenarbeit der EU und stellt die Vorschläge des von der EU-Kommission berufenen "Ausschusses der Weisen" sowie die Programmbereiche des Haushaltstitels B7-70 vor. Zudem wird ein Überblick über die Mehrjahresprogramme für den Zeitraum 2002 bis 2004 gegeben. Ausgewählte Evaluationsberichte werden skizziert. Der Verfasser konstatiert deutliche konzeptionelle Fortschritte in der menschenrechtsbezogenen Entwicklungszusammenarbeit der EU. (ICE2)