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Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht: IF-R/UIG; Kommentar; Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder, Internationales Recht, Rechtsprechung, 1
In: Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht: IF-R/UIG; Kommentar; Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder, Internationales Recht, Rechtsprechung 1
Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht: IF-R/UIG; Kommentar; Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder, Internationales Recht, Rechtsprechung, 2
In: Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht: IF-R/UIG; Kommentar; Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder, Internationales Recht, Rechtsprechung 2
Das internationale Recht im Nord-Süd-Verhältnis: Referate und Thesen ; [28. Tagung in Freiburg im Breisgau vom 12. bis 15. März 2003]
In: Berichte der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht 41
In: Referate und Thesen 28
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Internationales Recht und nationales Interesse : Rede beim Antritt des Rektorates der Königlichen Christian-Albrechts-Universität am 5. März 1907
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11168409-1
gehalten von Th. Niemeyer ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- H.lit.p. 417 cb,A-1902/29
BASE
Neuere Erfahrungen mit dem Recht parlamentarischer Untersuchungsausschüsse: Vortrag, gehalten im Rahmen des Walther-Schücking-Kollegs, Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel am 7. März 1986
In: Schriftenreihe des Walther-Schücking-Kollegs 6
Recht und Gewalt im internationalen System
In: Veröffentlichungen des Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 93
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Das Recht auf Selbstverteidigung im Kampf gegen den internationalen Terrorismus
In: Countering modern terrorism: history, current issues and future threats ; proceedings of the Second International Security Conference, Berlin, 15-17 December 2004, S. 313-320
In der UN-Charta (Art 2, Abs. 4) wird eines der Grundprinzipien des internationalen Rechts wie folgt formuliert: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede Androhung oder Anwendung von Gewalt, die gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtet ist, da dies mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist." Das internationale Recht kennt drei Ausnahmen von diesem Prinzip: (1) Wenn der Sicherheitsrat feststellt, dass der Frieden bedroht ist oder gebrochen wurde oder dass es zu einem Angriff gekommen ist, legt er die Maßnahmen fest, die zu ergreifen sind. Dies kann bis hin zu einem militärischen Einsatz gehen (Art. 42 der UN-Charta). (2) Die Selbstverteidigung mit militärischen Mitteln (sowohl als Maßnahme eines Einzelnen als auch als gemeinsames Vorgehen) sowie das Recht eines Staates, sich gegen den Aggressor zu verteidigen (Art. 51 der UN-Charta), sind legitim und garantiert. (3) Den Fall des Krieges zum Zwecke der Befreiung einer Nation kann im Grunde genommen als militärisches Mittel angesehen werden, um das Recht auf Selbstbestimmung für alle Völker zu sichern. Der vorliegende Beitrag geht auf die Frage ein, was unter Selbstverteidigung zu verstehen ist. Dazu wird Art. 51 der UN-Charta interpretierthinsichtlich seiner Relevanz für den Terrorismus: "Bei einem bewaffneten Angriff gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen schränkt diese Charta in keiner Weise das naturgegebene Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung ein, bis der Sicherheitsrat die Maßnahmen getroffen hat, die erforderlich sind, um den Frieden in der Welt und die internationale Sicherheit zu gewährleisten. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Rechts auf Selbstverteidigung trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen". (ICA2)
Die interparlamentarische Union und die Entwicklung des Völkerrechtes: Vortrag gehalten auf Einladung des Instituts für internationales Recht an der Universität Kiel am 18. Juni 1927
In: Aus dem Institut für Intenationales Recht an der Universität Kiel
In: Reihe 1, Vorträge und Einzelschriften 6
Jahrbuch für internationales Recht, 5. Band, Heft 1 — Heft 2/3, Vanden-hoeck & Ruprecht, Göttingen 1955
In: Netherlands international law review: NILR ; international law - conflict of laws, Band 3, Heft 2, S. 163
ISSN: 1741-6191
Talmon, Stefan. Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten; Pluralistische Gesellschaften und Internationales Recht (43 Berichte der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht)
In: American journal of international law, Band 103, Heft 3, S. 609
ISSN: 0002-9300
Die Bechtslage am Suezkanal. By Herbert Monath. (Kiel: Verlag des Instituts für Internationales Recht, 1937. pp. 89. Rm. 3.)
In: American journal of international law: AJIL, Band 32, Heft 1, S. 212-212
ISSN: 2161-7953
Handbuch der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache, Deutsch-Russisch, Bd. 6, Pravovye osnovy gosudarstvennoj služby v Germanii: nemecko-russkij
In: Handbuch der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache
In: Deutsch-Russisch Bd. 6
Schweizerisches Jahrbuch für Internationales Recht — Annuaire Suisse de Droit International. Vol. XIII. [Zürich: Polygraphischer Verlag A.G. 1956. 339 pp.]
In: The international & comparative law quarterly: ICLQ, Band 7, Heft 4, S. 795-796
ISSN: 1471-6895