Der Rechtsbehelf des Bürgers gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 22, Heft 3, S. 163-171
ISSN: 0344-7871
Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unzulässig. Der rechtsuchende Bürger fragt, ob diese Sonderstellung gegenüber anderen Gerichten gerechtfertigt ist. Aufbauend auf dem Moralcharakter der Grundrechte und der Ethik des Herrschaftsstaates stellt die Rechtskraft von Urteilen und ihre Überprüfbarkeit auf Verletzung der Grundrechte eine Stabilisierung des Rechtsfriedens dar, da sonst das System des Rechtsfriedens gefährdet ist. Die starke Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts kann durch eine stärkere Einbeziehung des Bürgers in den Entscheidungsprozeß der Gerichte vermindert werden. Durch die Einführung eines Rechtsbehelfs gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts muß der Eindruck der Willkür staatlichen Handelns beseitigt werden und der Bürger die Möglichkeit haben, durch erneute Argumente Vorurteile des Gerichts zu beseitigen. Diese Auffassung ergibt sich aus Art. 19 Abs. 4 GG, wonach für den Fall einer empfundenen Grundrechtsverletzung der Rechtsweg offensteht. (MH)