Die Erweiterung der Europäischen Union
I. Einführung II. Beitrittskriterien III. Europarecht und Minderheiten IV. Regionalismus und die EU Fördermaßnahmen V. Evaluation / Berichte VI. Aktivitäten der Minderheiten VII. Abschließende Bemerkungen
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I. Einführung II. Beitrittskriterien III. Europarecht und Minderheiten IV. Regionalismus und die EU Fördermaßnahmen V. Evaluation / Berichte VI. Aktivitäten der Minderheiten VII. Abschließende Bemerkungen
BASE
In: Human rights law review, Band 13, Heft 2, S. 388-401
ISSN: 1744-1021
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 31, Heft 11-12, S. 378-383
ISSN: 0721-5746
In: Dokumentation / Deutsches Institut für Menschenrechte
Im Jahr 2018 veranstaltete das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) drei Fachgespräche zur Vorbereitung der 9. Sitzung der UN Open Ended Working Group on Ageing (OEWG-A). Die Fachgespräche behandelten die Themen Langzeit- und Palliativpflege, Autonomie und Selbstbestimmung sowie die Frage der Definition Älterer. Ziel war, Erkenntnisse, Erwartungen und gute Beispiele aus Deutschland zu bündeln, damit diese dann von den Vertreter_innen der deutschen Regierung, der Zivilgesellschaft und des DIMR in die 9. Sitzung der UN-Arbeitsgruppe eingebracht werden konnten.
In: Policy Paper / Deutsches Institut für Menschenrechte 30
In: aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 05/2015
Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt wurde viele Jahre auf internationaler Ebene verhandelt und liegt seit sechs Jahren bei den Vereinten Nationen zur Unterzeichnung aus. Obgleich sich Deutschland international für die Entstehung des Fakultativprotokolls engagiert hat, unterzeichnet und ratifiziert die Bundesregierung das Protokoll nicht. Mit dieser widersprüchlichen Haltung handelt sie sich den Vorwurf doppelter Standards im innerstaatlichen und außenpolitischen Umgang mit Menschenrechten ein.
Das aktuell zeichnet die Entstehungsgeschichte des Fakultativprotokolls nach und skizziert seine zentralen Inhalte. Es zeigt auf, dass sich Deutschland mit der Ratifikation des Protokolls nicht zur Einhaltung neuer Menschenrechte verpflichtet, da im Protokoll lediglich Verfahren beschrieben werden, mit denen die Einhaltung der Rechte des UN-Sozialpakts überprüft werden kann. Es schließt mit konkreten Empfehlungen an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag.
In: aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 01/2013
Die Bundesregierung schreibt in ihrer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, dass Altersarmut heute kein verbreitetes Phänomen sei. Ob es aber künftig zu einem Anstieg von Bedürftigkeit im Alter komme, hänge entscheidend von der langfristigen Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung sowie dem Vorsorgeverhalten der Menschen ab, betont die Regierung. Aus diesem aktuellen Anlass empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte der Politik, in der neuen Legislaturperiode einen menschenrechtlichen Ansatz zu entwickeln, um wirksam gegen Altersarmut vorzugehen. Dazu sollten Strategien zur Vermeidung und Bekämpfung von Altersarmut jetzt angegangen werden, um die vollständige Ausübung von Menschenrechten Älterer in der Zukunft sicherzustellen.
In: Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte
"Bisherige internationale Bemühungen zur Stärkung der Rechte älterer Menschen resultierten lediglich in unverbindlichen politischen Prinzipien, Aktionsplänen oder Themenjahren. Die Diskussionen zur Stärkung der Menschenrechte Älterer wurden in den vergangenen drei Jahren intensiviert: Reichen der bestehende Menschenrechtsschutz und die Schutzmechanismen aus oder wurden sie nur unzureichend umgesetzt? Bestehen neben den Implementierungslücken auch Schutzlücken – und wie können sie geschlossen werden? Mit diesen Fragen befassen sich Arbeitsgruppen in allen regionalen Menschenrechtsschutzsystemen und auch eine Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen. Die Studie zeigt auf, warum die Menschenrechte Älterer gestärkt werden müssen und gibt einen Überblick über die Argumente der derzeitigen Debatten hierzu auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene sowie Empfehlungen an Bundesregierung und Wissenschaft." (Autorenreferat)
In: aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 03/2012
Am 20. Juni 2012, dem Internationalen Tag des Flüchtlings, verhandelte das Bundesverfassungsgericht zwei Vorlageverfahren deutscher Sozialgerichte zur Verfassungsmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in diesem Verfahren Stellung genommen. Angesichts der Grund- und Menschenrechtswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes ist eine umfassende Neuregelung der sozialen Grundsicherung für die betroffenen Gruppen wie Asylbewerber, Geduldete, Bürgerkriegsflüchtlinge und teilweise auch Menschen mit einem humanitären Bleiberecht erforderlich. Mit diesem Papier werden die wesentlichen Ergebnisse der Stellungnahme zusammengefasst.
In: aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 04/2012
Das aktuell informiert anlässlich der bevorstehenden 3. Sitzung der "UN Open-ended Working Group on Ageing" vom 21. -24. August 2012 über den Stand der internationalen Entwicklungen zum Schutz der Menschenrechte Älterer und die Einflussmöglichkeiten Deutschlands. In Deutschland sind derzeit ca. 20 Prozent der Bevölkerung über 65-Jährige. Viele der über 16 Mio. über 65-Jährigen leben in verletzlichen Lebenslagen und sind auch vielfach von Diskriminierung betroffen. Ob bei der Arbeitssuche, beim Abschluss einer Versicherung, im Pflegefall oder beim Arztbesuch: Jeder fünfte Mensch in Deutschland hat laut einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bereits Situationen erlebt, in denen er wegen seines Alters benachteiligt wurde. Die Prognosen zum Thema Altersarmut speziell für Frauen sind alarmierend. Global gesehen werden die Menschenrechte Älterer vor allem hinsichtlich der Rechte auf Nahrung, Wasser, Wohnen, Eigentum und Gesundheitsversorgung bedroht oder verletzt. So wird Witwen in einigen Ländern beispielsweise das Recht auf Eigentum gänzlich verweigert. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen diskutieren Staaten, NGOs, Expertinnen und Experten und Nationale Menschenrechtsinstitutionen in der UN Working Group über Möglichkeiten, die Menschenrechte Älterer zu stärken. Deutschland hat in diesen Verhandlungen bislang keine aktive Rolle übernommen.
In: aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 02/2011
Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt wurde viele Jahre verhandelt. Seine Ratifikation würde für die seit 1973 für Deutschland verbürgten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte unter anderem eine Individualbeschwerdemöglichkeit etablieren. Deutschland war während der Entstehung des Fakultativprotokolls ein verlässlicher Fürsprecher. Seit 2009 prüft die Bundesregierung die deutsche Ratifikation des Protokolls. Nachdem zunächst für Ende 2010 ein Kabinettsbeschluss über die Ratifikation angekündigt war, scheint nun der Prozess auf unbestimmte Zeit ausgesetzt zu sein. Das vorliegende "aktuell" stellt das Fakultativprotokoll vor und wirbt für eine zügige Zeichnung und Ratifikation durch Deutschland.
In: Policy Paper / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 30
Seit Jahren diskutiert die deutsche Politik die Zustände in der Pflege älterer Menschen und vielfältige Verbesserungsmöglichkeiten. Aus menschenrechtlicher Perspektive gibt es nach wie vor großen Verbesserungsbedarf. UN-Menschenrechtsgremien haben wiederholt strukturelle Mängel in der Pflege angemahnt. Auch das Institut hat bereits 2006 detaillierte Empfehlungen für eine menschenrechtskonforme Pflege ausgesprochen.
Das Policy Paper zeichnet die pflegepolitischen Entwicklungen der vergangenen Dekade nach und untersucht, inwieweit die Menschenrechte Älterer in der Pflege nach wie vor gefährdet sind. Außerdem zeigt das Policy Paper, dass die Menschenrechte eine geeignete Messlatte für gute Pflege darstellen. Es schließt mit konkreten Empfehlungen an Bund, Länder, Hochschulen und Berufsfachschulen, wie der menschenrechtliche Ansatz Verbesserungen für die Pflege Älterer bewirken kann.
In: Human rights in Europe: a fragmented regime?, S. 169-183