Geschlechterverhältnisse im Wandel: Anforderungen unter globalem Anpassungsdruck am Beispiel fürsorglicher Praxis/Care
In: ‚Decent Work‘, S. 221-230
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In: ‚Decent Work‘, S. 221-230
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 24/25, S. 3-10
ISSN: 2194-3621
"Die 50 Jahre Gleichberechtigung stellen sich als Fortschritt mit vielen Rückschritten und Verspätungen dar. Der neuen Frauenbewegung ist es gelungen, die traditionelle Geschlechterordnung der 1950er Jahre aufzubrechen. Doch die Modernisierung der Geschlechterverhältnisse bleibt unvollständig, solange die Geschlechterdifferenz durch strukturelle Ungleichheiten aufrechterhalten wird." (Autorenreferat)
In: Die sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch., S. 187-217
Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung mit der Entwicklungsgeschichte der Frauenbewegung stellt die Verfasserin fest, dass die Frage, wie es um die Frauenbewegung heute steht, nicht eindeutig zu beantworten ist. Gerade ihre Erfolge, der soziale und kulturelle Wandel im Geschlechterverhältnis, der sich insbesondere in neuem Selbstbewusstsein der jüngeren Frauengeneration sowie in vielen Selbstverständlichkeiten, neuen Lebensformen und Bildungs- und Berufschancen ausdrückt, sind zugleich verantwortlich dafür, dass die Relevanz und Wirkung der Frauenbewegung unterschätzt wird. Die Tatsache, dass feministische Politiken gleichwohl ihr Hauptziel nicht erreicht haben, Frauen an politischer Entscheidungsmacht zu beteiligen und die weltweit wirksamen geschlechtsspezifischen Strukturen der Ungleichheit und Unterdrückung zu beseitigen, zeigt zugleich, dass die Beschwerden und Anliegen unerledigt sind. Gemessen in den Dimensionen der Bewegungsforschung, den drei Ebenen der Aktivität, ist festzustellen, dass es inzwischen sowohl auf lokaler wie überregionaler und internationaler Ebene vielfältige Netzwerke, gefestigte Bewegungskulturen und -milieus gibt. Zudem schafft ein breiter werdender Bestand an Wissen, Informationen und Medien, der auch individuell verfügbar ist, Rückhalt und ein Frauen-Bewusstsein. Ebenso aktiv ist die zweite Ebene der Bewegungsöffentlichkeiten, die - wie für die neue Frauenbewegung typisch - über Projekte und berufliche, wissenschaftliche oder bürgerrechtliche Vereinigungen und Netzwerke, nicht zuletzt über institutionelle Brückenköpfe wie Gleichstellungsstellen, universitäre Zentren oder Nicht-Regierungsorganisationen Beteiligung, Austausch und Lernprozesse ermöglichen. Auf der dritten Ebene der dominanten politischen und medialen Öffentlichkeit ist die Frauenbewegung nicht mehr in gleicher Weise präsent. Schon seit den 1980er Jahren wird immer wieder ihr Ende beschworen. Doch die Fixierung auf diese Form der Öffentlichkeit greift zu kurz; sie verkennt, dass soziale Bewegungen auch Zeiten der Latenz durchlaufen, um den Nährboden für neue "Wellen" der Mobilisierung zu bilden. (ICF2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten.
In: Die sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945: ein Handbuch, S. 187-217
Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung mit der Entwicklungsgeschichte der Frauenbewegung stellt die Verfasserin fest, dass die Frage, wie es um die Frauenbewegung heute steht, nicht eindeutig zu beantworten ist. Gerade ihre Erfolge, der soziale und kulturelle Wandel im Geschlechterverhältnis, der sich insbesondere in neuem Selbstbewusstsein der jüngeren Frauengeneration sowie in vielen Selbstverständlichkeiten, neuen Lebensformen und Bildungs- und Berufschancen ausdrückt, sind zugleich verantwortlich dafür, dass die Relevanz und Wirkung der Frauenbewegung unterschätzt wird. Die Tatsache, dass feministische Politiken gleichwohl ihr Hauptziel nicht erreicht haben, Frauen an politischer Entscheidungsmacht zu beteiligen und die weltweit wirksamen geschlechtsspezifischen Strukturen der Ungleichheit und Unterdrückung zu beseitigen, zeigt zugleich, dass die Beschwerden und Anliegen unerledigt sind. Gemessen in den Dimensionen der Bewegungsforschung, den drei Ebenen der Aktivität, ist festzustellen, dass es inzwischen sowohl auf lokaler wie überregionaler und internationaler Ebene vielfältige Netzwerke, gefestigte Bewegungskulturen und -milieus gibt. Zudem schafft ein breiter werdender Bestand an Wissen, Informationen und Medien, der auch individuell verfügbar ist, Rückhalt und ein Frauen-Bewusstsein. Ebenso aktiv ist die zweite Ebene der Bewegungsöffentlichkeiten, die - wie für die neue Frauenbewegung typisch - über Projekte und berufliche, wissenschaftliche oder bürgerrechtliche Vereinigungen und Netzwerke, nicht zuletzt über institutionelle Brückenköpfe wie Gleichstellungsstellen, universitäre Zentren oder Nicht-Regierungsorganisationen Beteiligung, Austausch und Lernprozesse ermöglichen. Auf der dritten Ebene der dominanten politischen und medialen Öffentlichkeit ist die Frauenbewegung nicht mehr in gleicher Weise präsent. Schon seit den 1980er Jahren wird immer wieder ihr Ende beschworen. Doch die Fixierung auf diese Form der Öffentlichkeit greift zu kurz; sie verkennt, dass soziale Bewegungen auch Zeiten der Latenz durchlaufen, um den Nährboden für neue "Wellen" der Mobilisierung zu bilden. (ICF2)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 24/25, S. 3-10
ISSN: 0479-611X
In: Forum Erwachsenenbildung: die evangelische Zeitschrift für Bildung im Lebenslauf, Heft 1/2, S. 9-16
ISSN: 1433-769X
In: Neue soziale Bewegungen: Forschungsjournal, Band 19, Heft 1, S. 24-37
ISSN: 0933-9361, 2365-9890
In: Neue soziale Bewegungen: Forschungsjournal, Band 19, Heft 1, S. 24-37
ISSN: 0933-9361
In: Berliner Republik: das Debattenmagazin, Heft 4, S. 26-31
ISSN: 1616-4903
Cultural concepts that have posed problems for scholarly & sociopolitical debates about working mothers across the EU are identified, highlighting discourses of individualization, motherhood, & changing patterns of marriage/family life. The socially constructed nature of the "good mother" is exposed & its historical impact on policies related to working mothers is described. Various theories of women's individualization & its relationship to predictions about the declining significance of marriage & dissolution of the family are reviewed, along with relevant research findings. The evolution of family policy toward greater gender equality across various EU welfare regimes is traced, demonstrating how cultural notions of gender impact individual women's work decisions. These arguments are illuminated with data from a case study comparing the family-work attitudes of mothers in East & West Germany. K. Hyatt Stewart
In: Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe: historische und aktuelle Diskurse, S. 267-285
Das Modell des männlichen Familienernährers bildete nach 1945 nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch in anderen westlichen Wohlfahrtsstaaten die Grundlage des keynesianischen Sozialstaatskompromisses. Er beruhte auf einem Geschlechterarrangement, das jedoch spätestens seit den 1970er Jahren nicht nur aufgrund ökonomischer Krisen, sondern auch von Seiten der neuen sozialen Bewegungen, insbesondere der Frauenbewegung, in Frage gestellt wurde. Die feministische Theorie thematisierte "Geschlecht" als eine die sozialen Verhältnisse und ihre Legitimations- und Deutungsmuster strukturierende Kategorie. Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag die sozialpolitischen Diskurse und Semantiken, die mit den Debatten um den "Mutterschutz", den "Familienernährer" und die Kategorie "Geschlecht" verbunden sind. Sie zeigt, dass die unterschiedlichen Semantiken zum Thema Geschlechterverhältnisse und Frauen nicht zufällig den wohlfahrtsstaatlichen Entwicklungsphasen entsprechen, denn die Sozialpolitik hat in ihren unterschiedlichen Ausformungen selbst zur Etablierung und Stabilisierung einer bestimmten hierarchischen Geschlechterordnung beigetragen. Die in den Wohlfahrtsdiskursen versteckte Bedeutung der Begriffe wird aber erst erkennbar, wenn auch die Gegendiskurse und die ihnen zugrundeliegende Kritik in eine historisch angelegte Sozialpolitikanalyse einbezogen werden. (ICI2)
In: Europas Töchter: Traditionen, Erwartungen und Strategien von Frauenbewegungen in Europa, S. 41-61
Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtliche Entwicklung in der EU und verweist auf die gegenseitige Beeinflussung der nationalen, europäischen und globalen Ebene. Die Autorin konzentriert sich bei der Frage, was Frauen von der europäischen Einigung zu erwarten haben, zunächst auf die neuen europäischen Rechtsverhältnisse, dann auf die politischen Partizipationschancen bzw. den Raum des Politischen, um schließlich das Konzept der Bürgerrechte oder aktiver Staatsbürgerschaft auf europäischer Ebene aus feministischer Perspektive zu diskutieren. Ein Rückblick auf die Geschichte der europäischen Rechtsgemeinschaft verdeutlicht, dass die Rechtspolitik zur Gleichstellung der Frauen zu Beginn einseitig marktorientiert, auf männliche Erwerbsmuster zugeschnitten und unzureichend war und erst mit dem Maastrichter Vertrag 1992 Rahmenbedingungen für eine andere Frauenpolitik geschaffen wurden. Mittlerweile wird der Alltag der EU-Bürgerinnen zunehmend von Brüssel bestimmt, während andererseits die politischen Partizipationsmöglichkeiten noch nicht in gleichem Maße zugenommen haben. Die abschließenden Überlegungen beziehen sich auf die Frage, inwieweit der europäische Integrationsprozess als ein Projekt fortschreitender Demokratisierung und damit als ein Probelauf für zivilgesellschaftliche Aktivitäten weiterhin eine politische Gelegenheitsstruktur gerade auch für Frauen anbietet. (ICH)
In: Erwerbstätige Mütter: ein europäischer Vergleich, S. 53-84
Den Ausgangspunkt des Beitrags bildet der Begriff der Individualisierung als Schlüsselkonzept der Moderne. Der erste Teil des Beitrags greift die Individualisierungstheorien aus einer Geschlechterperspektive auf und fragt, ob die These von der "nachholenden Individualisierung" der Frauen, die vor allem mit einer zunehmenden Erwerbsbeteiligung identifiziert wird, die sozialen Veränderungen und die Orientierungen von Frauen angemessen beschreiben kann. Im zweiten Teil wird die Debatte um die Veränderungen der Familien- und Lebensformen aufgegriffen und nach den Folgen für das wohlfahrtsstaatliche Arrangement gefragt. Die Bedeutung von Rechtstraditionen für das Verhältnis von Wohlfahrtsstaat und Familie wird am Beispiel der Institutionalisierung und De-Institutionalisierung der Ehe in vier Rechtskreisen untersucht: dem britischen Common Law, dem französischen Code civil, dem Preußischen Allgemeinen Landrecht und der skandinavischen Rechtstradition. Im dritten Teil ihrer Untersuchung skizziert die Verfasserin die soziale Konstruktion von Mutterschaft in den sozialpolitischen Diskursen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Ein Vergleich zwischen den Einstellungen von Müttern in Ost- und Westdeutschland dient abschließend als Beispiel dafür, wie unterschiedliche Entwicklungspfade und Regime die kulturellen Geschlechterarrangements und das Selbstverständnis der Akteurinnen prägen. (ICE2)
In: Europas Töchter, S. 81-100
In: Europas Töchter, S. 41-61