Volksbegehren und Volksentscheid im Kommunalverfassungsrecht der Weimarer Zeit
In: Archiv für Sozialgeschichte, Band 1985, Heft Bd. 25, S. 299-331
ISSN: 0066-6505
Engeli vertritt in seiner auf Quellensammlungen und neurerer Sekundärliteratur basierenden Untersuchung die These, daß die plebiszitären Instrumente im kommunalen Alltag offensichtlich keine Rolle spielten und sich daher im Regelwerk des Kommunalverfassungsrechts auch keinen "Stammplatz" zu erobern vermochten. Nachdem der Autor eingangs die Einführung plebiszitärer Elemente in die Gemeindeorganisation während der Weimarer Zeit geschildert hat, wendet er sich im folgenden ausführlich dem Beispiel Bayerns und anschließend in knapper Form der Entwicklung in Thüringen, Sachsen, Braunschweig, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Lippe-Detmold, Bremen und Baden zu. Ein weiteres Kapitel ist der Stellung des Plebiszits im Entwurf für eine Preußische Ständeverfassung gewidmet. Zwar bewirkte lediglich ein historischer Zufall 1924, daß plebiszitäre Elemente keinen Eingang in das preußische Kommunalverfassungsrecht fanden, doch wäre ein preußisches Gemeindeplebiszit nach Meinung des Autors in seiner faktischen Bedeutung deutlich hinter der Regelung in den vorstehend genannten Ländern zurückgeblieben. Abschließend untersucht Engeli, inwieweit Lehren aus dem Weimarer Gemeindeplebiszit für die Gegenwart gezogen wurden. (STR)