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In: Arbeitshilfen für Betriebsräte
In: Antworten für die Praxis
"This important new book fills a large gap in legal literature by examining restitution in private international law,including both the jurisdiction and choice of law questions facing restitutionary claims with international elements. The book begins with a brief summary of the English domestic law of restitution and highlights some of the issues which may arise. It goes on to examine classification, or characterisation of restitutionary claims. Restitution has a theoretical unity which enables the author to treat it essentially as a single issue for characterisation purposes. However, restitutionary claims arise in the context of contracts and wrongs; they may be at law or in equity; they may give rise to personal or proprietary remedies, whilst they may be contingent on tracing. Each of these contexts is analysed separately for the purposes of characterisation. The central part of the book examines the choice of law rule for restitutionary issues, and reviews the different approaches adopted in the US and UK and in other parts of the common law world. After weighing the merits of the different approaches the author adopts a choice of law rule for restitutionary issues which is the proper law of the unjust factor. Depending on whether the unjust factor is event-based or law-based, the choice of law rule will focus on either the law of the place, or alternatively, the legal system with which the unjust factor has its closest and most real connection. Jurisdiction is an area of increasing importance in private international law and the book provides a thorough analysis of the topic of jurisdiction for restitutionary claims, both under the Brussels Convention as well as the traditional common law rules contained in the Civil Procedure Rules. This is an important and timely new work for all lawyers interested in restitution, private international law and international commercial litigation."--Bloomsbury Publishing
In: ch. 5 in P. Devonshire and R. Havelock, eds., The Impact of Equity and Restitution in Commerce Oxford: Hart, 2018) 91-117.
SSRN
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 35, Heft 2, S. 49-56
ISSN: 0514-6496
World Affairs Online
In: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 20
Main description: Der Autor untersucht Grund und Grenzen der Haftung von Gremiumsmitgliedern für die schädigenden Folgen pflichtwidriger Entscheidungen. Dabei wird ein allen Gremienentscheidungen zugrunde liegendes Haftungskonzept vorgestellt. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bilden die jeweiligen Haftungsnormen, deren Zusammenschau zum Nachweis einer einheitlichen Normstruktur führt. Aus der dabei aufgezeigten axiomatischen Festlegung auf das Verschuldensprinzip folgt, dass sich aus der Nichterfüllung der Gremiumspflichten nicht automatisch eine schuldhafte Pflichtverletzung der Gremiumsmitglieder ableiten lässt. Sodann werden die sich daraus ergebenden Probleme der Verknüpfung von Gremiumspflicht und Individualpflichten der Gremiumsmitglieder im Einzelnen untersucht.Der Verfasser differenziert insbesondere nach den einzelnen Phasen des Beschlussverfahrens und zeigt auf, dass sowohl vor als auch nach der eigentlichen Abstimmung kausale Pflichtverletzungen durch die Gremiumsmitglieder möglich sind. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet das Verhalten bei Stimmabgabe im Beschlussverfahren unter Anwendung eines aus dem verkehrskreisbezogenen Fahrlässigkeitsbegriff entwickelten "ressortspezifischen" Sorgfaltsmaßstabes, der zu unterschiedlicher Haftung trotz identischem Abstimmungsverhalten führen kann. Schließlich ist der geheimen Abstimmung ein eigener Teil gewidmet, da hier das Spannungsverhältnis zwischen kollektiver Entscheidungsfindung und individueller Verantwortung besonders hervortritt: In diesem Teil wird aufgezeigt, dass eine Lösung über Beweislastnormen nicht zu einer gerechten Risikoverteilung führt, sondern stattdessen in der Regel dem Träger des Gremiums aus Wertungsgründen das Haftungsrisiko zugewiesen werden sollte.
In: Europäische Hochschulschriften 5800
Die Autorin erschließt die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern erstmals monographisch. Rechtsprechung gibt es bisher keine. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nicht einigen, muss die Einigungsstelle angerufen werden, deren Spruch die Einigung der Betriebsparteien ersetzt. Der Schaden bei einem materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Fehlverhalten von Einigungsstellenmitgliedern kann groß sein. Anhand von Beispielsfällen zeigt die Autorin das Schadenspotential von Einigungsstellenverfahren auf und stellt dar, auf welcher Grundlage die Mitglieder haften. Dabei stellt sie die Frage nach Haftungsprivilegierungen sowie der strafrechtlichen Verantwortung der Einigungsstellenmitglieder
World Affairs Online
In: International law reports, Band 40, S. 230-232
ISSN: 2633-707X
230Treaties — Operation of — Necessity for municipal legislation — Effect of treaty on prior statutes — Whether treaty provisions amend existing law — Austrian State Treaty, Articles 25 and 26 — Whether self-executing — The law of Austria.
In: Stadtentwicklung in Ostdeutschland, S. 129-138
In: Schriften zum Kammerrecht Band 18
In: Schriften zum Kammer- und Berufsrecht 18
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Komplexer werdende, in den Alltag eingreifende Regelungen, oft geprägt durch europarechtliche und zwischenstaatliche Vorschriften, lassen die betroffenen Bürger nach einer kostengünstigen, schnellen und zuverlässigen Rechtsberatung suchen. Hierbei wird dann häufig der Vorteil einer etwaigen Kammermitgliedschaft von dem Einzelnen entdeckt und auf das Serviceangebot der Rechtsberatung, welches die öffentlich-rechtlichen Kammern in Erfüllung ihres Selbstverwaltungsrechtes offerieren, gerne zurückgegriffen. Diese Rechtsberatung für Mitglieder (und auch Nichtmitglieder) ist mit Haftungsgefahren für die Kammern verbunden, die dann entstehen, wenn die Grenze zu erlaubten Beratungsleistungen von den Kammern überschritten wird oder diese in ihnen nicht geläufigen Rechtsgebieten beraten. Die vorliegende Arbeit greift diese Problematik auf und zeigt am Beispiel der Kammern als Teil der funktionalen Selbstverwaltung, wie sich die Haftung für öffentlich-rechtliche Körperschaften begrenzen lässt.