Die Flexibilität öffentlicher Ausgaben: eine Analyse der Restriktionen ausgabenpolitischer Handlungsspielräume
In: Schriften der Kommission für Wirtschaftlichen und Sozialen Wandel 81
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In: Schriften der Kommission für Wirtschaftlichen und Sozialen Wandel 81
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B7, S. 29-45
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Sonderheft 2009,4
Die Untersuchung der durch staatliche Aktivität ausgelösten Zahlungen – seien es Steuern und Abgaben auf der Einnahmenseite oder öffentliche Ausgaben – besitzt traditionsgemäß einen hohen Stellenwert in der empirischen Finanzwissenschaft. Ziel der vorliegenden Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle ist es, die Möglichkeiten zur Regionalisierung dieser Zahlungsströme in einem föderativen Gesamtstaat aufzuzeigen. Am Beispiel der Zahlungsströme zwischen West- und Ostdeutschland soll dabei auch auf die praktischen und theoretischen Schwierigkeiten der Regionalisierung sowie auf die letztendlich zu akzeptierenden Begrenzungen eingegangen werden. Öffentliche Finanzströme sind zum einen Steuern und Abgaben, die die Einnahmenseite des Staates und seiner Parafisken umfassen, und zum anderen die mit diesen Mitteln getätigten Ausgaben für bestimmte Zweckbereiche. Damit ergibt sich ein Saldo, der auch als die formale Budgetinzidenz, also als Budgetwirkung, bezeichnet wird. Im Zusammenhang mit dem speziellen Untersuchungsgegenstand könnte man leicht dazu verleitet werden, die hier gewonnenen Ergebnisse als "Kosten der Einheit" zu bezeichnen. In dieser Studie wird die Möglichkeit genutzt, genau dies zu relativieren und auch zu widerlegen, denn eine derartige Vereinfachung trifft weder aus theoretischer noch aus empirischer Sicht die Sachlage ...
In: Schriftenreihe der Forschungsgesellschaft für Agrarpolitik und Agrarsoziologie 254
Die Weiterbildung von Beschäftigten wird in Deutschland im Vergleich zur Erstausbildung und zu Bildungsmaßnahmen für Arbeitslose von öffentlicher Seite deutlich weniger gefördert. Eine umfassende Weiterbildungspolitik würde erhebliche öffentliche Investitionen erfordern. Bei positiven Arbeitsmarktwirkungen könnte sie für Staat und Sozialversicherungen aber auch zusätzliche Einnahmen generieren und Transferausgaben vermeiden. In diesem Kurzbericht schätzen wir die fiskalische Bilanz einer solchen Politik ab.
BASE
Die öffentlichen Ausgaben stellen ein wichtiges Instrument dar, um vorgegebene Zielwerte staatlicher Aufgaben anzustreben. Der Staat (= öffentlicher Sektor) ist mit seinen vielfältigen ökonomischen Aktivitäten ein wichtiger Teil des Wirtschaftsprozesses. Er trägt direkt - aber auch indirekt – erheblich zur Entstehung, Verteilung und Verwendung des Inlandsprodukts bei. Die Instrumente der Finanzpolitik sind die Einnahmen und Ausgaben. Dieser Bereich der öffentlichen Finanzwirtschaft steht in der Regel am Anfang der Analyse, da die Aufgabenerfüllung sich am stärksten im Sachzweck der öffentlichen Ausgaben ausdrückt, wie er z.B. in der Gliederung nach Aufgabenbereichen zum Ausdruck kommt. Die politisch relevante Fragestellung auf dem Gebiet der Staatsausgaben ist in diesem Zusammenhang die Frage, für welche Aufgabenbereiche staatlicher Tätigkeit die Ausgaben Verwendung finden. Aus der funktionalen Struktur der Staatsausgaben kann - mit Einschränkungen – auch auf die politische Prioritätensetzung geschlossen werden. Die funktionale Gliederung der Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen ist eine von vielen Möglichkeiten, die Vielfalt öffentlicher Ausgaben zu strukturieren. Die institutionelle Struktur zeigt auf, in welchem Umfang die einzelnen Körperschaftsgruppen (Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/Gv., Sozialversicherung, Zweckverbände, Sozialversicherung, ERP-Sondervermögen, Sonstige Sondervermögen des Bundes, EU-Anteile) zur Finanzierung der Gesamtausgaben beitragen. In Verbindung mit der funktionalen Gliederung zeigt sie weiterhin, wo die Aufgaben- und Ausgabenschwerpunkte der verschiedenen Haushaltsebenen liegen. In Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Wirkung öffentlicher Ausgaben besteht das wichtigste Kriterium in der Frage, ob bzw. in welcher Form gesamtwirtschaftliche Ressourcen in Anspruch genommen werden. Diesem Kriterium entspricht die volkswirtschaftliche Gliederung der Ausgaben in Transferausgaben: Zahlungen an Unternehmen (Subventionen), Zahlungen an private Haushalte (insbesondere Sozialausgaben); Realausgaben: Sach- und Personalausgaben); Sonstige Ausgaben (Sachinvestitionen wie Grundstückskäufe, Kredite, Bürgschaften, Erwerb von Beteiligungen). Aus der Summe der für die Erfüllung der Staatsaufgaben erforderlichen Ausgaben (oder der entsprechenden Einnahmen) ergibt sich in Abhängigkeit der historischen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung eines Landes der Staatsanteil, ausgedrückt als Staatsausgabenquote in Form des Anteils der öffentlichen Ausgaben am Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen, BSP (vielfach auch das Bruttoinlandsprodukt, BIP).
Die vorliegende Datenkompilation orientiert sich an den hier skizzierten Systematiken zur Gliederung der öffentlichen Ausgaben. Neben Übersichten zum Gesamtverlauf der Staatsausgaben (und –einnahmen) werden wichtige Gliederungen der Finanzstatistik berücksichtigt. Dabei werden sowohl das Berichtswesen des Statistischen Bundesamtes (Finanzstatistik) als auch die Finanzberichte des Bundesministeriums für Finanzen herangezogen. Ergänzend ist eine Zusammenfassung der öffentlichen Ausgaben nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank (nach Angaben des Statistischen Bundesamtes) zum Vergleich wiedergegeben. Bei der Verwendung unterschiedlicher Quellen ist eine nähere Spezifizierung der wiedergegebenen Daten erforderlich: Es ist die jeweils verwendete Abgrenzung des öffentlichen Sektors anzugeben, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung der Sozialversicherung, der Zweckverbände und der öffentlichen Unternehmen.
Staatliche Aktivitäten finden ihren Niederschlag in verschiedenen Rechnungen der einzelnen öffentlichen Haushalte (Finanzplan, Haushaltsplan, Haushaltsrechnung, Kassenrechnung, Vermögensrechnung, sowie der abgeschlossenen Jahresrechnungen). Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Ausgaben sind den verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen, gegebenenfalls auch durch Schätzungen ergänzt. Im Rahmen der Finanzstatistik werden jährlich die Ausgaben und Einnahmen, die Schulden der öffentlichen Haushalte sowie die Jahresabschlüsse öffentlich bestimmter Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen nachgewiesen. Die Finanzstatistik vermittelt einen umfassenden Überblick über Stand und Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik erstreckt sich auf die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände), des Lastenausgleichfonds, des ERP-Sondervermögens sowie (ab 1974) auf die Finanzwirtschaft der Sozialversicherungsträger (gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, Pflegeversicherung, Altershilfe für Landwirte, Bundesanstalt für Arbeit und öffentliche Zusatzversorgungskassen), der Organisationen ohne Erwerbszweck und der kommunalen Zweckverbände. Der Erhebungsbereich umfasst ferner die EU-Anteile und die Sonstigen Sondervermögen des Bundes: Fonds "Deutsche Einheit, Kreditabwicklungsfonds (bis 1994, ab 1995 Erblastentilgungsfonds), Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Steinkohlefonds (ab 1996) sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen (bis 1997).
Nur die Jahresrechnungsstatistik, das Kernstück der Haushaltsstatistik, welcher die Ist-Ergebnisse der einzubeziehenden Haushalte zugrunde liegt, wird für sämtliche Berichtskörperschaften der Finanzstatistik erstellt.
Die dargestellten Jahresrechnungsergebnisse entsprechen sachlich und systematisch jeweils dem Stand des aktuellen Berichtjahres. Vergleichsdaten zurückliegender Jahre sind – soweit wie möglich – an diesen Stand angepasst. Ein größerer Bruch in der Darstellung "Langer Reihen" ergab sich für das Jahr 1974 durch die Erweiterung des finanzstatistischen Berichtskreises um die Sozialversicherung und die Zweckverbände sowie durch die Einführung neuer haushaltsrechtlicher und haushaltssystematischer Bestimmungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Ein weiterer methodischer Bruch ergab sich ab dem Berichtsjahr 1998. In Anpassung an die Neuabgrenzung des Staatssektors nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) zählen die Träger der Zusatzversorgung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen ab 1998 nicht mehr zu den öffentlichen Haushalten, sondern zu den öffentlichen Unternehmen (Tabellenwerte der Haushaltsdaten ab 1997: ohne Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen).
Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Ausgaben sind den verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen. Die Vielzahl unterschiedlicher Klassifikationen, gerade bei den Ausgaben, dokumentiert dabei die Vielzahl ökonomischer und politischer Fragestellungen, die an die statistische Aufbereitung der Daten herangetragen wird. Gliederungen der Jahresrechnungsstatistik erfassen die Ausgaben auf der Grundlage der Gruppierung nach Ausgabe- und Einnahmearten und der Gliederung nach Aufgabengebieten oder Aufgabenbereichen. Die Ergebnisse der finanzstatistischen Gliederung nach Ausgabenarten werden in einer gesamtwirtschaftlichen Darstellung ausgewiesen. Man unterscheidet zwischen Ausgaben der laufenden Rechnung, die die Real- und Transferausgaben umfassen (Personalausgaben, Laufender Sachaufwand, Zinsausgaben, laufende Zuweisungen und Zuschüsse, Schuldendiensthilfen), und Ausgaben der Kapitalrechnung (Sachinvestitionen, Vermögensübertragung, Darlehen, Erwerb von Grundstücken und Beteiligungen). Die Trennung zwischen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung soll die sog. konsumtiven von den investiven Ausgaben separieren. Die "Besonderen Finanzierungsvorgänge" zeigen per Saldo, der zum Ausgleich der laufenden und der Kapitalrechnung unter Berücksichtigung von Überschüssen und Fehlbeträgen aus Vorjahren aus Kreditmitteln finanziert wird; die "Bereinigten Ausgaben" sind die Bruttoausgaben abzüglich der Zahlungen von Haushalten gleicher Ebene.
Die Gliederung nach dem Funktionalprinzip (Gliederung nach der Aufgabenerfüllung oder auch "Gliederung nach bereinigten Aufgabenbereichen") fasst – unabhängig von der Ressorteinteilung – die öffentlichen Ausgaben nach Aufgabenbereichen zusammen (u.a. Politische Führung und Verwaltung; Verteidigung; Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Schulen, Hochschulen und übriges Bildungssystem; Wissenschaft, Forschung und Entwicklung; Gesundheit, Sport, Erholung; Wohnungswesen und Raumordnung; Wirtschaftsförderung; Verkehr und Nachrichtenwesen; Wirtschaftsunternehmen, Allgemeine Grund- und Kapitalvermögen; Allgemeine Finanzwirtschaft). Neben der Zuordnung und Kontrolle der Aufgabenerfüllung im politischen Bereich dient diese Gliederung auch der politischen Diskussion und der Wiedergabe zukünftiger Prioritäten der Aufgabenerfüllung in politischen Programmen. Auch längerfristige Finanzpläne sind in aller Regel nach Aufgabenbereichen gegliedert.
Datentabellen in HISTAT:
A. Übersichten:
A.01a Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten, in Mill. DM (1950–2000)
A.01b Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten, in DM je Einwohner (1950–2000)
A.02a Entwicklung der Ausgaben nach ausgewählten Aufgabenbereichen, in Mill. DM (1950 -2000)
A.02b Entwicklung der Ausgaben nach ausgewählten Aufgabenbereichen, in DM je Einwohner (1950-2000)
A.03 Öffentliche Ausgaben insgesamt nach zusammengefassten Aufgabenbereichen (1950-2000)
A.04 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (bereinigte Einnahmen und Ausgaben), Quoten (1950-2000) A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung (1962-2000)
A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
B. Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen und Arten
B.01 Bereinigte Ausgaben nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.02 Personalausgaben nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.03 Laufender Sachaufwand nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.04 Zinsausgaben am Kreditmarkt nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.05 Renten, Unterstützungen u. ä. nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.06 Baumaßnahmen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C. Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen und Aufgabenbereichen
C.1 Summe aller Aufgabenbereiche nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.2 Politische Führung und zentrale Verwaltung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.3 Verteidigung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.4 Öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.5 Schulen und vorschulische Bildung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.6 Hochschulen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.7 Förderung des Bildungswesens nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.8 Sonstiges Bildungswesen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.9 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.10 Soziale Sicherung, Soziale Kriegsfolgelasten, Wiedergutmachung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.11 Gesundheit, Sport, Erholung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.12 Wohnungswesen und Raumordnung, Städtebauförderung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.13 Verkehr und Nachrichten nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.14 Wirtschaftunternehmen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.15 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen nach Gebietskörperschaften (1950-2000)
C.16 Allgemeine Finanzwirtschaft nach Berichtskreisen (1950-2000)
D. Ausgabenstruktur der Gebietskörperschaften (nach volkswirtschaftlichen Ausgabearten) und Einnahmen der öffentlichen Haushalte
In der Abgrenzung der Finanzstatistik: Bund, Länder, Gemeinden (GV); Fonds "Deutsche Einheit", ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds, EU-Anteile, Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Erblastentilgungsfonds (ab 1995), Steinkohlefonds (ab 1996), Versorgungsrücklage (ab 1999); ohne Sozialversicherung und ohne Zweckverbände.
D.01 Ausgabenstruktur der Gebietskörperschaften insgesamt, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1961-2000)
D.02 Ausgabenstruktur des Bundes, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1963-2000)
D.03 Ausgabenstruktur der Länder, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1963-2000)
D.04 Ausgabenstruktur der Gemeinden, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1965-2000)
D.05 Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Gebietskörperschaften - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
E. Die Entwicklung des Bundeshaushalts
E.01 Bereinigte Einnahmen und Ausgaben des Bundes (1950-2000)
E.02 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen (1952 – 2000)
E.03 Investive Ausgaben des Bundes (1952-2000)
F. Ausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Bundesländern
F.01 Gesamtausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.02 Investitionsausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.03 Personalausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.04 Zinsausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
G. Finanzielle Entwicklung der öffentlichen Haushalte (nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank)
(Berechnungen der Deutschen Bundesbank unter Verwendung von Angaben des Statistischen Bundesamtes).
G.01 Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte (1950-2000)
GESIS
In: Strukturberichterstattung 37
Besonders Horst Claus Recktenwald und Otto Weitzel haben in den 60er Jahren am Institut für Wirtschafts- und Finanzpolitik (unter der Leitung von Prof. Dr. Horst Claus Recktenwald, Universität Erlangen - Nürnberg) auf der Grundlage finanzstatistischer Unterlagen eine statistische Verifizierung des Wagner'schen Gesetzes ("Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit", erstmals 1863 von Adolph Wagner aufgestellt) gegeben.
Das "Wagner'sche Gesetz steigender Staatsquoten postuliert eine ökonomische "Gesetzmäßigkeit", wonach das Wachstum der Staatsausgaben nicht proportional, sondern überproportional zum Wachstum des (nominellen) Sozialprodukts erfolge. Ausnahmslos interpretiert man das Gesetz (grob) als Wagners Behauptung, bei wachsendem Volkseinkommen nehme die Staatstätigkeit säkular zu und sie schlage sich im ständig steigenden Haushalt nieder.
Recktenwald hat die von Wagner erwähnten Faktoren für eine wachsende Staatstätigkeit herauskristallisiert und sinnvoll geordnet. Schließlich geht auch die Gliederung in ökonomisch-technische, demographische, politisch institutionelle (Rechtsschutz, Innere Ordnung) und akzidentelle Faktoren (z.B. Wirtschaftskrisen, Kriege, Kriegsfolgeaufgaben) auf ihn zurück. Zudem hat er sich kritisch mit den Aussagen auseinandergesetzt und das "Gesetz" analytisch wie empirisch überprüft und widerlegt.
Themen:
Datentabellen in HISTAT:
A. Staatsausgaben (1913 - 1959):
- Staatsausgaben nach Funktionen;
- Anteil der funktional gegliederten Ausgaben an den Gesamtausgaben;
- Zivile Ausgaben nach Funktionen, absolut und relativ;
- Erwerbsbevölkerung, Verwaltungspersonal, Bevölkerung;
- Eigenausgaben von Reich/Bund, Ländern und Gemeinden.
B. Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt und relative säkulare Struktur (1872 bis 1972):
- Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt, vier Varianten;
- Säkulare Struktur der Staatsausgaben, in von Hundert der gesamten Staatsausgaben;
- Säkulare Struktur der Staatsausgaben, in von Tausend des Volkseinkommens.
Berücksichtigte Publikationen:
Recktenwald, H. C., 1962: Die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik, in: König, H. (Hrsg.) 1962: Wandlungen der Wirtschaftsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin: Duncker & Humblot, S. 199 – 248.
Recktenwald, H. C., 1977: Umfang und Struktur der öffentlichen Ausgaben in säkularer Entwicklung, in: Neumark, F. (Hrsg.), 1977: Handbuch der Finanzwissenschaft, Lieferung 1. 3., gänzlich neu bearbeitete A. Tübingen: J.C.B. Mohr, S. 713 - 752.
Recktenwald, H. C., 1985: Adolph Wagner anno 1985 – Eine Widerlegung seines Gesetzes, in: Gebauer, (Hrsg.), 1985: Öffentliche Finanzen und monetäre Ökonomie. Festschrift für K. Häuser. Frankfurt a.M., S. 71-91.
GESIS
In: Frankfurter wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studien 9