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"Da die demokratischen Institutionen und Haltungen weiterhin existieren, merken wir nicht, dass die Demokratie geschwächt und die Macht innerhalb des politischen Systems auf eine kleine Elite aus Politikern und Konzernen übergegangen ist, die eine Politik nach den Wünschen Letzterer betreiben."Dieses drastische Zitat, welches eine dramatische Betrachtung der gegenwärtigen Lage der westlichen Demokratien darstellt, ist nicht etwa aus dem Wahlprogramm einer populistischen Partei entnommen. Ebenso wenig sind es Auszüge aus einer Wutrede von Alice Weidel oder Sarah Wagenknecht. Diese rigorosen Worte stammen vom britischen Sozialwissenschaftler Colin Crouch und fassen weite Teile seiner Postdemokratie-These pointiert zusammen (Crouch 2021, S. 21).Die vermeintliche Nähe zu rechten Verschwörungsmythen und populistischen Narrativen von korrupten Eliten in angeblichen Scheindemokratien rückt Crouch auf den ersten Blick in kein gutes Licht (vgl. Mudde 2020, S. 55 f.). Ist er durch seine Kritik am Zustand der westlichen Demokratien womöglich als latenter Komplize der aufsteigenden Kräfte des rechtsradikalen Spektrums auszumachen?Hinsichtlich der evidenten Defizite in der Entwicklungsrichtung etablierter Demokratien der westlichen Hemisphäre erscheint eine kritische Analyse als durchaus sinnvoll. So bestätigt die Realität durch Wahlergebnisse und zahlreiche Umfragen beispielsweise zunehmend das vielzitierte Phänomen der Politikverdrossenheit sowie das verbreitete Misstrauen der Bürger*innen in Politik und deren Institutionen (vgl. Best et al. 2023, S. 18-21). Daher möchte der vorliegende Beitrag folgenden Fragestellungen nachgehen:Ist die Postdemokratie-These notwendige Kritik an politischen Missständen oder Wasser auf die Mühlen des Rechtspopulismus?Sind die Ausführungen Crouchs damit als Chance oder Gefahr für die Demokratie zu bewerten? Aus Gründen des begrenzten Umfangs beziehen sich die folgenden Ausführungen explizit auf den Rechtspopulismus und klammern den durchaus existierenden Populismus des politisch linken Spektrums aus. Angesichts des fortwährend wachsenden Einflusses politischer Akteur*innen der Neuen Rechten sowie der Verbreitung einschlägiger rechtsradikaler Narrative im öffentlichen Diskurs scheint dieser Fokus aktuell von ungleich größerer Bedeutung zu sein (vgl. Mudde 2020, S. 13-17).Der inhaltliche Gedankengang des Beitrags sei an dieser Stelle knapp skizziert: Die Leitfrage soll aus verschiedenen Perspektiven bearbeitet werden, um den ambivalenten Potenzialen der These Colin Crouchs gerecht zu werden. Dabei wird der schmale Grat zwischen angebrachter Kritik, welche zu einer verbesserten Demokratie beitragen kann, und der Nähe zu rechtspopulistischen Narrativen mit gegenteiliger Wirkung thematisiert.Insbesondere die zentralen Unterscheidungsmerkmale zwischen Crouchs analytischen Ausführungen und rechtspopulistischer Eliten-Kritik sollen anschließend als sinnvolle Abgrenzung herausgearbeitet werden. Dies wird als Schlüssel zu einer gewinnbringenden praktischen Verwertung der Postdemokratie-These betrachtet, um sie als Chance im Sinne einer konstruktiven Kritik an negativen Entwicklungen der westlichen Demokratien fruchtbar werden zu lassen.Colin Crouch: "Postdemokratie"Der britische Politikwissenschaftler und Soziologe Colin Crouch sorgte bereits in den frühen 2000er Jahren mit Veröffentlichungen um seine These der Postdemokratie für internationales Aufsehen. Seine Gegenwartsanalyse beschreibt einige Tendenzen, die insbesondere in den etablierten Demokratien der westlichen Welt zu beobachten sind und durch komplexe Zusammenhänge eine zunehmende Schwächung der Demokratie bedeuten.Gemäß der Wortneuschöpfung mit der bedeutungsschweren Vorsilbe "post" charakterisiert er den aktuellen Zustand als Niedergang der lebhaften Demokratie nach der politischen und gesellschaftlichen Hochphase demokratischer Prozesse. Solch ein vergangener "Augenblick der Demokratie" (Crouch 2021, S. 22) zeichne sich in der Theorie durch die Verwirklichung sämtlicher demokratischer Ideale aus. Insbesondere eine lebendige Zivilgesellschaft partizipiert dabei öffentlich am politischen Prozess, wobei die aktive Beteiligung der gleichberechtigten Bürger*innen über den regelmäßigen Gebrauch des Wahlrechts hinausgeht. Eine angemessene und wirkungsvolle Verbindung zwischen dem Staat und seinen Bürger*innen gewährleistet eine funktionierende Repräsentation der Bevölkerung durch demokratisch legitimierte politische Amtsträger*innen (vgl. Crouch 2021, S. 22 f.).Die neoliberale Vorherrschaft in grundlegenden politischen Entscheidungen und Handlungen seit den 1980er Jahren führte zu wachsender Ungleichheit, die auch im politischen Diskurs spürbar wurde. So dominieren in Folge von ökonomischer Globalisierung und der Entstehung mächtiger Megakonzerne wirtschaftliche Eliten zunehmend den politischen Diskurs sowie durch gezielten Lobbyismus den Raum der politischen Entscheidungsfindung.Demokratische Prozesse werden subtil ausgehöhlt, indem Wirtschaftseliten den Platz von formal gleichberechtigten Bürger*innen als bedeutendste Instanz im demokratischen Raum einnehmen. Dies führe mitunter zu einer folgenschweren einseitigen Zuwendung politischer Akteur*innen hin zu wirtschaftlichen Eliten und deren Interessen der Profitsteigerung, was mit einer symptomatischen Entfremdung der Volksvertreter*innen von der zu repräsentierenden Bevölkerung einhergehe (vgl. Crouch 2021, S. 9 f.; S. 24-26). Der renommierte Philosoph und Soziologe Jürgen Habermas fasst die Zusammenhänge der These bezüglich der vorherrschenden neoliberalen Ideologie pointiert zusammen:"Ich habe den Begriff 'Postdemokratie' nicht erfunden. Aber darunter lassen sich gut die politischen Auswirkungen der sozialen Folgen einer global durchgesetzten neoliberalen Politik bündeln." (Habermas 2022, S. 87)Ein weiterer einschneidender Umbruch ist in der Zivilgesellschaft selbst verortet. So nimmt die herkömmliche Bindung an soziale Klassen und Kirchen als gesellschaftliche und politische Verortung der kollektiven Milieus innerhalb einer Gesellschaft seit Jahrzehnten massiv ab. Damit gehe in vielen Fällen auch ein Raum der politischen Betätigung und Meinungsbildung verloren, was zuweilen zur politischen Orientierungslosigkeit der Bürger*innen führe. Dies erschwere das Aufrechterhalten der Bindung politischer Akteur*innen an deren Basis in vielerlei Hinsicht. Denn nicht zuletzt orientiert sich auch die etablierte Parteienlandschaft an den einst zentralen sozialen Zugehörigkeiten der Bürger*innen (vgl. Crouch 2021, S. 26-30).Rund 20 Jahre nach den ersten einschlägigen Veröffentlichungen erneuerte Crouch seine These mit einigen Ergänzungen und Korrekturen, welche vor dem Hintergrund zeitgeschichtlicher Entwicklungen durch den Abgleich mit der politischen Realität notwendig erschienen. Doch die Kernthese der Postdemokratie blieb grundlegend erhalten (vgl. Crouch 2021, S. 10-17):
Als knapper inhaltlicher Exkurs am Rande der Kernthematik sei an dieser Stelle ein kritischer Vermerk bezüglich relevanter politischer Entwicklungen seit 2020 eingefügt. Nach der Veröffentlichung der Originalausgabe des Buches "Postdemokratie revisited", welches die damals aktualisierte Version der Postdemokratie-These von Colin Crouch hinsichtlich veränderter politischer Umstände enthält, sind einschneidende weltpolitische Ereignisse zu bedeutenden Prägefaktoren der transnationalen und nationalen Politiken geworden.Die Corona-Pandemie und der anhaltende russische Angriffskrieg auf die Ukraine führten zu politischen Entscheidungen, welche mitunter unmittelbar spürbar für große Teile der Bürger*innen waren und dies noch immer sind. Damit einhergehend wurde eine zunehmende Politisierung der Bevölkerung einiger demokratischer Staaten beobachtet (vgl. Beckmann/Deutschlandfunk 2021). In der deutschen Gesellschaft sind zudem seit einigen Wochen zahlreiche Demonstrationen gegen Rechtsextremismus zu verzeichnen, welche vom Soziologen und Protestforscher Dieter Rucht bereits als "größte Protestwelle in der Geschichte der Bundesrepublik" bezeichnet wurden (Fuhr/FAZ.NET 2024).Crouch spricht in diesem Kontext aktuell von einer durchaus verbreiteten Abneigung gegenüber den rechtsextremen Strategien von Hass und Hetze in entwickelten demokratischen Gesellschaften. Diese müsse aktiviert und politisch mobilisiert werden im Sinne einer gestärkten Demokratie gegen rechtsextreme Bestrebungen. Doch könne dies lediglich einhergehend mit ökonomischen Lösungen der wachsenden sozialen Ungleichheit seitens der politischen Akteur*innen nachhaltig wirksam werden (vgl. Hesse/fr.de 2024). Nicht außer Acht zu lassen sind diese zuweilen folgenschweren Ereignisse in der politischen und zeitgeschichtlichen Gesamtschau, wenngleich die zahlreichen raschen politischen sowie demoskopischen Wendungen der vergangenen Jahre in den folgenden Ausführungen nicht umfänglich Berücksichtigung finden können.Relevanz der AnalyseWie bereits das zustimmende Zitat des namhaften zeitgenössischen Philosophen Habermas im vorausgehenden Abschnitt anklingen lässt, treffen Crouchs Ausführungen hinsichtlich zahlreicher analysierter Missstände politischer und gesellschaftlicher Art durchaus zu. So wird die Relevanz der kritischen Gegenwartsanalyse bezüglich einiger Aspekte in Teilen angesichts der Studienergebnisse zum Thema "Demokratievertrauen in Krisenzeiten" der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 2023 deutlich.Unter Berücksichtigung der multiplen Krisen der Gegenwart wurden in einer repräsentativen Zufallsstichprobe volljährige wahlberechtigte Deutsche zu Themen befragt, welche die Funktionalität des repräsentativ-demokratischen Systems sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt betreffen (vgl. Best et al. 2023, S. 5 f.). Dabei konnte ermittelt werden, dass etwas mehr als die Hälfte der Befragten unzufrieden ist mit dem gegenwärtigen Funktionieren der Demokratie. Obgleich in der Gegenüberstellung mit der Vorgängerstudie aus dem Jahr 2019 ein leichter Rückgang dieses Prozentsatzes auszumachen ist, muss ein anhaltend hohes Niveau der generellen Unzufriedenheit bezüglich der Funktionalität unseres politischen Systems diagnostiziert werden (vgl. Best et al. 2023, S. 17 f.).Dass der soziale Status der befragten Bürger*innen als einflussreicher Parameter in dieser Frage herausgestellt werden konnte, lässt sich widerspruchsfrei in Crouchs Analyse der zunehmend elitär gestalteten Politik einfügen. Denn es erscheint folgerichtig, dass Menschen aus unteren sozialen Schichten mit vergleichsweise wenig Einkommen häufiger unzufrieden sind mit dem politischen System, in welchem vermehrt die Interessen höherer sozio-ökonomischer Gruppen begünstigt werden (vgl. Crouch 2021, S. 44-47).Außerdem beklagen deutliche Mehrheiten in der Befragung die Undurchschaubarkeit komplexer Politik sowie unzureichende Möglichkeiten der politischen Partizipation, was Crouchs Ausführungen zur Entpolitisierung der Mehrheitsgesellschaft im Zuge der zunehmenden Politikverdrossenheit bestärkt (vgl. Best et al. 2023, S. 18-20). Vor die Wahl verschiedener Regierungsmodelle gestellt, bevorzugt lediglich ein Drittel der Befragten die repräsentative Demokratie, während beinahe die Hälfte zur direkten Demokratie tendiert (vgl. Best et al. 2023, S. 21 f.).Passend dazu ist das Vertrauen in die politischen Institutionen lediglich hinsichtlich der Judikative, dem Bundesverfassungsgericht, bei der großen Mehrheit unter den befragten Bürger*innen in hohem Ausmaß vorhanden. Der eklatant angestiegene Anteil der Menschen ohne jegliches Vertrauen in das Parlament und die Bundesregierung könnte im Sinne Colin Crouchs als Folge der Entfremdung der politischen Akteur*innen vom Großteil der Bevölkerung gekennzeichnet werden (vgl. Best et al. 2023, S. 26-31; Crouch 2021, S. 216 f.).Ein weiterer zentraler Kritikpunkt Crouchs wird sinngemäß durch die Frage nach konkreten Problemen der deutschen Demokratie angesprochen. So sehen über 70 Prozent der Befragten den Einfluss von Lobbygruppen als problematisch an, wobei sich diese Ansicht in vergleichbarer Weise durch alle politischen Lager zieht. Colin Crouchs kritischer Blick bezüglich eines überbordenden Lobbyismus mit unverhältnismäßigem Einfluss im politischen Prozess wird somit durch diese Studie demoskopisch gestützt (vgl. Best et al. 2023, S. 32 f.; Crouch 2021, S. 68 f.).Auch andere wissenschaftliche Veröffentlichungen, wie der aktuelle "Transformationsindex BTI 2024" der Bertelsmann-Stiftung, analysieren einen ähnlichen Zustand der politischen und gesellschaftlichen Lage westlicher Demokratien im Sinne einer akuten Krise des Liberalismus vor dem Hintergrund der neoliberalen Vorherrschaft.Das positive Potential der Postdemokratie-These liegt angesichts der ernstzunehmenden Problematiken in einer möglichen Stärkung der Demokratie durch praktische Konsequenzen auf Grundlage dieser kritischen Befunde. Praktische Ansätze im Bereich der strenger regulierten Lobbyarbeit sowie neue Formen der Bürger*innenbeteiligung sind bereits Teil der politischen Agenda und werden erprobt. Ob diese den Zweck einer erstarkenden Demokratie real erfüllen werden, ist aktuell noch offen. Im besten Falle können gestärkte demokratische Strukturen nicht zuletzt demokratiegefährdende Akteur*innen aus dem rechtspopulistischen und rechtsextremen Spektrum zurückdrängen.Jedoch klingt an dieser Stelle ein Widerspruch an. Denn stärkt nicht gerade Crouchs Framing der Kritik an politischen Eliten und an der Entwicklung des politischen Systems die antidemokratischen radikalen Kräfte am rechten Rand angesichts der vermeintlichen narrativen Überschneidungen?Parallelen zu rechtspopulistischen NarrativenCrouch selbst schreibt in seinem Buch von neuen "Bewegungen […], die ähnliche Klagen über die heutigen Demokratien vorzubringen scheinen, wie ich sie in Postdemokratie geäußert habe, und insbesondere den Vorwurf äußern, dass die Politik von Eliten dominiert werde, während normale Bürger kein Gehör mehr fänden." (Crouch 2021, S. 136).Gemeint sind aufsteigende populistische Gruppierungen und Parteien, wovon jenen aus dem rechtsradikalen Lager aktuell die höchste politische Relevanz beigemessen wird. Um die Leitfrage des Beitrags angemessen multiperspektivisch zu beleuchten, sollen nun die vermeintlichen Gemeinsamkeiten zwischen den Erkenntnissen des britischen Sozialwissenschaftlers und rechtspopulistischen Narrativen herausgestellt sowie kritisch betrachtet werden.Die augenscheinlichste Parallele liegt im Bereich der Elitenkritik, wie Crouch es im angeführten Zitat selbst andeutet. Politische Entscheidungsträger*innen und wirtschaftliche Eliten handeln überwiegend im eigenen Interesse und entfernen sich dabei immer mehr von den Bürger*innen, insbesondere von jenen mit geringem sozialen Status, und deren Anliegen. Diese Analyse Crouchs erinnert an die rechtspopulistische Dichotomie, welche die abgehobene Elite dem normalen Volk gegenüberstellt. Der Wille des Volkes werde gemäß diesem Narrativ von der etablierten Politik bewusst übergangen (vgl. Crouch 2021, S. 41 f.; Mudde 2020, S. 55 f.).Doch bereits in der Formulierung wird ein zentraler Unterschied hinsichtlich der Vorstellung der regierten Bürger*innen deutlich. So wird im rechtspopulistischen Narrativ das Volk als homogene Masse mit einheitlichem Willen angesehen, während Crouch von Bürger*innen mit verschiedenen sozioökonomischen Hintergründen und pluralen Interessen spricht (vgl. Wodak/bpb 2023; Crouch 2021, S. 258 f.).Die Globalisierung als nach wie vor prägende Entwicklung mit Auswirkungen auf alle gesellschaftliche Sphären ist Anhaltspunkt einer weiteren vermeintlichen Schnittmenge. Als hintergründige Ursache für die zunehmende Entfremdung politischer Akteur*innen von weiten Teilen der Bevölkerung sowie für den unverhältnismäßig hohen Einfluss kapitalorientierter Großkonzerne konstatiert Crouch die Globalisierung der Wirtschaft.Des Weiteren führe die Tatsache, dass Wirtschaftspolitik vor diesem Hintergrund weitgehend auf transnationaler Ebene betrieben wird, zu einem Bedeutungsverlust der nationalstaatlichen Politik. Debatten im nationalen Kontext seien somit laut Crouch oftmals als politisch gegenstandslose Scheindebatten zu kennzeichnen (vgl. Crouch 2021, S. 25 f.). Diese Beschneidung des Nationalstaats durch eine zunehmende Globalisierung wird von Akteur*innen der Neuen Rechten im Sinne ihres charakteristischen Nationalismus massiv beklagt. Damit einher geht eine misstrauische bis konsequent ablehnende Haltung gegenüber transnationaler Politik insbesondere bezüglich einschlägiger Institutionen wie der Europäischen Union (vgl. Mudde 2020, S. 56-59; S. 132 f.).Populist*innen gerieren sich grundsätzlich als wahre Stimme des Volkes, welches exklusiv durch sie vertreten werde in einem von eigennützigen Eliten regierten System (vgl. Mudde 2020, S. 46). Hinsichtlich der Postdemokratie-These lässt dies vermuten, dass populistische Bewegungen als basisdemokratischer Stachel im Fleisch der Postdemokratie charakterisiert werden können. Mitunter würde das die massive Abneigung der etablierten Parteien ihnen gegenüber erklären (vgl. Crouch 2021, S. 139-141).An dieser Stelle könnte auf eine zumindest teilweise Zustimmung Colin Crouchs hinsichtlich rechtspopulistischer Narrative geschlossen werden. Im Vorgriff auf die Ausführungen der folgenden Abschnitte sei jedoch vor einer voreiligen Gleichsetzung ohne die notwendige politikwissenschaftliche Differenzierung gewarnt. So weist Crouch selbst deutlich auf die Diskrepanz hin, welche die antidemokratischen Tendenzen rechtspopulistischer Bewegungen zweifellos von einer zukunftsorientierten Kritik an postdemokratischen Problemen trennt (vgl. Crouch 2021, S. 139).GefahrenpotentialIst Crouchs These angesichts der verwandten Anklagen Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulist*innen? Trägt die Publizierung seiner massiven Kritikpunkte womöglich zur fortschreitenden Enttabuisierung radikaler Positionen im öffentlichen Diskurs bei?In der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Debatte lässt sich eine einflussreiche rechtspopulistische Strategie der Diskursverschiebung beobachten. Einschlägige illiberale Narrative werden hierbei im politischen Diskurs salonfähig durch schrittweises Verrücken der roten Linien, welche das legitime demokratische Meinungsspektrum umgrenzen. Das "Perpetuum mobile des Rechtspopulismus" (Wodak/bpb 2023) lässt in einem schleichenden Prozess xenophobe und diskriminierende Haltungen durch kalkulierte rhetorische Grenzüberschreitungen rechtspopulistischer Akteur*innen zunehmend vertretbar erscheinen.Des Weiteren wird so Einfluss auf die Themensetzung im demokratischen Diskurs genommen, was nicht zuletzt durch die partielle Übernahme seitens ursprünglich gemäßigter konservativer Parteien des politischen Establishments befördert wird. Die beobachtbare Diskursverschiebung stellt eine ernstzunehmende Gefahr für liberale Demokratien dar, wie bereits an autokratischen Entwicklungen in einigen Ländern mit Regierungen des äußerst rechten Spektrums abzulesen ist (vgl. Wodak/bpb 2023).Crouchs Ausführungen bezüglich postdemokratischer Tendenzen bergen insbesondere mit Blick auf die Elitenkritik das Gefahrenpotential einer narrativen Instrumentalisierung durch illiberale Akteur*innen. Doch hinsichtlich eines entscheidenden Aspekts eignet sich die Argumentation Colin Crouchs nur schwerlich als Hilfestellung zur Enttabuisierung rechtsradikaler Positionen. So sind vereinfachende Schuldzuweisungen mitnichten Teil der analytischen Ausführungen Crouchs, und es werden keine Feindbilder unter gesellschaftlichen Minderheiten ausgemacht, was der zentralen Ideologie der äußersten Rechten entgegensteht (vgl. Crouch 2021, S. 143 f.). Vortrag von Ruth Wodak über Rechtsruck und Normalisierung: Die von Crouch geforderte Politisierung der Zivilgesellschaft sollte in diesem Zusammenhang nicht mit der fortschreitenden Polarisierung der Öffentlichkeit einhergehen oder gar gleichgesetzt werden. Dies würde gefährliche aktuelle Tendenzen der gesellschaftlichen Spaltung verstärken und somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zusätzlich gefährden. In jener Hinsicht kann enorme politische und gesellschaftliche Polarisierung Demokratien destabilisieren, wie dies beispielsweise in der US-Amerikanischen Gesellschaft zu beobachten ist (vgl. Crouch 2021, S. 150-154). Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes können soziale Bewegungen der äußersten Rechten kaum als anerkennenswerte Belebung der Demokratie gewertet werden, ganz zu schweigen von der antidemokratischen Ideologie, welche dahintersteht (vgl. Mudde 2020, S. 152-155).Crouch selbst geht im Buch in einem eigenen Kapitel auf die "Politik des nostalgischen Pessimismus" (Crouch 2021, S. 136) ein und stellt durch eine eingehende Analyse der populistischen Strategien und Inhalte eine kritische Distanz zu einschlägigen Bewegungen heraus. Insbesondere den Rechtspopulismus heutiger Akteur*innen der Neuen Rechten ergründet der Soziologe als antipluralistisch, antiegalitär und im Kern antidemokratisch, wenngleich diese Ausrichtungen in vielfältiger Weise öffentlich verschleiert werden (vgl. Crouch 2021, S. 169-172).ZwischenfazitDie Postdemokratie-These hat Potenziale für beide politischen Stoßrichtungen, welche in der Leitfrage des Beitrags pointiert gegenübergestellt wurden. Entscheidend sind ein reflektierter Umgang mit den Analysen sowie die gebotene Einordnung der Schlussfolgerungen im jeweiligen politischen Kontext. Zweifelsfrei ist dabei die Maxime zu beachten, niemals den Populismus antidemokratischer Kräfte zu stärken. Gleichermaßen darf die mögliche Angst vor dem schmalen Grat zwischen reflektierter sozialwissenschaftlicher Kritik und rechtspopulistischer Aufwiegelung keinesfalls zur Ignoranz postdemokratischer Missstände führen. Denn im Sinne von Jan-Werner Müllers Definition von Populismus sind "[a]lle Populisten [..] gegen das »Establishment« – aber nicht jeder, der Eliten kritisiert, ist ein Populist." (Müller 2016, S. 18 f.).Um die missbräuchliche argumentative Übernahme von Crouchs These durch demokratiefeindliche Rechtspopulist*innen wirksam zu verhindern, ist eine differenzierte Klarstellung im Sinne der politischen Einordnung von Crouchs Analysen erforderlich.Lösungsansatz: DifferenzierungAls Schlüssel zur fruchtbaren Berücksichtigung von Crouchs These im politikwissenschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Diskurs kann die Differenzierung zur Abgrenzung von rechtspopulistischen Narrativen dienen. Eine deutliche Unterscheidung ist im Sinne Colin Crouchs herauszustellen und in der Argumentation im Kontext der öffentlichen Debatte stets zu beachten, um sich deutlich von rechtspopulistischen Parolen abzugrenzen. So kann einer drohenden Enttabuisierung radikaler Positionen vorgebeugt werden, um diese Gefahr für die liberale Demokratie nicht zusätzlich argumentativ zu stützen. Zentrale Unterscheidungsmerkmale sollen nachfolgend erläutert werden.Rechtspopulistische Bewegungen sind lediglich vordergründig für mehr Demokratie und Mitbestimmung des Volkes. Denn im Kern widersprechen ihre kennzeichnenden Ideologeme liberaldemokratischen Werten, wie insbesondere der Antipluralismus deutlich macht. Die antipluralistische Ideologie steht in enger Verbindung mit dem exklusivistischen Vertretungsanspruch des Volkes und deren homogenen Interessen. Alle Gruppen und Individuen, welche sich aus diversen Gründen nicht diesem normalen Volk zurechnen lassen, werden rhetorisch exkludiert und sind Feindbilder der Rechtspopulist*innen. Dieser xenophobe Antipluralismus veranlasst die grundlegende Einordnung jener Bewegungen als illiberal und antidemokratisch (vgl. Wodak/bpb 2023).Crouch dagegen plädiert für die plurale Interessensvertretung heterogener Gruppen und Individuen als gleichberechtigte Teile einer demokratischen Gesellschaft. Darüber hinaus wird die Emanzipation jeglicher unterdrückter Gruppen innerhalb Crouchs Theorie als erstrebenswerter Moment der Demokratie angesehen, was in diametralem Gegensatz zum ideologischen Antifeminismus und Rassismus sowie zur Queerfeindlichkeit der äußersten Rechten steht (vgl. Crouch 2021, S. 22 f.).Das Verhältnis zum neoliberalen Kapitalismus markiert ebenfalls eine signifikante Differenz zwischen Crouchs Thesen und vorherrschenden Denkweisen der äußersten Rechten. Akteur*innen rechtspopulistischer Politik weisen deutliche antiegalitäre Überzeugungen auf, was programmatisch beispielsweise im angestrebten faktischen Abbau des Sozialstaats ersichtlich wird. Politisch forcierte Umverteilung im Sinne stärkerer sozialer Gerechtigkeit und striktere Regulierung von Lobbyarbeit, wie es von Crouch gefordert wird, steht dieser antiegalitären Haltung entgegen. Der sozialpolitisch im linken Spektrum einzuordnende Soziologe Crouch zeigt sich deutlich kritisch gegenüber neoliberal dominierter Politik und der Macht von Wirtschaftseliten. Als grundlegender zentraler Angriffspunkt der politischen Entwicklungen seit mehreren Jahrzehnten gilt der Neoliberalismus innerhalb seiner gesamten Analyse (vgl. Crouch 2021, S. 143; S. 234-238).Die Art der Beschreibung von Ursachen hinter beklagten Problemen der aktuellen politischen Situation stellt ein weiteres Unterscheidungsmerkmal dar. So weisen rechtspopulistische Narrative zuvörderst liberale Eliten und Migrant*innen als schuldige Sündenböcke aus, wobei diesen Akteur*innen prinzipiell unlautere Absichten unterstellt werden. Die vereinfachende Personifizierung von Schuld fungiert als bedeutender Aspekt der rechtspopulistischen Kommunikationsstrategien (vgl. Mudde 2020, S. 49-56).Die kritische Auseinandersetzung Crouchs mit postdemokratischen Tendenzen hingegen ist geprägt von der Darstellung komplexer Zusammenhänge von multiplen Ursachen. Simple Schuldzuweisungen werden dabei vermieden (vgl. Crouch 2021, S. 9; S. 24-26). Generell unterscheiden sich die Ausführungen Colin Crouchs im Charakter diametral von rechtspopulistischen Narrativen. Die nüchterne sozialwissenschaftliche Analyse beinhaltet die Herausarbeitung komplexer Entwicklungen und Zusammenhänge, während der Rechtspopulismus von allgemeiner Vereinfachung mit personalisierten Schuldzuweisungen und Feindbildern geprägt ist, welche zentrale Bestandteile rechtspopulistischer Kommunikation sind (vgl. Wodak/bpb 2023).FazitZusammenfassend ist zunächst die Relevanz der kritischen Ausführungen Crouchs zu rekapitulieren. Um die Zukunftsvision einer verbesserten Demokratie mit konkreten Maßnahmen anzustreben, ist eine analytische Grundlage bezüglich gegenwärtiger Probleme von Nöten, welche in der Postdemokratie-These gefunden werden kann. Die Ambivalenz der These angesichts einer möglichen Instrumentalisierung durch Populist*innen wurde verdeutlicht, wenngleich keine konkreten Zusammenhänge zwischen Crouchs These und dem Aufstieg der neuen Rechten nachgewiesen werden konnten.Die anschließende Erläuterung der Unterscheidungsmerkmale stellt eine unzweifelhafte Abgrenzung der Postdemokratie-These von der polemischen Ideologie der Rechtspopulist*innen dar. Dies verdeutlicht die aktuelle Notwendigkeit, im gesellschaftlichen Diskurs auf differenzierte Weise Entwicklungen des politischen Systems zu kritisieren, ohne dabei Wasser auf die Mühlen des Rechtspopulismus zu geben. Denn die Gefahr, haltlose rechtspopulistische Parolen durch unangemessene Gleichsetzungen mit sachlichen Gegenwartsanalysen soziologisch aufzuladen und damit substantiell zu überhöhen, ist schließlich nicht zu missachten. Wenn jedoch die sozialwissenschaftlichen Analysen der Postdemokratie-These Crouchs wahrheitsgetreu Eingang in die politische Debatte finden, könnten sie der polemischen Argumentation vom rechten Rand die Substanz entziehen und diese als antidemokratisch entlarven, ohne dabei angezeigte Kritik am Status Quo der etablierten Demokratien auszuklammern.Die Fähigkeit zu einer solchen Differenzierung stellt insbesondere für angehende politische Bildner*innen eine bedeutende Kompetenz dar. Neben der stetigen Arbeit an den eigenen Fähigkeiten in diesem bedeutsamen Bereich kommt Lehrkräften die elementare Aufgabe zu, die Kompetenz der reflektierten Differenzierung an Schüler*innen zu vermitteln. Denn diese ist unerlässlich hinsichtlich der übergeordneten Zielperspektive, sie zu mündigen Bürger*innen als Teil einer lebendigen Demokratie werden zu lassen. Insbesondere angesichts der zunehmenden Polarisierung sämtlicher politischer und gesellschaftlicher Themen, die nicht zuletzt durch den Einfluss von Sozialen Medien und deren einschlägigen Mechanismen gefördert wird, ist dieser Ansatz nicht zu unterschätzen (vgl. Crouch 2021, S. 259 f.).Außerdem sind neue politische und gesellschaftliche Entwicklungen stets mitzudenken, was die Notwendigkeit einer fortwährenden Aktualisierung der sozialwissenschaftlichen Gegenwartsanalyse Colin Crouchs hervorhebt und eine stetige kritische Prüfung der Postdemokratie-These vor dem Hintergrund neuartiger Entwicklungen zweifellos miteinschließt.LiteraturBeckmann, Andreas (2021): Pandemie und Demokratie. Wurde der Kurs in der Corona-Politik ausreichend ausgehandelt? (Deutschlandfunk vom 02.09.2021), https://www.deutschlandfunk.de/pandemie-und-demokratie-wurde-der-kurs-in-der-corona-100.html [25.03.2024].Best, Volker; Decker, Frank; Fischer, Sandra et al. (2023): Demokratievertrauen in Krisenzeiten. Wie blicken die Menschen in Deutschland auf Politik, Institutionen und Gesellschaft? Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (Hrsg.), Bonn.Crouch, Colin (2021): Postdemokratie revisited, Suhrkamp: Berlin.Fuhr, Lukas (2024): Protestforscher Dieter Rucht: "Der Höhepunkt der Demowelle liegt wohl hinter uns" (FAZ.NET vom 16.02.2024), https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/demos-gegen-rechtsextremismus-werden-laut-protestforscher-nachlassen-19518795.html#void [20.03.2024].Habermas, Jürgen (2022): Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik, Suhrkamp: Berlin.Hesse, Michael (2024): "Im Westen hält die Brandmauer noch": Politologe Colin Crouch über Rechtsextremismus (Frankfurter Rundschau vom 12.02.2024), https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/rechtsextremismus-politologe-colin-crouch-im-westen-haelt-die-brandmauer-noch-populismus-92826654.html [20.03.2024].Mudde, Cas (2020): Rechtsaußen. Extreme und radikale Rechte in der heutigen Politik weltweit, Dietz: Bonn.Müller, Jan-Werner (2016): Was ist Populismus?, Suhrkamp: Berlin.Wodak, Ruth (2023): Rechtspopulistische Diskursverschiebungen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (bpb.de vom 20.10.2023), https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/diskurskultur-2023/541849/rechtspopulistische-diskursverschiebungen/ [26.03.2024].
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Herausgeber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie diese Quelle zitieren möchten.
Der IQB-Bildungstrend zeigt: Innerhalb von sieben Jahren ist die Deutschkompetenz von Neuntklässlern auf den Stand abgerutscht, den 2015 Siebt- und Achtklässler hatten. Dafür gibt es viel mehr Jugendliche, die richtig gut Englisch können – trotz der Corona-Schulschließungen. IQB-Direktorin Petra Stanat über die Suche nach den Ursachen – und die Gestaltungsaufgaben der Bildungspolitik.
Petra Stanat ist Psychologin, Bildungsforscherin und seit 2010 Direktorin des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB). Foto: IQB Berlin.
Frau Stanat, nach 2009 und 2015 hat das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zum dritten Mal im Auftrag der Kultusminister die sprachlichen Kompetenzen der Neuntklässler in Deutschland überprüft. Jetzt liegen sie vor, die Ergebnisse des "IQB-Bildungstrends 2022". Sind irgendwelche Überraschungen dabei?
Für mich persönlich zum Teil schon. Ich hatte zwar erwartet, dass es wie im vergangenen Jahr im IQB-Bildungstrend für die Grundschulen auch in der neunten Jahrgangsstufe einen Rückgang in den erreichten Kompetenzen geben würde, allein schon wegen des Ausfalls von Präsenzunterricht und anderen Einschränkungen während der Corona-Zeit. In Deutsch mussten wir diesen
Rückgang jetzt tatsächlich auch feststellen, und zwar in allen drei untersuchten Kompetenzbereichen Lesen, Orthografie und Zuhören. Womit ich aber nicht gerechnet hatte: dass er in Deutsch derart heftig ausfällt. Und was mich noch mehr überrascht hat: dass die Schülerinnen und Schüler fast spiegelbildlich in Englisch so stark zulegen würden, sogar ebenso stark wie zwischen 2009 und 2015, als wir keine Pandemie hatten. Das ist ein bemerkenswerter Befund.
"Ein Lernrückstand zwischen einem und zwei Schuljahren im Vergleich zu 2015."
Wie heftig ging es denn runter in Deutsch und wie kräftig nach oben in Englisch?
In Deutsch beträgt der Rückgang zwischen den Jahren 2015 und 2022 im Lesen 25 Kompetenzpunkte, in der Orthografie 31 Punkte und im Zuhören sogar 44 Punkte. Wenn man das in Unterrichtzeit umrechnet, was allerdings in der Sekundarstufe schwierig ist, entspricht das je nach Kompetenzbereich einem Lernrückstand zwischen einem und zwei Schuljahren im Vergleich zu 2015.
Nur zur Klärung: Das heißt, heutige Neuntklässler sind in Deutsch auf dem Stand, den 2015 Siebt- oder Achtklässler hatten?
Wie gesagt: Diese Umrechnung ist aus verschiedenen Gründen nicht exakt, deshalb sollte man sie nicht allzu wörtlich nehmen, aber richtig ist in jedem Fall: Wir sprechen von einer massiven Verschlechterung der Ergebnisse in Deutsch. Umgekehrt erreichten die Schülerinnen und Schüler in Englisch im Leseverstehen im Schnitt 22 Punkte und im Hörverstehen 23 Punkte mehr, was wiederum etwa der Lernzeit von einem halben Schuljahr gleichkommt. Auch das ist erstaunlich viel. >>>
Stichproben, Risikogruppen und Länder-Unterschiede: die IQB-Ergebnisse in der Zusammenfassung
Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends basieren auf repräsentativen Stichproben in allen 16 Bundesländern, die insgesamt mehr als 35.000 Neuntklässler umfassten. Untersucht wurden 2022 die Kompetenzen in Deutsch, Englisch und (in einzelnen Bundesländern) Französisch, die Testaufgaben orientierten sich an den KMK-Bildungsstandards.
In Deutsch verfehlten im Kompetenzbereich Lesen fast 33 Prozent aller Schüler den Mindeststandard, der als Untergrenze für den Mittleren Schulabschluss (MSA) angesetzt wird, im Zuhören 34 Prozent und in der Rechtschreibung 22 Prozent, jeweils ein massiver Anstieg gegenüber der letzten Messung von 2015. Auch die durchschnittlichen Kompetenzen aller Neuntklässler rutschten ab, je nach Bereich um 25 bis 44 Punkte, was laut IQB-Direktorin Stanat grob dem Stoff von ein bis zwei Schuljahren entspricht. Der Rückgang betraf in unterschiedlicher Stärke fast durchgängig alle Bundesländer.
Genau umgekehrt verlief die Entwicklung in Englisch. Im Leseverstehen ging es im Vergleich zu 2015 um 22, im Hörverstehen um 23 Kompetenzpunkte hoch, wobei fast alle Länder einen positiven Trend verzeichneten. Damit setzt sich die seit 2009 beobachtete Aufwärtsbewegung fort.
Allerdings wurde die Risikogruppe derjenigen Schüler, die die Mindeststandards verfehlen, nicht in gleichem Maß kleiner, was laut IQB darauf hinweist, dass die Kompetenzsteigerung besonders bei den mittelguten und den leistungsstarken Schülern stattgefunden hat. Immer noch liegen 24 Prozent der Neuntklässler unterhalb der MSA-Mindestanforderungen für Englisch im Leseverstehen und 14 Prozent im
Hörverstehen. Immerhin: Legt man die geringeren Mindeststandards für den Ersten Schulabschluss (ESA, früher Hauptschulabschluss) an, verfehlen diese beim Lesen weniger als neun und beim Hörverstehen weniger als zwei Prozent aller Schüler.
Am besten fielen die Deutsch-Ergebnisse erneut in Bayern und Sachsen aus, die Risikogruppen waren auch in Sachsen-Anhalt sowie teilweise in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen vergleichsweise klein. Besonders schwach schnitten laut IQB nahezu durchgängig Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen ab. Erfreulich: In Englisch gelingt es den meisten Ländern, den Anteil der Schüler unterhalb der ESA-Mindeststandards auf dem deutschen Durchschnittsniveau zu halten. Im Schnitt besonders gute Ergebnisse erreichen die Neuntklässler in Bayern und Hamburg sowie in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Auffällig ist, dass in Englisch wie schon 2015 die ostdeutschen Bundesländer gegenüber dem Westen schlechter da stehen als der Westen.
In der Gesamtbetrachtung beider Fächer liegen neben Bayern die Länder Baden-Württemberg und Hamburg jeweils in mehreren Kompetenzbereichen statistisch signifikant über dem Bundesdurchschnitt.
Eine gute Nachricht noch am Ende: Angesichts der aktuell sehr negativ geprägten Diskussion über den Lehrerberuf, sagt IQB-Direktorin Stanat, "hat mich der Befund erfreut, dass mehr als 70 Prozent der Lehrkräfte sagen, dass sie sehr zufrieden mit ihrer Berufswahl sind." Politik, Gesellschaft und gerade auch die Lehrerverbände müssten aufpassen, dass sie den Beruf nicht systematisch schlecht redeten, warnt Stanat.
>>> Sie geben beim Bildungstrend zusätzlich den Anteil der Schülerinnen und Schüler an, die die Mindeststandards verfehlen. Was genau bedeutet das?
Die Kultusministerkonferenz hat auf Grundlage der Bildungsstandards auch festgelegt, was Kinder und Jugendliche in bestimmten Klassenstufen mindestens können sollten in Deutsch, Englisch und anderen Fächern. Also im Sinne einer Untergrenze, die von allen erreicht werden sollte, um erfolgreiches Weiterlernen und Teilhabe zu ermöglichen. Dabei wird nach dem angestrebten Schulabschluss unterschieden. Das absolute Minimum ist der Mindeststandard für den früheren Hauptschulabschluss, der heute als Erster Schulabschluss bezeichnet wird. Den sollten wirklich alle erreichen.
Wer diesen Mindeststandard nicht beherrscht, kann nicht richtig lesen, rechnen oder schreiben?
Vereinfacht kann man das so sagen. Zumindest wird ohne das Beherrschen der Mindeststandards ein erfolgreicher Übergang in eine Berufsausbildung und gesellschaftliche Teilhabe deutlich erschwert sein. Und wir sehen, dass je nach Kompetenzbereich in Deutsch acht bis 18 Prozent der Jugendlichen dieses Minimum nicht mehr erreichen. Legen wir die höheren, aber immer noch sehr moderaten Mindeststandards für den Mittleren Schulabschluss an, verfehlen diese im Lesen und Zuhören inzwischen ein Drittel der Neuntklässler in Deutschland. In der Orthografie ist es gut ein Fünftel. Da inzwischen sehr viele Berufe den mittleren Schulabschluss erfordern, ist auch diese Gruppe zu groß und im Vergleich zu 2015 stark gewachsen: je nach Kompetenzbereich und Abschlussart um vier bis 16 Prozentpunkte – wobei die Leistungen im Zuhören besonders kräftig abgefallen sind, das war schon im Bildungstrend für die Grundschule der Fall.
"Deutlich mehr Jugendliche,
die richtig gut Englisch können."
Geben Sie bitte ein konkretes Beispiel für eine Aufgabe, die ich richtig beantworten muss, um den Mindeststandard für den Ersten Schulabschluss zu erfüllen.
Zum Beispiel lesen die Jugendlichen einen 70 Wörter umfassenden Text über die Seidenstraße, in dem wörtlich steht, dass es sich um die wichtigste Handelsroute zwischen Asien und Europa handelte. Dennoch wird zur Frage, "Was war die Seidenstraße laut Text?" nicht mit hoher Sicherheit die Antwortalternative "ein Handelsweg zwischen Asien und Europa" angekreuzt. Oder bei einer Korrekturaufgabe zur Orthografie wird in dem Satz "Das rote Auto hate das Kennzeichen MM-NB 612" nicht mit hoher Sicherheit das Wort "hate" korrigiert.
Sehen wir wenigstens umgekehrt, dass die Risikogruppen in Englisch kleiner geworden sind?
Sie sind zumindest nicht größer geworden. Die Kompetenzverbesserungen, die wir insgesamt beobachten, sind vor allem im mittleren und oberen Leistungsbereich festzustellen. Diejenigen Jugendlichen, die den Mittleren Abschluss anstreben, erreichen zu deutlich höheren Anteilen die Regelstandards und sogar die sogenannten Optimalstandards, hier sehen wir einen Anstieg in den Prozentwerten um zehn bis 14 Prozentpunkte. Anders formuliert: Im Vergleich zu 2015 gibt es heute deutlich mehr Jugendliche, die richtig gut Englisch können.
"Der Trend in Deutsch zeigt auch bei den nicht zugewanderten Jugendlichen nach unten. Es ist in der aktuellen Debatte sehr wichtig, das festzuhalten."
So erfreulich die Entwicklung in Englisch ist: Die Bildungsdebatte der nächsten Tage wird sich vermutlich um die dramatisch schlechteren Ergebnisse in Deutsch drehen. Die Kultusminister könnten sagen, schuld sei nicht die Bildungspolitik, sondern verantwortlich seien die Corona-Schulschließungen und die Flüchtlingsströme seit 2015.
Da ist ja bestimmt auch etwas dran, nur wissen wir nicht, welchen Einfluss genau Corona hatte, das können wir nicht messen. Dafür, dass die Pandemie eine erhebliche Rolle gespielt hat, spricht jedoch, dass wir in praktisch allen Bundesländern unabhängig von ihrer Ausgangslage eine deutlich negative Entwicklung beobachten. Gleichzeitig erzielten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler erneut signifikant schwächere Ergebnisse als der Durchschnitt, und der Anteil dieser Schülerinnen an der Gesamtschülerschaft in Deutschland ist seit 2015 um fünf Prozentpunkte auf insgesamt neun Prozent gestiegen. Wahr ist aber auch: Selbst wenn wir statistisch so tun, als hätte sich die Zusammensetzung der Schülerschaft seit damals nicht verändert, zeigt der Trend trotzdem eindeutig nach unten. Und auch bei den Jugendlichen ohne Zuwanderungshintergrund sehen wir in Deutsch einen Kompetenzrückgang, wenn auch weniger stark. Es ist in der aktuellen Debatte sehr wichtig, das festzuhalten.
Wirkt sich hier der vielerorts extreme Lehrkräftemangel aus?
Das können wir anhand unserer Daten nicht untersuchen. Eigentlich wollten wir uns ansehen, ob Schülerinnen und Schüler, die von nicht traditionell ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden, weniger gute Ergebnisse erzielen. Aber diese Auswertung ist daran gescheitert, dass die Gruppe der Quer- und Seiteneinsteigenden in den sprachlichen Fächern immer noch vergleichsweise klein ist: Von den etwa 1250 befragten Lehrkräften in unserer Studie betrifft das nur 40 Deutsch- und 59 Englischlehrkräfte. Der Anteil der Berufsanfänger, die ohne reguläres Lehramtsstudium unterrichten, steigt zwar, aber auf die Ergebnisse des Bildungstrends 2022 dürfte sich das kaum ausgewirkt haben.
Eben sagten Sie, die durchschnittlichen Kompetenzen seien in praktisch allen Bundesländern gesunken, aber es gibt schon noch deutliche Unterschiede, oder?
In der Tat kann man einige Länder herausheben. Hamburg zum Beispiel, das sich in den vergangenen 13 Jahren sukzessive hochgearbeitet hat, 2009 noch zu den Schlusslichtern zählte und jetzt in Deutsch im Mittelfeld liegt, in Englisch teilweise mit an der Spitze. Und das bei einem sehr hohen Anteil an Einwandererkindern wohlgemerkt. Erstaunlich finde ich auch, dass in Baden-Württemberg in mehreren Kompetenzbereichen wieder etwas bessere Ergebnisse erzielt werden als in Deutschland insgesamt. Auf die enttäuschenden Ergebnisse früherer Bildungstrends hat dieses Land strategisch reagiert, und vielleicht zeichnet sich hier schon eine Trendwende ab. Das lässt sich jetzt aber noch nicht mit Sicherheit sagen.
"Die Dynamik in Baden-Württemberg hat mich beeindruckt. Sogar der Ministerpräsident hat sich intensiv mit den Ergebnissen beschäftigt."
Baden-Württembergs damalige Kultusministerin Susanne Eisenmann hatte die Losung ausgegeben, von Hamburg lernen zu wollen.
Eine genaue Ursache-Wirkungs-Analyse kann ich Ihnen leider nicht bieten, nur einen Eindruck: Nach Veröffentlichung des Bildungstrends 2015 bin ich sehr oft nach Baden-Württemberg eingeladen worden, und es fanden dort viele bildungspolitische Diskussionen statt, unter Beteiligung von Politik, Administration, Schulpraxis, Bildungsforschung und Verbänden. Sogar der Ministerpräsident hat sich intensiv mit den Ergebnissen beschäftigt. Man war sich einig, dass etwas passieren muss. Diese Dynamik, die unter anderem in der Gründung von zwei Instituten mündete, die Bildungsprozesse wissenschaftlich fundiert unterstützen sollen und sehr überzeugende Arbeit leisten, hat mich beeindruckt.
Beeindruckend ist allerdings auch, wie sich Länder wie Bayern oder Sachsen von Mal zu Mal weit vorn halten. Wie ist das zu erklären?
Diese Frage stellt sich bei jedem Bildungstrend, und ehrlich gestanden habe ich darauf immer noch keine guten Antworten. Ein Faktor ist sicher, dass der Anteil zugewanderter Schülerinnen und Schüler in diesen Ländern geringer ist als in vielen der anderen Länder, vor allem in Sachsen. Das sieht man ansatzweise in Analysen, in denen wir statistisch so tun als wäre die Schülerschaft in allen Ländern so zusammengesetzt wie in Deutschland insgesamt, bezogen auf den sozioökonomischen und den zuwanderungsbezogenen Hintergrund. Dann schrumpft der Vorsprung in den erreichten Kompetenzen für Sachsen und Bayern etwas, er verschwindet aber keineswegs. Es müssen also weitere Faktoren eine Rolle spielen. Vielleicht ein besonders ausgeprägter Konsens darüber, dass Lernerfolg in grundlegenden Kompetenzbereichen wirklich zentral ist und auf sich abzeichnende Probleme reagiert werden muss. Und in Bayern hatte ich immer wieder den Eindruck, dass einmal getroffene bildungspolitische Entscheidungen von einer gut funktionierenden Bildungsverwaltung umgesetzt werden und in der Praxis auch ankommen. Wenn die bildungspolitischen Entscheidungen fundiert und zielführend sind, ist das natürlich von Vorteil. Aber das sind wirklich nur Spekulationen, die auf subjektiven Eindrücken und Gesprächen basieren.
Sie haben den Einfluss der Corona-Pandemie auf den Schulbetrieb erwähnt, den teilweise viele Wochen langen Distanzunterricht zum Beispiel. Wie kann es sein, dass der in Deutsch offenbar zum Absturz beigetragen hat – in Englisch die Leistungen aber hochgegangen sind, als sei nichts passiert?
Der Anstieg der Kompetenzen war im Zeitraum von 2015 bis 2022, in dem die Corona-Pandemie lag, sogar genauso groß wie von 2009 bis 2015. Auch hier kann ich im Moment nur spekulieren, weil wir uns in Ruhe anschauen müssen, wie sich die Sprachnutzung bei außerschulischen Aktivitäten verändert hat. Denn die Annahme liegt ja nahe, dass die Schülerinnen und Schüler auf Englisch Videos und Serien anschauen, Computerspiele spielen und im Internet unterwegs sind. Und genau diese Aktivitäten dürften während der Pandemie zugenommen haben. Das könnte mit dazu beigetragen haben, dass die Schülerinnen und Schüler in diesem Zeitraum ihre englischsprachigen Kompetenzen weiter gesteigert haben.
"Guter Englischunterricht schafft die Voraussetzungen, dass die Schülerinnen und Schüler von ihrer Internetnutzung profitieren können."
Das klingt so, als sei die Zeit mit Videogucken oder Daddeln besser angelegt gewesen als mit Schulunterricht?
Das wäre sicher übertrieben. Denn natürlich braucht man einen guten Englischunterricht, der die Grundlagen dafür schafft, dass Schülerinnen und Schüler von der Internetnutzung und anderen Aktivitäten auf Englisch profitieren können. Der Englischunterricht ist heute viel kompetenzorientierter als früher. Übrigens zeigt sich in einer unserer Analysen, dass Unterricht, der fachfremd, also nicht von einer Englischlehrkraft erteilt wird, mit einem niedrigeren Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler einhergeht. Ein weiteres Indiz dafür, dass guter Englischunterricht wichtig ist.
Aber auch nach Ihrer Ehrenrettung des schulischen Englischunterrichts bleibt festzuhalten: Die Behauptung, viel Zeit online wirke sich automatisch negativ auf die Schulnoten aus, ist vermutlich falsch.
Eine Fremdsprache lernt man durch ihre Nutzung – so, wie man Lesen durch Lesen lernt. Und weil die Schülerinnen und Schüler unter anderem online erleben, wie wichtig gute Englischkenntnisse sind, wie viele neue Inhalte sie sich mit Englisch erschließen können, dürfte das ihre Motivation gewaltig steigern. Hierin liegt ein weiterer großer Unterschied zum Deutschunterricht, für den wir eine vergleichsweise niedrige Lernmotivation bei den Neuntklässlern finden – das Fach kann offenbar nur wenige Jugendliche für sich begeistern. Das Interesse am Englischunterricht ist viel höher ausgeprägt.
Vorhin haben Sie darauf hingewiesen, dass eingewanderte Kinder deutlich schwächere Kompetenzen erreichen als der Durchschnitt. Deutschland gilt insgesamt als ein Land, in dem die soziale Herkunft stark über den Bildungserfolg entscheidet. Spiegelt sich das auch im IQB-Bildungstrend 2022 wider?
Leider ja. Die Disparitäten haben weiter zugenommen. Die negative Entwicklung im Fach Deutsch ist bei sozioökonomisch benachteiligten Jugendlichen im Schnitt stärker ausgefallen, auch der Rückstand der neu eingewanderten Schülerinnen und Schüler hat sich vergrößert. In Englisch wiederum haben Jugendliche aus sozioökonomisch besser gestellten Elternhäusern besonders stark zugelegt, die soziale Schere geht also auch hier weiter auf. Aber ein erfreuliches Ergebnis möchte ich noch erwähnen: Jugendliche, die zu Hause nicht immer Deutsch sprechen, haben zwar Nachteile in Deutsch, aber Vorteile in Englisch. Dies bestätigt, dass sich Mehrsprachigkeit auf den Erwerb weiterer Sprachen positiv auswirken kann – der Zusammenhang hat sich auch schon in früheren Studien gezeigt.
Insgesamt aber gilt: Deutschland entfernt sich weiter vom Ziel, mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen – obwohl die Bildungspolitik seit vielen Jahren das Gegenteil beschwört?
So ist es.
"Besteht tatsächlich bei allen Akteuren
Einigkeit darüber, dass es brennt?"
Bildungspolitik und Öffentlichkeit werden angesichts der Ergebnisse natürlich wissen wollen, was zu tun ist. Wie lautet Ihre Antwort?
Zunächst müssen sich alle Akteure im Bildungssystem darüber einig sein, dass diese grundlegenden Kompetenzen wirklich grundlegend sind und dass wir alles dafür tun müssen, damit die Mindeststandards erreicht und gesichert werden.
Haben wir den Konsens nicht längst?
Einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass Lesen, Schreiben, Mathematik wichtig sind, haben wir schon, denke ich. Auch die alten Debatten, in denen die Förderung dieser Kompetenzen und die Entwicklung sozialer Kompetenzen als Gegensatz darstellt wurden, haben wir zum Glück weitgehend hinter uns gelassen. Genauso wie die Stimmen, die Kompetenzmessungen und Sicherung von Standards als überzogenen Leistungsdruck betrachtet haben. Aber besteht tatsächlich bei allen Akteuren Einigkeit darüber, dass es brennt und wir trotz schwieriger Rahmenbedingungen dringend dafür sorgen müssen, dass wirklich alle Kinder und Jugendlichen die grundlegenden Kompetenzen erwerben, die sie benötigen, um sich gut weiterentwickeln zu können? Da bin ich mir nicht sicher.
Wie erreichen wir diese Einigkeit?
Dazu ist es unter anderem erforderlich, dass regelmäßig geschaut wird, wie sich die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen entwickeln, inwieweit sie besondere Förderung benötigen und ob die Förderung gegriffen hat. Stichwort "Kultur des Hinschauens" durch datengestützte Unterrichtsentwicklung, die selbstverständlicher Bestandteil von Professionalität werden muss. Das hat ein Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK jüngst für die Grundschule beschrieben. Oder nehmen Sie die frühkindliche Sprachförderung, die schon so lange Thema ist. Hier hat sich zwar schon einiges getan, aber von einer systematischen Umsetzung in der Fläche sind wir noch weit entfernt. Und wir müssen uns dringend mit der Frage beschäftigen, wie die Sprachförderung für Kinder und Jugendliche zu gestalten ist, die mit geringen Deutschkenntnissen ins System kommen. Hier ist in den vergangenen Jahren nach den großen Fluchtbewegungen ad hoc viel geleistet worden, aber wir werden ja weiter Zuwanderung haben und müssen diese Förderung jetzt systematischer aufsetzen und begleiten. Alles anspruchsvolle Entwicklungen, die natürlich Zeit brauchen. Aber die Ergebnisse des Bildungstrends zeigen erneut, dass wir dringend vorankommen müssen.
Bund und Länder werden auf das geplante "Startchancen"-Programm verweisen als ihren Beitrag zur Lösung der Probleme.
Das "Startchancen"-Programm ist dann eine Chance, wenn es wirklich fokussiert wird auf die evidenzbasierte Förderung grundlegender Kompetenzen in Deutsch und Mathematik. Dafür müssen Bund und Länder bei ihrer Ankündigung bleiben, die "Startchancen" wissenschaftlich begleiten und evaluieren zu lassen. Denn eines darf nicht passieren: dass das Programm in Maßnahmen zerfasert, für die es keinen soliden Grund zur Annahme gibt, dass sie wirken.
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Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank über Hamburgs Aufstieg als Wissenschaftsmetropole, den vermissten Spirit der Ampel-Koalition, die Chancen der grünen Gentechnik – und eine neue Hamburger Wissenschaftskonferenz, die Weltrang bekommen soll.
Katharina Fegebank, 46, ist Grünen-Politikerin und seit 2015 Zweite Bürgermeisterin in Hamburg sowie Senatorin für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke. Foto: BWFGB.
Frau Fegebank, sind Sie als grüne Hamburger Wissenschaftssenatorin eigentlich froh darüber, dass Ihr CSU-Kollege Markus Blume aus Bayern stets das öffentliche Poltern übernimmt, wenn sich die Länder mal wieder über die Zusammenarbeit mit dem BMBF aufregen?
Markige Töne ist man aus Bayern gewohnt, und das nicht nur in der Wissenschaftspolitik. Ich wünsche mir genauso wie der Kollege Blume eine Priorisierung des Zukunftsfelds Wissenschaft durch die Bundesregierung. Mein Weg ist allerdings eher, im vertrauensvollen Dialog darauf zu drängen anstatt in der Öffentlichkeit. Dass es durchaus gerumpelt hat in verschiedenen Bund-Länder-Sitzungen der letzten Zeit, will ich gar nicht verhehlen. Die Ampel ist als Fortschrittskoalition mit großen Hoffnungen gestartet. Und zu diesem Spirit sollte sie zurückkehren.
Hat sich denn Ihre eigene Partei in der Bundesregierung genug gegen die drohenden Kürzungen im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eingesetzt?
Der Bund befindet sich in einer schwierigen Haushaltslage, wir Länder tun das auch. Da wäre es etwas wohlfeil, wenn wir als Wissenschaftspolitik einfach sagen würden: Das geht uns alles nichts an, sollen sie überall sonst den Rotstift ansetzen, in der sozialen Infrastruktur, in der Energiepolitik, bei der Mobilitätswende – Hauptsache, in der Wissenschaft bleiben wir auf der Insel der Glückseligen. Doch eines muss uns dabei auch klar sein: Wissenschaft, Forschung und Innovation sind die wichtigsten Quellen für unseren künftigen Wohlstand. Und ich wünsche mir, dass sich die Ampelkoalition von diesem Grundsatz in den anstehenden Haushaltsberatungen leiten lässt.
"Die Forschungsorganisationen bekommen seit vielen Jahren verlässlich ihr Plus, da sollten sie ein gewisses Maß an Vorsorge betrieben haben."
Immerhin hat sich die Bundesregierung zuletzt sehr klar zur weiteren Erhöhung des Pakts für Forschung und Innovation (PFI) bekannt. Wenn Sie in die großen außeruniversitären Forschungsinstitute hineinhorchen, und von denen haben Sie in Hamburg ja reichlich, sagen die jedoch: Drei Prozent mehr pro Jahr reichen vorn und hinten nicht. Angesichts von Inflation und Rekord-Tarifabschlüssen gleiche ein solcher Zuwachs derzeit einem Wissenschaftsabbau-Programm.
Auch das ist kein singuläres Phänomen, das nur die Wissenschaft trifft. Schauen Sie auf die Gehaltssteigerungen, welche die Länder jetzt zum Beispiel für ihre Krankenhäuser stemmen müssen. Aber Sie haben Recht: Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen war hoch, das können die Forschungsorganisationen mit den drei Prozent pro Jahr Aufwuchs nicht stemmen. Ich bin Mitglied im Senat der Helmholtz-Gemeinschaft, ich weiß, welche verheerenden Folgen für Forschungsvorhaben das hat – und für junge Wissenschaftler und die ihnen zur Verfügung stehenden Stellen. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die Forschungsorganisationen seit vielen Jahren verlässlich ihr Plus bekommen, da sollten sie in vorausschauender Planung ein gewisses Maß an Vorsorge betrieben haben. Einen solchen Grad an Steuerungsfähigkeit darf man erwarten.
Haben Sie als Land denn selbst Vorsorge getroffen, wenn im Herbst die Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten, auch die an den Hochschulen, dran sind?
Wir schauen gebannt auf die Verhandlungen und beschäftigen uns natürlich auch schon jetzt damit, wie wir mit den Ergebnissen umgehen. Und ich kann nur sagen: Wenn es am Ende auf Gehaltsteigerungen von sechs oder acht Prozent zulaufen sollte, kann das kein Haushalt einfach so abbilden.
Also hoffen die Länder noch stärker auf Bundesmittel? Man könnte sagen: Es ist etwas durchschaubar, wenn die Länder einerseits dem Bund vorwerfen, er spare zu stark bei Bildung und Wissenschaft – sie selbst aber seit vielen Jahren ihre Hochschulen in einem Zustand der permanenten Unterfinanzierung lassen.
Die Darstellung, wir Länder würden fortlaufend wie Bittsteller Richtung Bund schielen, halte ich dann doch für einseitig. Als Länder tragen wir an vielen Stellen, nicht nur im Wissenschaftsbereich, einen erheblichen Teil, und deshalb gilt es genau zu schauen, wo wer gefordert ist.
"Wir müssen in Zeiten eines bundesweiten
Lehrkräftemangels auch die Debatte über
die Lösungen bundesweit führen."
Beispiel Qualitätsoffensive Lehrerbildung: Bisher hat der Bund sie allein finanziert, jetzt will er sie auslaufen lassen, und die Länder gehen auf die Barrikaden.
Natürlich ist die Ausbildung von Lehrkräften originär Ländersache. Wir würden uns sogar weigern, wenn der Bund uns da zu intensiv mit eigenen Überlegungen und Ideen hineinfunken wollte. Doch ohne pathetisch klingen zu wollen, halte ich es umgekehrt schon für eine nationale Aufgabe, dass wir allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland von Anfang an gleichberechtigte Bildungschancen bieten. Darum müssen wir in Zeiten eines bundesweiten Lehrkräftemangels auch die Debatte über die Lösungen bundesweit führen. Und hier sehe ich sehr wohl eine Rolle für den Bund: Er kann den Austausch über Best Practice in der Lehrerbildung führen, er kann den Wettbewerb um die besten Ideen fördern. Er kann das nicht nur, er sollte es tun.
Der Bund pocht darauf, dass die Länder selbst in die Verantwortung gehen sollen.
Über eine anteilige Kofinanzierung müsste man sprechen, außerdem können wir das Programm gern weiterentwickeln mit einem Schwerpunkt auf der Verhinderung von Studienabbruch im Lehramtsstudium, auf der Integration von Quereinsteigern – neben der Frage, die dem BMBF besonders wichtig ist: wie nämlich der Schulalltag für alle digitaler gestaltet werden kann. In jedem Fall müssen wir viel stärker in die Gesellschaft, in die Schulen hineinwirken, um junge Menschen zu begeistern für den Lehrerberuf. Und da haben wir natürlich eine gemeinsame Verantwortung, das haben wir dem BMBF sehr deutlich gemacht. Was mich allerdings sorgt: Wenn sich schon bei verhältnismäßig kleinen Programmen wie der Qualitätsoffensive Lehrerbildung mit einem Volumen von bislang 50 Millionen Euro pro Jahr die Diskussionen mit dem Bund so schwierig gestalten, lässt das nichts Gutes erahnen für die großen Brocken, die anstehen, etwa eine Anpassung des Pakts für Forschung und Innovation, um den Tarifsteigerungen gerecht zu werden.
Was Bayerns Wissenschaftsminister Blume, der dieses Jahr der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) vorsitzt, explizit gefordert hat. Schon Anfang des Jahres sagte er im Interview hier im Blog, es gehe nicht an, die Forschungsorganisationen mit einem realen Minus zurückzulassen – Bund und Länder müssten jetzt nachlegen in Form einer "echten Wissenschaftsallianz für den Standort Deutschland".
Ich unterstütze diese Forderung und das Engagement des Kollegen Blume für die Ländergemeinschaft in der Sache. Ich sehe derzeit aber kein Signal des Bundes, dass er hier verhandlungsbereit wäre. Was ich sehe: Dass wir dieses Jahr auch die Fortsetzung des Förderprogramms für die angewandte Forschung an Fachhochschulen verhandeln müssen und dass wir als Länder da ebenfalls mit dem Bund noch weit auseinanderliegen. Ich habe Verständnis dafür, dass der Bund von den Ländern verlangt, sich finanziell daran zu beteiligen. Aber die vom BMBF geforderte 50-50-Finanzierung würde die Last zu stark in unsere Richtung verschieben. 50-50 mag erst mal fair klingen, blendet aber aus, dass wir Länder zusätzlich für die Grundfinanzierung der Hochschulen zuständig sind.
"Ich habe mich explizit eingesetzt, dass auch die größeren Universitäten DATI-Mittel erhalten können. Aber doch nicht auf Kosten der HAW!"
Derweil hat der Bund das aktuelle Budget für die HAW-Forschung bereits in den Haushaltstitel für die geplante Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) verschoben, die auch für Universitäten offenstehen soll. Gleichzeitig scheint es für die DATI kaum frisches Geld zu geben. Müssen sich am Ende die HAW ihre zuletzt nicht einmal 60 Millionen Euro Forschungsförderung pro Jahr auch noch mit den Universitäten teilen – die umgekehrt mehr als 99 Prozent des Milliardenhaushalts der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) unter sich allein ausmachen?
Das darf nicht passieren. Ich habe den Ampel-Koalitionsvertrag mitverhandelt und mich in dem Zusammenhang sogar explizit eingesetzt, dass auch die größeren Universitäten DATI-Mittel erhalten können. Aber doch nicht auf Kosten der HAW! Ob eine solche Gefahr konkret besteht, kann ich nicht einschätzen, weil es das vom BMBF lange angekündigte DATI-Gesamtkonzept immer noch nicht gibt, sondern nur einzelne Pilotvorhaben. Als Länder waren und sind wir gesprächsbereit. Wir haben in den vergangenen Jahren mit dem Bund in der Wissenschaftsfinanzierung immer wieder Durchbrüche erzielt, vom Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken" bis hin zur Erneuerung der Exzellenzstrategie. Das liegt auch an dem besonderen Gesprächsformat, das uns mit der GWK zur Verfügung steht. Zu solchen gemeinsamen Momenten der wissenschaftspolitischen Stärke sollten wir zurückfinden.
Apropos Stärke: Kann Hamburg als Wissenschaftsstandort inzwischen mit Metropolen wie Berlin mithalten?
Wir haben in den vergangenen zehn Jahren einen unglaublichen Sprung gemacht. Das Selbstverständnis der Stadt hat sich verändert, sie begreift sich jetzt selbstbewusst als Wissenschaftsmetropole. Wir sind vielleicht später gestartet als manch andere Stadt oder Region, aber wir holen auf, und alle ziehen mit in der Hamburger Politik und Stadtgesellschaft. Da spiegelt sich der Strukturwandel, den wir als klassische Handels- und Hafenstadt durchlaufen, manchmal weniger sichtbar und disruptiv als andere. Uns hilft, dass wir als Stadt weit über Deutschland hinaus Menschen anziehen, die sich bei uns entfalten wollen, die Freiheit schätzen und sie bei uns finden. Das ist Lebensqualität – womit ich nicht bestreite, dass wir noch besser werden können, etwa indem wir unsere Verwaltung weiter beschleunigen oder alle Dienstleistungen dort auf Englisch anbieten.
"Kommen Sie mal in die Science City Hamburg Bahrenfeld, da können Sie beobachten, wie erstmalig ein Stadtteil um eine gewachsene Forschungslandschaft herum und mit ihm zusammenwächst."
Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten gibt es auch in Berlin. Über die Verwaltung sprechen wir lieber nicht.
Sollten wir aber. Und beim Thema Exzellenz müssen wir uns auch nicht verstecken. Als ich 2015 anfing, hat uns keiner zugetraut, dass die Universität Hamburg innerhalb weniger Jahre Exzellenzuniversität sein würde. Dieser Titel hat uns noch mal einen ordentlichen Schub gegeben, weil die internationale Wissenschaftsszene gesehen hat: Da geht richtig was in Hamburg – an den Hochschulen, aber auch bei den Außeruniversitären. Ich will hier keinen Riesen-Werbeblock einschieben, aber kommen Sie mal in die Science City Hamburg Bahrenfeld, da können Sie beobachten, wie erstmalig ein Stadtteil um eine gewachsene Forschungslandschaft herum und mit ihm zusammenwächst. Forschen, Lernen, Freizeit, Schule, Sport, alles vereint in einer Nachbarschaft. Darum bin ich auch gerade so am Klinkenputzen beim Bund, um die Finanzierung für PETRA IV zu bekommen, die leistungsstärkste Röntgen-Lichtquelle der Welt, die wir in der Science City planen, am DESY. Schon PETRA III sorgt dafür, dass Wissenschaftler aus aller Welt zu uns kommen. Aber wir wissen, dass die USA und China nicht schlafen, wir stellen uns dem Wettbewerb, und die Stimmung in Bahrenfeld ist gut, auch wenn immer das Damoklesschwert der angespannten öffentlichen Haushalte über uns hängt, in Hamburg wie im Bund.
Nur war dieses Damoklesschwert in Hamburg meist noch schärfer als anderswo. Während Berlin seinen Hochschulen pro Jahr schon 3,5 Prozent drauflegte, gab es in Hamburg noch mickrige 0,88 Prozent. Und das über viele Jahre. Berlins neue Koalition hat das jährliche Plus nun sogar auf fünf Prozent erhöht.
Ich schaue mir die Zahlen immer gern sehr genau an und stelle dann fest: Fünf Prozent auf dem Papier sind am Ende nicht immer fünf Prozent, die bei den Hochschulen ankommen. Während wir in Hamburg, wenn ich alles zusammenrechne, auf weit über drei Prozent pro Jahr kommen, die die Hochschulen erreichen. Und wie ich anfangs sagte: Wenn die Tarifabschlüsse da sind, werden wir schauen, was das für die Hochschulfinanzierung bedeutet. Ich weiß aber gar nicht, ob uns dieses innerdeutsche Konkurrenzdenken wirklich weiterbringt. Deutschland sollte als Ganzes europäisch und perspektivisch weltweit punkten in der Wissenschaft. Ich finde es toll, wie sich Berlins Wissenschaft in den vergangenen Jahren entwickelt hat. So wie ich bewundere, wie es in München gelungen ist, namentlich der TUM, ein wirklich herausragendes Innovationsökosystem zu schaffen mit Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Start-ups, mit einem spannenden Gründungsumfeld, auch dank dem Engagement einer Großspenderin und vieler anderer, die dann nachgezogen sind. Da wollen wir uns einiges abgucken. Aber wir können nicht alles kopieren. Wir müssen unseren eigenen Weg gehen. Den Hamburg Style halt.
Was ist denn der "Hamburg Style" für Sie?
Der kommt aus der Logik der Stadt heraus. Hamburg ist eines der zentralen Industrie- und Logistikzentren Europas mit seinem Hafen, aber auch drittgrößter Luftfahrtstandort weltweit. Und die großen Zukunftsfelder: Quantencomputing, Forschung an Halbleitern, Materialforschung, Infektionsmedizin oder das deutschlandweit einzigartige Klimacluster – all das kommt in Hamburg interdisziplinär vernetzt zusammen. So profitieren an einem Standort mit kurzen Wegen auch Wissenschaft und Wirtschaft voneinander, so entstehen Innovationen.
Ihre Schwärmerei in allen Ehren: Diese Verschränkung von Stadt und Wissenschaft, die Sie so loben, ist mehr Vision als Realität, oder? Es fehlt nicht nur an Geld, es fehlt auch an Miteinander. Bis heute ist zum Beispiel die Science City durch einen Zaun getrennt vom Stadtteil drumherum.
Aber nicht mehr lange. Der alte Forschungscampus Bahrenfeld war ein Sicherheitsgelände, das war dem Schutz der DESY-Forschungsanlagen geschuldet. Aber wenn dort jetzt ein neuer Stadtteil entsteht mit Familien und Studierenden, die zuziehen, wenn im nächsten Schritt ganze Uni-Fakultäten auch mit dem Lehrbetrieb dort ihre neue Heimat finden, dann hat der Zaun längst seine Funktion verloren, dann kommt er weg. So ist es mit dem DESY verabredet.
"So begeistert wie ich wären alle,
hätten sie wie ich die Gelegenheit,
dieselben Einblicke zu bekommen."
Dass die Gesellschaft Wissenschaft braucht, ist eine triviale Erkenntnis. Drehen wir den Satz um: Wie sehr braucht die Wissenschaft die Gesellschaft?
Da muss ich kurz persönlich werden. Ich bin absoluter Fan vom dem, was unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jeden Tag voranbringen, angefangen mit der Grundlagenforschung bis hin zur Anwendung. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass all unser Fortschritt, unser Zusammenhalt und Wohlstand als Gesellschaft maßgeblich abhängen von Menschen auf der Suche nach Wahrheit und Erkenntnis. Das ist die Grundmotivation meiner Arbeit als Politikerin, und dann denke ich immer: So begeistert wie ich wären alle, hätten sie wie ich die Gelegenheit, dieselben Einblicke zu bekommen. In die faszinierende Forschung an Strahlenquellen. Oder wie es ist, wenn Hamburger Wissenschaftler mit ihren Kollegen aus Mali zusammenarbeiten, um alte Manuskripte zu retten und sie für künftige Generationen wieder zugänglich zu machen. Wie Klimaforscher die Grundlagen der Erderwärmung erforschen und Wege aufzeigen, sie aufzuhalten. Ich finde, dieses Wissen und diese Begeisterung stehen der ganzen Gesellschaft zu. Der Kassiererin bei Lidl genau wie dem Hafenarbeiter bei Blohm+Voss.
Aber was hat die Wissenschaft davon?
Die Gesellschaft finanziert sie. Darum muss die Wissenschaft erklären, wohin all das Geld geht. Noch wichtiger aber ist, dass eine nicht informierte Öffentlichkeit eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit bedeutet. Nehmen wir die Ernährungskrise. Ich bin dankbar, dass die Wissenschaft Ansätze entwickelt hat, die eine Versorgung der Menschheit mit genügend Lebensmitteln wahrscheinlicher macht – die sie aber bislang in Deutschland nicht ausprobieren konnte, weil die Haltung in weiten Teilen der Öffentlichkeit gegenüber der neuen Gentechnik zu skeptisch war.
Viele dieser Skeptiker dürften Mitglieder Ihrer Partei sein.
Ja, aber das können und müssen wir ändern! In der Medizin und Gesundheitsforschung hat sich die Wahrnehmung der Gentechnik bereits gewandelt, vor allem seit der Corona-Pandemie – weil die Menschen gesehen haben, welche Rolle gentechnikbasierte Impfstoffe gespielt haben. Jetzt kommt es darauf an, über die Möglichkeiten und den Nutzen der sogenannten grünen Gentechnik aufzuklären. Wie kann ich Pflanzen resistenter machen, so dass sie mit weniger Wasser auskommen, dass sie Dürrephasen und zunehmende Hitzeperioden besser überstehen? Die CRISPR/Cas-Genschere bietet ein enormes Potenzial, und dabei verändert sie die Pflanze nur so, wie sie sich selbst verändern könnte. Die EU-Kommission hat im Juli ihre Pläne für die grüne Gentechnik in der Landwirtschaft vorgestellt. Ich bin davon überzeugt: Wenn die Menschen die Wirkungsweisen, die Möglichkeiten und die Grenzen neuer Forschungszweige und Technologien erfahren, kommen sie raus aus ihrer Abwehrhaltung.
"So viele Fragestellungen gab es während Corona für die Forschung zu bearbeiten, und um es vorsichtig zu formulieren: Die meisten davon wurden nicht durch Forschung aus Deutschland beantwortet."
Währenddessen drängt die Wissenschaft auf einen einfacheren Zugang zu Daten aller Art, um damit forschen zu können. Auch hier gibt es aber massive Widerstände, viele Menschen haben Angst um ihre Privatsphäre.
Datenschutz ist relevant und wichtig. Doch auch hier sollte uns die Corona-Pandemie eigentlich die Augen geöffnet haben. Welche Infektionsgefahr geht von Kindern aus? Müssen die Schulen jetzt geschlossen werden oder nicht? Welche Wirksamkeit haben bestimmte Eindämmungsmaßnahmen, wie zuverlässig ist die Impfung? So viele Fragestellungen galt es für die Forschung zu bearbeiten, und um es vorsichtig zu formulieren: Die meisten davon wurden nicht durch Forschung aus Deutschland beantwortet. Die datenintensiven Studien stammten aus Skandinavien, aus Israel, aus Großbritannien, aus den USA. Und als Politik bekamen wir wöchentlich Mahnungen aus den Unikliniken und Forschungsnetzwerken: Wir geraten ins Hintertreffen, weil uns der Zugang zu den Daten fehlt. Oder weil diese Daten zu einem guten Teil gar nicht erhoben wurden bei uns. Ich finde, das geht nicht mehr in einer Zeit, in der wir ständig darüber reden, dass wir Deutschland und Europa wieder zu Motoren von Modernisierung und Veränderung machen, dass wir unsere Technologiesouveränität wiederherstellen wollen. Dann ist es umso ärgerlicher, wenn Scheinkonflikte aufgebaut werden zwischen der Nutzung von Forschungsdaten und dem Datenschutz. Natürlich geht beides zusammen, wenn man die riesigen Datensätze, auf die es ankommt, entsprechend anonymisiert.
Gerungen wird in der Wissenschaft zurzeit auch um die Beziehung zu China. Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) mahnte wiederholt zur Vorsicht, der Abbruch von Wissenschaftskooperationen steht im Raum. Zu Recht – oder eine weitere Form der Überreaktion?
Spätestens der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns gezeigt, wie schädlich es ist, wenn wir uns einseitig abhängig machen von bestimmten Ländern oder Regionen. Wenn dann ein Konflikt ausbricht, ist der Preis, den Deutschland und Europa zahlen, sonst unter Umständen sehr hoch, wie wir in der Energiekrise bemerkt haben. Umgekehrt ist eine Abkehr von China, und sei sie nur in Teilen, für Hamburg besonders zweischneidig, weil ein Großteil unseres Wohlstands über den internationalen Handel generiert wird und da wiederum zu einem großen Teil über den Handel mit Asien und China. Darum halte ich nichts von pauschalen Antworten. Es wäre im Gegenteil ein Ausdruck mangelnder Kompetenz und Urteilsfähigkeit, wenn wir jetzt blind Verbindungen kappen würden. Wir müssen genau hinschauen: Wo und wie profitieren wir von wissenschaftlichen Kooperationen mit China und dem Austausch von Studierenden? Wo droht die Gefahr von Wissenschaftsspionage oder das Abziehen von Daten? Und währenddessen tun wir gut daran, neue Bande zu knüpfen und wissenschaftliche Kooperationen aufzubauen mit anderen Ländern in Asien, Afrika oder Südamerika. Eine spezifisch Hamburger Antwort, die wir in dieser Phase der strategischen Neuorientierung geben werden, ist eine neue internationale Wissenschaftskonferenz, zu der wir nächstes Jahr erstmals einladen werden, zusammen mit der Körber-Stiftung.
"Wer die große Zukunftserzählung von Wissenschaft und Forschung nicht zum zentralen Bestandteil seines Regierungsprogramms macht, hat die Zeichen der Zeit verpasst."
Um was zu tun?
Wir wollen über Technologiesouveränität diskutieren, über Konkurrenz und Kooperation im internationalen Wissenschaftssystem, über den Beitrag von Wissenschaft für unsere Zukunft und dazu wollen wir die Top-Wissenschaftler und Spitzenpolitiker zusammenbringen – aus Deutschland, Europa und aus der Welt. Und dabei auch den Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit ermöglichen.
Ein weiterer von zahlreichen Versuchen in Deutschland und anderswo, ein Davos der Wissenschaft ins Leben zu rufen?
Welchen Namen das Kind am Ende bekommt, ist nicht wichtig. Entscheidend ist, dass wir damit starten, einen international sichtbaren und vertrauensvollen Austausch zu etablieren, gern in Kooperation mit anderen Partnern aus Deutschland. Wir wollen einen Ort schaffen, wo die aktuellen Trends diskutiert werden und man die Leute trifft, auf die es ankommt.
2025 wird gewählt in Hamburg. Sollten die Grünen stärkste Bürgerschaftsfraktion werden, handelt man Sie bereits als Erste Bürgermeisterin. Umgekehrt heißt es immer, mit Wissenschaftspolitik gewinnt man keine Wahlen.
Ja, so heißt es immer. Die Wahl ist noch eine Weile hin. Mein Eindruck ist, die Leute haben gerade andere Sorgen als die Frage, wer in anderthalb oder eindreiviertel Jahren welche Partei in den Bürgerschaftswahlkampf führt. Eines ist aber klar: Wer in einen Wahlkampf geht und die große Zukunftserzählung von Wissenschaft und Forschung nicht zu einem zentralen Bestandteil seines Regierungsprogramms macht, der hat die Zeichen der Zeit verpasst.
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Katharina Günther-Wünsch ist seit wenigen Wochen Berliner Bildungssenatorin und KMK-Präsidentin. Ein Interview über unpopuläre Maßnahmen gegen den Lehrermangel, ein verpflichtendes Kitajahr, Forderungen an die Bundesbildungsministerin – und wie ihr jetzt ihre Erfahrungen in der Schulleitung helfen.
Katharina Günther-Wünsch, 40, ist Lehrerin für Chemie, Mathematik und Geschichte und arbeitete seit 2013 an der Walter-Gropius-Gesamtschule in Berlin-Neukölln. 2021 wurde sie Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses für die CDU, nach der Wiederholungswahl übernahm sie das Amt der Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie. Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Frau Günther-Wünsch, die SPD wollte das Bildungsressort in Berlin unbedingt abgeben, Sie wollten es unbedingt haben. Bereuen Sie schon Ihre Chuzpe?
Auf keinen Fall! Richtig ist aber: Dieser Job erinnert mich an einen Eisberg. Die Spitze habe ich gesehen, und jeden Tag erahne ich etwas mehr von dem, was sich unter der Wasseroberfläche befindet.
Fangen wir mit der Spitze des Eisbergs an.
Ich mache seit 20 Jahren Politik, und aus der Opposition heraus sehen Sie den Personalmangel, Sie sehen den Platzmangel in den Schulen und den fehlenden roten Faden zwischen den einzelnen Stationen der Berliner Bildungspolitik von der frühkindlichen bis zur beruflichen Bildung.
Und was zeigt Ihnen jetzt der Blick unter die Wasserlinie?
Was das eine mit dem anderen zu tun hat. Vorher in den Haushaltsdebatten konnte ich es mir nur denken, jetzt aber wird es für mich in vollem Ausmaß sichtbar: Das Geld, was zur Verfügung steht, ist nicht nur endlich. Es ist in vielen Fällen gar nichts da zum Gestalten. Außerdem erlebe ich die langen Entscheidungswege, all die Instanzen, deren Zustimmung Sie brauchen. Und gleichzeitig wird mir noch klarer, wie groß die Herausforderungen und Nöte von Lehrern, Schülern und Eltern tatsächlich sind.
Warum wollten Sie überhaupt unbedingt Bildungssenatorin werden?
Mein Eindruck war auch mit Blick auf die Bildungspolitik in anderen Bundesländern: Der Praxisbezug, die Kenntnis über viele Zusammenhänge, die ich als Lehrerin und in der Schulleitung sammeln konnte, könnten sich in diesem Amt als hilfreich erweisen.
"Ich werde ohnehin nie alle Gruppen und Klientel glücklich machen."
Sie haben viele Jahre an Deutschlands erster Gesamtschule, der Walter-Gropius-Schule in Berlin-Neukölln, gearbeitet.
Und das hilft mir jetzt. Einerseits, weil ich dort eine gewisse Resilienz erworben habe. Die Resilienz, auch durch Täler und Krisen zu kommen. Andererseits, weil ich die Strukturen kenne, das Zusammenspiel der Verantwortlichen auf den unterschiedlichen Ebenen. Ich weiß, wen ich wie ins Boot holen kann. Dazu gehört, dass ich in der Lage bin, jenseits von Parteipräferenz und Ideologie pragmatisch Entscheidungen zu treffen. Wenn es darauf ankommt, schnell – und vielleicht auch mal unliebsam. Ich werde ohnehin nie alle Gruppen und Klientel glücklich machen.
Ihre Vorgängerin, Astrid-Sabine Busse, war auch Lehrerin und Schulleiterin. Manche sagen, genau deshalb habe sie sich schwergetan, unbequeme Entscheidungen zu Lasten von Lehrkräften zu treffen.
Es geht mir ums Gesamtsystem. Mich trägt das Ziel, mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erreichen. Jeder Schüler und jede Schülerin soll ihr bestmögliches Lernergebnis erreichen können, und weil das für mich ganz oben steht, kann ich nicht einzelne Gruppen präferieren.
Der Philologenverband war jedenfalls schon mal sehr glücklich über Ihre Aussagen zur Bedeutung der Gymnasien.
Falls Sie damit implizieren wollen, dass wir in der neuen Berliner Koalition eine spezielle Behandlung für die Gymnasien durchgesetzt hätten, dann haben Sie zu früh mit der Lektüre des Koalitionsvertrages aufgehört. Wir wollen alle Schulformen bedarfsgerecht ausstatten, Gymnasien genauso wie Gemeinschaftsschulen. Vergangenes Jahr wurden an knapp 200 Sechstklässler Schulbescheide verschickt, ohne dass sie einer Schule zugewiesen werden konnten. Die allermeisten davon hatten eine Gymnasialempfehlung. Wenn de facto also der Bedarf an zusätzlichen Plätzen an Gymnasien am größten ist, dann müssen wir reagieren.
Reagieren müssen Sie vor allem beim Lehrkräftemangel. Fast 1500 volle Lehrerstellen können Sie in Berlin aktuell nicht besetzen, haben Sie neulich vorgerechnet. Während sich Ihre Kollegin, die neue Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra, im RBB optimistisch gab: Sie erwarte bald 2000 Lehramts-Absolventen pro Jahr.
Ich habe nicht nur gesagt, dass uns dieses Jahr knapp 1500 Lehrer fehlen. Sondern auch, dass es nächstes Jahr noch mehr werden. Ich freue mich, dass meine Kollegin Ina Czyborra, die für das Hochschulstudium angehender Lehrer zuständig ist, mit den Hochschulen Gespräche führt und Verbesserungen ankündigt. Wir sollten aber nicht vergessen, dass wir uns parallel in einer demografischen Krise befinden. Alexander Lorz, Kultusminister von Hessen, hat das auf den Punkt gebracht: Um in Zukunft genügend Lehrkräfte zu haben, müsste jeder vierte oder fünfte Abiturient von heute Lehrer werden. Doch gleichzeitig zerren die anderen Branchen und Berufsfelder genauso an den jungen Leuten. Wir brauchen Spezialisten für die Energiewende, für Verkehr, für Gesundheit, für IT und so weiter. Wir haben einfach ein demografisches Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, und auf dieses Missverhältnis wollte auch Frau Czyborra hinweisen.
"Ich kann nach drei Jahren mit einem Bachelor in die Raumfahrtforschung gehen, brauche aber fünf Jahre, um nach dem Lehramts-Master überhaupt ins Referendariat zu kommen."
Und was folgt daraus?
Wir müssen die Attraktivität des Lehramtsstudium steigern. Das geht los mit der Frage nach seiner Praxisnähe. Mit welcher Qualifikation und was für Kompetenzen gehe ich da raus? Bin ich dann wirklich tauglich für die Schule? Und wie lange dauert meine Ausbildung? Ich kann nach drei Jahren mit einem Bachelor in die Raumfahrtforschung gehen, brauche aber fünf Jahre, um nach dem Lehramts-Master überhaupt ins Referendariat zu kommen. Und erst dann darf ich eigenständig Schüler unterrichten. Das passt doch nicht.
Was haben Sie vor?
Einen schnelleren Zugang zu den Schulen und mehr Praxisnähe bekomme ich durch neue Formen des Studierens, zum Beispiel in dualen Modellen. Schleswig-Holstein macht das jetzt vor: Da können Sie den Master und das Referendariat kombinieren und sind auf diese Weise auch schneller fertig. Über so ein Modell möchte ich mit Universitäten und der Wissenschaftsverwaltung sprechen.
Brandenburg etwa geht einen anderen Weg. Dort sollen bald Bachelorabsolventen, auch wenn sie kein Schulfach studiert haben, bis zu ihrer Pensionierung als verbeamtete "Bildungsamtsfrauen- und männer" unterrichten.
Ein Modell, das aus der Not geboren wurde. Wir beobachten, wie das läuft – haben aber noch große Bedenken hinsichtlich der Qualität.
Ganz ausschließen wollen Sie deine Nachahmung in Berlin also nicht?
Wie gesagt: Wir schauen uns das in Ruhe an, gehen aber erstmal unsere eigenen Wege.
Ist genau das nicht eines der Hauptprobleme der föderalen Bildungspolitik – dass jedes Land seinen eigenen Weg geht? Genau deshalb hatte Schleswig-Holsteins Bildungsministerin, Ihre Parteikollegin Karin Prien, vergangenes Jahr als KMK-Präsidentin eine bundesweite Reform der Lehrkräftebildung angestoßen.
Zu Recht! Momentan befinden sich alle 16 Bundesländer in einem Wettbewerb. Sie alle kämpfen, wenn auch unterschiedlich stark, mit dem Lehrermangel und versuchen, sich mit den unterschiedlichsten Programmen gegenseitig das Personal abzuwerben. Insofern sind wir gespannt auf das Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der KMK, das Ende des Jahres kommen soll. Wir hoffen auf wissenschaftliche Empfehlungen, wie wir das Lehramtsstudium so reformieren können, dass alle Länder mitgehen. Wir leiden doch alle unter der aktuellen Situation: Und wir alle würden profitieren, wenn wir eine einheitliche Definition von Qualität, Schnelligkeit und Praxisorientierung hinbekämen.
"Ich bin seit 17 Jahren Pädagogin und ich 'habe noch nie erlebt, dass Bildung so sehr im Fokus der Öffentlichkeit stand wie jetzt."
Das haben, mit Verlaub, schon Generationen von Kultusministern vor Ihnen getan: die föderale Einheit beschwören und parallel anderswo Plakatkampagnen starten, um die Absolventen ins eigene Bundesland zu holen.
Aber jetzt haben zum ersten Mal alle 16 Bundesländer gleichzeitig diesen Mangel. Und nahezu überall gibt es mittlerweile diese große Heterogenität in den Klassenzimmern, wo Lehrer jeden Tag ihr Äußerstes tun, um all die emotionalen, sprachlichen und kognitiven Defizite und die sozialen Benachteiligungen aufzufangen. Ich bin seit 17 Jahren Pädagogin und ich habe noch nie erlebt, dass Bildung so sehr im Fokus der Öffentlichkeit stand wie jetzt. Das bietet die große Chance und die Verpflichtung, sich auf eine gemeinsame Reform der Lehrerbildung zu einigen. Was allemal einfacher ist, als jetzt wieder eine Debatte über einen Länder-Bildungsstaatsvertrag zu starten.
Den Sie hiermit für nicht erstrebenswert erklären?
Von dem ich weiß, dass bei der Erwähnung dieses Wortes die Kultusverwaltungen in einigen Ländern Schnappatmung bekommen.
Soll die Verwaltung wirklich diktieren, wo es langgeht in Sachen Bildungsföderalismus?
Die Verwaltung in meinem Haus ist längst nicht so starr, wie ihr das nachgesagt wird. Aus der Opposition heraus hatte ich selbst solche Vorbehalte, aber ich habe hier einen offenen und kooperativen Empfang erlebt, von Anfang an eine gute Zuarbeit und angenehme Zusammenarbeit. Neulich hatten wir eine freiwillige Mitarbeiterversammlung der Belegschaft, über ein Drittel war da, es kamen kritische Fragen und spannende Ideen. Mein Eindruck war, man freut sich, dass die Tür der Senatorin offensteht.
Sie werden auch Verbündete brauchen, wenn Sie die Empfehlungen der SWK umsetzen wollen zum Umgang mit dem kurzfristigen Lehrermangel. Die waren so unpopulär, dass einige in der KMK erstmal in Schockstarre verfallen sind.
Ich finde, das waren sehr wertvolle Empfehlungen, von denen ich bereits mehrere aufgegriffen habe. Erstens: Wir müssen gerade in den Mangelfächern zusehen, dass wir den Zugang für Seiteneinsteiger leichter machen. Wenn Sie erfolgreich waren in Ihrem Beruf, werden Sie sich nicht einfach in ein zweites Studium und das Referendariat hineinzwängen lassen, auch wenn Sie sich grundsätzlich für den Lehrerberuf begeistern können. Ich lasse gerade prüfen, welche rechtlichen Vereinfachungen wir an der Stelle vornehmen können. Zweitens sind die Hürden für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse immer noch zu hoch und die Verfahren zu lang: Es muss möglich werden, all diese Pädagogen mit ihrer Expertise in die Schulen zu holen, auch wenn sie bislang vielleicht nur Grundkenntnisse im Deutschen haben. Am Beispiel ukrainischer Schüler sehen wir, wie sehr es auf deren emotionale und soziale Stabilisierung ankommt, das können die Kollegen leisten und sich parallel sprachlich qualifizieren. Denn das bleibt wichtig, keine Frage. Und wenn das nötige Sprachniveau erreicht ist, können die Lehrkräfte voll angestellt werden und eine volle Lehrbefähigung erhalten. Also: Es gibt zu viele Barrieren, um Lehrer zu werden, manche mögen sinnhaft sein, doch alle müssen wir in der aktuellen Situation kritisch hinterfragen.
Was genau daran ist jetzt unpopulär?
Wenig Begeisterung bei den betroffenen Lehrern hat zum Beispiel meine Ansage ausgelöst, dass wir alle vorgenommenen Abordnungen hinterfragen.
"So werden wir es mit jeder einzelnen Abordnung halten: Wir schauen genau hin, was noch gerechtfertigt ist – und was nicht."
Abordnungen bedeuten, dass Lehrkräfte nicht an Schulen, sondern anderswo eingesetzt werden.
Was in normalen Zeiten ein Gewinn sein kann. Aber wenn zum Beispiel bei den drei Kollegen, die in der Berliner Jugendkunstschule eingesetzt werden, die Schulaufsicht sagt: Wir brauchen sie zurück, weil wir sonst die Stundentafeln an den Schulen nicht sichern können – dann sage ich: Der Unterricht geht vor! Wir suchen bei der Jugendkunstschule jetzt nach einer Alternativlösung mit freien Trägern. Und so werden wir es künftig mit jeder einzelnen Abordnung halten: Wir schauen genau hin, was noch gerechtfertigt ist – und was nicht. Insgesamt betrifft das bis zu 800 Stellen in Vollzeit. Das ist die Zahl, die von der Senatsverwaltung auf meine parlamentarische Anfrage ermittelt hatte, noch zu Oppositionszeiten. Aber darunter sind natürlich viele, die als Seminarleitungen Referendare ausbilden oder für die Schulpsychologie Förderbedarfe von Kindern abklären. Solch erfahrene Lehrkräfte brauchen wir dort natürlich.
Die SWK empfahl außerdem, die geltenden Teilzeitregelungen für Lehrkräfte kritisch zu überprüfen.
Ich kann klar sagen, dass es in Berlin keine verpflichtende Rückkehr zur Vollzeit geben wird. Es werden weiter Teilzeitanträge bearbeitet und genehmigt. Wenn es in einem Fach eine Mangelsituation gab, bei der Sprachförderung oder bei der Inklusion, dann bin ich als Schulleiterin immer auf die betreffenden Kollegen in Teilzeit zugegangen und habe sie gefragt, unter welchen Umständen sie sich einen höheren Stundensatz vorstellen könnten. Wenn ich ihnen parallel versichert habe, dass die zusätzlichen Stunden nicht mit zusätzlichen Korrektur- oder Klassenleitungsaufgaben einhergingen, haben die Kollegen in der Regel zugestimmt. Ich will sagen: Hinter jeder Entscheidung zur Teilzeit steckt eine individuelle Geschichte, oft geht es um Kinder oder um Pflege. Auf Schulebene geht da viel, aber eine pauschale Regelung von oben ergibt keinen Sinn.
Der Lehrermangel trifft auf einen wachsenden Anteil von Grundschülern, die nicht richtig lesen, schreiben und rechnen können. Die jüngsten Ergebnisse des IQB-Bildungstrends waren eine weitere Bestätigung der bedrückenden Realität in vielen Schulen. Schon vorher hatte sich das CDU-Bundespräsidium für Sprachtests und, falls nötig, ein verpflichtendes letztes Kitajahr ausgesprochen. Die Frage ist: Wie bekommt man das abseits politischer Schlagzeilen umgesetzt?
Daran arbeiten wir. In unserem Koalitionsvertrag haben wir das "Kita-Chancenjahr" genannt. Auf der Senatsklausur Anfang Juni haben wir unser Sofortprogramm beschlossen, dazu gehören erste Runde-Tisch-Gespräche mit den Kitaträgern und Verbänden noch im Herbst. Bis Ende des Jahres soll das Konzept zum Kita-Chancenjahr stehen, dann ändern wir das Schulgesetz, im Herbst 2024 starten wir mit den Sprachstanderhebungen, und im Sommer 2025 beginnt für die Kinder, die es brauchen, das verpflichtende Chancenjahr in den Kitas. Wir alle wissen: Sprache generiert sich auch durch den Alltag, durch das Einüben der Gruppendynamik, durch strukturierte Abläufe, durch Alltagssituationen.
Sprachstandserhebungen gab es doch bislang schon in Berlin.
Die gab es, und daraufhin erhalten die Kinder, bei denen ein Förderbedarf festgestellt wird, als Angebot drei, vier Stunden in der Woche Sprachförderung. Aber die allermeisten Kinder und ihre Familien nahmen das Angebot nicht an.
Für das verpflichtende "Kita-Chancenjahr" brauchen Sie zusätzliche Plätze in den Kitas, Sie brauchen noch mehr Erzieherinnen und Erzieher, und Sie müssen die nötigen Fortbildungen ermöglichen.
Ich kann Ihnen noch keine Zahl nennen, was das alles kosten wird, aber 96 Prozent unserer Drei- bis Sechsjährigen gehen schon in die Kita. Wir reden also von einer überschaubaren Zahl zusätzlicher Kinder – für die der Besuch aber immens wichtig ist, weil es genau diejenigen sind, denen der Start in den Grundschulen sonst am schwersten fällt. Es handelt sich um eine Frage der Bildungsgerechtigkeit.
"Ich erwarte am 23. Juni klare Aussagen von der Bundesbildungsministerin".
Eine Frage der Bildungsgerechtigkeit ist auch der Ausbau des Ganztages. In den Grundschulen gilt der – bereits nach hinten geschobene – Anspruch auf Ganztagsbetreuung von 2026 an. Astrid-Sabine Busse hatte das Thema deshalb zum Leitmotto ihrer KMK-Präsidentschaft gemacht.
Das war das richtige Leitmotto. Wir haben noch gut zwei Jahre Zeit, um endlich über qualitative Standards zu sprechen und wie wir sie mit dem Lehrer- und Fachkräftemangel zusammenbringen. Was ist notwendig, was ist sinnvoll? Da müssen wir eine Bestandsaufnahme machen und handeln.
Müssen Befürworter eines verpflichtenden letzten Kitajahres nicht auch für einen gebundenen Ganztag sein – also ein tägliches, verbindliches Bildungsangebot für alle Kinder, das Unterricht, Übungen und Freizeitangebote bis in den Nachmittag hinein sinnvoll miteinander verknüpft und abwechselt?
Das halte ich nicht für realistisch derzeit, weil das den Personalmangel noch verstärken würde. Uns fehlen schon jetzt, verstärkt durch den Zuzug geflohener Kinder und Jugendliche, deutschlandweit Schulplätze.
Um der Bildungsgerechtigkeit willen will die Bundesregierung auch das Startchancen-Programm an bis zu 4000 Schulen bundesweit etablieren. Zuletzt machten die Verhandlungen von Bund und Ländern aber vor allem wegen atmosphärischer Verstimmungen Schlagzeilen. Haben Sie sich wieder vertragen?
Beim Startchancen-Programm nehmen wir Bewegung wahr. Bei der Klausurtagung sind Länder und Bund hier gemeinsam weitergekommen, das ist eine gute Entwicklung. Gleichzeitig müssen wir aber auch feststellen, dass wir bei zentralen Fragen – etwa zur Aufteilung der Säulen, zur rechtlichen Umsetzung und zur Co-Finanzierung – weiterhin einen Dissens zwischen Bund und Ländern haben. Hier muss sich der Bund bewegen, und ich erwarte hier klare Aussagen der Bundesbildungsministerin bei unserem Treffen am 23. Juni.
Dazu musste das BMBF erst einmal die Berechnung nachliefern, wie sich das von ihm vorlegte Modell finanziell auswirkt.
Das hat das BMBF getan, und so enorm groß sind die Unterschiede gar nicht. Im Kern sind wir uns einig, dass mehr Geld dorthin fließen soll, wo es mehr benachteiligte Schülerinnen und Schulen gibt. Viel kritischer ist für uns, dass Länder wie Hamburg, Schleswig-Holstein oder Berlin, die schon eigene Landesprogramme zur Brennpunkt-Förderung haben, nicht doppelt zahlen. Sie leisten ihren Länderanteil teilweise schon, mitunter seit vielen Jahren. Anstatt da jetzt ein neues Programm darüberzustülpen mit all der zusätzlichen Bürokratie, muss es erlaubt sein, die bestehenden Initiativen mithilfe der Startchancen zu finanzieren und auszubauen.
Ich verstehe Sie richtig, dass Sie mit der Forderung des Bundes, dass die Länder zu der Bundesmilliarde eine eigene Milliarde zusteuern sollen, gar kein grundsätzliches Problem mehr haben – sondern dass es nur noch um die Frage geht, was angerechnet werden kann und was nicht?
Es geht um die Frage, wie die Kofinanzierung ausgestaltet wird und wie sie angerechnet wird.
Der Bund forderte in seinen Eckpunkten, dass die Länder ihre Kofinanzierung in denselben Topf mit der Bundesmilliarde werfen – und dann dieser Gesamttopf anhand sozialer Kriterien auf alle Bundesländer aufgeteilt wird. Was ein Novum wäre, weil dann nicht nur die Bundes-, sondern auch Landesgelder transferiert würden – auf Kosten von Ländern wie Bayern oder Baden-Württemberg, die faktisch Landesgelder nach Bremen oder Berlin überweisen würden.
Das habe ich so nicht gehört. Aber derzeit laufen die Verhandlungen und wir sprechen über Co-Finanzierung, Anrechenbarkeit und vieles mehr, da spüre ich in den Ländern eine große Bereitschaft, auch Kompromissbereitschaft.
Die eine Extra-Bildungsmilliarde pro Jahr, die Bundesfinanzminister Christian Lindner BMBF-Chefin Bettina Stark-Watzinger versprochen hat, wäre mit dem Startchancen-Programm bereits verfrühstückt. In den Ländern wächst die Sorge, dass für die Fortsetzung des Digitalpakts kein Geld mehr da sein wird.
Wir sehen die Haushaltssituation im Bund genauso wie in den Ländern, aber es gibt große nationale Aufgaben, da kann auch der Bund nicht aus der Verantwortung. Der erste Digitalpakt war notwendig und hat die Länder unterstützt, die Digitalisierung in die Fläche der Schulen zu bringen. Die Ausstattung mit Technik ist jetzt überall deutlich besser geworden. Aber es muss weitergehen. Wir müssen das Personal qualifizieren, wir müssen die Schulen mit der nötigen Lernsoftware ausstatten, wir müssen den Unterricht technologisch so weiterentwickeln, wie er in anderen Ländern dieser Welt längst Usus ist. Genau dafür und einen weiteren Ausbau hat uns die Ampel-Regierung den Digitalpakt 2.0 in Aussicht gestellt. Jetzt muss sich der Bund aber auch ehrlich machen.
Ehrlich machen?
Das BMBF hält sich seit Monaten bedeckt, sagt immer, es müsse erst noch den rechtlichen Rahmen prüfen. Das hatten wir aber doch alles schon mal, bevor der erste Digitalpakt kam. Nein, das Zeitspiel muss jetzt vorbei sein. Der Bund muss klar sagen: Will er den Digitalpakt 2.0 noch oder nicht? Hat er das Geld dafür oder nicht? Die Fakten müssen jetzt auf den Tisch.
"Wir brauchen eine geschlossene KMK, die klare Botschaften sendet und die in der Lage ist, starke gemeinsame Positionen zu entwickeln."
Eine Gelegenheit zum Klartextreden wäre die am Mittwoch zu Ende gegangene Bund-Länder-Klausur gewesen.
Die Arbeitsebene hat beim Startchancen-Programm unter Beteiligung der Amtschefs einige kritische Punkte abräumen können. Wir haben alle gezeigt, dass wir zu Kompromissen bereit sind. Das war ein erster Schritt, um einiges von dem wieder heilzumachen, was in den vergangenen Monaten an Porzellan zerschlagen worden ist.
Die Atmosphäre zwischen KMK und BMBF war in den vergangenen Monaten zeitweise eisig – und führte zu manchem öffentlichen Empörungsausbruch vor allem auf Seiten der Länder.
Wir müssen alle unsere Befindlichkeiten zurückstellen, wenn wir die Krise in unserem Bildungssystem in den Griff bekommen wollen. Das sind wir den Schülern und den Pädagogen schuldig. Ich freue mich, dass die Bundesbildungsministerin meine Einladung angenommen hat und nächste Woche Freitag in Berlin ein Spitzengespräch mit allen Kultusministern führen wird.
Wenn sich die Kultusminister untereinander wenigstens grüner wären. Noch so ein Thema, das Karin Prien vergangenes Jahr als KMK-Präsidentin gepusht hat: die Reform der KMK, ihres Sekretariats und ihrer Abstimmungsmodalitäten.
In diese Richtung werde ich bis Jahresende weiter arbeiten. Wir brauchen eine geschlossene KMK, die klare Botschaften sendet und die in der Lage ist, starke gemeinsame Positionen zu entwickeln, auch in den Verhandlungen mit dem Bund um Startchancen oder Digitalpakt. Und ich bin gespannt auf den Bericht der Strukturkommission.
Bedeutet das abseits nett klingender Appelle, dass Sie sich für die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips bei allen Grundsatz- und finanzwirksamen KMK-Entscheidungen einsetzen werden?
Ich gebe zu, das war in den ersten fünf Wochen meiner KMK-Präsidentschaft noch kein Thema, aber ich bin sicher, dass es das bei den nächsten Sitzungen sein wird. Natürlich gibt es Themen, wo eine Einstimmigkeit notwendig ist, aber gleichzeitig würde der KMK etwas mehr Flexibilität auch guttun.
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Herausgeber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie diese Quelle zitieren möchten.
NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes über ihre Pläne gegen den Fachkräftemangel und Sanierungsstau, ihre Erwartungen an die Hochschulen – und die Verstimmungen mit dem BMBF.
Ina Brandes, 45, war über viele Jahre Geschäftsführerin eines Bauplanungskonzerns. 2021 wurde die CDU-Politikerin Verkehrsministerin, nach der Landtagswahl 2022 übernahm sie das
Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Foto: MKW.
Frau Brandes, Ihre Vorgängerin hat einst die Bezeichnung Ihres Ministeriums geändert. Seitdem steht die Kultur vor die Wissenschaft. Sie haben die Reihenfolge so gelassen. Verbirgt sich bei Ihnen auch eine politische Aussage dahinter?
Ich gehe die Dinge gern pragmatisch an und frage mich bei Problemlösungen grundsätzlich, wem sie nützen. Mir sind beide Arbeitsbereiche meines Ministeriums gleichermaßen wichtig, in beide investiere ich ungefähr gleich viel Zeit. Deshalb sehe ich keine Notwendigkeit und keinen praktischen Nutzen für eine Namensänderung.
Sie waren zehn Jahre lang Sprecherin der Geschäftsführung in einem Bauplanungsunternehmen, dann ein Dreivierteljahr Verkehrsministerin in Nordrhein-Westfalen. Was davon hat Sie auf Ihren jetzigen Job vorbereitet?
Als Verkehrsministerin habe ich das Politikerhandwerk gelernt. Politik ist ein Beruf, für den es Handwerkszeug braucht, und zwar unabhängig von den inhaltlichen Themen. Fachlich hat mir die Zeit als Geschäftsführerin eines Planungsunternehmens sicher weitergeholfen, wenn ich an die Bauten unserer Hochschulen, Uniklinika und Kultureinrichtungen denke – und all die Herausforderungen, die damit zusammenhängen.
Wenn ich die Reihe Ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger durchgehe, hatten die alle ein Leitthema. Bei Andreas Pinkwart von der FDP waren es das Hochschulfreiheitsgesetz und Innovation, bei Svenja Schulze von der SPD die Partizipation an den Hochschulen, bei der parteilosen Isabel Pfeiffer-Poensgen die Förderung der Kultur. Und bei der CDU-Politikerin Ina Brandes?
Ich möchte im Bereich Wissenschaft vor allem drei Schwerpunkte setzen. Erstens: den Fachkräftemangel und was das Wissenschaftsministerium zu seiner Linderung beitragen kann. Zweitens: der Hochschulbau, wie wir ihn beschleunigen und kosteneffizienter machen können. Und drittens: die Unterstützung der Forschung in ihrer gesamten Bandbreite. Als sechstgrößte Volkswirtschaft Europas muss Nordrhein-Westfalen den Anspruch haben, wissenschaftlich an der Spitze dabei zu sein.
Mindestens die ersten beiden Themen haben Bezugspunkte zu Ihrem Werdegang. Als Sie Referentin im Niedersächsischen Landtag waren, haben Sie eine Enquete-Kommission zum Demografischen Wandel betreut. Das war 2006, als sich kaum einer vorstellen konnte, dass wir statt Rekordarbeitslosigkeit bald einen Mangel an Arbeitskräften haben würden.
Schon damals war absehbar, in welche Situation wir hineinlaufen. Der Mangel betrifft gerade auch die akademischen Berufe. Das gilt besonders für die MINT-Disziplinen, den Gesundheitsbereich, die Pflege und das Lehramt. Inzwischen steht fest, dass der Fachkräftemangel zu den größten Risiken für unseren volkswirtschaftlichen Wohlstand gehört.
"Ich weihe gerade Bauprojekte ein, die schon unter meinem Vorvorvorgänger beschlossen wurden."
War Ihnen auch bei dem Bauthema vor Ihrem Amtsantritt klar, wie dramatisch die Lage an vielen Hochschulen ist?
Klar war mir, dass wir in Sachen Infrastruktur viel werden tun müssen. Denn wir haben großen Bedarf bei Sanierungen und Neubauten. Wahrscheinlich gibt es nirgendwo sonst eine solche Dichte von Campus-Universitäten aus den 70er Jahren. Da gibt es viel zu tun. Sehr viel. Ich weihe gerade Projekte ein, die schon unter meinem Vorvorvorgänger beschlossen wurden.
Die Amtszeit von Andreas Pinkwart endete 2010.
Natürlich sind viele dieser Bauprojekte sehr komplex. Und das Tempo spielt bei allen Bauten der öffentlichen Hand leider eine eher untergeordnete Rolle. Deshalb erleben wir gerade regelmäßig, dass es bis zu 15 Jahre dauert, bis ein Wissenschaftsbau fertig ist. Ich bin sicher: Das können wir besser und vor allem schneller.
Das ist doch in der nordrhein-westfälischen Verkehrspolitik nicht anders, oder?
Auch da sind die Herausforderungen groß – wenn auch aus anderen Gründen. Vorankommen werden wir nur, wenn wir auch hier das Thema Fachkräftemangel entschlossen angehen.
Der neue Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Walter Rosenthal, nannte den Hochschul-Sanierungsstau bei Research.Table neulich eine "Ewigkeitsaufgabe" und will den Bund zurück in der Mitverantwortung. Weil die Länder es nicht allein hinbekommen?
Wir können – und müssen – es als Land allein hinbekommen. Der Bund ist als Folge der Föderalismusreform von 2006 zwar völlig raus bei der Frage der Hochschul-Infrastruktur. Mit der Föderalismusreform 2014 ist aber eine Bund-Länder-Zusammenarbeit bei Einrichtungen im Hochschulbereich, also auch im allgemeinen Hochschulbau, wieder ermöglicht worden. Für eine lange verfassungsrechtliche Diskussion fehlt uns aber die Zeit. Deswegen warten wir nicht auf den Bund, sondern helfen uns selbst.
"Im Moment macht es in Nordrhein-Westfalen keinen Unterschied, ob Sie eine Polizeidienststelle, ein Finanzamt oder eine Hochschule bauen."
Sie haben Ministerkolleginnen und -kollegen in den Ländern, die sehen das komplett anders, bezeichnen die Reform von 2006 als einen historischen Fehler und würden sie am liebsten wieder rückgängig machen. Auch der Wissenschaftsrat riet vergangenes Jahr dazu, zumindest in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele neue Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern zu prüfen.
Als Verfechterin des Subsidiaritätsprinzips stelle ich fest, dass noch nie ein Bauprojekt dadurch schneller fertig geworden ist, dass eine weitere Entscheidungsebene einbezogen wurde. Ich möchte meine Zeit als Ministerin lieber nutzen, konkrete Verbesserungen zu erreichen, statt mich in Struktur-Debatten zu verkämpfen, die am Ende nur sehr mittelbar und in keinem Fall kurzfristig zur Problemlösung beitragen können. Zumal der Bund meint, er sei verfassungsrechtlich daran gehindert, sich beim Hochschulbau finanziell zu engagieren. Was aber nach unserer Rechtauffassung nicht stimmt.
Sie werden aber auch in Nordrhein-Westfalen keine wundersame Geldvermehrung zur Finanzierung des Hochschulbaus erwarten können.
Wir können eine Menge Geld einsparen, wenn wir Bauprojekte künftig statt in zwölf oder 15 in fünf oder sechs Jahren realisieren. Dann bauen wir nicht nur halb so lange, sondern auch deutlich günstiger. Dafür müssen wir Prozesse ändern. Im Moment macht es in Nordrhein-Westfalen keinen Unterschied, ob Sie eine Polizeidienststelle, ein Finanzamt oder eine Hochschule bauen. Auf die Bedürfnisse und Besonderheiten des jeweiligen Umfeldes nehmen die geltenden Regularien kaum Rücksicht. Und die Abläufe verkomplizieren alles unnötig.
Was meinen Sie damit?
Am Bau der meisten öffentlichen Gebäude sind das Finanzministerium, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und die Hochschulen beteiligt. Alle vier arbeiten mit unterschiedlichen Anforderungen und unterschiedlichen Prozessen. Ein Beispiel: Die Hochschulen sind mit zusammengenommen fünf Millionen Quadratmetern der größte Mieter des Liegenschaftsbetriebs und wenden im Vergleich zur Privatwirtschaft sehr viel Geld für die Nutzung ihrer Gebäude auf. Gleichzeitig widmen sich die Hochschulen neben ihren wissenschaftlichen Aufgaben auch dem alltäglichen Gebäudebetrieb. Das ist historisch alles so gewachsen, macht das Bauen und den Betrieb aber extrem komplex. Als Seiteneinsteigerin interessiert mich der Blick nach vorn. Deshalb entwickele ich mit allen Beteiligten Ideen, wie wir schneller und in gleicher Qualität bauen können. Mir hilft dabei, dass ich im Baubereich Sinn und Unsinn ganz gut auseinanderhalten kann.
Sie mögen es ja konkret. Geben Sie uns bitte ein Beispiel.
Wir drehen zu viele Freigabeschleifen. Wir tun bei jedem Projekt so, als sei es das erste seiner Art, das jemals gebaut wird, als stünde es auf einer leeren grünen Wiese und wäre nicht Teil eines bestehenden Ökosystems, das jede Hochschule für sich darstellt. Um besser auf die ja sehr unterschiedlichen Bedarfe der Hochschulen eingehen zu können, möchte ich individuelle Bauprogramme mit ihnen vereinbaren. Vor zehn, 15 Jahren hatten wir kein Homeoffice, kaum digitale Lehr- und Lernformate und eher steigende Studierendenzahlen. Weil unsere Projekte so lange dauern, arbeiten wir vielfach mit veralteten Parametern. Mein Ziel: Wir vereinbaren einen Rahmen, in dem sich die Hochschulen freier bewegen können. Wir rühmen uns in Nordrhein-Westfalen für unsere stark ausgeprägte Hochschulautonomie. Auch beim Bau können die Hochschulen von mehr Autonomie profitieren.
"Wenn ich mit den anderen Landesministerinnen und Landesministern rede, sehe ich mich immer als ein Sechzehntel."
Als drittes Leitthema haben Sie vorhin die Forschung genannt. Das ist das Thema, mit dem Sie bislang am wenigsten Berührungspunkte hatten, oder?
Wir haben in Nordrhein-Westfalen einen sehr schlagkräftigen Mittelstand und eine starke Industrie. Für die Transformation, die sie durchlaufen, sind sie auf anwendungsnahe Forschung angewiesen, wie sie zu einem Großteil an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und auch an den Universitäten passiert. Zugleich müssen wir unsere ausgezeichnete Position in verschiedenen Bereichen der Grundlagenforschung sichern und ausbauen. Ich denke da etwa an die Künstliche Intelligenz, vor allem in Hinblick auf ihre ethisch verantwortbare Weiterentwicklung, an Krebs- und Demenzforschung, an Quantencomputing, an Cybersicherheit und an Wasserstoff-Forschung.
Inwieweit ist Wissenschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen eigentlich immer auch Bundespolitik? Oder anders gefragt: Sind Sie sich Ihrer Verantwortung als mit Abstand größtes Bundesland bewusst?
Natürlich nimmt Nordrhein-Westfalen unter den Bundesländern in der Wissenschaftspolitik eine der führenden Rollen ein. Das hat auch schlicht etwas mit der Größe unseres Hauses im Vergleich zu anderen Wissenschaftsministerien zu tun. Wir haben hier exzellente Fachleute, die in den verschiedenen Arbeitsgruppen der Länder inhaltlich zuarbeiten und unterstützen. Gleichwohl sehe ich mich, wenn ich mit den anderen Landesministerinnen und Landesministern rede, immer als ein Sechzehntel. Was die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung angeht, würde ich mir mehr Offenheit und Transparenz wünschen.
Sie klingen verärgert.
Eher verwundert und ein bisschen besorgt. Die Wissenschaftspolitik von Bund und Ländern zeichnet aus, dass sie normalerweise nicht sonderlich parteipolitisch ist, sondern an der Sache orientiert – und daran, gemeinsam unsere Wissenschaftslandschaft in Deutschland voranzubringen. Nur so haben wir auch eine hörbare Stimme in Europa. Von einer Zusammenarbeit von Bund und Ländern sehe ich allerdings zu wenig ...
"Dass beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz jetzt ein Referentenentwurf vorliegt, bringt uns ja noch keinen Schritt näher an ein neues Gesetz, wenn sogleich zwei Koalitionspartner die Zustimmung verweigern."
Was sehen Sie denn?
Ich sehe, dass wir beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz gerade – schon wieder – eine Extrarunde drehen, die das ganze System aufhält. Dass jetzt ein Referentenentwurf vorliegt, bringt uns ja noch keinen Schritt näher an ein neues Gesetz, wenn sogleich zwei Koalitionspartner die Zustimmung verweigern. Und wir Länder warten noch immer darauf, was da aus Berlin auf uns zukommt, nachdem der erste Entwurf nach nur wenigen Stunden wieder einkassiert worden war. In Nordrhein-Westfalen haben wir gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen als Arbeitgeber und den Landespersonalräten als Arbeitnehmer einen Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal erarbeitet, der über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hinausgeht. Wir würden den Rahmenvertrag für gute Beschäftigung gerne weiterentwickeln. Dazu brauchen wir aber Klarheit, was in Berlin entschieden wird. Zu meiner Begeisterung für Subsidiarität gehört, dass Bund und Länder innerhalb ihrer Zuständigkeiten so agieren sollten, dass ihr Handeln ineinandergreift. Auch in der Forschungsförderung unternehmen wir in Nordrhein-Westfalen daher große Anstrengungen, um möglichst anschlussfähig zu sein an die Bundesprogramme. Wenn dann die andere Seite an allen Stellen Unsicherheiten schafft, wie es weitergeht, ist das für uns Länder nicht erfreulich. Beispiel HAW-Forschungsförderung: Die stellt der Bund gerade grundlegend in Frage.
Der Bund will, dass die Länder künftig einen Eigenanteil leisten. Und bei den Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung will er eine 50-50-Aufteilung der Kosten. Dagegen können doch gerade Sie, die die Eigenverantwortung der Länder so betont, eigentlich nichts haben, oder?
Es gibt in der Politik auch so etwas wie die normative Kraft des Faktischen. Das HAW-Programm zahlt der Bund im Augenblick allein. So ist es vertraglich geregelt. Stellen Sie sich vor, zwei Leute haben einen Vertrag, und bei der Neuverhandlung fällt einem von beiden plötzlich ein: Ich will das alles ganz anders haben, und zwar zu meinen Gunsten. Im echten Leben wäre die Diskussion an der Stelle sehr schnell vorbei. Im BMBF dagegen ist plötzlich von einer angeblichen moralischen Mitverantwortung der Länder die Rede, weil die Hochschulen ja Sache der Länder sind. Ich bin bereit, über eine Kofinanzierung der Länder zu reden und etwas draufzulegen. Ich bin allerdings nicht bereit einzuspringen, damit der Bund seine eigenen Forschungsmittel kürzen kann.
Die Länder wollen auch, dass die vom Bund finanzierte Qualitätsoffensive Lehrerbildung weitergeht, während das BMBF auf das lange vereinbarte Ende des Programms pocht. Verhalten sich die Länder da nicht genauso, wie sie es dem Bund gerade noch vorgehalten haben?
Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Qualitätsoffensive Lehrerbildung weiterzuentwickeln. In der aktuellen gesellschaftlichen Lage sollte es völlig klar sein, dass wir mehr Ausgaben für Wissenschaft und Bildung brauchen. Ob Lehrerbildung, Digitalisierung oder Unterrichtsqualität: Wir haben doch gerade erst wieder durch die IGLU-Grundschulstudie gesehen, dass wir alle mehr tun müssen. Darum habe ich die Hoffnung, dass der Bund noch umschwenkt.
"Das hat wenig mit der Verhandlungstaktik der Länder zu tun und viel damit, dass wir alle am Vertrauensverhältnis zwischen Bund und Ländern arbeiten müssen."
Unterdessen sehen wir viel Klein-Klein. In fast schon kafkaesker Weise streiten Bund und Länder darüber, ob es nun bis zu vier oder doch mindestens vier neue Exzellenzuniversitäten geben soll.
Diesen Eindruck kann man gewinnen. Und ich bin noch nicht lange genug Politikerin, um in so etwas eine sinnvolle Gestaltung meiner Zeit zu erkennen.
Das verstehe ich auch als Selbstkritik an der Verhandlungstaktik der Länder?
Das hat wenig mit der Verhandlungstaktik der Länder zu tun und viel damit, dass wir alle am Vertrauensverhältnis zwischen Bund und Ländern arbeiten müssen. Es gibt eigentlich keinerlei Dissens darüber, dass die Exzellenzstrategie ein wissenschaftspolitisch sehr erfolgreiches Instrument ist. Doch statt gemeinsam danach zu suchen, was das für die Auswahl von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten bedeutet, hängen wir im Kleingedruckten fest – und verlieren die große Linie.
Auch zwischen den Bundesländern geht es nicht immer nur um ein nettes Miteinander. Sie befinden sich im Wettbewerb. Wenn ein Land wie Berlin jetzt beabsichtigt, die Grundfinanzierung seiner Hochschulen um jährlich fünf Prozent anzuheben als Reaktion auf die Inflation, was folgt daraus für Sie?
Wir haben in Nordrhein-Westfalen die praktische Regelung, dass die Hochschulen einen Großteil der Tarifsteigerungen automatisch erstattet bekommen. Hinzu kommt, dass sich die Finanzausstattung unserer Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren extrem verbessert hat und weiter nach oben geht. Wir haben erreicht, dass unsere Hochschulen anständig finanziert sind. Abgesehen vom Sanierungsstau, um den wir uns wie gesagt mit Nachdruck kümmern. Ich meine, wir sollten schnell eine andere Debatte führen: Über Jahre haben wir bei steigenden Studierendenzahlen über Betreuungsrelationen diskutiert. Jetzt spüren wir den demografischen Wandel, und hinzu kommt ein sehr eingeschränkter Abiturjahrgang durch die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium. Wenn die Hochschulen nun wie vereinbart über lange Zeit automatisch mehr Geld erhalten, müssen wir darauf achten, dass sie umso stärker an der Qualität ihres Angebots arbeiten.
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass wir wieder beim Thema Fachkräftemangel angekommen sind und bei der Frage, wie die Hochschulen besonders in den MINT-Fächern, im Lehramt und in den Gesundheitsberufen die Studierendenzahlen hochhalten können. Wie können wir die Studierfähigkeit der Erstsemester verbessern – etwa über nullte Semester und über Orientierungs-Studiengänge? Wie können wir die Abbrecherquoten senken und insgesamt die Absolventenzahlen erhöhen? Aus meiner Sicht ist es unsere gemeinsame Verpflichtung, für das Geld, das der Steuerzahler überweist, neben exzellenter Forschung auch die Fachkräfte für die nächsten 30, 40 Jahre auszubilden.
Weil Sie erneut das Thema Fachkräftemangel ansprechen: Sehen Sie den eigentlich auch beim Personal für Forschung und Lehre? Und was hat das mit den Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu tun?
Die Debatte um das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird zurzeit sehr emotional geführt und noch dazu mit zum Teil ambitionierten Forderungen. Ich sehe tatsächlich einen Zwiespalt: Einerseits ist da die Notwendigkeit, veränderten Anforderungen und Erwartungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gerecht zu werden, um als Hochschule ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Andererseits dürfen wir darüber ein Wissenschaftssystem, das in vielen Bereichen sehr erfolgreich läuft, nicht komplett aus den Angeln heben. Deshalb sind auskömmliche Mindestvertragslaufzeiten wichtig —wir haben sie sogar in unseren Koalitionsvertrag geschrieben —obwohl für ihre Festlegung ja der Bund zuständig ist. Die Vertragslaufzeiten müssen so ausgestaltet sein, dass das Qualifizierungsziel, vor allem das der Promotion, gut und vor allem realistisch erreichbar ist. Minilaufzeiten und Kettenverträge werden uns nicht helfen, junge Menschen für eine Karriere im Wissenschaftsbetrieb zu begeistern. Bei den Postdocs plädiere ich für Arbeitsverträge zwischen minimal drei und maximal sechs Jahren.
Sie plädieren bei der besonders umstrittenen Postdoc-Höchstbefristungsdauer also für den Status Quo.
Der Zeitraum ist angepasst an die Vertragslaufzeiten von Juniorprofessuren. Das halte ich systemisch für richtig. Eine andere Frage, die diskutiert wird, ist, ob man die Anzahl der Verträge reduzieren darf – sowohl prä- als auch postdoc. Da sollten wir sehr vorsichtig sein. Wenn man aus guter Absicht heraus Kettenbefristungen unterbinden will, stellt sich die Frage, was denn passiert, wenn die Anzahl überschritten ist? Was machen wir dann, wenn der- oder diejenige nach drei Verträgen nicht promoviert ist? Das ist aus meiner Sicht nicht zu Ende gedacht. Man muss Stabilität geben, damit die Qualifikationsziele erreicht werden können. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht das richtige Instrument ist, um Personalentwicklung an der Hochschule zu betreiben.
"Sagt uns die Dinge, die ihr schon immer geändert
haben wolltet, dann reden wir gemeinsam darüber,
was davon sinnvoll und umsetzbar ist."
Gilt die gleiche Vorsicht bei der von Ihnen geplanten Novelle des Landeshochschulgesetzes? Man könnte aktuell zu dem Ergebnis kommen, die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen hätten ein Governance-Problem. Es gibt Berichte von Machtmissbrauch, an der Universität Paderborn hat die Hochschulratsvorsitzende ihren Rücktritt erklärt, aus Protest gegen die Entscheidung, den Vorsitz der Findungskommission für die anstehende Präsidentenwahl nicht extern zu besetzen. In Südwestfalen wiederum soll die gewählte Rektorin noch vor ihrem Amtsantritt abgesetzt werden – gegen den Widerstand des Hochschulratsvorsitzenden. Ihre Schlussfolgerung?
Mir sind die Rolle und die Position der Hochschulräte in unserem System extrem wichtig. Sie sind die Brücke zwischen Gesellschaft, Wirtschaft und Hochschule. Ich lege großen Wert auf den Dialog mit den Gremien und den Vorsitzen. Die Hochschulräte haben einen großen Anteil an der Verankerung der Universitäten in der Gesellschaft. Wir geben den Hochschulräten viel Gestaltungsspielraum. Das ist auch gut so. Wir haben ein im Kern sehr gut funktionierendes System und eine gut funktionierende Rechtsgrundlage dafür. Problematische Fälle, die es immer wieder geben wird, schauen wir uns genau an und werden jeweils die richtigen Schlüsse daraus ziehen, aber wir sollten deshalb nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.
Wo wollen Sie denn überhaupt das Hochschulgesetz ändern?
Die große Überschrift über der Hochschulgesetz-Novelle muss lauten: Fachkräftesicherung. Dazu haben wir bereits eine Reihe konkreter Punkte erarbeitet. Ich denke da zum Beispiel an eine gute gesetzliche Regelung, die den dringend notwendigen Ausbau dualer Studiengänge ermöglicht. Was wir darüber hinaus machen, hängt vor allem von den Rückmeldungen aus den Hochschulen ab. Unsere Botschaft lautet: Sagt uns die Dinge, die ihr schon immer geändert haben wolltet, dann reden wir gemeinsam darüber, was davon sinnvoll und umsetzbar ist. Gesetzt durch den Koalitionsvertrag ist, dass wir die Viertelparität im Senat verpflichtend einführen. Eine Reihe von Hochschulen haben sie ohnehin längst. Wichtig ist, dass die Einführung verfassungskonform unter Beachtung der Professorenmehrheit bei den entscheidenden Fragen von Forschung und Lehre geschieht.
Was halten Sie vom Vorstoß der NRW-SPD, die Semesterferien den Sommerferien anzupassen? Wäre das nicht auch bundesweit ein Signal hin zu mehr Familien- und damit Arbeitnehmerfreundlichkeit?
Die Semesterferien sind abgestimmt auf die Prüfungszeiten, die bundesweit teilweise einheitlich sind. In Nordrhein-Westfalen sind alle Hochschulen, die Landesrektorenkonferenzen, die Landes-Asten, die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika, die Landespersonalrätekonferenz und die Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in die Ferienplanung eingebunden. In dem Verfahren wurde bislang die Anregung, die Semesterferien den Sommerferien anzupassen, in keiner Stellungnahme geäußert. Als Verfechterin der Hochschulautonomie bin ich gern bereit, das politisch aufzugreifen, wenn die Hochschulen wirklich einen Änderungsbedarf sehen.
Der Schutz der biologischen Vielfalt ist eine gesellschaftlich sehr wichtige Aufgabe, deren Bedeutung in den letzten Jahrzehnten zunehmend auch politisch erkannt wird. Nationale wie globale Zielsetzungen, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und eine positive Trendwende zu erreichen, wurden bislang allerdings verfehlt. Als wichtige Ursachen für den Verlust der Artenvielfalt werden sowohl der Landnutzungswandel als auch Klimaveränderungen gesehen. Landnutzungsintensivierungen haben insbesondere seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem zunehmenden Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft geführt. Die Ursachen für diesen Rückgang sind vielfältig. Sie umfassen eine Abnahme der Nahrungsgrundlage vieler Arten, u.a. durch den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden, und den Verlust von geeigneten Fortpflanzungs- und Nahrungshabitaten durch einen Rückgang der Strukturvielfalt und des Anteils naturnaher Habitate. Seit Ende des 20. Jahrhunderts rückt zunehmend auch der Klimawandel als Einflussgröße für den Rückgang der Artenvielfalt in den Fokus. Einhergehend mit steigenden Temperaturen wurden bereits Verschiebungen von Verbreitungsgrenzen und Veränderungen in der Phänologie von Arten beobachtet. Bis zum Ende des 21. Jahrhunderts werden neben weiter steigenden Temperaturen die Zunahme von Hitzewellen und extremen Niederschlagsereignissen, eine Veränderung der Niederschlagsverhältnisse und ein weiterer Anstieg des Meeresspiegels erwartet. Zwischen Klima und Landnutzung gibt es vielfältige Wechselwirkungen und sich gegenseitig verstärkende Effekte - auch in ihrer Wirkung auf einzelne Arten und die biologische Vielfalt. Hier gilt es, Methoden zur Erfassung und Bewertung von Auswirkungen landnutzungs- und klimawandelbedingter Umweltveränderungen zu entwickeln und aufzuzeigen, durch welche Maßnahmen negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt vermieden oder vermindert werden können. Akteure zur Umsetzung solcher Maßnahmen sind einerseits der behördliche und ehrenamtliche Naturschutz. Andererseits ist gerade in der Agrarlandschaft auch die Einbindung von Landwirten entscheidend, um möglichst dauerhafte und großflächige Wirkungen zu erzielen. Ein Weg der Einbindung von Landwirten in naturschutzfachliche Maßnahmenprogramme führt über die lebensmittelerzeugenden Unternehmen, die Abnehmer ihrer Produkte sind. Solche Unternehmen, gerade aus der Biobranche, suchen zunehmend nach Möglichkeiten, ihren Kunden transparent und glaubwürdig zu kommunizieren, was ihre Zulieferlandwirte für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt leisten. Flächendeckende Vor-Ort-Erfassungen von Arten sind dabei aber sowohl aus Kosten- als auch aus Zeitgründen unrealistisch. Einfache Modelle bzw. Indikatorensets, die die Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen valide abbilden und dabei zeiteffizient und praxisnah in der Datenerhebung und Anwendung sind, werden daher dringend benötigt, fehlen aber bislang. Auf Basis solcher Modelle können auch Maßnahmen für die Betriebsebene und deren Potenzial zur Steigerung der Artenvielfalt abgeleitet werden. Im Hinblick auf Auswirkungen des Klimawandels auf Tierarten fehlen derzeit vor allem auf regionaler Ebene Einschätzungen über die Empfindlichkeit von Artengemeinschaften gegenüber den projizierten Klimaänderungen und darüber, wie sich klimabedingte Arealverschiebungen auf die Zusammensetzung regionaler Artengemeinschaften auswirken könnten. Solche Einschätzungen braucht es aber, um den naturschutzfachlichen Handlungsbedarf für Anpassungsstrategien und -maßnahmen zu identifizieren und zu konkretisieren. Zu entsprechenden Anpassungsmaßnahmen gibt es bereits eine Reihe von Empfehlungen, die allerdings häufig unspezifisch bleiben, so dass vielen Praktikern unklar ist, welche Maßnahmen Priorität haben und wie diese konkret umgesetzt werden sollen und können. Daher ist es erforderlich, solche allgemeinen Maßnahmenempfehlungen für die jeweilige regionale Ebene unter Berücksichtigung der Empfindlichkeit der dort vorkommenden Arten und möglicher klimabedingter Ein- und Abwanderungsprozesse zu konkretisieren. Vor dem Hintergrund dieser Wissenslücken war das Ziel der vorliegenden Arbeit, einen Beitrag dazu zu leisten, Auswirkungen landnutzungs- und klimawandelbedingter Umweltveränderungen auf Tierarten auf der regionalen bzw. lokalen Ebene zu ermitteln und zu bewerten, um darauf aufbauend geeignete und für die jeweilige Ebene hinreichend konkrete naturschutzfachliche Maßnahmen zur Verminderung negativer Auswirkungen ableiten zu können. Dazu wurde exemplarisch für einzelne Regionen, Lebensräume und Tierartengruppen untersucht, 1) anhand welcher Indikatorensets und Modelle sich die Artenvielfalt auf der Ebene landwirtschaftlicher Betriebe praxistauglich, zeiteffizient und valide abbilden lässt, 2) an welchen Kriterien eine Empfindlichkeit von Tierarten gegenüber klimatischen Veränderungen auf naturräumlicher Ebene festgemacht werden kann, 3) wie sich ein klimawandelbedingter Turnover in Artengemeinschaften eines Naturraums abschätzen lässt, 4) welche Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt basierend auf den Ergebnissen solcher Analysen auf lokaler und regionaler Ebene abgeleitet werden können, 5) welche Synergien sich im Hinblick auf Maßnahmen zur Verringerung negativer Auswirkungen von Klimawandel und Landnutzung ergeben und welche Grenzen die entwickelten Methoden zur Einschätzung solcher Auswirkungen aufweisen. Hinsichtlich der Auswirkungen landnutzungsbedingter Umweltveränderungen auf Tierarten wurde untersucht, ob und wie sich die Artenvielfalt und mögliche Veränderungen durch die Landnutzung oder durch Naturschutzmaßnahmen auf der Ebene landwirtschaftlicher Betriebe mit Hilfe von einfach handhabbaren Modellen und Indikatorensets abbilden lassen. Dazu wurden in umfangreichen Literaturstudien mögliche Einflussvariablen identifiziert, die für die Artenvielfalt von Tagfaltern auf Rainen und die Artenvielfalt von Vögeln in Hecken sowie auf Äckern von Bedeutung sein können. Auf sieben über Deutschland verteilten landwirtschaftlichen Betrieben wurden sowohl Daten zu diesen möglichen Einflussvariablen erhoben als auch Erfassungen der Artengruppen Tagfalter und Vögel durchgeführt. Durch multiple lineare Regressionsanalysen wurden aus dem Set der möglichen Einflussvariablen anhand der auf den Betrieben erhobenen Daten diejenigen identifiziert, die die Artenvielfalt von Tagfaltern und Vögeln am besten vorhersagen. Bei Tagfaltern auf Rainen sind dies die Heterogenität der umgebenden Landschaft, der Mahdzeitpunkt, die Breite, Länge und das Gräser-Kräuter-Verhältnis des Rains sowie die Bewirtschaftungsart angrenzender Felder. Für die Artenvielfalt von Vögeln in Hecken wurden die Variablen Länge und Breite der Hecke, die Anzahl der Gehölzarten, das Vorkommen von Höhlen/Totholz, das Vorhandensein von Dornsträuchern sowie die Breite des angrenzenden Krautsaums als wichtigste Einflussfaktoren zur Vorhersage der Artenvielfalt ermittelt. Ein Modell zur Vorhersage der Artenvielfalt von Vögeln auf Äckern wurde verworfen, da die Ergebnisse deutlich von der Datenlage der Stichprobe geprägt waren und nur zum Teil den Erkenntnissen aus der zuvor durchgeführten Literaturstudie entsprachen. Die aus den Modellergebnissen ableitbaren Maßnahmen für die Betriebsebene beziehen sich auf die jeweils bedeutsamen Einflussfaktoren - z.B. das Mahdregime bzw. den Mahdzeitpunkt bei Rainen und die Anlage oder Verbreitung von Krautsäumen zwischen Hecken und den an diese angrenzenden Feldern - und betreffen sowohl die Optimierung vorhandener Strukturen als auch die Neuanlage von Landschaftselementen. Diese stellen einen Baustein im Spektrum sinnvoller Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben dar und sollten durch weitere flankiert werden. Dazu ist eine gesamtbetriebliche Perspektive wichtig, die die betriebs- und landschaftsraumspezifischen Voraussetzungen einbindet. Zur Unterstützung hierbei kann einerseits landwirtschaftliche Beratung, andererseits aber auch eine vom Landwirt selbst bedienbare naturschutzfachliche Managementsoftware dienen. In eine solche Software (MANUELA - Managementsystem Naturschutz für eine nachhaltige Landwirtschaft) wurden die in der vorliegenden Arbeit entwickelten Modelle bereits implementiert und ergänzen dort bereits vorhandene Tools, zum Beispiel zur Ermittlung und Bewertung der Pflanzenartenvielfalt auf Äckern, aber auch zum Landschaftsbild und zum Biotopverbund. Hinsichtlich der Auswirkungen klimawandelbedingter Umweltveränderungen wurde untersucht, an welchen Kriterien sich eine Empfindlichkeit von Tierarten gegenüber solchen Umweltveränderungen auf naturräumlicher Ebene festmachen lässt und welche Eigenschaften eine Anpassung an sich ändernde Umweltbedingungen erschweren. Mit Hilfe einer auf solchen Kriterien basierenden Empfindlichkeitsanalyse wurde ermittelt, wie viele Tierarten in den naturräumlichen Regionen "Harz" und "Lüneburger Heide und Wendland" eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber klimawandelbedingten Umweltveränderungen aufweisen. Dabei wurden Vertreter der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter und Libellen mit einbezogen. Eine voraussichtlich erhöhte Empfindlichkeit gegenüber spezifisch klimawandelbedingten Umweltveränderungen lässt sich bei jeweils ca. 39% der untersuchten Tierarten in den naturräumlichen Regionen "Harz" und "Lüneburger Heide und Wendland" feststellen. Dabei scheinen insgesamt mehr Arten negativ von einer Abnahme der Sommerniederschläge betroffen zu sein als von einer Erhöhung der Temperaturen. Weiterhin wurde ermittelt, wie klimabedingte Veränderungen der Zusammensetzung von Vogellebensgemeinschaften in einem Naturraum abgeschätzt und Prognosen über mögliche klimabedingte Zu- und Abwanderungen von Arten getroffen werden können. Dazu wurde der Artenpool des Naturraums Lüneburger Heide mit den Artenpools zukünftig klimaanaloger Räume verglichen. Zukünftig klimaanaloge Räume sind Gebiete, die gegenwärtig klimatische Verhältnisse aufweisen, die zukünftig für das Untersuchungsgebiet projiziert werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl der Vogelarten die für den Zeitraum 2071-2100 erwarteten Klimabedingungen im Naturraum Lüneburger Heide vermutlich tolerieren kann, die Artenvielfalt insgesamt aber möglicherweise abnehmen wird. Viele der potenziell aus dem Naturraum abwandernden Arten sind an Feuchtgebiete als Lebensraum gebunden. Zur Verringerung negativer klimawandelbedingter Auswirkungen auf Tierarten können zum einen derzeitige Gefährdungsursachen und Stressoren minimiert werden, um die Habitatverfügbarkeit und qualität zu erhöhen und die Resilienz sowie das Anpassungspotenzial von Arten zu stärken. Als prioritäre Maßnahmen sind je nach naturräumlicher Region die folgenden anzusehen: Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen, Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen bzw. Eutrophierung und zur Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzung, Maßnahmen zur Erhöhung der Konnektivität in der Landschaft und zur Verringerung des Landschaftsverbrauchs, Maßnahmen zur Offenhaltung von Lebensräumen und Maßnahmen zur naturnahen Waldrandgestaltung bzw. Waldbewirtschaftung. Zum anderen kann zur Verringerung negativer klimawandelbedingter Auswirkungen auf Tierarten die Konnektivität in der Landschaft gefördert und der Erhalt und die Schaffung von Biotopverbundstrukturen gestärkt werden, um den Arten eine Anpassung durch die Verschiebung ihrer Verbreitungsareale zu ermöglichen. Besonders auf überregionale Biotopverbundmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel angewiesen sind in beiden naturräumlichen Regionen Arten des Offenlandes, in der naturräumlichen Region "Lüneburger Heide und Wendland" zusätzlich auch Arten der Gewässer. Da viele der derzeitigen Gefährdungsursachen potenziell klimaempfindlicher Arten nutzungsbezogen sind und auch direkte oder indirekte Folge landwirtschaftlicher Nutzung sein können, sind Synergien zwischen Maßnahmen zur Verminderung negativer Auswirkungen von Landnutzungs- und Klimawandeleinflüssen offenkundig. Dies betrifft auch die Stärkung des Biotopverbunds. Hier spielen Raine und Hecken in der Agrarlandschaft eine wichtige Rolle - auch vor dem Hintergrund des Klimawandels, da viele der auf Biotopverbund als Anpassungsmaßnahme angewiesenen Arten Bewohner des Offenlandes sind. Ein besonderes Gewicht kommt im Hinblick auf den Klimawandel dem Schutz bzw. der Renaturierung und Schaffung von Feuchtlebensräumen zu. Diese werden bislang nur zum Teil durch die Modelle zur Abschätzung der Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Betrieben abgedeckt, so dass in der Erweiterung der Modelle um die Lebensräume Feuchtgrünland und Grünland im Allgemeinen eine mögliche Weiterentwicklung der vorliegenden Arbeit zu sehen ist. Da ein Großteil der Fläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt wird, kommt der Landwirtschaft bei der Bewahrung der Artenvielfalt eine Schlüsselrolle zu. Die vermehrte Integration naturschutzfachlicher Ziele in die Landbewirtschaftung kann daher wesentlich zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt beitragen, nicht nur im Hinblick auf landnutzungsbezogene sondern auch auf klimawandelbezogene Einflüsse. Die vorliegende Arbeit liefert dazu wichtige Ansätze. ; The conservation of biodiversity is a task of great importance for society. In recent decades, political awareness for biodiversity issues has risen, yet, global as well as national objectives to halt the loss of biodiversity have failed. Important causes of biodiversity loss include land use change as well as climatic changes. From the second half of the twentieth century, agricultural intensification has increasingly led to a decline of farmland biodiversity. This decline is caused by a multitude of factors, particularly a loss of semi-natural habitats and structural diversity as well as a shortage of food supply due to a usage of herbicides and insecticides. Since the end of the twentieth century, climatic changes have increasingly become apparent as another threat to biodiversity. Along with increasing temperatures, shifts of distribution ranges as well as in the phenology of species have already been observed. By the end of the 21st century, further increasing mean temperatures, an increase of hot extremes, a decrease of cold periods, a shift in annual precipitation regimes and a further rise of sea levels can be expected. Climate and land use interact in a variety of ways - as do their effects on species and overall biodiversity. Thus, methods to capture and evaluate the effects of land use and climatic changes on species, and measures to prevent or mitigate the impacts, are greatly needed. Important stakeholders for the implementation of such measures are nature conservation authorities and organisations. However, protecting farmland biodiversity also requires the involvement of farmers to ensure sustainable and long-term effects. One way to involve farmers in nature conservation programs is to address the food companies they supply their products to. Food companies, especially from the organic sector, are increasingly looking for ways to transparently and credibly communicate to their customers how farmers (the suppliers) preserve and enhance biodiversity on their land. As company-wide biodiversity surveys of species in the field are not feasible, easy-to-use models and indicator sets projecting biodiversity on farmland, in both a sound and time-efficient way, are greatly needed. Such models could also help to identify and allocate nature conservation measures for a given farm and assess what biodiversity enhancement potentials are associated with which measure. Regarding climate change impacts on animals, assessments on regional levels evaluating the sensitivity of animals towards such changes are largely missing. So too are estimations on how distribution shifts might alter regional species communities. However, such information is greatly needed to identify and specify appropriate adaptation strategies and measures. While recommendations for such adaptation strategies and measures already exist, they are mostly vague making it difficult for stakeholders to prioritise and implement them. Thus, it is necessary to specify general recommendations for given regions that take into account the climate sensitivity of the region's species as well as alterations in the region's species community. Considering these knowledge gaps, the objective of this dissertation was to contribute to the assessment and evaluation of impacts of land use and climate change on animals on a regional and local level and, based on these assessments, derive measures suitable to aid in the mitigation of negative impacts. Single regions, habitats and animal species groups were therefore investigated in order to assess; 1. which indicator sets and models are suitable to project biodiversity on a farm level in a practical, time-efficient and sound way; 2. which criteria indicate a sensitivity of animals towards climatic changes within an ecoregion; 3. how climate change induced turnovers in species communities within an ecoregion can be estimated; 4. which measures to preserve and enhance biodiversity can be derived based on such analyses for the local and regional level; 5. which synergies exist between measures for mitigating the negative impacts of land use and climate change and what are the limitations of the methods for the assessment of such impacts. With respect to the impacts of land use on animals, I investigated if and how biodiversity and possible changes caused by land use or nature conservation measures can be projected with farm level based easy-to-use models and indicator sets. Therefore, I identified possible predictor variables effecting the species numbers of butterflies on field margins and birds in hedgerows and on arable fields. This was accomplished on the basis of an extensive literature review. Subsequently, the possible predictor variables, as well as butterflies and birds, were recorded on seven farms throughout Germany. By means of multiple linear regression analyses based upon the data recorded on the farms, variables were identified that best predicted the species numbers of butterflies and birds. In terms of butterflies, these variables included the landscape heterogeneity of the surroundings, the time of mowing, the width, length and the grass-herb-ratio of the margin as well as the management of the adjacent field. For birds in hedgerows, the variables length and width of a hedgerow, the number of woody species, the presence of tree holes, the presence of thorny shrubs, and the width of the herbaceous margin bordering the hedgerow were identified as the best predictors for species numbers. The model for predicting bird species numbers on arable fields was rejected as the results were significantly influenced by the examined sample and were only partly compatible with the results of the literature review. Measures for the farm level are related to the predictor variables of the models in question, e.g. recommendations for the time of mowing of field margins or, for hedgerows, the establishment or extension of herbaceous margin strips between the hedgerow and bordering fields. These measures concern the improvement of existing landscape elements as well as the establishment of new ones. They should be seen as one component within a set of adequate measures for farms that ought to be accompanied by others. Therefore, a whole-farm perspective is needed which integrates farm specifics as well as specific landscape preconditions. To support this process, assistance by farm consultants may be reasonable but so too is GIS-based management software which aids farmers in addressing nature conservation issues. The models of this dissertation have already been implemented in such management software, MANUELA (Managementsystem Naturschutz für eine nachhaltige Landwirtschaft - Management System Nature Conservation for a Sustainable Agriculture). Within this software, the models complement other nature conservation tools, e.g. one that assesses the diversity of plant species on arable fields and others that evaluate landscape aesthetics or the connectivity of habitats. With respect to the impacts of climatic changes on animals, I examined which criteria are relevant for evaluating the sensitivity of species towards these changes. Based on these criteria, I investigated how many animal species from the 'Harz' and 'Lüneburger Heide und Wendland' ecoregions are probably sensitive towards climatic changes projected for the end of the 21st century. These sensitivity analyses included Red List species of breeding birds, reptiles, amphibians, dragonflies and damselflies, grasshoppers and crickets, and butterflies. About 39% of the examined species are probably sensitive towards these climatic changes. Overall, more species seem to be affected by a decrease of summer precipitation than by an increase of mean temperatures. In addition, I assessed how climate change induces turn-overs in bird communities of a given region can be estimated. Hence, the species pool of the 'Lüneburger Heide' ecoregion was compared to species pools of future climatically analogous regions. Future climatically analogous regions are regions which currently have similar climatic conditions to the ones projected for the study area in the future. The results of these analyses show that the majority of species in the 'Lüneburger Heide' are probably able to tolerate the climatic conditions projected for 2071-2100 but that bird species richness, in general, may decline. Species that might potentially leave the regional species community in the course of climate change were often associated with inland wetland habitats. To mitigate negative climate change induced impacts on animals, current non-climatic stressors can be reduced in order to increase habitat availability and quality and to strengthen the resilience and adaptation potential of species. Measures of high priority in this regard - depending on the respective region - include: measures for maintaining and promoting wetlands, measures for reducing eutrophication and for the extensification of agriculture, measures for increasing habitat connectivity and reducing land consumption, measures for the preservation of open landscapes, and measures for a nature-oriented forest management. In addition to reducing non-climatic stressors, habitat connectivity should be increased in order to help species to adapt to climatic changes by shifting their distribution ranges. In both examined ecoregions, most of the potential climate-sensitive species, which depend on an increased habitat connectivity for the adaptation to climatic changes, live in open land. Within the 'Lüneburger Heide und Wendland' ecoregion, additional emphasis in this regard should be put on waterbodies. As many of the current non-climatic stressors impacting potentially climate-sensitive species are related to land use, synergies between measures mitigating negative impacts of land use and climate change are obvious. This is also true for the strengthening of habitat connectivity. Here, field margins and hedgerows play an important role - especially as many of the species that depend on habitat connectivity to adapt to climatic changes live in open land. In light of climate change, a special emphasis has to be put on the maintenance and restoration of grassland and wetlands. So far, grassland and wetlands are only partly covered by the models for the assessment of biodiversity on farmland. An inclusion of these habitats into the MANUELA model toolbox is, therefor, a possible future development. As a large part of Germany is covered by agriculture, farmers have a key role in preserving biodiversity. Integrating nature conservation objectives into farm management is therefore very beneficial not only with regard to mitigating possible impacts of land use but also of climate change. This dissertation provides important approaches for this task.
1913 UND DAS ERSTE HALBJAHR 1914 Aus meiner Dienstzeit (-) 1913 und das erste Halbjahr 1914 (Dritter Band / 1922) ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([2]) Impressum ([4]) Inhalt. ([5]) Vorwort. (7) 1913 ([9]) Inhalt. ([10]) Charakteristik der politisch-militärischen Lage. (11) [Brief]: "Denkschrift. [Wien, am 20. Jänner 1913] (12) [Tabelle]: Drückt man die Kräfteverhältnisse in operativen Divisionen aus, so ergibt sich: (15) [Brief]: [Wien, am 25. Jänner1913] (16) Vom Jahresbeginn bis zum Wiederausbruch der Feindseligkeiten gegen die Türkei (3. Feber 1913). (18) Die Lage auf dem Kriegsschauplatz. (19) [Tabelle]: Nach den Berichten bis 10. Jänner 1913 standen um diese Zeit: (20) [Tabelle]: Bulgaren nach Bericht vom 16. Jänner: (21) [Brief]: "Sofia, am 20. Jänner 1913. (32) [Brief]: [22. Jänner 1913] (36) [Brief]:Graf Berchtold beantwortete dies wie folgt: (37) [Brief]: "Wien, 24. Jänner 1913. (37) [Brief]: "Konstantinopel, am 28. Jänner 1913. (39) [Brief]: "Bukarest, am 2. Jänner 1913. (42) [Brief]: "Bukarest, am 6. Jänner 1913. (44) [Brief]: "Bukarest, am 10. Jänner 1913. (46) [Brief]: "Bukarest, am 11. Jänner 1913. (47) [Brief]: [13. Jänner 1913] (47) [Brief]: "Marele stat Major. Bukarest, (29./11. Dezember) 12. (49) [Brief]: [15. Jänner 1913] (49) [Brief]: "K. und k. Gesandtschaft in Bukarest Militärattaché. Res. Nr. 9. Audienz beim König, Rückkehr des Herrn Filipescu von Cospoli. Bukarest, am 17. Jänner 1913. (50) [Brief]: [27. Jänner 1913] (52) [Brief]: [23. Jänner 1913] (53) [Brief]: [Bukarest, am 26. Jänner 1913] (55) [Brief]: "Valona, 7. Jänner 1913. (61) [Brief]: "London, am 28. Jänner 1913. (63) [Brief]: "Militärattaché bei der k. u. k. Botschaft in St. Petersburg. Res. Nr. 55. Streng vertraulich. Rußland und England. [St. Petersburg, am 1. Feber 1913] (65) Audienzen, politische Besprechungen in dieser Periode. (Jahresbeginn bis Ende Feber 1913). (75) Audienz beim Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand am 2. Jänner. (75) Gespräche mit dem italienischen Militärattaché Graf Albricci am 2. und 3. Jänner. (76) Besprechung mit Graf Berchtold am 9. Jänner. (77) Gespräch mit dem deutschen Botschafter Herrn von Tschirschky am 9. Jänner. (78) Audienz bei Seiner Majestät am 13. Jänner. (79) Gespräche mit dem rumänischen, deutschen und italienischen Militärattaché am 14. Jänner gelegentlich des Besuches bei mir. (80) Besprechung mit Graf Szapáry am 17. Jänner. (81) Audienz beim Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand am 21. Jänner. (81) Besprechung mit Graf Berchtold am 26. Jänner. (82) Gespräch mit dem österreichischen Finanzminister Herrn von Zaleski, anfangs Feber. (84) Audienz bei Seiner Majestät am 3. Feber. (84) Militärische Vereinbarungen zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien, Flottenabkommen. (85) Besprechung mit dem italienischen Oberstleutnant Montanari am 4. Feber. (89) Militärische Maßnahmen in der Zeit bis 2. März 1913. (92) Operative Maßnahmen. B. H. D. (92) Besprechung mit Feldzeugmeister Potiorek am 25. Jänner. (93) Rußland. (94) Italien. . Allgemeine militärische Maßnahmen. (95) Innerpolitische Zustände. (95) Vom Wiederbeginn der Feindseligkeiten (3. Feber 1913) bis zum Bruch des Balkanbundes (28. Mai 1913). Allgemeiner Überblick der Geschehnisse. (101) Einzelheiten über die Vorgänge, Dokumente, Besprechungen. (106) Feber. (106) [Brief]: Am 3. Feber richtete ich folgendes Schreiben an Graf Berchtold. (106) [2 Briefe]: (1)"9. Feber 1913. (2)"11. Feber 1913. (107) [Brief]: "Wien, am 6. Feber 1913. (108) [Brief]: "Wien, am 8. Feber 1913. (110) [Brief]: [19. Feber 1913] (111) [Brief]: "Wien, 25. Feber 1913. (111) [Brief]: "Wien, 26. Feber 1913. (112) [Brief]: "Wien, den 8. Feber 1913. (113) [Brief]: "Denkschrift C. (Beilage zu obigem Brief.) Der Krieg mit Rußland. Wien, am 24. Jänner 1913. (115) [Brief]: "Wien, 10. Feber 1913. (117) [Brief]: "Minister des Äußern. 14. Feber 1913. (119) [Brief]: [15. Feber 1913] (120) [Brief]: [St. Petersburg, 15. Feber 1913] (122) [Brief]: "Marele stat major. Bukarest, 5. Feber 1913. (129) [Brief]: [18. Feber 1913] (130) [Brief]: [18. Feber 1913] (130) [Brief]: [7. März 1913] (131) [Brief]: [21. Feber 1913] (132) [Brief]: "Wien, 14. Feber 1913. (140) [Brief]: "Chef des Generalstabes der Armee. Nr. 31. Geheim. Berlin, NW. 40, den 10. Feber 1913. (144) [Brief]: "An General der Infanterie von Moltke, Berlin. p. t. Wien, 15. Feber 1913. (144) Bericht über eine Unterredung mit dem Chef des Generalstabes. (151) Am 26. und 27. Feber mit Erzherzog Franz Ferdinand. (155) Besprechung mit Graf Berchtold am 28. Feber. (157) März. (159) [Brief]: [7. März 1913] (162) [Brief]: Wien, am 10. März 1913. (165) Die Škodra-Affäre. (171) [Brief]: "Ad 22308/8-a. Abschrift eines Berichtes des k. u. k. Vizekonsulates in Antivari d. d. 13. März 1913, Nr. 7, an des k. u. k. Ministerium des Äußern. (171) [Brief]: "Wien, 17. März 1913. (173) [Brief]: "Wien, 19. März 1913. (176) "Grundlagen für eine Flottenaktion an der montenegrinisch-albanesischen Küste. (179) Aufgabe der maritimen Aktion. (179) [Brief]: [23. März 1913] (181) [Brief]: "Wien, 25. März. (186) [Tabelle]: Ich begründete dies mit folgender Kräftegegenüberstellung. (187) [Brief]: "Wien, am 27. März 1913. (190) [Brief]: "Wien, 28. März 1913. (192) [Brief]: [28. März 1913] (192) [Brief]: Eingetroffen 30. März, 7 Uhr nachm., vom Militärattaché in Athen. (194) [Brief]: Eingetroffen 30. März, 12 Uhr nachm. (nachts), vom Militärattaché in Belgrad. (195) [Brief]: Eingetroffen am 31. März, 3.05 Uhr vorm. (früh) vom Militärattaché in Athen. (195) [Brief]: "Wien, am 31. März 1913. (196) [Brief]: "Wien, 31. März 1913. (197) [Brief]: "Geh. Nr. 103. K u. k. Militärattaché in Belgrad. Res. Nr. 102. Politische Ansichten aus Niš. (201) [Brief]: "Wien, 11. März 1913. (213) [Brief]: "Militärattaché der k. und k. Botschaft in Tokio und Gesandtschaft in Peking. Tokio, am 18. Feber 1913. (215) [Brief]: "Konstantinopel, am 27. März 1913. (219) Militärische Maßnahmen. (224) [Brief]: "Wien, am 19. März 1913. (227) [Brief]: "Wien, am 5. März 1913. (228) [Tabelle]: Nach der Evidenzskizze vom 26. Feber befinden sich dort: (229) April (231) [Brief]: [2. April 1913] (233) [Brief]: "Wien, 2. April 1913. (234) [Brief]: "Schloß Miramare, am 4. April 1913. (236) [3 Briefe]: Indessen waren am 5. April folgende Telegramme eingelangt: (236) [Brief]: Ich sandte diese Telegramme mit folgendem Schreiben an Graf Berchtold: (237) [Brief]: "Wien, am 7. April 1913. (239) [Brief]: "Sarajevo, 12. April 1913. (241) [Brief]: "Wien, 15. April 1913. (245) [Brief]: "Wien, am 10. April 1913. (246) [Brief]: Am 11. April, abends, erhielt ich folgenden Brief Graf Berchtolds: (248) [Brief]: "K. u. k. Chef des Generalstabes. Geh. Nr. 134. Wien, am 12. April 1913. (248) [Brief]: Am 12. April war vom Militärattaché in London ein Telegramm folgenden Inhalts eingetroffen: (252) [2 Briefe]: (1)Ich sandte dieses Telegramm mit folgenden Beifügen an Graf Berchtold: (2)Am 13. April traf nachstehendes Telegramm des Armee-Inspektors und Landeschefs in Sarajevo ein: (253) [2 Briefe]: (1)Ich sandte dieses Telegramm mit folgenden Begleitworten an Graf Berchtold: (2)[16. April 1913] (254) [Brief]: [13. April 1913] (255) [Brief]: [14. April 1913] (255) [Brief]: [Wien, am 15. April 1913] (260) [Brief]: "K. u. k. Chef des Generalstabes. Nr. 139. Geh. An den Minister des Äußern Grafen Berchtold! 18. April 1913. (261) [Brief]: Ich sandte dieses Telegramm an Graf Berchtold mit folgendem Beifügen: (265) [Brief]: "Wien, am 25. April, 6 Uhr 30 Min. abends. (270) [Brief]: "Res. Gstb. Nr. 2021, vom 26. April 1913. (273) [Brief]: "Wien, am 29. April 1913. (286) [Brief]: [27. April 1913] (287) [3 Briefe]: (1)[9. April 1913] (2)Dies bewog Graf Berchtold zu folgendem Brief vom 11. April an mich: (3)Ich antwortete am 11. April: (289) [Brief]: [13. April 1913] (290) [Brief]: [Paris, am 6. April 1913] (290) Mai. (294) [Brief]: "Wien, am 2. Mai 1913. (294) [Brief]: "Wien, 4. Mai 1913. (298) [Brief]: "Res. Gstb. 2053 [2. Mai 1913] (299) [Brief]: "K. u. k. Chef des Generalstabes. Geh. Nr. 145. [Wien, am 5. Mai 1913] (299) [Brief]: "Geh. Nr. 146. Wien, 5. Mai 1913. (301) [Brief]: "Geh. Nr. 147. Wien, 6. Mai 1913. (303) [Brief]: "Geh. Nr. 148. Wien, 6. Mai 1913. (305) [Brief]: "Geh. Nr. 149. [7. Mai 1913] (308) [Brief]: "K. u. k. Militärattaché in Paris. Res. Nr. 133. Stimmungsbericht. [Paris, am 5. Mai 1913] (309) [Brief]: "Geh. Nr. 150. Wien, am 7. Mai 1913. (310) [Brief]: "Wien, 8. Mai 1913. (314) [Brief]: "Geh. Nr. 156. Wien, 12. Mai 1913. (317) [Brief]: "Geh. Nr. 155. Wien, am 12. Mai 1913. (318) [Brief]: [6. Mai 1913] (318) [Brief]: "Geh. Nr. 162. Wien, am 23. Mai 1913. (324) [Brief]: [23. Mai 1913] (326) [Brief]: "Res. Nr. 156. [Berlin, am 20. Mai 1913] (328) [Brief]: "Geh. Nr. 170 vom 26. Mai 1913. (332) [Brief]: Geh. Nr. 171. Wien, am 28. Mai 1913. (333) [Brief]: "Res. Nr. 103, geh. Bukarest, am 26. Mai 1913. (335) [Brief]: "Geh. Nr. 172 vom 29. Mai 1913. (338) Vom Bruch des Balkanbundes bis zum Eingreifen Rumäniens (10. Juli 1913). (343) Juni (343) Audienz bei Seiner Majestät am 1. Juni. (345) Audienz beim Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand am 4. Juni. (345) [Brief]: K. u. k. Chef des Generalstabes. Res. Gstb. Nr. 2570. [9. Juni 1913] (346) Besprechung mit dem Kriegsminister Exzellenz Krobatin am 9. Juni 1913. (349) [Brief]: "St. Petersburg, am 21. Juni 1913. (355) [Brief]: [24. Juni 1913] (362) [Brief]: "Wien, am 10. Juni 1913. (375) [Brief]: [Wien, am 11. Juni 1913] (376) Vom Eingreifen Rumäniens bis zum Frieden von Bukarest (10. August 1913) und jenem von Konstantinopel (29. September 1913). (381) Juli - August - September. (381) [Brief]: "Res. Nr. 130. Bukarest, 4. Juli 1913. (382) "Mobilisierung der rumänischen Armee. (382) [Tabelle]: Die Kriegsgliederung war: (386) [Brief]: [14. Juli 1913] (402) [Brief]: [15. Juli 1913] (404) [Brief]: [Innichen, am 28. Juli 1913] (404) [Brief]: "Innichen, 30. Juli 1913. (409) [Brief]: "Wien, 1. August 1913. (411) [Brief]: [Wien, am 16. August 1913] (411) [Brief]: [Wien, am 16. August 1913] (412) [Brief]: [Klein-Hardt, am 17. August 1913] (412) [Brief]: "Res. Gstb. Nr. 3512. [Wien, am 25. August 1913] (417) [Brief]: "Geh. Nr. 255. Wien, 6. September 1913. (420) Bei den deutschen Kaisermanövern in Schweidnitz. (6. bis 10. September). (422) [Brief]: "Res. Nr. 192. [Berlin, am 27. Juni 1913] (423) [Brief]: "Berlin, 29. Juni 1913. (424) [Brief]: "Wien, am 5. Juli 1913. (426) [Brief]: In einem Bericht vom 30. Juli kommt der k. u. k. Militärattaché in Rom auf diese Einladung zu sprechen und schreibt: (427) [Brief]: "Posen, 27. August 1913. (429) Gespräch mit Kaiser Wilhelm II. (431) Besprechung zwischen General von Moltke, General Pollio, Generalquartiermeister Graf Waldersee und mir. (432) Manöver in Böhmen. Zerwürfnis mit dem Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand. (434) [Brief]: "Wien, am 18. September 1913. (439) [Brief]: "Wien III/3., Belvedere. [23. September 1913] (439) [Brief]: Nach Ton und Inhalt dieses Schreibens war nun ein Rücktritt für mich ausgeschlossen. Ich antwortete: (441) [Brief]: Res. Nr. 298 vom 24. September 1913. (443) [Brief]: [27. März 1913] (449) Von den Friedensschlüssen von Bukarest und Konstantinopel bis zum Jahresende. (453) Oktober. (453) [Brief]: Am 5. Oktober langte folgendes Telegramm des Militär-Stationskommandanten in Cattaro ein: (462) [Brief]: Am 8. Oktober erhielt ich folgendes Telegramm: (462) [Brief]: Obgleich ich dieses Telegramm etwas skeptisch aufnahm, sandte ich es (8. Oktober) mit folgendem Brief an Graf Berchtold: (463) Einweihung des Völkerschlachtdenkmales in Leipzig. (467) [Brief]: "Bericht des Militärattachés in Cetinje. Zu Res. Nr. 312. [Cetinje, am 14. Oktober 1913] (471) [Brief]: "Telegramm der Generalstabsabteilung des 16. Korpskommandos Ragusa Nr. 2269 vom 17. Oktober 1913, 7 Uhr nachmittags. (472) [Brief]: "Telegramm des k. u. k. Militärattachés in Belgrad, Res. Nr. 231 vom 17. Oktober 1913 um 9 Uhr nachm. (473) [Brief]: [18. Oktober 1913] (475) [Brief]: [23. Oktober 1913] (478) [Brief]: [29. Oktober 1913] (479) November. (481) [Brief]: [Wien, am 3. November 1913] (481) [Zeitungsartikel]: Aus dem "Bukarester Tagblatt" vom 19. Oktober 1913. (483) Dezember. (493) [Brief]: "Res. Nr. 291. Konstantinopel, am 8. Dezember 1913. (496) Rückblick. (505) [Brief]: "Res. Nr. 24. Stockholm, am 1. August 1913. (508) [Brief]: "Res. Nr. 18. Stockholm, am 14. Juli 1913. (508) Wesentliche militärische Maßnahmen im Ausland. (510) [Tabelle]: Die Neuaufstellung eines russischen Korps bedingt theoretisch folgende Erhöhung des Rekrutenkontingents: (513) Militärische Maßnahmen in Österreich-Ungarn. (516) [Brief]: "Gstb. Res. Nr. 3155. [Wien, am 27. Juli 1913] (517) [Brief]: [Chotowin, am 13. September 1913] (519) [Brief]: [Wien, 22. September 1913] (520) [Tabelle]: Organisierung des Nachschubes mit Automobilen. (523) A. Friedensverhältnisse: (524) B. Kriegsverhältnisse: (525) Konkrete Kriegsvorbereitungsarbeiten 1913. (527) [Brief]: [Wien, 16. Feber 1913] (529) [Tabelle]: Die wesentlichsten Daten, auf hundertachsige Züge bezogen, waren: (530) [Tabelle]: Der auf Grund meines Auftrages verfaßte Aufmarschkalkül über die russischen Streitkräfte wurde mir am 5. März vorgelegt. Es ergab im wesentlichen: (531) [Tabelle]: Im Sinne einer solchen Rückverlegung hatte ich damals auch folgenden Aufmarsch in Betracht gezogen: (533) [Brief]: Am 6. März gab ich unter Nr. 1070 Res. Gstb. an das Eisenbahnbureau den Befehl: (533) Serbien-Montenegro (Fall B*). (535) Rumänien (Fall "Ru"). (536) Italien (Fall "J") (536) [Brief]: "Chef des Generalstabes. Res. Gstb. Nr. 4708. Reservearmee. Wien, am 24. Dezember 1913. (537) [Tabelle]: Es wären demnach aufzustellen: (538) Das erste Halbjahr 1914 ([543]) Jänner, Feber, März ([545]) Inhalt. ([546]) Vorwort. (547) Rumänien. (549) [Brief]: [7. Jänner 1914] (550) [Brief]: "K. u. k. Chef des Generalstabes. Streng geheim. Res. Gstb. Nr. 881. Nachrichten aus Bukarest. [Wien, am 18. März 1914] (557) [Brief]: "Chef des Generalstabes. Res. Gstb. Nr. 1201. [Wien, am 25. März 1914] (561) Türkei. (563) [Brief]: [2. März 1914] (568) Bulgarien. (572) Serbien. (574) Montenegro (578) [Brief]: [Wien, am 11. März 1914] (580) Rußland (582) [Brief]: "Wien, 18. Feber 1914. (584) Albanien. (585) [Brief]: "Chef des Generalstabes. Res. Gstb. Nr. 87. [Wien, am 13. Jänner 1914] (586) Epirus. (594) Deutschland. (595) Italien. (598) Konkrete Kriegsvorbereitungsarbeiten. (601) [Brief]: [14. Feber 1913] (601) [Brief]: "An: Operationsbureau mit dem Auftrag, einvernehmlich mit dem Eisenbahn-Bureau den inliegenden Entwurf durchzugehen und mir zu referieren. Wien, 9. März 1914. (605) [Brief]: "Chef des Generalstabes der Armee. Ir. Nr. 169. Persönlich. Berlin, den 13. März 1914. (609) Ergänzung zur allgemeinen Lage. (613) Unterredung mit Graf Berchtold. (615) Vorgänge im Innern. (617) Ausbau der Wehrmacht. (618) Ausbildung, Manöver, Generalsbesprechung. (619) Audienzen beim Thronfolger und Kaiser. (622) Audienz bei Erzherzog Franz Ferdinand im Belvedere am 3. Jänner. (622) Audienz bei Erzherzog Franz Ferdinand im Belvedere am 25. Feber. (622) Audienz bei Seiner Majestät in Schönbrumm am 16. Jänner 1914. (623) Audienz bei Seiner Majestät in Schönbrunn am 30. Jänner 1914. (624) Audienz bei Seiner Majestät in Schönbrunn am 24. Feber 1914. (626) Audienz bei Seiner Majestät in Schönbrunn am 10. März 1914. (627) April, Mai, Juni ([629]) Inhalt. ([630]) Vorwort (631) Rumänien. (633) [Brief]: "Z. 27/P. Bukarest, am 2. April 1914. Gegenstand: Verhältnis zu Rumänien. Geheim. (633) [Brief]: Telegramm Nr. 1 vom 6. April. (638) [Brief]: Telegramm Nr. 2 vom 7. April: (639) [Brief]: "Res. Nr. 46, geheim. Bukarest, am 14. April 1914. (639) [Brief]: [25. April 1914] (645) [Brief]: "Res. Nr. 85, geheim. [Bukarest, am 30. Mai 1914] (647) Türkei. (649) [Brief]: "Res. Nr. 108. Politische Lage des Reiches. Konstantinopel, am 13. April 1914. (649) [Brief]: "Res. Nr. 144. Politische Lage. Konstantinopel, am 13. Mai 1914. (653) [Brief]: "Res. Nr. 149. Politische Lage. Konstantinopel, am 25. Mai 1914. (656) [Brief]: "Res. Nr. 163. Politische Lage. Konstantinopel, am 3. Juni 1914. (658) Serbien. (661) [Brief]: "Res. Nr. 178. Politische Nachrichten. Konstantinopel, am 15. Juni 1914. (663) Montenegro. (663) [Brief]: "Res. Nr. 92/I. [Cetinje, am 20. Mai 1914] (664) Deutschland. (665) Besuch bei General von Moltke in Karlsbad. (667) [2 Briefe]: (1)"Karlsbad, Haus Bremen, 20. April 1914. (2)"Wien, 22. April 1914. (667) [Brief]: "Karlsbad, Haus Bremen, 10. Mai 1914. (668) [Brief]: "13. Mai 1914. (674) Rußland. (674) Frankreich. (675) England. (675) Albanien. (676) [Brief]: "Wien, am 24. April 1914, 11,50 Uhr p. m. (679) [Karte]: (686) [Brief]: "Nr. 2742. Vorgehen der Italiener in Albanien. Wien, am 15. Juni 1914. (692) Die allgemeine Lage. (694) [Brief]: "Geh. Nr. 302. Verschluß. [Wien, am 22. Juni 1914] (694) Ausbau der Wehrmacht. (697) [Brief]: "Sarajevo, Konak. [15. Juni 1914] (699) Zusammenkünfte Kaiser Wilhelms II. mit Erzherzog Franz Ferdinand. (700) Audienz beim Kaiser am 4. Juni. (700) Übungsreise, Manöver, Abreise nach Sarajevo. (702) Schlußwort. (704) Anhang (Anlage 1-10) [Die Anlagen 1 und 3 als Beilagen unter Schleife am Schlusse des Bandes] ([705]) Inhalt. ([706]) [Zeitungsartikel]: Anlage 2. Die Aussicht eines österreichisch-russischen Krieges und Rumänien.*) ([706]) [Brief]: Anlage 4. Bericht über die Wahrnehmungen bei den Manövern in Deutschland 1913. [Wien am 20. September 1913] (720) [Protokoll]: Anlage 5. Protokoll des Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten vom 3. Oktober 1913*) (724) [Brief]: Anlage 6. Verbalnote an die serbische Regierung vom 17. Oktober 1913. (747) [Brief]: Anlage 7. Politische und militärische Nachrichten aus Rumänien. [Lemberg, am 31. August 1913] (748) [Brief]: Anlage 8. Schreiben des italienischen Chefs des Generalstabes Generalleutnants Pollio vom 28. November 1913 an mich. (752) [Brief]: Anlage 9. Jahresdenkschrift für 1913. (754) I. Die politische Lage. (754) [Tabelle]: Operative Divisionen: (760) II. Die allgemeinen Kriegsvorbereitungen. (762) 1. Die Pflege des Geistes. (762) 2. Truppenausbildung. (764) 3. Die organisatorische Entwicklung. (766) [Tabelle]: Die dringlichsten Maßnahmen sind dabei: (766) [Tabelle]: Die beiliegende Tabelle zeigt, wie sich die Reservearmee allmählich entwickeln würde und ergibt, daß nach deren Ausbau die Landmacht (im Jahre 23-25) um (767) 4. Die materielle Ausrüstung. (768) Bewaffnung. (768) Munition. . Luftfahrzeuge. . Automobile. . Verbindungsmittel. (770) Montur und Ausrüstung. (771) 5. Die Reichsbefestigung. (771) 6. Die Bahnen. (772) 7. Die Marine. (774) III. Die konkreten Kriegsvorbereitungen. (775) [Brief]: Anlage 10. Bericht des Gesandten Grafen Czernin an den Minister des Äußern vom 11. März 1914. (781) Personenverzeichnis*) ([791]) A (793) B (794) C (796) D (797) E (798) F (798) G (800) H (801) I (802) J (802) K (803) L (804) M (805) N (806) O (807) P (807) R (808) S (809) T (811) U (812) V (812) W (813) Y, Z (814) Berichtigungen zum Ersten, Zweiten und Dritten Bande (815) Werbung ( - ) Beilagen ( - ) [Karte]: Anlage 1, Skizze A. Lage auf dem Balkan-Kriegsschauplatz Jänner 1913 ( - ) [Karte]: Anlage 1, Skizze B. Lage auf dem Balkan-Kriegsschauplatz Juli 1913 ( - ) [Tabelle]: Anlage 3. Veränderungen in den Kräfteverhältnissen der Wehrmächte infolge der in Aussicht stehenden Heeresverstärkungen ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )
OBERÖSTERREICHISCHER PRESSVEREINS-KALENDER AUF DAS JAHR 1917 Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender (-) Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1917 (1917) ( - ) Einband ( - ) Werbung ( - ) Titelseite ([I]) Inhalts-Verzeichnis. ([II]) Kaiser Franz Josef I. † (III) [Abb.]: (III) Unser neuer Kaiser Karl I. (IV) [Abb.]: (IV) Das Jahr 1917 nach Christi Geburt ([1]) Bewegliche Feste. ([1]) Feste, welche im katholischen Ritus, obwohl nicht streng gefeiert, dennoch kirchlich besonders begangen werden. ([1]) Landespatrone. Die vier Quatemberzeiten. Mondesviertel. Die zwölf Zeichen des Tierkreises. Die vier astronomischen Jahreszeiten. ([2]) Von den Finsternissen. ([2]) Vom Jahresregenten. Normatage. ([3]) Landwirtschaftlicher Hauskalender. ([4]) Vollkommene Ablässe. ([4]) Abkürzungen, wie sie im Festkalender vorkommen: ([5]) [Kalender]: 1917 ([6]) Hof-Kalender. Genealogie des regierenden Kaiserhauses Oesterreich. (30) Geschwister Sr. Majestät des Kaisers und Königs. (30) Eltern Sr. Majestät des Kaisers und Königs. (31) Vaters Geschwister. Großeltern Sr. Majestät des Kaisers und Königs. (31) Großvaters Geschwister und deren Nachkommen. (32) Kinder des Urgroßvaters Bruders und dessen Nachkommen (35) Die europäischen Souveräne. (36) Reichs- und Landes-Vertretung Oberösterreich. (Anmerkung: Die mit * bezeichneten Abgeordneten sind christlichsozial.) (37) I. Der Reichsrat: (37) II. Der Landtag: (37) Virilstimme: Vom großen Grundbesitz: (37) Von den Städten und Industrialorten: Von der Handels- und Gewerbekammer: Von den Landgemeinden: Von der allgemeinen Wählerklasse: (38) III. Der Landesausschuß bestehend aus 8 Mitgliedern, hält gewöhnlich einmal in der Woche Sitzung. (39) Vorsitzender (der Landeshauptmann): Vorsitzender-Stellvertreter: Referats-Einteilung: (39) [Tabelle]: Gottesdienst-Ordnung in Linz und Urfahr. Vormittag Nachmittag. (40 - 41) [Tabelle]: Tarif der Verzehrungssteuer für die Landeshauptstadt Linz mit Angabe der gebührenfreien Mengen. (42) [2 Tabellen]: Tabellen zur Berechnung des Lohnes ländlicher Dienstboten. (1)Tabelle A. (2)Tabelle B. (44 - 45) Pupillarsicher Papiere zur Anlegung von Waisengeldern, Kautionen usw. (46) Werbung (46) Gott schütze dich ! ([47]) Ternberg. ([47]) [Abb.]: Hochaltar der Pfarrkirche in Ternberg. (48) [Abb.]: Epitaph Th. Schrapacher in Ternberg. (49) [Abb.]: Glasgemälde St. Wolfgang in Ternberg. (50) [Abb.]: Schmiedeisernes Grabkreuz in Ternberg. (51) [Abb.]: Eisernes Kreuz in Losenstein. (52) [Abb.]: In Treue vereint ! Die Herrscher der verbündeten Mittelmächte. Kaiser Wilhelm II. Deutscher Kaiser, König von Preußen (geboren 27. Jänner 1859); Franz Josef I., Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn (geboren 18. August 1830); Ferdinand I., König (Zar) der Bulgaren (geboren 26. Februar 1861); Mohammed V., Groß-Sultan der Türkei (geboren 3. November 1844). ([53]) Die alte Schuld. (54) [2 Abb.]: (1)Bayernherzog Tassilo in Kremsmünster wurde für Kriegsfürsorgezwecke benagelt. (2)Eiserner Wehrmann in Schwanenstadt. (54) [2 Abb.]: (1)Schülerwehrschild in Mauthausen. (2)Wehrschild in Tragwein. (55) [Abb.]: Das Elternhaus des hochwürdigsten Bischofes von Linz, Dr. Johannes Maria Gföllner, in Waizenkirchen. (56) [Abb.]: Inneres der Kirche der heiligen Familie in Linz. (57) [Gedicht]: Dà Bräuhaus-Ferdl. (58) [Abb.]: Serbisches Gebirgsgeschütz und russisches Feldgeschütz inmitten der Zöglinge der Militär-Unterrealschule in Enns (59) Ein aufrichtiges Dirndl. (60) [Abb.]: Bei den Pyramiden in Kairo. (60) [16 Abb.]: (1)Eingang zum Abendmahlsaal. (2)Ecce homo-Bogen. (3)Heilige Grabkirche. (4)Oesterreichisches Pilgerhaus. (5)Stephanstor. (6)Grabesdom. (7)Mariengrab. (8)Gethsemani. (9)Bethlehem. (10)Dormitio. (11)Paternosterkirche. (12)Klippen in Jassa. (13)Bethanien. (14)Uhrturm am Jassator. (15)Klagemauer. (16)Arkaden am Tempelplatze. (61) [Abb.]: Das neue Krankenhaus in Steyr. (62) [Abb.]: Der hochwürdigste Herr Bischof Dr. Johannes Maria Gföllner mit dem Prälaten und den Kapitularen des Stiftes Schlierbach und Professoren des Petrinum. (63) [Abb.]: Gruppenaufnahme bei der Abtweihe des neuen Hochwürdigsten Abtes Gabriel Frazeny von Wilhering am 14. Dezember 1915. Vordere Reihe: In der Mitte Bischof Dr. Gföllner (1) und Abt Gabriel (2), rechts davon Landeshauptmann Hauser, Abt Pammer von Hohenfurt (3) und Kanonikus Hiegelsperger (4), links vom Bischofe Statthaltereirat Wagner (5), Abt Dr. Gregor Pöck von Heiligenkreuz (6), Bezirkshauptmann Graf Attems (7), Generalabt Schachinger von Schlägl (8), Domdechant Kolda (9). (64) [Abb.]: Der junge Kaiser Franz Josef weiht sich der Mutter Gottes und dem Jesuskinde. ([65]) [2 Abb.]: (1)Dekorierte Angehörige des Linzer Landwehr-Infant.-Regimentes Nr. 2. Dekoriert von Oberst Unger am 31. Oktober 1915. (2)Kriegsweihnachten 1915. Der Besuch im Elternhaus am 25. Dezember 1915. Familie Barth in Margtarethen bei Linz. Sechs Mitglieder konnten nicht teilnehmen. (66) Die Geldrolle. (67) [Abb.]: Zweite Kriegs-Prozession in Linz. (67) [Abb.]: Die Kriegswallfahrt auf den Pöstlingberg bei Linz am 14. Mai 1916. Das Gnadenbild der Wallfahrtskirche wird feierlich im Zuge von vier Klerikern getragen. (68) [Abb.]: K. u. k. Rittmeister August Graf Elz zu Tillysburg (x) Besitzer des Signum laudis re., der seit Kriegsbeginn im Felde steht und eine Zeit als Feldgendarmerie-Abteilungskommandant fungierte, im Kreise seiner Gendarmen. Oben links: Gendarmeriewachtmeister Klement Strnad aus Steyr, Josef Latzl aus Haslach, Heinrich Lederleitner aus Engelhartszell; unten links: Ignaz Huemer aus Wilhering und Willibald Bednař aus Altmünster. (69) Der Bau des Mariä Empfängnis-Domes in Linz. (70) [Abb.]: Das Ostportal des Mariä Empfängnis-Domes in Linz. (71) [Abb.]: Die neuen Gemäldefenster im Linzer Dome: Das Fenster der Allgemeinen Sparkasse in Linz. ([73]) [Abb.]: Das neue Herz-Jesu-Bild im Mariä Empfängnis-Dome in Linz. (75) Zur Geschichte des katholischen Preßvereines. (76) [Abb.]: Karl Th. Pleninger Katechet in Urfahr ein warmer Förderer des Preßvereines † 30. September 1915. (76) [2 Abb.]: (1)Preßvereins-Obmann Domprobst Prälat Mons. Anton Pinzger vor 50 Jahren als Defizient und Angestellter der bischöflichen Rechnungskanzlei. (Wegen eines langwierigen Halsleidens, das sich nie ganz beheben ließ, mußte Pinzinger aus der akiven. Seelsorge ausscheiden.) (2)Dompropst Prälat Mons. Anton Pinzgr vor 30 Jahren. (77) [2 Abb.]: (1)Oberleutnant Offizial Hans Marckhgott Komiteemitglied des kath. Preßvereines kämpft seit 1914 am südlichen Kriegsschauplatz. (2)Ferdinand Zöhrer, Buchhändler des kathol. Preßvereines x mit den Verwundeten und Kranken in einem Barackenspital in Parduviz. (78) [Abb.]: Gruppe von Preßvereinsangestellten. Aufgenommen anläßlich des 20jähr. Berufsjubiläums des Generaldirektors Friedrich Pesendorfer 1916. (In der Klammer fügen wir die Dienstjahre im Preßverein an; wo kein Ort genannt, Angestellter in Linz.) Das Bild zeigt folgende Herren: Oben an der Wand: Prälat Anton Pinzger, Dompropst, Obmann des kathol. Preßvereines. Dann unten von links nach rechts: 1. Franz Bieler, Leiter der Preßvereins-Filiale Rohrbach (30). 2. Ferd. Wurmhöringer, Leiter der Preßvereins-Filiale Ried (28). 3. Franz Tuschl, Mandatar der Preßvereins-Filiale Wels. 4. Josef Danzer, Redakteur des "Linzer Volksblatt" (7). 5. Heinrich Binder, Chefredakteur des "Linzer Volksblatt" (28). 6. Domkapitular Matthias Hiegelsperger, Obmannstellvertreter des kathol. Preßvereines. 7. Friedrich Pesendorfer, Generaldirektor der Preßvereinsdruckereien oberösterreichs (20). 8. Karl Commenda, Direktor der Preßvereinsdruckerei Linz (47). 9. Rupert Söllner, Redakteur der "Welser Zeitung" (15). 10. Richard Pacher, Leiter der Buchhandlung (19). 11. Karl Holzhammer, Leiter der Preßvereins-Filiale Wels (47). 12. Ferd. Brunmayr sen., Zeitschriften-Metteur (22). 13. Johann Moser, Revisor (41). 14. Max Fasching, Buchhalter (17). 15. Josef Fridrich, Korrektor (25). 16. Karl Mayr, Metteur des "Linzer Volksblatt" (31). 17. Josef Hufnagl, Redakteur des "Linzer Volksblatt" (5). 18. Ferd. Holda, Redakteur des "Linzer Volksblatt" (5). 19. Johann B. Mittendorfer, Oberrevisor (33). 20. Michael Becker, Oberfaktor (43). 21. Franz Stindl, Faktor (12). 22. Josef Schoissengeyer, Oberbuchhalter (9). 23. Franz Zehenthofer, Schriftsetzer (41). 24. Josef Weiß, Schriftsetzer (23). 25. Josef Mauhart, 1. Zeitschriften-Expeditor (19). 26. Anton F. Hartmayr, Expeditor (22). 27. Eduard Ludwig, Schriftsetzer (40). 28. Rudolf Obermayr, Schriftsetzer (20). 29. Julius Klinger, Buchhändler (17). 30. Michael Hochmayr, Maschinenmeister (25). 31. Ferdinand Brunmayr jun., Buchhalter (22). 32. Josef Ziegler, Schriftsetzer (31). 33. Hans Trauner, Faktor, Ried (16). 34. Karl Jelinek, Setzer-Senior (51). 35. Ferd. Zöhrer, Buchhändler (16). 36. Anton Kaiser, leit. Maschinenmeister (6). 37. Karl Wulkerstorfer, Geschäftsdiener (21). 38. Josef Kastner, Hilfsarbeiter (22). 39. Alois Daniel, Schriftsetzer (32). 40. Karl Woitsch, Expeditor (7). 41. Ludwig Kloiber, Schriftsetzer (22). 42. Florian Fürböck, Buchbinder (8). 43. Anton Eichhorn, Obermaschinenmeister (15). 44. Johann Huber, Schriftsetzer (34). 45. Josef Schwarz, Expeditor des "Linzer Volksblatt" (9). 46. Ferdinand Sturm, Schriftsetzer, erhielt die bronzene und kleine silberne Tapferkeitsmedaille (13). 47. Rudolf Söllner, Faktor, Wels (13). 48. Julius Gracher, Maschinenmeister (3). 49. Alois Fridrich, Maschinensetzer, erhielt die große silberne Tapferkeitsmedaille (8). (Von den in Linz anwesenden Eingerückten wurden zur Erinnerung an den Weltkrieg auch jene in das Gruppenbild aufgenommen, die kürzer im Preßverein angestellt sind.) (79) Oberösterreichische Chronik. Bemerkenswerte Ereignisse und Unfälle in Oberösterreich. (Vom 1. September 1915 bis 31. August 1916.) (80) September 1915. Oktober 1915. (80) [Abb.]: Mons. Johann B. Trinkfaß, Konsistorialrat und Stadtpfarrer in Ried feierte das 50jährige Priesterjubiläum. (80) November 1915. Dezember 1915. Jänner 1916. (81) [Abb.]: P. Johannes Geistberger † Benediktiner-Ordenspriester von Kremsmünster, Konsistorialrat, Dechant und Pfarrer in Steinerkirchen an der Traun, gestorben am 15 Mai 1916. De rVerstorbene war nicht bloß ein ausgezeichneter Seelsorger, er leistete auch Großes auf dem Gebiete der christlichen Kunst. (81) Februar 1916. (81) [Abb.]: König Konstantin von Griechenland. (82) März 1916. (82) April 1916. (83) [Abb.]: General der Kavallerie Freiherr von Pflanzer-Baltin und General der Infanterie Arthur Arz von Straußenburg. (83) Mai 1916. (84) [Abb.]: Generalmajor von Hoen Kommandant des österr.-ungar. Kriegspressequartiers. (84) Juni 1916. (84) Juli 1916. August 1916. (85) [Abb.]: Linienschiffsleutnant Ritter von Trapp, Kommandant des österreichischen Unterseebootes U 5, dem es gelang, durch zwei erfolgreiche Torpedoschüsse den Panzerkreuzer "Leon Gambetta" in der Adria zu versenken. (85) [Abb.]: Oberstleutnant Paul Freiherr Rizzetti von Monte-Trbuk fiel als erster höherer Offizier in den Kämpfen am Isonzo (4. Juni 1915). (86) [Abb.]: "Mich erbarmt dieses Volkes", Nach einer Zeichnung vom Robert Leinweber. ([87]) Vom Weltkrieg. (88) [Gedicht]: Die zwölf Tiroler Buben. (Nach einer wahren Begebenheit.) (89) [Tabelle]: Schonzeiten des Wildes und der Fische. Schonzeit (90) Verzeichnis der Boten welche in der Landeshauptstadt Linz und Urfahr ankommen und abgehen. (91) A-E (91) F (91) G-J (92) K (92) L-O (93) P (93) R-T (94) U (94) V-Z (95) Advokaten. (95) Werbung (95) Haltestellen der elektrischen Straßenbahnlinien Linz-Urfahr. (96) [2 Tabellen]: (1)Strecke: Staatsbahnhof (Linz)-Urfahr-Bergbahn. (2)Strecke: Waldeggstraße-Weißenwolffstraße. (96) [2 Tabellen]: (1)Haltestellen der Kleinbahn Linz-Kleinmünchen-Ebelsberg. (2)Haltestellen der Pöstlingberg-Bahn. (96) Fahrpreise der Pöstlingberg-Bahn (96) Preis für Sonderwagen der Pöstling-Bahn. Postbotenfahrten. (97) [Tabelle]: Tarif der Fiaker in Linz. (97) Häuserverzeichnis der Landeshauptstadt Linz. Abgeschlossen 1. Juli 1916. (99) Adlergasse Altstadt Annagasse Anzengruberstraße Auerspergstraße Badgasse Bahnhofstraße Doktor Bahrstraße Bauernberg Baumbachstraße Berggasse Bethlehemstraße (99) Billrothstraße Bischofstraße Bismarckstraße Blumauerstraße Bockgasse Bürgerstraße Brucknerstraße Collegiumgasse Coulinstraße Darrgutstraße Derflingerstraße Konrad Deubler-Straße Dierzerstraße Anton Dimmelstraße (100) Domgasse (100) Donatusgasse Donaulände Obere Donaustraße Drouotstraße Dürnbergerstraße Eder Gustav-Straße Edlbacherstraße Dr. Eignerstraße Eisenbahngasse Eisenhandstraße Kaiserin Elisabeth-Kai (101) Elisabethstraße Prinz Eugen-Straße Fabrikstraße Fadingerstraße Feldstraße Figulystraße Flügelhofgasse Franckstraße Franz Josef-Platz Freinbergstraße Friedhofstraße (102) Füchselstraße Gärtnerstraße Garnisonstraße Gemeindestraße Gesellenhausstraße Ghegastraße Gilmstraße Goethestraße Graben Greilstraße (103) Grillparzerstraße Anastasius Grün-Straße Grünauerstraße Gürtelstraße Auf der Gugl Hafenstraße Hafferlstraße Hafnerstraße Hahnengasse Hamerlingstraße Hanriederstraße Harrachstraße Leopold Hafner-Straße (104) Herrenstraße Herstorferstraße Hirschgasse Hofberg Andreas Hofer-Platz Andreas Hofer-Straße Hofgasse Holzstraße Honauerstraße Hopfengasse (105) Huemerstraße Humboldtstraße Hyrtlstraße Johannesgasse Jungwirtstraße Kaisergasse Kaiser Josef-Straße Kaiser Wilhelm-Platz Kaplanhofstraße (106) Kapuzinerstraße (106) Kaserngasse Keimstraße Kellergasse Keplerstraße Khevenhüllerstraße Kinderspitalstraße Klammstraße Klosterstraße Körnerstraße Kraußstraße Kreuzgasse Kroatengasse Kudlichstraße (107) Kürnbergweg (107) Landstraße Langgasse Lasingergasse Lenaustraße Lessinggasse Limonigasse Lissagasse Listgasse (108) Ludlgasse (108) Magazingasse Makartplatz Makartstraße Margarethen Mariahilfgasse Maria Theresia-Straße Marienstraße Marktstraße Martinsgasse Melicharstraße Mozartstraße (109) Museumstraße (109) Neutorgasse Niedernharterstraße Niederreithstraße Noßbergerstraße Oberfeldstraße Pfarrgasse Pfarrplatz Pillweinstraße Promenade Prunerstraße Quergasse Raimundstraße (110) Rathausgasse Ringstraße Römerstraße Roseggerstraße Rudigierstraße Sandgasse Scharitzerstraße (111) Schillerstraße (111) Schlossergasse Schmidtorstraße Schubertstraße Schulertal Schützenstraße Schweizerhausgasse Seilerstätte Sophiengutstraße Spittelwiese Starhembergstraße (112) Steingasse (112) Stelzhamerstraße Ingenieur Stern-Straße Stifterstraße Stockbauernstraße Stockhofstraße Straßerau Tegetthoffstraße Tiefer Graben Tummelplatz Umschlagplatz Unionstraße Versorgungshausstraße Vielguthstraße (113) Joh. Konrad Vogel-Straße Volksfeststraße Volksgartenstraße Wachreinerstraße Richard Wagner-Straße Waldeggstraße Walterstraße Weingartshofstraße Weißenwolffstraße (114) Wiener Reichsstraße (114) Willemerstraße Wimhölzlstraße Karl Wiser-Straße Wurmstraße Zeppenfelderstraße Ziegeleistraße Zollamtsstraße (115) Vorort Lustenau. (115) Vorort Waldegg. (117) Vorort St. Peter. (118) Verzeichnis der Gründe (teils verbaut, teils unverbaut). (119) Häuser-Verzeichnis der Katastralgemeinde Kleinmünchen. (123) Gründe-Verzeichnis der Katastralgemeinde Kleinmünchen. (125) Häuser-Verzeichnis der Stadt Urfahr. (127) Am Damm Aubergstraße Berggasse Blütenstraße Brückenstraße Untere Donaustraße Ferihumerstraße Karl Fiedler-Straße Fischergasse Flußgasse Freistädterstraße Friedhofstraße Gerstnerstraße Gstöttenhofstraße Güntherstraße Haerdtlstraße Hagenstraße Halbgasse (127) Hauptstraße (127) Hauptstraße (127) Höchsmannstraße Im Tal Jägerstraße Jahnstraße Kaarstraße Kaiserplatz Kapellenstraße Kirchengasse Kreuzstraße Landgutstraße Leisenhofstraße Leonfeldenerstraße Lerchengasse. (128) Lindengasse Löwengasse Marktplatz Maximilianstraße Mittelstraße Mühlkreisbahnstraße Neugasse Nißlstraße Parzhofstraße Petrinumstraße Pfeifferstraße Pichlerstraße Reindlstraße Rosenauerstraße Rosenstraße (129) Rudolfplatz (129) Rudolfstraße Schmiedegasse Schratzstraße Schulstraße Seminarstraße Sonnensteinstraße Stadlbauerstraße Stephaniestraße Thalgasse Thurmstraße Verlängerte Kirchengasse Webergasse Wildbergstraße Zellerstraße (130) Neue Straßeneinteilung in den Ortschaften Auberg, Pflaster und Unterselbern. (131) Werbung (131) Stempel- und Gebühren-Anzeiger. (Von einem Fachmann nach den neuesten Vorschriften ergänzt und richtiggestellt.) (132) Allgemeine Regel. Das Papier,. Art der Stempelmarken-Verwendung. Das Abstempel der Marke mit der Privat- (Namens- ofer Firma-) Stampiglie des Ausstellers. (132) Stempelpflicht der weiteren Bogen. (132) Bei Ausfertigung einer Urkunde oder Schrift in mehreren Exemplaren. Bei Aufstellung von bedingt befreiten Urkunden,. Stempelumtausch. Ausländische Urkunden. Nachteilige Folgen der Gebührengesetzübertretungen: (133) Gegenwärtig gültige Stempel-Skalen wirksam seit 1. Dezember 1916. (133) [Tabelle]: Skala I (133) [2 Tabellen]: (1)Skala II (2)Skala III (134) Auszug aus dem Stempel- und Gebührentarif. (134) Post- und Telegraphenwesen. (150) Neue Post- und Telegraphengebühren für den Verkehr im Inlande, mit Ungarn, Bosnien-Herzegowina und Deutschland. Gültig vom 1. Oktober 1916. (150) A. Gebühren bei der Aufgabe. (150) B. Gebühren bei der Abgabe (151) C. Besondere Gebühren. D. Gebühren im Zollverkehre. E. Telegrammgebühren. (152) Werbung (152) Schematismus der Geistlichkeit der Diözese Linz in Oberösterreich. (Abgeschlossen Mitte November 1916.) (153) Oberster Hirt: Metropolit: Bischof: Domkapitel: Ehrendomherren: (153) Mariä Empfängnis-Dom. (153) Bischöfliche Ordinariats-Kanzlei. Bischöfliche theologische Diözesan-Lehranstalt. (154) Bischöfliches Knabenseminar mit Gymnasium in Urfahr (154) Bischöfliches Priesterseminar: Bischöfliches Konvikt im Haiderhofe zu Linz. Katholisches Schulvereinspädagogium zu Linz. K. k. Staats-Gymnasium in Ried. K. k. Staats-Gymnasium in Freistadt.K. k. Staats-Gymnasium in Wels. (155) K. k. Realgymnasium in Linz. K. k. Real-Gymnasium in Gmunden. K. k. Staats-Oberrealschule in Linz. K. k. Staats-Oberrealschule in Steyr. K. k. Lehrerbildungs-Anstalt in Linz. Knaben-Bürgerschule, Spittelwiese.Kaiser Franz Josef-Knaben- und Mädchen-Bürgerschule. Jubiläums-Knaben-Bürgerschule (Figulystr.) Kronprinz Rudolf-Mädchen-Bürgerschule. Mädchen-Bürgerschule (Neustadt). Knaben-Bürgerschule in Waldegg. Mädchen-Bürgerschule in Lustenau. Volksschule in Waldegg. K. k. Taubstummen-Institut. Privat-Blindeninstitut. Landes-Irrenanstalt. (156) In Linz-Urfahr domiz. Diözesan-Weltpriester. (156) Diözesanpriester außerhalb der Diözese. Priester aus fremden Diözesen in Linz. (157) [Tabelle]: Pfarrgemeinden der Diözese. Die Ziffern bei den Pfarrorten bedeuten die Seelenzahl. Wenn zwei Zahlen vorkommen, bedeutet die letztere die Seelenzahl der Protestanten, z. B.: Abtstorf (P. T. Attersee) 203/7, heißt: 203 Katholiken, 7 Protestanten, Adlwang (T. Bad Hall), 680 heißt: 680 Katholiken. (158) Abtstorf - Aurolzmünster (158) Bad Hall - Christkindl (160) Desselbrunn - Dorf a. d. Pram (160) Ebelsberg - Esternberg (161) Feldkirchen a. d. D. - Friedburg o. Lengau (162) Gaflenz - Gutau (163) Haag - Julbach (165) Kallham - Kronstorf (166) Laakirchen - Lustenau (168) Magdalena St. - Munderfing (170) Naarn - Nußdorf (171) Oberhofen - Ottnang (172) Pabneukirchen - Putzleinsdorf (173) Raab - Rüstorf (175) Sandl - Suben (177) Taiskirchen - Tumeltsham (180) Ueberackern - Utzenaich (180) Veit St. - Vorderstoder (181) Waidersfelden - Wolfsegg (182) Zell am Moos - Zwettl (184) Ordensstand und Kongregationen der Diözese. (185) Männer-Orden und -Kongregationen. (185) Augustiner-Chorherrenstift St. Florian. (185) Augustiner-Chorherrenstift Reichersberg. (186) Prämonstratenser-Chorherrenstift Schlägl. (186) Benediktinerstift Kremsmünster. (187) Benediktinerstift Lambach. (188) Zisterzienserstift Schlierbach. (189) Zisterzienserstift Wilhering. (189) Hospiz der Franziskaner in Baumgartenberg. Hospiz der Franziskaner in Bruckmühl. Kloster der Franziskaner in Enns. Hospiz der Franziskaner auf dem Kalvarienberge in Linz. Kloster der Franziskanerin Pupping. Kloster der Franziskaner in Schmolln. Hospiz der Franziskaner in Suben. (190) Kloster der Kapuziner in Gmunden. (190) Kloster der Kapuziner in Linz. Kapuziner-Kloster Braunau am Inn. Kloster der Kapuziner in Ried. Kloster der Karmeliten in Linz. (191) Kloster der Barmherzigen Brüder in Linz. (191) Collegium Aloisianum der Gesellschaft Jesu am Freinberg. Missionshaus der Gesellschaft Jesu in Linz. Residenz der Gesellschaft Jesu in Steyr. Kollegium der Redemptoristen in Linz-Lustenau. Kollegium der Redemptoristen in Puchheim. (192) Kollegium der Marienbrüder in Freistadt. (192) Noviziatshaus der Marienbrüder in Greisinghof bei Pregarten. Juvenat der Oblaten des heiligen Franz von Sales in Schmieding (Pfarre Krenglbach). Provinzialhausin Wien; Mutterhaus in Rom. Missionskonvikt der Oblaten des heil. Franz v. Sales in Kremsmünster. Provinzialhaus in Wien. Mutterhaus in Rom. Salvatorianerkolleg in Hamberg (Pfarre Schardenberg). Kongregation der Brüder der christlichen Schulen in Goisern. Vertretung der Marinhiller-Mission, Süd-Afrika (193) Frauen-Orden und-Kongregationen. (193) Kloster der Ursulinen in Linz. (193) Kloster der Elisabethinen in Linz. Kloster der Karmelitinnen in Gmunden. Kloster der Karmelitinnen in Linz. Kloster der Salesianerinnen in Gleink. Kloster der Redemptoristinnen zu Ried. Kloster der Ordensschwestern vom guten Hirten zu Baumgartenberg. Institut der barmherzigen Schwestern vom heil. Vinzenz von Paul in Linz. Institut der Schwestern vom hl. Kreuz in Linz. Institut der barmh. Schwestern vom heiligen Karl Borr. aus dem Mutterhause zu Prag in Ebenzweier. (194) Institut der armen Schulschwestern in Vöcklabruck. (194) Institut der armen Schulschwestern zu Lahn in der Pfarre Hallstatt. Institut der armen Schulschwestern de Notre Dame in Freistadt. Institut der Tertiarschwestern des Karmeliten-Ordens in Linz.Oblatinnendes hl. Franz von Sal. in Urfahr. Instiut der barmherzigen Schwestern vom hl. Karl Borromäus in Linz. Institut der Schwestern von der christlichen Nächstenliebe in Rainbach bei Freistadt. Töchter des göttlichen Heilandes (Mutterhaus Wien) in St. Veit im Mühlkreis. (195) Personen-Register des geistlichen Personalstandes. (196) Abele - Czerny (196) Dallinger - Dworschak (196) Ebelsberger - Furtner (197) Gabriel - Gutschik (197) Hagn - Juretzka (198) Kaiblinger - Kurzwernhart (198) Laad - Lugstein (199) Maar - Musil (199) Nagl - Putscher (200) Raab - Rutzinger (200) Sailer - Swedinek (201) Tagwerker - Wurm (202) Zach - Zweimüller (202) Verzeichnis der Abkürzungen. (203) Veränderungen während des Druckes. (203) [Tabelle]: Einkommensteuer-Tarif. (204) Werbung (205) [Tabelle]: Zinsenberechnungs-Tabelle. (206) Reihenfolge der ewigen Anbetung in den Pfarr- und Klosterkirchen Oberösterreichs. (207) A) Tagesanbetung für die Stunden von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends. (207) Monat Jänner. Monat Februar. Monat März. Monat April. (207) Monat Mai. (207) Monat Juni. Monat Juli. Monat August. Monat September. (208) Monat Oktober. (208) Monat November. Monat Dezember. (209) B) Nächtliche Anbetung in den Männer- und Frauenklöstern für die Stunden von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.*) (209) Monat Jänner. Monat Februar. (209) Monat März. (209) Monat April. Monat Mai. Monat Juni. (210) Monat Juli. (210) Monat August. Monat September. Monat Oktober. Monat November (211) Monat Dezember. (211) Die katholischen Vereine in Linz-Urfahr. (O.=Obmann, Sch.=Schriftführer, K.=Kassier.) (212) Werbung (213) Jahr- und Viehmärkte in Oberösterreich. (214) Werbung (217) Erste Hilfeleistung bei Unglücks- und Erkrankungsfällen bis zur Ankunft des Arztes. (218) Atmung, künstliche: Blutbrechen, Bluthusten: Blutungen: Erfrorenen. Erhängte. Erstickte.Ertrunkene.Insektenstiche.Krämpfe: Ohnmacht: Toller Hundebiß: Trunkenheit: Verätzungen mit Kalk: Verätzungen mit Laugen: Verätzungen mit Säuren: Vergiftung: Verrenkung, Verstauchung: Verwundungen: (218) Gemeinnütziges. (219) Mancher hat immer Schnupfen,. Ein erquickender Schlaf.Abführmittel.Wir machen.Liebe Marie! "Unser" Kaffee. (219) Sehr viele Menschen leiden. (219) Was keinem Hause fehlen soll. (220) Unterhaltendes. (220) Preis-Rätsel. Holsteinische Austern. (220) Werbung (221) Einband (252)
ILLUSTRIERTE GESCHICHTE DES WELTKRIEGES 1914/15. SECHSTER BAND. Illustrierte Geschichte des Weltkrieges (-) Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/15. Sechster Band. (Sechster Band) ( - ) [Einband]: Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914-17 ( - ) [Abb.]: Rumänische Heeresteile verwüsten auf ihrer regellosen Flucht vor der Armee Mackensen die Ortschaften der Walachei. ( - ) [Titelblatt]: Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/17. ( - ) [Impressum]: ( - ) Kriegskalender zur Original=Einbanddecke der Illustrierten Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Sechster Band enthaltend die Ereignisse vom 1. Januar bis 30. Juni 1917 ( - ) Januar. ( - ) Februar. ( - ) März. ( - ) April. ( - ) Mai. ([I]) Juni. ([I]) Inhaltsverzeichnis. ([III]) Kunstbeilagen. (IV) Karten (IV) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 126 (Heft 126) ([1]) [Abb.]: Kaiser Karl von Österreich, König von Ungarn. ([1]) [2 Abb.]: (1)Oberst Marquard, der Leiter der Ersatzabteilung und des Arbeitsamts im neugeschaffenen Kriegsamt, bisher Generalstabschef einer Armee. (2)Dr. Kurt Sorge, Direktor des Magdeburger Grusonwerkes, der Chef des technischen Stabes des neuen Kriegsamts. (2) [ 2 Abb.]: (1)Typen rumänischer Gefangener aus der Walachei. (2)Talmacz an der Roten Turm=Strasse, das die Rumänen auf ihrer Flucht durchzogen. (3) [Abb.]: Der Donauübergang der Truppen des Generalfeldmarschalls v. Mackensen am 24. November 1916 bei Svistow ([4 - 5]) [2 Abb.]: (1)Minenräumer der österreichisch=ungarischen Donauflottille auf der Streife gegen Rumänien. (2)Deutscher 21=cm=Mörser kurz nach dem Abschuss im Roten Turm=Pass. (6) [2 Abb.]: (1)Auf Patrouille im Roten Turm=Pass. Sichtung des Feindes. (2)[Abb.]: Durch Panzertürme befestigter rumänischer Schützengraben auf rumänischem Gebiet, den österreichisch=ungarische Truppen im ersten Sturm eroberten. (7) [Abb.]: Strassenleben in der mazedonischen Stadt Jstip. (8) [Abb.]: Das "Eiserne Tor Bulgariens", die Schlucht des Isterflusses im Balkan. (9) Illustrierte Kriegsberichte. (10) Wofür kämpfen wir? (10) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Gebirgshaubitze an der griechisch=mazedonischen Front. (10) [2 Abb.]: (1)Blick von der Festung auf den Ort Dchrida am Dchridasee in Mazedonien. Im Vordergrunde bulgarische Infanterie. (2)Stand eines Töpfers im Basar der mazedonischen Stadt Dchrida am Dchridasee. (11) [Abb.]: Türkisches Ballonabwehrgeschütz an der Südspitze von Gallipoli, wo sich die Dardanellen mit dem Ägäischen Meer vereinigen. Der Kampfplatz der Franzosen und Engländer, den sie am 9. Januar 1916 fluchtartig verliessen. Auf der Höhe Sedd ul Bahr. Drüben, auf asiatischer Seite, Kum Kaleh und das Tal von Troja. (12) Die starkbefestigte Sighine=Schlucht auf Gallipoli. (12) [Abb.]: Die Sighine=Schlucht auf Gallipoli. Diese Schlucht, die vom Golf von Saros bis zum Dorfe Krythia unterhalb des heissumstrittenen Berges Altchi=Tepe sich hinzieht, war von den Engländern auf das grossartigste befestigt worden. Die fast senkrechten Abgänge waren oft bis acht Stockwerke übereinander mit unterständen versehen und auf alle Art uneinnehmbar gemacht. Aber die Einsicht, dass ein weiteres Vordringen unmöglich war und das englische Riesengrab auf Gallipoli täglich mehr Menschen verschlang, veranlasste sie, sich aus dieser einzigartigen Befestigung zurückzuziehen. ([13]) [Abb.]: Die Beobachter eines österreichisch=ungarischen Wasserflugzeuges beim Anlassen des Motors. (14) Wasserflugzeuge. (14) [Abb.]: Österreichisch=ungarisches Wasserflugzeug wird zu einem Aufstieg aus dem Schuppen geholt. (15) Die Vorbereitung der Friedenswirtschaft. 4. Hebung der wirtschaftlichen Tätigkeit. (15) [Abb.]: Start eines Wasserflugzeuges der österreichisch=ungarischen Marine. (15) [2 Abb.]: (1)Vom Erholungsurlaub der kriegsgefangenen Internierten der kriegführenden Staaten in der Schweiz. In Luzern ist ein Hofspital errichtet, in dem sich ein Anzahl Kriegsinternierter befindet. Die bereits wiederhergestellten Soldaten besorgen täglich die Post für ihre Kameraden, wobei jedesmal ein Deutscher, ein Franzose und ein Engländer unter Aufsicht eines Schweizer Soldaten zu gleicher Zeit den Dienst versehen. (2)Vereidigung österreichisch=ungarischer Truppen in Lida in Russland anlässlich der Krönung des Kaisers Karl. (16) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 127 (Heft 127) ([17]) [3 Abb.]: (1)Oberleutnant zur See Kurt Frankenberg, (2)Kapitänleutnant der Reserve Max Dietrich, die Führer der in der Nacht zum 28. November 1916 beim Luftschiffangriff auf England verunglückten Fahrzeuge. (3)Zu den abermaligen Vorstoss deutscher Seestreitkräfte gegen die englische Küste in der Nacht vom 26. 27. November 1916: Versenken eines englischen Vorpostenschiffes und Gefangennahme der Mannschaft. ([17]) [Abb.]: Artilleriestellung australischer Truppen nördlich der Somme. (18) [Abb.]: Französische 15,5=cm=Batterie=Stellung an der Sommefront. (19) [Abb.]: Rückeroberung des Nordrandes des St. Pierre=Vaast=Waldes in der Nachmittagsdämmerung des 15. November 1916 durch das hannoversche Füsilierregiment Nr. 73. ([20 - 21]) [Abb.]: Generalleutnant Otto v. Garnier, dessen Truppen zugleich mit denen der Generale v. Kathen, v. Boehn, v. Schenck, Sixt v. Arnim und Freiherr vom Hügel an der Sommerfront den blutigsten feindlichen Angriffen standhielten. Generalleutnant v. Garnier ist Führer eines Reservekorps und erhielt den Orden Pour le Mérite. (22) [2 Abb.]: (1)Munitionsnachschub für die schwere englische Artillerie an der Somme. (2)Eines der von den Engländern an der Westfront gebrauchten, von deutscher Artillerie vielfach zusammengeschossenen Panzerautomobile, "Tant" oder auch "Caterpillar" (Raupe) genannt, auf die die Engländer vergeblich ihre Hoffnungen setzten. (23) Illustrierte Kriegsberichte. (24) Das britische Weltreich und der Krieg. (24) [3 Abb.]: Die Wacht an der österreichisch=ungarischen Südwestfront im Gebiet des Ortlers. (1)Österreichisch=ungarische Hochgebirgspatrouille begibt sich auf die tief verschneite Ortlerspitze. (2)Schützengrabenbau im Hochgebirge (3)Das am höchsten stehende Geschütz im Weltkrieg auf einem 3860 Meter hohen Berggipfel. (24) [Abb.]: Aus den Wochen der deutschen Heeresreserve in Flandern. Deutsche Feldgraue bei einem fröhlichen Plauderstündchen auf einem flandrischen Bauernhofe. ( - ) [Abb.]: Tiroler Kaiserjäger weisen am Monte Piano heftigste italienische Angriffe ab, nachdem sie am Tage vorher verloren gegangene Stellungen in kühnem Gegenangriff zurückgewonnen hatten. ([25]) [Abb.]: Einer der österreichisch=ungarischen Donaumonitore, die sich im Feldzug gegen Rumänien besonder hervorgetan haben. (26) [8 Abb.]: Der Donauübergang der Armee Mackensen bei Svistow. (1)Eine Dampffähre setzt Truppen über die Donau. (2)Artilleriebeobachter am rechten Donauufer. (3)An der Ansatzstelle der Brücke (4)Die Brücke während des Baues. (5)Ein neuer Brückenteil wird angesetzt. (6)Artillerie überschreitet die fertige Brücke. (7)Generalfeldmarschall v. Mackensen und sein Generalstabschef Generalmajor Tappen beobachten auf der rumänislchen Seite den Übergang. (8)Generalfeldmarschall v. Mackensen und sein Generalstabschef Generalmajor Tappen besichtigen das Gelände am rumänischen Zollhaus gegenüber von Svistow. ([27]) Der Kampf gegen die Rumänen. 3. Die Eroberung der kleinen Walachei. (28) [Abb.]: Der siegreiche Reiterführer in der Walachei, Generalleutnant Eberh. Graf v. Schmetrow, der mit seiner Reiterei eine rumänische Kavaleriedivission am Alt zurückschlug, ein Sohn des Kommandeurs der Halberstädter Kürassiere bei dem Todesritt von Mars=la=Tour. (28) [Abb.]: Deutsche Kavallerie unter Führung des Generalleutnants Grafen v. Schmettow wirft am 25. November 1916 im Gelände östlich des unteren Alt eine sich zum Kampf stellende rumänische Kavalleriedivision unter siegreichem Nachdrängen. ([29]) [2 Abb.]: Aus einer staatlichen Geschossfabrik. (1)Dreherei. Hydraulische Presse zur Formgebung der Geschosse. (2)Füllen der Schrapnelle mit Bleikugeln. (30) [2 Abb.]: Aus einer staatlichen Geschossfabrik. (1) Teil eines Lagerraums für Geschosse der Fuss= und Feldartillerie. (2)Abnahme der Geschosse für Fuss= und Feldartillerie. (31) Deutsche Schiessbedarfwerke. (32) [Abb.]: Schweizer Patrouille auf dem Monte Rosagletscher mit Blick auf Matterhorn und Gornergrat. (32) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Hef 128 (Heft 128) ([33]) [Abb.]: Russische Soldaten, links das Idealbild eines Russen, wie ihn die französische Zeitung "Le Temps" ihren Lesern in ihrer Nr. 28 vorführt mit der Bemerkung, dass mehrere Millionen Leute wie dieser dem Verbündeten im Osten zur Verfügung ständen. Wie der russische Durchschnittsoldat in Wirklichkeit aussieht, zeigt das Bild auf der rechten Seite. ([33]) [3 Abb.]: Von der Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. (1)Sturm ungarischer Honvedinfanterie. (2)Rast in einem kleinen Ort unweit der Front. (3)Transport einer schweren Haubitze auf schneebedeckten Waldwegen. (34) [2 Abb.]: (1)Generaloberst Erzherzog Joseph, der Oberkommandierende im Frontabschnitt, den bisher Kaiser Karl befehligt hat. Erzherzog Joseph (nich zu verwechseln mit Erzherzog Joseph Ferdinand, der früher die 4. österreichisch=ungarische Armee bei Luck kommandierte) stand in Friedenszeiten an der Spitze des 7. Armeekorps in Budapest und führte dieses Armeekorps auch seit Beginn des Krieges, besonders erfolgreich in den Karpathenkämpfen. Als der Krieg mit Italien ausgebrochen war, übernham er das Oberkommando einer Armee an der Isonzofront. (2)Ein deutsches Feldlazarett westlich von Luck. (35) [Abb.]: Eroberung russischer Feldstellungen bei Strobowa. (36 - 37) [Abb.]: Kartenskizze zum Kampf am Strobowabach (36 - 37) [2 Abb.]: (1)Angriff deutscher Seeflugzeuge auf feindliche Streitkräfte im Hafen von Reval. Im Vordergrund ein Flugzeugmutterschiff mit zwei Unterseebooten, links der Hafen mit Krieg= und Hilfschiffen, rechts die Werft (2)Angriff deutscher Seeflugzeuge auf militärische Anlagen im Hafen des russischen Stützpunktes Reva. Der Rauch kennzeichnet die Einschlagstellen der geworfenen Bomben (38) [Abb.]: Angriff deutscher Luftstreitkräfte auf die Küste am Rigaischen Meerbusen. ([39]) [Abb.]: Der Hafen von Archangelsk am Weissen Meer, in dem eine furchtbare Explosion mehrerer für Rumänien bestimmter Munitionsdampfer ausbrach. (40) Illustrierte Kriegsberichte. (40) Der Tag von Strobowa. (40) [Abb.]: Einzug des Generalfeldmarschalls v. Mackensen in Bukarest an der Spitze deutscher und bulgarischer Truppen. Empfang durch die Stadtvertretung und andere Behörden auf der Calea Victoriei. ( - ) [Abb.]: Kämpfe mit russisch=kaukasischen Streifkorps (Tscherkessen) in den Waldkarpathen nördlich des Prislop=Sattels. ( - ) [Abb.]: Von den türkischen Truppen in der Dobrudscha gefangene Russen auf dem Transport nach dem Innern Kleinasiens. (42) [Abb.]: Generalfeldmarschall v. Mackensen mit seinem Stab bei einer Parade türkischer Truppen nach den siegreichen Kämpfen gegen die Rumänen. (43) Schwäbische Regimenter aus der Sommeschlacht. (43) [Abb.]: General Hilmi Pascha, der Führer der Türken in der Dobrudscha, und General Toscheff, der Generalissimus der bulgarischen Truppen auf dieser Kampffront, auf ihrem Gefechtstand vor Medgidia in der Dobrudscha. (43) [2 Abb.]: (1)Bulgarische Batteriestellung an der Donau. (2)Einschiffen von deutschem schwerem Geschütz durch österreichisch=ungarische Pioniere an der Donau. (44) [Abb.]: Eine Eskadron des Pasewalker Kürassier=Regiments "Königin" nimmt am 28. November 1916 unter Führung des Rittmeisters v. Borcke eine rumänische Kolonne bei Ciolanesti gefangen. (45) Das britische Weltreich und der Krieg. (45) [2 Abb.]:(1) General der Infanterie Kosch, Führer der von Svistow vorgedrungenen Donauarmee. (2)Generalleutnant Kühne, siegreicher Heerführer in der Schlacht am Arges. (46) [2 Abb.]: (1)Die Festung Bukarest. (2)Die Übergangstelle der Armee Mackensen über die Donau und das Kriegsgebiet von Bukarest, nach Generalstabskarten bearbeitet. (47) [Abb.]: Eroberter englischer Schützengraben an der Somme. (48) Die Verluste des Vierverbandes gegen Ende des Jahres 1916. (48) [Abb.]: Von den farbigen Engländern: Indische Soldaten mit einem Hotchkitzmaschinengewehr an der Front von La Bassée. (48) [Abb.]: Rast eines Gefangenentransportes afrikanischer Jäger in der Abenddämmerung am Toten Mann. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. (Heft 129) ([49]) (Abb.]: Die denkwürdige Reichstagsitzung am 12. Dezember 1916: Der deutsche Reichskanzler v. Bethmann Hollweg verliest das Friedensangebot der Mittelmächte. ([49]) [2 Abb.]: (1)Alarmierung einer deutschen Sturmabteilung an der Somme. (2)Zu den ausserordentlichen artilleristischen Anstrengungen der Franzosen und Engländer an der Sommefront: Der Verkehr auf einer Strasse hinter der Front. (50) [Abb.]: In Kämpfen nördlich der Somme gefangene Australier. (51) [Abb.]: Ein von den deutschen Truppen bei Verdun erobertes Negerdorf. Erdhütten der Senegalneger. (52) [Abb.]: Erfolgreicher Sturm auf den "Backenzahn" auf Höhe 304 vor Verdun durch deutsche Handgranatenkämpfer am 6. Dezember 1916. ([53]) [Abb.]: Mächtiger bombensicherer deutscher Unterstand in einem französischen Walde. (54) [Abb]: Notlandung eines österreichisch=ungarischen Flugzeuges. (55) Illustrierte Kriegsberichte. (56) Schwäbische Regimenter aus der Sommeschlacht. (56) [2 Abb.]: (1)Der französischer General Nivelle, der Verteidiger Verduns und Nachfolger Joffres im Oberbefehl an der Westfront. (2)Aufstellung eines österreichisch=ungarischen 30,5=cm=Mörsers. (56) [Abb.]: Vorstoss deutscher Tauchboote in den Hafen von Funchal auf Madeira am 4. Dezember 1916 morgens. ([57]) [Abb.]: Deutscher Soldat in den Alpen auf Vorposten. (58) [Abb.]: Ankunft deutscher Soldaten in einer österreichischen Ortschaft an der italienischen Front. (59) Der Flugplatz. (59) [Abb.]: Schwere Niederlage der Armee Sarrail in der Monastirebene und in den Bergen des Cernabogens durch Scheitern eines grossen Angriffs meist afrikanischer Truppen von Trnova (nordwestlich Monastir) bis Makovo ([60 - 61]) [Abb.]: General der Infanterie Otto v. Below, der heldenmütige Erstürmer eines Berggipfels in Serbisch=Mazedonien, wurde zum Chef des Jägerbataillons ernannt, an dessen Spitze er den Sturm ausführte (62) Praktische Ernährungsfragen im Kriege. (62) [2 Abb.]: (1)Deutsche Kolonne durchschreitet einen Gebirgsbach in den Babunabergen (Mazedonien). (2)Ein deutsches Auto auf halber Höhe des Babunapasses (Mazedonien). Im Vordergrunde ein deutscher Soldat, der mit der eingeborenen Bevölkerung beim Zerkleinern des Strassenpflasters beschäftigt ist. (64) [Abb.]: Bulgarische Truppen setzen in der Nacht auf den 10. Dezember 1916 im Schutze der Dunkelheit zwischen Tutrakan und Cernavoda über die Donau. Infolge dieses kühnen Unternehmens wurden die gegenüber Cernavoda liegenden russischen und rumänischen Truppen gezwungen, ihre mächtig ausgebauten Stellungen zu räumen und in überstürzte Weise den Rückzug anzutreten. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 130 (Heft 130) ([65]) [Abb.]: Russische Gefangene am Lagerfeuer. ([65]) [3 Abb.]: Bilder von der Ostfront. (1)Stellungswechsel der Artillerie im winterlichen Osten. (2)Die größte für Kriegszwecke gebaute Brücke, die Brücke über das Tal des Szczeberkabaches im Osten, die 845 Meter lang ist und in 16 Tagen von einer deutschen Eisenbahnkompanie errichtet wurde. (3)Deutsche Patrouille im Sumpfgebiet am Stochod. ([67]) [Abb.]: Beschiessung einer rumänischen Stellung im Gebirge durch Teile des linken Flügels der 9. Armee. (68 - 69) [Abb.]: Blick auf Kirlibaba in den östlichen Karpathen. (70) Illustrierte Kriegsberichte. (70) Praktische Ernährungsfragen im Kriege. (70) [2Abb.]: (1)Graf Stanislaus Szeptycki, Kommandant der polnischen Legion. (2)Einmarsch der polnischen Legion in Warschau. Die polnische Kavallerie im Vorbeimarsch am Hotel Bristol, vor dem der deutsche Generalgouverneur von Polen General der Infanterie v. Beseler die Parade abnimmt. Nachdem polnische Legionen schon ruhmreich an der Seite der Mittelmächte gegen Russland gefochten, war die Bewilligung einer eigenen Wehrmacht ein brennender polnischer Wunsch und ein Zeichen besonderen Vertrauens der Mittelmächte. (71) [Abb.]: Siebenbürgische Flüchtlinge kehren nach der Wiedereroberung ihres Landes durch die Armee Falkenhayn in ihren Heimatort zurück. (72) [Abb.]: Rumänische Freischärler. ([73]) Die Opferung englischer und französischer Hilfsvölker. (74) [Abb.]: Generaloberst v. Falkenhayn, der Führer der siegreichen 9. Armee vor seinem Hauptquartier in einer kleinen rumänischen Stadt. (74) Deutscher Heldenfriedhof in Therapia. (74) [2 Abb.]: (1)Von deutschen Pionieren bei dem Vormarsch auf Bukarest über den Alt geschlagene Schiffbrücke. Im Hintergrund die Ortschaft Caineni. Truppen beim Überschreiten der Brücke. (2)Durch eine deutsche Fliegerbombe zerstörter rumänischer Munitionszug Deutsche Soldaten beim Aufräumen der Trümmer. (75) Der Krieg in Ostafrika im Oktober und November 1916 und die Kämpfe an der Ugandabahn im Januar und Februar 1916. (76 - 77) [Abb.]: Friedhof der in der Türkei gefallenen deutschen Helden im Botschaftsgarten zu Therapia am Bosporus. (76 - 77) [Abb.]: Askari=Hornist von Deutsch=Ostafrika. (78) Charakterköpfe der Weltkriegsbühne. (78) 1. Lloyd George als englischer Volksheld. (78) [Abb.]: Blick auf Tabora, das am 4. September 1916 vom Feinde besetzt wurde. (78) [2 Abb.]:(1) Eine Abteilung rhodesianischer Truppen, die auf ihrem Vormarsch im dichten Busch Deutsch=Ostafrikas von den Deutschen vollkommen vernichtet wurde. (2)General Smuts, der Kommandeur der englischen Truppen in Ostafrika, besichtigt von seinem Panzerauto aus das Gelände. (79) [2Abb.]: (1)Englische Offiziere beobachten den Verlauf eines Gefechtes ab der Tanga=Moschi=Eisenbahn von dem Dache eines Hauses aus. (2)Lloyd George, der englische Diktator. (80) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 131 (Heft 131) ([81]) [Abb.]: Nächtliches Artilleriefeuer mit Leuchtgranaten an der Sommerfront. ([81]) [Abb.]: In voller Ausrüstung gefangen genommener französischer Soldat. (82) [2 Abb.]: (1)Schützengraben im Westen nach schwerem Minen= und Artilleriefeuer.(2)Die Fahrspuren der englischen Riesen=Panzerwagen, der sogenannten Tanks. (83) [Abb.]: Englische Riesen=Panzerwagen, sogenannte "Tanks", im Kampf an der Sommefront. ([84 - 85]) [2 Abb.]: (1)Deutsche Tragtierkolonne mit Infanteriemunition durchschreitet den Ort Lebocourt im Westen. (2)Tragtier mit Infanteriemunition begibt sich durch einen Laufgraben in eine vordere Stellung im Westen. (86) [Abb.]: Rast vor der Kirche von Véry vor Verdun. (87) [2 Abb.]: (1)Leutnant d. R. Gustav Leffers, Ritter des Ordens Pour le Mérite, am 27. Dezember 1916 im Luftkampf gefallen. (2)Hauptmann Zander, einer unserer erfolgreichen Luftkämpfer, der sich in den Kämpfen am 27. Dezember 1916 besonders auszeichnete. (88) Illustrierte Kriegsberichte. (88) Die roten Teufel in Rumänien. (88) [Abb.]: Ein südwestlich von Lille gelandeter englischer Vickers=Doppeldecker. (88) [Abb.]: Der Munitionstransportdampfer "Suchan" der russischen Freiwilligen=Flotte wird auf seiner Fahrt von Amerika nach Archangelsk durch ein deutsches U=Boot im Nördlichen Eismeer aufgebracht und in schwerem Wetter, im Schnee= und Regensturm durch die Nordsee in einen deutschen Hafen geleitet. Eine seemännische Glanzleitstung der deutschen Marine. ([uncounted]) [Abb.]: Flugzeugabwehrgeschütz auf einem Kraftwagen beschiesst feindliche Flieger. ([89]) [Abb.]: Die Besatzung des deutschen U=Bootes, das den russischen Munitionstransportdampfer "Suchan" in einen deutschen Nordseehafen brachte. Von links nach rechts stehend: Deckoffizier Berner, Oberleutnant z. S. Mertens, Deckoffizier Bergmann; Marineoberingenieur Ahrens, Kapitänleutnant Buss (Kommandant), Oberleutnant z. S. d. R. Hashagen (Prisenoffizier). (90) Fliegerkämpfe bei Ostende und Zeebrügge. (90) [Abb.]: Gefangengene Engländer von Kut=el=Amara auf dem Abtransport. (91) Erfolgloser russischer Sturmangriff auf eine deutsch=türkische Minenwerferstellung Kaukasus. (91) [Abb.]: Kapitänleutnant Max Valentiner, Kommandant des U=Boots 38, der bis Ende 1916 128 Schiffe von 282 000 Bruttoregistertonnen versenkte. Er führte auch den Angriff im Hafen von Funchal (siehe Seite 52) aus und wurde mit dem Orden Pour le Mérite ausgezeichnet. (91) [Abb.]: Oberstleutnant Guse (X), Chef des Generalstabes der III. ottomanischen Armee, und Major Paulke (XX), Instrukteur und Kommandeur der Schi= und Hochgebirgstruppen. (92) Rumäniens Erdölquellen. (92) [Abb.]: Bayerischer 15=cm=Haubitzbatterie geht an die Front in Mesopotamien. Die Gespanne bestehen aus zwanzig Ochsen. (92) [Abb.]: Erfolgloser russischer Sturmangriff auf eine deutsch=türkische Minenwerferstellung im Kaukasus. ([93]) [Abb.]: Köpfe von Kriegszeitungen, davon die erste eine Feldzeitung der österreichisch=ungarischen Armee, die letzte in türkischer Sprache für die türkischen Truppen. Der "Champagne=Kamerad" hat auch in Deutschland Verbreitung gefunden (94) Kriegszeitungen. (94) [Abb.]: Köpfe von Kriegszeitungen, von denen zwei in französischer Sprache erscheinen, die erste, "Le Journal du Camp d´Ohrdruf", als Blatt des französischen Kriegsgefangenenlagers zu Ohrdruf in Thüringen, die letzte, "Gazette des Ardennes", als offizielles Nachrichtenblatt in den besetzten Teilen Frankreichs. Diese enthält auch ein Verzeichnis sämtlicher in deutsche Gefangenschaft geratenen Franzosen und ist in der kurzen Zeit ihres Bestehens (seit 1. November 1915) bereits zu einer Auflage von über 100 000 Exempülaren angewachsen (siehe auch die Abbildungen aus ihrem Betriebe Band IV Seite 77). Grosser Beliebtheit erfreut sich die seit Mitte Oktober 1914 erscheinende "Liller Kriegszeitung" auch in Deutschland. (95) [Abb.]: Die erste Nummer der griechischen Zeitung "NEA TOY GÖRLITZ", die in Görlitz für die dort untergebrachten griechischen Gäste in ihrer Sprache herausgegebenn wird. Die Zeitung wird von griechischen Soldaten gesetzt und bringt ausser dem deutschen Heeresbericht Nachrichten aus Griechenland und einen grossen Vergnügungsanzeiger, da die griechischen Offiziere alle öffentlichen Veranstaltungen besuchen können. (96) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 132 (Heft 132) ([97]) [Abb.]: Das Flussgebiet des Sereth und Pruth im nördlichen Teil von Rumänien. ([97]) [Abb.]: Kolonnen überschreiten die Donaubrücke bei Sviftow. (98) [6 Abb.]: Im eroberten Bukarest. (1)Vor dem königlichen Schloss in Bukarest. (2)Deutsche Feldkpostautos vor dem Grand Hotel de Londres in Bukarest. (3)Deutsche Radfahrerkompanie (Jäger) überquert den Schlossplatz in Bukarest. Links das Sparkassengebäude. (4)Der Vierbund beim Einkauf: ein türkischer, deutscher, österreichisch=ungarischer und bulgarischer Soldat beim Einkaufen von Pfefferkuchen auf dem Schlossplatz von Bukarest. (5)Österreichisch=ungarische Kavallerie zieht, von einer schaulustigen Menge betrachtet, in Bukarest ein. (6)Gefangene eines Bukarester Regiments werden durch die Calea Victoriei, die Hauptstrasse von Bukarest, geführt. ([99]) [Abb.]: Russische Artillerie wird zur Verstärkung der wankenden rumänischen Front herbeigeholt. ([100 - 101]) [Abb.]: Deutsche Haubitze fährt durch einen Rebenfluss der Putna in Stellung. (102) [2 Abb.]: (1)Verhör eines gefangenen rumänischen Offiziers durch deutsche und österreichisch=ungarische Offiziere. (2)Eine Gruppe gefangener rumänischer Soldaten. (103) [3 Abb.]: (1)Ansicht von Galatz von den Hafenanlagen aus. (2)Lagerräume des österreichischen Lloyd im Hafen von Galatz. (3)Ansicht des Hafens von Braila. (104) [Abb.]: Angriff ungarischer Honved auf russische Infanterie. ( - ) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Donaumonitore beschiessen die rumänische Schiffbrücke bei Rahovo. (105) [Abb.]: Bulgarische Kriegsauszeichnungen. 1. Das Tapferkeitskreuz 3. Klasse. 2. Das Tapferkeitskreuz 4. Klasse. 3. Der Orden Pour le Mérite für Mannschaften. 4. Alexanderorden mit Schwertern 5. Klasse. 5. Der Militärverdienstorden 4. Klasse am Kriegsbande. Die Orden werden mit Ausnahme des Alexanderordens, der an einem roten Bande befestigt ist, an einem lila Band, das an der Seite mit Silber durchwirkt ist, getragen (106) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Kriegsauszeichnungen. Das Militärverdienstkreuz mit Kriegsdekoration 1) 1. Klasse, 2) 2. Klasse, 3) 3. Klasse. Die Farben des Ordens sowie der Schleife sind weiss und rot. (107) Illustrierte Kriegsberichte. (107) Österreichisch=ungarische Donaumonitore beschiessen die Schiffbrücke von Rahowo (107) [Abb.]: Kriegsleben am Schwarzen Meer. Verladen von schweren deutschen Geschützen und Kriegsmaterial in der Poirasbucht. (108 - 109) Verladen von Kriegsmaterial und schweren Geschützen in der Poirasbucht des Schwarzen Meeres. (108 - 109) Münzrecht in den besetzten Gebieten des Ostens. (110) Die Wirtschaftslage der kriegführenden Mächte. (111) [3 Abb.]: Ein Fünfzig=Kopeken= und ein Ein=Rubel=Schein, die mit Genehmigung der Regierung von der Ostbank für Handel und Gewerbe in Posen für das Gebiet des Oberbefehlshabers Ost herausgegeben wurden. (1)Ein Dreikopekenstück, das der Oberbefehlshaber Ost zur Hebung des Kleingeldmangels hat schlagen lassen. Vorder= und Rückseite. (2)Vorderseite. (3)Rückseite. (111) [Abb.]: Ein französischer Lenkballon, im Begriff, aufzusteigen. (112) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 133 (Heft 133) ([113]) Illustrierte Kriegsberichte. (-) Die englischen Zerstörungen im rumänischen Petroleumgebiet. (118) [Abb.]: Deutsche Soldten vor ihrem Quartier in einem türkischen Bauernhause in Prilep (Mazedonien). (118) Charakterköpfe der Weltkriegsbühne. (119) [Abb.]: Deutsche Wasserflugzeugstation an der bulgarisch=griechischen Grenze am Ägäischen Meer. (119) [Abb.]: Übersichtskarte von Athen und Umgebung mit dem Piräus und der Bucht von Phaleron. (120) [Abb.]: Vernichtung rumänischer Petroleumraffinerien in Ploesci durch die skrupellose englische "Zerstörungskommission" im Dezember 1916. ( - ) [Abb.]: Auf der Kommandobrücke eines deutschen Vorpostenbootes (Fischdampfer) im Schneesturm. ([121]) [Abb.]: Oberleutnant z. S. Wolfgang Steinbauer, der Kommandant des U=Bootes, das am 27. Dezember 1916 im Ägäischen Meer das von Bewachungsstreitkräften gesicherte französische Linienschiff "Gaulois", am 1. Januar 1917 im Mittelmeer den von Zerstörern begleiteten englischen Truppentransportdampfer "Ivernia", und am 3. Januar ebenda einen weiteren Transportdampfer versenkt hat. (122) Verteidigung des polnischen Gutes Poronosziewo. (122) [3 Abb.]: (1) Das englische Schlachtschiff "Cornwallis", das am 1. Januar 1917 von einem deutschen Unterseeboot im Mittelmeer versenkt wurde. Die "Cornwallis" wurde im Jahre 1901 gebaut und verdrängte 15250 Tonnen. Sie führte vier 30,5=cm und zwölf 15=cm=Geschütze. Die Besatzung betrug 750 Mann. (2)Das am 12. Dezember 1916 von einem deutschen Unterseeboot 55 Seemeilen ostsüdöstlich von Malta torpedierte französische Linienschiff "Vérité" von der "Patrieklasse". Es ist 1907 vom Stapel gelaufen, verdrängt 14900 Tonnen und läuft 19,3 Knoten in der Stunde. Seine Bewaffnung besteht aus vier 30,5=cm=, zehn 19,4=cm=, dreizehn 6,5=cm und zehn 4,7=cm=Geschützen. Die Besatzung umfasst 735 Mann. (3)Das italienische Linienschiff "Regina Margherhttp://goobi.landesbibliothek.at/goobi/uii/metseditor.xhtml#ita", das vor Valona gesunken ist. Es war 1901 vom Stapel gelaufen, verdrängte 13 400 Tonnen und lief 20,3 Knoten in der Stunde. Seine Bewaffnung bestand aus vier 30,5=cm=, vier 20,3=cm=, zwölf 15=cm= und zwanzig 7,6=cm= Geschützen. Die Besatzung umfasste 820 Mann. (123) [Abb.]: Verteidigung des polnischen Gutes Poronosziewo (Gouvernement Suwalki) durch die 1. Kompanie des 1. Ersatzbataillons des Landwehr=Infanterieregiments Nr. 12 gegen Teile der russischen Infanterieregimenter Tambow Nr. 122 und Koslow Nr. 123 und Kommandos vom 4. Sappeurbataillon am 6. Oktober 1914. (124 - 125) [Abb.]: Kartenskizze 1 zu dem Aufsatz "Die Wahrheit über Combles". (126) Die Wahrheit über Combles. (126) [Abb.]: Kartenskizze 2 zu dem Aufsatz "Die Wahrheit über Combles". (126) [Abb.]: Kartenskizze 3 zu dem Aufsatz "Die Wahrheit über Combles". (127) [2 Abb.]: (1)Kriegslage beim deutschen Friedensangebot. (2)Was die Mittelmächte nach dem Willen des Vierverbandes bei dem Frieden verlieren sollen. (128) [Abb.]: Auffahrende Artillerie. ( - ) [Abb.]: Italienische Gefangene am Lagerfeuer auf dem Balkankriegschauplatz. ([113]) [Abb.]: Bulgarische Kavallerie auf dem Marsche. (114) [Abb.]: Bulgarische Infanterie auf dem Marsche in Mazedonien. (115) [Abb.]: Bau eines bombensicheren Unterstandes durch deutsche Truppen in Mazedonien. (116) [Abb.]: Bulgaren stürmen eine von serbischen Truppen verteidigte Ortschaft in Mazedonien. ([117]) [Abb.]: Katapulte zum Handgranatenschleudern bei der bulgarischen Armee an der mazedonischen Front. (118) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 134 (Heft 134) ([129]) [2 Abb.]: (1)Karte zu den Kämpfen an der Aa.(2)Die deutsche Front am Rigaischen Meerbusen, der äusserste linke Flügel der gesamten Ostfront. ([129]) [Abb.]: Rast eines Korpsbrückentrains auf dem östlichen Kriegschauplatz. (130) [2 Abb.]:(1) Österreichisch=ungarische Reiterabteilung bei einem Umgehungsversuch gegen die Russen bei Dorna Watra. (2)Österreichisch=ungarische Feldwache in den Waldkarpathen. (131) [Abb.]: Sturmangriff des deutschen Infanterieregiments 189 nördlich der Oitozstrasse am 10. Januar 1917 auf stark ausgebaute, zäh verteidigte russische Höhenstellungen. ([132 - 133]) [Abb.]: Übersichtskarte der Moldau. ([135]) [3 Abb.]: Aus den Kämpfen der österreichisch=ungarischen Armee gegen Rumänien. (1)Verschneite österreichisch=ungarische Feldhaubitze. (2)Eroberte rumänische Stellung. (3)Holztransport mittels Pferden einer österreichisch=ungarischen Maschinengewehrabteilung für die Vorpostendeckung. (136) [Abb.]: Von den Kämpfen an der Heeresfront des Erzherzogs Joseph. Abwehr des grossen Russenangriffs beiderseits der Strasse Valeputna-Jakobeny durch die Armee des Generalobersten Kövesz v. Köveszhaza. ([137]) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Grabenstellung an der italienischen Front. (138) Illustrierte Kriegsberichte. (138) Deutschlands Weltstellung und der Friede. (138) [Abb.]: Aufstellung eines schweren italienischen Marinegeschützes an der italienisch=österreichischen Fr ont. (139) [Abb.]: Lawinengefahr im Hochgebirge (140 - 141) Die Neutralität der Schweiz. (142) [Abb.]: Soldaten der schweizerischen Armee mit Probehelmen aus Stahl, wie solche auch bei der eidgenössischen Armee eingeführt werden sollen. (142) [Abb.]: Zu den verstärkten Sicherheitsmassnahmen der Schweiz. Fertiger Kehlgraben mit einem Verbindungsgang, der in einen Stützpunkt einmündet. (143) Valuta. (143) [Abb.]: Zu den verstärkten Sicherheitsmassnahmen der Schweiz. Beobachtungstand mit grossen Fernsichtinstrumenten. (143) [Abb.]: Generaloberst Freiherr v. Falkenhausen, Führer einer Armeegruppe im Westen, erhielt in warmer Anerkennung seiner dem Vaterland geleisteten Dienste den hohen Orden vom Schwarzen Adler. (144) [Abb.]: Torpedobootsangriff. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 191417. Heft 135 (Heft 135) ([145]) [Abb.]: Eines der neuen amerikanischen Grosskampfschiffe. Der Über=Dreadnought "Revada", ein Schiff von 27 500 Registertonnen Wasserverdrängung und mit einer Bestückung von zehn 35=cm=Geschützen. Die durch Ölfeuerung betriebenen Turbinen entwickeln 25 000 Pferdekräfte und bewirken eine Geschwindigkeit von 21 Knoten in der Stunde. ([145]) [Abb.]: Beförderung deutscher Truppen auf Kraftwagen zur Front im Westen. (146) [3 Abb.]: (1)Richten eines 21=cm=Mörsers. (2)21=cm=Mörser wird geladen. (3)21=cm=Mörser in vorzüglicher Deckung. (147) [Abb.]: Rückkehr einer erfolgreichen Patrouille an der Combreshöhe, der die französische Artillerie etwa 1000 Granaten nachsandte (148) [Abb.]: Erstürmung feindlicher Gräben im Priesterwalde am 2. Januar 1917 durch eine Abteilung des deutschen Landwehrinfanterieregiments Nr. 93. ([149]) [4 Abb.]: Deutsche Fliegerbeute im Westen. (1)Französischer Farman=Doppeldecker mit 160 Pferdekräften (Renaultmotor, 6=Zylinder=Standmotor). Unter dem Beobachtersitz befindet sich ein Scheinwerfer. Rechts neben dem Flugzeug die beschädigte Motorhaube. Es wurde an der Somme erbeutet, wo sich die Insassen, ein französischer Leutnant als Führer und ein englischer Hauptmann als Beobachter, im Nebel verirrt hatten. (2)In der Chhampagne abgeschossenes französisches Flugzeug. (3)Französisches Nieuport=Kampfflugzeug (Einsitzer), das infolge einer Notlandung in die Hände der Deutschen fiel.(4)Französischer Breguet=Doppeldecker mit 220 Pferdekräften (Renaultmotor), der imstande ist, 800 Kilogramm Bomben zu tragen. Die Abwurfgeschosse sind unter den Tragflächen sichtbar. (150) [Abb.]: Bestattung zweier französischer Flieger auf einem Friedhof im Westen. An der Beerdigung nahmen eine Abordnung Infanteristen und eine Abordnung Luftschiffer teil. (151) Illustrierte Kriegsberichte. (151) Kriegsgefangen. (151) [Abb.]: Das nach ruhmreichen Kampf in der Nordsee am 23. Januar 1917 in Qmuiden eingelaufene deutsche Torpedoboot "V 69". Nachdem es mit eigenen Mitteln seine Seefähigkeit wiederhergestellt hatte, lief es in der Nacht zum 11. Februar wieder aus und erreichte Tags darauf wohlbehalten einen deutschen Stützpunkt. (152) [Abb.]: Beschiessung des befestigten Platzes Southwold an der englischen Ostküste durch deutsche leichte Seestreitkräfte in der Nacht vom 25. auf den 26. Januar 1917. ([153]) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Arilleristen im Taurusgebirge beim Überschreiten der cilicischen Pässe. (154) Die Verwaltung von "Ober=Ost". (154) [ 2Abb.]: (1)Deutsche Kraftfahrerabteilung im Taurus. (2)Botzanti, die vorläufige Endstation der Bagdadbahn am Taurus, wo deutsche und türkische Truppen ein grosses Lager aufgeschlagen und Vorräte an Lebensmitteln und anderem Material aufgespeichert haben. (155) [Abb.]: General Halil=Pascha, Kommandant der 6. türkischen Armee, der Eroberer von Kut=el=Amara, und Oberstleutnant Wilhelmi bei einer Besprechung in Bagdad. (156) [Abb.]: Die Russen räumen, von den Türken vertrieben, die persische Stadt Hamadan am 4. Januar 1917. ([157]) Generalmajor Anton Höfer. (158) [Abb.]: Generalmajor Höfer, Leiter des österreichischen Amtes für Volksernährung. (158) Aufgaben der Luftschiffe beim Eisenbahnrückzug. (158) [8 Abb.]: Friedliche Bilder aus dem "Gebiet des Oberbefehlshabers Ost". (1)Russische Bauernhäuser nach deutscher Bearbeitung. (2)Inneres eines Blockhauses im Osten, das mit Birkenstämmen und Birkenrinde wohnlich gemacht ist. (3)Fischen von Holz aus einem russischen Fluss. (4)Erbeutete grosse Holzlager in einem russischen Fluss. (5)Fortschaffen erbeuteten russischen Holzes aus einem Fluss. (6)Von deutschen Soldaten errichtetes Elektrizitätswerk in einem russischen Dorfe. (7)Lebensmittelausgabe in einem russischen Walde. (8)Musterung russischer Pferde in einem Dorfe. ([159]) [Abb.]: Kartenskizze zu dem Artikel "Aufgaben der Luftschiffe beim Eisenbahnrückzug". (160) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 136 (Heft 136) ([161]) [Abb.]: Deutsche Erkundungsabteilung sucht sich eine Furt durch einen halb zugefrorenen Bach im russischen Walde. ([161]) [Abb.]: Kartenskizze zu den Kämpfen im Raume Mitau=Riga. (162) [Abb.]: Vorgetriebener deutscher Schützengraben mit Beobachtungsposten an der kurländischen Front. ([163]) [Abb.]: Angriff deutscher Stosstruppen an der Dünafront. (164 - 165) [Abb.]: Vorgehen einer deutschen Infanterieabteilung im Sturm gegen Monte Miglele (1299 Meter) in den rumänischen Karpathen (Anfang November 1916). (166) [Abb.]: Deutsche Munitionsverladestelle in der Walachei. (167) Illustrierte Kriegsberichte. (167) Heldentat des Majors Viola (167) [Abb.]: An die Front ziehende Bosniaken in Rimnicul=Sarat. (167) [ 3 Abb.]: Die Sicherung der erbeuteten Petroleum= und Benzinvorräte in Bukarest. (1)Abtransport von Petroleum aus den rumänischen Raffinerien am Bahnhof von Bukarest (2)Wegführen wohlgefüllter Benzinwagen in Bukarest. (3) Die unversehrten Petroleumlager am Bukarester Bahnhof unter deutscher Aufsicht. (168) Die Verwaltung von "Ober=Ost". (169) [2 Abb.]: (1)Bulgarischer Verwundetentransport in einer Strasse von Constanza. (2)Deutscher Offizier auf der Strandpromenade von Constanza. (169) [Abb.]: Sturmangriff österreichisch=ungarischer Truppen an der italienischen Front. (170) [Abb.]: Mittagessen österreichisch=ungarischer Soldaten in luftiger Höhe an der italienischen Front. (171) Vom deutschen Kleinkrieg zur See. (172 - 173) [Abb.]: Gekaperte Dampfer in flandrischen Häfen. Die Prisen im Hafen von Zeebrügge. (172 - 173) Minensperren. (172 - 173) [Abb.]: Skizze zu dem Artikel "Minensperren". (172 - 173) [Abb.]: Skizze zu dem Artikel "Minensperren". (172 - 173) [Abb.]: Deutscher Tauchboot=Minenleger beim Auslegen der Minen. Die in der Abbildung angegebenen Zahlen haben folgende Bedeutung : 1. Kettenlast. 2. Anker 3. Flutventile. 4. Minenrohre. 5. Pressluftflaschen. 6. Druckschott. 7. Türe. 8. Lotmaschine. 9. Boje mit Fernsprecher und Lampe. 10. Ventilator. 11. Turm mit Sehrohr und Fernrohrmast. 12. Hintere Luke. 13. Zentrale. 14. Wohnraum. 15. Elektrischer Kraftsammler. 16. Maschine. 17. Schalldämpfer. 18. Ölkasten. 19. Wasserballast. 20. Sicherheitsgewicht. 21. Ballastkiel. 22. Hinterer Trimmraum. Das Legen der Minen vollzieht sich in folgender Weise: Nach Lösung des Süerrhebels vom Turm aus gleitet die Mine samt Stuhl und Anker zum Rohr hinaus und sinkt. Nach Berührung des Bodens beginnt die Sperrung der Mine im Stuhl sich zu lösen. Die nach gewisser zeit freigewordene Mine steigt, das Untertau, wickelt sich ab. Die Mine stellt sich selbstätig auf bestimmte Tiefe unter dem Wasserspiegel ein. (174) Fliegerhauptmann Buddecke. (175) Die Milch=, Butter= und Käseversorgung während und nach dem großen Kriege. (175) [Abb.]: Italienischer Minenleger während der Fahrt. (175) [Abb.]: Fliegerhauptmann Buddecke, der auf dem türkischen Kriegschauplatz bis zum 1. Oktober 1916 zehn feindliche Flugzeuge abgeschossen hat und dafür mit dem Orden Pour le Mérite ausgezeichnet wurde. (176) [Abb.]: Minensprengung an der kurländischen Küste. Die bei Nordweststürmen antreibenden russischen Minen werden durch besondere Sprengkommandos entweder gesprengt oder entschärft, d. h. durch vorsichtiges Herausnehmen der Zündvorrichtung unschädlich gemacht. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 137 (Heft 137) ([177]) [Abb.]: Auf der Kommandobrücke eines deutschen Unterseebootes. Das U=Boot beim Auslaufen aus einem deutschen Hafen. ([177]) [Abb.]: Karte zur deutschen Sperrgebietserklärung. (178) [Abb.]: Abschiessen treibender Minen von Bord eines Vorpostenschiffes aus. ([179]) [Abb.]: Vernichtung eines französischen Segelschiffes durch ein deutsches U=Boot. Das Schiff wird, während die Mannschaft zu Boote gelassen wird, in Brand gesetzt. ([180 - 181]) [Abb.]: Blick auf das Deck des amerikanischen Grosskampfschiffes "New York" (182) [3 Abb.]: Aus einem deutschen Küstenfort. (1)Ein grosser Geschosslagerraum unter der Erde, in dem die Geschosse mittels Flaschenzuges auf kleine Karren geladen werden. (2)Ein schweres Geschoss wird zu einem Küstengeschütz befördert. (3)Das Klarmachen eines grossen Küstengeschützes. (183) [2 Abb.]: Die Verwendung deutscher Handgranaten im Schützengrabenkrieg. (184) [Abb.]: Aus den Kämpfen an der Aa bei Mitau. ( - ) [Abb.]: Alarm in einem Ort der Champagne. ([185]) [Abb.]: Ein Grössenvergleich: Sieger und Besiegter. Das kleine deutsche Fokkerflugzeug (links) und ein von ihm bezwungener englischer Kampfdoppeldecker. (186) Illustrierte Kriegsberichte. (186) Abschiessen von treibenden Minen. (186) [Abb.]: Französischer Doppeldecker mit zwei Motoren und einem Maschinengewehr zum Aufsstieg bereit. (186) [Abb.]: Zur Beschiessung feindlicher Anlagen durch deutsche Flugzeuge (187) Die Kämpfe zwischen Mitau und Riga im Januar 1917. (187) [Abb.]: Deutsche Funkerabteilung beim Überschreiten einer Passstrasse in Siebenbürgen. (188) [Abb.]: Deutsche Alpentruppen im Kampf gegen Rumänen in den siebenbürgischen Karpathen. ([189]) Der Kampf gegen die Rumänen. 4. Um die Serethlinie. I. Der Vormarsch um Sereth. (190) [Abb.]: General Hilmi=Pascha, der Führer der Türken, und General der Infanterie Kosch, der Führer der siegreichen Donauarmee und Eroberer von Braila, während der Kämpfe am Serethufer. (190) [3 Abb.]: Der Donauübergang bei Braila. (1)Blick auf das Donauufer. Die Truppen setzen auf Fähren über den Fluss. (2) Die Bagagewagen werden mittels der Fähre bei Braila über die Donau gebracht. (3)Das Beladen der Fähre zum Übergang über die Donau bei Braila. (191) Die Milch=, Butter= und Käseversorgung während und nach dem grossen Kriege. (192) [Abb.]: Abzeichen, das an der Heeresfront des Erzherzogs Karl (jetzigen Kaisers Karl) getragen wurde; hergestellt nach dem Entwurfe des Bildhauers Heinrich Kautsch, Wien. (192) [Abb.]: Auf der Rückzugstrasse der geschlagenen Rumänen. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 138 (Heft 138) ([193]) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Mineure begeben sich zur Vornahme einer Sprengung in die dem Feinde am nächsten liegende Stellung. ([193]) [Abb.]: Ablösung von Schanzarbeitern aus der Feuerlinie im Osten. (194) [3 Abb.]: Bilder zu den Kämpfen bei Mitau. (1)Blick über den Markt von Mitau, von der Trinitatiskirche aus. (2)Blick in das verschneite Aatal bei Mitau. (3)Zurückkehrende Jägerpatrouille am kurländischen Ostseestrande. (195) [2 Abb.]: (1)Von österreichisch=ungarischen Truppen in Rumänien erbeutetes Bretterlager. (2)Einer der österreichisch=ungarischen Donaumonitore, die die Unternehmungen gegen Rumänien erfolgreich unterstützten. (196) [Abb.]: Deutsche Artillerie auf dem Vormarsch an der unteren Donau. Im Vordergrunde rumänische Gefangene. ([197]) [Abb.]: Vogelschaukarte zu den Kämpfen um Galatz. (198) Illustrierte Kriegsberichte. (198) Der Kampf gegen die Rumänen. 5. Um die Serethlinie. II. Die Wegnahme der Brückenköpfe und die russische Gegenoffensive. (198) [Abb.]: Vom Flüchtlingselend in Bessarabien. Übergetretene rumänische und russische Flüchtlinge werden hinter den deutsch=österreichisch=ungarischen Linien in Sicherheit gebracht. Der Abschub der rumänischen Zivilbevölkerung nach der Moldau und nach Bessarabien hatte dort eine grossse Hungersnot verursacht, weshalb die russsischen und rumänischen Familien in Scharen wieder auswanderten. Sie wendeten sich jedoch nicht, wie anzunehmen wäre, nach Russland, sondern suchten bei ihren Feinden Schutz. Das bessarabische Kampfgebiet hinter den Linien der Verbündeten wurde von Flüchtlingskarawanen geradezu überschwemmt, und die zuständigen Stellen, die den armen Auswanderern Unterkunft und Nahrung verschaffen mussten, hatten ein schwierige Aufgabe zu lösen. (199) [Abb.]: Serbische Gefangene kaufen Brot in einem serbischen Dorfe. (200) Der Krieg in Ostafrika im Dezember 1916 und im Januar 1917. (200) [Abb.]: Durch einen Schrapnellschuss am Arm und an der Hand verwundeter Knabe in einem serbischen Grenzorte. (200) [2 Abb.]: (1)Unterstände im Berglande an der griechischen Grenze, wo das zu ihrem Bau nötige Holz oft von weit her geholt werden musste. (2)Deutsche und bulgarische Truppen beim Wiederaufbau einer von den Serben gesprengten Eisenbahnbrücke. (201) [Abb.]: Das am 3. Dezember 1916 bei Marlinje im Karstgebiet abgeschossene Caproni=Flugzeug. (202) Die Milch=, Butter= und Käseversorgung während und nach dem grossen Kriege. (202) [Abb.]: Ausladen von Lebensmitteln für die österreichisch=ungarische Armee in Albanien in einem Hafenort der südlichen Adria. (203) [Abb.]: Aufsteigen eines türkischen Kampf=Wasserflugzeuges. (204) Charakterköpfe der Weltkriegsbühne. 3. Grosswesir Talaat Pascha. (204) [Abb.]: Zur erfolgreichen Tätigkeit der türkischen Flieger im Ägäischen Meer, die eine Anzahl Dampfer auf hoher See. Zwei türkische Offiziere in ihrem Kampf=Wasserflugzeug, fertig zum Aufstieg. (204) [Abb.]: Deutsche Minenleger bei der Arbeit. ([205]) [Abb.]: Einzug türkischer Truppen in Jerusalem. (206) [Abb.]: Gefangene Engländer werden nach einem erfolgreichen Gefecht auf der Sinai=Halbinsel in Jerusalem eingebracht. (207) [2 Abb.]: (1)Der neue türkische Grosswesir Talaat Pascha (links), der türkische Kriegsminister Enver Pascha (rechts) und der Militärbevollmächtigte der deutschen Botschaft in Konstantinopel, bayrischer Generalmajor v. Lossow. (2)Ankunft englischer Offiziere in Jerusalem, die in einem Gefecht an der Suezkanal=Front gefangen wurden. (208) Deutsche Minenleger bei der Arbeit. ([205]) [Abb.]: Die Erstürmung der Höhe 185 bei Ripont in der Champagne am 15. Februar 1917. Nach der Zertrümmerung der feindlichen Stellung durch das deutsche Trommelfeuer wurde die französische Besatzung von den deutschen Sturmwellen überrannt und mit Handgranaten, Kolben und Bajonett niedergerungen. Abgeschnitten, durch das deutsche Feuer fast aufgerieben, verschüttet in Gräben und Unterständen, mussten sich die Franzosen gruppenweise ergeben. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 139 (Heft 139) ([209]) [Abb.]: Karte zu den Kämpfen südlich von Ripont. ([209]) [Abb.]: Deutscher Alarmposten im vordersten Graben auf Bauquois. ([209]) [Abb.]: Englische Motorfahrerabteilung an der Somme. An jedem Motorrad befindet sich ein Anhängewagen mit eine Maschinengewehr. (210) [Abb.]: Englische Soldaten begeben sich an die Front, um neue Drahtverhaue anzulegen, zu deren Befestigung sie an Stelle der Holzpflöcke Eisenstäbe benützen, die an einem Ende schraubenförmig gebogen sind und sich deshalb leicht in den Boden bohren lassen. (211) [Abb.]: Englische Viermastbark wird im Sperrgebiet von einem deutschen U=Boot versenkt. ([212 - 213]) [Abb.]: Unterseeboot=Kommandant Kapitänleutnant Willy Petz, der innerhalb 24 Stunden 52 000 Tonnen feindlicher Handelschiffe versenkte. Alle diese Schiffe waren mit Munition und Lebensmitteln schwer befrachtet, so dass nicht nur der versenkte Schiffsraum, sondern auch die versenkte Ladung einen schweren Verlust für die Feinde bedeutete. (214) [Abb.]: Die Grösse der bedeutendsten Handelsflotten vor dem Kriege. (214) [Abb.]: Leutnant z. S. v. R. Badewitz. Ein deutsches Prisenkommando in Stärke von 16 Mann von der Besatzung des deutschen Hilfskreuzers "Möwe II" brachte unter Führung des Leutnants Badewitz den im Atlantischen Ozean gekaperten englischen Dampfer "Darrowdale" (4600 Tonnen) mit 469 Gefangenen in Swinemünde ein. (215) Illustrierte Kriegsberichte. (215) Mit der neuen "Möwe" auf hoher See. (215) [Abb.]: Die Hafenanlagen von Dünkirchen, von einem deutschen Flugzeuge aus aufgenommen. Man sieht im Hafen eine Anzahl feindlicher Kriegschiffe liegen. (215) [Abb.]: Die Überreste des in der Nacht vom 23. zum 24. Februar 1917 durch Abwehrfeuer brennend zum Absturz gebrachten französischen Luftschiffes im Walde bei Wölferdingen. (216) [Abb.]: Aus den Kämpfen einer Reservedivision an der Somme. Aufrollen eines feindlichen Grabenstückes. ([217]) Die Bewertung der Erfolge des U=Bootkrieges. (218) [Abb.]: Senegalschütze, in der Champagne bei Berry au Bac gefangen. (218) [Abb.]: Senegalschütze vor dem Abtransport nach Deutschland (219) Ein tapferes Regiment. (219) [Abb.]:Das tapfere Olmützer k. u. k. Landwehr=Rego,emt Mr- 13 beo Werbem am Styr, von dem der russische Generalstabsbericht vom 22. Juli 1916 fälschlich behauptet hatte, dass es in diesen Kämpfen gefangen genommen worden sei. ([220 - 221]) [Abb.]: Ein englisches Kamelreiterkorps am Suezkanal. Die Kamele werden wie Pferde verwendet, der Reiter benutzt Sattel und Steigbügel; nur die Offiziere erhalten einen bequemeren Sitz. (222) Der Suezkanal. (222) [Abb.]: Ein deutscher Doppeldecker vom ägyptischen Kriegschauplatz wird von deutschen Ansiedlern besichtigt. (222) [Abb.]: Reichsgraf Fritz v. Hochberg mit Mitgliedern seiner Sanitätsexpedition in Jericho am Toten Meer. (223) [Abb.]: Kartenskizze vom Suezkanal. (224) [Abb.]: Der Chef des Stabes der Suezexpedition, Oberst Freiherr Kress v. Kressenstein (X), mit seinem Stabe im Hauptquartier in Jerusalem. (224) [Abb.]: Zu den Kämpfen im südöstlichen Kaukasus. Die Vorhut russisch=kaukasischer Reiterei gerät in einen türkisch=persischen hinterhalt. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 140 (Heft 140) ([225]) [Abb.]: Feldmarschalleutnant Szurmay, der volkstümlichste ungarische Heerführer, ist zum ungarischen Honvedminister ernannt worden. ([225]) [2 Abb.]: (1)Angriff österreichisch=ungarischer Truppen im Osten. (2)Österreichisch=ungarische Flammenwerfer=Schleichpatrouille vernichtet feindliche Drahthindernisse im Osten. (226) [Abb.]: Soldaten einer deutschen Schneeschuhtruppe bringen ein Maschinengewehr in die Feuerlinie. (227) [Abb.]: Durch Schneeschmelze eingetretene Überschwemmung in einer deutschen Waldstellung vor Galatz in Rumänien. (228) Illustrierte Kriegsberichte. (228) Winterflug im Osten. (228) [Abb.]: Zu den Kämpfen an der litauischen Front. Russische Angriffe werden abgewiesen. ([229]) [3 Abb.]: Österreichisch=ungarische Wacht in Ostgalizien. (1)Feldwache in Ostgalizien. (2)Vorgehende Batterie in den Karpathen. (3)Sumpfstellungen in Ostgalizien. Im Hintergrund sieht man deutlich die Drahtverhaue. (230) [3 Abb.]: Winterbilder aus Rumänien. (1)Blick in das Putnatal mit einer von deutschen Truppen über den Fluss geschlagenen Holzbrücke. (2)Vorgeschobener deutscher Posten in den Waldkarpathen. (3)Deutsches Lager in einem Walde der Putnaniederung. (231) [Abb.]: Erstürmung eines rumänischen Dorfes vor Mizil. (232) Offensive. (233) [2 Abb.]:(1) Eines der Lager reifer rumänischer Maiskolben in Braila, von denen eine grosse Menge in die Hände der Eroberer fiel. (2)Von den Russen auf ihrer Flucht zerstörte Maschinenhallen in Fauri. (233) [Abb.]: Deutsche Soldaten an einem Sonntagmorgen am Wardar im serbischen Mazedonien. (234) Der Kampf um Bagdad. (235) [Abb.]: Zum verschärften U=Bootkrieg. Englische, von Zerstörern begleitete und nach Italien bestimmte Kohlenflotte wird im Mittelmeer von deutschen Unterseebooten mit Erfolg angegriffen. (235) [Abb.]: Kartenskizze zu den Kämpfen um Kut=el=Amara. (236) [Abb.]: Idyll am Kanal von Basra am westlichen Ufer des Schat=el=Arab, von wo die Engländer auf einer neu angelegten Schmalspurbahn ihren Munitionsnachschub an die Irakfront bewirkten. (236) [Abb.]: Ein unter Aufopferung indischer Hindutruppen von den Engländern unternommener Ansturm bei Kut=el=Amara. ([237]) Die Ausgaben für den Krieg. (238) [Abb.]: Abb I. Die Kriegsausgaben der kriegführenden Staaten vom August 1914 bis zum 6. Februar 1917 in Milliarden Mark. Die schwarzen Teile der Blöcke bezeichnen die durch feste Anleihen aufgenommenen Verträge. (238) [Abb.]: Abb. III. Prozentualer Anteil der kriegführenden Staaten an den Gesamtausgaben für den Krieg im Betrage von 293 Milliarden Mark. (238) [Abb.]: Abb. II. Die Kriegsausgaben der kriegführenden Staaten vom August 1914 bis zum 6. Februar 1917 auf den Kopf der Bevölkerung berechnet. (239) [Abb.]: Abb IV. Der Wert der Weltproduktion in einem Jahre an: 1. Weizen, 2. Reis, 3. Hafer, 4. Mais, 5. Roggen, 6. Stein- und Braunkohlen, 7. Baumwolle, 8. Kartoffeln, 9. Gerste, 10. Erzen, 11. Edelmetallen, der zusammen 90 615 Millionen Mark beträgt, sowie 12. der Edelmetallgewinnung seit 1493 (116 108 Millionen Mark) im Verhältnis zu den Gesamtausgaben für den Weltkrieg. (239) Motorboote im Kriegsdienst. (239) [Abb.]: Motorboote im Kriegsdienst. Ein Motorboot mit einem Torpedoboot auf der Streife. (240) Feldmarschalleutnant Alexander Szurmay. (240) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 141 (Heft 141) ([241]) [Abb.]: Deutscher Beobachtungsposten auf einem Kirchturm im Westen. ([241]) [Abb.]: Das Schlachtfeld von Soyécourt an der Somme. Französische Schützengräben und Granattrichter in allen Grössen; links schlagen deutsche Granaten ein. (242) [3 Abb.]: Bilder aus dem von den Deutschen freiwillig geräumten Gebiete zwischen Bapaume und Peronne. (1) Ansicht der Dorfstrasse von Le Transloy. (2)Ein Teil der Strasse Bapaume-Le Transloy-Peronne. (3)Ein französisches Dorf im Sommegebiet, das dauernd unter englischem Artilleriefeuer lag. (243) [Abb.]: Das Kampfgebiet an der Somme und Ancre aus der Vogelschau. (244 - 245) [Abb.]: Deutscher Motorradfahrer auf einer Erkundungsfahrt im Westen. (246) [Abb.]: Englisches Geschütz wird durch den vom Regen aufgeweichten und von unzähligen Granaten durchwühlten Boden an der Westfront in Stellung gebracht. ([247]) [3 Abb.]: (1)Korvettenkapitän Konrad Albrecht, Führer eines Teils der deutschen Torpedobootstreitkräfte, die in der Nacht vom 25. zum 26. Februar bis über die Linie Dover-Calais und in die Themsemündung vordrangen. (2)Kapitänleutnant Hans Walter, der für die Versenkung des französischen Linienschiffes "Suffren" den Orden Pour le Mérite erhielt. (3)Oberleutnant z. S. Otto Steinbrinck, einer der erfolgreichsten deutschen u=Bootkommandanten, der das Ritterkreuz des Hohenzollerischen Hausordens mit Schwertern und den Orden Pour le Mérite erhielt. (248) Illustrierte Kriegsberichte. (248) Eine U=Bootfalle. (248) [Abb.]: Deutsches Torpedoboot im Kampf mit englischen Zerstörern bei bewegter See. ( - ) [Abb.]: Deutsches Tauchboot im Kampf mit einem als U=Bootfalle eingerichteten englischen Tankdampfer vor dem Bristolkanal. ([249]) [Abb.]: Doppelmotoriger französischer Caudron, im Luftkampf abgeschossen. (250) Die Luftwaffe. (250) Das "Schlosskasino" bei Francs=Fossés. (251) [Abb.]: Ballonaufstiegplatz bei Verdun. (251) [Abb.]: Lager "Schlosskasino" der Fernsprechabteilung einer Reservedivision bei Francs=Toffés in den Argonnen. ([252 - 253]) [2 Abb.]:(1) Dromedar=Proviantkolonne in Deutsch=Ostafrika. (2)Militär=Kraftwagenkolonne in Deutsch=Ostafrika. (254) Die Kämpfe am Kilimandscharo im März 1916. (254) [Abb.]: Erkundungsabteilung der 13. Kompanie der deutsch=ostafrikanischen Schutztruppe bei einer Aufklärungsfahrt in der Gegend von Mahenge. (255) [3 Abb.]:(1) Schausch (eingeborener Unteroffizier) von der Schutztruppe in Deutsch=Ostafrika (vom Stamm der Manyema), der sich durch hervorragende Tapferkeit auszeichnete. (2)Sol (eingeborener Feldwebel) von der Schutztruppe in Deutsch=Ostafrika (vom Stamm der Sudanesen) mit dem Militärehrenzeichen für Tapferkeit am schwarzweissen Bande. (3)Die Stationsquelle in Kilimatinde in Deutsch=Ostafrika. (256) [Abb.]: Die nach stärkerem Artillerie= und Minenwerferfeuer bei Kostanjevica vorbrechenden Italiener werden von den k. u. k. Truppen mit Handgranaten und Bajonetten zurückgeworfen. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 142 (Heft 142) ([257]) [Abb.]: Erkletterung einer Felswand im Hochgebirge an der Südwestfront. ([257]) [Abb.]: Unterstände österreichisch=ungarischer Truppen auf dem Krn. (258) [2 Abb.]: (1)In 1600 Meter Höhe liegende Fassungstelle in Tirol.(2)Österreichisch=ungarische Kolonne mit Vorräten im Aufstieg zu einer 2500 Meter hoch liegenden Lebensmittelfassungstelle an der italienischen Front. (259) [Abb.]: Vom österreichisch=ungarischen Truppen erobertes italienisches Riesenschiffsgeschütz im verschneiten Wald. (260) [Abb.] Österreichisch=ungarisches Wachtkommando auf dem Tonale. ([261]) [2 Abb.]: (1) Vizeadmiral v. Kailer, der neue österreichisch=ungarische Marineminister. (2)Gepanzertes österreichisch=ungarisches Küstenfahrzeug. (262) [Abb.]: Linienschiffsleutnant Franz Mikulezky, der Chef des österreichisch=ungarischen Seeflugwesens. (263) Illustrierte Kriegsberichte. (263) Kriegsentschädigungen. (263) (Abb.]: Rastende Lebensmittel= und Munitionskolonne auf dem Balkankriegschauplatz. Im Hintergrunde eine Haubitzenbatterie in Feuerstellung. (263) [3 Abb.]: (1)Russische Überläufer. (2)Deutsche Offizierpatrouille auf Schneeschuhen mit Vorspann bei der Postenrevision. (3)Deutsche Husarenabteilung setzt bei Sdruga in Mazedonien über die Dvina. (264) [Abb.]: Ein Annäherungsversuch russischer Infanterie auf dem vereisten Sankt=Georgs=Arm der Donau wird von den Bulgarischen Posten zurückgewiesen. ([269]) [Abb.]: Die vielumstrittene Höhe Mesticanesti in den Waldkarpathen. (266) Giftgase als Kampfmittel. I. (266) [Abb.]: Deutsche Artillerie auf dem Vormarsch in dem zerklüfteten Vereczker Waldgebirge. (267) [3 Abb.]: (1)Grossfürst Michael Alexandrowitsch, der Bruder des Zaren, zu dessen Gunsten der Zar abdankte, war anfänglich für die Regentschaft in Aussicht genommen. (2)Der entthronte Kaiser und Selbstherrscher aller Reussen Zar Nikolaus II. (3)Grossfürst Nikolai Nikolajewitsch. Vom Zaren vor der Abdankung zum Oberbefehlshaber der russischen Armee ernannt. (268) [3 Abb.]: (1)Michael Rodzianko, Präsident der Duma und Vorsitzender des revolutionären Vollziehungsausschusses. (2)George W. Buchanan, britischer Botschafter in Petersburg. (3)Miljukow, der neue russische Minister des Auswärtigen. (268) [Abb.]: Eroberung des Grenzkammes des 1340 Meter hohen Magyaros in den ostsiebenbürgischen Karpathen durch galizische Infanterie= und ungarische Landwehrregimenter sowie Teile eines deutschen Regiments. ([270]) [Abb.]: Begrüssung der in Gent angekommenen Hilfsdienstpflichtigen durch eine Ansprache des Rittmeisters Schnitzler. (270) Charakterköpfe der Welkriegsbühne. (270) [Abb.]: Anmeldung der Hilfsdienstpflichtigen in Gent bei Rittmeister Schnitzler und Leutnant Davidts in der Schreibstube Abteilung II b. (271) Der vaterländische Hilfsdienst. (271) [Abb.]: Die nach Gent gekommenen Hilfsdienstpflichtigen werden den einzelnen Arbeitstellen zugeteilt. (271) [Abb.]: Der zur Einführung bestimmte neue schweizerische Stahlhelm. (272) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 143 (Heft 143) ([273]) [Abb.]: Angriff eines deutschen Stosstrupps mit Handgranaten und Flammenwerfer auf einen englischen Trichtergraben bei Sailly=Saillisel nördlich vom St. Pierre=Vaastwalde. ([273]) [3 Abb.]: Bilder aus dem von den Deutschen freiwillig geräumten Gebiet im Westen. (1)Blick auf die Kathedrale von Noyon vom Rathausturm aus. (2)Malerische Straße in Noyon, im Hintergrunde die Kathedrale. (3)Die von den Franzosen zerschossene katholische Kirche in Roye. (274) [Abb.]: Wie es auf dem von den Deutschen im Westen geräumten Geländestreifen aussah. (275) [Abb.]: Karte des von den Deutschen geräumten Gebietes im Westen. (276) [Abb.]: Wegnahme eines französischen Bagagetransportes. ([277]) [2 Abb.]: (1)Im Frühjahrschlamm an der Ancrefront. (2)Eroberte französische Gräben auf der Höhe 304 bei Verdun. (278) Illustrierte Kriegsberichte. (279) Aus meinem Tiroler Kriegstagebuch. (279) [Abb.]: Ribot, französischer Minister des Äussern und Vorsitzender des Ministeriums (279) [4 Abb.]: (1)Vizefeldwebel Friedrich Manschott, einer der erfolgreichsten deutschen Kampfflieger, ist im Luftkampf gefallen. Er hat in drei Monaten acht Flugzeuge und drei Fesselballone vernichtet. Noch an seinem Todestag schoss er einen feindlichen Fesselballon ab. (2)Kapitänleutnant Morath, Kommandant des deutschen Unterseebootes, durch dessen Torpedoschiffe das 18.400 Tonnen verdrängende französische Linienschiff "Danton" am 19. März 1917 im westlichen Mittelmeer versenkt wurde. (3)Prinz Friedrich Karl von Preussen, der Zweite Sohn des Prinzen Friedrich Leopold, eines Vetters des Deutschen Kaisers, wurde im Luftkampf zwischen Arras und Peronne abgeschossen und geriet, schwer verwundet, in englische Gefangenschaft, wo er an den Folgen einer Operation starb. (4) Die neueren Typen der amerikanischen Linienschiffe und Panzerkreuzer. 1. Oklahoma und Nevada. 2. L. Michigan und South Carolina. 3. L. Delaware und North Dakota. 4. L. Texas und New York. 5. L. Arizona und Pennsylvania. 6. L. Florida und Utah. 7. L. Missouri, Maine und Ohio. 8. L. Vermont, Minnesota, New Hampshire, Louisiana, Kansas und Connecticut. 9. L. Vigrinia, Georgia, Nebraska, New Jersey und Rhode Island. 10. L. Alabama, Illinois und Wisconsin. 11. L. Kentucky und Hearfarge. 12. L. Arkansas und Wyoming. 13. P.=K. Montana, North Carolina, Washington und Tennessee. 14. P.=K. Constitution, Constellation, Alliance und Congress. 15. P.=K. South Dakota, San Diego, West=Virginia, Colorado, Maryland und Pittsburgh. 16. P.=K. St. Louis, Milwaukee und Charlestown. (280) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Verwundetensammelstelle in einem eroberten italienischen Ort. ( - ) [Abb.]: Vernichtung des durch Torpedoboote und Patrouillenschiffe gesicherten französischen Linienschiffes "Danton" durch zwei Torpedoschüsse eines deutschen Tauchbootes am 19. März 1917 im westlichen Mittelmeer. ([281]) Giftgase als Kampfmittel. II. (282) S. M. Schiff "Szamos" und sein tapferer Kommandant. (283) [2 Abb.]: (1)Eduard Kankovsky, Kommandant des österreichisch=ungarischen Donaumonitors S. M. Schiff "Szamos", der für seine kühnen Leistungen in den Kämpfen an der unteren Donau das Eiserne Kreuz und den Eisernen Kronenorden erhielt. (2)S. M. Schiff "Szamos", dessen Beschädigungen im Dock ausgebessert werden. (283) Erstürmung der Höhen von Tameczysko bei Grybow durch die Bayern. (283) Die Sicherung marschierender und ruhender Truppen im Kriege. (284) [Abb.]: Die Ruinen der Zuckerfabrik in Przeworsk bei Jaroslau, die die Russen am Tage ihres Rückzugs in Brand setzten. (284) [Abb.]: Erstürmung des Taeczyskoberges bei Grybow durch das 3. bayrische Infanterieregiment. ([285]) [2 Abb.]: Die Sicherung marschierender und ruhender Truppen. (1)Die Marschsicherung eines den Vortrupp bildenden Bataillons. Der Aufstand der aufklärenden Kavalleriespitze ist beliebig, ebenso der der Kavallerievorhut von der Infanteriespitze. Die Entfernung der Infanteriespitze von der Spitzenkompanie beträgt 400 bis 500 Meter, von der Spitzenkompanie bis zum Vortrupp ebensoviel. Dazwischen gehen Verbindungsleute oder =rotten in Ruf= und Sichtweite zu beiden Seiten des Weges. (2)Biwak eines Bataillons. Bei sehr schlechtem Wetter wird das Lederzeug mit in die Zelte genommen. Beim Alarm eilt jede Kompanie auf ihren Alarmplatz, schnallt um und tritt zugweise an die Gewehre. (286) [2 Abb.]: Die Sicherung marschierender und ruhender Truppen. (1) Ortsunterkunft eines Detachements. In dem Dorfteil, der dem Feinde zugekehrt ist, liegt das 1. Bataillon und die Kavallerie, in der Mitte das 2. Bataillon und ein Teil der Artillerie, in der vom Feinde abgekehrten Seite das 3. Bataillon und der Rest der Artillerie sowie die Bagagae. Zeichenerklärung:A.W.1 Aussenwache 1, Quartier des Ortskommandanten, Innenwache, Regimentstab und Artillerieabteilungstab, Ortskrankenstube, Telegraph. (2)Vorpostenaufstellung im Gelände. Die Posten sind in Wirklichkeit nicht sichtbar, sondern befinden sich in voller Deckung. Zeichenerklärung: Aussenwach, U.P. Unteroffizierposten, F.W. Feldwache, St.P. stehende Patrouille, V.P. vorgeschobener Posten, Beobachtungsposten, Richtung nach dem Feinde. (287) Angriff eines deutschen Stosstrupps mit Handgranaten und Flammenwerfer auf einen englischen Trichtergraben bei Sailly=Saillisel. (288) [Abb.]: Gefreiter eines sächsischen Sturmtrupps. (288) [Abb.]: Aus den Strassenkämpfen der russischen Revolution. Vor dem kaiserlichen Winterpalast in Petersburg. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 144 (Heft 144) ([289]) [2 Abb.]: Russische Generale des alten Regimes, von denen sich Ewerth mit Russki und Alexejew (siehe Abbildung Band III, Seite 304) der Revolution anschloss, während Iwanow dem Zaren treu blieb. (1)General Ewerth. (2)General Iwanow. ([289]) [4 Abb.]: Die Führer der russischen Revolution. (1)Gutschkow, Landesverteitigungsminister. (2)Tscheidse, der Führer der Sozialisten. (4)Kerenski, Justizminister. (4)Fürst Lwow, Ministerpräsident. ([289]) [Abb.]: Von der russischen Revolution. Brotverteilung durch eine der in den Stadt= und Landbezirken eingesetzten Brotkommissionen. (290) [Abb.]: Stellung im Sumpfgelände der Ostfront. (291) [Abb.]: Karte zum deutschen Erfolg an der Schtschara (292) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Minenwerferstellung. (292) [Abb.]: Deutscher Vorstoss an der Beresina. ([293]) [Abb.]: Österreichisch=ungarischer Flammenwerfer. (294) Illustrierte Kriegsberichte. (294) Die Verpflegung unseres Feldheeres. I (294) [Abb.]: Russische Militärtransporte auf dem Bahnhof Radziwilow werden durch Bombenabwürfe deutscher und österreichisch=ungarischer Flieger zerstört. ([295]) [2 Abb.]: (1)Lagernde türkische Division im Taurus in Kleinasien. (2)Ein Lager der arabischen Kamelreitertruppe am Sinai. (296) [Abb.]: Türkische Truppen auf dem Marsche durch Anatolien. ([297]) [Abb.]: Musterhaft ausgebaute Stellungen der österreichisch=ungarischen Isonzoarmee auf der Karsthochfläche. (298) Ein U=Boot im Kampf. (298) Die zweite Kreuzerfahrt der "Möwe". (299) [Abb.]: Italienische Gefangene werden hinter die Front geführt. (299) [Abb.]: Versenkung eines russischen Transportdampfers im Schwarzen Meer mittels Torpedos durch den türkischen Panzerkreuzer"Javus Sultan Selim". ([300 - 301]) [2 Abb.]: Von der erfolgreichen zweiten Fahrt des deutschen Hilfskreuzers "Möwe". (1)Ein feindliches Handelschiff wird durch das Megaphon angerufen. (2)Die Mannschaft eines versenkten englischen Schiffes wird an Bord genommen. (302) [2 Abb.]: (1) Die zahlreichen Gefangenen an Bord der "Möwe". (2) Von der erfolgreichen zweiten Fahrt des deutschen Hilfskreuzers "Möwe". Burggraf und Graf zu Dohna=Schlodien hält nach glücklich vollbrachter Kreuzerfahrt im Heimathafen eine Ansprache an seine Mannschaft. (303) Wie sich die Deutschen auf feindliche Flugzeuge einschiessen. (303) [Abb.]: Wie sich die Deutschen auf feindliche Flugzeuge einschiessen. (304) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 145 (Heft 145) ([305]) [Abb.]: Deutscher Horchposten mit Schalltrichter in einem Granatloch auf dem westlichen Kriegschauplatz. ([305]) [Abb.]: Bei Peronne an der Somme gefangene Franzosen und Engländer. (306) [3 Abb.]: (1)General v. Hülsen, der Führer einer Gefechtsabteilung in der Champagne. (2)Deutscher Sturmtrupp baut einen frisch besetzten Minentrichter zur Verteidigung aus. (3)Der Zug der bei Ripont in der Champagne gefangenen Franzosen. (307) [Abb.]: Der Platz vor dem Rathaus in St. Quentin. (308) [Abb.]: Deutsche Maschinengewehre im Kampf um eine Ortschaft. ([309]) [2 Abb.]: (1)Die stehen gebliebenen Überreste des Dorfes Boursies in dem geräumten Gebiet zwischen Arras und St. Quentin. (2)In den Trümmern des vernichteten Dorfes Boursies. (310) [Abb.]: Deutsche Fliegeraufnahme aus dem geräumten Gebiet im Westen. Die Strasse Roye-Lancourt, die durch Sprengungen derart unterbrochen ist, dass sie nicht mehr befahren werden kann. Vor dem Trichter in der Mitte des Bildes sieht man drei französische Kraftwagen, die infolge der Sprengungen nicht weiterkommen. (311) Illustrierte Kriegsberichte. (311) Die Verpflegung unseres Feldheeres. II. (311) [3 Abb.]: (2)Zwei deutsche Kampfflieger als Ritter des Ordens Pour le Mérite. (1)Leutnant d. R. Werner Voss. (2)Rittmeister Manfred Freiherr v. Richthofen. (2) Kapitänleutnant Felix Graf v. Luckner, Kommandant des deutschen Kaperschiffes "Seeadler". (312) [Abb.]: Beschiessung von Dünkirchen durch deutsche Torpedoboote in der Nacht vom 25. zum 26. März 1917. ( - ) [Abb.]: Gefecht deutscher Torpedoboote mit englischen Zerstörern am 18. März 1917, wobei die Zerstörer "Paragon" und "Llewellyn" vernichtet wurden. ([313]) [Abb.]: Eine der letzten entscheidenden Sitzungen des amerikanischen Kabinetts vor der Erklärung des Kriegszustandes mit Deutschland. Von links nach rechts: Präsident Wilson, Finanzminister G. Mc Adoo, Justizminiser Thomas W. Gregory, Marinenminister Josephus Daniels, Landwirtschaftsminister D. F. Houston, Minister der öffentlichen Arbeiten William Wilson. - Vordere Reihe: Staatssekretär des Auswärtigen R. Lansing, Kriegsminister Newton D. Baker, Generalpostmeister Albert S. Burleson, Minister des Innern Franklin K. Lane, Handelsminister W. C. Redfield. (314) Monastir und Saloniki. (315) [Abb.]: Infanteristen von der als Freiwilligenkorps nach dem Kriegschauplatz in Frankreich abgegangenen amerikanischen Maschinengewehrabteilung. (315) [2 Abb.]: (1)Zu den Kämpfen vor Monastir. Sächsische Jäger im Feuer. (2)Zu den Kämpfen vor Monastir. Vorgehende bulgarische Schützenlinien. (316) [Abb.]: Abweisung eines französischen Sturmangriffs auf die deutschen Stellungen an den Ufern des Prespasees. ([317]) [2 Abb.]: (1)Füllen eines deutschen Fesselballons. (2)Fertig gefüllter deutscher Fesselballon. (318) Unsere modernsten Soldaten. (319) [Abb.]: Auf der Verladerampe beim Umzug einer Fliegerabteilung (319) [Abb.]: Offiziersunterstand eines deutschen Fliegerabwehrzuges an der Aisne. (320) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 146 (Heft 146) ([321]) [Abb.]: Deutsche Artillerie auf dem Vormarsche in den verschneiten Karpathen. ([321]) [Abb.]: Fahrbare und zusammenlegbare österreichisch=ungarische Beobachtungstelle mit Telephon (322) [Abb.]: Kartenskizze zu dem Artikel "Der Sieg von Toboly", (322) [Abb.]: Vogelschauansicht der Gegend am Brückenkopf von Toboly am Stockod. (323) [2 Abb.]: (1)Letschitzky, russischer General, erhielt das Kommando an der rumänischen Front, das er jedoch bald wieder abgeben musste. (2)Aus den Kämpfen in Rumänien. Österreichisch=ungarische Gebirgskanone in Feuerstellung (324) [Abb.]: Entwicklung österreichisch=ungarischer Schützenregimenter unter Führung des Generals der Kavallerie Freiherrn v. Hauer zum Sturmangriff auf den Brückenkopf von Toboly am Stochod am Morgen des 3. April 1917. Rechts im Vordergrunde die liegende Batteriebedienungsmannschaft. ([325]) [Abb.]: General Tülff v. Tschepe und Weidenbach, der Leiter der deutschen Militärverwaltung in Rumänien. (326) Illustrierte Kriegsberichte. (326) Der Sieg von Toboly. (326) [2 Abb.]: (1)Kamele im Dienste des Roten Halbmonds im Sandsturm in der Wüste. (2)Auf einem Verbandplatz in der Wüste. Die neu angekommenen Verwundeten werden von den türkischen Ärzten in Behandlung genommen. (327) [2Abb.]: (1)Soldat der k. u. k. berittenen Marine auf dem Kriegschauplatz an der adriatischen Küste. (2) Karst und Adria, die südlichste Frontspitze auf dem österreichisch=ungarisch=italienischen Kriegschauplatz. (328) [Abb.]: Der Sieg von Toboly. Eindringen deutscher Sturmbataillone in die "Tobolylöcher", die völlig verwahrlosten russischen Unterstände am Stochodbrückenkopf ( - ) [Abb.]: Hungerrevolte in Mailand. Berittene treiben die nach Brot und Frieden schreiende Menge auseinander. ([329]) [2 Abb.]: (1)Leutnant z. S. d. R. Conrad Sörensen, Kommandant des Hilfsdampfers "Marie", der Anfang 1916 aus einem deutschen Hafen auslief und allen feindlichen Nachstellungen zum Trotz grosse Mengen Kriegsmaterial in der Sudibucht in Deutsch=Ostafrika ablieferte. Mit dem entleerten Schiff gelang ihm dann der Durchbruch nach Niederländisch=Indien, von wo aus er später mittels eines Segelbootes Manila auf den Philippinen erreichte. (2)Oberleutnant z. S. d. R. Carl Christiansen, dem es glückte, im Februar 1915 sein mit Munition und anderem Kriegsmaterial für die Schutztruppe in Deutsch=Ostafrika beladenes Schiff durch die Kette der englischen Bewachungsfahrzeuge in der Nordsee und den atlantischen Gewässern sowie an der afrikanischen Küste zu führen, wodurch die Widerstandsfähigkeit der sich heldenmütig verteidigenden Schutztruppe gekräftigt wurde. (330) Unter deutscher Flagge nach Ostafrika. (330) [3 Abb.]: (1)Jkoma in Deutsch=Ostafrika. Der Fluss Grunesti. (2)Jtilima in Deutsch=Ostafrika. Ansicht der Steppenlandschaft. (3)Blick auf den goldhaltigen Kitengeraberg in Deutsch=Ostafrika. (331) Rumänische Treibminen. (332) [Abb.]: Rumänische Treibminen. (332) [Abb.]: Die Furcht vor den deutschen U=Booten. Eine Reihe von Transportschiffen der Verbandsmächte wird von Zerstörern geleitet. ([333]) Das Schutzgeleit von Handelschiffen. (334) [Abb.]: Prinz Zia Eddin Effendi (1), der älteste Sohn des Sultans, der den vom Sultan dem Deutschen Kaiser verliehenen Ehrensäbel überbrachte, bei seinem Aufenthalt in Berlin. In seinem Gefolge befinden sich Generalleutnant Zekki Pascha (2), Tewsik Bei (3), erster Kammerherr und Oberhofmarschall, und Salib Pascha (4), Generaladjudant. (334) Die der Person Seiner Majestät des Deutschen Kaisers zugeteilten Offiziere der mit dem deutschen Heere verbündeten Armeen. (334) [Abb.]: K. u. K. Generalmajor Alois Ritter Klepsch Kloth v. Roben. (335) Strategischer Rückzug. (335) [2 Abb.]: (1)Der bulgarische Militärbevollmächtigte und Flügeladjutant Oberst Gantschew. (2)Zekki Pascha, Generalleutnant und Generaladjutant. (335) [Abb.]: Denkmalsenthüllung auf dem Heldenfriedhof Viéville=sous=les=Cótes, auf dem über 1000 Gefallene ruhen. (336) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 147 (Heft 147) ([337]) [2 Abb.]: (1)Generalleutnant v. Moser. (2)Generalleutnant v. Hofacker. Zwei verdienstvolle württembergische Heerführer, erhielten den Orden Pour le Mérite. Die von ihnen geführten tapferen Truppen hatten sich in der Schlacht bei Arras wiederum ausgezeichnet geschlagen und den Engländern keinen Fussbreit Boden überlassen. ([337]) [Abb.]: Karte zu der Schlacht bei Arras. (338) [Abb.]:Vorgeschobene Stellung der deutschen Linie an der Strasse Arras=Cambrai. (338) [Abb.]: Der vollständig zusammengeschossene Ort Givenchy nördlich von Arras. (339) [2 Abb.]: (1)Ein deutscher Sturmtrupp erhält Anweisungen vor dem Angriff im Aprilschnee an der Westfront. (2)Deutscher Sturmtrupp bei der Überwindung von Drahthindernissen im Aprilschnee an der Westfront. (340) [Abb.]: Ein im Gebiet südlich von der Scarpe bei Monchy angesetzter englischer Reiterangriff bricht im deutschen Feuer verlustreich zusammen. ([341]) [3 Abb]:(1) Karte zu der Schlacht an der Aisne. (2)Wie sich die Franzosen den Angriff an der Aisne dachten. (3)Karte zu der französischen Offensive in der Champagne. (342) [2 Abb.]:(1) Schloss in Cravonne. (2)Eine stark ausgebaute vorgeschobene Stellung bei Cravonne. (343) [Abb.]:Einer der erbeuteten englischen Tanks (Panzerwagen), die, von der deutschen Artillerie getroffen, bei den feindlichen Durchbruchsversuchen kläglich versagten. (344) [Abb.]: Nach vorn zum Schanzen. ( - ) [6 Abb.]: Durch englisches Artilleriefeuer angerichtete Zerstörungen in der nordfranzösischen Stadt St. Quentin. (1)Ein beliebtes Ziel der englischen Artillerie. Eine Granate schlägt in das Dach der Kathedrale. (2)Durch englisches Artilleriefeuer in Trümmer gelegte Häuser am Dufourplatz. (3)Ein beschädigter Teil der Kathedrale. (4)Der linke Flügel des Justizpalastes. (5)Häuserruinen der Rue de Paris. (6)Austellungsraum in dem völlig verwüsteten Warenhaus Galerie Nouvelle. ([345]) [Abb.]: Aufgefundene Reste von englischen Brandbomben, die bei dem barbarischen englischen Fliegerangriff auf die offene Stadt Freiburg i. Br. am 14. April 1917 abgeworfen wurden (346) Illustrierte Kriegsberichte. (346) Auf Patrouille. (346) [5 Abb.]: (1)Kampfflieger Oberleutnant Hans Berr, Ritter des Ordens Pour le Mérite, stiess während eines Luftkampfes mit dem Flugzeug eines Kameraden zusammen und stürzte tödlich ab. Er hat neun feindliche Flugzeuge und einen Fesselballon abgeschossen. (2)Kampflieger Offizierstellvertreter Reimann, Ritter des Eisernen Kreuzes erster Klasse, der in kurzer Zeit fünf feindliche Flugzeuge zum Absturz gebracht hatte, fand den Heldentod im Luftkampf. (3)Oberstleutnant Thomsen, Chef des Generalstabes der Luftstreitkräfte, erhielt am 8. April 1917 den Orden Pour le Mérite. (4)Kampfflieger Leutnant Hans Müller, hat bis Mitte April 1917 acht feindliche Flugzeuge und sieben Fesselballone vernichtet. (5)Kampfflieger Leutnant d. R. Boehme, hat bis Mitte April 1917 zwölf Gegner im Luftkampf bezwungen. (347) Volltreffer eines deutschen Flugzeuges in die Transportmannschaft eines englischen Schiffsgeschützes. (348 - 349) [Abb.]: Volltreffer eines deutschen Flugzeuges in die Transportmannschaft eines schweren englischen Schiffsgeschützes in der Gegend vom Gommecourt am 23. März 1917. Das Geschützrohr ist mit einem Stoffüberzug versehen. (348 - 349) Der Schipperdienst. (348 - 349) [Abb.]: Deutsche Soldaten bei Schanzenarbeiten auf dem östlichen Kriegschauplatz. (350) Die Abendmeldung. (350) [Abb.]: Beim Bau von Unterständen in dem Felsgebirge an der Front bei Doiran. (351) General der Infanterie Rudolf Stoeger=Steiner v. Steinstätten, der neue österreichisch=ungarische Kriegsminister. (352) [Abb.]: General der Infanterie Rudolf Stoeger=Steiner v. Steinstätten, der nach dem Rücktritt des Freiherrn v. Krobatin (siehe Abbildung Bad I Seite 3) zum k. u. k. Kriegsminister ernannt wurde. (352) Die Rüstungslieferungen der Vereinigten Staaten an den Vierverband. (352) [Abb.]: Reitergefecht im Diala, einem Nebenfluss des Tigris. Im Hintergrund die flachen Berge des Djebel Hamrin. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 148 (Heft 148) ([353]) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Sturmtruppen mit Stahlhelmen beziehen ihre Stellungen an der Südtiroler Kampffront. ([353]) [Abb.]: Telephon in einem von österreichisch=ungarischen Sappeuren besetzten Sprengtrichter. (354) [Abb.]: Einem durch Rauchgase verunglückten österreichisch=ungarischen Sappeur wird Sauerstoff zur Wiederbelebung zugeführt. (355) [Abb.]: Rumänische Bauern liefern ihre Getreide an die Mühle eines deutschen Proviantamtes in Bukarest ab (356) [Abb.]: Im russischen Sumpfgebiet auffahrende deutsche Artillerie ([357]) [Abb.]: Mit Lebensmittel beladene Kamel kommen in einem deutschen Feldlager hinter der türkischen Irakfront an. (358) Illustrierte Kriegsberichte. (358) Der Stellungswechsel im Westen. (358) [11 Abb.]: (1)Josephus Daniels, der amerikanische Marineminister. (2)Der frühere amerikanische Staatssekretär des Auswärtigen William J. Bryan. (3)Der Chef des amerikanischen Admiralität, Admiral William S. Berson. (4)Der amerikanische Staatssekretär des Auswärtigen R. Lansing. (5)Der frühere spanische Ministerpräsident Maura. (6)Graf Romanones, der zurückgetretene spanische Ministerpräsident. (7)General Aguilera, der neue spanische Kriegsminister. (8)General Hugh Scott, der Chef des amerikanischen Generalstabs. (9)Roosevelt, der frühere Präsident der Vereinigten Staaten. (10)Affonso Costa, der neue portugiesische Ministerpräsident. (11)Knudsen, norwegischer Ministerpräsident. (359) [2 Abb.]: (1)Österreichisch=ungarische Sappeure erwarten auf der Karsthochfläche Befehle. (2)Österreichisch=ungarische Hundebatterie der Isonzoarmee auzf der Karsthochfläche. (360) [Abb.]: Eroberung der Hohen Schneid durch österreichisch=ungarische Truppen. ([361]) Die russische Sommeroffensive. (362) [Abb.]: Deutsche Soldaten beim Baden im Wardar in Mazedonien. (362) [2 Abb.]: (1)Korvettenkapitän Gautier, der mit leichten deutschen Seestreitkräften in der Nacht vom 20. zum 21. April 1917 in den östlichen Kanal und gegen die Themsenmündung vorstiess und die Festungen Dover und Calais auf nahe Entfernungen mit insgesamt 650 Schuss wirkungsvoll unter Feuer nahm. (2)Scharfschiessen eines grossen deutschen Panzerkreuzers. (363) [Abb.]: Ein deutsches Marineluftschiff unter Führung des Kommandanten Kapitänleutnant Koch bringt am 23. April 1917 siebzig Seemeilen von Hornsriff in der Nordsee die mit Grubenholz nach Westhartlepool beladene norwegische Bark "Royal" auf und lässt sie durch ein Prisenkommando unter Befehl des Obersteuermannsmaats Fegert mit drei Matrosen des Luftschiffes in einen deutschen Hafen einlaufen. ([364 - 365]) Aufbringen eines Seglers durch ein deutsches Marineluftschiff. (366) [6 Abb.]: Bei der Jagdstaffel des Rittmeisters Manfred Freiherrn v. Richthofen. (1)Kampfflieger Vizefeldwebel Sebastian Festner, der den berühmten englischen Flieger Robinson im Luftkampf zum Niedergehen hinter den deutschen Linien zwang und nach 12 Luftsiegen im Mai 1917 im Luftkampf fiel. (2)Kampfflieger Leutnant Lothar Freiherr v. Richthofen, der jüngere Bruder des Rittmeisters, kehrt von einem Fluge zurück. Bis zum 7. Mai 1917 hat er 20 Gegner zum Absturz gebracht. (3)Im Quartier des Rittmeisters v. Richthofen. An den Wänden Nummern und Abzeichen abgeschossener feindlicher Flugzeuge. Von der Decke herab hängt als Kronleuchter der Motor einesenglischen Flugzeuges. (4)Die starbereiten Flugzeuge der Jagstaffel, die bis zum 22. April 1917 einhundert feindliche Flugzeuge im Luftkampfe zum Niedergehen gezwungen hat. (5)Kampfflieger Leutnant Schäfer, der am 1. Mai 1917 seinen 24. und 25. Luftsieg errang. (6)Kampfflieger Leutnant Wolff, der am 1. Mai 1917 seinen 28. und 29. Gegner besiegte. ([367]) Jagdstaffel Richthofen. (368) [Abb.]: Oberst Freiherr v. Oldershausen, der neue Chef des Feldeisenbahnwesens. (368) Der neue Chef des Feldeisenbahnwesens. (368) [Abb.]: Bei Braye an der Aisnefront zum Gegenstoss vorgehende deutsche Sturmtruppen. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 149 (Heft 149) ([369]) [Abb.]: In Erwartung eines feindlichen Angriffs im vordersten deutschen Graben. ([369]) [Abb.]: Kanadische Truppen bringen bei einem Angriff im Westen ihre Maschinengewehre in Stellung. (370) [2 Abb.]: (1) Gepanzerter Sappentopf für ein Maschinengewehr in der La=Folie=Stellung bei Vimy im Norden von Arras. (2)Deutsches Maschinengewehr in Feuerstellung während eines Gasangriffs. (371) [Abb.]: Aus der Schlacht bei Arras. Deutsche Sturmtruppen im Kampf mit englischen Panzerkraftwagen. (372 - 373) [Abb.]: Ein in der Schlacht an der Aisne erbeuteter, völlig in Trümmer geschossener französischer Panzerkraftwagen. (374) [6 Abb.]: Bilder von der Schlacht an der Aisne. (1)Strasse in einer unter feindlichem Feuer stehenden Ortschaft. (2)Die rauchenden Trümmer eines im Kampftraum liegenden Ortes (3)Mit Gasmaske und Stahlhelm versehener deutsche Meldereiter. (4)Deutsche Radfahrerpatrouille fährt durch eine zerstörte Ortschaft. (5)Im Kampfgebiet rastende deutsche Trainabteilung. (6)Deutsches Feldlazarett unmittelbar hinter der Kampflinie. ([375]) Zeitschriftenteil (376) Infanterieflieger. (376) [Abb.]: Gegen die feindlichen Gräben vorgehender deutscher Stosstrupp in der Champagne. (376) Sturm. (376) [Abb.]: Infanterieflieger im Westen, die der stürmenden Infanterie voranfliegen und mit Maschinengewehren die feindlichen Linien beschiessen. Im Mittelgrund des Bildes ein zusammengeschossener englischer Panzerkraftwagen. ([377]) [Abb.]: Ansicht einer Strasse von Reims. Die zerschossenen Häuser waren früher Hotels. (378) Pferdeschwemme bei Vaux=les=Mouron im Aisnetal. (378) [2 Abb.]: (1)Feindlicher Farman=Doppeldecker wird im Luftkampfe brennend zum Absturz gebracht. (2)Kampfflieger Leutnant v. Bertrab, der in seinem ersten siegreichen Luftgefecht am 6. April 1917 vier englische Flugzeuge zum Absturz brachte. (379) Major v. Olberg, der Leiter der Oberzensurstelle im deutschen Kriegspresseamt. (379) [Abb.]: Kampfflieger Leutnant Bernert, der bis zum 1. Mai 1917 22 Gegner abschoss, wurde mit dem Orden Pour le Mérite ausgezeichnet. (379) [Abb.]: Pferdeschwemme bei Baux=les=Mouron an der Aisne. ([380 - 381]) [Abb.]: Major v. Olberg, der Leiter der Oberzensurstelle im deutschen Kriegspresseamt in seinem Arbeitszimmer. (382) Das Leben unserer U=Bootmannschaften. (382) Brieftauben. (383) [Abb.]: Die Mannschaft eines gesunkenen Unterseebootes rettet sich mittels eines mit einer Sauerstoffpatrone versehenen Atmungsapparates, der zugleich als Schwimmweste dient. (383) [3 Abb.]: Die Brieftauben im deutschen Heeresdienst. Oberes Bild: Verbringen von Brieftauben zur Brieftaubenstation in die vordersten Stellungen. Zum Schutz gegem Gasangriffe wird ein Gasschutzkasten mitgeführt. -- Mittleres Bild: Bei einem drohenden Gasangriff werden die Brieftauben im Unterstand in den Gasschutzkasten gebracht. - Unteres Bild: Eine Meldung wird zur Beförderung durch Brieftauben aufgeschrieben. (384) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/17. Heft 150 (Heft 150) ([385]) [Abb.]: Rückkehr deutscher U=Boote aus dem Sperrgebiet (Passieren der ersten deutschen Vorpostenboote). ([385]) [Abb.]: Prinz Heinrich von Preussen (X) unterhält sich auf einer deutschen Wasserflugzeugstation mit einem zurückgekehrten Flieger. (386) [Abb.]: Vorstoss deutscher Seestreitkräfte gegen die englische Küste. (387) [Abb.]: Bayrische Funkerabteilung wechselt im serbischen Feuer in der Nähe der Stadt Prizrend in Mazedonien ihre Stellung. (388 - 389) [Abb.]: Luftige Wohnung eines bulgarischen Soldaten an der Front in Mazedonien. (390) Illustrierte Kriegsberichte. (390) Von der österreichisch=ungarischen Isonzoarmee. (390) [Abb.]: Schweres deutsches Marinegeschütz auf dem Wege zur Front in Mazedonien. (391) [2 Abb.]: (1)Kaiser und König Karl bei einem Besuch der Front im Wippachtal. (2)Feldmarschall Freiherr Conrad v. Hötzendorf beim k. u. k. 59. Infanterieregiment an der Front gegen Italien. ([392]) [Abb.]: Die wichtigsten Kriegsorden und =ehrenzeichen Deutschlands, Österreich=Ungarns, Bulgariens und der Türkei Tafel I. ( - ) [Abb.]: Artilleriekampf im Ortlergebiet. (393) Schweizerische Sappeure beim Bau einer Behelfsbrücke. (393) [2 Abb.]: (1)Ein englisch=indisches Lager in einem Palmenhain in Mesopotamien. (2)Versorgung englischer Truppen mit Wasser in Mesopotamien. (394) [Abb.]: Deutsche Stosstruppen dringen am Nordosthang des Coman in den Waldkarpathen in die russischen Stellungen und Unterstände ein (395) Die Kriegsbrücke bei Caineni. (395) [3 Abb.]: Bau einer Jochbrücke durch Pioniere der schweizerischen Armee. (1)Oberes Bild: Die Arbeitsbrücke muss infolge Steigens des Wassers gehoben werden. - (2)Mittleres Bild: Die Pionieroffiziere beim Rammbock. - (3)Unteres Bild: Die fertige Brücke. (396) Die Abwehrschlacht an der Aisne. (396) [Abb.]: Die Kriegsbrücke bei Caineni in Rumänien, von einer württembergischen Ersatz=Bahnkompanie in acht Tagen erbaut. (397) Die Kriegsorden und =ehrenzeichen Deutschlands. Österreich=Ungarns, Bulgariens und der Türkei. I. (398) [Abb.]: Deutsche Stosstruppen am Aisne=Oise=Kanal erwarten den Befehl zum Vorgehen. (399) [Einband]: (404) [Einband]: (405)
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Ob durch Spiegel im All, künstlich erzeugte Wolken oder Partikel in der Stratosphäre, die technischen Möglichkeiten, Einfluss auf das Klima zu nehmen, scheinen in einer Welt, die zunehmend mit den Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert wird, grenzenlos (vgl. Deutschlandfunk 2023).Geoengineering steht für den Versuch, gegen die steigenden Temperaturen und CO₂-Emissionen anzukämpfen und das Klimasystem der Erde zu beeinflussen. Während die wissenschaftliche Erforschung dieser Technologien immer weiter fortschreitet, rückt auch die politische Machbarkeit solcher Eingriffe in den Fokus von internationalen Debatten und politischen Agenden. Doch was ist solares Geoengineering und wie funktioniert es, welche politischen Risiken birgt es und wie umsetzbar erscheint dieses Vorhaben derzeit? Diesen Fragen will die folgende Arbeit nachgehen.Zunächst soll Geoengineering im allgemeinen und solares Geoengineering im besonderen dargestellt werden. Neben der Vorstellung verschiedener Konzepte des solaren Geoengineerings soll auch die technologische Machbarkeit dargestellt werden. Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit der politischen Seite des solaren Geoengineerings. Die politischen Risiken sollen thematisiert werden. Zudem sollen Probleme der Umsetzbarkeit im politischen Rahmen anhand von Spieltheorien erläutert werden und das Dilemma des moralischen Risikos, das sich am solaren Geoengineering zeigt, dargestellt werden.GeoengineeringFür den Begriff des Geoengineering existiert in der Wissenschaft bislang keine allgemeingültige Definition (vgl. Wagner 2023, S. 11). Eine in der Literatur verbreitete Definition stammt von der britischen Royal Society. Demnach umfasst Geoengineering bewusste und zielgerichtete – meist in großem Maßstab durchgeführte – Eingriffe in das Klimasystem mit dem Ziel, die anthropogene Klimaerwärmung abzumildern (vgl. Royal Society 2009, S. 1).Auch in der Definition des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change – kurz IPCC) werden unter Geoengineering technologische Maßnahmen verstanden, die darauf abzielen, das Klimasystem zu stabilisieren, indem sie direkt in die Energiebilanz der Erde eingreifen und dadurch das Ziel verfolgen, die globale Erwärmung zu verringern (vgl. IPCC 2007).Laut dem Klimaökonom Gernot Wagner ist die Begriffsverwendung von Geoengineering, wie sie auch in diesen Definitionen verwendet wird, zu vage. Es handelt sich nach ihm um eine menschengemachte Bezeichnung, die durch seine häufige Verwendung im öffentlichen Diskurs entstanden ist und häufig als Überbegriff für zwei sich stark unterscheidende Konzepte verwendet wird (vgl. Wagner 2023, S. 11). Grundlegend werden die Maßnahmen des Geoengineering in zwei Kategorien untergliedert:Maßnahmen zur Kohlenstoffdioxidentfernung: Unter diese Maßnahmen fallen Technologien, die das Ziel haben, dem Kohlenstoffkreislauf der Atmosphäre CO2 zu entziehen und dieses dauerhaft zu speichern. Diese Maßnahmen werden auch als Kohlenstoffentnahme oder im englischen Sprachgebrauch als Carbon Dioxid Removal (CDR), Carbon Geoengineering oder Direct air capture bezeichnet (vgl. Wagner 2023, S. 12).Maßnahmen zur Beeinflussung des Strahlenhaushalts: Diese Maßnahmen werden auch unter solarem Geoengineering, solar radiation management (SRM), Strahlungsmanagement, solar radiation modification oder als albedo modification bezeichnet. Gemeint sind damit Methoden, die einen umfassenden und gezielten Eingriff zur Abkühlung der Erde vorsehen und damit die Atmosphäre in Bodennähe abkühlen sollen (vgl. Wagner 2023, S. 11).Da in dieser Seminararbeit das solare Geoengineering im Fokus steht, soll im nachfolgenden Kapitel genauer auf die verschiedenen Ansätze des solaren Geoengineerings eingegangen werden.Solares GeoengineeringDas solare Geoengineering setzt am Klimasystem der Erde an. Die Sonne spielt in diesem System den Motor. Während ein Teil des Sonnenlichts direkt über Wolken, Bestandteile der Luft oder der Erdoberfläche reflektiert und an den Weltraum zurückgegeben wird, wird der andere Teil der Strahlung durch die Atmosphäre und den Erdboden in Wärmestrahlung umgewandelt (vgl. Umweltbundesamt 2011, S. 9). Ein Teil dieser Wärmestrahlung bleibt aufgrund bestimmter Gase in der Atmosphäre und erwärmt die Erde, sodass Leben überhaupt möglich ist, hierbei spricht man vom natürlichen Treibhauseffekt. Der andere Teil der Wärmestrahlung wird an den Weltraum abgegeben (vgl. Deutscher Wetterdienst 2023). Wird nun durch bestimmte Faktoren, wie zu viel anthropogen verursachte Treibhausgase, die Atmosphäre zusätzlich erwärmt, spricht man vom Klimawandel (vgl. ebd.).Solares Geoengineering kann nun an verschiedenen Punkten des Klimasystems ansetzen, um die Temperatur der Atmosphäre zu senken. Zum einen an der reflektierten Solarstrahlung durch eine Veränderung der Erdoberfläche oder der Wolken, an der abgegebenen Wärmestrahlung durch den atmosphärischen Gehalt an Treibhausgasen und Aerosolen sowie durch Installationen im Weltraum (Umweltbundesamt 2011, S. 9). Die verschiedenen Konzepte des solaren Geoengineerings sollen nachfolgend kurz vorgestellt und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit eingeordnet werden.Änderung der Albedo von OberflächenKonzepte, die sich die Änderung der Albedo von Oberflächen zunutze machen, setzen auf die Reflektion der einfallenden Sonnenstrahlen von Oberflächen. Je nach Farbe und Beschaffenheit von Oberflächen und Körpern werden einfallende Sonnenstrahlen unterschiedlich stark reflektiert (vgl. Umweltbundesamt 2011, S. 12). Das Verhältnis der Strahlung, die auf einem Objekt ankommt, und dem, was zurückgeworfen wird, wird als Albedo bezeichnet. Es ist daher ein Maß für das Rückstrahlungsvermögen von Objekten. Während dunkle Flächen, wie zum Beispiel Ozeane ein niedrigeres Rückstrahlungsvermögen und damit eine niedrige Albedo aufweisen, besitzen helle Oberflächen ein hohes Rückstrahlungsvermögen und damit eine hohe Albedo, die dazu führt, dass die Temperatur sinkt und die an den Weltraum abgegebene Wärmestrahlung verringert wird (vgl. ebd.).Um die Albedo von Oberflächen zu erhöhen, wird beispielhaft für diese Art des solaren Geoengineerings vorgeschlagen, Dächer, Straßen und Gehwege weiß zu streichen, rückstrahlungsstarke Pflanzen in der Landwirtschaft einzusetzen, Wüstenregionen mit reflektierenden Planen zu bedecken oder die Ozeane durch schwimmende reflektierende Gegenstände aufzuhellen (vgl. Umweltbundesamt 2011, S. 12).Auch wenn das Streichen von ganzen Städten eine niederschwellige Art des solaren Geoengineerings darstellt, würde diese Vorgehensweise nur bedingt einen Beitrag zur Reduktion der Temperatur leisten (vgl. Umweltbundesamt 2011, S. 12). Zudem dürfte der Einsatz von reflektierenden Feldfrucht- und Grünlandsorten ebenso scheitern, da enorme Flächen benötigt werden würden und große Monokulturen entstehen könnten (vgl. ebd. S. 13). Und auch der Vorschlag, die Ozeane mit schwimmenden Gegenständen aufzuhellen, ist kritisch zu betrachten und steht im Widerspruch zu anderen Umweltzielen wie der Vermeidung von Müll in den Meeren. Zudem würde die Funktion der Meere eingeschränkt und ein Ökosystem der Erde vom Licht abgeschnitten werden, wodurch die Nebenwirkungen auf den Menschen nur bedingt planbar wären (vgl. ebd.).Erhöhung der Albedo von WolkenDamit Wolken entstehen können, werden neben der passenden Temperatur und Luftfeuchtigkeit kleine Partikel wie Sandkörner, Salzkristalle oder Staub benötigt. Sie bilden die sogenannten Kondensationskerne, an denen das Wasser kondensieren kann, wodurch sich kleine Tröpfchen bilden. Der Gehalt dieser Wassertröpfchen bestimmt die Reflektionseigenschaft einer Wolke und somit ihre Albedo. Kleine Tröpfchen werfen das Sonnenlicht stärker zurück und führen zu einer längeren Lebensdauer der Wolken und zu dem gewünschten Abkühlungseffekt (vgl. Umweltbundesamt 2011, S. 13 f.). Anwendbar wäre dieses Konzept in Küstenregionen, indem durch Flugzeuge oder Schiffe vermehrt Kondensationskerne ausgebracht werden, um niedrige Wolken über den Ozeanen zu generieren (vgl. ebd.).Technisch ist dieses Konzept umsetzbar, die Einsatzorte könnten gewechselt und der Einsatz auch kurzfristig gestoppt werden. Bei großen Flächen sind die Auswirkungen auf Windsysteme, Meeresströmungen und Niederschläge sowie Folgen für Meeresorganismen jedoch noch unklar. Daher ist die weitere Erforschung dieser Thematik nötig (vgl. Umweltbundesamt 2011, S. 14).Installationen im erdnahen WeltraumDiese Konzepte setzen an der einstrahlenden Sonnenenergie in erdnahen Umlaufbahnen an und sollen die ankommende Sonnenstrahlung auf der Erde reduzieren. Als Ideen für diese Art des solaren Geoengineering kursieren beispielsweise das Anbringen eines reflektierenden Materials zwischen Erde und Sonne, an der ein Riesenspiegel, ein Aluminiumgeflecht oder eine Vielzahl an reflektierenden Scheiben installiert werden könnte. Auch das Anbringen eines Saturn-ähnlichen Rings aus Staubpartikeln wird in diesem Kontext diskutiert (vgl. Umweltbundesamt 2011, S. 16).Diese Konzepte klingen wenig realistisch und schwer umsetzbar. Es würden je nach Verfahren immense Mengen an Material benötigt werden und hohe Materialkosten bergen. Des Weiteren ist unklar, wie genau und wo solche Konstruktionen im Weltraum angebracht werden könnten. Zudem wäre durch spiegelnde Objekte im Weltraum die solare Einstrahlung nicht gleichmäßig verteilt, was dazu führen könnte, dass sich die atmosphärische und ozeanische Zirkulation verändern würde (vgl. Umweltbundesamt 2011, S. 16).Ausbringung stratosphärischer AerosoleDurch Vulkanausbrüche konnte nachgewiesen werden, dass in der Stratosphäre durch geringere Austauschprozesse von Luftmassen Ascheteilchen und Schwefelverbindungen Monate bis Jahre verweilen können und dadurch weniger Sonnenlicht zur Erdoberfläche gelangt und das Klima der Erde um 0,1 bis 0,2 °C gemindert wird (vgl. Umweltbundesamt 2011, S. 14). Diese Erkenntnisse sollen im Sinne des solaren Geoengineering angewendet werden, indem zum Beispiel über Wetterballons oder spezielle Flugzeuge Schwefelverbindungen in die Stratosphäre freigesetzt werden. Diese oxidieren dort zu Sulfatpartikeln, die die Sonnenstrahlung streuen und damit das an der Erdoberfläche einfallende Sonnenlicht reduzieren könnten (vgl. ebd. S. 15).Diese Art des solaren Geoengineerings wird wohl derzeit am häufigsten diskutiert. Aus technischer Sicht lässt sich die Ausbringung von Aerosolen einfach ermöglichen. Dieses Konzept des Geoengineering ist im Vergleich zu anderen Methoden eher kostengünstig und könnte schon mit einstelligen Milliarden-Dollar-Beträgen pro Jahr realisiert werden (vgl. Wagner 2023, S. 15). Jedoch überwiegen weitere Risiken als die bloße technische Umsetzbarkeit, die im Abschnitt der politischen Risiken für diese Art des solaren Geoengineering ausführlicher erläutert werden.Solares Geoengineering als politisches ThemaBevor man sich mit der politischen Umsetzbarkeit von solarem Geoengineering befassen kann, muss darauf eingegangen werden, wie solares Geoengineering derzeit in der Klimapolitik thematisiert wird. Da es sich beim Klima um ein gemeinschaftliches Gut handelt und der Klimawandel keinen Stopp vor Grenzen macht, wird die Klimapolitik auch als sogenannte "Querschnittsaufgabe" bezeichnet. Nicht ein Akteur allein kann diese politische Aufgabe lösen. Im Feld der Klimapolitik sind Prozesse der vertikalen und horizontalen Politikintegration sowie die Einbindung verschiedener Akteure beinhaltet. So ist die deutsche Klimapolitik in zwischenstaatliche und völkerrechtliche Abkommen der internationalen Klimapolitik integriert (vgl. Roelfes 2022).Teil dieser Struktur sind die Berichte des Weltklimarats, das Pariser Klimaabkommen oder die Convention on Biological Diversitiy der UNO, die wichtige Grundlagen für politische Entscheidungen der Länder zum Klimaschutz bilden. Daher soll vorgestellt werden, inwieweit das solare Geoengineering in diesen Debatten thematisiert wird.Solares Geoengineering in Berichten des IPCCDer IPCC oder auch Weltklimarat veröffentlicht in seinen Sachstandberichten zusammengefasst den aktuellen Stand der Klimaforschung, bewertet diesen und bereitet ihn für die Politik auf. Dadurch nimmt die zwischenstaatliche Organisation der Vereinten Nationen Einfluss, inwieweit ein Thema in der Politik behandelt wird und welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels eingesetzt werden, ohne direkte Handlungsempfehlungen abzugeben. Stattdessen sind Bewertungsmodelle in den Veröffentlichungen integriert, die verschiedene Klimaszenarien beinhalten (vgl. Wittstock 2023, S. 40).Im fünften Sachstandsbericht des IPCC werden Methoden des Geoengineering erstmals bei einem Migrationsszenarium aufgeführt. Da nur in wenigen Szenarien die Emissionsreduktion allein die Erderwärmung auf 2 °C begrenzen könnte. Soziale und politische Aspekte wurden bei den Modellierungen jedoch nicht berücksichtigt (vgl. Wittstock 2023, S. 41). Vermehrt wird auf die Methode des Carbon Dioxid Removals eingegangen, aber auch das Solar Radiation Management wird thematisiert. Insgesamt befürwortet der IPCC nicht direkt die Methoden des Geoengineering, sondern empfiehlt die weitere Erforschung dieser Technologien auf technologischer und sozialwissenschaftlicher Ebene (vgl. ebd. S. 42).Solares Geoengineering im Pariser KlimaabkommenIn den politischen Debatten des Pariser Abkommens von 2015 und den Texten des Abkommens wurden Methoden des solaren Geoengineerings nicht diskutiert. Dennoch kamen nach der Ratifizierung des Abkommens Methoden des Geoengineering vermehrt ins Gespräch. Das angestrebte Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, ist nach Klimaforscher*innen nur mit Unterstützung des Geoengineering möglich (vgl. Wittstock 2023, S. 44 f.).Solares Geoengineering in der Convention on Biological DiversityAuch im Rahmen der Convention on Biological Diversity wurde das solare Geoengineering weitreichend diskutiert. Der Schwerpunkt der multilateralen Diskussion beim Thema Geoengineering liegt in diesem Übereinkommen. Im Jahr 2010 wurde für Geoengineering im allgemeinen auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips sowie ökologischer und sozialer Bedenken eine Vereinbarung aufgeschoben (vgl. Heinrich Böll Stiftung 2018, S. 5).Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass solares Geoengineering in den politischen Debatten Einzug hält und diskutiert wird, jedoch derzeit keine Strukturen zu finden sind, die den Einsatz erlauben. Mit Vereinbarungen und Einigungen in den Diskussionen kann derzeit nicht gerechnet werden.Risiken des solaren GeoengineeringsWie bei der Beschreibung der einzelnen Konzepte des solaren Geoengineering deutlich wurde, handelt es sich je nach Konzept um realistischere oder weniger realistische Vorhaben, Einfluss auf das Klima der Erde zu nehmen. Während Konzepte, welche Installationen im Weltraums vorsehen und sehr hohe Kosten mit sich brächten, weniger diskutiert werden, wird die Ausbringung von stratosphärischen Aerosolen weit häufiger in politischen Debatten diskutiert. Doch gerade diese Art des solaren Geoengineering birgt politische Risiken, auf die nun eingegangen werden soll.Immer wieder wird diskutiert, inwieweit das solare Geoengineering durch Aerosole Einfluss auf das regionale Klima und damit auf die Landwirtschaft von bestimmten Ländern hat (vgl. Wagner 2023, S. 46). Während starke Kritiker wie die Klimawissenschaftler Alan Robock und David Keith es für möglich halten, dass es durch den falschen und leichtsinnigen Einsatz zu regionalen Klimaanomalien kommen kann, die im schlimmsten Fall die Nahrungsversorgung von Milliarden Menschen bedrohen und damit zu einem politischen Problem ausufern (vgl. ebd. S. 57), äußern neuere umfassendere Analysen weniger Bedenken bezüglich des sich verändernden regionalen Klimas, da es sich um ein komplexes System handelt.Es wird davon ausgegangen, dass der Effekt des solaren Geoengineering nicht nur eine geringere Oberflächentemperatur der Erde nach sich zieht, sondern auch Temperaturextreme reduzieren kann und dadurch die Verdunstung von Wasser reduziert wird. Dadurch zeigt sich, dass die Welt durch solares Geoengineering eher wie eine Welt ohne Klimawandel aussieht und große Hungersnöte aufgrund von ausbleibendem Regen eher unwahrscheinlich sind (vgl. ebd. S. 58).Ein weiteres politisches Risiko besteht im Ozonabbau. Während in den vergangenen Jahren durch die politische Reglementierung von Fluorchlorkohlenwasserstoff das Ozonloch zum Schrumpfen gebracht wurde, führen Sulfat-basierte stratosphärische Aerosole durch ihren Säuregehalt zu einer Reduktion des Ozons in der Atmosphäre, wodurch die Erholung des Ozonlochs verlangsamt wird (vgl. Wagner 2023, S. 63). Zwar wurde in Forschungsgruppen auch mit einer Alternative für Sulfat-Aerosole experimentiert, doch diese Studien sind noch am Anfang. Generell ist nicht gewiss, wie solares Geoengineering den Erholungsprozess beeinflussen kann (vgl. ebd. S. 65).Während erneuerbare Energien, wozu auch Solarenergie gehört, durch die Politik stark gefördert werden, kann durch die Dimmung des solaren Geoengineerings der Solarertrag reduziert werden. Photovoltaikanlagen können zwar auch mit dem diffusen Licht, das durch solares Geoengineering entsteht, Strom erzeugen, aber wie genau sich die Reduktion des Sonnenlichts auf die Energiegewinnung auswirkt, ist unklar (vgl. Wagner 2023, S. 69).Ein weiteres Problem, das sich vor allem auf der politischen Ebene zeigt und hohe Bedenken gegenüber solarem Geoengineering erzeugt, bezieht sich auf eine schnellere und nicht genau vorhersehbare Erwärmung bei einem Aussetzen der Maßnahmen. Solares Geoengineering könnte eine Angriffsfläche für Anschläge sein. Aber auch Naturkatastrophen oder rasche politische Veränderungen können Grund zur Sorge wecken (vgl. Wagner 2023, S. 71).Würde die globale Durchschnittstemperatur gesenkt und der Einsatz des solaren Geoengineering abrupt beendet werden, könnte dies zu einem "termination shock" führen. Die Temperaturen könnten nach oben schellen, ohne dass eine Anpassung der Umwelt möglich wäre. Zudem besteht auch die Gefahr, dass trotz langwieriger wissenschaftlicher Forschung unvorhergesehene Probleme auftauchen könnten, die solch einen "termination shock" heraufbeschwören könnten (vgl. ebd. S. 72).Mit diesen Risiken hängen auch die Bedenken zusammen, dass es kein sofortiges Zurück gibt. Wenn einmal mit der Ausbringung von Aerosolen begonnen wurde, ist ein Abbruch nur sehr langsam möglich (vgl. Wagner 2023, S. 72). Um die Maßnahmen zu stoppen, kann nur stufenweise vorgegangen werden. Da sich Aerosole 12 bis 18 Monaten in der Stratosphäre befinden, können diese nicht innerhalb eines Tages entfernt werden (vgl. Wagner 2023, S. 72).Ein weiteres Risiko betrifft die Steuerung des Vorgehens. Mechanismen wie menschliches Versagen stellen dabei eine besondere Gefahr dar (vgl. Wagner 2023, S. 73). Solares Geoengineering birgt viele Gefahren, die übersehen werden könnten. So kann das Ziel, den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid zu reduzieren, durch den leichtsinnigen Einsatz von solarem Geoengineering umgangen werden (vgl. ebd.).Kommerzielle und militärische Kontrollen stellen ein weiteres Risiko dar. Im Prozess der Ermöglichung von solarem Geoengineering sieht Wagner eine Vielzahl an Unternehmen bei jeder Lieferkette beteiligt (vgl. Wagner 2023, S. 74). Militärische Kontrollen sind in solch einem Bereich besonders besorgniserregend und könnten anderen Ländern falsche Signale vermitteln und auch die Kontrolle des solaren Geoengineerings durch die Verteilung von Patenten wäre nach Wagner kritisch zu sehen (vgl. ebd.).Einen weiteren wichtigen Aspekt stellt ein möglicher Konflikt mit bereits bestehenden Abkommen dar. Das geltende Umweltkriegsabkommen ENMOD verbietet die militärische und feindselige Nutzung umweltverändernder Techniken, verbietet derzeit jedoch nicht die Forschung am solaren Geoengineering und würde im Falle eines bestehenden globalen Steuerungssystems auch nicht die Durchführung von solarem Geoengineering verbieten (vgl. Wagner 2023, S. 74).Dieses Problem führt auch zu einer der riskantesten Unklarheiten des solaren Geoengineering und zu der Frage, wer solares Geoengineering kontrollieren soll und wem diese moralische Autorität obliegt? Bislang gibt es keine global greifende Governance-Struktur, der sich alle Menschen der Erde anschließen würden und die solche Entscheidungen treffen könnte, und solch eine zu gründen, erscheint derzeit unmöglich (vgl. Wagner 2023, S. 75).Und nicht zuletzt besteht ein erhebliches Risiko im Bereich der unvorhergesehenen Konsequenzen. Derzeit geht es noch vor allem um die Erforschung der Technologien des solaren Geoengineering. Größere Risiken und Unsicherheiten sprechen eher für einen erhöhten Forschungsbedarf. Man weiß nicht alles und kann womöglich in diesem Bereich nie alles wissen, solange solares Geoengineering nicht tatsächlich eingesetzt wird (vgl. Wagner 2023, S. 82).Probleme der Umsetzbarkeit des solaren GeoengineeringNeben den Risiken, die solares Geoengineering mit Aerosolen birgt, zeigen sich auch auf der Ebene der Umsetzbarkeit weitere Probleme. Nach Gernot Wagner kommen beim solaren Geoengineering zwei spieltheoretische Phänomene zu tragen, die auf die Umsetzbarkeit Einfluss nehmen und damit das Entscheidungsverhalten beeinflussen. Zum einen der Free-Driver-Effekt sowie das Gefangenendilemma (vgl. Wagner 2023, S. 33).In der Spieltheorie geht es um strategische Entscheidungssituationen. Es werden Situationen untersucht, in denen das Ergebnis nicht von einer Partei allein bestimmt werden kann, sondern nur von mehreren gemeinsam. Die Handlungen des*der Einzelnen wirken sich immer auf das Ergebnis der*des Anderen aus (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon 2023).Free-Driver-ProblemBeim Klimawandel kommt die "Tragik der Allmende" zum Tragen. Während im Mittelalter die Dorfwiese, auf der jede*r Dorfbewohner*in sein*ihr Vieh weiden lassen konnte, auf Kosten der Allgemeinheit verwüstet wurde, lässt sich dieses Szenario heutzutage auf die Nutzung der Atmosphäre als Senke für anthropogen verursachte Treibhausgase übertragen (vgl. Forschungsinformationssystem 2023). Während die Vorteile der Emissionen privatisiert sind, trägt die Allgemeinheit die Kosten der Verschmutzung und muss Lösungen für den Klimawandel finden (vgl. Wagner 2023, S. 22).In der Klimapolitik wirkt sich auf spieltheoretischer Ebene das "free-rider-problem" oder auch Trittbrettfahrerproblem darauf aus, warum wenige Länder hohe Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen. Für ein einzelnes Land liegt es nicht im Eigeninteresse, als Erster die Kosten für die CO₂-Minderung zu tragen. Wenn alle anderen so weitermachen wie bisher, hätte es keine Vorteile für das Land, mehr zu tun als die anderen. Was dazu führt, dass die Motivation, strenge Maßnahmen für eine CO₂-Reduktion zu ergreifen, sehr gering ist und nicht umgesetzt wird (vgl. Wagner 2023, S. 22).Anders als beim Trittbrettfahrerproblem, bei dem es nicht im Eigeninteresse des*der Einzelnen liegt, als Erste*r die Kosten für eine CO₂-Minderung zu tragen, und damit eine Tatenlosigkeit einhergeht, führt beim Free-Driver-Problem eine zu hohe Handlungsbereitschaft zu einem Problem (vgl. Wagner 2023, S. 23). Aufgrund der geringen Kosten für die Umsetzbarkeit des solaren Geoengineering durch Aerosole stellt solares Geoengineering ein mächtiges Werkzeug dar, dass Staaten dazu veranlassen kann, "Gott" zu spielen (vgl. ebd.). Daher könnte es zu einem zu schnellen Einsatz und damit einhergehend einer schnellen Umsetzbarkeit von solarem Geoengineering kommen. Die Risiken und Ungewissheiten mindern diesen Effekt gerade noch ab (vgl. Wagner 2023, S. 28).GefangenendilemmaAuch das Gefangenendilemma kommt bei der Frage nach der Umsetzung von solarem Geoengineering zum Tragen. Das Dilemma beruht auf der Unvorhersehbarkeit des Verhaltens der*des anderen Spielers*in und kennzeichnet eine Situation, bei der sich zwei rational denkende Individuen selbstsüchtig verhalten und einander verraten, obwohl es für beide besser wäre, an einem Strang zu ziehen (vgl. Wagner 2023, S. 33).Anhand einer 2x2-Matrix stellt Wagner die Klimapolitik anschaulich dar. Das Ziel beider Länder ist, die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Dabei ergibt sich die Möglichkeit, dies durch eine hohe Minderung der Emissionen zu verfolgen und es damit durch einen ambitionierten Klimaschutz zu tun, oder durch eine niedrige oder langsame Minderung der Emissionen. Wenn sich nicht beide Länder auf die hohe Minderung einigen, wird immer die niedrige Minderung gewinnen, was bedeutet, dass das schwächste Glied über den Ausgang der Situation entscheidet (vgl. ebd. S. 34). Dieses Szenario verdeutlicht auch, warum es so schwierig ist, eine hohe Emissionsreduzierung zu verwirklichen. Wenn andere Länder wenig im Hinblick auf den Klimaschutz tun, bietet das keine Anreize für ein anderes Land, sich stärker für den Klimaschutz einzusetzen (vgl. ebd.).Kommt zu dieser vorgestellten Matrix nun noch die Option des solaren Geoengineering hinzu, die durch ihre schnelle und (relativ) günstig Umsetzbarkeit überzeugt, würde solares Geoengineering an Stelle der Reduktion von CO₂-Emissionen kommen und das eigentliche Ziel, die Emissionen zu reduzieren, könnte verfehlt werden (vgl. Wagner 2023, S. 35).Wichtig bei diesem spieltheoretischen Ansatz ist auch die Rangfolge, die ein Land aus den Komponenten des solarem Geoengineering, hoher CO₂-Minderung und niedriger CO₂-Minderung aufstellt. Wenn ein Land ein großes Interesse verfolgt, das Klima zu schützen, und sich einer hohen Minderung der Emissionen verschreibt, gibt es zwei Optionen, an welchem Rangplatz solares Geoengineering angeordnet wird. Entweder als erste Option, mit der Reihenfolge solares Geoengineering vor hoher Minimierung der Emissionen und an dritter Stelle die langsame Minimierung der Emissionen. Diese Reihenfolge führt dazu, dass solares Geoengineering auf Kosten anderer Klimaschutzmaßnahmen durchgesetzt wird. Bei einer anderen Möglichkeit, die die Einordnung der hohen Minimierung der Emissionen in der Rangfolge vor solarem Geoengineering und als letzte Option die niedrige Minimierung des CO₂s platziert, bleibt das Hauptziel, die Emissionen zu senken, bestehen (vgl. Wagner 2023, S. 36).Hinzu kommt im spieltheoretischen Rahmen, dass das endgültige Ergebnis auch davon abhängt, an welcher Stelle in der Rangfolge ein anderes Land solares Geoengineering verortet. So könnte solares Geoengineering auch an Platz drei der Rangfolge anderer Länder stehen. Je nachdem, an welcher Stelle es verortet wird, setzt sich in der Matrix ein anderes Szenario durch (vgl. Wagner 2023, S. 37).Es zeigt sich also, dass es sich bei den spieltheoretischen Überlegungen um ein komplexes Zusammenspiel von den verschiedenen Spielparteien und ihren Ansichten zum Klimaschutz handelt. Die bloße Verfügbarkeit von solarem Geoengineering kann aufgrund seiner Risiken auch zur Verschärfung der Umweltpolitik führen. Inwieweit solares Geoengineering durch den vernünftigen Einsatz einen positiven Effekt auf das Klima und den Planeten haben kann, bleibt immer noch unklar (vgl. Wagner 2023, S. 41).Moralisches Risiko des solaren GeoengineeringIm Zusammenhang mit dem solaren Geoengineering steht immer wieder der Begriff des moralischen Risikos - auch "moral hazard" genannt. Definitorisch wird moralisches Risiko beschrieben als "den fehlenden Anreiz, sich vor Risiken zu schützen, wenn man vor den Folgen geschützt ist" (Wagner 2023, S. 131). In der Anwendung gibt es ein breites Gebiet, auf dem das moralische Risiko wirken kann. Ein bekanntes Beispiel ist die Krankenversicherung oder das Anlegen eines Sicherheitsgurts beim Autofahren. Das bloße Anlegen kann zu riskantem Verhalten durch schnelleres Fahren führen. Denn der Sicherheitsgurt macht schnelles Fahren scheinbar sicherer (vgl. Wagner 2023, S. 131).Im Zusammenhang mit dem solaren Geoengineering besteht die Sorge darin, dass der Einsatz von solarem Geoengineering zu einem Anstieg der Kohlenstoffdioxid-Emissionen führen könnte und klimaschädliche Mechanismen weiter ausgebaut werden (vgl. Wagner 2023, S. 132). Gernot Wagner beschreibt das moralische Risiko, welches beim solaren Geoengineering zum Tragen kommt, auch als "grünes moralisches Risiko". Darunter versteht er "den fehlenden Anreiz, tiefgehende, komplexe Umweltprobleme anzugehen, weil die Möglichkeit einer schnellen technologischen Lösung, z.B. Geoengineering, besteht" (Wagner 2023, S. 133).Diese Bedenken stammen laut Wagner vor allem aus dem linken Umweltschutz und kritisieren, dass technologische Lösungen allein nicht weit genug gehen und die grundlegenden Ziele verfehlen. Befürchtet wird auch, dass komplexe gesellschaftliche Veränderungen umgangen werden könnten (vgl. Wagner 2023, S. 133). Kritisiert wird in diesem Zusammenhang auch, dass sich bei solarem Geoengineering eine "Technofix"-Mentalität zeigt, die darauf vertraut, dass soziale und ökologische Probleme mit technologischem Fortschritt zu lösen seien. An den zugrundeliegenden Ursachen und Treibern des Klimawandels wird nicht gearbeitet und Nebeneffekte sowie Risiken verlagert (vgl. Schneider 2020).Bei diesen Diskussionen muss man jedoch beachten, dass die gerade eingesetzten Interventionen, CO2-Emissionen zu reduzieren, um den Klimawandel zu bekämpfen, zu wenig greifen und die aktuellen politischen Debatten dazu führen, dass solares Geoengineering als eine Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel diskutiert wird (vgl. Wagner 2023, S. 141).Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, ob solares Geoengineering das erste oder das letzte Mittel gegen den Klimawandel ist. Wenn solares Geoengineering die beste Lösung darstellt, liegt es nach Wagner auch nahe, dass ein Verzicht auf fossile Brennstoffe unvorstellbar erscheint (vgl. Wagner 2023, S. 141). Andere, vielleicht auch schwierigere und teurere Maßnahmen gegen den Klimawandel erscheinen dabei überflüssig und das grüne moralische Risiko wird beschworen (vgl. ebd.).Wird solares Geoengineering als letzte Rettung angesehen, könnte es jedoch auch nicht den gewünschten Effekt erzielen. Denn wenn die erhofften Erwartungen nicht erfüllt werden, gibt es keine weitere Lösung. Daher kann solares Geoengineering nicht als alleinige Lösung für dieses komplexe Problem angesehen werden und das moralische Risiko schwingt in allen Entscheidungen für und gegen solares Geoengineering mit (vgl. ebd.).FazitDiese Seminararbeit wollte der Frage nachgehen, ob sich das solare Geoengineering als Maßnahme gegen den Klimawandel eignet. Aus Sicht der aktuellen politischen Lage, die in internationalen Abkommen eingebettet ist, in denen der Umgang mit solarem Geoengineering noch nicht hinreichend geregelt ist beziehungsweise eine Einigung immer wieder verschoben wird und kein rechtlicher Rahmen über die Nutzung von solarem Geoengineering besteht, verschiedene Risiken und Probleme sowohl auf technischer als auch auf sozialer Ebene konstatiert werden, zeigt sich, dass solares Geoengineering derzeit noch kein geeignetes Mittel im Kampf gegen den Klimawandel darstellt.Auch wenn sich solares Geoengineering in Form der Ausbringung von Aerosolen technisch und mit verhältnismäßig geringen Kosten umsetzen lassen würde, birgt es noch auf zu vielen Ebenen Risiken. Erschreckend sind vor allem die unvorhersehbaren Folgen, die nicht einschätzbar sind und die erst durch eine tatsächliche Anwendung auftreten können, sowie die Gefahr eines termination shocks. Gerade auf politischer Ebene, auf der Strukturen für einen Einsatz noch fehlen, würde ein verfrühter Einsatz vor allem Konflikte schüren und einem Spiel mit dem Feuer gleichkommen.Auch eine Klimapolitik, die solares Geoengineering vor das Ziel stellt, die CO₂-Emissionen signifikant zu senken, geht in die falsche Richtung. Solares Geoengineering kann in Zukunft als sinnvoller Zusatz gegen den Klimawandel und nicht als Lösung des eigentlichen Problems dienen.Bis solares Geoengineering durch Aerosole tatsächlich umsetzbar ist, bedarf es weiterer Forschung, nicht nur auf technischer, sondern auch auf sozialwissenschaftlicher Ebene, sowie geeigneter globaler Governance-Strukturen, die solch ein Vorgehen mit globalen Auswirkungen rechtfertigen können. Denn letztendlich stellt sich die Frage, ob und wer das Klima überhaupt beeinflussen will und darf. Und dazu sollte solares Geoengineering im öffentlichen Diskurs thematisiert und in einem transparenten und partizipativen Prozess in der Öffentlichkeit ausgehandelt werden, damit solares Geoengineering als technische Möglichkeit in der Zukunft eingesetzt werden kann.LiteraturDer Deutsche Wetterdienst (2023): Klimawandel – ein Überblick (dwd online) <https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimawandel/klimawandel_node.html> (26.12.2023).Deutschlandfunk (2023): Können wir nicht einfach die Sonne verdunkeln? (Deutschlandfunk vom 15.02.2023) <https://www.deutschlandfunk.de/geoengineering-klimawandel-100.html> (23.12.2023).Forschungsinformatiossystem (2023): Beispiel: Die "Tragik der Allmende" (Forschungsinformationssystem.de vom 14.07.2023) <https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/328924/> (07.01.2024).Gabler Wirtschaftslexikon (2023): Spieltheorie (wirtschaftslexikon.gabler.de) <https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/spieltheorie-46576#:~:text=Definition%3A%20Was%20ist%20%22Spieltheorie%22,von%20den%20Aktionen%20anderer%20abhängt> (08.01.2024). Heinrich Böll Stiftung (2018): Ein zivilgesellschaftliches Briefing zur Governance von Geoengineering. Dem Geo-Sturm standhalten (boell.de) <https://www.boell.de/sites/default/files/hbf_etc_geogovern_briefing_de.pdf> (11.01.2024).IPCC (2007): Climate Change 2007: Mitigation. Contribution of Working Group III to the Fourth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change (vom 12.01.2018) <http://www.ipcc.ch/pdf/assesment-report/ar4/wg3/ar4_wg3_full_report.pdf> (23.12.2023).Roelfes, Michael (2022): Klimapolitik in Deutschland (bpb vom 24.06.2022). https://www.bpb.de/themen/klimawandel/dossier-klimawandel/509727/klimapolitik-in-deutschland/ (01.01.2024). Royal society (2009): Geo-Engineering the Climate: Science, Governance and Uncertainty, Royal society: London.Schneider, Linda (2020): Ein Technofix für das Klima? Die Interessen hinter dem Geoengineering im Meer (boell.de vom 23.04.2020) <https://www.boell.de/de/2020/04/23/ein-technofix-fuer-das-klima-die-interessen-hinter-dem-geoengineering-im-meer> (10.01.2024). Umweltbundesamt (2011): Geo-Engineering wirksamer Klimaschutz oder Größenwahn? <https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4125.pdf> (10.01.2024).Wagner, Gernot (2023): Und wenn wir einfach die Sonne verdunkeln? Das riskante Spiel, mit Geoengineering die Klimakrise aufhalten zu wollen, Oekom: München. Wittstock, Felix (2023): Alternativloses Climate Engineering? Kommunikation von NGOs in einer klimapolitischen Kontroverse, Nomos: Baden Baden.
La presente tesi affronta il tema della modulazione degli effetti delle sentenze di accoglimento della Corte costituzionale intrecciandolo con l'analisi dell'esperienza tedesca delle Unvereinbarkeitserklärungen, le quali costituiscono lo strumento privilegiato con cui il Bundesverfassungsgericht modula nel tempo gli effetti della declaratoria di incostituzionalità. L'analisi congiunta del modello italiano e tedesco consente di valutare sotto un diverso angolo prospettico la questione relativa ai limiti dell'efficacia retroattiva delle sentenze di accoglimento, la quale ha interessato l'attività della Consulta sin dai primissimi anni della sua attività. Nel primo capitolo della tesi verrà analizzata la disciplina relativa agli effetti delle sentenze di accoglimento, ragionando in particolar modo sul principio di retroattività che presidia la declaratoria di incostituzionalità; nel secondo capitolo, verrà dedicato ampio spazio alla prassi temporalmente manipolativa della Corte costituzionale, evidenziandone le esigenze sottese e i relativi nodi problematici. Il terzo capitolo ospiterà una ricognizione delle decisioni di incompatibilità tedesche: l'analisi, che prenderà le mosse da una riflessione sul dogma della nullità e dell'annullabilità della norma incostituzionale, interesserà non solo le ragioni che conducono il Bundesverfassungsgericht a scindere il momento dell'accertamento da quello della declaratoria dell'incostituzionalità, ma anche gli effetti che si ricollegano alle diverse varianti decisionali delle Unvereinbarkeitserklärungen. Infine, l'ultimo capitolo sarà dedicato ad un raffronto tra l'esperienza temporalmente italiana e quella tedesca: esso si strutturerà principalmente intorno al profilo relativo al rapporto tra Giudice costituzionale e legislatore, ovverosia il perno intorno al quale si muove (o, meglio, dovrebbe muoversi) la giurisprudenza temporalmente manipolativa. ; The present thesis deals with the issue of modulating the effects of the sentences of the Constitutional Court by intertwining it with the analysis of the German experience of the Unvereinbarkeitserklärungen, which constitute the privileged temporally manipulative instrument with which the Bundesverfassungsgericht modulates over time the effects of the declaration of unconstitutionality. The analysis of German and Italian constitutional justice makes it possible to assess under a different perspective angle the question concerning the limits of the retroactive effectiveness of the declaration of unconstitutionality, which has affected the activity of the Corte Costituzionale since the very first years of its activity. If in the first chapter of the thesis the discipline relative to the effects of the sentences of unconstitutionality will be analyzed, reasoning in particular on the principle of retroactivity which oversees the declaration of unconstitutionality itself, in the second chapter ample space will be dedicated to the temporally modulative practice of the Constitutional Court, highlighting the underlying needs as well as the related problem areas. The third chapter is devoted to the study of the German incompatibility decisions. The analysis, which starts from a reflection on the dogma of nullity and the annulment of the unconstitutional rule, concerns not only the reasons that lead the Bundesverfassungsgericht to split the moment of assessment from that of the declaration of unconstitutionality, but also the effects that relate to the different decision-making variants of the Unvereinbarkeitserklärungen. Finally, the last chapter is devoted to a comparison between the temporally modulative Italian and German experience: it will be structured mainly around the profile relative to the relationship between the constitutional judge and the legislator, which constitutes the pivot around which the temporally modulative case-law moves (or, better, should move). ; In dieser Doktorarbeit wird das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der vom Verfassungsgerichts getroffenen Annahmeurteile (die "sentenze di accoglimento") mit besonderer Beachtung der Steuerung der zeitlichen Rechtswirkungen durch das Bundesverfassungsgericht untersucht. Vor der Erläuterung des Inhalts dieser Doktorarbeit erscheint es mehr als notwendig, einleitend kurz die Gründe für diese Überlegung zur deutschen Praxis hervorzuheben. In diesem Sinn ist die Behauptung des Verfassungsrichters Lattanzi zur Rechtsprechung im aktuellen Fall "Cappato" von großer Bedeutung: Es geht hier im Wesentlichen um die Ähnlichkeit des Typs der vom Verfassungsgericht getroffenen Entscheidung mit dem der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen, die Hauptthema dieser Untersuchung sind, und zwar nicht nur, da diese einen zeitlichen Aufschub der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wenn auch auf eine ganz eigne Art) verfügen, sondern auch weil sie, wie in der deutschen Rechtslehre bestätigt, ein wichtiges Mittel zur Untersuchung der Beziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber darstellen. Auf der Ebene der Rechtslehre stellen die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen den Gegenstand eines erneuten Interesses heute und sorgfältiger Untersuchungen in der Vergangenheit dar: In diesem Sinn ist das Studienseminar über die Modulation der Rechtswirkungen der von demselben Verfassungsgericht gefassten Annahmesprüche, bei denen die maßgebliche Rechtslehre die typischen Merkmale der Unvereinbarkeitsentscheidungen untersuchte, um eine mögliche Übertragung in die Sammlung der Entscheidungshilfen des Verfassungsgerichts zu erwägen, von Bedeutung. Bei jener Gelegenheit wurden viele Probleme eines solchen Entscheidungstyps vorgebracht: Insbesondere betrafen diese erstens die Schwierigkeit, ihre konkreten Rechtswirkungen zu erkennen, zweitens die Schwierigkeit, ihr in dem untätigen italienischen Parlament Folge zu leisten und drittens die abweichende Rolle, die das Bundesverfassungsgericht innerhalb der deutschen Regierungsform innehat. Es handelt sich um drei im letzten Teil dieser Doktorarbeit untersuchte Punkte, die in der Tat nicht wenige Probleme aufwerfen, vor allem angesichts der Aufnahme durch das Verfassungsgericht einiger Urteile, die unter verschiedenen Aspekten den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln. Dabei handelt es sich insbesondere um die Urteile Nr. 243 von 1993, Nr. 170 von 2014, Nr. 10 von 2015 und Nr. 207 von 2018. Ein enger Vergleich mit der Ratio und den Problempunkten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ist somit nützlich, nicht nur, um deren möglichen Chancen in der italienischen Verfassungsrechtsprechung zu erwägen, sondern auch, um eine noch offene Frage zu erörtern, die das Verfassungsgericht seit Anbeginn ihrer Tätigkeit als Hüter des Grundgesetzes betrifft. Nach dieser Einleitung wird im ersten Kapitel der Doktorarbeit die gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile untersucht; das zweite Kapitel ist der Analyse der zeitlich handhabenden Praxis des Verfassungsgerichts gewidmet. Das dritte Kapitel ist der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, während im vierten Kapitel die wichtigsten Punkte der Vergleichsstudie zwischen der zeitlich steuernden italienischen und der deutschen Praxis behandelt werden. Die Wahl eines solchen Aufbaus erklärt sich angesichts der Möglichkeit einer Analyse ex ante der mit der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile verbundenen Problempunkte, um dann das Verständnis ex post der Gründe, die diese Doktorarbeit zu einer Untersuchung der "flexiblen" Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, zu erleichtern. Im letzten Kapitel schließlich wird versucht, einige Aspekte, die mit den heutigen Schwierigkeiten der zeitlich steuernden Rechtsprechung der Verfassungsgerichte zu tun haben, nach der Logik von Ähnlichkeit und Gegensatz hervorzuheben, darunter insbesondere die Beziehung zwischen Verfassungsorgan und Legislativorgan. Das erste Kapitel ist vollkommen der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile gewidmet, die, wie bereits angedeutet durch Art. 136 des ital. GG, Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 vorgegeben sind. Das Kapitel ist in acht Abschnitte unterteilt, die teilweise auf den Entscheidungstyp der Unvereinbarkeitserklärungen Bezug nehmen. Der 1. Abschnitt (Rückkehr zu Kelsen zur Neuentdeckung möglicher, vom Verfassungsgericht umsetzbarer Perspektiven: Die Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile im Verlauf der Zeit und die Beziehung zum Gesetzgeber) ist einführend der These Kelsens hinsichtlich der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber gewidmet, in Anbetracht der Tatsache, dass, wie im letzten Kapitel erläutert, gerade die Rückkehr zum Ursprung und somit zur Lehre Kelsens bezüglich der Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in dieser Doktorarbeit (mit der erforderlichen Vorsicht) als wünschenswert angesehen wird. Während im 2. Abschnitt (Der heutige Stand: ein "flexibles" Verfassungsgericht, fern vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile) eine zum Teil die Erläuterungen des zweiten Kapitels vorwegnehmende Überlegung zu einem Verfassungsgericht, das "fern" vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist, wird im 3. Abschnitt (Die Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile: Grundgedanken des Art. 136 ital. GG der verfassungsgebenden Versammlung. Einige Anregungen zur zeitlich handhabenden deutschen Praxis) versucht, zum Kern des Art. 136 der ital. GG vorzudringen, wo im ersten Absatz Folgendes vorgesehen ist: "Wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, endet deren Wirksamkeit ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung". Im Verlauf des Abschnitts wird versucht, einen Überblick der wichtigsten Entwürfe bezüglich des ursprünglichen Art. 136 ital. GG zu liefern, wobei der Entwurf der Abg. Mortati, Ruini, Cappi, Ambrosini und Leone kurz untersucht wird. Besonders interessant ist, auch zum Zweck einer Vergleichsstudie mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, der Entwurf des Abg. Calamandrei, der vorschlug, die Legislativorgane sollten im Anschluss an die Aufnahme eines Annahmeurteils sofort das Verfahren zur Gesetzesänderung einleiten, sodass sich, wenn auch mit der erforderlichen Vorsicht eine charakteristische Form der dem Legislativorgan zukommnenden "Nachbesserungspflicht" abzeichnet. Abschnitt 3.1. (Der Vorschlag Perassis: eine Modulation der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung ante litteram?) konzentriert sich in Übereinstimmung mit der deutschen Praxis auf den Vorschlag des Abg. Perassi, der vorsah, die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes sollte ab der Veröffentlichung erlöschen, außer bei Bedürfnis des Gerichts eine andere Wirkungsfrist (in jedem Fall nicht über sechs Monate) zu bestimmen; in diesem Sinn ist der Vorschlag des Abg. Perassi der österreichischen (und zum Teil der deutschen) Praxis ähnlich, und zwar einer Fristsetzung mit dem Ziel einer nützlichen Zusammenarbeit zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Perassi behauptete, dass "beim Erlöschen der Wirksamkeit einer gesetzlichen Vorschrift in bestimmten Fällen heikle Situationen auftreten können, da das Erlöschen dieser Vorschrift möglicherweise Probleme mit sich bringt, wenn man nicht vorsorgt". Die Annäherung an eines der wichtigsten Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitsentscheidungen, d.h. dem auf dem Argument der rechtlichen Folgen begründeten, ist in diesem Sinne eine unvermeidliche Pflicht. Gleichfalls interessant erscheint die Entgegnung auf die Voraussicht einer solchen Lösung durch den Abg. Ruini, der erklärte, eine derartige Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung würde praktisch eine Situation voller übermäßig belastender Folgen hervorrufen, in der insbesondere die Gerichte fortfahren würden, "eine verfassungswidrige Norm anzuwenden". Daher die Bedeutung, die der durch die mit Fortgeltungsanordnung ergänzten Unvereinbarkeitsentscheidungen dargestellte Problempunkt hat. In Abschnitt 3.2 (Zeitlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird versucht, Art. 136 ital. GG innerhalb seines zeitlichen Rahmens zu untersuchen. In Kürze: Während der wortwörtliche Gehalt der besagten Verfügung sich anscheinend (nach einem Teil der Rechtslehre) auf eine lediglich zielgerichtete Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung bezieht, stellt dieser doch, nachdem er sich durch Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30 des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 gefestigt hatte, die verfassungsrechtliche Verfügung dar, auf die sich die ex tunc-Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung gründet. Andererseits wäre es, wie ein anderer Teil der Rechtslehre behauptet, an und für sich nicht folgerichtig, ein System der Rechtswirkungen zu erfinden, das nur ex nunc-Wirkung hat, um dann anschließend den Richtern die Nichtanwendung des verfassungswidrigen Gesetzes "mit Wirkung lediglich nach eigenem Urteil" anzuvertrauen. In Abschnitt 3.3 (Räumlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird ein weiterer, an die Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung gebundener Punkt untersucht, nämlich die "räumliche" Ausdehnung der Wirksamkeit von Art. 136 ital GG. Außer der allgemein verbindlichen Wirksamkeit der Annahmeurteile, an welche die Untersuchung der von den Verfassungsgebenden gewählten Art der Normenkontrolle anknüpft, wird der mit der gerichtlichen oder gesetzgebenden Art der Verfassungswidrigkeitserklärung verbundene Rechtslehredisput, an den die "allgemeine" Wirksamkeit derselben unvermeidlich anknüpft, kurz untersucht. Während in den letzten vier Abschnitten der Art. 136 der ital. GG allein im Mittelpunkt steht, ist der 4. Abschnitt (Die "Revolution" des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948) vollständig der "Revolution" gewidmet, welche das ital. Verfassungsgesetz Nr. 1 von 1948 darstellt. Für diese "Revolution" (oder besser die Spezifikation) ist der erste Artikel des besagten Gesetzes bezeichnend, wo es heißt: "Die amtlich erfasste oder von einer Partei im Verlauf eines Rechtsverfahrens erhobene und vom Richter nicht als offensichtlich unbegründet angenommene Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme der Republik wird dem Verfassungsgericht zur Entscheidung übertragen". Im Wesentlichen hat der besagte Artikel als tragendes Element der Inzidentalität des Verfassungssystems Art. 136 ital. GG Bedeutung verliehen, nicht nur, indem die Bedeutung tatsächlich im Einzelnen erläutert wird, sondern vor allem dadurch, dass der Klage vor dem Verfassungsgericht dort, wo es angerufen wird, für alle zu entscheiden (mit wenn auch innerhalb bestimmter Grenzen allgemein verbindlichen Rechtswirkungen) eine "logische" Bedeutung auf Grundlage einer "genetisch zwiespältigen" Erneuerung verliehen wird, und zwar anhand eines konkreten Einzelfalls". Es erscheint notwendig, anzumerken, dass die besagte Verfügung in Bezug auf die Ratio Art. 100, 1. Abs. des deutschen GG ähnelt, auf dessen Grundlage die sogenannte konkrete Normenkontrolle beruht. Und tatsächlich übernimmt das zwischenrangige Verfahren eine grundlegende Rolle in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit, da es konkreter der in der Notwendigkeit, die diachronischen Rechtswirkungen der Verkündigung zu steuern, enthaltenen Ratio vollkommen antithetisch gegenübersteht. Wie können die Jura angesichts einer Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung für die Zukunft geschützt werden? Während Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 das zwischenrangige Verfahren kennzeichnet und definiert, so hat Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes Nr. 87 von 1953, der Hautuntersuchungsgegenstand des 5. Abschnitts (Die Rückwirkung der Annahmeurteile: Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953) ein weiteres Element zur Erläuterung der Ratio der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtsauswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit annehmen, hinzugefügt. Im Anschluss an das Inkrafttreten desselben, wo es heißt, "die als verfassungswidrig erklärten Normen können nicht ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung Anwendung haben", hat die Rückwirkung des Annahmeurteils begonnen, die Form der ius receptum anzunehmen, wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt. Nun war diese, mit Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 in die Verfassung eingeführte "Errungenschaft" das Ergebnis einer umfassenden theoretischen Analyse und Überlegung: Es ist kein Zufall, dass einer der zentralen Mechanismen der Normenkontrolle eher das "Ergebnis der beharrlichsten Arbeit der Rechtslehre war, statt ein präziser Gesetzesentwurf" und hauptsächlich auf der Notwendigkeit beruhte, nicht nur den Grundsatz der Gleichheit, sondern auch den der Verteidigung zu bewahren, und dies unter Ausschluss der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen, die bei Eintritt der Rechtskraft, Verjährung, Verwirkung und Vergleich bestehen. Hinzu kommt, dass das Prinzip der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung laut Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953 – vielleicht auch angesichts der Möglichkeit die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen Abstufungen und somit nicht absolut zu klassifizieren – auch Gegenstand einer erheblichen Kontroverse zwischen Verfassungsgericht und Strafkammer des Kassationshofs eben zum Thema der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm war. In diesem Sinne treten die Urteile Nr. 127 von 1966 und Nr. 49 von 1970 hervor: beim ersten hatte das Verfassungsgericht über die notwendige Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung von Prozessvorschriften befunden; mit der zweiten Verkündigung dagegen bestätigte das Gericht vollkommen überraschend, den Richtern "das letzte Wort" zu lassen. Dieses Prinzip kann nicht übergangen werden: So hatte beispielsweise im Anschluss an das in keiner Weise rückwirkende Urteil Nr. 10 von 2015 das Verfassungsgericht einer bedeutenden Form der Rebellion durch das vorlegende Gericht beigewohnt, das nicht befunden hatte, sich in Bezug auf die zeitliche Rechtswirkung der Verfassungswidrigkeitsaussprüche vom Gesetzesrahmen zu distanzieren. Gleichzeitig erhält auch in der zeitlich handhabenden deutschen Praxis die Rolle der Richter Bedeutung: Sollte beispielsweise der Gesetzgeber seiner Reformpflicht im Anschluss an die Aufnahme eines Unvereinbarkeitsspruchs nicht nachkommen und dadurch die Ratio der Unvereinbarkeitsentscheidung vollkommen zunichte gemacht werden, können die Richter angerufen werden, um "letztendlich" und in Übereinstimmung mit der Verfassung einzugreifen. Im 6. Abschnitt (Der zeitliche Rahmen der verfassungswidrigen Norm: Nichtigkeit oder Vernichtbarkeit? Eine Überlegung ausgehend vom amerikanischen und vom österreichischen Modell. Hinweise auf die Art der Annahmeurteile) lässt die Studie der gesetzlichen Regelung der zeitlichen Auswirkungen des Verfassungswidrigkeitsspruchs Raum für eine Untersuchung bezüglich der Vernichtbarkeit oder Nichtigkeit der als verfassungswidrig erklärten Norm und dies angesichts einer anfänglichen Überlegung zum amerikanischen und zum österreichischen Modell des Verfassungsrechts, die bekanntlich gegensätzlich zueinander eingestellt sind. Und tatsächlich ist die zeitliche Orientierung des Annahmeurteils nicht nur direkt an die Art derselben Verfassungswidrigkeitserklärung gebunden, sondern ist in ihrem Wesen indirekt an die Wahl des Modells zur Normenkontrolle geknüpft: Irgendwie scheint die ursprüngliche Zweideutigkeit des Art 136 ital. GG tatsächlich an die "gemischte" Natur des italienischen Verfassungsrechts anknüpfen zu können, das sich aus einigen typischen Elementen des amerikanischen Systems (Diffusivität der jedem Richter zukommenden Kontrolle) und dem österreichischen System (ausschließliche Zuständigkeit des Verfassungsgerichts in Bezug auf die Verfassungswidrigkeitserklärung einer nicht mit der Verfassung übereinstimmenden Norm mit allgemeiner Rechtswirkung) zusammensetzt. Nun wirkt die Wahl des Systems zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit auf die von der Ungültigkeit der verfassungswidrigen Norm angenommene Form ein, welche ihrerseits nach der typischen Logik des Teufelskreises die Art der Verfassungswidrigkeitserklärung beeinflusst: Im amerikanischen Verfassungsrechtssystems ist die verfassungswidrige Norm null and void, da sie dem Willen einer superior Norm widerspricht und somit unwirksam ist; im österreichischen System dagegen ist die verfassungswidrige Norm lediglich vernichtbar, und zwar deshalb, weil Grundlage des Systems die Idee ist, dass, da die gesamte politische Macht auf dem Gesetz gründet, "das Konzept eines von Beginn an nichtigen Gesetzes" vollkommen inakzeptabel ist. Übrigens darf nicht verwundern, dass im Bereich des amerikanischen Verfassungsrechts die Verfassungswidrigkeitserklärung eine Norm erklärender Art ist, während sie im Bereich des österreichischen Verfassungsrechts eine verfassungsgebende Natur annimmt. Nun teilt im Bereich des italienischen Verfassungsrechts nur eine Minderheit die Idee der Nichtigkeit der verfassungswidrigen Norm und somit des Annahmeurteils erklärender Natur, die Mehrheit teilt die These der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm, die also der verfassungsgebenden Natur des Gerichtsspruchs entspricht. Dass die obigen Ausführungen wahr sind, ist daran zu erkennen, dass in der maßgebenden Rechtslehre bestätigt wurde, dass die Verfassungsgebenden dachten, ein im Wesentlichen von dem im österreichischen Grundgesetz vorgesehenen System der Verfassungsgerichtsbarkeit abgeleitetes System eingeführt zu haben. Auch erklärt sich die verfassungsgebende Bedeutung der Verfassungswidrigkeitserklärung angesichts der Betrachtung, dass das allgemeine Verbot, die verfassungswidrige Norm anzuwenden, tatsächlich nur im Zeitraum vor der Aufnahme der Verfassungswidrigkeitserklärung durch das Verfassungsgericht besteht. Wenn man zur nicht statischen sondern "dynamischen" Ebene der Verfassungswidrigkeitserklärung wechselt, ist Zagrebelskys Theorie zu betrachten, nach der im Anschluss an die Aufnahme des Annahmeurteils das Verfassungsproblem entsteht, dem bezüglich anderen institutionellen Stellen wie Richtern und dem Gesetzgeber umfangreicher Spielraum gelassen wird. In diesem Sinn ist das Verfahren der Unvereinbarkeitserklärungen interessant, welche eben hinsichtlich des "Verfassungsproblems" eingreifen, um dies dank der Mitarbeit anderer Verfassungsorgane, unter denen zumindest anfangs der Gesetzgeber zu nennen ist, zu lösen. Im 7. Abschnitt (Erste Zeichen für die Zulässigkeit eines Verfassungsgerichts als "Verwalter" der Rechtswirkungen seiner eigenen Entscheidungen) wird die mögliche Legitimation (auf theoretischer Ebene) des Verfassungsgerichts als Verwalter der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitsurteile angedeutet, wobei insbesondere die Tatsache diskutiert wird, dass der zeitgenössische Konstitutionalismus wegen seiner substantialistischen Eigenschaft die Suche der für den spezifischen Fall am besten geeigneten Lösung und somit die "Negativ-Neuqualifizierung der Automatismen" erfordert, um zu starre Lösungen zu vermeiden. In diesem Sinn ist die Praxis des Bundesverfassungegsricht und dessen Erfindung der Unvereinbarkeitsentscheidungen von großer Bedeutung. In der Tat ist ein "flexibler" Ansatz an den zeitlichen Faktor der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen europäischen Erfahrungen erkennbar; andererseits ist das was als "Naivität der Verfassungsgebenden" bezeichnet wurde, und zwar die "allzu simple Formulierung des Art. 136 ital. GG" hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückzuführen, erstens die Notwendigkeit des Schutzes des Prinzips der Gewaltenteilung, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg und zweitens der Schutz der Rechtssicherheit. Im 8. Abschnitt (Verwaltet das Verwaltungsgericht die Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit?) tritt das Verfassungsrecht in den Hintergrund, um zumindest in Kürze über die Steuerung der Rechtswirkungen der Annullierungsurteile durch das Verwaltungsgericht nachzudenken, wobei von einer Betrachtung ausgegangen wird, welche in der Rechtslehre – recht eindrucksvoll – klar ausgedrückt werden sollte, und zwar, dass die Verwaltungsprozessregeln wegen ihres entscheidenden kreativen Beitrags zur Rechtsprechung einen Ausgangspunkt und sicher keinen Endpunkt darstellen: In diesem Sinn erhielt das von der 4. Kammer des Staatsrats getroffene Urteil Nr. 2755 von Mai 2011 Bedeutung, wie auch das vom selben Verwaltungsrechtsorgan getroffene Urteil Nr. 13 von 2017. In beiden Fällen scheint der Staatsrat bestimmt zu haben, die Rechtswirkungen der eigenen Verkündigung angesichts der Notwendigkeit, einen übermäßigen Bruch innerhalb der Rechtsordnung zu verhindern, zeitlich zu steuern. Insbesondere hätte der Staatsrat ("Consiglio di Stato") beim ersten Spruch eine neue Art der Verkündigung gebildet, indem er bei der Untersuchung – nach einer vollkommen neuen Logik – den Bereich der zeitlichen Rechtswirkung des eigenen Spruchs so definierte, dass eine lediglich für die Zukunft geltende Rechtswirkung der eignen Entscheidung vorhergesehen wurde, sodass das Prinzip der Effektivität des Schutzes über das des Antrags der Partei siegt. Es ist unbedingt anzumerken, dass, wenn die Aufrechterhaltung der Rechtswirkungen der rechtswidrigen Maßnahme spiegelbildlich der Beibehaltung des Allgemeininteresses entspricht, die urteilende Tätigkeit des Verwaltungsgerichts dem des "Verwaltungsorgans" zu ähneln scheint. Auch bei seiner zweiten Verkündigung steuerte der Staatsrat die Rechtswirkungen mit Wirksamkeit pro futuro; die ganze Versammlung befand nämlich, das Urteil Nr. 10 von 2015 anzuführen, fast als Rechtfertigung des Argumentationskonstrukts zur Wahl einer derartigen Wirksamkeit, wobei im Übrigen bestätigt wurde, dass "die Ausnahme von der Rückwirkung […] auf dem Grundsatz der Rechtssicherheit beruht: […] die Möglichkeit für die Betroffenen, die Rechtsnorm wie ausgelegt anzuwenden, wird eingeschränkt, wenn die Gefahr schwerer wirtschaftlicher oder sozialer Auswirkungen besteht, die zum Teil auf die hohe Anzahl von in gutem Glauben begründeten Rechtsbeziehungen zurückzuführen ist […]". Darüber hinaus befand der Staatsrat, als spezifische Bedingungen, die es ermöglichen, die Rückwirkung einzuschränken oder richtiger "die Anwendung des Rechtsgrundsatzes auf die Zukunft zu beschränken" folgende: die objektive und erhebliche Unsicherheit bezüglich der Tragweite der auszulegenden Verfügungen; das Bestehen einer mehrheitlichen Orientierung entgegen der eingeführten Auslegung und die Notwendigkeit zum Schutz eines oder mehrere Verfassungsgrundsätze oder in jedem Fall, um schwere sozialwirtschaftliche Rückwirkungen zu verhindern. Das zweite Kapitel dieser Doktorarbeit ist gemeinsam mit dem ersten Kapitel darauf ausgerichtet, zu zeigen, dass die Frage bezüglich der Grenzen der Rückwirkung der Annahmeurteile seit den allerersten Jahren der Verfassungsrechtsprechung eine nicht nebensächliche Rolle gespielt hat, wie man sehen konnte. Daher die Bedeutung der Behauptung der neuesten deutschen Rechtslehre, die bestätigt, dass die Entscheidungshilfsmittel eines Verfassungsgerichts nicht vollkommen von der fortlaufenden "Konstitutionalisierung" der "neuen Rechte" entbunden sind. Somit scheint es eben diese dynamische Sicht zu sein, die Grundlage der Aufnahme der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen war (und vor allem heute noch ist) und auch Grundlage einiger neuerer Verkündigungen des Verfassungsgerichts ist, darunter vor allem die Verordnung Nr. 207 von 2018. Wie im Übrigen im dritten Kapitel dieser Doktorarbeit ausgeführt wird, gab es bei der Regelung bezüglich der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung zwei Änderungsversuche innerhalb der deutschen Ordnung, die beide darauf abzielten, die Wirksamkeit der Nichtigkeitserklärung "flexibler" zu machen. Angesichts der obigen Ausführungen ist im Verlauf der Zeit nicht nur - wie schon geschrieben - eine gemeinsame Tendenz der Verfassungsgerichte erkennbar, die insbesondere den Umgang mit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung prägt, sondern auch ein "konstantes" Bedürfnis, die "starre" Regelung der Rechtswirkungen zu reformieren, die – wenn auch nur zum Teil – eine wichtige Form der Umsetzung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz fand. Das zweite Kapitel beginnt im 1. Abschnitt (Eine Stellungnahme: die Furcht vor den "Folgen" der Verfassungswidrigkeitserklärung und die Regelung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit) mit einer Überlegung zur Furcht des Verfassungsgerichts, die Ordnung im Anschluss an die Aufnahme einer Verfassungswidrigkeitserklärung negativ zu beeinflussen; wie in der maßgeblichen Lehre Sajas bestätigt, darf das Verfassungsgericht "das Gewicht" seiner eigenen Entscheidungen nicht übersehen, denn dieses ist voll und ganz in einen sozialwirtschaftlichen Rahmen eingefügt, dessen Dynamik es tatsächlich nicht kennen kann; das Bedürfnis einer größeren "Flexibilität" der dem Verfassungsgericht zur Verfügung stehenden Entscheidungshilfsmittel ist, wie im Übrigen im Verlauf des Abschnitts gezeigt wird, verschiedenen europäischen Erfahrungen gemein. Auch aus diesem Grund legte der Gesetzgeber – was vielleicht nicht überrascht – mit der Zeit verschiedene Gesetzesentwürfe vor, die darauf abzielten, den Aspekt der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu ändern. Diese Änderungsvorschläge werden (in der Zeit zurückgehend) im 2. Abschnitt (Die Reformversuche hinsichtlich der Regelung der Verfassungswidrigkeitserklärung) dargelegt: Die Analyse beginnt bei dem Gesetzesentwurf A. S. 1952, der verzeichnet ist unter "Änderungen der Gesetze Nr. 87 vom 11. März 1953 und Nr. 196 vom 31. Dezember 2009 zur Ermittlung und Transparenz in Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit", der nie diskutiert und daher nie aufgenommen wurde. Dieser letzte Änderungsversuch war durch das "Kostenurteil" Nr. 70 von 2015 angeregt worden, das wegen seiner vollständigen Rückwirkung die Wirtschaftsstruktur des Staates besonders belastete und den Gesetzgeber dazu veranlasste, eine Form der Positivierung der zeitlichen "Steuerung" der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zu erfinden. In Art. 1, lit. c) des Gesetzesentwurfs ist vorgesehen, den Inhalt des dritten Absatzes, Art. 30, ital. Gesetz L. 87 von 1953 zu erweitern und somit neben der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm den Einwand der Verfügung durch das Verfassungsgericht einer "anderen Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze" vorzusehen. Bedeutend scheint dabei der Verweis auf "Verfassungsgrundsätze", die, wenn korrekt und ausführlich beschrieben, nach der Ratio des vorliegenden Gesetzesentwurfs, den Antrag auf Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung legitimieren können. Es folgt eine kurze Analyse des Verfassungsgesetzesentwurfs Nr. 22 von 2013, der, wie es schien, eine wesentliche Änderung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einführen wollte und eine Bevollmächtigung des Gesetzgebers zur effektiven Steuerung der Wirksamkeit der erfolgten Verfassungswidrigkeitserklärung vorsah, denn der Gesetzesentwurf verwendete den Begriff "Abschaffung" für das Phänomen des aufhebenden Eingriffs des Verfassungsgerichts. Was vermutlich an diesem Änderungsentwurf am meisten interessiert, ist die Voraussicht der Spaltung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der "verfassungsgebenden" Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung: Man beachte in diesem Sinne Art. 1 der Gesetzesvorlage, laut der "[…] die Regierung […] die Initiative ergreift, den Kammern ein Aufhebungsgesetz oder eine Änderung des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes vorzulegen; diese Initiative kann direkt von den Versammlungen ergriffen werden, […] sofern der Gesetzesentwurf nicht innerhalb der Frist der folgenden sechs Monate bzw. neun Monate bei Verfassungsgesetzen verabschiedet wird; dieselben Versammlungen erklären die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes als erloschen". Schließlich ist der am 30. Juni 1997 verabschiedete Entwurf zu beachten, in dem vorgesehen war, dass "wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, die Wirksamkeit dieser Norm am Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung endet, außer dem Gericht bestimmt eine andere Frist, in jedem Fall nicht über einem Jahr ab Veröffentlichung der Entscheidung". Der besagte Entwurf ähnelt der österreichischen Praxis sehr, wo der Verfassungsgerichtshof über einen bestimmten Ermessensspielraum in Hinsicht auf die Möglichkeit verfügt, den Stichtag zeitlich zu verschieben, wie es zum Teil auch in der Praxis des Bundesverfassungsgerichts geschieht. Im 3. Abschnitt (Ein Verfassungsgericht, das handelt und die "traditionellen Einschränkungen" des Verfassungsrechts über die Verwaltung der Verfahrensregeln des Verfassungsprozesses hinaus überwindet) wird das Thema der Überwindung der traditionellen Einschränkungen des Verfassungsrechts durch die italienischen Verfassungsgerichte behandelt, insbesondere in Hinsicht auf die Einschränkung des Ermessensspielraums des Gesetzgebers. In diesem Sinne tritt der Beschluss Nr. 207 von 2018 hervor – der es vielleicht ermöglicht, das Thema der zeitlichen Steuerung der Rechtswirkungen wieder mit dem der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Parlament auf dem Gebiet des Strafrechts zu verbinden – mit dem das Verfassungsgericht meinte, mit einer ganz eigenen und besonders "gefestigten" Mahnung einzugreifen; weiter verfolge das Verfassungsgericht, wie der Verfassungsrichter Lattanzi schreibt, in letzter Zeit einen eher interventionistischen und weniger von Selbstbeschränkung geprägten Trend. In diesem Sinn treten einige Verkündigungen im Strafrecht hervor, darunter Urteil Nr. 236 von 2016 (auf das auch in dem erst kürzlich ergangenen Urteil Nr. 242 von 2019 verwiesen wird und das die "Sage" Cappato beendete), Urteil Nr. 222 von 2018, Urteil Nr. 233 von 2018, das allerdings nicht im Strafrecht eingeführte kürzliche Urteil Nr. 20 von 2019, das jedoch für die Rolle, die das Verfassungsgericht in Bezug auf das Legislativorgan einnimmt, von Bedeutung ist. Im 4. Abschnitt (Die Form der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung "Richtung Vergangenheit" verwaltet) wird die "Form" der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung steuert, untersucht: in diesem Sinn tritt das Mittel der Urteile der verschobenen Verfassungswidrigkeit hervor, welche den Urteilen der plötzlichen Verfassungswidrigkeit im weiteren Sinn ähneln, und sich dagegen von den Urteilen der Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn, da letztere das Phänomen der Abfolge der Nomen im Verlauf der Zeit betreffen, abheben. Kurz gesagt, im 4. Abschnitt wird versucht – auf theoretischer Ebene – zu zeigen, wie das Verfassungsgericht das Hilfsmittel der eintretenden Verfassungswidrigkeit (in diesem Sinn ist Urteil Nr. 174 von 2015 vollkommen unerheblich) oder der verschobenen Verfassungswidrigkeit unter Ausschluss des Fehlens jeglicher Form der Positivierung des Umgangs mit dem Zeitfaktor hinsichtlich der Wirksamkeit der Annahmeurteile, verwendet. In diesen Fällen kommt dem Verfassungsgericht ein bestimmter Ermessensspielraum in der Bestimmung des Stichtags zu. Im 5. Abschnitt (Die Entscheidungen, die der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Bezug auf die Vergangenheit zugrunde liegen) dagegen sollen die Gründe erkannt werden, die dem Bedürfnis, die Rechtswirkungen der Urteile im Verlauf der Zeit zu steuern, zugrunde liegen. Erstens tritt die Notwendigkeit hervor, den Grundsatz der Rechtskontinuität ganz allgemein zu schützen, der als ein zu schützender Grundsatz definiert wurde und tatsächlich zu den von der Verfassung abgesicherten Grundsätzen, Interessen und Rechtssituationen gehört, zweitens tritt das Bedürfnis hervor, schwere Schädigungen des öffentlichen Haushalts oder neue und höhere finanzielle Ausgaben für den Staat und die öffentlichen Einrichtungen zu verhindern. Dieser Grundsatz wurde, wie zu unterstreichen ist, als ein allgemeiner verfassungsrechtlicher Wert definiert. Nach einem ersten theoretischen Teil wird im zweiten Kapitel versucht, die zeitlich handhabende Praxis des Verfassungsgerichts zu untersuchen. Ende der achtziger Jahre führte das Verfassungsgericht die allerersten zeitlich handhabenden Urteile ein (Abschnitte 5.1 und 5.2) und begann mit den Urteilen Nr. 266 von 1988, 501 von 1988 und 50 von 1989 die zeitlichen Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu regulieren; später verwaltete das Verfassungsgericht den Zeitfaktor der Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen weiter und beträchtlich, ohne allerdings jemals ausdrücklich zu erklären, in die Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzugreifen (eingreifen zu wollen). Zur Sparte der ersten zeitlich handhabenden Urteile gehört auch das Urteil Nr. 1 von 1991, das hinsichtlich der finanziellen Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch bezüglich der vom Verfassungsgericht vor der Einführung desselben durchgeführten Ermittlung) von besonderer Bedeutung ist. Wenig später führte das Verfassungsgericht das Urteil Nr. 124 von 1991 ein (über dessen Wesen die Rechtslehre diskutiert, da sie teilweise der Meinung ist, es handele sich um ein Urteil zur plötzlichen Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn), bei dem man ein weiteres Mal der Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung beiwohnen konnte. Von Bedeutung ist auch Urteil Nr. 360 von 1996: bei dieser Gelegenheit erklärte das Verfassungsgericht die (alleinige) Verfassungswidrigkeit der ihm zur Beurteilung vorgelegten Verfügung der Gesetzesverordnung, ohne die Tragweite allgemein auf die wiederholten Verordnungen auszudehnen. In diesem Fall hätte das Verfassungsgericht in seiner Eigenschaft als Hüter der Rechtsordnung befunden, die Annullierung der wiederholten Gesetzesverordnungen angesichts des Grundsatzes der Rechtssicherheit zu "einzusparen". Am Rande der genannten Verkündigungen werden andere Entscheidungen in der Hauptsache untersucht, bei denen das Verfassungsgericht, wenn auch keine wahre zeitliche Handhabung der Rechtswirkungen vornahm, so doch eine erhebliche Furcht vor dem gezeigt hatte, was in der Rechtslehre als horror vacui bezeichnet wird. In Abschnitt 5.2.1 (Fokus: Urteil Nr. 1 von 2014: "ausgleichende" Bedeutung und horror vacui) wird Urteil Nr. 1 von 2014 Gegenstand der Untersuchung, bei dem das Verfassungsgericht zum Thema Wahlsystem eingriff und die Verfassungswidrigkeit des s.g. Porcellum erklärte, d.h des proportionalen WahlgesetzesmitMehrheitsprämieund starren Listen, welche die Wahl derAbgeordnetenkammerund desSenats der Republikin Italien in den Jahren2006,2008und2013 geregelt hatte. Das Verfassungsgericht hatte bei diesem Anlass von der Kategorie der abgeschlossenen Rechtsbeziehungen Gebrauch gemacht, um sich Handlungsspielraum hinsichtlich der zeitlichen Handhabung der Wirksamkeit der eignen Urteile zu verschaffen, nicht ohne die Prozessregeln politisch zu nutzen: Es handelt sich hierbei um einen der Fälle, bei denen das Verfassungsgericht angesichts des Nichtbestehens der Möglichkeit zur Steuerung der Rechtswirkungen der eignen Urteile bestimmt hat, die Regeln des eigenen Verfahrens vollkommen elastisch zu nutzen. Die Elastizität der Interpretation der Kategorie und der Regeln des Verfassungsverfahrens war im untersuchten durch das Bedürfnis, den Grundsatz zum Schutz des Staats und der verfassungsgemäß notwendigen Funktionen beizubehalten, vorgeschrieben. In diesem Sinn ähnelt die Ratio, die der besagte Spruch mit sich bringt, zum Teil einem der Anwendungsthemen der Unvereinbarkeitserklärungen, und zwar dem der "Rechtsfolgen". Nun tritt das Urteil Nr. 1 2014 in dieser Doktorarbeit hervor, da die Eigentümlichkeit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch der Kategorie der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen) angesichts der verfassungsgemäßen Bedürfnisse "gesteuert " worden wäre. Während in Abschnitt 5.2.2. (Am Rande des Urteils Nr. 1 von 2014) nochmals auf das Thema des s.g. horror vacui hingewiesen wird, so wird im 6. Abschnitt (Das Haushaltsgleichgewicht als Gegenspieler der Rückwirkung von Annahmeurteilen) der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts als möglicher, im Übrigen nach Inkrafttreten des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 2012, das den Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts einführte, erstarkter Gegenspieler der in den Annahmeurteilen verwurzelten Rückwirkung, untersucht. Kurz gesagt, obwohl Art. 81, dritter Abs, ital. GG ("Jedes Gesetz, das neue oder höhere Ausgaben mit sich bringt, muss für die dafür notwendigen Mittel sorgen") nicht für die Tätigkeiten des Verfassungsorgans gilt, sondern nur für den Gesetzgeber, haben der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts und somit die streng finanziellen Bedürfnisse das Verfassungsgericht dazu geführt, Entscheidungsmittel zur Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzusetzen (wie auch im Bereich der französischen und der spanischen Verfassungsjustiz), und zwar deshalb, weil das Verfassungsgericht sich – unvermeidlicherweise – in einem durch eingeschränkte wirtschaftliche Ressourcen charakterisierten Umfeld bewegt. Nicht nur hat es in der Verfassungsrechtsprechung verschiedene Verkündigungen gegeben, bei denen die Rückwirkung mit der konkreten Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Wirtschafts- und Finanzstruktur kontrastierte (man beachte, wenn auch unter anderen Gesichtspunkten, die Urteile Nr. 137 von 1986, Nr. 1 von 1991, Nr. 240 von 1994, Nr. 49 von 1995, Nr. 126 von 1995) und nicht nur wurde der letzte Änderungsvorschlag der Regelung der Annahmeurteile im Anschluss an die Aufnahme eines Kostenurteils vorgebracht, sondern vor allem beschloss das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 zum ersten Mal mit Kenntnis der Sachlage, die Möglichkeit zur zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der eigenen Urteile zu erklären. In dieser Arbeit wird insbesondere in Abschnitt 6.1 (Fokus: Das Urteil Nr. 10 von 2015: ein unicum in der Geschichte der Verfassungsjustiz) dem Urteil Nr. 10 von 2015 viel Raum gewidmet, da dieses tatsächlich ein unicum in der Geschichte der italienischen Verfassungsjustiz darstellt: Dabei bestimmte das Verfassungsgericht, den Verfassungsprozess nach vollkommen kreativen Regeln zu steuern und setzte das um, was als "Verfassungsgewalt" bezeichnet wurde und das, wie anscheinend behauptet werden kann, auf einer bestehenden starken Korrelation zwischen der Verfassungsjustiz und dem materiellen Verfassungsrecht basiert. In der Tat kann nicht geleugnet werden, dass das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit ein Thema des materiellen Verfassungsrechts ist, welches bedeutende Anregungen für eine Überlegung zur Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und seinem Verfahren bietet. Weiter zwingt die Überbeanspruchung des Mechanismus, auf den sich die Inzidentalität des Systems gründet, dazu, über die Bedeutung nachzudenken, welche die Abwägung der Interessen, die einen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, erwirbt. Vor allem scheint sich das Thema der Identifizierung jener Interessen zu stellen, die einen derartigen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, dass sie vielleicht eine Ausnahme von der Regelung zur Steuerung der Wirksamkeit der Annahmeurteile rechtfertigen. Nun meinte das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 die Rückwirkung mit dem Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts aufwiegen zu können und somit Art. 81 ital. GG im Sinne eines "Übergrundsatzes" einzuordnen. Das materielle Recht, der Schutz der Verfassungsgrundsätze und -werte kollidierte also mit der Garantie der Jura und somit der Anrechte der Einzelnen. Der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Verteidigung waren somit Gegenstand einer Abwägung mit Art. 81 ital. GG: Das Ergebnis war der Sieg des letzteren, da das Verfassungsgericht befand, dem besagten Urteil eine bloße ex nunc-Wirkung zu verleihen. Mit dem besagten Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der s.g. Robin Hood tax, einer 2008 eingeführte der Erdölbranche auferlegte Steuer. Das Verfassungsgericht bestätigte äußerst vielsagend – nach einer vollkommen innovativen Logik – Folgendes: "Bei der Verkündigung der Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Verfügungen kann dieses Verfassungsgericht den Einfluss, den eine solche Verkündigung auf andere Verfassungsgrundsätze ausübt, nicht unbeachtet lassen, um die eventuelle Notwendigkeit einer Abstufung der zeitlichen Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen über die anhängigen Beziehungen zu beurteilen. Die diesem Gerichtshof übertragene Rolle als Hüter der Verfassung in ihrer Gesamtheit erfordert es, zu verhindern, dass die Verfassungswidrigkeitserklärung einer gesetzlichen Verordnung paradoxerweise "mit der Verfassung noch weniger vereinbare Rechtswirkungen bestimmt" (Urteil Nr. 13 von 2004) als die, welche zur Zensierung der Gesetzesordnung geführt haben. Um dies zu verhindern, muss der Gerichtshof seine eigenen Entscheidungen auch unter dem zeitlichen Aspekt modulieren, sodass die Behauptung eines Verfassungsgrundsatzes nicht die Opferung eines anderen zur Folge hat. Dieser Gerichtshof klärte mit den (Urteilen Nr. 49 von 1970,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966) dass die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsverkündigungen ein allgemeines Prinzip ist (und sein muss), das in den Urteilen vor diesem Gerichtshof gilt; dieses ist jedoch nicht uneingeschränkt. Zunächst ist unbestreitbar, dass die Wirksamkeit der Annahmeurteile nicht in soweit rückwirkend ist, dass sie "in jedem Fall rechtskräftig gewordene Rechtslagen" d.h. "abgeschlossene Rechtsbeziehungen" umkehrt. Andernfalls wäre die Sicherheit der Rechtsverhältnisse beeinträchtigt (Urteile Nr. 49 von 1970,Nr. 26 von 1969,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966). Der Grundsatz der Rückwirkung "gilt […] nur für noch anhängige Verhältnisse, mit daraus folgendem Ausschluss der abgeschlossenen, die weiter durch das als verfassungswidrig erklärte Gesetz geregelt bleiben" (Urteil Nr. 139 von 1984, zuletzt wieder aufgenommen imUrteil Nr. 1 von 2014). In diesen Fällen gehört die konkrete Erkennung der Einschränkung der Rückwirkung, die von der besonderen Regelung der Abteilung abhängt – zum Beispiel bezüglich der Ablauf-, Verjährungs- oder Unanfechtbarkeitsfristen von Verwaltungsmaßnahmen – die jede weitere Rechtsmaßnahme oder -behelf ausschließt, in den Bereich der ordentlichen Auslegung, für den die gewöhnlichen Gerichte zuständig sind (ex plurimis bestätigter Grundsatz durchUrteile Nr. 58 von 1967undNr. 49 von 1970)". Das Verfassungsgericht behauptet weiter, um sein praeter legem-Vorgehen zu rechtfertigen: "der Vergleich mit anderen europäischen Verfassungsgerichten, wie beispielsweise dem österreichischen, dem deutschen, dem spanischen und dem portugiesischen zeigt im Übrigen, dass das Einschränken der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsentscheidungen auch in zwischenrangigen Verfahren eine verbreitete Vorgehensweise darstellt, unabhängig davon, ob die Verfassung oder der Gesetzgeber dem Verfassungsgericht diese Befugnisse ausdrücklich übertragen haben". Somit verließ das Verfassungsgericht bei dieser Verkündigung den Weg der "getarnten" Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, um das Thema des Interventionismus zur Steuerung der Wirksamkeit der eigenen Verkündigungen im Verlauf der Zeit ausdrücklich in Angriff zu nehmen. In Abschnitt 6.2 (Die Rebellion des vorlegenden Gerichts gegenüber des mit Rückwirkungsklausel ausgezeichneten Aufschubs der Rückwirkung) wird versucht, über die von den vorlegenden Gerichten an den Tag gelegte Rebellion gegenüber dem Aufschub der Rechtswirkungen durch die Verkündigung Nr. 10 von 2015 nachgedacht: Der Kurzschluss Verfassungsgericht – Richter läuft Gefahr, mit der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit beinahe ein unicum zu werden, sollte letztere nicht Gegenstand einer Positivierung durch den Gesetzgeber werden. Wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt, haben im Übrigen "die Richter" das letzte Wort. Wie im dritten Kapitel ausgeführt wird, übernehmen in diesem Sinn die Richter auch im deutschen System eine Hauptrolle in Bezug auf die Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile, nicht nur hinsichtlich der "Folgen" der Unvereinbarkeitssprüche, sondern auch in dem Fall, wo der Gesetzgeber nicht innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht angegebenen Frist handelt, denn diese, wie durch maßgebliche Rechtslehre bestätigt, werden angerufen, um verfassungsmäßig zu entscheiden. In Abschnitt 6.3 (Ein inkohärentes Verfassungsgericht? Der "Einzelfall" des Urteils Nr. 10 von 2015 und die anschließende Rechtsprechung) werden die beiden, im Anschluss an das Urteil Nr. 10 von 2015 eingeführten Kostenurteile untersucht: das Urteil Nr. 70 von 2015 und das Urteil Nr. 178 von 2015. Bei erstgenanntem erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit derital. Gesetzesverordnung Nr. 201 vom 6. Dezember 2011 (Eilverfügungen zum Zuwachs, zur Angemessenheit und zur Konsolidierung der Staatsfinanzen), das mit Änderungen durch Art. 1, 1. Abs. ital. Gesetz Nr. 214 vom 22. Dezember 2011 umgewandelt wurde, ohne jegliche zeitliche Modulation der Rechtswirkungen vorzunehmen. Aus diesem Grund stufte die Rechtslehre die besagte Verkündigung als ein "überraschendes" Urteil ein, in Anbetracht der Tatsache, dass die aus den Einwirkungen auf die wirtschaftlich-finanzielle Basis entstehenden Kosten entschieden höher waren als die, welche aus der Aufnahme des Urteils Nr. 10 von 2015 entstanden wären, hätte man dieses ganz einfach mit Rückwirkung ausgestattet. Andererseits, während der Gerichtshof beim Urteil Nr. 10 von 2015 meinte, eine Ausnahme von der den Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zugrunde liegenden Regelung zu machen, obwohl die Aufnahme einer "physiologischen" Verfassungswidrigkeitserklärung von sich aus hohe Kosten "nur" in Bezug auf die Erdölbranche und insbesondere in Bezug auf einen bestimmten Unternehmenszweig bewirkt hätte, ist es schwer zu verstehen, warum das Verfassungsgericht im Fall des Urteil Nr. 70, das nicht nur die s.g. Goldpensionen, sondern auch das Rentensystem insgesamt betraf, befand, nicht nach derselben Logik zu verfahren. In diesem Sinn liegt eine Antwort auf diese Entscheidungsinkohärenz vielleicht in der mangelnden Verwendung durch das Verfassungsgericht der Ermittlungsbefugnisse, die weiter unten behandelt werden. Sicher ist, dass das Verfassungsgericht eine vollkommen ungeordnete Steuerung seiner Prozesse an den Tag legte und tatsächlich eine freie und unbefangene Vorgehensweise hinsichtlich der Regeln des verfassungsrechtlichen Prozesses bewies. Die obige Behauptung wird durch die Aufnahme des zum Thema Tarifverhandlungen eingeführten Urteils Nr. 178 von 2015 bewiesen, bei dem das Verfassungsgericht durch Verwendung des Hilfsmittels der plötzlichen Verfassungswidrigkeit erneut die zeitliche Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung steuerte. Das Verfassungsgericht behauptet nämlich: "Erst jetzt offenbarte sich vollkommen, wie strukturpolitisch die Verhandlungsaussetzung war, daher kann die eintretende Verfassungswidrigkeit, deren Rechtswirkungen im Anschluss an die Veröffentlichung dieses Urteils beginnen, als eingetreten angesehen werden. Der unversehens begonnene Mangel an Verfassungsmäßigkeit erklärt sich angesichts der Kritiken, die dem Verfassungsgericht im Anschluss an das "denkwürdige" Urteil Nr. 10 von 2015 entgegengebracht wurden. Darum kommentierte die Rechtslehre die besagte Verkündigung im Sinne eines Falls, bei dem "ein Mangel am selben Tag auftritt und verschwindet, an dem er durch den Richter erklärt wird, welcher gleichzeitig das Fehlen zum Zeitpunkt der Überweisung der Maßnahmen an das Verfassungsgericht feststellt". Im Wesentlichen ist unzweifelhaft, dass das Verfassungsgericht einen Aufschub der Rechtswirkungen seiner eigenen Verkündigung aus plausiblerweise mit den finanziellen Folgen verbundenen Gründen in die Tat umsetzte. Hier soll in jedem Fall hervorgehoben werden, dass, wie in dem der deutschen Praxis gewidmeten Kapitel ausgeführt wird, auch das Bundesverfassungsgericht manchmal, vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet zeitlich handhabende und nicht vollkommen mit der grundlegenden Ratio kohärente Verkündigungen einführte. Außerhalb des Rahmens des zwischenrangigen Verfahrens führte das Verfassungsgericht im Bereich des Hauptverfahrens das Urteil Nr. 188 von 2016 ein, bei dem eine vollkommene Rückwirkung der Verkündigung, wieder einmal zum Zweck der maximalen Verminderung der finanziellen Beeinträchtigung durch die rückwirkende Rechtskraft verfügt wurde. Der Fall ergab sich aus einer Klage der Region Friuli Venezia Giulia bezüglich des Haushaltsgesetzes 2013, da die Region mit besonderer Rechtsstellung befand, dass einige Artikel einigen Bestimmungen der besonderen Rechtsstellung der Region, einigen Durchführungsbestimmungen dieser Rechtsstellung und anderen, aus dem System zur Steuerung der Beziehungen zwischen dem Staat und dieser Region ableitbare Grundsätzen auf finanziellem Gebiet widersprachen. Im Wesentlichen kommt das Verfassungsgericht, auch angesichts der Durchführung einer Ermittlung zu dem Schluss der Verfassungswidrigkeit der beurteilten Norm und behauptet im Einzelnen wie folgt: "Der Grundsatz des dynamischen Gleichgewichts, der eng verbunden ist mit dem für die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen, finanziellen und vermögensrechtlichen Gleichgewichts im Verlauf der Zeit grundlegenden Prinzip der Haushaltskontinuität, […] kann auch zum Zweck des erweiterten Schutzes der Finanzlage der öffentlichen Hand angewendet werden, indem gestattet wird, die finanziellen Beziehungen bei Abkommen auch in Hinsicht auf die vergangenen Betriebsjahre angemessener umzugestalten" (Urteil r. 155 von 2015).Im Übrigen behauptete dieser Gerichtshof, wenn man einen anderen auf steuerrechtlichem Gebiet zwischenrangig eingeleiteten Fall untersucht, dass der Gesetzgeber rechtzeitig eingreifen muss, "um die verfassungsmäßige Auflage des Haushaltsgleichgewichts auch in dynamischer Hinsicht zu erfüllen (Urteile Nr. 40 von 2014,Nr. 266 von 2013,Nr. 250 von 2013,Nr. 213 von 2008,Nr. 384 von 1991eNr. 1 von 1966), […] dies eventuell auch, indem die erkannten Mängel der untersuchten Steuerregelung behoben werden" (Urteil Nr. 10 von 2015). Schließlich kann das Urteil Nr. 27 von 2018, ebenfalls auf wirtschaftlichem Gebiet interessieren. Im 7. Abschnitt (Eine Betrachtung über die Handhabung der Wirkungen: die Untersuchungsbefungnisse des Verfassungsgerichts) wird das Thema der Ermittlungsbefugnisse des Verfassungsgerichts untersucht, insbesondere in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, ausgehend von der Voraussetzung, dass die Annahmeurteile tatsächlich "systemische" Rechtswirkungen erzeugen: daher erscheint es im höchsten Maße relevant, dass das Verfassungsrechtsorgan in Hinsicht auf die eventuell durch seine Urteile erzeugten Einwirkungen auf die Ordnung bewusste Entscheidungen aufnehmen kann. Der kritische Punkt ist, dass das Verfassungsgericht selten von seinen Ermittlungsbefugnissen Gebrauch macht (obwohl die vom Verfassungsgericht tatsächlich verwendbaren Hilfsmittel in den ergänzenden Normen besonders detailliert erläutert werden), was sich nicht nur, wie oben beschrieben in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht auswirkt, sondern auch auf dem Gebiet der Wissenschaft (vgl. Urteile Nr. 162 von 2014, Nr. 96 von 2015 und Nr. 84 von 2016). Ab dem 8. Abschnitt (Die Verschiebung des Stichtags: die Gründe, die der zeitlich Richtung Zukunft handhabenden Verfahrensweise zugrunde liegen) ist das zweite Kapitel der Arbeit den ein Prinzip ergänzenden Urteilen, den Urteilen zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit und den mahnenden Urteilen gewidmet. Im Allgemeineren ist dieser Abschnitt den Gründen gewidmet, die der zeitlich handhabenden Vorgehensweise, bei denen der zukünftige Zeitabschnitt hervortritt, zugrunde liegen: Es handelt sich um die Fälle, in denen das Verfassungsgericht nicht festlegt (oder nicht nur festlegt), die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung bzgl. der Vergangenheit einzuschränken, sondern (auch) entscheidet, einen Anschluss zum Gesetzgeber zu suchen, indem der Stichtag aufgeschoben wird. Weiter im Einzelnen nutzt das Verfassungsgericht einige Entscheidungsstrategien, um der Bildung der s. g. Gesetzeslücken vorzubeugen, die an sich der Kontinuität der staatlichen Funktionen wie auch der Stabilität der Rechtsverhältnisse, der positiven Tendenz der Finanzlage der öffentlichen Hand wie auch der öffentlichen Verwaltung schaden. Die Gründe, auf denen die besagte zeitlich handhabende Vorgehensweise aufbaut, sind ein weiteres Mal denen sehr ähnlich, die den Unvereinbarkeitserklärungen zugrunde liegen: die Gefahr, dass sich im Fall der Einführung eines die Verfassungswidrigkeit einer Norm ganz einfach erklärenden Urteils ein "Chaos" innerhalb der Rechtsordnung bildet. Im 9. Abschnitt (Die Mittel zur Vorverlegung des Stichtags: Die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit) werden die Hauptmerkmale der ermittelten ab nicht erklärten Verfassungswidrigkeit dargelegt ("sentenze di incostituzionalità accertata ma non dichiarata") die den Entscheidungen der Unvereinbarkeitserklärungen erheblich ähneln, denn in beiden Fällen besteht der Mangel der Verfassungsmäßigkeit und der Gerichtshof mahnt gleichzeitig den Gesetzgeber zur (mehr oder weniger unverzüglichen) Handlung, um die Beseitigung der Verfassungswidrigkeit, die das Rechtssystem insgesamt gefährdet, zu beschleunigen. Der grundlegende Unterschied besteht in der Tatsache, dass im Fall der Unvereinbarkeitserklärungen, die Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht nur ermittelt, sondern auch erklärt wird und dies eben in Form der Unvereinbarkeitserklärung (und also nicht der Verfassungswidrigkeitserklärung). In Abschnitt 9.1 (Die Aufschiebung des Stichtags: die ein Prinzip ergänzenden Urteile) werden die ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio") ebenfalls in ihren Hauptmerkmalen zum Gegenstand der Untersuchung; diese gehören, wie von der neuesten Rechtslehre bestätigt zu einem ungeschriebenen, der Rechtsprechung entspringenden Prozessrecht, auf das erst kürzlich vom Gerichtshof zum Thema der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärungen auch mit Bezugnahme auf ausdrücklich komparatistische Bezüge verwiesen wurde. Mittels dieser Art der Entscheidung erklärt das Verfassungsgericht zwar die Verfassungswidrigkeit einer Norm für den Teil, in welchem diese keine bestimmte Voraussicht oder Regelung enthält, stellt jedoch gleichzeitig einen Grundsatz auf, der prinzipiell vom Gesetzgeber ausgeführt werden muss (welcher je nach Fall mehr oder weniger Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Grundsatzes haben kann). Wie man sieht, ähnelt das besagte Entscheidungshilfsmittel in seiner Art den Unvereinbarkeitserklärungen, da diese eine synergetische Form der Zusammenarbeit zwischen den Organen Verfassungsgericht, Gesetzgeber und Richter mit sich bringen. Doch nicht nur das: Der Gesetzgeber wird außerdem dazu aufgerufen, die Wiederherstellung der verletzten Verfassungslegalität zu optimieren, so wie mit Bezug auf die zeitlich handhabende deutsche Praxis, denn das, was die Unvereinbarkeitserklärung auszeichnet, ist die Reformpflicht, die s.g. Nachbesserungspflicht. Im Fall einer legislativen Untätigkeit im Anschluss an die Aufnahme eines ein Prinzip ergänzenden Urteils muss die "juristische Ebene" aktiviert werden: in Wirklichkeit ist vor dem Eingriff des Legislativorgans immer eine gewisse Zusammenarbeit zwischen den Richtern und dem Verfassungsgericht notwendig: in diesem Sinne haben die ein Prinzip ergänzenden Urteile eine weitere Ähnlichkeit mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Den Urteilen der "reinen" Unvereinbarkeit ebenfalls sehr ähnlich sind die mit einer allgemeinen Beschlussformel ausgestatteten, ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio dotate di un dispositivo generico"): in diesem Fall im Anschluss an die erfolgte Verfassungswidrigkeitserklärung, wenn es dem Gericht schwerfällt, im Anschluss an eine wissenschaftliche Auslegung des vom selben Verfassungsgericht erkannten Grundsatzes eine anzuwendende Norm zu bestimmen. Nach diesen Erläuterungen darf das Urteil Nr. 243 von 1993, das in dieser Doktorarbeit ausgiebig behandelt wird, nicht unberücksichtigt bleiben. Mit diesem Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit eines bestimmten Mechanismus, der vom Gesetzgeber im Rentensystems erkannt wurde, ohne jedoch mit der Aufnahme eines Verfassungswidrigkeitsurteils mit ex tunc-Wirkung fortzufahren. Die mit der Aufnahme eines Urteils der ganz einfachen Annahme verbundenen Folgen wären nämlich für die Staatskassen übermäßig belastend gewesen. Die Rechtswirkungen einer derartigen Verkündigung, die daher von der Rechtslehre akkurat als ein einen Mechanismus ergänzendes Urteil definiert wird, erwiesen sich als denen der deutschen Unvereinbarkeitsurteile vollkommen ähnlich, insbesondere in Bezug auf die Beziehung zum Gesetzgeber: Letzterer wird nicht nur dazu angerufen, zu handeln, um den festgestellten Legitimitätsmangel zu beseitigen, sondern wird auch aufgefordert, innerhalb einer präzisen Frist einzugreifen; die Festsetzung einer Frist ist nämlich einer der Aspekte, der die zeitlich handhabende Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen am stärksten auszeichnen. Ebenfalls von Bedeutung ist das Urteil Nr. 170 von 2014, das eben durch den allgemeinen Grundsatz ein Paradox innerhalb der Rechtsordnung erzeugte: Es wurde eine homosexuelle Ehe vorgesehen, obwohl die homosexuelle Ehe in Italien noch nicht legalisiert ist (man beachte im Übrigen, dass dasselbe Verfassungsgericht "BVerfG 1. Senat Beschluss vom 27. Mai 2008, 1 BvL 10/05" zitiert). Der Fall ergab sich aus einem von einem Ehepaar (bei dem eine Person, ihr Geschlecht verändert hatte) eingeleiteten Verfahren, um die Löschung der Eintragung "Beendigung der Rechtswirkungen des amtlichen Ehebundes" zu erwirken, die der Standesbeamte zusammen mit der Eintragung im Auftrag des Gerichts zur Berichtigung (von "männlich" in "weiblich") des Geschlechts des Ehemanns unter die Heiratsurkunde gesetzt hatte; das Verfassungsgericht befand, das Fehlen jeglicher Regelung des besagten Paars stelle eine Verletzung der unantastbaren Menschenrechte laut Art 2 ital. GG dar. Dennoch behauptete das Verfassungsgericht: "Die reductio adlegitimitatemdurch eine handhabende Verkündigung, welche die automatische Scheidung durch eine beantragte Scheidung ersetzt, ist nicht möglich, da dies gleichbedeutend mit einer Fortdauer des Ehebundes zwischen Personen desselben Geschlechts, im Widerspruch zu Art. 29 ital. GG wäre. Es wird also Aufgabe des Gesetzgebers sein, eine alternative (und von der Ehe verschiedene) Form einzuführen, die es den Ehepartnern ermöglicht, den Übergang von einem Zustand höchsten rechtlichen Schutzes zu einer auf dieser Ebene absolut unbestimmten Bedingung zu verhindern. Und der Gesetzgeber wird angerufen, diese Aufgabe mit höchster Eile zu erfüllen, um die erkannte Gesetzeswidrigkeit der untersuchten Regelung unter dem Gesichtspunkt des heutigen Rechtsschutzdefizits der betroffenen Personen zu überwinden". Schließlich ist das ein Prinzip ergänzende Urteil Nr. 278 von 2013 zur Anonymität der Mutter und das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen, um seine Grundrechte zu schützen, von Bedeutung. Abschnitt 9.2 (Der Aufschub des Stichtags: die Appelle und die "Geisterhandhabung ", die diese mit sich bringen) schließlich ist den Mahnungsurteilen gewidmet, die, obwohl sie nicht in die Steuerung der Verfassungswidrigkeitserklärung eingreifen, dennoch einen Ausgleich zwischen Grundsätzen und Werten mit sich bringen, der "typischerweise" die Grundlage der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist: Der Gesetzgeber wird im Bereich eines Unzulässigkeitsurteils oder eines ablehnenden Urteils aufgefordert, in Bezug auf eine bestimmte Gesetzesordnung zu handeln, um die Legalität wiederherzustellen, von der angenommen wird, dass sie tatsächlich verletzt wurde. In Bezug auf Mahnungen ist Abschnitt 9.3 (In Bezug auf gefestigte Appelle: die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber angesichts des Beschlusses Nr. 207 von 2018) vollständig dem Fall Cappato gewidmet, einem wichtigen und bedeutenden juristischen Fall, der es gestattet, die Wechselbeziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber unter einer besonderen Lupe (auf dem Gebiet des Strafrechts) zu untersuchen. Zunächst scheint es relevant, die Sachlage zu erläutern: Der allgemein als DJ Fabo bekannte Fabiano Antoniani, der durch die Folgen eines Autounfalls 2014 querschnittsgelähmt und blind geworden war, bat Marco Cappato im Januar 2017, ihm zu helfen, die Schweiz zu erreichen, wo er die Euthanasie durch den sogenannten unterstützten Suizid beantragt hatte und am 27. Februar 2017 erhielt. Marco Cappato, dem bekannt war, dass auch die alleinige Hilfe bei der Beförderung in die Schweiz des Kranken, der darum bittet, nach italienischem Recht verboten ist, verklagte sich selbst bei seiner Rückkehr nach Italien. Gegen Marco Cappato wurde ein Verfahren eingeleitet, das später der Ausführung der Straftat nach gemäß Art. 580 ital. StGb als "Verleitung oder Hilfe zum Selbstmord" rubriziert wurde, nach dem "jeder, der Andere zum Selbstmord bringt oder sie in ihrem Suizidvorhaben bestärkt bzw. auf jedwede Weise dessen Ausführung erleichtert, wird, sofern der Selbstmord erfolgt mit fünf bis zwölf Jahren Haft bestraft". Die Prozessverhandlungen fanden am 8. November 2017, am 4. Und 13. Dezember 2017, am 17. Januar 2018 und am 14. Februar 2018 mit Verlesung des Beschlusses durch den Vorsitzenden des Geschworenengerichts Mailand statt, das die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Norm an das Verfassungsgericht verwies. Das Mailänder Gericht hatte zwei verfassungsrechtliche Legitimitätsfragen aufgeworfen: a) "dort, wo das Verhalten zur Hilfe zum Selbstmord statt des Verhaltens zur Verleitung zu Last gelegt wird und somit abgesehen von seinem Beitrag zur Entscheidung oder Bestärkung des Suizidvorhabens" wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 2, 13, erster Absatz und 117 des ital. GG zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK, das in Rom, am 4. November 1950 unterzeichnet, ratifiziert und durch Gesetz Nr. 848 vom 4. August 1955 vollstreckbar wurde); b) "dort, wo das Verhalten der Erleichterung in der Ausführung des Selbstmords vorgesehen ist, das nicht auf den Weg der Entscheidungsfindung des Suizid-Anwärters einwirkt, mit einer Haftstrafe von 5 bis 10 [recte: 12] Jahren, ohne Unterschied zum Verhalten der Verleitung bestraft werden kann", wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 3, 13, 25, zweiter Absatz, und 27, dritter Absatz, ital. GG. Das Verfassungsgericht bestätigte bei der Aufnahme des Beschlusses Nr. 207 von 2018 die Nicht-Unvereinbarkeit der Beschuldigung der Hilfe zum Selbstmord mit dem Grundgesetz; dennoch befand das Verfassungsgericht, spezifische Fälle zu erkennen, in denen das besagte Verbot fallen müsse. Es handele sich um völlig außergewöhnliche Situationen, und zwar solche, in denen die unterstützte Person sich selbst wie folgt identifiziere: (a) als an einer unheilbaren Krankheit leidend, die (b) körperliches und psychisches Leiden mit sich bringt, die von der Person als absolut nicht auszuhalten betrachtet werden, welche (c) durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehalten wird, aber (d) in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen. In allen anderen Fällen könnte sich der Sterbewille dank Anwendung des ital. Gesetz L. Nr. 219 von 2017 erfüllen, das als Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung) rubriziert ist und durch die Voraussichten des ital. Gesetzes Nr. 38 vom 15. März (Bestimmungen zur Gewährleistung des Zugangs zu Palliativpflege und Schmerztherapie) ergänzt wurde. Anschließend bestätigt das Verfassungsgericht bedeutungsvoll: "Dieses Gericht befindet im Übrigen, zumindest zu diesem Zeitpunkt, keine Abhilfe schaffen zu können gegen die erkannte Rechtsverletzung hinsichtlich der oben aufgeführten Grundsätze durch die bloße Ausweisung aus dem Anwendungsbereich der Strafverfügung jener Fälle, in denen die Hilfe gegenüber Personen geleistet wird, die sich in den gerade beschriebenen Zuständen befinden", denn "eine solche Lösung würde an sich die Leistung materieller Hilfe gegenüber von Patienten in diesen Zuständen, in einem ethisch-gesellschaftlich höchst empfindlichen Bereich, in welchem jeder mögliche Missbrauch mit Bestimmtheit auszuschließen ist, vollkommen ungeschützt lassen". Die besagte Regelung müsste anfangs dem Parlament anvertraut werden, da die normale Aufgabe dieses Gerichtshofs die Überprüfung der Vereinbarkeit der vom Gesetzgeber in Ausübung seines politischen Ermessensspielraums bereits vorgenommenen Entscheidungen mit den durch die Notwendigkeit der Beachtung der verfassungsrechtlichen Grundsätze und der Grundrechte der betroffenen Personen vorgeschriebenen Einschränkungen ist. Das Verfassungsgericht bestimmt also, "seine eigenen Befugnisse zur Steuerung des Verfassungsprozesses" zu nutzen und die nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmende Vorschrift beizubehalten, ohne jedoch deren Anwendung durch die Richter zu verfügen, in Anbetracht der Tatsache, dass die Wirksamkeit der zensierten Regelung im vorliegenden Fall angesichts "dessen besonderer Eigenschaften und wegen der Bedeutung der damit verbundenen Werte" nicht als erlaubt gelten könnte. Wie man bemerken kann, scheint die Ratio der Unvereinbarkeitserklärung in diesem Fall tatsächlich die Rolle des "steinernen Gastes" übernommen zu haben. Der Gerichtshof bestätigt somit: "Um zu verhindern, dass die Vorschrift in dem hier angefochtenen Teil in der Zwischenzeit angewendet werden kann, wobei dem Parlament dennoch die Möglichkeit gegeben ist, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, die grundsätzlich in seinem Ermessensspielraum bleiben – die Notwendigkeit, den Schutz der Patienten in den mit dieser Verkündigung angegebenen Einschränkungen zu gewährleisten, bleibt unangetastet – befindet der Gerichtshof somit auf andere Weise vorsorgen zu müssen, indem er also die Aufschiebung des laufenden Verfahrens verfügt und die Verhandlung zur neuen Diskussion der Verfassungsmäßigkeitsfragen für den 24. September 2019 anberaumt; in den anderen Verfahren dagegen obliegt es den Richtern, zu beurteilen, ob, angesichts der Angaben in dieser Verkündigung ähnliche Fragen zur Verfassungslegitimität der untersuchten Verfügungen als erheblich und nicht offensichtlich unbegründet anzunehmen sind, um die Anwendung derselben Verfügung in dem hier angefochtenen Teil zu vermeiden". Die besagte Verkündigung ist durch die nun sehr bekannte Beschlussformel, charakterisiert, welche die getroffene Erklärung der Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb nicht enthält. Darin heißt es: "Aus diesen Gründen wird die Behandlung der mit dem im Rubrum angegebenen Beschluss aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf die öffentliche Verhandlung am 24. September 2019 verschoben". Es handelt sich nämlich um einen vorläufigen Beschluss, mit dem das Verfassungsgericht entschied, das Gerichtsverfahren aufzuschieben und die Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb auf die in derselben Verkündigung beschriebene Weise zu überprüfen. Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln jedoch in Ratio und Aufbau der besprochenen Verkündigung, denn derselbe Verfassungsrichter Modugno verwies in Bezug auf Beschluss Nr. 207 von 2018 bei der öffentlichen Verhandlung am 24. September 2019 ausdrücklich auf die deutsche Rechtsprechung. In erster Linie tritt die "Anwendungssperre der verfassungswidrigen Norm" hervor; in zweiter Linie tritt die für den Gesetzgeber vorgesehenen Frist und der Verweis auf eine "faire und dialektische institutionelle Zusammenarbeit" hervor; in dritter Linie tritt der weite Ermessensspielraum, den das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber zur verfassungsgemäßen Gestaltung der Regelung gelassen hat, hervor. Wie in der Rechtslehre bestätigt, handele es sich um ein "gefestigter" Appell, ein Urteil zur ermittelten aber nicht erklärten ganz eigenen Verfassungswidrigkeit, eine italienische Unvereinbarkeitserklärung. Außerdem besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass das Gebiet, auf welchem die besagte Verkündigung eingriff, das Strafrecht ist, indem das Ermessen des Gesetzgebers erheblich bedeutend ist. Trotz der Absicht des Verfassungsgerichts handelte der Gesetzgeber nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, aus diesem Grund referierte das Verfassungsgericht in der am 25. Oktober 2019 veröffentlichten Pressemeldung, dass "der Gerichtshof in Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt". Vor wenigen Tagen wurde das Urteil Nr. 242 von 2019 hinterlegt, mit dem das Verfassungsgericht die "Sage" Cappato "abschloss": aus zeitlichen Gründen konnte diese Verkündigung, die jedoch in Bezug auf die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber von erheblicher Bedeutung für diese Doktorarbeit ist, nicht untersucht werden. Das Verfassungsgericht entschied somit, die "Verfassungswidrigkeit von Art. 580 des ital. Strafgesetzbuchs dahingehend" zu erklären, "dass die Strafbarkeit dessen nicht ausgeschlossen wird, der mit der in den Artikeln 1 und 2 des ital. Gesetzes Nr. 2019 vom 22. Dezember 2017 (Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung)– d.h. in Bezug auf die Tatbestände vor der Veröffentlichung dieses Urteils im Amtsblatt der Republik mit gleichwertigen Vorgehensweisen wie in der Begründung – vorgesehenen Art und Weise die Ausführung des sich selbständig und frei gebildeten Suzidvorhabens einer durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Person, die an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von dieser als nicht auszuhalten angesehen werden, welche aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, sofern diese Bedingungen und die Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes überprüft werden nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission erleichtert". Der Gesetzgeber, der zum Handeln im Anschluss an die erfolgte Aufschiebung der Rechtswirkungen des Urteils der "ermittelten" Verfassungswidrigkeit laut Beschluss Nr. 207 von 2018 aufgerufen wurde, scheint zusammen mit und vor allem durch seine Untätigkeit im Urteil Nr. 242 von 2019 in den Vordergrund zu treten. Das dritte Kapitel ist vollumfänglich der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, deren wichtigste Vorteile und Problempunkte untersucht werden. Im 1. Abschnitt (Die Ratio eines Vergleichs zwischen der "alternativen Tenorierung" des BVerfG und der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichts) wird versucht, die Gründe, auf denen das Interesse für die zeitlich handhabende deutsche Praxis beruht zu erklären. Erstens entspricht, wie weiter unten ausgeführt sowohl in der italienischen Ordnung wie auch in der deutschen die Verfassungswidrigkeit einer Norm faktisch seiner Ungültigkeit. Trotz dieser gemeinsamen Voraussetzung, eben in Hinsicht auf die Notwendigkeit, eine Steuerung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der Verfassungswidrigerklärung vorzunehmen, sah der deutsche Gesetzgeber eine Änderung des BVerfGG vor, während dagegen, obwohl die Corte costituzionale in einigen Fällen befunden hatte, von der Rückwirkung der Annahmeurteile abzuweichen, das Verfassungssystem, wie im ersten und zweiten Kapitel zu zeigen versucht wurde, noch keine Form der Positivierung der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit erfahren. Und dies trotz der kürzlichen Einführung von Urteil Nr. 10 von 2015 und Beschluss Nr. 207 von 2018: erstes enthält, wie bereits besprochen, einen ausdrücklichen Verweis auf die deutsche Praxis; zweiter dagegen verweist lediglich implizit auf den Aufbau und die Ratio der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Die besagten Entscheidungen werden aufgrund ihrer Bedeutung Untersuchungsgegenstand in Abschnitt 1.1. (Die Ratio des Vergleichs: zwei aktuelle Beispiele). In Abschnitt 1.2. (Die Problematik eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis) wird die Problematik bezüglich eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis hervorgehoben. In erster Linie tritt die verschiedene gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung hervor; in zweiter Linie die ungleichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Verfassungsorganen (zu denen das Verfassungsgericht offensichtlich gehört). In diesem Abschnitt werden diese beiden Aspekte beleuchtet, wobei jedoch nicht zu vergessen ist, dass, wenn auch die Beziehung zwischen BVerfG und dem Gesetzgeber entschieden entspannter ist als in der italienischen Situation, werden in der deutschen Rechtslehre dennoch die Problematiken hervorgehoben, die ein eventuelles Nicht-Erfüllen des Gesetzgebers der Vorgabe des Verfassungsgerichts mit sich bringt; gleichzeitig weisen die Unvereinbarkeitserklärungen Elemente der Unklarheit auf, und zwar in Bezug auf die Möglichkeit, ihre juristischen Folgen sicher kennen zu können, da diese konkret von den Entscheidungen des BVerfG abhängen; aus diesem Grund ist dieser Entscheid zum Teil auch Gegenstand der Kritik durch die deutsche Rechtslehre. Im Übrigen, während in Bezug auf die italienische Praxis die Unvereinbarkeitserklärungen vor allem angesichts der "unvorhersehbaren" Folgen kritisiert werden, kann man gleichzeitig nicht übersehen, dass dieselbe Kritik (und nicht nur diese) in der deutschen Rechtslehre angeführt wird, in der auch einige Problempunkte in Bezug auf die Beziehung zwischen Gesetzgeber und BVerfG mit besonderem Verweis auf die zeitlich handhabende Praxis hervorgehoben werden. In Abschnitt 1.3. (Ziel des Vergleichs mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) wird das Ziel des Vergleichs unterstrichen, das nicht nur in einer Überlegung zur hypothetischen Übertragung dieses Entscheidungstyps in die Sammlung der Entscheidungsmittel des Verfassungsgerichts ist, sondern auch in einer Überlegung zum Thema der "Einschränkung" der Rückwirkung besteht. Die nachfolgenden Abschnitte sind der Untersuchung der Norm gewidmet. Im 2. Abschnitt (Die Nichtigkeitslehre und die Theorie der Vernichtbarkeit) geht es auf rein theoretischer und allgemeiner Ebene um die Grundzüge der Nichtigkeitslehre und der Vernichtbarkeitstheorie. Abschnitt 2.1. ist vollumfänglich der Ipso-iure-Nichtigkeit gewidmet, die das Panorama der deutschen Rechtslehre seit den fünfziger Jahren beherrscht; es werden die juristischen Modelle untersucht, auf denen sie beruht und auf die Verfassungsnormen und das einfache Recht verwiesen, auf das sie aufbaut. Abschnitt 2.2. (Die Theorie der Nichtigkeit im Grundgesetz) ist den Verfassungsnormen gewidmet, welche die Grundlage der Nichtigkeitslehre darzustellen scheinen. Abschnitt 2.3. (Die Nichtigkeit des Verfassungsgesetzes und die Hauptquelle: §78 BVerfGG) ist der Untersuchung von § 78 BVerfGG gewidmet, wo es heißt, "Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, dass Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig". Wie man sieht, bestätigt diese Verfügung die Nichtigkeit der für verfassungswidrige erklärten Norm und steht so im Widerspruch zur "bloßen" Erklärung der Unvereinbarkeit der verfassungswidrigen Norm. Abschnitt 2.4. (Die Gesichtspunkte der Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Entscheidung angesichts der Ipso-iure-Nichtigkeit) ist den allerersten Versuchen des BVerfG gewidmet, eine Ausnahme vom Dogma der Nichtigkeit zu machen und sich auf dieser Weise dem zu nähern, was als "Anwendbarkeit des Rechts" definiert wurde. Abschnitt 2.5. ist vollumfänglich der Vernichtbarkeitstheorie des Gesetzes gewidmet; insbesondere werden im Verlauf desselben die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen dieser These untersucht, die sich teilweise mit der Notwendigkeit der Überwindung der die Nichtigkeitserklärung charakterisierenden Problempunkten deckt, wobei die Bedeutung, die diese Theorie hinsichtlich der Unvereinbarkeitserklärungen annimmt zu berücksichtigen ist. Der 3. Abschnitt (Die Folgen der Nichtigkeitserklärung, §79 BVerfGG) ist der Untersuchung der Folgen (gegenüber Vergangenheit und Zukunft) der Verfassungswidrigerklärung gewidmet: Diese Analyse entwickelt sich angesichts einiger von einigen Autoren der deutschen Rechtslehre, darunter vor allen Kneser, Gusy und Ipsen vorgebrachten Thesen. Abschnitt 3.1. (Die Vorschläge zur Änderung der Rechtswirkungen der deutschen Nichtigkeitserklärung) ist, fast symmetrisch zum 2. Abschnitt des 2. Kapitels, der Untersuchung zweier bedeutender Versuche zur Änderung der Rechtswirkungen laut § 79, Abs. 1 BVerfGG (BT-Drs. V/3916) und (BT-Drs VI/388) gewidmet, die, obwohl nie verabschiedet zur Verbreitung einer möglichen Rechtfertigung der Theorie der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm beigetragen haben. Nach einem Teil der Rechtslehre war der Grund für die mangelnde Änderung der Rechtswirkungen des Nichtigkeitsurteils laut §79 BVerfGG sehr einfach, denn jede Form der Kodifizierung würde die notwendige Handlungsflexibilität des BVerfG einschränken, welches im Übrigen durch den Gebrauch der Unvereinbarkeitserklärungen immer anwendbare Handlungen gefunden hat. In jedem Fall änderte der Gesetzgeber im Jahr 1970 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des BVerfGG den §79 1. Abs. und den § 31 2. Abs., in denen die Möglichkeit vorgesehen ist, dass die verfassungswidrige Norm nicht nur nichtig erklärt wird, sondern auch unvereinbar. Der umfangreiche 4. Abschnitt (Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) ist den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, die unter mehreren Gesichtspunkten untersucht werden und in diesem Kapitel Hauptgegenstand der Studie sind. In Abschnitt 4.1. (Grundlage und Legitimation der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die allgemeinen Gründe untersucht, die das BVerfG dazu führten, trotz der Vorgabe des § 78 BVerfGG einen von der Nichtigkeitserklärung verschiedenen Entscheidungstyp einzuführen. Der zu untersuchende Entscheidungstyp ist mit der Zeit nach einem Teil der Rechtslehre zu einer "Regel" geworden, denn §78 BVerfGG hätte (nach der Lehre Burkiczaks) ein primitives Wesen angenommen. Andererseits weist der Pragmatismus des BVerfG einige bedeutende Schwierigkeiten auf, wie hier hervorzuheben versucht wird: Erstens die der Erkennung einer juristisch-theoretischen Rechtfertigung des besprochenen Entscheidungstyps und zweitens das Problem der Beschreibung der Anwendungstopoi, in Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendungskriterien der Unvereinbarkeitserklärungen oft Überlagerungen aufweisen. In Abschnitt 4.2. (§ 79 1. Abs. des BVerfGG und § 31, 2. Abs. BVerfGG: die Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG) wird das Thema der Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG in Angriff genommen, das §79 1. Abs. des BVerfGG und § 31 2. Abs. BVerfGG änderte und die Möglichkeit einfügte, die Norm für unvereinbar zu erklären. Während in Abschnitt 4.3. (Der § 31 des BVerfGG) eben § 31 des BVerfGG, untersucht wird, befasst sich Abschnitt 4.4. (Der § 35 des BVerfGG) mit § 35 des BVerfGG, welcher nicht nur die Grundlage der Fortgeltungsanordnung der unvereinbaren Norm, sondern auch die möglichen Formen zu deren Vollstreckung begründet. Gerade wegen der "pragmatischen" Natur der Unvereinbarkeitserklärungen ist es schwierig, die Anwendungstopoi dieses Entscheidungsmittels zu erkennen; nicht ohne Grund wird in der maßgeblichen Rechtslehre auf eine pragmatische, flexible und nicht dogmatische zeitlich handhabende Praxis verwiesen, die im 5. Abschnitt (Das Problem der Erkennung einer Kasuistik der Unvereinbarkeitserklärungen: die pragmatische, flexible und nicht dogmatische Praxis) behandelt wird. Ganz allgemein werden Unvereinbarkeitserklärungen in folgenden Fällen angewendet: a) wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, um den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen, für gewöhnlich, wenn der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, da dem Gesetzgeber ein großer Ermessensspielraum zukommt, um die verletzte Legalität wiederherzustellen. In diesem Fall ist es der Schutz der Ermessenssphäre des Gesetzgebers der zur Grundlage der Beurteilung (oder wenn man will der Abwägung) der juristischen Folgen der Verfassungswidrigerklärung wird. Hinsichtlich der Beziehung zum Gesetzgeber wird in der Rechtslehre eine Form der spezifischen Koordinierung zwischen BVerfG und Gesetzgeber bezeichnet, in Anbetracht der Tatsache, dass die Unvereinbarkeitserklärung den Ermessensspielraum des Gesetzgebers in Hinsicht auf den Zeitraum zwischen der Erklärung der Unvereinbarkeit und der Einführung der neuen Gesetzesverordnung schützt. b) wenn ein Übergang von der verfassungswidrigen Lage zur verfassungsmäßigen Situation im Gemeininteresse notwendig ist. Im Wesentlichen erhält dieser Anwendungsbereich in dem Fall Bedeutung, wo die Aufnahme einer Verfassungswidrigerklärung die Verfassungswidrigkeit innerhalb der Rechtsordnung noch verschlimmern würde. In diesem Sinne tritt die "Chaos-Theorie" hervor, die im Übrigen an die Verletzung der Artt. 33. 1. Abs., 2. Abs., 3. Abs. und 21 1. Abs. GG anknüpft. Während man die Einwendung der möglichen Unbestimmtheit der s.g. Anwendungstopoi der Unvereinbarkeitserklärungen eben wegen des Fehlens einer umfassenden Gesetzesgrundlage, die in Abschnitt 5.1. (Gibt es einen Numerus clausus der Anwendungsfälle der Unvereinbarkeitserklärungen?) angesprochen wird, im Hinterkopf behält, wird im 6. Abschnitt (Die Unterkategorien der Unvereinbarkeitserklärungen) auf die notwendige Unterscheidung zwischen den Unvereinbarkeitsentscheidungen und den s.g. Appellentscheidungen hingewiesen, um dann im Verlauf von Abschnitt 6.1. (Das "reine" Unvereinbarkeitserklärung) zur Untersuchung der Hauptmerkmale der reinen (oder schlichten) Unvereinbarkeitserklärung überzugehen, die sich vor allem durch eine Reformpflicht (mit dem Ziel der Garantie der freien Ausübung durch den Gesetzgeber seines Werks zur Beseitigung des vom BVerfG entschiedenen Legitimitätsmangels) und durch die s.g. Anwendungssperre des für verfassungswidrig erklärten Gesetzes charakterisiert, wie im Übrigen in der allerersten Unvereinbarkeitsentscheidungen, BVerfGE 28, 227 (Steuerprivilegierung Landwirte) vorgesehen war. Abschnitt 6.2. (Die Unvereinbarkeitserklärung und die s.g. weitere Anwendbarkeit des für unvereinbar erklärten Gesetzes) ist der Untersuchung des Aufbaus der vom BVerfG verfügten Anordnung der Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes: wie in diesem Abschnitt gezeigt wird, betrachtet die Rechtslehre das Mittel der Fortgeltungsanordnung als eine Art "Ebene" des "reinen" Unvereinbarkeitsurteils; gleichzeitig wird deren so verschiedenartiger Aufbau untersucht. In diesem Sinn wird auf die vorläufige Weitergeltungsanordnung und die endgültige Weitergeltungsanordnung verwiesen. Die Fortgeltungsanordnung wird auch in Abschnitt 6.2.1. untersucht, wo die gesetzliche Grundlage der Fortgeltungsanordnung zum Analyseobjekt wird; gleichzeitig erfolgt eine Überlegung zur Möglichkeit, die Voraussicht der zeitlich beschränkten Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes mit der Normenhierarchie zu vereinen. Die Lösung scheint in dem vom BVerfG verspürten Bedürfnis, die verfassungsfernere Lösung auszuschließen zu liegen. In Abschnitt 6.2.2. (Die in der Motivation der Unvereinbarkeitserklärungen liegende Schwierigkeit, vor allem in Bezug auf die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Erklärungen) wird der Problempunkt der schwierigen Erkennung der Folgen, die sich aus den Unvereinbarkeitsurteilen ergeben können, behandelt, und insbesondere im Fall der mit Anordnung der s.g. weiteren Anwendbarkeit, verbundenen Entscheidungen, in Anbetracht der Tatsache, dass das BVerfG die Folgen der Unvereinbarkeitsentscheidungen offen lässt. In Abschnitt 6.3. (Die mit einer Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) werden dagegen die mit einer vom selben BVerfG bestimmten Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitsentscheidungen analysiert. Die besagten Übergangsregelungen bestehen auch unabhängig von der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, denn diese können an Nichtigkeitserklärungen gebunden sein: Man denke beispielsweise an die Entscheidungen BVerfGE 1, 39 – Schwangerschaftsabbruch 1 und BVerfGE 88, 203 – Schwangerschaftsabbruch II. Wie weiter unten gezeigt, übernehmen die Übergangsregelungen, wenn sie in Begleitung der Unvereinbarkeitserklärungen beschlossen werden, die Rolle der "Entscheidungsgrundlage", und zwar deshalb, weil die Übergangsregelung keinen unabhängigen Entscheidungstyp darstellt. Der 7. Abschnitt (Die Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitserklärungen) besteht aus mehreren Unterabschnitten und beschäftigt sich mit Überlegungen zu den Anwendungsgebieten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, die vor allem in Bezug auf die italienische Praxis von besonderem Interesse sind. Wie weiter unten gezeigt, basieren die Unvereinbarkeitserklärungen auf denselben Gründen wie die vom Verfassungsgericht entwickelte umfangreiche Sammlung an Entscheidungsmitteln, d.h. zum Beispiel die Urteile mit verschobener Verfassungswidrigkeit, die ein Prinzip ergänzenden Urteile und die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit. Erstens ist der Anwendungstopos der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, zu berücksichtigen, der in Abschnitt 7.1. (Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers) ausgehend von der ersten "offensichtlichen" Entscheidung mit Verzicht auf die Anwendung der Nichtigkeitserklärung BVerfGE 22, 349 (361-362) – Waisenrente und Wartezeit – untersucht wird. Das Ziel, die Optimierung der Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu gewährleisten, vereint sich im Fall der Verletzung des – in Art. 3 GG dargelegten Gleichheitsgrundsatzes – mit dem Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 17, 148; BVerfGE 93, 386; BVerfGE 71, 39; BVerfGE 105, 73; siehe schließlich auch das Urteil zum dritten Geschlecht vom 10. Oktober 2017). Während in Abschnitt 7.1.1. (Die Einführung der Nichtigerklärung im Fall der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) die (außergewöhnlichen) Gründe behandelt werden, aufgrund derer das BVerfG verfügt, die Nichtigerklärung anzuwenden, obwohl ein Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde, beschäftigt sich Abschnitt 7.2. (Die s.g. Chaos-Theorie) mit der Theorie, die auch als "Argument der juristischen Folgen" bezeichnet wird: Dieses Argument liegt, wie man im Verlauf dieses Kapitels sieht, dem Verzicht auf die Anwendung der Nichtigerklärung zugrunde, d.h. die Gefahr eines noch "verfassungsferneren Zustands bei Nichtigerklärung" (vgl. BVerfGE 37, 217; BVerfGE 33, 303; BVerfGE 132, 134). Es ist interessant zu bemerken, dass dieser Anwendungstopos im Bedürfnis, die Rechtssicherheit und den Rechtsstaat zu gewährleisten, substanziiert werden kann; weiter könnte das BVerfG nicht nur gesellschaftliche, sondern auch durch das Grundgesetz gewährleistete Grundrechte schützen wollen. Wegen der Bedeutung der Kategorie der Rechtssicherheit in der Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen ist Abschnitt 7.2.1. (Rechtssicherheit . Eine elastische Kategorie) einer Untersuchung der Beziehung zwischen diesem juristischen "Gut" und der zeitlich handhabenden Praxis des BVerfG gewidmet; in Abschnitt 7.2.2. (Der Schutz des Gemeinwohls und die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) wird eine Überlegung zur Beziehung zwischen den mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen und der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit zum Schutz des Gemeinwohls entwickelt (vgl. BVerfGE 91, 186; BVerfGE 198, 190; BVerfGE 109, 190); der nächste Abschnitt 7.3. (BVerfG und Strafrecht) behandelt die Verwendung der Unvereinbarkeitserklärungen (insbesondere der mit Fortgeltungsanordnung verbundenen) durch das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts. Dieser Abschnitt ist für italienische Forscher besonders interessant, nicht nur angesichts des weiten Ermessensspielraums, der dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Strafrechts zukommt, sondern auch angesichts der Aufnahme des kürzlichen Beschlusses Nr. 208 von 2017, der im späteren Verlauf seine "Folge" in Urteil Nr. 242 von 2019 fand (vgl. BVerfGE 109, 190; die Verkündigung zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai 2011, oder weiter die Entscheidung vom 20. April 2016 zum Thema Bundeskriminalamtgesetz). Wie man sehen wird, scheinen der Gesetzgeber und das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts zwischen den Vorgaben der Beachtung des legislativen Ermessens und der erfolgten Unvereinbarkeitserklärung der nicht mit der Verfassung zu vereinbarenden Strafnorm zu "dialogisieren". Abschnitt 7.4. (Der Topos der Finanz- und Haushaltsplanung) ist der zwischen der Annahme der Unvereinbarkeitserklärung, seiner zeitlichen Wirkung und der Notwendigkeit zum Schutz des Staatshaushalts bestehenden Beziehung gewidmet. Zu diesem Zweck darf man die Tatsache nicht vergessen, dass die Weitergeltungsanordnung eine ausreichende juristische Grundlage ist, um die Zahlung der Steuern von den Bürgern zu fordern und dass diese gleichzeitig ein mögliches Mittel darstellt, um das Auftreten einer unsicheren Rechtssituation zu verhindern, da die Steuereinnahmen des Bundes oder der Länder verloren gehen könnten (vgl. BVerfGE 138, 136; Urteil vom 15. Januar 2019 2 BvL 1/09). Der Abschnitt 7.5. (Die Unvereinbarkeitserklärungen gegenüber der legislativen Unterlassung) behandelt die Beziehung zwischen der Unterlassung des Gesetzgebers und dem Verzicht auf die Nichtigkeitserklärung einer Norm. Es handelt sich im Wesentlichen um ein vollkommen primitives – und problematisches – Kriterium der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, wie es auch die Kategorie hinsichtlich des Ermessens des Gesetzgebers ist, dessen Hauptmerkmale in Abschnitt 7.6. (Ein primitives Kriterium: der Ermessensspielraum des Gesetzgebers) untersucht werden. Im 8. Abschnitt (Die Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen: Eine allgemeine Übersicht) werden die Folgen analysiert, die ganz allgemein die Anwendung der Unvereinbarkeitserklärung betreffen, wobei jedoch zu unterstreichen ist, dass die Folgen je nach der "konkreten" Praxis, die dasselbe BVerfG befindet, Änderungen unterliegen können. Die Auswirkungen der Unvereinbarkeitserklärung haben keine "klare Linie". Ganz allgemein folgt der Anwendung einer Unvereinbarkeitserklärung die Pflicht des Gesetzgebers, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen und die Pflicht der Richter, die Vorgabe des Gerichts in Bezug auf die für unvereinbar erklärte Norm zu befolgen. In Bezug auf die Beziehung zwischen BVerfG und Gesetzgeber wird in Abschnitt 8.1. (Die aus der Pflicht zur Reform der unvereinbaren Norm, der s.g. Nachbesserungspflicht entstehenden Folgen) die Reformpflicht des Gesetzgebers untersucht und deren ex tunc- bzw. ex nunc-Wirkung je nachdem, wie das Bundesverfassungsgericht von Fall zu Fall entscheidet. In diesem Abschnitt wird versucht, auch die Natur und das Gebundensein an die Frist zu untersuchen, einem nicht ganz unbekannten Instrument im Bereich des italienischen Verfassungsrechts. Obwohl der Deutsche Bundestag häufig innerhalb der vom BVerfG, vorgesehenen Frist eingreift, gibt es doch auch Fälle, in denen der Gesetzgeber nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums gehandelt hat (vgl. BVerfGE 99, 300; und das Urteil zur Erbschaftssteuer vom 17. Dezember 2014). In Bezug auf Problematiken hinsichtlich der Untätigkeit des Gesetzgebers kommt man nicht umhin, das in der übermäßigen zeitlichen Verlängerung der Anwendungssperre liegende Risiko zu betrachten (vgl. BVerfGE 82, 136). In Hinsicht auf die anderen Verfassungsorgane hat die Rechtslehre im Fall von legislativer Untätigkeit zwei verschiedene Möglichkeiten zum "Sperren" des verfassungswidrigen Zustands erkannt: Eingriff der Gerichte, die dazu aufgerufen sind, verfassungsmäßig zu entscheiden und Eingriff desselben BVerfG in "Einzelfall" gemäß § 35 des BVerfGG. Hinzu kommt, wie man weiter unten sieht, dass es schwierig ist, die Nichtigkeit der für unvereinbar erklärten Norm bei Untätigkeit des Gesetzgebers vorauszusehen. In jedem Fall sind die Probleme hinsichtlich des mangelnden Nachkommens der Nachbesserungspflicht eher theoretischer Art, wenn man die bestehende gute Zusammenarbeit zwischen Gesetzgeber (Richtern) und BVerfG bei der Umsetzung der zeitlich handhabenden Praxis bedenkt. In Abschnitt 8.2. (Die spezifischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die spezifischen juristischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen untersucht, wobei vor allem die "reinen" und die mit weiterer Anwendbarkeit verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen betrachtet werden. Der 9. Abschnitt (Der Zeitfaktor der Unvereinbarkeitserklärungen: ein flexibles Entscheidungsmittel) widmet sich der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtswirkungen der Unvereinbarkeitsurteile annehmen können, und zwar ex tunc- oder ex nunc-Wirkung, je nach der ihrerseits von der Reformpflicht des Gesetzgebers angenommenen zeitlichen Orientierung. Die mit der bloßen ex nunc-Wirkung der Unvereinbarkeitserklärungen verbundenen Problematiken, die in den Bereichen zur Beurteilung der konkreten Normenkontrolle und der Verfassungsbeschwerde am deutlichsten hervortreten, sind für das italienische Verfassungsrecht besonders interessant, in Anbetracht der Tatsache, dass dieses weitgehend durch die Inzidentalität des Systems charakterisiert ist, das durch die Unterbrechung des Inzidentalitätszusammenhangs stark beeinträchtigt würde. Die gleichen Problematiken scheinen sich laut der deutschen Rechtslehre in Bezug auf die beiden eben angeführten deutschen Urteilstypen zu stellen; ein deutliches Beispiel ist das in diesem Abschnitt untersuchte Urteil, die Entscheidung vom 10. April 2018 – 1 BvL 11/14. Angesichts der Ausführungen im ersten, zweiten und dritten Kapitel werden im letzten die Schlüsse dieser Doktorarbeit gezogen und versucht einen roten Faden zwischen der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des ital. Verfassungsgerichts und der des BVerfG zu finden, und zwar anhand der Untersuchung einiger Aspekte, die das heutige Verfassungsrecht zu "modellieren" scheinen und deren korrekte Funktionsweise dadurch beeinflussen. Die abschließenden Betrachtungen (4. Kapitel) drehen sich um die Beziehung zwischen Verfassungsgerichtshof und Gesetzgeber der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (1. Abschnitt), um die Beachtung des legislativen Ermessens in der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (2. Abschnitt) und um die Notwendigkeit, "übermäßige Folgen" zu verhindern, sowohl in der italienischen als auch in der deutschen Praxis (3. Abschnitt). Weiter angesichts der deutschen Praxis, die sich auf den Schutz der Grundrechte aber weitgehend auch der Rechtsordnung insgesamt zu konzentrieren scheint, wird versucht, über eine mögliche neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems nachzudenken (4. Abschnitt - Eine neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems? Überlegungen zur deutschen Praxis). Nach dieser Klarstellung kommt man zur Endaussage dieser Doktorarbeit, die mit dem 5. Abschnitt (Reformbedarf der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile. Auf welche Weise?) schließt: Es ist unbestreitbar, dass die Unumgänglichkeit der Rückwirkung den verfassungsrechtlichen (materiellen) Problematiken zugrunde liegt. Die deutsche Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen beeinflusst das Verfassungsrecht unter mehreren Gesichtspunkten. Erstens in Hinsicht auf die Verbindung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Eine Bestimmung des zeitlichen Elements der Rechtswirkungen der Entscheidungen der koordinierten Verfassungswidrigkeit gestattet es dem Gerichtshof, die Grenzen des Ermessensspielraums des Gesetzgebers zu ziehen. Daher die Bedeutung der Frist zur Eingrenzung der gesetzgebenden Gewalt innerhalb der verfassungsrechtlichen Trasse, um eine gemeinsame Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu fördern. Im Gegenfall muss das italienische Verfassungsgericht "alles alleine machen". Wie bereits angemerkt, sind die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, die beispielsweise die mangelnde Reform des Strafgesetzbuchs von 1930 mit sich bringt, das unter anderem zu einem "unsystematischen und ungenauen" wie auch nicht in den Werterahmen der Verfassungsurkunde passendes Strafsystem geworden ist. Von erheblicher Bedeutung ist in dieser Hinsicht die kürzliche Pressemitteilung in Bezug auf die endgültige Entscheidung in der "Cappato-Sage", die auf der offiziellen Website des Verfassungsgerichts am 25. September 2019 veröffentlicht und durch das entsprechende nachfolgende Urteil Nr. 242 von 2019 bestätigt und in dieser Studie bereit ausgiebig behandelt wurde. Aufgrund seiner Relevanz wird hier der Text der Mitteilung vollumfänglich wiedergegeben: "Das Verfassungsgericht hat sich zur Urteilsfindung zurückgezogen, um die vom Mailänder Geschworenengericht zu Artikel 580 des Strafgesetzbuchs aufgeworfenen Fragen zur Strafbarkeit der Hilfe zum Selbstmord gegenüber einer Person, die entschlossen ist, ihrem Leben ein Ende zu setzen, zu untersuchen. In Erwartung der Urteilshinterlegung lässt die Presseabteilung wissen, dass der Gerichtshof eine Person, welche die Ausführung des selbständig und frei gebildeten Suizidvorhabens eines durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Patienten, der an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von diesem als nicht auszuhalten angesehen werden, welcher aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, erleichtert, unter bestimmten Bedingungen für nicht strafbar laut Artikel 580 des Strafgesetzbuchs hält. In Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers hat das Verfassungsgericht die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt. Der Gerichtshof unterstreicht, dass die Festlegung dieser spezifischen Bedingungen und Verfahrensweisen, die aus bereits in der Ordnung vorhandenen Normen abgeleitet werden, notwendig wurde, um die Risiken des Missbrauchs gegenüber besonders schwachen Personen zu verhindern, wie bereits in Beschluss 207 von 2018 hervorgehoben. Gegenüber den bereits umgesetzten Verhalten wird das Gericht das Bestehen äquivalenter materieller Bedingungen zu den oben angeführten beurteilen". Wie man beim einfache Lesen der Mitteilung erahnen kann, war es Absicht des Verfassungsgerichts, bei der Erklärung der Nicht-Strafbarkeit der Person, die unter bestimmten Bedingungen die Ausführung des Suizidvorhabens erleichtert (es handelt sich um die in Beschluss Nr. 207 von 2018 festgelegten Bedingungen), den Gesetzgeber aufzufordern, der erneut auf dem Gebiet des Lebensendes durch eine eigene Regelung eingreifen soll: Zweck des Beschlusses Nr. 207 von 2018 war gerade die zeitliche Verschiebung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung, um "vor allem dem Parlament zu gestatten, durch eine angemessene Regelung einzugreifen". Und wie man sieht, befand das Verfassungsgericht, gegenüber der fehlenden gesetzgebenden Handlung in der Rechtsordnung eine Form des Schutzes der Einzelnen durch Anwendung der bestehenden Bestimmungen zum Lebensende zu erkennen: Daher die (offensichtliche) Bedeutung, die dem Thema der Abstimmung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan zukommt. Der Fall Cappato bestätigt die Idee, dass die Zusammenarbeit zwischen Gerichtshof und Parlament, sich eben in Richtung einer möglichen Einführung der Trennung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der Erklärung der Verfassungswidrigkeit bewegen könnte, ohne den Inzidentalitätszusammenhang zu opfern. In diesem Sinn treten die Unvereinbarkeitsentscheidungen hervor, bei denen der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit mit Rückwirkung zu "bereinigen", sodass ein solches Modell funktionieren kann; dennoch ist es notwendig, der Abstimmung zwischen Gerichtshof und Parlament – wenn möglich – einen bestimmten Grad juristischer Gebundenheit zu verleihen. Anhand der deutschen Praxis und in Hinsicht auf das (entschieden kreative) zu formulierende Gesetz könnte eine bedeutende Verfassungsreform, in dieser Richtung vom Verfassungsgesetzgeber in Betracht gezogen werden (auch in diesem Fall unter Voraussicht der Rückwirkung im vorgelegten Verfahren). Wie man sehen konnte, sind die Entscheidungen des BVerfG gesetzeskräftig und bindend für alle Verfassungsorgane; sicher ist diese Grundlage in erster Instanz vorgesehen und sicher beruht auch die Pflicht des deutschen Gesetzgebers zur Beachtung der Entscheidung des BVerfG theoretisch auf Verfassungsgesetzen: dennoch wäre es vielleicht nützlich, die Vorgaben des Art. 136 2. Abs. ital. GG aufzuwerten, der, wenn auch in Bezug auf eine Beurteilung der Nützlichkeit des Eingriffs durch die Kammern und die betroffenen Regionalversammlungen doch "eine ausdrückliche und dynamische Verbindlichkeit […] der Legislativfolgen" darzustellen scheint. Eine mögliche Festigung der Verbindung zum Gesetzgeber könnte also durch eine Verfassungsreform umgesetzt werden, und zwar insbesondere durch die Änderung von Art. 132 2. Abs. ital. GG. Auf diese Weise würde die Möglichkeit des Verfassungsgerichts zur Festlegung einer Frist für den Gesetzgeber gerechtfertigt, ein Verfahren, das im Übrigen in unserem Verfassungssystem sicher nicht unbekannt ist, wie man sehen konnte. Sollte das Verfassungsgericht aufgrund verfassungsrechtlicher Bedürfnisse befinden, auf eine Form der Modellierung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit und damit einer zeitlichen Verschiebung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigerklärung durch eine Rückwirkungsklausel nicht verzichten zu können, dann gäbe es zwei mögliche Lösungen, die in Bezug auf ihre konkrete (aber eventuelle) "leichte" Umsetzbarkeit in absteigender Reihenfolge erläutert werden, im Bewusstsein jedoch, dass die Annahme einer der drei Vorschläge erhebliche Schwierigkeiten aufweist, sodass es vielleicht ratsam wäre, dass der Gesetzgeber sie alle untersucht und so dem Gerichtshof Spielraum lässt, durch eine Abwägung nach Feststellung einer elastischen Regelung der Rechtswirkungen zu handeln. Es ist jedoch sicher, dass die zuerst umrissene Lösung in jedem Fall die zu sein scheint, die am ehesten einer "Rückkehr zum Ursprung" des Verfassungsrechts entspricht, einschließlich der für das österreichische Verfassungsrecht im Bereich der ex nunc-Wirkung so typischen "Umfassungsprämie", die es ermöglicht, gleichzeitig sowohl den Einzelfall als auch die Ordnung insgesamt zu schützen. a) angesichts einer angemessenen Ermittlung könnte das Verfassungsgericht die Rechtswirkung der Verfassungswidrigerklärung auf Grundlage einer strengen Reglementierung aller an die Folgen der Einschränkung oder "Aussetzung" der mit der Rückwirkung verbundenen Aspekte und der Fälle, in denen eine derartige relevante und bedeutende Ausnahme in vollkommen außergewöhnlicher Weise erfolgen könnte, in der Zeit verschieben (wie es in Bezug auf die deutsche Praxis nicht geschehen ist), ebenfalls nach einer "kelsenschen Orientierung" der Reform des Artikels 30 3. Abs. ital. GG. In diesem Sinn tritt das Gesetzesdekret d.d.l. Lanzillotta hervor, wo befunden wurde, zu einer "schlichten" Reglementierung jener Fälle überzugehen, in denen der Gerichtshof eine Modulation der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit legitimerweise hätte tätigen können. In Art. 1 des Gesetzesentwurfs A.S. 1952 war vorgesehen, "c)im dritten Absatz des Artikels 30 werden am Ende folgende Worte hinzugefügt: ", außer falls der Gerichtshof eine andere Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze verfügt". Die "allgemeine" Formulierung ähnelt dem ersten Änderungsvorschlag für § 79 des BVerfGG: Die Ausdehnung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung war in beiden Fällen vorgesehen, in denen wie hervorzuheben ist, das deutsche und das italienische Verfassungsgericht "freie Hand" gehabt hätten. Vielleicht könnte man aber in Hinsicht auf die gemeinsame Trendlinie bemerken, dass Grundlage einer eventuellen Positivierung der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitssprüche eine übermäßige Versteifung der Fälle, welche die Verfassungsgerichte zur Abweichung von der Rückwirkung der Verfassungswidrigerklärung legitimieren würden, sein könnte. b) man könnte – mit der angemessenen Vorsicht und im Bewusstsein der erheblichen Problematik, die diese aufweist – eine dritte Lösung von anderer Art erfinden, die von einer ganz einfachen bloßen ex nunc,-Wirkung geprägt und von der Zusammenarbeit des Gesetzgebers und der Gerichte begleitet wäre (grundsätzlich nach dem Vorbild jener Unvereinbarkeitsentscheidungen, die keine "reinen" Unvereinbarkeitsentscheidungen sind). Eine solche Hypothese und extreme Lösung könnte von der Betrachtung ausgehen, dass die Rettung allein des vorgelegten Verfahrens vor der gesetzlichen Priorität den Gleichheitsgrundsatz (und auch den damit verbundenen Grundsatz des Rechts auf Verteidigung) verletze. Abgesehen von der Vorliebe für das erste vorgeschlagene Modell könnte es sich vielleicht auch auf Grundlage einer elastischen Reform der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile als nützlich erweisen, dem Verfassungsgericht die Wahl des verfassungsrechtlich zwingenden Wegs – Auswegs – dem, welcher der geringsten Qual am nächsten kommt, zu überlassen, wobei alle Möglichkeiten sorgfältig abzuwägen sind, wenn man bedenkt, dass in der Tat im Fall a) einer "ungeregelten" Modulation ohne juristische Grundlage, b) der Vorgabe einer Modulation unter Beachtung des Grundsatzes der Rückwirkung nur im vorgelegten Verfahren und c) einer ganz einfachen Modulation ohne Beachtung des Rückwirkungsprinzips, man in jedem Fall einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes oder des Grundsatzes des Rechts auf Verteidigung (oder beider) beiwohnt. Sicher ist es nicht einfach, eine angemessene Änderung der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Anlehnung an das deutsche Modell vorzusehen: Mit jeder Hypothese für das zu formulierende Gesetz sind erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Und doch ist zum heutigen Stand vielleicht sicher, dass die Lösung, die Augen vor den vom Verfassungsgericht verspürten Bedürfnissen zu schließen, dem Rahmen, in welchem dieses sich bewegt, nicht gerecht werden würde, denn dieses sollte manchmal, eben aufgrund der Beachtung des Grundsatzes der höheren Stellung der Verfassung, die Möglichkeit haben, die Rückwirkung angesichts einer größeren Verfassungswidrigkeit auszuschließen und dem Gesetzgeber gestatten, durch eine gute Verwendung seines Ermessensspielraums wieder zu einer größeren Verfassungsmäßigkeit zu gelangen.
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Soziale Medien nehmen auch und gerade in Zeiten von Konflikten und Krisen bei der Informationsverbreitung eine zentrale Rolle ein. Diese Plattformen dienen hierbei nicht nur dem raschen Austausch von Nachrichten und Informationen, sondern können auch den "Nährboden" für die Verbreitung von Desinformation bieten. Deutlich wird dies beispielsweise in aktuellen Konflikten wie dem Russland-Ukraine-Krieg, wo mit der gezielten Verbreitung von Falschinformationen der Versuch unternommen wird, die öffentliche Meinung zu manipulieren, um politische Agenden und Ideologien zu fördern. Durch solche Desinformationskampagnen wird nicht nur die nationale wie internationale Informationslandschaft in ihrer Integrität angegriffen, sondern es drohen zusätzlich schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaften der betroffenen Länder und darüber hinaus.Soziale Medien als aktuelle Informationsquelle bekommen für einen zunehmenden Teil der Bevölkerung eine immer größere Relevanz. Mit der Verbreitung von Desinformationen, vor allem in Krisenzeiten, kann gesellschaftlich großer Schaden entstehen: das Vertrauen in Institutionen wird untergraben, Polarisierung kann sich verstärken und die Konfliktbewältigung erschweren. Im Fall des Russland-Ukraine Krieges übt die Verbreitung von Falschinformationen bereits massive Auswirkungen auf die globale Wahrnehmung aus und beeinflusst die politische Entscheidungsfindung. Deshalb ist es wichtig, die Folgen und Gegenmaßnahmen gegen Desinformation in diesem spezifischen Kontext zu untersuchen.GrundlagenDesinformation Bei einer Desinformation werden bewusst irreführende oder falsche Informationen verbreitet mit dem Ziel, Menschen gezielt zu täuschen oder zu beeinflussen. Die Falschnachricht ist im Gegensatz dazu eine fehlerhafte oder falsche Information, die unbeabsichtigt verbreitet wurde. Dies ist der wesentliche Unterschied. Desinformationen können trügerisch echt sein, wenn "Dinge völlig frei erfunden, [...] aus dem Zusammenhang gerissen, zugespitzt oder wesentliche Informationen weggelassen" werden. Ziel solcher Desinformation ist es, "Schaden anzurichten", indem gesellschaftliche Konflikte verschärft oder das Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben wird (Bundesregierung 2023).Fake News sind "gefälschte Nachrichten", die durch "reißerische Schlagzeilen, gefälschte Bilder und Behauptungen" verbreitet werden, um Lügen und Propaganda zu verbreiten. Sie zielen darauf ab, den Anschein echter Nachrichten zu erwecken und Menschen zu manipulieren. Dies kann insbesondere in Wahlkämpfen gefährlich sein, da Fake News "die Glaubwürdigkeit von Politikerinnen und Politikern erschüttern" können (Schneider/Toyka-Seid 2024).RechtslageIn der deutschen Gesetzgebung existiert keine spezifische Regelung, die den Umgang mit Desinformation und Fake News festlegt. Jedoch können bei der Verbreitung von Desinformationen andere allgemeine Rechtsformen relevant werden. Die Verbreitung von Informationen wird zunächst durch die im Grundgesetz festgelegte Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG) geschützt, solange diese nicht die Rechte anderer verletzen oder gegen Gesetze verstoßen.Es gibt rechtliche Grenzen in der Meinungs- und Pressefreiheit: Wenn durch nicht korrekte Informationen die öffentliche Sicherheit gefährdet wird oder die Rechte Dritter verletzt werden, können bestehende Gesetze wie das Strafrecht oder das Wettbewerbsrecht greifen. Darüber hinaus hat die Europäische Union Maßnahmen gegen Desinformation ergriffen, etwa durch den "Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation", dem sich große Plattformen wie Facebook und Google verpflichtet haben. Diese freiwilligen Selbstverpflichtungen zielen darauf ab, die Verbreitung von Desinformation zu reduzieren und mehr Transparenz in den sozialen Medien zu gewährleisten (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2017).Soziale Medien als Plattform für DesinformationVerbreitungsmechanismen Bei der Verbreitung von Informationen spielen soziale Medien eine entscheidende Rolle. Die Mechanismen, durch die Inhalte in diesen Netzwerken verbreitet werden, sind eng mit der Struktur und Funktionsweise der Plattformen verknüpft. Zu den zentralen Eigenschaften der sozialen Medien zählt deren topologische Struktur, die den Informationsfluss stark beeinflusst. In den meisten Netzwerken, wie z.B. auf Twitter, basiert die Verbreitung weniger auf Reziprozität, das heißt, dass Informationen, die innerhalb eines Netzwerks geteilt werden, häufig nur innerhalb kleinerer Gruppen (Bubble) verbleiben und es selten schaffen, über die Grenzen dieser Bubble hinaus größere Gemeinschaften zu erreichen. Eine solche Netzwerkstruktur hat zur Folge, dass Informationen oftmals in "Echokammern" zirkulieren, in denen vorwiegend Nutzer mit ähnlichen Überzeugungen interagieren. Durch solche Echokammern wird die Verbreitung von neuen oder kontroversen Informationen stark eingeschränkt.Ein weiteres Merkmal der Verbreitungsmechanismen in sozialen Medien ist die selektive Verbreitung von Inhalten durch Algorithmen, welche auf Nutzerinteraktionen basieren. Der Algorithmus der Netzwerke priorisiert Inhalte, welche populäre Informationen beinhalten, und verbreitet diese öfters. Dies führt zur Bildung von Filterblasen, in denen Nutzer vorwiegend Informationen sehen, die ihren bestehenden Überzeugungen entsprechen, und somit alternative Sichtweisen ausblenden.Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Verbreitungsmechanismen Informationen lenken und dabei sowohl die Reichweite als auch die Vielfalt der verbreiteten Inhalte beeinflussen. Insbesondere während Krisen wie dem Russland-Ukraine-Krieg tragen sie dazu bei, dass Desinformationen schneller und zielgerichteter verbreitet werden, da diese spezifische Gruppen innerhalb der Netzwerke ansprechen. (Puschmann/Peters 2015) Algorithmen und ihre Rolle bei der InformationsverbreitungDie Algorithmen, welche zur Verbreitung von Informationen genutzt werden, spielen eine zentrale Rolle, da diese bestimmen, welche Inhalte den Nutzern vorgeschlagen bzw. angezeigt werden. Die Algorithmen priorisieren Inhalte, die eine hohe Interaktionsrate versprechen. Mit den Priorisierungen entstehen Filterblasen, in der Nutzer hauptsächlich Informationen zu sehen bekommen, die ihren bereits bestehenden Überzeugungen entsprechen. Neutralität ist bei solchen Algorithmen nicht vorhanden. Mit solchen Mechanismen wird die Verbreitung von bestimmten Inhalten verstärkt, "unabhängig davon, ob diese Informationen korrekt sind oder nicht". Sie tragen so zur Verbreitung von Desinformation bei. Die Selektion von Inhalten führt dazu, dass "unseriöse oder irreführende Informationen überproportional häufig verbreitet werden", was die öffentliche Meinung stark beeinflussen kann.Die daraus resultierende Verzerrung der Informationslandschaft trägt zur Polarisierung der Gesellschaft bei. Es wird daher gefordert, die Funktionsweise dieser Algorithmen transparenter zu gestalten und Maßnahmen zu entwickeln, die ihre negativen Auswirkungen begrenzen können (FasterCapital, 2024).Desinformation als Gefahr für die DemokratieDie Bedrohung der Demokratie durch Desinformationen ist erheblich. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass 81% der Bevölkerung in Deutschland Falschinformationen, hauptsächlich auf sozialen Medien, als Gefahr für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt betrachten. Die befragten Personen vermuten, dass hinter diesen Falschinformationen vor allem Aktivisten- und Protestgruppen sowie Influencer und Blogger stehen. (Bertelsmann 2024)In dieser Bertelsmann-Studie wird verdeutlicht, dass das Bewusstsein der Bevölkerung in Bezug auf Desinformation in weiten Teilen gestiegen ist. Die Wahrnehmung, was als Falschinformation im Internet gilt, und die Annahmen über deren Urheber und Motive variiert allerdings. Personen mit einem großen Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der in den Medien verbreiteten Informationen sind eher davon überzeugt, dass Fake-News gezielt verbreitet werden, um das Vertrauen in Demokratie und Politik zu schwächen. Im Gegensatz dazu glauben Personen mit geringem Medienvertrauen häufig, dass Fake-News dazu dienen, von Skandalen und politischer Inkompetenz abzulenken. Die Gruppe mit einem geringen Medienvertrauen beträgt circa ein Drittel. In dieser Studie werden mehrere Belege für eine zunehmende Polarisierung geliefert. So nehmen u.a. Wähler der Grünen eher an, dass Manipulationen von rechts kommen, wohingegen Wähler der AfD eher annehmen, dass Fake-News von linksgerichteten Kreisen verbreitet werden. Die Ergebnisse der Studie zeigen ein zunehmendes Misstrauen und eine Verunsicherung gegenüber Politik und Medien. Cathleen Berger warnt in diesem Zusammenhang vor der Gefahr einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft durch den fehlenden Diskurs. Sie spricht sich für verstärkte und strengere Faktenchecks in den sozialen Medien aus, um den Nutzern die Überprüfung von Informationen zu erleichtern und die Möglichkeit zu geben, Falschnachrichten zu melden. (vgl. Bertelsmann 2024, S. 62)Filterblasen und Algorithmen fördern die zunehmende Polarisierung der Gesellschaft in den sozialen Medien. Sie führen dazu, dass personalisierte Nachrichten angezeigt werden und sich die Nutzer in einer Meinungs-Bubble bewegen. Der Austausch mit Gleichgesinnten wird gefördert, wohingegen die allgemeine demokratische und kritische Auseinandersetzung ausbleibt. Es wird dem Nutzer das Gefühl vermittelt, dass er immer zu einer vermeintlichen Mehrheit gehört, da er in seiner Blase stets eine sofortige Zustimmung auf die eigene Meinung erfährt und eine Gegenposition nie thematisiert wird. Polarisierung in der Gesellschaft kann hier forciert werden.Die Vermittlung von Medienkompetenz ist von entscheidender Bedeutung, um dieser Gefahr entgegenzuwirken. Durch einen reflektierten Umgang mit Medien können Nachrichten hinterfragt und Fake-News erkannt werden, denn Demokratie erfordert mündige Bürgerinnen und Bürger (sieheWeb 2.0 - Medienkompetenz - (politische) Bildung: Desinformation als Gefahr für die Demokratie (web20ph.blogspot.com)Desinformation im Russland-Ukraine-KriegDer Russland-Ukraine-Krieg ist tief in der Geschichte und den geopolitischen Spannungen zwischen beiden Ländern verwurzelt. Um ein Verständnis für die Verbreitung von Desinformation in diesem Konflikt zu erzeugen, ist es unerlässlich, den historischen Kontext zu betrachten. Historischer Kontext Bereits seit Jahrhunderten gibt es Streitigkeiten über territoriale und kulturelle Ansprüche zwischen Russland und der Ukraine. Zu den entscheidenden Momenten zählt die 1991 erklärte Unabhängigkeit der Ukraine nach dem Zerfall der Sowjetunion, die von Russland nie vollständig akzeptiert wurde. Diese historischen Spannungen wurden immer wieder von Russland instrumentalisiert, um prorussische Narrative zu stärken und die Legitimität ukrainischer Unabhängigkeitsbestrebungen zu untergraben (Conant 2022). Ein negativer Höhepunkt war die Annexion der Krim (2014) und dann der Beginn des Ukraine-Krieg im Jahr 2022 mit der Besetzung von Teilen der Ukraine durch Russland. Mediale Vorbedingungen Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine wird seit Jahren durch die mediale Landschaft angeheizt. Von russischer Seite wird eine aggressive Propagandastrategie verfolgt, um prorussische Narrative in der Ukraine und weltweit zu verbreiten. Die Kampagnen basieren oftmals auf historischen Argumenten und versuchen, der ukrainischen Regierung ihre Legitimität abzusprechen. Schon Jahre vor Kriegsbeginn wurde der ukrainische Staat von russischen Medien als gescheitert dargestellt (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg). Chronologie des Konflikts und Desinformation Die Verbreitung von Desinformation wurde nach der Annexion der Krim (2014) massiv verstärkt. Der russische Staat nutzt dabei seine Medien, um diesen Akt zu legitimieren. Laut russischer Propaganda stelle die Ukraine eine Bedrohung für die russischsprachige Bevölkerung dar. Die Verbreitung solcher Desinformationen hat dazu beigetragen, die öffentliche Meinung sowohl in Teilen Russlands als auch in der Ukraine zu beeinflussen. Diese langjährige Propagandakampagne war entscheidend, um die russische Bevölkerung auf den Krieg vorzubereiten und internationale Kritik abzuwehren (LpB, 2024 Chronologie) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gezielte Verbreitung von Desinformationen u.a. mit historischem Kontext in den Medien einer der entscheidenden Faktoren ist, der die öffentliche Meinung so manipuliert, dass ein erhöhtes Konfliktpotenzial entsteht und der Weg für weitere Eskalationen bereitet wird.Hauptakteure und ihre Strategien in der InformationskriegsführungDie Verbreitung von Desinformationen als Informationskriegsführung spielt im Russland-Ukraine-Krieg eine zentrale Rolle. Unterschiedliche Akteure, insbesondere staatliche Organisationen oder Stellen, nutzen die gezielte Verbreitung von Falschinformationen, um politische Ziele zu erreichen und das öffentliche Meinungsbild, national und international, zu manipulieren. Bei dieser Informationskriegsführung gibt es mit dem russischen Staat einen Hauptakteur, welcher in einer fast schon traditionellen Weise Desinformationen als ein strategisches Instrument über unterschiedliche Kanäle und Medien, u.a. das Staatsfernsehen, verbreitet.Die Strategie liegt darin, Verwirrung zu stiften und das Vertrauen in westliche Institutionen und Medien zu untergraben. Eine typische, von Russland angewendete Methode ist die Verbreitung widersprüchlicher Informationen, um das Verständnis der Realität zu erschweren und Zweifel an der Glaubwürdigkeit aller Informationsquellen zu säen. Diese Technik wird durch eine Vielzahl von Taktiken unterstützt, darunter die Verwendung von "Bots" und "Trollfabriken", welche gezielt falsche oder irreführende Informationen verbreiten, um gesellschaftliche Spaltungen zu vertiefen und das Vertrauen in die politischen Institutionen des Westens zu schwächen (Aro 2022).Parallel zum russischen Staat spielen auch nichtstaatliche Organisationen eine Rolle in der Verbreitung von Desinformationen. Das können private Unternehmen aber auch extremistische Gruppierungen sein, die aus unterschiedlichen Motiven handeln, so z.B. aus finanziellen Gewinnabsichten oder ideologischer Überzeugung. Vorzugsweise in den sozialen Medien sind solche Akteure in der Lage, Falschinformationen rasch und weitreichend zu verbreiten. Dies geschieht häufig ohne direkte Unterstützung des Staates, hat dennoch erhebliche Auswirkungen auf den Konflikt.Die Mischung aus verschiedenen Akteuren und Strategien macht die Informationskriegsführung im Russland-Ukraine-Krieg zu einem mehrschichtigen Phänomen, welches deutlich über die traditionelle Propaganda hinausgeht und damit auch tief in die digitalen Kommunikationsstrukturen eingreift.Spezifische Narrative und FalschinformationenZu den zentralen Elementen der Desinformationskampagnen im Russland-Ukraine-Krieg gehört die gezielte Verbreitung von Narrativen, welche die öffentliche Wahrnehmung der Konflikte beeinflussen und die Legitimität von russischen Aktionen gegen die Ukraine "verdeutlichen" sollen. Die Verbreitung solcher Narrative erfolgt nicht nur durch staatseigene und staatlich kontrollierte Medien, sondern auch durch alternative Medienkanäle, z.B. Telegram, Instagram und entsprechende Plattformen, und durch Einzelpersonen, die sich oftmals als unabhängige Berichterstatter ausgeben.Das prominenteste Beispiel im deutschsprachigen Raum ist die Influencerin Alina Lipp, die sich als eine prorussische Aktivistin darstellt und über ihre Kanäle gezielt prorussische Beiträge verbreitet. Ihre verbreiteten Inhalte sind von einer einseitigen Darstellung des Konflikts geprägt, welche ausschließlich die russische Perspektive aufzeigt. Alina Lipp nutzt ihre große Reichweite (fast 200.000 Follower auf Telegram) um eine alternative "Wahrheit" zu propagieren und um Zweifel an der Berichterstattung westlicher Medien zu säen, welche nicht dem russischen Narrativ entsprechen. Der Einfluss von Alina Lipp war zwischenzeitlich so groß, dass fast jede Falschmeldung (prorussisch) ihren Ursprung auf ihrem Kanal "Neues aus Russland" hatte. Die propagandistische Berichterstattung Lipps beginnt bei der Darstellung der Ukraine als "Nazis", welche die Zivilbevölkerung unterdrücken und Zivilisten töten, bis hin zu der Darstellung Russlands als Beschützer, welche das Land entnazifizieren und den Menschen die Freiheit geben. Auch Kriegsverbrechen wie z.B., das Massaker von Butscha werden von ihr geleugnet und als Inszenierung mit Schauspielern als Leichen dargestellt.Finanziert werden Kanäle wie der von Alina Lipp häufig über Spenden. Der russische Staat unterstützt entsprechende Influencer mit Kamera-Teams, Cuttern oder Akkreditierungen für die russisch besetzten Gebiete, in welche westliche, unabhängige Medien keinen Zutritt haben. Zusätzlich sind die "Stars der Szene" wie Alina Lipp auch gern gesehen als geladene Gäste im russischen Staatsfernsehen oder bei Veranstaltungen mit führenden Politikern, z.B. Außenminister Lavrow. (Loll /Wendrich, 2023) Ethische und rechtliche HerausforderungenMeinungsfreiheit vs. Schutz vor Desinformation im KriegskontextDie Debatte um die Meinungsfreiheit und den Schutz vor Desinformation hat sich seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine intensiviert. In Krisenzeiten prallen die Prinzipien der freien Meinungsäußerung und die Notwendigkeit, die Verbreitung von Falschinformationen zu verhindern, besonders stark aufeinander. Die Meinungsfreiheit ist ein fundamentales Recht in demokratischen Gesellschaften und wird durch die gezielte Verbreitung von Desinformationen erheblich gefährdet. Dies wirkt sich auch auf die öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit aus.Laut einem Artikel der Konrad-Adenauer-Stiftung "nutzen sowohl staatliche als auch nicht-staatliche Akteure soziale Medien gezielt, um Desinformationen zu verbreiten und damit die Wahrnehmung des Krieges in der internationalen Gemeinschaft zu beeinflussen". Durch diese gezielte Manipulation der öffentlichen Meinung wird die Glaubwürdigkeit demokratischer Institutionen untergraben und das Meinungsbild der Gesellschaft verzerrt. (Moroz, 2024)Bei der Bekämpfung dieser Desinformationen, vor allem im Kontext von Kriegen, ist ein Abwägen, vergleichbar mit einem Balanceakt, zwischen dem Schutz der Bevölkerung und der Meinungsfreiheit nötig. Die Maßnahmen zur Eindämmung von Falschinformationen müssen so getroffen werden, dass es zu keiner Zensur kommt und somit zu einer unzulässigen Einschränkung der Meinungsfreiheit.In diesem Spannungsfeld stehen soziale Medienplattformen und Regierungen vor der Herausforderung, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Die Einführung von transparenten Kriterien für die Entfernung von Inhalten sowie der Ausbau von Faktenprüfungen und die Förderung von Medienkompetenz spielen eine zentrale Rolle, damit die Bevölkerung zwischen vertrauenswürdigen Informationen und Desinformation unterscheiden kann.Die Notwendigkeit, gegen Desinformationen vorzugehen zur Wahrung der Integrität des Informationsraumes, ist seit dem Beginn des russisch-ukrainischen-Krieges verdeutlicht worden.Gegenmaßnahmen und LösungsansätzeTechnologische Lösungen im Kontext des Russland-Ukraine-Krieges Die technischen Innovationen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Desinformation im Russland-Ukraine-Konflikt. Durch die gezielte und massive Verbreitung falscher Informationen auf Social Media mussten unterschiedliche technische Lösungen entwickelt und eingesetzt werden, um die Verbreitung solcher Desinformationen zu begrenzen und die Authentizität von Informationen zu gewährleisten.Fact-Checking-Algorithmen zählen zu den zentralen Instrumenten im Kampf gegen Falschinformationen. Sie überprüfen Inhalte automatisch, indem sie diese mit vertrauenswürdigen Quellen abgleichen. Vornehmlich während des Russland-Ukraine-Krieges kamen solche Algorithmen verstärkt zum Einsatz, um "die Flut an Falschmeldungen, die vor allem über soziale Medien verbreitet wurden, in Echtzeit zu überprüfen und zu korrigieren" (Tsereteli, 2022).Der Einsatz von durch künstliche Intelligenz unterstützte Technologien wurde ebenfalls intensiviert, um gegen Desinformationskampagnen vorzugehen. Hierbei analysiert die Technologie große Datenmengen und identifiziert Muster, welche auf die koordinierte Verbreitung von Falschinformationen hindeuten. Zusätzlich hat die Zusammenarbeit zwischen den Plattformbetreibern und unabhängigen Fact-Checking-Organisationen an Bedeutung gewonnen, denn durch diese Zusammenarbeit konnte "die Verbreitung von Desinformation durch schnelle Identifizierung und Kennzeichnung erheblich eingedämmt werden" (LpB, 2024).Die Verwendung von spezieller Software zur Analyse von Satellitenbildern ist eine mögliche Lösung, welche die Verbreitung von Falschinformationen über militärische Operationen eindämmt, da diese die militärischen Bewegungen verifiziert. In Kombination mit anderen Technologien konnte "gezielt gegen russische Desinformationskampagnen vorgegangen und die Verbreitung falscher Informationen signifikant reduziert werden" (Eigendorf/Girke/Streich, 2024). Medienkompetenz und digitale Bildung in KriegszeitenMedienkompetenz und digitale Bildung sind essenziell, um die Bevölkerung in Kriegszeiten vor den Auswirkungen gezielter Desinformation zu schützen. Im Russland-Ukraine-Krieg wird eindrucksvoll aufgezeigt, wie Desinformation als Waffe eingesetzt werden kann, um die öffentliche Meinung zu manipulieren und das Vertrauen in staatliche Institutionen und etablierte Medien zu untergraben. Daher ist die Fähigkeit, Medieninhalte kritisch zu hinterfragen und digitale Plattformen sicher zu nutzen, zu einer zentralen Aufgabe für die Gesellschaft geworden.Die Stärkung der Medienkompetenz dient dazu, die Menschen in die Lage zu versetzen, "Informationen kritisch zu hinterfragen und Quellen auf ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen" (BMI, 2023). In Zeiten von gezielter Verbreitung von falschen Informationen ist diese Fähigkeit besonders wichtig, um Manipulation oder Verzerrung vorzubeugen, da diese Desinformationen häufig militärische Ziele verfolgen. Medienkompetenz umfasst nicht nur das Wissen darüber, wie man vertrauenswürdige von zweifelhaften Informationen unterscheidet, sondern auch ein tiefes Verständnis der Funktionsweise von Medien und den Mechanismen hinter der Informationsverbreitung.Digitale Bildung erweitert diese Kompetenzen, indem sie den Menschen die nötigen Werkzeuge und Fähigkeiten vermittelt, um sicher und kritisch im digitalen Raum zu agieren. In Zeiten von Konflikten und Kriegen hat die Aneignung dieses Fachwissens zugenommen, da häufig soziale Netzwerke als Hauptkanal für die Verbreitung von Desinformation genutzt werden. Das Verständnis für Algorithmen sowie technische Kompetenzen werden durch digitale Bildung geschult."Die Menschen brauchen Kenntnisse und Werkzeuge, um sich sicher und kritisch im digitalen Raum zu bewegen und den Herausforderungen der digitalen Kriegsführung zu begegnen" (Aschemann, 2022).Zu den weiteren Elementen der Medienkompetenz in Kriegszeiten zählt die Aufklärung über die Mechanismen digitaler Kriegsführung, welche oftmals vernachlässigt wird. In solchen Kontexten können sich "Verschwörungsglaube und falsche Narrative besonders schnell verbreiten", da sie auf die Unsicherheit und Ängste der Menschen abzielen (Herrenbach, 2023). Hier wird ein Bewusstsein für die Existenz bestimmter Desinformationskampagnen erzeugt und Strategien aufgezeigt, wie man sich davor schützen kann. Dies beinhaltet auch Schulungen im Erkennen von typischen Anzeichen für Desinformation, wie z.B. der manipulativen Nutzung von Bildern oder der selektiven Darstellung von Fakten.Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass Medienkompetenz und digitale Bildung in Kriegszeiten zu den unverzichtbaren Werkzeugen zählen, um die Gesellschaft vor den Gefahren der Desinformation zu schützen. Denn eine kritische Bürgerschaft ist in der Lage, sich aktiv gegen die Manipulation von Informationen zu wehren und so die Stabilität und das Vertrauen in demokratische Prozesse zu sichern.Regulatorische Ansätze und ihre Grenzen in internationalen KonfliktenIm Kontext internationaler Konflikte wie dem Russland-Ukraine-Krieg haben sich verschiedene regulatorische Ansätze entwickelt, um der Verbreitung von Desinformation entgegenzuwirken. Solche Ansätze sollen die Verbreitung von Falschinformation, die die öffentliche Ordnung gefährden, eindämmen. Jedoch stoßen diese Maßnahmen in einer global vernetzten und digitalen Welt oft an Grenzen.Die zentralen Bestandteile der regulatorischen Ansätze sind die Einführung von Gesetzen, welche die Verbreitung und Erstellung von Desinformation strafrechtlich sanktionieren sollen. In vielen Ländern Europas wurde bereits eine "Verschärfung der Gesetze zur Bekämpfung von Desinformation" eingeführt mit dem Ziel, eine wirksame Kontrolle über die auf den sozialen Medien verbreiteten Inhalte zu erlangen (Jaursch, 2019). Regulierungen dieser Art fordern von den Plattformen ein, dass diese Inhalte, die nachweislich falsch sind oder zu Gewalt aufrufen, kennzeichnen oder entfernen. Zu den weiteren regulatorischen Ansätzen zählt die internationale Zusammenarbeit, welche ein zentrales Element beim Vorgehen gegen Desinformation ist. Um so ein Vorhaben umzusetzen, ist die Zusammenarbeit in multilateralen Foren wie der EU oder den Vereinten Nationen nötig. Mitgliedstaaten der EU haben im Rahmen des Aktionsplans gegen Desinformation "gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen koordiniert und umgesetzt" (Benkler/Hansen/Reichert, 2022). Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem die Unterstützung unabhängiger Medien und die Förderung von Medienkompetenz und digitaler Bildung, um die Gesellschaft widerstandsfähiger gegen Desinformation zu machen.Trotz dieser Bemühungen stoßen regulatorische Ansätze an erhebliche Grenzen. Eine der größten Herausforderungen ist die globale Natur von Desinformationskampagnen. "Desinformation kennt keine nationalen Grenzen" und kann von jedem Ort der Welt aus verbreitet werden, was die Durchsetzung nationaler Gesetze schwierig macht (Bundesregierung 2017). Die effektive Durchsetzung bleibt weiterhin eine große Herausforderung, selbst wenn Staaten Gesetze erlassen, da die Urheber von Desinformationen oftmals außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit operieren.Ebenso besteht eine große Gefahr, wenn die Maßnahmen, die zur Regulation gedacht waren, nicht ausreichend und sorgfältig gestaltet sind und in ihrer Ausführung die Meinungsfreiheit einschränken würden. Hier wird die Balance zwischen der Wahrung der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Gesellschaft vor Desinformation zu einem zentralen Punkt, denn es geht um die Gradwanderung, "die Meinungsfreiheit nicht unverhältnismäßig einschränken, während sie gleichzeitig einen wirksamen Schutz vor Desinformation bieten" (Interface, 2022).Schließlich zeigt sich, dass regulatorische Maßnahmen allein oft nicht ausreichen, um Desinformation wirksam zu bekämpfen. Es bedarf einer umfassenden Strategie, die neben rechtlichen Maßnahmen die Förderung von Medienkompetenz in der Gesellschaft und die Unterstützung unabhängiger Medien umfasst.ZukunftsperspektivenTechnologische Entwicklungen und ihre Rolle im Russland-Ukraine-Krieg Die Bedeutung technologischer Innovation in modernen Konflikten, auch im Bereich der Desinformationsbekämpfung, wurde durch den Russland-Ukraine Konflikt verdeutlicht. Innovative und moderne Technologien u.a. KI, Drohnen und Cyberangriffe, spielen sowohl im digitalen Informationsraum als auch auf dem realen Schlachtfeld eine zentrale Rolle. Im Folgenden werden exemplarisch verschiedene Innovationen vorgestellt. Künstliche Intelligenz in der Desinformationsbekämpfung Die Nutzung von KI-Technologien hat sich als essenziell im Kampf gegen Desinformation erwiesen, so setzt die Ukraine mittlerweile auf KI, um Desinformationen schnell zu erkennen und effektiv zu bekämpfen. Diese KI-basierten Systeme werden genutzt, um die Sozialen Medien nach Falschinformationen zu durchsuchen, die Verbreitungsmechanismen zu analysieren und dann zu unterdrücken oder gezielt zu widerlegen. Laut Tsereteli werden Algorithmen eingesetzt, die große Datenmengen in Echtzeit analysieren können, um die Herkunft und Verbreitung von Desinformationen zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen (Tsereteli, 2022). Die Herausforderung ist es, die KI mit entsprechenden Datensätzen zu "füttern", damit sie lernt, was als Desinformation gilt. Einsatz von Drohnen und anderen Technologien auf dem Schlachtfeld Parallel zu dem Kampf gegen Desinformationen werden neue Technologien wie Drohnen eingesetzt. Sie dienen nicht nur zur Unterstützung von Bodentruppen oder um gezielte Angriffe durchzuführen, sondern werden auch als Aufklärungswerkzeug verwendet, welche zeitnah (oder in Echtzeit) Bildmaterial bereitstellen und damit auch Belege liefern, welche Desinformation widerlegen können. Mit ihrer Flexibilität und Präzision haben sie den Charakter des Krieges deutlich verändert. Drohnen werden beidseitig im Konflikt eingesetzt und durch die damit einhergehenden Möglichkeiten der Überwachung und Zielerfassung ermöglichen diese eine effizientere Kriegsführung (Franke 2023). Cyberkriegsführung und Informationskontrolle Zu den weiteren Schlüsselelementen in dem Krieg zählt die Cyberkriegsführung. Sie wird sowohl von russischer als auch von ukrainischer Seite angewandt mit dem Ziel, die Kommunikationsstrukturen des Gegners zu stören und eine Informationshoheit zu erlangen. Eine Kontrolle der digitalen Kommunikationswege ermöglicht es, den Gegner mit gezielten Informationen zu manipulieren. In der modernen Kriegsführung zählen Cyberangriffe mittlerweile zur Tagesordnung (Tsereteli, 2022). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass technologische Innovationen wie KI, Drohnen und Cybertechnologien eine entscheidende Rolle in modernen Konflikten wie dem Russland-Ukraine-Krieg spielen. Solche Technologien beeinflussen nicht nur das Schlachtfeld, sondern auch den Informationsraum, indem sie sowohl zur Verbreitung als auch zur Bekämpfung von Desinformation eingesetzt werden. Durch ihren Einsatz wird eine neue Ära der Kriegsführung eingeleitet, in der der Kampf um Informationen ebenso wichtig ist wie die physischen Auseinandersetzungen. Gesellschaftliche Trends und ihre Auswirkungen auf zukünftige KonflikteIm Kontext des Russland-Ukraine-Konflikts lassen sich gesellschaftliche Trends beobachten, die auf tiefgreifende Veränderungen hindeuten und zukünftige Konflikte erheblich beeinflussen könnten. Diese Trends reichen von der Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bis hin zu der Rolle der sozialen Medien in modernen Gesellschaften. Soziale Medien und Informationskriege Zu den signifikanten gesellschaftlichen Trends gehört die zunehmende Nutzung von sozialen Medien als Hauptquelle für Information. Speziell im Russland-Ukraine-Krieg wird deutlich, wie soziale Medien sowohl zur Mobilisierung von Unterstützung als auch zur Verbreitung von Desinformation genutzt werden können. Die Macht der sozialen Medien, große Bevölkerungsgruppen schnell und direkt zu erreichen, macht diese Netzwerke zu einem elementaren Werkzeug in modernen Konflikten. Eine solche Entwicklung kann dazu führen, dass sich zukünftige Konflikte vermehrt im digitalen Raum abspielen werden, wobei die Kontrolle über den Informationsfluss mitentscheidend für den Erfolg sein wird (Tsereteli, 2022). Technologisierung und Digitalisierung der Gesellschaft Eine weitere Entwicklung ist die zunehmende Digitalisierung und Technologisierung, welche nicht nur Einfluss auf das tägliche Leben nimmt, sondern auch die Art und Weise verändert, wie Konflikte geführt werden. Der Widerstand der Ukraine wird u.a. mit modernen Technologien organisiert und auch die zivile Verteidigung und die Förderung der internationalen Solidarität wird über diese Technologien erreicht. In Zukunft könnte es dazu kommen, dass Konflikte stärker über technologische Überlegenheit entschieden werden, wobei die Gesellschaften, die sich am schnellsten an neue Technologien anpassen, im Vorteil sein könnten (Rat SWD, 2023). Zivilgesellschaftliches Engagement und internationale Solidarität Durch den Russland-Ukraine Konflikt wird auch die Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und der internationalen Solidarität verdeutlicht. Mit der digitalen Verbreitung konnte großer Support für die Ukraine bereitgestellt werden. Crowdfunding-Kampagnen, internationale Protestbewegungen, soziale und monetäre Sammlungen sind Beispiele dafür, wie gesellschaftliche Trends die Dynamik von Konflikten verändern. Solche Tendenzen werden voraussichtlich bei zukünftigen Konflikten an Bedeutung gewinnen, da sie neue Formen des Widerstands und der Unterstützung ermöglichen (Rat SWD, 2023). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesellschaftlichen Trends, wie sie sich im Russland-Ukraine-Krieg abzeichnen, Auswirkungen auf die Konflikte der Zukunft haben werden. Soziale Medien, die Digitalisierung und das zivilgesellschaftliche Engagement werden voraussichtlich wichtige Faktoren sein, die den Verlauf und das Ergebnis von Konflikten im 21. Jahrhundert prägen.Fazit und AusblickDie Rolle sozialer Medien bei der Verbreitung von Desinformation ist im Russland-Ukraine-Krieg sehr deutlich geworden. Diese Plattformen dienen nicht nur als Werkzeug des Informationsaustausches, sondern auch als "Schlachtfeld" digitaler Kriegsführung, auf denen staatliche und nichtstaatliche Akteure gezielt Desinformation verbreiten, um politische Agenden zu fördern und die öffentliche Meinung zu manipulieren. Die Nutzung von Algorithmen, welche insbesondere auf die Maximierung von Interaktionen abzielen, verstärkt diese Problematik, da es durch diese zu einer Bildung von Filterblasen und Echokammern kommt, welche die Wahrnehmung alternativer Informationen einschränken, was die Polarisierung von Gesellschaften beschleunigt.Die Gefahren durch den gezielten Einsatz von Desinformationen, mit dem Ziel, demokratische Prozesse zu untergraben und die globale Wahrnehmung auf Konflikte zu manipulieren, wurde und wird im Russland-Ukraine-Konflikt sehr deutlich. In der heutigen Gesellschaft haben sich die sozialen Medien als effektives Mittel zur Meinungsbildung etabliert. Die schnelle Verbreitung von Falsch- und Desinformationen bzw. einseitiger Darstellung von Sachverhalten über Plattformen wie Telegram oder Twitter hat eine immense Wirkung auf die öffentliche Meinung in den Gesellschaften beider Seiten und auch auf internationale politische Entscheidungen.Die Herausforderung ist es, eine objektive Berichterstattung und Meinungsbildung insbesondere in den Sozialen Medien zu fördern. Gleichzeitig müssen Wege gefunden werden zur Eindämmung von Desinformation. Eine wichtige Rolle spielen hierbei künstliche Intelligenz und Fact-Checking-Systeme. Diese Technologien müssen kontinuierlich verbessert werden, um den immer komplexeren Desinformationsstrategien entgegenzuwirken. Parallel dazu bleibt die Förderung der Medienkompetenz in allen gesellschaftlichen Schichten und Altersgruppen unerlässlich, damit die Gesellschaft widerstandsfähiger und weniger anfällig gegenüber Desinformation wird. Der Kampf gegen Desinformation ohne Einschränkung der Meinungsfreiheit bleibt eine große Herausforderung und wird ein Balanceakt für Plattformen, staatliche Institutionen und die Presselandschaft bleiben.Durch den Russland-Ukraine-Krieg wurde verdeutlicht, dass zukünftige Konflikte vermehrt im digitalen Raum ausgetragen werden, wo die Kontrolle über Informationen und deren Verbreitung eine entscheidende Rolle spielt. Die Fähigkeit von Gesellschaften, auf diese Entwicklungen zu reagieren, könnte in Zukunft den Erfolg in Konflikten maßgeblich beeinflussen und dami die Bewahrung demokratischer Gesellschaften.LiteraturverzeichnisAro, 2022: Desinformation als Waffe, APuZ - Aus Politik und Zeitgeschichte Desinformation als Waffe | Krieg in Europa | bpb.deAschemann, 2022: Medienkompetenz leben in Kriegszeiten, Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung Österreich Medienkompetenz leben in Kriegszeiten | erwachsenenbildung.atBenkler/Hansen/Reichert, 2022: Der Schutz der Wahrheit: Friedenseinsätze und Desinformation, Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) Der Schutz der Wahrheit: Friedenseinsätze und Desinformation (zif-berlin.org)Bertelsmann (2024) – Bernhard, Schulz, Berger, Unzicker: Verunsicherte Öffentlichkeit – Superwahljahr 2024: Sorgen in Deutschland und den USA wegen Desinformation, Bertelsmann-Stiftung.BMI, o. J.: FAQ - Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, Bundesministerium für Innern und für Heimat BMI - Homepage - FAQ - Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine (bund.de), (Abruf: 12.08.2024)Bundesregierung, 2017: Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern – Leitlinien der Bundesregierung, Die Bundesregierung krisen-verhindern-data.pdf (auswaertiges-amt.de)Bundesregierung, 2023: Was ist Desinformation?, Die Bundesregierung Was ist Desinformation | BundesregierungConant, 2022: Krieg zwischen Russland und Ukraine: Die historischen Gründe des Konflikts, National Geographic Krieg zwischen Russland und Ukraine: Die historischen Gründe des Konflikts | National GeographicEigendorf/Girke/Streich, 2024: Hightech im Krieg - Neue Hoffnung für die Ukraine? Auslandsjournal ZDF Mediathek auslandsjournal frontlines: Hightech im Krieg - ZDFmediathekFasterCapital, 2024: Auswirkungen sozialer Medien auf die Verbreitung von Inhalten, FasterCapital Auswirkungen sozialer Medien auf die Verbreitung von Inhalten - FasterCapitalFranke, 2023: Welche neuen Technologien den Ukraine-Krieg bestimmen, Focus online Welche neuen Technologien den Ukraine-Krieg bestimmen - FOCUS onlineHerrenbach, 2023: Verschwörungsglaube: Medienkompetenz in Zeiten digitaler Kriegsführung, Media Lab Bayern Verschwörungsglaube: Medienkompetenz in Zeiten digitaler Kriegsführung (media-lab.de)Jaursch, 2019: Regulatorische Reaktionen auf Desinformation, Stiftung Neue Verantwortung regulatorische_reaktionen_auf_desinformation.pdf (interface-eu.org)Loll /Wendrich, 2023: Wie wird man Alina Lipp?, Dokumentation ZDF Mediathek Alina Lipp und Putins Krieg (1/3) - ZDFmediathekLpB, 2024: Chronologie des Ukraine-Konflikts, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg Chronik des Ukraine-Konflikts von 2014 bis 2023 - Zeitleiste Ukraine - Ukraine aktuell - Russland Ukraine Krieg - Chronologie der Ereignisse - News - Liveblog (lpb-bw.de), (Abruf: 16.08.2024)LpB, 2024: Ukraine-Krieg aktuell – Russland-Ukraine-Konflikt erklärt, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg Ukraine Krieg aktuell - Verlauf 2022-2024 - Russland Ukraine Konflikt erklärt - tägliche Zusammenfassung liveblog Ukraine aktuell - Lage Karte Hintergrund Analyse Chronik - LpB BW (lpb-bw.de)Moroz, 2024: Soziale Medien während des russisch-ukrainischen Krieges, Die Politische Meinung Soziale Medien während des russisch-ukrainischen Krieges - Die Politische Meinung - Konrad-Adenauer-Stiftung (kas.de)Puschmann/Peters, 2015: Handbuch Soziale Medien - Informationsverbreitung in sozialen Medien, Springer Informationsverbreitung in sozialen Medien | SpringerLinkRatSWD, 2023: Studien zu den gesellschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, Rat für Sozial- und WirtschaftsDaten (RatSWD) Studien zu den gesellschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs - KonsortSWDSchneider/Toyka-Seid, 2024: Fake News, Bundeszentrale für politische Bildung Fake News | bpb.deTsereteli, 2022: Einsatz von Technologien im russisch-ukrainischen Krieg, Friedrich Naumann Stiftung Krieg in Europa: Einsatz von Technologien im russisch-ukrainischen Krieg (freiheit.org)Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2017: Fake-News Definition und Rechtslage, Deutscher Bundestag, Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 003/17 Zeit online, 2024: Bertelsmann-Studie: Mehrheit sieht Desinformation als Gefahr für die Demokratie, Zeit online Bertelsmann-Studie: Mehrheit sieht Desinformation als Gefahr für die Demokratie | ZEIT ONLINE
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2019 hat Thomas Hofmann den scheinbar ewigen Präsidenten Wolfgang Herrmann an der Spitze der TU München abgelöst. Was macht er jetzt anders? Ein Gespräch über das bayerische Genderverbot, die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die Beziehungen zu China – und Hofmanns Verständnis der unternehmerischen Universität.
Thomas Frank Hofmann, Jahrgang 1968, ist Lebensmittelchemiker und war von 2009 bis 2019 geschäftsführender Vizepräsident der Technischen Universität München (TUM) für Forschung und Innovation. Seit 2019 ist er Präsident der TUM. Foto: Astrid Eckert / TUM.
Herr Hofmann, auf Betreiben von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist Anfang April in Bayern das Genderverbot in Kraft getreten. Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechtersensibler Sprache von nun an ausdrücklich untersagt. Was bedeutet das für die Technische Universität München (TUM)?
Wir glauben, dass Diversität, ihre Förderung und Wertschätzung die Schlüssel sind für den Erfolg unserer Universität. Durch die Nutzung gendersensitiver Sprache versuchen wir seit Jahren eine möglichst große Vielfalt an Talenten anzusprechen. Und das gelingt zunehmend gut, auch wenn wir wie auch andere technische Universitäten gerade bei weiblichen Studierenden und Wissenschaftlerinnen weiterhin Aufholbedarf haben. Wir interpretieren das Verbot so, dass es für die Universität im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben gilt, also beispielsweise bei der Erstellung von Satzungen oder Promotionsordnungen etwa. In anderen Bereichen, wie beispielsweise in der Kommunikation innerhalb unserer Universitätsgemeinschaft verfahren wir im Bestreben einer weiteren Steigerung unserer Vielfalt wie bisher.
Also sämtliche Lehrveranstaltungen, Lehrunterlagen und Forschungsarbeiten fallen nach Ihrem Verständnis nicht unter das Verbot?
Soweit ist unser Verständnis, und ich bin sicher, dass die noch ausstehenden Ausführungsempfehlungen des Freistaats in dieser Form die Autonomie der Hochschulen nicht unnötig einschränken.
"Dieser vermeintliche 'Genderzwang' existiert doch gar nicht."
Ärgert es Sie, dass Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) als Beispiel für den vermeintlichen "Genderzwang" an bayerischen Hochschulen einen inzwischen gelösten Fall angeführt hat, der sich, wie später herauskam, ausgerechnet an der TUM zugetragen hat?
Nein, zumal dieser vermeintliche "Genderzwang" doch gar nicht existiert. Dass die besagte Promotionsordnung gendersensitive Sprache nutzt, ist lediglich Zeichen unseres Inklusionsverständnisses. Im Übrigen entspricht sie auch andernorts dem heutigen Standard. Wenn Sie die Promotionsordnung der TU Berlin oder auch der ETH Zürich anschauen, dann lesen die sich genauso. Die ganze Aufregung, auch in den Medien, halte ich für unangemessen und vor allem für wenig zeitgemäß, zumal in diesen bewegten Zeiten Deutschland doch vor ganz anderen Herausforderungen steht. Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Medien sollten ihre vereinten Kräfte besser auf innovative Lösungsansätze fokussieren, denn der laufende Wettbewerb um die Zukunftsstandorte der Welt wartet nicht auf Deutschland!
Der Vorwurf lautete, dass einer Promovendin die Verleihung des Doktorgrades verwehrt worden sei, solange sie sich geweigert habe, auf dem Titelblatt das Gendersternchen zu verwenden – was, wie Blume sagte, "sogar in der Promotionsordnung so vorgeschrieben ist". Laut dem Minister "ein klarer Fall von sprachlicher Übergriffigkeit".
Es gab den Fall, dass sich die Veröffentlichung einer Dissertation wegen Diskussionen um Formulierungen auf dem Titelblatt der Dissertation verzögerte. Die Promovendin hatte ihre Prüfungen zuvor bereits erfolgreich bestanden. Daran gab es keinen Zweifel. Die Promovendin hatte sich zudem gewünscht, den Titel "Doktor" als Bezeichnung des generischen Maskulinums zu erhalten statt "Doktorin". Dies war lediglich der erste derartige Fall an der TUM seit Inkrafttreten der Neufassung der Promotionsordnung 2021. Deshalb hat sich der Ablauf etwas verzögert, was auch nicht mehr vorkommen sollte. Da wir an der TUM möglichst große individuelle Freiheiten bezüglich geschlechterspezifischer Bezeichnungen gewähren, haben weibliche Promovierende natürlich die Möglichkeit, den akademischen Grad "Doktor" oder "Doktorin" zu wählen, so auch in diesem konkreten Fall. Also erneut: kein Grund zur Aufregung.
Ebenfalls von der Staatsregierung beschlossen wurde ein Entwurf für ein "Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern", das nicht nur Zivilklauseln an bayerischen Hochschulen untersagt, obwohl es gar keine gibt, sondern ein allgemeines Kooperationsgebot für die Hochschulen mit der Bundeswehr festschreibt. Stellt das Wissenschaftsministerium auf Antrag der Bundeswehr fest, dass eine Kooperation für die nationale Sicherheit erforderlich sei, sollen die Hochschulen künftig sogar ministeriell zur Zusammenarbeit gezwungen werden. Eine Grenzüberschreitung?
Die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Lehre und Forschung wird an der TUM mit höchster Wertigkeit gelebt und schließt aus meiner Sicht ein Verbot von Forschung zu Dual-Use-Technologien und eine entsprechende Zivilklausel aus. Darum gab es an der TUM auch nie eine Zivilklausel. Außerdem bin ich der Überzeugung, dass wir uns keiner Technologie verschließen sollten, nur weil sie gegebenfalls Dual-Use-Potential mit sich bringt, also neben zivilen auch für defensiv-militärische Zwecke genutzt werden könnte. Oft genug war es in der Vergangenheit doch sogar umgekehrt: Zahlreiche Technologien wurden beispielsweise in den USA primär für militärische Zwecke entwickelt und führten dann, etwa in der Luftfahrt, zu innovativen Fortschritten in der zivilen Nutzung. Unnötige Einschränkungen bei der Erforschung von Dual-Use-Technologien an der TUM wären somit zum Nachteil des Innovationsfortschritts im zivilen Bereich.
"Wenn der Staat seine Universitäten verstärkt für den Schutz der Bevölkerung in die Verantwortung nehmen will, hat dies aus meiner Sicht nichts mit einem Verlust der Freiheit in der Wissenschaft zu tun."
Außerdem dürfen wir nicht leugnen, dass sich in den vergangenen zwei Jahren die Sicherheitslage in der Welt dramatisch verändert hat. Im Sinne einer friedlich ausgerichteten Verteidigungspolitik sehe ich auch die Hochschulen gefordert, ihre technischen Entwicklungen und Innovationen auch zum Schutz unserer Bevölkerung, der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der nationalen Sicherheit zu nutzen. Wenn der Staat seine Universitäten nun verstärkt in die Verantwortung nehmen will, hat dies aus meiner Sicht nichts mit einem Verlust der Freiheit in der Wissenschaft zu tun. Denn nicht für einzelne Forscher oder einzelne Forscherinnen soll das Gebot zur Kooperation gelten, sondern für die Hochschule als Institution. In die individuelle Entscheidungsfreiheit wird aus meiner Sicht mit dem aktuellen Gesetzesentwurf an keiner Stelle eingegriffen.
Im Oktober 2019 haben Sie Wolfgang Herrmann nach 24 Jahren als TUM-Präsident abgelöst. Herrmann war eine Institution, er hat die Universität zu der gemacht hat, die sie heute ist. Und was machen Sie jetzt anders als er, Herr Hofmann?
Wir sind seit 2019 noch besser geworden, in den Hochschulrankings weiter aufgestiegen und rapide gewachsen bei den Studierendenzahlen, während zahlreiche andere deutschen Hochschulen stagnieren oder schrumpfen. Im aktuellen THE-Universitätsranking besetzen wir Platz 1 in Deutschland und der Europäischen Union. Diese Entwicklung der TUM ist auch Ergebnis mutiger Reformen seit 2019. Also kein einfaches "Weiter so", sondern ständige Veränderung ist unser Gebot der Stunde im international galoppierenden Wettbewerb. In dieser Grundhaltung bin ich geistig sehr nahe bei Wolfgang Herrmann. Wie er bin ich fest davon überzeugt, dass zur erfolgreichen Führung einer Universität Weitsicht, Veränderungsmut und Furchtlosigkeit gehören, immer wieder neu zu denken, innovative Maßnahmen zu entwickeln und Überkommenes einfach zu lassen. Diese operative Agilität und Adaptierungsdynamik sind für zukünftigen Erfolg genauso wichtig wie eine möglichst große Diversität der Talente. Und genau das macht die TUM als "unternehmerische Universität" aus. Aber natürlich gibt es Unterschiede zwischen Wolfgang Herrmann und mir. Viele sagen, dass der größte Unterschied in unseren Führungsstilen liegt. Das mag sein und das ist gut so. Denn der Führungsstil muss zeitgemäß sein, um erfolgreich zu sein, und heute die kreative Kraft der gesamten Universitätsgemeinschaft einbinden.
"Der ewige Patriarch" lautete die Überschrift eines Porträts, das ich einmal über Ihren Vorgänger geschrieben habe.
Mein Führungsstil ist inklusiv und kooperativ. Ich gebe die grobe Richtung vor, höre zu, stimme mich ab und lasse mich hin und wieder mit guten Argumenten auch gerne überzeugen. Und natürlich braucht es manchmal am Ende mutige Entscheidungen, denn wir dürfen unsere Ziele nicht aus dem Blick verlieren.
Mutig ist zum Beispiel, dass die TUM als einzige Universität in Bayern die gesetzlichen Möglichkeiten nutzt und Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einführt, und zwar in beträchtlicher Höhe: zwischen 2000 und 6000 Euro pro Semester. Beunruhigt es Sie nicht, dass keine andere Hochschule mitzieht?
Ich kann nichts zu den Gründen sagen, warum andere die Studiengebühren nicht einführen wollen. Entscheidend ist doch, warum wir uns dazu entschieden haben, Gebühren für Studierende außerhalb der Europäischen Union einzuführen. Als Universität mit internationalem Exzellenzanspruch wollen wir uns nicht nur in der Forschung, sondern gerade auch in der Lehre mit den Besten der Welt messen. Beim Blick auf unsere internationalen Wettbewerber fällt sofort auf, welche enormen Summen die Spitzenuniversitäten in die Erneuerung des gesamten Lehrumfelds investieren, in neue Infrastrukturen, in innovative Lehrtechnologien und -formate oder auch in die weitere Verbesserung der Betreuungsrelationen, die vielerorts völlig anders aussehen als bei uns. Das bedeutet für uns: Um mithalten zu können, um Studiengänge auf höchstem internationalen Qualitätsniveau anbieten zu können und unsere Studierenden wirklich zukunftsfähig auszubilden, braucht es viel mehr Geld als uns staatliche Mittel dazu zur Verfügung stehen. In ganz Deutschland ist die staatliche Grundfinanzierung der Hochschulen dazu nicht ausreichend. Daher wollen wir unsere Finanzierungsbasis verbreitern und eingenommene Studiengebühren gezielt für die Verbesserung der Lehre einsetzen. Davon profitieren alle Studierenden, die nationalen wie die internationalen, und von den bestausgebildeten Talenten ihre späteren Arbeitgeber.
Und Sie haben keine Sorgen, Sie könnten mit der Einführung internationale Studierende abschrecken? Baden-Württemberg schafft die Gebühren gerade wieder ab mit dem erklärten Ziel, dann wieder mehr Talente aus dem Ausland anziehen zu können.
Es gibt da doch große Unterschiede zu uns. Erstens: Die Universitäten in Baden-Württemberg waren beim Anteil internationaler Studierender nicht ansatzweise auf unserem Niveau. Bei den Master-Studiengängen liegen wir inzwischen bei 57 Prozent internationale Studierende. Zweitens war es ein politischer Fehler der Landesregierung in Baden-Württemberg, dass ein Großteil der Gebühren gleich wieder eingezogen wurde, so dass eine spürbare Verbesserung der Lehrqualität eben nicht erreicht werden konnte. Doch nur spürbare Verbesserungen hin zu einem wirklich exzellenten, modernen Lehr- und Lernumfeld werden internationale Studierenden trotz der (international ohnehin üblichen) Gebühren nach München bringen. Sicher wird es in den ersten zwei, drei Jahren Schwundeffekte geben. Das zeigen die Erfahrungen aus den Niederlanden und anderen europäischen Ländern. Es hat sich aber gezeigt, dass an diesen Hochschulen anschließend die internationalen Studierendenzahlen wieder hochgingen – und dann schnell über den Stand vor der Einführung der Studiengebühren hinausgeschossen sind.
"In international ausgerichteten Berufsfeldern macht es heute keinen Sinn mehr, einen Studiengang auf Deutsch anzubieten."
Aber rechtfertigen die Erträge überhaupt den Aufwand?
Das System fährt stufenweise hoch über mehrere Jahre, weil wir nur von neuen Nicht-EU-Studierenden Gebühren verlangen und nicht von denen, die schon bei uns sind. Außerdem wird es für bis zu 20 Prozent der Studierenden Erlass-Stipendien geben: für die absolut herausragenden Talente genauso wie für finanzschwächere Bewerber, weil wir andernfalls an Diversität verlören, wenn die soziale Herkunft über den Universitätszugang entscheiden würde. Insofern tue ich mich schwer, einen konkreten Eurobetrag zu nennen. Aber wir rechnen mittelfristig schon mit einem signifikanten zweistelligen Millionenbeitrag.
2014 hatte Wolfgang Herrmann angekündigt, bis 2020 alle Masterstudiengänge auf Englisch umstellen zu wollen. Was ist eigentlich daraus geworden?
Das wurde als Ziel diskutiert damals, aber in dieser Absolutheit nie beschlossen. Wir haben den Anteil englischsprachiger Studiengänge seitdem organisch wachsen lassen, heute liegt er im Master bei über 70 Prozent. Darunter sind etliche Studiengänge, die Sie zu großen Teilen auch auf Deutsch studieren können, die also im Prinzip zweisprachig sind. Wir erleben aber, dass der Nachfragetrend immer stärker Richtung Englisch geht. Vor kurzem haben wir sogar den ersten Bachelor-Studiengang auf Englisch, für Luft- und Raumfahrt, gestartet, und seitdem ist die Bewerberlage mehrfach überzeichnet mit Bewerberinnen und Bewerbern aus der ganzen Welt. Wir sehen: In international ausgerichteten Berufsfeldern macht es heute einfach keinen Sinn mehr, einen Studiengang auf Deutsch anzubieten, sondern nur auf Englisch.
Wie aber soll das funktionieren, wenn ein Großteil der Lehrenden deutsche Muttersprachler sind? Führt das nicht zwangsläufig zu einer intellektuellen Verflachung, weil sich die Lehrenden und Lernenden in einer Fremdsprache nicht so präzise ausdrücken können wie in ihrer eigenen?
Wir lassen bei der Beantwortung von Fragen in Klausuren in der Regel beide Sprachen zu. Sie können also, wenn die Frage auf Englisch gestellt ist, auch auf Deutsch antworten. Wir sehen aber, dass für die meisten jungen Leute – unabhängig von deren Herkunft – die Kommunikation auf Englisch überhaupt kein Problem mehr ist. Sie sind damit aufgewachsen und dank Social Media und Internet ganz anders darauf getrimmt als frühere Generationen.
Für die Studierenden mag das stimmen. Aber was ist mit ihren Profs?
Ich kann wieder nur für uns an der TUM sprechen, aber unsere Professorinnen und Professoren sind weltweit unterwegs und auf ihren Dienstreisen, bei Vorträgen und auch der Lehre gewohnt, Englisch zu sprechen. Viele kommunizieren mit ihrem gesamten Mitarbeiterkreis nur auf Englisch. Trotzdem bieten wir über unser Sprachenzentrum Kurse an für Dozenten, die ihr Englisch verbessern wollen. Und diejenigen, die aus dem Ausland zu uns kommen, unterstützen wir beim Deutschlernen. Und das tun wir vor allem, damit sie in Deutschland auch außerhalb der Hochschule sprechfähig sind und sich integriert fühlen. Ohne Sprachkompetenzen ist es einfach schwieriger, ausländische Talente und deren Familien in Deutschland zu halten.
Die TUM ist unter anderem mit einem Verbindungsbüro in der Volksrepublik China vertreten. Im Oktober 2020 haben Sie persönlich eine sogenannte Flaggschiffpartnerschaft mit der Tsinghua-Universität in China besiegelt. Bereuen Sie den Schritt inzwischen?
Keineswegs! Auch wenn der politische Druck auf die deutsch-chinesischen Beziehungen massiv zugenommen hat, stehen wir zu einer Stärkung der wissenschaftlichen Beziehungen mit ausgewählten chinesischen Partneruniversitäten. Erst vergangene Woche bin ich nach China geflogen zum Besuch des Präsidenten der Tsinghua University, nachdem vergangenes Jahr eine chinesische Delegation der Universität bei uns war. Auch die Besuche an der Tongji University und der Shanghai Jiao Tong University waren äußerst spannend und inspirierend. Denn wer glaubt, dass diese Universitäten etwas von deutschen Universitäten lernen können, irrt sich grundlegend. Ich glaube, dass viele deutsche Universitäten von diesen Spitzenuniversitäten aus China lernen können!
"Generalverdacht hilft niemanden weiter und entzieht jeder Zukunft die Grundlage."
Also alles wie immer in den Beziehungen zu Ihren chinesischen Partner?
Unsere Ziele sind beständig, aber der Blick und die Rahmenbedingungen haben sich verändert. Wir gehen heute mit großem Bedacht in unsere internationalen Partnerschaften. Wir schauen uns schon sehr genau an, mit welchem Partner wir zu welchen Themen zusammenarbeiten, unter welchen Konditionen und mit welchen Standards wir kooperieren und wann wir es eben nicht tun. Und wir bereiten unsere Mitarbeitenden vor; wir unterstützen sie mit Coachings, Reisehandys und Reisecomputern, bevor sie auf Dienstreise gehen. Ich halte es für einen kapitalen Fehler zu glauben, Deutschland könnte sich aus einer Zusammenarbeit mit China zurückziehen. Nur durch internationale Spitzenallianzen werden wir unsere heutigen Herausforderungen wie beispielsweise zu Gesundheit oder Klimaschutz lösen können und auch den Wirtschaftsstandort Deutschland sichern können.
Was antworten Sie einer Bundesforschungsministerin, die sagt: "Hinter jedem chinesischen Forscher kann sich die kommunistische Partei verbergen"?
Generalverdacht hilft niemanden weiter und entzieht jeder Zukunft die Grundlage! Aus der Geschichte können wir lernen: Unwissenheit und Ignoranz trennen die Welt, nur der Austausch verbindet Menschen und Kulturen – und dies ist die Grundlage für Partnerschaften. Natürlich müssen wir dazu unsere Sicherheitsprotokolle anpassen und achtsamer sein als früher, aber wir müssen auch die über viele Jahre aufgebauten Brücken bewahren, mit denen wir deutsche und chinesische Partner in Austausch bringen. Denn sind diese Brücken einmal abgebrannt, wird es Jahrzehnte dauern, wieder Vertrauen aufzubauen.
Bayerns Staatsregierung brüstet sich damit, wie kein anderes Bundesland in die Wissenschaft und die Hochschulen zu investieren, Überschrift: "Hightech Agenda Bayern" (HTA). Laut Wissenschaftsminister Blume sind darüber über 1000 neue Professuren entstanden und verstetigt worden, außerdem sind die Rahmendaten für die Hochschulfinanzierung schon bis 2027 vereinbart. Glückliches Bayern?
Mit der HTA hat Ministerpräsident Söder einen echten und weit sichtbaren Impuls gesetzt für Innovationen aus Bayern; dieser sucht bundes- und europaweit seinesgleichen. Andererseits wird es überall im Land enger, auch bei uns. Ein insuffizienter Bauunterhalt oder die gestiegenen Energiekosten setzen uns wie alle anderen Hochschulen zunehmend unter Druck. In Verbindung mit der unzureichenden Grundfinanzierung presst die Inflation die Hochschulen in ein Korsett, welches jeglichen Atem für die im heutigen internationalen Wettbewerb so dringend erforderlichen Neuausrichtungen in Forschung und Lehre nimmt. Auf der anderen Seite müssen wir einsehen, dass die Staatshaushalte sowohl im Bund als auch in den Ländern momentan sehr belastet sind. Anstatt nur mehr Geld zu fordern, müssen wir daher als Hochschulen selbst agiler werden und alte Zöpfe abschneiden, um dem Neuen eine Chance zu geben, beispielsweise den Ausbau der Unterstützung von Ausgründungen und Start-ups. Denn nur mit neuer Wirtschaftskraft in Deutschland werden auch die Staatskassen wieder besser gefüllt werden, und das Land kann wieder in seine Hochschulen investieren. Also, nicht Jammern bringt uns weiter, sondern Machen!
Das mit der Agilität ist Ihnen, wie man merkt, sehr wichtig. Können Sie Ihren Anspruch mit ein paar Zahlen unterlegen?
Genau zu der Frage haben wir eine Studie durchführen lassen mit dem Ergebnis, dass jede Personalstelle, die der Freistaat bei uns an der TUM finanziert, im Schnitt 14 neue Arbeitsplätze in unseren Start-ups generiert. Das kann sich doch sehen lassen und ist, neben tausenden Absolventen jedes Jahr und unseren Forschungsallianzen mit der Wirtschaft, ein ganz konkreter Return on Investment.
Mit Verlaub: Solche Studien präsentieren viele Hochschulen und Forschungseinrichtungen, und jedes Mal kommen fast unglaubliche Zahlen dabei heraus.
Unsere Zahlen sind belastbar. In der Wissenschaft streben wir vor allem nach neuem Wissen und Erkenntnissen, aber in einem nächsten Schritt übernehmen wir die Verantwortung dafür, dass aus dem Wissen auch marktfähige Innovationen und neue Arbeitsplätze entstehen. Deshalb ermutigen wir alle Universitätsmitglieder, von den Studierenden bis zu den Professorinnen und Professoren, wenn sie eine tolle Geschäftsidee haben, diese auch zu verfolgen. Und wir unterstützen sie dabei. Mit dem Ergebnis, dass heute fast 500 Gründungsteams durch die TUM gefördert werden und weitere 180 studentische Initiativen, über alle Fächer und Disziplinen hinweg. Gerade war eine Gruppe von Studierenden bei mir, die an einer Methan-Sauerstoff-Rakete arbeitet, um sie Ende des Jahres über die 100-Kilometer-Grenze hinaus in den Orbit zu schießen.
"Die Reduzierung der Höchstbefristung in der Post-Doc-Phase ist ungerecht, denn sie ist zum Schaden der jungen Menschen selbst."
Wenn Sie so viel Wert auf das Schaffen neuer Arbeitsplätze in der Wirtschaft legen, was tun Sie für gute Arbeit an der eigenen Universität? Schließlich sehen sich die Hochschulen selbst mit dem stärker werdenden Fachkräftemangel konfrontiert.
Ich danke Ihnen ausdrücklich für diese Frage, denn damit sind wir an einem Schlüsselpunkt angelangt. Wir Hochschulen müssen als Arbeitgeber attraktiver werden, uns dafür am eigenen Schlafittchen packen und viel mehr tun für verlässliche Karrierewege auch unterhalb der Professur. So sind auch zahlreiche Stückelverträge hintereinander unfair gegenüber den jungen Menschen, die sich uns anvertrauen. Die Ampel will zu diesem Zweck das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) novellieren, doch das wird ins Auge gehen, wenn sie das falsche Modell wählt. Laut aktuellem Entwurf sollen künftig nach der Promotion vier Jahre Befristung erlaubt sein und dann nochmal zwei Jahre – aber nur, wenn klar ist, dass die Person danach einen Dauervertrag erhalten kann. Dies kann aber nur in wenigen Fällen erfolgen, so dass de facto für die meisten nach maximal viel Jahren als Postdoc Schluss wäre. Vier Jahre sind aber oft zu kurz, um sich über exzellente Forschung und hochkarätige Veröffentlichungen tatsächlich für eine Professur zu qualifizieren. So täuscht der Reformvorschlag für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz eine falsche Gerechtigkeit vor. Tatsächlich ist die Reduzierung der Höchstbefristung in der Post-Doc-Phase ungerecht, denn sie ist zum Schaden der jungen Menschen selbst. Und sie wird einen enormen Brain Drain auslösen, entweder heraus aus der Wissenschaft insgesamt oder hinein in ausländische Universitäten, die sich kein solch wissenschaftsfeindliches Korsett anziehen.
Ihr Alternativvorschlag lautet also: Einfach die Regelung lassen, wie sie ist?
Nein, ich unterstütze prinzipiell ein Tenure-Track-System für den wissenschaftlichen Mittelbau mit Nachdruck. Der aktuelle Gesetzesvorschlag ist allerdings verlogen! Statt den Befristungszeitraum von maximal sechs auf vier Jahre zu kürzen, wäre es im Sinne einer Karriereplanbarkeit sicher sinnvoller, die realen Vertragslaufzeiten für Postdocs generell an die Förder- oder Zuwendungsbescheide für Projekte anzupassen, anstatt sie mit Stückelverträgen zu gängeln. Wie auch immer macht die Umsetzung des aktuellen Gesetzentwurfs nur dann Sinn, wenn im dimensionalen Ausmaß neue entfristbare Stellen an die Universitäten kommen. Und dies halte ich vor dem Hintergrund der heute knappen Staatskassen für schieres Wunschdenken. Die Politik muss sich der Konsequenzen ihres Handelns schon bewusst sein!
Sie sagen, die Hochschulen seien gefragt, sich intelligente Konzepte für Karrierewege auch unterhalb der Professur zu überlegen. Welche fallen Ihnen da konkret für die TUM ein?
Das Wissenschaftsmanagement wird immer wichtiger und ist ein hoch attraktives Aufgabenfeld. Diese Kolleginnen und Kollegen tragen maßgeblich dazu bei, dass an der TUM Spitzenleistungen in Forschung und Lehre erzielt werden. Deswegen haben wir zum Beispiel das berufsbegleitende Qualifizierungsprogramm TUM Science Manager aufgelegt. Es dauert zwischen 12 und 24 Monate und die Teilnahme am Kursprogramm erfolgt während der Arbeitszeit – wird also bezahlt.
"Als Franke müsste ich angesichts der Gründung der TU Nürnberg jubeln, aber eine Spitzenuni lässt sich nicht mit der Brechstange schaffen."
Sie haben es vorhin gesagt: Die Hochschulfinanzierung wird auch in Bayern enger. Gleichzeitig hat der Freistaat vor wenigen Jahren die Technische Universität Nürnberg (UTN) neu gegründet, übrigens mit tatkräftiger Unterstützung Ihres Vorgängers, und massive Investitionen versprochen.
Da sehen Sie, dass wir uns doch in einigen Dingen unterscheiden.
Inwiefern?
Als Franke müsste ich jubeln! Aber wenn wir in die Welt hinausschauen sehen wir, dass sich international führende Forschungsstandorte evolutionär und über lange Zeiträume hinweg entwickelt haben. Eine Spitzenuni lässt sich nicht mit der Brechstange schaffen, sondern braucht Geld und vor allem Zeit – viel Zeit! Ein Professor in Stanford hat zu mir mal gesagt, eine wissenschaftliche Top-Einrichtung zu schaffen, koste 100 Milliarden und dauere 100 Jahre.
Erst neulich hat Ministerpräsident Söder einen Strategiewechsel verkündet: die Fokussierung der UTN auf das Thema Künstliche Intelligenz. Sogar einen schnittigen neuen Titel hatte er im Angebot: "Franconian University of Artificial Intelligence".
Ich habe das nicht zu entscheiden. Ich persönlich würde eine Universität nicht thematisch einschränken, selbst wenn es sich wie bei der KI um eine disruptive Querschnittstechnologie handelt. Aber ich glaube, das ist so auch nicht gemeint.
Vielleicht sagen Sie das nur, weil Sie fürchten, dass die UTN ihnen demnächst Ihre KI-Talente abjagt.
Das erwarte ich nicht, und es wäre auch kein sinnvoller bayerischer Ansatz, dass wir jetzt das Wildern beieinander anfangen.
Wie aber wollen Sie überhaupt all die neuen KI-Lehrstühle besetzt bekommen, die in den vergangenen Jahren im Freistaat ausgelobt wurden?
Da sehe ich kein Problem. Wir haben praktisch alle Professuren der HTA besetzt – mit wirklich exzellenten Leuten. Es ist nicht so, dass alle 150 sogenannten KI-Professuren in Bayern jetzt mit Mathematikern und Informatikern besetzt werden, die KI-Grundlagenforschung machen. Davon gibt es in ganz Europa vielleicht 50 ernstzunehmende Leute. Aber die KI hat viele Facetten und Anwendungsdomainen, in denen dann auch die Wertschöpfung von KI entsteht. In solchen Feldern haben wir zahlreiche Berufungen gemacht, wie beispielsweise in der Robotik, der Medizin, in den Sozialwissenschaften und vieles mehr.
Wie passt es eigentlich zusammen, dass Sie an der TUM Spitzentechnologien und KI derart in den Mittelpunkt stellen, gleichzeitig aber gerichtlich bestätigt einen Bewerber abgelehnt haben mit der Begründung, dessen Motivationsschreiben sei mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt worden? Warum sind Sie da nicht offener?
Weil das Motivationsschreiben die individuelle Prägung des Kandidaten zeigen soll. Welchen Sinn hätte es sonst? Etwas völlig Anderes ist es, wenn unsere Studierenden und Lehrenden ChatGPT oder andere sogenannte Large Language Models im Studium einsetzen, das stimulieren wir mit Nachdruck. So wie sich der Taschenrechner zum bewährten Hilfsinstrument entwickelt hat, wird das auch mit KI-Anwendungen sein. Darum bauen wir sie proaktiv in unsere Lehre ein, damit unsere Studierenden vorbereitet sind. Aber erklären, warum sie zu uns an die TUM kommen wollen, sollen unsere Bewerber schon noch selbst.
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