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Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank über Hamburgs Aufstieg als Wissenschaftsmetropole, den vermissten Spirit der Ampel-Koalition, die Chancen der grünen Gentechnik – und eine neue Hamburger Wissenschaftskonferenz, die Weltrang bekommen soll.
Katharina Fegebank, 46, ist Grünen-Politikerin und seit 2015 Zweite Bürgermeisterin in Hamburg sowie Senatorin für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke. Foto: BWFGB.
Frau Fegebank, sind Sie als grüne Hamburger Wissenschaftssenatorin eigentlich froh darüber, dass Ihr CSU-Kollege Markus Blume aus Bayern stets das öffentliche Poltern übernimmt, wenn sich die Länder mal wieder über die Zusammenarbeit mit dem BMBF aufregen?
Markige Töne ist man aus Bayern gewohnt, und das nicht nur in der Wissenschaftspolitik. Ich wünsche mir genauso wie der Kollege Blume eine Priorisierung des Zukunftsfelds Wissenschaft durch die Bundesregierung. Mein Weg ist allerdings eher, im vertrauensvollen Dialog darauf zu drängen anstatt in der Öffentlichkeit. Dass es durchaus gerumpelt hat in verschiedenen Bund-Länder-Sitzungen der letzten Zeit, will ich gar nicht verhehlen. Die Ampel ist als Fortschrittskoalition mit großen Hoffnungen gestartet. Und zu diesem Spirit sollte sie zurückkehren.
Hat sich denn Ihre eigene Partei in der Bundesregierung genug gegen die drohenden Kürzungen im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eingesetzt?
Der Bund befindet sich in einer schwierigen Haushaltslage, wir Länder tun das auch. Da wäre es etwas wohlfeil, wenn wir als Wissenschaftspolitik einfach sagen würden: Das geht uns alles nichts an, sollen sie überall sonst den Rotstift ansetzen, in der sozialen Infrastruktur, in der Energiepolitik, bei der Mobilitätswende – Hauptsache, in der Wissenschaft bleiben wir auf der Insel der Glückseligen. Doch eines muss uns dabei auch klar sein: Wissenschaft, Forschung und Innovation sind die wichtigsten Quellen für unseren künftigen Wohlstand. Und ich wünsche mir, dass sich die Ampelkoalition von diesem Grundsatz in den anstehenden Haushaltsberatungen leiten lässt.
"Die Forschungsorganisationen bekommen seit vielen Jahren verlässlich ihr Plus, da sollten sie ein gewisses Maß an Vorsorge betrieben haben."
Immerhin hat sich die Bundesregierung zuletzt sehr klar zur weiteren Erhöhung des Pakts für Forschung und Innovation (PFI) bekannt. Wenn Sie in die großen außeruniversitären Forschungsinstitute hineinhorchen, und von denen haben Sie in Hamburg ja reichlich, sagen die jedoch: Drei Prozent mehr pro Jahr reichen vorn und hinten nicht. Angesichts von Inflation und Rekord-Tarifabschlüssen gleiche ein solcher Zuwachs derzeit einem Wissenschaftsabbau-Programm.
Auch das ist kein singuläres Phänomen, das nur die Wissenschaft trifft. Schauen Sie auf die Gehaltssteigerungen, welche die Länder jetzt zum Beispiel für ihre Krankenhäuser stemmen müssen. Aber Sie haben Recht: Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen war hoch, das können die Forschungsorganisationen mit den drei Prozent pro Jahr Aufwuchs nicht stemmen. Ich bin Mitglied im Senat der Helmholtz-Gemeinschaft, ich weiß, welche verheerenden Folgen für Forschungsvorhaben das hat – und für junge Wissenschaftler und die ihnen zur Verfügung stehenden Stellen. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die Forschungsorganisationen seit vielen Jahren verlässlich ihr Plus bekommen, da sollten sie in vorausschauender Planung ein gewisses Maß an Vorsorge betrieben haben. Einen solchen Grad an Steuerungsfähigkeit darf man erwarten.
Haben Sie als Land denn selbst Vorsorge getroffen, wenn im Herbst die Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten, auch die an den Hochschulen, dran sind?
Wir schauen gebannt auf die Verhandlungen und beschäftigen uns natürlich auch schon jetzt damit, wie wir mit den Ergebnissen umgehen. Und ich kann nur sagen: Wenn es am Ende auf Gehaltsteigerungen von sechs oder acht Prozent zulaufen sollte, kann das kein Haushalt einfach so abbilden.
Also hoffen die Länder noch stärker auf Bundesmittel? Man könnte sagen: Es ist etwas durchschaubar, wenn die Länder einerseits dem Bund vorwerfen, er spare zu stark bei Bildung und Wissenschaft – sie selbst aber seit vielen Jahren ihre Hochschulen in einem Zustand der permanenten Unterfinanzierung lassen.
Die Darstellung, wir Länder würden fortlaufend wie Bittsteller Richtung Bund schielen, halte ich dann doch für einseitig. Als Länder tragen wir an vielen Stellen, nicht nur im Wissenschaftsbereich, einen erheblichen Teil, und deshalb gilt es genau zu schauen, wo wer gefordert ist.
"Wir müssen in Zeiten eines bundesweiten
Lehrkräftemangels auch die Debatte über
die Lösungen bundesweit führen."
Beispiel Qualitätsoffensive Lehrerbildung: Bisher hat der Bund sie allein finanziert, jetzt will er sie auslaufen lassen, und die Länder gehen auf die Barrikaden.
Natürlich ist die Ausbildung von Lehrkräften originär Ländersache. Wir würden uns sogar weigern, wenn der Bund uns da zu intensiv mit eigenen Überlegungen und Ideen hineinfunken wollte. Doch ohne pathetisch klingen zu wollen, halte ich es umgekehrt schon für eine nationale Aufgabe, dass wir allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland von Anfang an gleichberechtigte Bildungschancen bieten. Darum müssen wir in Zeiten eines bundesweiten Lehrkräftemangels auch die Debatte über die Lösungen bundesweit führen. Und hier sehe ich sehr wohl eine Rolle für den Bund: Er kann den Austausch über Best Practice in der Lehrerbildung führen, er kann den Wettbewerb um die besten Ideen fördern. Er kann das nicht nur, er sollte es tun.
Der Bund pocht darauf, dass die Länder selbst in die Verantwortung gehen sollen.
Über eine anteilige Kofinanzierung müsste man sprechen, außerdem können wir das Programm gern weiterentwickeln mit einem Schwerpunkt auf der Verhinderung von Studienabbruch im Lehramtsstudium, auf der Integration von Quereinsteigern – neben der Frage, die dem BMBF besonders wichtig ist: wie nämlich der Schulalltag für alle digitaler gestaltet werden kann. In jedem Fall müssen wir viel stärker in die Gesellschaft, in die Schulen hineinwirken, um junge Menschen zu begeistern für den Lehrerberuf. Und da haben wir natürlich eine gemeinsame Verantwortung, das haben wir dem BMBF sehr deutlich gemacht. Was mich allerdings sorgt: Wenn sich schon bei verhältnismäßig kleinen Programmen wie der Qualitätsoffensive Lehrerbildung mit einem Volumen von bislang 50 Millionen Euro pro Jahr die Diskussionen mit dem Bund so schwierig gestalten, lässt das nichts Gutes erahnen für die großen Brocken, die anstehen, etwa eine Anpassung des Pakts für Forschung und Innovation, um den Tarifsteigerungen gerecht zu werden.
Was Bayerns Wissenschaftsminister Blume, der dieses Jahr der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) vorsitzt, explizit gefordert hat. Schon Anfang des Jahres sagte er im Interview hier im Blog, es gehe nicht an, die Forschungsorganisationen mit einem realen Minus zurückzulassen – Bund und Länder müssten jetzt nachlegen in Form einer "echten Wissenschaftsallianz für den Standort Deutschland".
Ich unterstütze diese Forderung und das Engagement des Kollegen Blume für die Ländergemeinschaft in der Sache. Ich sehe derzeit aber kein Signal des Bundes, dass er hier verhandlungsbereit wäre. Was ich sehe: Dass wir dieses Jahr auch die Fortsetzung des Förderprogramms für die angewandte Forschung an Fachhochschulen verhandeln müssen und dass wir als Länder da ebenfalls mit dem Bund noch weit auseinanderliegen. Ich habe Verständnis dafür, dass der Bund von den Ländern verlangt, sich finanziell daran zu beteiligen. Aber die vom BMBF geforderte 50-50-Finanzierung würde die Last zu stark in unsere Richtung verschieben. 50-50 mag erst mal fair klingen, blendet aber aus, dass wir Länder zusätzlich für die Grundfinanzierung der Hochschulen zuständig sind.
"Ich habe mich explizit eingesetzt, dass auch die größeren Universitäten DATI-Mittel erhalten können. Aber doch nicht auf Kosten der HAW!"
Derweil hat der Bund das aktuelle Budget für die HAW-Forschung bereits in den Haushaltstitel für die geplante Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) verschoben, die auch für Universitäten offenstehen soll. Gleichzeitig scheint es für die DATI kaum frisches Geld zu geben. Müssen sich am Ende die HAW ihre zuletzt nicht einmal 60 Millionen Euro Forschungsförderung pro Jahr auch noch mit den Universitäten teilen – die umgekehrt mehr als 99 Prozent des Milliardenhaushalts der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) unter sich allein ausmachen?
Das darf nicht passieren. Ich habe den Ampel-Koalitionsvertrag mitverhandelt und mich in dem Zusammenhang sogar explizit eingesetzt, dass auch die größeren Universitäten DATI-Mittel erhalten können. Aber doch nicht auf Kosten der HAW! Ob eine solche Gefahr konkret besteht, kann ich nicht einschätzen, weil es das vom BMBF lange angekündigte DATI-Gesamtkonzept immer noch nicht gibt, sondern nur einzelne Pilotvorhaben. Als Länder waren und sind wir gesprächsbereit. Wir haben in den vergangenen Jahren mit dem Bund in der Wissenschaftsfinanzierung immer wieder Durchbrüche erzielt, vom Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken" bis hin zur Erneuerung der Exzellenzstrategie. Das liegt auch an dem besonderen Gesprächsformat, das uns mit der GWK zur Verfügung steht. Zu solchen gemeinsamen Momenten der wissenschaftspolitischen Stärke sollten wir zurückfinden.
Apropos Stärke: Kann Hamburg als Wissenschaftsstandort inzwischen mit Metropolen wie Berlin mithalten?
Wir haben in den vergangenen zehn Jahren einen unglaublichen Sprung gemacht. Das Selbstverständnis der Stadt hat sich verändert, sie begreift sich jetzt selbstbewusst als Wissenschaftsmetropole. Wir sind vielleicht später gestartet als manch andere Stadt oder Region, aber wir holen auf, und alle ziehen mit in der Hamburger Politik und Stadtgesellschaft. Da spiegelt sich der Strukturwandel, den wir als klassische Handels- und Hafenstadt durchlaufen, manchmal weniger sichtbar und disruptiv als andere. Uns hilft, dass wir als Stadt weit über Deutschland hinaus Menschen anziehen, die sich bei uns entfalten wollen, die Freiheit schätzen und sie bei uns finden. Das ist Lebensqualität – womit ich nicht bestreite, dass wir noch besser werden können, etwa indem wir unsere Verwaltung weiter beschleunigen oder alle Dienstleistungen dort auf Englisch anbieten.
"Kommen Sie mal in die Science City Hamburg Bahrenfeld, da können Sie beobachten, wie erstmalig ein Stadtteil um eine gewachsene Forschungslandschaft herum und mit ihm zusammenwächst."
Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten gibt es auch in Berlin. Über die Verwaltung sprechen wir lieber nicht.
Sollten wir aber. Und beim Thema Exzellenz müssen wir uns auch nicht verstecken. Als ich 2015 anfing, hat uns keiner zugetraut, dass die Universität Hamburg innerhalb weniger Jahre Exzellenzuniversität sein würde. Dieser Titel hat uns noch mal einen ordentlichen Schub gegeben, weil die internationale Wissenschaftsszene gesehen hat: Da geht richtig was in Hamburg – an den Hochschulen, aber auch bei den Außeruniversitären. Ich will hier keinen Riesen-Werbeblock einschieben, aber kommen Sie mal in die Science City Hamburg Bahrenfeld, da können Sie beobachten, wie erstmalig ein Stadtteil um eine gewachsene Forschungslandschaft herum und mit ihm zusammenwächst. Forschen, Lernen, Freizeit, Schule, Sport, alles vereint in einer Nachbarschaft. Darum bin ich auch gerade so am Klinkenputzen beim Bund, um die Finanzierung für PETRA IV zu bekommen, die leistungsstärkste Röntgen-Lichtquelle der Welt, die wir in der Science City planen, am DESY. Schon PETRA III sorgt dafür, dass Wissenschaftler aus aller Welt zu uns kommen. Aber wir wissen, dass die USA und China nicht schlafen, wir stellen uns dem Wettbewerb, und die Stimmung in Bahrenfeld ist gut, auch wenn immer das Damoklesschwert der angespannten öffentlichen Haushalte über uns hängt, in Hamburg wie im Bund.
Nur war dieses Damoklesschwert in Hamburg meist noch schärfer als anderswo. Während Berlin seinen Hochschulen pro Jahr schon 3,5 Prozent drauflegte, gab es in Hamburg noch mickrige 0,88 Prozent. Und das über viele Jahre. Berlins neue Koalition hat das jährliche Plus nun sogar auf fünf Prozent erhöht.
Ich schaue mir die Zahlen immer gern sehr genau an und stelle dann fest: Fünf Prozent auf dem Papier sind am Ende nicht immer fünf Prozent, die bei den Hochschulen ankommen. Während wir in Hamburg, wenn ich alles zusammenrechne, auf weit über drei Prozent pro Jahr kommen, die die Hochschulen erreichen. Und wie ich anfangs sagte: Wenn die Tarifabschlüsse da sind, werden wir schauen, was das für die Hochschulfinanzierung bedeutet. Ich weiß aber gar nicht, ob uns dieses innerdeutsche Konkurrenzdenken wirklich weiterbringt. Deutschland sollte als Ganzes europäisch und perspektivisch weltweit punkten in der Wissenschaft. Ich finde es toll, wie sich Berlins Wissenschaft in den vergangenen Jahren entwickelt hat. So wie ich bewundere, wie es in München gelungen ist, namentlich der TUM, ein wirklich herausragendes Innovationsökosystem zu schaffen mit Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Start-ups, mit einem spannenden Gründungsumfeld, auch dank dem Engagement einer Großspenderin und vieler anderer, die dann nachgezogen sind. Da wollen wir uns einiges abgucken. Aber wir können nicht alles kopieren. Wir müssen unseren eigenen Weg gehen. Den Hamburg Style halt.
Was ist denn der "Hamburg Style" für Sie?
Der kommt aus der Logik der Stadt heraus. Hamburg ist eines der zentralen Industrie- und Logistikzentren Europas mit seinem Hafen, aber auch drittgrößter Luftfahrtstandort weltweit. Und die großen Zukunftsfelder: Quantencomputing, Forschung an Halbleitern, Materialforschung, Infektionsmedizin oder das deutschlandweit einzigartige Klimacluster – all das kommt in Hamburg interdisziplinär vernetzt zusammen. So profitieren an einem Standort mit kurzen Wegen auch Wissenschaft und Wirtschaft voneinander, so entstehen Innovationen.
Ihre Schwärmerei in allen Ehren: Diese Verschränkung von Stadt und Wissenschaft, die Sie so loben, ist mehr Vision als Realität, oder? Es fehlt nicht nur an Geld, es fehlt auch an Miteinander. Bis heute ist zum Beispiel die Science City durch einen Zaun getrennt vom Stadtteil drumherum.
Aber nicht mehr lange. Der alte Forschungscampus Bahrenfeld war ein Sicherheitsgelände, das war dem Schutz der DESY-Forschungsanlagen geschuldet. Aber wenn dort jetzt ein neuer Stadtteil entsteht mit Familien und Studierenden, die zuziehen, wenn im nächsten Schritt ganze Uni-Fakultäten auch mit dem Lehrbetrieb dort ihre neue Heimat finden, dann hat der Zaun längst seine Funktion verloren, dann kommt er weg. So ist es mit dem DESY verabredet.
"So begeistert wie ich wären alle,
hätten sie wie ich die Gelegenheit,
dieselben Einblicke zu bekommen."
Dass die Gesellschaft Wissenschaft braucht, ist eine triviale Erkenntnis. Drehen wir den Satz um: Wie sehr braucht die Wissenschaft die Gesellschaft?
Da muss ich kurz persönlich werden. Ich bin absoluter Fan vom dem, was unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jeden Tag voranbringen, angefangen mit der Grundlagenforschung bis hin zur Anwendung. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass all unser Fortschritt, unser Zusammenhalt und Wohlstand als Gesellschaft maßgeblich abhängen von Menschen auf der Suche nach Wahrheit und Erkenntnis. Das ist die Grundmotivation meiner Arbeit als Politikerin, und dann denke ich immer: So begeistert wie ich wären alle, hätten sie wie ich die Gelegenheit, dieselben Einblicke zu bekommen. In die faszinierende Forschung an Strahlenquellen. Oder wie es ist, wenn Hamburger Wissenschaftler mit ihren Kollegen aus Mali zusammenarbeiten, um alte Manuskripte zu retten und sie für künftige Generationen wieder zugänglich zu machen. Wie Klimaforscher die Grundlagen der Erderwärmung erforschen und Wege aufzeigen, sie aufzuhalten. Ich finde, dieses Wissen und diese Begeisterung stehen der ganzen Gesellschaft zu. Der Kassiererin bei Lidl genau wie dem Hafenarbeiter bei Blohm+Voss.
Aber was hat die Wissenschaft davon?
Die Gesellschaft finanziert sie. Darum muss die Wissenschaft erklären, wohin all das Geld geht. Noch wichtiger aber ist, dass eine nicht informierte Öffentlichkeit eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit bedeutet. Nehmen wir die Ernährungskrise. Ich bin dankbar, dass die Wissenschaft Ansätze entwickelt hat, die eine Versorgung der Menschheit mit genügend Lebensmitteln wahrscheinlicher macht – die sie aber bislang in Deutschland nicht ausprobieren konnte, weil die Haltung in weiten Teilen der Öffentlichkeit gegenüber der neuen Gentechnik zu skeptisch war.
Viele dieser Skeptiker dürften Mitglieder Ihrer Partei sein.
Ja, aber das können und müssen wir ändern! In der Medizin und Gesundheitsforschung hat sich die Wahrnehmung der Gentechnik bereits gewandelt, vor allem seit der Corona-Pandemie – weil die Menschen gesehen haben, welche Rolle gentechnikbasierte Impfstoffe gespielt haben. Jetzt kommt es darauf an, über die Möglichkeiten und den Nutzen der sogenannten grünen Gentechnik aufzuklären. Wie kann ich Pflanzen resistenter machen, so dass sie mit weniger Wasser auskommen, dass sie Dürrephasen und zunehmende Hitzeperioden besser überstehen? Die CRISPR/Cas-Genschere bietet ein enormes Potenzial, und dabei verändert sie die Pflanze nur so, wie sie sich selbst verändern könnte. Die EU-Kommission hat im Juli ihre Pläne für die grüne Gentechnik in der Landwirtschaft vorgestellt. Ich bin davon überzeugt: Wenn die Menschen die Wirkungsweisen, die Möglichkeiten und die Grenzen neuer Forschungszweige und Technologien erfahren, kommen sie raus aus ihrer Abwehrhaltung.
"So viele Fragestellungen gab es während Corona für die Forschung zu bearbeiten, und um es vorsichtig zu formulieren: Die meisten davon wurden nicht durch Forschung aus Deutschland beantwortet."
Währenddessen drängt die Wissenschaft auf einen einfacheren Zugang zu Daten aller Art, um damit forschen zu können. Auch hier gibt es aber massive Widerstände, viele Menschen haben Angst um ihre Privatsphäre.
Datenschutz ist relevant und wichtig. Doch auch hier sollte uns die Corona-Pandemie eigentlich die Augen geöffnet haben. Welche Infektionsgefahr geht von Kindern aus? Müssen die Schulen jetzt geschlossen werden oder nicht? Welche Wirksamkeit haben bestimmte Eindämmungsmaßnahmen, wie zuverlässig ist die Impfung? So viele Fragestellungen galt es für die Forschung zu bearbeiten, und um es vorsichtig zu formulieren: Die meisten davon wurden nicht durch Forschung aus Deutschland beantwortet. Die datenintensiven Studien stammten aus Skandinavien, aus Israel, aus Großbritannien, aus den USA. Und als Politik bekamen wir wöchentlich Mahnungen aus den Unikliniken und Forschungsnetzwerken: Wir geraten ins Hintertreffen, weil uns der Zugang zu den Daten fehlt. Oder weil diese Daten zu einem guten Teil gar nicht erhoben wurden bei uns. Ich finde, das geht nicht mehr in einer Zeit, in der wir ständig darüber reden, dass wir Deutschland und Europa wieder zu Motoren von Modernisierung und Veränderung machen, dass wir unsere Technologiesouveränität wiederherstellen wollen. Dann ist es umso ärgerlicher, wenn Scheinkonflikte aufgebaut werden zwischen der Nutzung von Forschungsdaten und dem Datenschutz. Natürlich geht beides zusammen, wenn man die riesigen Datensätze, auf die es ankommt, entsprechend anonymisiert.
Gerungen wird in der Wissenschaft zurzeit auch um die Beziehung zu China. Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) mahnte wiederholt zur Vorsicht, der Abbruch von Wissenschaftskooperationen steht im Raum. Zu Recht – oder eine weitere Form der Überreaktion?
Spätestens der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns gezeigt, wie schädlich es ist, wenn wir uns einseitig abhängig machen von bestimmten Ländern oder Regionen. Wenn dann ein Konflikt ausbricht, ist der Preis, den Deutschland und Europa zahlen, sonst unter Umständen sehr hoch, wie wir in der Energiekrise bemerkt haben. Umgekehrt ist eine Abkehr von China, und sei sie nur in Teilen, für Hamburg besonders zweischneidig, weil ein Großteil unseres Wohlstands über den internationalen Handel generiert wird und da wiederum zu einem großen Teil über den Handel mit Asien und China. Darum halte ich nichts von pauschalen Antworten. Es wäre im Gegenteil ein Ausdruck mangelnder Kompetenz und Urteilsfähigkeit, wenn wir jetzt blind Verbindungen kappen würden. Wir müssen genau hinschauen: Wo und wie profitieren wir von wissenschaftlichen Kooperationen mit China und dem Austausch von Studierenden? Wo droht die Gefahr von Wissenschaftsspionage oder das Abziehen von Daten? Und währenddessen tun wir gut daran, neue Bande zu knüpfen und wissenschaftliche Kooperationen aufzubauen mit anderen Ländern in Asien, Afrika oder Südamerika. Eine spezifisch Hamburger Antwort, die wir in dieser Phase der strategischen Neuorientierung geben werden, ist eine neue internationale Wissenschaftskonferenz, zu der wir nächstes Jahr erstmals einladen werden, zusammen mit der Körber-Stiftung.
"Wer die große Zukunftserzählung von Wissenschaft und Forschung nicht zum zentralen Bestandteil seines Regierungsprogramms macht, hat die Zeichen der Zeit verpasst."
Um was zu tun?
Wir wollen über Technologiesouveränität diskutieren, über Konkurrenz und Kooperation im internationalen Wissenschaftssystem, über den Beitrag von Wissenschaft für unsere Zukunft und dazu wollen wir die Top-Wissenschaftler und Spitzenpolitiker zusammenbringen – aus Deutschland, Europa und aus der Welt. Und dabei auch den Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit ermöglichen.
Ein weiterer von zahlreichen Versuchen in Deutschland und anderswo, ein Davos der Wissenschaft ins Leben zu rufen?
Welchen Namen das Kind am Ende bekommt, ist nicht wichtig. Entscheidend ist, dass wir damit starten, einen international sichtbaren und vertrauensvollen Austausch zu etablieren, gern in Kooperation mit anderen Partnern aus Deutschland. Wir wollen einen Ort schaffen, wo die aktuellen Trends diskutiert werden und man die Leute trifft, auf die es ankommt.
2025 wird gewählt in Hamburg. Sollten die Grünen stärkste Bürgerschaftsfraktion werden, handelt man Sie bereits als Erste Bürgermeisterin. Umgekehrt heißt es immer, mit Wissenschaftspolitik gewinnt man keine Wahlen.
Ja, so heißt es immer. Die Wahl ist noch eine Weile hin. Mein Eindruck ist, die Leute haben gerade andere Sorgen als die Frage, wer in anderthalb oder eindreiviertel Jahren welche Partei in den Bürgerschaftswahlkampf führt. Eines ist aber klar: Wer in einen Wahlkampf geht und die große Zukunftserzählung von Wissenschaft und Forschung nicht zu einem zentralen Bestandteil seines Regierungsprogramms macht, der hat die Zeichen der Zeit verpasst.
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Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra über die neuen Berliner Hochschulverträge und den altbekannten Sanierungsstau, die Chancen des Exzellenzverbundes BUA – und wie es mit der Postdoc-Entfristung weitergeht.
Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra. Fotos: Nils Bornemann.
Frau Czyborra, am Dienstag hat der Berliner Senat die neuen Hochschulverträge beschlossen. Was drinsteht, war seit der Ihrer Einigung mit den Hochschulen im August im Wesentlichen bekannt. Vor allem, dass es bis 2028 jedes Jahr fünf Prozent mehr Landesgeld gibt und dass die Zahl der Lehramts-Studienplätze aufgestockt wird. Was ist aus Ihrer Sicht sonst noch bemerkenswert?
Ich bin sehr zufrieden mit dem Erreichten. Wir geben nicht einfach mehr Geld, wir haben auch die überkomplexe Systematik reformiert, nach der das Geldbislang verteilt wurde. Konkret: Wir haben die Zahl der Leistungsindikatoren für die Hochschulen verringert und dafür gesorgt, dass sich die gesetzten Anreize nicht mehr gegenseitig aufheben. Wichtig ist auch, dass Minderleistungen in einem Bereich nicht mehr durch Mehrleistungen an anderer Stelle ausgeglichen werden können. Es kann also zu Abzügen kommen.
Wie stark können die werden?
Theoretisch bis zu 30 Prozent. Aber da muss eine Hochschule schon alles falsch machen. Realistisch gehe ich von maximal fünf Prozent aus. Aber die können schon richtig wehtun.
Weil das meiste Budget in Personalkosten gebunden ist und jedes Minus voll auf die wenigen beweglichen Gelder durchschlägt. Und das ist eine gute Nachricht für die Hochschulen?
Die gute Nachricht ist, dass wir Leistung tatsächlich belohnen. Die Abzüge gehen ja nicht zurück in den Landeshaushalt, sondern fließen in den Topf der Qualitätsoffensive für die Lehre – aus dem wir dann wieder gezielte Maßnahmen in den Hochschulen finanzieren können, und zwar genau dort, wo eine besondere Innovationsdynamik herrscht. Das hilft auch den Präsidien. Beispiel Gleichstellung: Wenn eine Fakultät da nicht mitzieht, können die Hochschulleitungen die resultierenden Mittelabzüge direkt dorthin durchreichen, wo die Verantwortlichen sitzen. Allerdings, das gebe ich zu, hat unsere Indikatorik noch Schwächen.
Ina Czyborra, 57, ist promovierte Archäologin und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende in Berlin. Über viele Jahre war sie wissenschaftspolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Abgeordnetenhaus. Im April 2023 übernahm sie das Amt der Berliner Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
Welche meinen Sie?
Die dritte große Aufgabe der Hochschulen neben Lehre und Forschung ist der Transfer, da brauchen wir dringend mehr Output in Form technologischer und sozialer Innovationen, aber auch anderen Formen von Wissenstransfer. Dafür müssen wir aber erstmal wissen, wie wir erfolgreichen Transfer sinnvoll messen. Wir können ja nicht nach Bauchgefühl gehen. Unsere Aufgabe ist, diese harten Indikatoren jetzt zu entwickeln, damit wir sie in der nächsten Phase der Hochschulverträge einbauen können.
Keine Lösung präsentiert haben Sie darüber hinaus für die jetzt schon sechs Millionen Euro pro Jahr, die die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) für das Studienangebot für künftige Polizeikräfte ausgibt. Zugunsten der Senatsverwaltung des Innern – aber die zahlt nicht.
Das ist nicht die Verantwortung der Innenverwaltung, sondern Folge der Eigenheit der Finanzverwaltung, Sonderprogramme außerhalb der normalen Haushaltssystematik zu produzieren, die dann alle zwei Jahre erneuert werden müssen, was bei einem Studiengang von drei oder vier Jahren absolut keinen Sinn ergibt. In der Wissenschaftsverwaltung waren wir da aber vielleicht auch etwas blauäugig.
Inwiefern?
Weil uns die Finanzverwaltung immer wieder signalisiert hatte, dass sie die Polizei-Thematik in den Hochschulverträgen berücksichtigen wolle, worauf wir uns verlassen haben. Wenn es jetzt heißt, dafür gebe es ja die fünf Prozent für alle Hochschulen oben drauf, daraus müssten auch die Polizei-Studienplätze finanziert werden, dann muss uns die Finanzverwaltung die Frage beantworten, an welcher anderen Stelle die Hochschulen das nötige Geld einsparen sollen. Etwa bei der Byzantinistik oder der Altphilologie? Bei der Elektrotechnik oder dem Maschinenbau, weil es da gerade weniger Bewerber gibt? Sollen Kürzungen wirklich die Antwort sein?
"Das sind die Debatten, die ich mit den Hochschulen führen möchte"
Wie lautet denn Ihre Antwort?
Wir sollten diese Studiengänge nicht kaputtsparen, sondern gemeinsam mit den Hochschulen darüber reden, wie wir sie attraktiver machen. Das sind die Debatten, die ich unterhalb der Hochschulverträge in den nächsten Jahren mit den Hochschulen führen möchte. Gleichzeitig hoffe ich, dass wir irgendwann mit der Finanzverwaltung und anderen Ressorts zu einem klaren Verständnis kommen, was die Stadt eigentlich an Studienangeboten braucht und erwartet. Im Augenblick höre ich nur Klagen, die Hochschulen erhielten so viel Geld, doch die nötigen Fachkräfte seien trotzdem nicht da. Meine Gegenfrage an die anderen Ressorts lautet: Welche Personalbedarfe habt ihr denn? Definiert die bitte für die nächsten zehn, 15 Jahren – von der Zahl der Pflegekräfte über die Verwaltung bis hin zu Radweg- und Verkehrsplanern. Dann kann ich mit den Hochschulen besprechen, wie wir die Bedarfe decken, in Einklang mit der Wissenschaftsfreiheit, versteht sich. Doch bislang bekomme ich keine Antwort.
Unstrittig ist der Bedarf an zusätzlichen Lehrkräften.
Erfreulicherweise sieht es so aus, als sei die Zahl der Bewerber um einen Studienplatz gestiegen. Ob daraus mehr Immatrikulationen werden, wissen wir noch nicht.
Sie haben in den Hochschulverträgen verabredet, dass bis 2028 die Zahl der Lehramts-Studienplätze auf 2500 aufgestockt werden soll. Wird das reichen, um die Zahl der Studiengänge mit Zugangsbeschränkungen zu senken? Derzeit kann man die Signale an die Bewerber nur als widersprüchlich bezeichnen: Die Politik beklagt den Lehrermangel, gleichzeitig lässt sie viele Lehramts-NCs zu.
Das ist ein Schein-Widerspruch. Da, wo der Bedarf an Lehrkräften hoch ist, in Mathe, Chemie oder Physik etwa, haben wir keinerlei NCs. Wenn aber viele junge Menschen Politologie oder Geschichte auf Lehramt studieren wollen, obwohl es gar nicht so viel Personalbedarf für das Fach gibt, dann ist es legitim, wenn wir vergleichsweise wenig Studienplätze zur Verfügung stellen. Hinzu kommt ein Phänomen, über das nicht so gern geredet wird. Wenn Sie in Berlin Grundschullehramt studieren, müssen Sie Mathe belegen. Es sei denn, Sie wählen alternativ Sonderpädagogik. Wenn es da dann plötzlich 1000 Bewerber gibt und einen extremen NC, handelt es sich ganz offenbar um eine Fehlsteuerung.
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Mehr Lehrkräfte würde die Stadt auch dadurch bekommen, dass die hohen Schwundquoten im Studium runtergehen.
Diese behaupteten Schwundquoten gibt es doch in der Form bei uns gar nicht. Wir haben zum Beispiel einen Bachelor mit Lehramts-Option. Wenn sich Studierende dagegen entscheiden, fertig auf Lehramt zu studieren, ist das so im System angelegt und kein Studienabbruch, nur weil sie vielleicht nicht im Master of Education auftauchen. Aus der Humboldt-Universität höre ich, dass sie tatsächlich im Grundschullehramt signifikant niedrigere Abbrecherquoten als anderswo haben.
Man hört viel und weiß wenig, weil die exakten Zahlen nicht erhoben werden?
Natürlich würden wir gern mehr wissen, was aus den Studienanfängern wird. Natürlich stützen wir uns zu oft auf anekdotische Evidenz und hätten gern mehr Verbleibstudien. Aber die Auskunftsfreude derjenigen, die sich exmatrikulieren, ist gering, der Rücklauf von Fragebögen entsprechend überschaubar. Persönlich würde ich gern selbst mal eine der Mathe-Klausuren schreiben, die im Grundschullehramt obligatorisch sind. Von den Studierenden vernehme ich da die schlimmsten Geschichten, während mir etwa die Freie Universität mitteilt, der abgefragte Stoff gehe über den Satz des Pythagoras nicht hinaus. Zumindest dessen Beherrschung erwarte ich dann schon von jeder Grundschul-Lehrkraft. Sonst kommen wir in Deutschland nie raus aus dem verqueren Verhältnis, was viele Menschen zur Mathematik haben.
Ende des Jahres legt die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz ihre Empfehlungen zur Reform der Lehrkräftebildung vor. Wie groß wird danach der Reformeifer in Berlin ausfallen?
Ich beobachte mit einer gewissen Faszination, wie an vielen Orten in Deutschland schon jetzt kräftig herumreformiert wird. Vieles davon erscheint mir wenig systematisch. Genau diese Systematik erhoffe ich mir aber vom SWK-Gutachten. Sehr hilfreich fand ich bereits das Papier des Wissenschaftsrats zur Lehramtsausbildung im Fach Mathematik. In Berlin haben wir zusammen mit der Bildungsverwaltung einige Runde Tische mit Experten vor uns. Als nächstes möchte ich mit den Universitäten in eine offene und zugleich zielgerichtete Debatte einsteigen. Mein Ziel ist, dass wir im ersten Halbjahr 2024 Eckpunkte zur Reform der Lehrerbildung in Berlin vorlegen. Persönlich bin ich ein großer Fan von Ein-Fach-Lehramtsstudiengängen, die flexible Einstiege ermöglichen und doch qualitativ hochwertig sind. Was ich für keine gute Idee halte: Im Rahmen eines dualen Studiums die Studienanfänger ohne jeden Abstand zur eigenen Schullaufbahn am ersten Tag vor eine Schulklasse zu stellen. Das geht auf Kosten der Unterrichtsqualität und der Studierenden.
"Es gab die richtige und hehre Absicht, aber nie einen zu Ende gedachten Plan, wie sich der Sanierungsstau in sinnvollen Schritten abarbeiten ließe"
Zurück zu den Hochschulverträgen: Die Freude an den Hochschulen ist stark getrübt, weil sich parallel der enorme Sanierungsstau immer handfester bemerkbar macht. Die Technische Universität Berlin musste mehrere Gebäude kurzfristig schließen, TU-Präsidentin Geraldine Rauch warnt vor dramatischen Konsequenzen für die Hochschullehre.
Ich habe die Wortmeldungen von Frau Rauch zur Kenntnis genommen, auch ihre Mahnungen, die Baumisere gefährde Berlins Chancen in der Exzellenzstrategie. Dazu noch ihre Forderung, verschiedene Gebäude in die Sanierungsplanung aufzunehmen. Als nächstes wünsche ich mir konkrete Vorschläge, wie wir mit den kurzfristigen Problemen umgehen. Weder werden Frau Rauchs Exzellenz-Warnungen auf Begeisterung bei den anderen Universitäten stoßen noch wird das Setzen auf irgendwelche Sanierungslisten etwas ausrichten gegen einen Wasserschaden in der Chemie oder die mutwillige Sabotage in der Mathematik. Zumal das neue Mathematik-Gebäude ja längst im Werden und 2025 fertig ist. Aber was machen wir bis dahin? Wo will die TU Container hinstellen, um die akute Platznot zu beheben und den Betrieb zu stabilisieren? Die Studierenden haben ein Anrecht auf baldige Antworten. Mit Frau Rauch stehen wir zu all diesen Fragen in einem engen Austausch. Ich freue mich, dass seit der vergangenen Woche zumindest Teile beider Gebäude wieder genutzt werden können.
Aber Frau Rauch hat doch einen Punkt! Der damalige Regierende Bürgermeister Michael Müller und sein Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach hatten den Hochschulen schon vor Jahren bis 2036 jährlich 250 Millionen Euro für die Hochschulbau und -sanierung versprochen, doch diesen Aufbruch sieht man den Berliner Hochschulen nicht an.
Weil es zwar die richtige und hehre Absicht gab, aber nie einen zu Ende gedachten Plan, wie sich der Sanierungsstau über diesen langen Zeitraum in sinnvollen Schritten abarbeiten ließe. Hinzu kommt, dass sich die finanzielle Situation geändert hat. 2018 hatte wir steigende Steuereinnahmen, jetzt haben wir es mit enormen Baukostensteigerungen zu tun. Außerdem seit Jahren mit einem Fachkräfteproblem, auch in den Bauabteilungen der Hochschulen. Dann war da die Pandemie, die uns über Jahre im Griff hatte.
Und schließlich wurde viel Geld in Leuchtturmprojekte gesteckt.
Klar spielt das da rein, wenn wir, was ich für richtig und unabdingbar halte, für das Herzzentrum eine halbe Milliarde Euro ausgeben. Oder für das Museum für Naturkunde 330 Millionen. Beim Campus Tegel sind wir mittlerweile bei 365 Millionen angekommen, und die Planungen für die Charité, immerhin das siebtbeste Universitätskrankenhaus der Welt, schlagen ebenfalls zu Buche. Da sind Schwerpunkte gesetzt worden.
Und nun?
Was auf jeden Fall gilt: Wir müssen schneller werden, wegkommen von der Kameralistik und den ewigen Planungsprozessen zwischen drei Behörden und den Hochschulen. Es kann nicht sein, dass zwischen Beschluss und Fertigstellung eines Gebäudes zehn Jahre vergehen. Ich kann mir vorstellen, dass wir eine Hochschulbau-Gesellschaft gründen, die alles aus einer Hand macht. Aber die Hochschulen sollten sich auch an die eigene Nase fassen. Die TU hat in den vergangenen Jahren nur ein Drittel ihres Budgets für den Bauunterhalt ausgegeben und den Rest in die Rücklage gepackt. Wir alle müssen flexibler im Denken werden.
"Wir sollten als Land Berlin handeln und eine Gesellschaft für den Hochschulbau gründen."
Das heißt?
Da Studiengebühren ja kein Weg sind, sollten wir über neue Modelle der Baufinanzierung und -durchführung sprechen, wie sie zum Beispiel Österreich entwickelt hat. Dort gibt es die Bundesimmobilien-Gesellschaft, die den Schul- und Hochschulbau auf grundsätzlich neue, wirtschaftlich tragfähige Füße gestellt hat. Da wir Derartiges von unserem Bund nicht zu erwarten haben, finde ich, dass wir als Land Berlin handeln und eine Gesellschaft für den Hochschulbau gründen sollten. In die bringen wir bebaubare Grundstücke ein, das nötige Eigenkapital, und dann generieren wir über die Investitionsbank Berlin Brandenburg die nötige Restfinanzierung. Das würde auch planerisch große Synergien schaffen, darum möchte ich die Idee mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gern vorantreiben.
Vorantreiben wollten Sie und Ihre Mitstreiter:innen im Abgeordnetenhaus einst auch die Entfristung von Postdocs ins Berlin. Als Sie kurz vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 den umstrittenen Paragraph 110, Absatz 6 ins neue Berliner Hochschulgesetz bugsierten, haben Sie und ihre Parlamentskolleg:innen von den Grünen und der Linken anschließend eine Flasche Sekt aufgemacht und sich beim Anstoßen ablichten lassen. War die Sektlaune verfrüht?
Der Wortlaut der Bestimmung war nicht wirklich zu Ende gedacht. Das war dem hohen Zeitdruck geschuldet, unter dem er entstand – und der wenig seriösen Zuarbeit aus der damaligen Wissenschaftsverwaltung…
…die die Regelung nicht wollte…
Aber es hat sich ja alles geklärt seitdem. Berlin kann sich auf die Fahnen schreiben, dass wir mutig vorangeschritten sind und die "#IchbinHanna"-Debatte massiv beflügelt haben. Das war nicht nur für die noch immer nicht abgeschlossene Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) auf Bundesebene wichtig, sondern hat die Berliner Hochschulen motiviert, spannende Personalkonzepte zu entwickeln.
Die wurden im Herbst 2022 bei der Senatsverwaltung eingereicht. Seitdem ist nichts passiert. Im Gegenteil: Der neue Senat von CDU und SPD hat die geplante Entfristung der Postdocs bis 2025 ausgesetzt.
Die Hochschulen haben versprochen, trotz der Aussetzung an den Konzepten festzuhalten. Nachdem wir die Hochschulverträge unter Dach und Fach haben, können wir uns jetzt die unterschiedlichen Ideen genauer anschauen. In den meisten Fällen läuft es auf "2+4"-Modelle hinaus: also zwei Jahre einfache Befristung nach der Promotion, die anschließende Befristung für weitere vier Jahre ist dann mit einer Anschlusszusage verbunden, natürlich abhängig von der Erfüllung vereinbarter Leistungskriterien. Es gibt weitere spannende Ideen, etwa den Plan des Instituts für Philosophie der Humboldt-Universität, die Personalmittel der Mehrheit der Professoren in fünf neue Tenure-Track-Stellen für Postdocs umzuwandeln.
Wo aber ist die politische Initiative?
Wir werten aus, was die Schwarmintelligenz der Berliner Hochschulen an Konzepten hervorgebracht hat, wir warten das Ergebnis der WissZeitVG-Reform ab, und dann passen wir den Paragraphen 110 entsprechend an. Es kann gut sein, dass wir durch die WissZeitVG-Reform und mögliche Öffnungsklauseln sogar mehr Regelungskompetenz auf Länderebene bekommen. Die werden wir nutzen.
"Es ist völlig unklar, wann die Richter sich äußern, das kann zehn Jahre dauern. Deshalb machen wir uns davon unabhängig."
Und irgendwann wird sich das Bundesverfassungsgericht zum Paragraph 110 äußern. Ende 2021 hatte die Humboldt-Universität Verfassungsbeschwerde eingereicht, im Frühjahr 2022 folgte die damals oppositionelle CDU-Fraktion mit einer Normenkontrollklage.
Es ist völlig unklar, wann die Richter sich äußern, das kann zehn Jahre dauern. Die Prioritäten des Gerichts liegen – vorsichtig formuliert – woanders. Eine Verfassungsklage gegen das Thüringer Hochschulgesetz harrt seit 2019 der Dinge. Deshalb machen wir uns davon unabhängig. In der Vereinbarung von CDU und SPD ist klar geregelt, dass wir auf die Reform im Bund warten, dass die Neuregelung dann aber zum 1. April 2025 in Kraft tritt.
TU-Präsidentin Rauch warnt vor Folgen des Sanierungsstaus für die Exzellenzchancen. Sie sagen, das werde den anderen Universitäten der Berlin University Alliance (BUA) nicht gefallen. Ist die Stimmung in der BUA so schlecht?
Die BUA hatte einen schwierigen Start. Das hatte mit Corona zu tun und mit einem Selbstfindungsprozess zwischen den Universitäten, der nicht einfach war. Inzwischen habe ich den Eindruck, dass die Vorstellungen über den nächsten Antrag des Verbundes in der Exzellenzstrategie sehr klar sind.
Es gibt Stimmen, die sagen: Auf die Qualität des Antrags kommt es gar nicht an, die BUA ist ohnehin too big to fail.
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Die BUA muss mehr sein als die Summe ihrer Teile, das hat auch etwas mit einem Gemeinschaftsgeist zu tun, der sich entwickeln muss. Dazu muss die BUA unter anderem das Verhältnis der einzelnen Cluster zueinander und zu ihrer Gesamtstrategie klären. Genau da haben wir noch einige Debatten vor uns.
Ein bisschen rosig gemalt, oder?
Die Wissenschaftslandschaft funktioniert nach ihren eigenen Gesetzen. Wer die heile Welt sucht, ist da falsch. Das gilt übrigens, sage ich als Gesundheitssenatorin, im Gesundheitswesen genauso. Hier wie da gibt es massive Einzelinteressen, daraus entsteht eine Vielstimmigkeit, die manchmal an Kakophonie grenzt. Das kann man nicht schönreden und ja, das erfordert mehr Commitment von allen BUA-Partnern.
Oder die Schlussfolgerung, dass es ein Fehler war, die Universitäten in die BUA zu drängen? Das Problem ist ja nicht die Zusammenarbeit in den einzelnen Clustern. Das Problem ist, dass die Hochschulleitungen ihre Entscheidungen zuallererst am Wohl der eigenen Institution ausrichten – auch wenn das auf Kosten der Partnerschaft geht.
Die Universitäten haben sich freiwillig zur BUA bekannt, und bei allem Einzelkämpfertum wissen sie, dass sie im Kampf um die wissenschaftlichen Fleischtöpfe dieser Welt nur in Kooperation bestehen können.
Hat die Exzellenzstrategie als Wettbewerb ihren Zenit überschritten? Fast alle Wissenschaftsminister:innen, die sie 2016 als Fortsetzung der Exzellenzinitiative auf den Weg gebracht haben, sind außer Dienst. Ihre Nachfolger finden andere Themen wie den Wissens- und Technologietransfer offenbar viel spannender. Die Politikerreden von "Exzellenz" weichen mehr und mehr den Forderungen nach Anwendungsnähe.
Ich glaube, dass der Exzellenz-Begriff falsch verstanden wird. Anders als oft behauptet geht es nicht um Elitenbildung, sondern Exzellenz bedeutet Relevanz, Transfer, Kooperation, das Arbeiten an den großen gesellschaftlichen Fragestellungen, den Grand Challenges. Übrigens bin ich überzeugt, dass auch Edelgard Bulmahn…
…die Bundesforschungsministerin, die die erste Exzellenzinitiative 2005 auf den Weg gebracht hat…
…Exzellenz genauso gemeint hat. Wenn ich die BUA-Cluster besuche, erlebe ich all das: transdisziplinäre Zusammenarbeit, die Suche nach Lösungen für die großen Probleme, die wir heute und in Zukunft haben. Die Cluster führen Menschen zusammen, die vorher nicht zusammengearbeitet haben, aus den verschiedensten Wissenschaften und Institutionen. In ihrem Miteinander, ihrer Vernetzung und an den Grenzflächen wird das wirklich Neue geschaffen.
" Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich nur eine einzige Wissenschaftlerin davon abschrecken lässt, dass es in Berlin nicht so leicht ist, einen Arzttermin zu bekommen."
Und während Sie über die großartigen Bedingungen der Spitzenforschung in Berlin schwärmen, berichten Forschende, dass sie keine Kita-Plätze für ihre Kinder bekommen, dass die Mieten unbezahlbar werden und sie ganze Nachmittage auf dem Einwohnermeldeamt verbringen.
Die Hürden in der Forschung haben Sie noch gar nicht erwähnt. Zum Beispiel, dass es viel zu lange dauert, bis Tierversuche genehmigt werden. Klar müssen wir bei all dem besser werden. Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass sich nur eine einzige Wissenschaftlerin davon abschrecken lässt, dass es in Berlin nicht so leicht ist, einen Arzttermin zu bekommen – wenn umgekehrt ein für sie einzigartiges Forschungsumfeld lockt.
Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) sagte neulich hier im Blog, man solle beim Vergleich der Metropolen auch über das Funktionieren der Bürokratie reden, und was das Fünf-Prozent-Plus in den Berliner Hochschulverträgen angeht, sagte sie: "Ich schaue mir die Zahlen immer gern sehr genau an und stelle dann fest: Fünf Prozent auf dem Papier sind am Ende nicht immer fünf Prozent, die bei den Hochschulen ankommen."
Und ich sage immer: Berlin und Hamburg sind neidische Schwestern. Wir streiten uns, aber irgendwie haben wir uns dann doch lieb. In Sachen Verwaltung könnten wir in der Tat einiges von Hamburg lernen. Wir versuchen das auch seit Jahrzehnten. Nur ist das mit der Umsetzung in Berlin immer eine besondere Herausforderung, das hat mit der Zerrissenheit der Stadt zu tun. Genau diese Zerrissenheit, diese manchmal chaotische Vielfalt ist es aber auch wiederum, die die Leute in die Stadt zieht. Ich erinnere mich an eine Islamwissenschaftlerin aus Yale, die dort irre viel Forschungsgeld und wenig Lehrverpflichtung hatte und doch nach Berlin kam, wegen der Stadt, wegen der Leute, wegen der wissenschaftlichen Dynamik.
Viele andere Landeswissenschaftsminister waren in den vergangenen Jahren zunehmend genervt von Berlin, das eine Bundesförderung nach der anderen einheimste. Bestes Beispiel: die Eingliederung des bundesfinanzierten Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) in die Charité, ein zu dem Zeitpunkt bundespolitisch einzigartiger Vorgang. Verstehen Sie, wenn Ihre Kollegen sagen: Jetzt reicht es aber mal?
Ich kann das nachvollziehen. Wir sind ein föderaler Staat, wir haben viele Zentren. Wenn Misstrauen gegenüber einer großen und weiter wachsenden Hauptstadt entsteht, begleitet von der Angst, abgehängt zu werden, müssen wir das ernstnehmen. Hier gilt tatsächlich dieser Begriff "too big to fail": Alle wollen nach Berlin, die Studierenden, die Wissenschaftler:innen, viele neue außeruniversitäre Forschungsinstitute sind bei uns entstanden. Wenn die staatlichen Gelder knapper werden, fällt es anderen noch schwerer, mit uns im Streit um die besten Köpfe mitzuhalten.
Mit Verlaub: Oft war es weniger die wissenschaftliche Qualität, sondern das schon legendäre Verhandlungsgeschick von Müller und Krach.
Wir hatten aber auch die Flächen, wir konnten sagen: Kommt nach Berlin, wir stellen euch ein neues Gebäude mitten in die Stadt. Jetzt ist der Platz knapper, die Preise sind zu hoch, wir können nicht mehr alle und jeden zentral unterbringen. Wir können auch nicht immer noch mehr Kofinanzierung für vom Bund mitfinanzierte Einrichtungen leisten. Jetzt geht es mehr ums Konsolidieren und Qualität als Wachstum um jeden Preis, wir müssen die Ansiedlungen, die wir erreicht haben, langfristig finanziell absichern. Und ansonsten wählerisch sein und uns fragen: Was fehlt uns wirklich noch in der Berliner Wissenschaft?
"Wenn der Bund über die grundsätzliche Finanzarchitektur zwischen Bund und Ländern reden will: aber gern. Dann sollten wir aber überall da anfangen, wo die Bundesregierung Beschlüsse zulasten Dritter, von uns Ländern, macht"
Gerade jetzt fordert der Bund von den Ländern sogar noch mehr Kofinanzierung, wenn sie bestehende Bund-Länder-Programme fortgesetzt sehen wollen. Aktuell steht unter anderem die Verlängerung der Forschungsförderung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften an. Bisher zahlen die Länder da keinen Euro dazu. Der Bund will künftig immer und überall mindestens 50 Prozent Länderanteil. Haben Sie dafür Verständnis?
Nein, habe ich nicht. Wenn der Bund seine Kooperation nur noch zu Bedingungen anbieten will, die sich kein Land leisten kann, wenn er sich dann als Konsequenz aus der Forschungsförderung zurückziehen würde oder aus dem Ausbau digitaler Bildungsangebote an Schulen und Hochschulen, dann frage ich: Worin sonst besteht die originäre Aufgabe eines Bundesministeriums für Bildung und Forschung, wenn nicht im Setzen solcher zusätzlichen Impulse? Die Kofinanzierung von uns Ländern ist die um ein Vielfaches teurere Grundfinanzierung, die wir jeden Tag leisten. Wenn der Bund über die grundsätzliche Finanzarchitektur zwischen Bund und Ländern reden will: aber gern. Dann sollten wir aber überall da anfangen, wo die Bundesregierung Beschlüsse zulasten Dritter, von uns Ländern, macht. Wenn ein FDP-Bundesfinanzminister die Umsatzsteuer für die Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent senken möchte, kostet das allein Berlin 90 Millionen pro Jahr. Das ist anderthalbmal so viel, wie der Bund insgesamt für die Förderung von Forschung an HAWs in allen 16 Ländern ausgibt.
Was antwortet Ihnen Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger auf solche Argumente?
Es gibt ja leider nicht so viel Austausch mit ihr. Vergangene Woche war sie eine Stunde bei der Kultusministerkonferenz dabei. Eigentlich müssten wir Ministerinnen und Minister uns open end zusammensetzen und miteinander klären, wie wir die anstehenden Zukunftsaufgaben stemmen wollen: vom Klimaschutz über die Digitalisierung und die Gebäudesanierung bis hin zu Investitionen in neue Forschungsprogramme. Das Fingerzeigen aufeinander können wir uns nicht mehr leisten.
Für die Wirtschaft von Vietnam ist die Ausfuhr von Holzprodukten mit 3,8% des Bruttosozialprodukts ein wichtiger Bestandteil (Nguyen, 2011). Im Jahr 2010 benötigte die holzverarbeitende Industrie von Vietnam 6,4 Mio. m³ Rundholzäquivalente, von denen nur 1,6 Mio. m³ (25%) aus heimischen Wäldern stammte (To and Canby, 2011). Die restlichen 4,8 Mio. m³ (75%) wurden aus anderen Ländern eingeführt (Nguyen, 2009). Es ist Ziel der vietnamesischen Regierung, dass in Zukunft 80% des Rohholzverbrauchs der heimischen Holzindustrie aus den Wäldern (Naturwäldern und Plantagen) des Landes geliefert werden. Bis heute sind lediglich 1% der vietnamesischen für die Holzproduktion bestimmten Wälder (insgesamt mehr als 2,4 Mio. ha) in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit zertifiziert, dieser Anteil soll bis 2020 auf 30% ansteigen. Um die genannten Ziele zu erreichen, ist es entscheidend, die Holzbereitstellungsketten in Vietnam weiterzuentwickeln. Die angestrebte Erhöhung der nationalen Holzversorgung wird dabei auch deutliche Änderungen im Bereich der Holzbereitstellung nach sich ziehen, und zwar sowohl bei der Nutzung von Naturwäldern als auch bei der Bewirtschaftung von Plantagenwäldern. Es ist sowohl aus nationaler Sicht wie auch im Hinblick auf die internationale Konkurrenzfähigkeit des Forst-Holz-Sektors von Vietnam entscheidend, dass diese Veränderungen so gestaltet werden, dass auch zukünftig eine nachhaltige Holzbereitstellung gewährleistet ist. Aus verschiedenen Gründen, wie z.B. niedrige Arbeitskosten, großes Angebot von Arbeitskräften gerade im ländlichen Raum, geringe Verfügbarkeit von Investitionskapital und auch wegen der kleinen und zerstreut liegenden Nutzungsflächen, bedient sich die Holzernte und –bereitstellung in Vietnam heute weit überwiegend traditioneller und handarbeits-intensiver Methoden. Parallel mit der geplanten höheren Nutzung werden zwangsläufig auch höher mechanisierte Systeme eingesetzt werden. Diesen Übergang zu begleiten und seine Konsequenzen für die Nachhaltigkeit abzuschätzen ist Oberziel der vorliegenden Arbeit. Unter Anwendung des Konzepts des Sustainability Impact Assessment (SIA), welches die drei Aspekte der Nachhaltigkeit (Wirtschaft, Ökologie, Gesellschaft) umfasst, soll das Nachhaltigkeitsprofil verschiedener Holzbereitstellungsketten in einem Fallstudien-basierten Ansatz dargestellt und analysiert werden. Dabei werden exemplarisch die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen: Ausnutzungsgrad des Rundholzes, Arbeitsproduktivität, Bereitstellungskosten, Beschäftigungseffekte, Lohnhöhe, Unfallhäufigkeit, Emission von klimaschädlichen Gasen, Entstehung von gesundheitsschädlichem und nicht-gesundheitsschädlichem Abfall, sowie Schäden am Waldboden. Vier Fallstudien wurden dabei ausgewählt, um die Verhältnisse für typische Nutzungsverhältnisse in Vietnam exemplarisch darzustellen: Selektive Nutzung von natürlichen (Regen-) Wäldern in eher flachem und in steilem Gelände sowie Eukalyptusplantagen, die im Kurzumtrieb und mit Kahlschlagmethoden geerntet werden, ebenfalls in gemäßigtem und imsteilem Gelände. Die analysierten Bereitstellungsketten begannen im Wald mit der Vorbereitung der jeweiligen Nutzungsbestände und umfassten alle folgenden Schritte und Prozesse der Holzbereitstellung und des Holztransports bis hin zur Holzindustrie. In den verschiedenen Fallstudien kamen sowohl traditionelle Technologien (Handarbeit, Zugtiere) wie auch teilmechanisierte Systeme (Motorsäge, Traktoren, Forwarder, Lastwagen) zum Einsatz. Die Datenermittlung erfolgte durch ausgedehnte eigene Zeitstudien aller Prozesse vor Ort, ergänzt durch Befragungen von Führungskräften und Mitarbeitern und unter Verwendung einschlägiger Statistiken, Literaturangaben und Datenbanken. Die beiden Fallstudien zur selektiven Nutzung von Naturwäldern im steilen Gelände (FWSC1) sowie im gemäßigten Gelände (FWSC2) zeigen, dass es deutliche Unterschiede hinsichtlich der Nachhaltigkeitswirkungen zwischen den beiden Bereitstellungsketten gibt, die durch die unterschiedlichen angewendeten Holzernte- und –bereitstellungsmethoden verursacht werden. In FWSC1 werden direkt nach der Fällung die Stämme vor Ort im Wald mit der Motorsäge in Bohlen (Volumen 0,20 – 0,35 m³) zerlegt, um diese danach mit Hilfe von Büffeln aus dem Wald heraus zu transportieren. In FWSC2 wurde nach dem Fällen mit der Motorsäge mit einem Kettenfahrzeug mit Seilwinde das Rundholz zur Fahrstraße geschleift. Nach dem Transport mit Lastwagen wurden die Sägeholzblöcke dann im Sägewerk zu Brettern verarbeitet. Die Rundholzausnutzung war bei diesem zweiten Prozess dabei mit 66,6% des Volumens des geernteten Baumes um 27,2%-Punkte höher als bei der ersten Methode, wo die Bohlen bereits im Wald mit Motorsägen zugerichtet wurden. Bei beiden Holzernteverfahren blieb eine relativ große Menge an Gipfelholz, Ästen und (bei FWSC1) Sägeresten ungenutzt im Bestand liegen. In Bezug auf die Produktivität wurden in FWSC1 88,6% des Zeitverbrauchs für Motorsägen-Arbeit auf das Zuschneiden von Bohlen im Wald verwendet, so dass sich insgesamt eine sehr niedrige Produktivität für die Motorsägen-Arbeit von 0,25m³ je Stunden ergab. Auch die Produktivität beim Herausziehen des Holzes mit Büffeln war mit 0,12m³ je Stunde gering. Im Gegensatz dazu war bei dem höhermechanisierten Verfahren sowohl die Motorsägen-Produktivität mit 11m³ je Stunde wie auch die Produktivität der Traktor-Rückung mit 6,7m³ je Stunde deutlich höher. Dies wirkt sich auch auf die Bereitstellungskosten aus: Während diese im FWSC1 bei 50,40 € je m³ Sägeholz lagen, betrug der Kostensatz einschließlich der Sägeholzherstellung im Sägewerk bei FWSC2 nur 34,90 € je m³. In Bezug auf die Umweltaspekte zeigt sich, dass das geringer mechanisierte Verfahren niedrigere Mengen an klimaschädlichen Gasen (7,83 kg CO2-Äquivalente je m³ Sägeholz) frei werden, während bei FWSC2 22,68 kg CO2-Äquivalente je m³ freigesetzt werden. Auch der Waldboden war bei der mechanisierten Methode mit 12,8% etwas stärker in Anspruch genommen als bei der Holzbereitstellung mit Büffeln (10,7%). Insbesondere ist aber ein starker Schädigungsgrad des Bodens mit 6,2% bei mechanisierten Verfahren fast doppelt so hoch wie bei dem Einsatz von Büffeln (3,45%). Diese Ergebnisse decken sich mit Werten aus der Literatur, die allerdings auch darauf hinweisen, dass eine sorgfältig geplante Holzerntemaßnahme (Reduced Impact Logging – RIL) ebenfalls zu niedrigeren Schadwerten zwischen 4 und 5% der Fläche führen kann. Für die Holzbereitstellungsketten in Eukalyptus-Kurzumtriebs-Plantagen (FWSC3 – Steilgelände und FWSC 4 – mäßig geneigtes Gelände) sind die Voraussetzungen für die Holzbereitstellung und den Holztransport günstiger als in den beiden untersuchten Fällen der Naturwaldnutzung. Die Ergebnisse zeigen, dass die Rundholzausnutzungsrate mit 79,8% in FWSC3 bzw. 68,9% in FWSC4 relativ hoch ist. Die meisten bei der Aufarbeitung zurückbleibenden Stammteile und Äste wurden im Nachgang von den Waldarbeitern als Feuerholz gesammelt trotz des geringen Durchmessers der gefällten Bäume. Die Geländeneigung hatte nur einen geringen Effekt auf die Produktivität der Motorsägen. Sie betrug 1,95 m³ je Stunde für Fällen und Ablängen in FWSC3 während die Produktivität im gemäßigten Gelände mit 2,11 m³ je Stunde etwas höher lag. Hier wurde das Einschneiden der Stämme nach Langholzrückung erst am Wegrand vorgenommen. Erstaunlicherweise waren die Unterschiede in der Produktivität beim Vorliefern und Rücken des Holzes an die Waldstraße in beiden Fällen nur gering: Sie betrug 0,26 m³ je Stunde in FWSC3, wo im steilen Gelände die bereits zugeschnittenen Rundholzstücke per Hand zum Wegrand gerollt wurden; und 0,33 m³ je Stunde in FWSC4, wo im flachen Gelände Büffel für das Holzrücken eingesetzt wurden. Entsprechend zeigen die Bereitstellungskosten in beiden Holzbereitstellungsketten relativ geringe Unterschiede: Bis zum Verbraucher (Papierfabrik) betrugen die Kosten in FWSC3 10,36 € je m³, während sie in FWSC4 mit 11,7 € je m³ nur wenig höher lagen. Deutliche Unterschiede gab es indessen bei den frei werdenden klimaschädlichen Gasen: In FWSC3 betrug dieser Wert 7,35 kg CO2-Äquivalente je m³ Rundholz, während er in FWSC4 beim Einsatz von Tieren bei nur 2,94 kg CO2-Äquivalente je m³ lag. Entscheidend war hierbei, dass bei FWSC3 das Laden und Entladen des Holzes mit Kran bzw. Lader mechanisiert erfolgte, während das Be- und Entladen in FWSC4 von Hand bewältigt wurde. Die Bodenschäden lagen bei der Plantagennutzung im Kahlschlagbetrieb deutlich höher als zuvor bei der selektiven Nutzung im Naturwald: Beim Fällen und Vorliefern von Hand (FWSC3) war die beschädigte Bodenfläche mit 34,7% nochmals höher als beim Einsatz von Büffeln in FWSC4 mit 22,7% der Fläche. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass ein möglicherweise zukünftig höherer Grad der (Teil-) Mechanisierung mit positiven Nachhaltigkeitseffekten in Hinblick auf Rohholzausnutzung, Produktivität und Bereitstellungskosten einhergehen dürfte. In Hinblick auf die sozialen Aspekte sind die Ergebnisse weniger eindeutig: Einerseits ist eine deutlich verminderte Schwere der körperlichen Arbeit und auch eine geringere Unfallneigung zu erwarten. Zum anderen gehen jedoch auch Arbeitsplätze durch Mechanisierung verloren. Wie die Literaturangaben zeigen, könnte dieser Effekt jedoch zum Teil kompensiert werden durch die geplante Erhöhung der Nutzung einerseits und durch Arbeitsplätze, die im nachgelagerten Bereich z.B. bei der Wartung und Instandhaltung von Maschinen entstehen werden. In Bezug auf die Umweltwirkungen Emission klimaschädlicher Gase sowie Störungen des Waldbodens werden höhermechanisierte Methoden in der Tendenz ebenfalls zu höheren Belastungen führen. Diese können z.T. durch bessere Planung und Überwachung (RIL) begrenzt oder sogar kompensiert werden, wie entsprechende Literaturangaben zeigen. Die Möglichkeiten und Effekte einer höheren Mechanisierung wurden am Beispiel der Holzbereitstellungskette von Zellstoffholz aus Plantagen unter günstigen Geländebedingungen (FWSC4) im Sinne einer Variantenstudie detailliert analysiert: Das Ergebnis zeigt, dass unter den gegebenen Geländeverhältnissen das Vorliefern und Rücken von Holz mit Büffeln so wie das besonders anstrengende händische Beladen und Entladen von Holz auf die Transportfahrzeuge durch eine einfache "Traktor-Trailer-Kran" Kombination mechanisiert werden könnte. Ein landwirtschaftlicher Traktor der Stärkeklasse 60 kp mit einem Rundholzanhänger, auf dem ein hydraulischer Kran montiert ist, könnte auch unter den gegebenen für eine Nutzung ungünstigen strukturellen Bedingungen der Eukalyptusplantagen (geringe Stückmasse des Plantagenholzes und kleine Schlagflächen) eingesetzt werden. Die Investitionssumme würde für Vietnam 34.100,-- € betragen. Dies würde zu Bereitstellungskosten von 14,81 € je m³ Rundholz frei Werk führen (wobei die LKW nicht wie derzeit überladen sind). Dieser Kostensatz wäre 15,3 niedriger als die hier untersuchte Methode unter Einsatz von Handarbeit und Zugtieren. In Bezug auf die sozialen Aspekte würde die Einführung eines entsprechend mechanisierten Traktor-Trailer-Kran-Systems den Beschäftigungseffekt von 13,9 Stunden je m³ auf 4,26 Stunden je m³ mehr als halbieren, während andererseits die Löhne von derzeit 3,37 bis 4,29 € je Schicht auf 7,14 bis 17,85 € je Schicht erhöht wurden. Die höhere Mechanisierung würde ein besseres Training der Mitarbeiter erfordern, aber gleichzeitig geringere Risiken für Unfälle und eine verbesserte Ergonomie bedeuten. In Bezug auf die Umweltwirkung würde der Übergang auf das höher mechanisierte System zu einem etwas höheren Ausstoß von klimaschädlichen Gasen (10,18 kg CO2-Äquivalente je m³ Rundholz gegenüber 7,2 kg CO2-Äquivalente je m³ Rundholz in der derzeitigen Arbeitsweise führen. Der durch den Traktoreinsatz beeinträchtigte Anteil des Waldbodens würde sich je nach Arbeitsorganisation ggf. noch erhöhen. Er könnte aber auch abgesenkt werden, auch wenn eine klare Arbeitsorganisation und Überwachung der Maschinenbewegungen auf der Fläche als Standard eingeführt würde. Um den für Vietnam zu erwartenden Übergang auf eine höhere Mechanisierungsstufe auf breiter Fläche zu begleiten, sollte ein nationales Projekt angestoßen werden, zu dem auch systematische Aus- und Fortbildung der im Wald tätigen Arbeiter sowohl im Hinblick auf Arbeitsverfahren wie auch auf Sicherheit und Ergonomie gehören sollte. Auch wäre es günstig, größere Nutzungseinheiten festzulegen, um die Vorteile einer höheren Mechanisierung voll nutzen zu können. Schließlich wäre die Vergabe von Investitionshilfen und Steuer- sowie Importzollsenkungen zu erwägen, um den Akteuren die Anschaffung leistungsfähiger und zugleich schonender Forsttechnik zu erleichtern. Insgesamt zeigen die Ergebnisse Wege und Möglichkeiten auf, wie in Vietnam dem laufenden Trend zu mehr Nachhaltigkeit im Forstsektor entsprochen werden kann. Dies ist auch eine notwendige Vorbereitung zu der angestrebten Ausweitung der Nachhaltikeitszertifizierung nach den verschiedenen Konzepten (FSC, PEFC usw.). Auch zur Erfüllung der Erwartung von Importländern, dass die eingeführten Holzprodukte hohen sozialen und Umweltstandards genügen, ist es notwendig, dass die Wälder in Vietnam nachhaltiger als bisher bewirtschaftet und entsprechend zertifiziert werden. Hierbei ist insbesondere die Art und Weise der Holzbereitstellung und der Gestaltung der Holzernteketten zwischen Forst- und Holzindustrie entscheidend. Die Durchführung von systematischen Sustainability Impact Assessments (SIA) ist wie in dieser Arbeit gezeigt, ein geeigneter und strukturierter quantitativerAnsatz, um das Nachhaltigkeitsprofil und insbesondere die Schwachstellen der derzeitigen Praktiken aufzuzeigen und Hinweise in Richtung auf eine verbesserte Nachhaltigkeit zu geben. ; Timber related export revenues are an important component in GDP of Vietnam with 3.8% in 2010 (Nguyen, 2011). In 2010, a total of 13.1 million m3 roundwood equivalent was needed for Vietnam's wood processing industry of which only 6.48 million m3 (49.5%) was supplied by domestic forests, the remaining 6.62 million m3 (50.5%) was imported from other countries (Nguyen, 2009; To and Canby, 2011). The target of Vietnamese government by 2020 is that 80% of raw wood material that is processed domestically will be harvested from the country's plantations and natural forests and 30% of production forests (more than 2.4 million ha) will be certified from less than 1% at present. In order to reach these goals, the sector of the domestic forest wood supply chain in Vietnam will play an increasingly important role and will be paid more attention. The envisaged growth of the national wood supply will lead to substantial and significant changes in the forest-wood supply chain (FWSC) in terms of the utilization of natural forests and of plantation forest management. To monitor and shape these changes in a way that supports the sustainability of wood supply is crucial both from the national perspective and for the international competitiveness of the forest wood sector of Vietnam. At present, due to reasons such as low labour costs, employees availability, low available investment capital as well as small areas and the scattered distribution of single harvesting units, the current wood supply in Vietnam is mainly carried out by labour-intensive methods, but parallel to the planned increase in the utilization rate, more mechanized supply chain systems are likely to be introduced. To monitor and assess the options and consequences of this change is the underlying objective of this study. Using the concept of a sustainability impact assessment, taking into account the three aspects of sustainability (economy, ecology and society) the sustainability profile of different forest wood supply chains was analyzed on a case study basis. The following sustainability indicators were addressed: wood utilization rate, labor productivity, production cost, employment, wage level, rate of accidents, green house gas emissions, hazardous and non-hazardous waste and disturbed forest floor area disturbed. Four case studies were selected to represent and assess typical forest wood supply chains in Vietnam: Selective harvesting of natural (rain) forests on moderate and on steep terrain, Eucalyptus plantation forests harvested in a clear-cut method after short rotation, also on moderate and on steep terrain. The analyzed production chains started in the forest with preparing the stand and included all subsequent steps of wood procurement and transport, ending at the mill gate the of wood industries. Traditional technologies (manual labor, buffaloes) as well as partly mechanized systems (chainsaws, tractors, forwarders, trucks) were employed. Data collection was carried out in the field by extensive time studies of all processes, inquiries to managers and workers, and the use of statistics, literature and data banks. The two cases of selective harvesting of natural forests FWSC1 (steep terrain) and FWSC2 (moderate terrain) show that there was a significant difference of sustainability impacts between the two chains mainly due to the various operation methods applied in the logging and transport processes for each chain. In FWSC1 after felling, the logs were sawn into sawnwood by chainsaws directly in the forest at stump side with only 35.6% of the standing tree volume utilized. The boards 0.20-0.35 m3sw per board were extracted by buffaloes from the forest. In FWSC2, a tractor was used for roundwood skidding and following truck transport, the logs were sawn into boards at a local sawmill. The sawlog utilization rate was 66.6% of the standing tree volume of which 45.3% was utilized as sawnwood (27.2% higher than FWSC1) and 21.3% were sawing residues produced at the sawmill. A large amount of the whole tops and branches from logging were left in forests in the both chains. In FWSC1, up to 88.6% of the time consumption of the chainsaws was spent on board sawing, which resulted in a relatively low productivity of chainsaws with only 0.25 m3sw/PMacH for the activities from felling to the board sawing while a productivity of 0.12 m3sw/PAniH was measured for buffalo skidding. On the contrary, in FWSC2 the productivity of felling and delimbing at stump areas by chainsaw was rather high with 11.0 m3sw/PMacH, and a productivity of 6.7 m3rw/PMacH for the roundwood skidding by tractor TDT55 was measured. The resulting, production costs calculated for all the processes in FWSC1 were 50.40 €/m3sw, which was 44.4% higher than in FWSC2 with only 34.90 €/m3sw calculated for the processes until sawing board at the sawmill. However, regarding environmental aspects, FWSC1 with lower mechanization emitted lower GHG with 7.83 kgCO2eq/m3sw calculated to the sawmill, while in FWSC2, GHG emissions were much higher with 22.68 kgCO2eq/m3sw calculated including the board sawing operation at the sawmill. Also, the total disturbed area caused by the logging operations was almost the same in the two chains with 10.7% in FWSC1 and 12.8%. FWSC2 with a higher logging intensity and a higher level of mechanization caused 6.21% of heavy disturbed area while this was only 3.45% in FWSC1. The disturbed area of forest soil in FWSC2 is in the range of 10-25%, which is also reported for other conventional selective logging cases (FAO, 1989; Hendrison, 1989; Verissimo et al., 1992) but much larger than the disturbed area of only 3.8% and 4.5% caused by cases where the Reduced Impact Logging method (RIL) applied (FAO, 1997; Marsh et al., 1996). For the plantation chains FWSC3 (steep terrain) and FWSC4 (moderate terrain), which both applied th clear-cut method, the conditions for log skidding and transport were more favorable than in the two natural forest cases. The study results show that the roundwood utilization rate in plantations was relatively high with 79.8% in FWSC3 and 68.9% in FWSC4. Most of the tops and branches from logging were collected for firewood use although the DBH of the felled trees was much smaller than in the natural forest cases. The terrain slope had only a small effect on chainsaw productivity. The productivity in felling and bucking in FWSC3 with the steep terrain was 1.95 m3rw/PMacH while it was somewhat higher with 2.11 m3rw/PMacH in FWSC4 with the moderate terrain. Similarly, there were also small difference in skidding productivity between the two study cases with 0.26 m3rw/PManH in FWSC3 using manpower to roll logs on the steep terrain and 0.33 m3rw/PAniH in FWSC4, where buffaloes were used for skidding. The production costs of the two plantation chains varied with 10.36 €/m3rw calculated to the paper mill in FWSC3, where loading and unloading were mechanized by forwarder, while it was higher in FWSC4 with 11.70 €/m3rw at the paper mill. Due to the partly mechanized loading method applied, the total GHG emissions in FWSC3 calculated to the paper mill were 7.25 kgCO2eq/m3rw, while by using a manual loading method, FWSC4 emitted only 2.94 kgCO2eq/m3rw calculated to the paper mill from the chainsaws and trucks. On forest soil, where the clear felling method was used, the plantation chains caused a larger disturbed area with 34.7% of the total logging area in FWSC3 and 22.7% in FWSC4 compared to the selective felling in the natural FWSC1 and FWSC2. The results of the study show that in order to improve FWSCs towards more sustainability, a higher level of mechanization with more suitable machines is the first and key proposal, while training in occupational safety, closer supervision and inspection of logging activities, as well as the improvement of operational harvesting planning are needed for all four case studies. In addition, the utilization of branches, tops and other residues is also strongly recommended in natural forest cases. An example of the potentials of higher mechanization was further analyzed in more detail for the pulpwood supply in FWSC4. The results of the analysis show that under the current conditions in Vietnam, buffalo skidding and manual loading and unloading in FWSC4 could be replaced by a tractor-trailer crane system. A tractor of 60 hp plus a trailer equipped with a grapple is recommended for unfavourable forest conditions, such as the small DBH of trees and the small area of the harvesting unit in FWSC4. The total investment for the tractor and trailer crane would be less than 34,100 €, which would result in a total cost of the FWSC to the paper mill of about 14.81 €/m3rw without overloading in transport, which is 15.3% lower than with the current method. Considering social aspects, the introduction of a tractor-trailer system would reduce the employment rate from 13.90 hours/m3rw to 4.26 hours/m3rw, while increasing the wage of employees in extraction, loading and unloading from 3.37-4.29 €/shift to 7.14-17.85 €/shift in current FWSC4. There are a number of studies such as Ahmedabad (1975) and Sindhu and Grewal (1991) that have reported mechanization did not lead to a reduction in human employment rate due to an expansion in production and demand for manufacturing, servicing, distribution, repair and maintenance as well as other complementary jobs which substantially increased due to mechanization. The actual policy of the Vietnamese government aims at increasing the plantation area substantially, and by this, new jobs could compensate the negative employment effects of mechanization. Higher mechanization would require better training in occupational accidents and ergonomics, and better protection for workers by the use of necessary safety protection equipment and improved working conditions. This would improve the current situation of occupational accidents and other health risks for the employees. With regard to environmental issues, the use of the tractor-trailer system would emit 10.18 kgCO2eq/m3rw of GHG instead of 7.25 kgCO2eq/m3rw in the current chain. On the other hand, there are a number of studies such as FAO (1998); Malmer and Grip (1989); Wang (2000) concluding that using tractors for log extraction causes a more heavily disturbed area compared to manual and animal skidding. However, a number of studies reported that the negative impacts of mechanization in logging and transport on the environment could be minimized to an acceptable level if the operational harvesting is fully and carefully planned and supervised Becker (1987) and Lewark (1990). In order to achieve a higher level of mechanization, a project of mechanization in timber harvesting and transport as well as training programs in occupational safety and ergonomics should be considered. Harvesting units with a large area should be created to be suitable for mechanization. In addition, suitable policies supporting financial investments in the mechanization of the logging and transport sector should be promulgated, including reduced import taxes for appropriate forest and agricultural machines. The results of the study show ways and means to address the current international trend in the forest-wood sector towards sustainable management through the grant of forest certificates (such as FSC, PEFC, etc). To fulfill the environmental and social responsibility requirements of exported wood products, domestic forests must be managed and utilized in a sustainable way and thus be certified with special attention to the wood supply chains from forest to wood industry (To and Canby, 2011). The comprehensive assessment and understanding of the sustainability impacts of forest-wood supply chains is necessary and can be considered as the first and basic step towards providing solutions to improve current forest-wood supply practices in Vietnam towards more sustainability.
Aus der Einleitung: In Europa wächst ein einheitlicher Wirtschaftsmarkt zusammen, der Unternehmen bereits heute einen freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet. Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes soll eine Effizienzsteigerung durch einen intensiven grenzüberschreitenden Wettbewerb sowohl zwischen einzelnen Unternehmen als auch zwischen Standorten der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen und -systeme bewirken. Um dies vollständig zu erreichen, bedarf es aber auch einer uneingeschränkten Niederlassungsfreiheit und einer damit verbundenen grenzüberschreitenden Mobilität von Gesellschaften innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Anders als im Bereich des grenzüberschreitenden Waren-, Kapital- und Dienstleistungsaustausches verfügen Unternehmen aber hinsichtlich ihrer Niederlassungsfreiheit und damit verbundenen Mobilität noch nicht über vollständig ausgeprägte Freiheitsgrade innerhalb des Binnenmarktes. Es ist daher notwendig, weitere Schritte zur Vollendung eines einheitlichen Marktes durch die Angleichung der Rechtsordnungen zu unternehmen. In Umsetzung dieses Ziels hat der europäische Gesetzgeber in den letzten Jahren durch die Ermöglichung von grenzüberschreitenden Verschmelzungen bereits wichtige Schritte in Richtung einer besseren Mobilität von Kapitalgesellschaften vollzogen. So fiel Ende 2004 der Startschuss für eine Europäische Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea, nachfolgend "SE" genannt). Damit können sich Kapitalgesellschaften mit Sitz in der Europäischen Union (EU) erstmalig auf gesetzlich sicherer Basis mobiler und wettbewerbsfähiger auf dem europäischen Markt positionieren. Die Rechtsform SE zieht entgegen einer zunächst vorherrschenden Einschätzung seit ihrer Einführung vor allem das Interesse von größeren Unternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten auf sich und erfreut sich einer zunehmenden Beliebtheit. Beispielhaft hierfür sei die deutsche Allianz AG genannt, die mit einem anderen europäischen Unternehmen, der Riunione Adriatica di Sicurtà (RAS) S.p.A., Italien, am 13.10.2006 zu einer SE verschmolzen wurde. Mit der Allianz ist erstmals ein DAX-Unternehmen in der Rechtsform einer SE am Markt aufgetreten. Seit Einführung der SE am 08.10.2004 haben bereits deutlich über 100 Unternehmen aus den verschiedenen Staaten der Europäischen Union (EU) den Schritt zur SE gewagt (Stand 20.03.2008). Darunter befinden sich neben namhaften deutschen Unternehmen wie Fresenius SE (100.000 Arbeitnehmer), BASF SE (95.000 Arbeitnehmer), Porsche Automobil Holding SE (11.500 Arbeitnehmer) und MAN BW Diesel SE (6.700 Arbeitnehmer) etwa auch die österreichische Strabag Bauholding SE (31.000 Arbeitnehmer) und die finnische Elcoteq SE (19.600 Arbeitnehmer). In jüngster Vergangenheit haben weitere Großkonzerne wie die französische SUEZ SA und die schwedische Nordea Bank AB (deren Planung es ist, ihre dänischen, norwegischen und finnischen Tochterkreditinstitute auf sich selbst zu verschmelzen), ihre Absicht bekundet, sich in eine Europäische Aktiengesellschaft umwandeln zu wollen. Auch weitere deutsche Konzerne wie RWE, SAP und Siemens zeigen Interesse an der SE. Mit Hilfe der Ende 2004 eingeführten neuen supranationalen Rechtsform der SE können sich Unternehmen erstmals über ihre jeweiligen nationalen Grenzen hinweg innerhalb der EU einheitlich neu strukturieren, reorganisieren und zusammenschließen. Gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt dies auch für Unternehmen aus den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Einführung der SE stellt für Unternehmen, die sich nicht nur auf nationaler Ebene bewegen, sondern ihre Geschäftstätigkeit auch im EU-/EWR-Raum (nachstehend auch "Gemeinschaftsgebiet" genannt) betreiben und sich europakonform aufstellen wollen, eine bedeutende Entwicklung dar. Wichtigster Vorteil der SE ist, dass Unternehmen mit ihrer Hilfe grenzüberschreitende Verschmelzungen und Sitzverlegungen durchführen können. Das war bisher problematisch bzw. in den meisten Mitgliedstaaten, wie Deutschland, sogar unzulässig. Die SE als bislang einziges zur Verfügung stehendes rechtliches Instrument grenzüberschreitender Umwandlungen bekommt allerdings Konkurrenz. Auch diese basiert auf den zuvor geschilderten fortlaufenden Bemühungen der EU, die Märkte innerhalb des Gemeinschaftsgebietes noch enger zusammenzuführen und hierbei insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für die jeweiligen Gesellschaftsrechte der einzelnen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, um Gesellschaften eine freie Niederlassung innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat sich das europäische Gesellschaftsrecht auch nach der Einführung der supranationalen Rechtsform SE bis heute rasant weiterentwickelt. In diesem Zuge ist vor allem die aktuelle Entwicklung in der Gesetzgebung seit Einführung der SE Ende 2004 hervorzuheben, wodurch die Monopolstellung der SE entfallen ist: Am 15.12.2005 wurde eine EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (Verschmelzungsrichtlinie, nachstehend "VRL" genannt) verabschiedet, die bis spätestens Ende 2007 (Art. 19 Abs. 1 der VRL) von den Mitgliedstaaten der EU (und durch Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses auch von den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein) in nationales Recht umzusetzen war. Die Richtlinie sieht vor, dass nach ihrer Umsetzung in allen EU-/EWR-Mitgliedstaaten (nachstehend auch nur "Mitgliedstaaten" genannt) erstmalig auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von traditionellen nationalen Kapitalgesellschaften unterschiedlichen Rechts und unterschiedlicher Rechtsform gemeinschaftsweit möglich ist. So kann etwa die Verschmelzung einer englischen Private Company Limited by Shares ("Ltd.") auf eine deutsche Aktiengesellschaft ("AG") durchgeführt werden, ohne dass eine SE gegründet werden muss. Das deutsche Umwandlungsgesetz a. F. hatte grenzüberschreitende Verschmelzungen bislang nicht erlaubt. In der Planung befindet sich zudem eine Sitzverlegungsrichtlinie, wonach die Verlegung des Satzungssitzes einer nationalen Kapitalgesellschaft aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat zukünftig ebenfalls möglich sein soll. Bisher ist diese Möglichkeit nur der Rechtsform SE gestattet. Doch neben den zuvor beschriebenen Aktivitäten des europäischen Richtliniengebers sind auch Entwicklungen in der Rechtsprechung zu beachten. So ergibt sich bereits vor Umsetzung der Verschmelzungsrichtlinie in allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Verschmelzung aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 13.12.2005 (sog. "SEVIC"-Entscheidung). Der EuGH hat hier entschieden, dass das deutsche UmwG a. F. wegen der Beschränkung von Verschmelzungen auf das Inland gegen die europarechtlich geschützte Niederlassungsfreiheit verstößt. Problemstellung und Ziel: Durch die Schaffung des europäischen Binnenmarktes sind Unternehmen zunehmend angehalten, ihren Blick über die Landesgrenzen zu richten. Der in diesem Zusammenhang verstärkt stattfindende Wettbewerb unter den im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Kapitalgesellschaften lässt hierbei insbesondere das Bedürfnis nach grenzüberschreitenden Unternehmenszusammenschlüssen wachsen, um die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsstellung zu sichern und zu stärken. Mittels grenzüberschreitender Unternehmenszusammenschlüsse können wirtschaftliche und soziale Ressourcen innerhalb der volkswirtschaftlichen Systeme optimiert werden. Die einleitend genannten, bereits vollzogenen SE-Verschmelzungsfälle sowie Interessenbekundungen vieler weiterer Unternehmen an der SE belegen, dass grenzüberschreitende Verschmelzungen - gerade nach Schaffung gesetzlicher Wege hierfür - an Bedeutung weiter zunehmen. Gleichzeitig bringt die Umsetzung von internationalen Unternehmensverschmelzungen vielfältige juristische und wirtschaftliche Probleme mit sich, mit denen sich die Entscheider eines Unternehmens (Vorstand/Geschäftsführung, Manager Syndikus etc.) zwangsläufig befassenmüssen. Möchte etwa ein Unternehmen prüfen, ob es sich im Wege einer grenzüberschreitenden Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen am Binnenmarkt stärker positionieren kann, wird es sorgsam die Vor- und Nachteile der hierzu zur Verfügung stehenden neuen Gestaltungsmöglichkeiten abwägen müssen, was aber auf Grund der Komplexität der geschaffenen gesetzlichen Regelungen nicht unproblematisch ist. Die Entscheider von Unternehmen stehen im Rahmen der zur SE aufgekommenen Konkurrenz bei einer weitergehenden detaillierten Untersuchung, welche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Verschmelzung für sie das bessere Modell ist, dabei nicht nur vor einer Vielzahl abzuwägender rechtlicher, sondern auch wirtschaftlicher Vor- und Nachteile. Ziel dieser Arbeit ist es, die verabschiedeten Gestaltungsmöglichkeiten für grenzüberschreitende Verschmelzungen näher zu betrachten und hierbei insbesondere die Vorzüge der gesetzlich verankerten Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden SE-Verschmelzung und einer Verschmelzung nach der VRL aus Sicht eines deutschen Unternehmens zu untersuchen. Dabei sollen die rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile dieser beiden Verschmelzungsarten in einer Analyse herausgearbeitet und miteinander verglichen werden. In diesem Zusammenhang wird die Frage erörtert, ob die SE nach Verlust ihres bisherigen Alleinstellungsmerkmals durch die verabschiedete VRL weiterhin eine attraktive Alternative für grenzüberschreitende Verschmelzungen darstellen wird, oder ob sie als zwar junges, aber bereits untergehendes "Flaggschiff"anzusehen ist. Gang der Untersuchung: Um Bedeutung und Chancen grenzüberschreitender Verschmelzungen im Gesamtkontext der europarechtlichen Umwandlungsmöglichkeiten einordnen zu können, ist es wichtig, sich zunächst die Entwicklung der bis heute auf europäischer und nationaler Ebene geschaffenen gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Umwandlungen vor Augen zu halten. Deshalb sollen in Kapitel 2 die aktuelle Rechtslage kritisch beleuchtet und gleichzeitig noch vorhandene Schwachstellen bzw. Lücken der bisherigen Harmonisierungsmaßnahmen der EU herausgearbeitet werden. Anschließend werden als Schwerpunkt der Arbeit in den Kapiteln 3 und 4 die grenzüberschreitende SE-Verschmelzung und die Verschmelzung nach der VRL aus Sicht eines deutschen Unternehmens betrachtet. Um ein grundlegendes Verständnis für die zum Teil sehr komplexen Strukturen dieser beiden Verschmelzungsinstrumente zu verschaffen, ist es unabdingbar, in Kapitel 3.1 und Kapitel 3.2 zunächst die rechtlichen Funktionsweisen der SE und der VRL vorzustellen. Gleichzeitig sollen dabei die formalen Unterschiede beider Verschmelzungsarten herausgestellt werden. In Kapitel 4 folgt darauf aufbauend eine Analyse der jeweiligen wirtschaftlichen und rechtlichen Vor- und Nachteile der beiden Verschmelzungsarten, die gleichzeitig miteinander verglichen und bewertet werden sollen. Die Verschmelzung auf Basis der SEVIC-Rechtsprechung als dritte Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wird im Schwerpunkt der Arbeit nicht weiter untersucht, da hier insbesondere bei der Abwicklung des Verfahrens - wie in Kapital 2.4 näher ausgeführt - Lücken und somit Rechtsunsicherheiten bestehen, so dass diese Verschmelzungsmöglichkeit weniger Relevanz haben dürfte. Den Abschluss bilden eine Schlussbetrachtung und ein Ausblick auf den weiteren Mobilitätsbedarf von Gesellschaften im Gemeinschaftsgebiet sowie auf die Anforderungen an die zukünftige Entwicklung des europäischen und nationalen Gesellschaftsrechts.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltsverzeichnisI AbkürzungsverzeichnisIV AbbildungsverzeichnisX TabellenverzeichnisXI 1Einleitung1 1.1Problemstellung und Ziel4 1.2Gang der Untersuchung5 2Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für grenzüberschreitende Unternehmensumstrukturierungen innerhalb der Europäischen Union7 2.1Die Societas Europaea (SE)8 2.2Die Verschmelzungsrichtlinie (VRL)9 2.3Der grenzüberschreitende Sitzwechsel12 2.3.1Verlegung des Verwaltungssitzes13 2.3.2Verlegung des Satzungssitzes18 2.3.3Die geplante Sitzverlegungsrichtlinie18 2.4Das SEVIC-Urteil des Europäischen Gerichtshofes20 2.4.1Konsequenzen der SEVIC-Entscheidung21 2.4.2Praktische Bedeutung einer SEVIC-Umwandlung24 2.5Zwischenbeurteilung26 3Darstellung und Vergleich der rechtlichen Funktionsweise der SE und der VRL aus der Sicht Deutschlands29 3.1Systematik der SE29 3.1.1Gesellschaftsrechtliche Regelungen29 3.1.1.1Gründungsformen31 3.1.1.2Dualistische und monistische Führungsstruktur37 3.1.2Arbeitsrechtliche Regelungen38 3.1.2.1Anwendung der Verhandlungsregelung40 3.1.2.2Anwendung der Auffangregelung43 3.1.2.3Auswirkungen der Auffangregelung45 3.1.3Steuerrechtliche Regelungen49 3.1.3.1Umsetzung der Fusionsrichtlinie (FRL) durch das SEStEG / Betriebsstättenvorbehalt51 3.1.3.2Einzelheiten der Besteuerung in Deutschland53 3.2Systematik der VRL56 3.2.1Gesellschaftsrechtliche Regelungen58 3.2.2Arbeitsrechtliche Regelungen60 3.2.2.1Anwendung der Verhandlungsregelung61 3.2.2.2Anwendung der Auffangregelung63 3.2.2.3Auswirkungen der Auffangregelung64 3.2.3Steuerrechtliche Regelungen67 4Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile einer SE-Verschmelzung im Vergleich zu einer grenzüberschreitenden Verschmelzung nach der VRL68 4.1Beteiligungsfähige Rechtsträger68 4.2Rechtsquellen70 4.3Umsetzungsstand der SE-VO und der VRL71 4.4Bildung von unselbstständigen Zweigniederlassungen / Vereinfachung von Konzernstrukturen73 4.5Transaktionskosten79 4.6Mitbestimmung82 4.7Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Größe des mitbestimmten Aufsichtsorgans / "Einfrieren" der Mitbestimmung87 4.8Corporate Governance: Wahl zwischen dualistischer und monistischer Leitungsstruktur90 4.9Image der Rechtsformen95 4.10Mobilität und Flexibilität durch die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung96 4.11Schlussfolgerungen aus der Analyse99 5Schlussbetrachtung und Ausblick101 Literaturverzeichnis106 Internetquellenverzeichnis118 Rechtsprechungsverzeichnis124Textprobe:Textprobe: Kapitel 2.3.2, Verlegung des Satzungssitzes: Eine grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes von nationalen Kapitalgesellschaften innerhalb des Gemeinschaftsgebietes ist (im Unterschied zur Verlegung des Verwaltungssitzes) in allen Mitgliedstaaten unzulässig. Nur die neu geschaffene supranationale Rechtsform SE ermöglicht - anders als die nationalen Kapitalgesellschaftsformen - nicht nur eine gemeinschaftsweite Verlegung des Verwaltungs-, sondern auch des Satzungssitzes (vgl. Art. 8 SE-VO). Damit können SE-Gründer frei von rechtlichen Hindernissen ihren Standort innerhalb der Gemeinschaft wählen. Da der Satzungssitz der Gesellschaft maßgeblich für das anzuwendende nationale Gesellschaftsrecht ist, kann es vorteilhaft sein, den Satzungssitz nach Gründung in den Mitgliedstaat zu verlegen, der die günstigeren gesellschaftsrechtlichen Regelungen für die Anteilseigner bietet. Der Satzungssitz der SE muss sich allerdings gemäß Art. 7 Satz 1 SE-VO in dem Mitgliedstaat befinden, in dem sich die Hauptverwaltung der Gesellschaft befindet. In Deutschland ist diese Regelung in § 2 SEAG noch etwas enger gesteckt worden, da sich der satzungsmäßige und der verwaltungsmäßige Sitz nach § 2 SEAG nicht nur in demselben Land, sondern auch in derselben Kommune befinden müssen. Entscheidet sich also ein SE-Gründer für die Verlegung des Satzungssitzes ins EU-/EWR-Ausland, muss er auch den Verwaltungssitz entsprechend verlegen und umgekehrt. Kapitel 2.3.3, Die geplante Sitzverlegungsrichtlinie: Wie einleitend ausgeführt, befindet sich eine Sitzverlegungsrichtlinie in Planung. Ein Konsultationspapier der EU-Kommission sieht vor, dass auch eine nationale Kapitalgesellschaft ihren Satzungssitz künftig in einen anderen Mitgliedstaat verlegen kann, ohne den Umweg über die Rechtsform der SE gehen zu müssen. Die Kapitalgesellschaft müsste hierzu zwar einen Formwechsel durchführen und eine Rechtsform des Zuzugsstaates annehmen, die Verlegung des Satzungssitzes könnte aber erstmals identitätswahrend erfolgen. Eine deutsche GmbH müsste danach z. B. bei einem Wegzug nach Frankreich nicht erst liquidiert und dann in einer französischen Rechtsform neu gegründet werden, sondern könnte bestehenbleiben und ihren Satzungssitz im Rahmen eines Formwechsels in eine S.A.R.L. identitätswahrend (also lediglich durch Wechsels ihres "Rechtskleids") nach Frankreich verlegen. Im Rahmen des verfolgten Ziels der Niederlassungsfreiheit und der damit verbunden Schaffung grenzüberschreitender Mobilität für alle Gesellschaften innerhalb des Gemeinschaftsgebietes ist die Einführung der Sitzverlegungsrichtlinie aus Sicht der Verfasserin bereits mehr als überfällig. Ein genauer Zeitpunkt für die Einführung ist jedoch noch nicht in Sicht. Im Gegenteil: Nach jüngsten Nachrichten rückt die geplante Sitzverlegungsrichtlinie offenbar wieder in weite Ferne bzw. wird womöglich gar nicht mehr umgesetzt. Hintergrund dafür ist, dass die EU-Kommission auf Basis eines erstellten Folgenabschätzungsberichts zu dem Ergebnis kommt, dass derzeit hinsichtlich einer Sitzverlegungsrichtlinie - trotz gegenteiliger Forderungen des EU-Parlaments und von Unternehmerverbänden - kein Bedarf für ein Tätigwerden auf EU-Ebene bestehe. Darauf hin hat die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen (eine von 37 Generaldirektionen und Diensten, aus denen sich die Europäische Kommission zusammensetzt) die Arbeiten zu diesem Thema zunächst eingestellt. Der Bericht führt unter anderem begründend aus, dass nach Umsetzung der VRL die Kapitalgesellschaften mittelbar auch ihren Sitz in einen anderen Staat verlegen können. Des Weiteren führt er an, dass bereits heute eine SE ihren Sitz auf Basis europäischer Vorschriften verlegen könne, dies erfolge jedoch aber nicht sehr häufig. Als weiterer wohl gewichtiger Grund wird in dem Bericht darauf verwiesen, dass die anstehende Rechtsprechung des EuGH in dem Fall "Cartesio" (vgl. die vorherigen Ausführungen unter 2.3.1) möglicherweise richtungsweisend sein werde. Sollte der EuGH die bestehende Wegzugsbeschränkung für mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar halten, wird die EU-Kommission das Urteil vermutlich zum Anlass nehmen, die Arbeiten zu der Sitzverlegungsrichtlinie angesichts der damit verbundenen Probleme bei der Abwägung von Kosten und Nutzen nicht mehr aufzugreifen. Aus Sicht der Verfasserin sollte jedoch auf die Einführung einer Sitzverlegungsrichtlinie nicht verzichtet werden, denn eine allein auf dem ausstehenden EuGH-Urteil basierende Sitzverlegung würde voraussichtlich mit Unsicherheiten behaftet sein. So dürfte z. B. der technische Verfahrensablauf einer Verlegung des Satzungssitzes in der erwarteten EuGH-Entscheidung nicht weiter erläutert werden. Allein schon aus Gründen der Rechtsklarheit sollte die Richtlinie daher in jedem Fall verabschiedet werden. Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, ist es einer nationalen Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland - mit Ausnahme der SE - nach aktuellem Recht nicht erlaubt, ihren Satzungs- oder Verwaltungssitz in das EU-/EWR-Ausland zu verlegen. Die Verlegung des Verwaltungssitzes kann für Unternehmen aber sehr hilfreich sein, um ihre Geschäftstätigkeit über die Grenzen hinweg zu erweitern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, ohne dass die Gesellschaft zuerst aufgelöst und nach dem Recht des Zuzugsstaates dann neu gegründet werden muss. Eine Verlegung des Satzungssitzes kann den Vorteil bieten, dass das dann anzuwendende Gesellschaftsrecht des künftigen Sitzstaates günstigere gesellschaftsrechtliche Regelungen aufweist als das des bisherigen Sitzstaates. Da einer in der Rechtsform der SE organisierten Gesellschaft die Sitzverlegung offen steht, kommt eine grenzüberschreitende SE-Verschmelzung (z. B. im Wege der Aufnahme einer ausländischen Tochtergesellschaft) für eine deutsche Kapitalgesellschaft auch als Gestaltungsmöglichkeit zur Ermöglichung einer späteren Sitzverlegung in Betracht. Die diesbezüglichen Einzelheiten sind Gegenstand der im Schwerpunkt der Arbeit folgenden Bewertungen (vgl. Punkt 4.10). Kapitel 2.4, Das SEVIC-Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Eine zusätzliche rechtliche Grundlage für Verschmelzungen kann das SEVIC-Urteil des EuGH darstellen. Da zum Verständnis seiner Reichweite jedoch die zuvor dargestellten Grundsätze über die Sitzverlegung herangezogen werden müssen, erfolgt die Darstellung dieser Verschmelzungsmöglichkeit erst an dieser Stelle und nicht unmittelbar im Anschluss an die Ausführungen zu SE-VO und VRL. Noch vor Verabschiedung der VRL am 15.12.2005 wurde der europäische Gesetzgeber in seinen Bemühungen um die Liberalisierung des europäischen Marktes von der Rechtsprechung des EuGH überholt. Am 13.12.2005 hatte der EuGH in der Rechtssache "SEVIC Systems AG" (nachstehend "SEVIC" abgekürzt) über die Verschmelzung einer luxemburgischen Gesellschaft auf ihre deutsche Muttergesellschaft, die SEVIC AG, zu entscheiden. Das deutsche Handelsregister hatte die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung verweigert, da § 1 Abs. 1 des bislang geltenden deutschen Umwandlungsgesetzes nur Verschmelzungen deutscher Gesellschaften untereinander vorsah. Der EuGH befand aber, dass die beabsichtigte Verschmelzung entgegen dem Wortlaut der deutschen Vorschriften möglich sein müsse, da die generelle Versagung grenzüberschreitender Verschmelzungen innerhalb der EU gegen die Niederlassungsfreiheit der Art. 43 und 48 EG-Vertrag verstoße. Damit steht fest, dass grenzüberschreitende Hineinverschmelzungen unter Beteiligung von nationalen Kapitalgesellschaftsformen aus den verschiedenen Mitgliedstaaten kraft Rechtsprechung schon vor Umsetzung der VRL in alle nationalen Rechtsordnungen der jeweiligen Mitgliedstaaten möglich sind. Kapitel 2.4.1, Konsequenzen der SEVIC-Entscheidung: Fraglich ist, in welchem Umfang die SEVIC-Entscheidung und die darin bestätigte Niederlassungsfreiheit auf grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge anzuwenden sind. Die Reichweite der SEVIC-Entscheidung ist nicht eindeutig geklärt, da der EuGH darin nur über die Hineinverschmelzung entschieden hat. Im Verschmelzungsrecht sind zwei Arten der Verschmelzung zu unterscheiden: Bei einer Hinausverschmelzung ist eine inländische (aus deutscher Sicht also eine deutsche) Kapitalgesellschaft der übertragende und eine ausländische (z. B. eine britische) Kapitalgesellschaft der aufnehmende Teil. Bei einer Hineinverschmelzung nimmt dagegen eine inländische Gesellschaft (z. B. eine deutsche AG) die übertragende ausländische Gesellschaft auf. Streitig ist aber, ob Hinausverschmelzungen und andere grenzüberschreitende Strukturmaßnahmen, wie etwa die Spaltung, auch von der SEVIC-Entscheidung abgedeckt sind. Der verneinende Teil der Literatur führt zu der Hinausverschmelzung und zu der grenzüberschreitenden Spaltung an, dass diese mit einer Auswanderung der Gesellschaft ins EU-/EWR-Ausland vergleichbar seien. Eine solche Auswanderung ist allerdings in einigen Mitgliedstaaten - wie in Kapitel 2.3.1 näher ausgeführt - nicht erlaubt. Der EuGH habe diese Ansicht in seiner bisher einzigen ausdrücklich gefällten Entscheidung zu einem Wegzugsfall einer Kapitalgesellschaft in der Rechtssache "Daily-Mail" (vgl. 2.3.1, S. 13) gestärkt, indem er den Wegzug als nicht von der Niederlassungsfreiheit geschützt angesehen hat, sondern der Auffassung gewesen sei, dass diese vielmehr durch die Möglichkeit der Errichtung von Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften bzw. einer Neugründung in einem anderen Mitgliedstaat verwirklicht werde. Da Hinausverschmelzung und grenzüberschreitende Spaltung mit dem Wegzug gleichzusetzen seien, kommt es nach dieser Meinung darauf an, ob der Gründerstaat den Wegzug und damit auch die Hinausverschmelzung der Gesellschaft bzw. die grenzüberschreitende Spaltung erlaubt oder nicht. Sei der Wegzug z. B. in Deutschland nicht erlaubt, sei damit auch die Hinausverschmelzung analog nicht zulässig. Die Vertreter der Gegenmeinung führen an, dass der EuGH in seiner Entscheidung gerade nicht auf die Vergleichbarkeit der Verschmelzung mit dem Wegzug durch eine grenzüberschreitende Sitzverlegung (d. h. auf die Erlaubnis des Wegzugsstaates) abstelle. Vielmehr führe der EuGH aus, grenzüberschreitende Verschmelzungen (seien) wie andere Gesellschaftsumwandlungen (…) besonders für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes wichtige Modalitäten der Ausübung der Niederlassungsfreiheit (…). Die grenzüberschreitende Spaltung könne zudem nur als eine Verlagerung von Betriebsteilen ins Ausland angesehen werden; dies sei gerade kein kompletter Wegzug im Sinne der Daily-Mail Rechtsprechung. Aus Sicht der Verfasserin ist die letztere Auffassung richtig, denn der dogmatische Ansatz in der Daily-Mail-Entscheidung ist durch die neuere SEVIC-Entscheidung in Bezug auf Hinausverschmelzung und grenzüberschreitende Spaltung aufgehoben worden. Aus der Tatsache, dass der EuGH in der SEVIC-Entscheidung von Ver-schmelzung "im Allgemeinen" spricht, lässt sich ableiten, dass er auch die Hinausverschmelzung als von der Niederlassungsfreiheit umfasst ansieht. Ein Verbot der grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung und Spaltung widerspricht aus Sicht der Verfasserin daher der EuGH-Rechtssprechung. Bei Beurteilung der Reichweite der SEVIC-Entscheidung für die Praxis ist darüber hinaus zu beachten, dass der grenzüberschreitende Formwechsel darin nicht erwähnt ist. Kennzeichnend dafür ist, dass lediglich ein Rechtsträger an der Umwandlung beteiligt ist, der seine Rechtsform identitätswahrend in eine solche des Zuzugsstaates umwandelt, ohne jedoch in Deutschland die Auflösung oder im Zuzugsstaat die Neugründung vornehmen zu müssen. Ein grenzüberschreitender Formwechsel wird funktionell immer durch eine Sitzverlegung ausgelöst und ist daher mit dieser zwangsläufig verknüpft. Bislang bestehen jedoch weder auf deutscher noch auf europäischer Gesetzesebene Regelungen zum grenzüberschreitenden Formwechsel bzw. zu der Verlegung des Satzungssitzes von Kapitalgesellschaften. Nach überwiegender Meinung ist aber der Formwechsel zumindest "hinein" - anders als der Formwechsel "hinaus" - grundsätzlich von der SEVIC-Entscheidung erfasst.. Die SEVIC-Entscheidung beschränke sich nicht nur auf die Hineinverschmelzung, sondern auch auf weitere Umwandlungsmaßnahmen, zu dem auch der Formwechsel "hinein" gehöre. Folgt man jedoch der aus Sicht der Verfasserin richtigen Auffassung, dass die in der SEVIC-Entscheidung bestätigte Anwendung der Niederlassungsfreiheit nicht nur auf den Fall der Hinein-, sondern auch auf den Fall der Hinausverschmelzung zutrifft, und folgt man ferner der Auffassung, dass auch ein Formwechsel von der SEVIC-Entscheidung grundsätzlich abgedeckt ist, erscheint es nicht konsequent, diesen auf den Formwechsel "hinein" zu beschränken. Obwohl die SEVIC-Entscheidung die Verschmelzung einer Luxemburger S.A. auf eine deutsche AG betraf, beschränkt der EuGH seine Aussagen zur Niederlassungsfreiheit in Sachen SEVIC nicht ausdrücklich auf Kapitalgesellschaften, sondern erfasst nach herrschender Auffassung - im Gegensatz zur VRL - auch Perso-nengesellschaften, sofern sich diese bereits nach nationalem Recht innerstaatlich verschmelzen dürfen. Da Persongesellschaften in § 3 Abs. 1 Nr. 3 UmwG grundsätzlich als in Betracht kommende Rechtsträger für innerstaatliche Verschmelzungen in Deutschland erfasst sind, darf die grenzüberschreitende Verschmelzung einer deutschen Personengesellschaft im Ergebnis nicht verweigert werden. Zusätzliche Klarheit dürfte hier die auf den Vorlagebeschluss des ungarischen Regionalgerichts in Szeged vom 20.04.2006 ausstehende Entscheidung des EuGH in Sachen "Cartesio" bringen, in der es um die grenzüberschreitende Sitzverlegung einer ungarischen Personengesellschaft innerhalb des Gemeinschaftsgebietes geht (vgl. hierzu Punkt 2.3.1, Seite 17.)
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Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 wurden im Jahr 2015 siebzehn Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs), festgelegt. Da die SDGs auf alle Ebenen der Regierung anwendbar sind, bilden diese Ziele auch für Kommunen einen wichtigen Rahmen zur Orientierung. Eine nachhaltige Entwicklung gewinnt somit auch auf kommunaler Ebene zunehmend an Bedeutung. Dies zeigt sich unter anderem anhand des Engagements, das in vielen Kommunen zu erkennen ist. Durch die SDGs haben auch Kommunen einen strategischen Orientierungsrahmen und können konkrete Ziele und Maßnahmen leichter festlegen. Nachhaltigkeit kann somit vor Ort wirkungsvoller in die Realität umgesetzt werden.Effektiver Klimaschutz und Nachhaltigkeitsmanagement auf kommunaler Ebene ist essenziell. Neben dem notwendigen Beitrag zur nationalen und internationalen nachhaltigen Entwicklung können Kommunen klare Vorteile aus einer Nachhaltigkeitsstrategie ziehen: Beispielsweise können Gebäude energieeffizienter gebaut und genutzt und das Verkehrssystem kann effizienter und umweltfreundlicher gestaltet werden und gleichzeitig die CO2-Belastung und Verkehrsdichte im urbanen Raum reduzieren. Was zum Klimaschutz beiträgt, kann demnach gleichzeitig die Attraktivität von Kommunen steigern. Des Weiteren schützen sich Kommunen so vor Wetterextremen und können sich an den Klimawandel anpassen.Nach wie vor bestehen Unterschiede. Während einige Kommunen bereits seit mehreren Jahrzehnten an einer möglichst nachhaltigen Stadtentwicklung arbeiten und bereits viele Erfahrungen sammeln und Erkenntnisse gewinnen konnten, haben andere Städte vergleichsweise spät damit begonnen. Weiterhin schlagen Kommunen teils sehr unterschiedliche Wege ein, um die festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu verwirklichen. Dies kann beispielsweise an den örtlichen Gegebenheiten oder an unterschiedlichen Ziel- und Schwerpunktsetzungen liegen. Übergeordnet stellen sich die Fragen, wieso gerade auf kommunaler Ebene viel für den Klimaschutz und Nachhaltigkeit getan werden muss und seit wann dies konkrete Formen annimmt.Ziel dieser Ausarbeitung ist es, zwei europäische Großstädte bezüglich ihrer bisherigen Nachhaltigkeitsentwicklung zu untersuchen. Die Schwerpunktsetzung liegt dabei sowohl beim Bereich Mobilität als auch bei ausgewählten Maßnahmen im Bereich einer nachhaltigen Stadtplanung. Weitere Aspekte werden bei Bedarf hinzugezogen. Ein Vergleich zwischen beiden Städten soll anschließend erfolgen. Bei diesem Vergleich müssen die Besonderheiten der jeweiligen Stadt berücksichtigt werden. Auch wenn nicht alle Parameter berücksichtigt werden können und ein direkter Vergleich möglicherweise nicht in allen Bereichen zielführend ist, können dadurch Erkenntnisse, beispielsweise bezüglich des Fortschritts der jeweiligen Stadt, gewonnen werden.Bei den zu untersuchenden Kommunen handelt es sich um Kopenhagen und München. Beide Städte weisen unterschiedliche Ausgangslagen, Besonderheiten und geografische Gegebenheiten auf, was darauf schließen lässt, dass divergente Befunde auftreten. Dies macht einen Vergleich interessanter und aufschlussreicher als beispielsweise einen Vergleich auf nationaler Ebene. Es handelt sich um internationale Städte innerhalb der Europäischen Union. Weiterhin sind beide Städte Großstädte, die ihre jeweilige Region prägen. Trotz der verschiedenen Gegebenheiten werden dabei exemplarisch ähnliche Bereiche beleuchtet. Dies soll die Vergleichbarkeit gewährleisten. Neben der Mobilität werden die Bereiche der Energieversorgung und Extremwetter- beziehungsweise Klimaanpassung beleuchtet.Bevor die Kommunen untersucht werden, werden im Vorgriff die für diese Ausarbeitung notwendigen Grundlagen thematisiert. Hier werden zentrale Elemente untersucht, zum Beispiel, wie Nachhaltigkeit definiert wird, welche Rolle eine nachhaltige Stadt spielt, was eine nachhaltige Stadt ausmacht und wie der urbane Raum überhaupt zentral für internationale Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbestrebungen werden konnte. Da es sich hierbei um zentrale Aspekte handelt, die es auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu verstehen gilt, fällt dieser Teil verhältnismäßig umfangreich aus.GrundlagenIn diesem Kapitel werden relevante Grundlagen betrachtet. Dazu gehört neben Grundbegriffen und Faktoren, die sich auf nachhaltige Mobilität und Stadtplanung beziehen, ein kurzer Überblick, der beschreibt, wie das Thema Nachhaltigkeit historisch betrachtet für die kommunale Ebene relevant wurde. Darüber hinaus muss der Begriff Nachhaltigkeit vorab definiert werden, womit nachfolgend begonnen wird.Begriff NachhaltigkeitDer Begriff Nachhaltigkeit existiert seit mehr als drei Jahrhunderten und wurde ursprünglich in der Forstwirtschaft verwendet. Nachhaltigkeit stammt aus einem Bereich, in dem ressourcenschonendendes Wirtschaften äußerst relevant ist. Bezeichnend für das damalige Verständnis von Nachhaltigkeit ist die Vorgabe, innerhalb eines Jahres nicht mehr Holz zu fällen, als in derselben Zeitspanne nachwachsen kann (vgl. Weinsziehr/Verhoog/Bruckner 2014, S. 3). Die Forstwirtschaft arbeitete demzufolge dann nachhaltig, wenn der Verbrauch der Ressourcen und somit die Abholzung die Menge des nachwachsenden Holzes nicht übersteigt. Die heutige Auffassung von Nachhaltigkeit ist mit diesem Ursprungsgedanken eng verknüpft. Dies zeigt sich auch anhand der folgenden Definition:"Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Bedürfnisse der Gegenwart so zu befriedigen, dass die Möglichkeiten zukünftiger Generationen nicht eingeschränkt werden" (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023c, o.S.).In der heutigen Zeit bezieht sich der Begriff Nachhaltigkeit jedoch auf alle Wirtschaftsbereiche und beinhaltet einen weiteren Aspekt, die sogenannte "Triple Bottom Line" (TBL), welche drei Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung benennt (vgl. Weinsziehr/Verhoog/Bruckner 2014, S. 3f.): Die wirtschaftliche Effizienz, die soziale Gerechtigkeit und die ökologische Tragfähigkeit müssen gleichberechtigt betrachtet werden, und möglichst alle politischen Entscheidungen sollten Nachhaltigkeit als Grundlage beinhalten (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023c, o.S.).Der Begriff Nachhaltigkeit wird heute teilweise inflationär verwendet (vgl. Aden 2012, S. 15). Im weiteren Verlauf dieser Arbeit spielt vor allem das Verständnis einer nachhaltigen Entwicklung eine Rolle, was wie folgt definiert werden kann:"Politik und menschliches Verhalten sollen sich an der langfristigen Erhaltung der Lebensgrundlagen orientieren" (ebd., S. 15).Nachhaltige Stadt: Eine ArbeitsdefinitionEs gilt, eine adäquate Arbeitsdefinition von Nachhaltigkeit im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu formulieren. Ziel dieser Arbeit ist es, vor allem den Bereich Mobilität innerhalb von München und Kopenhagen zu beleuchten. Nachhaltigkeit im weiteren Verlauf bezieht sich somit vermehrt auf eine ressourcenschonende und emissionsarme Verkehrsplanung. Neben der Verkehrsplanung sind jedoch weitere Elemente interessant. Eine in der Gesamtheit nachhaltige Stadt lässt sich wie folgt definieren:" […] ein gut ausgebautes Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs, eine regelmäßige Müllentsorgung sowie architektonische Innovationen, die es der städtischen Bevölkerung erlauben, einen nachhaltigen Lebensstil zu pflegen" (Bildung für nachhaltige Entwicklung 2023, o.S.).Ein nachhaltiger Lebensstil wiederum bedeutet, dass Menschen durch ihren eigenen Lebensstil und den Verbrauch ihrer Ressourcen nachfolgenden Generationen dieselben Möglichkeiten bieten (vgl. Aachener Stiftung Kathy Beys 2015, o.S.). Eine nachhaltige Stadt ist gleichzeitig eine für ihre Bewohner:innen ansprechende Stadt, die eine saubere Umwelt, ein intaktes Verkehrssystem, erschwingliche Energie und ein gutes gesellschaftliches Miteinander gewährleistet (vgl. Dütz 2017, S. 15).Eine nachhaltige Stadtentwicklung kann somit eine Vielzahl verschiedener Themenbereiche beinhalten (vgl. Firmhofer 2018, S. 10). Aufgeteilt in zwei Oberbereiche muss sich eine Stadt bezogen auf die städtische Infrastruktur und auf das städtische Leben verändern. Die städtische Infrastruktur beinhaltet zum Beispiel das Transportwesen sowie die Energie- und Wasserversorgung. Das städtische Leben enthält unter anderem wohnliche, arbeitstechnische, soziale und kulturelle Elemente (vgl. ebd., S. 10). Der Begriff Stadtentwicklung selbst bezeichnet"die Steuerung der Gesamtentwicklung von Städten und Gemeinden und erfordert eine integrierte und zukunftsgerichtete Herangehensweise, die durch Stadtplanung […] umgesetzt wird" (Koch/Krellenberg 2021, S. 19).Folgende Handlungsfelder sind besonders relevant für eine nachhaltige Stadtentwicklung: Die Dekarbonisierung, die Förderung möglichst umweltfreundlicher Mobilität, das Ziel einer baulich und räumlich kompakten sowie sozial durchmischten Stadt, die Klimawandelanpassung und die Bekämpfung von Armut (vgl. ebd., S. 22).Diese Eingrenzung dient als Fokus dieser Ausarbeitung. Das Augenmerk liegt neben der städtischen Verkehrsinfrastruktur auf weiteren ausgewählten Aspekten, beispielsweise auf der Energieversorgung und baulichen Maßnahmen. Diese Aspekte werden hinsichtlich der Frage betrachtet, ob und in welchem Maße die städtische Bevölkerung dadurch einen nachhaltigen Lebensstil erreichen kann. Somit ist ebenso das städtische Leben relevant.Entwicklung nachhaltiger KlimaschutzzieleUm zu verstehen, wie sich ein Nachhaltigkeitskonzept auf kommunaler Ebene entwickeln konnte, wird ein historischer Überblick gegeben, der die Entwicklung nachhaltiger Klimaschutzziele von der globalen bis hin zur kommunalen Ebene zusammenfasst. Dabei werden vor allem relevante Eckpunkte benannt.Im Jahr 1997 wurde das Kyoto-Protokoll beschlossen und trat acht Jahre später in Kraft. Durch diese Vereinbarung verpflichteten sich die meisten Industriestaaten inklusive der damaligen EU-Mitgliedsstaaten dazu, die Emissionen von bestimmten Treibhausgasen innerhalb von vier Jahren um mindestens fünf Prozent, verglichen mit dem Jahr 1990, zu senken (vgl. Eppler 2023, o.S.).Im Jahr 2000 verständigten sich die Vereinten Nationen (UN) auf die Millennium Development Goals (MDGs) (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 6). Durch diese Erklärung verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs der jeweiligen Staaten neben der Bekämpfung von Armut, Hunger und Krankheiten auch gegen Umweltzerstörung vorzugehen. Um die Fortschritte messbar zu machen, wurden Zielvorgaben für das Jahr 2015 formuliert (vgl. Weltgesundheitsorganisation 2018, o.S.). Der Fokus lag auf der supranationalen, also auf der überstaatlichen Ebene. Eine nachhaltige Stadtentwicklung stand nicht im Fokus, war durch einige Zielformulierungen dennoch indirekt betroffen (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 6).Im Jahr 2009 fand die Weltklimakonferenz in Kopenhagen statt. Das Ziel, die Erderwärmung auf weniger als zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen, wurde als Absichtsziel erklärt, jedoch fehlten verpflichtende Regelungen (vgl. Schellnhuber u. a. 2010, S. 5). Der festgelegte Wert von zwei Grad Celsius kommt durch die Wissenschaft zustande. Diese geht davon aus, dass dieser Wert nicht überschritten werden darf, um drastische Konsequenzen zu vermeiden (vgl. Buhofer 2018, S. 83).Mit dem Pariser Klimaabkommen wurde das Zwei-Grad-Celsius-Ziel festgelegt (vgl. Edenhofer/Jakob 2017, S. 39). Dieses Mal handelt es sich um ein völkerrechtlich bindendes Abkommen, welches das Kyoto-Protokoll ablöste und zur Erreichung der Eckpunkte verstärkt die kommunale Ebene miteinbezieht (vgl. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg 2023, o.S.). Weitere Ziele des Pariser Klimaabkommens, das Ende 2016 in Kraft trat, sind die Senkung von Emissionen und die Klimawandelanpassung (vgl. Watjer 2023, o.S.). Nationale Klimaschutzkonzepte sind in der Regel als Folge des Pariser Klimaabkommens entstanden (vgl. ebd. 2023, o.S.). Die Vereinten Nationen brachten im Jahr 2015 die Agenda 2030 auf den Weg, die klare Ziele für eine nachhaltige Entwicklung benennt (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 7).Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals"Transforming our world" (Koch/Krellenberg 2021, S. 6) - diese Formulierung verdeutlicht die ambitionierten Ziele, die mit der Agenda 2030 durch die Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Sustainable Development Goals (SDGs) festgelegt wurden. Die Agenda 2030 ist für alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gültig. Kern der Agenda ist das Ziel einer nachhaltigen globalen Entwicklung auf allen dazugehörigen Ebenen, was durch die 17 Ziele erreicht werden soll (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023a, o.S.). Diese Ziele ergänzen sich gegenseitig, haben den gleichen Stellenwert und beinhalten jeweils zwischen acht und zwölf Unterziele (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 9). Auch wenn die Agenda 2030 von allen UN-Mitgliedsstaaten beschlossen wurde, ist diese rechtlich nicht bindend, was ebenfalls für die SDGs gilt (vgl. ebd. 2021, S. 12).Im Vergleich zu den MDG-Zielen sind die SDG-Zielsetzungen umfangreich formuliert und mit SDG-Ziel elf wird erstmals die regionale und lokale Ebene in den Blickpunkt genommen. Dieses Ziel betrachtet ausdrücklich die Entwicklung von Städten und Gemeinden mit dem Anspruch, diese neben einer nachhaltigen Gestaltung sicherer, inklusiver und widerstandsfähig zu gestalten (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 7f.).Nachfolgend werden die wichtigsten Unterziele dargestellt. Neben der Sicherung von bezahlbarem Wohnraum soll das Verkehrssystem nachhaltig, sicher, zugänglich und bezahlbar ausgebaut werden (vgl. Vereinte Nationen 2023b, S. 24). Siedlungspläne sollen auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden (vgl. ebd., S. 24). Ziel hierbei ist es, die Verstädterung bis 2030 nachhaltiger und inklusiver zu organisieren. Ebenfalls bis 2030 soll die Zahl der durch Klimakatastrophen bedingten Todesfälle und Betroffenen deutlich gesenkt werden (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 10). Von Städten ausgehende schädliche Umweltauswirkungen sollen verringert, die Luftqualität verbessert und Grünflächen als öffentliche Räume geschaffen und inklusiv, also für alle Menschen, zugänglich gemacht werden (vgl. Vereinte Nationen 2023b, S. 24).Weitere SDGs lassen sich nur durch städtische Maßnahmen verwirklichen und sind daher eng mit der urbanen Entwicklung verbunden. Ein Beispiel ist SDG 7, das auf nachhaltige beziehungsweise erneuerbare Energien fokussiert ist und nicht entkoppelt von der zukünftigen Energieversorgung in den Städten betrachtet werden kann (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 11).Durch die Festlegung dieser Ziele ist Nachhaltigkeit ein zentraler Aspekt der Städteplanung und -entwicklung. Städte stehen somit spätestens seit der Agenda 2030 auch formell vor großen Herausforderungen und Transformationsprozessen. Die Zuspitzung von Umweltkatastrophen und Extremwetterereignissen zeigt, dass Städte darüber hinaus dazu gezwungen sind, Klimaanpassungsmaßnahmen und eine nachhaltige Stadtentwicklung zügig umzusetzen.Klimaschutz in der Europäischen Union, in Deutschland und in DänemarkWas haben diese internationalen Abkommen bewirkt? Da München und Kopenhagen im Fokus dieser Ausarbeitung stehen, müssen diese Städte betreffende Beschlüsse bezüglich der gesetzten Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung auf weiteren Ebenen betrachtet werden. Trotz der Ähnlichkeit der festgelegten Klimaschutzprogramme in der EU, in Dänemark und in Deutschland, werden diese separat zusammengefasst. Im Jahr 2007 betrug der Anteil der EU an globalen CO2-Emissionen ein Sechstel und der Anteil der Treibhausgasemissionen der Industrieländer ein Fünftel (vgl. Dröge 2007, S. 2). Dies untermauert den Handlungsbedarf.Das Klimaschutzprogramm der aktuellen Fassung des deutschen Klimaschutzgesetzes hat an den ehrgeizigen Zielen nichts geändert. Nach wie vor soll Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral sein und den Ausstoß von Treibhausgasen bereits bis 2030 um 65 Prozent gesenkt haben (vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2023, o.S.).Dänemark hat eine Klimastrategie vorgelegt und sich das Ziel gesetzt, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Bis 2030 will Dänemark seine Treibhausgasemissionen um 70 Prozent senken. Klimaneutralität soll bis 2050 erreicht sein (vgl. Außenministerium Dänemark 2020, S. 27). Ebenso will Dänemark dazu beitragen, die globalen Anstrengungen voranzutreiben. Hierfür soll mit anderen Ländern und mit nichtstaatlichen Akteur:innen zusammengearbeitet werden (vgl. Außenministerium Dänemark 2020, S. 6).Auf EU-Ebene sind die Zielsetzungen ähnlich, was sich durch den "Green Deal" der EU zeigt. Demzufolge sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent reduziert werden, bis 2050 soll Treibhausgasneutralität herrschen (vgl. Europäische Kommission 2023, o.S.). Ziel ist es, durch diesen europäischen "Grünen Deal" der erste klimaneutrale Kontinent zu werden und dementsprechend die Verpflichtungen umzusetzen, die sich aus dem Pariser Klimaabkommen ergeben (vgl. Europarat 2023, o.S.). Folglich sind die Ziele von Deutschland und Dänemark bezüglich der Erreichung und der Höhe der Einsparungen teilweise höher angesetzt, als auf EU-Ebene beschlossen.Nachhaltige StadtentwicklungEs stellt sich die Frage, aus welchen Gründen gerade der urbane Raum eine zentrale Größe für Nachhaltigkeitsziele einnimmt. Aktuelle Berichte, Daten und Prognosen können dabei helfen, diese Frage zu beantworten.Relevanz einer nachhaltigen StadtentwicklungDer jüngste SDG-Fortschrittsbericht wurde im Mai 2023 veröffentlicht. Die Vereinten Nationen kommen darin zu dem Ergebnis, dass über die Hälfte der Weltbevölkerung momentan in städtischen Gebieten lebt. Dieser Anteil könnte bis 2050 auf etwa 70 Prozent steigen (vgl. Vereinte Nationen 2023a, S. 34). Verglichen mit dem Jahr 2020 wird die urbane Bevölkerung in Mitteleuropa und somit auch in Deutschland und Dänemark im Jahr 2050 um acht Prozent steigen (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023b, S. 4).Im Vergleich zu anderen Kontinenten stellt dies einen geringen Anstieg dar. So wird die städtische Bevölkerung in Nordafrika im gleichen Referenzzeitraum voraussichtlich um 79 Prozent steigen (vgl. ebd. 2023b, S. 4). Zwei Aspekte dürfen jedoch nicht unbeachtet bleiben: Zum einem ist es eine globale Herausforderung, diesem Anstieg gerecht zu werden. Die Auswirkungen werden für viele mittelbar und unmittelbar spürbar sein. Weiterhin stehen bei einem Bevölkerungsanstieg von acht Prozent auch dicht besiedelte mitteleuropäische Städte vor einer Vielzahl an Aufgaben, was sich auch für Städte wie München und Kopenhagen bemerkbar machen wird. Beispielsweise lebten bereits im Jahr 2017 drei von vier Menschen in Deutschland innerhalb von Städten (vgl. Dütz 2017, S. 14). Dementsprechend sind auch europäische Städte zentral, was die Implementierung der Klimaschutzziele angeht (vgl. ebd., S. 13).Städte verbrauchen mit knapp 80 Prozent bereits heute einen Großteil der weltweiten Energie und Ressourcen, beispielsweise durch die großen Abfallmengen, das Heizen und den Schadstoßausstoß der vielen Fahrzeuge (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023d, o.S.). Gleichzeitig sind Städte für bis zu 76 Prozent der CO2-Emissionen weltweit verantwortlich (vgl. Climate Service Center Germany 2015, S. 1). Städte gehören somit zu den Hauptverursachern des Klimawandels, was durch folgende Worte deutlich wird:"Der Klimanotstand ist auch ein Notstand der Stadt" (Chatterton 2019, S. 275).Durch den prognostizierten Bevölkerungsanstieg wird die Relevanz von Städten bezogen auf die Realisierung von Klimaschutzzielen weiter steigen. Nicht zuletzt, da Städte bereits heute für den Großteil der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs verantwortlich sind. Städte nehmen eine zentrale Rolle in der Verwirklichung einer nachhaltigen Zukunft ein. Gleichzeitig sind gerade Städte durch den Klimawandel in erhöhtem Maße gefährdet (vgl. Climate Service Center Germany 2015, S. 1f.). Auch aus Gründen des Selbstschutzes sind Städte daher gezwungen, Strategien und Maßnahmen zur Klimaanpassung zu entwickeln. Nur so kann der urbane Raum dem Klimanotstand gerecht werden. Entwicklung einer nachhaltigen und klimaneutralen Stadt"Wie lässt sich die Entwicklung der Städte so steuern, dass diese den notwendigen Beitrag zu einer globalen nachhaltigen Entwicklung leisten können?" (Koch & Krellenberg 2021, S. 2).Diese zentrale Frage stellt sich in diesem Kapitel. Konkret wird der Frage nachgegangen, wie eine Stadtentwicklung aussehen muss, um notwendige Nachhaltigkeitsziele hinreichend zu erfüllen und den Erfordernissen einer nachhaltigen Stadt gerecht zu werden.Der aktuelle SDG-Fortschrittsbericht bilanziert die Hälfte der Zeit seit Inkrafttreten der SDG-Ziele. Die Halbzeitbilanz der Agenda 2030 liest sich bezogen auf die Fortschritte einer städtischen Nachhaltigkeitsentwicklung insgesamt ernüchternd: Lediglich die Hälfte der städtischen Bevölkerung hatte im Jahr 2022 annehmbaren Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auch die Luftverschmutzung und der Mangel an Freiflächen sind anhaltende Probleme in Städten (vgl. Vereinte Nationen 2023a, S. 34).Gleichzeitig hält der Bericht fest, dass in Ländern mit hohem Einkommen viel für die Bekämpfung der Luftverschmutzung getan wurde, was dennoch nicht ausreichend ist. Darüber hinaus wird angemerkt, dass es sich bei der Luftverschmutzung um kein rein städtisches Problem handelt (vgl. ebd., S. 35). Allerdings muss sich gerade der Autoverkehr in der Stadt ändern. Paul Chatterton spielt dabei auf ein neues Mobilitätsparadigma an und fordert eine autofreie Stadt, da nur dies dem Klima wirklich gerecht werden und soziale Ungleichheit reduzieren kann (vgl. Chatterton 2019, S. 278).Ebenso muss der Aspekt berücksichtigt werden, dass Menschen in Großstädten häufig verschiedene Verkehrsmittel nutzen, um an ihr Ziel zu kommen (vgl. Kallenbach 2021, S. 33). Selbst wenn klimafreundliche Mobilität zur Verfügung steht, wird diese somit nicht ausschließlich genutzt. Hieran anknüpfend stellt sich die Frage, wie sich dies ändern lässt. Hierfür besteht bereits eine Vielzahl an Lösungsvorschlägen, unter anderem die Abkehr von der Vorstellung einer autogerechten Stadt, die effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, die Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Schaffung einer wirklichen Alternative oder eine kilometerabhängige Gebühr für die Nutzung von Straßen (vgl. Edenhofer/Jakob 2017, S. 101f. ).Ein Großteil des Energiebedarfs in Städten kommt durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe, den Transport und die Heizung beziehungsweise Kühlung von Gebäuden zustande (vgl. Climate Service Center Germany 2015, S. 2). Sollen die Einsparziele gelingen, so ist eine Verkehrswende unumgänglich (vgl. Jakob 2023, S. 1). Gleichzeitig stehen durch den Klimawandel auch städtische Verkehrssysteme vor enormen Herausforderungen. Gerade in urbanen Gebieten hängen viele Infrastrukturnetze, die zum Funktionieren des städtischen Systems beitragen, mit dem Verkehrssystem zusammen (vgl. Climate Service Center Germany 2015, S. 6).Dabei bestehen mehrere Möglichkeiten, städtische Verkehrsnetze zu verbessern und gleichzeitig zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten: Die Fokussierung auf Fußgänger und nicht-motorisierten Verkehr sowie auf den ÖPNV kann einige Vorteile, wie zum Beispiel eine Reduzierung von Emissionen und wirtschaftlichen Wohlstand, bieten (vgl. ebd. 2015, S. 6). Die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und anderer emissionsarmer Infrastrukturen kann darüber hinaus zu Energieeinsparungen, Zeitersparnis und einer besseren Luftqualität beitragen (vgl. ebd., S. 6). Die Zukunftsgestaltung der städtischen Verkehrsinfrastruktur spielt daher in mehrfacher Hinsicht eine zentrale Rolle. Neben dem Verkehrsbereich sind weitere Sektoren, unter anderem das Abfallsystem und der Umgang mit Gebäuden entscheidend (vgl. ebd. 2015, S. 2).Der Energiesektor ist enorm wichtig, da hier das größte Potential für eine Reduzierung von Emissionen liegt. Parallel mit einer steigenden Energienachfrage, beispielsweise in Strom oder Brennstoffen, werden Treibhausgasemissionen ansteigen. Gerade Städte sind dazu gezwungen, den Energiebedarf zu senken, die Energieerzeugung sowie den -verbrauch effizienter zu gestalten, auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen und gleichzeitig eine sichere Versorgung zu gewährleisten (vgl. Climate Service Center Germany 2015, S. 6).Im weiteren Verlauf werden nun die Städte Kopenhagen und München in Bezug auf ihre Anstrengungen untersucht. Fokus dabei bleibt der Bereich Verkehr und Mobilität. Ebenso wird exemplarisch der Bereich der Extremwetteranpassung sowie, für den Bereich der Energieversorgung, die kommunale Wärmeplanung untersucht.KopenhagenKopenhagen ist Sitz des dänischen Königshauses (vgl. Heidenreich 2019, o.S.). Die Stadt liegt auf der Insel Seeland (vgl. Britannica 2023, o.S.) und ist an der Meerenge Öresund gelegen, welche die Ost- und die Nordsee miteinander verbindet (vgl. Heidenreich 2019, o.S.). Gegründet wurde die Stadt im frühen zehnten Jahrhundert, seit 1445 ist Kopenhagen Dänemarks Hauptstadt (vgl. Britannica 2023, o.S.). Die Einwohnerzahl Kopenhagens ist in den letzten zehn Jahren um knapp 100.000 Einwohner:innen gewachsen Mit aktuell etwa 653.000 Einwohner:innen ist Kopenhagen die größte Stadt Dänemarks (vgl. Dyvik 2023, o.S.). Sie hat eine Fläche von ungefähr 88 Quadratkilometern, ist damit vergleichsweise klein und liegt 24 Meter über dem Meeresspiegel (vgl. Kallenbach 2021, S. 34).Grundlegende Informationen und BesonderheitenDie Stadt Kopenhagen hat eine bewegte Geschichte. Beispielsweise wurde die Stadt im Laufe der Jahrhunderte mehrmals von Großfeuern zerstört, war sehr umkämpft und im Zweiten Weltkrieg von deutschen Soldaten besetzt (vgl. Findeisen/Husum 2008, S. 146ff.). Damals blieb die Stadt jedoch überwiegend unbeschädigt, was sich auch heute im Stadtbild bemerkbar macht. Ein Beispiel hierfür ist Schloss Rosenborg (vgl. Heidenreich 2019, o.S.). Im Jahr 1996 wurde die Stadt zur Kulturhauptstadt ernannt (vgl. Findeisen/Husum 2008, S. 149).Das Klima in Kopenhagen ist mild und gemäßigt. Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 8,9 Grad Celsius (vgl. climate-data.org 2023, o.S.). In Kopenhagen fällt insgesamt viel Regen. Selbst in den trockenen Monaten ist die Niederschlagsmenge erheblich (vgl. ebd. 2023, o.S.). Aufgrund der Lage am Meer können Sturmfluten zu Überschwemmungen mit gravierenden Auswirkungen führen. Dieser Gefahr und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit zu handeln, ist sich auch die Stadtverwaltung Kopenhagens bewusst (vgl. Stadtverwaltung Kopenhagen 2023, o.S.).Verkehr und MobilitätBetrachtet man die Verkehrsplanung Kopenhagens, so muss zwingend auf die Fahrradinfrastruktur eingegangen werden. Der Autoverkehr sowie der ÖPNV dürfen dennoch nicht außer Acht gelassen werden. Ziel dieser Betrachtung ist es, Aufschlüsse über die Beweggründe und konkreten Vorgehensweisen der Verkehrsplanung und -infrastruktur in Kopenhagen zu erhalten. Dabei soll eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation erfolgen.Regelmäßig liegt Kopenhagen auf dem ersten Platz der weltweit besten Fahrradstädte und dennoch wurden im Jahr 2021 knapp ein Drittel aller Fahrten mit dem Auto bewältigt (vgl. Kallenbach 2021, S. 5). In den 1950er und 1960er Jahren war die Verkehrsplanung auf das Auto ausgerichtet, was zu einer deutlichen Verringerung der Radfahrenden in den darauffolgenden Jahrzehnten führte. Während 1949 an der Nørrebrogade, einer zentralen Hauptstraße in Kopenhagen, an einem Tag durchschnittlich mehr als 62.000 Radfahrende gezählt wurden, waren es im Jahr 1978 nur etwa 8.000 (vgl. ebd. 2021, S. 5f.).In den 1970er Jahren kam es zu umfangreichen Fahrradprotesten und Forderungen nach mehr Fahrradwegen. Trotz der damals bereits vorhandenen Relevanz war der Umweltaspekt jedoch nicht ausschlaggebend. Vielmehr stand die Verkehrssicherheit für die Radfahrenden im Fokus der Fahrradproteste (vgl. ebd., S. 30f.). Im Jahr 2019 gab die deutliche Mehrheit aller Fahradfahrenden in Kopenhagen an, aufgrund der Zeitersparnis gegenüber anderen Verkehrsmitteln (46 Prozent) und aus praktischen Aspekten (55 Prozent) mit dem Fahrrad zu fahren. Ein deutlich geringerer Anteil von 16 Prozent gab Umweltschutzaspekte als Beweggrund an (vgl. ebd., S. 31). Ein weiterer Faktor war die Ölkrise in den 1970er Jahren, welche die Notwendigkeit alternativer Verkehrsmittel untermauerte und in der Folge die Anzahl der Fahrradfahrenden in Kopenhagen stark anstiegen ließ (vgl. Kallenbach 2021, S. 35).Trotz dieser Faktoren sind gerade die nicht-diskursiven, also die bereits vorhandenen Faktoren wesentlich für den Weg Kopenhagens zur Fahrradmetropole und für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Zum einem sind es geographisch vorteilhafte Gegebenheiten, die Kopenhagen vorteilhaft für den Fahrradverkehr machen, was durch die geringe Größe und die flache Lage der Stadt sichtbar wird (vgl. Kallenbach 2021, S. 34). Dadurch bedingt ist auch die Geschichte Kopenhagens, in welcher der Radverkehr einen relevanten Teil einnimmt (vgl. ebd. 2021, S. 36). Der Sicherheitsaspekt beim Fahrradfahren ist sehr relevant. In Kopenhagen setzte man dementsprechend bereits früh auf vom Autoverkehr separierte Fahrradwege, was parallel zu einem Anstieg der Fahrradfahrenden führte (vgl. Søholt 2014, S. 1f.).Ein weiterer Faktor ist die ununterbrochene politische Richtung hinsichtlich der Mobilität in Kopenhagen, die durch Sozialdemokrat:innen und linke Parteien seit den 1970er Jahren besteht. Diese Kontinuität wirkte sich ebenso auf Investitionen für den Fahrradverkehr und die Fahrradinfrastruktur aus (vgl. Kallenbach 2021, S. 36f.). Zusammengesetzt aus solchen Faktoren konnte sich in Kopenhagen eine Kultur des Fahrradfahrens herausbilden. Neben den Umweltschutzaspekten ist Kopenhagen dadurch attraktiver für Menschen, aber auch für Unternehmen geworden (vgl. Søholt 2014, S. 1).Auch negative Effekte können auftreten. Beispielsweise kommt es vermehrt zu Staus auf den stark befahrenen Fahrradwegen. Die Stadt reagiert darauf mit dem Ausbau der Fahrradspuren und dementsprechend der Verkleinerung von Fahrbahnen für Autos (vgl. Søholt 2014, S. 2). Auch das Sperren von Straßen für den Autoverkehr wird in Erwägung gezogen. Ziel dabei ist es, mehr Platz für die Radfahrenden und den ÖPNV zu schaffen (vgl. ebd., S. 2). Kopenhagen versucht weiterhin umweltfreundliche Kraftstoffe und den Anteil von Elektroautos, auch unter den Taxen der Stadt, voranzutreiben (vgl. Stadt Kopenhagen 2020, S. 41).Der Klimaschutzplan der Stadt benennt den Bereich der Mobilität als eine von vier zentralen Säulen (vgl. Stadt Kopenhagen 2020, S. 13). Im Bericht aus dem Jahr 2020 wird festgestellt, dass CO2-Emissionen nach wie vor deutlich reduziert werden müssen. So sind trotz der Bemühungen und einiger Erfolge die Kohlenstoffemissionen im PKW-Bereich zwischen 2012 und 2018 um zehn Prozent gestiegen (vgl. ebd. 2020, S. 39f.). Parallel mit dem Bevölkerungsanstieg ist die Zahl der Autobesitzer:innen gestiegen. Dennoch sind die Pro-Kopf Emissionen im Straßenverkehr von 2010 bis 2018 um 16 Prozent gesunken (vgl. ebd. 2020, S. 41).Kopenhagen eröffnete im Herbst 2019 den "Cityring" und baut diesen nach und nach aus. Der damit verbundene Ausbau der U-Bahn soll die verschiedenen Stadteile an den öffentlichen Nahverkehr anbinden und effiziente öffentliche Verkehrsmittel gewährleisten (vgl. Stadt Kopenhagen 2019, S. 26). Langfristig soll der Ausbau immer weiter vorangetrieben werden, um auch während der Rushhour eine attraktive Alternative zum Autoverkehr darzustellen (vgl. ebd., S. 26).Die Stadt Kopenhagen zeigt, wie Mobilität in einer nachhaltigen Stadt der Zukunft aussehen kann. Im gleichen Zug müssen dabei jedoch die vorteilhaften Gegebenheiten berücksichtigt werden, beispielsweise die flache Lage und die geringe Größe der Stadt. Aus diesem Grund muss in größeren und hügligeren Städten beispielsweise der ÖPNV als Alternative gedacht werden und mit ähnlicher Entschlossenheit verbessert werden.Dennoch gibt es Faktoren aus Kopenhagen, die eine grüne Mobilität begünstigen und theoretisch in jeder Stadt umsetzbar sind. Ein Beispiel ist die politische Kontinuität bezogen auf die Förderung des Fahrradverkehrs. Umwelt- und Klimaschutz muss nicht zwingend die ausschlaggebende Motivation für den Beginn einer Verkehrswende sein. Trotz aller positiven Aspekte und der Vorreiterrolle der Fahrradstadt Kopenhagen wurden auch im Jahr 2021 noch einige Fahrten mit dem Auto zurückgelegt.Die dauerhafte Förderung der Alternative Fahrrad konnte das enorme Wachstum des Autoverkehrs jedoch eindämmen. Es liegt auf der Hand, dass durch die Verkleinerung beziehungsweise Sperrung von Fahrbahnen und Straßen für den Autoverkehr auch strittige Debatten entstehen können. Die Stadt Kopenhagen verfolgt jedoch den klaren Plan, das Rad und den ÖPNV als Mobilitätsmittel der Wahl weiter voranzutreiben. Bereits zur Mitte des vergangenen Jahrzehnts nutzen 45 Prozent der Einwohner:innen Kopenhagens das Fahrrad für den Schul- beziehungsweise Arbeitsweg (vgl. Diehn 2015, o.S.). Dennoch halten aktuelle Ergebnisse fest, dass die Anstrengungen bei weitem nicht genügen.Weitere Maßnahmen und HerausforderungenZiel dieses Kapitels ist es, weitere Maßnahmen in Kopenhagen zu untersuchen. Aufgrund des Umfangs handelt es sich dabei jedoch um Beispiele, die kompakt dargestellt werden. Dabei werden Beispiele aus dem Bereich der Extremwetteranpassung und der kommunalen Wärmeplanung untersucht. Mit der Stadt München wird ähnlich vorgegangen, die Kategorien werden gleich gewählt. Ziel dabei ist festzustellen, welche Anstrengungen in der jeweiligen Kommune unternommen werden, um Nachhaltigkeitsziele voranzubringen.Durch die örtlichen Gegebenheiten muss Kopenhagen Extremwetterereignisse bewältigen, die sich durch den Klimawandel verstärken. So gab es in der dänischen Hauptstadt allein zwischen 2010 und 2015 sechs Starkregenereignisse, die Straßen und Gebäudekeller überfluteten und für einen enormen finanziellen Schaden sorgten (vgl. Kruse 2016, S. 669). Dementsprechend ist vor allem die Anpassung der Stadt an solche Starkregenereignisse ein wichtiger Bestandteil, der im Klimaanpassungsplan festgehalten ist.Um das Überflutungsrisiko zu verringern und dieser Herausforderung gerecht zu werden, arbeitet die Stadt an der Verwirklichung fünf zentraler Aspekte. Dazu zählen Maßnahmen, die einen Beitrag zur Verringerung des Überflutungsrisikos leisten können, zum Beispiel eine qualitative und quantitative Erhöhung des städtischen Grünflächenbereichs (vgl. ebd. 2016, S. 669f.).Ein konkretes Beispiel ist der Kopenhagener Ortsteil Skt. Kjelds Kvarter, der nach und nach in einen klimagerechten Stadtraum der Zukunft umgewandelt werden soll. Zum einem soll sich die Natur in diesem Quartier weiter ausbreiten, gleichzeitig wird die Regulierung von Regenwasser verbessert (vgl. Technik- und Umweltverwaltung Kopenhagen 2023, o.S.). Konkret dienen die Grünflächen als Versickerungsbecken, wodurch das Wasser unabhängig von der Kanalisation zum Hafenbecken geleitet wird. Hierfür wurde auch die Straßenführung angepasst (vgl. Kruse 2016, S. 270). Neben der Risikoreduzierung durch Extremwetterereignisse wird die Stadt durch solche Projekte nachhaltiger. Zugunsten von Grünflächen wird die Verkehrsinfrastruktur verändert und der Natur wird mehr Raum innerhalb der Stadt gegeben.Die Gefährdung der Stadt durch Extremwetterereignisse soll durch weitere Maßnahamen reduziert werden. Dazu zählen beispielsweise die Bereitstellung von Pumpen und die Ausrüstung von Kellern, um gegen Überschwemmungen vorbereitet zu sein. Gleichzeitig macht der Klimaanpassungsplan deutlich, dass die Entwicklung eines grünen Wachstums gewünscht ist und parallel zur Klimaanpassung vollzogen wird (vgl. Stadtverwaltung Kopenhagen 2011, S. 5). So sollen Grün- und Freiflächen verbessert und ergänzt werden. Dort wo gebaut wird, ist dies entsprechend zu berücksichtigen (vgl. ebd. 2011, S. 12).Neben dem Schutz vor Extremwetterereignissen sollen diese grünen Maßnahmen dazu führen, den Energieverbrauch der Stadt zu senken, die Luftqualität zu verbessern und die Lärmbelästigung zu bekämpfen. Durch die Schaffung von Freiflächen kann beispielsweise die Temperatur gemäßigt und für Luftzirkulation gesorgt werden (vgl. ebd. 2011, S. 12).Kopenhagen benennt in seinem aktuellen Klimaschutzplan neben der Mobilität drei weitere Bereiche: Den Energieverbrauch, die Energieproduktion und Initiativen der Stadtverwaltung (vgl. Stadt Kopenhagen 2020, S. 13). Laut eigenen Worten will sich Kopenhagen, neben der Konzentration auf den öffentlichen Verkehr, auf den Energieausstoß, die kohlenstoffneutrale Fernwärme und Maßnahmen zur Verringerung von Kohlenstoffemissionen fokussieren (vgl. Stadt Kopenhagen 2019, S. 25).2014 wurde Kopenhagen von einem unabhängigen und internationalen Expertenteam zur Umwelthauptstadt ernannt. Es gibt eine Reihe von Kriterien, die hierfür erfüllt sein müssen. Neben dem Nahverkehr wird die Luftqualität, der Anteil sowie die Qualität des grünen Stadtgebietes und der Umgang mit dem Klimawandel berücksichtigt (vgl. Diehn 2015, o.S.).Dementsprechend wurden früh weitere Anstrengungen unternommen. Gerade das weit ausgebaute Fernwärmenetz Kopenhagens muss hierbei erwähnt werden. Dieses versorgt den Großteil der Gebäude und trägt damit maßgeblich zur Einsparung von C02-Emissionen in Kopenhagen bei (vgl. Burckhardt/Tappe/Rehrmann 2022, o.S.). Gleichzeitig bieten sich auch Vorteile für die dortigen Bewohner:innen: Die Preise werden staatlich kontrolliert und die Infrastruktur der Fernwärme ermöglicht einen einfachen und für Verbraucher:innen kostengünstigen Umstieg auf erneuerbare Energien, was ermöglicht, dass Kopenhagens Fernwärme bereits zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wird (vgl. ebd. 2022, o.S.).Das Fernwärmenetz der Stadt hat unter anderem mehrere Müllverbrennungsanlagen und Blockheizkraftwerke, die von verschiedenen Versorgungsunternehmen betrieben werden (vgl. Harrestrup/Svendsen 2014, S. 296). Dies gewährleistet die Nutzung von Abwärme als Heizquelle. Eine dieser Müllverbrennungsanliegen liegt nah am Zentrum Kopenhagens und trägt den Namen Amager Bakke. Das Dach der Müllverbrennungsanlage dient der Bevölkerung gleichzeitig als Skigebiet und steht somit sinnbildlich für die Innovation und entsprechende Nachhaltigkeitsbestrebungen innerhalb der Stadt (vgl. Kafsack 2023, o.S.).Um im Bereich Energie die gesetzten Ziele zu erreichen, setzt Kopenhagen auf eine Vielzahl weiterer Maßnahmen. Dazu zählt neben der Fernwärme der Einsatz erneuerbarer Energietechnologien und die entsprechende Förderung von Heizungspumpen, Erdwärme, Sonnenkollektoren und Windkraftanlagen. Auch Biomasse als Übergangstechnologie wird von der Stadt befürwortet (vgl. Stadt Kopenhagen 2019, S. 54).Kopenhagen wird häufig als grüne Stadt bezeichnet. Viele Maßnahmen der Stadt wurden bereits vor langer Zeit getroffen. Die Pläne der Stadt Kopenhagen sind weit vorangeschritten, äußerst detailliert und durchdacht. Um sich zukünftig besser vor Extremwetterereignissen schützen zu können, arbeitet die Stadt an verschiedenen Lösungen und setzt beispielsweise auf den Ausbau und die Entlastung der Kanalisation. Dass hierbei ebenfalls freie Grünflächen entstehen, ist nicht nur ein nützlicher Nebeneffekt, sondern gewolltes Ziel.Im Bereich der Energieversorgung muss vor allem die Fernwärme genannt werden. Diese wurde in Kopenhagen bereits sehr früh ausgebaut und versorgt dementsprechend fast alle Gebäude. Somit ist dies der wohl wichtigste Bereich der Energieversorgung und gleichzeitig das Hauptaugenmerk des Kopenhagener Klimaplans. Dennoch gibt es auch hier Verbesserungs- und Optimierungspotential. Auch Kritikpunkte sind berechtigt. Beispielsweise ist der Einsatz von Biomasse fraglich. Einen weiteren Rückschlag musste Kopenhagen kürzlich einstecken: Die Stadt gab bekannt, dass sie das Ziel der Klimaneutralität bis 2025 deutlich verfehlen wird (vgl. Wolff 2022, o.S.).MünchenMünchen wurde im Jahr 1158 erstmals urkundlich erwähnt und liegt am Fluss Isar, der im Stadtgebiet eine Länge von 13,7 Kilometern einnimmt (vgl. Stadt München 2023, o.S.). Die Stadt ist bereits seit Beginn des 16. Jahrhunderts die bayrische Landeshauptstadt (vgl. Stahleder 2023, o.S.). Heute hat München mehr als 1,5 Millionen Einwohner und kann damit einen deutlichen Bevölkerungsanstieg verbuchen (vgl. Statistisches Amt München 2023, o.S.). Verglichen mit dem Jahr 2004 stieg die Anzahl der Einwohner:innen um 300.000 Menschen (vgl. Münchner Stadtmuseum 2004, S. 155). München liegt etwa 519 Meter über dem Meeresspiegel und hat eine Fläche von mehr als 310 Quadratkilometern, wodurch die Stadt flächenmäßig zu den größten Städten Deutschlands gehört (vgl. Stadt München 2023, o.S.).Grundlegende Informationen und BesonderheitenAnlass der Gründung Münchens war ein Konflikt zwischen Herzog Heinrich dem Löwen und Bischof Otto I. von Freising (vgl. Scholz 2004, S. 20). Das Bevölkerungswachstum stieg rasch an, was bereits zur Mitte des 13. Jahrhunderts eine deutliche Vergrößerung der Stadt nötig machte (vgl. Scholz 2004, S. 22). Die Isar wurde in München bereits vor mehreren Jahrhunderten als Transportmittel für Waren genutzt und prägte daher die Entwicklung der Stadt maßgeblich (vgl. Scholz 2004, S. 31f.).Im Jahr 1795 begann eine neue Entwicklung. Die bisher genutzten Festigungsanlagen wurden aufgegeben und die dynamische, unbegrenzte Weiterentwicklung der Stadt konnte gelingen (vgl. Lehmbruch 2004, S. 38). Im Laufe der Jahrhunderte kam es zu mehreren Eingemeindungen (vgl. Münchner Stadtmuseum 2004, S. 155). Während des Zweiten Weltkriegs wurden 90 Prozent der historischen Altstadt Münchens zerstört und die Stadt verlor bis zum Ende des Krieges mehr als die Hälfte seiner Einwohner:innen (vgl. Stahleder 2023, o.S.).Münchens Grünanlagen nehmen etwa 13,4 Prozent der gesamten Stadtfläche ein. Den größten zusammenhängenden Teil bildet dabei der Englische Garten mit einer Größe von 374,13 Hektar (vgl. Stadt München 2023, o.S.). Die Jahresmitteltemperatur in München liegt im Durchschnitt bei 8,7 Grad Celsius und der Niederschlag beträgt circa 834 Millimeter im Jahr (vgl. Deutscher Wetterdienst 2023, o.S.). In jüngster Zeit hat München mit einigen Extremwetterereignissen zu kämpfen gehabt, unter anderem mit Starkregen (vgl. Handel 2023, o.S.) und Rekord-Hitzewellen (vgl. Harter 2023, o.S.). Verkehr und MobilitätMünchen arbeitet seit vielen Jahren an seiner Verkehrsstrategie. Der ursprüngliche Verkehrsentwicklungsplan wurde bereits im Jahr 2006 veröffentlicht. Im Sommer 2021 wurde ein neuer Entwurf bezüglich der zukünftigen Mobilitätsplanung beschlossen. Der Stadtrat setzte sich dabei ambitionierte Ziele: Der Verkehr im Stadtgebiet sollte demnach innerhalb von vier Jahren zu mindestens 80 Prozent durch abgasfreie Fahrzeuge beziehungsweise den ÖPNV oder den Fuß- und Radverkehr realisiert werden. Weiterhin soll der Verkehr in München bis 2035 vollständig klimaneutral sein (vgl. Landeshauptstadt München 2023c, o.S.). Der neue Mobilitätsplan der Stadt soll den zukünftigen Herausforderungen gerecht werden. Dazu zählt unter anderem die steigende Bevölkerungszahl und der somit zunehmende Mobilitätsbedarf sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz (vgl. Landeshauptstadt München 2023b, o.S.).Der motorisierte Individualverkehr nimmt in der bayrischen Landeshauptstadt nach wie vor einen hohen Stellenwert ein und wurde 2017 von rund 24 Prozent der Münchner:innen in Anspruch genommen. Die Anzahl der täglich bewältigten Personenkilometer nahm ebenfalls zu, was durch den Anstieg der Bevölkerung und die Zunahme der täglichen Strecken erklärt wird (vgl. Landeshauptstadt München 2022, S. 107f.).Der ÖPNV wurde im Jahr 2017 von 24 Prozent der Münchner:innen genutzt, was verglichen mit dem Jahr 2008 ein leichter Anstieg ist. Verglichen mit dem Jahr 2008 wird das Fahrrad mit 18 Prozent von weniger Münchner:innen genutzt (vgl. ebd. 2022, S. 107f.). Die Stadt kommt in ihrem Nachhaltigkeitsbericht zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung in Richtung ÖPNV und des Radverkehrs geht. Durch das starke Wachstum der Stadt und des Umlands kommt es jedoch zu einem Anstieg des Verkehrs insgesamt, was die eigentlich positive Entwicklung aufhebt (vgl. ebd. 2022, S. 107f.). Die Stadt München beschäftigt sich seit einiger Zeit mit sogenannten Radschnellverbindungen."Radschnellverbindungen sind hochwertige Verbindungen im Radverkehrsnetz (von Kommunen oder StadtUmlandRegionen), die wichtige Zielbereiche (zum Beispiel Stadtteilzentren, Wohn und Arbeitsplatzschwerpunkte, (Hoch)Schulen) mit hohen Potenzialen über größere Entfernungen verknüpfen und durchgängig ein sicheres und attraktives Befahren mit hohen Reisegeschwindigkeiten […] ermöglichen" (Landeshauptstadt München 2022, S. 109).Solche Strecken haben somit das Potential, einen nicht zu unterschätzenden Beitrag hin zur grünen Mobilität zu leisten. Radschnellwege können nicht nur für die Freizeit, sondern auch von Berufspendler:innen genutzt werden und sind daher eine Alternative zum Auto. Die Landeshauptstadt München hat bereits mehrere Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse belegen, dass viele dieser Strecken, beispielsweise die Strecke zwischen der Innenstadt Münchens und Starnberg, technisch machbar und wirtschaftlich gewinnbringend sind (vgl. Landeshauptstadt München/Landratsamt München/Landratsamt Starnberg 2020, S. 29).Die lange Planung der Radschnellwege ist seit diesem Jahr in einer neuen Phase. Im Juni 2023 wurde mit dem Bau der ersten von insgesamt fünf Strecken begonnen, welche die Stadt München mit Unterschleißheim und Garching verbinden soll (vgl. Heudorfer 2023, o.S.). Gleichzeitig müssen die enorm hohen Kosten für den Bau solcher Strecken berücksichtigt werden. Dies ist der Grund, weshalb beispielsweise die Strecke zwischen München und Starnberg nicht realisiert wird (vgl. ebd. 2023, o.S.).München plant die Reduzierung des Autoverkehrs in seiner Altstadt. So soll mehr Platz für Fußgänger:innen, Radfahrende und den ÖPNV geschaffen werden. Die Stadt nennt eine Reihe an Maßnahmen, die das Ziel einer autofreien Altstadt realisieren sollen. Dazu zählen unter anderem das Errichten und die Erweiterung von Fußgängerzonen, die Neuregelung des Parkens, was auch das Erhöhen der Parkgebühren beinhaltet, die Verbesserung des Liefer- und Ladeverkehrs sowie das Erbauen eines breiten Radrings in der Altstadt (vgl. Landeshauptstadt München 2023a, o.S.).Ein Pilotprojekt diesbezüglich befindet sich in der zentral gelegenen Kolumbusstraße. Die Straße wurde für Fahrzeuge gesperrt und mit Rollrasen, Sitzmöglichkeiten und Hochbeeten ausgestattet (vgl. Stäbler 2023, o.S.). Das Projekt hat jedoch nicht nur Befürworter:innen. Der Verlust von knapp 40 Parkplätzen sowie der Lärm durch spielende Kinder wird kritisiert (vgl. ebd. 2023, o.S.).Der ÖPNV hat in München einen hohen Stellenwert. Bereits im Jahr 2010 lag München im Vergleich unter den besten deutschen Städten. Berücksichtigt wurde damals unter anderem die Fahrtdauer, die Informationslage und die Preise (vgl. Wagner 2010, o.S.). Eine ADAC-Studie zeigt, dass München im Jahr 2021 die teuerste Einzelfahrkarte unter 21 deutschen Großstädten mit mehr als 300.000 Einwohner:innen hatte. Die Münchner Monatskarte sowie die Wochenkarte hingegen war mit Abstand am günstigsten. Die Monatskarte kostete im Vergleich zu Hamburg knapp die Hälfte (vgl. ADAC 2021, o.S.). Dieser Aspekt muss hinsichtlich der Einführung des Deutschlandtickets und der damit verbundenen Preisentwicklung des ÖPNV neu bewertet werden, ist jedoch aufgrund der damals fehlenden Alternative des Deutschlandtickets nicht zu vernachlässigen.Langfristig plant München eine Bahnstrecke, die Stadt und Umland miteinander verbindet und das bereits vorhandene Schienennetz ergänzt. Dieses Projekt ist zuletzt aus finanziellen Gründen gescheitert, soll jedoch durch spezielle Buslinien kompensiert und nach Möglichkeit neu geprüft werden (vgl. Landeshauptstadt München 2023d, o.S.). Um die Kapazität des ÖPNV in München und Umland zu erhöhen, werden im Rahmen eines Programms verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählt unter anderem die Anbindung an den Flughafen und der Ausbau der Schieneninfrastruktur im Nordosten Münchens (vgl. Landeshauptstadt München 2023d, o.S.).Auch das U-Bahn- und Tramnetz soll durch die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) ausgebaut werden. Vorgesehen ist die Verlängerung beziehungsweise der Neubau verschiedener Strecken (vgl. ebd. 2023d, o.S.). Gleichzeitig wird auf die Problematik verwiesen, dass die Kapazitätsgrenze des Schienenverkehrs in München und der Region bereits erreicht ist (vgl. ebd., o.S.).Die bayrische Landeshauptstadt setzt sich selbst ambitionierte Ziele, was den Verkehr und die Mobilität betreffen. Bereits seit vielen Jahren wurde mit entsprechenden Planungen begonnen. Auf der Webseite der Landeshauptstadt finden sich viele Informationen und Vorhaben bezüglich der Verkehrsplanung. Der Ausbau des Fahrradverkehrs, vor allem die Planungen von Radschnellstrecken sind vielsprechend. Die Machbarkeitsstudien belegen das große Potential. Da jedoch erst vor einigen Monaten mit dem Bau der ersten Strecke begonnen wurde, muss München hier in relativ kurzer Zeit viel erreichen.Gleichzeitig kann somit nicht abschließend festgestellt werden, wie groß das Potential der Radschnellverbindungen in der Praxis ist. Der Zuwachs der Stadt München und des Umlands stellt die Landeshauptstadt vor Herausforderungen in doppelter Hinsicht. Obwohl der Anteil der Radfahrenden und der ÖPNV-Fahrenden deutlich zugenommen hat, steigt der Verkehr insgesamt. Gleichzeitig stellt die Stadt fest, dass der ÖPNV an der Kapazitätsgrenze ist. Dennoch müssen die positiven Aspekte betrachtet werden. Hierzu zählt unter anderem das Potential des Münchner ÖPNV und der verschiedenen Projekte. Auch wenn es von der Planung bis zur Umsetzung viele Jahre dauert, ist München sicherlich vielen Städten, vor allem im deutschen Städtevergleich, voraus, da die Planungen früh begonnen haben.Weitere Maßnahmen und HerausforderungenHier werden nun weitere Maßnahmen untersucht. Dabei wird, wie bei Kopenhagen, in exemplarischer Weise auf den Bereich der Extremwetter- beziehungsweise Klimawandelanpassung und den Bereich der kommunalen Wärmeplanung eingegangen. Gleichzeitig werden Herausforderungen, Chancen und Schwierigkeiten beleuchtet, die sich daraus ergeben.Die bayrische Landeshauptstadt hat im Jahr 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Damit verbunden ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 (vgl. Landeshauptstadt München 2023e, o.S.). Das Klima in der Stadt München weist aufgrund der dichten Bebauung spezifische Besonderheiten auf. Dazu zählt der sogenannte "Wärmeinseleffekt", der dazu führt, dass ein Temperaturunterschied im Vergleich zum Münchner Umland besteht (vgl. Landeshauptstadt München u. a. 2016, S. 8).Im Stadtgebiet ist es deshalb im Durchschnitt zwei bis drei Grad wärmer, wobei der Temperaturunterschied in der Nacht deutlich höher ausfällt: Im Vergleich zum Münchner Umland ist es nachts im Stadtgebiet Münchens bis zu zehn Grad wärmer, was durch den Klimawandel und den damit verbundenen Anstieg der Durchschnittstemperatur noch deutlich ansteigen wird (vgl. ebd. 2016, S. 8).Dementsprechend sieht das Klimaanpassungskonzept verschiedene Maßnahmen vor. Dazu zählt zum Beispiel der Ausbau der Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die Verbesserung des Wärmeschutzes in der Gebäudeplanung und Förderprogramme für Klimaanpassungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken (vgl. ebd. 2016, S. 40). In München gründeten sich einige Bewegungen, die sich für mehr Nachhaltigkeit einsetzen. Die Münchner Initiative Nachhaltigkeit (MIN) ist ein Beispiel dafür und setzt sich aus mehrheitlich zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Die Ziele der MIN orientieren sich an den SDGs (vgl. Münchner Initiative Nachhaltigkeit 2023, o.S.).Der Münchner Nachhaltigkeitsbericht liefert interessante Aufschlüsse. Der Anteil der erneuerbaren Energien im Gebiet der Stadtwerke München lag 2019 bei insgesamt 6,4 Prozent. Den größten Anteil hat dabei die Wasserkraft, gefolgt von Solar (vgl. Landeshauptstadt München 2022, S. 85). Ökostrom soll in den eigenen Stadtwerken langfristig betrachtet in ausreichender Menge erzeugt werden, um damit die Stadt München selbst versorgen zu können.Daraus ergibt sich für den Leiter der Stadtwerke die politische Aufgabe, die Energiewende voranzubringen (vgl. Hutter 2019, o.S.). Gerade die lokale Erzeugung von Ökostrom kann sich in einer dicht bebauten Stadt als schwierig herausstellen. Hier stellt sich die Frage, wie viel Potential München und das direkte Umland hat. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Auf- und Ausbau umliegender Windräder oder Biomassekraftwerke handeln (vgl. ebd., o.S.).München setzt auf Tiefengeothermie und kann einen Anstieg in der Erzeugung und den Anteil der Tiefengeothermie am Fernwärmeverbrauch verbuchen. Jedoch lag der Anteil der Geothermie am Fernwärmeverbrauch im Jahr 2019 lediglich bei 3,8 Prozent (vgl. Landeshauptstadt München 2022, S. 86f.). Aktuell wird in München das größte Geothermiekraftwerk Europas erbaut. Somit ist davon auszugehen, dass der Anteil der Geothermie innerhalb der Fernwärmeversorgung in München weiter zunimmt und diese in der Konsequenz Schritt für Schritt nachhaltiger und regenerativ gestalten (vgl. Schneider 2022, o.S.). In München befinden sich momentan sechs Geothermieanlagen. Durch die Erweiterungen soll das Fernwärmenetz den Wärmebedarf Münchens bis 2040 klimaneutral abdecken (vgl. Stadtwerke München 2023a, o.S.).Die Methode der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), also die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie und nutzbarer Wärme (vgl. Umweltbundesamt 2022, o.S.), wird von den Stadtwerken München genutzt und dient als eine Art Zwischenlösung, die intensiver genutzt wird, bis der Ausbau der Geothermieanlagen abgeschlossen ist (vgl. Stadtwerke München 2023b, o.S.). Die durch die Stromerzeugung der KWK-Methode gewonnene Abwärme wird in das Fernwärmenetz der Stadt München eingespeist. Die so erzeugte Fernwärme kann dementsprechend schon heute in einem beträchtlichen Maß umweltschonend bereitgestellt werden und ersetzt laut den Stadtwerken München bereits etwa 400 Millionen Liter Heizöl und spart pro Jahr eine Millionen Tonnen CO2 ein (vgl. ebd. 2023b, o.S.).Die Stromerzeugung selbst funktioniert mit Brennstoffen. Neben erneuerbaren Energien können dabei auch fossile Energieträger zum Einsatz kommen. Die Stadtwerke München selbst setzen sich das langfristige Ziel, fossile Brennstoffe abzulösen (vgl. ebd. 2023b, o.S.). Das Heizkraftwerk Süd der Stadtwerke München arbeitet beispielsweise mit der KWK-Methode. Die Stromerzeugung wird durch Erdgas gewährleistet (vgl. Stadtwerke München 2022, o.S.). Somit wird ein fossiler Brennstoff verwendet.Im deutschen Städtevergleich gilt München oft als Vorreiter, was Nachhaltigkeitsbemühungen betrifft. München hat 2019 den Klimanotstand ausgerufen und sich das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Das Ausrufen des Klimanotstands hat eher symbolischen Charakter. Dennoch wird die Dringlichkeit der Sache damit auch auf kommunaler Ebene betont.Bezüglich der Anpassung an Extremwetterereignisse finden sich viele Informationen der Stadt München. Dabei werden auch viele Maßnahmen genannt, die nach und nach umgesetzt werden sollen. Die Stadt ist sich der Relevanz des Themas bewusst. Durch das veränderte Stadtklima wird deutlich, wie wichtig die Anpassung an Extremwetterereignisse ist, um das Leben in der Stadt auch zukünftig zu sichern.Im Fall von München sind die Maßnahmen gegen Hitze besonders relevant. Hier hat München bereits Pilotprojekte und verschiedene Fördermaßnahmen in die Wege geleitet. Im Bereich der Energieversorgung muss vor allem die Tiefengeothermie benannt werden. München setzt verstärkt darauf und erkennt das große Potential. Gleichzeitig müssen die hohen Kosten und der damit verbundene Aufwand berücksichtigt werden.Aktuell kommen auch KWK-Werke zum Einsatz. Dies ermöglicht die umweltschonende Bereitstellung von Fernwärme. Der Einsatz mehrerer Geothermieanlagen kann dieses Potential jedoch beträchtlich steigern. Erdgas wird zur Erzeugung von Strom in München auch aktuell eingesetzt. Langfristig wollen die Stadtwerke jedoch ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe arbeiten. Die Fernwärme Münchens ist weit ausgebaut und bietet hohes Potential. Dennoch zeigen erst die nächsten Jahre, wie nachhaltig und flächendeckend das Fernwärmenetz konkret ausgebaut werden kann.ErkenntnisseDie Einwohnerzahl Kopenhagens ist in den letzten Jahren gestiegen. Auch zukünftig muss die Stadt mit einem Bevölkerungswachstum rechnen. In München ist ebenso von einem Bevölkerungsanstieg auszugehen, was auch in den letzten Jahren der Fall war. Der Anstieg der Bevölkerung in Zahlen ist deutlich höher, was sich durch die größere Fläche der bayrischen Landeshauptstadt zumindest teilweise relativieren lässt. Im direkten Vergleich ist München mehr als drei Mal so groß wie Kopenhagen.Kopenhagen gilt als eine der besten Fahrradstädte weltweit. Dies führt neben den positiven Aspekten auch zu vollen Fahrradwegen. Die Stadt reagiert mit der Verbreiterung von Fahrradwegen und der Sperrung beziehungsweise Verkleinerung von Autofahrbahnen und ganzen Straßen. München geht diesbezüglich nicht so konsequent vor, hat jedoch ein vergleichbares Pilotprojekt gestartet, welches eine zentrale Straße zeitweise für den Autoverkehr gesperrt hat.Das Fahrrad als Verkehrsmittel konnte sich in Kopenhagen bereits früh etablieren. Ein zentraler Faktor, der für das Fahrrad in Kopenhagen spricht, ist unter anderem die Zeitersparnis. Eine Reihe nicht-diskursiver Faktoren spielen eine wichtige Rolle für die bedeutsame Rolle des Fahrrads in der dänischen Hauptstadt. Neben der flachen Lage und der geringen Größe zählt dazu auch der politische Wille und die Bereitschaft, das Fahrrad als Verkehrsmittel kontinuierlich zu fördern.In München wurde die Relevanz des Fahrrads ebenfalls erkannt. München kann im Vergleich jedoch auf keine derart ausgeprägte Fahrradkultur zurückblicken. Dennoch stellt sich heraus, dass das Fahrrad in München nicht unterschätzt wird. Die aktuellen Planungen und erste bauliche Maßnahmen der Radschnellverbindungen belegen, dass die Stadt den Radverkehr als Alternative zum Auto etablieren möchte.Dabei sollen, wie es in Kopenhagen bereits der Fall ist, nicht nur Freizeitradler:innen, sondern auch Berufspendler:innen angesprochen werden. Das Münchner Umland soll in den Bau der Radschnellverbindungen zu weiten Teilen integriert werden. Theoretisch könnte München auf diese Weise trotz der deutlich weiteren Distanzen die optimale Infrastruktur für das Fahrrad als grüne Alternative etablieren.Der Autoverkehr spielt in Kopenhagen nach wie vor eine Rolle. Trotz einiger Maßnahmen müssen die CO2-Emissionen weiter reduziert werden. Die Emissionen im PKW-Bereich sind bis vor fünf Jahren noch angestiegen. Auch in München ist der Autoverkehr relevant und wurde im Jahr 2017 von fast einem Viertel der Münchner:innen genutzt. Von der Stadt München werden verschiedene Maßnahmen benannt, die zu einer autofreien Altstadt führen sollen. Dabei soll ähnlich wie in Kopenhagen vorgegangen werden, unter anderem mit der Erweiterung von Fußgängerzonen. Kopenhagen scheint diesbezüglich jedoch weiter fortgeschritten zu sein. Bei der Verkleinerung von Fahrbahnen im Bereich des Autoverkehrs handelt es sich dort um dauerhafte Maßnahmen. In München beschränkt sich dies bislang auf Pilotprojekte und Vorhaben.Beide Städte haben ein gut ausgebautes ÖPNV-Netz. In München ist sich die Stadt der Tatsache bewusst, dass die aktuelle ÖPNV-Infrastruktur an seiner Kapazitätsgrenze angekommen ist. Aus diesem Grund plant München den Ausbau und setzt bereits einige Großprojekte, unter anderem die Erweiterung der Schieneninfrastruktur, in verschiedenen Stadteilen, um. Vor allem das Tramnetz hat sicherlich das Potential, für Münchner:innen eine dauerhafte Alternative zum Auto zu sein. Da das Hauptproblem augenscheinlich die Kapazitätsgrenze des bestehenden Schienennetzes ist, kommt es auf den zügigen und konsequenten Ausbau in den nächsten Jahren an.Kopenhagen hat im Vergleich bereits im Jahr 2019 eine Stadtlinie eröffnet, die immer weiter ausgebaut wird. Kopenhagen will die Attraktivität des ÖPNVs auch während der Rushhour gewährleisten. Dies lässt darauf schließen, dass einer der Hauptfaktoren auch hier die aktuelle Auslastung der vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel ist. In diesem Bereich haben beide Städte somit ähnliche Herausforderungen zu bewältigen. Beide Städte sind aktiv und scheinen den ÖPNV als dauerhaftes Verkehrsmittel fördern zu wollen.Kopenhagen liegt direkt am Meer und 24 Meter über dem Meeresspiegel. Ähnlich wie München sieht sich Kopenhagen mit Extremwetterereignissen konfrontiert. In Kopenhagen regnet es sehr häufig und durch die Lage am Meer und die geringe Höhe über dem Meeresspiegel sind Sturmfluten und Überschwemmungen keine Seltenheit. München hat ebenso mit Starkregen zu kämpfen, wobei Hitzewellen hier auch nicht zu unterschätzen sind. Beide Städte stellen verschiedene Maßnahmen vor, die zur Vermeidung negativer Folgen führen sollen. In der Umsetzung hat Kopenhagen bereits Erstaunliches erreicht, um sich vor Starkregen zu schützen. Beide Städte nehmen die durch den Klimawandel entstehenden Extremwetterereignisse und deren mögliche Folgen ernst und arbeiten an spezifischen Lösungen.Die Energieversorgung ist in beiden Städten ein zentraler Aspekt. Beide Städte nehmen hier in gewisser Weise Vorreiterrollen ein. Sowohl Kopenhagen als auch München fördern den Einsatz erneuerbarer Technologien in verschiedener Hinsicht. Das Fernwärmenetz in Kopenhagen ist bereits sehr gut ausgebaut. Gleichzeitig kann die Fernwärme Kopenhagens bereits zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die dänische Hauptstadt hat hier einige Vorzeigeprojekte, unter anderem die Müllverbrennungsanlage Amager Bakke.Die Stadt München setzt vermehrt auf Tiefengeothermie und treibt den Ausbau voran. Dies soll die Fernwärme nach und nach nachhaltiger machen. Bis 2040 soll das Fernwärmenetz in München somit klimaneutral arbeiten können. Die KWK-Methode wird in München eingesetzt und spart nennenswerte Mengen an CO2 ein. Fossile Brennstoffe kommen hier aber nach wie vor zum Einsatz. Dennoch hat auch München ein ausgefeiltes Konzept und ist vor allem im deutschen Vergleich weit vorangeschritten und hat bereits früh nach alternativen Wegen gesucht. Daher sind die Fortschritte Münchens in der Wärmeversorgung beachtlich. Im direkten Vergleich kann Kopenhagen jedoch mit noch mehr Innovation und aktuell größeren Fortschritten punkten.FazitEs wurde untersucht, wie eine nachhaltige Stadt gestaltet werden kann. Eine aktuelle Bestandsaufnahme zeigt, dass die Entwicklungen in Städten sehr unterschiedlich sind. Die Abkehr von der Vorstellung einer autogerechten Stadt scheint sinnvoll. Bereits vorhandene ÖPNV-Strukturen und weitere Alternativen zum motorisierten Individualverkehr müssen effizienter genutzt oder geschaffen werden. Der Energiesektor ist besonders relevant, da hier die größten Möglichkeiten hinsichtlich einer Reduzierung von Emissionen bestehen. Städte sollten daher Maßnahmen etablieren, um den Energiebedarf zu senken und auf regenerative Energien umsteigen zu können. In dieser Arbeit wurde bezogen auf den Bereich der Energie die kommunale Wärmeplanung berücksichtigt.Untersucht wurden die Bereiche des Verkehrs und der Mobilität, der Extremwetteranpassung und der kommunalen Wärmeplanung. München und Kopenhagen haben in den untersuchten Bereichen bereits eine Vielzahl an Maßnahmen und Vorhaben vorgestellt und initiiert. Dabei stellt sich heraus, dass die spezifischen Gegebenheiten in Städten stets berücksichtigt werden müssen. Diese unterschiedlichen Gegebenheiten führen dazu, dass ein Städtevergleich nicht in jedem Aspekt einer nachhaltigen Stadtentwicklung zielführend ist. München zeigt jedoch am Beispiel der geplanten Radschnellverbindungen, dass es auch Lösungen für suboptimale Gegebenheiten gibt, in diesem Fall für größere Distanzen beim Radverkehr.Beide Städte sind fortgeschritten, was den Bereich der nachhaltigen Mobilität betrifft. Hier stellt vor allem der erwartete Bevölkerungsanstieg eine Herausforderung dar, da dies zur weiteren Be- beziehungsweise Überlastung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur und zur Zunahme des Verkehrs generell führen wird. Dementsprechend finden sich in beiden Städten Projekte, die auch teils in der Umsetzung und bezogen auf die Zukunft der nachhaltigen Mobilität vielversprechend sind. Hier bleiben jedoch die konkreten Fortschritte in den nächsten Jahren abzuwarten, was eine erneute Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt interessant macht. Die Vision beziehungsweise Utopie einer autofreien Stadt scheint für Kopenhagen einen Schritt näher zu sein. München zeigt jedoch, dass zumindest eine autofreie Altstadt in naher Zukunft nicht undenkbar ist.Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist für beide Städte relevant. Kopenhagen hat hier eine Reihe innovativer Projekte bereits umgesetzt. München stellt viele Maßnahmen vor, die im Detail jedoch noch weiter vorangetrieben werden müssen.Bezogen auf die kommunale Wärmeplanung gehen beide Städte verschiedene Wege und haben bestimmte Visionen. Einen Beitrag zur Energiewende wollen beide Städte und deren ansässige Stadtwerke leisten. Die Fernwärme ist sowohl in Kopenhagen als auch in München der zentrale Faktor. Kopenhagen ist bezogen auf den Anteil erneuerbarer Energien und den Ausbau des Fernwärmenetzes weiter fortgeschritten als München. Ebenso bestehen in Kopenhagen innovative Ideen zur nachhaltigen Erzeugung von Fernwärme und zur Einbettung verschiedener Anlagen in die Kopenhagener Stadt und das Umland. München setzt auf die Nutzung von Geothermie, was zu einer sehr guten CO-2-Bilanz beitragen kann.In den untersuchten Bereichen weisen beide Städte Fortschritte auf. Kopenhagen hat zeitlich betrachtet deutlich früher mit dem Ausbau einer nachhaltigen Stadtentwicklung begonnen. Dementsprechend sind einige Pläne ausgereifter und es finden sich hinsichtlich der untersuchten Bereiche mehr konkrete Umsetzungen. München könnte hier jedoch in den nächsten Jahren ähnlich weit voranschreiten, was unter anderem hinsichtlich des Maßnahmenkatalogs deutlich wird. Auch aus diesem Grund wäre die Betrachtung zu einem späteren Zeitpunkt interessant und würde weitere Aufschlüsse liefern.Durch die Untersuchung der Verkehrsinfrastruktur und der kommunalen Wärmeplanung beider Städte wurden Schlüsselaspekte einer nachhaltigen Stadtentwicklung berücksichtigt. Dennoch muss betont werden, dass bei weitem nicht alle Aspekte einer nachhaltigen Stadt berücksichtigt und untersucht werden konnten. Dies würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Eine Untersuchung in weiteren Bereichen würde daher eine sinnvolle Ergänzung darstellen.LiteraturverzeichnisAachener Stiftung Kathy Beys (2015): Nachhaltiger Lebensstil (Aachener Stiftung Kathy Beys vom 16.12.2015) < https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/nachhaltiger_lebensstil_1978.htm > (11.11.2023).ADAC (2021). 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"Das Recht auf Entwicklung muss so verwirklicht werden, dass den Entwicklungs- und Umweltbedürfnissen der heutigen und der kommenden Generationen in gerechter Weise entsprochen wird" (Rio-Erklärung Grundsatz 3).Dieser Grundsatz wurde 1992 bei der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro von den Vereinten Nationen (VN) festgelegt. Damals kamen Vertreter*innen aus 178 Ländern zusammen, um über Fragen zu Umwelt und Entwicklung im 21. Jahrhundert zu beraten. Die Rio-Konferenz führte zu wichtigen klimapolitischen Ergebnissen wie der Agenda 21 und der Rio-Erklärung und endete mit der Unterzeichnung der Klimakonvention durch 154 Staaten. Die Klimakonvention, die zwei Jahre später in Kraft trat, beinhaltete in Artikel 2"... das Ziel der Stabilisierung der Treibhausgasemissionen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimas verhindert sowie dessen Folgen abmildert" (Simonis et al. 2017, S. 267).Angekommen im 21. Jahrhundert, ist dieses Ziel als nicht verwirklicht anzusehen. Waren es im Jahr der Rio-Konferenz 1992 noch 23.230 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen, so sind es 2022 37.150. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37187/umfrage/der-weltweite-co2-ausstoss-seit-1751/). Die Treibhausgasemissionen sind seit 1992 – mit Ausnahme der Zeit der Covid-19-Pandemie – konstant angestiegen. Und das, obwohl die VN 1995 bei der ersten COP (Conference of the Parties) in Berlin das Berliner Mandat veröffentlichten, das als Basis für das 1997 verabschiedete Kyoto-Protokoll diente und in dem sich die Vertragsstaaten einigten, den Ausstoß von Treibhausemissionen zu senken (Vgl. Simonis et al. 2017, S.267). Die damalige deutsche Umweltministerin Angela Merkel sprach auf der COP zu den VN:"Wie wir hier in Berlin miteinander reden, wie wir fähig sind, Probleme zu lösen, wird ein Symbol dafür sein, ob es gelingen kann, globale Probleme gemeinsam in Angriff zu nehmen oder nicht."Gut gesprochen, doch sinnbildlich für das "gemeinsam in Angriff nehmen der globalen Probleme" und das Einhalten des Kyoto-Protokolls steht die USA, die mit dem Argument, dass Industrienationen bei der Reduktion des Treibhausgasausstoßes eine größere Last tragen als Entwicklungsländer, 2001 aus dem Protokoll wieder austraten (Vgl. Simonis et al. 2017, S.267). Die Treibhausgasemissionen sind trotz des verabschiedeten Kyoto-Protokolls stetig gestiegen und so hat es von Rio an 23 Jahre gebraucht, bis 2015 auf der COP 21 in Paris das Pariser Klimaabkommen verabschiedetet wurde, mit dem Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C – mit einer Obergrenze von 2 °C – zu beschränken. 8 Jahre später gilt das 1,5-°C-Ziel als nicht mehr realistisch und auch die Obergrenze von 2 °C ist stark gefährdet (Vgl. von Brackel et al.).So kamen Ende des Jahres 2023 die Vertreter der Nationen in Dubai zusammen, um auf der COP 28 wieder einmal darüber zu verhandeln, wie die Welt den voranschreitenden Klimawandel aufhalten kann. Doch wenn das 2 °C Ziel stark gefährdet ist und die Treibhausgaswerte weiter ansteigen, kommen Fragen auf:Wie gedenken die VN, die Treibhausgasemissionen zu verringern?Wieso hat es von der Rio-Konferenz an 23 Jahre gedauert, bis das Pariser Abkommen verabschiedet wurde?Auf welche Maßnahmen konnten die VN sich im Kampf gegen den Klimawandel einigen?Welche Rolle und Verantwortung nehmen die Industrienationen ein?Diese Seminararbeit wird sich mit einer Einordnung der COP28 in die Entwicklung der vorangegangenen Klimakonferenzen befassen und einen Überblick über die komplexe Klimapolitik der Vereinten Nationen geben.Von Rio zur COP1 und dem Kyoto-AbkommenDen Beginn der zwischenstaatlichen Klimaverhandlungen markiert die Konferenz der VN über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, die in zwei wichtigen umweltpolitischen Ereignissen mündete: der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und der Agenda 21 (vgl. Simonis et al. 2017, S. 267).Rio-Erklärung: In der Rio-Erklärung legten die VN das Ziel fest"… durch die Schaffung von neuen Ebenen der Zusammenarbeit zwischen den Staaten, wichtigen Teilen der Gesellschaft und den Menschen eine neue und gerechte weltweite Partnerschaft aufzubauen, bemüht um internationale Übereinkünfte, die die Interessen aller achten und die Unversehrtheit des globalen Umwelt- und Entwicklungssystems schützen, anerkennend, dass die Erde, unsere Heimat, ein Ganzes darstellt, dessen Teile miteinander in Wechselbeziehung stehen." (Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung, S. 1).In der Erklärung wurde erstmals global das Recht auf nachhaltige Entwicklung, Forderungen sowie Voraussetzungen zur Umsetzung verankert. Daneben stehen Menschenrechte und der Schutz der Rechte zukünftiger Generationen im Mittelpunkt. Im ersten Grundsatz heißt es:"Die Menschen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung. Sie haben das Recht auf ein gesundes und produktives Leben im Einklang mit der Natur" (Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung, Grundsatz 1).Insgesamt umfasst das Dokument 27 Grundsätze und Prinzipien, die die Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Umsetzung der Ziele festlegen.Agenda 21: In der Agenda 21 wurden detaillierte Handlungsaufträge zur Erhaltung der Umwelt und Menschheit festgeschrieben, mit dem Ziel, der Verschlechterung der Situation des Menschen und der Umwelt entgegenzuwirken und eine nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen zu gewährleisten. Die Handlungsaufträge der Agenda 21 bestehen aus 40 Kapiteln und sind thematisch in vier Dimensionen unterteilt (Vgl. Lexikon der Nachhaltigkeit, 2015): Soziale und wirtschaftliche Dimension (Kapitel 2-8) – Armutsbekämpfung, Bevölkerungsdynamik, Gesundheitsschutz und nachhaltige Siedlungsentwicklung. Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung (Kapitel 9-22) – Schutz der Erdatmosphäre, Bekämpfung der Entwaldung, dem Erhalt der biologischen Vielfalt und die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen. Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen (Kapitel 23–32) – diversen gesellschaftlichen Gruppen, die für die Umsetzung der Agenda von besonderer Bedeutung sind. Möglichkeiten der Umsetzung (Kapitel 33-40) – Rahmenbedingungen zur Umsetzung der finanziellen und organisatorischen Instrumente (Technologietransfer, Bildung, internationale Zusammenarbeit). (Agenda 21, https://www.un.org/depts/german/conf/agenda21/agenda_21.pdf) Die Umsetzung der Handlungsdimensionen erfolgt mehrdimensional. Auf nationaler Ebene bspw. durch Planung von Strategien und Maßnahmen zur Umwelterhaltung. Auf institutioneller Ebene durch Akteure wie NGO. Eine exekutive Rolle fällt den Bürger*Innen zu, die durch ihre Bereitschaft zur Beteiligung an den Maßnahmen einer nachhaltigen Entwicklung mitentscheidend sind. Diese ist u.a. abhängig von der Kommunalverwaltung, die die Aufgabe der Vermittlung zwischen den Nationen und den Bürger*Innen hat (vgl. Lexikon der Nachhaltigkeit, 2015).Klimarahmenkonvention: Die Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention durch 154 Staaten markiert das Ende der Rio-Konferenz und bildet die völkerrechtliche Basis für den weltweiten Klimaschutz. Das vorrangige Ziel war – wie in der Einleitung u.a. genannt – die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf ein Niveau, das verhindert, dass es zu gefährlichen Störungen des Klimasystems kommt. Die Umsetzung der Klimarahmenkonvention wird durch Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen und Minderungsmaßnahmen geprüft. Diese Kontrolle sowie die Weiterentwicklung der Klimarahmenkonvention geschieht jährlich auf den seit 1995 stattfindenden Weltklimakonferenzen (COP) (vgl. Umweltbundesamt, 2024).COP1 und COP2Wie eben genannt, findet die Umsetzung, Beratung und Kontrolle der Maßnahmen auf der jährlichen Conference of Parties (COP) statt. Die COP stellt das wichtigste Organ der Klimarahmenkonvention dar und besteht aus 197 Mitgliedsstaaten (Stand COP28), die nach Einstimmigkeitsprinzip über die Maßnahmen und Umsetzung entscheiden (Simonis et al. 2017, S. 268). 1995 fand die erste COP in Berlin statt. Diese wurde geprägt durch zähe Verhandlungen zwischen der "Alliance of Small Island States" (AOSIS), auf deren Seite auch die BRD stand, und den "JUSCANZ-Staaten" (Japan, USA, Kanada, Australien, Neuseeland).Deutschland und die AOSIS forderten eine Reduktionsverpflichtung der Treibhausgasemissionen von 20 % bis zum Jahr 2005 im Vergleich zu den Emissionen aus dem Jahr 1990. Die USA, die im Jahr 1990 für 23 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich waren, und die anderen JUSCANZ-Staaten lehnten diese Verpflichtung ab. Die Verhandlungen endeten letztendlich in dem von US-Seite vorgeschlagenen "Berliner Mandat". In diesem verpflichteten sich die Vertragsstaaten, bis 1997 ein Protokoll zur Begrenzung und Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen auszuarbeiten (vgl. Simonis et al. 2017, S. 268f). Auf der in Genf stattfindenden COP2 wurden die Klimaverhandlungen weiter vorangetrieben. Einen großen Faktor hierfür stellte der Wandel der Klimaaußenpolitik der USA dar. Der damalige Präsident Bill Clinton stand in der Klimapolitik unter großem Einfluss des Vize-Präsidenten Al Gore und konnte durch diesen zu Zugeständnissen in den Verhandlungen bewegt werden. Die COP2 mündete in der Genfer Deklaration, in der die Aufforderung festgehalten wurde, die Klimaverhandlungen bis zur COP3 zu beschleunigen (vgl. Simonis et al. 2017, S. 269).COP3 und das Kyoto-Protokoll Die COP3 fand 1997 im japanischen Kyoto statt. Im Vordergrund stand die Verhandlung des im Berliner Mandat festgelegten völkerrechtlich verbindlichen Protokolls zur Reduktionsverpflichtung von Treibhausgasemissionen. Sie waren geprägt von unterschiedlichen Positionen und Interessenlagen der Mitgliedsnationen. Die USA, als einer der größten Verursacher von Treibhausgasen, sprachen sich gegen eine einheitliche Zielvorgabe zur Reduzierung der CO₂-Emissionen für alle Länder aus. Auch andere Industrieländer wie Japan und die EU vertraten diesen Standpunkt.Aufgrund der anfangs unflexiblen Verhandlungshaltung der USA kam es auf Seiten der Entwicklungs- und Schwellenländer wie z.B. der Allianz der AOSIS, die sich für eine einheitliche Zielvorgabe aussprachen, zu Zweifeln, dass es zu einer Einigung kommen könnte. Letztendlich konnten sich die Nationen der Weltklimakonferenz auf eine Zielsetzung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 (u.a. USA 7 %, Japan 6 % und die EU 8 %) einigen.Festgeschrieben wurden die Verpflichtungen im Kyoto-Protokoll, das (nach Artikel 25) in Kraft treten sollte, sobald "mindestens 55 Staaten, die zusammengerechnet mehr als 55 % der CO₂-Emissionen des Jahres 1990 verursachten, das Abkommen ratifiziert haben" (Lexikon der Nachhaltigkeit, 2015).Das Kyoto-Protokoll unterscheidet zwischen Schwellen-/Entwicklungsländern und Industriestaaten. Industrieländer wie Russland, Japan, USA oder die EU (1997 bestehend aus 15 Ländern) verpflichteten sich, aufgrund ihrer historischen Verantwortung für den Anstieg der Treibhausgasemissionen, diese zu reduzieren. Schwellenländer wie China oder Indien mussten genauso wie die Entwicklungsländer keine verbindlichen Maßnahmen eingehen, erkannten jedoch durch die Unterzeichnung die Notwendigkeit an, gegen den Klimawandel vorgehen zu müssen.Neben den Reduktionszielen führte das Kyoto-Protokoll zur Gründung neuer Institutionen und Instrumente, die durch technische und wissenschaftliche Beratung das Erreichen der Emissionsreduzierung zusätzlich unterstützen sollten (vgl. Simonis et al. 2017, S. 270f.).Ratifizierung des Kyoto-Protokolls Bis zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls sollte es bis 2005 dauern. Grund dafür war u.a. die in Artikel 25 festgehaltene Hürde zur Ratifizierung. Die von den Unterzeichnern des Kyoto-Protokolls angestrebte schnelle Ratifizierung verzögerte sich durch offene Fragen im Protokoll. Ein zentraler Streitpunkt war der Umgang mit flexiblen Maßnahmen, um die Reduktionsziele einhalten zu können.Ein Beispiel für diese Maßnahmen betrifft Senken, also die Speicherung von Kohlenstoff durch Wälder, Böden und Meere sowie Maßnahmen zur Aufforstung und Wiederaufforstung. Die USA plädierten für eine großzügige Anrechnung flexibler Maßnahmen, um die vorgegebenen Ziele überhaupt erreichen zu können, während die EU nach außen hin für eine strengere Obergrenze eintrat, intern aber hinsichtlich dieser Thematik gespalten war.Bei den auf die COP 3 folgenden COP4 bis COP6 kam es zu keinen signifikanten Einigungen. Neben der Konfliktlinie zwischen den USA und der EU kam es zur Auseinandersetzung zwischen der Umbrella-Gruppe (ehemalige Mitglieder der JUSCANZ, die sich nach der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls aufgelöst und sich mit Island, Russland und der Ukraine neu formiert haben) und den G77-Staaten (Zusammenschluss der Entwicklungsländer der Vereinen Nationen) mit China, bei der die EU erfolglos versuchte zu vermitteln. Die andauernde Uneinigkeit zwischen den verschiedenen Parteien mündete letzten Endes darin, dass die USA unter Präsident George W. Bush 2001 aus dem Kyoto-Protokoll austrat (vgl. Simonis et al. 2017, S. 273 ff.). Nach dem Ausscheiden der USA übernahm die EU die Führung, um die Ratifizierung voranzutreiben. Industrieländer wie Japan, Russland oder Australien nutzten das drohende Scheitern des Kyoto-Protokolls als Druckmittel gegenüber der EU, um Regelungen bspw. für flexible Maßnahmen zu ihren Gunsten auszulegen. Die EU, die sich stark für das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls einsetzte, ging bei den Verhandlungen auf den auf die COP6 (Den Haag) folgenden Konferenzen Kompromisse ein. Daraus resultierte, dass die strikten Begrenzungen für flexible Maßnahmen, bspw. hinsichtlich von Senken, bei den Folgeverhandlungen auf der COP6II (Bonn) aufgehoben wurden, wovon vor allem Russland und Kanada stark profitierten.Bereits verhandelte Punkte wurden bei der COP7 (Marrakesch) auf erneuten Druck von Kanada, Russland und dazu auch Japan neu verhandelt. Das Resultat war das Übereinkommen von Marrakesch, was neben 15 Maßnahmen zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls die Regelungen für die Anrechnung flexibler Maßnahmen noch weiter aufweichte. Die folgenden Klimakonferenzen COP8 (Neu-Delhi) und COP 9 (Mailand) waren weiter von Verhandlungen und technischen Fragen geprägt, führten letztendlich im November 2004 zu der Ratifikation durch Russland und dadurch zum Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Jahr 2005.Bei der COP10 (Buenos Aires) war nach langen vorangegangenen Verhandlungen zur Ratifizierung erstmals wieder Platz für andere Themen, wie die Anforderungen an die Industrieländer, Maßnahmen und Ressourcen für die Anpassung von Entwicklungsländern an die Folgen des Klimawandels bereitzustellen. Am 16. Februar 2005 trat das Kyoto-Protokoll und seine Umsetzungsregeln in Kraft, kurz nachdem das Emissionshandelssystem der EU (erhebliche Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 und Netto-Null-Emissionen bis 2050) im Januar eingeführt wurde (vgl. Simonis et al. 2017, S. 274 f).Post-Kyoto-ÄraDas Inkrafttreten 2005 leitete eine neue Ära der Klimaverhandlungen ein, mit dem Ziel, ein neues Abkommen für die Zeit nach der Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2008-12) auszuarbeiten. Auf der COP11 (Montreal) traten die Mitglieder der MOP (Meeting of Parties of the Kyoto Protocol) unter der Führung der EU und gestützt von der AOSIS zusammen und einigten sich auf Folgeverhandlungen über die Verpflichtungen der Industrieländer für die "Post-Kyoto-Zeit." Ausgenommen waren Australien und die USA, die seit dem Austritt mehrmals versucht hatte, die Kyoto-Verhandlungen zu behindern und den Klimawandel infragezustellen.Neben den Folgeverhandlungen wurde die Miteinbeziehung der Schwellenländer und der USA in zukünftige Verhandlungen festgeschrieben. 2005 kam es durch den Hurrikan "Katrina" in den USA zu verheerenden Schäden, die offenlegten, dass die Kosten, die ein ungebremster Klimawandel durch z.B. Katastrophen verursacht, deutlich höher ausfallen als die Kosten für Treibhausgasreduktionsmaßnahmen (vgl. Simonis et al. 2017, S. 275 f). Auf der COP12 (Nairobi) konnten die Staaten sich einigen,"... die bisherigen Ergebnisse des Kyoto-Protokolls nach Artikel 9 bis 2008 einer Effektivitätsprüfung zu unterziehen und die Entwicklungsländer bei CDM und Anpassungsmaßnahmen verstärkt einzubeziehen (Sterk et al. 2007: 141 f., zitiert nach Simonis et al. S.276)."COP13Ein erheblicher Fortschritt in der internationalen Klimapolitik gelang den VN 2007 auf der COP13 (Bali) hinsichtlich des Ziels, sich auf das Post-2012-Abkommen zu einigen. Die zwei zentralen Vorhaben hierfür waren zum einen die Verpflichtung der Industrieländer für eine zweite Kyoto-Phase zwischen 2013 und 2020 und die Aufnahme von Mitigationsmaßnahmen durch die Entwicklungsländer.Bei den letzteren standen vor allem China, das 2007 an der Spitze der Treibhausgasemissionen stand und sich in der Vergangenheit gegen freiwillige Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung durch Schwellen- und Entwicklungsländer ausgesprochen hatte, aber auch Indien in der Kritik. Die USA blockierten früh den Verlauf der Verhandlungen, was dazu führte, dass die Entwicklungsländer ankündigten, einem neuen Abkommen nur zuzustimmen, wenn die USA auch beteiligt sind.Die Position der USA führte zu massiver Kritik vonseiten der oppositionellen Demokraten in den USA und der amerikanischen Öffentlichkeit. Durch den steigenden Druck gab die US-Regierung ihre Blockade-Haltung auf, und die Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen und Verlängerung des Kyoto-Protokolls mit Einbezug der Entwicklungsländer konnten weitergeführt werden.Für die Post-Kyoto-Zeit wurde festgelegt, dass für die Anpassungsmaßnahmen der Entwicklungsländer ein Anpassungsfonds bis 2012 gegründet werden muss. Das Geld hierfür wird von den Vertragsstaaten bereitgestellt und von der Weltbank sowie dem globalen Umweltfonds verwaltet. Des Weiteren wurden finanzielle Zusagen für den REDD+-Mechanismus, der für die Förderung der Erhaltung und Erhöhung der Kohlenstoffbestände in den Wäldern und für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie vermiedene Entwaldung steht, vereinbart, was vor allem für die Entwicklungsländer einen bedeutenden Schritt darstellte (vgl. Simonis et al. 2017, S. 276 ff.). Die Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls sollten über die COP14 (Posen) hinaus auf der COP15 in Kopenhagen abgeschlossen werden.COP15 - COP17Die COP15 in Kopenhagen, die den Erwartungen nicht gerecht werden konnte und als gescheitert (vgl. SPD, 2010) betitelt wurde, kann rückblickend gesehen als ein Zwischenschritt zu dem anstrebten Folgeabkommen verstanden werden. Früh wurde klar, dass das Ziel des Nachfolgeabkommens für die Post-Kyoto-Zeit in Kopenhagen nicht zu erreichen sein wird. Obgleich die Staaten es nicht schafften, ihr Ziel zu erreichen, erzielten sie in einigen Punkten einen Konsens. Das wichtigste Ergebnis der COP15 stellt die Anerkennung des 2°C-Ziels und die daraus resultierende Notwendigkeit tiefer Einschnitte bei den globalen Emissionen dar.Neben diesem Beschluss wurde festgelegt, dass in einem pledge and review-Verfahren (versprechen und überprüfen) die Staaten ihre Emissionsziele angeben müssen und diese im Hinblick auf die Erreichbarkeit des 2°C-Ziels überprüft werden. Im Vergleich zu früheren Beschlüssen wurden neben den Industrieländern in diesem Verfahren auch die Entwicklungsländer mit einbezogen (vgl. Simonis et al. 2017, S. 278 f). Der damalige deutsche Bundesumweltminister Norbert Röttgen sagte nach der COP15:"Wir haben nicht das erreicht, was wir uns gewünscht haben, aber das, was erreicht werden konnte – die Alternative von wenig wäre nichts gewesen… Trotz der Enttäuschungen von Kopenhagen dürfen wir das Ziel eines umfassenden, weltweiten Klimaschutzabkommens nicht aufgeben." (BMUV, 2009).Nachdem die Übereinkunft von Kopenhagen (https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/copenhagen_accord_bf.pdf) aufgrund des Einspruchs von Ländern wie u.a. Bolivien nicht formal rechtlich verabschiedet und nur zur Kenntnis genommen werden konnte, wurde auf der COP16 im Cancun-Abkommen das 2°C-Ziel als offizielles international gemeinsames langfristiges Ziel festgelegt. Bis 2015 sollte zudem überprüft werden, ob es erforderlich ist, das 2°C-Ziel auf 1,5 °C herabzusetzen. Daneben wurde für die Entwicklungsländer, die besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, ein Programm zur Unterstützung sowie ein grüner Klimafonds eingerichtet, der ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar bereitstellen soll (vgl. Simonis et al. 2017, S. 279). Die COP17 in Durban läutete eine neue Phase der Klimaverhandlungen ein. Nachdem im Vorfeld der Verhandlungen die BASIC-Staaten (ein Verbund aus Brasilien, Südafrika, Indien und China) sich auf die gemeinsame Forderung geeinigt hatten, dass auch nach dem Ablauf des Kyoto-Protokolls die Verantwortung für die Treibhausgasemissionen weiterhin ausschließlich bei den Industrieländern liegt, und China, Indien und die USA sich gegen verpflichtende Ziele ausgesprochen hatten, gestalteten sich die Verhandlungen anfangs schwierig.Im weiteren Verlauf gelang es der EU, die Blockadehaltung zu lösen und China und Indien dazu zu bewegen, das Durban-Abkommen zu unterzeichnen, das die Industrieländer sowie China und Indien dazu verpflichtet, sich bis 2015 rechtlich verbindliche Emissionsziele zu setzen. Trotz diesem Erfolg gab es von Seiten der NGO Kritik, dass es erneut nicht gelungen sei, verbindliche Emissionsziele festzusetzen, was auf die Blockadehaltung der USA zurückgeführt wird. Die Weiterführung der Post-Kyoto-Verhandlungen wurde auf die COP18 in Doha vertagt (vgl. Simonis et al. 2017, S. 282 f).COP18 - COP20 Bei der COP18 in Katar gelang es, das Kyoto-Protokoll von 2013 bis 2020 zu verlängern, mit dem Ziel eines Folgeabkommens, das 2020 in Kraft treten sollte. Die Verlängerung des Kyoto-Abkommens wurde von einem faden Beigeschmack geprägt, da mit Japan, Kanada, Russland und Neuseeland vier Industrieländer aus dem Protokoll austraten. Das hatte zur Folge, dass die teilnehmenden 37 Kyoto-Staaten für nur noch 15 % der weltweiten Emissionen verantwortlich waren und das Kyoto-Protokoll realpolitisch an Relevanz und Glaubwürdigkeit einbüßte. Im selben Zeitraum veröffentlichte die UNEP (UN Environment Programme) einen Bericht mit dem Ergebnis, dass die weltweiten Emissionen seit 2000 um 20 % angestiegen sind (vgl. Simonis et al. 2017, S. 283). 2013 fand die COP19 in Warschau statt, mit der Aufgabe, offen gebliebene Fragen der COP18 abzuschließen. Ein Erfolg konnte bei der Finalisierung des Waldschutzmechanismus REDD (siehe Abschnitt COP13) verbucht werden, bei der sich die Entwicklungsländer mit der Idee eines fondsbasierten Mechanismus zur Finanzierung von Waldschutzprojekten gegenüber den Industrieländern, die eine marktbasierte Lösung durch einen Zertifikatshandel präferierten, durchsetzten. Bei der Frage nach konkreten Zusagen über die Verpflichtung für ein Folgeabkommen nach 2020 einigte man sich, dass die Staaten, die bereit sind, diesem beizutreten, bis Anfang 2015 ihre Emissionsziele bekannt geben müssen (vgl. Simonis et al. 2017, S. 283). Bei der COP20 in Lima stand die Vorbereitung eines neuen Klimaschutzabkommens, das auf der COP21 in Paris finalisiert werden und 2020 in Kraft treten sollte, im Vordergrund. Im Beschluss von Lima wurden die Staaten dazu aufgerufen, bis Mai 2015 eigene Klimaschutzbeiträge vorzulegen und anzugeben, wie sie ihre Treibhausgasemissionen mindern können. Des Weiteren wurde bekannt gegeben, dass Staaten in den grünen Klimafonds, der bis 2020 100 Mrd. USD schwer sein soll, 10 Mrd. USD eingezahlt und dadurch die finanzielle Basis geschaffen haben (vgl. Umweltbundesamt, 2014).COP21 und der Pariser KlimaabkommenNachdem seit der Ratifizierung des Kyoto-Abkommens über ein Folgeabkommen ab 2020 verhandelt wurde, konnten sich die Vertragsstaaten 2015 auf der COP21 in Paris einigen und erreichten mit dem Pariser Klimaabkommen (https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf), was 2009 auf der COP15 in Kopenhagen noch scheiterte. Die Staatengemeinschaft einigte sich völkerrechtlich verbindlich auf folgende Hauptziele, die in Artikel 2 des Abkommens festgeschrieben sind:a) "der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde; b) die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen erhöht und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung so gefördert wird, dass die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird; c) die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung." (BMUV, 2015. Übereinkommen von Paris)Im Vergleich zum Kyoto-Protokoll sind im Pariser Abkommen nicht nur die Industrieländer, sondern alle Vertragsländer dazu verpflichtet, nationale Klimaschutzpläne (nationally determined contributions, kurz NDCs) umzusetzen, die in 29 Artikeln festgehalten sind. Die Artikel enthalten u.a. Elemente zur Milderung und Anpassung an den Klimawandel, Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, Technologietransfer, Ausbau von Kapazitäten sowie Transparenz von Maßnahmen und Unterstützung. Entwicklungsländer sollen bei den Maßnahmen zur Umsetzung unterstützt werden.Um zu überprüfen, ob die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens eingehalten werden, soll ab 2023 alle fünf Jahre eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Damit das Klimaabkommen in Kraft treten konnte, war wie beim Kyoto-Protokoll eine Ratifizierung durch mindestens 55 Staaten, die mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verursachen, nötig. Die Ratifizierung erfolgte im Vergleich zum Kyoto-Ankommen schneller, sodass das Pariser Klimaabkommen am 4. November 2016 offiziell in Kraft treten konnte.Durch das Pariser Klimaabkommen wurde der Klimawandel sowie die Notwendigkeit, diesen zu bekämpfen, auf internationaler Ebene anerkannt, es wird daher als ein Meilenstein in der internationalen Klimapolitik angesehen. Kritik gab es von Forschenden und Klimabewegungen dafür, dass das 1,5°Grad Ziel realistisch gesehen mit den im Abkommen festgelegten Rahmenbedingungen nicht mehr zu erreichen ist und auf internationaler Ebene die Rechtsverbindlichkeit fehlt (vgl. Watjer, 2020).Post-COP21-ÄraCOP22 - COP27Auf die Weltklimakonferenz in Paris folgte die COP22 in Marrakesch, die am 7. November 2016, sechs Tage nach dem Inkrafttreten des Pariser Klimaabkommens, startete. Auf der Agenda stand neben der Ausgestaltung des Pariser Klimavertrags die Finanzierung des Klimaschutzes für Entwicklungsländer, mit besonderem Fokus auf Afrika (vgl. Lili Fuhr et al., Nov. 2016).Diese Themen rückten durch den Sieg von Donald Trump bei den US-Wahlen früh in den Hintergrund, was zu einer gedrückten Stimmung unter den Vertragsstaaten führte, da die Sorge bestand, die USA könnte aus dem Pariser Abkommen wieder austreten, da Trump den Klimawandel in der Vergangenheit als chinesische Verschwörung bezeichnet und das Klima-Engagement der USA kritisiert hatte (FAZ, 2020).Nach unruhigem Start der COP22 konnten die VN mit der "Proklamation von Marrakesch" (https://unfccc.int/files/meetings/marrakech_nov_2016/application/pdf/marrakech_action_proclamation.pdf) eine Proklamation verabschiedeten, in der 197 Staaten – darunter auch die USA – zu maximalem politischen Engagement gegen den Klimawandel aufgerufen haben. Fast 50 Staaten erklärten in der Proklamation, schnellstmöglich - spätestens bis 2050 - klimaneutral zu werden und komplett auf erneuerbare Energien umstellen zu wollen. Die Industriestaaten gaben die Zusage, den Grünen Fond, der ab 2020 jährlich 100 Milliarden für Entwicklungsländer im Kampf gegen den Klimawandel bereitstellen soll, zur Verfügung zu stellen (vgl. Europäisches Parlament, 2016).Am 5. August 2017 verkündete Donald Trump bei den VN den Austritt der USA aus dem Pariser Klimaabkommen im Jahr 2020. Im November 2017 trafen sich die Vertragsstaaten in Bonn auf der COP23. Die Präsidentschaft hatten die Fidschi-Inseln inne, die als erster kleiner Inselstaat den Vorsitz bei einer Klimakonferenz übernahmen. Auf der Agenda stand die Ausarbeitung eines Regelwerks zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, mit dem Ziel, dieses im Folgejahr bei der COP24 in Katowice zu verabschieden.Die Konferenz endete damit, dass zu allen Kapiteln des Regelwerks umfassende Textbausteine mit Kommentaren und Vorschlägen der Länder vorgelegt werden konnten. Weitere Ergebnisse stellten eine internationale Allianz zum Ausstieg aus Kohlekraftwerken von 25. Ländern und Regionen dar, darunter Kanada, die UK, Frankreich und mehrere US-Bundesstaaten, ein Arbeitsprogramm für die Landwirtschaft und die Talanoa-Dialoge als neues Gesprächsformat. Bei diesem handelt es sich um ein traditionelles, auf gegenseitigem Respekt basierendes Kommunikationsformat, das dazu beitragen soll, dass Staaten ihre Ziele beim Klimaschutz nachbessern, ohne sich gegenseitig mit vergangenen Versäumnissen und Verhaltensweisen zu konfrontieren (Vgl. Lili Fuhr et al., 2017).Im Oktober 2018 veröffentlichte der Weltklimarat (IPCC) einen Sonderbericht (https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2020/07/SR1.5-SPM_de_barrierefrei.pdf), der die Auswirkungen eines Temperaturanstiegs um 1,5 °C gegenüber vorindustriellen Werten bewertet. Der Bericht kam zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Klimaziele der Staaten nicht ausreichen und nach derzeitigem Stand sich die globale Temperatur bis 2030 um über 3 °C erhöhen wird.Dieser Sonderbericht sorgte auf der COP24, die kurz nach Erscheinen des Berichts im Dezember in Katowice stattfand, für große Diskussion. Die USA, Saudi-Arabien und weitere arabische Ölstaaten gaben an, den Bericht nicht anzuerkennen und versuchten, diesen zu verwässern. Letztendlich konnten sich die Vertragsstaaten auf das Katowice-Klimapaket (https://unfccc.int/sites/default/files/resource/Informal%20Compilation_proposal%20by%20the%20President_rev.pdf) einigen. In diesem wurden Details zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens festgeschrieben und festgelegt, wie die einzelnen Staaten ihre nationalen Klimabeiträge messen, vergleichen und an das Klimasekretariat der VN zu übermitteln haben.Beim Versuch, den Sonderbericht der IPCC in das Katowicer Dokument aufzunehmen, musste eine Kompromisslösung gefunden werden, indem die Vertragsstaaten im Regelwerk dazu aufgefordert werden, die Informationen des Berichts zu nutzen. Beim Thema eines globalen Emissionshandelssystems wurden Kernfragen weiterhin offengelassen (Vgl. Lehr, Schalatek, 2019).Nachdem sich im Vorfeld der COP25 in Madrid 66 Staaten zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt hatten, stellte die EU-Kommission auf der Konferenz den "Green Deal" (https://www.esdn.eu/fileadmin/ESDN_Reports/ESDN_Report_2_2020.pdf) mit dem Ziel vor, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Hierfür stellte die Kommission rund 50 Maßnahmen aus den Bereichen Klima- und Umweltpolitik, Energiepolitik, Industrie, Verkehrspolitik und Landwirtschaft vor und plante, um die Klimaneutralität bis 2050 voranzutreiben, diese per Gesetz festschreiben zu lassen (vgl. Auswärtiges Amt, 2019).Insgesamt verlief die COP25 ohne konkrete Ergebnisse. Beim Thema globaler Emissionshandel konnten die VN sich, wie schon auf der COP24, nicht einigen. Das lag unter anderem daran, dass sich Staaten wie Australien, USA und Brasilien wenig kompromissbereit zeigten:"Der Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas komme nun in eine ernsthafte Phase, deshalb organisieren einige Staaten wie die USA, Brasilien und Australien, die eng mit der fossilen Lobby verbandelt sind, eine letzte Abwehrschlacht" (Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch, DW, 2019).Im November 2020 setzte sich Joe Biden bei der Wahl gegen Donald Trump durch. Daraufhin trat die USA dem Pariser Abkommen im Februar 2021 wieder bei. Im Juli 2021 trat das europäische Klimagesetz in Kraft, in dem die EU die Klimaneutralität bis 2050 zum verbindlichen Ziel, mit dem Zwischenziel einer Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030, festgelegt.Im November 2021 kamen die Vertragsstaaten in Glasgow auf der COP26 (die 2020 aufgrund der Covid19-Pandemie auf 2021 vertagt wurde) zusammen, mit dem Ziel, sich auf einen gemeinsamen Kohleausstieg zu einigen. Dieses Ziel konnte teilweise erreicht werden: Im Klimapakt von Glasgow einigte man sich aufgrund des Drucks der von Kohle abhängigen Staaten wie China und Indien lediglich auf einen schrittweisen Abbau.Festgehalten wurde auch, dass der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen weltweit noch in diesem Jahrzehnt um 45 Prozent sinken muss, wenn das 1,5-Grad-Limit erreichbar bleiben soll. Daneben wurden die reichen Länder aufgefordert, das Geld für die 100 Mrd USD, mit denen die Entwicklungsländer im Kampf gegen den Klimawandel unterstützt werden sollen, bereitzustellen. Eine Überraschung stellte der USA-China-Pakt dar, in dem beide Länder verkündeten, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einrichten zu wollen, um den Umbau zu einer klimaneutralen Weltwirtschaft zu beschleunigen (vgl. Dlf, 2021).Die COP27 wurde 2022 im ägyptischen Scharm El-Scheich ausgetragen. Das wichtigste Ergebnis stellt der Fond für klimabedingte Schäden und Verluste dar, der von den Entwicklungsländern seit mehreren Jahren gefordert wurde. Durch diesen sollen ärmere, durch den Klimawandel stark bedrohte Länder bei Schäden, die durch Klimakatastrophen verursacht wurden, Ausgleichszahlungen erhalten. Keine erheblichen Fortschritte konnten dagegen bei den Lösungsansätzen zur Einhaltung des 1,5°C-Ziels aus dem Pariser Abkommen gemacht werden. Versuche, weitergehende Formulierungen zu einem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und Kohle zu verfassen, wurden von China und Saudi-Arabien blockiert. Als Erfolg wird die Klimapartnerschaft zwischen Industrieländern wie den USA und Deutschland mit Entwicklungsländern wie Ägypten, Mexiko und Südafrika gesehen. Die Industrieländer stellen Mittel bereit, um bei den kleineren Ländern die Energiewende voranzutreiben (vgl. Dlf, 2022). COP28 in DubaiAuf der COP28, die vom 30. November bis 12. Dezember 2023 in Dubai stattfand, wurde seit dem Pariser Klimaabkommen erstmals offiziell Zwischenbilanz gezogen. Die EU (-7,4 %) und die USA (-3,0 %) haben es 2023 geschafft, ihre Emissionen im Vergleich zu 2022 zu verringern. In Indien (+8,2 %) und China (+4,0 %) sind sie dagegen angestiegen. Die selbst gesetzten Ziele zur Treibhausgasemission, die sich die Staaten gesetzt hatten, konnten nicht erfüllt werden.Im Vergleich zum Vorjahr sind die Emissionen um 1,1 % angestiegen und liegen bei 36,8 Milliarden ausgestoßenen Tonnen CO₂. Diese werden ergänzt durch Maßnahmen wie z.B. das Roden von Wäldern, sodass die Endbilanz bei 40,9 Milliarden Tonnen CO₂ liegt (vgl. Appelhans, 2023). Die Zwischenbilanz zeigt deutlich, dass die aktuellen Maßnahmen und Umsetzungen der Nationen nicht ausreichen, um das 1,5°C-Ziel zu erreichen.Das "sichtbarste" Ergebnis der Konferenz stellt die Einigung der Weltgemeinschaft auf einen Beschlusstext zu einem "Übergang weg von fossilen Energieträgern in den Energiesystemen" dar. Ziel ist es, durch einen Ausstieg aus fossilen Energien (Öl, Gas, Kohle…) den globalen Süden, den die Auswirkungen des Klimawandels am stärksten treffen, vor weiteren drohenden Katastrophen zu schützen.Bei den fossilen Brennstoffen (Öl und Gas) wurde sich auf den Begriff "Abkehr" anstatt Ausstieg als Kompromiss geeinigt. Dies ist zurückzuführen auf Staaten wie Saudi-Arabien, deren Wirtschaft auf dem Handel mit fossilen Brennstoffen beruht und für die ein Ausstieg, Stand jetzt, nicht in Frage kommt. Um den Ausstieg zu erreichen, benötigt es einen schnellen Umstieg auf erneuerbare Energien. Im Beschlusstext wurde das Ziel formuliert,"... die Kapazität der erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen und das Tempo bei der Energieeffizienz in diesem Zeitraum zu verdoppeln." (BMZ, COP28 Abschnitt 2)Neben dem Ausstieg einigten sich die Staaten auf die Ausgestaltung des auf der COP27 beschlossenen Fonds für Klimaschäden im Globalen Süden. Deutschland und Saudi-Arabien kündigten an, für diesen jeweils 100 Millionen Euro bereitzustellen (vgl. bpb, 2023).Fazit und AusblickDie Historie der zurückliegenden Klimakonferenzen zeigt klar auf, wie kompliziert und hoch angespannt die internationale Klimapolitik ist. Um einen Konsens zu erzielen und ein Vorankommen zu ermöglichen, müssen in der Regel package deals und Kompromisse eingegangen werden, was eine schnelle und effektive internationale Zusammenarbeit erschwert.Ergebnisse zu erzielen, kostete in der Vergangenheit viel Zeit - Zeit, die die Welt und vor allem der globale Süden nicht mehr hat. 2009 scheiterte der erste Versuch, den Klimawandel als ein ernstzunehmendes Problem international offiziell anzuerkennen, auf der COP15 in Kopenhagen. Und es dauerte bis 2015, dass die Vertragsstaaten sich einigen konnten und mit dem 1,5°C-Ziel den Klimawandel anerkannten und ihm gemeinsam den Kampf ansagten. Die Historie von Rio bis Paris offenbart zwei Probleme der internationalen Klimapolitik:Die internationale Klimapolitik ist träge und kommt nur langsam voran. Um überhaupt einen Konsens zu finden, mussten zwischen den Nationen in der Regel immer Kompromisse eingegangen werden. Dies ist am Verlauf des Kyoto-Protokolls, als die EU bei Maßnahmen wie den Senken Industrieländern wie Kanada und Russland entgegenkam, damit das Protokoll überhaupt noch ratifiziert werden kann, gut ersichtlich. Wenige Jahre später stiegen Russland und Kanada bei der Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020 dann aus.Es gibt keinen internationalen Souverän, der die einzelnen Staaten maßregelt und Konsequenzen verhängt, wenn Staaten es nicht schaffen, ihre Emissionen zu verringern. Trotz des Pariser Abkommens sind die Treibhausgasemissionen seit 2015, mit Ausnahme der Phase der Covid19-Pandemie, angestiegen. Konsequenzen gab es für die Industrienationen, die Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen sind, nicht. Das 1,5°C-Ziel, das bereits 2015 von Kritiker*innen als unrealistisch angesehen wurde, ist acht Jahre später mit dem Trend, dass die CO₂-Emissionen weiter ansteigen, kaum noch zu erreichen. Die Prognose in Bezug auf den Klimawandel sieht für die kommenden Jahre düster aus. Hoffnung könnte der auf der COP28 beschlossene Ausstieg bzw. die Abkehr von fossilen Brennstoffen, die über 80 % der CO₂-Emissionen ausmachen, bieten. Dieser Beschluss könnte - nach dem Pariser Abkommen - ein weiter großer Schritt in die richtige Richtung sein. Wie groß dieser Schritt ausfällt, ist abhängig davon, wie sich die Vertragsstaaten an dem Ausstieg beteiligen und wie schnell sie versuchen, diesen umzusetzen.Ein weiterer Hoffnungsschimmer könnte die steigende Verantwortung sein, die die Industrieländer für den Klimawandel übernehmen. Der globale Süden, der vom Norden über Jahre hinweg ohne große Rücksicht auf Folgen ausgebeutet wurde (und immer noch wird), bekommt das Ausmaß des Klimawandels am deutlichsten zu spüren. Durch den auf der COP27 verabschiedeten Fond für Klimakatastrophen erhält er von den Industrienationen finanzielle Unterstützung, was einen Anfang darstellt. Die Industriestaaten, allen voran die EU, haben sich dazu bekannt, den globalen Süden nicht mehr im Stich zu lassen. Dies kann man gleichzeitig als Zeichen sehen, dass die VN erkannt haben, dass der Klimawandel nur im Kollektiv aufgehalten werden kann.Der Trend der letzten Klimakonferenzen ist positiv. Ob dieser Trend anhält, hängt klimapolitisch stark von den USA, China und mit einigen Abstrichen Indien und den Öl-Staaten ab. Die USA, die eine lange Historie besitzt, sich in der Klimapolitik querzustellen und nicht zu kooperieren, steht vor einem Wahljahr 2024, in dem Donald Trump die Chance hat, nach 2016 erneut zum Präsidenten gewählt zu werden. Trump, dessen Politik unberechenbar ist, ist kein Befürworter von Maßnahmen gegen den Klimawandel und trägt die Verantwortung dafür, dass die USA 2020 aus dem Pariser Abkommen ausgetreten sind.Die USA pflegen trotz des gemeinsamen Pakts für eine klimaneutrale Wirtschaft ein angespanntes Verhältnis zu China, das eskalieren könnte. China, das in Sachen Treibhausgasemissionen seit über zehn Jahren an der Spitze steht, hat lange versucht, sich unter dem Deckmantel "Schwellenland" vor klimapolitischer Verantwortung zu drücken. In der nahen Zukunft könnte sich dies mit Indien, das inzwischen bei den Emissionen auf Platz 3 (Stand 2022) steht, wiederholen.Sollten sich die USA, China und Indien als Top 3 (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/179260/umfrage/die-zehn-groessten-c02-emittenten-weltweit/) in Sachen Treibhausgasemissionen aus dem Kampf gegen den Klimawandel zurückziehen bzw. bei dem Ausstieg aus fossiler Energie nicht mitziehen, sieht es düster für den Rest der Welt aus. Auch die Blockadehaltung in Bezug auf den Ausstieg aus fossilen Brennstoffe der Ölstaaten wie Saudi-Arabien muss beobachtet werden.Neben den Wahlen in den USA darf die EU-Wahl nicht unterschätzt werden. In den vergangenen Jahren konnten rechtspopulistische Parteien, von denen viele Klimawandelleugner (vgl. Schmidt-Mattern, 2019) sind, fast in allen EU-Ländern Stimmen dazugewinnen. Sollte es innerhalb des EU-Parlaments zu einem starken Rechtsruck kommen, könnte dies auch Auswirkungen auf die Klimapolitik der EU haben. Das wäre fatal, da die EU schon seit der Rio-Konferenz im Kampf gegen den Klimawandel als Vorreiter agiert und regelmäßig zwischen Parteien mit verschiedenen Standpunkten als Zwischenhändler agiert und so Kompromisse erreicht. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Kampf gegen den Klimawandel stehen auf wackligen Beinen, doch der Trend der vergangenen Jahre ist positiv, was Anlass zur Hoffnung gibt. Dennoch müssen die Staaten, wenn sie noch eine Chance haben wollen, den Klimawandel einzudämmen, geschlossener und vor allem schneller agieren als noch in der Zeitspanne zwischen Rio de Janeiro und Paris. LiteraturAuswärtiges Amt. 2018. "Erfolgreicher Abschluss der "COP24" in Kattowitz". https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/klimaaussenpolitik/cop-24-kattowitz/2171152 (24.03.24).Auswärtiges Amt. 2019. 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"Wie Privatjets dem Klima überdurchschnittlich schaden"Deutschlandfunk vom 16.01.2023"So viel trägt der Luftverkehr zum Klimawandel bei"Frankfurter Allgemeine vom 03.09.2020"Eine Flugreise ist das größte ökologische Verbrechen"Süddeutsche Zeitung am 31.05.2018Spätestens durch die Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt aus dem Jahr 2020 ist klar, dass die Luftfahrt einen bedeutenden Anteil der globalen Klimaerwärmung ausmacht. Forschende belegten, dass der Anteil der globalen Luftfahrt an der Klimaerwärmung 3,5 Prozent beträgt (Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt 2020). Entsprechend steht die Luftfahrtindustrie in Zeiten der wachsenden Sorge um den Klimawandel und den damit einhergehenden Auswirkungen auf den Menschen vor einer wesentlichen Herausforderung: Wie kann die Luftfahrt CO₂-neutral werden?Bislang stehen keine Technologien zur Verfügung, die eine solche Luftfahrt ermöglichen. Gleichzeitig ist eine – durch die Reisebeschränkungen während der Hochphase der Coronakrise nochmals verstärkte – hohe weltweite Nachfrage nach Flugreisen zu verzeichnen. Experten gehen davon aus, dass durch diese fatale Kombination zukünftig der Anteil des Luftverkehrs als Ursache von CO₂ weiter steigen wird (Bopst et al., 2019, S. 31). Deshalb müssen schnell Lösungen gefunden werden, um weitere negative Auswirkungen auf das Klima zu reduzieren.Im vorliegenden Blogbeitrag wird versucht, mögliche Wege der Luftfahrtindustrie hin zu einem klimaneutralen Flugverkehr zu skizzieren. Dazu wird zunächst die Ausgangslage beschrieben und ein Zukunftsszenario skizziert, bevor anschließend mögliche Technologien und politische Maßnahmen zur CO₂-Reduktion erläutert werden. Dabei werden neben technischen Neuerungen, wie nachhaltige Kraftstoffe und das Potenzial von Wasserstoff, die Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Optimierung und einer staatlichen Regulation diskutiert. Die Ansätze werden dabei stets kritisch hinterfragt.Im zweiten Teil der Arbeit wird untersucht, inwiefern sich Airlines um eine nachhaltige CO₂-Reduktion bemühen. Als Beispiel wurde die Lufthansa Group ausgewählt. Die diesbezüglichen Maßnahmen werden ebenfalls zunächst dargestellt und anschließend kritisch betrachtet. Der Blogbeitrag endet mit einer Zusammenfassung, einer abschließenden Betrachtung der Ergebnisse und einem Verweis auf weitere Aspekte von Nachhaltigkeit beim Reisen.Eine klimaneutrale Luftfahrt – AusgangslageDer weltweite Luftverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. Im Jahr 2018 [1] wurde weltweit eine so hohe Zahl an Passagieren wie nie zuvor befördert. Deren Anzahl hat sich seit den 1990er-Jahren um mehr als 100 Prozent erhöht (Bopst et al., 2019, S. 17). Allein im Jahr 2018 stieg die Anzahl der Passagiere weltweit um 6,7 Prozent und in Europa um 6,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (International Civil Aviation Organization (ICAO) 2019, S. 1). In Deutschland hat sich die Zahl der Fluggäste seit 1991 verdreifacht und erreichte 244 Millionen im Jahr 2018 (Bopst et al., 2019, S. 17).Trotz des Einbruchs im Flugverkehr aufgrund der Coronapandemie in den Jahren 2020 bis 2022 wird spätestens im Jahr 2025 mit einer vollständigen Erholung des Luftverkehrs gerechnet. Es gibt auch Modelle, gemäß denen davon ausgegangen wird, dass sich die Luftfahrt bereits bis 2023 vollständig erholt und bis 2025 das Vorkrisenniveau weit überschritten wird. Je nach Szenario wird bis 2040 mit einem jährlichen Wachstum von 2,8 bis 3,5 Prozent gerechnet, was einen Anstieg der Passagierzahlen auf bis zu 9,4 Mrd. Passagiere weltweit bedeutet (Gelhausen 2021; vgl. EASA at al. 2019, S. 15).Das Wachstum des Luftverkehrs in den vergangenen Jahren hat mehrere Ursachen. Eine zentrale Rolle spielen dabei sinkende Kosten auf der Angebotsseite, insbesondere durch den Rückgang von Produktionsfaktoren wie dem Kerosinpreis um mehr als die Hälfte in den letzten zwanzig Jahren (Bopst et al., 2019, S. 17f.). Auch Lohn- und Beschaffungskosten für Luftfahrzeuge sanken. Durch die steigende Treibstoffeffizienz, eine höhere Auslastung und eine höhere operative Leistung der Flugzeuge sowie die Bildung von Airline-Allianzen wurde diese Entwicklung unterstützt.Neben dem Passagierverkehr verzeichnete auch der Frachtverkehr erhebliche Zuwachsraten in den letzten Jahrzehnten. Die jährliche Frachtmenge in Deutschland ist seit 1991 um 243 Prozent auf 4,9 Mio. t im Jahr 2017 gestiegen (ebd., S. 21).Die steigende Nachfrage im Personen- und Frachtverkehr führt dazu, dass in Zukunft deutlich mehr Flugzeuge benötigt werden. Airbus prognostiziert eine Verdopplung der weltweiten Flotte bis 2036 (Bopst et al., 2019, S. 21). Trotz technischer Weiterentwicklungen und gesteigerter Effizienz bei gleichzeitiger Reduktion umweltschädlicher Schadstoffe trägt die Luftfahrt in einem bedeutenden Ausmaß zur Umweltbelastung bei. Flugzeuge sind zwar energieeffizienter geworden, aber die jährliche Effizienzsteigerung hat in der laufenden Dekade abgenommen und wird in der kommenden Dekade voraussichtlich im Durchschnitt bei 1,4 Prozent pro Jahr liegen (ebd.).Trotz dieser Fortschritte kann durch Effizienzsteigerungen der prognostizierte Anstieg der Verkehrsleistung nicht ausgeglichen werden, was bedeutet, dass der Kerosinverbrauch und der Endenergiebedarf des Luftverkehrs in Zukunft weiter zunehmen werden (ebd., S. 25). Es wird erwartet, dass der weltweite Kerosinverbrauch im Jahr 2050 je nach Szenario zwischen 484 und 1096 Millionen Tonnen liegen wird (Cames et al., 2019).Der Treibstoff verursacht eine Vielzahl klimarelevanter Emissionen. Treibhausgase wie Kohlendioxid, Methan, Lachgas, halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, Fluorkohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid beeinflussen die Strahlungsbilanz der Erde (Bopst et al., 2019, S. 26). Sie lassen die einfallende Sonnenstrahlung passieren, blockieren aber die von der Erdoberfläche abgestrahlte langwellige Wärmestrahlung. Treibhausgase absorbieren diese Wärmestrahlung und strahlen sie in alle Richtungen, einschließlich der Erdoberfläche, ab. Dies führt insgesamt zu einer höheren Strahlungsbelastung auf der Erdoberfläche.Zusätzlich zu den Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verbrennung von Kerosin im Luftverkehr entstehen, gibt es andere Emissionen, wie Partikel, Wasserdampf, Schwefel- und Stickoxide, die ebenfalls zur Klimaveränderung beitragen (ebd. S. 27). Diese Emissionen beeinflussen die Bildung von Aerosolen und Wolken sowie die Konzentration bestimmter atmosphärischer Gase und tragen dadurch ebenfalls zur Veränderung des Strahlungshaushalts bei.Die CO₂-Emissionen des zivilen Luftverkehrs in Deutschland betrugen im Jahr 2017 etwa 31,2 Mio. t CO₂, wovon 2,1 Mio. t auf Inlandsflüge entfielen (ebd. S. 30). Im Vergleich dazu betrug die Gesamtmenge der CO₂-Emissionen des zivilen Luftverkehrs in Deutschland im Jahr 1990 etwa 14,3 Mio. t CO₂ (Inlandsflüge: 2,2 Mio. t CO₂) (ebd.). Somit ist der CO₂-Ausstoß des Luftverkehrs in Deutschland innerhalb von 27 Jahren um 117 Prozent gestiegen. Global betrachtet trug der zivile und militärische Luftverkehr im Jahr 2015 etwa 875 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen bei, was etwa 2,5 % der gesamten vom Menschen verursachten CO₂-Emissionen entspricht (ebd.). Ohne weitergehende Maßnahmen werden auch klimarelevante Emissionen zukünftig weiter ansteigen.Im European Aviation Environmental Report 2019 werden Prognosen für die zukünftigen CO₂-Emissionen des zivilen Luftverkehrs in Europa bis zum Jahr 2040 präsentiert. Die Prognosen basieren auf drei Szenarien, die sich in der Entwicklung der Verkehrsleistung unterscheiden. Beim wahrscheinlichsten Szenario, dem 'base traffic forecast' der ICAO, wird bis 2040 von einem Anstieg der weltweiten CO₂-Emissionen, verursacht von der Luftfahrt, auf 198 Mio. t bis 224 Mio. t ausgegangen, abhängig von der technologischen Entwicklung. Dies entspricht einem Anstieg von 21 Prozent bis 37 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2017 (EASA et al. 2019, S. 23).Folglich werden in den kommenden Jahrzehnten durch den zunehmenden Flugverkehr die bereits bestehenden Umweltbelastungen weiter verstärkt. Ferner ist mit einem überproportionalen Anstieg der auf den Luftverkehr zurückzuführenden Treibhausgasemissionen zu rechnen, da andere Sektoren, wie die Automobilindustrie und der Energiesektor, voraussichtlich früher und umfassender ihre CO₂-Emissionen reduzieren werden (Bopst et al., 2019, S. 31).Maßnahmen für die Erreichung einer klimaneutralen LuftfahrtAufgrund des zunehmenden Umweltbewusstseins ist auch die Luftfahrtbranche gezwungen, sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Entsprechend wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit in der Luftfahrt umgesetzt bzw. befindet sich noch in der Umsetzung. Im Folgenden wird ein Teil dieser Maßnahmen exemplarisch erläutert.Nachhaltige und klimaneutrale AntriebsstoffeKernpunkt einer nachhaltigen Luftfahrt ist das Umstellen auf alternative Antriebsarten von Flugzeugen. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es allerdings keine Antriebskonzepte, die bei Autos, Schiffen oder Zügen funktionieren und größtenteils bereits etabliert sind und die auch bei Flugzeugen eingesetzt werden können. Daher wird in der Industrie vor allem auf drei zukunftsweisende Technologien gesetzt, den Einsatz von nachhaltigen Kraftstoffen, Wasserstoff als Antriebsmittel für Flugzeuge sowie elektronische Antriebsarten.In der Entwicklung am fortgeschrittensten und daher kurzfristig einsetzbar sind nachhaltige Treibstoffe für die Luftfahrt, konkret nachhaltige Flugkraftstoffe (engl.: Sustainable Aviation Fuels – SAF). Eine nachhaltige und CO₂-neutrale Luftfahrt erfordert den Einsatz von Flugkraftstoffen, die aus erneuerbaren Energiequellen und nachhaltig produzierten Rohstoffen hergestellt werden, um fossiles Kerosin zu ersetzen (Bundesregierung 2021).Durch den Einsatz von SAF entsteht ein Kohlenstoffkreislauf, der weitgehend geschlossen ist. Der eingesetzte Kraftstoff wird aus CO₂ gewonnen, das im Idealfall zuvor aus der Atmosphäre absorbiert wurde (Geffert 2022). Es entsteht ein Kreislauf, bei dem kein zusätzliches CO₂ produziert wird, sondern das in der Atmosphäre vorhandene Kohlendioxid wiederverwertet wird.Von der Bundesregierung besonders gefördert werden 'Power-to-Liquid'-Kraftstoffe (PtL), bei denen aus Strom, Wasser und CO₂ flüssige Kraftstoffe hergestellt werden. Diese Art von Antriebsstoffen wird auch als 'strombasierte Kraftstoffe' bezeichnet (Bundesregierung 2021). Um einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu leisten, ist es entscheidend, erneuerbare Energiequellen bei der Herstellung zu nutzen. Es wird als realistisch angesehen, dass bis 2030 im deutschen Luftverkehr mindestens 200.000 Tonnen Kerosin aus PtL verwendet werden (ebd.). Diese Menge entspricht etwa 2 Prozent des Kerosinverbrauchs in Deutschland im Jahr 2019 (ebd.).Die bis zum derzeitigen Zeitpunkt hohen Produktionskosten und die begrenzte Verfügbarkeit der PtL sind zentrale Herausforderungen für eine nachhaltige Luftfahrt (Flottau 2023). Um diesen zu begegnen, wurden von der Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung der Produktion veranlasst. In einem gemeinsamen Papier der Bundesregierung und der Luftfahrtindustrie werden die Maßnahmen erläutert. Unter anderem plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, die Kostenlücke von SAF zu herkömmlichen Kraftstoffen zu schließen, die weitere Forschung und Entwicklung finanziell zu fördern (dazu zählen auch die Förderung und der Bau von SAF-Produktionsanlagen, um den Markthochlauf von PtL-Kerosin zu beschleunigen) sowie SAF bei der Flotte der Flugbereitschaft beizumischen, um als Vorläufer und Ankerkunde zum Markthochlauf beizutragen (Bundesregierung 2022, S. 5f.).Der bedeutendste Vorteil gegenüber anderen Antriebsmitteln und Technologien ist, dass SAF herkömmlichem Kerosin bis zu 50 Prozent beigemischt werden können, ohne dass es nötig ist, Anpassungen an Flugzeugen und Triebwerken vorzunehmen (Geffert 2022). Entsprechend hat die EU-Kommission im Frühjahr 2023 gesetzliche Regelungen für eine Beimischung beschlossen. Ab dem Jahr 2025 ist es erforderlich, dass alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union starten, mindestens zwei Prozent nachhaltige Flugkraftstoffe beimischen (Flottau 2023; Europäische Union 2023). Bis 2030 wird die Quote auf sechs Prozent erhöht und schließlich bis zum Jahr 2050 schrittweise auf eine Beimischungsquote von siebzig Prozent angehoben.Beim Abflug von Flughäfen in der Europäischen Union dürfen Luftfahrzeugbetreiber zudem nur so viel Kraftstoff tanken, wie für den Flug tatsächlich benötigt wird, um zusätzliche Emissionen aufgrund von erhöhtem Gewicht zu vermeiden und um ein 'Tankering' zu verhindern (Europäische Union 2023). Durch Letzteres wird die absichtliche Mitnahme von zusätzlichem Kraftstoff beschrieben, um den Einsatz von nachhaltigen Kraftstoffen zu vermeiden.Neben den SAF als kurzfristig verfügbare Brückenlösung spielen die Entwicklung neuer emissionsfreier Antriebe eine zentrale Rolle. Als vielversprechender Ansatz gilt der Einsatz von regenerativem Wasserstoff als Antrieb, dessen Potenzial vor allem für den Einsatz in Brennstoffzellen, Gasturbinen und hybriden Lösungen untersucht wird (BDLI 2020, S. 4ff).Zwei Ansätze werden hierbei verfolgt. Zum einen wird beobachtet, inwiefern Wasserstoff, wie bei herkömmlichen Turbinen, direkt verbrannt werden kann und dadurch Triebwerken Schub verleiht. Bedeutend höheres Potenzial wird 'Flying Fuel Cells' zugesprochen, einer Brennstoffzelle, die flüssigen Wasserstoff in Strom umwandelt, der dann für den Antrieb des Flugzeugs genutzt werden kann (Weiner 2022; Geffert 2023).Gemein haben beide Technologieansätze, dass lediglich Wasser als Emission zurückbleibt, sofern Wasserstoff mithilfe regenerativer klimaneutraler Energien gewonnen wird (Geffert 2022). Bevor diese Technologien jedoch in hohem Umfang im Flugbetrieb zum Einsatz kommen können, bedarf es erheblicher Entwicklungsprozesse und Innovationssprünge. Neben der Entwicklung von Antriebstechnologien besteht die zentrale Herausforderung darin, das erheblich größere Volumen von verflüssigtem Wasserstoff im Vergleich zu Kerosin und damit notwendige größere Tanks in das Flugzeug zu integrieren (ebd.).Ebenfalls noch ungelöst sind Probleme, die im Zusammenhang mit Batterietechnik und Fliegen stehen. Die Verwendung von Batterien im elektrischen Flugverkehr hat zwar den Vorteil, dass sie während des Fluges keine Emissionen verursachen, einen hohen Wirkungsgrad aufweisen und es ermöglichen, eine hohe Energiemenge in kurzer Zeit abzugeben, aufgrund ihrer begrenzten Speicherkapazität sind derzeitige Batterien für den Einsatz in der kommerziellen Luftfahrt jedoch nicht geeignet. (BDLI S. 8).Auch wenn in den kommenden Jahren weiter Fortschritte hinsichtlich der Speicherkapazität zu erwarten sind, ist anzunehmen, dass elektrisches Fliegen sich vornehmlich auf die Bereiche kleine Motorsegler, Flugtaxis und Kleinflugzeuge für regionale Strecken beschränkt. Eine vielversprechende Option auf lange Sicht sind hybride Antriebe. Gasturbinen und elektrische Antriebe werden dabei so kombiniert, dass sie sich ergänzen und elektrische Antriebe besonders in Phasen mit hohem Energiebedarf die kerosinbetriebene Turbine unterstützen (ebd.).Effizientere Flugführung im europäischen LuftraumDurch die Fortentwicklung eines 'Single European Sky' kann ein maßgeblicher Beitrag zur aktiven Bekämpfung des Klimawandels geleistet werden. Bereits durch die Optimierung von Flugrouten im deutschen Luftraum konnte eine Reduzierung von Umwegen und somit eine Reduzierung des Treibstoffverbrauchs erzielt werden. Auf europäischer Ebene konnten beispielsweise seit 2014 durch die Einführung des 'Free Route Airspace' mehr als 2,6 Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden. Dies entspricht etwa 0,5 Prozent der insgesamt durch den Luftverkehr verursachten CO₂-Emissionen innerhalb der Europäischen Union (BDL 2021).Um das vollständige Potenzial auszuschöpfen, wurden von politischer Seite weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung des europäischen Luftraums eingeleitet. Anhand von Untersuchungen wird deutlich, dass durch die Realisierung eines einheitlichen europäischen Luftraums pro Flug 250 bis 500 kg Kraftstoff bzw. 0,8 bis 1,6 Tonnen CO₂ eingespart werden können, indem optimierte und direktere Flugrouten genutzt werden (ebd.).Verbesserte Flugverfahren, wie kontinuierliche Sinkflüge und das Vermeiden von Warteschleifen, bieten weiteres Einsparungspotenzial von bis zu 325 kg Kraftstoff pro Flug (ebd.). Neben der Optimierung der Flugdurchführung gilt es auch, die Prozesse am Boden weiter zu verbessern. Kürzere Rollwege mit weniger Zwischenstopps bieten weitere Einsparungsmöglichkeiten von 38 bis 75 kg Kraftstoff (ebd.).CO2-neutraler FlughafenbetriebNeben den Flugzeugen selbst tragen Flughäfen und die damit verbundene Infrastruktur zu einer Belastung der Umwelt durch den CO2-Ausstoß bei. Entsprechend kann eine Optimierung der Flughafeninfrastruktur dazu beitragen, die Menge an Treibhausgasen zu reduzieren und so das Fliegen umweltfreundlicher zu gestalten. Zahlreiche Flughäfen haben bereits Maßnahmen ergriffen, um dies zu erreichen. Unterstützt werden sie in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung, die eine Reihe von Projekten finanziell fördert (Bundesregierung 2022).Die Maßnahmen schließen folgende Bereiche ein: Energieversorgung der Flughäfen, Gebäudetechnik, Einsparungen im Bereich der flughafenspezifischen Anlagen sowie der Bereich Fuhrpark und Mobilität (vgl. BDL 2021). Im Kontext der Energieversorgung wird eine besondere Förderung für Projekte gewährt, die sich auf die lokale und ökologische Energieerzeugung konzentrieren. Hierbei liegt der Fokus entweder auf der Eigenproduktion von Energie, z.B. durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen, oder auf der Nutzung regional gewonnener erneuerbarer Energien (ebd.).Zusätzlich werden Fördermittel für Projekte bereitgestellt, die auf die energetische Nachhaltigkeit von Gebäuden abzielen, wie durch den Bau von entsprechend konzipierten Neubauten oder durch die energetische Optimierung bereits bestehender Bauten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Optimierung von flughafenspezifischen Anlagen. Beispielhaft ist hier die Umstellung der Vorfeldbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel zu nennen. Besonders hohes Einsparpotenzial bietet ferner die Umstellung von für den Flugbetrieb nötigen Bodenfahrzeugen auf alternative Antriebsformen wie Elektromobilität und alternative Kraftstoffe.Vernetzung mit anderen VerkehrsträgernEine Vernetzung der Verkehrsträger trägt zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen bei. Dabei sollen Verkehrsträger miteinander vernetzt werden, um ihre verkehrlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile am geeignetsten zu nutzen (BDL & DB 2021, S. 2). Ziel ist hierbei eine Verringerung des innerdeutschen Flugverkehrs auf ein Minimum. Dazu ist es allerdings unabdingbar, die Bahninfrastruktur weiter auszubauen und Flughäfen stärker an das bestehende Bahnnetz anzuschließen.Durch den umfangreichen Ausbau der Infrastruktur, die Bereitstellung leistungsstarker und attraktiver Angebote sowie die Verbesserung der gemeinsamen Services entlang der Reisekette können das Mobilitätsangebot attraktiver gestaltet und die Kundenzufriedenheit gesteigert werden. Hierbei liegt das Potenzial bei bis zu 4,3 Mio. Reisenden jährlich und einer damit verbundenen Reduzierung der CO₂-Emissionen um rund ein Sechstel im innerdeutschen Flugverkehr (ebd., S. 3).Prognosen zufolge wird der Luftverkehr innerhalb Deutschlands auf Kurzstrecken bis 2030 stark zurückgehen und nur noch auf längeren Strecken, wie zwischen Hamburg und München, profitabel sein. Bis zum Jahr 2050 ist zudem geplant, die Schieneninfrastruktur in Deutschland so weit auszubauen, dass nahezu alle innerdeutschen Flugverbindungen zwischen den großen Drehkreuzen und Ballungszentren durch Bahnfahrten innerhalb von vier Stunden ersetzt werden können (Bopst et al., 2019, S. 58). Durch die Einbindung der Flughäfen ins Schienennetz wird auch der Schienengüterverkehr profitieren. Die allgemeine Zielsetzung ist, dass bis 2050 schnelle Güterzüge im Nachtverkehr nationale Frachtflugverbindungen ersetzen können (ebd.).EmissionshandelDer Emissionshandel gilt als weiterer Baustein für eine klimaneutrale und nachhaltige Luftfahrt. Inwiefern der Emissionshandel zu mehr Nachhaltigkeit beitragen kann, wird bereits in verschiedenen Blogbeiträgen näher erläutert. An dieser Stelle sei daher insbesondere auf die Beiträge von Marion Stieger und Alexandra Knöchel verwiesen. Beide Autorinnen beleuchten, inwiefern der Emissionshandel zu einer Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit führen kann. Die in den Blogbeiträgen beschriebenen Prinzipien gelten selbstverständlich gleichermaßen für die Luftfahrt.Kritische Betrachtung der MaßnahmenObwohl es in den vergangenen Jahren zahlreiche Innovationen und technologische Fortschritte in der Luftfahrtindustrie gab, besteht weiterhin ein signifikanter Entwicklungsbedarf, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Zur Nutzung von Wasserstoff als Treibstoff in Fluggasturbinen und Brennstoffzellen müssen zunächst zahlreiche neue Technologien entwickelt werden. Dies sind insbesondere Brennstoffzellen, Elektroantriebe und Tanks, die speziell für flüssigen -253 Grad kalten Wasserstoff konzipiert sind.Diese Technologien müssen anschließend wiederum in das Design und die Struktur des Flugzeugs integriert werden, was aufgrund des deutlich größeren Volumens von Wasserstoff im Vergleich zu herkömmlichem Kerosin eine Neukonstruktion des Flugzeugs erforderlich macht (Geffert 2022). Unter Berücksichtigung der langen Entwicklungszyklen von Flugzeugen, die zwanzig bis dreißig Jahre betragen, sind solche Technologien frühestens Mitte der 2050er Jahre verfügbar.Wie weiter oben beschrieben, setzen EU-Kommission und Fluggesellschaften daher auf SAF. Neben den bekannten Herausforderungen der hohen Kosten und begrenzten Verfügbarkeit stellt die Nutzung von SAF auch in ökologischer Hinsicht eine komplexe Problematik dar (Frankfurter Allgemeine 2022). Das bisher bedeutendste Problem ist die begrenzte Produktionskapazität von alternativem Flugtreibstoff, da momentan die Verfügbarkeit von Rohstoffen nicht ausreicht, um den tatsächlichen Bedarf an Kerosin zu decken (ebd.; vgl. McCurdy 2021).Außerdem wird dieser alternative Treibstoff mittlerweile auch in anderen industriellen Bereichen eingesetzt, was zu einem Wettbewerb zwischen der Luftfahrtindustrie und anderen Branchen um eine begrenzte Ressource führt. Ferner ist für die Produktion dieser Treibstoffe ein erheblicher Energieaufwand notwendig. Diese Energie müsste demnach ebenfalls nachhaltig gewonnen werden, um eine positivere Klimabilanz als herkömmliches Kerosin zu erreichen. Die Produktion von nachhaltigem Kerosin ist entsprechend vom Ausbau der nachhaltigen Energiegewinnung abhängig.Der Einsatz von PtL-Kraftstoffen in der Luftfahrt wird von einem Teil der Experten kritisiert, da die vermeintliche CO₂-Reduktion durch diese Treibstoffe nicht auf einer tatsächlichen Einsparung von CO₂ beruht. Stattdessen wird das für die Herstellung der PtL-Kraftstoffe benötigte CO₂ zunächst der Umwelt entzogen und später bei der Verbrennung des Kraftstoffs wieder in die Atmosphäre freigesetzt. Dieser Ansatz führt zu einer scheinbaren Kompensation von CO₂-Emissionen, die jedoch letztlich darauf hinausläuft, dass die CO₂-Bilanz lediglich als ausgeglichen angesehen werden kann. Im günstigsten Fall sollte kein zusätzliches CO₂ bei der Herstellung und dem Transport anfallen. In diesem Fall ergibt sich ein Nullsummenspiel, das jedoch nicht zur Lösung des Klimaproblems beiträgt (McCurdy 2021).Kritik kommt auch von den Airlines, die insbesondere die deutlich höheren Preise von SAF und einen damit verbundenen Wettbewerbsnachteil kritisieren. Gemäß dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) führt die Einführung von Quoten sowohl auf innereuropäischen Flügen als auch auf Langstreckenflügen, die von Drehkreuzen innerhalb der Europäischen Union starten, zu signifikanten Preissteigerungen.Berechnungen des Wirtschaftsprüfungsinstituts PricewaterhouseCoopers zufolge können durch den Einsatz von SAF Flugtickets um bis zu 16 Prozent teurer werden, wodurch ein erheblicher Wettbewerbsnachteil europäischer Airlines gegenüber außereuropäischer Konkurrenten entsteht (Frankfurter Allgemeine 2022; Flottau 2023). Laut den Berechnungen ist ebenfalls davon auszugehen, dass die genannten Kraftstoffe noch bis weit in die 2040er deutlich teurer als herkömmliches Kerosin aus fossilen Rohstoffen sein werden.Um einen dadurch entstandenen Wettbewerbsnachteil deutscher und europäischer Airlines zu minimieren, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, durch Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten zu gewährleisten, dass sich Luftfahrtunternehmen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union beim Über- und Einfliegen in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verpflichten, die nationalen und europäischen Umweltschutzvorschriften einzuhalten (Bundesregierung 2021).Nachhaltigkeitsstrategien der Lufthansa GroupIm ersten Abschnitt dieses Beitrags konnte dargelegt werden, inwiefern durch die Luftfahrt zu einer nachhaltigeren Lebensweise und zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes sowie dem damit verbundenen, durch Menschen verursachten Klimawandel beigetragen werden kann. Dabei wurde vorwiegend die wissenschaftliche Perspektive eingenommen und über den aktuellen Stand der Forschung berichtet.Im folgenden Abschnitt soll eine Auseinandersetzung mit der Frage erfolgen, welche konkreten Maßnahmen von den Airlines, d.h. den Verursachern, zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes ergriffen wurden. Hierzu wurde die Lufthansa Group als eines der führenden Luftfahrtunternehmen weltweit ausgewählt.Vorstellung der Lufthansa GroupIm Jahr 2022 hat die Lufthansa Group 826.379 Flüge mit 710 Flugzeugen durchgeführt und etwa 100 Mio. Passagiere befördert (Lufthansa Group 2023a, S. 3). Um die Beförderungsleistung erbringen zu können, wurden 7.284.584.000 Tonnen Treibstoff benötigt, was wiederum zu einem Ausstoß von 22.946.441.000 Tonnen CO₂-Emissionen führte (ebd.) Durchschnittlich wurden 3,59 Liter Kerosin pro 100 Passagierkilometer verbraucht, wobei auch ein Ausstoß von 9 Kilogramm CO2 je 100 Passagierkilometer zu berechnen ist (ebd.). Je nach Entfernung eines Flugs variiert der Verbrauch. Im Vergleich zu Kurzstrecken- wird auf Langstreckenflügen lediglich rund die Hälfte des Treibstoffs verbraucht (3,32 l/100 pkm auf Langstrecken- im Vergleich zu 5,89 l/100 pkm auf Kurzstreckenflügen) (ebd., S. 17). Trotz des höheren Verbrauchs auf Kurzstreckenflügen entfallen vor allem aufgrund der längeren zurückgelegten Strecken rund 57 Prozent des Treibstoffverbrauchs auf Langstreckenflüge, womit diese den größten Anteil an CO2-Emissionen haben.Um die Wettbewerbsfähigkeit weiterhin zu stärken, wurde in den letzten Jahren der Fokus verstärkt auf die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens gelegt und Maßnahmen, insbesondere im Bereich der CO₂-Reduktion, wurden weiter verstärkt (Lufthansa Group 2023a, S. 6). Nach eigenen Angaben hat sich das Unternehmen das Ziel gesetzt, die Netto-CO₂-Emissionen im Flugbetrieb verglichen zum Jahr 2019 zu halbieren und bis zum Jahr 2050 einen CO₂-neutralen Flugbetrieb durchzuführen (ebd.). Zudem soll zumindest an den Heimatflughäfen (Frankfurt, München, Wien, Zürich, Genf, Brüssel und den Eurowings-Basen) der Bodenverkehr auf CO₂-neutrale Antriebe umgestellt werden (ebd., S. 8).Um die angestrebten Ziele zu erreichen, wurden die eingeschlagenen Maßnahmen 'Science-based Targets initiative' validiert (ebd.). Dieser Standard verpflichtet Unternehmen, sich kurz- bis mittelfristige Ziele (fünf bis fünfzehn Jahre) zur CO₂-Reduktion zu setzen, wobei genau festgelegt wird, wann wie viele Emissionen reduziert werden. Die Vorgehensweisen und Werte orientieren sich dabei an den Zielen des Pariser Abkommens und beziehen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Im weltweiten Vergleich ist die Lufthansa Group erst die zweite Airline, die nach diesen Standards zertifiziert wurde (ebd.).Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Lufthansa GroupDie Maßnahmen sind vielfältig und erstrecken sich vorwiegend auf die Bereiche Flottenerneuerung, nachhaltige Kraftstoffe und die erhöhte intermodale Vernetzung von Flug- und Bahnverkehr. Trotz einer erheblichen Steigerung der Transportleistung wurde in den vergangenen Jahren der Treibstoffverbrauch im Verhältnis deutlich gesenkt. Im Zeitraum von 1991 bis 2022 stieg die Transportleistung der Lufthansa Group um 290 Prozent (Lufthansa Group 2023a, S. 14). Beim Vergleich des Anstiegs des Treibstoffverbrauchs mit den Werten der Transportleistung ist im gleichen Zeitraum lediglich eine Zunahme um 133 Prozent zu verzeichnen. Im Vergleich zum Bezugsjahr 1991 ist dies eine Effizienzsteigerung von über vierzig Prozent (ebd.).Zurückzuführen ist dies auf eine kontinuierliche Erneuerung der Flugzeugflotte und dem damit verbundenen Einsatz effizienterer und kerosinsparender Flugzeuge (ebd.). Neue Flugzeuge, wie die Langstreckenmodelle Airbus A350-900 und Boeing 787-9, sowie die Kurzstreckenmodelle Airbus A320neo und A321neo haben einen im Vergleich zu den Vorgängermodellen reduzierten Treibstoffverbrauch von bis zu dreißig Prozent (ebd.).Auch zukünftig fördert die Lufthansa Group eine konsequente Erneuerung der Flotte und hat im Zuge dessen zahlreiche Flugzeuge der neuesten Generation bestellt. Allein bis Ende 2024 stoßen 24 neue Langstreckenflugzeuge zur Konzernflotte hinzu und ersetzen ältere Modelle, wie die mit vier Triebwerken versehenen Flugzeuge des Typs Airbus A340-300 und 747-400. Bis 2030 werden weitere 180 neue Flugzeuge ältere, weniger effiziente Flugzeuge ersetzen (ebd.).Die Lufthansa Group engagiert sich neben der Erneuerung ihrer Flotte für die Entwicklung und Erforschung nachhaltiger Kraftstoffe und neuer Antriebsmethoden für Flugzeuge. Bereits im Jahr 2022 konnten durch den Einsatz von modernen SAF rund 43.900 Tonnen CO₂ eingespart werden, wobei etwa 40.000 Tonnen auf die direkte Einsparung beim Verbrennungsprozess und etwa 4000 Tonnen auf vorgelagerte Prozesse, wie den Transport, zurückzuführen sind (Lufthansa Group 2023a, S. 16).Es wird angestrebt, den Anteil von SAF kontinuierlich zu erhöhen. Hierzu fördert die Lufthansa Group zahlreiche Projekte, die darauf abzielen, die Verfügbarkeit dieser Kraftstoffe zu erhöhen und ihre Produktionskosten zu senken. In diesem Rahmen wurde eine Partnerschaft mit einer der ersten Raffinerien zur Herstellung von SAF-Kerosin eingegangen und es wurde vereinbart, dass die Lufthansa Group eine garantierte Menge von mindestens 25.000 Liter dieses umweltfreundlichen Kraftstoffes abnimmt (Lufthansa Group 2022).Zudem haben das Unternehmen und der Energiekonzern VARO Energy eine gemeinsame Absichtserklärung über einen zügigen Ausbau nachhaltiger Treibstoffe unterzeichnet. Diese beinhaltet die Herstellung und Lieferung größerer Mengen von SAF ab 2026 an das Drehkreuz München (Lufthansa Group 2023b). Daneben wollen beide Unternehmen gemeinsam an "innovativen Verfahren" (ebd.) zur Herstellung von grünem Wasserstoff aus biogenen Abfallstoffen arbeiten.Die Erforschung des Potenzials von Wasserstoff als zukünftigen Antrieb für Flugzeuge ist auch Thema bei einer gemeinsamen Forschungsinitiative des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, des Zentrums für Angewandte Luftfahrtforschung und des Hamburg Airport. Gemeinsam wollen die Partner Wasserstoff als potenziellen nachhaltigen Flugzeugtreibstoff erproben und haben dazu das Projekt A320 Hydrogen Aviation Lab entwickelt (Lufthansa 2023a, S. 15). Das Projekt umfasst die Konzeption und Erprobung von Boden- und Wartungsprozessen in Verbindung mit Wasserstofftechnologie.Lufthansa Technik unterstützt vor allem bei der Entwicklung zukünftiger Wartungs- und Reparaturtechniken sowie bei der Entwicklung eines auf -253 Grad Celsius kühlbaren Tanksystems für Wasserstoff an Bord von Flugzeugen (ebd.). Basierend auf dem derzeitigen Stand der Technik würde die Betankung eines Verkehrsflugzeuges mit Wasserstoff mehrere Stunden dauern (ebd.). Um den Betrieb mit diesem Kraftstoff wirtschaftlich realisieren zu können, ist es notwendig, Technologien zu entwickeln, die einen wirtschaftlichen Flugbetrieb ermöglichen.Weiterhin ist die intermodale Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern, speziell der Bahn, erklärtes Ziel der Lufthansa Group. In den letzten Jahren ist der innerdeutsche Flugverkehr bereits erheblich zurückgegangen. Im Vergleich zum Jahr 2004 ist die Zahl an innerdeutschen Flügen um 22 Prozentpunkte gesunken (Lufthansa Group 2020).Um die Vernetzung weiter zu fördern, bietet Lufthansa Express Rail Passagieren aufeinander abgestimmte Zug-Flug-Verbindungen an. Dies beinhaltet neben einer Umsteigegarantie die Möglichkeit, das Gepäck direkt am 'AIRail-Terminal' einzuchecken (ebd.). Eine weitere Ausweitung des Lufthansa Express Rail-Netzes wird bei gleichzeitiger Verdichtung der Taktfrequenzen angestrebt.Zudem investiert das Unternehmen in eine Vielzahl kleinerer Projekte zur Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks in der Luftfahrt. Die AeroShark-Technologie, die von der BASF und der Lufthansa Group gemeinsam entwickelt wurde, soll an dieser Stelle exemplarisch angesprochen werden. Dabei handelt es sich um eine bionische Klebefolie, die der mikroskopischen Struktur der Haut eines Haifischs nachempfunden wurde und an den Rumpf von Flugzeugen angebracht wird (Lufthansa Group 2022). Durch die aerodynamische Wirkung verringert sich der Luftwiderstand und der Treibstoffverbrauch wird gesenkt. Der erste Test an einer Boeing 777 der Swiss hat eine jährliche Treibstoffersparnis von bis zu 1,1 Prozent ergeben (ebd.). Dies entspricht etwa 4800 Tonnen Kerosin und 15.200 Tonnen CO₂-Ersparnis bei einer Ausweitung der Technologie auf die gesamte Boeing 777-Flotte der Konzerntochter (ebd.).Kritische Betrachtung der Nachhaltigkeitsbemühungen der Lufthansa GroupTrotz der erläuterten Bemühungen und Fortschritte der Lufthansa Group im Bereich der Nachhaltigkeit gibt es Kritikpunkte an den getroffenen Maßnahmen. Kritik kann besonders an der bestehenden Flotte der Lufthansa Group geäußert werden. Obwohl die Flottenerneuerung beschlossen wurde, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden und Kapazitäten zu erweitern, setzt das Unternehmen weiterhin auf eine Vielzahl älterer Flugzeuge.Im Vergleich zu anderen Fluggesellschaften hat die Lufthansa Group einen besonders hohen Anteil an vierstrahligen Flugzeugen im Einsatz, deren Effizienz und Treibstoffverbrauch schlechtere Ergebnisse als vergleichbare neuere Flugzeuge erzielen. Aktuell werden im gesamten Konzern noch 84 viermotorige Langstreckenflugzeuge betrieben (Lufthansa 2023b, S. 26). Gemessen an der Gesamtzahl von 194 Langstreckenflugzeugen entspricht das einem Anteil von 43,3 Prozent. Bei den europäischen Konkurrenten ist der Anteil deutlich geringer. Die Air France-KLM-Gruppe betreibt lediglich vier vierstrahlige Flugzeuge, was mit einem Anteil von 1,6 Prozent gleichzusetzen ist (Air France-KLM-Gruppe 2023, S. 55). Einen ähnlich niedrigen Anteil hat auch die International Airline Group, deren Anteil an vierstrahligen Langstreckenflugzeugen im Jahr 2022 bei 6,3 Prozent lag (IAG 2023, S. 104).Ein weiterer Kritikpunkt an der Nachhaltigkeitsstrategie ist, dass die Lufthansa Group sich vornehmlich bemüht, durch technische Lösungen den CO₂-Ausstoß zu senken, während eine Reduzierung des Flugverkehrs, insbesondere im innerdeutschen Verkehr, nicht konsequent umgesetzt wird. Die Partnerschaft mit der Deutschen Bahn in den vergangenen Jahren wurde zwar intensiviert, dennoch bietet die Lufthansa Group weiterhin auch Flüge an, bei denen der Zug eine gleichwertige und zugleich umweltfreundlichere Alternative darstellt.Eine solche Strecke ist unter anderem die Linie Stuttgart-Frankfurt. Im Sommerflugplan 2023 werden die beiden rund 200 Kilometer entfernten Städte weiterhin bis zu fünfmal täglich mit dem Flugzeug bedient, obwohl der ICE als umweltfreundlichere Alternative die Strecke in etwa einer Stunde und 15 Minuten ohne Umsteigen befährt. Die Verbindungen Düsseldorf-Frankfurt, Nürnberg-München und Nürnberg-Frankfurt sind ebenso kritisch zu beurteilen.In diesem Zusammenhang ist auch der fehlende Ausbau der Bahninfrastruktur an deutschen Flughäfen zu bemängeln. Am Beispiel des Flughafens München lässt sich dieser Mangel deutlich erkennen. Der zweitgrößte deutsche Flughafen ist nicht an das ICE-Netz der Deutschen Bahn angeschlossen und wird es nach einer Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums auch zukünftig nicht werden (Süddeutsche Zeitung 2023). Eine Buchung von FlyRail-Verbindungen, wie dies in Frankfurt möglich ist, ist dort nicht umsetzbar, wodurch der Zug an Attraktivität verliert. Besonders die Strecken Stuttgart-München und Nürnberg-München könnten im Rahmen einer Fernverkehrsanbindung des Flughafens München eingestellt werden.Die Kompensationsmaßnahmen der Airline sind ebenfalls kritisch zu betrachten. Mit dem 'Green Fare' bietet die Lufthansa Group seit diesem Jahr Passagieren die Möglichkeit, durch den Kauf eines Tickets vermeintlich klimaneutral zu fliegen, indem die durch die Flugreise verursachten Emissionen kompensiert werden. Zwanzig Prozent der beim Flug verursachten CO₂-Emissionen werden dabei durch den Einsatz von SAF-Treibstoff und die verbleibenden achtzig Prozent durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert, indem an anderer Stelle CO₂ eingespart wird (Lufthansa 2023).Die Kompensation scheint jedoch nur vordergründig das Klima zu schützen. Die Stiftung Warentest bemängelt in diesem Zusammenhang die zu niedrig angesetzte zu kompensierende Menge, durch die nur etwa ein Drittel des ausgestoßenen CO₂ berücksichtigt wird (Stiftung Warentest 2022). Zudem liegt die Kompensation in den Händen der Passagiere. Lufthansa lässt sich entsprechend für die Kompensation und ihre Umweltbemühungen bezahlen. Ferner wird im Verhältnis zum gesamten CO₂-Ausstoß der Airline nur ein kleiner Teil kompensiert (ebd.).Auch Airline-unabhängige Anbieter von Ausgleichszertifikaten befinden sich auf demselben Niveau. Kritisiert werden speziell die Kompensation durch Ex-ante-Zertifikate, bei denen Einsparungen erst in Zukunft anfallen, und die mangelnde Transparenz (ebd.).Im Zuge der Rettung von Teilen der Lufthansa Group durch die Bundesregierung wurde oft die fehlende Verknüpfung der Milliardenhilfe mit Klimaschutzauflagen kritisiert. Besonders im Fehlen von Umweltauflagen, wie die Reduktion bzw. die Einstellung des Inlandsverkehrs und das Bekenntnis zur Emissionsreduktion, zeigt sich eine rein die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigende Vorgehensweise (Forum nachhaltig Wirtschaften 2020). Die Coronakrise und die damit verbundene Reduktion des Flugverkehrs hätten stärker als klimapolitische Chance angesehen werden können, indem vermehrt Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit in den Vordergrund gerückt worden wären (ebd.).ZusammenfassungDieser Beitrag beschäftigte sich mit der Frage, inwiefern sich die Luftfahrt in Richtung Klimaneutralität entwickelt. Dazu wurde zunächst die Ausgangslage beschrieben, dass die weltweite Luftfahrt stark wächst und auch – trotz technischer Innovationen und schadstoffärmerer Flugzeuge – für einen immer höheren Anteil der weltweiten CO₂-Emissionen verantwortlich ist. Auf dem Weg zur Klimaneutralität werden verschiedene Pfade verfolgt, die teilweise geringe Erfolgsaussichten haben. Exemplarisch wurden die folgenden Möglichkeiten erläutert und anschließend einer kritischen Betrachtung unterzogen:der Nutzen und die Effektivität nachhaltiger Kraftstoffe, insbesondere SAF;eine effizientere Flugführung im europäischen Luftraum und die dadurch ermöglichten kürzeren Flugstrecken;Möglichkeiten eines CO₂-neutralen Flughafenbetriebs unddie intermodale Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern, v.a. der Bahn.Trotz der Bemühungen und der vielfältigen Ansätze, die Luftfahrt in eine CO₂-neutrale Zukunft zu steuern, wird dies auf absehbare Zeit nicht möglich sein, da sich die Forschung noch am Anfang befindet und es noch Jahre bzw. Jahrzehnte dauern wird, bis das erste klimaneutrale Flugzeug serienmäßig gebaut werden kann.Am Beispiel der Lufthansa Group wurden schließlich Maßnahmen aufgezeigt, die Airlines ergreifen, um die Luftfahrt nachhaltiger und klimaneutral zu gestalten. Es zeigte sich, dass der Konzern vorwiegend auf den Einsatz nachhaltiger SAF setzt. Zudem wird die alternde Flotte schrittweise erneuert, wodurch die Effizienz gesteigert wird und der Kraftstoffverbrauch verringert werden kann. Auch die Vernetzung mit der Deutschen Bahn am Flughafen Frankfurt kann als positives Zeichen gewertet werden, wenngleich hierbei eine noch stärkere Partnerschaft wünschenswert wäre.Trotz aller Bemühungen der Lufthansa Group muss die Frage gestellt werden, inwiefern wirtschaftliche Interessen und Nachhaltigkeitsbemühungen in Einklang gebracht werden können. Häufig bleibt der Eindruck zurück, dass finanzielle Aspekte höher als Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit gewichtet werden. Zahlreiche Aspekte deuten darauf hin, dass Nachhaltigkeit und Klimaschutz nur dann mit Nachdruck angegangen werden, wenn dies einen wirtschaftlichen und finanziellen Vorteil mit sich bringt oder von politischer Seite durch Reglementierungen Handlungsdruck erzeugt wird. Dies kommt auch in der ablehnenden Haltung gegenüber fixierten SAF-Quoten innerhalb der Europäischen Union zum Ausdruck.Auch als Kunden der Airlines dürfen wir uns nicht der Verantwortung entziehen, sondern müssen uns über die Konsequenzen unseres Handelns bewusst sein. Wenn wir von Frankfurt nach New York in den Urlaub fliegen, ist dies mit einer erheblichen Belastung für die Umwelt verbunden und die Kompensation der Flugemissionen trägt nicht dazu bei, das Klima nachhaltig zu schützen. Jeder Flug belastet das Klima erheblich, unabhängig davon, ob wir ihn kompensieren, was sich auf absehbare Zeit nicht ändern wird, wie aufgezeigt wurde. Die einzige nachhaltige Lösung ist demnach, den Flugverkehr radikal zu reduzieren, wenn das 1,5 Grad-Ziel noch eingehalten werden soll.Allerdings sollten nicht nur Flugreisen kritisch betrachtet werden, auch der zunehmende Tourismus in zahlreichen Städten und Regionen weltweit hat verstärkt negative Auswirkungen auf psychischer, sozialer, ökonomischer und ökologischer Ebene. An dieser Stelle möchte ich auf den Blogbeitrag von Lea Kopp verweisen, der sich mit dem Thema 'Overtourism' in Barcelona befasst und in dem dargelegt wird, wie die einheimische Bevölkerung und die Natur unter der steigenden Nachfrage nach Reisen in die spanische Metropole leiden. Kopp beschreibt, wie innerstädtische Gentrifizierungsprozesse negative Auswirkungen auf die dort lebende Bevölkerung haben und wie sich die Zufriedenheit der Einwohner:innen, aber auch der Tourist:innen in den letzten Jahren verschlechtert hat.Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Reiselust der Menschen, an die ich mich anschließe, ungebrochen ist. Dennoch müssen wir uns über die Auswirkungen unseres Handelns bewusst sein. Möglicherweise gelingt es, zukünftig mehr Personen davon zu überzeugen, nachhaltig mit dem Zug statt mit dem Flugzeug zu reisen und Urlaub nicht in Übersee, sondern innerhalb Deutschlands zu machen, wodurch ein - wenn auch geringer - Beitrag zur klimaschonenden Zukunft geleistet werden kann.LiteraturBopst, J., Herbener, R., Hölzer-Schopohl, O., Lindmaier, J., Myck, T., & Weiß, J. (Hgs.) (2019). Umweltschonender Luftverkehr lokal – national – international. Umweltbundesamt.Bundesregierung (2021) PtL-Roadmap Nachhaltige strombasierte Kraftstoffe für den Luftverkehr in Deutschland. Verfügbar unter: https://www.bdl.aero/wp-content/uploads/2021/05/PtL-Roadmap.pdf (Zugegriffen: 16. Mai 2023).Bundesregierung (2022) Klimaneutrale Luftfahrt - Gemeinsames Papier der Bundesregierung, bmwk.de. Verfügbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/220621-Klimaneutrale-Luftfahrt-Juni-22-Vfin-Anlage-BR.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Zugegriffen: 28. April 2023).Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) (2020) Nachhaltige und klimaneutrale Luftfahrt aus Deutschland für die Energiewende am Himmel. Verfügbar unter: https://www.bdli.de/sites/default/files/2020-09/TechStrategie_2020_3.pdf (Zugegriffen: 16. Mai 2023).Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), Deutsche Bahn (DB) (2021) AKTIONSPLAN für ein verbessertes Zusammenwirken von Luftverkehr und Deutscher Bahn: Ein gemeinsamer Beitrag für ein attraktives Mobilitätsangebot und Fortschritte beim Klimaschutz. Verfügbar unter: https://www.bdl.aero/wp-content/uploads/2021/04/Aktionsplan-DB-BDL.pdf (Zugegriffen: 16. Mai 2023).Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) (2021) Masterplan Klimaschutz im Luftverkehr, bdl.aero. Verfügbar unter: https://www.bdl.aero/de/themen-positionen/nachhaltigkeit/klimaschutz/ (Zugegriffen: 28. April 2023).Cames, M., Graichen, P., Kasten, P., Mottschall, M., Faber, J., Nelissen, D., Scheelhaase, J., Grimme, W. & Maertens, S. (2019). Klimaschutz im Luft- und Seeverkehr: Strategiepapier Luftfahrt. Im Auftrag des Umweltbundesamtes. Dessau-Rosslau: Deutschland. Umweltbundesamt.Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) (2020) Luftverkehr trägt 3,5 Prozent zur Klimaerwärmung bei, Dlr.de. Verfügbar unter: https://www.dlr.de/de/aktuelles/nachrichten/2020/03/20200903_der-globale-luftverkehr-traegt-3-5-prozent-zur-klimaerwaermung-bei (Zugegriffen: 16. Mai 2023).European Aviation Safety Agency (EASA), European Environment Agency (EEA) & Eurocontrol. (2019). European Aviation Environmental Report 2019. Köln.Flottau, J. (2023) "Fliegen wird grüner, zumindest ein bisschen", Süddeutsche Zeitung. Verfügbar unter: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/green-deal-eu-fluege-1.5823033 (Zugegriffen: 16. Mai 2023).Forum Nachhaltiges Wirtschaften (2020) Kritik an Lufthansa-Rettung ohne Klimaauflagen, Forum-csr.net. Verfügbar unter: https://www.forum-csr.net/News/14689/Kritik-an-Lufthansa-Rettung-ohne-Klimaauflagen.html (Zugegriffen: 15. Mai 2023).France-KLM-Gruppe, A. (2023) Universal Registration Document 2022. 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Für die Fleischproduktion in Deutschland müssen jedes Jahr 800 Millionen Lebewesen sterben. Dabei leben über 95% der Tiere in Massentierhaltung, auf engstem Raum, ohne Auslauf oder Beschäftigung, bis sie Jahre vor ihrer üblichen Lebenserwartung in den Schlachthöfen getötet werden (Fleisch kostet Leben: Leid und Tod in der Intensivtierhaltung, 2023). Die konventionelle Fleischproduktion, die die Massentierhaltung beinhaltet, birgt einige Probleme. Diese Art der Produktion des Fleisches schadet der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und verschärft das Leid der Tiere.Seit geraumer Zeit werden aus diesem Grund Alternativen für die Fleischherstellung gesucht. Die Herstellung von Fleisch in einem Labor könnte dabei vielversprechend sein, die Aspekte Nachhaltigkeit und Verringerung von Tierleid zu vereinen und zu verbessern. Diese Seminararbeit widmet sich der Fragestellung, ob die Produktion und der Konsum von Laborfleisch zur Förderung der Nachhaltigkeit und des Tierwohles beitragen kann.Dabei wird zu Beginn die Problematik der herkömmlichen Fleischproduktion auf Umwelt und Tierwohl betrachtet. Es wird beschrieben, weshalb diese Form der Fleischherstellung kritisch zu betrachten ist und welche Folgen diese aufweist. Im nächsten Schritt wird auf Laborfleisch als alternative Produktionsmethode eingegangen. Es wird erklärt, was Laborfleisch ist, die Anfänge der Forschung werden beschrieben sowie das bisherige Herstellungsverfahren vorgestellt.Die Frage, ob Laborfleisch wirklich nachhaltiger ist, wird anhand von drei Aspekten näher betrachtet. Die Aspekte sind Reduzierung von Ressourcen, Energieeinsparung und Verringerung von Landnutzung. Auch die Tierwohlaspekte sind ein wichtiger Teil dieser Arbeit, weshalb auch hier mehrere Aspekte betrachtet werden. Es wird diskutiert, ob Laborfleisch tatsächlich zu weniger Tierleid führt, ob auf Antibiotika verzichtet werden kann und es wird auch das Töten von Tieren angesprochen.Kritisch betrachtet werden zudem die ethischen Dilemmata, die gesundheitlichen Auswirkungen, die Laborfleisch auf den Menschen haben könnte, sowie die Akzeptanz, die innerhalb der Gesellschaft zu diesem Thema herrscht. Abschließend wird ein Blick in die Zukunft gewagt, es werden Herausforderungen, die sich noch stellen könnten, eingebracht. Im Fazit wird die Fragestellung beantwortet inwiefern Laborfleisch zur Nachhaltigkeit und zum Tierwohl beitragen kann.Problematik der konventionellen Fleischproduktion für die UmweltAuch wenn in Deutschland seit einiger Zeit der Fleischkonsum sinkt, so steigt er doch weltweit seit Jahrzehnten immer weiter an. Finanziell geht es vielen Menschen besser als noch vor einigen Jahrzehnten, weshalb Fleisch schon längst nicht mehr als "Luxusgut" zählt. Die Produktion von Fleisch hat jedoch enorme Auswirkungen auf unsere Umwelt.Weltweit werden ungefähr 1,6 Milliarden Rinder, eine Milliarde Schweine und Schafe sowie 33 Milliarden Hühner gehalten. Um diese Tiere aufzuziehen und zu versorgen, benötigt man viel Fläche, außerdem viel Anbaufläche, um das Futter für diese Tiere anpflanzen zu können. Weltweit werden fünf Milliarden Hektar Fläche für landwirtschaftliche Zwecke genutzt. Vier Milliarden Hektar werden allein für die Tierhaltung und den Anbau des Futters verbraucht. Doch auch diese Fläche reicht längst nicht mehr aus. Die Fläche, die durch das Abholzen des Regenwaldes gewonnen wird, wird zum größten Teil für die Tierhaltung und als Anbaufläche genutzt.In Deutschland wird fast die Hälfte der Gesamtfläche landwirtschaftlich genutzt, aber auch diese Fläche reicht nicht aus, um unsere eigene Gesellschaft zu versorgen. Futtermittel, das auf einem Flächenanteil angebaut wird, das fast so groß wie Bayern ist, müssen wir noch importieren. Der größte Anteil der Fläche wird für den Anbau des Futtermittels benötigt. Soja als Futtermittel ist seit einigen Jahren sehr stark nachgefragt. Anstatt das Soja für den menschlichen Konsum zu verwenden, wird über 70 Prozent des angebauten Sojas für die Fütterung der Tiere in Tierhaltung verwendet. Auch der Regenwald wurde für den Anbau von Sojaflächen abgeholzt. Dadurch wird der Lebensraum von vielen Pflanzen und Tieren zerstört. Es kommt zu einem Aussterben vieler Arten und unsere Biodiversität wird zerstört (Der Appetit auf Fleisch und seine Folgen, 2022).Biodiversität ist die Vielfalt von Lebewesen, wie beispielsweise Tier- und Pflanzenarten. Laut eines UN-Berichtes aus dem Jahr 2019 sind wir gegenwärtig im sechsten Massenaussterben, das wir selbst verursachen. Ungefähr eine Million Pflanzen- und Tierarten sind derzeit vom Aussterben bedroht. Unser gesamtes Ökosystem ist davon bedroht. Ein funktionierendes Ökosystem ist sehr wichtig für jedes Leben auf der Erde. Nur durch dieses haben wir gute Luft, sauberes Wasser und nährstoffreiche Böden, um überhaupt Landwirtschaft betreiben zu können (Verlust der Biodiversität: Ursachen und folgenschwere Auswirkungen, 2020).14,5 Prozent der Treibhausgasemissionen werden durch die Tierhaltung verursacht. Die Hälfte davon entsteht bei der Produktion und dem Anbau des Futtermittels für die Tierhaltung. Pflanzliche Ernährung macht nur 29 Prozent der Treibhausgasemissionen von der gesamten Produktion an Lebensmitteln für den Menschen aus (Wilde 2022).Problematik der konventionellen Fleischproduktion für das TierwohlIm Jahr 2022 wurden pro Sekunde ungefähr 1.400 Tiere für den Fleischkonsum getötet. Zwar sind das fast 8 Prozent weniger als im Jahr zuvor, die Zahl jedoch bleibt schockierend. Auch schockierend ist, dass Fleischbetriebe eher noch größer werden müssen, um wirtschaftlich zu sein. Es müssen also noch mehr Tiere auf noch kleinerem Raum gehalten werden, um rentabel zu bleiben. Kleinere Betriebe können kaum noch wirtschaftlich betrieben werden. Massentierhaltung findet meist in großen Betrieben statt, die mehrere tausend Tiere auf engstem Raum halten. Die Tiere haben meist keine Möglichkeit, nach draußen zu gehen. Ziel ist es, mit möglichst geringen Kosten eine sehr große Menge an Fleisch, Eiern oder Milch herzustellen (Kubon 2022).Die meisten Tiere in der Tierhaltung werden ihr ganzes Leben lang gequält. Sie müssen in ihren eigenen Exkrementen und derjenigen der anderen Tiere stehen. Es ist eng in den Ställen, und somit kommt es auch zu häufigen Verletzungen untereinander. Es breiten sich Krankheiten aus, und es kann in den schlimmsten Fällen sogar zum Kannibalismus führen. Damit sich Krankheiten nicht so schnell oder gar nicht erst ausbreiten können, werden den Tieren verschiedene Antibiotika in ihr Futter gemischt. Dies hat auch Auswirkungen auf den Menschen. Es kann zu einer Antibiotikaresistenz führen (Kubon 2022). Die Tiere werden außerdem so gezüchtet, dass sie noch mehr Ertrag bringen, beispielsweise eine höhere Menge an Eiern, Milch oder eben Fleisch (Fleischkonsum in Deutschland: Trotz sinkender Zahlen leiden Tiere weiterhin, 2023).Teilweise werden die Tiere ohne jegliches Tageslicht gehalten, Schweine bekommen maximal 0,75 Quadratmeter Platz. Nachkommen der Tiere werden rasch von ihrer Mutter getrennt. Das Verstümmeln der Tiere steht in Massenbetrieben auf der Tagesordnung. Der Schwanz der Schweine wird ihnen oft in den ersten Tagen ihres Lebens abgeschnitten, dabei ist es für Schweine ein Organ, um mit ihren Artgenossen kommunizieren zu können. Bis 2021 war eine Kastration von Ferkeln ganz ohne Betäubung legal (Kubon 2022).Auch das Bio-Siegel bedeutet nicht zwangsläufig eine bessere Behandlung der Tiere. Diese müssen trotz allem mehr Eier oder mehr Milch produzieren, als sie es im Normalfall tun würden. Tierwohl und Wirtschaftlichkeit lassen sich nicht vereinbaren (Kubon 2022). Die normale Lebenserwartung wird von den Tieren nicht erreicht. Sie werden zuvor zum Schlachthaus gebracht, um anschließend vom Menschen verzehrt zu werden. Doch aufgrund von diversen Gründen können viele getötete Tiere nicht verzehrt werden. Sie wurden völlig ohne Nutzen getötet (Fleisch kostet Leben: Leid und Tod in der Intensivtierhaltung, 2023).Definition und die Anfänge von LaborfleischAls Laborfleisch wird im Labor industriell hergestelltes Fleisch bezeichnet. Es müssen also keine Tiere mehr gezüchtet, gehalten und geschlachtet werden. Genau das Teil des Tieres, welches gegessen werden soll, kann im Labor aus den Zellen des Tieres gezüchtet werden (Rempe 2023).In den 2000ern wollte der Gefäßspezialist Mark Post bereits das erste Laborfleisch herstellen. Allein für die Forschung, um ein Stück Rindfleisch herzustellen, brauchte er ungefähr eineinhalb Jahre. Außerdem brauchte es nochmals drei Monate, um dann die Frikadelle wirklich herzustellen. Leider war das Endergebnis noch zu teuer. 250.000 Euro hat die erste laborgezüchtete Frikadelle gekostet. Die Konsistenz soll einer normalen Rindfleischfrikadelle geähnelt haben, der Geschmack war etwas anders (Wildermuth, 2023).Mark Post hat daraufhin ein Start-Up gegründet, das weiterhin am Laborfleisch forschen sollte. 2015 kostete eine Frikadelle dann noch 70 Euro. Gegenwärtig konnte der Preis gesenkt werden und liegt bei 9 Euro pro Stück (In-vitro-Fleisch und Clean Meat: Gibt es Fleisch aus dem Labor, 2019). Im Lauf der Jahre wurden noch weitere Start-Ups, die sich mit Laborfleisch auseinandersetzen, gegründet. Das Produkt wird heute nicht mehr in Laboren hergestellt, sondern in großen Behältern in einer Art "Brauerei" (In-vitro-Fleisch und Clean Meat: Gibt es Fleisch aus dem Labor, 2019).Herstellung von LaborfleischUm Laborfleisch herstellen zu können, werden Stammzellen benötigt. Diese werden mithilfe einer Muskelbiopsie aus den Muskeln oder aus den Fettzellen des Tieres entnommen. Dies kann bei Rindern, Schweinen oder Hühnern entnommen werden. Die Tiere stehen dabei unter Narkose (Rempe, 2023).Damit aus diesen Stammzellen letztendlich Laborfleisch entstehen kann, benötigt es noch die Zugabe von einer Nährlösung, damit sich die Zellen vermehren können, und eine Substanz, die die Zellen zu einer dreidimensionalen Substanz wachsen lassen. Als Substanz wird meist Chinin oder Kollagen benutzt. Anschließend können die entnommenen Zellen sich dann in einem Behälter vermehren. Dieser Behälter ist ein Bioreaktor, in dem die Zellen alle notwendigen Nährstoffe bekommen, um dann die Muskelentwicklungsschritte durchlaufen zu können, um letztendlich zu einem Stück Fleisch kultiviert zu werden (Rempe 2023).Nachhaltigkeit von LaborfleischIn den folgenden Unterpunkten wird die Nachhaltigkeit von Laborfleisch kritisch untersucht.Reduzierung des RessourcenverbrauchsDie Herstellung von konventionellem Fleisch bedarf vieler Ressourcen. Sollte der Bedarf an Fleisch weiterhin anwachsen über die nächsten Jahre, dann wird die Erde die nötigen Ressourcen nicht mehr produzieren können. Am Beispiel des Rindfleisches, das vergleichsweise sehr viele Ressourcen benötigt, wird deutlich, wie umweltbelastend die Fleischproduktion ist. Ein Kilogramm benötigt ungefähr 9 Kilogramm Getreide, 15.400 Liter Wasser und bis zu 49 Quadratmeter Land. Für dieses eine Kilogramm Fleisch entstehen dabei circa 22 Kilogramm Treibhausgase. Im direkten Vergleich: Ein Kilogramm Laborfleisch würde nur ungefähr zweieinhalb Kilogramm Getreide für die Herstellung benötigen (Gerhard 2020).Schockierend ist auch, dass genug Nahrung erzeugt wird, um theoretisch jeden Menschen versorgen zu können. Durch die immer weiter ansteigende Fleischherstellung gehen aber Ressourcen, mit denen man Menschen weltweit ernähren könnte, verloren. Mit den dabei verlorenen Ressourcen könnten 3,5 Milliarden Menschen ernährt werden. Allerdings ist anzumerken, dass der Welthunger noch von anderen Faktoren abhängt. Ein Umstieg auf Laborfleisch würde das Problem des Hungers nicht lösen. Welthunger entsteht beispielsweise durch Faktoren wie Naturkatastrophen, Armut und auch durch mangelnde Produktionsmöglichkeit von Nahrung (Ferrari 2018).Verschiedene Studien zeigen aber auch, dass Laborfleisch genauso viel Treibhausgase ausstoßen und der Wasser- und Energieverbrauch sogar noch höher liegen könnte.EnergieeinsparungVerschiedene Studien ergaben unterschiedliche Ergebnisse. Während die einen von einer deutlichen Energieeinsparung von bis zu 45% sprechen, wird in anderen Studien davon ausgegangen, dass Laborfleisch eventuell sogar einen noch höheren Energiebedarf haben könnte. Der Bio-Reaktor sollte konstant 37 Grad aufweisen, weshalb dafür sehr viel Energie benötigt wird (Ferrari 2018). Da wir den Absprung von fossiler Energie noch nicht geschafft haben, schadet ein hoher Energieverbrauch weiterhin der Erde. Der Zellbiologe Kai Fiedler entgegnete in einem Interview folgendes:"Wie viel Energie und andere Ressourcen letztendlich wirklich benötigt werden für die Laborfleischherstellung, können wir erst ermitteln, wenn die Produkte in Massen produziert werden und auf den Markt kommen" (Gerhard 2020).Verringerung der LandnutzungEine Sache kann jedoch gesichert als Vorteil von Laborfleisch aufgelistet werden. Die Landnutzung würde definitiv verringert werden. Durch den Wegfall von Massentierhaltung, Weideflächen für die Tiere, aber vor allem durch die Senkung der Anbauflächen für das Futtermittel der Tiere würde eine geringere Landnutzung entstehen. Es könnte dementsprechend wieder mehr angepflanzt werden für die menschliche Ernährung. Und auch die ökologischen Auswirkungen auf das Land würde sich verbessern. Außerdem würde auch der Wasserverbrauch für die Herstellung sehr viel geringer ausfallen. Forscher*Innen nennen sogar sehr positive Zahlen: es soll bis zu 99% weniger Land benötigt werden und bis zu 90% weniger Wasserverbrauch (Ehrenfeld 2021).Weniger TierleidLaborfleisch soll Tierleid beenden. Doch wie tierfreundlich ist Laborfleisch wirklich? Es soll nur diesen einen Eingriff geben, der dazu noch unter örtlicher Betäubung oder Narkose vorgenommen wird, um die Stammzellen entnehmen zu können. Der Vorteil: Die Tiere müssen nicht mehr getötet werden, damit wir in den Genuss von Fleisch kommen. Es ist jedoch noch unklar, wie viele Schmerzen die Tiere bei einer Biopsie verspüren.Der Nachteil: Die Nährstoffe, die bislang verwendet werden, um den Stammzellen die notwendige Grundlage zu verschaffen, werden aus Kälberserum gewonnen. Dieses Kälberserum wird aus dem Blut von ungeborenen Kälbern gewonnen, weshalb es auch "fetales Kälberserum" genannt wird. Bei diesem Vorgang sterben jedoch das Muttertier und das ungeborene Kalb. Das Muttertier muss geschlachtet werden, um ihr den bis dahin noch lebenden Kälberfötus aus der Gebärmutter zu entnehmen. In einem nächsten Schritt wird dem Kalb dann das gesamte Blut entnommen. Bei diesem Prozess lebt das Kalb noch und bekommt keinerlei Betäubung. Aus diesem Grund kann das Kalb dabei Schmerzen empfinden. Pro Kalb kann etwa ein halber Liter Blut entnommen werden.Derzeit werden pflanzliche Alternativen getestet und einige scheinen sehr vielversprechend zu sein. Einige Unternehmen nutzen nur noch pflanzliche Alternativen, um einen Nährboden für das Laborfleisch zu schaffen. Aber auch, wenn das Kälberserum durch eine pflanzliche Alternative ersetzt wird, ist das Laborfleisch trotz alledem nicht vegan. Es bleibt die Biopsie, um die Stammzellen gewinnen zu können. Vorteilhaft ist, dass mit einer einzigen Biopsie mehrere Tonnen Fleisch hergestellt werden können. Es müssten weitaus weniger Tiere gehalten werden. Das bedeutet, dass die Haltung der Tiere verbessert werden könnte. Die klassische Massentierhaltung mit mehreren tausenden Tieren auf engstem Raum könnte abgeschafft werden. Dies würde dazu beitragen, das Tierleid zu verringern (Rempe 2023).Vermeidung von AntibiotikaeinsatzAntibiotika wird eingesetzt, um Krankheiten einzudämmen. Die Bakterien werden gehemmt und können sich nicht weiter im Körper vermehren. Bei Viren zeigt Antibiotika keine Wirkung. Aber Antibiotika kann auch schlechte Auswirkungen haben, wenn es falsch angewandt wird. Wird Antibiotika zu viel und zu früh eingesetzt, können sich Antibiotikaresistenzen entwickelt. Das bedeutet, dass die Antibiotika im Körper nicht mehr wirken, da sich der Körper bereits vorab an das Präparat gewöhnt hat.Infektionen, die normalerweise mit der Gabe eines Antibiotikums vollständig geheilt werden können, können nun einen schweren bis tödlichen Verlauf haben. In der Massentierhaltung wird Antibiotika meist ohne Notwendigkeit eingesetzt, um das Ausbrechen von Krankheiten zu vermeiden. Hier entstehen dann häufiger Resistenzen. Bricht eine Krankheit in diesen Anlagen aus, erkranken doch wieder vermehrt Tiere.In Deutschland wurden im Jahr 2021 insgesamt 601 Tonnen Antibiotika an Tiere vergeben. Schweine und Ferkel bekommen dabei am häufigsten Antibiotika verabreicht. Tiere, die krank sind, sollten behandelt werden. Problematisch ist nur, dass innerhalb der Massentierhaltung nie einzelne Tiere behandelt werden, sondern Antibiotika an alle Tiere vergeben werden, um das Ausbreiten von Krankheiten zu vermeiden (Kainz 2023).Das im Labor gezüchtete Fleisch benötigt kein oder viel weniger Antibiotika. Es werden nur einzelnen Zellen Antibiotika hinzugefügt, um Infektionen eindämmen zu können. Wenn das Laborfleisch steril hergestellt werden könnte, dann wäre dies eine Möglichkeit, gänzlich auf Antibiotika verzichten zu können (Clean Meat – Ist Laborfleisch die Zukunft, 2023).Bei der Produktion von Laborfleisch kann derzeit nicht ganz auf Antibiotika verzichtet werden, doch der Einsatz kann bis auf ein Minimum reduziert werden. In dieser Hinsicht wäre dies ein weiteres Argument, welches für das Laborfleisch spricht.Vermeidung von Tiertransporten und Töten der TiereIn Europa werden jährlich rund eine Milliarde Tiere in Tiertransporten durch Europa gefahren, um die Tiere zu einem Schlachthof zu bringen. Die Transportwege können teilweise mehrere hunderte Kilometer lang sein. Die Tiere werden dabei lebendig auf engstem Raum, ohne Trinkwasser oder ausreichend frischer Luft eingesperrt. Im Sommer leiden sie unter Hitze und im Winter unter Kälte. Es gibt zudem nicht ausreichend Platz, um sich hinzulegen, was wiederum zu Verletzungen führen kann. Einige Tiere sterben bereits auf dem Weg ins Schlachthaus. Es wird keine Rücksicht genommen, ob die Tiere schon vor dem Transport verletzt, trächtig oder krank sind.Die EU-Richtlinien für den Tiertransport sind häufig ungenau formuliert, weshalb die Tiere trotz Krankheit auf den Tiertransporter aufgeladen werden. Die maximale Transportdauer ist generell auf acht Stunden angelegt, diese kann jedoch unter bestimmten Umständen auch verlängert werden. Schweine dürfen bis zu 24 Stunden lang transportiert werden, wenn ein ständiger Zugang zu Trinkwasser gewährt wird. Dieser Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden, wenn den Tieren nach dem Entladen 24 Stunden Ruhezeit gewährt wird mit Zugang zu Trinkwasser und Nahrung.Noch schockierender ist der Transport auf dem Meer. Tiere werden oft tage- oder wochenlang auf dem Meer auf einen anderen Kontinent transportiert. Dieser Transport gilt jedoch nicht als Transport, dabei leiden die Tiere hier häufig noch mehr. Über Wochen hinweg werden die Tiere auf engstem Raum, mit schlechter Luftzufuhr und in kotbedeckten Innenräumen zusammengepfercht gehalten. Nahrung, Wasser sowie medizinische Versorgung sind kaum vorhanden. Viele Tiere sterben bei dem langen Transportweg und werden daraufhin einfach im Meer entsorgt.Die Regelungen innerhalb der EU sind lückenhaft, verlassen die Tiertransporte jedoch die EU, dann gibt es keinerlei Möglichkeiten, die Einhaltung der Richtlinien zu überprüfen. Kontrollen innerhalb der EU finden zu wenig statt. Bei Kontrollen, die durchgeführt werden, zeigen sich schwere Verstöße gegen die Richtlinien, die wenig bis gar nicht sanktioniert werden (Tiertransporte – Zahlen, Fakten & aktuelle Regeln, 2022).In Deutschland wurden 2021 rund 760 Millionen Tiere in Schlachthöfen getötet. Nach dem Stress, den sie bereits beim Transport erleiden mussten, kommt im Schlachthof weiteres Leid auf die Tiere zu. Sie werden aus den Transportern getrieben und im Schlachthof betäubt. Dieses Betäuben fügt den Tieren schon Schmerzen zu. Teilweise wird fehlerhaft und unzureichend betäubt. Das bedeutet, dass die Tiere unter Umständen bei Bewusstsein sind, wenn sie getötet werden. Getötet wird, indem die Hauptschlagader durchtrennt wird (Schlachthof: So leiden und sterben Tiere in Schlachthöfen, 2022).Sollte Laborfleisch sich durchsetzen können und zukünftig auch für den Privatgebrauch zugänglich sein, dann würde der langwierige Transport, der immer mit Stress und Leid für die Tiere verbunden ist, wegfallen. Es würden insgesamt weniger Tiere gehalten und aufgezogen werden. Auch das Töten der Tiere in den Schlachthäusern würde wegfallen, da bei Laborfleisch keine Tiere mehr sterben müssten.Laborfleisch würde also insgesamt dazu beitragen, dass weniger Tiere leiden müssten. Antibiotika würde gar nicht mehr oder nur noch in kleinen Mengen verabreicht werden. Die grauenvolle Massentötung würde gänzlich entfallen. Es kann gesagt werden, dass Laborfleisch dazu beitragen würde, dass die Tiere vor Qualen geschützt werden würden.Doch laborgezüchtetes Fleisch bringt nicht nur Vorteile mit sich. Es gibt ethische Dilemmata, gesundheitliche Risiken können noch nicht abgeschätzt werden und auch innerhalb der Gesellschaft gibt es noch einige Bedenken. Diese Themen werden im nächsten Abschnitt betrachtet.Ethische ÜberlegungenDie Herstellung von Laborfleisch wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Ein Argument, das für das im Labor hergestellte Fleisch spricht, ist, dass die Entnahme von Zellen und Gewebe bei Tieren in etwa gleichzusetzen ist mit einer Blutspende durch den Menschen. Dieses Argument gilt jedoch nur, wenn die Lebewesen bei der Entnahme des fetalen Kälberserums nicht sterben oder leiden.Ein ethisches Dilemma sehen viele innerhalb der Gesellschaft darin, dass noch einige Tiere leiden oder sogar getötet werden müssen, um das Laborfleisch herzustellen, weshalb Laborfleisch für viele keine Option oder Verbesserung darstellt. Werden jedoch keine Tiere für die Herstellung gequält, dann sehen die meisten Personen keinen Grund mehr, das Laborfleisch nicht zu testen. Wenn sichergestellt wird, dass das Laborfleisch ein Stück Fleisch ohne tierischen Inhalt wird, dann würden auch einige Personen, die sich bisher vegetarisch oder vegan ernährt haben, sich von dem tierfreien Fleisch ernähren.Ein Nachteil des Laborfleisches besteht darin, dass die Bedeutung des Fleisches innerhalb unserer Gesellschaft noch weiter anwächst. Die Ernährung könnte noch einseitiger werden, da keine moralischen Vorbehalte mehr gegenüber dem Fleisch bestünden. Ein Ernährungsstil, der fleischbasiert ist, kann beispielsweise vermehrt zu Übergewicht, einem zu hohen Blutdruck oder auch zu Diabetes führen.Viele Personen stehen dem Laborfleisch sehr kritisch gegenüber. Fleisch im Labor zu züchten, das klingt für sehr viele Menschen unnatürlich oder auch ungesund. Vorurteile gibt es viele, weshalb sie das Laborfleisch meist nicht für geeignet halten. Die Angst vor neuen Technologien bringt bei einigen negative Emotionen hervor. Dabei besteht das Laborfleisch aus denselben Zellen wie das konventionell hergestellte Fleisch. Das Argument, dass Laborfleisch unnatürlich und ungesund ist, ist nicht rational begründet.Aber auch die Vorteile werden von einigen gesehen. Es gibt die Überzeugung, dass das Züchten von Fleisch im Labor einen moralischen Fortschritt mit sich bringt. Es könnte beinhalten, dass das Halten von Tieren auf kleinstem Raum oder auch das Töten als etwas sehr Negatives angesehen wird, das in Zukunft sehr kritisch betrachtet werden wird (Ferrari 2018).Gesundheitliche Auswirkungen von LaborfleischDie gesundheitlichen Auswirkungen, die der Konsum von Laborfleisch mit sich bringen könnte, sind noch unzureichend erforscht, weshalb bisher nur Annahmen getroffen werden können. Gesichert ist jedoch, dass das Laborfleisch keinerlei Antibiotikarückstände beinhaltet, wenn das Laborfleisch steril hergestellt wird. Antibiotikaresistenzen durch den Genuss von im Labor gezüchteten Fleisch könne also ausgeschlossen werden. Dies wird als sehr vorteilhaft für die Gesundheit angesehen.Da das gezüchtete Fleisch jedoch dieselben Eigenschaften wie das konventionelle Fleisch aufweist, ist davon auszugehen, dass es auch dieselben Risiken mit sich bringt. Ein übermäßiger Konsum des Laborfleisches könnte ebenfalls zu Übergewicht, Bluthochdruck und anderen gesundheitlichen Risiken, beitragen. Eine Möglichkeit, um das Laborfleisch gesünder zu machen, könnte die Zugabe von Nährstoffen oder eine Veränderung der Fettzusammensetzung sein.Da Laborfleisch bisher noch nicht oder nur wenig konsumiert wird, lassen sich noch keine validen Aussagen über die gesundheitlichen Auswirkungen treffen. Aussagen darüber werden sich erst Jahrzehnte nach der Zulassung treffen lassen (Clean Meat- Ist Laborfleisch die Zukunft?, 2023).Akzeptanz von Laborfleisch innerhalb der Gesellschaft und potentielle WiderständeDie Universität Osnabrück hat im Jahr 2021 eine Studie durchgeführt, wie hoch die Akzeptanz für das Laborfleisch in Deutschland ist. Es wurden 500 Frauen und Männer ab 18 Jahren befragt. Weniger als ein Drittel in Deutschland haben im Jahr 2021 von Laborfleisch gehört. Dennoch gaben 47% an, noch lieber ein laborgezüchtetes Fleisch als das konventionelle Fleisch zu konsumieren.Eine positive Einstellung gegenüber dem neuartigen Produkt beeinflusst auch die Akzeptanz. Eine höhere Akzeptanz und eine positivere Einstellung können auch durch den Einfluss von Peergroups erfolgen. Die Individuen fühlen sich dann mehr in die Gruppe integriert, wenn sie dieselben Ansichten teilen.Jedoch haben auch viele Personen noch Einwände und Sorgen gegenüber laborgezüchtetem Fleisch. Dies könnte ein Widerstand sein, mit dem das Laborfleisch zu kämpfen hat. Durch Aufklärung, beispielsweise durch Kampagnen, könnte jedoch eine positivere Einstellung hervorgebracht werden.Den Landwirten könnte eine Ernährung mit Laborfleisch missfallen, denn die regionale Viehwirtschaft könnte abgeschafft werden. Viele Landwirte würden ihre Arbeit verlieren. Ein weiterer Widerstand könnte sich bei der Zulassung ergeben. Da Laborfleisch ein neuartiges Produkt ist, muss es erst zugelassen werden. Dazu müssen einige Tests durchlaufen werden. Sollten diese Tests negativ ausfallen, dann wäre das Projekt "Laborfleisch" geplatzt.Herausforderungen und Blick in die ZukunftIm Jahr 2020 hat Singapur als erstes Land dem Laborfleisch die Zulassung gewährt. Seitdem ist es dort erhältlich. Mark Post, der Hersteller der ersten Laborfrikadelle, arbeitet seit 2013 mit Hochdruck an einem Laborfleisch, das auch für den Privatgebrauch funktionieren kann. Gentechnologien erschweren eine Zulassung innerhalb der Europäischen Union. Zudem dauert die Zulassung innerhalb der EU häufig doppelt so lang wie in anderen Staaten. Dadurch, dass Laborfleisch ein komplett neues Lebensmittel sein wird, müsste das Laborfleisch viele Tests bestreiten. Auch dies verzögert den Prozess. Diesen Herbst wurde die erste Zulassung innerhalb der EU für Laborfleisch beantragt. Den Antrag hat eine Firma aus Heidelberg gestellt. Dieser Antrag wird nun geprüft.Eine weitere Herausforderung wird es sein, die Gesellschaft von dem im Labor hergestellten Fleisch zu überzeugen. Um Tierleid zu beenden sowie die Umwelt zu schützen, müsste Fleisch aus dem Labor überwiegend beziehungsweise ausschließlich konsumiert und verkauft werden. Wenn Laborfleisch in großen Mengen auch für den Privatgebrauch hergestellt werden könnte, dann würden auch die Verkaufspreise sinken und für alle zugänglich gemacht werden.Des Weiteren sollte für die Herstellung des Laborfleisches noch eine pflanzliche Alternative für die Nährlösung gefunden werden, damit gar kein Tier für den Herstellungsprozess gequält und getötet werden muss. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Technik, bei der die Kälber überleben können.FazitUm die Fragestellung dieser Seminararbeit beantworten zu können, wurden einige Aspekte des Laborfleisches kritisch betrachtet. Durch den weltweiten Anstieg des Fleischkonsums kam es zu schwerwiegenden Auswirkungen auf die Umwelt. Die konventionelle Tierhaltung bedarf einer riesigen Fläche für die Tierhaltung, aber vor allem für den Anbau des Futtermittels für die Tiere. Die Biodiversität wird durch die Flächennutzung und -ausweitung verringert. Dadurch wird auch die Landwirtschaft gefährdet, da die Böden nicht mehr genügend Nährstoffe für das Pflanzenwachstum aufweisen.Dies ist bereits der erste Vorteil, den die Laborfleischproduktion aufzuweisen hat. Die Landnutzung kann um bis zu 99% verringert werden. Und auch Ressourcen werden geschont. Es bedarf viel weniger Getreide, da kaum noch Tiere für die Fleischproduktion im Labor ernährt werden müssen. Studien zeigen, dass die Energienutzung jedoch nicht unbedingt geringer ausfallen würde, da die Reaktoren, in denen das Laborfleisch gezüchtet werden könnte, konstante 37 Grad haben müssten. Da wir die Energiewende noch nicht geschafft haben und somit die meiste Energie immer noch aus fossilen Brennstoffen gewonnen wird, trägt Laborfleisch in dieser Hinsicht nicht zu mehr Nachhaltigkeit bei.Für die herkömmliche Fleischproduktion sterben jede Sekunde rund 1.400 Tiere. Doch auch ihre meist kurze Lebensphase ist geprägt von Qualen. 95% der Tiere, die für den Fleischkonsum gezüchtet werden, leben in der Massentierhaltung. Dort leben sie auf engstem Raum ohne Beschäftigung. Meist müssen sie in ihren eigenen Exkrementen stehen. Verletzungen sowie Krankheiten sind an der Tagesordnung. Damit die Krankheiten sich nicht ausbreiten, wird ihnen Antibiotika in die Futtermittel gemischt. Dies kann zu Antibiotikaresistenzen beim Menschen führen. Ihre normale Lebenserwartung wird nicht einmal ansatzweise erreicht. Nach langem Transport, meist ohne Lüftung oder ausreichend Wasser und Nahrung, werden die Tiere in ein Schlachthaus gebracht. Nicht selten wird die Betäubung nicht richtig verabreicht und die Tiere erleiden starke Schmerzen während des Schlachtens.Einen gesicherten Vorteil, den das im Labor gezüchtete Fleisch vorzuweisen hat, ist, dass das Tierleid vermindert wird. In einem bisherigen Vorgang wurden bei der Gewinnung von Kälberserum, welches für die Stammzellgewinnung gebraucht wird, das Muttertier und das Kälbchen getötet. Die Forscher*Innen sind jedoch dabei, pflanzliche Alternativen zu testen, die sich bisher auch als sehr vielversprechend dargestellt haben. Auch die Option einer Biopsie, bei der das Tier nur betäubt wird, würde das Tierwohl fördern. Laborfleisch könnte gänzlich ohne Tierleid auskommen. Es würden keine Tiere mehr in Massentierhaltunganlagen gequält werden, es gäbe keine langen Transportwege mehr und auch die Tötung würde entfallen.Aussagen über die gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen können nicht eindeutig getroffen werden. Wenn das Fleisch aus dem Labor vollständig steril hergestellt werden kann, dann würde der Einsatz von Antibiotika wegfallen. Dies wäre für den Menschen gesünder. Ansonsten hat Laborfleisch eine sehr ähnliche Zusammensetzung wie das konventionelle Fleisch. Dies bedeutet, dass es zu denselben Risiken wie beispielsweise Diabetes oder Bluthochdruck kommen kann. Gesünder könnte es lediglich durch die Zugabe von Nährstoffen oder Verringerung der Fettzusammensetzung werden.Ob das Laborfleisch sich durchsetzen kann und somit zu einer nachhaltigeren und tierleidfreien Welt beitragen kann, ist auch abhängig von der Gesellschaft. In Deutschland stehen die Menschen dem Laborfleisch relativ positiv gegenüber. Fast die Hälfte der Befragten in einer Studie der Universität Osnabrück gaben an, lieber Laborfleisch als das herkömmliche Fleisch essen zu wollen. Ob dies im Falle einer Zulassung auch so eintreten würde, bleibt offen.Ob die Herstellung und der Konsum von Laborfleisch wirklich dazu beitragen kann, dass Nachhaltigkeit und Tierwohl gefördert wird, wird sich zeigen, sobald die Produktion in großen Mengen ablaufen wird. Allerdings verspricht Laborfleisch viele positive Faktoren, die zur Nachhaltigkeit und zur Förderung von Tierwohl beitragen können. Das bestehende Tierleid könnte durch Laborfleisch fast vollständig beendet werden. In puncto Ressourcenverbrauch sowie Landnutzung verspricht das Laborfleisch auch, die nachhaltigere Variante zu sein.Insgesamt kann die Produktion und der Konsum des Laborfleisches das Potential haben, die Nachhaltigkeit sowie das Tierwohl zu fördern. Es müssten jedoch noch einige wichtige Schritte in Sachen Technologie und Konsumkultur gemacht werden, um diese Vorteile voll auszuschöpfen.LiteraturverzeichnisClean Meat - Ist Laborfleisch die Zukunft? (2023, 12. Mai). Verbraucherzentrale. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/clean-meat-ist-laborfleisch-die-zukunft-65071 (Abgerufen am 21. November 2023).Der Appetit auf Fleisch und seine Folgen. (2022, 13. Juli). WWF. https://www.wwf.de/themen-projekte/landwirtschaft/ernaehrung-konsum/fleisch/der-appetit-auf-fleisch-und-seine-folgen/ (Abgerufen am 19. November 2023).Ehrenfeld, F. (2021, 30. August). Fleisch aus dem Labor. SWR. https://www.swr.de/wissen/fleisch-aus-dem-labor-104.html (Abgerufen am 30. November 2023).Ferrari, A. (2018). Ethische und soziale Aspekte von In-vitro-Fleisch. TIERethik, 2018/1(Heft 16).Fleisch kostet Leben: Leid und Tod in der Intensivtierhaltung. (2022, 29. Juni). PETA. https://www.peta.de/themen/fleisch/ (Abgerufen am 19. November 2023).Fleischkonsum in Deutschland: Trotz sinkender Zahlen leiden Tiere weiterhin. (2023, 30. Oktober). PETA. https://www.peta.de/themen/fleischkonsum-deutschland/ (Abgerufen am 19. November 2023).Gerhard, S. (2020, 25. November). Wann wir endlich... Fleisch essen, für das kein Tier mehr leiden muss. Quarks. https://www.quarks.de/gesundheit/ernaehrung/wann-wir-endlich-fleisch-essen-fuer-das-kein-tier-mehr-leiden-muss/ (Abgerufen am 30. November 2023).In-vitro-Fleisch und Clean Meat: Gibt es Fleisch aus dem Labor? (2019, 13. Januar). PETA. https://www.peta.de/themen/laborfleisch/ (Abgerufen am 19. November 2023).Kainz, L. (2023, 3. März). Antibiotika in der Massentierhaltung: So gefährlich ist ihr Einsatz. PETA. https://www.peta.de/themen/antibiotika-massentierhaltung/ (Abgerufen am 21. November 2023).Kubon, I. (2022, 21. Oktober). Massentierhaltung: Schlecht für Tiere, Menschen und das Klima. PETA. https://www.peta.de/themen/massentierhaltung/ (Abgerufen am 19. November 2023).Rempe, C. (2023, 11. August). Fleisch aus dem Labor. Bundeszentrum für Ernährung. https://www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/orientierung-beim-einkauf/fleisch-aus-dem-labor/ (Abgerufen am 19. November 2023).Schlachthof: So leiden und sterben Tiere in Schlachthöfen. (2022, 24. Mai). PETA. https://www.peta.de/themen/schlachthof/ (Abgerufen am 21. November 2023)Tiertransporte – Zahlen, Fakten & aktuelle Regeln. (2022, 14. Juli). PETA. https://www.peta.de/themen/tiertransporte/ (Abgerufen am 21. November 2023).Verlust der Biodiversität: Ursachen und folgenschwere Auswirkungen. (2020, 16. Januar). Europäisches Parlament. https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20200109STO69929/verlust-der-biodiversitat-ursachen-und-folgenschwere-auswirkungen (Abgerufen am 19. November 2023).Wildermuth, V. (2023, 9. August). Vom In-vitro-Burger zur Bulette für alle. deutschlandfunk. https://www.deutschlandfunk.de/laborfleisch-in-vitro-fleisch-kuenstliches-fleisch-100.html (Abgerufen am 19. November 2023).Wilde, W. (2022, 30. Oktober). Faktencheck: Wie klimaschädlich ist Fleischkonsum wirklich? DW. https://www.dw.com/de/faktencheck-wie-sch%C3%A4dlich-f%C3%BCr-das-klima-ist-der-verzehr-von-fleisch-wirklich/a-63252828 (Abgerufen am 19. November 2023).
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2019 hat Thomas Hofmann den scheinbar ewigen Präsidenten Wolfgang Herrmann an der Spitze der TU München abgelöst. Was macht er jetzt anders? Ein Gespräch über das bayerische Genderverbot, die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die Beziehungen zu China – und Hofmanns Verständnis der unternehmerischen Universität.
Thomas Frank Hofmann, Jahrgang 1968, ist Lebensmittelchemiker und war von 2009 bis 2019 geschäftsführender Vizepräsident der Technischen Universität München (TUM) für Forschung und Innovation. Seit 2019 ist er Präsident der TUM. Foto: Astrid Eckert / TUM.
Herr Hofmann, auf Betreiben von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist Anfang April in Bayern das Genderverbot in Kraft getreten. Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechtersensibler Sprache von nun an ausdrücklich untersagt. Was bedeutet das für die Technische Universität München (TUM)?
Wir glauben, dass Diversität, ihre Förderung und Wertschätzung die Schlüssel sind für den Erfolg unserer Universität. Durch die Nutzung gendersensitiver Sprache versuchen wir seit Jahren eine möglichst große Vielfalt an Talenten anzusprechen. Und das gelingt zunehmend gut, auch wenn wir wie auch andere technische Universitäten gerade bei weiblichen Studierenden und Wissenschaftlerinnen weiterhin Aufholbedarf haben. Wir interpretieren das Verbot so, dass es für die Universität im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben gilt, also beispielsweise bei der Erstellung von Satzungen oder Promotionsordnungen etwa. In anderen Bereichen, wie beispielsweise in der Kommunikation innerhalb unserer Universitätsgemeinschaft verfahren wir im Bestreben einer weiteren Steigerung unserer Vielfalt wie bisher.
Also sämtliche Lehrveranstaltungen, Lehrunterlagen und Forschungsarbeiten fallen nach Ihrem Verständnis nicht unter das Verbot?
Soweit ist unser Verständnis, und ich bin sicher, dass die noch ausstehenden Ausführungsempfehlungen des Freistaats in dieser Form die Autonomie der Hochschulen nicht unnötig einschränken.
"Dieser vermeintliche 'Genderzwang' existiert doch gar nicht."
Ärgert es Sie, dass Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) als Beispiel für den vermeintlichen "Genderzwang" an bayerischen Hochschulen einen inzwischen gelösten Fall angeführt hat, der sich, wie später herauskam, ausgerechnet an der TUM zugetragen hat?
Nein, zumal dieser vermeintliche "Genderzwang" doch gar nicht existiert. Dass die besagte Promotionsordnung gendersensitive Sprache nutzt, ist lediglich Zeichen unseres Inklusionsverständnisses. Im Übrigen entspricht sie auch andernorts dem heutigen Standard. Wenn Sie die Promotionsordnung der TU Berlin oder auch der ETH Zürich anschauen, dann lesen die sich genauso. Die ganze Aufregung, auch in den Medien, halte ich für unangemessen und vor allem für wenig zeitgemäß, zumal in diesen bewegten Zeiten Deutschland doch vor ganz anderen Herausforderungen steht. Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Medien sollten ihre vereinten Kräfte besser auf innovative Lösungsansätze fokussieren, denn der laufende Wettbewerb um die Zukunftsstandorte der Welt wartet nicht auf Deutschland!
Der Vorwurf lautete, dass einer Promovendin die Verleihung des Doktorgrades verwehrt worden sei, solange sie sich geweigert habe, auf dem Titelblatt das Gendersternchen zu verwenden – was, wie Blume sagte, "sogar in der Promotionsordnung so vorgeschrieben ist". Laut dem Minister "ein klarer Fall von sprachlicher Übergriffigkeit".
Es gab den Fall, dass sich die Veröffentlichung einer Dissertation wegen Diskussionen um Formulierungen auf dem Titelblatt der Dissertation verzögerte. Die Promovendin hatte ihre Prüfungen zuvor bereits erfolgreich bestanden. Daran gab es keinen Zweifel. Die Promovendin hatte sich zudem gewünscht, den Titel "Doktor" als Bezeichnung des generischen Maskulinums zu erhalten statt "Doktorin". Dies war lediglich der erste derartige Fall an der TUM seit Inkrafttreten der Neufassung der Promotionsordnung 2021. Deshalb hat sich der Ablauf etwas verzögert, was auch nicht mehr vorkommen sollte. Da wir an der TUM möglichst große individuelle Freiheiten bezüglich geschlechterspezifischer Bezeichnungen gewähren, haben weibliche Promovierende natürlich die Möglichkeit, den akademischen Grad "Doktor" oder "Doktorin" zu wählen, so auch in diesem konkreten Fall. Also erneut: kein Grund zur Aufregung.
Ebenfalls von der Staatsregierung beschlossen wurde ein Entwurf für ein "Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern", das nicht nur Zivilklauseln an bayerischen Hochschulen untersagt, obwohl es gar keine gibt, sondern ein allgemeines Kooperationsgebot für die Hochschulen mit der Bundeswehr festschreibt. Stellt das Wissenschaftsministerium auf Antrag der Bundeswehr fest, dass eine Kooperation für die nationale Sicherheit erforderlich sei, sollen die Hochschulen künftig sogar ministeriell zur Zusammenarbeit gezwungen werden. Eine Grenzüberschreitung?
Die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Lehre und Forschung wird an der TUM mit höchster Wertigkeit gelebt und schließt aus meiner Sicht ein Verbot von Forschung zu Dual-Use-Technologien und eine entsprechende Zivilklausel aus. Darum gab es an der TUM auch nie eine Zivilklausel. Außerdem bin ich der Überzeugung, dass wir uns keiner Technologie verschließen sollten, nur weil sie gegebenfalls Dual-Use-Potential mit sich bringt, also neben zivilen auch für defensiv-militärische Zwecke genutzt werden könnte. Oft genug war es in der Vergangenheit doch sogar umgekehrt: Zahlreiche Technologien wurden beispielsweise in den USA primär für militärische Zwecke entwickelt und führten dann, etwa in der Luftfahrt, zu innovativen Fortschritten in der zivilen Nutzung. Unnötige Einschränkungen bei der Erforschung von Dual-Use-Technologien an der TUM wären somit zum Nachteil des Innovationsfortschritts im zivilen Bereich.
"Wenn der Staat seine Universitäten verstärkt für den Schutz der Bevölkerung in die Verantwortung nehmen will, hat dies aus meiner Sicht nichts mit einem Verlust der Freiheit in der Wissenschaft zu tun."
Außerdem dürfen wir nicht leugnen, dass sich in den vergangenen zwei Jahren die Sicherheitslage in der Welt dramatisch verändert hat. Im Sinne einer friedlich ausgerichteten Verteidigungspolitik sehe ich auch die Hochschulen gefordert, ihre technischen Entwicklungen und Innovationen auch zum Schutz unserer Bevölkerung, der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der nationalen Sicherheit zu nutzen. Wenn der Staat seine Universitäten nun verstärkt in die Verantwortung nehmen will, hat dies aus meiner Sicht nichts mit einem Verlust der Freiheit in der Wissenschaft zu tun. Denn nicht für einzelne Forscher oder einzelne Forscherinnen soll das Gebot zur Kooperation gelten, sondern für die Hochschule als Institution. In die individuelle Entscheidungsfreiheit wird aus meiner Sicht mit dem aktuellen Gesetzesentwurf an keiner Stelle eingegriffen.
Im Oktober 2019 haben Sie Wolfgang Herrmann nach 24 Jahren als TUM-Präsident abgelöst. Herrmann war eine Institution, er hat die Universität zu der gemacht hat, die sie heute ist. Und was machen Sie jetzt anders als er, Herr Hofmann?
Wir sind seit 2019 noch besser geworden, in den Hochschulrankings weiter aufgestiegen und rapide gewachsen bei den Studierendenzahlen, während zahlreiche andere deutschen Hochschulen stagnieren oder schrumpfen. Im aktuellen THE-Universitätsranking besetzen wir Platz 1 in Deutschland und der Europäischen Union. Diese Entwicklung der TUM ist auch Ergebnis mutiger Reformen seit 2019. Also kein einfaches "Weiter so", sondern ständige Veränderung ist unser Gebot der Stunde im international galoppierenden Wettbewerb. In dieser Grundhaltung bin ich geistig sehr nahe bei Wolfgang Herrmann. Wie er bin ich fest davon überzeugt, dass zur erfolgreichen Führung einer Universität Weitsicht, Veränderungsmut und Furchtlosigkeit gehören, immer wieder neu zu denken, innovative Maßnahmen zu entwickeln und Überkommenes einfach zu lassen. Diese operative Agilität und Adaptierungsdynamik sind für zukünftigen Erfolg genauso wichtig wie eine möglichst große Diversität der Talente. Und genau das macht die TUM als "unternehmerische Universität" aus. Aber natürlich gibt es Unterschiede zwischen Wolfgang Herrmann und mir. Viele sagen, dass der größte Unterschied in unseren Führungsstilen liegt. Das mag sein und das ist gut so. Denn der Führungsstil muss zeitgemäß sein, um erfolgreich zu sein, und heute die kreative Kraft der gesamten Universitätsgemeinschaft einbinden.
"Der ewige Patriarch" lautete die Überschrift eines Porträts, das ich einmal über Ihren Vorgänger geschrieben habe.
Mein Führungsstil ist inklusiv und kooperativ. Ich gebe die grobe Richtung vor, höre zu, stimme mich ab und lasse mich hin und wieder mit guten Argumenten auch gerne überzeugen. Und natürlich braucht es manchmal am Ende mutige Entscheidungen, denn wir dürfen unsere Ziele nicht aus dem Blick verlieren.
Mutig ist zum Beispiel, dass die TUM als einzige Universität in Bayern die gesetzlichen Möglichkeiten nutzt und Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einführt, und zwar in beträchtlicher Höhe: zwischen 2000 und 6000 Euro pro Semester. Beunruhigt es Sie nicht, dass keine andere Hochschule mitzieht?
Ich kann nichts zu den Gründen sagen, warum andere die Studiengebühren nicht einführen wollen. Entscheidend ist doch, warum wir uns dazu entschieden haben, Gebühren für Studierende außerhalb der Europäischen Union einzuführen. Als Universität mit internationalem Exzellenzanspruch wollen wir uns nicht nur in der Forschung, sondern gerade auch in der Lehre mit den Besten der Welt messen. Beim Blick auf unsere internationalen Wettbewerber fällt sofort auf, welche enormen Summen die Spitzenuniversitäten in die Erneuerung des gesamten Lehrumfelds investieren, in neue Infrastrukturen, in innovative Lehrtechnologien und -formate oder auch in die weitere Verbesserung der Betreuungsrelationen, die vielerorts völlig anders aussehen als bei uns. Das bedeutet für uns: Um mithalten zu können, um Studiengänge auf höchstem internationalen Qualitätsniveau anbieten zu können und unsere Studierenden wirklich zukunftsfähig auszubilden, braucht es viel mehr Geld als uns staatliche Mittel dazu zur Verfügung stehen. In ganz Deutschland ist die staatliche Grundfinanzierung der Hochschulen dazu nicht ausreichend. Daher wollen wir unsere Finanzierungsbasis verbreitern und eingenommene Studiengebühren gezielt für die Verbesserung der Lehre einsetzen. Davon profitieren alle Studierenden, die nationalen wie die internationalen, und von den bestausgebildeten Talenten ihre späteren Arbeitgeber.
Und Sie haben keine Sorgen, Sie könnten mit der Einführung internationale Studierende abschrecken? Baden-Württemberg schafft die Gebühren gerade wieder ab mit dem erklärten Ziel, dann wieder mehr Talente aus dem Ausland anziehen zu können.
Es gibt da doch große Unterschiede zu uns. Erstens: Die Universitäten in Baden-Württemberg waren beim Anteil internationaler Studierender nicht ansatzweise auf unserem Niveau. Bei den Master-Studiengängen liegen wir inzwischen bei 57 Prozent internationale Studierende. Zweitens war es ein politischer Fehler der Landesregierung in Baden-Württemberg, dass ein Großteil der Gebühren gleich wieder eingezogen wurde, so dass eine spürbare Verbesserung der Lehrqualität eben nicht erreicht werden konnte. Doch nur spürbare Verbesserungen hin zu einem wirklich exzellenten, modernen Lehr- und Lernumfeld werden internationale Studierenden trotz der (international ohnehin üblichen) Gebühren nach München bringen. Sicher wird es in den ersten zwei, drei Jahren Schwundeffekte geben. Das zeigen die Erfahrungen aus den Niederlanden und anderen europäischen Ländern. Es hat sich aber gezeigt, dass an diesen Hochschulen anschließend die internationalen Studierendenzahlen wieder hochgingen – und dann schnell über den Stand vor der Einführung der Studiengebühren hinausgeschossen sind.
"In international ausgerichteten Berufsfeldern macht es heute keinen Sinn mehr, einen Studiengang auf Deutsch anzubieten."
Aber rechtfertigen die Erträge überhaupt den Aufwand?
Das System fährt stufenweise hoch über mehrere Jahre, weil wir nur von neuen Nicht-EU-Studierenden Gebühren verlangen und nicht von denen, die schon bei uns sind. Außerdem wird es für bis zu 20 Prozent der Studierenden Erlass-Stipendien geben: für die absolut herausragenden Talente genauso wie für finanzschwächere Bewerber, weil wir andernfalls an Diversität verlören, wenn die soziale Herkunft über den Universitätszugang entscheiden würde. Insofern tue ich mich schwer, einen konkreten Eurobetrag zu nennen. Aber wir rechnen mittelfristig schon mit einem signifikanten zweistelligen Millionenbeitrag.
2014 hatte Wolfgang Herrmann angekündigt, bis 2020 alle Masterstudiengänge auf Englisch umstellen zu wollen. Was ist eigentlich daraus geworden?
Das wurde als Ziel diskutiert damals, aber in dieser Absolutheit nie beschlossen. Wir haben den Anteil englischsprachiger Studiengänge seitdem organisch wachsen lassen, heute liegt er im Master bei über 70 Prozent. Darunter sind etliche Studiengänge, die Sie zu großen Teilen auch auf Deutsch studieren können, die also im Prinzip zweisprachig sind. Wir erleben aber, dass der Nachfragetrend immer stärker Richtung Englisch geht. Vor kurzem haben wir sogar den ersten Bachelor-Studiengang auf Englisch, für Luft- und Raumfahrt, gestartet, und seitdem ist die Bewerberlage mehrfach überzeichnet mit Bewerberinnen und Bewerbern aus der ganzen Welt. Wir sehen: In international ausgerichteten Berufsfeldern macht es heute einfach keinen Sinn mehr, einen Studiengang auf Deutsch anzubieten, sondern nur auf Englisch.
Wie aber soll das funktionieren, wenn ein Großteil der Lehrenden deutsche Muttersprachler sind? Führt das nicht zwangsläufig zu einer intellektuellen Verflachung, weil sich die Lehrenden und Lernenden in einer Fremdsprache nicht so präzise ausdrücken können wie in ihrer eigenen?
Wir lassen bei der Beantwortung von Fragen in Klausuren in der Regel beide Sprachen zu. Sie können also, wenn die Frage auf Englisch gestellt ist, auch auf Deutsch antworten. Wir sehen aber, dass für die meisten jungen Leute – unabhängig von deren Herkunft – die Kommunikation auf Englisch überhaupt kein Problem mehr ist. Sie sind damit aufgewachsen und dank Social Media und Internet ganz anders darauf getrimmt als frühere Generationen.
Für die Studierenden mag das stimmen. Aber was ist mit ihren Profs?
Ich kann wieder nur für uns an der TUM sprechen, aber unsere Professorinnen und Professoren sind weltweit unterwegs und auf ihren Dienstreisen, bei Vorträgen und auch der Lehre gewohnt, Englisch zu sprechen. Viele kommunizieren mit ihrem gesamten Mitarbeiterkreis nur auf Englisch. Trotzdem bieten wir über unser Sprachenzentrum Kurse an für Dozenten, die ihr Englisch verbessern wollen. Und diejenigen, die aus dem Ausland zu uns kommen, unterstützen wir beim Deutschlernen. Und das tun wir vor allem, damit sie in Deutschland auch außerhalb der Hochschule sprechfähig sind und sich integriert fühlen. Ohne Sprachkompetenzen ist es einfach schwieriger, ausländische Talente und deren Familien in Deutschland zu halten.
Die TUM ist unter anderem mit einem Verbindungsbüro in der Volksrepublik China vertreten. Im Oktober 2020 haben Sie persönlich eine sogenannte Flaggschiffpartnerschaft mit der Tsinghua-Universität in China besiegelt. Bereuen Sie den Schritt inzwischen?
Keineswegs! Auch wenn der politische Druck auf die deutsch-chinesischen Beziehungen massiv zugenommen hat, stehen wir zu einer Stärkung der wissenschaftlichen Beziehungen mit ausgewählten chinesischen Partneruniversitäten. Erst vergangene Woche bin ich nach China geflogen zum Besuch des Präsidenten der Tsinghua University, nachdem vergangenes Jahr eine chinesische Delegation der Universität bei uns war. Auch die Besuche an der Tongji University und der Shanghai Jiao Tong University waren äußerst spannend und inspirierend. Denn wer glaubt, dass diese Universitäten etwas von deutschen Universitäten lernen können, irrt sich grundlegend. Ich glaube, dass viele deutsche Universitäten von diesen Spitzenuniversitäten aus China lernen können!
"Generalverdacht hilft niemanden weiter und entzieht jeder Zukunft die Grundlage."
Also alles wie immer in den Beziehungen zu Ihren chinesischen Partner?
Unsere Ziele sind beständig, aber der Blick und die Rahmenbedingungen haben sich verändert. Wir gehen heute mit großem Bedacht in unsere internationalen Partnerschaften. Wir schauen uns schon sehr genau an, mit welchem Partner wir zu welchen Themen zusammenarbeiten, unter welchen Konditionen und mit welchen Standards wir kooperieren und wann wir es eben nicht tun. Und wir bereiten unsere Mitarbeitenden vor; wir unterstützen sie mit Coachings, Reisehandys und Reisecomputern, bevor sie auf Dienstreise gehen. Ich halte es für einen kapitalen Fehler zu glauben, Deutschland könnte sich aus einer Zusammenarbeit mit China zurückziehen. Nur durch internationale Spitzenallianzen werden wir unsere heutigen Herausforderungen wie beispielsweise zu Gesundheit oder Klimaschutz lösen können und auch den Wirtschaftsstandort Deutschland sichern können.
Was antworten Sie einer Bundesforschungsministerin, die sagt: "Hinter jedem chinesischen Forscher kann sich die kommunistische Partei verbergen"?
Generalverdacht hilft niemanden weiter und entzieht jeder Zukunft die Grundlage! Aus der Geschichte können wir lernen: Unwissenheit und Ignoranz trennen die Welt, nur der Austausch verbindet Menschen und Kulturen – und dies ist die Grundlage für Partnerschaften. Natürlich müssen wir dazu unsere Sicherheitsprotokolle anpassen und achtsamer sein als früher, aber wir müssen auch die über viele Jahre aufgebauten Brücken bewahren, mit denen wir deutsche und chinesische Partner in Austausch bringen. Denn sind diese Brücken einmal abgebrannt, wird es Jahrzehnte dauern, wieder Vertrauen aufzubauen.
Bayerns Staatsregierung brüstet sich damit, wie kein anderes Bundesland in die Wissenschaft und die Hochschulen zu investieren, Überschrift: "Hightech Agenda Bayern" (HTA). Laut Wissenschaftsminister Blume sind darüber über 1000 neue Professuren entstanden und verstetigt worden, außerdem sind die Rahmendaten für die Hochschulfinanzierung schon bis 2027 vereinbart. Glückliches Bayern?
Mit der HTA hat Ministerpräsident Söder einen echten und weit sichtbaren Impuls gesetzt für Innovationen aus Bayern; dieser sucht bundes- und europaweit seinesgleichen. Andererseits wird es überall im Land enger, auch bei uns. Ein insuffizienter Bauunterhalt oder die gestiegenen Energiekosten setzen uns wie alle anderen Hochschulen zunehmend unter Druck. In Verbindung mit der unzureichenden Grundfinanzierung presst die Inflation die Hochschulen in ein Korsett, welches jeglichen Atem für die im heutigen internationalen Wettbewerb so dringend erforderlichen Neuausrichtungen in Forschung und Lehre nimmt. Auf der anderen Seite müssen wir einsehen, dass die Staatshaushalte sowohl im Bund als auch in den Ländern momentan sehr belastet sind. Anstatt nur mehr Geld zu fordern, müssen wir daher als Hochschulen selbst agiler werden und alte Zöpfe abschneiden, um dem Neuen eine Chance zu geben, beispielsweise den Ausbau der Unterstützung von Ausgründungen und Start-ups. Denn nur mit neuer Wirtschaftskraft in Deutschland werden auch die Staatskassen wieder besser gefüllt werden, und das Land kann wieder in seine Hochschulen investieren. Also, nicht Jammern bringt uns weiter, sondern Machen!
Das mit der Agilität ist Ihnen, wie man merkt, sehr wichtig. Können Sie Ihren Anspruch mit ein paar Zahlen unterlegen?
Genau zu der Frage haben wir eine Studie durchführen lassen mit dem Ergebnis, dass jede Personalstelle, die der Freistaat bei uns an der TUM finanziert, im Schnitt 14 neue Arbeitsplätze in unseren Start-ups generiert. Das kann sich doch sehen lassen und ist, neben tausenden Absolventen jedes Jahr und unseren Forschungsallianzen mit der Wirtschaft, ein ganz konkreter Return on Investment.
Mit Verlaub: Solche Studien präsentieren viele Hochschulen und Forschungseinrichtungen, und jedes Mal kommen fast unglaubliche Zahlen dabei heraus.
Unsere Zahlen sind belastbar. In der Wissenschaft streben wir vor allem nach neuem Wissen und Erkenntnissen, aber in einem nächsten Schritt übernehmen wir die Verantwortung dafür, dass aus dem Wissen auch marktfähige Innovationen und neue Arbeitsplätze entstehen. Deshalb ermutigen wir alle Universitätsmitglieder, von den Studierenden bis zu den Professorinnen und Professoren, wenn sie eine tolle Geschäftsidee haben, diese auch zu verfolgen. Und wir unterstützen sie dabei. Mit dem Ergebnis, dass heute fast 500 Gründungsteams durch die TUM gefördert werden und weitere 180 studentische Initiativen, über alle Fächer und Disziplinen hinweg. Gerade war eine Gruppe von Studierenden bei mir, die an einer Methan-Sauerstoff-Rakete arbeitet, um sie Ende des Jahres über die 100-Kilometer-Grenze hinaus in den Orbit zu schießen.
"Die Reduzierung der Höchstbefristung in der Post-Doc-Phase ist ungerecht, denn sie ist zum Schaden der jungen Menschen selbst."
Wenn Sie so viel Wert auf das Schaffen neuer Arbeitsplätze in der Wirtschaft legen, was tun Sie für gute Arbeit an der eigenen Universität? Schließlich sehen sich die Hochschulen selbst mit dem stärker werdenden Fachkräftemangel konfrontiert.
Ich danke Ihnen ausdrücklich für diese Frage, denn damit sind wir an einem Schlüsselpunkt angelangt. Wir Hochschulen müssen als Arbeitgeber attraktiver werden, uns dafür am eigenen Schlafittchen packen und viel mehr tun für verlässliche Karrierewege auch unterhalb der Professur. So sind auch zahlreiche Stückelverträge hintereinander unfair gegenüber den jungen Menschen, die sich uns anvertrauen. Die Ampel will zu diesem Zweck das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) novellieren, doch das wird ins Auge gehen, wenn sie das falsche Modell wählt. Laut aktuellem Entwurf sollen künftig nach der Promotion vier Jahre Befristung erlaubt sein und dann nochmal zwei Jahre – aber nur, wenn klar ist, dass die Person danach einen Dauervertrag erhalten kann. Dies kann aber nur in wenigen Fällen erfolgen, so dass de facto für die meisten nach maximal viel Jahren als Postdoc Schluss wäre. Vier Jahre sind aber oft zu kurz, um sich über exzellente Forschung und hochkarätige Veröffentlichungen tatsächlich für eine Professur zu qualifizieren. So täuscht der Reformvorschlag für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz eine falsche Gerechtigkeit vor. Tatsächlich ist die Reduzierung der Höchstbefristung in der Post-Doc-Phase ungerecht, denn sie ist zum Schaden der jungen Menschen selbst. Und sie wird einen enormen Brain Drain auslösen, entweder heraus aus der Wissenschaft insgesamt oder hinein in ausländische Universitäten, die sich kein solch wissenschaftsfeindliches Korsett anziehen.
Ihr Alternativvorschlag lautet also: Einfach die Regelung lassen, wie sie ist?
Nein, ich unterstütze prinzipiell ein Tenure-Track-System für den wissenschaftlichen Mittelbau mit Nachdruck. Der aktuelle Gesetzesvorschlag ist allerdings verlogen! Statt den Befristungszeitraum von maximal sechs auf vier Jahre zu kürzen, wäre es im Sinne einer Karriereplanbarkeit sicher sinnvoller, die realen Vertragslaufzeiten für Postdocs generell an die Förder- oder Zuwendungsbescheide für Projekte anzupassen, anstatt sie mit Stückelverträgen zu gängeln. Wie auch immer macht die Umsetzung des aktuellen Gesetzentwurfs nur dann Sinn, wenn im dimensionalen Ausmaß neue entfristbare Stellen an die Universitäten kommen. Und dies halte ich vor dem Hintergrund der heute knappen Staatskassen für schieres Wunschdenken. Die Politik muss sich der Konsequenzen ihres Handelns schon bewusst sein!
Sie sagen, die Hochschulen seien gefragt, sich intelligente Konzepte für Karrierewege auch unterhalb der Professur zu überlegen. Welche fallen Ihnen da konkret für die TUM ein?
Das Wissenschaftsmanagement wird immer wichtiger und ist ein hoch attraktives Aufgabenfeld. Diese Kolleginnen und Kollegen tragen maßgeblich dazu bei, dass an der TUM Spitzenleistungen in Forschung und Lehre erzielt werden. Deswegen haben wir zum Beispiel das berufsbegleitende Qualifizierungsprogramm TUM Science Manager aufgelegt. Es dauert zwischen 12 und 24 Monate und die Teilnahme am Kursprogramm erfolgt während der Arbeitszeit – wird also bezahlt.
"Als Franke müsste ich angesichts der Gründung der TU Nürnberg jubeln, aber eine Spitzenuni lässt sich nicht mit der Brechstange schaffen."
Sie haben es vorhin gesagt: Die Hochschulfinanzierung wird auch in Bayern enger. Gleichzeitig hat der Freistaat vor wenigen Jahren die Technische Universität Nürnberg (UTN) neu gegründet, übrigens mit tatkräftiger Unterstützung Ihres Vorgängers, und massive Investitionen versprochen.
Da sehen Sie, dass wir uns doch in einigen Dingen unterscheiden.
Inwiefern?
Als Franke müsste ich jubeln! Aber wenn wir in die Welt hinausschauen sehen wir, dass sich international führende Forschungsstandorte evolutionär und über lange Zeiträume hinweg entwickelt haben. Eine Spitzenuni lässt sich nicht mit der Brechstange schaffen, sondern braucht Geld und vor allem Zeit – viel Zeit! Ein Professor in Stanford hat zu mir mal gesagt, eine wissenschaftliche Top-Einrichtung zu schaffen, koste 100 Milliarden und dauere 100 Jahre.
Erst neulich hat Ministerpräsident Söder einen Strategiewechsel verkündet: die Fokussierung der UTN auf das Thema Künstliche Intelligenz. Sogar einen schnittigen neuen Titel hatte er im Angebot: "Franconian University of Artificial Intelligence".
Ich habe das nicht zu entscheiden. Ich persönlich würde eine Universität nicht thematisch einschränken, selbst wenn es sich wie bei der KI um eine disruptive Querschnittstechnologie handelt. Aber ich glaube, das ist so auch nicht gemeint.
Vielleicht sagen Sie das nur, weil Sie fürchten, dass die UTN ihnen demnächst Ihre KI-Talente abjagt.
Das erwarte ich nicht, und es wäre auch kein sinnvoller bayerischer Ansatz, dass wir jetzt das Wildern beieinander anfangen.
Wie aber wollen Sie überhaupt all die neuen KI-Lehrstühle besetzt bekommen, die in den vergangenen Jahren im Freistaat ausgelobt wurden?
Da sehe ich kein Problem. Wir haben praktisch alle Professuren der HTA besetzt – mit wirklich exzellenten Leuten. Es ist nicht so, dass alle 150 sogenannten KI-Professuren in Bayern jetzt mit Mathematikern und Informatikern besetzt werden, die KI-Grundlagenforschung machen. Davon gibt es in ganz Europa vielleicht 50 ernstzunehmende Leute. Aber die KI hat viele Facetten und Anwendungsdomainen, in denen dann auch die Wertschöpfung von KI entsteht. In solchen Feldern haben wir zahlreiche Berufungen gemacht, wie beispielsweise in der Robotik, der Medizin, in den Sozialwissenschaften und vieles mehr.
Wie passt es eigentlich zusammen, dass Sie an der TUM Spitzentechnologien und KI derart in den Mittelpunkt stellen, gleichzeitig aber gerichtlich bestätigt einen Bewerber abgelehnt haben mit der Begründung, dessen Motivationsschreiben sei mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt worden? Warum sind Sie da nicht offener?
Weil das Motivationsschreiben die individuelle Prägung des Kandidaten zeigen soll. Welchen Sinn hätte es sonst? Etwas völlig Anderes ist es, wenn unsere Studierenden und Lehrenden ChatGPT oder andere sogenannte Large Language Models im Studium einsetzen, das stimulieren wir mit Nachdruck. So wie sich der Taschenrechner zum bewährten Hilfsinstrument entwickelt hat, wird das auch mit KI-Anwendungen sein. Darum bauen wir sie proaktiv in unsere Lehre ein, damit unsere Studierenden vorbereitet sind. Aber erklären, warum sie zu uns an die TUM kommen wollen, sollen unsere Bewerber schon noch selbst.
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Die Entwicklung der regionalen Wirtschaft, des Handels und damit des Wohlstands hängen eng mit der zur Verfügung stehenden Verkehrsinfrastruktur zusammen. Der Verkehrssektor sorgt für die Mobilität von Personen sowie den effizienten Austausch von Gütern und Nachrichten und lässt die Bedeutung räumlicher Distanzen in den Hintergrund treten. Hierbei sind sämtliche Bereiche des Verkehrs- und Informationswesens von Bedeutung. In verschiedenen Studien konnten große wirtschaftliche Modernisierungseffekte für die frühe Neuzeit durch die Entwicklung des Postverkehrs in festen Fahrplänen sowie den Bau von Chausseen nachgewiesen werden. Die Innovationen im Bereich der Telekommunikation beschleunigen den Austausch von Informationen um ein Vielfaches, frühere Technologien werden ergänzt oder sogar vollkommen ersetzt durch neue Formen der Informationsvermittlung. (Ein Beispiel ist das Telegramm, das Ende des 19. Jh. und Anfang des 20. Jh. eine hilfreiche und schnelle Form der Nachrichtenübermittlung war, da es wenig Telefone gab und die Briefe eine Laufzeit von ca. 4 Tagen hatten. Im 21. Jh. werden Telegramme nur selten eingesetzt. Das Telegramm hat an Bedeutung verloren, da das Kommunikationsnetz ausgebaut wurde und mittlerweile modernere Möglichkeiten der Datenübertragung wie z.B. SMS, E-Mail, Instant Messaging, zur Verfügung stehen.) Später wurden hinsichtlich der Entwicklung und des Ausbaus des Eisenbahnverkehrs ähnliche Effekte für den Warenhandel und die Integration von Regionen in den überregionalen nationalen Markt und in den Welthandel für die Zeit der industriellen Revolution nachgewiesen. Es soll versucht werden, die quantitative Entwicklung von Indikatoren zu den verschiedenen Verkehrsbereichen Eisenbahn, Kraftfahrzeuge, Binnen- und Seeschifffahrt, Luftverkehr sowie Post- und Nachrichtenverkehr über einen möglichst langen Zeitraum wiederzugeben, um so aufbereitete Zeitreihen der Forschung zur Verfügung zu stellen.
Die vorliegende Datensammlung zum Themenbereich 'Verkehr und Information' enthält insgesamt 75 Zeitreihen, die sich auf den Zeitraum vom Beginn der Amtlichen Statistik zur Zeit des Deutschen Reiches im Jahr 1870 bis zur heutigen Bundesrepublik in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 erstrecken; es soll also, soweit es die Quellen erlauben, der Zeitraum von 1870 bis 2010 statistisch wiedergegeben werden. Aufgrund der sich häufig ändernden Erhebungssystematiken sowie durch die Folgen des 1. und des 2. Weltkrieges können nicht für alle Zeitreihen kontinuierlich Daten für den gewünschten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Entweder liegen für die Zeitabschnitte während der Kriege keine Daten vor oder aber die Vergleichbarkeit insbesondere bei unterschiedlicher Erhebungssystematik ist stark eingeschränkt. Letzeres Problem tritt in besonderer Weise für die Statistik aus der Zeit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf, aber auch die Statistik der früheren Bundesrepublik Deutschland (das Gebiet der alten Länder) kann erhebliche Brüche in der Systematik aufweisen. Der technische Fortschritt ist ein weiterer Grund, der das Fortführen kontinuierlicher Zeitreihen erschwert.
Die Zeitreihen zum Bereich 'Verkehr und Information' decken folgende Gebiete ab: • 01: Eisenbahnen: Streckenlängen und Fahrzeugbestände (1850-2009) • 02: Eisenbahnen: Personen- und Güterverkehr (1850-2002) • 03: Straßenverkehr: Bestand an Kraftfahrzeugen (1902-2010) • 04: Straßenverkehr: Straßenverkehrsunfälle (1906-2010) • 05: Binnenschifffahrt: Bestand an Binnenschiffen (1872-2010) • 06: Binnenschifffahrt: Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen (1909-2010) • 07: Seeschifffahrt: Handelsschiffstonnage und Anzahl der Schiffe (1971-2010) • 08: Seeschifffahrt: Güterumschlag bedeutender Seehäfen - Hamburg, Bremische Häfen, Emden sowie Rostock, Wismar und Stralsund (1925-2010) • 09: Gewerblicher Luftverkehr (1919-2010) • 10: Deutsche Reichs- und Bundespost, Telekommunikation (1871-2010)
Zeitreihen zum Kraftfahrzeugverkehr: 03: Strassenverkehr: Bestand an Kraftfahrzeugen (1902-2010) Kraftfahrzeuge insgesamt, Krafträder, Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftfahrzeuge, Zugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge, Bevölkerung in 1000, Krafträder auf 1000 Einwohner, Personenkraftwagen auf 1000 Einwohner, Lastkraftfahrzeuge auf 1000 Einwohner.
Zeitreihen zur Binnenschifffahrt: 05: Bestand an Binnenschiffen (1872-2010) Güterschiffe mit eigener Triebkraft (Anzahl), Güterschiffe mit eigener Triebkraft (Tragfähigk. in 1.000 t), Güterschiffe ohne eigene Triebkraft (Anzahl), Güterschiffe ohne eigene Triebkraft (Tragfähigk. in 1.000 t).
06: Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen (1909-2010) Beförderte Güter (Mill. T.). Zeitreihen zur Seeschifffahrt: 07: Handelsschiffstonnage und Anzahl der Schiffe (1871-2010) Insgesamt, Anteil an Welthandelstonnage, Anzahl der Schiffe.
08: Güterumschlag bedeutender Seehäfen - Hamburg, Bremische Häfen, Emden sowie Rostock, Wismar und Stralsund (1925-2010)
Zeitreihen zur Luftfahrt: 09: Gewerblicher Luftverkehr (1919-2010) Für deutsche Flughäfen: Beförderte Personen, Beförderte Luftfracht, Beförderte Luftpost. Für deutsche Fluggesellschaften: Beförderte Personen, Personenkilometer (Pkm), Beförderte Luftfracht, Beförderte Luftfracht in Tonnenkilometer (Tkm), Beförderte Luftpost, Beförderte Luftpost in Tonnenkilometer (Tkm)
Zeitreihen zum Post- und Telekommunikationswesen: 10: Deutsche Reichs- und Bundespost, Telekommunikation (1871-2010) Für das Deutsche Reich, die Alten Länder und die Neuen Länder bis 1990: Beförderte Briefsendungen, Beförderte Paket- und Wertsendungen, Übermittelte Telegramme, Sprechstellen (Telefonanschlüsse), Ortsgespräche, Ferngespräche, Ton-Rundfunkgenehmigungen (Radioempfang), Fernseh-Rundfunkgenehmigungen. Für Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 ab 1990: Beförderte Briefsendungen, Beförderte Paket- und Wertsendungen, Übermittelte Telegramme, Sprechstellen (Kanäle) - Alle Service-Anbieter, Sprechstellen (Kanäle) - Dt. Telekom, Sprechstellen (Kanäle) - Wettbewerber der Telekom, Sprechstellen (Telefon-Anschlüsse) - Alle Service-Anbieter, Sprechstellen (Telefon-Anschlüsse) - Deutsche Telekom, Sprechstellen (Telefon-Anschlüsse) - Wettbewerber der Telekom, Mobilfunk, Teilnehmer, Verbindungsvolumen im Festnetz(in Mrd. Minuten; zuvor: Summe Ortsgespräche bzw. Ferngespräche) - Alle Service-Anbieter, Verbindungsvolumen im Festnetz(in Mrd. Minuten) - Dt. Telekom, Verbindungsvolumen im Festnetz(in Mrd. Minuten) - Wettbewerber, TAL-Anmietungen durch Wettbewerber der Deutschen Telekom (Mio Anmietungen), Ortsgespräche, Ferngespräche, Ton-Rundfunkgenehmigungen, Fernseh-Rundfunkgenehmigungen.
Zu den einzelnen Bereichen
Die Eisenbahn Die Frage, ob die Eisenbahn als Staatsbahn oder als privat betriebenes Unternehmen geführt werden soll, begleitet die Eisenbahn schon seit ihren ersten Jahren. Vor allem in den wichtigen Handels- und Industriestädten werden in Deutschland private Aktiengesellschaften gegründet, um den Bau von Eisenbahnstrecken zu finanzieren. Dagegen setzt man in Baden und Braunschweig von Beginn an auf das Staatsbahnsystem. 1886 übernimmt schließlich der preußische Staat die bedeutende "Rheinische Eisenbahngesellschaft". Nach Ende des ersten Weltkrieges 1918 wurde die erste Verfassung eines demokratischen Staates, die Weimarer Verfassung 1919 für das Deutsche Reich beschlossen. Auf Grundlage dieser Verfassung wurde 1920 der Staatsvertrag zur Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen in Kraft gesetzt. Die bis dahin noch den Ländern unterstellten staatlichen Eisenbahnen (bzw. Länderbahnen) gingen jetzt in Reichsbesitz über. Im Einzelnen waren dies: die Königlich Bayerischen Staats-Eisenbahnen, die Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen, die Königlich Württembergischen Staats-Eisenbahnen, die Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen, die Preußischen Staatseisenbahnen, die Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft "K.P. u. G.H. StE", die Großherzoglich Oldenburgischen Staatseisenbahnen und die Großherzoglich Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn. (Vergl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Reichsbahn_%281920%E2%80%931945%29) Neben dieser Entwicklung waren in Deutschland immer sowohl staatseigene als auch private Bahnen tätig. Für die Zeit des Deutschen Reiches, für die ehemalige Bundesrepublik (alte Länder) sowie für Deutschland nach dem 1. Oktober 1990 werden daher die Angaben zu den aufgeführten Beständen jeweils für alle Bahnen zusammen und für die Staatsbahn im speziellen aufgeführt (d.i. Deutsche Reichsbahn, Deutsche Bundesbahn). Zu der Entstehungsgeschichte der einzelnen deutschen Bahnen sowie den Entscheidungsphasen sind wertvolle Hinweise aus R. Fremdling und A. Kunz: Statistik der Eisenbahnen in Deutschland 1835 – 1989. Scripta Mercaturae Verlag, 1995, S. 19ff. zu entnehmen.
01: Eisenbahnen: Streckenlängen und Fahrzeugbestände (1850-2009) Dieser Abschnitt enthält Zeitreihen zur Länge der Schienenstrecken und den Fahrzeugbeständen, die sich aufgliedern in Lokomotiven, Triebwagen, Personenwagen, Gepäckwagen und Güterwagen. Angaben für alle Bahnen zusammen zur Zeit des Deutschen Reiches sowie für die staatseigene Bundesbahn der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1945 wurden – mit Ausnahme der Reihe zu den Triebwagen – bereits von R. Fremdling und A. Kunz im Rahmen ihrer Studie "Statistik der Eisenbahnen in Deutschland 1835 – 1989. Scripta Mercaturae Verlag, 1995" erhoben. Sie decken den Zeitraum 1850-1932 für das Deutsche Reich und 1950-1989 für die Alten Länder (also die ehemalige Bundesrepublik) ab. Ergänzt wurden diese Reihen für 1938 bis 1940 aus den Statistischen Jahrbüchern für das Deutsche Reich bzw. für 1989 bis1993 aus den Statistischen Jahrbüchern für die Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich zu den Reihen von Fremdlung/ Kunz wurden in dieser Studie für die entsprechenden Werte zur Länge des Schienennetzes sowie zum Fahrzeugbestand speziell für die staatliche Bahn des Deutschen Reiches, also für die Deutsche Reichsbahn, sowie für alle Bahnen der Bundesrepublik bis 1993 zusammengestellt. Für die Zusammenstellung der Streckenlängen und Fahrzeugbestände wurde daher sowohl auf die Ergebnisse dieser Studie als auch auf die Publikationen des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen. Für die neuen Länder können für die Zeit der ehemaligen DDR nur zur Staatsbahn – also zu der Deutsche Reichsbahn – Angaben gemacht werden, da es zur Zeit der DDR keine privaten Bahnen gab. Neben dem Statistischen Jahrbuch für die DDR wurden hier die von dem Statistischen Bundesamt herausgegebenen Sonderreihen mit Beiträgen für das Gebiet der ehemaligen DDR und die darin enthaltenen verkehrsstatistischen Übersichten herangezogen. Für die ersten Jahre nach der Wiedervereinigung werden noch Werte für die Gebiete der alten Bundesrepublik und der ehemaligen DDR in den Statistischen Jahrbüchern für die Bundesrepublik Deutschland gesondert ausgewiesen. Ab 1994 werden die Bestände nur noch für Gesamtdeutschland nachgewiesen, so dass die Datenreihen jeweils für die Neuen Länder und die Alten Länder mit dem Jahr 1990, spätestens 1993 enden und nur noch für Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 fortgeführt werden können. Die Schienenstrecken werden als Eigentumslänge mit Stand am Ende des jeweiligen Kalenderjahres wiedergegeben. Der Fahrzeugbestand bezieht sich immer auf den Stand am Ende des Rechnungs- bzw. Betriebsjahres. Bis 1937 werden Eigentumsbestände der Bahnen ausgewiesen. Anschließend beziehen sich die Werte auf den Einsatzbestand, d.h., in den angegebenen Werten können auch von anderen Bahngesellschaften für den eigenen Bahnbetrieb geliehene Bestände mit enthalten sein. Die Bahn durchlief grundlegende technische Veränderungen. In den alten Ländern, dem Tätigkeitsgebiet der Deutschen Bundesbahn, wurden sukzessiv bis 1977 alle Dampflokomotiven durch Elektro- und Diesellokomotiven ersetzt. Die Schienenstreckentypen wurden vereinheitlicht (vollständiger Abbau von Schienenstrecken für Schmalspurbahnen). Neue Wagentypen und Zugtypen (InterCity, TransEuroExpress) wurden eingeführt. Dies alles kann im Rahmen der vorliegenden Studie nicht detailliert in Form von statistischen Zeitreihen nachgezeichnet werden, da dies den zeitlichen Rahmen des Projektes sprengen würde. Die technischen Veränderungen insbesondere im Bereich der Fahrzeugbestände, und hier besonders in Bezug auf die Triebwagen (Lokomotiven, etc.) haben zu einer Veränderung der Systematik geführt. Um die Darstellung der Reihen möglichst konstant zu gestalten, wurden neu hinzugekommene Triebwagentypen bzw. weiter ausdifferenzierte Wagentypen, die in der Statistik gesondert aufgeführt wurden, soweit es möglich war, zu Oberbegriffen zusammengefasst. Dies wird in den jeweils betreffenden Zeitreihen für den Zeitraum, auf den diese Vorgehensweise angewendet wurde, in den Anmerkungen kenntlich gemacht. So werden ab 1990 im Statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland unter dem Oberbegriff 'Triebwagen' die Kategorien 'Elektrische Lokomotiven', Diesellokomotiven', 'Elektrische Triebwagen' und 'Dieseltriebwagen' gesondert aufgeführt. Der Bestand der Lokomotiven wurde für die Vademecum-Studie durch die Aufaddierung der Kategorien 'Elektrische Lokomotiven' und 'Diesellokomotiven' erfasst. Dampflokomotiven wurden so lange erfasst, wie sie auch in den Statistischen Jahrbüchern der Bundesrepublik aufgeführt wurden. Für die Triebwagen wurde jeweils die Summe aus ´Elektrische Triebwagen´ und ´Dieseltriebwagen´ gebildet.
02: Eisenbahnen: Personen- und Güterverkehr (1850-2002) Neben dem Fahrzeugbestand stellt die Leistung in den Bereichen der Personenbeförderung und der Güterbeförderung eine bedeutende betriebswirtschaftliche sowie verkehrsstatistische Größe dar. Der gemäß vergebenen Aufträgen durchgeführte Transport von Gütern inklusive der Be-, Um- und Ausladung, beinhaltet eine Vielzahl von Verkehrsunterstützungs-, Verkehrsvermittlungs- und Verkehrskoordinierungsprozessen. Zum einen kann die Verkehrsleistung in den absoluten Werten ausgedrückt werden, d.h. die Anzahl der transportierten Personen bzw. das Gewicht der transportierten Güter. Statistisch wird die Verkehrsleistung mit Hilfe einer Kennzahl zum Ausdruck gebracht, die für den Personentransport die Dimension »Pkm (Personenkilometer)« (= Personen X Kilometer) und für den Gütertransport die Dimension »tkm (Tonnenkilometer)« (= Tonnen X Kilometer) hat. Das Produkt aus der zurückgelegten Strecke und der Menge der transportierten Güter bzw. der beförderten Personen wird als 'Aufwandsgröße' im Transportwesen verstanden. Diese vier Größen werden jeweils für alle Bahnen zusammen sowie für die Deutsche Reichsbahn/Deutsche Bundesbahn im speziellen dargestellt – wobei für die neuen Bundesländer Angaben nur für die Deutsche Reichsbahn erhältlich sind. Auch hier kann für die Zeit des Deutschen Reiches auf die Studie von Fremdling und Kunz für alle Bahnen zusammen zurückgegriffen werden. Für die Deutsche Reichsbahn im speziellen werden die Angaben des Statistischen Reichsamtes in den herausgegebenen Jahrbüchern herangezogen. Für das Gebiet der alten Bundesländer stellen Fremdling und Kunz Kennzahlen für die Deutsche Bundesbahn zur Verfügung. Dementsprechend werden die Kennzahlen für alle in der Bundesrepublik Deutschland (Alte Länder) tätigen Bahnen zusätzlich aus der amtlichen Statistik erhoben.
Der motorisierte Strassenverkehr: Rainer Flik beschreibt in seinen Arbeiten "Motorisierung des Straßenverkehrs, Automobilindustrie und Wirtschaftswachstum in Europa und Übersee bis 1939" (in: M. Lehmann-Waffenschmidt (Hg., 2002): Perspektiven des Wandels - Evolutorische Ökonomik in der Anwendung. Metropolis – Verlag für Ökonomie.) und insbesondere "Von Ford lernen? Automobilbau und Motorisierung bis 1933. Köln: Böhlau, 2001" die Ursachen für die verzögerte Durchsetzung des Automobils als Transportmittel sowie die verspätete Motorisierung der deutschen Bevölkerung. Es waren seiner Analyse zu Folge die schlechteren Rahmenbedingungen für den Automobilmarkt und weniger Unterschiede in den Bedürfnissen der Bevölkerung oder im Unternehmerverhalten, die dem Automobil in Deutschland zunächst zum Nachteil gereichten. In den dicht besiedelten und durch die Eisenbahn und Strassenbahn (sog. Pferdeomnibusse und Pferdebahnen, später um 1880 sukzessive ersetzt durch die Elektrische Stadt- bzw. Strassenbahn) gut erschlossenen Ballungsräumen Deutschlands spielte zunächst das Automobil für die Wirtschaft und den Transport der Güter eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus waren hohe Investitionskosten für den Ausbau von Strassen notwendig, während die Schienenstrecken für die Eisenbahn in den deutschen Großstädten schon vorhanden waren. Daher wurde auch durch die Besteuerungspraxis des Staates das Automobil gegenüber der Eisenbahn zunächst benachteiligt, was zur Folge hatte, dass die Motorisierung des Mittelstandes langsamer verlief als beispielsweise in den USA. Erst in den 1920er Jahren hat das Lastkraftfahrzeug in den Ballungsräumen sich als Transportfahrzeug durchsetzen können, während der Personenkraftwagen noch als teures Luxusgut nur wenigen wohlhabenden Personen zugänglich war. Dagegen spielte das Motorrad für die Motorisierung der deutschen Bevölkerung eine entscheidende Rolle. Deutschland hatte in den 30er Jahren die höchste Motorraddichte und war der bedeutendste Motorradproduzent auf dem Weltmarkt. Als das Automobil technisch ausgereift war und die für den wirtschaftlichen Betrieb notwendige Infrastruktur geschaffen war, konnte sich der Diffusionsprozess schneller und erfolgreicher entfalten. Flik unterscheidet in dem Diffusionsprozess des Automobils in Deutschland drei Stadien: Motorisierung der Oberschicht, Motorisierung des Gewerbe treibenden Mittelstandes und schließlich die Massenmotorisierung (Flik, R.: 2005: Nutzung von Kraftfahrzeugen bis 1939 – Konsum- oder Investitionsgut? In: Walter, R. (Hrsg.): Geschichte des Konsums. Erträge der 20. Arbeitstagung der Gesellschaft für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 23-26. April 2003 in Greifswald. Stuttgart: Franz Steiner). Für die Zeitreihen zum Kraftfahrzeugbestand in Deutschland wird auf die Studiendaten von Flick zurückgegriffen, welche durch Daten der amtlichen Statistik (Statistisches Bundesamt und Kraftfahrt-Bundesamt) ergänzt werden. Ein weiteres Kapitel (Tabelle 04) zeichnet die Entwicklung der Strassenverkehrsunfälle statistisch nach.
03: Bestand an Kraftfahrzeugen (1902-2010) Der Bestand der Kraftfahrzeuge nach Kraftfahrzeugtyp spiegelt die Durchsetzung dieses Verkehrsmittels wieder. Es liegen Zeitreihen zum Bestand der Kraftfahrzeuge insgesamt und Kraftfahrzeuge untergliedert nach den Typen Motorrad, Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftfahrzeuge, Zugmaschinen und schließlich Sonderkraftfahrzeuge vor. Weiterhin werden der Bestand an Motorrädern, Personenkraftwagen und Lastkraftwagen pro 1000 Einwohner wiedergegeben. Aufgrund vorgenommener Korrekturen können die Werte zu den einzelnen Reihen zwischen den verschiedenen Ausgaben der statistischen Jahrbücher abweichen. Da Flik sich in seiner Studie auf die Angaben der amtlichen Statistik stützt, wurden Werte des Statistischen Bundesamtes dann den Werten von Flik vorgezogen, wenn diese Publikationen neueren Datums sind und von den Angaben bei Flik abweichen. Für das Deutsche Reich sind die Angaben auf den jeweiligen Gebietsstand Deutschlands bezogen. Das Saarland ist von 1922 bis 1935 nicht eingeschlossen. Die Angaben für 1939 beruhen auf einer Fortschreibung des Kraftfahrzeugbestands von 1938 und schließen die 1938 und 1939 dem Deutschen Reich angeschlossenen Gebiete nicht ein. Die Daten geben den Bestand jeweils zum 1. Januar wieder. Ferner wird bis 1933 der Bestand ohne vorübergehend abgemeldete Fahrzeuge, ab 1934 inklusive der vorübergehend abgemeldeten Kraftfahrzeuge angegeben. Bis 1914 wurde in der Erfassung zwischen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen keine Unterscheidung getroffen, so wurden beide in der Kategorie Personenkraftwagen wiedergegeben. Unter der Rubrik 'Sonderkraftfahrzeuge' werden Fahrzeuge der Kommunen (Kommunalfahrzeuge) aufgeführt, wie z.B.: Straßenreinigungsmaschinen, Feuerwehrfahrzeuge, sowie ab 1948 Krankenwagen. Weiterhin werden Abschlepp- u. Kranwagen sowie Wohnwagen u. ähnliche Fahrzeuge dieser Kategorie zugeordnet. Der Kraftfahrzeugbestand insgesamt für das Gebiet der alten Länder (ehemalige Bundesrepublik) wurde aus den Daten zu den einzelnen Fahrzeugtypen berechnet. Die Werte für die neuen Länder bzw. für die ehemalige DDR sind für die Zeit bis 1989 den Statistischen Jahrbüchern für die DDR entnommen worden. Für die Zeit von 1990-1994 wurde die Publikation 'Verkehr in Zahlen', vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben, herangezogen. Bei der Erfassung der Sonderkraftfahrzeuge und der Kraftomnibusse wurde in der Statistik der ehemaligen DDR 1978 eine neue Systematik eingeführt, in der einige Fahrzeugtypen den jeweiligen Obergruppen neu zugeordnet wurden. Das hat in den beiden Fahrzeug-Gruppen zu einer starken Erhöhung der Fahrzeug-Anzahl geführt. Es muß dennoch festgehalten werden, dass der Anstieg der Fahrzeuge um 28000 bzw. 30000 Fahrzeuge von einem Jahr auf das andere sich nicht aus den Veränderungen der Fahrzeugbestände der anderen Fahrzeugtypen erklären lässt, so dass der Hinweis auf eine veränderte Systematik sich nicht in den Zahlen der Datenreihen wiederspiegelt.
04: Straßenverkehrsunfälle (1906-2010) Insbesondere das Automobil hat den einzelnen Bürgern in der Gesellschaft in jüngster Zeit einen enormen Mobilitätszuwachs beschert. Im Laufe der Zeit konnten immer größere Teile der Bevölkerung am Individualverkehr partizipieren. Die Kehrseite der Mobilität einer ganzen Gesellschaft sind die Unfälle mit den Verletzten und Getöteten. Durch die massenhafte Verbreitung motorisierter Fahrzeuge, die sich im selben Verkehrsraum wie Pferde und Fuhrwerke, Fußgänger oder Radfahrer bewegen, steigt die Unfallwahrscheinlichkeit stark an. Auch die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsmittel erhöht die Unfallwahrscheinlichkeit und die Schwere der Unfälle, den Personen- und Sachschaden enorm. Darüber hinaus hat die Strassenverkehrssicherheit und damit die Zuverlässigkeit, mit der Güter schnell und sicher transportiert werden können und unbeschadet am Zielort ankommen, einen empfindlichen Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung. Denn der Transport übernimmt eine bedeutende Funktion als Wachstumsmotor durch die Erweiterung der Märkte. Eine besondere Zusammenstellung von langen Zeitreihen zur Entwicklung der Strassenverkehrsunfälle erscheint daher sinnvoll. Das Statistische Bundesamt definiert Straßenverkehrsunfälle wie folgt: "Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt wurden oder Sachschaden entstanden ist. Auskunftspflichtig für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle ist die Polizei. Demzufolge sind Unfälle, zu denen die Polizei nicht gerufen wurde, in der Statistik nicht enthalten. ( In der Unfallstatistik ) … werden Angaben zu Unfällen, Beteiligten, Fahrzeugen, Verunglückten und Unfallursachen erfasst." Statistisches Bundesamt Es wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt ein Heft der Fachserie 8, Reihe 7 mit langen Reihen zu Verkehrsunfällen herausgegeben. Auf der Basis dieser Publikation wurden die Reihen zu der Anzahl der Unfälle, der bei Unfällen Getöteten und der Verletzten zusammengestellt.
Die Schifffahrt
Eine der ersten Verkehrsmittel war die Fortbewegung mit Flößen, später mit Schiffen, zunächst in Ufernähe und auf Flüssen, später auf hoher See. Schon sehr früh wurde der Radius der Fortbewegung erheblich erweitert. Noch bevor die Staaten Europas die Blüte der Hochseeschifffahrt erreichten, haben sie schon die Flüsse als Transportwege für den Handel benutzt. Große Handelsstädte entstanden entlang der großen Flüsse Rhein, Main, Mosel, Donau, Oder, usw. Die Schifffahrt ermöglichte so schon früh den Austausch von Gütern und Ideen, brachte aber auch Auseinandersetzungen über territoriale, wirtschaftliche und militärische Interessen mit sich. Im Laufe der Zeit spezialisierte sich die Schifffahrt in zivile und militärische Bereiche, in Handel und Fischerei. Die Schifffahrt wird im folgenden unterteilt in Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt.
05: Bestand an Binnenschiffen (1871-2010) Die Binnenschifffahrt umfasst die Binnen-see-schifffahrt, Flussschifffahrt und Kanalschifffahrt, wobei im Rahmen der vorliegenden Studie auf die Fluss- und Kanalschifffahrt der Schwerpunkt gelegt wird. Binnenfischerei mit Fischerbooten und Transport mit Frachtschiffen auf Binnengewässern machten den Hauptanteil der Binnenschifffahrt aus. Im 17. Jh. wurden noch auf Flößen große Mengen Holz auf den Flüssen nach Holland transportiert. Ende des 18. Jahrhunderts kamen die Treidelschiffe zum Einsatz (Boote und Kähne durch Segel, Ruder, Staken oder Treidel fortbewegt). Mit Erfindung der Dampfmaschine setzten sich Schiffe mit eigener Triebkraft immer stärker in der Binnenschifffahrt durch. Sämtliche Massengüter wurden auf den Binnengewässern transportiert (z.B. Kohle, Erze und Erdölprodukte). Mit dem Ausbau von Binnenwasserstraßen und Schleusen, durch die eine Regulierung des Wasserstandes ermöglicht wurde, kann der Transport über die Binnenwasserstraßen beschleunigt werden. Heute übernimmt die Binnenschifffahrt Massentransporte in vielen Bereichen (Containertransport, Autotransport, etc.). Laut des Bundesverbandes für Deutsche Binnenschifffahrt dominieren Schütt- und greiferfähige Massengüter, wie etwa Baustoffe, Erze, Kohle und Stahl, mit einem Anteil von rund 70 % an der Gesamtmenge das Geschäft der Binnenschifffahrt (http://www.binnenschiff.de/). Für die Hütten- und Stahlindustrie ist die Binnenschifffahrt unentbehrlich. Auch in deutschen und europäischen Logistikketten stellt die Binnenschifffahrt ein unverzichtbares Glied dar. Im Rahmen dieser Studie kann der Bestand der in der Binnenschifffahrt zum Einsatz gekommenen Schiffe nach Schiffstyp nicht wiedergegeben werden, da dies den Rahmen sprengen würde. Einer der einschneidendsten Veränderungen war die Dampfmaschine und damit die Möglichkeit, Schiffe mit eigener Triebkraft zu bauen. Daher wird hinsichtlich des Bestandes der Binnenschiffe zwischen Güterschiffen mit eigener Triebkraft und Güterschiffen ohne eigene Triebkraft unterschieden. Der Bestand der Schiffe wird dargestellt zum einen anhand der Anzahl der Schiffe, zum anderen aber mittels der Tragfähigkeit des Binnenschiffsbestandes in 1000 t. Für das Deutsche Reich und für die Bundesrepublik Deutschland dient als Datenquelle die Studie von Kunz, Andreas (Hrsg.), 1999: Statistik der Binnenschiffahrt in Deutschland 1835-1989. St. Katharinen: Scripta Mercaturae Verlag.; GESIS Köln, Deutschland ZA8157 Datenfile Version 1.0.0; Datentabelle: Bestand an Binnenschiffen. Die Angaben zu den Beständen beziehen sich für die Periode von 1845-1956 auf den 1.1. und ab 1957 auf den 31.12. des jeweiligen Jahres. Zum Teil wurden die Angaben vom Primärforscher geschätzt. Für den Bestand an Binnenschiffen der ehemaligen DDR dient das Statistische Jahrbuch für die DDR, Jg. 1990, S. 260, Tab. ´Registrierter Bestand an Binnenschiffen´ als Datenquelle. Hier werden nur Schiffe mit eigener Triebkraft aufgeführt und es wird der Jahresdurchschnitt berichtet. Aussagen zu Schiffen ohne eigene Triebkraft können nicht gemacht werden. Für Deutschland in den Grenzen von Oktober 1990 wurde das Statistische Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland als Datenquelle herangezogen. Die Werte beziehen sich immer auf den Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Es wurde die Summe aus Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen für Reihe der Schiffe mit eigener Triebkraft gebildet. Schlepper und Schubboote wurden nicht mit einbezogen. Fahrgastschiffe wurden ebenfalls nicht mit einbezogen. Güterschleppkähne und Tankschleppkähne wurden dagegen in die Reihe der Binnenschiffe ohne eigene Triebkraft aufgenommen.
06 Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen (1909-2010) Der Transport von Gütern auf den Binnenwasserstrassen ist ein Indikator für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt. Bedeutende Einflussfaktoren sind die verfügbaren Höhen der Wasserspiegel der Flüsse und später der Binnenkanäle. Der Bau von Schleusen hat den Transport auf Binnenwasserstraßen entscheidend beschleunigt. Kleinere Flüsse, wie z.B. der Neckar, der Main oder die Mosel wurden durch die Kanalisierung und den Bau von Schleusen erst schiffbar gemacht. Der Bau von Binnenlandkanälen ergänzt die Flüsse, indem zwei Flüsse miteinander verbunden werden (z.B. der Mittellandkanal). Insgesamt wurde durch solche Baumaßnahmen der Umfang der schiffbaren Wasserstraßen entscheidend erhöht. Bei der Erfassung der Transportleistung deutscher Binnenwasserstraßen ist auch der Gütertransport nicht-deutscher Fahrzeuge beteiligt. Für das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 wurde für den Zeitraum von 1909-1914 und 1932-1938 die Publikation vom Statistischen Bundesamt: Bevölkerung und Wirtschaft 1872-1972, S. 207 als Quelle herangezogen. Für 1919-1931sind die erhobenen Zeitreihen von Andreas Kunz: Statistik der Binnenschifffahrt in Deutschland 1835-1989; GESIS Köln, Deutschland ZA8157 Datenfile Version 1.0.0., Datentabelle: Verkehrsleistungen auf Binnenwasserstraßen verwendet worden. Auch für die frühere Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1949, also die sogenannten Alten Länder, wurde für die Jahre 1936, 1938, 1947 u. 1948 auf die Publikation des Statistisches Bundesamtes: Bevölkerung und Wirtschaft, S. 207 zurückgegriffen. Für 1949-1989 stammen die Werte aus der Studie von A. Kunz (ZA8157 Datenfile Version 1.0.0.). Einbezogen wurden für das Bundesgebiet die Wasserstaßen des Elbegebietes, des Wesergebietes, des Mittellandkanalgebietes, das Westdeutsche Kanalgebiet, das Rheingebiet, das Donaugebiet, sowie Berlin (West). Auch der Durchgangsverkehr auf den deutschen Wasserstrassen wurde mit erfasst. Für den Bereich der ehemaligen DDR bzw. der Neuen Länder wurde auf das Statistische Jahrbuch für die DDR zurückgegriffen. In dieser Reihe werden die Transportwerte inklusive der von der Binnenreederei der DDR beladenen Schiffe anderer Länder berichtet. Ausnahmen bilden die Jahre 1960, 1965, 1970, 1975, 1980 und 1985 bis 1989. Hier werden nur für die deutschen Binnenschiffe die Werte angegeben. Für das wiedervereinte Deutschland stehen die Transportwerte seit 1991 zur Verfügung. Die Werte wurden mittels einer Abfrage vom 15. Februar 2012 von der GENESIS-Online Datenbank ermittelt. (vergleiche: (www-genesis.destatis.de; Abfrage: ´Beförderte Güter (Binnenschifffahrt): Deutschland, Jahre, Hauptverkehrsbeziehungen, Flagge des Schiffes, Güterverzeichnis (Abteilungen)´)
07 Handelsschiffstonnage (1871-2010) Eine leistungsfähige Seeschifffahrt hat schon früh zur Erweiterung der regionalen Märkte beigetragen. Ein Beispiel für die frühe Globalisierung stellt die Hanse dar, die ohne die Seeschifffahrt nicht möglich gewesen wäre. Die zwischen Mitte des 12. Jahrhunderts und Mitte des 17. Jahrhunderts bestehenden Vereinigungen niederdeutscher Kaufleute hatte sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit der Überfahrt zu verbessern und die Vertretung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen besonders im Ausland wahrzunehmen. In den Zeiten ihrer größten Ausdehnung waren beinahe 300 See- und Binnenstädte des nördlichen Europas in der Städtehanse zusammengeschlossen. Eine wichtige Grundlage dieser Verbindungen war die Entwicklung des Transportwesens, insbesondere zur See. Die Kogge, ein bauchiges Handelsschiff, stellte den bedeutendsten größeren Schiffstyp der Hanse dar. Im ausgehenden 14. Jahrhundert wurden die Koggen mehr und mehr von anderen Schiffstypen abgelöst. Im 15. Jahrhundert setzte der Machtverlust der Hanse ein, der unter anderem auch durch die Entdeckung Amerikas ausgelöst wurde. Der bisher dominierende Ostsee-Westsee-Handel (heute Nordsee-Handel) wurde nun in überseeische Gebiete ausgedehnt. Dabei ging nicht etwa das Handelsvolumen der Hanse im eigentlichen Sinne zurück, es entstanden jedoch mächtige Konkurrenten, die die Bedeutung der Hanse für die einzelnen Städte und Kaufleute schwächten (siehe hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/Hanse und Rolf Hammel-Kiesow (2008): Die Hanse, München 4. aktualisierte Auflage). Auch heute ist eine leistungsfähige Seeschifffahrt Voraussetzung für die Globalisierung. Arbeitsteilige Volkswirtschaften sind in starkem Maße vom überseeischen Handel abhängig. Die Handelsschiffstonnage gibt die Transportkapazität in Tonnen einer Handelsflotte an. Bei fortschreitender Technik im Schiffsbau steigt auch die Transportkapazität einzelner Schiffe, was die Wettbewerbsfähigkeit positiv beeinflusst. Die Entwicklung der Handelsschiffstonnage ist somit ein Indikator neben anderen, der die Stellung und Leistungsfähigkeit der nationalen Handelsflotte auf dem Weltmarkt angibt. Die Zusammenstellung der deutschen Handelsschiffstonnage gibt die Tonnage einmal in Bruttoregistertonnen und zum anderen, soweit die entsprechenden Werte aus den Quellen erhoben werden konnten, als Anteil an der Welthandelstonnage wieder. Auch die Anzahl der Handelsschiffe wird angeführt. Das Raummaß Bruttoregistertonne (abgekürzt = BRT) ist die Maßeinheit für die Tragfähigkeit der Seeschiffe. Es wird der gesamte umbaute Schiffsraum vermessen (Bruttoraumgehalt bzw. Bruttotonnage). Seit dem 1. Juli 1994 wird der Raumgehalt eines Schiffes in Bruttoraumzahl (BRZ) und Nettoraumzahl (NRZ) berechnet. Die Angaben für das Deutsche Reich beziehen sich auf das Reich in seinen jeweiligen Grenzen. Als Quellen wurde das Statistische Jahrbuch für das Deutsche Reich sowie die Publikation "Bevölkerung und Wirtschaft" des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Ab 1900 geben die Werte den Stand zum 1. Juli des jeweiligen Jahres an. Für die Alten Länder bzw. das Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland wurden die Werte aus der Publikation "Verkehr in Zahlen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Tabelle: ´Seeschifffahrt - Handelsflotte der BRD´ bezogen. Hier beziehen sich die Werte jeweils auf den 31 Dezember des jeweiligen Jahres. In dieser Quelle wurden Schiffe mit mechanischem Antrieb und einem Raumgehalt von mindestens 100 BRT und mehr berücksichtigt. Außerdem sind für den Zeitraum von 1975 – 1990 Schiffe unter der Flagge der Bundesrepublik einschl. ausländischer Schiffe mit Flaggenschein aufgenommen worden. Schiffe der BRD, die unter fremder Flagge fuhren, werden nicht berücksichtigt, da sie nicht für den deutschen Handel und Transport verwendet werden. Leider kann nach 1971 keine Angabe zum Anteil der deutschen Handelsschiffstonnage an der Welthandelstonnage gemacht werden. Für das Gebiet der ehemaligen DDR wurde das Statistische Jahrbuch für die DDR, Jahrgang 1990, als Quelle herangezogen. Hier ist der Stichtag der Bestandsangaben, wie im Falle des Deutschen Reiches, der 1.7. des jeweiligen Jahres. Für das wiedervereinte Deutschland in den Grenzen des 3. Oktobers 1990 beziehen sich die Angaben – wie für die ehemalige Bundesrepublik – auf den Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Als Quelle wurde die Publikation "Verkehr in Zahlen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herangezogen.
08 Güterumschlag in bedeutenden Seehäfen - Hamburg, Bremische Häfen, Emden sowie Rostock, Wismar und Stralsund (1925-2010) Der Güterumschlag eines Hafens ist ein Indikator für seine wirtschaftliche Bedeutung und der Einbettung des Hafens in der Logistikkette. Bei guter Anbindung an Bahn und Autobahn und kurzen, zügigen Be- und Entladungsphasen von Schiffen sowie LKWs und Bahn-Waggongs wird sich ein Hafen als Güterumschlagszentrum etablieren. Die Datentabelle K15.08 enthält für die wichtigsten Häfen Deutschlands die Entwicklung des Güterumschlags vom Deutschen Reich bis zum Jahr 2010 im wiedervereinten Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990. Vor dem Hintergrund der Teilung Deutschlands nach dem 2. WK in zwei Staaten und der Auswahl der wichtigsten Häfen für die ehemalige DDR, wie sie in dem Statistischen Jahrbuch für die ehemalige DDR getroffen wurde, sind folgende Häfen in der Datentabelle aufgenommen worden: Hamburg, Bremische Häfen, Emden, Rostock, Wismar und Stralsund. Als Quelle dienen die Statistischen Jahrbücher für das Deutsche Reich, für die Bundesrepublik Deutschland und für die DDR. Für die neuen Länder wurde darüber hinaus noch die Publikation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Verkehr in Zahlen, Jg. 1990, S. 282, Tabelle: 'DDR Kennziffern - Seehäfen und Binnenhäfen' herangezogen.
Die Luftfahrt
Mit der Erfindung des Flugzeuges tritt eine vollkommen neue Form der Fortbewegung auf den Markt. Die ersten Flugzeuge wurden zunächst nur für militärische Zwecke genutzt; 1919 setzte mit Gründung der Deutschen Luft-Reederei (DLR) in Deutschland eine Entwicklung hin zum zivilen Luftverkehr ein. Die Deutsche Luft-Reederei (DLR) wurde vom Reichsluftamt in Berlin als weltweit erste Fluggesellschaft für den zivilen Luftverkehr zugelassen. Zwischen Berlin und Weimar begann der regelmäßige Post- und Passagierverkehr. Die Luftpost mit Flugzeugen, die schon während des Ersten Weltkriegs entstand, wurde wesentlich ausgebaut. In den darauf folgenden Jahren entstanden viele kleine Fluggesellschaften, die häufig nur eine Strecke bedienten. Der technische Fortschritt ermöglichte schließlich die Entwicklung eines Verkehrsflugzeuges mit beheizbarer Kabine und gepolsterten Sitzen. 1926 wurde die "Deutsche Lufthansa AG" unter Beteiligung des Reiches, der Länder und Städte gegründet. Bis 1945 war sie Einheitsgesellschaft für den zivilen Luftverkehr mit weit verzweigtem europäischem Streckennetz. Mit der Kapitulation Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg im Mai 1945 wurde die deutsche Luftfahrt zunächst unterbrochen. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Einrichtung des Verkehrsministeriums konnte der zivile Luftverkehr wieder 1955 aufgenommen werden. Der Luftverkehr hat gerade für eine international ausgerichtete Volkswirtschaft wie Deutschland eine enorme Bedeutung durch die hohen Mobilitätszuwächse in wirtschaftlichen Bereichen und im Bereich des Personenverkehrs. Mit Einsetzen des Luftverkehrs als Transportmittel ist eine Verringerung der Transportkosten und Transportzeiten zwischen weit entfernten Orten erreicht worden. Eisenbahn- und Schiffsverkehr stellen für den Flugverkehr aufgrund der größeren Gütermengen, die sie transportieren können, sowie der günstigeren Kosten pro transportierter Gewichtseinheit, weiterhin wichtige Mitbewerber im Bereich des Gütertransportes dar. Wesentliche Akteure des Luftverkehrs sind neben der Flugsicherung die Flughäfen und die Fluggesellschaften. In der Zeit von 1919 bis 1949 entwickelte sich der Luftverkehr bis in die 1970er Jahre hinein als ein stark staatlich regulierter Sektor. Die Luftverkehrsgesellschaften wie z.B. die Deutsche Lufthansa sowie die Flughäfen befanden sich oft im Besitzt des jeweiligen Heimatlandes. Ende der 70er Jahre setzte in den USA ein Deregulierungsprozess des Luftverkehrssektors ein, der schließlich auch in den 80er Jahren die Länder der Europäischen Union erfasste. Die Europäische Gemeinschaft verwirklichte in drei großen Liberalisierungsschritten in den Jahren 1987, 1990 und 1993 eine weitgehend vollständige Dienstleistungsfreiheit für den innereuropäischen Luftverkehr. (vergl.: St. Kraft: Geschäftsmodelle strategischer Luftverkehrsallianzen. Universität Gießen. WEB: http://www.org-portal.org/fileadmin/media/legacy/Gesch_ftsmodelle_strategischer_ Luftverkehrsallianzen.pdf)
09 Gewerblicher Luftverkehr der deutschen Fluggesellschaft und aller Fluggesellschaften auf deutschen Flugplätzen (1919-2010)
Solange der Luftverkehr noch nicht liberalisiert war, diente der größte nationale Flughafen der nationalen Fluggesellschaft als Hauptstützpunkt. Aufgrund der strikten Reglementierung des europäischen Luftverkehrs durch bilaterale Abkommen wurde den Fluggesellschaften die Streckenführung und Passagierbeförderung größtenteils vorgegeben. Nur, wenn es um Zubringerdienste (die sog. spokes) innerhalb des eigenen Landes ging, konnten die Passagierströme für Langstreckenflüge auf einen bestimmen Flughafen als sogenannten Hub (=gewählter Umsteigeflughafen einer Fluggesellschaft) konzentriert werden. Nach der Liberalisierung innerhalb der EU treten Flughäfen und Fluggesellschaften nun als selbständige Akteure auf, die Entscheidungen nach Effizienzgesichtspunkten fällen können. Die Flughäfen treten untereinander in den Wettbewerb ein. Mit dem Ausbau ihrer Kapazitäten und Dienstleistungen am Boden versuchen sie, für Fluggesellschaften als Hauptstützpunkt (das sog. Hub-and-Spokes-System ) attraktiv zu sein. Unternehmen des Güterverkehrs sowie die Teilnehmer des Personenverkehrs sollen aufgrund guter Serviceleistungen angesprochen werden. Die Fluggesellschaften wiederum konkurrieren über angebotene Flugrouten und Preise. (vgl. Gordon Paul Schenk, 2003: Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Markt im Luftverkehr. Dissertation, Hamburg, S. 123 f.) Von daher erscheint es sinnvoll, die erbrachten Transportleistungen im Luftverkehr sowohl nach den Fluggesellschaften als auch nach den Flughäfen getrennt darzustellen. Es wurde versucht, möglichst lange kontinuierliche Datenreihen für Deutschland zur Zeit des Deutschen Reiches bis 1938/1940, jeweils für die frühere Bundesrepublik (Alte Länder) und die ehemalige DDR (Neue Länder) von 1950 bis 1990 sowie für das wiedervereinte Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 für die Zeit von 1990 bis 2010 zusammenzustellen. Für die Flughäfen wurden die Leistungen sämtlicher deutscher und ausländischer Fluggesellschaften aufgenommen. Zur Zeit des Deutschen Reiches ist auch der Luftschiffverkehr in den Zahlen mit enthalten. Für die Bundesrepublik Deutschland und das wiedervereinte Deutschland wurde der Gesamtverkehr einschließlich des Durchgangsverkehrs erfasst. Für die alten Länder (ehemalige Bundesrepublik) wurden die Werte folgender Flughäfen erfasst: Berlin-West, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg, Stuttgart, ab 1977 Saarbrücken. Die Datenreihen für die Neuen Länder beziehen sich auf die Flughäfen Berlin- Schönefeld, Dresden, Leipzig/Halle, ab 1998 Erfurt. Für die Fluggesellschaften werden jeweils neben den Beförderungsleistungen in absoluten Zahlen auch die Kennwerte der Transportleistungen, Personenkilometer und Tonnenkilometer angegeben. Für die ehemalige DDR wird in dem Statistischen Jahrbuch für die DDR nur für die Fluggesellschaft der ehemaligen DDR, die Interflug bzw. Deutsche Lufthansa der DDR berichtet, so dass für die Zeit von 1945 bis 1990 keine Angaben zu den Flughäfen gemacht werden können. Folgende Zeitreihen sind in dieser Datentabelle aufgenommen worden: Für die deutschen Flughäfen: - Beförderte Personen in 1000; - Beförderte Luftfracht in 1000 t.; - Beförderte Luftpost in 1000 t. Für die deutschen Fluggesellschaften: - Beförderte Personen in 1000; - Beförderte Personen in Personenkilometer; - Beförderte Luftfracht in 1000 t.; - Beförderte Luftfracht in 1000 Tonnenkilometer; - Beförderte Luftpost in 1000 t. - Beförderte Luftpost in 1000 Tonnenkilometer.
Die Nachrichtenübermittlung durch Post und Telekommunikation
Die Beförderung von Nachrichten, Kleingütern und zum Teil auch Personen ist ein wesentlicher Bestandteil eines funktionsfähigen Gemeinwesens. Bis zum späten Mittelalter gab es in dem damaligen Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen kein etabliertes System der allgemeinen Nachrichtenübermittlung, sondern Kaiser, Klerus und Fürsten sendeten per Boten ihre Nachricht direkt zum Zielort. Der Habsburger Maximilian I. benötigte für die effektive Verwaltung seines Reichs eine zuverlässige und sichere Nachrichtenübermittlung. 1490 beauftragte er die Familie Torre e Tassis (später Thurn und Taxis) mit der Einrichtung einer systematisch organisierten Nachrichtenübermittlung. Durch die Einrichtung von Poststationen war die Übermittlung von Nachrichten nicht mehr an eine Person, den Boten, gebunden, sondern wurde – vergleichbar einem Staffelrennen – an der Station einem anderen Reiter übergeben. Der Nachrichtenbeförderung wurde bei Tag und bei Nacht durchgeführt. Dieses Poststationen-System wurde ständig erweitert, Briefe konnten so über große Distanzen innerhalb von 5 bis 6 Tagen transportiert werden. Die Nachrichtenübermittlung wurde extrem beschleunigt. Raum und Zeit waren plötzlich keine unüberwindbaren Hindernisse. War dieses Übermittlungssystem zunächst ausschließlich für kaiserliche Nachrichten eingerichtet, wurde schon 1530 die Post der Allgemeinheit zugänglich gemacht. In der darauffolgenden Zeit wurden von Landesfürsten, Herzogtümern und Städten konkurrierende Postrouten eingerichtet. Zwar wurde durch Kaiser Rudolf II. die Reichspost 1597 zum kaiserlichen Hoheitsrecht erklärt. Dieses Monopol, welches das Haus Thurn und Taxis als kaiserliches Lehen erhielt, wurde jedoch nicht von allen Landesfürsten anerkannt, was zu einer Vielzahl ausgehandelter bilateraler Verträge zwischen der Reichspost und den jeweiligen konkurrierenden lokalen Postunternehmen zwang. 1850 wurde schließlich der Deutsch-Österreichische Postverein als Zusammenschluß kleinstaatlicher Posten mit dem Ziel eines einheitlichen Tarifsystems gegründet, dem in der Folgezeit immer mehr deutsche Staaten beigetreten sind. Durch die politischen Ereignisse 1866/67 (Deutsch-Preußischer Krieg) wurde der Deutsche Postverein aufgelöst. Schon in dieser Zeit hat der technische Fortschritt zu großen Umwälzungen und neuen Perspektiven geführt. Als technische Erneuerung sind in diese Zeit gefallen: die Telegrafie, die Bahn, die als Transportmittel für die Post entdeckt wurde, und die Rohrpost. Die Preußen führten die Telegrafie 1832 offiziell ein (Telegrafenlinie von Berlin nach Koblenz). 1850 wurde der Deutsch-Österreichische Telegrafenverein gegründet, der den Anschluss an das belgische, französische und das englische Telegrafennetz ermöglichte. "Erst mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 unter Bismarck wurde auch das deutsche Postwesen endgültig unter einem Dach zusammengefasst und über 100 Jahre lang verstaatlicht." (Gregor Delvaux de Fenffe, www.planet-wissen.de/kultur_medien/ kommunikation/post/index.jsp ) Gebühren der Postbeförderung wurden vereinheitlicht, der Einsatz moderner Technologien forciert. Schließlich wurden mittels bilateraler Verträge die Beförderungshemmnisse über die Grenzen des Deutschen Reiches abgebaut. Führte in der Entstehungszeit des Postwesens die Vielfalt eigenständiger, regionaler Postvereine aufgrund vieler Grenzen und unterschiedlicher Regeln zu einem unübersichtlichen und starrem System, so brachte die Liberalisierung des Post- und Telekommunikationswesens in Deutschland in den 1990er Jahren einen Anstieg der Auswahl für die Verbraucher, stark fallende Preise, neue innovative Dienste und damit mehr Flexibilität. Auslöser der Liberalisierungsprozesse nicht nur für Post und Telekommunikation, sondern für den gesamten Verkehrssektor, war das Binnenmarktprogamm der Europäischen Union, das europäische Wettbewerbsrecht und die Europäische Kommission als Akteur. Ziel der Liberalisierung ist es, wettbewerbsverzerrende staatliche Eingriffe und damit nationalstaatliche Gestaltungsspielräume einzuschränken. Nationalstaatliche Monopole sind wegen bestehender europarechtlicher Verpflichtungen nicht mehr zu halten. (vergl.: Susanne K. Schmidt: Liberalisierung in Europa. Campus, 1998; Justus Haucap / Coenen, Michael (2010): Ordnungspolitische Perspektiven Nr.01. Regulierung und Deregulierung in Telekommunikationsmärkten: Theorie und Praxis. Düsseldorf, Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie DICE) Flankiert wird diese Entwicklung durch eine Vielzahl neuer Technologien der Kommunikation, wie das Internet mit seinen vielfältigen Möglichkeiten (Social Media, das Semantische Web, die Internet-Telefonie, der E-Mail-Verkehr), der Mobilfunk oder die Möglichkeit, SMS zu versenden.
10 Deutsche Reichs- und Bundespost (1871-2010)
Die quantitative Entwicklung der Dienstleistungen des Post- und Telekommunikationswesen von der Zeit des Deutschen Reichs bis zur Gegenwart soll mit folgenden Zeitreihen festgehalten werden: - Beförderte Briefsendungen, - Beförderte Paket- und Wertsendungen, - Übermittelte Telegramme, - Sprechstellen (Telefonanschlüsse), - Ortsgespräche, - Ferngespräche, - Ton-Rundfunkgenehmigungen - Fernseh-Rundfunkgenehmigungen
Durch die rasante technische Entwicklung können viele Reihen insbesondere ab den 1990er Jahren in dieser Form nicht mehr fortgeführt werden bzw. müssen durch weitere Reihen ergänzt werden, und zwar: - Bezüglich der Telefone muss zwischen Telefon-Anschlüssen und Telefon-Kanälen unterschieden werden. Der klassische Analoganschluss ermöglicht durch das ISDN die Bereitstellung von mehreren Kanälen auf einen ISDN-Anschluss. Darüber hinaus stellt der Mobilfunk ein neues Medium dar, das neben dem Festnetzanschluss erfasst werden muß. - Aufgrund der Monopolstellung, welche die Post für ca. 120 Jahre innehatte, ist sie die Eigentümerin wertvoller Infrastruktur. Im Falle des Telefons ist sie, bzw. die aus ihr hervorgegangene Deutsche Telekom AG Eigentümerin der Telefonanschlussleitungen. Das Telefonnetz kann als einziger Teil nicht oder nur schwer von alternativen Anbietern ersetzt werden und es wird für gewöhnlich von einem örtlichen Zugangsnetz-Monopolisten (die Deutsche Telekom) kontrolliert. Damit die Wettbewerber den Zugang zum Anschluss des Kunden auf wirtschaftliche Weise realisieren können, sorgt die Regulierungsbehörde für eine angemessene Tarifierung der Vorleistungen des etablierten Betreibers. Daher ist die Entwicklung der TAL-Anmietungen durch Wettbewerber ein wichtiger Indikator für den Prozess der Liberalisierung. - Viele technische Neuerungen, die in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen haben, sind im Rahmen dieser Tabelle nicht berücksichtigt worden, so. z.B. die Verbreitung der Internet-Anschlüsse in den Haushalten oder die Internet-Telefonie. Der Grund liegt darin, dass die Reihen oft erst mit Ende der 1990er Jahre oder später beginnen, wie man dies auch am Beispiel der TAL-Anmietungen sehen kann, für die erst mit dem Jahr 1998 der erste Wert erhoben wurde. Zum andern wurde versucht, soweit wie möglich, eine gewisse Vergleichbarkeit zu den Jahren vor 1990 beizubehalten. Für die Telefonanschlüsse bedeutet dies, dass für Deutschland ab 1990 die Sprechstellen, gezählt als Anzahl der Kanäle für alle Anbieter und für die Telekom AG im besonderen ausgewiesen werden. Nach 2007 ergibt sich ein Bruch in diesen Reihen, da ab 2008 nur noch die Sprechstellen, gezählt als Anschlüsse, ausgewiesen werden, womit sich die ausgewiesenen Zahlen verringern (ein Anschluss kann mehrere Kanäle bereitstellen). - Für die 'Übermittelten Telegramme' sind aus den uns vorliegenden Quellen keine Werte zu entnehmen.
La presente tesi affronta il tema della modulazione degli effetti delle sentenze di accoglimento della Corte costituzionale intrecciandolo con l'analisi dell'esperienza tedesca delle Unvereinbarkeitserklärungen, le quali costituiscono lo strumento privilegiato con cui il Bundesverfassungsgericht modula nel tempo gli effetti della declaratoria di incostituzionalità. L'analisi congiunta del modello italiano e tedesco consente di valutare sotto un diverso angolo prospettico la questione relativa ai limiti dell'efficacia retroattiva delle sentenze di accoglimento, la quale ha interessato l'attività della Consulta sin dai primissimi anni della sua attività. Nel primo capitolo della tesi verrà analizzata la disciplina relativa agli effetti delle sentenze di accoglimento, ragionando in particolar modo sul principio di retroattività che presidia la declaratoria di incostituzionalità; nel secondo capitolo, verrà dedicato ampio spazio alla prassi temporalmente manipolativa della Corte costituzionale, evidenziandone le esigenze sottese e i relativi nodi problematici. Il terzo capitolo ospiterà una ricognizione delle decisioni di incompatibilità tedesche: l'analisi, che prenderà le mosse da una riflessione sul dogma della nullità e dell'annullabilità della norma incostituzionale, interesserà non solo le ragioni che conducono il Bundesverfassungsgericht a scindere il momento dell'accertamento da quello della declaratoria dell'incostituzionalità, ma anche gli effetti che si ricollegano alle diverse varianti decisionali delle Unvereinbarkeitserklärungen. Infine, l'ultimo capitolo sarà dedicato ad un raffronto tra l'esperienza temporalmente italiana e quella tedesca: esso si strutturerà principalmente intorno al profilo relativo al rapporto tra Giudice costituzionale e legislatore, ovverosia il perno intorno al quale si muove (o, meglio, dovrebbe muoversi) la giurisprudenza temporalmente manipolativa. ; The present thesis deals with the issue of modulating the effects of the sentences of the Constitutional Court by intertwining it with the analysis of the German experience of the Unvereinbarkeitserklärungen, which constitute the privileged temporally manipulative instrument with which the Bundesverfassungsgericht modulates over time the effects of the declaration of unconstitutionality. The analysis of German and Italian constitutional justice makes it possible to assess under a different perspective angle the question concerning the limits of the retroactive effectiveness of the declaration of unconstitutionality, which has affected the activity of the Corte Costituzionale since the very first years of its activity. If in the first chapter of the thesis the discipline relative to the effects of the sentences of unconstitutionality will be analyzed, reasoning in particular on the principle of retroactivity which oversees the declaration of unconstitutionality itself, in the second chapter ample space will be dedicated to the temporally modulative practice of the Constitutional Court, highlighting the underlying needs as well as the related problem areas. The third chapter is devoted to the study of the German incompatibility decisions. The analysis, which starts from a reflection on the dogma of nullity and the annulment of the unconstitutional rule, concerns not only the reasons that lead the Bundesverfassungsgericht to split the moment of assessment from that of the declaration of unconstitutionality, but also the effects that relate to the different decision-making variants of the Unvereinbarkeitserklärungen. Finally, the last chapter is devoted to a comparison between the temporally modulative Italian and German experience: it will be structured mainly around the profile relative to the relationship between the constitutional judge and the legislator, which constitutes the pivot around which the temporally modulative case-law moves (or, better, should move). ; In dieser Doktorarbeit wird das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der vom Verfassungsgerichts getroffenen Annahmeurteile (die "sentenze di accoglimento") mit besonderer Beachtung der Steuerung der zeitlichen Rechtswirkungen durch das Bundesverfassungsgericht untersucht. Vor der Erläuterung des Inhalts dieser Doktorarbeit erscheint es mehr als notwendig, einleitend kurz die Gründe für diese Überlegung zur deutschen Praxis hervorzuheben. In diesem Sinn ist die Behauptung des Verfassungsrichters Lattanzi zur Rechtsprechung im aktuellen Fall "Cappato" von großer Bedeutung: Es geht hier im Wesentlichen um die Ähnlichkeit des Typs der vom Verfassungsgericht getroffenen Entscheidung mit dem der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen, die Hauptthema dieser Untersuchung sind, und zwar nicht nur, da diese einen zeitlichen Aufschub der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wenn auch auf eine ganz eigne Art) verfügen, sondern auch weil sie, wie in der deutschen Rechtslehre bestätigt, ein wichtiges Mittel zur Untersuchung der Beziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber darstellen. Auf der Ebene der Rechtslehre stellen die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen den Gegenstand eines erneuten Interesses heute und sorgfältiger Untersuchungen in der Vergangenheit dar: In diesem Sinn ist das Studienseminar über die Modulation der Rechtswirkungen der von demselben Verfassungsgericht gefassten Annahmesprüche, bei denen die maßgebliche Rechtslehre die typischen Merkmale der Unvereinbarkeitsentscheidungen untersuchte, um eine mögliche Übertragung in die Sammlung der Entscheidungshilfen des Verfassungsgerichts zu erwägen, von Bedeutung. Bei jener Gelegenheit wurden viele Probleme eines solchen Entscheidungstyps vorgebracht: Insbesondere betrafen diese erstens die Schwierigkeit, ihre konkreten Rechtswirkungen zu erkennen, zweitens die Schwierigkeit, ihr in dem untätigen italienischen Parlament Folge zu leisten und drittens die abweichende Rolle, die das Bundesverfassungsgericht innerhalb der deutschen Regierungsform innehat. Es handelt sich um drei im letzten Teil dieser Doktorarbeit untersuchte Punkte, die in der Tat nicht wenige Probleme aufwerfen, vor allem angesichts der Aufnahme durch das Verfassungsgericht einiger Urteile, die unter verschiedenen Aspekten den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln. Dabei handelt es sich insbesondere um die Urteile Nr. 243 von 1993, Nr. 170 von 2014, Nr. 10 von 2015 und Nr. 207 von 2018. Ein enger Vergleich mit der Ratio und den Problempunkten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ist somit nützlich, nicht nur, um deren möglichen Chancen in der italienischen Verfassungsrechtsprechung zu erwägen, sondern auch, um eine noch offene Frage zu erörtern, die das Verfassungsgericht seit Anbeginn ihrer Tätigkeit als Hüter des Grundgesetzes betrifft. Nach dieser Einleitung wird im ersten Kapitel der Doktorarbeit die gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile untersucht; das zweite Kapitel ist der Analyse der zeitlich handhabenden Praxis des Verfassungsgerichts gewidmet. Das dritte Kapitel ist der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, während im vierten Kapitel die wichtigsten Punkte der Vergleichsstudie zwischen der zeitlich steuernden italienischen und der deutschen Praxis behandelt werden. Die Wahl eines solchen Aufbaus erklärt sich angesichts der Möglichkeit einer Analyse ex ante der mit der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile verbundenen Problempunkte, um dann das Verständnis ex post der Gründe, die diese Doktorarbeit zu einer Untersuchung der "flexiblen" Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, zu erleichtern. Im letzten Kapitel schließlich wird versucht, einige Aspekte, die mit den heutigen Schwierigkeiten der zeitlich steuernden Rechtsprechung der Verfassungsgerichte zu tun haben, nach der Logik von Ähnlichkeit und Gegensatz hervorzuheben, darunter insbesondere die Beziehung zwischen Verfassungsorgan und Legislativorgan. Das erste Kapitel ist vollkommen der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile gewidmet, die, wie bereits angedeutet durch Art. 136 des ital. GG, Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 vorgegeben sind. Das Kapitel ist in acht Abschnitte unterteilt, die teilweise auf den Entscheidungstyp der Unvereinbarkeitserklärungen Bezug nehmen. Der 1. Abschnitt (Rückkehr zu Kelsen zur Neuentdeckung möglicher, vom Verfassungsgericht umsetzbarer Perspektiven: Die Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile im Verlauf der Zeit und die Beziehung zum Gesetzgeber) ist einführend der These Kelsens hinsichtlich der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber gewidmet, in Anbetracht der Tatsache, dass, wie im letzten Kapitel erläutert, gerade die Rückkehr zum Ursprung und somit zur Lehre Kelsens bezüglich der Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in dieser Doktorarbeit (mit der erforderlichen Vorsicht) als wünschenswert angesehen wird. Während im 2. Abschnitt (Der heutige Stand: ein "flexibles" Verfassungsgericht, fern vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile) eine zum Teil die Erläuterungen des zweiten Kapitels vorwegnehmende Überlegung zu einem Verfassungsgericht, das "fern" vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist, wird im 3. Abschnitt (Die Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile: Grundgedanken des Art. 136 ital. GG der verfassungsgebenden Versammlung. Einige Anregungen zur zeitlich handhabenden deutschen Praxis) versucht, zum Kern des Art. 136 der ital. GG vorzudringen, wo im ersten Absatz Folgendes vorgesehen ist: "Wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, endet deren Wirksamkeit ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung". Im Verlauf des Abschnitts wird versucht, einen Überblick der wichtigsten Entwürfe bezüglich des ursprünglichen Art. 136 ital. GG zu liefern, wobei der Entwurf der Abg. Mortati, Ruini, Cappi, Ambrosini und Leone kurz untersucht wird. Besonders interessant ist, auch zum Zweck einer Vergleichsstudie mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, der Entwurf des Abg. Calamandrei, der vorschlug, die Legislativorgane sollten im Anschluss an die Aufnahme eines Annahmeurteils sofort das Verfahren zur Gesetzesänderung einleiten, sodass sich, wenn auch mit der erforderlichen Vorsicht eine charakteristische Form der dem Legislativorgan zukommnenden "Nachbesserungspflicht" abzeichnet. Abschnitt 3.1. (Der Vorschlag Perassis: eine Modulation der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung ante litteram?) konzentriert sich in Übereinstimmung mit der deutschen Praxis auf den Vorschlag des Abg. Perassi, der vorsah, die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes sollte ab der Veröffentlichung erlöschen, außer bei Bedürfnis des Gerichts eine andere Wirkungsfrist (in jedem Fall nicht über sechs Monate) zu bestimmen; in diesem Sinn ist der Vorschlag des Abg. Perassi der österreichischen (und zum Teil der deutschen) Praxis ähnlich, und zwar einer Fristsetzung mit dem Ziel einer nützlichen Zusammenarbeit zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Perassi behauptete, dass "beim Erlöschen der Wirksamkeit einer gesetzlichen Vorschrift in bestimmten Fällen heikle Situationen auftreten können, da das Erlöschen dieser Vorschrift möglicherweise Probleme mit sich bringt, wenn man nicht vorsorgt". Die Annäherung an eines der wichtigsten Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitsentscheidungen, d.h. dem auf dem Argument der rechtlichen Folgen begründeten, ist in diesem Sinne eine unvermeidliche Pflicht. Gleichfalls interessant erscheint die Entgegnung auf die Voraussicht einer solchen Lösung durch den Abg. Ruini, der erklärte, eine derartige Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung würde praktisch eine Situation voller übermäßig belastender Folgen hervorrufen, in der insbesondere die Gerichte fortfahren würden, "eine verfassungswidrige Norm anzuwenden". Daher die Bedeutung, die der durch die mit Fortgeltungsanordnung ergänzten Unvereinbarkeitsentscheidungen dargestellte Problempunkt hat. In Abschnitt 3.2 (Zeitlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird versucht, Art. 136 ital. GG innerhalb seines zeitlichen Rahmens zu untersuchen. In Kürze: Während der wortwörtliche Gehalt der besagten Verfügung sich anscheinend (nach einem Teil der Rechtslehre) auf eine lediglich zielgerichtete Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung bezieht, stellt dieser doch, nachdem er sich durch Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30 des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 gefestigt hatte, die verfassungsrechtliche Verfügung dar, auf die sich die ex tunc-Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung gründet. Andererseits wäre es, wie ein anderer Teil der Rechtslehre behauptet, an und für sich nicht folgerichtig, ein System der Rechtswirkungen zu erfinden, das nur ex nunc-Wirkung hat, um dann anschließend den Richtern die Nichtanwendung des verfassungswidrigen Gesetzes "mit Wirkung lediglich nach eigenem Urteil" anzuvertrauen. In Abschnitt 3.3 (Räumlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird ein weiterer, an die Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung gebundener Punkt untersucht, nämlich die "räumliche" Ausdehnung der Wirksamkeit von Art. 136 ital GG. Außer der allgemein verbindlichen Wirksamkeit der Annahmeurteile, an welche die Untersuchung der von den Verfassungsgebenden gewählten Art der Normenkontrolle anknüpft, wird der mit der gerichtlichen oder gesetzgebenden Art der Verfassungswidrigkeitserklärung verbundene Rechtslehredisput, an den die "allgemeine" Wirksamkeit derselben unvermeidlich anknüpft, kurz untersucht. Während in den letzten vier Abschnitten der Art. 136 der ital. GG allein im Mittelpunkt steht, ist der 4. Abschnitt (Die "Revolution" des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948) vollständig der "Revolution" gewidmet, welche das ital. Verfassungsgesetz Nr. 1 von 1948 darstellt. Für diese "Revolution" (oder besser die Spezifikation) ist der erste Artikel des besagten Gesetzes bezeichnend, wo es heißt: "Die amtlich erfasste oder von einer Partei im Verlauf eines Rechtsverfahrens erhobene und vom Richter nicht als offensichtlich unbegründet angenommene Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme der Republik wird dem Verfassungsgericht zur Entscheidung übertragen". Im Wesentlichen hat der besagte Artikel als tragendes Element der Inzidentalität des Verfassungssystems Art. 136 ital. GG Bedeutung verliehen, nicht nur, indem die Bedeutung tatsächlich im Einzelnen erläutert wird, sondern vor allem dadurch, dass der Klage vor dem Verfassungsgericht dort, wo es angerufen wird, für alle zu entscheiden (mit wenn auch innerhalb bestimmter Grenzen allgemein verbindlichen Rechtswirkungen) eine "logische" Bedeutung auf Grundlage einer "genetisch zwiespältigen" Erneuerung verliehen wird, und zwar anhand eines konkreten Einzelfalls". Es erscheint notwendig, anzumerken, dass die besagte Verfügung in Bezug auf die Ratio Art. 100, 1. Abs. des deutschen GG ähnelt, auf dessen Grundlage die sogenannte konkrete Normenkontrolle beruht. Und tatsächlich übernimmt das zwischenrangige Verfahren eine grundlegende Rolle in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit, da es konkreter der in der Notwendigkeit, die diachronischen Rechtswirkungen der Verkündigung zu steuern, enthaltenen Ratio vollkommen antithetisch gegenübersteht. Wie können die Jura angesichts einer Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung für die Zukunft geschützt werden? Während Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 das zwischenrangige Verfahren kennzeichnet und definiert, so hat Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes Nr. 87 von 1953, der Hautuntersuchungsgegenstand des 5. Abschnitts (Die Rückwirkung der Annahmeurteile: Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953) ein weiteres Element zur Erläuterung der Ratio der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtsauswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit annehmen, hinzugefügt. Im Anschluss an das Inkrafttreten desselben, wo es heißt, "die als verfassungswidrig erklärten Normen können nicht ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung Anwendung haben", hat die Rückwirkung des Annahmeurteils begonnen, die Form der ius receptum anzunehmen, wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt. Nun war diese, mit Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 in die Verfassung eingeführte "Errungenschaft" das Ergebnis einer umfassenden theoretischen Analyse und Überlegung: Es ist kein Zufall, dass einer der zentralen Mechanismen der Normenkontrolle eher das "Ergebnis der beharrlichsten Arbeit der Rechtslehre war, statt ein präziser Gesetzesentwurf" und hauptsächlich auf der Notwendigkeit beruhte, nicht nur den Grundsatz der Gleichheit, sondern auch den der Verteidigung zu bewahren, und dies unter Ausschluss der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen, die bei Eintritt der Rechtskraft, Verjährung, Verwirkung und Vergleich bestehen. Hinzu kommt, dass das Prinzip der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung laut Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953 – vielleicht auch angesichts der Möglichkeit die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen Abstufungen und somit nicht absolut zu klassifizieren – auch Gegenstand einer erheblichen Kontroverse zwischen Verfassungsgericht und Strafkammer des Kassationshofs eben zum Thema der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm war. In diesem Sinne treten die Urteile Nr. 127 von 1966 und Nr. 49 von 1970 hervor: beim ersten hatte das Verfassungsgericht über die notwendige Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung von Prozessvorschriften befunden; mit der zweiten Verkündigung dagegen bestätigte das Gericht vollkommen überraschend, den Richtern "das letzte Wort" zu lassen. Dieses Prinzip kann nicht übergangen werden: So hatte beispielsweise im Anschluss an das in keiner Weise rückwirkende Urteil Nr. 10 von 2015 das Verfassungsgericht einer bedeutenden Form der Rebellion durch das vorlegende Gericht beigewohnt, das nicht befunden hatte, sich in Bezug auf die zeitliche Rechtswirkung der Verfassungswidrigkeitsaussprüche vom Gesetzesrahmen zu distanzieren. Gleichzeitig erhält auch in der zeitlich handhabenden deutschen Praxis die Rolle der Richter Bedeutung: Sollte beispielsweise der Gesetzgeber seiner Reformpflicht im Anschluss an die Aufnahme eines Unvereinbarkeitsspruchs nicht nachkommen und dadurch die Ratio der Unvereinbarkeitsentscheidung vollkommen zunichte gemacht werden, können die Richter angerufen werden, um "letztendlich" und in Übereinstimmung mit der Verfassung einzugreifen. Im 6. Abschnitt (Der zeitliche Rahmen der verfassungswidrigen Norm: Nichtigkeit oder Vernichtbarkeit? Eine Überlegung ausgehend vom amerikanischen und vom österreichischen Modell. Hinweise auf die Art der Annahmeurteile) lässt die Studie der gesetzlichen Regelung der zeitlichen Auswirkungen des Verfassungswidrigkeitsspruchs Raum für eine Untersuchung bezüglich der Vernichtbarkeit oder Nichtigkeit der als verfassungswidrig erklärten Norm und dies angesichts einer anfänglichen Überlegung zum amerikanischen und zum österreichischen Modell des Verfassungsrechts, die bekanntlich gegensätzlich zueinander eingestellt sind. Und tatsächlich ist die zeitliche Orientierung des Annahmeurteils nicht nur direkt an die Art derselben Verfassungswidrigkeitserklärung gebunden, sondern ist in ihrem Wesen indirekt an die Wahl des Modells zur Normenkontrolle geknüpft: Irgendwie scheint die ursprüngliche Zweideutigkeit des Art 136 ital. GG tatsächlich an die "gemischte" Natur des italienischen Verfassungsrechts anknüpfen zu können, das sich aus einigen typischen Elementen des amerikanischen Systems (Diffusivität der jedem Richter zukommenden Kontrolle) und dem österreichischen System (ausschließliche Zuständigkeit des Verfassungsgerichts in Bezug auf die Verfassungswidrigkeitserklärung einer nicht mit der Verfassung übereinstimmenden Norm mit allgemeiner Rechtswirkung) zusammensetzt. Nun wirkt die Wahl des Systems zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit auf die von der Ungültigkeit der verfassungswidrigen Norm angenommene Form ein, welche ihrerseits nach der typischen Logik des Teufelskreises die Art der Verfassungswidrigkeitserklärung beeinflusst: Im amerikanischen Verfassungsrechtssystems ist die verfassungswidrige Norm null and void, da sie dem Willen einer superior Norm widerspricht und somit unwirksam ist; im österreichischen System dagegen ist die verfassungswidrige Norm lediglich vernichtbar, und zwar deshalb, weil Grundlage des Systems die Idee ist, dass, da die gesamte politische Macht auf dem Gesetz gründet, "das Konzept eines von Beginn an nichtigen Gesetzes" vollkommen inakzeptabel ist. Übrigens darf nicht verwundern, dass im Bereich des amerikanischen Verfassungsrechts die Verfassungswidrigkeitserklärung eine Norm erklärender Art ist, während sie im Bereich des österreichischen Verfassungsrechts eine verfassungsgebende Natur annimmt. Nun teilt im Bereich des italienischen Verfassungsrechts nur eine Minderheit die Idee der Nichtigkeit der verfassungswidrigen Norm und somit des Annahmeurteils erklärender Natur, die Mehrheit teilt die These der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm, die also der verfassungsgebenden Natur des Gerichtsspruchs entspricht. Dass die obigen Ausführungen wahr sind, ist daran zu erkennen, dass in der maßgebenden Rechtslehre bestätigt wurde, dass die Verfassungsgebenden dachten, ein im Wesentlichen von dem im österreichischen Grundgesetz vorgesehenen System der Verfassungsgerichtsbarkeit abgeleitetes System eingeführt zu haben. Auch erklärt sich die verfassungsgebende Bedeutung der Verfassungswidrigkeitserklärung angesichts der Betrachtung, dass das allgemeine Verbot, die verfassungswidrige Norm anzuwenden, tatsächlich nur im Zeitraum vor der Aufnahme der Verfassungswidrigkeitserklärung durch das Verfassungsgericht besteht. Wenn man zur nicht statischen sondern "dynamischen" Ebene der Verfassungswidrigkeitserklärung wechselt, ist Zagrebelskys Theorie zu betrachten, nach der im Anschluss an die Aufnahme des Annahmeurteils das Verfassungsproblem entsteht, dem bezüglich anderen institutionellen Stellen wie Richtern und dem Gesetzgeber umfangreicher Spielraum gelassen wird. In diesem Sinn ist das Verfahren der Unvereinbarkeitserklärungen interessant, welche eben hinsichtlich des "Verfassungsproblems" eingreifen, um dies dank der Mitarbeit anderer Verfassungsorgane, unter denen zumindest anfangs der Gesetzgeber zu nennen ist, zu lösen. Im 7. Abschnitt (Erste Zeichen für die Zulässigkeit eines Verfassungsgerichts als "Verwalter" der Rechtswirkungen seiner eigenen Entscheidungen) wird die mögliche Legitimation (auf theoretischer Ebene) des Verfassungsgerichts als Verwalter der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitsurteile angedeutet, wobei insbesondere die Tatsache diskutiert wird, dass der zeitgenössische Konstitutionalismus wegen seiner substantialistischen Eigenschaft die Suche der für den spezifischen Fall am besten geeigneten Lösung und somit die "Negativ-Neuqualifizierung der Automatismen" erfordert, um zu starre Lösungen zu vermeiden. In diesem Sinn ist die Praxis des Bundesverfassungegsricht und dessen Erfindung der Unvereinbarkeitsentscheidungen von großer Bedeutung. In der Tat ist ein "flexibler" Ansatz an den zeitlichen Faktor der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen europäischen Erfahrungen erkennbar; andererseits ist das was als "Naivität der Verfassungsgebenden" bezeichnet wurde, und zwar die "allzu simple Formulierung des Art. 136 ital. GG" hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückzuführen, erstens die Notwendigkeit des Schutzes des Prinzips der Gewaltenteilung, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg und zweitens der Schutz der Rechtssicherheit. Im 8. Abschnitt (Verwaltet das Verwaltungsgericht die Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit?) tritt das Verfassungsrecht in den Hintergrund, um zumindest in Kürze über die Steuerung der Rechtswirkungen der Annullierungsurteile durch das Verwaltungsgericht nachzudenken, wobei von einer Betrachtung ausgegangen wird, welche in der Rechtslehre – recht eindrucksvoll – klar ausgedrückt werden sollte, und zwar, dass die Verwaltungsprozessregeln wegen ihres entscheidenden kreativen Beitrags zur Rechtsprechung einen Ausgangspunkt und sicher keinen Endpunkt darstellen: In diesem Sinn erhielt das von der 4. Kammer des Staatsrats getroffene Urteil Nr. 2755 von Mai 2011 Bedeutung, wie auch das vom selben Verwaltungsrechtsorgan getroffene Urteil Nr. 13 von 2017. In beiden Fällen scheint der Staatsrat bestimmt zu haben, die Rechtswirkungen der eigenen Verkündigung angesichts der Notwendigkeit, einen übermäßigen Bruch innerhalb der Rechtsordnung zu verhindern, zeitlich zu steuern. Insbesondere hätte der Staatsrat ("Consiglio di Stato") beim ersten Spruch eine neue Art der Verkündigung gebildet, indem er bei der Untersuchung – nach einer vollkommen neuen Logik – den Bereich der zeitlichen Rechtswirkung des eigenen Spruchs so definierte, dass eine lediglich für die Zukunft geltende Rechtswirkung der eignen Entscheidung vorhergesehen wurde, sodass das Prinzip der Effektivität des Schutzes über das des Antrags der Partei siegt. Es ist unbedingt anzumerken, dass, wenn die Aufrechterhaltung der Rechtswirkungen der rechtswidrigen Maßnahme spiegelbildlich der Beibehaltung des Allgemeininteresses entspricht, die urteilende Tätigkeit des Verwaltungsgerichts dem des "Verwaltungsorgans" zu ähneln scheint. Auch bei seiner zweiten Verkündigung steuerte der Staatsrat die Rechtswirkungen mit Wirksamkeit pro futuro; die ganze Versammlung befand nämlich, das Urteil Nr. 10 von 2015 anzuführen, fast als Rechtfertigung des Argumentationskonstrukts zur Wahl einer derartigen Wirksamkeit, wobei im Übrigen bestätigt wurde, dass "die Ausnahme von der Rückwirkung […] auf dem Grundsatz der Rechtssicherheit beruht: […] die Möglichkeit für die Betroffenen, die Rechtsnorm wie ausgelegt anzuwenden, wird eingeschränkt, wenn die Gefahr schwerer wirtschaftlicher oder sozialer Auswirkungen besteht, die zum Teil auf die hohe Anzahl von in gutem Glauben begründeten Rechtsbeziehungen zurückzuführen ist […]". Darüber hinaus befand der Staatsrat, als spezifische Bedingungen, die es ermöglichen, die Rückwirkung einzuschränken oder richtiger "die Anwendung des Rechtsgrundsatzes auf die Zukunft zu beschränken" folgende: die objektive und erhebliche Unsicherheit bezüglich der Tragweite der auszulegenden Verfügungen; das Bestehen einer mehrheitlichen Orientierung entgegen der eingeführten Auslegung und die Notwendigkeit zum Schutz eines oder mehrere Verfassungsgrundsätze oder in jedem Fall, um schwere sozialwirtschaftliche Rückwirkungen zu verhindern. Das zweite Kapitel dieser Doktorarbeit ist gemeinsam mit dem ersten Kapitel darauf ausgerichtet, zu zeigen, dass die Frage bezüglich der Grenzen der Rückwirkung der Annahmeurteile seit den allerersten Jahren der Verfassungsrechtsprechung eine nicht nebensächliche Rolle gespielt hat, wie man sehen konnte. Daher die Bedeutung der Behauptung der neuesten deutschen Rechtslehre, die bestätigt, dass die Entscheidungshilfsmittel eines Verfassungsgerichts nicht vollkommen von der fortlaufenden "Konstitutionalisierung" der "neuen Rechte" entbunden sind. Somit scheint es eben diese dynamische Sicht zu sein, die Grundlage der Aufnahme der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen war (und vor allem heute noch ist) und auch Grundlage einiger neuerer Verkündigungen des Verfassungsgerichts ist, darunter vor allem die Verordnung Nr. 207 von 2018. Wie im Übrigen im dritten Kapitel dieser Doktorarbeit ausgeführt wird, gab es bei der Regelung bezüglich der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung zwei Änderungsversuche innerhalb der deutschen Ordnung, die beide darauf abzielten, die Wirksamkeit der Nichtigkeitserklärung "flexibler" zu machen. Angesichts der obigen Ausführungen ist im Verlauf der Zeit nicht nur - wie schon geschrieben - eine gemeinsame Tendenz der Verfassungsgerichte erkennbar, die insbesondere den Umgang mit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung prägt, sondern auch ein "konstantes" Bedürfnis, die "starre" Regelung der Rechtswirkungen zu reformieren, die – wenn auch nur zum Teil – eine wichtige Form der Umsetzung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz fand. Das zweite Kapitel beginnt im 1. Abschnitt (Eine Stellungnahme: die Furcht vor den "Folgen" der Verfassungswidrigkeitserklärung und die Regelung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit) mit einer Überlegung zur Furcht des Verfassungsgerichts, die Ordnung im Anschluss an die Aufnahme einer Verfassungswidrigkeitserklärung negativ zu beeinflussen; wie in der maßgeblichen Lehre Sajas bestätigt, darf das Verfassungsgericht "das Gewicht" seiner eigenen Entscheidungen nicht übersehen, denn dieses ist voll und ganz in einen sozialwirtschaftlichen Rahmen eingefügt, dessen Dynamik es tatsächlich nicht kennen kann; das Bedürfnis einer größeren "Flexibilität" der dem Verfassungsgericht zur Verfügung stehenden Entscheidungshilfsmittel ist, wie im Übrigen im Verlauf des Abschnitts gezeigt wird, verschiedenen europäischen Erfahrungen gemein. Auch aus diesem Grund legte der Gesetzgeber – was vielleicht nicht überrascht – mit der Zeit verschiedene Gesetzesentwürfe vor, die darauf abzielten, den Aspekt der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu ändern. Diese Änderungsvorschläge werden (in der Zeit zurückgehend) im 2. Abschnitt (Die Reformversuche hinsichtlich der Regelung der Verfassungswidrigkeitserklärung) dargelegt: Die Analyse beginnt bei dem Gesetzesentwurf A. S. 1952, der verzeichnet ist unter "Änderungen der Gesetze Nr. 87 vom 11. März 1953 und Nr. 196 vom 31. Dezember 2009 zur Ermittlung und Transparenz in Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit", der nie diskutiert und daher nie aufgenommen wurde. Dieser letzte Änderungsversuch war durch das "Kostenurteil" Nr. 70 von 2015 angeregt worden, das wegen seiner vollständigen Rückwirkung die Wirtschaftsstruktur des Staates besonders belastete und den Gesetzgeber dazu veranlasste, eine Form der Positivierung der zeitlichen "Steuerung" der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zu erfinden. In Art. 1, lit. c) des Gesetzesentwurfs ist vorgesehen, den Inhalt des dritten Absatzes, Art. 30, ital. Gesetz L. 87 von 1953 zu erweitern und somit neben der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm den Einwand der Verfügung durch das Verfassungsgericht einer "anderen Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze" vorzusehen. Bedeutend scheint dabei der Verweis auf "Verfassungsgrundsätze", die, wenn korrekt und ausführlich beschrieben, nach der Ratio des vorliegenden Gesetzesentwurfs, den Antrag auf Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung legitimieren können. Es folgt eine kurze Analyse des Verfassungsgesetzesentwurfs Nr. 22 von 2013, der, wie es schien, eine wesentliche Änderung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einführen wollte und eine Bevollmächtigung des Gesetzgebers zur effektiven Steuerung der Wirksamkeit der erfolgten Verfassungswidrigkeitserklärung vorsah, denn der Gesetzesentwurf verwendete den Begriff "Abschaffung" für das Phänomen des aufhebenden Eingriffs des Verfassungsgerichts. Was vermutlich an diesem Änderungsentwurf am meisten interessiert, ist die Voraussicht der Spaltung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der "verfassungsgebenden" Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung: Man beachte in diesem Sinne Art. 1 der Gesetzesvorlage, laut der "[…] die Regierung […] die Initiative ergreift, den Kammern ein Aufhebungsgesetz oder eine Änderung des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes vorzulegen; diese Initiative kann direkt von den Versammlungen ergriffen werden, […] sofern der Gesetzesentwurf nicht innerhalb der Frist der folgenden sechs Monate bzw. neun Monate bei Verfassungsgesetzen verabschiedet wird; dieselben Versammlungen erklären die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes als erloschen". Schließlich ist der am 30. Juni 1997 verabschiedete Entwurf zu beachten, in dem vorgesehen war, dass "wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, die Wirksamkeit dieser Norm am Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung endet, außer dem Gericht bestimmt eine andere Frist, in jedem Fall nicht über einem Jahr ab Veröffentlichung der Entscheidung". Der besagte Entwurf ähnelt der österreichischen Praxis sehr, wo der Verfassungsgerichtshof über einen bestimmten Ermessensspielraum in Hinsicht auf die Möglichkeit verfügt, den Stichtag zeitlich zu verschieben, wie es zum Teil auch in der Praxis des Bundesverfassungsgerichts geschieht. Im 3. Abschnitt (Ein Verfassungsgericht, das handelt und die "traditionellen Einschränkungen" des Verfassungsrechts über die Verwaltung der Verfahrensregeln des Verfassungsprozesses hinaus überwindet) wird das Thema der Überwindung der traditionellen Einschränkungen des Verfassungsrechts durch die italienischen Verfassungsgerichte behandelt, insbesondere in Hinsicht auf die Einschränkung des Ermessensspielraums des Gesetzgebers. In diesem Sinne tritt der Beschluss Nr. 207 von 2018 hervor – der es vielleicht ermöglicht, das Thema der zeitlichen Steuerung der Rechtswirkungen wieder mit dem der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Parlament auf dem Gebiet des Strafrechts zu verbinden – mit dem das Verfassungsgericht meinte, mit einer ganz eigenen und besonders "gefestigten" Mahnung einzugreifen; weiter verfolge das Verfassungsgericht, wie der Verfassungsrichter Lattanzi schreibt, in letzter Zeit einen eher interventionistischen und weniger von Selbstbeschränkung geprägten Trend. In diesem Sinn treten einige Verkündigungen im Strafrecht hervor, darunter Urteil Nr. 236 von 2016 (auf das auch in dem erst kürzlich ergangenen Urteil Nr. 242 von 2019 verwiesen wird und das die "Sage" Cappato beendete), Urteil Nr. 222 von 2018, Urteil Nr. 233 von 2018, das allerdings nicht im Strafrecht eingeführte kürzliche Urteil Nr. 20 von 2019, das jedoch für die Rolle, die das Verfassungsgericht in Bezug auf das Legislativorgan einnimmt, von Bedeutung ist. Im 4. Abschnitt (Die Form der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung "Richtung Vergangenheit" verwaltet) wird die "Form" der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung steuert, untersucht: in diesem Sinn tritt das Mittel der Urteile der verschobenen Verfassungswidrigkeit hervor, welche den Urteilen der plötzlichen Verfassungswidrigkeit im weiteren Sinn ähneln, und sich dagegen von den Urteilen der Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn, da letztere das Phänomen der Abfolge der Nomen im Verlauf der Zeit betreffen, abheben. Kurz gesagt, im 4. Abschnitt wird versucht – auf theoretischer Ebene – zu zeigen, wie das Verfassungsgericht das Hilfsmittel der eintretenden Verfassungswidrigkeit (in diesem Sinn ist Urteil Nr. 174 von 2015 vollkommen unerheblich) oder der verschobenen Verfassungswidrigkeit unter Ausschluss des Fehlens jeglicher Form der Positivierung des Umgangs mit dem Zeitfaktor hinsichtlich der Wirksamkeit der Annahmeurteile, verwendet. In diesen Fällen kommt dem Verfassungsgericht ein bestimmter Ermessensspielraum in der Bestimmung des Stichtags zu. Im 5. Abschnitt (Die Entscheidungen, die der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Bezug auf die Vergangenheit zugrunde liegen) dagegen sollen die Gründe erkannt werden, die dem Bedürfnis, die Rechtswirkungen der Urteile im Verlauf der Zeit zu steuern, zugrunde liegen. Erstens tritt die Notwendigkeit hervor, den Grundsatz der Rechtskontinuität ganz allgemein zu schützen, der als ein zu schützender Grundsatz definiert wurde und tatsächlich zu den von der Verfassung abgesicherten Grundsätzen, Interessen und Rechtssituationen gehört, zweitens tritt das Bedürfnis hervor, schwere Schädigungen des öffentlichen Haushalts oder neue und höhere finanzielle Ausgaben für den Staat und die öffentlichen Einrichtungen zu verhindern. Dieser Grundsatz wurde, wie zu unterstreichen ist, als ein allgemeiner verfassungsrechtlicher Wert definiert. Nach einem ersten theoretischen Teil wird im zweiten Kapitel versucht, die zeitlich handhabende Praxis des Verfassungsgerichts zu untersuchen. Ende der achtziger Jahre führte das Verfassungsgericht die allerersten zeitlich handhabenden Urteile ein (Abschnitte 5.1 und 5.2) und begann mit den Urteilen Nr. 266 von 1988, 501 von 1988 und 50 von 1989 die zeitlichen Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu regulieren; später verwaltete das Verfassungsgericht den Zeitfaktor der Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen weiter und beträchtlich, ohne allerdings jemals ausdrücklich zu erklären, in die Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzugreifen (eingreifen zu wollen). Zur Sparte der ersten zeitlich handhabenden Urteile gehört auch das Urteil Nr. 1 von 1991, das hinsichtlich der finanziellen Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch bezüglich der vom Verfassungsgericht vor der Einführung desselben durchgeführten Ermittlung) von besonderer Bedeutung ist. Wenig später führte das Verfassungsgericht das Urteil Nr. 124 von 1991 ein (über dessen Wesen die Rechtslehre diskutiert, da sie teilweise der Meinung ist, es handele sich um ein Urteil zur plötzlichen Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn), bei dem man ein weiteres Mal der Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung beiwohnen konnte. Von Bedeutung ist auch Urteil Nr. 360 von 1996: bei dieser Gelegenheit erklärte das Verfassungsgericht die (alleinige) Verfassungswidrigkeit der ihm zur Beurteilung vorgelegten Verfügung der Gesetzesverordnung, ohne die Tragweite allgemein auf die wiederholten Verordnungen auszudehnen. In diesem Fall hätte das Verfassungsgericht in seiner Eigenschaft als Hüter der Rechtsordnung befunden, die Annullierung der wiederholten Gesetzesverordnungen angesichts des Grundsatzes der Rechtssicherheit zu "einzusparen". Am Rande der genannten Verkündigungen werden andere Entscheidungen in der Hauptsache untersucht, bei denen das Verfassungsgericht, wenn auch keine wahre zeitliche Handhabung der Rechtswirkungen vornahm, so doch eine erhebliche Furcht vor dem gezeigt hatte, was in der Rechtslehre als horror vacui bezeichnet wird. In Abschnitt 5.2.1 (Fokus: Urteil Nr. 1 von 2014: "ausgleichende" Bedeutung und horror vacui) wird Urteil Nr. 1 von 2014 Gegenstand der Untersuchung, bei dem das Verfassungsgericht zum Thema Wahlsystem eingriff und die Verfassungswidrigkeit des s.g. Porcellum erklärte, d.h des proportionalen WahlgesetzesmitMehrheitsprämieund starren Listen, welche die Wahl derAbgeordnetenkammerund desSenats der Republikin Italien in den Jahren2006,2008und2013 geregelt hatte. Das Verfassungsgericht hatte bei diesem Anlass von der Kategorie der abgeschlossenen Rechtsbeziehungen Gebrauch gemacht, um sich Handlungsspielraum hinsichtlich der zeitlichen Handhabung der Wirksamkeit der eignen Urteile zu verschaffen, nicht ohne die Prozessregeln politisch zu nutzen: Es handelt sich hierbei um einen der Fälle, bei denen das Verfassungsgericht angesichts des Nichtbestehens der Möglichkeit zur Steuerung der Rechtswirkungen der eignen Urteile bestimmt hat, die Regeln des eigenen Verfahrens vollkommen elastisch zu nutzen. Die Elastizität der Interpretation der Kategorie und der Regeln des Verfassungsverfahrens war im untersuchten durch das Bedürfnis, den Grundsatz zum Schutz des Staats und der verfassungsgemäß notwendigen Funktionen beizubehalten, vorgeschrieben. In diesem Sinn ähnelt die Ratio, die der besagte Spruch mit sich bringt, zum Teil einem der Anwendungsthemen der Unvereinbarkeitserklärungen, und zwar dem der "Rechtsfolgen". Nun tritt das Urteil Nr. 1 2014 in dieser Doktorarbeit hervor, da die Eigentümlichkeit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch der Kategorie der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen) angesichts der verfassungsgemäßen Bedürfnisse "gesteuert " worden wäre. Während in Abschnitt 5.2.2. (Am Rande des Urteils Nr. 1 von 2014) nochmals auf das Thema des s.g. horror vacui hingewiesen wird, so wird im 6. Abschnitt (Das Haushaltsgleichgewicht als Gegenspieler der Rückwirkung von Annahmeurteilen) der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts als möglicher, im Übrigen nach Inkrafttreten des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 2012, das den Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts einführte, erstarkter Gegenspieler der in den Annahmeurteilen verwurzelten Rückwirkung, untersucht. Kurz gesagt, obwohl Art. 81, dritter Abs, ital. GG ("Jedes Gesetz, das neue oder höhere Ausgaben mit sich bringt, muss für die dafür notwendigen Mittel sorgen") nicht für die Tätigkeiten des Verfassungsorgans gilt, sondern nur für den Gesetzgeber, haben der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts und somit die streng finanziellen Bedürfnisse das Verfassungsgericht dazu geführt, Entscheidungsmittel zur Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzusetzen (wie auch im Bereich der französischen und der spanischen Verfassungsjustiz), und zwar deshalb, weil das Verfassungsgericht sich – unvermeidlicherweise – in einem durch eingeschränkte wirtschaftliche Ressourcen charakterisierten Umfeld bewegt. Nicht nur hat es in der Verfassungsrechtsprechung verschiedene Verkündigungen gegeben, bei denen die Rückwirkung mit der konkreten Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Wirtschafts- und Finanzstruktur kontrastierte (man beachte, wenn auch unter anderen Gesichtspunkten, die Urteile Nr. 137 von 1986, Nr. 1 von 1991, Nr. 240 von 1994, Nr. 49 von 1995, Nr. 126 von 1995) und nicht nur wurde der letzte Änderungsvorschlag der Regelung der Annahmeurteile im Anschluss an die Aufnahme eines Kostenurteils vorgebracht, sondern vor allem beschloss das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 zum ersten Mal mit Kenntnis der Sachlage, die Möglichkeit zur zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der eigenen Urteile zu erklären. In dieser Arbeit wird insbesondere in Abschnitt 6.1 (Fokus: Das Urteil Nr. 10 von 2015: ein unicum in der Geschichte der Verfassungsjustiz) dem Urteil Nr. 10 von 2015 viel Raum gewidmet, da dieses tatsächlich ein unicum in der Geschichte der italienischen Verfassungsjustiz darstellt: Dabei bestimmte das Verfassungsgericht, den Verfassungsprozess nach vollkommen kreativen Regeln zu steuern und setzte das um, was als "Verfassungsgewalt" bezeichnet wurde und das, wie anscheinend behauptet werden kann, auf einer bestehenden starken Korrelation zwischen der Verfassungsjustiz und dem materiellen Verfassungsrecht basiert. In der Tat kann nicht geleugnet werden, dass das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit ein Thema des materiellen Verfassungsrechts ist, welches bedeutende Anregungen für eine Überlegung zur Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und seinem Verfahren bietet. Weiter zwingt die Überbeanspruchung des Mechanismus, auf den sich die Inzidentalität des Systems gründet, dazu, über die Bedeutung nachzudenken, welche die Abwägung der Interessen, die einen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, erwirbt. Vor allem scheint sich das Thema der Identifizierung jener Interessen zu stellen, die einen derartigen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, dass sie vielleicht eine Ausnahme von der Regelung zur Steuerung der Wirksamkeit der Annahmeurteile rechtfertigen. Nun meinte das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 die Rückwirkung mit dem Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts aufwiegen zu können und somit Art. 81 ital. GG im Sinne eines "Übergrundsatzes" einzuordnen. Das materielle Recht, der Schutz der Verfassungsgrundsätze und -werte kollidierte also mit der Garantie der Jura und somit der Anrechte der Einzelnen. Der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Verteidigung waren somit Gegenstand einer Abwägung mit Art. 81 ital. GG: Das Ergebnis war der Sieg des letzteren, da das Verfassungsgericht befand, dem besagten Urteil eine bloße ex nunc-Wirkung zu verleihen. Mit dem besagten Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der s.g. Robin Hood tax, einer 2008 eingeführte der Erdölbranche auferlegte Steuer. Das Verfassungsgericht bestätigte äußerst vielsagend – nach einer vollkommen innovativen Logik – Folgendes: "Bei der Verkündigung der Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Verfügungen kann dieses Verfassungsgericht den Einfluss, den eine solche Verkündigung auf andere Verfassungsgrundsätze ausübt, nicht unbeachtet lassen, um die eventuelle Notwendigkeit einer Abstufung der zeitlichen Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen über die anhängigen Beziehungen zu beurteilen. Die diesem Gerichtshof übertragene Rolle als Hüter der Verfassung in ihrer Gesamtheit erfordert es, zu verhindern, dass die Verfassungswidrigkeitserklärung einer gesetzlichen Verordnung paradoxerweise "mit der Verfassung noch weniger vereinbare Rechtswirkungen bestimmt" (Urteil Nr. 13 von 2004) als die, welche zur Zensierung der Gesetzesordnung geführt haben. Um dies zu verhindern, muss der Gerichtshof seine eigenen Entscheidungen auch unter dem zeitlichen Aspekt modulieren, sodass die Behauptung eines Verfassungsgrundsatzes nicht die Opferung eines anderen zur Folge hat. Dieser Gerichtshof klärte mit den (Urteilen Nr. 49 von 1970,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966) dass die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsverkündigungen ein allgemeines Prinzip ist (und sein muss), das in den Urteilen vor diesem Gerichtshof gilt; dieses ist jedoch nicht uneingeschränkt. Zunächst ist unbestreitbar, dass die Wirksamkeit der Annahmeurteile nicht in soweit rückwirkend ist, dass sie "in jedem Fall rechtskräftig gewordene Rechtslagen" d.h. "abgeschlossene Rechtsbeziehungen" umkehrt. Andernfalls wäre die Sicherheit der Rechtsverhältnisse beeinträchtigt (Urteile Nr. 49 von 1970,Nr. 26 von 1969,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966). Der Grundsatz der Rückwirkung "gilt […] nur für noch anhängige Verhältnisse, mit daraus folgendem Ausschluss der abgeschlossenen, die weiter durch das als verfassungswidrig erklärte Gesetz geregelt bleiben" (Urteil Nr. 139 von 1984, zuletzt wieder aufgenommen imUrteil Nr. 1 von 2014). In diesen Fällen gehört die konkrete Erkennung der Einschränkung der Rückwirkung, die von der besonderen Regelung der Abteilung abhängt – zum Beispiel bezüglich der Ablauf-, Verjährungs- oder Unanfechtbarkeitsfristen von Verwaltungsmaßnahmen – die jede weitere Rechtsmaßnahme oder -behelf ausschließt, in den Bereich der ordentlichen Auslegung, für den die gewöhnlichen Gerichte zuständig sind (ex plurimis bestätigter Grundsatz durchUrteile Nr. 58 von 1967undNr. 49 von 1970)". Das Verfassungsgericht behauptet weiter, um sein praeter legem-Vorgehen zu rechtfertigen: "der Vergleich mit anderen europäischen Verfassungsgerichten, wie beispielsweise dem österreichischen, dem deutschen, dem spanischen und dem portugiesischen zeigt im Übrigen, dass das Einschränken der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsentscheidungen auch in zwischenrangigen Verfahren eine verbreitete Vorgehensweise darstellt, unabhängig davon, ob die Verfassung oder der Gesetzgeber dem Verfassungsgericht diese Befugnisse ausdrücklich übertragen haben". Somit verließ das Verfassungsgericht bei dieser Verkündigung den Weg der "getarnten" Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, um das Thema des Interventionismus zur Steuerung der Wirksamkeit der eigenen Verkündigungen im Verlauf der Zeit ausdrücklich in Angriff zu nehmen. In Abschnitt 6.2 (Die Rebellion des vorlegenden Gerichts gegenüber des mit Rückwirkungsklausel ausgezeichneten Aufschubs der Rückwirkung) wird versucht, über die von den vorlegenden Gerichten an den Tag gelegte Rebellion gegenüber dem Aufschub der Rechtswirkungen durch die Verkündigung Nr. 10 von 2015 nachgedacht: Der Kurzschluss Verfassungsgericht – Richter läuft Gefahr, mit der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit beinahe ein unicum zu werden, sollte letztere nicht Gegenstand einer Positivierung durch den Gesetzgeber werden. Wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt, haben im Übrigen "die Richter" das letzte Wort. Wie im dritten Kapitel ausgeführt wird, übernehmen in diesem Sinn die Richter auch im deutschen System eine Hauptrolle in Bezug auf die Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile, nicht nur hinsichtlich der "Folgen" der Unvereinbarkeitssprüche, sondern auch in dem Fall, wo der Gesetzgeber nicht innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht angegebenen Frist handelt, denn diese, wie durch maßgebliche Rechtslehre bestätigt, werden angerufen, um verfassungsmäßig zu entscheiden. In Abschnitt 6.3 (Ein inkohärentes Verfassungsgericht? Der "Einzelfall" des Urteils Nr. 10 von 2015 und die anschließende Rechtsprechung) werden die beiden, im Anschluss an das Urteil Nr. 10 von 2015 eingeführten Kostenurteile untersucht: das Urteil Nr. 70 von 2015 und das Urteil Nr. 178 von 2015. Bei erstgenanntem erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit derital. Gesetzesverordnung Nr. 201 vom 6. Dezember 2011 (Eilverfügungen zum Zuwachs, zur Angemessenheit und zur Konsolidierung der Staatsfinanzen), das mit Änderungen durch Art. 1, 1. Abs. ital. Gesetz Nr. 214 vom 22. Dezember 2011 umgewandelt wurde, ohne jegliche zeitliche Modulation der Rechtswirkungen vorzunehmen. Aus diesem Grund stufte die Rechtslehre die besagte Verkündigung als ein "überraschendes" Urteil ein, in Anbetracht der Tatsache, dass die aus den Einwirkungen auf die wirtschaftlich-finanzielle Basis entstehenden Kosten entschieden höher waren als die, welche aus der Aufnahme des Urteils Nr. 10 von 2015 entstanden wären, hätte man dieses ganz einfach mit Rückwirkung ausgestattet. Andererseits, während der Gerichtshof beim Urteil Nr. 10 von 2015 meinte, eine Ausnahme von der den Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zugrunde liegenden Regelung zu machen, obwohl die Aufnahme einer "physiologischen" Verfassungswidrigkeitserklärung von sich aus hohe Kosten "nur" in Bezug auf die Erdölbranche und insbesondere in Bezug auf einen bestimmten Unternehmenszweig bewirkt hätte, ist es schwer zu verstehen, warum das Verfassungsgericht im Fall des Urteil Nr. 70, das nicht nur die s.g. Goldpensionen, sondern auch das Rentensystem insgesamt betraf, befand, nicht nach derselben Logik zu verfahren. In diesem Sinn liegt eine Antwort auf diese Entscheidungsinkohärenz vielleicht in der mangelnden Verwendung durch das Verfassungsgericht der Ermittlungsbefugnisse, die weiter unten behandelt werden. Sicher ist, dass das Verfassungsgericht eine vollkommen ungeordnete Steuerung seiner Prozesse an den Tag legte und tatsächlich eine freie und unbefangene Vorgehensweise hinsichtlich der Regeln des verfassungsrechtlichen Prozesses bewies. Die obige Behauptung wird durch die Aufnahme des zum Thema Tarifverhandlungen eingeführten Urteils Nr. 178 von 2015 bewiesen, bei dem das Verfassungsgericht durch Verwendung des Hilfsmittels der plötzlichen Verfassungswidrigkeit erneut die zeitliche Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung steuerte. Das Verfassungsgericht behauptet nämlich: "Erst jetzt offenbarte sich vollkommen, wie strukturpolitisch die Verhandlungsaussetzung war, daher kann die eintretende Verfassungswidrigkeit, deren Rechtswirkungen im Anschluss an die Veröffentlichung dieses Urteils beginnen, als eingetreten angesehen werden. Der unversehens begonnene Mangel an Verfassungsmäßigkeit erklärt sich angesichts der Kritiken, die dem Verfassungsgericht im Anschluss an das "denkwürdige" Urteil Nr. 10 von 2015 entgegengebracht wurden. Darum kommentierte die Rechtslehre die besagte Verkündigung im Sinne eines Falls, bei dem "ein Mangel am selben Tag auftritt und verschwindet, an dem er durch den Richter erklärt wird, welcher gleichzeitig das Fehlen zum Zeitpunkt der Überweisung der Maßnahmen an das Verfassungsgericht feststellt". Im Wesentlichen ist unzweifelhaft, dass das Verfassungsgericht einen Aufschub der Rechtswirkungen seiner eigenen Verkündigung aus plausiblerweise mit den finanziellen Folgen verbundenen Gründen in die Tat umsetzte. Hier soll in jedem Fall hervorgehoben werden, dass, wie in dem der deutschen Praxis gewidmeten Kapitel ausgeführt wird, auch das Bundesverfassungsgericht manchmal, vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet zeitlich handhabende und nicht vollkommen mit der grundlegenden Ratio kohärente Verkündigungen einführte. Außerhalb des Rahmens des zwischenrangigen Verfahrens führte das Verfassungsgericht im Bereich des Hauptverfahrens das Urteil Nr. 188 von 2016 ein, bei dem eine vollkommene Rückwirkung der Verkündigung, wieder einmal zum Zweck der maximalen Verminderung der finanziellen Beeinträchtigung durch die rückwirkende Rechtskraft verfügt wurde. Der Fall ergab sich aus einer Klage der Region Friuli Venezia Giulia bezüglich des Haushaltsgesetzes 2013, da die Region mit besonderer Rechtsstellung befand, dass einige Artikel einigen Bestimmungen der besonderen Rechtsstellung der Region, einigen Durchführungsbestimmungen dieser Rechtsstellung und anderen, aus dem System zur Steuerung der Beziehungen zwischen dem Staat und dieser Region ableitbare Grundsätzen auf finanziellem Gebiet widersprachen. Im Wesentlichen kommt das Verfassungsgericht, auch angesichts der Durchführung einer Ermittlung zu dem Schluss der Verfassungswidrigkeit der beurteilten Norm und behauptet im Einzelnen wie folgt: "Der Grundsatz des dynamischen Gleichgewichts, der eng verbunden ist mit dem für die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen, finanziellen und vermögensrechtlichen Gleichgewichts im Verlauf der Zeit grundlegenden Prinzip der Haushaltskontinuität, […] kann auch zum Zweck des erweiterten Schutzes der Finanzlage der öffentlichen Hand angewendet werden, indem gestattet wird, die finanziellen Beziehungen bei Abkommen auch in Hinsicht auf die vergangenen Betriebsjahre angemessener umzugestalten" (Urteil r. 155 von 2015).Im Übrigen behauptete dieser Gerichtshof, wenn man einen anderen auf steuerrechtlichem Gebiet zwischenrangig eingeleiteten Fall untersucht, dass der Gesetzgeber rechtzeitig eingreifen muss, "um die verfassungsmäßige Auflage des Haushaltsgleichgewichts auch in dynamischer Hinsicht zu erfüllen (Urteile Nr. 40 von 2014,Nr. 266 von 2013,Nr. 250 von 2013,Nr. 213 von 2008,Nr. 384 von 1991eNr. 1 von 1966), […] dies eventuell auch, indem die erkannten Mängel der untersuchten Steuerregelung behoben werden" (Urteil Nr. 10 von 2015). Schließlich kann das Urteil Nr. 27 von 2018, ebenfalls auf wirtschaftlichem Gebiet interessieren. Im 7. Abschnitt (Eine Betrachtung über die Handhabung der Wirkungen: die Untersuchungsbefungnisse des Verfassungsgerichts) wird das Thema der Ermittlungsbefugnisse des Verfassungsgerichts untersucht, insbesondere in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, ausgehend von der Voraussetzung, dass die Annahmeurteile tatsächlich "systemische" Rechtswirkungen erzeugen: daher erscheint es im höchsten Maße relevant, dass das Verfassungsrechtsorgan in Hinsicht auf die eventuell durch seine Urteile erzeugten Einwirkungen auf die Ordnung bewusste Entscheidungen aufnehmen kann. Der kritische Punkt ist, dass das Verfassungsgericht selten von seinen Ermittlungsbefugnissen Gebrauch macht (obwohl die vom Verfassungsgericht tatsächlich verwendbaren Hilfsmittel in den ergänzenden Normen besonders detailliert erläutert werden), was sich nicht nur, wie oben beschrieben in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht auswirkt, sondern auch auf dem Gebiet der Wissenschaft (vgl. Urteile Nr. 162 von 2014, Nr. 96 von 2015 und Nr. 84 von 2016). Ab dem 8. Abschnitt (Die Verschiebung des Stichtags: die Gründe, die der zeitlich Richtung Zukunft handhabenden Verfahrensweise zugrunde liegen) ist das zweite Kapitel der Arbeit den ein Prinzip ergänzenden Urteilen, den Urteilen zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit und den mahnenden Urteilen gewidmet. Im Allgemeineren ist dieser Abschnitt den Gründen gewidmet, die der zeitlich handhabenden Vorgehensweise, bei denen der zukünftige Zeitabschnitt hervortritt, zugrunde liegen: Es handelt sich um die Fälle, in denen das Verfassungsgericht nicht festlegt (oder nicht nur festlegt), die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung bzgl. der Vergangenheit einzuschränken, sondern (auch) entscheidet, einen Anschluss zum Gesetzgeber zu suchen, indem der Stichtag aufgeschoben wird. Weiter im Einzelnen nutzt das Verfassungsgericht einige Entscheidungsstrategien, um der Bildung der s. g. Gesetzeslücken vorzubeugen, die an sich der Kontinuität der staatlichen Funktionen wie auch der Stabilität der Rechtsverhältnisse, der positiven Tendenz der Finanzlage der öffentlichen Hand wie auch der öffentlichen Verwaltung schaden. Die Gründe, auf denen die besagte zeitlich handhabende Vorgehensweise aufbaut, sind ein weiteres Mal denen sehr ähnlich, die den Unvereinbarkeitserklärungen zugrunde liegen: die Gefahr, dass sich im Fall der Einführung eines die Verfassungswidrigkeit einer Norm ganz einfach erklärenden Urteils ein "Chaos" innerhalb der Rechtsordnung bildet. Im 9. Abschnitt (Die Mittel zur Vorverlegung des Stichtags: Die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit) werden die Hauptmerkmale der ermittelten ab nicht erklärten Verfassungswidrigkeit dargelegt ("sentenze di incostituzionalità accertata ma non dichiarata") die den Entscheidungen der Unvereinbarkeitserklärungen erheblich ähneln, denn in beiden Fällen besteht der Mangel der Verfassungsmäßigkeit und der Gerichtshof mahnt gleichzeitig den Gesetzgeber zur (mehr oder weniger unverzüglichen) Handlung, um die Beseitigung der Verfassungswidrigkeit, die das Rechtssystem insgesamt gefährdet, zu beschleunigen. Der grundlegende Unterschied besteht in der Tatsache, dass im Fall der Unvereinbarkeitserklärungen, die Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht nur ermittelt, sondern auch erklärt wird und dies eben in Form der Unvereinbarkeitserklärung (und also nicht der Verfassungswidrigkeitserklärung). In Abschnitt 9.1 (Die Aufschiebung des Stichtags: die ein Prinzip ergänzenden Urteile) werden die ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio") ebenfalls in ihren Hauptmerkmalen zum Gegenstand der Untersuchung; diese gehören, wie von der neuesten Rechtslehre bestätigt zu einem ungeschriebenen, der Rechtsprechung entspringenden Prozessrecht, auf das erst kürzlich vom Gerichtshof zum Thema der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärungen auch mit Bezugnahme auf ausdrücklich komparatistische Bezüge verwiesen wurde. Mittels dieser Art der Entscheidung erklärt das Verfassungsgericht zwar die Verfassungswidrigkeit einer Norm für den Teil, in welchem diese keine bestimmte Voraussicht oder Regelung enthält, stellt jedoch gleichzeitig einen Grundsatz auf, der prinzipiell vom Gesetzgeber ausgeführt werden muss (welcher je nach Fall mehr oder weniger Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Grundsatzes haben kann). Wie man sieht, ähnelt das besagte Entscheidungshilfsmittel in seiner Art den Unvereinbarkeitserklärungen, da diese eine synergetische Form der Zusammenarbeit zwischen den Organen Verfassungsgericht, Gesetzgeber und Richter mit sich bringen. Doch nicht nur das: Der Gesetzgeber wird außerdem dazu aufgerufen, die Wiederherstellung der verletzten Verfassungslegalität zu optimieren, so wie mit Bezug auf die zeitlich handhabende deutsche Praxis, denn das, was die Unvereinbarkeitserklärung auszeichnet, ist die Reformpflicht, die s.g. Nachbesserungspflicht. Im Fall einer legislativen Untätigkeit im Anschluss an die Aufnahme eines ein Prinzip ergänzenden Urteils muss die "juristische Ebene" aktiviert werden: in Wirklichkeit ist vor dem Eingriff des Legislativorgans immer eine gewisse Zusammenarbeit zwischen den Richtern und dem Verfassungsgericht notwendig: in diesem Sinne haben die ein Prinzip ergänzenden Urteile eine weitere Ähnlichkeit mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Den Urteilen der "reinen" Unvereinbarkeit ebenfalls sehr ähnlich sind die mit einer allgemeinen Beschlussformel ausgestatteten, ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio dotate di un dispositivo generico"): in diesem Fall im Anschluss an die erfolgte Verfassungswidrigkeitserklärung, wenn es dem Gericht schwerfällt, im Anschluss an eine wissenschaftliche Auslegung des vom selben Verfassungsgericht erkannten Grundsatzes eine anzuwendende Norm zu bestimmen. Nach diesen Erläuterungen darf das Urteil Nr. 243 von 1993, das in dieser Doktorarbeit ausgiebig behandelt wird, nicht unberücksichtigt bleiben. Mit diesem Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit eines bestimmten Mechanismus, der vom Gesetzgeber im Rentensystems erkannt wurde, ohne jedoch mit der Aufnahme eines Verfassungswidrigkeitsurteils mit ex tunc-Wirkung fortzufahren. Die mit der Aufnahme eines Urteils der ganz einfachen Annahme verbundenen Folgen wären nämlich für die Staatskassen übermäßig belastend gewesen. Die Rechtswirkungen einer derartigen Verkündigung, die daher von der Rechtslehre akkurat als ein einen Mechanismus ergänzendes Urteil definiert wird, erwiesen sich als denen der deutschen Unvereinbarkeitsurteile vollkommen ähnlich, insbesondere in Bezug auf die Beziehung zum Gesetzgeber: Letzterer wird nicht nur dazu angerufen, zu handeln, um den festgestellten Legitimitätsmangel zu beseitigen, sondern wird auch aufgefordert, innerhalb einer präzisen Frist einzugreifen; die Festsetzung einer Frist ist nämlich einer der Aspekte, der die zeitlich handhabende Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen am stärksten auszeichnen. Ebenfalls von Bedeutung ist das Urteil Nr. 170 von 2014, das eben durch den allgemeinen Grundsatz ein Paradox innerhalb der Rechtsordnung erzeugte: Es wurde eine homosexuelle Ehe vorgesehen, obwohl die homosexuelle Ehe in Italien noch nicht legalisiert ist (man beachte im Übrigen, dass dasselbe Verfassungsgericht "BVerfG 1. Senat Beschluss vom 27. Mai 2008, 1 BvL 10/05" zitiert). Der Fall ergab sich aus einem von einem Ehepaar (bei dem eine Person, ihr Geschlecht verändert hatte) eingeleiteten Verfahren, um die Löschung der Eintragung "Beendigung der Rechtswirkungen des amtlichen Ehebundes" zu erwirken, die der Standesbeamte zusammen mit der Eintragung im Auftrag des Gerichts zur Berichtigung (von "männlich" in "weiblich") des Geschlechts des Ehemanns unter die Heiratsurkunde gesetzt hatte; das Verfassungsgericht befand, das Fehlen jeglicher Regelung des besagten Paars stelle eine Verletzung der unantastbaren Menschenrechte laut Art 2 ital. GG dar. Dennoch behauptete das Verfassungsgericht: "Die reductio adlegitimitatemdurch eine handhabende Verkündigung, welche die automatische Scheidung durch eine beantragte Scheidung ersetzt, ist nicht möglich, da dies gleichbedeutend mit einer Fortdauer des Ehebundes zwischen Personen desselben Geschlechts, im Widerspruch zu Art. 29 ital. GG wäre. Es wird also Aufgabe des Gesetzgebers sein, eine alternative (und von der Ehe verschiedene) Form einzuführen, die es den Ehepartnern ermöglicht, den Übergang von einem Zustand höchsten rechtlichen Schutzes zu einer auf dieser Ebene absolut unbestimmten Bedingung zu verhindern. Und der Gesetzgeber wird angerufen, diese Aufgabe mit höchster Eile zu erfüllen, um die erkannte Gesetzeswidrigkeit der untersuchten Regelung unter dem Gesichtspunkt des heutigen Rechtsschutzdefizits der betroffenen Personen zu überwinden". Schließlich ist das ein Prinzip ergänzende Urteil Nr. 278 von 2013 zur Anonymität der Mutter und das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen, um seine Grundrechte zu schützen, von Bedeutung. Abschnitt 9.2 (Der Aufschub des Stichtags: die Appelle und die "Geisterhandhabung ", die diese mit sich bringen) schließlich ist den Mahnungsurteilen gewidmet, die, obwohl sie nicht in die Steuerung der Verfassungswidrigkeitserklärung eingreifen, dennoch einen Ausgleich zwischen Grundsätzen und Werten mit sich bringen, der "typischerweise" die Grundlage der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist: Der Gesetzgeber wird im Bereich eines Unzulässigkeitsurteils oder eines ablehnenden Urteils aufgefordert, in Bezug auf eine bestimmte Gesetzesordnung zu handeln, um die Legalität wiederherzustellen, von der angenommen wird, dass sie tatsächlich verletzt wurde. In Bezug auf Mahnungen ist Abschnitt 9.3 (In Bezug auf gefestigte Appelle: die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber angesichts des Beschlusses Nr. 207 von 2018) vollständig dem Fall Cappato gewidmet, einem wichtigen und bedeutenden juristischen Fall, der es gestattet, die Wechselbeziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber unter einer besonderen Lupe (auf dem Gebiet des Strafrechts) zu untersuchen. Zunächst scheint es relevant, die Sachlage zu erläutern: Der allgemein als DJ Fabo bekannte Fabiano Antoniani, der durch die Folgen eines Autounfalls 2014 querschnittsgelähmt und blind geworden war, bat Marco Cappato im Januar 2017, ihm zu helfen, die Schweiz zu erreichen, wo er die Euthanasie durch den sogenannten unterstützten Suizid beantragt hatte und am 27. Februar 2017 erhielt. Marco Cappato, dem bekannt war, dass auch die alleinige Hilfe bei der Beförderung in die Schweiz des Kranken, der darum bittet, nach italienischem Recht verboten ist, verklagte sich selbst bei seiner Rückkehr nach Italien. Gegen Marco Cappato wurde ein Verfahren eingeleitet, das später der Ausführung der Straftat nach gemäß Art. 580 ital. StGb als "Verleitung oder Hilfe zum Selbstmord" rubriziert wurde, nach dem "jeder, der Andere zum Selbstmord bringt oder sie in ihrem Suizidvorhaben bestärkt bzw. auf jedwede Weise dessen Ausführung erleichtert, wird, sofern der Selbstmord erfolgt mit fünf bis zwölf Jahren Haft bestraft". Die Prozessverhandlungen fanden am 8. November 2017, am 4. Und 13. Dezember 2017, am 17. Januar 2018 und am 14. Februar 2018 mit Verlesung des Beschlusses durch den Vorsitzenden des Geschworenengerichts Mailand statt, das die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Norm an das Verfassungsgericht verwies. Das Mailänder Gericht hatte zwei verfassungsrechtliche Legitimitätsfragen aufgeworfen: a) "dort, wo das Verhalten zur Hilfe zum Selbstmord statt des Verhaltens zur Verleitung zu Last gelegt wird und somit abgesehen von seinem Beitrag zur Entscheidung oder Bestärkung des Suizidvorhabens" wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 2, 13, erster Absatz und 117 des ital. GG zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK, das in Rom, am 4. November 1950 unterzeichnet, ratifiziert und durch Gesetz Nr. 848 vom 4. August 1955 vollstreckbar wurde); b) "dort, wo das Verhalten der Erleichterung in der Ausführung des Selbstmords vorgesehen ist, das nicht auf den Weg der Entscheidungsfindung des Suizid-Anwärters einwirkt, mit einer Haftstrafe von 5 bis 10 [recte: 12] Jahren, ohne Unterschied zum Verhalten der Verleitung bestraft werden kann", wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 3, 13, 25, zweiter Absatz, und 27, dritter Absatz, ital. GG. Das Verfassungsgericht bestätigte bei der Aufnahme des Beschlusses Nr. 207 von 2018 die Nicht-Unvereinbarkeit der Beschuldigung der Hilfe zum Selbstmord mit dem Grundgesetz; dennoch befand das Verfassungsgericht, spezifische Fälle zu erkennen, in denen das besagte Verbot fallen müsse. Es handele sich um völlig außergewöhnliche Situationen, und zwar solche, in denen die unterstützte Person sich selbst wie folgt identifiziere: (a) als an einer unheilbaren Krankheit leidend, die (b) körperliches und psychisches Leiden mit sich bringt, die von der Person als absolut nicht auszuhalten betrachtet werden, welche (c) durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehalten wird, aber (d) in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen. In allen anderen Fällen könnte sich der Sterbewille dank Anwendung des ital. Gesetz L. Nr. 219 von 2017 erfüllen, das als Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung) rubriziert ist und durch die Voraussichten des ital. Gesetzes Nr. 38 vom 15. März (Bestimmungen zur Gewährleistung des Zugangs zu Palliativpflege und Schmerztherapie) ergänzt wurde. Anschließend bestätigt das Verfassungsgericht bedeutungsvoll: "Dieses Gericht befindet im Übrigen, zumindest zu diesem Zeitpunkt, keine Abhilfe schaffen zu können gegen die erkannte Rechtsverletzung hinsichtlich der oben aufgeführten Grundsätze durch die bloße Ausweisung aus dem Anwendungsbereich der Strafverfügung jener Fälle, in denen die Hilfe gegenüber Personen geleistet wird, die sich in den gerade beschriebenen Zuständen befinden", denn "eine solche Lösung würde an sich die Leistung materieller Hilfe gegenüber von Patienten in diesen Zuständen, in einem ethisch-gesellschaftlich höchst empfindlichen Bereich, in welchem jeder mögliche Missbrauch mit Bestimmtheit auszuschließen ist, vollkommen ungeschützt lassen". Die besagte Regelung müsste anfangs dem Parlament anvertraut werden, da die normale Aufgabe dieses Gerichtshofs die Überprüfung der Vereinbarkeit der vom Gesetzgeber in Ausübung seines politischen Ermessensspielraums bereits vorgenommenen Entscheidungen mit den durch die Notwendigkeit der Beachtung der verfassungsrechtlichen Grundsätze und der Grundrechte der betroffenen Personen vorgeschriebenen Einschränkungen ist. Das Verfassungsgericht bestimmt also, "seine eigenen Befugnisse zur Steuerung des Verfassungsprozesses" zu nutzen und die nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmende Vorschrift beizubehalten, ohne jedoch deren Anwendung durch die Richter zu verfügen, in Anbetracht der Tatsache, dass die Wirksamkeit der zensierten Regelung im vorliegenden Fall angesichts "dessen besonderer Eigenschaften und wegen der Bedeutung der damit verbundenen Werte" nicht als erlaubt gelten könnte. Wie man bemerken kann, scheint die Ratio der Unvereinbarkeitserklärung in diesem Fall tatsächlich die Rolle des "steinernen Gastes" übernommen zu haben. Der Gerichtshof bestätigt somit: "Um zu verhindern, dass die Vorschrift in dem hier angefochtenen Teil in der Zwischenzeit angewendet werden kann, wobei dem Parlament dennoch die Möglichkeit gegeben ist, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, die grundsätzlich in seinem Ermessensspielraum bleiben – die Notwendigkeit, den Schutz der Patienten in den mit dieser Verkündigung angegebenen Einschränkungen zu gewährleisten, bleibt unangetastet – befindet der Gerichtshof somit auf andere Weise vorsorgen zu müssen, indem er also die Aufschiebung des laufenden Verfahrens verfügt und die Verhandlung zur neuen Diskussion der Verfassungsmäßigkeitsfragen für den 24. September 2019 anberaumt; in den anderen Verfahren dagegen obliegt es den Richtern, zu beurteilen, ob, angesichts der Angaben in dieser Verkündigung ähnliche Fragen zur Verfassungslegitimität der untersuchten Verfügungen als erheblich und nicht offensichtlich unbegründet anzunehmen sind, um die Anwendung derselben Verfügung in dem hier angefochtenen Teil zu vermeiden". Die besagte Verkündigung ist durch die nun sehr bekannte Beschlussformel, charakterisiert, welche die getroffene Erklärung der Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb nicht enthält. Darin heißt es: "Aus diesen Gründen wird die Behandlung der mit dem im Rubrum angegebenen Beschluss aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf die öffentliche Verhandlung am 24. September 2019 verschoben". Es handelt sich nämlich um einen vorläufigen Beschluss, mit dem das Verfassungsgericht entschied, das Gerichtsverfahren aufzuschieben und die Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb auf die in derselben Verkündigung beschriebene Weise zu überprüfen. Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln jedoch in Ratio und Aufbau der besprochenen Verkündigung, denn derselbe Verfassungsrichter Modugno verwies in Bezug auf Beschluss Nr. 207 von 2018 bei der öffentlichen Verhandlung am 24. September 2019 ausdrücklich auf die deutsche Rechtsprechung. In erster Linie tritt die "Anwendungssperre der verfassungswidrigen Norm" hervor; in zweiter Linie tritt die für den Gesetzgeber vorgesehenen Frist und der Verweis auf eine "faire und dialektische institutionelle Zusammenarbeit" hervor; in dritter Linie tritt der weite Ermessensspielraum, den das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber zur verfassungsgemäßen Gestaltung der Regelung gelassen hat, hervor. Wie in der Rechtslehre bestätigt, handele es sich um ein "gefestigter" Appell, ein Urteil zur ermittelten aber nicht erklärten ganz eigenen Verfassungswidrigkeit, eine italienische Unvereinbarkeitserklärung. Außerdem besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass das Gebiet, auf welchem die besagte Verkündigung eingriff, das Strafrecht ist, indem das Ermessen des Gesetzgebers erheblich bedeutend ist. Trotz der Absicht des Verfassungsgerichts handelte der Gesetzgeber nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, aus diesem Grund referierte das Verfassungsgericht in der am 25. Oktober 2019 veröffentlichten Pressemeldung, dass "der Gerichtshof in Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt". Vor wenigen Tagen wurde das Urteil Nr. 242 von 2019 hinterlegt, mit dem das Verfassungsgericht die "Sage" Cappato "abschloss": aus zeitlichen Gründen konnte diese Verkündigung, die jedoch in Bezug auf die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber von erheblicher Bedeutung für diese Doktorarbeit ist, nicht untersucht werden. Das Verfassungsgericht entschied somit, die "Verfassungswidrigkeit von Art. 580 des ital. Strafgesetzbuchs dahingehend" zu erklären, "dass die Strafbarkeit dessen nicht ausgeschlossen wird, der mit der in den Artikeln 1 und 2 des ital. Gesetzes Nr. 2019 vom 22. Dezember 2017 (Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung)– d.h. in Bezug auf die Tatbestände vor der Veröffentlichung dieses Urteils im Amtsblatt der Republik mit gleichwertigen Vorgehensweisen wie in der Begründung – vorgesehenen Art und Weise die Ausführung des sich selbständig und frei gebildeten Suzidvorhabens einer durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Person, die an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von dieser als nicht auszuhalten angesehen werden, welche aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, sofern diese Bedingungen und die Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes überprüft werden nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission erleichtert". Der Gesetzgeber, der zum Handeln im Anschluss an die erfolgte Aufschiebung der Rechtswirkungen des Urteils der "ermittelten" Verfassungswidrigkeit laut Beschluss Nr. 207 von 2018 aufgerufen wurde, scheint zusammen mit und vor allem durch seine Untätigkeit im Urteil Nr. 242 von 2019 in den Vordergrund zu treten. Das dritte Kapitel ist vollumfänglich der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, deren wichtigste Vorteile und Problempunkte untersucht werden. Im 1. Abschnitt (Die Ratio eines Vergleichs zwischen der "alternativen Tenorierung" des BVerfG und der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichts) wird versucht, die Gründe, auf denen das Interesse für die zeitlich handhabende deutsche Praxis beruht zu erklären. Erstens entspricht, wie weiter unten ausgeführt sowohl in der italienischen Ordnung wie auch in der deutschen die Verfassungswidrigkeit einer Norm faktisch seiner Ungültigkeit. Trotz dieser gemeinsamen Voraussetzung, eben in Hinsicht auf die Notwendigkeit, eine Steuerung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der Verfassungswidrigerklärung vorzunehmen, sah der deutsche Gesetzgeber eine Änderung des BVerfGG vor, während dagegen, obwohl die Corte costituzionale in einigen Fällen befunden hatte, von der Rückwirkung der Annahmeurteile abzuweichen, das Verfassungssystem, wie im ersten und zweiten Kapitel zu zeigen versucht wurde, noch keine Form der Positivierung der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit erfahren. Und dies trotz der kürzlichen Einführung von Urteil Nr. 10 von 2015 und Beschluss Nr. 207 von 2018: erstes enthält, wie bereits besprochen, einen ausdrücklichen Verweis auf die deutsche Praxis; zweiter dagegen verweist lediglich implizit auf den Aufbau und die Ratio der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Die besagten Entscheidungen werden aufgrund ihrer Bedeutung Untersuchungsgegenstand in Abschnitt 1.1. (Die Ratio des Vergleichs: zwei aktuelle Beispiele). In Abschnitt 1.2. (Die Problematik eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis) wird die Problematik bezüglich eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis hervorgehoben. In erster Linie tritt die verschiedene gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung hervor; in zweiter Linie die ungleichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Verfassungsorganen (zu denen das Verfassungsgericht offensichtlich gehört). In diesem Abschnitt werden diese beiden Aspekte beleuchtet, wobei jedoch nicht zu vergessen ist, dass, wenn auch die Beziehung zwischen BVerfG und dem Gesetzgeber entschieden entspannter ist als in der italienischen Situation, werden in der deutschen Rechtslehre dennoch die Problematiken hervorgehoben, die ein eventuelles Nicht-Erfüllen des Gesetzgebers der Vorgabe des Verfassungsgerichts mit sich bringt; gleichzeitig weisen die Unvereinbarkeitserklärungen Elemente der Unklarheit auf, und zwar in Bezug auf die Möglichkeit, ihre juristischen Folgen sicher kennen zu können, da diese konkret von den Entscheidungen des BVerfG abhängen; aus diesem Grund ist dieser Entscheid zum Teil auch Gegenstand der Kritik durch die deutsche Rechtslehre. Im Übrigen, während in Bezug auf die italienische Praxis die Unvereinbarkeitserklärungen vor allem angesichts der "unvorhersehbaren" Folgen kritisiert werden, kann man gleichzeitig nicht übersehen, dass dieselbe Kritik (und nicht nur diese) in der deutschen Rechtslehre angeführt wird, in der auch einige Problempunkte in Bezug auf die Beziehung zwischen Gesetzgeber und BVerfG mit besonderem Verweis auf die zeitlich handhabende Praxis hervorgehoben werden. In Abschnitt 1.3. (Ziel des Vergleichs mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) wird das Ziel des Vergleichs unterstrichen, das nicht nur in einer Überlegung zur hypothetischen Übertragung dieses Entscheidungstyps in die Sammlung der Entscheidungsmittel des Verfassungsgerichts ist, sondern auch in einer Überlegung zum Thema der "Einschränkung" der Rückwirkung besteht. Die nachfolgenden Abschnitte sind der Untersuchung der Norm gewidmet. Im 2. Abschnitt (Die Nichtigkeitslehre und die Theorie der Vernichtbarkeit) geht es auf rein theoretischer und allgemeiner Ebene um die Grundzüge der Nichtigkeitslehre und der Vernichtbarkeitstheorie. Abschnitt 2.1. ist vollumfänglich der Ipso-iure-Nichtigkeit gewidmet, die das Panorama der deutschen Rechtslehre seit den fünfziger Jahren beherrscht; es werden die juristischen Modelle untersucht, auf denen sie beruht und auf die Verfassungsnormen und das einfache Recht verwiesen, auf das sie aufbaut. Abschnitt 2.2. (Die Theorie der Nichtigkeit im Grundgesetz) ist den Verfassungsnormen gewidmet, welche die Grundlage der Nichtigkeitslehre darzustellen scheinen. Abschnitt 2.3. (Die Nichtigkeit des Verfassungsgesetzes und die Hauptquelle: §78 BVerfGG) ist der Untersuchung von § 78 BVerfGG gewidmet, wo es heißt, "Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, dass Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig". Wie man sieht, bestätigt diese Verfügung die Nichtigkeit der für verfassungswidrige erklärten Norm und steht so im Widerspruch zur "bloßen" Erklärung der Unvereinbarkeit der verfassungswidrigen Norm. Abschnitt 2.4. (Die Gesichtspunkte der Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Entscheidung angesichts der Ipso-iure-Nichtigkeit) ist den allerersten Versuchen des BVerfG gewidmet, eine Ausnahme vom Dogma der Nichtigkeit zu machen und sich auf dieser Weise dem zu nähern, was als "Anwendbarkeit des Rechts" definiert wurde. Abschnitt 2.5. ist vollumfänglich der Vernichtbarkeitstheorie des Gesetzes gewidmet; insbesondere werden im Verlauf desselben die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen dieser These untersucht, die sich teilweise mit der Notwendigkeit der Überwindung der die Nichtigkeitserklärung charakterisierenden Problempunkten deckt, wobei die Bedeutung, die diese Theorie hinsichtlich der Unvereinbarkeitserklärungen annimmt zu berücksichtigen ist. Der 3. Abschnitt (Die Folgen der Nichtigkeitserklärung, §79 BVerfGG) ist der Untersuchung der Folgen (gegenüber Vergangenheit und Zukunft) der Verfassungswidrigerklärung gewidmet: Diese Analyse entwickelt sich angesichts einiger von einigen Autoren der deutschen Rechtslehre, darunter vor allen Kneser, Gusy und Ipsen vorgebrachten Thesen. Abschnitt 3.1. (Die Vorschläge zur Änderung der Rechtswirkungen der deutschen Nichtigkeitserklärung) ist, fast symmetrisch zum 2. Abschnitt des 2. Kapitels, der Untersuchung zweier bedeutender Versuche zur Änderung der Rechtswirkungen laut § 79, Abs. 1 BVerfGG (BT-Drs. V/3916) und (BT-Drs VI/388) gewidmet, die, obwohl nie verabschiedet zur Verbreitung einer möglichen Rechtfertigung der Theorie der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm beigetragen haben. Nach einem Teil der Rechtslehre war der Grund für die mangelnde Änderung der Rechtswirkungen des Nichtigkeitsurteils laut §79 BVerfGG sehr einfach, denn jede Form der Kodifizierung würde die notwendige Handlungsflexibilität des BVerfG einschränken, welches im Übrigen durch den Gebrauch der Unvereinbarkeitserklärungen immer anwendbare Handlungen gefunden hat. In jedem Fall änderte der Gesetzgeber im Jahr 1970 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des BVerfGG den §79 1. Abs. und den § 31 2. Abs., in denen die Möglichkeit vorgesehen ist, dass die verfassungswidrige Norm nicht nur nichtig erklärt wird, sondern auch unvereinbar. Der umfangreiche 4. Abschnitt (Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) ist den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, die unter mehreren Gesichtspunkten untersucht werden und in diesem Kapitel Hauptgegenstand der Studie sind. In Abschnitt 4.1. (Grundlage und Legitimation der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die allgemeinen Gründe untersucht, die das BVerfG dazu führten, trotz der Vorgabe des § 78 BVerfGG einen von der Nichtigkeitserklärung verschiedenen Entscheidungstyp einzuführen. Der zu untersuchende Entscheidungstyp ist mit der Zeit nach einem Teil der Rechtslehre zu einer "Regel" geworden, denn §78 BVerfGG hätte (nach der Lehre Burkiczaks) ein primitives Wesen angenommen. Andererseits weist der Pragmatismus des BVerfG einige bedeutende Schwierigkeiten auf, wie hier hervorzuheben versucht wird: Erstens die der Erkennung einer juristisch-theoretischen Rechtfertigung des besprochenen Entscheidungstyps und zweitens das Problem der Beschreibung der Anwendungstopoi, in Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendungskriterien der Unvereinbarkeitserklärungen oft Überlagerungen aufweisen. In Abschnitt 4.2. (§ 79 1. Abs. des BVerfGG und § 31, 2. Abs. BVerfGG: die Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG) wird das Thema der Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG in Angriff genommen, das §79 1. Abs. des BVerfGG und § 31 2. Abs. BVerfGG änderte und die Möglichkeit einfügte, die Norm für unvereinbar zu erklären. Während in Abschnitt 4.3. (Der § 31 des BVerfGG) eben § 31 des BVerfGG, untersucht wird, befasst sich Abschnitt 4.4. (Der § 35 des BVerfGG) mit § 35 des BVerfGG, welcher nicht nur die Grundlage der Fortgeltungsanordnung der unvereinbaren Norm, sondern auch die möglichen Formen zu deren Vollstreckung begründet. Gerade wegen der "pragmatischen" Natur der Unvereinbarkeitserklärungen ist es schwierig, die Anwendungstopoi dieses Entscheidungsmittels zu erkennen; nicht ohne Grund wird in der maßgeblichen Rechtslehre auf eine pragmatische, flexible und nicht dogmatische zeitlich handhabende Praxis verwiesen, die im 5. Abschnitt (Das Problem der Erkennung einer Kasuistik der Unvereinbarkeitserklärungen: die pragmatische, flexible und nicht dogmatische Praxis) behandelt wird. Ganz allgemein werden Unvereinbarkeitserklärungen in folgenden Fällen angewendet: a) wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, um den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen, für gewöhnlich, wenn der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, da dem Gesetzgeber ein großer Ermessensspielraum zukommt, um die verletzte Legalität wiederherzustellen. In diesem Fall ist es der Schutz der Ermessenssphäre des Gesetzgebers der zur Grundlage der Beurteilung (oder wenn man will der Abwägung) der juristischen Folgen der Verfassungswidrigerklärung wird. Hinsichtlich der Beziehung zum Gesetzgeber wird in der Rechtslehre eine Form der spezifischen Koordinierung zwischen BVerfG und Gesetzgeber bezeichnet, in Anbetracht der Tatsache, dass die Unvereinbarkeitserklärung den Ermessensspielraum des Gesetzgebers in Hinsicht auf den Zeitraum zwischen der Erklärung der Unvereinbarkeit und der Einführung der neuen Gesetzesverordnung schützt. b) wenn ein Übergang von der verfassungswidrigen Lage zur verfassungsmäßigen Situation im Gemeininteresse notwendig ist. Im Wesentlichen erhält dieser Anwendungsbereich in dem Fall Bedeutung, wo die Aufnahme einer Verfassungswidrigerklärung die Verfassungswidrigkeit innerhalb der Rechtsordnung noch verschlimmern würde. In diesem Sinne tritt die "Chaos-Theorie" hervor, die im Übrigen an die Verletzung der Artt. 33. 1. Abs., 2. Abs., 3. Abs. und 21 1. Abs. GG anknüpft. Während man die Einwendung der möglichen Unbestimmtheit der s.g. Anwendungstopoi der Unvereinbarkeitserklärungen eben wegen des Fehlens einer umfassenden Gesetzesgrundlage, die in Abschnitt 5.1. (Gibt es einen Numerus clausus der Anwendungsfälle der Unvereinbarkeitserklärungen?) angesprochen wird, im Hinterkopf behält, wird im 6. Abschnitt (Die Unterkategorien der Unvereinbarkeitserklärungen) auf die notwendige Unterscheidung zwischen den Unvereinbarkeitsentscheidungen und den s.g. Appellentscheidungen hingewiesen, um dann im Verlauf von Abschnitt 6.1. (Das "reine" Unvereinbarkeitserklärung) zur Untersuchung der Hauptmerkmale der reinen (oder schlichten) Unvereinbarkeitserklärung überzugehen, die sich vor allem durch eine Reformpflicht (mit dem Ziel der Garantie der freien Ausübung durch den Gesetzgeber seines Werks zur Beseitigung des vom BVerfG entschiedenen Legitimitätsmangels) und durch die s.g. Anwendungssperre des für verfassungswidrig erklärten Gesetzes charakterisiert, wie im Übrigen in der allerersten Unvereinbarkeitsentscheidungen, BVerfGE 28, 227 (Steuerprivilegierung Landwirte) vorgesehen war. Abschnitt 6.2. (Die Unvereinbarkeitserklärung und die s.g. weitere Anwendbarkeit des für unvereinbar erklärten Gesetzes) ist der Untersuchung des Aufbaus der vom BVerfG verfügten Anordnung der Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes: wie in diesem Abschnitt gezeigt wird, betrachtet die Rechtslehre das Mittel der Fortgeltungsanordnung als eine Art "Ebene" des "reinen" Unvereinbarkeitsurteils; gleichzeitig wird deren so verschiedenartiger Aufbau untersucht. In diesem Sinn wird auf die vorläufige Weitergeltungsanordnung und die endgültige Weitergeltungsanordnung verwiesen. Die Fortgeltungsanordnung wird auch in Abschnitt 6.2.1. untersucht, wo die gesetzliche Grundlage der Fortgeltungsanordnung zum Analyseobjekt wird; gleichzeitig erfolgt eine Überlegung zur Möglichkeit, die Voraussicht der zeitlich beschränkten Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes mit der Normenhierarchie zu vereinen. Die Lösung scheint in dem vom BVerfG verspürten Bedürfnis, die verfassungsfernere Lösung auszuschließen zu liegen. In Abschnitt 6.2.2. (Die in der Motivation der Unvereinbarkeitserklärungen liegende Schwierigkeit, vor allem in Bezug auf die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Erklärungen) wird der Problempunkt der schwierigen Erkennung der Folgen, die sich aus den Unvereinbarkeitsurteilen ergeben können, behandelt, und insbesondere im Fall der mit Anordnung der s.g. weiteren Anwendbarkeit, verbundenen Entscheidungen, in Anbetracht der Tatsache, dass das BVerfG die Folgen der Unvereinbarkeitsentscheidungen offen lässt. In Abschnitt 6.3. (Die mit einer Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) werden dagegen die mit einer vom selben BVerfG bestimmten Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitsentscheidungen analysiert. Die besagten Übergangsregelungen bestehen auch unabhängig von der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, denn diese können an Nichtigkeitserklärungen gebunden sein: Man denke beispielsweise an die Entscheidungen BVerfGE 1, 39 – Schwangerschaftsabbruch 1 und BVerfGE 88, 203 – Schwangerschaftsabbruch II. Wie weiter unten gezeigt, übernehmen die Übergangsregelungen, wenn sie in Begleitung der Unvereinbarkeitserklärungen beschlossen werden, die Rolle der "Entscheidungsgrundlage", und zwar deshalb, weil die Übergangsregelung keinen unabhängigen Entscheidungstyp darstellt. Der 7. Abschnitt (Die Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitserklärungen) besteht aus mehreren Unterabschnitten und beschäftigt sich mit Überlegungen zu den Anwendungsgebieten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, die vor allem in Bezug auf die italienische Praxis von besonderem Interesse sind. Wie weiter unten gezeigt, basieren die Unvereinbarkeitserklärungen auf denselben Gründen wie die vom Verfassungsgericht entwickelte umfangreiche Sammlung an Entscheidungsmitteln, d.h. zum Beispiel die Urteile mit verschobener Verfassungswidrigkeit, die ein Prinzip ergänzenden Urteile und die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit. Erstens ist der Anwendungstopos der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, zu berücksichtigen, der in Abschnitt 7.1. (Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers) ausgehend von der ersten "offensichtlichen" Entscheidung mit Verzicht auf die Anwendung der Nichtigkeitserklärung BVerfGE 22, 349 (361-362) – Waisenrente und Wartezeit – untersucht wird. Das Ziel, die Optimierung der Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu gewährleisten, vereint sich im Fall der Verletzung des – in Art. 3 GG dargelegten Gleichheitsgrundsatzes – mit dem Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 17, 148; BVerfGE 93, 386; BVerfGE 71, 39; BVerfGE 105, 73; siehe schließlich auch das Urteil zum dritten Geschlecht vom 10. Oktober 2017). Während in Abschnitt 7.1.1. (Die Einführung der Nichtigerklärung im Fall der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) die (außergewöhnlichen) Gründe behandelt werden, aufgrund derer das BVerfG verfügt, die Nichtigerklärung anzuwenden, obwohl ein Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde, beschäftigt sich Abschnitt 7.2. (Die s.g. Chaos-Theorie) mit der Theorie, die auch als "Argument der juristischen Folgen" bezeichnet wird: Dieses Argument liegt, wie man im Verlauf dieses Kapitels sieht, dem Verzicht auf die Anwendung der Nichtigerklärung zugrunde, d.h. die Gefahr eines noch "verfassungsferneren Zustands bei Nichtigerklärung" (vgl. BVerfGE 37, 217; BVerfGE 33, 303; BVerfGE 132, 134). Es ist interessant zu bemerken, dass dieser Anwendungstopos im Bedürfnis, die Rechtssicherheit und den Rechtsstaat zu gewährleisten, substanziiert werden kann; weiter könnte das BVerfG nicht nur gesellschaftliche, sondern auch durch das Grundgesetz gewährleistete Grundrechte schützen wollen. Wegen der Bedeutung der Kategorie der Rechtssicherheit in der Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen ist Abschnitt 7.2.1. (Rechtssicherheit . Eine elastische Kategorie) einer Untersuchung der Beziehung zwischen diesem juristischen "Gut" und der zeitlich handhabenden Praxis des BVerfG gewidmet; in Abschnitt 7.2.2. (Der Schutz des Gemeinwohls und die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) wird eine Überlegung zur Beziehung zwischen den mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen und der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit zum Schutz des Gemeinwohls entwickelt (vgl. BVerfGE 91, 186; BVerfGE 198, 190; BVerfGE 109, 190); der nächste Abschnitt 7.3. (BVerfG und Strafrecht) behandelt die Verwendung der Unvereinbarkeitserklärungen (insbesondere der mit Fortgeltungsanordnung verbundenen) durch das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts. Dieser Abschnitt ist für italienische Forscher besonders interessant, nicht nur angesichts des weiten Ermessensspielraums, der dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Strafrechts zukommt, sondern auch angesichts der Aufnahme des kürzlichen Beschlusses Nr. 208 von 2017, der im späteren Verlauf seine "Folge" in Urteil Nr. 242 von 2019 fand (vgl. BVerfGE 109, 190; die Verkündigung zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai 2011, oder weiter die Entscheidung vom 20. April 2016 zum Thema Bundeskriminalamtgesetz). Wie man sehen wird, scheinen der Gesetzgeber und das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts zwischen den Vorgaben der Beachtung des legislativen Ermessens und der erfolgten Unvereinbarkeitserklärung der nicht mit der Verfassung zu vereinbarenden Strafnorm zu "dialogisieren". Abschnitt 7.4. (Der Topos der Finanz- und Haushaltsplanung) ist der zwischen der Annahme der Unvereinbarkeitserklärung, seiner zeitlichen Wirkung und der Notwendigkeit zum Schutz des Staatshaushalts bestehenden Beziehung gewidmet. Zu diesem Zweck darf man die Tatsache nicht vergessen, dass die Weitergeltungsanordnung eine ausreichende juristische Grundlage ist, um die Zahlung der Steuern von den Bürgern zu fordern und dass diese gleichzeitig ein mögliches Mittel darstellt, um das Auftreten einer unsicheren Rechtssituation zu verhindern, da die Steuereinnahmen des Bundes oder der Länder verloren gehen könnten (vgl. BVerfGE 138, 136; Urteil vom 15. Januar 2019 2 BvL 1/09). Der Abschnitt 7.5. (Die Unvereinbarkeitserklärungen gegenüber der legislativen Unterlassung) behandelt die Beziehung zwischen der Unterlassung des Gesetzgebers und dem Verzicht auf die Nichtigkeitserklärung einer Norm. Es handelt sich im Wesentlichen um ein vollkommen primitives – und problematisches – Kriterium der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, wie es auch die Kategorie hinsichtlich des Ermessens des Gesetzgebers ist, dessen Hauptmerkmale in Abschnitt 7.6. (Ein primitives Kriterium: der Ermessensspielraum des Gesetzgebers) untersucht werden. Im 8. Abschnitt (Die Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen: Eine allgemeine Übersicht) werden die Folgen analysiert, die ganz allgemein die Anwendung der Unvereinbarkeitserklärung betreffen, wobei jedoch zu unterstreichen ist, dass die Folgen je nach der "konkreten" Praxis, die dasselbe BVerfG befindet, Änderungen unterliegen können. Die Auswirkungen der Unvereinbarkeitserklärung haben keine "klare Linie". Ganz allgemein folgt der Anwendung einer Unvereinbarkeitserklärung die Pflicht des Gesetzgebers, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen und die Pflicht der Richter, die Vorgabe des Gerichts in Bezug auf die für unvereinbar erklärte Norm zu befolgen. In Bezug auf die Beziehung zwischen BVerfG und Gesetzgeber wird in Abschnitt 8.1. (Die aus der Pflicht zur Reform der unvereinbaren Norm, der s.g. Nachbesserungspflicht entstehenden Folgen) die Reformpflicht des Gesetzgebers untersucht und deren ex tunc- bzw. ex nunc-Wirkung je nachdem, wie das Bundesverfassungsgericht von Fall zu Fall entscheidet. In diesem Abschnitt wird versucht, auch die Natur und das Gebundensein an die Frist zu untersuchen, einem nicht ganz unbekannten Instrument im Bereich des italienischen Verfassungsrechts. Obwohl der Deutsche Bundestag häufig innerhalb der vom BVerfG, vorgesehenen Frist eingreift, gibt es doch auch Fälle, in denen der Gesetzgeber nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums gehandelt hat (vgl. BVerfGE 99, 300; und das Urteil zur Erbschaftssteuer vom 17. Dezember 2014). In Bezug auf Problematiken hinsichtlich der Untätigkeit des Gesetzgebers kommt man nicht umhin, das in der übermäßigen zeitlichen Verlängerung der Anwendungssperre liegende Risiko zu betrachten (vgl. BVerfGE 82, 136). In Hinsicht auf die anderen Verfassungsorgane hat die Rechtslehre im Fall von legislativer Untätigkeit zwei verschiedene Möglichkeiten zum "Sperren" des verfassungswidrigen Zustands erkannt: Eingriff der Gerichte, die dazu aufgerufen sind, verfassungsmäßig zu entscheiden und Eingriff desselben BVerfG in "Einzelfall" gemäß § 35 des BVerfGG. Hinzu kommt, wie man weiter unten sieht, dass es schwierig ist, die Nichtigkeit der für unvereinbar erklärten Norm bei Untätigkeit des Gesetzgebers vorauszusehen. In jedem Fall sind die Probleme hinsichtlich des mangelnden Nachkommens der Nachbesserungspflicht eher theoretischer Art, wenn man die bestehende gute Zusammenarbeit zwischen Gesetzgeber (Richtern) und BVerfG bei der Umsetzung der zeitlich handhabenden Praxis bedenkt. In Abschnitt 8.2. (Die spezifischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die spezifischen juristischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen untersucht, wobei vor allem die "reinen" und die mit weiterer Anwendbarkeit verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen betrachtet werden. Der 9. Abschnitt (Der Zeitfaktor der Unvereinbarkeitserklärungen: ein flexibles Entscheidungsmittel) widmet sich der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtswirkungen der Unvereinbarkeitsurteile annehmen können, und zwar ex tunc- oder ex nunc-Wirkung, je nach der ihrerseits von der Reformpflicht des Gesetzgebers angenommenen zeitlichen Orientierung. Die mit der bloßen ex nunc-Wirkung der Unvereinbarkeitserklärungen verbundenen Problematiken, die in den Bereichen zur Beurteilung der konkreten Normenkontrolle und der Verfassungsbeschwerde am deutlichsten hervortreten, sind für das italienische Verfassungsrecht besonders interessant, in Anbetracht der Tatsache, dass dieses weitgehend durch die Inzidentalität des Systems charakterisiert ist, das durch die Unterbrechung des Inzidentalitätszusammenhangs stark beeinträchtigt würde. Die gleichen Problematiken scheinen sich laut der deutschen Rechtslehre in Bezug auf die beiden eben angeführten deutschen Urteilstypen zu stellen; ein deutliches Beispiel ist das in diesem Abschnitt untersuchte Urteil, die Entscheidung vom 10. April 2018 – 1 BvL 11/14. Angesichts der Ausführungen im ersten, zweiten und dritten Kapitel werden im letzten die Schlüsse dieser Doktorarbeit gezogen und versucht einen roten Faden zwischen der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des ital. Verfassungsgerichts und der des BVerfG zu finden, und zwar anhand der Untersuchung einiger Aspekte, die das heutige Verfassungsrecht zu "modellieren" scheinen und deren korrekte Funktionsweise dadurch beeinflussen. Die abschließenden Betrachtungen (4. Kapitel) drehen sich um die Beziehung zwischen Verfassungsgerichtshof und Gesetzgeber der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (1. Abschnitt), um die Beachtung des legislativen Ermessens in der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (2. Abschnitt) und um die Notwendigkeit, "übermäßige Folgen" zu verhindern, sowohl in der italienischen als auch in der deutschen Praxis (3. Abschnitt). Weiter angesichts der deutschen Praxis, die sich auf den Schutz der Grundrechte aber weitgehend auch der Rechtsordnung insgesamt zu konzentrieren scheint, wird versucht, über eine mögliche neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems nachzudenken (4. Abschnitt - Eine neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems? Überlegungen zur deutschen Praxis). Nach dieser Klarstellung kommt man zur Endaussage dieser Doktorarbeit, die mit dem 5. Abschnitt (Reformbedarf der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile. Auf welche Weise?) schließt: Es ist unbestreitbar, dass die Unumgänglichkeit der Rückwirkung den verfassungsrechtlichen (materiellen) Problematiken zugrunde liegt. Die deutsche Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen beeinflusst das Verfassungsrecht unter mehreren Gesichtspunkten. Erstens in Hinsicht auf die Verbindung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Eine Bestimmung des zeitlichen Elements der Rechtswirkungen der Entscheidungen der koordinierten Verfassungswidrigkeit gestattet es dem Gerichtshof, die Grenzen des Ermessensspielraums des Gesetzgebers zu ziehen. Daher die Bedeutung der Frist zur Eingrenzung der gesetzgebenden Gewalt innerhalb der verfassungsrechtlichen Trasse, um eine gemeinsame Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu fördern. Im Gegenfall muss das italienische Verfassungsgericht "alles alleine machen". Wie bereits angemerkt, sind die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, die beispielsweise die mangelnde Reform des Strafgesetzbuchs von 1930 mit sich bringt, das unter anderem zu einem "unsystematischen und ungenauen" wie auch nicht in den Werterahmen der Verfassungsurkunde passendes Strafsystem geworden ist. Von erheblicher Bedeutung ist in dieser Hinsicht die kürzliche Pressemitteilung in Bezug auf die endgültige Entscheidung in der "Cappato-Sage", die auf der offiziellen Website des Verfassungsgerichts am 25. September 2019 veröffentlicht und durch das entsprechende nachfolgende Urteil Nr. 242 von 2019 bestätigt und in dieser Studie bereit ausgiebig behandelt wurde. Aufgrund seiner Relevanz wird hier der Text der Mitteilung vollumfänglich wiedergegeben: "Das Verfassungsgericht hat sich zur Urteilsfindung zurückgezogen, um die vom Mailänder Geschworenengericht zu Artikel 580 des Strafgesetzbuchs aufgeworfenen Fragen zur Strafbarkeit der Hilfe zum Selbstmord gegenüber einer Person, die entschlossen ist, ihrem Leben ein Ende zu setzen, zu untersuchen. In Erwartung der Urteilshinterlegung lässt die Presseabteilung wissen, dass der Gerichtshof eine Person, welche die Ausführung des selbständig und frei gebildeten Suizidvorhabens eines durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Patienten, der an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von diesem als nicht auszuhalten angesehen werden, welcher aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, erleichtert, unter bestimmten Bedingungen für nicht strafbar laut Artikel 580 des Strafgesetzbuchs hält. In Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers hat das Verfassungsgericht die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt. Der Gerichtshof unterstreicht, dass die Festlegung dieser spezifischen Bedingungen und Verfahrensweisen, die aus bereits in der Ordnung vorhandenen Normen abgeleitet werden, notwendig wurde, um die Risiken des Missbrauchs gegenüber besonders schwachen Personen zu verhindern, wie bereits in Beschluss 207 von 2018 hervorgehoben. Gegenüber den bereits umgesetzten Verhalten wird das Gericht das Bestehen äquivalenter materieller Bedingungen zu den oben angeführten beurteilen". Wie man beim einfache Lesen der Mitteilung erahnen kann, war es Absicht des Verfassungsgerichts, bei der Erklärung der Nicht-Strafbarkeit der Person, die unter bestimmten Bedingungen die Ausführung des Suizidvorhabens erleichtert (es handelt sich um die in Beschluss Nr. 207 von 2018 festgelegten Bedingungen), den Gesetzgeber aufzufordern, der erneut auf dem Gebiet des Lebensendes durch eine eigene Regelung eingreifen soll: Zweck des Beschlusses Nr. 207 von 2018 war gerade die zeitliche Verschiebung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung, um "vor allem dem Parlament zu gestatten, durch eine angemessene Regelung einzugreifen". Und wie man sieht, befand das Verfassungsgericht, gegenüber der fehlenden gesetzgebenden Handlung in der Rechtsordnung eine Form des Schutzes der Einzelnen durch Anwendung der bestehenden Bestimmungen zum Lebensende zu erkennen: Daher die (offensichtliche) Bedeutung, die dem Thema der Abstimmung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan zukommt. Der Fall Cappato bestätigt die Idee, dass die Zusammenarbeit zwischen Gerichtshof und Parlament, sich eben in Richtung einer möglichen Einführung der Trennung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der Erklärung der Verfassungswidrigkeit bewegen könnte, ohne den Inzidentalitätszusammenhang zu opfern. In diesem Sinn treten die Unvereinbarkeitsentscheidungen hervor, bei denen der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit mit Rückwirkung zu "bereinigen", sodass ein solches Modell funktionieren kann; dennoch ist es notwendig, der Abstimmung zwischen Gerichtshof und Parlament – wenn möglich – einen bestimmten Grad juristischer Gebundenheit zu verleihen. Anhand der deutschen Praxis und in Hinsicht auf das (entschieden kreative) zu formulierende Gesetz könnte eine bedeutende Verfassungsreform, in dieser Richtung vom Verfassungsgesetzgeber in Betracht gezogen werden (auch in diesem Fall unter Voraussicht der Rückwirkung im vorgelegten Verfahren). Wie man sehen konnte, sind die Entscheidungen des BVerfG gesetzeskräftig und bindend für alle Verfassungsorgane; sicher ist diese Grundlage in erster Instanz vorgesehen und sicher beruht auch die Pflicht des deutschen Gesetzgebers zur Beachtung der Entscheidung des BVerfG theoretisch auf Verfassungsgesetzen: dennoch wäre es vielleicht nützlich, die Vorgaben des Art. 136 2. Abs. ital. GG aufzuwerten, der, wenn auch in Bezug auf eine Beurteilung der Nützlichkeit des Eingriffs durch die Kammern und die betroffenen Regionalversammlungen doch "eine ausdrückliche und dynamische Verbindlichkeit […] der Legislativfolgen" darzustellen scheint. Eine mögliche Festigung der Verbindung zum Gesetzgeber könnte also durch eine Verfassungsreform umgesetzt werden, und zwar insbesondere durch die Änderung von Art. 132 2. Abs. ital. GG. Auf diese Weise würde die Möglichkeit des Verfassungsgerichts zur Festlegung einer Frist für den Gesetzgeber gerechtfertigt, ein Verfahren, das im Übrigen in unserem Verfassungssystem sicher nicht unbekannt ist, wie man sehen konnte. Sollte das Verfassungsgericht aufgrund verfassungsrechtlicher Bedürfnisse befinden, auf eine Form der Modellierung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit und damit einer zeitlichen Verschiebung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigerklärung durch eine Rückwirkungsklausel nicht verzichten zu können, dann gäbe es zwei mögliche Lösungen, die in Bezug auf ihre konkrete (aber eventuelle) "leichte" Umsetzbarkeit in absteigender Reihenfolge erläutert werden, im Bewusstsein jedoch, dass die Annahme einer der drei Vorschläge erhebliche Schwierigkeiten aufweist, sodass es vielleicht ratsam wäre, dass der Gesetzgeber sie alle untersucht und so dem Gerichtshof Spielraum lässt, durch eine Abwägung nach Feststellung einer elastischen Regelung der Rechtswirkungen zu handeln. Es ist jedoch sicher, dass die zuerst umrissene Lösung in jedem Fall die zu sein scheint, die am ehesten einer "Rückkehr zum Ursprung" des Verfassungsrechts entspricht, einschließlich der für das österreichische Verfassungsrecht im Bereich der ex nunc-Wirkung so typischen "Umfassungsprämie", die es ermöglicht, gleichzeitig sowohl den Einzelfall als auch die Ordnung insgesamt zu schützen. a) angesichts einer angemessenen Ermittlung könnte das Verfassungsgericht die Rechtswirkung der Verfassungswidrigerklärung auf Grundlage einer strengen Reglementierung aller an die Folgen der Einschränkung oder "Aussetzung" der mit der Rückwirkung verbundenen Aspekte und der Fälle, in denen eine derartige relevante und bedeutende Ausnahme in vollkommen außergewöhnlicher Weise erfolgen könnte, in der Zeit verschieben (wie es in Bezug auf die deutsche Praxis nicht geschehen ist), ebenfalls nach einer "kelsenschen Orientierung" der Reform des Artikels 30 3. Abs. ital. GG. In diesem Sinn tritt das Gesetzesdekret d.d.l. Lanzillotta hervor, wo befunden wurde, zu einer "schlichten" Reglementierung jener Fälle überzugehen, in denen der Gerichtshof eine Modulation der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit legitimerweise hätte tätigen können. In Art. 1 des Gesetzesentwurfs A.S. 1952 war vorgesehen, "c)im dritten Absatz des Artikels 30 werden am Ende folgende Worte hinzugefügt: ", außer falls der Gerichtshof eine andere Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze verfügt". Die "allgemeine" Formulierung ähnelt dem ersten Änderungsvorschlag für § 79 des BVerfGG: Die Ausdehnung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung war in beiden Fällen vorgesehen, in denen wie hervorzuheben ist, das deutsche und das italienische Verfassungsgericht "freie Hand" gehabt hätten. Vielleicht könnte man aber in Hinsicht auf die gemeinsame Trendlinie bemerken, dass Grundlage einer eventuellen Positivierung der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitssprüche eine übermäßige Versteifung der Fälle, welche die Verfassungsgerichte zur Abweichung von der Rückwirkung der Verfassungswidrigerklärung legitimieren würden, sein könnte. b) man könnte – mit der angemessenen Vorsicht und im Bewusstsein der erheblichen Problematik, die diese aufweist – eine dritte Lösung von anderer Art erfinden, die von einer ganz einfachen bloßen ex nunc,-Wirkung geprägt und von der Zusammenarbeit des Gesetzgebers und der Gerichte begleitet wäre (grundsätzlich nach dem Vorbild jener Unvereinbarkeitsentscheidungen, die keine "reinen" Unvereinbarkeitsentscheidungen sind). Eine solche Hypothese und extreme Lösung könnte von der Betrachtung ausgehen, dass die Rettung allein des vorgelegten Verfahrens vor der gesetzlichen Priorität den Gleichheitsgrundsatz (und auch den damit verbundenen Grundsatz des Rechts auf Verteidigung) verletze. Abgesehen von der Vorliebe für das erste vorgeschlagene Modell könnte es sich vielleicht auch auf Grundlage einer elastischen Reform der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile als nützlich erweisen, dem Verfassungsgericht die Wahl des verfassungsrechtlich zwingenden Wegs – Auswegs – dem, welcher der geringsten Qual am nächsten kommt, zu überlassen, wobei alle Möglichkeiten sorgfältig abzuwägen sind, wenn man bedenkt, dass in der Tat im Fall a) einer "ungeregelten" Modulation ohne juristische Grundlage, b) der Vorgabe einer Modulation unter Beachtung des Grundsatzes der Rückwirkung nur im vorgelegten Verfahren und c) einer ganz einfachen Modulation ohne Beachtung des Rückwirkungsprinzips, man in jedem Fall einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes oder des Grundsatzes des Rechts auf Verteidigung (oder beider) beiwohnt. Sicher ist es nicht einfach, eine angemessene Änderung der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Anlehnung an das deutsche Modell vorzusehen: Mit jeder Hypothese für das zu formulierende Gesetz sind erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Und doch ist zum heutigen Stand vielleicht sicher, dass die Lösung, die Augen vor den vom Verfassungsgericht verspürten Bedürfnissen zu schließen, dem Rahmen, in welchem dieses sich bewegt, nicht gerecht werden würde, denn dieses sollte manchmal, eben aufgrund der Beachtung des Grundsatzes der höheren Stellung der Verfassung, die Möglichkeit haben, die Rückwirkung angesichts einer größeren Verfassungswidrigkeit auszuschließen und dem Gesetzgeber gestatten, durch eine gute Verwendung seines Ermessensspielraums wieder zu einer größeren Verfassungsmäßigkeit zu gelangen.
ILLUSTRIERTE GESCHICHTE DES WELTKRIEGES 1914/15. NEUNTER BAND. Illustrierte Geschichte des Weltkrieges (-) Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/15. Neunter Band. (Neunter Band) ( - ) Einband ( - ) [Abb.]: Zurück zur Arbeit! ( - ) Titelseite ([I]) Inhaltsverzeichnis. ([III]) Kunstbeilagen. (IV) Karten. (IV) Kriegskalender zur Original-Einbanddecke der Illustrierten Geschichte des Weltkrieges 1914/19. Neunter Band enthaltend die Ereignisse vom 1. Juli 1918 bis 28. Juni 1919. ( - ) Juli. ( - ) August. ( - ) September. ( - ) Oktober. ( - ) November. Dezember. Januar 1919. ( - ) Februar. März. April. Mai. Juni. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 201 (Heft 201) ([1]) [Abb.]: Deutsche Truppen durchschreiten im Vorgehen die eigenen Artillerielinien. ([1]) [Abb.]: Gefangener englischer Beobachtungsoffizier mit Tarnkappenmaske. (2) [Abb.]: Chateau-Thierry, von einem deutschen Flieger einen Tag vor der Besetzung durch die Deutschen aufgenommen. Man sieht, daß das Städtchen vollkommen unzerstört ist. (3) [Abb.]: Türkische Kavallerie bei der Verfolgung der auf dem östlichen Jordanufer geschlagenen Engländer. (4 - 5) [Abb.]: Prinz Wahid Eddin Efendi, jüngerer Bruder des verstorbenen türkischen Sultans Mohammed V., erhielt als dessen Nachfolger den Namen Mohammed VI. (6) Illustrierte Kriegsberichte. (6) Das deutsch-österreichisch-ungarische Wirtschaftsbündnis. (6) [5 Abb.]: (1)Kampfflieger Oberleutn. Göhring, Ritter des Ordens Pour le Mérite. (2)Leutnant Veltjens, erfolgreicher deutscher Kampfflieger. (3)Leutnant Jacobs, erfolgreicher deutscher Kampfflieger. (4)Kampfflieger Leutnant Pütter, Ritter des Ordens Pour le Mérite. (5)Der Marktplatz von Brügge, von einem deutschen Flugzeuge aus aufgenommen. Anläßlich des Markttages ist auf dem Platz ein reger Verkehr bemerkbar. (7) [Abb.]: Ein italienischer Flieger wird von einem eroberten italienischen Abwehrturm aus mittels eines österreichisch-ungarischen Maschinengewehrs beschossen. (8) Die deutschen Luftstreitkräfte in der Aisne-Schlacht. (8) [Abb.]: Nächtlicher französischer Angriff auf deutsche Stellungen. ( - ) [Abb.]: Die Schwierigkeiten des österreichisch-ungarischen Vormarsches im Piavedelta. Geschütztransport durch eine überschwemmte Ortschaft. Im Vordergrunde italienische Gefangene. ([9]) [Abb.]: Deutsche Luftschifferabteilung im Vormarsch auf Ham. (10) [3 Abb.]: Bei einer deutschen Feldluftschifferabteilung. (1)Oberes Bild: Landung des Ballonbeobachters nach dem Absprung mit dem Fallschirm. Die Fallschirmleinen haben sich in einem Baum verfangen. (2)Mittleres Bild: Maschinengewehr zur Abwehr feindlicher Flieger bei einem verankerten Fesselballon. (3)Unteres Bild: Der Beobachter fertig zum Aufstieg im Korbe. Er hat über dem Kopf an Bügeln die Telephonhörer, um den Leib den Gurt für den Fallschirmabsprung, rechts außen am Korbe ist der Fallschirm sichtbar, links das Kartenbrett. (11) Fliegerfunker. (11) [Abb.]: Deutsche Feldfunkerstation. ([12- 13]) [Abb.]: Englische Lügen. Deutsche Fliegeraufnahme des umfangreichen englischen Truppenlagers von Etaples vom 21. Mai 1918, zwei Tage nach einem Angriff deutscher Bombengeschwader. (14) Englische Lügen. (15) [Abb.]: Englische Lügen. Deutsche Fliegeraufnahme desselben Lagers vom 27. Mai 1918, nachdem es inzwischen Rote-Kreuz-Abzeichen erhalten hat. (15) K. u. k. Hundespitäler. (16) [3 Abb.]: (1)Oberes Bild: Ankunft eines Hundekrankentransports. (2)Mittleres Bild: In einem österreichisch-ungarischen Kriegshundespital in Pflege befindlicher Hund mit umgehängtem Lederkragen zur Verhinderung des Kratzens und Leckens der Wunde. (3)Unteres Bild: Aufnahmebehandlung nach der Ankunft in einem österreichisch-ungarischen Kriegshundespital. (16) [Abb.]: Deutscher Sturmwagen säubert eine französische Ortschaft. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 202 (Heft 202) ([17]) [Abb.]: Aus den Verfolgungskämpfen an der Aisne. ([17]) [Abb.]: Von den Deutschen erbeutete Batterie von 28-cm-Mörsern bei dem Dorfe Mareuil. (18) [Abb.]: Straße im zerstörten Lassigny zwischen Montdidier und Noyon. (19) [Abb.]: Rückzug der Franzosen über den Ricquebourgrücken im deutschen Feuer. ([20 - 21]) [Abb.]: Italienische Kulturtaten im eigenen Lande: Von den Italienern zerstörtes Schloß in Sonegliano. (22) [Abb.]: Der Piavefluß - ein reißender Strom. (23) Illustrierte Kriegsberichte. (23) Die Tschechoslowaken in Rußland. (23) [Abb.]: Der Piavefluß - ein seichtes Gewässer. (23) [3 Abb.]: (1)Österreichisch-ungarische Küstenbatterie an der Adria. (2)Gepanzertes österreichisch-ungarisches Küstengeschütz an der Adria.(3)Österreichisch-ungarische Wacht an der Adria. (24) [Abb.]: Die Plünderung des Palazzo Cassarelli, des deutschen Botschafterpalastes in Rom, durch den aufgehetzten römischen Pöbel, der nach Sprengung des großen Gartentores unter den Augen der Polizei in das Gebäude eindrang und in den prunkvollen Gemächern, besonders dem mit den Bildern von Hermann Prell geschmückten Festsaal, grauenvolle Verwüstungen anrichtete. ( - ) [Abb.]: Das Brentatal bei Carpane-Valstagna unter dem schweren Geschützfeuer der österreichisch-ungarischen Batterien. (25) [Karte]: Kartenskizze zu der Tätigkeit der Tschechoslowaken an der sibirischen Bahn und zu der Besetzung der Murmanküste durch die Engländer. (26) [2 Abb.]: (1)Russische Revolutionsfahne, deren Vorderseite Kerenski zeigt, wie er die Zarenkrone zertrümmert. (2)Der frühere Zar Nikolaus II. als Gefangener in Zarskoje-Selo vor seiner Überführung nach Tobolsk. (27) Die Schlacht zwischen Soissons und Reims. (27) [Abb.]: Der von russischen Sozialrevolutionären in Moskau ermordete deutsche Gesandte Graf v. Mirbach-Harff. (28) [Abb.]: Unterdrückung der Moskauer Verschwörung Anfang Juli 1918. ([29]) Wer strebt nach der Weltherrschaft? (30) [8 Abb.]: Deutsche Ernte im Feindesland. (1)An der Dreschmaschine. (2)Füllen der Säcke mit ausgedroschenem Getreide. (3)Mähen des Hafers mittels Selbstbinders. (4)Aufladen der Garben. (5)Einbringen des ausgedroschenen Getreides. (6)Französische Zivilarbeiter werden zur Arbeit geführt. (7)Anfertigen von Harken. (8)Reparaturwerkstätte für landwirtschaftliche Maschinen. ([31]) Ein deutscher Motorminensucher. (32) [Abb.]: ein Minenräumer, wie er nach der Ansicht der Engländer bei der deutschen Flotte im Gebrauch ist. (32) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 203 (Heft 203) ([33]) [3 Abb.]: (1)Konteradmiral Paul v. Hintze, der neue deutsche Staatssekretär des Äußeren. (2)Alexander Malinow, der neue bulgarische Ministerpräsident und Minister des Äußeren. (3)Erfrischungspause während einer Sitzung des Versailler Kriegsrates. ([33]) [Abb.]: Belgischer Grabenposten mit einem Visierhelm. (34) [Abb.]: Feldlager bei Hannonville. (35) [Abb.]: Deutscher Blinkerposten. (36) [Abb.]: Gefechtstand eines Infanterieregiments. ([37]) Illustrierte Kriegsberichte. (38) Gegen Compiègne. (38) [2 Abb.]: (1)Sanitätsabteilung eines bayrischen Alpenregiments auf dem Wege zur mazedonischen Front. (2)Straßenleben in Veles am Wardar. (39) [3 Abb.]: (1)Österreichisch-ungarischer Kampfflieger k.u.k. Oberleutnant Linke-Crawford. (2)Leutnant z.S.d.Res. Theodor Osterkamp. (3)Kampfflieger Hauptmann Schleich (vorn) mit den Fliegern der von ihm geführten Jagdfliegerformation. (40) [Abb.]: Erfolgreicher Angriff deutscher Seeflugzeuge auf ein englisches U-Boot vor der Themsemündung am 6. Juli 1918. ([41]) Die Schiffahrt auf dem Schwarzen Meer und seinen Zuflüssen. (42) [Abb.]: Internationale nautisch-technische Kommission für das Schwarze Meer in Sebastopol. (42) [2 Abb.]: (1)Generalmajor Vogel, der Kommandant der deutschen Truppen in Odessa, auf der Mole des Hafens. (2)Der Hafen von Sebastopol mit russischen Kriegschiffen. (43) Essenfassen auf dem Kirchplatz von Grandpré. (43) [Abb.]: Essenfassen auf dem Kirchplatz in Grandpré in den Argonnen. ([44 - 45]) [Abb.]: Gefechtsübung einer Landwehr-Maschinengewehrkompanie der schweizerischen Armee. (46) Die schweizerische Armee. (47) [2 Abb.]: (1)Übungsmarsch einer Landwehr-Maschinengewehrkompanie der schweizerischen Armee über die Kleine Scheidegg. (2)Übungsmarsch einer Landwehr-Maschinengewehrkompanie der schweizerischen Armee über die Kleine Scheidegg. (47) [Abb.]: Die neuen endgültigen Grad- und Waffengattungsabzeichen der schweizerischen Armee. (48) [Abb.]: Übergang des Vortrupps der Armee des Generalobersten v. Boehn über die Marne am Morgen des 16. Juli 1918. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 204 (Heft 204) ([49]) [Abb.]: Vordringen von Maschinengewehren durch die Sperrzone. ([49]) [Abb.]: Bei Thierry erbeutetes französisches 28,5-cm-Eisenbahngeschütz. (50) [3 Abb.]: Zu den siegreichen deutschen Kämpfen in der Champagne. (1)Deutsche Minenwerfer gehen zur Eroberung des Keilberges im feindlichen Feuer in Stellung. (2)Deutscher Minenwerfer wird in Stellung gebracht, um einen feindlichen Stützpunkt niederzukämpfen. (3)Deutscher Minenwerfer beim Sturmreifschießen eines feindlichen Stützpunktes am Keil- und Poehlberg. (51) [Abb.]: Feuerüberfall auf Reims. ([52 - 53]) [Abb.]: Die wirtschaftliche Aushilfe aus Rumänien: Kerzengießmaschinen in einer unter Militärverwaltung stehenden rumänischen Seifen- und Kerzenfabrik. (54) [2 Abb.]: (1)Die wirtschaftliche Aushilfe aus Rumänien: Füll- und Packraum in einer unter Militärverwaltung stehenden Seifen- und Kerzenfabrik. (2)Die wirtschaftliche Aushilfe aus Rumänien: Eiertrocknungsanlage in einer unter Militärverwaltung stehenden rumänischen Nährmittelfabrik. (55) [Abb.]: Korvettenkapitän v. Nostiz und Jänckendorf, erfolgriecher deutscher U-Kreuzer-Kommandant. (56) Illustrierte Kriegsberichte. (56) Deutsche Kriegswirtschaft in Rumänien. (56) [Abb.]: Versenkung des durch eine große Zahl von Torpedo- und Patrouillenbooten gesicherten englischen Hilfskreuzers "Justicia" der White-Star-Linie an der Nordküste von Irland. ([57]) [Abb.]: Grusinischer General bei Verhandlungen auf einer kleinen Bahnstation bei Tiflis im Kaukasus. (58) [3 Abb.]: Deutsche Truppen bei Tiflis im Kaukasus. (1)Deutsche Kriegsgepäckkolonnen beim Vormarsch im Kaukasus. (2)Verhör gefangener tatarische Bandenführer durch deutsche Offiziere vermittels Dolmetschern. (3)Tatarischer Parlamentär mit weißer Fahne. An der Seite vorgehende deutsche Infanterie. (59) [Abb.]: Bürgerkrieg in Rußland: Aufrührerische Bauern werden bei der Plünderung eines reichen Gutshofes östlich von Moskau von einer anderen russischen Abteilung überfallen. (60 - 61) Der Kriegsphotograph. (62) [Abb.]: Amerikanische Kriegsphotographen an der englischen Front mit eigenartigen Stahlhelmen zum Schutz gegen Bombensplitter. (62) [3 Abb.]: (1)Oberes Bild: Deutscher Kriegsphotograph mit einem Kinematographenapparat beim Aufnehmen einer Fliegerabteilung im Gebirge. (2)Mittleres Bild: Einrichten des Kinematographenapparates zur Aufnahme eines Flugplatzes. (3)Unteres Bild: Deutscher Kriegsphotograph mit Gasmaske und Stahlhelm bei einem Maschinengewehrposten in der vorderen Stellung. (63) Der Gefangenenaustausch zwischen Deutschland und Frankreich. (64) [Abb.]: Begrüßung der ersten auf Grund des Austauschabkommens zwischen Deutschland und Frankreich heimgekehrten deutschen Mannschaften durch den Großherzog von Baden am 20. Juli 1918 in Konstanz. (64) [Abb.]: Vorbrechende feindliche Sturmwagengeschwader werden von der deutschen Artillerie gefaßt, während deutsche Schlachtflieger die unter dem Schutze der Wagen mit Sturmfahnen vorgehende feindliche Infanterie aus niedriger Höhe unter Maschinengewehrfeuer nehmen. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 205 (Heft 205) ([65]) [Abb.]: Von der deutschen Artillerie zerschossener französischer Beobachtungstand am Hochberg in der Champagne. ([65]) [Abb.]: Deutsche Kolonnen auf dem Marktplatz in Nesle zwischen St. Quentin und Montdidier. (66) [Abb.]: Ein deutscher Zeltverbandplatz im Westen. (67) [Abb.]: Deutsche Truppen säubern das Waldgelände westlich von Vrigny vom Feinde. (68 - 69) [3 Abb.]: "Erfolge" feindlicher Fliegerangriffe auf militärisch bedeutungslose Ziele in Westdeutschland. (1)Oberes Bild: Feindlicher Fliegerangriff auf Mannheim: Zerstörtes Wohnhaus. (2)Mittleres Bild: Feindlicher Fliegerangriff auf Kaiserslautern: Der Hof eines schwer beschädigten Arbeiterwohnhauses. (3)Unteres Bild: Feindlicher Fliegerangriff auf Ludwigshafen: Zertrümmertes Wohnhaus. (70) Illustrierte Kriegsberichte. (70) Die Pioniere der Hochseeflotte. (70) [2 Abb.]: "Erfolge" feindlicher Fliegerangriffe auf militärisch bedeutungslose Ziele in Westdeutschland. (1)Feindlicher Fliegerangriff auf Trier: Blick in einen Raum des zerstörten Provinzialmuseums mit vernichteten wertvollen Sammlungsgegenständen. (2)Feindlicher Fliegerangriff auf Trier: Hof und Gebäude des zerstörten Provinzialmuseums. (71) [Abb.]: Zugang zum Artilleriebeobachter und zu den Unterkünften einer österreichisch-ungarischen Gebirgstellung im Adamellogebiet in einer Höhe von 3200 Metern. (72) [Abb.]: Ein gefährlicher Auftrag. Ein Unteroffizier der Kaiserschützen vernichtet eine italienische Feldwache. ([73]) Die Fragen der Übergangswirtschaft. (74) [4 Abb.]: (1)Generalleutnant Loeb, Ritter des Ordens Pour le Mérite. (2)Flugzeugbeobachter Leutnant d. Res. Nielebock, Ritter des Ordens Pour le Mérite. (3)Kampfflieger Leutnant Bolle, Führer der Jagdstaffel Bölcke. (4)Großadmiral v. Holtzendorff, trat von seinem Amt als Chef des Admiralstabes zurück. (74) [Abb.]: Im Hafen von Cattaro. (75) Ein Luftangriff auf Paris. (76) [Abb.]: Der osmanische Prinz Osman Fuad, der nach Vollendung seiner militärischen Ausbildung in Deutschland in Tripolis landete. (76) [Karte]: General v. Lettow-Vorbecks Kriegszug durch Mozambique. (77) [Abb.]: Deutsche Feldgraue als Gäste eines Arabermucktars (Dorfschulzen) bei einer feierlichen Mahlzeit. (77) In einer Armeekonservenfabrik. (78) [3 Abb.]: In einer deutschen Armeekonservenfabrik. (1)Im Entbeinungsraum: Die Rinder werden zerteilt und das Fleisch wird von den Knochen gelöst. (2)Konservierung von Rinderzungen. (3)Im Büchsenstopfraum: Füllen der Konservenbüchsen mit Fleischstücken. (78) [3 Abb.]: In einer deutschen Armeekonservenfabrik. (1)Gemüsemischraum. Herstellung von Bohnen-, Linsen- und Erbsmehlgemüse. Im Vordergrunde Kessel mit flüssigem Fett, das dem Gemüsemehl beigemengt wird. (2)Gemüsemehl wird auf Blechen ausgebreitet und zum Kühlraum geschafft. (3)An der Maschine zur Herstellung von Gemüsemehlwürfeln: Das Gemüsemehl wird in die Maschine geschüttet und kommt als Würfel wieder heraus. (79) Gefecht zwischen österreichisch-ungarischen und italienischen Torpedoeinheiten in der Nordadria am 2. Juli 1918. (80) [Abb.]: Nachtgefecht in der Nordadria zwischen österreichisch-ungarischen und italienischen Torpedoeinheiten. (80) Was kostet ein Kanonenschuß? (80) [Abb.]: Deutsche Haubitzkolonne in Staub und Nebel in Stellung gehend. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 206 (Heft 206) ([81]) [Abb.]: Deutsche Pioniere in Fontenoy. ([81]) [Karte]: Statistische Darstellung der Bombenabwürfe deutscher Bombenflugzeuggeschwader im Westen in der Woche vom Sonntag, dem 14. Juli, bis zum Sonnabend, dem 20. Juli 1918, in welcher Zeit über 250 000 Kilogramm Sprengstoff auf kriegswichtige Plätze abgeworfen wurden. (82) [2 Abb.]: (1)Das Ehrenzeichen für Heimatverdienst, das vom Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha gestiftet wurde. (2)Kleine französische Sturmwagen, die, in Formationen zusammengefaßt, in der Schlacht zwischen Aisne und Marne in großer Menge verwendet wurden. (83) [Abb.]: Völkerrechtswidrige Beschießung eines deutschen Lazaretts im Westen. ([84 - 85]) [2 Abb.]: (1)Zur Bluttat in Kiew. Eine der letzten Aufnahmen des Generalfeldmarschalls v. Eichhorn und seines persönlichen Adjutanten Hauptmann v. Dreßler. (2)Generaloberst Graf Günther v. Kirchbach, wurde an Stelle des Generalfeldmarschalls v. Eichhorn Oberbefehlshaber der deutschen Truppen in der Ukraine. (86) [3 Abb.]: (1)Blick vom Gleise der transsibirischen Eisenbahn auf ein Dorf bei Irkutsk. (2)Eine Strecke der transsibirischen Eisenbahn im Uralgebirge. (3)Japanisches Infanterieregiment auf dem Marsch. (87) Illustrierte Kriegsberichte. (87) Madame Bunk. Eine Begegnung. (87) [Abb.]: Erstürmung eines englischen Maschinengewehrnestes. (88) [Abb.]: Angriff eines deutschen Jagd- und Schlachtfliegergeschwaders auf eine französische Kavallerieabteilung. ([89]) Die Seidenspinnerei im besetzten Gebiete Veneziens unter österreichisch-ungarischer Militärverwaltung. (90) [Abb.]: Ofen zur Abtötung der Puppen in den Kokons mittels heißer Luft. (90) [4 Abb.]: Venezianische Seidenspinnerei in österreichisch-ungarischem Militärbetrieb. (1)Ausscheiden der vollkommenen Kokons von den fehlerhaften. (2)In der Spinnerei. (3)Zusammenwinden und Eindrehen der losen Seidensträhne, wie sie vom Haspel abgenommen werden, zu versandfähigen Bündeln. Vorne Fächer für die Seidenproben zur Bestimmung der Dicke der Rohseide, die eine jede Arbeiterin täglich gewinnt. (4)Verpackung der Rohseide für den Versand. (91) Granaten auf Bassano! (92 - 93) [Abb.]: Beschießung der Stadt Bassano am Ausgange des Brentatales in der venezianischen Ebene. (92 - 93) Auf dem Kriegspfad in der Luft. (94) [Abb.]: Rumpf eines abgeschossenen feindlichen Flugzeuges, das mit einem großen Auge als Geschwaderabzeichen bemalt ist. (94) [3 Abb.]: (1)Eigenartiges Geschwaderabzeichen eines abgeschossenen feindlichen Flugzeuges. Im Hintergrund ein deutsches Flugzeug mit dem deutschen Hoheitsabzeichen des Eisernen Kreuzes in seiner neuen Form. (2)Der bayrische Löwe, den gallischen Hahn jagend, als Abzeichen eines zu einer bayrischen Schutzstaffel gehörenden Flugzeuges. (3)"Pik-Aß" als Abzeichen eines abgeschossenen feindlichen Flugzeuges. (95) Minenwerfer in der Durchbruchschlacht. (95) Die englischen Dum-Dum-Geschosse. (96) [2 Abb]: (1)(2) Englische Dum-Dum-Geschosse. (96) "Die deutschen Schandtaten im Luftkrieg." (96) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 207 (Heft 207) ([97]) [Abb.]: Übergang einer deutschen Sturmabteilung über die Somme. Ein englisches Maschinengewehrnest wird gestürmt. ([97]) [Abb.]: Ein amerikanisches Bombenflugzeuggeschwader fliegt gegen die deutschen Stellungen in Frankreich. (98) [2 Abb.]: (1)Erbeutete englische und französische Sturmwagen auf einer der Zufahrtstraßen zwischen Amiens und Montdidier. (2)Der Marktplatz mit den zerstörten Häusern des zerschossenen Ortes Château-Thierry am Nordufer der Marne. (99) [2 Abb.]: (1)Von österreichisch-ungarischen Truppen gesprengtes italienisches Panzerwerk Beano in Venetien. (2)Geschützstand des von österreichisch-ungarischen Truppen eroberten italienischen Werkes Sedegliano in Venetien. (100) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Artilleriebeobachter am Piavedelta. (101) [Karte]: Karte zum österreichisch-ungarischen Vormarsch in Albanien. (102) Illustrierte Kriegsberichte. (102) Die Muches. (102) [Abb.]: Das Westtor von Cattaro mit der alten Zugbrücke. (103) [Abb.]: Gebirgslandschaft in Nordmazedonien. (104) [Abb.]: Von der Jordanfront in Palästina: Die Trümmer der im Audschatal vernichteten englischen Kavalleriebrigaden. ( - ) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Bataillone nehmen, unterstützt durch Gebirgsartillerie, im Sturm die Höhen am oberen Devoli. ([105]) Flammenwerfer vor! (106) [Abb.]: Von den Kämpfen an der Westfront: Das Reservelager eines deutschen Jägerregiments in den Riesenhöhlen nördlich der Maß. (106) [2 Abb.]: (1)Deutsche Flammenwerfer bei der Arbeit. (2)Deutsche Flammenwerfer werden durch die zerstörten Drahthindernisse vorgebracht. (107) Schwimmende Lazarette. (107) [Abb.]: Ausräucherung einer von den Franzosen besetzten Höhle im Mont Lenilly durch deutsche Flammenwerfer. Oben das im Jahre 1914 zerstörte Gut Lenilly. ([108 - 109]) Kriegstädtebilder. 1. St. Quentin. (110) [6 Abb.]: Schwimmende Lazarette. (1)Das Hospitalschiff des Norddeutschen Lloyd "Sierra Ventana", in 8500-Tonnen-Schiff. (2)Ein Krankenzimmer an Bord des Hospitalschiffes "Sierra Ventana" mit mehreren Betten. (3)Rettungsapparat an Bord eines Lazarettschiffes des Norddeutschen Lloyd. (4)Beförderung von Verwundeten auf ein Lazarettschiff des Norddeutchen Lloyd. (5)Die Apotheke auf einem Lazarettschiff des Norddeutschen Lloyd. (6)Der Verbandraum auf dem Hospitalschiff "Sierra Ventana". ([111]) [Abb.]: Hindenburg (X) und Ludendorff (XX) auf dem historischen Marktplatz in Brüssel. (112) [Abb.]: Englischer Transportdampfer wird trotz starker Sicherung im Kanal von deutschen U-Booten angegriffen. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 208 (Heft 208) ([113]) [Abb.]: Zerstörte Ölmühle im Avretal. ([113]) [Karte]: Stand der Schlacht im Westen zwischen Arras und Reims am 15. August 1918. Das zwischen Marne und Aisne und zwischen Ancre und Oise von den Deutschen aufgegebene Gebiet. (114) [Abb.]: Hinter den deutschen Linien zusammengeschossener kleiner französischer Sturmwagen. (114) [Abb.]: Das heiß umstrittene Schloß Tilloloy, ein ehemaliger Herzogsitz, zuletzt angeblich im Besitz des französischen Ministerpräsidenten Clemenceau. (115) Illustrierte Kriegsberichte. (116 - 117) "Hier Maulwurf - -" (116 - 117) [Abb.]: Zur Strecke gebracht! (116 - 117) [Abb.]: Ein Kampffeld bei Chaulnes. (118) [2 Abb.]: (1)Durch deutschen Fliegerangriff zerstörtes feindliches Munitionslager bei Ornes. (2)Durch eine schwere deutsche Fliegerbombe verursachter Riesentrichter in einer eroberten französischen Ortschaft. (119) Die Wohnungsfrage nach dem Kriege. (119) [3 Abb.]: (1)Kapitänleutnant v. Schrader. (2)Leutnant z.S. Freudenberg. (3)Deutsche Linienschiffe und Torpedoboote auf der Fahrt. (120) [Abb.]: Deutsche Luftstreitkräfte im Kampfe mit englischen Flotteneinheiten vor der Deutschen Bucht am 11. August 1918. Volltreffer auf einem englischen Schnellboot. ([121]) [Abb.]: Blick auf Wladiwostok. (122) Der Kampf um die Grappahöhen. (122) [7 Abb.]: Typen der chinesischen Armee, die von den Engländern als künftige Verbündete angesehen wird. (1)Artillerie der Südarmee. (2)Zeltaufschlagen. (3)Hornisten der Nordarmee. (4)Die Verpflegungsabteilung der chinesischen Nordarmee. (5)Transport von leichten Geschützen. (6)Artillerie auf dem Marsche. (7)Feuernde Batterie. ([123]) [Abb.]: Die Eroberung einer Höhe im Grappa-Gebiet durch die k.u.k. Truppen des 1. Korps am 15. Juni 1918. ([124 - 125]) Die Bedeutung Ägyptens. (126) [Abb.]: Enthüllung eines Denkmals für gefallene deutsche Flieger an der Palästinafront. Hauptmann Schaumburg hält die Weiherede. (126) [2 Abb.]: (1)Englische Kavalleriepatrouille an der Grenze von Südpalästina, nach Wasser grabend. (2)Kamelgespann einer englischen Feld-Telegraphen- und Fernsprechabteilung in der Wüste von Südpalästina. (127) Englische Fliegerabwehrkanone. (128) [Abb.]: Eine englische Fliegerabwehrkanone mit Offizier und Bedienungsmann. (128) [Abb.]: Der Deutsche Kaiser auf einem Gefechtstande bei der Trigny-Mühle vor Reims. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 209 (Heft 209) ([129]) [Abb.]: Deutsche Sturmtruppen überschreiten während des feindlichen Sperrfeuers im Morgengrauen die Ailette. ([129]) [Abb.]: Deutsche Brücke über die Aisne. (130) [2 Abb.]: (1)Von den Deutschen gebaute Kanalbrücke bei St. Mard. (2)Blick in das Aisnetal. Im Hintergrunde der Chemin des Dames. (131) [2 Abb.]: (1)Deutscher Sturmtrupp grieft unter dem Schutze des durch Nebelbomben hervorgewrufenen Rauches eine sturmreif geschossene Ortschaft zwischen Aisne und Marne an. (2)Französische Überläufer in den Kämpfen zwischen Aisne und Marne. (132) [Abb.]: Deutsche Grabenbesatzung bei der Abwehr englischer Sturmwagen. ([133]) [3 Abb.]: (1)St. Mard; im Hintergrund der Chemin des Dames. (2)Rechts St. Mard, links Le Rhu, im Hintergrund der Chemin des Dames. (3)Blick auf den Marktplatz von Roye. (134) [Abb.]: Anmarsch deutscher Reserven zum Kemmel. (135) [Abb.]: Der Tonale-Paß, der Schauplatz der für die österreichisch-ungarischen Truppen erfolgreichen Kämpfe. (136) Illustrierte Kriegsberichte. (136) Aussetzen eines Wasserflugzeuges. (136) [Abb.]: Bau einer Alpenstraße an der italienischen Front durch österreichisch-ungarische Soldaten. (136) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Tragtierkolonne in den Bergen an der Südwestfront. (137) Wüstenmarsch. (138) [3 Abb.]: Bei einer deutschen Seefliegerabteilung. (1)Oberes Bild: Maschinenanlage zum Aussetzen der Flugzeuge an Bord eines Flugzeugmutterschiffes. (2)Mittleres Bild: Aussetzen eines Wasserflugzeuges von einem Flugzeugmutterschiff. Rechts die an Bord des Schiffes befindliche Flugzeughalle. (3)Unteres Bild: Loslösen eines von einem Flugzeugmutterschiff ausgesetzten Wasserflugzeuges. Im Hintergrunde ein deutsches U-Boot. (139) Der Weltkrieg und die Zukunft des Kaukasus. (139) [Abb.]: Schlachtviehankauf in der Wüste. Es werden immer zwei bis drei Hämmel zusammen an der Wiegevorrichtung, die in einer Hebelwage mit Schiebegewicht besteht, lebend abgewogen. ([140 - 141]) [Abb.]: Hauptmann v. Egon Krieger, der Chef der deutschen Militärmission in Tiflis. (142) [8 Abb.]: Bilder aus Tiflis im Kaukasus. (1)Die engste Stelle der Kura mit den auf den Felsen errichteten Gebäuden. (2)Blick von den umliegenden Höhen auf die Stadt. (3)Ein Markttag in Tiflis. (4)Straßenverkäufer. (5)Ladenmagazine im neuen russischen Viertel. (6)Volkstypen auf einer Bahnstation bei Tiflis. (7)Straßenbild. (8)Tuchhändler. ([143]) [Abb.]: Die Kartoffelerzeugung der Welt. (144) [Abb.]: Straßenkampf mit Engländern in Cormicy. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 210 (Heft 210) ([145]) [Abb.]: Stimmungsbild aus einer Vogesenortschaft: Deutsche Munitionskolonne in einer Kleinstadt. ([145]) [Abb.]: Deutscher Verwundeter erhält nach erfolgreichem Kampf den ersten Verband. (146) [Abb.]: Deutsche Fliegeraufnahmen von der Vogesenfront. Im Vordergrund die deutschen, auf den gegenüberliegenden Anhöhen (unterhalb des Waldes) die französischen Stellungen. (147) [Abb.]: Deutsche Feuerstellung. ([148 - 149]) [Karte]: Karte zu den englischen Offensive zwischen Arras und Chaulnes. (150) [Abb.]: Erstürmung der Ruinen eines zerstörten französischen Dorfes durch deutsche Sturmabteilungen. (151) Illustrierte Kriegsberichte. (152) Die Nacht des Schreckens. Ein Kriegsbild aus Italien. (152) [2 Abb.]: (1)Blick auf Berat. (2)Straßenbild aus dem wiedereroberten Berat. (152) [Abb.]: K.u.k. Sturmtruppen und Maschinengewehrabteilungen dringen in Fieri ein. ([153]) [Abb.]: Dr. Solf, der deutsche Staatssekretär des Kolonialamtes. (154) Fliegerangriff auf Otranto. (154) [5 Abb.]: (1)Kirche in Kola im Murmangebiet. (2)Ansicht von Tomsk. (3)Fahne der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik. (Goldene Schrift auf rotem Tuch.) (4)Renntierschlitten im Murmangebiet. (5)Posthaus in Kola. (155) [3 Abb.]: (1)Kampfflieger k.u.k. Leutnant Otto Stella, starb auf dem italienischen Kriegschauplatz den Heldentod. (2)K.u.k. Oberleutnant v. Fiala, einer der erfolgreichsten österreichisch-ungarischen Kampfflieger. (3)Österreichisch-ungarischer Kampfflieger mit seinem Flugzeuge in der Flughalle. (156) Unterrichtsoffiziere. (156) Angriff österreichisch-ungarischer Seeflugzeuge auf die englischen Flughallen bei Otranto im südlichen Italien in der Nacht zum 25. Juli 1918. ([157]) [2 Abb.]: (1)Eingang zum deutschen Soldatenheim in Namur. (2)Im deutschen Soldatenheim in Namur. (158) Takt und Taktlosigkeiten in der Kriegszeit. (158) [2 Abb.]: (1)Andacht im deutschen Soldatenheim in Brüssel. (2)Im deutschen Soldatenheim in Beverloo. (159) Ein grausamer Lagerkommandant. (159) Doppelkolbengewehr. (160) [Abb.]: Französisches Doppelkolbengewehr, das ein genaues Zielen aus guter Deckung ermöglicht. (160) Die Besetzungsmarken der Mittelmächte in Rumänien. (160) [Abb.]: Ein Offizier und vier Mann bedienen bis zum letzten Augenblick das einzige noch brauchbare Geschütz einer Feldbatterie, die einem nordöstlich von Courcelles gegen große englische Übermacht kämpfenden sächsischen Infanteriebataillon zugeteilt ist. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 211 (Heft 211) ([161]) [2 Abb.]: (1)Ein englisches Bomben-Flugzeug neuester Bauart, das nordwestlich von Metz durch deutsches Maschinengewehrfeuer zum Landen gezwungen wurde. Die Flügelspannung beträgt 30 Meter; es ist mit fünf Maschinengewehren ausgerüstet und hat eine Besatzung von sechs Mann. (2)Amerikanische Abteilung in der Gefahrzone auf dem Wege zur Stellung. ([161]) [Karte]: Skizze der Westfront Anfang September 1918. (162) [2 Abb.]: (1)Räumung des im August 1918 von den Deutschen freiwillig aufgegebenen Geländes im Westen: Rückkehr eines Feldlazaretts. (2)Räumung des im August 1918 von den Deutschen freiwillig aufgegebenen Geländes im Westen: Abfahren der Preßstrohlager. (163) [Abb.]: Deutsche Begleitbatterie geht mit Infanterie vor. (164 - 165) [Abb.]: Ein Lager englischer Fliegerbomben. (166) [3 Abb.]: "Militärische" Erfolge feindlicher Bombenangriffe auf das deutsche Heimatgebiet. (1)Oberes Bild: Bombentreffer in einem Wohnhaus in Darmstadt. (2)Mittleres Bild: Zerstörtes Haus in Ludwigshafen. (3)Unteres Bild: Durch Bombenwurf verwüstete Wohnung in einem Hause in Frankfurt a.M. (167) [Abb.]: Mittagsruhe bei einer deutschen Batterie am Rossignalhügel Ploegsteert südlich von Ypern. (168) Illustrierte Kriegsberichte. (168) Im Raume der drei "M" (Meteren-Merris-Merville). (168) [Abb.]: Nach abgeschlagenem Angriff werden feindliche Truppen durch deutschen Gegenangriff zurückgeworfen. ([169]) [Abb.]: Anlegen des Fliegerfallschirmgürtels. Der Fallschirm selbst liegt auf dem Flugzeug hinter dem Sitz. (170) [2 Abb.]: (1)Die Rue St. Jacques in Douai. (2)Blick auf Douai mit dem Rathaus. (171) Der Fliegerfallschirm. (171) Kriegstädtebilder. 2. Douai. (172 - 173) [Abb.]: Munitionsübernahme an Bord eines deutschen Tauchbootes. (172 - 173) Munitionsübernahme an Bord eines deutschen Tauchbootes. (174) An den Gestaden der Krim. (174) [Abb.]: Markt der Tataren in Jalta in der Krim. (174) [3 Abb.]: (1)Die Hauptstraße am Meer in Jalta in der Krim. (2)Auf der Strandpromenade von Jalta an der Krim. (3)An der Meeresbucht von Balaklawa in der Krim. (175) [2 Abb.]: (1)Kaiser Wilhelm im Gespräch mit dem zum Besuch bei ihm weilenden Hetman der Ukraine, General Skoropadski. (2)Der Warenaustausch Österreich-Ungarns mit der Ukraine: Löschen eines Handelsdampfers im Hafen von Odessa. (176) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 212 (Heft 212) ([177]) [4 Abb.]: (1)Deutscher Kampfflieger Leutnant Fritz Rumey, Ritter des Ordens Pour le Mérite, im bürgerlichen Beruf Dachdecker. Erfolgreiche deutsche Flieger. (2)Links: Jagdflieger Leutnant Neckel. (3)Rechts: Jagdflieger Leutnant Klimke. (4)In der Mitte: Schlachtflieger Vizefeldwebel Ehmann (am Maschinengewehr) mit seinem Flugzeugführer. ([177]) [Abb.]: Auf den Schlachtfeldern im Westen: Französische, in lockerer Linie vorgehende Infanterie gräbt sich auf offenem Sumpfgelände ein. (178) [3 Abb.]: Räumung des von den Deutschen freiwillig aufgegebenen Geländes im Westen. (1)Erbeutete englische Straßenwalze auf dem Rückzug. (2)Deutsche Kolonnen überschreiten den Bahnübergang bei Gouzeaucourt. (3)Räumung des Priviantamtes in Fins. (179) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Truppen bei St. Mihiel (an der Combreshöhe). ([180 - 181]) [Karte]: Skizze des alban. u. macedon. Kriegsschauplatzes. (182) [2 Abb.]: (1)Österreichisch-ungarische Streifenpatrouille und albanische Freiwillige während einer Rast in Albanien. (2)Deutscher, österreichisch-ungarischer und bulgarischer Posten am Bahnhof in Üsküb. (183) [Abb.]: Englischer Küstenschoner wird von deutschen Luftstreitkräften an der englischen Küste angehalten und versenkt. (184) [Abb.]: Ansprache des Deutchen Kaisers an die Arbeiter der Kruppschen Werke im Saalbau "Friedrichshalle" am 10. September 1918. ( - ) [Abb.]: Der französische Panzerkreuzer "Dupetit Thouars", das Führerschiff eines stark beschützten, von Amerika nach Frankreich fahrenden Geleitzuges, wird im Atlantischen Ozean durch ein deutsches U-Boot torpediert. ([185]) [Karte]: Grossrussland nach dem deutsch-russischen Ergänzungs-Vertrag. (186) [Abb.]: Die nach dem deutsch-russischen Finanzabkommen in Berlin eingetroffene erste Goldsendung. Der Güterzug von fünf Wagen enthielt ein und eine halbe Milliarde russisches Gold. Unser Bild zeigt einen mit zehn Millionen russischem Gold beladenen Rollwagen fertig zur Abfahrt nach der Reichsbank. (186) [6 Abb.]: Mit deutschen Jägern quer durch Finnland. (1)Tanz im Freien. (2)Begeisterte Begrüßung in Mukos. (3)Für deutsche Truppen am Waldrand gedeckte Milchtafel. (4)Einzug in Mukos. (5)An einem finnischen See. (6)Im Teerboot vor der Abfahrt durch die Stromschnellen. ([187]) Illustrierte Kriegsberichte. (188 - 189) Mit deutschen Jägern quer durch Finnland. (188 - 189) [Abb.]: Deutscher U-Kreuzer rüstet auf hoher See den amerikanischen Dampfer "Triumph" als Hilfskreuzer aus. (188 - 189) Abzeichen der österreichisch-ungarischen Armee. (190) [2 Abb.]: (1)(2)Abzeichen der österreichisch-ungarischen Armee. (190) [2 Abb.]: (1)(2)Abzeichen der österreichisch-ungarischen Armee. (191) Die französische Taktik während der Schlacht in der Champagne im Juli 1918. (191) [Abb.]: Militärisches Leben und Treiben auf einer Ausladerampe in der Bukowina. (192) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 213 (Heft 213) ([193]) [2 Abb.]: (1)Artur James Balfour, englischer Außenminister. (2)Blick von den Ausläufern der Cote Lorraine. In der Mitte die Combreshöhe, rechts die Moevre-Ebene. ([193]) [Abb.]: Deutsche Stellung zwischen den Trümmern eines Eisenbahnzuges. (194) [2 Abb.]: (1)Mit Gasmaske und leichtem Maschinengewehr ausgerüsteter deutscher Motorradfahrer auf der Fahrt im Westen. (2)Eine deutsche Motorradfahrer-Maschinengewehrabteilung in Kampfstellung im Westen. (195) [Abb.]: Deutsche Maschinengewehrabteilungen halten im Trichtergelände feindliche Angriffe auf. (196 - 197) [Abb.]: Deutsche Sturmtruppen durchschreiten eine Schlucht am Chemin des Dames. (198) Illustrierte Kriegsberichte. (198) Bemalen englischer Geschütze gegen Fliegersicht. (198) [3 Abb.]: In einem Lager für gefangene Amerikaner. (1)Gefangene beim Brotholen. (2)Anmarsch neuer Gefangener. (3)Deutscher Offizier im Gespräch mit Gefangenen. (199) "Hier ruht ein tapferer Franzose." (199) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Geschützstellung an der Front gegen Italien. (200) [Abb.]: Bemalen englischer schwerer Geschütze gegen Fliegersicht. ( - ) [Abb.]: Gefangennahme von Engländern an der italienischen Bergfront. ([201]) [3 Abb.]: Bilder aus Mazedonien. (1)Lebensmittelbeförderung durch Esel. (2)Deutscher Soldatenfriedhof in Cericani in Mazedonien. (3)Ankunft eines Lebensmitteltransportes. (202) [3 Abb.]: Bilder aus Mazedonien. (1)Die Höhe 1050 bei Cericani in Mazedonien. (2)Auf einer Kleinbahnstation in Mazedonien. (3)Paßstraße bei Gradiska. (203) Weltkrieg und Geldkrieg. Ein Ausschnitt aus dem Zahlenbild des Krieges. (203) [Karte]: Vogelschaukarte von der Bagdadfront bis zum Kaspischen Meer. (204) [Abb.]: Vertreibung der Engländer aus Baku durch tatarische Freischärler in der Nacht zum 16. September 1918. ([205]) [Abb.]: Gesamtkosten des Weltkrieges. (206) Die Ereignisse zur See im achten Kriegshalbjahr. (206) [Abb.]: Frachtkostensteigerung und U-Bootkrieg. (207) Kriegstädtebilder. 3. Cambrai. (207) [Abb.]: Das Fénelontor in Cambrai. (208) Mordgelüste eines amerikanischen Offiziers. (208) [Abb.]: Deutsche Schlachtflieger greifen englische Panzerwagen erfolgreich an. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 214 (Heft 214) ([209]) [Abb.]: Das Kriegerstandbild in Riga nach der Enthüllung am 3. September 1918, dem Jahrestage der Befreiung der Stadt. ([209]) [2 Karten]: (1)Die neue französische Offensive zwischen Reims und Maas. (2)Die neue Front zwischen Maas und Mosel. (210) [Abb.]: Die malerisch gelegene Kirche des französischen Dörfchens Savonnières an der Maas bei St. Mihiel. (211) [5 Abb.]: (1)Generalmajor v. Renner, württembergischer General, der für hervorragende Verdienste bei den Rückzugskämpfen im Westen den Orden Pour le Mérite erhielt. (2)Generalleutnant v. Fritsch, Führer der 26. (württembergischen) Reserve-Division, die sich am 29. September 1918 in den Kämpfen um Cambrai auszeichnete. (3)Oberleutnant Martin Boelcke vom mecklenburgischen Grenadier-Regiment Nr. 89, dank dessen tatkräftigem Eingreifen ein Vorstoß der Amerikaner gegen Bazoches am 28. August 1918 zum Scheitern gebracht wurde. (4)Vizewachtmeister Bauermeister von der 2. Batterie des Reserve-Feldartillerie-Regiments Nr. 21 vernichtete mit einem Geschütz allein 6 feindliche Panzerwagen bei Miraumont.(5)Vizefeldwebel Paul Höhne, der erste Vizefeldwebel, der den Orden Pour le Mérite erhielt. (212) [Abb.]: Vernichtung feindlicher Sturmpanzerwagen durch deutsches Maschinengewehrfeuer. ([213]) [2 Abb.]: (1)General Sawos, der gewesene Oberbefehlshaber der bulgarischen Armee. (2)General Lukow, einer der bulgarischen Unterhändler, die in Saloniki über die Preisgabe ihres Vaterlandes an den Verband verhandelten. (214) [Karte]: Kartenskizze zu den Kämpfen in Mazedonien im September 1918. (214) Illustrierte Kriegsberichte. (215) Der Tag von Riga. (215) [2 Abb.]: (1)Gemüsemarkt in Üsküb. (2)Topfmarkt in Üsküb. (215) Überraschungen einer U-Bootfahrt. (216) [Abb.]: Stellungswechsel einer österreichisch-ungarischen Batterie. (216) [Abb.]: Vereitelter Übergangsversuch der Italiener über die Piave bei Noventa. ([217]) [Karte]: Kartenskizze zu den Kämpfen in Palästina im Sept. 1918. (218) [2 Abb.]: (1)Oberst Ali Fuad Bey, Führer des VIII türkischen Armeekorps an der Front östlich vom Jordan. (2)Abtransport Verwundeter auf Kamel-Kakulehs an der Palästinafront. (219) [Abb.]: Deutsche Infanterieflieger führen einer eingeschlossenen Kompanie Munition, Fleisch und Zwieback zu. (220 - 221) [Abb.]: Die Wirkung des U-Bootkrieges. (222) Die Rettungsengel. (222) [Abb.]: Die Kriegschiffverluste der Verbandsmächte. (223) Die Ereignisse zur See im achten Kriegshalbjahr. II. Der Kampf gegen die U-Boote. (223) [Abb.]: Die Wirtschaftshilfe der Vereinigten Staaten 1917-1918. (224) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 215 (Heft 215) ([225]) [Abb.]: Die historische Reichstagsitzung am 5. Oktober 1918, in der der neue Reichskanzler Prinz Max von Baden Mitteilung von dem erfolgten neuen deutschen Friedensangebot machte. ([225]) [16 Abb.]: Der Reichskanzler Prinz Max von Baden und die Mitglieder der von ihm neu gebildeten parlamentarischen Regierung. (1)Prinz Max von Baden, Reichskanzler und preußischer Minister des Äußern. (2)Dr. v. Payer, Vizekanzler, früher fortschrittlicher Reichstagsabgeordneter. (3)Dr. Eduard David, sozialdemokratischer Reichstagsabgeordneter, Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amtes. (4)Karl Trimborn, Zentrum-Reichstagsabgeordneter, Staatssekretär des Innern. (5)Generalmajor Ulrich Hoffmann, Chef des Kriegsamtes. (6)General Scheüch, preußischer Kriegsminister. (7)Vizeadmiral Ernst Ritter v. Mann, Staatssekretär d. Reichsmarineamtes. (8)Kapitän z.S. Löhlein, Chef des U-Bootamtes. (9)Matthias Erzberger, Zentrum-Reichstagsabgeordneter, Staatssekretär ohne Portefeuille. 10)Adolf Gröber, Zentrum-Reichstagsabgeordneter, Staatssekretär ohne Portefeuille. 11)Konrad Haußmann, fortschrittlicher Reichstagsabgeordneter, Staatssekretär ohne Portefeuille. 12)Philipp Scheidemann, sozialdemokratischer Reichstagsabgeordneter, Staatssekretär ohne Portefeuille. (13)Graf Rödern, Staatssekretär des Reichsschatzamtes. (14)Gustav Bauer, sozaildemokratischer Reichstagsabgeordneter, Staatssekretär des Reichsarbeitsamtes. (15)Giesberts, Zentrum-Reichstagsabgeordneter, Unterstaatssekretär im Reichsarbeitsamt. (16)Otto Fischbeck, fortschrittlicher Reichstagsabgeordneter, preußischer Handelsminister. ([227]) [Abb.]: General v.d.Chevallerie, unter dessen Führung ostpreußische und posensche Bataillone beiderseits von Sequehart v.i. Cambrai am 1. Oktober 1918 den Feind zurückwarfen. (228) [Karte]: Die Front im Westen am 11. Oktober 1918. (228) [Abb.]: Von der französischen Bedienungsmannschaft verlassenes Eisenbahngeschütz bei St. Thierry wird von Engländern verteidigt. ([229]) [Abb.]: Ein neuer deutscher Flugzeugtyp: Fokker-Kampfeinseitzer. (230) Illustrierte Kriegsberichte. (231) Überraschungen einer U-Bootfahrt. (231) [Abb.]: Der "militärische Erfolg" des englischen Luftangriffs auf Stuttgart am 15. September 1918, von dem die Engländer behaupteten: "Die Daimler-Werke in Stuttgart wurden mit gutem Erfolg angegriffen." Getroffen wurde ein Wohnhaus inmitten der Stadt, in dem die durch alle Stockwerke schlagende Bombe 10 Zivilpersonen und 1 Soldaten tötete. (231) [3 Abb.]: (1)Vertreter des kaukasischen Bergvolkes der Chewsuren, die nach Tiflis gekommen sind, um der georgischen Regierung ihre Sympathien zu bekunden. (2)Beerdigung des höchsten Geistlichen im Kaukasus, des georgischen Katholikos Kirion II. in Tiflis, der Hauptstadt des neu gebildeten Staates Georgien: Geistliche im Trauerzuge. (3)Fechter der Chewsuren in ihrer Fechterkleidung. (232) [Abb.]: Die Bulgaren am Wardar. ( - ) [Abb.]: Zusammenziehung deutscher Streitkräfte in der Darialschlucht auf der grusinischen Heerstraße im Kaukasus. ([233]) Die Murmanküste und der Aufmarsch der Engländer gegen die Sowjetrepublik. (234) [2 Abb.]: (1)Die Kaserne in Omsk. (2)Blick auf den Hafen von Alexandrowsk. (234) [Karte]: Die Lage in Rußland Mitte September 1918. (235) [5 Abb.]: (1)Typische Bockbrücke der Murmanbahn. (2)Blick auf Tobolsk. (3)Das St. Innozent-Kloster in Irkutsk. (4)Der höchste Punkt der sibirischen Bahn im Ural. (5)Die Vorhut der Kalmücken des Sasker Kreises, die sich gegen die Tschecho-Slowaken erhoben haben, besetzt die Bahnlinie Pensa-Simbirsk. (236 - 237) [3 Abb.]: Bei den deutschen Nachrichtentruppen. (1)(2)Oberes und unteres Bild: Soldaten beim Legen einer Leitung in einer kleinen russischen Stadt. (3)Mittleres Bild: Leitungsturm einer deutschen Fernsprechabteilung. (238) Das Fernsprechwesen im Kriege. (239) [3 Abb.]: (1)Oberes Bild: Soldaten bei der Bedienung von Fernsprechapparaten auf einer Station im Westen. (2)Mittleres Bild: Fernsprech- und Telegraphenvermittlung an der Aisne. (3)Unteres Bild: Soldaten beim Legen einer Leitung in einem russischen Städtchen. (239) [Abb.]: "Wir Barbaren!" Wo die wahre Kultur zu finden ist, zeigt ein Vergleich der Leistungen Deutschlands, Englands und Frankreichs an Hand der obigen bildlichen Darstellung. (240) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 216 (Heft 216) ([241]) [2 Abb.]: (1)Oberleutnant v. Brandenstein, Kommandeut des Infanterieregiments Alt-Württemberg Nr. 121, erhielt den Orden Pour le Mérite. (2)Planmäßige Räumung im Westen: Verbringung französischer Gefangener aus Laon in rückwärts gelegene Lager. ([241]) [Abb.]: Planmäßige Räumung im Westen: Rückverlegung einer deutschen Artilleriewerkstatt. (242) [Abb.]: Eine interessante Tankabwehrübung. Der Tank wird von der Infanterie eingenebelt und von Flammenwerfern und Schlachtfliegern angegriffen. (243) [Abb.]: Von der großen Abwehrschlacht im Westen. Abteilung 1 des Gefechtstandes des Alpenkorps. (244) [Abb.]: Am Sommekanal bei Epenancourt. (245) [Abb.]: Großwesir Izzet Pascha, zugleich türkischer Kriegsminister. (246) Illustrierte Kriegsberichte. (246) Überraschungen einer U-Bootfahrt. (246) [3 Abb.]: Bilder von der Palästinafront. (1)Oberes Bild: Beisetzung eines gefallenen englischen Fliegeroffiziers durch deutsche Truppen. (2)Mittleres Bild: ein Divisionskommandeut besichtigt eine türkische Stellung. (3)Unteres Bild: Deutsche Sanitätskolonne auf dem Wege zur Front. (247) [Abb.]: Versenkung eines französischen U-Bootes durch ein österreichisch-ungarisches Tauchboot am 20. September 1918 nördlich von Durazzo. (248) [Abb.]: Douai unter dem Feuer schwerer englischer Geschütze. ( - ) [Abb.]: Fliegerabwehr an Bord eines österreichisch-ungarischen Großkampfschiffes im Hafen von Pola. (249) Unsere Ostafrikaner. (250) [Karte]: Übersichtskarte über die von den Truppen des Generals v. Lettow-Vorbeck zurückgelegten Wegstrecken. (251) Eine deutsche Feldpostsammelstelle. (251) [Abb.]: Deutsche Schutztruppenabteilungen aus Ostafrika durchqueren einen Flußlauf im portugiesischen Kolonialgebiet. . In langer Reihe die Trägerkolonnen. ([252 - 253]) [2 Abb.]: Die Feldpostsammelstelle in Frankfurt a.M. (1)Aussortieren der Heeresdienstpakete in der unterirdischen Durchgangspackkammer. (2)Verladen der fertigen Feldposten auf dem nördlichen Postverladebahnsteig im Hauptbahnhof. (254) [4 Abb.]: Die Feldpostsammelstelle in Frankfurt a.M. (1)Grobsortierstelle für Kolonnenformationen bei der Abteilung B im Oberpostdirektionsgebäude. (2)Päckchen-Feinsortierstelle "Aktive Regimenter". (3)Elektrisches Hebewerk für Päckchenposten. (4)Feldpostensortierstelle in der Pakethalle auf dem Hauptbahnhof. (255) [Abb.]: Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. (256) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 217 (Heft 217) ([257]) [Abb.]: Von der großen Rückzugschlacht im Westen: Vor Nesle. ([257]) [2 Abb.]: (1)Räumung des von den Deutschen freiwillig aufgegebenen Geländes im Westen: Anbringen der Sprengladung an einer Brücke. (2)Räumung des von den Deutschen freiwillig aufgegebenen Geländes im Westen: Sprengladungen werden an eine Brücke gelegt. (258) [Abb.]: Ein besonders konstruiertes Gewehr zur Bekämpfung der Sturmpanzerwagen. (259) [Abb.]: Die Räumung von Lille: Die Bewohner verlassen die Stadt. (260 - 261) [Karte]: Völker-Karte von Österreich-Ungarn. (262) [3 Abb.]: (1)Reichstagsabgeordneter Hauß (Zentrum), Staatssekretär von Elsaß-Lothringen. (2)Der ehemalige ungarische Ministerpräsident Graf Stephan Tisza (am 31. Oktober 1918 ermordet). (3)Der österreichische Ministerpräsident Freiherr Hussarek v. Heinlein. (263) Illustrierte Kriegsberichte. (264) U-Boottätigkeit im Sperrgebiet. "Bringen Sie die Papiere an Bord!" (264) [Abb.]: Aufgefischte englische Stahldrahtnetzsperre in der Halle des Seebahnhofes von Ostende. (264) Kriegstädtebilder. 4. Brügge. (264) [Abb.]: Auf den Festungswällen von La Fère. ( - ) [Abb.]: "Bringen Sie die Papiere an Bord!" ([265]) Die Bosniaken am Monte Solarolo. (266) Notgeldscheine und -münzen deutscher Städte. Mit Berücksichtigung der Kleingeldscheine in den von den deutschen Truppen besetzten Gebieten. (266) [Abb.]: Deutsche Matrosen auf einem Kanal in Brügge. (267) [Abb.]: In den Kämpfen im August 1918 von den k.u.k. Truppen gefangene Italiener warten im Brentatal auf ihre Abführung. (268) [Abb.]: Ein am 15. Juli 1918 von den Italienern unternommener Hauptstoß gegen die östereichisch-ungarischen Stellungen am Monte Solarolo wird von Bosniaken des 4. Regiments abgewiesen. Die Ausrüstung der Bosniaken ist die sogenannte "erleichterte", d.h. ohne Rucksack oder Tornister. Die Soldaten tragen nur den Patronentornister und darüber den gerollten Mantel. ([269]) [4 Abb.]: (1)Vier russische Kleingeldmarken. Kriegsnotgeld des Auslandes. Vier ukrainische Kleingeldmarken. (2)Kriegsmünze der Stadt Neuburg a.D. Vorder- und Rückseite. (3)1-Mark-Schein des Königreichs Polen. (4)Französischer Geldschein aus dem besetzten Gebiet. (270) Überraschungen einer U-Bootfahrt. (270) [10 Abb.]: (1)50-Pfennig-Schein der Stadt Lindenberg i. Allgäu. (2)50-Pfennig-Schein der Stadt Hammelburg. (3)50-Pfennig-Schein der Stadt Würzburg. (4)50-Pfennig-Schein der Stadt Lindau i. Bodensee. (5)50-Pfennig-Schein der Stadt Bielefeld. (6)Kriegsmünze der Stadt Greilsheim i. Württ. (Vorderseite.) (7)25-Pfennig-Schein der Stadt Bielefeld. (8)10-Pfennig-Schein der Stadt Bielefeld. (9)Kriegsmünze der Stadt Greilsheim i. Württ. (Rückseite.) 10)Gutschein für die Kriegsgefangenenlager des XVIII. Armeekorps. (271) [Abb.]: Die Beute der U-Bootfahrt. (272) [Abb-]: Die rauchenden Trümmer der französichen Festung La Fère werden von deutschen Truppen verteidigt. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 218 (Heft 218) ([273]) [Abb.]: Schweres deutsches Maschinengewehr im Vorfeld. ([273]) [2 Karten]: (1)Deutsche und polnische Sprachgebiete in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Posen und Schlesien. (2)Die Verbreitung der deutschen und französischen Sprache in Elsaß-Lothringen. (274) [2 Abb.]: (1)Deutsche Artillerie auf dem Marsche. (2)Deutsche Geschütze werden durch Mannschaften in die Stellungen gezogen. (275) [Abb.]: Das 1. bayrische Infanterieregiment hält unter Führung seines Kommandeurs, Major Schmidtler, in zäher Verteidigung die Höhen östlich von Chestres gegen den heftigen Ansturm eines überlegenen Gegners. ([276 - 277]) [Abb.]: Die Abwehrkämpfe im Westen: Auf einer Marschstraße zwischen Maas und Mosel. (278) [3 Abb.]: (1)Blick von den Maashöhen bei Braux. (2)Nouzon an der Maas. (3)Charleville an der Maas. (279) Illustrierte Kriegsberichte. (279) Die Wohnungsfrage nach dem Kriege. (279) [Abb.]: Deutsche Vorfeldbesatzung wehrt einen Tankangriff ab. (280) [Abb.]: Verbellen von deutschen Maschinengewehr-Stützpunkten. ([281]) Riesen-Flugzeuge. (282) [3 Abb.]: Bei einer deutschen Jagdstaffel. (1)Mitte: Abflugbereite Staffel von Kampfeinsitzern, genau in einer Reihe aufgestellt und ausgerichtet. (2)(3)Seitenbilder: Signalrakete, die als Zeichen zum Abflug auf dem Flugplatz abgefeuert wird, da Kommandoworte und Schüsse infolge des Motorenlärmes nicht hörbar sind. Links die unter starker Rauchentwicklung aufsteigende Rakete. Rechts: Richten des Abschußgestelles. (282) [Abb.]: Ein neues deutsches Riesen-Flugzeug nach einer englischen Darstellung. ([283]) Der Fliegerüberfall auf das österreichisch-ungarische Hospitalschiff "Baron Gall". (284) Finnlands wirtschaftspolitische Verhältnisse. (284) [Abb.]: Fliegerüberfall auf das österreichisch-ungarische Hospitalschiff "Baron Gall". (285) [Abb.]: Finnische Hochseefischer im Hafen von Helsingfors. (286) Unsere Unterwasserschneid-Abteilungen. (286) [6 Abb.]: Bilder aus Finnland. (1)Eine der größten Papierfabriken in Finnland. (2)Die Imatra Stromschnellen. (3)Rückkehr der abgelösten finnischen Wache in Helsingfors. (4)Markt in Helsingfors. (5)Der Nordhafen von Wyborg. (6)Oboßkische Brücke in Wyborg. ([287]) [Abb.]: Dräger-Taucher arbeitet mit Unterwasser-Schneidbrenner. (288) Ehrentafel. Bezwingung eines englischen Tanks. (288) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 219 (Heft 219) ([289]) [Abb.]: Deutsche Kavallerieschützen mit Maschinengewehr. ([289]) [2 Abb.]: (1)Deutsche schwere Mörserbatterie im Rückzugsgefecht bei den Abwehrkämpfen im Westen. (2)Feuernde deutsche 15-cm-Haubitzenbatterie bei den Abwehrkämpfen im Westen. Vor den Geschützen angreifende Infanterie. (290) [Abb.]: Die Abwehrkämpfe im Westen: Deutsche Reserven werden in vorderster Stellung ausgeladen. (291) [Abb.]: Eine Stadt in Flandern im englischen Artilleriefeuer. (292 - 293) [Abb.]: Pierrepont. (294) [5 Abb.]: (1)Eine Straße in Douai am 2. Oktober 1918 nach erneuter Beschießung durch englische Artillerie. (2)Der Bahnhof von Douai am 2. Oktober 1918 nach erneuer Beschießung durch die Engländer. (3)Volltreffer in einem Hause von Douai nach erneuter Beschießung durch die Engländer am 2. Oktober 1918. (4)Volltreffer in der Ecole Chrétienne in Douai, durch den acht Personen getötet wurden. Deutsche Soldaten bergen die Verunglückten. (5)Die französische Bevölkerung von Vouziers flüchtet vor dem Artilleriefeuer ihrer eigenen Landsleute. ([295]) [Abb.]: Straßenleben in einer mazedonischen Ortschaft. (296) Illustrierte Kriegsberichte. (296) Der deutsche Arbeitsmarkt nach dem Kriege. (296) [Abb.]: Kampf mit serbischen Banden auf dem Rückzug der österreichisch-ungarischen Armee aus Serbien. ([297]) [5 Abb.]: (1)Hofrat Professor Dr. Heinrich Lammasch, der österreichischer Ministerpräsident wurde. (2)Graf Julius Andrassy, der als österreich.-ungar. Minister des Äußern von nur mehrtägiger Amtszeit das Angebot eines bedingungslosen Waffenstillstandes an Amerika richtete. (3)Graf Michael Karolyi, ungarischer Ministerpräsident, Führer der Radikalen Ungarns und Gegner des Bündnisses mit Deutschland. (4)Graf Janos Hadik, der, zum ungarischen Ministerpräsidenten ernannt, sein Amt sofort an Graf Karolyi abgeben mußte. (5)Dr. Viktor Adler, Führer der österreichischen Sozialdemokraten, wurde in der auf das Ministerium Lammasch-Andrassy folgenden Nationalregierung deutschösterreichischer Staatssekretär des Äußern. Er starb am 11. November 1918. (298) [2 Abb.]: (1)Der österreichische Kriegshafen Pola, der mit der gesamten Kriegsflotte den Kroaten ausgeliefert wurde. (2)Fiume. (299) Die Begleitbatterien der Infanterie. (300 - 301) [Abb.]: Überschiffung Verwundeter über die Piave während der Montelloschlacht. (300 - 301) Das Taubenhaus. (302) [Abb.]: Großer französischer Taubenturm, der in deutsche Hände gefallen ist. (302) [Abb.]: Das Innere des französischen Taubenturmes, in dem etwa 1500 Tauben nisten können. Eine drehbare Leiter ermöglicht es, an jedes Nest zu gelangen. (303) Der Bauch des Heeres. (304) [Abb.]: Die Nahrung der Kämpfer. (304) [Abb.]: Vizewachtmeister Halbreiter vom 1. Garde-Reserve-Feldartillerieregiment empfängt heranstürmende Abteilungen der Engländer aus nächster Nähe mit vernichtendem Schnellfeuer. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 220 (Heft 220) ([305]) [Abb.]: Franzensfeste in Tirol. ([305]) [3 Abb.]: (1)Professor Thomas Masaryk, Präsident der tschechoslowakischen Republik. (2)Dr. Kramarsch, der tschechoslowakische Ministerpräsident. (3)Benzin- und Öllager in Dalmatien. (306) [Abb.]: Der deutsche Volkstag in Troppau (Österreichisch-Schlesien) am 15. Oktober 1918. ([307]) [Abb.]: Gewaltiger deutscher Minenwerferangriff mit nachfolgendem Sturm auf eine französische Stellung, die durch die gleichzeitig einsetzende Beschießung aus tausend Feuerschlünden vollständig vernichtet wurde. (308 - 309) [3 Abb.]: Der deutsche Rückzug an der Westfront im Herbst 1918. (1)Abtransport eines deutschen Geschützes. (2)Deutsche Gepäckwagen fahren über die Kanalbrücke bei Bellenglise. (3)Der geordnete deutsche Rückzug, der ohne Hast vonstatten ging. (310) [Abb.]: Französische Landeseinwohner flüchten vor der französischen und englischen Beschießung. (311) [7 Abb.]: Bei den deutschen Fliegern im Westen. (1)Kampfflieger Vizefeldwebel Hennrich. (2)Vollkommen aus Metall gebautes deutsches Infanterieflugzeug mit gepanzertem Motor, fertig zum Abflug. (3)Kampfflieger Oberleutnant Greim. (4)Infanterieflieger, die einer vom Feind umfaßten Truppe Wasser in Kannen, ferner Konserven und Brot zuführen sollen, unterrichten sich auf der Karte über die Infanteriestellung. (5)Kampfflieger Leutnant Mai. (6)Maschinengewehre zur Fliegerabwehr auf dem Flugplatz eines deutschen Geschwaders. (7)Kampfflieger Oberleutnant Schmidt. (312) [Abb.]: Bayrische Grenzschutzwache an der Tiroler Grenze bei Kufstein. ( - ) [Abb.]: Feindliche Batterien werden von deutschen Fliegern zum Schweigen gebracht. ([313]) [5 Abb.]: (1)General v. Winterfeldt, Mitglied der deutschen Waffenstillstandsabordnung, früher deutscher Militärattaché in Paris. (2)Graf v. Oberndorf, Mitglied der deutschen Waffenstillstandsabordnung, vorher deutscher Gesandter in Bulgarien. (3)Kapitän z.S. Vanselow, Mitlied der deutschen Waffenstillstandsabordnung. (4)Geheimrat Frisch, als Vertreter der deutschen Zentral-Einkaufs-Gesellschaft zur Unterhandlung mit Foch ausersehen. (5)Der amerikanische Oberst House, von dem Präsidenten Wilson zu seiner Vertretung nach Europa gesandt. (314) Illustrierte Kriegsberichte. (315) Die Evakuierung von Valenciennes. (315) [Karte]: Die im Waffenstillstandsvertrag vereinbarte neutrale Zone. (315) Die politischen Ziele der Verbandsmächte in Syrien, Arabien und Mesopotamien. (315) [8 Abb.]: (1)Friedrich Ebert, mit Hugo Haase Vorsitzender des Rats der Volksbeauftragten (Sozialdemokrat). (2)Hugo Haase, neben Friedrich Ebert Vorsitzender des Rats der Volksbeauftragten (unabhängiger Sozialdemokrat). (3)Schiffer, Staatssekretär des Reichsschatzamtes (nationalliberal). (4)Eduard Bernstein, Beigeordneter im Reichsschatzamt (unabhängiger Sozialdemokrat). (5)Paul Göhre, Beigeordneter im Kriegsministerium (Sozialdemokrat). (6)Karl Kautsky, Beigeordneter im Auswärtigen Amt (unabhängiger Sozialdemokrat). (7)Robert Schmidt, Leiter des Kriegsernährungsamtes (Sozialdemokrat). (8)Kurt Eisner, Ministerpräsident der bayrischen Republik (unabhängiger Sozialdemokrat). (316) [Abb.]: Am Abend des 7. Novembers 1918 vor der Theatinerkirche in München (links die Feldherrnhalle). ([317]) [3 Abb.]: Bilder von der deutschen Revolution. (1)Das Landtagsgebäude in München, der Sitz des Arbeiter- und Soldatenrats. (2)Von Mitgliedern des Arbeiter- und Soldatenrats besetzte Kraftwägen mit roten Fahnen in den Straßen Berlins. (3)Ein von bewaffneten Soldaten besetzter Lastkraftwagen des Arbeiter- und Soldatenrates, der die Straßen Berlins durchstreift, am Brandenburger Tor. (318) [Abb.]: Ein Soldat mit weißer Armbinde, der im Auftrag des Arbeiter- und Soldatenrates am Sicherheitsdienst in Berlin teilnimmt. (319) Kriegstädtebilder. 5. Gent. (319) [Abb.]: Straßenbild aus Gent. (320) Die deutschen, die britischen und die amerikanischen Verluste. (320) [Abb.]: Räumung der deutschen Stellung am Knie im Argonnenwald. Im Hintergrund zeichnen sich gegen die Luft die aufgeworfenen Erdhügel der deutschen Schützengräben ab. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 221 (Heft 221) ([321]) [Abb.]: Stenay. Im Vordergrund das Gebäude, in dem sich das Oberkommando der deutschen V. Armee befand. ([321]) [Abb.]: Die Revolution in Deutschland: Der kaiserliche Marstall in Berlin mit den Spuren von Maschinengewehrschüssen. Aus diesem dem Schloß gegenüberliegenden Gebäude wurde lebhaft auf die Revolutionäre geschossen. (322) [Abb.]: Die neue württembergische Regierung. Von links: Baumann, Dr. Lindemann, Blos, Kiene, Heymann, Liesching, Crispien. (323) [2 Abb.]: (1)Die erste Sitzung des Soldatenrats im Reichstagsgebäude am 11. November 1918. (2)Eine Sitzung des Rates der Volksbeauftragten. Von links: Barth, Landsberg, Ebert, Haase, Dittmann, Scheidemann. (324) [Abb.]: Die Umwälzung in Berlin. Ein Soldat mit roter Fahne hält von einem mit bewaffneten Matrosen und Soldaten besetzten Automobil am Brandenburger Tor eine Ansprache an die Menge. Links entfernt ein Soldat die Kokarde von seiner Mütze. ([325]) [Abb.]: Im Luftkampf abgeschossenes englisches Flugzeug, das vor der Kirche von Latour en Woevre niederstürzte. (326) Illustrierte Kriegsberichte. (326) "Wir machen eine Trichtersprengung." (326) [Abb.]: Deutsche Nachhut hält die Trümmer einer französischen Ortschaft gegen feindlichen Infanteriesturm. ([327]) [Abb.]: Von der Westfront heimkehrende deutsche Truppen in einer Stadt des besetzten Gebiets, die zum Empfang der nachrückenden Verbandstruppen festlich beflaggt ist. (328) [Abb.]: Kavallerie auf dem Marsche. ([329]) Der Eisenbetonschiffbau in Amerika. (330) [Abb.]: Das amerikanische Eisenbetonschiff "Faith" im Bau. (330) [5 Abb.]: (1)Das dänische Betonboot "Beton I" verläßt kieloben die Bauhalle. (2)Das Betonboot "Beton I" nach seiner Umkehrung. (3)Stapellauf des amerikanischen Eisenbetonschiffes "Faith". (4)Die Eisenspanten des "Faith". (5)Das amerikanische Eisenbetonschiff "Faith" auf der Fahrt. (331) Abwehr eines See- und Luftangriffes auf Durazzo. (332) [Abb.]: Der erste Friedensbrunnen in Deutschland, der in Mittweida in Sachsen auf Kosten der Stadt errichtet wurde. (332) [Abb.]: Ein See- und Luftangriff auf Durazzo wird erfolgreich abgeschlagen. ([333]) Die politischen Ziele der Verbandsmächte in Syrien, Arabien und Mesopotamien. (334) [Abb.]: Ansicht von Damaskus. (334) [3 Abb.]: (1)Blick in eine Straße der schöngepflegten Anlagen von Beirut in Syrien. (2)Blick auf einen Teil der französischen Gebirgsbahn bei Beirut. Im Hintergrund rechts eine vierhundertjährige Brücke. (3)Gesamtansicht von Beirut am Fuße des schneebedeckten Libanongebirges. (335) [Abb.]: Englische Kamelkolonne im Jordantal in Palästina, durch das Jahrhunderte vorher die Kamelreiter und Transportzüge der Assyrer und Babylonier in Palästina eindrangen. (336) Ein Engländer über seine Behandlung in Deutschland. (336) Die Weltkriegskosten. (336) [Abb.]: Von der Westfront heimkehrende deutsche Truppen marschieren durch Köln am Rhein. Rechts die mächtigen Mauern des Kölner Domes. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 222 (Heft 222) ([337]) [Abb.]: Ansicht des belgischen Badeortes Spaa in der Provinz Lüttich, in dem die Verhandlungen der Waffenstillstandskommission geführt wurden. ([337]) [Abb.]: Rückkehr deutscher Truppen aus dem Westen. Die Züge sind so überfüllt, daß die Soldaten sogar auf den Dächern Platz genommen haben. (338) [8 Abb.]: Durchmarsch der heimkehrenden deutschen Truppen durch Köln a.Rh. (1)Die flaggengeschmückte Hohe Straße in Köln. (2)Truppen ziehen durch die Springergasse in Köln. (3)Rast vor dem Kölner Dom. (4)Ein Jäger-Radfahrerbataillon in den Straßen Kölns. (5)Kölner Jungen auf einem heimkehrenden Automobil. (6)Die Jugend begleitet die Truppen durch die Stadt. (7)Automobil-Transportzug in den Straßen Kölns. (8)Ein ungewohnter Anblick in den Straßen Kölns. ([339]) [Abb.]: Kameraden. (340) [Abb.]: Deutsche Truppen räumen Grandpré. ([341]) [3 Abb.]: (1)Admiral Sir David Beatty, der als Bevollmächtigter der englischen Admiralität die abzuliefernde deutsche Kriegsflotte entgegennahm. (2)Konteradmiral Meurer, der im Auftrage des deutschen Flottenrates die Verhandlungen zur Übergabe der deutschen Kriegsflotte leitete. (3)Lord Robert Cecil, der zurückgetretene englische Blockademinister. (342) [Abb.]: Ansicht von Kiel mit dem Kriegshafen. (343) [2 Abb.]: (1)Deutscher Posten an der Stützmauer von Helgoland. (2)Deutsche Torpedoflotte im Hafen von Helgoland. (344) Illustrierte Kriegsberichte. (344) Die Ursachen des Zusammenbruchs des deutschen Heeres. (344) [Abb.]: Deutsche Luft- und Seestreitkräfte verlassen den Hafen von Helgoland. ([345]) [3 Abb.]: (1)Dr. Karl Renner, der deutschösterreichische Staatskanzler, ein Führer der österreichischen Sozialdemokratie. (2)Dr. Ludo M. Hartmann, der neuernannte Vertreter der Deutschösterreichischen Republik in Berlin. (3)Professor Dr. Preuß, deutscher Staatssekretär des Innern. (346) [Abb.]: Die erste Nationalversammlung der Abgeordneten von Deutsch Österreich im Sitzungsaal des Wiener Landhauses. (347) Aus der Praxis des russischen Bolschewismus. (347) [Abb.]: Verkündigung der Deutschösterreichischen Republik und ihres Anschlusses an den deutschen Freistaat am 12. November 1918 vor dem Parlament in Wien. (348 - 349) [Abb.]: Russische Bolschewisten überfallen mit umherstreifenden Soldatenbanden einsame Bauernhöfe, in denen sie Anhänger des Zarismus vermuten. (350) [3 Abb.]: (1)Schnelle Aburteilung durch bolschewistische Rote Garde an der finnischen Grenze. (2)Bolschewistische Soldateska legt nach Plünderung Feuer an ein Amtsgebäude. (3)Bolschewistische Rechtsprechung in Petersburg. ([351]) [Abb.]: Daheim - und Friede! (352) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 223 (Heft 223) ([353]) [Abb.]: Die Reichskonferenz der bundesstaatlichen Volksregierungen am 25. November 1918 im Sitzungsaal des Reichskanzlerhauses in Berlin. Im Hintergrund am mittleren Fenster, stehend, Friedrich Ebert. ([353]) [Abb.]: Die Urkunde über die Abdankung Wilhelms II. (354) [3 Abb.]: (1)Kaiser Wilhelm überschreitet nach seiner Abdankung die holländische Grenze am Bahnhof Eysden. (2)Der frühere Deutsche Kaiser mit seinem Gastgeber bei einem Spaziergang im Schloßpark von Amerongen. (3)Das Schloß Het Huis te Amerongen, in dem sich der frühere Deutsche Kaiser mit Erlaubnis der holländischen Regierung nach seinem Thronverzicht aufhält. Das Schloß gehört dem Grafen Godard Aldenburg Bentinck. (355) [Abb.]: Die deutschen Truppen verlassen in Erfüllung der Waffenstillstandsbedingungen Metz. (356 - 357) [11 Abb.]: Vertreter der bundesstaatlichen Volksregierungen bei der Reichskonferenz in Berlin. (1)Heinrich Ströbel, preußischer Ministerpräsident. (2)Dr. Kurt Rosenfeld, preußischer Justizminister. (3)Paul Hirsch, preußischer Minister des Innern. (4)Dr. Friedrich Muckle, bayrischer Gesandter in Berlin. (5)Dr. Georg Gradnauer, sächsicher Justizminister. (6)Karl Hildenbrand, württ. Gesandter in Berlin. (7)Geiß, badischer Ministerpräsident. (8)Dr. Ludwig Haas, badischer Minister des Innern. (9)Ulrich, hessischer Ministerpräsident. (10)Sivkovich, Vertreter von Mecklenburg-Schwerin. (11)Professor Dr. Neumann-Hofer, Vertreter von Lippe-Detmold. (358) [3 Abb.]: (1)General v. Eberhardt, der den Arbeiter- und Soldatenrat in Koblenz absetzen ließ, leitet den Rheinübergang bei Neuwied. (2)Deutsche Kolonnen überschreiten die von Pionieren erbaute Notbrücke über den Rhein bei Neuwied. (3)Übergang von Kolonnen heimkehrender deutscher Truppen über die Rheinbrücke bei Bonn. (359) [Abb.]: Empfang des heimkehrenden württembergischen Dragonerregiments Nr. 26 unter Führung des Majors Jobst vor dem Stuttgarter Rathaus am 30. November 1918 durch den Oberbürgermeister Lautenschlager, den Minister des Innern Crispien und namens des Stellvertretenden Generalkommandos durch den Obersten v. Hügel. (360) Illustrierte Kriegsberichte. (360) Fremde Fahnen . Ein Stimmungsbild aus den letzten Tagen des Großen Hauptquartiers. (360) [Abb.]: Am Münchener Hauptbahnhof zur Zeit der Demobilmachung. ( - ) [Abb.]: Rast durchziehender österreichisch-ungarischer Truppen in der Pfalz. (361) [Abb.]: Joseph Pilsudski, das polnische Staatsoberhaupt. (362) Die Brennstofffrage. (362) [2 Abb.]: (1)Englischer Soldat in seiner für Nordrußland bestimmten Ausrüstung. (2)Englischer Soldat auf Schneeschuhen befördert seine auf Schlitten verladene Ausrüstung im Norden Rußlands. (363) [Abb.]: Österreichisch-ungarische Artilleriekolonne auf dem Marsche. (364 - 365) Die Ostseeprovinzen. (364 - 365) [Abb.]: Esten von der Insel Kühno. (366) Die Szene des Waffenstillstands. (366) [2 Abb.]: (1)Alter Settukese. (2)Settukisches Mädchen. (367) [2 Abb.]: (1)Ankunft der deutschen Bevollmächtigten zum Abschluß eines Waffenstillstandes in den ersten französischen Linien bei Haudroy auf der Straße von La Capelle nach Rocquigny am 7. November 1918. (2)Die zweite Vollsitzung des Obersten Kriegsrats der Verbandsmächte zur endgültigen Festsetzung der Waffenstillstandsbedingungen in Versailles am 4. November 1918. ([368]) [Abb.]: Der Vorsitzende des Rats der Volksbeauftragten Friedrich Ebert spricht vor dem Reichskanzlerpalais in Berlin zu einer Ansammlung von Soldaten, die ihn zum Präsidenten der Deutschen Republik ausrufen wollten. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/18. Heft 224 (Heft 224) ([369]) [Abb.]: Belgischer Panzerwagen vor dem Rathause in Aachen nach der Besetzung der Stadt. ([369]) [Abb.]: Landung eines deutschen Riesenflugzeuges in Kassel, dem Sitz des deutschen Hauptquartiers. Zum Vergleich daneben ein Flugzeug gewöhnlicher Größe. (370) [4 Abb.]: Bilder von der deutschen Westgrenze. (1)Oben: Der Marktplatz von Eupen an der belgischen Grenze mit zurückgelassenem deutschen Militärgerät. (2)Mitte links: Verlassenes deutsches Geschütz vor einem Denkmal in Köln. (3)rechts: Zurückgelassenes modernes deutsches Fliegerabwehrgeschütz in einer Straße von Eupen. (4)Unten: Gefangene und Internierte erwarten in Herbesthal den Zug, der sie ihre Heimat nach Belgien zurückbefördern soll. (371) [Abb.]: Aus Brunstadt bei Mülhausen. (372) [Abb.]: Durchzug heimkehrender deutscher Krieger durch eine Stadt im Oberelsaß. (373) [2 Abb.]: (1)Vogesenlandschaft an der elsaß-lothringischen Grenze. (2)Das idyllisch gelegene Städtchen Markirch im Winter. (374) [Abb.]: Verschneites Vogesental bei Markirch. (375) Illustrierte Kriegsberichte. (375) Leermaterial und Sammelgut. (375) [Abb.]: Der Große Donon, der höchste Berg Elsaß-Lothringens. (375) Wie wir davon erfuhren. (376) [Abb.]: Rundgang der Waffenstillstandskommission der Verbandsmächte in Wilhelmshaven. (376) [Abb.]: Einlaufen des englischen Geschwaders mit der Waffenstillstandskommission der Verbandsmächte in Wilhelmshaven am 5. Dezember 1918. ([377]) Die Ereignisse im Großen Hauptquartier vor der Abdankung Kaiser Wilhelms. (378) [Abb.]: Die Abdankungsurkunde des früheren deutschen Kronprinzen. (378) Eisen, Kohle und Kali als Werkzeuge für den Wiederaufbau der deutschen Volkswirtschaft. (379) [3 Abb.]: (1)Der Führer der Spartakusgruppe und frühere Reichstagsabgeordnete Karl Liebknecht spricht zu seinen Anhängern von einem Denkmal der Berliner Siegesallee aus. (2)Der Demonstrationsumzug, der von Berliner Rüstungsarbeitern infolge der vom Spartakusbund veranlaßten Verkündigung des Generalstreiks unternommen wurde, auf der Straße Unter den Linden. (3)Zwei von den Anhängern der Spartakusgruppe unter dem "historischen Eckfenster" an der Straße Unter den Linden in Berlin eroberte Maschinengewehre werden auf einem Lastautomobil in Stellung gebracht. (379) [Abb.]: Feldmarschalleutnant v. Boog, Oberbefehlshaber der bewaffneten Macht Deutsch-Österreichs. (380) [2 Tab.]: (1)Roheisenerzeugung. (2)Kohlenproduktion. (380) [Abb.]: Die Judenmetzeleien in Lemberg. Im Hintergrund die Synagoge. ([381]) Unschädlichmachen angeschwemmter Minen auf Helgoland. (382) [Abb.]: Transport einer angeschwemmten englischen Mine über den Strand von Helgoland. (382) Vergesellschaftung der Produktionsmittel. (382) [2 Abb.]: Angeschwemmte englische Minen auf Helgoland. (1)Entfernen der Schießbaumwolle aus einer angeschwemmten englischen Mine. (2)Der Zünder einer auf Helgoland angeschwemmten englischen Mine wird unschädlich gemacht. (383) [Abb.]: Deutsche Torpedoboote als Minensuchschiffe mit der deutschen Handelsflagge, bereit zur Abfahrt, um die Nord- und Ostsee von Minen zu säubern. (384) [Abb.]: Die heimkehrenden Gardetruppen ziehen durch die Siegesallee in Berlin ein und werden von der Bevölkerung mit Jubel begrüßt. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/19. Heft 225 (Heft 225) ([385]) [Abb.]: Begrüßungsplakat der Stadt München für die heimkehrenden Truppen. ([385]) [2 Abb.]: (1)Begrüßung der einziehenden Gardetruppen am Brandenburger Tor in Berlin am 10. Dezember 1918. (2)Die Menschenmassen am Brandenburger Tor in Berlin beim Einzug der heimkehrenden Gardetruppen am 10. Dezember 1918. (386) [2 Abb.]: (1)Die Fahnen des 2. Grenadier- und des Füsilier-Bataillons des 4. Garde-Grenadier-Regiments "Königin Elisabeth" beim Einzug der "Elisabether" in Berlin am 13. Dezember 1918. (2)Feierlicher Empfang der von der Front heimkehrenden Leipziger Garnisontruppen am 15. Dezember 1918. (387) [3 Abb.]: (1)Das Hauptquartier der Verbandsmächte in Trier, in dem die Vertreter der internationalen Waffenstillstandskommission ihren Wohnsitz aufschlugen. (2)Das Hotel zur Post in Trier, in dem die Verhandlungen über die Verlängerung des Waffenstillstandes stattfanden. (3)Trier, von Westen gesehen. (388) [Abb.]: Die feierliche Vereidigung der heimkehrenden deutschen Jägerdivision und der Gardekavallerieschützendivision unter Generalleutnant v. Lequis vor den Volksbeauftragten Ebert, Haase, Scheidemann und Dittmann im Steglitzer Rathaus am 9. Dezember 1918. ([389]) [Abb.]: Bodenbach an der böhmisch-sächsischen Grenze. (390) [Abb.]: Blick auf die deutsche Industriestadt Warnsdorf in Böhmen. (391) Illustrierte Kriegsberichte. (391) Das Ende der deutschen Flotte. (391) [2 Abb.]: (1)Das Rathaus von Reichenberg, der bisherigen Hauptstadt von Deutsch-Böhmen. (2)Blick auf Karlsbad in Böhmen. (391) [Abb.]: Deutsche U-Boote werden nach Harwich gebracht. (392) Der Rückzug der Armee Mackensens. (392) [Abb.]: Die hauptsächlichen Typen der infolge des Waffenstillstands zur See abgelieferten deutschen Kriegschiffe. ([393]) [2 Abb.]: (1)Karl Liebknecht(X), der Führer der Spartakusleute, bringt am 16. Dezember 1918 von der Balustrade des preußischen Abgeordnetenhauses in Berlin, in dem die Reichskonferenz der Arbeiter- und Soldatenräte tagte, ein Hoch auf die Spartakustruppe aus. (2)Demonstrierende Menge vor dem preußischen Abgeordnetenhause in Berlin während der Tagung der Reichskonferenz der Arbeiter- und Soldatenräte. (394) [2 Abb.]: (1)Ein Agitator spricht zu jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen, die vor dem preußischen Abgeordnetenhause in Berlin eine Demonstration veranstalteten. (2)Die Reichskonferenz der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands am 16. Dezember 1918 im preußischen Abgeordnetenhause in Berlin. (395) [Abb.]: Rückmarsch der Armee Mackensens durch Südungarn. (396 - 397) Wie entsteht ein Flugzeug? (396 - 397) [Abb.]: August Euler, der frühere erfolgreiche Flugzeugbauer, wurde als Unterstaatssekretär mit der Leitung des neugeschaffenen Reichsluftamtes betraut. (398) Ein Heimkehrender an die Kriegskameraden. (398) [6 Abb.]: (1)In einer Flugzeugfabrik: Verspannungsarbeiten an Gerippen von Tragflächen. (2)In einer Flugzeugfabrik: Prüfung des Höhensteuers auf seine Tragfähigkeit durch Belastung mit Sand. (3)In einer Propellerfabrik: Letztes Prüfen der fertigen Propeller vor dem Versand. (4)In einer Motorenfabrik: Prüfstand für Flugzeugmotoren, auf dem die Motoren vor dem Einbauen in die Flugzeuge einer tagelangen Prüfung unterzogen werden. Der Prüfstand ist mit einem Gitter umgeben, das absplitternde Propellerteile auffangen soll. (5)In einer Propellerfabrik: Anfertigung des Propellers aus einzelnen Holzblättern. (6)In einer Montagehalle einer Flugzeugfabrik: Einbau der Motoren in die Flugzeugrümpfe. ([399]) [2 Abb.]: (1)Der Eingang zu einem Soldatenheim in Berlin. (2)Das Innere des Soldatenheims in dem früheren Konzertkaffee "Eins A" in der Potsdamer Straße in Berlin. (400) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/19. Heft 226 (Heft 226) ([401]) [Abb.]: Ansprache des Reichstagsabgeordneten Ledebour von der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei an die Menschenmenge während der Waffenruhe beim Weihnachtsputsch in Berlin am 24. Dezember 1918. ([401]) [Abb.]: Beerdigung der bei den Weihnachtskämpfen um Schloß und Marstall in Berlin gefallenen Matrosen. (402) [4 Abb.]: Bilder vom Weihnachtsputsch in Berlin. (1)Der Haupteingang des Königlichen Schlosses in Berlin nach der Beschießung. (2)Marineposten vor dem Königlichen Schloßin Berlin nach den beendeten Kämpfen. (3)Der zerschossene Eingang des Königlichen Schlosses mit Blick in den Hof, in dem Maschinengewehre und ein Geschütz stehen. (4)Zerschossenes Zimmer im Südflügel des Königlichen Schlosses in Berlin mit einem Maschinengewehrstand am Fenster. ([403]) [5 Abb.]: (1)Wels, Stadtkommandant von Berlin, der bei dem Weihnachtsputsch in Berlin von den Matrosen gefangen gehalten wurde. (2)Volksbeauftragter Noske. (3)Volksbeauftragter Wissel. (4)Graf v. Brockdorff-Rantzau, Gesandter in Kopenhagen, wurde zum Staatssekretär des Äußern ernannt. (5)Die Riesendemonstration der Mehrheitssozialisten am 29. Dezember 1918 vor dem Reichstagsgebäude und dem Bismarckdenkmal in Berlin. (404) [Abb.]: Regierungstreue Sturmtruppen erstürmen am 24. Dezember 1918 unter Zuhilfenahme von Handgranaten den Eingang des von Matrosen und Spartakusleuten besetzten Königlichen Schlosses in Berlin ([405]) [3 Abb.]: (1)Dr. Franz Klein, früherer österreichischer Justizminister, wurde als Vorbereiter und Leiter der Friedensverhandlungen in den deutsch-österreichischen Staatsrat gewählt. (2)Professor Richard v. Moellendorf, Unterstaatssekretär im Reichswirtschaftsamt. (3)Dr. Georg Graf Arco, einer der Miterfinder der drahtlosen Telegraphie, wurde als unabhängiger Sozialdemokrat in das preußische Handelsministerium berufen. (406) [3 Abb.]: (1)Die Opfer der Unruhen in Posen werden in feierlichem Zuge zu Grabe getragen. (2)Die Kommandanten der polnischen Bürgerwehr von Posen mit dem Stadtkommandanten Maciaszek (X) bei einem Umzug durch die Stadt. (3)Maschinengewehr auf dem Balkon eines Privathauses in Posen. (407) Illustrierte Kriegsberichte. (407) Soldatenräte. (407) [Abb.]: Deutsche Kraftfahrerkolonne in Finnland. (408) [Abb.]: Abschiedsparade der letzten deutschen Truppen vor dem General Graf v. der Goltz auf dem Domplatz in Helsingfors. ([uncounted]) [Abb.]: Abzug deutscher Truppen aus Kurland. ([409]) Die Politik der Ukraine. (410) [Abb.]: Am Sonntagmorgen beim Tee in Linianka, einem Kosakendorf in der Nähe von Rostow. (410) [6 Abb.]: Bilder aus Charkow in der Ukraine. (1)Armenier und Kosak in einer Droschke. (2)Typisches russisches Gespann. (3)Russische Volkstypen. (4)Ein Landmädchen näht einem deutschen Soldaten einen Knopf an. (5)Die Kaiserlich Deutsche Kommandantur. (6)Blick auf die Stadt. ([411]) [Abb.]: Straßenkampf in Kiew: Bewaffnete Panzerautomobile säubern die Straße von Plünderern. (412 - 413) Die Franzosen in Elsaß-Lothringen. (414) [Abb.]: Französische Truppen des Marschalls Pétain ziehen am 25. November 1918 in Straßburg ein. (414) [2 Abb.]: (1)Französische Tirailleur-Soldaten bemalen deutsche Schilderhäuser in Mannheim mit den französischen Farben. (2)Lothringische Mädchen in Nationaltracht schließen sich den im Parademarsch vorbeiziehenden französischen Truppen beim Einzug in Metz an. (415) Die ersten Franzosentage im besetzten Rheingebiet. (416) [3 Abb.]: (1)Aufziehen einer französischen Wache in Trier vor dem Wahrzeichen der Moselstadt, der berühmten Porta nigra. (2)Französische Kavallerie-Patrouille in den Straßen von Mainz. (3)Französische militärische Kontrolle auf der Mannheimer Rheinbrücke. (416) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/19. Heft 227 (Heft 227) ([417]) [Abb.]: Demonstration der Kommunisten vor dem Ministerium des Äußern in München. ([417]) [2 Abb.]: (1)Poincaré, der Präsident Frankreichs, fährt mit seinem Gast, dem amerikanischen Präsidenten Wilson, durch die Straßen von Paris. (2)Die Ankunft Wilsons im Hafen von Brest. (418) [Abb.]: Von den Franzosen aus dem Elsaß ausgewiesene Deutsche überschreiten auf ihrer Flucht mit ihrer Habe die Rheinbrücke von Straßburg nach Kehl. (419) [Abb.]: Abzug der deutschen Truppen aus der Ukraine: Abmarsch aus Odessa. ([420 - 421]) [4 Abb.]: Die Engländer im Baltikum gegen die Bolschewisten. (1)Englische Matrosen mit Madsen-Maschinengewehren an der Spitze estnischer Truppen. (2)Estnische Truppen in Reval erwarten Instruktionen für den Gebrauch von Madsen-Maschinengewehren. (3)Im Unwetter an Bord des englischen Kriegschiffes "Caradoc": Vor der Beschießung der baltischen Küste. (4)Ein Geschütz des englischen Kriegschiffes "Caradoc" in Tätigkeit gegen die Bolschewisten in Estland. (423) Illustrierte Kriegsberichte. (424) Deutsche und englische Kommando verteidigen Riga gegen anrückende russische Bolschewiki. (424) [4 Abb.]: (1)Der Berliner Polizeipräsident Emil Eichhorn, der mit Gewalt seines Postens enthoben werden mußte. Nach seiner Flucht aus Berlin wurde er steckbrieflich verfolgt. (2)Der württembergische Oberst Walter Reinhardt, der neue Kriegsminister, zuletzt Leiter der Demobilmachungs-Abteilung im Preußischen Kriegsministerium. (3)Preußischer Minister Eugen Ernst, der neben seinen bisherigen Funktionen an Stelle des abgesetzten Spartakisten Eichhorn noch die Leitung des Berliner Polizeipräsidiums übernommen hat. (4)Artillerie in den Straßen Berlins. Die Mannschaften tragen ein Schild mit der Aufschrift "Halt! Wer weitergeht, wird erschossen!" und halten jeden Fußgänger und jedes Gefährt an, um die Waffenabgabe zu erzwingen. (424) [Abb.]: Aus den Berliner Revolutionstagen. Zusammenstoß von Demonstrationszügen vor dem Warenhaus Wertheim am Leipziger Platz in Berlin. ( - ) [Abb.]: Sturm der Regierungstruppen auf den von Spartakisten besetzten Schlesischen Bahnhof in Berlin am 13. Januar 1919. ([425]) [Abb.]: (1)Die Straßenpassanten in der Nähe des Mosseschen Hauses in Berlin bringen sich in Sicherheit, als von den Spartakisten Schüsse abgegeben werden. (2)Patrouille von Regierungstruppen mit Gewehr und Handgranaten in der Leipziger Straße in Berlin. (426) Neues Leben blüht aus den Ruinen! (426) [6 Abb.]: Von den Spartakusunruhen in Berlin. (1)Die von den Spartakisten errichteten Barrikaden aus Zeitungspapierrollen vor dem Mossehaus in der Schützenstraße. (2)Ein Maschinengewehr der Regierungstruppen bestreicht von dem erstürmten Vorwärtsgebäude aus die umliegenden Häuser. (3)Die Schießspuren am Mossehaus nach der Vertreibung der Spartakisten. (4)Die Vorderfront des Vorwärtsgebäudes in den Lindenstraße nach der Vertreibung der Spartakisten. (5)Wie es im Innern des Polizeipräsidiums nach der Vertreibung der Spartakisten aussah. (6)Wie die Spartakisten im Innern des Wolffschen Telegraphen-Büros hausten. ([427]) Die Einwirkung des Krieges auf die Erdoberfläche. (428 - 429) [Abb.]: Wiederaufbau im zerstörten Gebiet am Isonzo, wozu das Material aus dem Stellungskrieg ausgiebig mit benutzt wird. (428 - 429) Feldluftschiffer. (428 - 429) [3 Abb.]: Bei den deutschen Feldluftschiffern. (1)Oben: Fahrbare Telephonstation, die mit dem Beobachter im Ballon verbunden ist und die Meldungen nach rückwärts weitergibt. (2)Mitte: Prüfen des Ballonventils. (3)Unten: Besprechung mit dem Ballonbeobachter vor dem Aufstieg. Am Ballonkorb ist die Karte des Geländeabschnittes angebracht. (430) [3 Abb.]: Bei den deutschen Feldluftschiffern. (1)Oben: Der Beobachter im Ballonkorb schießt mit der Leuchtpistole ein Leuchtsignal nach der Erde zu ab. (2)Mitte: Flicken der verletzten Ballonhülle. (3)Unten: Der Ballon mit geöffnetem Entleerungsloch. (431) Enver Pascha. (431) [Abb.]: Enver Pascha spricht an der Bahre des Feldmarschalls v. der Goltz. (432) Sind Blindgänger dem Ackerbau gefährlich? (432) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/19. Heft 228 (Heft 228) ([433]) [Abb.]: Die Verhandlungen zwischen Staatssekretär Erzberger und Marschall Foch wegen Verlängerung des Waffenstillstandes im Salonwagen Fochs auf dem Bahnhof in Trier: Erzberger während seiner Rede. ([433]) [2 Abb.]: (1)Generalmajor Frhr. v. Hammerstein, der Nachfolger des Generalmajors v. Winterfeldt im Vorsitz der deutschen Waffenstillstandskommission. (2)Die Eröffnung der Friedenskonferenz im Ministerium des Auswärtigen am Quai d'Orsay in Paris. (434) [9 Abb.]: (1)Der schwedische Sozialistenführer Branting, dem in der Sozialistenzusammenkunft, die in Bern tagte, der Vorsitz übertragen wurde. (2)Dr. Karl Liebknecht, der Führer der Spartakisten, wurde nach seiner Verhaftung in Berlin erschossen, als er sich seiner Verurteilung durch die Flucht entziehen konnte. (3)Frau Rosa Luxemburg, die mit Liebknecht die "Rote Fahne" in Berlin herausgab, wurde nach ihrer Verhaftung von der wütenden Menge auf der Straße getötet. (4)Ledebour, unabhängiger Sozialdemokrat, wurde wegen seiner Verbindung mit dem Spartakusbunde in Schutzhaft genommen. (5)Thomas, der frühere französische Munitionsminister. (6)Seitz, einer der Präsidenten der prov. österr. Nationalversammlung. (7)Karl Radek, der in Berlin verhaftete russische Bolschewist. (8)Gompers, der amerikanische Gewerkschaftsführer. (9)Henderson, der frühere Arbeitervertreter in der englischen Regierung. (435) [7 Abb.]: Bilder von der Wahl zur deutschen Nationalversammlung. (1)Wahlplakat für die soziale Republik. (2)Plakate gegen den Bolschewismus. (3)Die Flut der Flugblätter am Wahltag in Berlin. (4)Wahlplakat an einem Berliner Straßenbahnwagen. (5)Mönche vor dem Wahllokal in München. (6)Barmherzige Schwestern vor dem Wahllokal in München. (7)Starke Wahlbeteiligung, auch der Frauen, in Berlin: das Anstehen vor dem Wahllokal. ([436]) [Abb.]: Verbrennung von Regierungsflugblättern und Wahlzetteln durch demonstrierende Spartakisten auf dem Augustusplatz in Leipzig. ([437]) [Abb.]: Nichtuniformierte Wachtposten in Wien. (438) [Abb.]: Vereidigung der Berliner Garde auf die Republik am 15. Januar 1919 durch den Kommandeur der Franzer (des Kaiser-Franz-Garde-Grenadierregiments), Spiro, der die Soldatenräte durch Handschlag verpflichtete, die ihrerseits die Vereidigung der ihnen unterstellten Mannschaften vornahmen. (439) Illustrierte Kriegsberichte. (439) Das Vordringen der Polen in Posen, Westpreußen und Schlesien. (439) [2 Abb.]: (1)Panzerkraftwagen in den Straßen Berlins zur Sicherung der Wahlen zur Nationalversammlung. (2)Die Wiederherstellung der Ruhe in Berlin. Einzug von Regierungstruppen. (439) [4 Abb.]: (1)Die Prinzeninseln Halki und Antigone im Marmarameer, wo die Verhandlungen zwischen Vertretern der Verbandsmächte und der russischen Bolschewisten stattfinen sollten. (2)Ignaz Padererwski, der bekannte Klavierspieler, wurde zum Präsidenten von Polen ausgerufen. (3)Truppen des deutschen Granzschutzes im Osten überschreiten die Netze auf einer Notbrücke, die an Stelle der von den Polen zerstörten Brücke gebaut wurde. (4)Ankunft einer Infanterieabteilung des deutschen Grenzschutzes im Osten zur Vertreibung der Polen aus der im Netzetal gelgenen Stadt Samotschin. (440) [Abb.]: In einem Wahllokal in Berlin während der Wahlen zur Nationalversammlung. ( - ) [Abb.]: Straßenkampf deutscher Grenzschutztruppen mit polnischen Aufrührern in Bentschen in der Provinz Polen. (441) Ein letzter Eindruck deutscher Macht. (442) [Abb.]: Schweizerisches Militär in Wien zum Schutze eines von der Schweiz kommenen Lebensmitteltransportes für die hungernde Bevölkerung Wiens. In der Mitte: der Kommandant Oberst Frey. Links: sein Unterkommandant Oberleutnant Schmeder. (442) [2 Abb.]: (1)Engländer in Wien. Gruppenbild der Offiziere. Von links nach rechts: 1. Hauptmann Rugman, 2. Leutnant Keeler, 3. ?, 4. Leutnant Parker, 5. Major Dibben, 6. Leutnant Iwench, 7. Leutnant Harwood, 8. Hauptmann Stevenson, 9. Leutnant Dowelen, 10. Hauptmann Williams. (2)Engländer vor dem Wiener Rathaus. (443) Pferdeversteigerung. (443) [Abb.]: Pferdeversteigerung zur Zeit der Demobilmachung in Deutschland. (444 - 445) Von der Ausrüstung der schweizerischen Armee. (444 - 445) [Abb.]: Die Demobilisierung der englischen Soldaten im Kristallpalast in London. Die Soldaten begeben sich in die Sammelhalle (1 und 2), entledigen sich ihrer Waffen (3), die geprüft werden (4), erhalten eine Friedensausstattung und eine Geldsumme (5 bis 9) und sind nach verschiedenen Eintragungen und Abstempelungen demobilisiert. (446) Bolschewismus und Preisgestaltung. (446) [6 Abb.]: Die Herstellung von Stahlhelmen für die schweizerische Armee. (1)Bearbeitung der Stahlhelme an der Ziehpresse. (2)Die fertig geformten Stahlhelme werden einzeln gehämmert. (3)Die erste Formgabe des Blechstückes in der Ziehpresse. (4)Weitere Stufen der Formbildung in der Ziehpresse. (5)Das Glühen und Härten der fertigen Stahlhelme im Ölbade unter Kontrolle eines Beamten. (6)Die Innenpolsterung der Stahlhelme mit Ledergarnituren. ([447]) Beschießung von Paris durch deutsche Ferngeschütze. (448) [Karte]: Plan von Paris mit Bezeichnung der Punkte, an denen die Geschosse der deutschen Langrohrgeschütze eingeschlagen haben. (448) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/19. Heft 229 (Heft 229) ([449]) [Abb.]: Eine Sitzung des Zentralrates der A.- und S.-Räte in Berlin, der als bisheriger Inhaber und Repräsentant der Souveränität im Reiche seine Befugnisse an die Nationalversammlung übergeben hat. Von links: Grzesinski, Struve, Faaß, Pfaff, Horter, Maier, Knoblauch, Heller, Herbert, Zwosta, Cohen (Vorsitzender), Lampl, Leinert (Vorsitzender), Waeger (Schriftführer), Schäfer (Kassierer), Kohl, König. ([449]) [Abb.]: Die nach Weimar bestimmten Zeitungspakete werden in ein Flugzeug der Deutschen Luftreedereigesellschaft befördert, das täglich zwischen Berlin und Weimar verkehrte. (450) [8 Abb.]: Die Eröffnung der Nationalversammlung in Weimar. (1)Berliner Schutzleute üben die Legitimationskontrolle der Abgeordneten aus. (2)Abgeordnete auf dem Wege zur Eröffnungssitzung. (3)Die Volksbeauftragten Scheidemann und Landsberg begeben sich zur Nationalversammlung. (4)Der Fraktionsvorstand der Deutschnationalen Volkspartei (sitzend von links nach rechts): Schulz, Graf Posadowsky, Margarete Behm, Dühringer; (stehend von links nach rechts): Schiele, Biener, Behrens, Vizepräsident Dietrich, Dr. Rösicke, Pfarrer Traub; (5)Vizepräsident Fehrenbach (links), begibt sich zur Eröffnungssitzung. (6)Die weiblichen Zentrumsmitglieder (vordere Reihe von links nach rechts): Helene Weber, Hedwig Drausfeld, Agnes Neuhaus, Maria Zettler; (hintere Reihe): Christine Teusch, Maria Schmitz. (7)Die weiblichen Abgeordneten der Mehrheitssozialisten (sitzend von links nach rechts): Anna Simon, Elfriede Ryneck, Frieda Hauke, Gertrud Lodahl, Else Höfs, Fraktionsvorstandsmitglied Marie Juchacz, Antonie Pfülf, Minna Bollmann; (stehend von links nach rechts): Johanna Reitze, Luise Schröder, Minna Eichler, Ernestine Lutze, Johanna Tesch, Elisabeth Röhl, Wilhelmine Kähler, Frieda Lührs, Anna Blos, Klara Bohm-Schuch, Minna Schilling. (8)Die vor dem Nationaltheater aufgestellte Ehrenkompanie. ([451]) [Abb.]: Eröffnung der Nationalversammlung im Nationaltheater in Weimar am 6. Februar 1919, nachmittags 3 1/4 Uhr. Friedrich Ebert hält als Volksbeauftragter die Eröffnungsrede. ([452 - 453]) [2 Abb.]: (1)Strandschloß in Kolberg, der Sitz des von Kassel nach Kolberg verlegten Großen Hauptquartiers. (2)Die deutsche Oberste Heeresleitung. (454) [Karte]: Karte zu den polnischen Ansprüchen auf deutsches Gebiet mit der im Waffenstillstandsvertrag vereinbarten Demarkationslinie zwischen Deutschen und Polen. (455) [2 Abb.]: (1)Im Werbebüro des ersten Landesschützenkorps. Freiwillige lassen sich anwerben. (2)Vor einem Berliner Werbebüro für den Ostmarkenschutz. (455) [Abb.]: Zu den Vorgängen in Bremen. Oberst v. Gerstenberg, Führer der Division Gerstenberg. (456) Illustrierte Kriegsberichte. (456) Ein letzter Eindruck deutscher Macht. (456) [Abb.]: Ein Werbeoffizier fordert auf den Straßen Berlins zum Eintritt in die Grenzwehr gegen den Feind im Osten auf. ( - ) [Abb.]: Einzug der Division Gerstenberg in Bremen. ([457]) [Abb.]: Flur in der Tausendmann-Kaserne in Wilhelmshaven nach dem Kampf mit Spartakusleuten in der Nacht zum 28. Januar 1919. (458) [3 Abb.]: (1)Freiwillige für Bremen ziehen vor das Rathaus in Hamburg. (2)Zur Besetzung der Kaserne des 20. Fußartillerieregiments in Bahrenfeld-Hamburg. Der Eingang zur Kaserne. (3)Zur Bewaffnung der Zivilbevölkerung in Hamburg. (459) Eröffnung der Nationalversammlung in Weimar. (460 - 461) Englischer Verwundeten- und Gefangenentransport verläßt Swinemünde. (460 - 461) [Abb.]: Der englische 9000-Tonnen-Dampfer "Formosa" verläßt mit einem größeren Transport englischer Verwundeter den Hafen von Swinemünde. (460 - 461) Männer des Tages. (462) [3 Abb.]: (1)Konteradmiral Adolf v. Trotha, Chef des Admiralstabs im Reichsmarineamt. (2)Legationsrat Dr. Töpfer, ein Stettiner Kaufmann, wurde als kaufmännischer Helfer aus dem Wirtschaftsleben für die Durchführung der Reform des deutschen Auslanddienstes zum Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt ernannt. (3)Tost, der neue Vorsitzende des Marineausschusses in Berlin. (462) Die Frau in der Nationalversammlung. (462) [8 Abb.]: (1)Anna Blos, Sozialdemokratische Partei. (2)Klara Bohm-Schuch, Sozialdemokratische Partei. (3)Marie Juchacz, Sozialdemokratische Partei. (4)Frau Elfriede Ryneck. (5)Fräulein Dr. Gertrud Bäumer, Deutsche Demokratische Partei. (6)Margarete Behm, Deutschnationale Volkspartei. (7)Fräulein v. Gierke, Deutschnationale Volkspartei. (8)Frau Luise Zietz, Unabhängige Sozialdemokratische Partei. (463) Wiesbaden zur Franzosenzeit. (463) [2 Abb.]: (1)Die Franzosen in Wiesbaden. Aufziehen der Wache vor dem früheren Kgl. Schloß, dem Sitz des französischen Kommandanten von Wiesbaden. (2)Die Franzosen in Wiesbaden. Antreten vor dem Rathaus. (464) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/19. Heft 230 (Heft 230) ([465]) [Abb.]: Die erste Sitzung des neuen deutschen Kabinetts unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Scheidemann im Schloß zu Weimar. ([465]) [Abb.]: Sklavenarbeit der von Frankreich gegen Recht und Menschlichkeit zurückgehaltenen kriegsgefangenen Deutschen bei der Straßenwiederherstellung unter englischer Aufsicht im zerstörten französischen Gebiet. (466) [2 Abb.]: (1)Barnes, der Vertreter Englands, spricht in der Vollsitzung der Friedenskonferenz in Paris am 14. Februar 1919. (2)Der französische Minister Léon Bourgeois spricht in der Vollführung der Friedenskonferenz in Paris am 14. Februar 1919 über Völkerbundsfragen. (467) [Abb.]: Abtransport kriegsgefangener Russen, Rumänen und Südslawen auf der Donau bei Regensburg. (468 - 469) [Karte]: Karte des Saargebiets. (470) [Abb.]: Verhaftung des Attentäters Emilie Cottin, der auf den französischen Ministerpräsidenten Clemenceau einen Schuß abgab. (470) [4 Abb.]: Der Streik in Glasgow. (1)Transportwagen mit bewaffneter Begleitmannschaft in Glasgow. (2)Militärische Bewachung einer eisenbahnbrücke über den Clyde. (3)Der Prügel in Tätigkeit: Der Streikführer Galagher wird verhaftet. (4)Barrikade in einer Straße von Glasgow. (471) Illustrierte Kriegsberichte. (471) Die Blockade der Ostsee durch die Verbandsmächte. (471) Friedrich Ebert. (472) [2 Abb.]: Die Streik- und Spartakusbewegung im Ruhrgebiet. (1)Biwak der Regierungstruppen vor dem beschädigten Rathaus in Bottrop nach der Vertreibung der Spartakisten. (2)Verhaftung des Spartakistenführers Fuldzennek in Bottroß, der später im Handgemenge erschossen wurde. (472) [Abb.]: Die englische Blockade in der Ostsee: Das zwischen Saßnitz und Trelleborg verkehrende Fährschiff wird von einem englischen Zerstörer untersucht. ( - ) [Abb.]: Deutsche Sicherheitswehr verhindert die von streikenden Arbeitern beabsichte Zerstörung von Kohlengrubenanlagen. ([473]) [Karte]: Das neue Deutschland nach Anschluß Deutsch-Österreichs. (474) [Abb.]: Der deutschösterreichische Staatssekretär des Äußern Dr. Otto Bauer im Zuge Wien-Weimar. (474) [2 Abb.]: (1)Wahlsiegfeier der Sozialisten vor dem Parlamentsgebäude in Wien. Von links nach rechts: Abgeordnete Therese Schlesinger, Unterstaatssekretär Dr. Deutsch, Präsident der Nationalversammlung Dr. Seitz, Dr. Fritz Adler, Unterstaatssekretär Glöckel, Abgeordneter Sever und Offiziere der Volkswehr. (2)Kundgebung für den Anschluß Deutsch-Österreichs in Wien am 2. Februar 1919. Staatssekretär Dr. Bauer spricht für den Anschluß an Deutschland. (475) Der Zusammenbruch der ottomanischen Armee in Palästina und die Katastrophe von Damaskus. (475) [Abb.]: Ankunft der deutschen Truppen aus Asien in Haidar Pascha (Konstantinopel) und Empfang durch den Marschall Liman v. Sanders. (476 - 477) Bolschewisten und Spartakisten. (478) [2 Abb.]: (1)Antibolschewistisches Plakat: Trümmer oder Aufbau? (2)Antibolschewistisches Plakat: Deutschlands ideale Zukunft unter der Herrschaft des Bolschewisten. (478) [2 Abb.]: (1)Antibolschewistisches Plakat in den Straßen Berlins: Bolschewismus heißt die Welt im Blut ersäufen. (2)Antibolschewistisches Plakat: Bolschewismus bringt Krieg, Arbeitslosigkeit und Hungersnot. (479) Übergang der letzten deutschen Truppen über die Donau. (479) [Abb.]: Die letzten deutschen Truppen überschreiten die Donau bei Belgrad auf der Schiffbrücke nach Semlin. Gesehen vom serbischen Ufer. Im Hintergrunde die Eisenbahnbrücke. (480) [Abb.]: Begrüßung der heimgekehrten ostafrikanischen Heldenschar am 3. März 1919 am Pariser Platz in Berlin. Die Reiter, von links nach rechts: Gouverneur Dr. Schnee, Major Kraut, Generalleutnant z.D. Wahle, Generalmajor v. Lettow-Vorbeck, Kapitän z.S. Loof, Kommandant der "Königsberg"; neben v. Lettow-Vorbeck stehend: Oberleutnant d. Res. v. Rucktäschell. Auf der Tribüne hält die Begrüßungsrede der Reichskolonialminister Dr. Bell. Links von ihm: Vizeadmiral Rogge, Staatssekretär des Reichsmarineamtes; rechts: Kriegsminister Oberst Reinhardt, Dr. Reicke, Bürgermeister von Berlin, Major Strümpell vom Kommando der Schutztruppen, Dr. Solf, Staatssekretär a.D., Oberleutnant v. Hepke vom Kommando der Schutztruppen. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/19. Heft 231 (Heft 231) ([481]) [4 Abb.]: (1)Dr. Adolf Müller, bayrischer Gesandter in Bern, (2)Dr. Karl Melchior, Hamburg, (3)Professor Dr. Schücking, Marburg, wurden zusammen mit dem Grafen v. Brockdorff-Rantzau, Reichsminister Dr. Eduard David und Reichsminister Giesberts von der deutschen Regierung als Unterhändler zu den Friedensverhandlungen entsandt. (4)General v. Lettow-Vorbeck mit Gouverneur Dr. Schnee und seiner ostafrikanischen Heldenschar nach ihrer Ankunft in Berlin. ([481]) [3 Abb.]: (1)Oberes Bild: Inneres eines von den Spartakisten völlig ausgeplünderten Warenhauses in Halle. (2)Mittleres Bild: Waffenkammer im Stadthaus von Hamburg, woselbst die Zivilpersonen Hamburgs ihre Waffen abgeben mußten. (3)Unteres Bild: Den Spartakisten in Halle wieder abgenommene Silbersachen und anderes Diebesgut. (482) [5 Abb.]: Die Märzunruhen in Berlin. (1)Die zur Vertreibung der Spartakisten anrückende Volkswehr mit Tank und Panzerwagen. Die Soldaten sind mit Gewehren, Handgranaten und Flammenwerfern ausgerüstet. (2)Auf dem Alexanderplatz aufgestellter Minenwerfer, mit dem 2 1/2-Zentner-Minen gegen die von den Spartakisten besetzten Häuser abgeschossen wurden. Im Hintergrunde links das völlig ausgeplünderte Warenhaus Tietz. (3)Ein Bild der Verheerung: Haus in der Alten Schützenstraße beim Alexanderplatz, in der heftige Kämpfe stattfanden. (4)Die durch Plünderung von seiten der Spartakisten und Beschießung mittels schwerer Minen stark beschädigten Wohnhaus am Alexanderplatz, an der Ecke der Alexander- und Prenzlauer Straße. (5)Meuterer der Republikanischen Soldatenwehr, die sich zum Teil mit den Spartakisten vereinigte. Um Überfälle auf die Begleitmannschaft zu verhindern, müssen die Gefangenen mit erhobenen Händen marschieren. (483) [Abb.]: Bayrischer Posten als Grenzschutz an der böhmischen Grenze bei der Paßkontrolle. Unmittelbar hinter dem Grenzpfahl mit dem bayrischen Wappen steht die Grenzhütte der Tschechen. (484) [Abb.]: Sprengung einer Spartakistenansammlung auf der Theresienwiese in München. ([485]) [Abb.]: Die Eröffnung der deutschösterreichischen Nationalversammlung am 4. März 1919 im Parlamentsgebäude in Wien. (486) Illustrierte Kriegsberichte. (487) Über den Bevölkerungsausfall in Deutschland und in Frankreich infolge des Krieges. (487) [2 Abb.]: (1)Die neue Uniform der tschechoslowakischen Offiziere. Tuchaufschläge mit Silberstreifen und Nummern an der Mütze und am Rockkragen. In der Mütze außerdem eine grüne Kokarde mit den in Silber gestickten buchstaben "RCS". (2)Demonstration in Wien für den Anschluß Westungarns an Deutsch-Österreich. (487) Rettung eines Kaiserschützenoberleutnants aus gefährlicher Lage im Adamellogebiet. (488) [Abb.]: Rettung eines Kaiserschützenoberleutnants durch eine Patrouille im Adamellogebiet. (488) [Abb.]: Ankunft der deutschen Orientkämpfer mit dem Dampfer "Patmos" in Hamburg. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/19. Heft 232 (Heft 232) ([489]) [Abb.]: Marschall Foch beim Viererrat. ([489]) [2 Abb.]: (1)Zur Auslieferung der deutschen Handelsflotte. Ein deutsches Schiff mit dem von den Verbandsmächten vorgeschriebenen Zeichen, das alte deutsche Schiffe tragen müssen, die für den guten Willen des Verbandes, Deutschland Lebensmittel zukommen zu lassen, ausgeliefert werden müssen. (2)Schwere deutsche Lokomotiven verlassen die Heimat auf der Fahrt zur Übergabe an die Verbandsmächte. (490) [2 Abb.]: Straßenumzug vor der Reichskanzlei in Berlin im Anschluß an eine Massenkundgebung gegen die Zerstückelung Deutschlands am 23. März 1919. (1)Die Spitze des Zuges. (2)Einige der zahlreichen Plakatträger. (491) [3 Abb.]: (1)Polnische Generale und Vertreter der Verbündeten bei der Truppenschau in Posen am 2. März 1919. (2)Polnische Ulaneneskadron vor dem alten Schloß in Posen. (3)Polnische Artillerie vor den Vertretern der Verbündeten. (492) [Abb.]: Einbringen polnischer Gefangener in ein westpreußisches Städtchen durch Truppen des deutschen Grenzschutzes. ([493]) [Abb.]: Der bolschewistische Kriegskommissar und Schöpfer der "Roten Armee" in Rußland, Trotzki, schreitet mit seinem Generalstab in Moskau die Front eines lettischen Regiments, der Kerntruppe der Roten Garde, ab. (494) Illustrierte Kriegsberichte. (494) Die Menschenverluste im Weltkrieg. (494) [Abb.]: Kampf mit bolschewistischen Banden in Kurland. ([495]) [Abb.]: In Hamburg ausgeladenes amerikanisches Weizenmehl für die tschechoslowakische Republik. (496) Erinnerungsmarken an die Nationalversammlung. (496) [3 Abb.]: Preisgekrönte Entwürfe für die Freimarken zur Erinnerung an die Nationalversammlung. (1)Entwurf von Ernst Böhm, Charlottenburg, zur Ausführung als 15-Pf-Marke vorgesehen. (2)Georg A. Mather, Berlin, zur Ausführung als 25-Pf-Marke vorgesehen. (3)Hugo Frank, Stuttgart, zur Ausführung als 10-Pf-Marke vorgesehen. (496) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/19. Heft 233 (Heft 233) ([497]) [Abb.]: Abreise der deutschen Friedensabgeordneten vom Potsdamer Bahnhof in Berlin nach Paris. X Graf Brockdorff-Rantzau im Gespräch mit Mitgliedern der Abordnung kurz vor der Abfahrt. ([497]) [5 Abb.]: Der Kommunistenaufstand in Würzburg. (1)Die Ausrufung der bayrischen Räterepublik durch den Russen Weibel am 7. April 1919. (2)Der Sächsiche Kriegsminister Neuring, der von einer Horde Kommunisten in die Elbe geworfen und erschossen wurde. (3)Der bayrische Oberst Ritter v. Epp, Führer eines Freikorps zum Schutze der Heimat gegen bolschewistische Umsturzbewegungen. (4)General Haas, Führer der von Bayern zu Hilfe gerufenen württembergischen Freiwilligen-Abteilung, die Augsburg besetzte. (5)Der bayrische Ministerpräsident Johannes Hoffmann, der anläßlich der Unruhen in München mit der Regierung nach Bamberg übersiedelte. (498) [2 Abb.]: (1)Regierungstruppen in Augsburg nach Einnahme der Stadt. (2)Regierungstruppen durchsuchen bei Nacht eine verdächtige Wohnung nach Waffen. (499) [Abb.]: Wider den Bolschewismus. (500 - 501) Illustrierte Kriegsberichte. (502) Heimkehrende Flüchtlinge werden in Rovreit von österreichischer Mannschaft gespeist. (502) [Abb.]: Vom Durchzug der unter General Haller stehenden polnischen Armee durch Deutschland. Polnische und französische Offiziere auf dem Bahnhof von Sangershausen. (502) Die Schreckensherrschaft der Bolschewisten in den baltischen Landen. (502) [Abb.]: Auf der Wacht gegen die Polen: Ein verdächtiges Haus wird bewacht und durchsucht. (502) [Abb.]: Die neue deutschösterreichische Regierung. Von links nach rechts, stehend: Staatssekretär Wilhelm Miklas, Kultus; Schriftführer Sekretariatsrat Hericky; Dr. Joseph Schumpeter, Finanzen; Unterstaatssekretär Dr. Erwin Waiß, Heerwesen; Ludwig Paul, Verkehrswesen; Ingenieur Johann Zerdick, Industrie; Staatssekretär Dr. Otto Bauer, Äußeres; Schriftleiter Ministerialrat Dr. Fenz; Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß, Volksernährung; Sitzend: Staatssekretär Dr. Julius Deutsch, Heerwesen; Staatssekretär Richard v. Bratusch, Justiz; Staatssekretär Otto Glöckel, Unterricht; Staatskanzler Karl Renner, Staatssekretär Ferdinand Hanusch, Sozialverwaltung; Staatssekretär Dr. Wilhelm Ellenbogen, Handel. (503) Die Franzosen in der Pfalz. (503) [2 Abb.]: (1)Die Besatzung des siegreichen deutschen Panzerzuges, dessen Eingreifen an der Bolschewistenfront die Einwohner Schaulens vor der Schreckensherrschaft bewahrte. (2)Die Schreckensherrschaft der Bolschewisten: Im estnischen Wesenberg getötete Opfer. (504) [Abb.]: Heimkehrende Südtiroler Flüchtlinge werden in Rovreit von den österreichischen Feldküchen gespeist. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/19. Heft 234 (Heft 234) ([505]) [Abb.]: Ankunft der deutschen Friedensabordnung in Vaucresson am 29. April 1919, von wo aus sich die deutschen Delegierten im Kraftwagen nach Versailles begaben. ([505]) [Karte]: Die Gebietsabtretungen, die von Deutschland in dem am 7. Mai 1919 überreichten Friedensvertragsentwurf gefordert wurden. (506) [Karte]: Deutsch-Österreich im Vertrags-Entwurf der Entente. (507) [Abb.]: Die Delegierten Deutsch-Österreichs für St. Germain. (507) [Abb.]: Die Übergabe des Friedensvertragsentwurfs der Verbandsmächte an die deutsche Abordnung im Trianon-Palast-Hotel zu Versailles am 7. Mai 1919. (508 - 509) [Abb.]: General Märker (X) bei der Besetzung Leipzigs durch die Regierungstruppen. (510) [7 Abb.]: (1)Die Befreiung Münchens am 1. Mai 1919. Einmarsch der Gardeschützendivision durch die Ludwigstraße. (2)Von der Heerschau der Münchener Arbeiterwehr am 22. April 1919, Bewaffnete Arbeiter ziehen während des Generalstreiks durch die Ludwigstraße. (3)Der Höchstkommandierende der Roten Armee Egelhofer (X) im Umzuge der Arbeiter und Soldatenwehr in München während der Räteherrschaft. (4)Eine Barrikade in den Straßen Münchens. (5)Bewaffnete Münchener Bürger und Arbeiter führen nach der Befreiung der Stadt durch Regierungstruppen gefangene Rotgardisten ab. (6)Vorbeimarsch preußischer Artillerie vor General v. Oven nach der Befreiung Münchens. (7)Das Werdenfelser Freikorps, bestehend aus Bauern und Arbeitern, die zum Teil in ihres Landestracht zur Befreiung Münchens gekommen waren. ([511]) [Abb.]: Der Ministerpräsident Philipp Scheidemann protestiert in der in die Aula der Berliner Universität einberufenen deutschen Nationalversammlung am 12. Mai 1919 gegen die im Friedensvertragsentwurf der Feinde niedergelegten Gewaltforderungen. (512) [Register]: Register zu Band I-IX der Illustrierten Geschichte des Weltkrieges 1914/19. ([I]) A ([I]) B (II) C (V) D (VII) E (VIII) F (IX) G (X) H (XI) I (XI) J (XIII) K (XIV) L (XVI) M (XVIII) N (XX) O (XXI) P (XXII) Q (XXIII) R (XXIV) S (XXV) T (XXVIII) U (XXX) V (XXX) W (XXXI) X, Y (XXXII) Z (XXXII) Nachtrag. (XXXIII) A - O (XXXIII) P (XXXIII) R - Z (XXXIV) Einband ( - ) Einband ( - )