Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse: ein untaugliches Konzept
In: Politikum: Analysen, Kontroversen, Bildung ; Vierteljahreszeitschrift, Band 6, Heft 3, S. 50-57
ISSN: 2701-1267
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In: Politikum: Analysen, Kontroversen, Bildung ; Vierteljahreszeitschrift, Band 6, Heft 3, S. 50-57
ISSN: 2701-1267
Wenn nichts mehr schief geht, kommt die Grundrente zum 1. Januar 2021. Tatsächlich ist aber nichts am jetzt vereinbarten Grundrentenkompromiss der Großen Koalition wirklich gut. Gegen Altersarmut hilft sie nicht, denn wichtige Ursachen niedriger Renteneinkünfte bleiben unberücksichtigt. Wer wirklich bedürftig ist, erhält zwar Grundrente, am Gesamteinkommen ändert dies aber nichts, da diese mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet wird. Gleichzeitig ist die vorgesehene Einkommensprüfung so lasch, dass viele Rentner mit hohen anderweitigen Einkommen profitieren würden. Das grundlegende Prinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung – die Äquivalenz zwischen gezahlten Beiträgen und Rentenansprüchen – wird aufgehoben. Diese Mängel könnte man in Kauf nehmen, wenn die Grundrente wirklich zielorientiert (Verhinderung von Altersarmut) und sozial gerecht (Bedürftigkeit der Bezieher) wäre. Das ist sie aber nicht, so dass die Grundrentenpläne der Regierung wohl tatsächlich als "verfassungswidrig, ineffizient und ungerecht" zu bezeichnen sind.
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Die Bundesregierung hat die Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" damit beauftragt, Empfehlungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Rentenfinanzen zu entwickeln. Der Kommissionsbericht bleibt deutlich hinter den hochgesteckten Erwartungen zurück. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Finanzierungsprobleme der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht lösen, sondern führen letzten Endes nur dazu, dass der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung erhöht werden muss. Ohne eine weitere Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird sich das Finanzierungsproblem der Rentenversicherung nicht lösen lassen, da es für die erwerbsfähige Generation unerheblich ist, ob sie über Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge für die Rentner aufzukommen hat.
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Aktuell dominiert die Coronakrise das politische Geschehen. Aller Voraussicht nach ist sie aber nur temporär. Sie verdeckt, dass gerade Ostdeutschland in den kommenden Jahren vor ganz vielfältigen und sehr unterschiedlichen Herausforderungen steht. Diese waren bereits vor der aktuellen Pandemie angelegt und werden nach deren Überwindung wieder an Bedeutung gewinnen. Es ist daher dringend erforderlich, auch die Lösung der übrigen (potenziellen) Krisen im Blick zu behalten.
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Im Sommer diesen Jahres hat die sächsische "Personalkommission II" ihre Empfehlungen vorgelegt. Wichtigste Schlussfolgerung ist, dass es nicht zu einer Verringerung des Personalbestands kommen sollte; vielmehr müssten alle künftig aus demographischen Gründen freiwerdenden Stellen wiederbesetzt werden, um die Handlungsfähigkeit des Staates aufrechtzuerhalten. Der vorliegende Beitrag zeigt hingegen, dass dies weder nötig noch möglich ist. Vielmehr sollte die Politik ihre Prioritätensetzungen überprüfen und ggf. anpassen. Hieraus abgeleitet wäre dann auch der notwendige Personalbestand zu bestimmen.
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In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 70, Heft 1, S. 325-339
ISSN: 2366-0481
ZusammenfassungDie Regierungskoalition hat sich jüngst auf einen Kompromiss zur Einführung einer Grundrente sowie zur Aufstockung der Grundsicherung im Alter verständigt. Während die Anhebung der Grundsicherung im Alter unter bestimmten Bedingungen tatsächlich zu einer Verbesserung der Einkommenssituation von (bedürftigen) Rentnern führt, gilt dies für die Grundrente nicht, denn wer bedürftig ist, erfährt hierdurch überhaupt keine Verbesserung seines Einkommens. Somit kommt die Grundrente im Ergebnis nur Personen zugute, die eben nicht als bedürftig gelten. Hinzu kommt, dass die beschlossenen Reformen diejenigen Personen, die aufgrund ihrer individuellen Erwerbsbiografie am ehesten von Altersarmut betroffen sind, wegen übersteigerter Anspruchsvoraussetzungen überhaupt nicht erreichen. Die Grundrentenpläne der Großen Koalition sollten daher, da sie wirkungslos und mit den Prinzipien der Rentenversicherung nicht vereinbar sind, besser nicht umgesetzt werden.
Die grundlegenden Mechanismen der EU-Kohäsionspolitik sollten nochmals überprüft und dabei insbesondere dem Subsidiaritätsprinzip wieder mehr Nachdruck verliehen werden.
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Auch 30 Jahre nach dem Mauerfall besteht vielfach Unzufriedenheit über den Stand des "Aufbau Ost". Tatsächlich ist die Situation in vielen Bereichen weitaus besser als es dem allgemeinen Stimmungsbild entspricht: Die realen verfügbaren Einkommen liegen bei 92% des westdeutschen Niveaus, und auch die Arbeitsplatzmarktsituation ist nur noch wenig schlechter als dort. Auch mit ihrer persönlichen wirtschaflichen Lage sind die meisten Ostdeutschen zufrieden – fühlen sich aber gleichzeitig gegenüber ihren Landsleuten im Westen benachteiligt. Der Beitrag sucht nach Ursachen hierfür und zieht Schlussfolgerungen zur künfigen Wirtschafspolitik in und für die ostdeutschen Länder.
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Innerhalb Deutschlands sind regionale Unterschiede vorhanden. Wann diese jedoch so gravierend sind, dass politischer Handlungsbedarf besteht, ist wissenschaftlich umstritten. Zwei Bereiche sind dabei zu unterscheiden, zum einen die regionalen Disparitäten im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und zum anderen die aus wirtschaftlicher Sicht. Es zeigt sich, dass die öffentlichen Daseinsvorsorgeleistungen relativ ausgewogen sind, die unterschiedliche regionale Wirtschaftskraft jedoch durchaus ein Problem in Deutschland darstellt. ; Living conditions differ between Germany's regions. However, while the supply of public goods is more or less equal across the regions, differences in economic features are far more pronounced (e.g., in productivity and unemployment rates). One objective of German economic policy is the reduction of these disparities. This article shows that economic differences between regions are mostly the result of differing locational conditions (such as infrastructure, population density) and of historical path dependencies. This leads to the conclusion that regional policy cannot reduce these disparities, at least, not in the short run.
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Als Ursache für die ausbleibende "Angleichung" der wirtschaftlichen Ergebnisvariablen in Ostdeutschland werden immer wieder strukturelle Defizite genannt, vor allem das Fehlen von großen eigenständigen Unternehmen. Wenn diese fehlen, kommt es umso mehr auf die vorhandenen kleineren Unternehmen an. Deren Wachstumsdynamik ist aber leider nicht sehr groß. Vielfach fehlt es auch an "unternehmerischer Initiative" in den ostdeutschen Ländern, was sich bspw. in einer geringen Zahl an Unternehmensgründungen und einer unterdurchschnittlichen Selbständigenquote widerspiegelt. Der vorliegende Beitrag sucht nach Ursachen für die geringe Gründungsneigung und zeigt Schlussfolgerungen für die Wirtschaftspolitik auf.
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Der vorliegende Artikel führt die wirtschaftlichen Erfolge Sachsens nach der Vereinigung im Wesentlichen auf zwei Ursachen zurück: Zum einen auf die lange historische Tradition als bedeutsamer Industriestandort, die nicht zuletzt auch Denken und Einstellungen der Menschen in Sachsen auf lange Sicht geprägt hat, und zum anderen auf die Fähigkeit, Innovationsimpulse von außen aufzunehmen und wirtschaftlich nutzbar zu machen. Es gab zwar Rückschläge – insbesondere den Verlust an Humankapital nach dem Zweiten Weltkrieg (und ein weiteres Mal nach der Vereinigung) –, dennoch steht Sachsen heute in vielerlei Hinsicht besser da als die anderen ostdeutschen Länder, obwohl diese in gleicher Weise vom Transformationsschock nach 1989 betroffen waren. Dies stellt die Wirtschaftspolitik vor die Aufgabe, auch künftig dafür zu sorgen, dass Sachsen diese Standortvorteile in ausreichender Weise nutzen kann.
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Nachdem der Streit um die künftige Ausgestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nach dem im Oktober gefundenen Kompromiss zwischen Bund und Ländern zumindest fürs Erste beigelegt zu sein scheint, rückt ein anderes Thema in den Vordergrund, nämlich wie die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte "gesamtdeutsche Strukturförderung " für wirtschaftsschwache Regionen umgesetzt werden soll. Spätestens mit dem Auslaufen der aktuellen EU-Strukturfondsförderperiode 2020 wird es notwendig sein, die Regionalfördergebiete in Deutschland neu festzulegen.
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Die wirtschaftliche Entwicklung in den ostdeutschen Ländern verläuft seit geraumer Zeit in etwa parallel zu Westdeutschland – ein Aufholen ist bei den typischerweise verwendeten Indikatoren der Wirtschaftskraft seit Langem nicht mehr festzustellen. Auch die Perspektiven für die Zukunft sind nicht unbedingt rosig. Deswegen sollte die Wirtschaftspolitik die Initiative ergreifen, mit einer gezielten wachstumsorientierten Politik die Bedingungen für eine günstigere Entwicklung auch nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II zu schaffen. Wesentlich erscheinen neben einer an den wachstumshemmenden Rahmenbedingungen ansetzenden Förderpolitik insbesondere auch verstärkte Investitionen in Bildung und Innovation.
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Selten wurde eine sozialpolitische Reform in Deutschland so stark angefeindet wie die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum sogenannten Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") zum 1. Januar 2005. Ihre politischen Konsequenzen – Abwahl der rot-grünen Koalition auf Bundesebene und Aufstieg der Partei "Die LINKE" – sind bis heute spürbar. Dabei war dieser Schritt durchaus folgerichtig, denn das bis dahin bestehende Nebeneinander von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe als zwei in ihrer Zielrichtung vergleichbare Leistungen der Grundsicherung war kaum mehr vermittelbar, waren diese doch weder in ihrer Höhe noch in ihren Anspruchsvoraussetzungen ausreichend aufeinander abgestimmt. Eine Harmonisierung beider Systeme war daher schon aus Gerechtigkeitserwägungen dringend erforderlich, auch wenn dies zumindest für viele Langzeitarbeitslose – den typischen Empfängern von Arbeitslosenhilfe – zunächst einmal Leistungseinschränkungen bedeutete.
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Die Bundesregierung hat sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt; bis zum Jahr 2050 soll der CO2-Ausstoß gegenüber dem Basisjahr 1990 um bis zu 95 % sinken. Dies ist nur erreichbar, wenn auf die Braunkohleverstromung in Deutschland mittelfristig verzichtet wird. Insoweit gibt es einen kaum zu lösenden Gegensatz zwischen den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und dem Interesse der Landesregierungen von Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die an der energetischen Nutzung der heimischen Braunkohlevorkommen bis auf Weiteres festhalten wollen und hierfür neben energiepolitischen Zielen vor allem strukturpolitische Belange geltend machen. Da davon auszugehen ist, dass schon aufgrund aufkeimender gesellschaftlicher Widerstände die Braunkohleverstromung in Deutschland nur noch begrenzte Zeit aufrechterhalten werden kann, sollte bereits jetzt damit begonnen werden, neue Wirtschaftsstrukturen in den betroffenen Regionen aufzubauen. Hierfür sind entsprechende Förderprogramme zu initiieren, damit ein sozialverträglicher Ausstieg aus der Braunkohlewirtschaft gelingen kann.
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