On the interrelations between domestic and global (in)justice
In: Critical review of international social and political philosophy: CRISPP, Band 13, Heft 1, S. 137-159
ISSN: 1369-8230
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In: Critical review of international social and political philosophy: CRISPP, Band 13, Heft 1, S. 137-159
ISSN: 1369-8230
In: Analyse & Kritik: journal of philosophy and social theory, Band 31, Heft 1, S. 5-24
ISSN: 2365-9858
Abstract
In advanced societies, the sphere of work is subject to far-reaching changes which erode the system of gainful employment achieved in the second half of the last century, called 'typical work', i.e. full-time employment for an indefinite period with collectively negotiated wages and working conditions. This development has lead to a proliferation of various kinds of 'atypical work', most of which amount to poorly rewarded and insecure jobs with bad labour standards, and it has also weakened the traditional systems of social security. As a result, most advanced societies have experienced a significant increase in social inequality and poverty in recent decades, even though their overall social wealth has constantly grown, a state of affairs which may be deemed to be not merely undesirable, but also unjust. This judgment, however, presupposes a particular conception of social justice that submits the economic order and the working world to certain normative demands. The paper aims to illuminate these demands by proceeding in three steps. First of all, it starts with recapitulating the conditions of the rise of typical work and the features of its decay. Secondly, it seeks to sketch a conception of social justice and its requirements on the working world, on the basis of which the present situation may be considered as unjust. Finally, it will deal with the question of how to reform the present working world in a way that, as far as possible, meets the requirements of justice.
In: Macht in der Ökonomie, S. 215-240
Das Verständnis des Verhältnisses von Marktwirtschaft und sozialer Macht ist für die angemessene Beschreibung, Erklärung und Bewertung sozialer Ordnungen grundlegend. Nur unter ausgewogenen Machtverhältnissen kann der Markt gerechte Ergebnisse generieren. Das Ideal eines perfekten Marktes definiert zugleich die Anforderungen der Tauschgerechtigkeit, bei deren Erfüllung Tauschverhältnisse als gerecht gelten können. Diese Anforderungen fallen mit den Idealbedingungen eines perfekten Marktes zusammen. Die Machtungleichheiten und Ungerechtigkeiten bestehender Marktwirtschaften werden beispielsweise mit Blick auf die Macht der Großkonzerne oder die Machtungleichheiten am Arbeitsmarkt sichtbar. Diese Marktwirtschaften leiden infolge der sie überlagernden ökonomischen Machtungleichheiten an erheblichen Ungerechtigkeiten und bedürfen deshalb einer grundlegenden Reform, die eine weitgehende Neuordnung des Ordnungsrahmens der nationalen Wirtschaften und der Weltwirtschaft erfordert. Eine politische Machtkonstellation, die eine solche Reform tragen könnte, ist aber gegenwärtig weltweit nicht in Sicht. (ICE2)
In: Jahrbuch Politisches Denken, Band 2006-2007, S. 13-40
ISSN: 0942-2307
In: Recht, Gerechtigkeit und Freiheit: Aufsätze zur politischen Philosophie der Gegenwart ; Festschrift für Wolfgang Kersting, S. 79-110
Der Beitrag diskutiert einen Aspekt der distributiven Gerechtigkeit, den der ökonomischen Verteilungsgerechtigkeit. Dazu unterscheidet er zwischen vier Arten der Gerechtigkeit - Verteilungsgerechtigkeit, Tauschgerechtigkeit, politische Gerechtigkeit und korrektive Gerechtigkeit -, die jeweils unterschiedliche Richtlinien verlangen. Diese Richtlinien, so die Behauptung, lassen sich als allgemeine Grundsätze formulieren, denen breite Zustimmung sicher ist. Dieser Typus der Gerechtigkeit wird dann sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext erörtert. Die Verteilungsgerechtigkeit besitzt ein besonderes Gewicht, da sie die Ausgangsverteilung der grundlegenden Ansprüche festlegt, die den einzelnen Gesellschaftsmitgliedern im Rahmen des Wirtschaftslebens unabhängig von ihren vorangehenden Aktivitäten oder anderen kontingenten Umständen zukommen. Deshalb steckt der Autor den Rahmen ab, in dem die Forderung der ökonomischen Verteilungsgerechtigkeit als Teil der sozialen Gerechtigkeit auf moderne Volkswirtschaften Anwendung findet. Danach wird in einem zweiten Schritt versucht, die Erfordernisse der ökonomischen Verteilungsgerechtigkeit mit Bezug auf nationale und internationale Wirtschaftsordnungen zu spezifizieren.(ICA2)
In: Politik, Moral und Religion - Gegensätze und Ergänzungen: Festschrift zum 65. Geburtstag von Karl Graf Ballestrem, S. 359-376
Der Beitrag zeigt, dass zwischen Gesellschaftstheorie und politischer Philosophie ungeachtet ihrer divergierenden Zielsetzungen zahlreiche Berührungspunkte und Überlappungen bestehen. Auf der einen Seite operiert die Gesellschaftstheorie trotz ihrer Zugehörigkeit zu den empirischen Sozialwissenschaften vielfach, wenn auch mitunter unbemerkt, mit mehr oder minder fragwürdigen werthaltigen Annahmen, die zu einer bemerkbaren politischen Schlagseite mancher Ansätze führen. Andererseits setzt die politische Philosophie trotz ihrer normativen Zielsetzung empirisch gehaltvolle gesellschaftstheoretische Annahmen voraus, die von ihr aber nicht hinreichend reflektiert werden.In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass die Differenzierung der beiden Disziplinen, die sich im Zuge der Entwicklung des modernen Wissenschaftssystems vollzogen hat, nicht nur von Vorteil ist, sondern auch gravierende Nachteile hat: Gerät die Gesellschaftstheorie leicht in eine ideologische Sackgasse, weil sie den normativen Aspekten ihres Unternehmens oft nicht die erforderliche Aufmerksamkeit schenkt, erweist sich die politische Philosophie mitunter als naiv, was die gesellschaftstheoretischen Voraussetzungen ihres Räsonierens angeht. Eine engere Kooperation der beiden Disziplinen ist daher sicher für beide von Nutzen, bleibt aber bisher ein Desiderat. (ICA2)
In: Recht und Politik: Jahrestagung der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR), Deutsche Sektion, Frankfurt (Oder), 26. bis 29. September 2002, S. 93-113
Das Recht steht in einer Spannungslage zwischen zwei entgegenwirkenden Kräften: zum Phänomen der Macht auf der einen und zur Idee von Moral und Gerechtigkeit auf der anderen Seite. Angesichts einer in der Rechtstheorie gegenwärtig weit verbreiteten Kritiklosigkeit gegenüber aktuellen politischen und rechtlichen Entwicklungen befasst sich der Beitrag mit diesem Spannungsfeld. Zu diesem Zweck werden zunächst die begrifflichen Voraussetzungen beleuchtet, um ein klares Verständnis der Begriffe des Rechts, der Macht und der Moral zu bekommen. Danach werden dann einige allgemeine Thesen (Machtthese, Gerechtigkeitsthese, Vermittlungsthese) über die Wechselbeziehungen des Rechts zur sozialen Macht und zur öffentlichen Moral formuliert, um zu versuchen, diese Beziehungen mit Bezug auf verschiedene Ebenen der Rechtsbildung, d.h. Justiz und Verwaltung, Verfassung und Gesetzgebung, Völkerrecht und Europäische Integration, genauer zu beschreiben. (ICH)
In: Internationale Gerechtigkeit, S. 109-130
In: Ethik im Sozialstaat, S. 305-328
Der Autor wendet sich gegen die verbreitete Einstellung vieler Menschen, dass die Arbeitslosigkeit dem freien Willen, dem persönlichen Verschulden oder einem schicksalhaften Unglück zuzuschreiben ist, und somit die Gesellschaft von moralischer Verantwortung entlastet wird. Demgegenüber vertritt der Autor die Meinung, dass die Verteilung beruflicher Arbeit in erster Linie eine Frage der sozialen Gerechtigkeit darstellt und dass eine gerechte Gesellschaft nicht nur soziale Sicherheit garantieren, sondern auch die Beschäftigung sichern muss. Im ersten Teil erläutert er die moralischen Grundlagen für seine Überzeugung, er skizziert die moderne Vorstellung der sozialen Verteilungsgerechtigkeit und formuliert einige grundsätzliche Erfordernisse einer gerechten Arbeitsteilung. Im zweiten Teil seines Aufsatzes nimmt er eine Bewertung von verschiedenen Typen wirtschaftlicher Ordnungen vor, indem er z.B. die sozialistische Planwirtschaft und die kapitalistische Marktwirtschaft im Hinblick auf die Erfordernisse gerechter Arbeitsteilung vergleicht. Dabei wird die These vertreten, dass eine marktwirtschaftliche Ordnung nur dann vorzuziehen ist, wenn sie die Arbeitslosigkeit im Rahmen einer aktiven Beschäftigungspolitik in engen Grenzen hält und den Betroffenen durch ein allgemeines Grundeinkommen ein ausreichendes Maß an sozialer Sicherheit bietet. (ICI2)
In: Soziale Ungleichheit und soziale Gerechtigkeit, S. 53-79
In diesem Beitrag wird das verwickelte und politisch umstrittene Verhältnis zwischen Gerechtigkeit und Gleichheit beleuchtet. Der Verfasser versucht, die Bedeutung der Gleichheit für das Gerechtigkeitsdenken herauszuarbeiten und dabei zugleich die Quellen von Meinungsverschiedenheiten zu lokalisieren. Zu diesem Zweck wird zuerst die heute vorherrschende Vorstellung der sozialen Gerechtigkeit untersucht, um die Gleichheitspostulate auszumachen, die in ihr enthalten sind. Davon ausgehend werden in einem zweiten Teil verschiedene Theorien der Gerechtigkeit daraufhin betrachtet, in welchem Maße sie die Forderungen sozialer Gerechtigkeit unterstützen. (ICE)
In: Soziale Ungleichheit und soziale Gerechtigkeit, S. 53-79
In: Analyse & Kritik: journal of philosophy and social theory, Band 15, Heft 2, S. 115-119
ISSN: 2365-9858
Abstract
In this critical comment on Ernst Tugendhat's paper I dispute his view in two respects: the first refers to the concept, the second to the justification of human rights. As far as the concept of human rights is concerned, I argue that Tugendhat fails to notice that there are different kinds of human rights which are to be distinguished carefully. This conceptual failure prevents him from seeing that different human rights are justified by different reasons. While universal human rights can be justified by the principle of universalization, community rights are based on the demands of social justice.
In: Analyse & Kritik: journal of philosophy and social theory, Band 13, Heft 2, S. 107-133
ISSN: 2365-9858
Abstract
Social power has many facets. This paper aims to illuminate some of these. First of all, it considers the general conceptual framework in which the concept of power is embedded. The author then elaborates on an analysis of the elementary concept of social power resulting in a proposal how to define power. Furthermore, the article deals with complex networks of power relations, namely constellations and structures of power. Another section focuses on some special aspects of the dynamics of power structures. Finally, the author discusses the problem of legitimation of power.
In: Schriften zur Rechtstheorie Heft 124
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften