Kind – und dann? Wandel partnerschaftlicher Erwerbsverläufe drei Jahre nach dem Übergang in die Elternschaft
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 74, Heft 3, S. 329-351
ISSN: 1861-891X
ZusammenfassungDer Übergang in die Elternschaft markiert für viele Elternpaare den Übergang in geschlechterspezifische Erwerbsarrangements, oft unabhängig von der gelebten vorgeburtlichen Arbeitsteilung. Dabei können die Entscheidungen über die Erwerbsarrangements nach der Geburt des ersten Kindes richtungsgebend für die zukünftigen Erwerbsverläufe und Alterssicherung sein. Vor diesem Hintergrund fokussiert der Beitrag auf zwei Fragen: erstens, ob sich gerade für jüngere Elternpaare der in den 1980er-Jahren Geborenen eine Konvergenz in den Erwerbsverläufen nach dem Übergang in die Elternschaft im Vergleich zu den in den 1970er-Jahren geborenen Elternpaaren zeigt und zweitens, ob die Arbeitsteilung vor dem Übergang in die Elternschaft eine zunehmende Rolle für die Erwerbskonstellationen danach spielt. Unter Verwendung der Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) werden anhand sequenz-, cluster- und regressionsanalytischer Verfahren Erwerbsverläufe von 900 Paaren über 36 Monate nach dem Übergang in die Elternschaft analysiert. Für die Kohorte der in den 1980er-Jahren Geborenen setzt sich die Bedeutungsabnahme traditioneller Erwerbsarrangements fort. Zudem gibt es immer mehr Elternpaare, in denen beide Elternteile relativ schnell nach der Geburt eines Kindes in die Erwerbstätigkeit zurückkehren. Kaum zu beobachten ist, dass Väter ihre Erwerbstätigkeit zunehmend zugunsten einer stärkeren Einbindung in Haushalts- oder Familientätigkeiten einschränken. Hingegen scheinen die Konvergenzen in den Erwerbsverläufen zwischen Müttern und Vätern vielmehr ein Resultat zunehmender Erwerbsdiskontinuitäten zu sein. Darüber hinaus hat die vorgeburtliche Arbeitsteilung auch für die jüngeren Elternpaare einen eher geringen Einfluss auf ihre nachgeburtlichen Erwerbskonstellationen. Die Ergebnisse legen nahe, dass der Abbau von geschlechterspezifischen Ungleichheiten am Arbeitsmarkt verstärkt voranzutreiben ist, damit weitere Anreize für die gleichmäßigere Erwerbsaufteilung im Paarkontext entstehen können.