Detaillierte Angaben zur Einkommenssituation und Altersvorsorge.
Themen: Finanzielle Sicherung im Alter; Sorgen älterer Menschen (Vorgaben); Anzahl Personen im Haushalt; Anzahl und Nennung der Einkommensbezieher im Haushalt; Haushaltsnettoeinkommen; Wohnstatus; Höhe der monatlichen Wohnkosten bei Mietern; bei Eigentümern: Hypothekenzahlungen; Kosten für Heimunterbringung; Familienstand; Geburtsjahr; Bezug von eigener GRV-Rente bzw. Pension; anerkannte Versicherungsjahre bzw. ruhegehaltfähige Dienstjahre.
Rente/Pension: GRV-Rente, auch für Kindererziehungszeiten; Auffüllbetrag; Rentenzuschlag; Witwerrente der GRV-Rente; betriebliche Altersversorgung; Zusatzversorgungsrente des öffentlichen Dienstes; Brutto-Beamtenpension; Netto-Beamtenpension; landwirtschaftliche Alterssicherung, Landabgaberente; berufsständische Versorgung für ehemalige Freiberufler; Unfallrente der Berufsgenossenschaft; Kriegsopferrente und Entschädigungsleistung; sonstige Rente bzw. Pension; Brutto-Erwerbseinkommen; Netto-Erwerbseinkommen; zusätzliche Einkünfte aus Nebentätigkeit; Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe; Vorruhestandsgeld und Sozialplanleistungen vom letzten Arbeitgeber; Krankengeld (oder Pflegegeld) von der Krankenkasse.
Haushaltsbezogene Einkommen: Wohngeld; Sozialhilfe oder Pflegegeld vom Sozialamt; Altenteil (Barbetrag) an frühere Landwirte und Selbstständige; regelmäßiger Bezug privater Unterstützung; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Kindergeld; Zinsen aus Sparguthaben und Wertpapieren; sonstige regelmäßige Einkünfte; Verwendung von Sparguthaben zur Bestreitung des Lebensunterhalts; bereits erhaltene einmalige Leistungen aus einer Altersversorgung; Höhe der eigenen Rente bzw. der Witwenrente im Juni 1990 in DDR-Mark (nBl); in umgewertete Rente einbezogene Rentenansprüche nach DDR-Recht; Kürzung der Pension wegen gleichzeitigem Bezug von GVR-Rente (aBl); zukünftige Rente bzw. Pension; Schulabschluss; Berufsausbildung; Beginn der Erwerbstätigkeit; Unterbrechung nach Ende der Erwerbstätigkeit von mehr als einem Jahr; Dauer der Tätigkeit im Hauptberuf in Jahren; mehr als ein Jahr teilzeitbeschäftigt; Zahl der Erwerbsjahre; berufliche Stellung und Beschäftigungsjahre beim letzten Arbeitgeber; Branche der Erwerbstätigkeit; BAT-Besoldungsgruppe von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst; Betriebsgröße; Art der Krankenversicherung; Höhe des Beitrags zur privaten Krankenversicherung oder Selbsthilfeeinrichtung im Monat; Angewiesenheit auf Hilfe aus Alters- oder Krankheitsgründen; Pflege von Angehörigen; Anzahl der Kinder der Ehefrau; Geburtsjahr der Kinder; Bezug von Kindergeld; Wünsche zur Verbesserung der Lebensbedingungen älterer Menschen; höchster beruflicher Abschluss; berufliche Position; Einkommensarten.
Demographie: Familienstand; Befragungsgebiet, Nationalität; Geschlecht; Bundesland; Alter (in Jahren und klassiert).
Ziel: Die European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks (ESENER) befragt Betriebe nach der Art und Weise, wie sie mit Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit umgehen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf psychosozialen Risiken, d.h. arbeitsbedingtem Stress, Gewalt und Belästigung, liegt.
Methode: ESENER-1 wurde im Frühjahr 2009 in Betrieben mit zehn oder mehr Beschäftigten aus privaten und öffentlichen Organisationen in allen Wirtschaftszweigen mit Ausnahme der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (NACE A), der privaten Haushalte (NACE T) und der extraterritorialen Organisationen (NACE U) durchgeführt. Insgesamt wurden fast 29.000 Betriebe in 31 europäischen Ländern befragt - alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz und die Türkei. In jeder Einrichtung wurde der ranghöchste Manager, der für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zuständig ist, befragt. Darüber hinaus wurde ein Interview mit dem Arbeitsschutzvertreter in den Betrieben durchgeführt, in denen (1) ein Managementinterview durchgeführt wurde, (2) ein formell benannter Vertreter mit besonderer Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer ernannt wurde und (3) die Erlaubnis für das Interview von der befragten Führungskraft erteilt wurde. Nach Ländern reichten die Stichproben von etwa 340 in Malta bis zu 1.560 in Spanien. Die Datenerhebung erfolgte durch computergestützte Telefoninterviews (CATI). Die Feldarbeit wurde von der TNS Deutschland GmbH und ihrem europaweiten Netzwerk von Feldforschungszentren durchgeführt. Die Stichproben wurden nach einem disproportionalen Stichprobendesign gezogen, das später durch Gewichtung korrigiert wurde.
Inhalt des Fragebogens: Der Fragebogen wurde von einem Team entwickelt, das sich aus Experten für die Gestaltung von Umfragen und für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (insbesondere psychosoziale Risiken) zusammen mit den Mitarbeitern der EU-OSHA zusammensetzt, und untersucht detailliert vier Bereiche von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit: (1) der allgemeine Ansatz im Betrieb zur Handhabung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, (2) wie der sich abzeichnende Bereich der psychosozialen Risiken angegangen wird, (3) die Haupttreiber und Hindernisse für das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und (4) wie die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Verwaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in der Praxis gehandhabt wird.
A: Interview Managementvertreter
1. Hintergrundinformationen zum Betrieb: Betrieb ist eine eigenständige Firma oder Organisation oder eine von mehreren verschiedenen Betriebsstätten; Zentrale oder Zweigstelle; Anzahl der Beschäftigten (Betriebsgröße); Zugehörigkeit des Betriebs zum öffentlichen Dienst; Betriebsgründung vor 1990, zwischen 1990 und 2005 oder nach 2005; Prozentanteil der weiblichen Beschäftigten, der Beschäftigten ab 50 Jahren sowie der Beschäftigten mit anderer Nationalität im Betrieb (offen und kategorisiert); Vergleich der Rate krankheitsbedingter Fehlzeiten im Vergleich mit anderen Betrieben des Sektors; Bewertung der wirtschaftlichen Situation des Betriebs.
2. Allgemeines Gesundheitsschutz- und Sicherheitsmanagement in diesem Betrieb: Einsatz verschiedener Gesundheitsschutz- und Sicherheitsdienstleistungen (z.B. Arbeitsmediziner, etc.); routinemäßige Analyse der Gründe für krankheitsbedingte Fehlzeiten; Maßnahmen zur Unterstützung der Wiedereingliederung von Beschäftigten nach langer Krankheit; Gesundheitsüberprüfung der Beschäftigten durch regelmäßige Gesundheitschecks; Richtlinie, Managementsystem oder Aktionsplan zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit im Betrieb; Einfluss dieser Richtlinie auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit im Betrieb; Gründe für fehlende Richtlinie, Managementsystem oder Aktionsplan im Betrieb; Häufigkeit des Themas Gesundheitsschutz und Sicherheitsfragen auf Managementebene; Grad des Einsatzes der Vorgesetzten zum vorgenannten Thema; regelmäßige Überprüfung der Arbeitsplätze im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung; Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen durch eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister; Gelegenheit für die Durchführung solcher Gefährdungsbeurteilungen; routinemäßig überprüfte Bereiche; getroffene Maßnahmen in Folge der Kontrollen; Gründe für fehlende regelmäßige Überprüfungen; Überprüfung der Gesundheitsschutz- und Arbeitsbedingungen durch die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft in den letzten 3 Jahren; Wichtigkeit ausgewählter Gründe für die Beschäftigung mit Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit; Haupthindernisse im Umgang mit diesen Fragen; Inanspruchnahme von Informationen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitsplatzsicherheit von ausgewählten Körperschaften und Institutionen; Kenntnis der Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Wichtigkeit ausgewählter Themen (z.B. Gefahrstoffe, Arbeitsunfälle, etc.).
3. Management psychosozialer Risiken im Betrieb: Arten psychosozialer Risiken im Betrieb; Existenz eines Verfahrens zum Umgang mit arbeitsbedingtem Stress, zum Umgang mit Mobbing und Belästigung sowie zum Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz; betriebliche Maßnahmen zum Umgang mit psychosozialen Risiken; Eingreifen des Betriebs bei Überstunden oder unregelmäßigen Arbeitszeiten Einzelner; Informieren der Beschäftigen über psychosoziale Risiken und deren Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit; Informieren der Beschäftigen über Ansprechpartner bei arbeitsbedingten psychosozialen Problemen; Gründe für die Beschäftigung mit psychosozialen Risiken durch den Betrieb; Beurteilung der Wirksamkeit der betrieblichen Maßnahmen im Umgang mit psychosozialen Risiken; Rolle der Beschäftigten bei den zu treffenden Maßnahmen: Konsultation der Beschäftigten; Ermutigung zu aktiver Beteiligung an der Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen.
4: Barrieren und bestehende Unterstützung beim Umgang mit psychosozialen Risiken: Umgang mit psychosozialen Risiken im Vergleich zu anderen Themen des Gesundheitsschutzes schwieriger; Faktoren, die den Umgang mit psychosozialen Risiken im eigenen Betrieb besonders erschweren; Inanspruchnahme von Informationen oder Hilfe aus externen Quellen; Bedarf an zusätzlichen Informationen oder Unterstützung; Bewertung zusätzlicher Informationen als hilfreich für den Betrieb; Bereiche, in denen solche Informationen oder Hilfen sinnvoll wären.
5: Formelle Arbeitnehmervertretung bei Fragen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz: Betriebsrat oder Personalrat im Betrieb; Gewerkschaftsvertretung im Betrieb; Wichtigkeit der Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bei Diskussionen mit der Arbeitnehmervertretung im Vergleich mit anderen Themen; Häufigkeit von Kontroversen zwischen Management und Arbeitnehmervertretung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; interner Sicherheitsbeauftragter im Betrieb; Mitglied des Arbeitsschutzbeauftragten im Betrieb; Arbeitsschutzausschuss im Betrieb.
B: Interview Arbeitnehmervertretung
1. Ständiges Komitee oder Arbeitsgruppe zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus Mitgliedern des Managements und aus Arbeitnehmervertretern; Häufigkeit von Treffen dieses Komitees; Häufigkeit von Kontroversen zwischen Management und Arbeitnehmervertretung in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
2. Ressourcen und Weiterbildung der für Fragen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständigen Arbeitnehmervertreter: ausreichend Zeit zur Verfügung zur angemessenen Wahrnehmung der Aufgaben als Arbeitnehmervertreter; Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit Mitarbeitern; Management stellt alle nötigen Informationen zur Verfügung; Informationen seitens des Managements rechtzeitig und ohne Aufforderung; Themen, über die das Management regelmäßig informiert; Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ausgewählten Themen; Weiterbildungsmaßnahmen ausreichend vs. weitere Schulungsmaßnahmen wünschenswert; Themen, zu denen zusätzlicher bzw. genereller Weiterbildungsbedarf besteht; Gründe für fehlende oder unzureichende Weiterbildung zu diesen Themen.
3. Allgemeines Gesundheitsschutz- und Sicherheits-Management: Richtlinie, Managementsystem oder Aktionsplan zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit im Betrieb; Einfluss dieser Richtlinie, dieses Managementsystems oder dieses Aktionsplans auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit im Betrieb; Gründe, warum eine solche Richtlinie, etc. bisher nicht zum Einsatz kommt; Beschäftigte werden regelmäßig über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz informiert; regelmäßige Überprüfung der Arbeitsplätze im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung; persönlicher Einfluss auf Entscheidungen über Zeitpunkt und Ort dieser Gefährdungsbeurteilungen oder Arbeitsplatzüberprüfungen; Durchführung der notwendigen Folgemaßnahmen bei Handlungsbedarf im Zuge der Gefährdungsbeurteilung; Beteiligung als Sicherheitsbeauftragter bei der Wahl dieser Folgemaßnahmen; Gründe, warum solche Überprüfungen nicht regelmäßig durchgeführt werden; Bewertung des Grads der Beteiligung direkter und anderer Vorgesetzter am Management von Gesundheitsschutz und Sicherheitsfragen; Zustimmung zu Aussagen: Gesundheitsschutz und Sicherheit sind integraler Bestandteil der Managementphilosophie; Offenheit des Managements für die Einführung von präventiven Gesundheitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus; angemessene Beachtung von Fragen zur Sicherheit und zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz durch das Management.
4. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und psychosoziale Risiken: Wichtigkeit ausgewählter Themen im Betrieb (z.B. Gefahrstoffe, etc.); psychosoziale Risiken im Betrieb.
5. Management psychosozialer Risiken: konkrete betriebliche Maßnahmen in den letzten drei Jahren zum Umgang mit psychosozialen Risiken; Wirksamkeit der genannten Maßnahmen; Information der Beschäftigten über psychosoziale Risiken und deren Auswirkungen durch den Betrieb; Aufforderung in den letzten drei Jahren durch Beschäftigte, sich der Themen arbeitsbedingter Stress, Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz sowie Gewalt am Arbeitsplatz anzunehmen.
6. Antriebsmotive und Hemmnisse für das Management psychosozialer Risiken: Umgang mit psychosozialen Risiken im Vergleich zu anderen Themen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz schwieriger; Bereitwilligkeit der Geschäftsführung bei der Einführung von Maßnahmen zur Bewältigung psychosozialer Risiken; Bewertung der ergriffenen betrieblichen Maßnahmen als ausreichend.
Zusätzlich verkodet wurde: Fragebogen ID; Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigen, kategorisiert); Sektor; NACE-Code aus der Stichprobenquelle; Land; Arbeitsschutzbeauftragter im Betrieb; Interview mit dem Arbeitsschutzbeauftragten durchgeführt; alphabetische Reihenfolge der Länder; Variablen zur Kontaktknüpfung für Interview mit der Arbeitnehmervertretung; Gewichtungsfaktoren.