Der Streit um Gleichheit und Differenz in der Bundesrepublik Deutschland seit 1945
In: Frauen in der Geschichte des Rechts: von der frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, S. 871-899
Die Entstehungs- und Reformgeschichte des Grundsatzes der Gleichberechtigung in Art. 3 GG verdeutlicht, welche wesentliche Rolle einzelne emanzipierte Frauen und Gruppen der Frauenbewegung bei der Durchsetzung der Verfassungsnorm gespielt haben. Der von den Frauen erstrittene Gleichberechtigungsgrundsatz ermöglichte die Entwicklung einer Judikatur, die sich nicht nur der gesetzlichen Benachteiligung, sondern auch der politischen und rechtlichen Bekämpfung der strukturellen Diskriminierung von Frauen widmete. Der gegenwärtige Streit um die Zulässigkeit von frauenfördernden Quotenmodellen, der auch mit der Verfassungsreform von 1994 nicht beigelegt wurde, weist - so die Autorin abschließend - auf einen Mangel der inhaltlichen Bestimmung des verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatzes sowie des Diskriminierungsbegriffes hin. (pre)