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In: DIW Berlin Discussion Paper No. 1941
SSRN
Mehr als eine halbe Million ältere Menschen in Deutschland nehmen derzeit die Grundsicherung im Alter in Anspruch – mehr als doppelt so viele wie bei ihrer Einführung im Jahr 2003. Die Dunkelziffer derer, die Anspruch auf diese Leistung hätten, sie aber nicht geltend machen, kann nur geschätzt werden. Der vorliegende Bericht quantifiziert die Nichtinanspruchnahme auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels und eines Mikrosimulationsmodells. Demnach liegt der Anteil der Nichtinanspruchnahme bei etwa 60 Prozent oder hochgerechnet bei etwa 625 000 Privathaushalten. Besonders hoch liegt sie bei Haushalten mit geringen Ansprüchen an die Grundsicherung, bei Menschen ab 77 Jahren und WohneigentümerInnen. Häufiger wird die Grundsicherung in Anspruch genommen, wenn die Ansprüche relativ hoch oder nur niedrige sonstige Einkommen vorhanden sind. Die Haushalte, die ihren Anspruch nicht wahrnehmen, könnten ihr Einkommen durchschnittlich um fast 30 Prozent steigern. Um zumindest der Nichtinanspruchnahme aus Scham oder Unwissenheit vorzubeugen, sollten die Verfahren bei der Antragstellung vereinfacht und einer Stigmatisierung durch eine Betonung des Rechtsanspruchs auf die Leistung entgegengetreten werden.
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Mit der ökologischen Steuerreform wurden von 1999 bis 2003 die Energiesteuersätze – insbesondere auf Benzin und Diesel – erhöht und eine Stromsteuer eingeführt. Heute erzielen diese Ökosteuererhöhungen ein jährliches Aufkommen von etwa 20 Milliarden Euro oder 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit werden höhere Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung finanziert. Berechnungen auf Basis eines Renten-Simulationsmodells zeigen, dass der Rentenbeitragssatz derzeit um 1,2 Prozentpunkte niedriger und die Renten um 1,5 Prozent höher liegen, als dies ohne die höheren Bundeszuschüsse der Fall wäre. Eine Mikrosimulationsanalyse ergibt, dass die ökologische Steuerreform für die privaten Haushalte insgesamt aufkommens- und belastungsneutral ist. Für unterschiedliche Einkommensgruppen und soziale Gruppen ergeben sich aber Be- und Entlastungen. So werden vor allem Arbeitnehmer- und Rentnerhaushalte mit mittleren Einkommen entlastet. Haushalte mit geringen Einkommen werden sogar belastet, ebenso PendlerInnen mit langen Arbeitswegen. Diese Verteilungswirkungen sollten bei einer Weiterentwicklung der ökologischen Steuern berücksichtigt werden.
BASE
The ecological tax reform that Germany implemented between 1999 and 2003 increased energy tax rates—especially on gasoline and diesel. Today, the ecological tax hikes yield an annual revenue of around 20 billion euros or 0.6 percent of GDP. The money is used to finance a higher federal grant to the public pension scheme. Calculations based on a pension simulation model show that the contribution rate to the statutory pension fund is currently 1.2 percentage points lower and pensions 1.5 percent higher than they would be without the currently higher federal subsidies. A microsimulation analysis found that overall, the ecological tax reform is neutral with regard to revenue and burden. For various income groups and social groups, there are certain levels of burden and relief. For example, the reform relieves middle-income households of employees and retired persons who benefit from the public pension scheme. Households with low incomes are actually burdened, as are commuters with long commutes. These distribution effects should be taken into account in a further development of ecological taxes.
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In: DIW-Wochenbericht, Band 83, Heft 30, S. 659-667
"Ein häufig genannter Vorschlag zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist die Ausweitung des Versichertenkreises. Dabei geht es zum einen um die bessere Alterssicherung von bislang nicht Versicherten und zum zweiten um die Stabilisierung der finanziellen Grundlagen der GRV. Dieser Bericht untersucht die finanziellen Auswirkungen einer Versicherungspflicht für Mini- und Midi-Jobs und für Selbständige. Es wird gezeigt, dass der Einbezug von Mini- und Midi-Jobbern kaum eine Auswirkung auf die Finanzlage der GRV hat, aber die Einbeziehung von nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die Versicherungspflicht die Finanzen der GRV auf mittlere Sicht merklich entlasten könnte. Eine besondere Bedeutung kommt der zeitlichen Umsetzung der Reform zu. Die entlastenden Effekte bei einer Einbeziehung der Selbständigen ergeben sich dadurch, dass zunächst mehr Beiträge ins System fließen, aber noch keine Renten ausgezahlt werden müssen. Wenn man sofort alle Selbständigen in die GRV übernehmen würde, wäre die maximale Entlastung beim Beitragssatz bereits nach wenigen Jahren erreicht. Würde man die Versicherungspflicht nur auf neue Selbständige ausdehnen, wäre der maximale Effekt erst nach dem Jahr 2040 erreicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: DIW-Wochenbericht, Band 81, Heft 23, S. 503-509
"Familienbedingte Erwerbsunterbrechungen führen in Zusammenhang mit der Alterssicherung insbesondere für Mütter oft zu niedrigeren gesetzlichen Rentenansprüchen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber ehe- und familienbezogene Leistungen konzipiert, die solche Defizite in der Altersversorgung ausgleichen sollen. Diese Leistungen mit unmittelbarem Bezug zur Alterssicherung haben eine wesentliche Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität von Familien im Alter. Das trifft insbesondere auf die Kindererziehungszeiten zu und in begrenztem Maß auch auf den Kinderzuschlag bei der Witwenrente, die Kinderberücksichtigungszeiten im Zusammenhang mit der Höherbewertung unterdurchschnittlicher Erwerbseinkommen sowie den Nachteilsausgleich bei Mehrfacherziehung und die Kinderzulage bei der Riester-Rente. Deutlich geringere Bedeutung haben hingegen die Kinderberücksichtigungszeiten für die Berechtigung zu einem Renteneintritt vor Erreichen des Regelrenteneintrittsalters." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: IZA Discussion Paper No. 15836
SSRN
Die "Rente mit 67" ist ein zentraler rentenpolitischer Baustein zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels. Sie sieht vor, dass das Regelrenteneintrittsalter zwischen 2012 und 2031 von 65 auf 67 Jahre steigt. Allerdings geht diese Strategie nur dann auf, wenn es den Menschen gelingt, ihren Erwerbsaustritt auch wirklich in ein höheres Alter zu verschieben. Unter den aktuell sehr günstigen Arbeitsmarktbedingungen gelingt dies deutlich mehr Menschen als noch vor zehn Jahren. Allerdings bestehen große Unsicherheiten, ob sich dieser Trend so fortsetzen kann. Anhand des am DIW Berlin entwickelten Dynamischen Mikrosimulationsmodells (DySiMo) werden die Wirkungen der Anhebung der Altersgrenzen unter zwei verschiedenen Arbeitsmarktszenarien simuliert. Das durchschnittliche Zugangsalter in die Altersrente wird in den kommenden Jahren nach den Schätzungen um weitere 1,2 bis 1,5 Jahre steigen. Falls die Beschäftigungsquoten der 60- bis 67-Jährigen auf dem heutigen Niveau verharren, werden aber weiterhin rund 40 Prozent (bei optimistischer Prognose nur 20 Prozent) aller Rentenzugänge nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis erfolgen. Deshalb müssen gerade bei einer weiteren Anhebung der Altersgrenzen Lösungen für unterschiedliche Risikogruppen gefunden und die Möglichkeiten für einen gleitenden Ausstieg aus dem Erwerbsleben verbessert werden.
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Die 'Rente mit 67' ist ein zentraler rentenpolitischer Baustein zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels. Sie sieht vor, dass das Regelrenteneintrittsalter zwischen 2012 und 2031 von 65 auf 67 Jahre steigt. Allerdings geht diese Strategie nur dann auf, wenn es den Menschen gelingt, ihren Erwerbsaustritt auch wirklich in ein höheres Alter zu verschieben. Unter den aktuell sehr günstigen Arbeitsmarktbedingungen gelingt dies deutlich mehr Menschen als noch vor zehn Jahren. Allerdings bestehen große Unsicherheiten, ob sich dieser Trend so fortsetzen kann. Anhand des am DIW Berlin entwickelten Dynamischen Mikrosimulationsmodells (DySiMo) werden die Wirkungen der Anhebung der Altersgrenzen unter zwei verschiedenen Arbeitsmarktszenarien simuliert. Das durchschnittliche Zugangsalter in die Altersrente wird in den kommenden Jahren nach den Schätzungen um weitere 1,2 bis 1,5 Jahre steigen. Falls die Beschäftigungsquoten der 60- bis 67-Jährigen auf dem heutigen Niveau verharren, werden aber weiterhin rund 40 Prozent (bei optimistischer Prognose nur 20 Prozent) aller Rentenzugänge nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis erfolgen. Deshalb müssen gerade bei einer weiteren Anhebung der Altersgrenzen Lösungen für unterschiedliche Risikogruppen gefunden und die Möglichkeiten für einen gleitenden Ausstieg aus dem Erwerbsleben verbessert werden.
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Familienbedingte Erwerbsunterbrechungen führen in Zusammenhang mit der Alterssicherung insbesondere für Mütter oft zu niedrigeren gesetzlichen Rentenansprüchen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber ehe- und familienbezogene Leistungen konzipiert, die solche Defizite in der Altersversorgung ausgleichen sollen. Diese Leistungen mit unmittelbarem Bezug zur Alterssicherung haben eine wesentliche Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität von Familien im Alter. Das trifft insbesondere auf die Kindererziehungszeiten zu und in begrenztem Maß auch auf den Kinderzuschlag bei der Witwenrente, die Kinderberücksichtigungszeiten im Zusammenhang mit der Höherbewertung unterdurchschnittlicher Erwerbseinkommen sowie den Nachteilsausgleich bei Mehrfacherziehung und die Kinderzulage bei der Riester-Rente. Deutlich geringere Bedeutung haben hingegen die Kinderberücksichtigungszeiten für die Berechtigung zu einem Renteneintritt vor Erreichen des Regelrenteneintrittsalters. ; Family-related breaks in employment often lead to lower statutory pension entitlements, especially for retired mothers. Against this background, the legislation for marriage- and family-related payments has been designed to compensate for such deficits in old-age provision. These payments are directly related to old-age pensions and can be of relevant importance for the economic stability of families in retirement. This applies in particular to child-rearing periods and, to a limited degree, also to supplementary child allowance for widow's pensions and credited child-raising periods in relation to revaluation and bringing up several children. In contrast, credited child-raising periods have less relevance for the entitlements of those retiring before the default retirement age.
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Das Mikrosimulationsmodell zur Unternehmensbesteuerung BizTax des DIW Berlin basiert auf fortgeschriebenen Einzeldaten der Gewerbesteuerstatistik. Damit können erstmals die Aufkommens- und Verteilungswirkungen der Unternehmensbesteuerung repräsentativ und realitätsnah beschrieben werden. Simulationsergebnisse zu wesentlichen Elementen der Unternehmensteuerreform 2008 bestätigen weitgehend die Aufkommensschätzung der Bundesregierung. Personenunternehmen werden durch die Reform tendenziell entlastet. Kapitalgesellschaften werden nur vorübergehend entlastet, da sich bei ihnen die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in den kommenden Jahren verstärkt bemerkbar machen wird. Ertragsstarke Unternehmen profitieren von den Steuersatzsenkungen, kleinere oder ertragsschwächere Personenunternehmen werden durch den Wegfall des Staffeltarifs stärker mit Gewerbesteuer belastet. ; The DIW Berlin microsimulation model of business taxation BizTax allows a representative and detailed analysis of the fiscal and distributional effects of business taxation in Germany. The model is based on extrapolated individual local business tax files. We simulate essential elements of the business tax reform 2008 proposed by the German government. The simulation results confirm the government's estimation of the revenue effects to a large extent. While the reform reduces the tax burden of non-incorporated firms, corporations benefit only temporarily because the tax base broadening takes increasing effect in the forthcoming years. Firms with high profits benefit from the generally reduced tax rates, while small non-incorporated firms with low profits
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In: DIW Berlin: Politikberatung kompakt 43
In: DIW Berlin: Politikberatung kompakt 26
In dem Gutachten wird die Entwicklung von Höhe und Struktur des privaten Verbrauchsin Deutschland bis zum Jahr 2050 untersucht. Im Vordergrund stehen dabei die Auswirkungen der zu erwartenden Veränderungen der Bevölkerung und der Zusammensetzung der Haushalte auf Höhe und Struktur des privaten Verbrauchs.(Quelle: DIW).