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In: Handreichung / Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt
Die europäische und die innerstaatliche Rechtsetzungsebene verschränken sich immer mehr, insbesondere im Diskriminierungsschutz wurden zentrale Rechtsgrundlagen im Rahmen der EU geschaffen. Vor diesem Hintergrund sind Kenntnisse zum Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) für Anwältinnen und Anwälte zunehmend wichtig.
Die Handreichung stellt das EuGH-Vorabentscheidungsverfahren vor und erläutert mit praktischen Handlungsanleitungen, was Anwältinnen und Anwälte alles beachten müssen, wenn sie eine erfolgreiche EuGH-Vorlage zur Durchsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien anstreben.
In: Heidelberger Schriften zum Wirtschaftsrecht und Europarecht 70
Welche Folgen haben Vorabentscheidungen in zeitlicher Hinsicht: Gelten Richtersprüche ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung oder wirken sie auf den Moment des Inkrafttretens der vom EuGH analysierten Norm zurück? Die Dissertation erörtert diese Fragestellung.Nach einer normtheoretischen Einordnung des Themas anhand zweier nationaler Rechtsordnungen widmet sich die Arbeit der über den Einzelfall hinausgehenden Wirkung von Vorabentscheidungen. In ihrem Herzstück analysiert und bewertet sie sodann die temporale Wirkung von Urteilen nach Art. 267 AEUV: Sie zeichnet anhand der Rechtsprechung das vom EuGH aufgestellte Regel-Ausnahme-System für Auslegungs- und Ungültigkeitsentscheidungen nach. Sie erarbeitet die Voraussetzungen, unter denen der EuGH bereit ist, von einer Rückwirkung seiner Entscheidungen abzusehen und kritisiert diese.Das Werk schließt mit einer Diskussion der möglichen Fortentwicklung der Rechtsprechung unter Einbeziehung von Vorschlägen aus der Literatur hierzu
In: Heidelberger Schriften zum Wirtschaftsrecht und Europarecht 70
In: Heidelberger Schriften zum Wirtschaftsrecht und Europarecht 70
Welche Folgen haben Vorabentscheidungen in zeitlicher Hinsicht: Gelten Richtersprüche ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung oder wirken sie auf den Moment des Inkrafttretens der vom EuGH analysierten Norm zurück? Die Dissertation erörtert diese Fragestellung.Nach einer normtheoretischen Einordnung des Themas anhand zweier nationaler Rechtsordnungen widmet sich die Arbeit der über den Einzelfall hinausgehenden Wirkung von Vorabentscheidungen. In ihrem Herzstück analysiert und bewertet sie sodann die temporale Wirkung von Urteilen nach Art. 267 AEUV: Sie zeichnet anhand der Rechtsprechung das vom EuGH aufgestellte Regel-Ausnahme-System für Auslegungs- und Ungültigkeitsentscheidungen nach. Sie erarbeitet die Voraussetzungen, unter denen der EuGH bereit ist, von einer Rückwirkung seiner Entscheidungen abzusehen und kritisiert diese.Das Werk schließt mit einer Diskussion der möglichen Fortentwicklung der Rechtsprechung unter Einbeziehung von Vorschlägen aus der Literatur hierzu
In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht - Band 57 v.57
Hauptbeschreibung Vorabentscheidungsurteile des EuGH können gravierende Auswirkungen in den Mitgliedstaaten haben, zum Beispiel wenn dadurch nationale Steuergesetze rückwirkend in Frage gestellt werden. Zur Verhinderung solcher Urteilsfolgen lässt der EuGH daher in seltenen Fällen Ausnahmen von der grundsätzlichen ex-tunc-Wirkung seiner Vorabentscheidungsurteile zu. Philipp Ludewig analysiert in der vorliegenden Publikation diese Rechtsprechung zur zeitlichen Beschränkung der Urteilswirkungen. Im Rahmen der kritischen Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof verwendeten Tatbestandsvoraussetzungen sowie den Rechtsfolgen einer zeitlichen Beschränkung wird die Grundproblematik aufgezeigt, einen angemessenen Ausgleich zwischen der Durchsetzung des Unionsrechts einerseits und den Belangen der Rechtssicherheit andererseits zu finden. Der Autor zeigt auf, dass einzelne Probleme der zeitlichen Beschränkung noch nicht überzeugend vom Gerichtshof gelöst sind, und schlägt entsprechende Lösungsmöglichkeiten vor. Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Die zeitliche Begrenzung von Urteilsfolgen in anderen Rechtsordnungen Vorüberlegungen - Normenkontrolle und Beschränkung der Urteilswirkungen in einzelnen Rechtsordnungen - Rechtsvergleichende Auswertung - Folgen für die Ausgestaltung einer zeitlichen Beschränkung von Urteilswirkungen im Unionsrecht C. Die zeitliche Begrenzung von Urteilsfolgen in der Rechtsprechung des EuGH Vergleich der einzelnen Urteilsarten - Grundlagen der zeitlichen Beschränkung der Urteile in Vorabentscheidungsverfahren D. Die Voraussetzungen der Begrenzung der zeitlichen Wirkung im Auslegungsverfahren Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Störungen - Guter Glaube bzw. objektive und bedeutende Unsicherheit der Rechtslage - Zum Verhältnis der beiden Tatbestandsvoraussetzungen - Abweichende Auffassungen zu den
In: GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union ; European Union private law review ; revuè de droit privé de l'Union européenne, Band 21, Heft 2, S. 53-53
ISSN: 2364-7213, 2193-9519
In: Heidelberger Schriften zum Wirtschaftsrecht und Europarecht v.70
Welche Folgen haben Vorabentscheidungen in zeitlicher Hinsicht: Gelten Richtersprüche ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung oder wirken sie auf den Moment des Inkrafttretens der vom EuGH analysierten Norm zurück? Die Dissertation erörtert diese Fragestellung. Nach einer normtheoretischen Einordnung des Themas anhand zweier nationaler Rechtsordnungen widmet sich die Arbeit der über den Einzelfall hinausgehenden Wirkung von Vorabentscheidungen. In ihrem Herzstück analysiert und bewertet sie sodann die temporale Wirkung von Urteilen nach Art. 267 AEUV: Sie zeichnet anhand der Rechtsprechung das vom EuGH aufgestellte Regel-Ausnahme-System für Auslegungs- und Ungültigkeitsentscheidungen nach. Sie erarbeitet die Voraussetzungen, unter denen der EuGH bereit ist, von einer Rückwirkung seiner Entscheidungen abzusehen und kritisiert diese. Das Werk schließt mit einer Diskussion der möglichen Fortentwicklung der Rechtsprechung unter Einbeziehung von Vorschlägen aus der Literatur hierzu. Reihe Heidelberger Schriften zum Wirtschaftsrecht und Europarecht - Band 70.
In: Europarecht, Band 46, Heft 5, S. 735-744
ISSN: 0531-2485
World Affairs Online
In: Europarecht, Band 46, Heft 5, S. 735-744
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 60, Heft 14, S. 593-599
ISSN: 0029-859X
In: GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union ; European Union private law review ; revuè de droit privé de l'Union européenne, Band 3, Heft 1
ISSN: 2364-7213, 2193-9519
In: Europarecht, Band 44, Heft 2, S. 254-268
In: Schriften zum Europäischen Recht - Band 113
Hauptbeschreibung: Thomas Groh entwickelt in seiner Arbeit eine Alternative zu der herkömmlichen, auf der Dichotomie zwischen Auslegung und Anwendung basierenden Beschreibung der Auslegungsbefugnis des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren. Den mit der Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Vorabentscheidungsverfahren verfolgten Zielen stellt er gemeinschaftsrechtliche Vorgaben gegenüber, die gegen eine Vorlage an den EuGH sprechen. Soweit den Zielen dabei größeres Gewicht zukommt, ist ein gemeinschaftsrechtliches Auslegungsbedürfnis anzuerkennen, das Grund und Grenze der Auslegungsbefugnis des EuG
In: Hamburger Studien zum europäischen und internationalen Recht 57