Das Buch beschäftigt sich mit den Auswirkungen und Folgen des Kriegseinsatzes der Bundeswehr in Afghanistan für die einzelnen Soldaten.Major Florian Pfaff hat im Jahre 2003 einen Befehl zur Unterstützung des US-amerikanischen Angriffs auf den Irak verweigert. Er wurde daraufhin psychiatrisch untersucht, mit Gefängnis bedroht und degradiert. Nach einem zweijährigen Rechtsstreit wurde Major Pfaff durch das Bundesverwaltungsgericht voll rehabiliert. Florian Pfaff versieht derzeit Dienst als Major bei einem Sanitätskommando in München. Er wurde 2006 mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille ausgezeichnet und erhielt 2007 den AMOS-Preis. Er ist derzeit vorgeschlagen für die World Citizen Award 2008.
Main description: Bei dem Titel dieser Arbeit dürfte vielen Lesern die so genannte "Hemmschwellentheorie" in den Sinn kommen; die Tötungshemmschwelle stellt indes nur den gedanklichen Ausgangspunkt für die Untersuchung dar, wenn die Autorin auch in einem übergreifenden Exkurs auf sie und das vom BGH entwickelte Hemmschwellenargument eingeht: Die vermehrt vorgebrachte Kritik hieran hält die Autorin für nicht überzeugend, sondern vertritt die Ansicht, dass angesichts einer grds. existierenden Tötungshemmschwelle diese auch normativ berücksichtigt werden muss. -- Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob eine Hemmschwelle auch bei Sexualstraftaten existiert. Unter Zugrundelegung u. a. anthropologischer, neurobiologischer, psychiatrischer Argumente bejaht die Autorin diese Frage. -- Darüber hinaus stellt sie pharmakologische Behandlungsmöglichkeiten von Sexualstraftätern vor, die zwar zu einer Wiederherstellung der Hemmschwelle führen können, jedoch auch mit erheblichen Risiken verbunden sind. -- Schließlich legt die Autorin in einer Übersicht dar, wie die Rechtsprechung bereits Hemmschwellen bei Sexualstraftaten in Ansatz bringt und wie diese stärker berücksichtigt werden müssten. Dies erfolgt anhand einer von der Autorin vorgenommenen Kategorisierung (Serientaten, Ambivalenz, Beziehungstat, Diametralität), die exemplarisch an verschiedenen BGH-Urteilen und den zugrunde liegenden erstinstanzlichen Urteilen veranschaulicht wird.
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Bei dem Titel dieser Arbeit dürfte vielen Lesern die so genannte "Hemmschwellentheorie" in den Sinn kommen; die Tötungshemmschwelle stellt indes nur den gedanklichen Ausgangspunkt für die Untersuchung dar, wenn die Autorin auch in einem übergreifenden Exkurs auf sie und das vom BGH entwickelte Hemmschwellenargument eingeht: Die vermehrt vorgebrachte Kritik hieran hält die Autorin für nicht überzeugend, sondern vertritt die Ansicht, dass angesichts einer grds. existierenden Tötungshemmschwelle diese auch normativ berücksichtigt werden muss. -- Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob eine Hemmschwelle auch bei Sexualstraftaten existiert. Unter Zugrundelegung u. a. anthropologischer, neurobiologischer, psychiatrischer Argumente bejaht die Autorin diese Frage. -- Darüber hinaus stellt sie pharmakologische Behandlungsmöglichkeiten von Sexualstraftätern vor, die zwar zu einer Wiederherstellung der Hemmschwelle führen können, jedoch auch mit erheblichen Risiken verbunden sind. -- Schließlich legt die Autorin in einer Übersicht dar, wie die Rechtsprechung bereits Hemmschwellen bei Sexualstraftaten in Ansatz bringt und wie diese stärker berücksichtigt werden müssten. Dies erfolgt anhand einer von der Autorin vorgenommenen Kategorisierung (Serientaten, Ambivalenz, Beziehungstat, Diametralität), die exemplarisch an verschiedenen BGH-Urteilen und den zugrunde liegenden erstinstanzlichen Urteilen veranschaulicht wird.
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Gewalt in den Medien wird heute im Gegensatz zu früheren Zeiten recht streng gesellschaftlich geächtet. In Rundfunk, Internet und Zeitung werde nur noch über negative und schreckliche Dinge berichtet, bemängeln Kritiker, es drohe eine "Verrohung der Kultur". Schlimmste Folgen werden für die Leser dieser alltäglichen Grausamkeiten befürchtet. Dabei bestimmt dieser doch selbst über seinen Konsum. Mit dem Thema der Faszination von Gewalt befasst sich die vorliegende Studie. Mit verschiedenen wissenschaftlichen Verfahren wie dem Eye-Tracking und Interviews nähert sich die Autorin einer möglichen Erklärung, wie und warum Gewalt in der Zeitung eine solche Beachtung erfährt. Das Layout spielt dabei eine wichtige Rolle. Dazu kommen die persönlichen Bedürfnisse: Von den Gewalt-Nachrichten versprechen die Leser sich sachliche Informationen, aber auch eine Befriedigung ihrer Neugier – Unterhaltung wird dabei eher selten gesucht. Gewalthaltige Artikel können Grenzen aufzeigen, sie können sogar lehrreich sein. Wenn ein Mord mit mehreren Toten vielleicht nicht unterhaltend ist, dann aber der Bericht über einen Trickbetrüger, der sich besonders dumm angestellt hat. Gleichzeitig kann der Text dazu dienen, sich Informationen über die Vorgehensweise von Gaunern dieser Art zu beschaffen. Auch liefern solche Informationen Stoff für Unterhaltungen mit anderen. Insgesamt stießen die gewalthaltigen Artikel in der Untersuchung auf ein deutliches Interesse, wenn auch nicht so stark wie erwartet. Im Gegenzug ließen sich auch einige Leser finden, die gewalthaltige Texte vermeiden. Sie beurteilten sie sie einerseits als nicht relevant genug, zu alltäglich und profan, sich persönlich als abgestumpft und deshalb interesselos. Andere verurteilten die Gewalt in der Zeitung als zu brutal, zu plakativ und zu detailliert. Die Beobachtungen der Untersuchung verdeutlichen, warum Gewalt in all ihren Formen so beliebt ist und in ihre Vermarktung viel Kreativität investiert wird. Das gibt es nicht erst seit der Neuzeit - deshalb ist der Unkenruf des Untergangs von Moral und Sittlichkeit durch Phänomene wie Reality-TV oder Boulevard-Journalismus wohl verfrüht. Eine Vorstellung gewaltfreier Medien ist allerdings eine Utopie, auch wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit Grenzen hat. Die Faszination an medialer Gewalt entspringt durchaus "gesunden" Bedürfnissen und ist nicht verwerflich. Natürlich muss der Journalist sich in der Pflicht sehen, nicht nur das zu veröffentlichen, was dem vermuteten Leserinteresse entspricht. Selbst wenn sich Autor und Leser so weit annähern, dass beide das Gleiche wollen, liegt es in der Macht des Mediensystems, die Entscheidung zwischen öffentlichem Interesse oder Voyeurismus, Information oder Unterhaltung zu diskutieren.
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Hauptbeschreibung Bei dem Titel dieser Arbeit dürfte vielen Lesern die so genannte "Hemmschwellentheorie" in den Sinn kommen; die Tötungshemmschwelle stellt indes nur den gedanklichen Ausgangspunkt für die Untersuchung dar, wenn die Autorin auch in einem übergreifenden Exkurs auf sie und das vom BGH entwickelte Hemmschwellenargument eingeht: Die vermehrt vorgebrachte Kritik hieran hält die Autorin für nicht überzeugend, sondern vertritt die Ansicht, dass angesichts einer grds. existierenden Tötungshemmschwelle diese auch normativ berücksichtigt werden muss. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob eine Hemmschwelle auch bei Sexualstraftaten existiert. Unter Zugrundelegung u. a. anthropologischer, neurobiologischer, psychiatrischer Argumente bejaht die Autorin diese Frage. Darüber hinaus stellt sie pharmakologische Behandlungsmöglichkeiten von Sexualstraftätern vor, die zwar zu einer Wiederherstellung der Hemmschwelle führen können, jedoch auch mit erheblichen Risiken verbunden sind. Schließlich legt die Autorin in einer Übersicht dar, wie die Rechtsprechung bereits Hemmschwellen bei Sexualstraftaten in Ansatz bringt und wie diese stärker berücksichtigt werden müssten. Dies erfolgt anhand einer von der Autorin vorgenommenen Kategorisierung (Serientaten, Ambivalenz, Beziehungstat, Diametralität), die exemplarisch an verschiedenen BGH-Urteilen und den zugrunde liegenden erstinstanzlichen Urteilen veranschaulicht wird. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Existenz von Hemmschwellen bei Sexualstraftaten: Vergewaltigung - Sexueller Missbrauch von Kindern - Inzest - 2. Exkurs zur Tötungshemmschwelle: Einleitung - "Hemmung vor dem Tötungsvorsatz" versus "Hemmung vor der Tötung" oder: Zur Frage, ob es einer - qualitativen - Differenzierung zwischen der "Hemmung vor der Tötungshandlung" und der "Hemmung vor dem Tötungsvorsatz
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