Subsidiaritätsprinzip und EG-Regionalpolitik
In: Schriftenreihe 19
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In: Schriftenreihe 19
In: Münchener Reden zur europäischen Integration Bd. 1
In: Münsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici
In: Beiheft 13
In: Münsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici
In: Beihefte 13
In: Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht, S. 91-97
In: Przegla̜d zachodni: czasopismo Instytutu Zachodniego w Poznaniu : kwartalnik. [Polnische Ausgabe], Band 59, Heft 2, S. 67-80
ISSN: 0033-2437
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 46, Heft 10, S. 405-412
ISSN: 0029-859X
In: Arbeitspapiere Nr. 54
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 108, Heft 8, S. 417-422
ISSN: 0012-1363
In: Wege zur Sozialversicherung: WZS : Zeitschrift für die Sozialversicherungs-Praxis, Heft 11
ISSN: 2191-7345
In: Subsidiarität: ein interdisziplinäres Symposium, S. 373-410
Nach einleitenden Hinweisen auf Aktualität und Umstrittenheit des Subsidiaritätsprinzips stellt der Autor die Entwicklung der Subsidiaritätsidee in der europäischen Integration dar. "Aufgrund des handlungsleitenden Prinzips der Effektivität habe sowohl der vertragsimmanente Wandel der Kompetenzstruktur als auch die 1985 lancierte Binnenmarktinitiative zu einer Ausweitung der Gemeinschaftszuständigkeit geführt. Der in Maastricht beschlossene Vertrag über die Europäische Union habe auf der einen Seite wiederum Befugniserweiterungen für die Gemeinschaftsorgane, auf der anderen Seite jedoch die explizite Kodifizierung des Subsidiaritätsgrundsatzes als generelles Strukturprinzip mit sich gebracht." Abschließend stellt der Autor fest, "das Subsidiaritätsprinzip könne heute als politische Handlungsmaxime (noch) nicht als Rechtssatz im Gemeinschaftsrecht betrachtet werden. Er befürwortet eine Erweiterung der Anwendung des Prinzips auf die ausschließlichen Gemeinschaftskompetenzen und meint, die Frage nach der Justiziabilität sei auf das Erforderlichkeitskriterium zu beschränken. Die Tatsache der begrenzten Justiziabilität erfordere zudem einen ergänzenden legislativen Subsidiaritätsdialog." (ICE)
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 55, Heft 10, S. 407-414
ISSN: 0029-859X
Die in den Bildungsartikeln des EG-Vertrages enthaltenen Harmonisierungsverbote, das Subsidiaritätsprinzip und das Gebot der Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten sichern europarechtlich die Bildungskompetenzen der Mitgliedstaaten umfassend ab, so dass die Mitgliedstaaten Herren der Bildungspolitik bleiben. Damit findet die Beihilfenkontrolle für den Bildungsbereich keine Rechtsgrundlage; gleichzeitig werden Grenzen für die Ausgestaltung von EU-Anerkennungsrichtlinien gesetzt. Allerdings wurden die Harmonisierungsverbote von den Gemeinschaftsorganen oft missachtet. Das sog. "Tabakwerbe-Urteil" des EuGH hat die Tragweite der Harmonisierungsverbote im EG-Vertrag verdeutlicht und besitzt auch eine unmittelbare Auswirkung für den Bildungsbereich, wie der Autor in seiner Abhandlung zeigt. Er untersucht die beschränkten bildungspolitischen Kompetenzen und bisherigen Weiterbildungsaktivitäten der Europäischen Gemeinschaft und betrachtet die Harmonisierungsverbote und staatlichen Beihilfen im Bildungsbereich auf dem Hintergrund der EU-Anerkennungsrichtlinien. (ICI2)
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht Bd. 91