Schiedsspruch und staatliche Gerichtsbarkeit: Rolle und Funktion des staatlichen Gerichts bei der Aufhebung, Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen
In: Schriften zum Prozessrecht Band 249
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In: Schriften zum Prozessrecht Band 249
In: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen Band 57
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die Untersuchung stellt einen zentralen Aspekt des Körperschaftsstatus der Religionsgesellschaften in den Vordergrund: ihre Fähigkeit, jenseits des staatlichen Arbeits- und Sozialrechts kirchenrechtlich geregelte Dienstverhältnisse für Geistliche und »Kirchenbeamte« zu begründen. Seit jeher wird darüber gestritten, ob und inwieweit Betroffene bezüglich solcher Dienstverhältnisse Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten erlangen können. Dazu entwickelt diese Arbeit einen neuen, in der Literatur bisher nur ansatzweise verfolgten Ansatz, indem sie eine Parallele zum internationalen Privatrecht zieht. Danach wird die Dienstherrnfähigkeit als Kollisionsnorm aufgefasst, welche die jeweilige kirchliche Rechtsordnung als fremdes Recht zur Anwendung beruft. Kirchliche Bestimmungen können danach das zwingende staatliche Recht bis zur Grenze des ordre public verdrängen. Staatliche Gerichte haben im Ergebnis einen Rechtsschutz zu leisten, dessen Rechtsfolgen stark eingeschränkt sind. / »The ›Dienstherrnfähigkeit‹ (Ability to Act as a Public Service Employer) of the Churches« -- This study develops a new approach to the controversial question of whether clergymen and »church officials« are able to obtain legal protection in the state courts regarding their employment relationship. The »Dienstherrnfähigkeit« (ability to act as a public service employer) that is guaranteed by the Basic Law (Grundgesetz), i.e. the German Constitution, is regarded as a conflict-of-laws provision here, so that the respective ecclesiastical legal order comes to apply, and can therefore substitute the binding state law up to the boundary of ordre public. The state courts must provide legal protection that is very much limited.
In: Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 54
In: Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht Band 5
Selten zuvor sind so viele religionsbezogene juristische Streitfälle ausgetragen worden. In vielen Fällen standen und stehe n Fragen der Auslegung kirchlichen Rechts durch staatliche Gerichte im Kern der Auseinandersetzung. Auch wenn Kirche und Staat heute institutionell getrennt sind, gibt es Inder staatlichen Wirklichkeit weiterhin viele Berührungspunkte oder auch Überschneidungen, gerade in manchen Sozialbereichen. Der soziale Rechtsstaat hat die Gestaltungsformen kirchlichen Wirkens weitgehend in seine Rechtsordnung integriert. In den gemeinsamen Arbeitsfeldern stoßen damit zwei unterschiedliche Rechtsordnungen aufeinander. Dabei stellen sich eine Reihe von Zuordnungsfragen. Staatliche Gerichte stehen in manchen Rechtsgebieten vor der Problem, wie sie mit Kirchenrecht umgehen sollen. Können sie es anwenden und auslegen, vor allem aber, welche Kompetenzen stehen ihnen dabei angesichts der kirchlichen Autonomie zu? Wie weit reicht der Radius staatlicher Kontrolle bei der Beurteilung kirchlicher Rechtsfragen? Auch heute noch sind dies in Literatur und Rechtsprechung bis hin zum EuGH kontrovers diskutierte Themen.
In: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen Band 57
In: Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht Band 5
In: Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht Band 5
In: Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht Band 5
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 115, Heft 13, S. 999-1000
ISSN: 0012-1363, 0012-1363
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 33, Heft 16, S. 1101-1104
ISSN: 0721-880X, 0721-880X
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 55, Heft 22, S. 952-953
ISSN: 0029-859X
In: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht 68
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 26, Heft 3, S. 326
ISSN: 0721-880X, 0721-880X
In: Archiv des Völkerrechts, Band 50, Heft 1, S. 114
ISSN: 1868-7121
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 50, Heft 1, S. 114-122
ISSN: 0003-892X