Der „More Economic Approach“ in der Europäischen Wettbewerbspolitik — Ein Konzept mit Zukunft
In: Internationalisierung des Rechts und seine ökonomische Analyse, S. 473-488
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In: Internationalisierung des Rechts und seine ökonomische Analyse, S. 473-488
In: Europarecht, Band 45, Heft 4, S. 490-516
ISSN: 0531-2485
World Affairs Online
In: Europarecht, Band 45, Heft 4, S. 490-516
Ziel der Untersuchung ist es, grundsätzliche Überlegungen, insbesondere aus ordnungsökonomischer Sicht, über den "more economic approach" der Europäischen Kommission anzustellen. Prinzipiell ist zunächst zu fragen, was eigentlich mit dem ökonomischeren Ansatz in der europäischen Wettbewerbspolitik gemeint ist. D.h., es ist nach der Zielsetzung und der Ausgestaltung des "more economic approach" zu fragen. Die Meinungen sowohl der Ökonomen als auch der Kartelljuristen über den neuen Ansatz in der Wettbewerbspolitik sind gespalten. Während einerseits in ihm die Möglichkeit gesehen wird, die bisher im Strukturdenken verhaftete "orthodoxe" Wettbewerbspolitik zugunsten einer an der ökonomischen Effizienz orientierten Wettbewerbspolitik zu überwinden, werden andererseits die Risiken einer wohlfahrtsökonomischen Instrumentalisierung der Wettbewerbspolitik betont.
BASE
In: Hart studies in competition law volume 14
Triggers and catalysts -- The process -- The agenda -- A more economic objective -- A more economic concept of harm -- A more economic concept of countervailing effects -- A more economic test -- A more economic methodology -- Advantages -- Compatibility with the case law -- Other concerns
In: The More Economic Approach under Article 102 TFEU, S. 127-166
In: Europäisches Wirtschaftsrecht Band 78
In: Nomos eLibrary
In: Open Access
Wie können ökonomische Erkenntnisse bei der Auslegung und Konkretisierung des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV besser genutzt werden? Diese Forschungsfrage beantwortet der Autor und kommt zu dem Ergebnis, dass der more economic approach in der Missbrauchsaufsicht gescheitert ist. Zum Nachweis überträgt er die Methode der qualitativen Inhaltsanalyse aus der Sozialwissenschaft auf die juristische Entscheidungsanalyse. Darauffolgend zeigt der Autor, dass ökonomische Erkenntnisse nicht nur für den Inhalt des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV maßgeblich sein können, sondern auch für den Vorgang der Auslegung und der Konkretisierung desselben. Er entwickelt eine Methode, um ökonomische Erkenntnisse in rechtliche Regeln umzusetzen.
In: Conferences on new political economy 24
In: Freiburger Diskussionspapiere zur Ordnungsökonomik, Band 06/10
In: Wettbewerb und Regulierung von Märkten und Unternehmen 8
Abstract: Nomos, das aus universalisierbaren Regeln bestehende Recht, verliert mit dem Vordringen des More Economic Approach in Wettbewerbspolitik und -recht an Bedeutung. Das Buch hinterfragt eine solche "ökonomischere" Herangehensweise und stellt ein auf Evolutionsökonomik und Systemtheorie beruhendes alternatives Paradigma vor, das die Denktraditionen Schumpeters, des Evolutionären Altinstitutionalismus, der Österreichischen Schule – insbesondere Hayeks, Kirzners, Hoppmanns – und Teile des Ordoliberalismus integriert.Zentrale Handlungsempfehlung dieses Paradigmas ist der Rückgriff auf klar definierte Verbotsregeln bei gleichzeitiger wettbewerbspolitischer Zurückhaltung, weil private Wettbewerbsbeschränkungen durch Kartelle, missbräuchliches Verhalten oder Fusionen als untergeordnete Problematik erkannt werden. Eine solche Aussage steht in massivem Gegensatz zu dem industrieökonomisch geprägten Vorgehen der Wettbewerbsbehörden, die zur Beurteilung zweifelhafter Verhaltensweisen aufwändige Einzelfallanalysen heranziehen, dabei der Komplexität des Wirtschaftssystems jedoch nicht gerecht werden können.Der Autor, promovierter Volkswirt und Assessor iuris, arbeitet als Richter in Berlin
In: Europäisches Wirtschaftsrecht Band 78
Wie können ökonomische Erkenntnisse bei der Auslegung und Konkretisierung des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV besser genutzt werden? Diese Forschungsfrage beantwortet der Autor und kommt zu dem Ergebnis, dass der more economic approach in der Missbrauchsaufsicht gescheitert ist. Zum Nachweis überträgt er die Methode der qualitativen Inhaltsanalyse aus der Sozialwissenschaft auf die juristische Entscheidungsanalyse. Darauffolgend zeigt der Autor, dass ökonomische Erkenntnisse nicht nur für den Inhalt des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV maßgeblich sein können, sondern auch für den Vorgang der Auslegung und der Konkretisierung desselben. Er entwickelt eine Methode, um ökonomische Erkenntnisse in rechtliche Regeln umzusetzen
The Commission's proposals regarding the implementation of art. 82 TEC are shortly presented. The authors show that they can be interpreted as another step towards a more economic approach because their implementation would strengthen the rule of reason even further. The Commission's proposal to introduce an efficiency defense is critically discussed as are some of the other means proposed to deal with various behavioral strategies such as pricing, rebates, bundling, and aftermarkets.
BASE
In: Art. 102 AEUV im Lichte eines ökonomisch geprägten Prüfungsansatzes
In: Diskussionsbeiträge aus dem Volkswirtschaftlichen Seminar der Universität Göttingen 129