Tagesschulen können und sollen das Wohlbefinden von Kindern fördern. Dies stellt ein Qualitätsmerkmal dar, das bildungspolitisch gefordert wird. Bisher gibt es hierzu allerdings kaum empirische Untersuchungen, was zu einem Spannungsfeld zwischen Anspruch und Realität führt.
Hendrik Möller (Widersprüche, 2018, 149, S. 17-28) hat verdeutlicht, dass sich die Bedeutung der Rede von der Kindeswohlgefährdung erst über ihre jeweilige normative Einbindung erschließt. Dies gelte insbesondere im Kontext einer Kinder- und Jugendhilfe, die Kindeswohlgefährdungen formuliert, die unterhalb der Schwelle liegen, an der ein familiengerichtlicher Kindeswohlgefährdungsbegriff staatliche Eingriffe in das Personensorgerecht begründet. An dieses Analyse anschließend argumentiert der folgende Beitrag, dass nicht nur der Grenzbegriff der Kindeswohlgefährdung sondern vor allem der Bezug auf das Kindeswohl eine notorisch problematische Referenz auf die Kategorie des guten Lebens darstellt. Die derzeit sichtbar werdenden Anschlüsse der Kinder- und Jugendhilfe an obrigkeitliche Traditionen sind in dem Kindeswohlbegriff selbst angelegt. Für eine emanzipatorische Kinder- und Jugendhilfe stellt er indes keine angemessenen Deutungen bereit.
Mit Blick auf das professionelle Zusammenwirken von Jugendämtern und Gerichten präsentiert die bundesweite interdisziplinäre Untersuchung Gewinne und Verluste der neuen gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern. Das interdisziplinäre Forschungsprojekt 'Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz' untersucht nach rund fünfzehn Jahren erneut das Zusammenwirken von Jugendämtern und Gerichten im Kontext des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung. Neben einem Überblick über neue gesetzliche Regelungen werden deren Auswirkungen auf das professionelle Handeln der institutionellen Akteure sowie das Erleben betroffener Kinder und Eltern präsentiert. Auf der Grundlage quantitativ und qualitativ erhobener Daten und detaillierter Analysen spricht das Buch Praxis, Wissenschaft und Jugendpolitik an und will einen wissenschaftlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Handlungssysteme im Kinderschutz leisten.