Was ist Recht – als soziale Tatsache, als kulturelle Form, als Praxis der Regulierung, als Recht 2.0.? Das Lehrbuch präsentiert die wichtigsten Theorien und Forschungsergebnisse des Faches – erstmals systematisch bezogen auf die Funktionen von Recht, alle Bereiche juristischer Praxis – von der Justiz bis zur Gesetzgebung, jüngste Erkenntnisse empirischer Rechtsforschung und aktuelle Fragestellungen. Neben den Klassikern finden sich insbesondere auch jüngere, kritische Ansätze. Es ist ein Lehr- und Lesebuch für Lehrveranstaltungen, das Studium und zur Vorbereitung von Prüfungen; dazu kommen praktische Hinweise zu Methoden der Forschung und eine Literaturauswahl.
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Hauptbeschreibung Durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union sind die Nationalstaaten vor neue Aufgaben gestellt. Neben der Schaffung eigener Normen sind sie zur Umsetzung und Garantie des Unionsrechts verpflichtet. In föderalen Staaten verändert dies die Anforderungen an die Kompetenzordnungen. Diese müssen nunmehr sowohl zur Umsetzung von Unionsrecht als auch für die nationale Rechtsetzung geeignet sein. Zugleich stellen sich aufgrund der Außenverantwortung des Zentralstaats Fragen zu Garantiemechanismen der Umsetzung. Der Autor arbeitet Kriterien guter Kompetenzordnungen heraus, analysiert auf der Grundlage eines Rechtsvergleiches von Deutschland, Österreich und Spanien mögliche Formen von Kompetenztypen und Garantiemechanismen und untersucht die Auswirkungen auf föderale Kompetenzordnungen. Dabei zeigt sich, dass insbesondere flexible Formen konkurrierender Kompetenzen in Verbindung mit finanziellen Sanktionsmechanismen eine geeignete Kompetenzordnung bilden können. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: 1. Teil: Zur Umsetzung von Rechtsakten in föderalen Staaten: Föderale Staaten und suprastaatliches Recht - Umsetzung im Unionsrecht - Bewertungsmaßstäbe für Umsetzungsmechanismen - Gang der Arbeit - 2. Teil: Ausgangssituation in Spanien, Österreich und Deutschland: Staatsstruktur / Umsetzung des Unionsrechts / Parallele zum Völkerrecht in Spanien, Österreich und Deutschland - Fazit der Länderdarstellung - 3. Teil: Analyse der Kompetenztypen, -titel und Garantiemechanismen: Grundlagen der Analyse - Grundtypen von Kompetenztypen und deren Ausgestaltungsmöglichkeiten - Analyse der Kompetenztypen - Kompetenztitel - Garantiemechanismen - 4. Teil: Auswirkung auf föderale Kompetenzordnungen: Kompetenzsysteme - Wechselwirkungen zwischen Umsetzungsregime und Normqualität - Schlussbemerkung - Literatur- und Sachverzeichnis.
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Im Spannungsfeld zwischen europäischem und mitgliedstaatlichem Recht wirft die Verpflichtung, supranationales Recht in die innerstaatliche Rechtsordnung umzusetzen, immer wieder Probleme auf. In allen zentralen Umweltgesetzen hat der deutsche Gesetzgeber pauschale Verordnungsermächtigungen geschaffen, mit deren Hilfe eine möglichst schnelle, effektive Umsetzung der Gemeinschaftsvorgaben erreicht werden soll. Die vom EuGH missbilligte Umsetzung mittels bloßer Verwaltungsvorschriften bildete den Anlass für diese Regelungen. §§ 48a Abs. 1 BImSchG, 6a WHG und 57 KrW-/AbfG sind die wichtigsten einschlägigen Ermächtigungen. Pauschal sind diese Normen, weil sich ihr Anwendungsbereich auf das ganze jeweilige Gesetz erstreckt. Der Autor untersucht §§ 48a Abs. 1 BImSchG, 6a WHG und 57 KrW-/AbfG eingehend, auch in ihrer Bedeutung über das Umweltrecht hinaus. Die Ermächtigungen befinden sich im Schnittpunkt von europäischem und deutschem Recht. Sie sind Einflüssen aus beiden Rechtskreisen ausgesetzt. -- Auf der Grundlage einer genauen europarechtlichen Einschätzung der Umsetzungsfunktion widmet sich Thomas Klink den zahlreichen verfassungsrechtlichen Problemen aus dem pauschalen Umsetzungsmechanismus. Neben bundesstaatlichen Kompetenzaspekten bereitet innerstaatlich die Pauschalität der Ermächtigungen Schwierigkeiten, stellt doch das Bestimmtheitsgebot in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG aus gutem Grund strenge Anforderungen an Ermächtigungen zur Rechtsetzung durch die Exekutive. Klink beantwortet die Frage, wie pauschale Ermächtigungen ohne Verletzung der Vorgaben des Grundgesetzes als Umsetzungsinstrument eingesetzt werden können. Ihre Pauschalität ist bei strenger Begrenzung auf den Umsetzungszweck verfassungsrechtlich tragbar. Dies folgt aus einer umfassenden Analyse der pauschalen Ermächtigungen mit ihren verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezügen.
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Gesetzliche Informationspflichten wie Meldungen, Anträge, Erklärungen und Berichte übernehmen in einem modernen sozialen Rechtsstaat eine wichtige Kontroll- und Entscheidungsfunktion. So bildet die jährliche Steuererklärung für Finanzbehörden ein unverzichtbares Mittel zum Vollzug von Steuergesetzen. Statistiken wiederum geben Regierung und Parlament wichtige Anhaltspunkte für wirtschaftspolitisches Handeln. Die Bereitstellung und Übermittlung solcher Informationen ist jedoch nicht umsonst. In den Niederlanden werden Kosten, die Unternehmen aus der Befolgung gesetzlicher Informationspflichten entstehen, als administrative Lasten bezeichnet. Zur Berechnung administrativer Lasten in Euro wurde Anfang der 1990er Jahre vom niederländischen Forschungsinstitut EIM das Messinstrument Mistral (heute: SKM) entwickelt, welches den Ausgangspunkt für ein umfassendes niederländisches Reformprojekt zur Reduzierung administrativer Lasten bildete. Mittlerweile wird das SKM nicht nur in den Niederlanden angewendet. Vielmehr diente das niederländische Projekt einer Vielzahl europäischer Staaten und der Europäischen Union selbst als Blaupause für eigene Projekte zur Reduzierung von Bürokratiekosten. So übernahm beispielsweise die deutsche Bundesregierung 2006 das SKM als Grundlage für ihr Regierungsprogramm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung". Die vorliegende Diplomarbeit richtet den Fokus auf den niederländischen Policyprozess zur Reduzierung administrativer Lasten. Analysiert werden dabei die einzelnen Phasen, angefangen von der zunehmenden Problemwahrnehmung Anfang der Mitte 1980er Jahre bis zur Umsetzung des Reformansatzes der zweiten Balkenende-Regierung 2004. Die Analyse unterstreicht, dass dem Reformprogramm der zweiten Balkenende-Regierung ein langjähriger Lernprozess vorangegangen ist. Ein SKM steht den Niederlanden zumindest theoretisch schon seit 1993 zur Verfügung. Damit war aber nicht gleichzeitig auch eine flächendeckende Anwendung verbunden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wurden sukzessive geschaffen. Insbesondere galt es, politikfeldübergreifend eine adäquate Infrastruktur aufzubauen. Das Instrument SKM übernahm im niederländischen Reformprozess folgende Funktionen: 1. Katalysatorfunktion Mit der ersten Bürokratiekostenmessung 1994 gelang es, das Bewusstsein der Politiker so zu stärken, dass die Kok-Regierung ein Reduzierungsziel von 25% formulierte. Für den Übergang zwischen Agenda Setting und Politikformulierung kann der Quantifizierung administrativer Lasten damit eine wichtige Katalysatorfunktion zugeschrieben werden. 2. Transparenzfunktion Am Beispiel des niederländischen Landwirtschaftsministeriums wird aufgezeigt, dass das SKM in den Niederlanden eine wichtige Transparenzfunktion bei der Aufdeckung von Reduzierungsmöglichkeiten übernommen hat. 3. Stärkung des Kostenarguments Eine adäquate Gesetzesfolgenabschätzung sollte eine gründliche Abwägung zwischen Kosten und Nutzen einer Informationspflicht beinhalten. Für den Nutzen einer Regelung können Befürworter einer Regelung stets gute Argumente aufweisen. Demgegenüber beschränkt sich die Argumentationsgrundlage bei den administrativen Lasten nicht selten auf die qualitative Äußerung, dass diese bestehen. Zusätzliches Gewicht bekommt die Kostenseite allerdings durch die systematische monetäre Ausweisung administrativer Lasten. Die bestehende Asymmetrie zwischen Nutzen und Kosten in einer Gesetzesfolgenabschätzung wird somit mit Hilfe des SKM verringert. 4. Monitoringfunktion Die Formulierung quantitativer Abbauziele setzt eine quantitative Evaluierung voraus. In den Niederlanden findet ein entsprechendes Monitoring seit 1999 statt. Dies war jedoch erst durch die systematische Erfassung administrativer Lasten mittels quantitativer Verfahren möglich geworden. 5. Planungsfunktion Mit Beginn der Regierung Balkenende II erstreckt sich die quantitative Zielstellung nicht mehr nur auf die Reduzierung bestehender Lasten, sondern erfasst auch die Zunahme infolge neuer gesetzlicher Regelungen. Die Formulierung eines solchen Nettoziels macht auch die Planung von neuen administrativen Lasten notwendig (ex ante Abschätzung über die Folgen neuer Gesetzgebung mit dem SKM). 6. Kontrollfunktion Um das Ziel einer Nettoreduzierung erreichen zu können, sieht der Ansatz der Regierung Balkenende II die Anwendung administrativer Lastenplafonds vor. Die Voraussetzungen, administrative Lasten wie eine Art Haushaltstitel zu behandeln, wurden jedoch erst durch die Anwendung von SKM geschaffen. Dem SKM kann damit zumindest indirekt eine Kontrollfunktion zugewiesen werden. 7. Symbolfunktion Dem Reformprojekt kann eine Symbolfunktion zugewiesen werden. Denn in der niederländischen Öffentlichkeit und im Ausland entsteht, zumindest oberflächlich betrachtet, der Eindruck, dass die Niederlande rein rechnerisch erhebliche Erfolge beim Bürokratieabbau erreicht haben.