Vom einzelnen Betrieb zum gemeinsamen Handeln: Die Netzwerk-Teilnehmer setzen sich ihr Ziel
In: Umwelt-Wirtschafts-Forum: uwf ; die betriebswirtschaftlich-ökologisch orientierte Fachzeitschrift, Band 20, Heft 1, S. 61-68
ISSN: 1432-2293
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In: Umwelt-Wirtschafts-Forum: uwf ; die betriebswirtschaftlich-ökologisch orientierte Fachzeitschrift, Band 20, Heft 1, S. 61-68
ISSN: 1432-2293
Betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Bild der
Arbeitsschutz-Aufsichtsdienste aus Sicht der Betriebe. Einstellungen
und Verhalten von Beschäftigten in Bezug auf Sicherheit und
Gesundheitsschutz und deren Gesundheitskompetenz. Belastungen und
Gefährdungen im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz.
Themen: A) Betriebsbefragung: 1. Funktion des Befragten innerhalb des
Betriebs; Betrieb ist eigenständige Firma oder eine von mehreren
Betriebsstätten; Zentrale oder Zweigstelle; Anzahl der Mitarbeiter
(Betriebsgröße); öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft; Betrieb
beschäftigt Zeit- oder Leiharbeiter; Mitarbeiter von Fremdfirmen im
Betrieb; Häufigkeit ausgewählter belastender und gefährdender
Arbeitsbedingungen sowie bewegungsarme Tätigkeiten; Beurteilung der
Arbeitsschutzregelungen (Skala).
2. Kenntnisse: Einschätzung des Kenntnisstands der Verantwortlichen im
Betrieb zu gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen.
3. Institutioneller Arbeitsschutz im Betrieb: Teilnahme am
alternativen Betreuungsmodell (Unternehmermodell); Unterstützung bei
der Modellumsetzung durch eine externe oder innerbetriebliche Fachkraft
für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt; Durchführung von
Gefährdungsbeurteilungen an den Arbeitsplätzen und Anlass; bei den
Gefährdungsbeurteilungen routinemäßig zu überprüfende Aspekte
(Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel,
Arbeitszeitgestaltung, psychische Belastungen, Arbeitsorganisation,
soziale Beziehungen); Dokumentation der Ergebnisse der
Gefährdungsbeurteilungen; Mitarbeiterbefragung zu Belastungen und
Problemen; Notwendigkeiten für Verbesserungen; Maßnahmen zur Umsetzung
der notwendigen Verbesserungen; Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen;
Beurteilung des Nutzens von Gefährdungsbeurteilungen für den
Arbeitsschutz im Betrieb; Gründe für geringen Nutzen; Gründe für
fehlende Gefährdungsbeurteilung.
4. Information und Schulung der Arbeitnehmer in Fragen des
Arbeitsschutzes: Unterweisung der Mitarbeiter zu Sicherheit und
Gesundheitsschutz; Gelegenheiten bzw. Anlässe für Unterweisung;
Informationsform; schriftliche oder mündliche Informationsform;
Mitarbeiter ohne sichere Deutschkenntnisse; Informationen zum
Arbeitsschutz in der Sprache der ausländischen Mitarbeiter; Unterweiser
der Zeit- oder Leiharbeiter bzw. der Mitarbeiter von Fremdfirmen;
Gründe für fehlende Unterweisung zum Arbeitsschutz.
5. Präventionskultur: Angebote oder Maßnahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung; Strategie zur Gesundheitsförderung; Art der
Umsetzung dieser Strategie.
6. Aufsicht: Häufigkeit von Kontrollbesuchen von staatlicher
Arbeitsschutzbehörde, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse; konkrete
Anlässe für den Besuch und angesprochene Themen; konkrete Angabe der
kontrollierenden Aufsichtsbehörde; gleiche Sachverhalte bei den
Besuchen unterschiedlicher Institutionen; aufeinander abgestimmte
Besuche; Beurteilung der Arbeitsweise der Aufsichtsdienste: gute
Überschaubarkeit der Zuständigkeit der Aufsichtsdienste, geringe
Störung der Arbeitsabläufe und kompetente Beratung; Kenntnis der
Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA; Einschätzung des
Kenntnisstands zu den Inhalten der GDA.
7. Arbeitnehmervertretung mit Gesundheitsschutzaufgaben:
Vorhandensein von Betriebsrat oder Personalrat; Zusammenarbeit von
Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber; Existenz eines
Arbeitsschutzausschusses; Häufigkeit von Diskussionen zu Sicherheits-
und Gesundheitsschutzfragen in Abteilungsbesprechungen; Schulung von
Führungskräften zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen.
8. Einschätzung des betrieblichen Arbeitsschutzengagements seit
Januar 2009: Bereiche mit verstärktem Engagement zu Sicherheit und
Gesundheitsschutz; Gründe für verstärkte bzw. verringerte
Arbeitsschutzbemühungen; Meinung der Betriebsleitung über den Beitrag
des Arbeitsschutzes zum Unternehmenserfolg.
9. Hintergrund: Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle im Jahr 2010
und deren Entwicklung seit Januar 2009; Gründe für den Rückgang bzw.
die Zunahme der Arbeitsunfälle; Bewertung des Arbeitsschutzengagements;
Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Betriebs.
Zusätzlich verkodet wurde: Gewichtungsfaktoren; Bundesland;
Gewichtungssektoren, Branchengruppen, GDA Intervention;
sicherheitstechnische Betreuung.
Indices: physische sowie psychische
Belastungen und Gefährdungen, bewegungsarme Tätigkeiten, Kenntnisstand
Arbeitsschutzregelungen.
B) Arbeitnehmerbefragung: 1. Häufigkeit des Vorkommens ausgewählter
belastender und gefährdender Arbeitsbedingungen; Verantwortlicher für
die Arbeitssicherheit im Betrieb; Kontakt zum
Arbeitsschutzbeauftragten, Sicherheitsbeauftragten oder Betriebsarzt;
ausreichendes Engagement des Betriebsrates in Arbeitsschutzfragen;
Häufigkeit von Diskussionen zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen
in Abteilungssitzungen.
2. Unterweisungsthemen im Arbeitsschutz; Anlässe für die Unterweisung;
unterweisender Betrieb; Informationsform; Einschätzung des persönlichen
Informationsstands über Gefährdungen und Gesundheitsrisiken am
Arbeitsplatz.
3. Besichtigung des Arbeitsplatzes zur Bewertung der
Arbeitsbedingungen; Befragung zu Belastungen und Gesundheitsproblemen
im Rahmen von Begehungen; festgestellte Notwendigkeit von
Verbesserungen; Beteiligung des Befragten an Lösungsmöglichkeiten;
Durchführung der Verbesserungen.
4. Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung; Berechtigung zur
Nutzung dieser Angebote für Zeit- oder Leiharbeiter; Nutzung der
Angebote im letzten Jahr; Beurteilung der Sicherheitsorientierung des
Betriebs (Skala: sofortige Beseitigung von Sicherheitsmängeln,
Minimierung langfristiger Gesundheitsbelastungen, selbstverständliche
Meldung von Sicherheitsmängeln, verständliche Formulierung der
innerbetrieblichen Arbeitsschutzregelungen, Konsequenzen bei
Nichtbeachtung der Arbeitsschutzregelungen); allgemeine Bewertung des
Arbeitsschutzengagements des Betriebs; persönliches Verhalten am
Arbeitsplatz gemäß den Richtlinien zur Arbeitssicherheit (Beachtung
geltender Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften,
Verbesserungsvorschläge einreichen, Eingreifen bei Nichtbeachtung durch
Kollegen, Gefühl der Mitverantwortung für die Sicherheit); Gründe für
die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften; persönliches
Verhalten im Privatleben in Bezug auf: medizinische
Vorsorgeuntersuchungen, regelmäßig körperliche Aktivitäten und
ausgewogene Ernährung; Häufigkeit arbeitsbedingter gesundheitlicher
Beschwerden; Selbsteinschätzung des Gesundheitszustands.
Demographie: Geschlecht; Alter; Beschäftigungsstatus; Art des
Arbeitsverhältnisses (Zeit- oder Leiharbeit, befristet oder
unbefristet); Arbeitseinsatz überwiegend auf dem Firmengelände anderer
Unternehmen; fester Arbeitsort; Bürotätigkeit; Anzahl der Mitarbeiter
(Betriebsgröße); Beschäftigung im öffentlichen Dienst; Bundesland,
Eintrittsjahr beim derzeitigen Arbeitgeber; Eintrittszeitpunkt (Monat
und Jahr) beim derzeitigen Entleihbetrieb.
Zusätzlich verkodet wurde: Gewichtungsfaktoren, Bundesland des
Wohnortes.
Indices: physische Belastungen und Gefährdungen, psychische
Belastungen und Gefährdungen, bewegungsarme Tätigkeiten;
Gewichtungssektoren; Branchengruppen; Sektor.
GESIS
In: Wehrtechnik: WT, Band 45, Heft 6, S. 70-72
ISSN: 0043-2172
World Affairs Online
Die Photovoltaik-Industrie erlebte in den letzten Jahrzehnten einen großen Boom. Dieser lässt sich mit der zunehmenden Dringlichkeit des Klimawandels und den Trends der Energiewende erklären. Neben der Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen gibt es auch die Möglichkeit, in Bürgerbeteiligungsanlagen zu investieren. Dies stellt derzeit ein populäres Investment in erneuerbare Energien dar. Diese Form der Beteiligung repräsentiert eine Möglichkeit, wie BürgerInnen ihr Energiesystem aktiv mitgestalten können und ermöglicht die Nutzung ihrer demokratischen Rechte. Die Umsetzung und das Funktionieren solcher Bürgerbeteiligungsanlagen werden stark von den institutionellen Rahmenbedingungen beeinflusst. Das Ziel dieser Arbeit ist es, die derzeitigen institutionellen Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen in Österreich zu analysieren. Des Weiteren wird untersucht, wie diese Rahmenbedingungen die Arbeit von bereits umgesetzten Initiativen beeinflusst. Dafür wird zunächst der Begriff institutionelle Rahmenbedingungen anhand einer umfangreichen Literaturanalyse definiert. In einem zweiten Schritt werden Vertreter von bereits umgesetzten Initiativen befragt, um herauszufinden, wie die Initiativen mit den Rahmenbedingungen zurechtkommen und wie sie diese bewerten. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Reihe von Faktoren als nicht zufriedenstellen bewertet wird, wie z.B. das derzeitige Fördersystem, die Organisationsformen oder die Anreize zur Überschusseinspeisung. ; The photovoltaic industry underwent a big boom in the last decades, resulting from rising emergence of climate change and trends in energy transition. Besides the installation of privately installed photovoltaic systems, individuals can also invest in participatory photovoltaic projects, which is currently a popular option for private persons` investment in renewable energies. This form of participation represents a possibility for citizens to actively codetermine the energy system and enables to make use of democratic rights. The implementation and the functioning of participatory projects is determined a lot by the institutional circumstances existing. This thesis aims to analyse the current institutional arrangements for photovoltaic participatory projects in Austria. Furthermore it is analysed, how those institutional arrangements impact the work and functioning of implemented initiatives. To reach those goals, the term institutional arrangements is defined first on behalf of an extensive literature review. In a second step, representatives of implemented initiatives are interviewed in order to examine, how photovoltaic participatory projects come along with the current circumstances and how they assess the situation in Austria. The results show that a range of factors are assessed as non-satisfying, such as the subsidy system and its distribution, the legal forms of organization or the incentives for surplus feed-in of the generated electricity. ; von Teresa Kallsperger ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in dt. und engl. Sprache ; Graz, Univ., Masterarb., 2015 ; (VLID)465435
BASE
Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen. Arbeitsschutz-Aufsichtsdienste aus Sicht der Betriebe. Einstellungen und Verhalten sowie Einbeziehung von Beschäftigten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz. Belastungen und Gefährdungen im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz. Präventionskultur.
Themen: A) Betriebsbefragung:
1. Funktion des Befragten innerhalb des Betriebs; Betrieb ist eigenständige Firma oder eine von mehreren Betriebsstätten; Zentrale oder Zweigstelle; Anzahl der Mitarbeiter (Betriebsgröße); überwiegende Tätigkeiten der Beschäftigten; öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft; Betrieb beschäftigt Zeit- oder Leiharbeiter; Beschäftigte von Fremdfirmen im Betrieb; Arbeitsbedingungen: Belastungen durch bewegungsarme Tätigkeiten, durch die Arbeitsumgebung, durch schwere körperliche Arbeit, Gefährdungen durch den Umgang mit Maschinen und Arbeitsgeräten, Gefahr- oder Biostoffen, psychische Belastungen durch den Umgang mit schwierigen Personengruppen, durch hohen Zeitdruck oder organisatorisch bedingte Probleme und durch soziale Beziehungen.
2. Kenntnis und Einschätzung des Regelwerks zum Arbeitsschutz: Selbsteinschätzung des Kenntnisstands zu den gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen; Einschätzung der Regelungen zum Arbeitsschutz insgesamt (z.B. gut verständlich, klare Regelung der Arbeitgeberpflichten, etc.); Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung des Regelwerks.
3. Institutioneller Arbeitsschutz im Betrieb: Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt; interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit; regelmäßige Überprüfungen der Tätigkeiten dieser Fachkraft bzw. der eigenen Tätigkeiten als Fachkraft für Arbeitssicherheit; Betriebsarzt, interner oder externer Betriebsarzt; Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell (Unternehmermodell); Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen an den Arbeitsplätzen und Anlass (Gefährdungsbeurteilungen routinemäßig in regelmäßigen Intervallen, nach Veränderungen in der Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitsorganisation, bei besonderen Vorkommnissen, auf Bitten oder Beschwerden der Beschäftigten hin, wenn ein Mitarbeiter neu an einem Arbeitsplatz eingesetzt wird); Jahr der letzten Gefährdungsbeurteilung; bei den Gefährdungsbeurteilungen routinemäßig zu überprüfende Aspekte (Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsabläufe und Arbeitsverfahren und soziale Beziehungen); berücksichtigte Gefährdungsarten; Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen; Mitarbeiterbefragung zu Belastungen und Problemen; Notwendigkeiten für Verbesserungen; Maßnahmen zur Umsetzung der notwendigen Verbesserungen; Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen; Beurteilung des Nutzens von Gefährdungsbeurteilungen für den Arbeitsschutz im Betrieb; Gründe für geringe Nutzeneinschätzung; Gründe für fehlende Gefährdungsbeurteilung.
4. Information und Schulung der Arbeitnehmer in Fragen des Arbeitsschutzes: Unterweisung der Mitarbeiter zu Sicherheit und Gesundheitsschutz; Gelegenheiten bzw. Anlässe für Unterweisung; Mitarbeiter ohne sichere Deutschkenntnisse; Informationen zum Arbeitsschutz in der Sprache der ausländischen Mitarbeiter; Unterweiser der Zeit- oder Leiharbeiter bzw. der Mitarbeiter von Fremdfirmen; Gründe für fehlende Unterweisung zum Arbeitsschutz.
5. Präventionskultur: Verankerung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb durch: Unternehmensleitbild, Betriebs- oder Dienstvereinbarung, Arbeitsschutzmanagementsystem, betriebliches Gesundheitsmanagement; Bereiche, in den der Arbeitsschutz Berücksichtigung findet (z.B. Planung von Gebäuden und Anlagen, etc.); Angebote oder Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
6. Wahrnehmung von Aufsichtsdiensten und GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie): Kontroll- oder Beratungsbesuche seit Januar 2013 von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse; Häufigkeit dieser Kontroll- oder Beratungsbesuche; konkrete Anlässe für den Besuch und schwerpunktmäßig angesprochene Themen; konkrete Angabe der kontrollierenden Aufsichtsbehörde; gleiche Sachverhalte bei den Besuchen unterschiedlicher Institutionen; aufeinander abgestimmte Besuche; Beurteilung der Arbeitsweise der Aufsichtsdienste: gute Überschaubarkeit der Zuständigkeit der Aufsichtsdienste und kompetente Beratung; Kenntnis der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA; Bekanntheit verschiedener Angebote der GDA; aufmerksam geworden auf GDA-ORGAcheck durch: Besichtigung durch die Aufsichtsdienste, Informationsangebote anderer Institutionen oder Medien.
7. Arbeitnehmervertretung mit Gesundheitsschutzaufgaben: Existenz von Betriebsrat oder Personalrat; Zusammenarbeit von Betriebsrat bzw. Personalrat und Arbeitgeberseite; Existenz eines Arbeitsschutzausschusses; Schulung von Führungskräften zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen.
8. Einschätzung des betrieblichen Arbeitsschutzengagements seit Januar 2013: Bereiche mit verstärktem Engagement zu Sicherheit und Gesundheitsschutz; Gründe für verstärkte Arbeitsschutzbemühungen; Meinung der Betriebsleitung über den Beitrag des Arbeitsschutzes zum Unternehmenserfolg.
9. Hintergrund: Entwicklung der Arbeitsunfälle seit Januar 2013; Bewertung des Arbeitsschutzengagements des Betriebes insgesamt; Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Betriebs.
Zusätzlich verkodet wurde: ID; Gewichtungsfaktoren; Hochrechnungsfaktoren; Bundesland; Gewichtungssektoren, Branchengruppen; Sektor.
B) Arbeitnehmerbefragung:
1. Betriebliche Arbeitsschutzinfrastruktur: Häufigkeit des Vorkommens ausgewählter belastender und gefährdender Arbeitsbedingungen; für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb tätige Stellen (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Betriebsarzt); Existenz von Betriebsrat oder Personalrat; Gelegenheit Anliegen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz einzubringen; Nutzung dieser Gelegenheiten in den letzten drei Jahren; Gründe für Nichtnutzung.
2. Unterweisung und Information: Unterweisungsthemen im Arbeitsschutz; Anlässe für die Unterweisung; unterweisender Betrieb; Selbsteinschätzung der Informiertheit zu Gefährdungen und Gesundheitsrisiken durch den Betrieb.
3. Gefährdungsbeurteilung und Einbeziehung der Mitarbeiter: Besichtigung des Arbeitsplatzes zur Bewertung der Arbeitsbedingungen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt; Zeitpunkt der letzten Besichtigung; Befragung zu Belastungen und Gesundheitsproblemen im Rahmen der Besichtigung; festgestellte Notwendigkeit von Verbesserungen; Beteiligung des Befragten bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten; Durchführung der Änderungen zur Verbesserung der Situation.
4. Präventionskultur: Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung; Berechtigung zur Nutzung dieser Angebote für Zeitarbeiter; Nutzung der Angebote im letzten Jahr; Beurteilung der Sicherheitsorientierung des Betriebs (Skala: sofortige Beseitigung von Sicherheitsmängeln, Minimierung langfristiger Gesundheitsbelastungen, selbstverständliche Meldung von Sicherheitsmängeln, verständliche Formulierung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzregelungen, Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Arbeitsschutzregelungen); allgemeine Bewertung des Arbeitsschutzengagements des Betriebs.
5. Verhalten der Beschäftigten am Arbeitsplatz: Persönliches Verhalten am Arbeitsplatz gemäß den Richtlinien zur Arbeitssicherheit (Beachtung geltender Arbeitsschutzvorschriften, eigene Verbesserungsvorschläge, Eingreifen bei Nichtbeachtung durch Kollegen, Gefühl der Mitverantwortung für die Sicherheit); Gründe für die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.
6. Gesundheitliche Situation des Befragten: Häufigkeit arbeitsbedingter gesundheitlicher Beschwerden.
Demographie: Geschlecht; Alter; derzeitige Erwerbstätigkeit; Art der Erwerbstätigkeit; Beschäftigungsstatus; höchster Schulabschluss; Art des Arbeitsverhältnisses (Zeitarbeit, befristet oder unbefristet); Arbeitseinsatz überwiegend auf dem Firmengelände anderer Unternehmen; fester Arbeitsort; Büroarbeitsplatz; Führungskraft mit Personalverantwortung; Anzahl der Mitarbeiter (Betriebsgröße); Beschäftigung im öffentlichen Dienst; Branche; Bundesland des Arbeitsortes; Eintrittsjahr beim derzeitigen Arbeitgeber bzw. Einsatzbetrieb.
Zusätzlich verkodet wurde: ID; Wirtschaftszeig/Branche; Branchengruppen; Sektor; Gewichtungsfaktor; Bundesland des Wohnortes.
GESIS
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 36, Heft 35, S. 1365
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Discussion paper 01,63
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht Band 336
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaft
Gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien existieren seit der Weimarer Republik. Insbesondere in der Baubranche sind sie auch aktuell von großer Bedeutung; in der Wissenschaft fanden sie dagegen kaum Beachtung. Durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz, das unter anderem die Allgemeinverbindlicherklärung von gemeinsamen Einrichtungen zugrunde liegenden Tarifverträgen erleichtert, sind sie wieder stärker in den arbeitsrechtlichen Fokus gerückt. Die Arbeit setzt sich mit den Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betrieb gemeinsamer Einrichtungen stellen, auseinander. Dabei beleuchtet sie nicht nur organisatorische Probleme wie etwa die Voraussetzungen von Errichtung, Betrieb und Auflösung dieser Einrichtungen. Sie steckt auch die zulässigen Aufgabengebiete gemeinsamer Einrichtungen ab und untersucht die Rechtswirkungen der zugrunde liegenden tarifvertraglichen Regelungen. Schließlich setzt sie sich mit den gemeinsame Einrichtungen betreffenden Änderungen durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz auseinander