Rechtfertigungsprüfung in der Anwendung von Art. 102 AEUV
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2 Rechtswissenschaft
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2 Rechtswissenschaft
In: Europäische Sicherheit & Technik: ES & T ; europäische Sicherheit, Strategie & Technik, Band 64, Heft 9, S. 76-77
ISSN: 2193-746X
World Affairs Online
In: Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.V. Köln Heft 258
World Affairs Online
In: Gemeinsames Ministerialblatt des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Band 47, Heft 5, S. 75-76
ISSN: 0939-4729, 0939-4729
In: Europarecht, Band 47, Heft 5, S. 511-545
ISSN: 0531-2485
World Affairs Online
In: Gemeinsames Ministerialblatt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Band 57, Heft 63, S. 1234-1238
ISSN: 2363-7552, 0939-4729
In: Europarecht, Band 47, Heft 5, S. 511-545
In: Europäische Integration, S. 261-269
In: Der sozialrechtliche Schutz von Rentnern im europäischen Sekundärrecht
In: Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes - Rechtswissenschaft 91
Wo endet der Nationalstaat und wo fängt Europa an? Diese Schnittstelle zwischen europarechtlichem Anwendungsvorrang und staatlicher Organisationshoheit tritt in Form der Bereichsausnahmen zu den EU-Grundfreiheiten besonders zu Tage: Tätigkeiten der "öffentlichen Gewalt" und "öffentlichen Verwaltung" sind der Anwendbarkeit des Europarechts entzogen. Doch wie sind diese Begrifflichkeiten zu verstehen? Damit und was in einem immer enger zusammenwachsenden Europa überhaupt noch unter Art. 51 Abs. 1 und Art. 45 Abs. 4 AEUV fällt, beschäftigt sich die Arbeit. Zu besonderer Aktualität und Brisanz hat dem Thema dabei ein EuGH-Urteil vom 24.05.2011 (Rs. C-54/08) verholfen, in dem dieser Art. 51 Abs. 1 AEUV so eng auslegte wie nie zuvor und entschied, dass der lateinische Notar keine "öffentliche Gewalt" ausübt. Galten die nationalen Justizsysteme bisher als unantastbarer Inbegriff nationaler Souveränität, so steht seitdem fest, dass das Europarecht zukünftig vor den nationalen Rechtspflegesystemen nicht mehr Halt macht. Dass die deutsche Notarordnung nunmehr den Vorgaben des freien Wettbewerbs zu entsprechen hat, stellt nicht nur diesen bisher von staatlicher Regulierung geprägten Berufsstand, sondern die gesamte freiwillige Gerichtsbarkeit vor eine Fülle ungelöster Fragen, auf die die Studie Antworten gibt
In: Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes - Rechtswissenschaft 91
Wo endet der Nationalstaat und wo fängt Europa an? Diese Schnittstelle zwischen europarechtlichem Anwendungsvorrang und staatlicher Organisationshoheit tritt in Form der Bereichsausnahmen zu den EU-Grundfreiheiten besonders zu Tage: Tätigkeiten der "öffentlichen Gewalt" und "öffentlichen Verwaltung" sind der Anwendbarkeit des Europarechts entzogen. Doch wie sind diese Begrifflichkeiten zu verstehen? Damit und was in einem immer enger zusammenwachsenden Europa überhaupt noch unter Art. 51 Abs. 1 und Art. 45 Abs. 4 AEUV fällt, beschäftigt sich die Arbeit. Zu besonderer Aktualität und Brisanz hat dem Thema dabei ein EuGH-Urteil vom 24.05.2011 (Rs. C-54/08) verholfen, in dem dieser Art. 51 Abs. 1 AEUV so eng auslegte wie nie zuvor und entschied, dass der lateinische Notar keine "öffentliche Gewalt" ausübt. Galten die nationalen Justizsysteme bisher als unantastbarer Inbegriff nationaler Souveränität, so steht seitdem fest, dass das Europarecht zukünftig vor den nationalen Rechtspflegesystemen nicht mehr Halt macht. Dass die deutsche Notarordnung nunmehr den Vorgaben des freien Wettbewerbs zu entsprechen hat, stellt nicht nur diesen bisher von staatlicher Regulierung geprägten Berufsstand, sondern die gesamte freiwillige Gerichtsbarkeit vor eine Fülle ungelöster Fragen, auf die die Studie Antworten gibt
In: FÖV discussion papers 68
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 149, Heft 1, S. 82
ISSN: 1868-6796
In: Delegierte Rechtsetzung in der EU, S. 385-386