Der EuGH und die nationale Steuerhoheit: Spannungsverhältnis und Konfliktlösung
In: Europarecht, Band 43, Heft 4, S. 445-467
ISSN: 0531-2485
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In: Europarecht, Band 43, Heft 4, S. 445-467
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In: Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht 40
Zwischen der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und dem EuGH herrscht seit dessen Urteil in der Rechtssache Achmea ein Justizkonflikt. Das europäische Verfassungsprinzip der Autonomie kollidiert mit völkervertraglich garantierten Investor-Staat-Schiedsklauseln. Die durch den Konflikt verursachte Unsicherheit betrifft nicht nur den Investitionsschutz im Binnenmarkt. Sie stellt auch die zahlreichen Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten und sogar die Handelsschiedsgerichtsbarkeit infrage. Um diese Unsicherheit zu umgehen, entwickelt Jan Philipp Köster eine kontextorientierte Lesart der EuGH-Rechtsprechung und zeigt ihre schiedsverfahrensrechtlichen Folgen auf. Abschließend macht er einen Vorschlag, wie der Investitionsschutz im Binnenmarkt zukünftig ausgestaltet werden kann.
In: Revue du marché commun et de l'Union Européenne, Heft 393, S. 669-684
ISSN: 0035-2616
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In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Heft 2, S. 179-186
ISSN: 0945-2419
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In: Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht 67
Während der globalen Finanzkrise sahen sich Hoheitsträger in vielen Staaten veranlasst, zur Wiederherstellung der Finanzmarktstabilität in individuelle Rechtspositionen von Eigen- und Fremdkapitalgebern sowie Staatsgläubigern einzugreifen. Einen zentralen Prüfstein der gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Aufarbeitung dieser Eingriffe bilden in allen untersuchten Rechtsordnungen verfassungs- und völkerrechtliche Garantien des Privateigentums. Auf dieser Grundlage erschließt Michael W. Müller die strukturbildende Funktion des Eigentums für das öffentliche Finanzmarktrecht. Dabei zeigt er, dass das Institut grund- und menschenrechtlichen Eigentumsschutzes in der Lage ist, den Konflikt individueller Anlage- und kollektiver Stabilitätsinteressen theoretisch abzubilden. Durch seine rechtsvergleichende Analyse gewinnt der Autor Prinzipien für den hoheitlichen Umgang mit Finanzkrisen, die Gegenstand einer internationalen Verständigung sein könnten.
Der generelle Prozess der Digitalisierung ist für die Medienordnung von besonderer Relevanz. Stehen auf der einen Seite wichtige Kommunikations- und Effektivitätsgewinne, so müssen auf der anderen Seite gesellschaftliche Gefahren durch Hatespeech, Fake News oder Urheberrechtsverletzungen erkannt und verhindert werden. Der vorliegende Band enthält die Vorträge, die auf der 1. Berlin-Potsdamer Konferenz zu interdisziplinären Rechtsfragen im März 2022 in Berlin gehalten wurden. Sie beleuchten die aus der Medienkonvergenz folgenden Veränderungen der Medienlandschaft in zentralen Bereichen wie der Bekämpfung von Desinformation, der Digitalwirtschaft, der Wissenskommunikation, dem Persönlichkeitsrechtsschutz, dem Influencer-Marketing, der Plattformregulierung, der Musikwirtschaft und der Anonymität in sozialen Netzwerken. Dabei geht es jeweils auch um Empfehlungen, welche politischen Aktivitäten erforderlich sind, um die Digitalisierung einerseits zu fördern, andererseits aber auch ihren Gefahren wirksam zu begegnen. Mit Beiträgen von:Florian Drücke, Eva Flecken, Conrad Heberling, Anne Reif, Christian Schertz, Marcus Schladebach, Christiane Stützle, Alexander Thiele, Marie-Christine Zeisberg
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In: Bilanz-, Prüfungs- und Steuerwesen 22
In: Itogi: eženedel'nyj žurnal, Heft 26/161, S. 12-13
ISSN: 1027-3964
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In: Agir en connaissance de cause
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In: Jus Privatum Band 264
Die digitale Agenda der Europäischen Union offenbart einen Konflikt zwischen der staatlichen Pflicht zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung einerseits und der gleichzeitigen Achtung der Privatautonomie der Datensubjekte und datenverarbeitenden Unternehmen andererseits. Derzeit besteht kein überzeugender rechtlicher Rahmen, der die grundrechtliche Pflicht zum Schutz der Datensubjekte und die wirtschaftliche Realität zum Ausgleich bringt. Diese schwierige Aufgabe wird stattdessen an die Rechtsanwender und damit insbesondere an den EuGH überantwortet. Andreas Sattler macht einen Vorschlag, wie dieses Spannungsverhältnis aus dem Schutz von Datensubjekten und der Anerkennung von personenbezogenen Daten als Objekt vertraglicher Austauschbeziehungen aufgelöst werden kann. Dabei bewahrt der Vorschlag den tradierten Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, erweitert aber den Handlungsspielraum für Datensubjekte und solche datenverarbeitenden Unternehmen, die keine dominanten Gatekeeper sind. Infolgedessen ermöglicht das vorgeschlagene Modell die Synchronisierung von Datenschutz- und Vertragsrecht.
In: Society and economy in Central and Eastern Europe: journal of the Corvinus University of Budapest, Band 33, Heft 2, S. 295-320
ISSN: 1218-9391
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In: Nomos-Lehrbuch
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