Wozu Recht?: Rechte, Staat und Verfassung im Kontext moderner Gesellschaften
In: Kosmopolis Band 5
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In: Kosmopolis Band 5
In: Dokumentationsreihe der Akademie der Weltreligionen der Universität Hamburg Nr. 5
In: Forschungen und Berichte der Evangelischen Studiengemeinschaft 38
In: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, Band 106, Heft 2, S. 159-184
ISSN: 1865-9748
In: St. Galler Schriften zur Rechtswissenschaft Band 28
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 39, Heft 1, S. 231-232
ISSN: 0032-3470
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 111, Heft 11, S. 638-639
ISSN: 0012-1363
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 28, Heft 4, S. 569
ISSN: 0042-4498
In: Jus Publicum Band 303
Vom legislativen Sozialexperiment bis zur Polizeiverfügung: Hoheitsträger treffen ständig Entscheidungen auf der Basis von Annahmen über die Zukunft. Die darin liegende Ungewissheit belastet, schafft aber auch Raum für Gestaltung und Innovation. Mit dieser Ambivalenz umzugehen, ist Aufgabe des Öffentlichen Rechts. Es soll zukunftsgerichtete Entscheidungen ermöglichen und zugleich die Maßstäbe der Akzeptanz sichern. Wie dies gelingt, analysiert Michael Goldhammer in seiner Untersuchung. Er begreift die Prognoseentscheidung als Querschnittsthema des Öffentlichen Rechts und zeigt anhand ausgewählter Referenzgebiete, wie sich die Logik hoheitlicher Prognosen abhängig von Sachbereich und Rechtsbindung ändert. Auf dieser Basis plädiert der Autor für ein Verständnis von Interdisziplinarität, das offen für fachwissenschaftliche Angebote ist, zugleich aber die Hoheitsträger als aktive und intervenierende Faktoren der Prognostik ernst nimmt.
Das deutsche System der industriellen Beziehungen weist im internationalen Vergleich gemeinhin ein hohes Mass an Verrechtlichung auf. Umso ueberraschender ist der Umstand, dass das Recht und seine Akteure, Institutionen und Verfahren in der Forschung ueber Arbeitsbeziehungen seit Jahrzehnten wenig explizite Aufmerksamkeit erfahren. Die Forschung ueber industrielle Beziehungen kann davon profitieren, diese rechtsbezogenen Prozesse des Wandels in den Blick zu nehmen. Mit dem hier vorgelegten Schwerpunktheft moechten wir dazu einladen, das Recht, seine Institutionen, Akteure und Verfahren, explizit als Bestandteil der Analyse industrieller Beziehungen zu verstehen. Wir versammeln Beitraege aus den verschiedenen Disziplinen, um einen Einstieg in die Debatte zu forcieren. Der Beitrag von Ulrich Walwei befasst sich mit dem Phaenomen der Verrechtlichung als Verstaatlichung und diskutiert aus einer klassischen "law-and-economics"-Perspektive, welche marktbezogenen Effekte von der politisch hoch umstrittenen Re-Regulierung des Arbeitsmarktes zu erwarten sind. Im Ergebnis raet er dazu, politische Hoffnungen oder Befuerchtungen in die eine oder andere Richtung nicht zu ueberhoehen. Norbert Cyrus und Markus Kip behandeln am Beispiel von Beschaeftigten mit prekaerem Aufenthaltsstatus das Problem der Rechtsmobilisierung. Welche Restriktionen lassen sich konstatieren, und welchen Beitrag koennen (und wollen) Gewerkschaften leisten, die Defizite zu ueberwinden? Die Frage der Rechtsmobilisierung adressiert das Phaenomen der Justizialisierung und duerfte insbesondere auch fuer die Debatte ueber die Revitalisierung der Gewerkschaften von grosser Relevanz sein. Auch Nadine Absenger und Daniel Seikel befassen sich mit dem Phaenomen der Justizialisierung. In einer interdisziplinaeren Kooperation aus Rechts- und Politikwissenschaft diskutieren sie die Frage, welche Auswirkungen die Rechtsprechung des EuGH auf das deutsche Tarifvertragssystem hat. Dabei kommen sie zu einem ambivalenten Befund. Waehrend individuelle Arbeitnehmerrechte haeufig gestaerkt werden, werden die kollektiven Selbstbestimmungsrechte und damit die Handelungsfreiheit der Tarifparteien empfindlich beschraenkt. Ralf Rogowski schliesslich widmet sich in seinem Beitrag der Herausbildung eines transnationalen oder globalen arbeitsrechtlichen Raumes. Mit der Idee des "reflexive labour law" knuepft er dabei an die systemtheoretischen Traditionen der Rechtssoziologie an.
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