Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert, seit Grammophon und Telefon ist es möglich, Schallphänomene verschiedenster Art auf Tonträger zu speichern und über größere Distanzen hinweg zu verbreiten. Schallerzeugung und -wahrnehmung wurden zeitlich und räumlich voneinander entkoppelt – die Wahrnehmung bedeutungstragender und ästhetisch gestalteter Klänge wurde von der Anwesenheit schallerzeugender Personen (Sprecher, Sänger, Instrumentalisten) unabhängig. Bislang flüchtig gebliebene Situationsgeräusche konnten nun festgehalten und an ferne Rezipienten verbreitet werden – Anwesenheit und Notation waren keine Grundbedingungen mehr für die Tradierung von Musik. In den 1920er-Jahren entstand mit dem Radio zudem das erste Echtzeit-Massenmedium, das die Technologien von Telephonie und Funk kombinierte und ein großes, räumlich verstreutes Publikum gleichzeitig mit akustischen Reizen belieferte. Speichertechnologien (Schall- und Wachsplatten, später Tonbänder) erlaubten es schließlich, unterschiedlichste Schallphänomene auf ein durchgestaltetes Endresultat hin zu arrangieren, dem seine technischen Herstellungsbedingungen oft nicht anzumerken sind. Diese neuen Audiotechnologien schufen also neuartige Hörkontexte und -gelegenheiten, welche die auditive Wahrnehmung im 20. Jahrhundert entscheidend geprägt haben.
Die Forderung nach einer stärkeren Beachtung auditiver Quellen ist in etwa so alt wie die systematische Beschäftigung mit Quellen selbst. Johann Gustav Droysen bemerkte schon 1857, dass "namentlich vor der Zeit des Bücherdruckens historische Lieder recht eigentlich die historische Meinung vertraten", und sprach sich deshalb für eine gleichrangige Behandlung von Liedern als Quellen der Geschichtsschreibung aus. Keine zwei Jahrzehnte später erlaubte die technische Innovation des phonographischen Verfahrens erstmals die Aufzeichnung und akustische Wiedergabe von Audiosignalen. In den darauffolgenden mehr als 100 Jahren hat die Schallplatte als Tonträger die Medien- und Kulturgeschichte entscheidend verändert. Dennoch werden Platten in der historischen Forschung – wenn überhaupt – meist noch immer so verwendet wie zu Droysens Zeiten: als Textzitat. Dieser Beitrag plädiert dagegen dafür, den mehrdimensionalen Quellenwert von Schallplatten als Ton-, Text- und Bildspeichern auszuschöpfen. Anhand einiger Beispiele werden Anwendungsmöglichkeiten für die Zeitgeschichte nach 1945 skizziert. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der akustischen Dimension und dem sich daraus ergebenden Wert von Schallplatten als Material einer Klang- und Popgeschichte des 20. Jahrhunderts.
Kann das Thema E-Commerce nicht ad acta gelegt werden, nachdem der Hype um die New Economy abgeklungen ist? Dieser Band zeigt, daß E-Commerce nichts von seiner enormen Bedeutung für die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft verloren hat und nach wie vor eine wichtige Herausforderung auch für die Politik darstellt. In vielen Bereichen ist der elektronische Handel bereits fest etabliert, und die dadurch mittel- und längerfristig ausgelösten Strukturveränderungen müssen bewältigt werden. Aber die Bedingungen für den elektronischen Handel unterscheiden sich grundlegend je nach Branche, Gütern, Akteuren und den ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen. Dieser Erkenntnis folgend wurden acht Wirtschaftsbereiche für eine nähere Analyse ausgewählt, nämlich der Handel mit Lebensmitteln, Automobilen, Arzneimitteln, Medienprodukten (Buch, Tonträger, Video), Strom, Wertpapieren und Dienstleistungen sowie die Beschaffungsprozesse im öffentlichen Bereich. Ergänzt werden diese Detailuntersuchungen um Abschätzungen zu den Folgen des E-Commerce (z.B. Arbeitsmarkteffekte, verkehrliche und ökologische Folgen). Außerdem werden Handlungsfelder für Forschung und Politik benannt, die sich insbesondere an den Auftraggeber dieser Studie, den Deutschen Bundestag, ...
Inhaltsangabe: In den letzten Jahren hat es ein Medium geschafft, sich stetig und mit unglaublich hoher Geschwindigkeit auszubreiten und sich somit zu einem beliebten Massenmedium zu entwickeln: das Internet. Waren es 1997 noch 6,5 % der deutschen Bundesbürger, die das Internet nutzten, so stieg diese Zahl innerhalb von 10 Jahren auf 62,7 % im Jahre 2007. Besonders die Musikverwertung im Internet erfährt derzeit einen Aufschwung. So nutzten 14 % der befragten Personen 2007 mindestens einmal wöchentlich das Internet zum Anhören bzw. Herunterladen von Musikdateien, 11% nutzten dagegen das Webradio. Der Musikkonsum im Internet wirkt sich auch auf den Absatz der physischen Tonträger aus. Besonders im CD-Single Bereich nimmt der Absatz rapide ab. Der Musikvertrieb im Internet scheint somit den Vertrieb körperlicher Tonträger nach und nach zu substituieren. Um auf diese Veränderung zu reagieren, wurde 2003 ein neue selbstständige Verwertungshandlung in das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) aufgenommen, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes gem. § 19a UrhG. Damit sollte die bis dahin herrschende Rechtsunsicherheit bezüglich der Einordnung sog. Music on Demand Dienste (MoD) beseitigt werden und sichergestellt werden, dass den Leistungsschutzberechtigten hier ein Ausschließlichkeitsrecht zusteht. Dieses wurde für die ausübenden Künstler in § 78 Abs. 1 Nr. 1 UrhG verankert, für die Tonträgerhersteller in § 85 Abs. 1 UrhG. Jedoch tauchen bei der wachsenden Musiklandschaft im Internet immer wieder neue Formen der Musikverwertung auf, die oftmals nicht eindeutig unter ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal der urheberrechtlichen Schutzvorschriften zu subsumieren sind und somit immer wieder Anstoß für Diskussionen in der Literatur geben. Besonderes Augenmerk dieser Arbeit wird deshalb auf die zwei für Musikwerke relevanten Verwertungsformen des Urheberrechtsgesetzes gelegt, deren Abgrenzung im Einzelfall immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eines Werkes gem. § 19a UrhG, welches unter A. anhand des MoD-Dienstes dargestellt wird, sowie das Senderecht gem. § 20 UrhG, welches unter B. anhand des Webradios dargestellt wird. Diese beiden Dienste werden zunächst unter A. V. sowie B. V. unter die jeweiligen Verwertungsrechte subsumiert, um anschließend die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Konsequenzen der Einordnung für Urheber und Leistungsschutzberechtigte aufzuzeigen. Besondere Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen Senderecht und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung für die Leistungsschutzberechtigten, denen im Falle einer Einordnung zum Senderecht lediglich eine gesetzliche Vergütung anstelle eines ausschließlichen Verwertungsrechts zusteht. Somit können sie eine Verwendung ihrer bereits erschienenen Tonträger nicht untersagen. Dadurch ergeben sich auch Unterschiede in der Lizenzierung der Dienste. Je nach Einordnung des Dienstes hat der Dienste-Anbieter die Lizenzen bei den Leistungsschutzberechtigten selbst zu erwerben oder bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft, in diesem Fall der GVL. Deshalb wird anschließend unter A. VI. sowie B. VII. dargestellt, wie und wo der MoD-Dienst und das Webradio in der Praxis durch den Anbieter lizenziert werden müssen. Dazu werden vorab unter A. VI. 2. und A. VI. 3. die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zwischen den verschiedenen Urhebern eines Werkes, im Einzelnen Komponist, Textautor und Musikverlag, und den unterschiedlichen Leistungsschutzberechtigten, im Einzelnen ausübender Künstler und Tonträgerhersteller, dargestellt. Denn oftmals haben diese untereinander Verträge geschlossen, in denen bspw. die ausübenden Künstler den Tonträgerherstellern ihre Leistungsschutzrechte übertragen. Somit hat sich der Anbieter eines MoD-Dienstes nur die Lizenz bei dem Tonträgerhersteller einzuholen und erhält auch gleichzeitig die Rechte der ausübenden Künstler. Unter Punkt C. wird im Folgenden auf die Grenzfälle zwischen dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG und dem Senderecht gem. § 20 UrhG eingegangen. Bei den dort dargestellten Diensten ist eine eindeutige Einordnung oftmals sehr strittig und von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Anschließend wird unter D. auf den Internet-Musikanbieter StayTuned eingegangen. Dieser betreibt eine Website im Internet, auf der drei unterschiedliche Dienste angeboten werden: verschiedene Radiochannels, eigene Playlists und sog. Leih-Downloads. Gegen StayTuned waren bereits drei Rechtsstreitigkeiten anhängig. Darin ging es jeweils darum, dass StayTuned nicht die erforderlichen Lizenzen für die Musiktitel, die in seinem Internet-Dienst anboten wurden, erworben hatte. Dies hatte vor allem den Grund, dass StayTuned sich selbst als Webradio wissen wollte, die Gerichte jedoch durchweg eine Einordnung als MoD-Dienst vornahmen. Die angebotenen Dienste von StayTuned werden deshalb unter D. II. urheberrechtlich qualifiziert und es wird unter D. III. auf die notwendige Lizenzierung dieser verschiedenen Dienste eingegangen. Zum Schluss folgt eine Zusammenfassung der innerhalb dieser Arbeit behandelten Fragen und es wird auf die zukünftige Entwicklung von On-Demand-Diensten im Internet eingegangen.
Mediennutzung, Wertorientierungen, Leistungsanforderungen sowie Einstellungen zu Musik und Medien, bevorzugte musikalische Stilrichtungen, Erwartungen an und Zufriedenheit mit DDR-Rockmusik.
Themen: Teilnahme an wissenschaftlichen Umfragen; Notwendigkeit offener Meinungsäußerung; Musikinteresse; präferierte Freizeittätigkeiten (Skala); Zugehörigkeit zu Freizeitgruppen; übereinstimmende Musikinteressen in Freizeitgruppe; präferierter Personenkreis für unterschiedliche Freizeittätigkeiten (Skala); Häufigkeit des Besuchs von unterschiedlichen Konzertarten bzw. Tanzveranstaltungen (Skala); bevorzugte musikalische Stilrichtungen bei Tanzveranstaltungen; bevorzugte musikalische Stilrichtungen in verschiedenen häuslichen Situationen; generell bevorzugte musikalische Stilrichtung; Erwartungen an Musiktitel bei Tanzveranstaltungen; Erwartungen an Musiktitel in verschiedenen häuslichen Situationen; Einstellung zu DDR-Rock- und Popmusik und präferierte Gruppe oder Interpreten; Erwartungen an Inhalt und Gestaltung der DDR-Rock- und Popmusik (Skala); Lieblingstitel aus DDR-Rock und Popmusik hinsichtlich des Textes und der musikalischen Gestaltung; Bewertung von Aussagen zum Verhältnis von populärer Musik und Politik; Wertorientierungen (Skala); Verfügbare elektronische Geräte (Skala); Häufigkeit des Hörens ausgewählter Rundfunksendungen der DDR und der BRD (Skala); Empfangsmöglichkeit von Jugendradio "DT 64"; Zufriedenheit mit Gestaltung und Inhalt von Musiksendungen des DDR-Rundfunks (Skala); Häufigkeit des Sehens verschiedener Fernsehsendungen (Skala); Zufriedenheit mit Gestaltung und Inhalt von Musiksendungen des Jugendfernsehens der DDR (Skala); Zeitumfang des Hörens populärer Musik am Vortag über verschiedene Medien (Skala); Lieblingstitel aus dem Bereich populärer Musik und Gründe dafür; Besitz an Langspielplatten und Kassetten mit Popmusik; gegenwärtig präferierte Langspielplatte bzw. Kassette; Anfertigung eigener Mitschnitte populärer Musik auf Tonträgern und hierzu genutzte Quellen (Skala); Meinung zur optischen Gestaltung von POP-Musiktiteln im Fernsehen; Häufigkeit des Meinungsaustauschs mit anderen zu populärer Musik (Skala); Mitglied im Fan-Club; Lesen von Beiträgen über populäre Musik in Zeitungen und Zeitschriften (Skala); Auswahl besonders interessierender Beiträge (Skala); aktive Beschäftigung mit Popmusik (Skala); Interesse für inhaltliche Aussage des Titels; Erfassung des Textes bei englischsprachigen Titeln; schulische Leistungen; Mitglied der FDJ; Arbeit im Schichtsystem; Charakter der Partnerbeziehung; Einschätzung der Anforderungen der Tätigkeit bzw. des Studiums (Skala); Charakteristik der Grundstimmung der letzten Tage; Zuordnung von Interpreten und Gruppen zu Richtungen der populären Musik (Skala); Zeitdauer des Rundfunkhörens am Vortag; Nutzung elektronischer Tonträger am Vortag und Dauer; gehörte Musiktitel am Vortag; Zeitdauer des Fernsehens am Vortag; Zeitdauer des Zeitunglesens am Vortag; Titel des am Vortag gelesenen Buches und Dauer des Lesens; Lieblingssender des Rundfunks der BRD bzw. der DDR und Gründe dafür (Skala); Kenntnisse zum Jugendprogramm von "DT 64" (Skala); Häufigkeit des Informierens über das Programm; Häufigkeit des Hörens von Sendungen des Programms (Skala); Erwartungen an ein Jugendprogramm (Skala).
Interesse für und Beschäftigungsformen mit populärer Musik, Freizeittätigkeiten, Mediennutzung, präferierte Rundfunksender und Rezeptionshäufigkeit und -dauer, Haltung zum Programm "DT 64".
Themen: Interesse für Musik; Bedeutung der Wissenschaft für Jugendproblematik; Notwendigkeit offener Meinungsäußerung; bevorzugte Freizeittätigkeiten (Skala); Häufigkeit verschiedener Konzertbesuche in den letzten Monaten; Rundfunkhören am Vortag und Zeitdauer; Nutzung elektronischer Tonträger am Vortag und Zeitdauer; präferierte Musikgenres und Gruppen (Skala); Fernsehen und Zeitdauer am Vortag; Lesen von Zeitungen oder Zeitschriften am Vortag und Zeitdauer; Lesen von Büchern, Heften, Broschüren am Vortag und Zeitdauer; gegenwärtiger Lieblingstitel aus dem Bereich populärer Musik; Interesse für den Text des Titels; vorhandene Medienelektronik; bevorzugter Rundfunksender; Bewertung positiver und negativer inhaltlicher, gestalterischer und tontechnischer Merkmale des Lieblingssenders (Skala); Empfang von DT 64; Kenntnis des Programms, der Moderatoren und der Sendezeiten von DT 64 (Skala); Häufigkeit der Information über Programm des Senders; Häufigkeit des Hörens bestimmter Sendungen dieses Senders (Skala); Formen der Beschäftigung mit populärer Musik (Skala); Interesse für die Inhalte der Musiktitel; Genauigkeit des Verstehens englischsprachiger Titel; Qualifikation der Eltern; Selbsteinschätzung der schulischen Leistungen; Selbstbestimmung der Lautstärke beim Musikhören.
Unter der Überschrift "Stimmen aus Stammheim" berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am 1. August 2007 von zuvor noch nicht veröffentlichten Originaltönen, die während des Strafprozesses gegen die RAF-Gründungsmitglieder - Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe - in Stuttgart-Stammheim aufgenommen worden waren. Eindeutig habe es "Signale" gegeben, "die damals niemand verstand". Am gleichen Tag konstatierte die "Frankfurter Rundschau": "Nur Hass und Verbitterung. Neue Tonbandmitschnitte erhellen das vergiftete Klima im Prozess gegen die RAF-Gründer". Andere Schlagzeilen lauteten: "Ulrike Meinhofs letzte Worte", "Im Keller vergessen", "Stimmen aus dem Grab" oder "Mythische Stimmen aus dem Jenseits". In der "ZEIT" wurde kritisch angemerkt, die Konkurrenz vom "Spiegel" mache "viel Aufhebens um die Stammheimer Tonband-Mitschnitte, die ein findiger Journalist in den Katakomben der Justiz aufgestöbert hat".
This article deals with a previously unknown list of Ante Pavelic's recorded speeches which were confiscated in 1945. This list was also made at the end od 1945. In 1962 the Museum of the Yugoslav People's Revolution in Belgrade took possession of these recordings. The Croatian State Archive is asking for their return. (SOI : CSP: S. 555)
Als die ersten Gastarbeiter nach Deutschland kamen, gab es weder Satellitenantennen noch Internet. Die Menschen begannen, ihrer eigenen Lieder zu singen: Deutschlandlieder, Almanya Türküleri. Songs, die in Deutschland entstanden sind. Anfangs handelten sie von Fernweh, vom Leben und Arbeiten in der Fremde. Die nächste Generation sang Romeo-und-Julia-Lieder, auf die Brandanschläge in Mölln und Solingen Anfang der Neunziger folgten verbitterte Hip-Hop-Stücke. Das alles geschah unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit, obwohl die Verkaufszahlen der Tonträger, die in den türkischen Lebensmittelläden vertrieben wurden, die der ?ZDF-Hitparaden?-Hits in dieser Zeit noch übertrafen. Als Sänger der ersten deutsch-türkischen Rockband Yarinistan ist Nedim Hazar Teil dieser Geschichte. Als Hörfunkredakteur und Fernsehautor lernte er weitere Protagonist*innen der Deutschlandlieder kennen. Zum Beispiel Yüksel Özkasap, die ?Nachtigall von Köln?, oder Metin Türköz, den ersten türkischen Volksbarden der BRD. In Hazars Buch verweben sich Musik und Gesellschaft wie von selbst. In Kapiteln über Liebe, Hass, Sprache, Glaube, Essen oder Gender verknüpfen sich Vergangenheit und Gegenwart, persönliche Erzählung und Sequenzen aus Interviews, darunter mit ?Quotentürk*innen? wie Shermin Langhoff oder Cem Özdemir, zu einer teils heiteren, teils nachdenklichen, aber stets authentischen Chronik der Türkeistämmigen in Deutschland
Cover -- Inhalt -- 1 Vorwort und Einleitung -- 1.1 Heranführung an das Thema -- 1.2 Aufbau der Arbeit -- 1.3 Methodenwahl -- 1.4 Vorstellung der zentralen Forschungsleitfragen -- 2 Wandel der Musikproduktion und des Musikkonsums -- 2.1 Die Anfänge - Die Musikindustrie als Teil der Kulturindustrie -- 2.2 Vinyl setzt sich durch: Industrialisierung des Konsumguts Musik -- 2.3 Aufgaben und Strukturen eines Labels im Wandel -- 2.4 Der Wandel von Analog zu Digital -- 2.5 Das Problem der CD -- 2.6 Die Digitalisierung am Siegeszug -- 2.7 Warum Tonträger obsolet werden -- 2.8 Das »Tertiärmedium Musik« als Problem der Musikindustrie -- 2.9 Artepreneur und Prosumer -- 3 Qualität der Musik im digitalen Wandel: Ein neuer Zugang zu Musik -- 3.1 Stardom und die digitale Mediamorphose - der »Abstieg« der inhaltlich qualitätsvollen Musik? -- 3.2 Musikqualität im technischen Wandel -- 3.3 Der »Loudness War« und seine Auswirkungen -- 3.4 Streaming: Apples »Mastered for iTunes« und »Apple Music« - das Problem der komprimierten Musik -- 3.5 Ein neuer Zugang zu Musik schafft ein »neues Musikhören« -- 3.6 Die Bedeutung von Live-Veranstaltungen im digitalen Paradigma -- 3.7 Eine neue Hoffnung: Entschleunigter Musikkonsum - die Renaissance der Vinyl-Schallplatte -- 4 Analyse und Abdeckung der Forschungsfragen -- 4.1 Ergebnisse der Literaturrecherche -- 5 Resümee und Ausblick -- Quellenverzeichnis -- Abbildungsverzeichnis