Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen: Band 123
In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 123
Begründet schon die Kenntnis des Verkäufers davon, daß ein verkauftes Pferd beim Käufer zur Zucht verwendet werden soll, die Haftung für einen dem Verkäufer unbekannten, für den erwähnten Gebrauchszweck erheblichen Fehler? -- 37. Mit welchem Betrag kann das Ablösungsrecht der §§ 1160, 268 BGB. gegenüber einer aufgewerteten Höchstbetragshypothek ausgeübt werden? -- 38. Wie wirkt bei einer offenen Handelsgesellschaft, die zum Gegenstand des Unternehmens die Pacht einer Apotheke hat, die Auflösung der Gesellschaft auf den Bestand des Pachtvertrags? Tritt durch die Auflösung die Liquidation ein? -- 39. 1. Unterliegt eine Urkunde über vertragliche Herabsetzung eines Pacht- oder Mietzinses dem Stempel der Tarifstcllen 10, 18 Ziffer 1 Abs. 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes? 2. Ist die in 8 23 der preußischen Jagdordnimg vorgeschriebene AnSlegung deS Jagdpachtvertrags auch auf nachträgliche Vereinbarungen über Erhöhung oder Herabsetzung des Pachtpreises zu erstrecken? -- 40. 1. über schuldhaftes Verhalten des Versicherungsnehmers als Voraussetzung für den Anspmch des Versicherers auf Nachzahlung von Prämien für Versendungen, die unter die laufende Versicherung fallen, aber nicht deklariert worden sind. 2. Zur Frage der Verwirkung eines derartigen Anspruchs dcS Versicherers. -- 41. Verursachung eines Schadend durch mehrere Kraftfahrzeuge. -- 42. Wie gestaltet sich das Verfahren, wenn der Gläubiger einer gelöschten Hypothek Aufwertung kraft Rückwirkung verlangt und der Schuldner, der inzwischen das Grundstück lastenfrei veräußert hat, für sich die Härtellausel geltend machen kann, aber gegen den Erwerber des Grundstücks einen Ausgleichsanspruch geltend machen will? -- 43. Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn die Eintragung einer Verkehrshypothek bewilligt, aber versehentlich eine Sicherungshypothek eingetragen worden ist? -- 44. Mietvertrag. Schriftform. Einmalige Leistungen, die nur als Vergütung für Abschluß oder Verlängerung des Mietvertrags gewährt werden, brauchen nicht in die Urkunde ausgenommen zu werden -- 45. 1. Unter welchen Umständen ist beim Bestehen eines Werktarifvertrags der Abschluß eines Zwangstarifvertrags zulässig? 2. Haben die Gerichte nachzuprüfen, ob daS in § 12 Abf. 3 der zweiten Ausführungsverordnung zvr Schlichtungsverordnung vom 29. Dezember 1923 für die Einleitung eines zweiten SchlichtnngSverfahrenS geforderte öffentliche Interesse vorhanden war? 3. Sind Friedensklauseln in Firmentarifverträgen zulässig? -- 46. Muß der Eigentümer einer öffentlichen Straße eine in den Luftraum über der Straße hineinragende, polizeilich genehmigte Lichtreklameanlage eines Straßenanliegers dulden? -- 47. Welche Bedeutung kommt der Entwicklung des Verkehrs und der Verkehrsmittel für die Grenzen des Gemeingebrauchs an Straßen zu? Kraftwagen-Tankstellen -- 48. Ist die Beschwerde eines preußischen Bolksschnllehrcrs im Ruhestande gegen einen seine Ruhegehaltsansprüche ablehnenden Bescheid der Regierung deshalb unwirksam, weil er sie statt an den zuständigen Oberpräsidcnten an den nicht zuständigen Mnister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung gerichtet hat? -- 49. Aktiengesellschaft. Anfechtungsklagen von Aktionären gegen Beschlüsse der Generalversammlung. Unter welchen Voraussetzungen kann das Gericht Sicherheitsleistung durch den Kläger anordnen? -- 50. 1. Können für die Frage, ob ein Zustellungsmangel durch rechtzeitiges Zugehen des zuzustellenden Schriftstücks geheilt ist, anch die Lebenserfahrung, sowie die Unterlassung einer Erklärung über einen wichtigen Umstand verwertet werden? 2. Darf das Berufungsgericht die Sache an das Gericht erster Instanz zurückverweisen, wenn es dessen Urteil aufhebt, weil das Landgericht die Klage in der irrtümlichen Annahme abgewiesen hatte, das Anfechtungsrecht des Nagenden Aktionärs sei nach § 271 HGB. durch verspätete Zustellung der Klage erloschen? -- 51. Sind Verträge rechtswirksam, welche darauf abzielen, die in § 59 des Reichsbeamtengesetzes angeordnete Beschränkung des Ruhegehalts zu verhüten? -- 52. Viehkauf. Liegt in der Zusicherung, daß eine Kuh von einem bestimmten Tage an eine gewisse Menge Milch gebe, die Vereinbarung einer Gewährfrist? Verzug des Verkäufers mit Zurücknahme des mangelhaften Tieres; Rechtsbehelfe des Käufers. Kann der Käufer seine Ansprüche durch längere Untätigkeit oder durch Veräußerung des Tieres verlieren? -- 53. Dienstvertrag. Entlassung eines Angestellten. Über die Haftung juristischer Personen für Verschulden von Angestellten -- 54. Wann beginnt die Verzinsung des Aufwertungsbetrags einer abgetretenen Grundschuld zugunsten des früheren Gläubigers, wenn die Grundschuld nicht auf den neuen Gläubiger umgeschrieben ist? -- 55. Betrifft der über ein Rechtsverhältnis aus §14 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 geschlossene Vergleich auch dann lediglich dieses Rechtsverhältnis, wenn im Vergleich ein Verzicht auf etwaige weitere Aufwertungsansprüche aus einem späteren Gesetz enthalten ist? -- 56. Ist der Rechtsweg zulässig für den Anspruch einer Gemeinde aus einem ihr gegebenen Versprechen, die einem Dritten obliegende Wertzuwachssteuer zu bezahlen? Ist ein solches Versprechen gültig? Über Anfechtung wegen Irrtums. Zurückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung -- 57. Ist eine Feststellungsklage auf Aufwertung des in einem Kaufangebot bestimmten Kaufpreises zMffig, wenn dabei noch in der Zukunft liegende BerhSltniffe mit in Bettacht kommen? -- 58. Wie Ist eine durch Irrtum beeinflußte Willenserklärung im Eherecht zu beurteilen? Kann eine Verzeihung als rechtsunwirksam angesehen werden, die ein Ehemann seiner Fra« gewährt, nachdem sie ihm einen begangenen Ehebruch eingestanden, dabei aber verschwiegen hat, daß sie noch eine tiefe Neigung zu dem Ehebrecher hegt und auf eine spätere Bereinigung mit ihm hofft? -- 59. 1. Kann sich eine Vertragspartei, die ans einer ihr bekannten Tatsache keinen Grund zur Nichterfüllung eines Vertrags entnommen hat, nachträglich zur Rechtferttgung ihrer Nichterfüllung auf diefe Tatsache berufen? 2. Stehen einer Partei, wenn sie selbst vertragswidrig handelt, wegen der Vertragsverletzungen des andern Teils Schadensersatzansprüche gegen ihn zu? -- 60. 1. Ist auch der dingliche Gläubiger zur Anfechtung nach dem Ausechtungsgesetz berechtigt? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann dem Anfechtungskläger mit der Einrede der Arglist entgegengehalten werden, daß er selbst seinen Schuldtitel auf anfechtbare Weise erlangt habe? -- 61. Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Sind die Haftsummen der Genossen aufzuwerten, wenn die Genossenschaft in Konkurs gerät und eine Umstellung unterblieben war? -- 62. über den Erwerb eines Vorbenutzungsrechts nach § 5 PatG. Was bedeutet: eine Erfindung in Benutzung nehmen? Was bedeutet: die zur Benutzung erforderlichen Beranstaltnngen treffen? Muß die Benutzung bis zur Patentanmeldung gedanert haben? Wie verhält es sich in dieser Beziehung mit dem Treffen von Beranstaltungen? -- 63. über die Voraussetzungen der Legitimation eines im Ehebruch empfangenen Endes durch nachfolgende Ehe zwischen seiner Mutter und seinem Erzeuger und über die Feststellung dieser Legittmatton durch das Bormnndschaftsgericht behufs Einwägung in das Geburtsregister. -- 64. Zur Ausübung des Borpachtrechts, wenn der vom Borpachtrecht ergriffene Raum zusammen mit anderen an einen Dritten verpachtet wird. Welche Bedeutung haben für das Borpachtrecht Bedingungen, die im Bertrag mit dem Dritten für die Entstehung dcS Rechtes gesetzt find? -- 65. Inwieweit obliegt dem Sachverständigen, der in einem Strafverfahren vernommen worden ist, eine Verpflichtung zum Schweigen über das, was ihm dabei zur Kenntnis gekommen ist? Kann die Verletzung einer solchen Verpflichtung einen Verstoß gegen § 826 BGB. begründen? Inwieweit ist für den Tatbestand des § 826 BGB. das Bewußtsein und die Willensrichtung des Handelnden von Bedeutung? -- 66. 1. Gilt die Vorschrift in § 222 Abs. 4 HGB. über die Übertragung von Aktien nur für das Verfügnngs- oder auch für das BerpflichtungsgeschSft? 2. über die Bedeutung der Eintragung der Aktionäre in das Aktienbuch. -- 67. 1. Ist die Vorschrift in § 177 HGB.