Die direkte Demokratie in der Rechtsprechung des EGMR
In: Direkte Demokratie: Herausforderungen zwischen Politik und Recht ; Festschrift für Andreas Auer zum 65. Geburtstag, S. 469-482
Abstract
Der Beitrag betrachtet die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf Fragen direktdemokratischer Legitimation von Grundrechten. Dabei wirft der Beitrag zunächst einen Blick auf die Europäische Menschenrechtskonzeption, das Demokratiekonzept und die Rechtsprechung des EGMR und widmet sich daran anschließend der Regel keiner Berücksichtigung direktdemokratischer Legitimation. Hierzu analysiert der Beitrag die Rechtsprechung des EGMR und wendet sich dann den Ausnahmen zu, bei denen eine Berücksichtigung der direktdemokratischen Legitimation stattfindet. Dies betrifft (1) Resultate von Volksabstimmungen als Ausdruck der öffentlichen Moral; (2) Resultate von Volksabstimmungen als Indiz für die besondere Wichtigkeit des Eingriffziels und (3) direkt-demokratische Verfahren als Indiz für fehlende Justiziabilität. Der Beitrag endet mit einem Fazit. (ICA2)
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