Sammelwerksbeitrag(elektronisch)2012

Die bundesstaatliche Ordnung der Kultur aus rechtlicher und politischer Sicht

In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt: Bd. 3, Entfaltungsbereiche des Föderalismus, S. 123-142

Abstract

Nach über zehn Jahren der Existenz des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist es allgemeine Überzeugung der Beteiligten in Bund und Ländern, dass sich der "BKM" nicht nur bewährt hat, sondern aus der kulturpolitischen Landschaft Deutschland nicht mehr wegzudenken ist. Das ändert nichts an der Bedeutung der kulturföderalistischen Tradition. In der Tat kann man das kulturföderalistische Prinzip als den eigentlichen und kontinuierlichsten Träger deutscher Staats- und Verfassungsgeschichte bezeichnen. Als eine der kommenden Herausforderungen müssen sich Bund und Länder gemeinsam der Frage stellen, wie angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise auf zurückgehendes privates finanzielles Engagement reagiert werden muss und wie die Kultur auch in finanziell schwierigen Zeiten gegenüber anderen Lebensbereichen die ihr gebührende Aufmerksamkeit erfährt. Die notwendige Haushaltskonsolidierung wird als Gefahr für die Förderung von Kunst und Kultur gesehen, obwohl gerade ein solider Haushalt den Spielraum für eine tragbare Förderpolitik der öffentlichen Hand schafft. Ein weiteres gemeinsames Thema stellt sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung in all ihren Facetten. Nicht zu unterschätzen ist zudem das noch weiter auszuschöpfende Potenzial der Kultur als Mittel der Versöhnung im internationalen Bereich. Das Zusammenwirken mit den Ländern hat sich aus Sicht des Bundes bisher produktiv gestaltet. Diesbestärkt den Bund in der Aussicht, auch die kommenden Herausforderungen in der Kulturpolitik gemeinsam mit den Ländern im Sinne eines wohl verstandenen kooperativen Föderalismus meistern zu können. (ICB2)

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